Landkreis Mühlhausen i. Th.

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Der Landkreis Mühlhausen i. Th. (= in Thüringen) war ein Landkreis, der in Preußen und der SBZ bzw. DDR zwischen 1816 und 1952 bestand und zur Provinz Sachsen bzw. dem Land Thüringen gehörte. Er umfasste am 1. Januar 1945 die Stadt Treffurt und weitere 42 Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Nach dem Wiener Kongress im Jahr 1815 wurde Preußen in acht Provinzen, diese in Regierungsbezirke und letztere in Landkreise eingeteilt. Die Region um Treffurt und Mühlhausen gehörte zum Regierungsbezirk Erfurt in der Provinz Sachsen. 1816 wurde der Regierungsbezirk in neun Landkreise eingeteilt, von denen einer der Landkreis Mühlhausen wurde, den man aus der früheren Reichsstadt Mühlhausen (mit 19 Dörfern), dem Gutsbezirk Sollstedt, der Vogtei Dorla, der Ganerbschaft Treffurt und einem Teil des ehemals kurmainzischen Eichsfeldes bildeten. Neben den Städten Mühlhausen und Treffurt gehörten 42 Landgemeinden und mehrere Rittergüter zum Kreisgebiet.[1]

Erster Landrat wurde 1816 der preußische Major und Rittmeister Carl von Hagen, der am 22. Oktober 1816 seinen Diensteid abgelegt haben soll.[1] Von Hagen hatte bis 1837 einen Landratssitz im Mainzer Hof in Treffurt, das Landratsamt befand sich in Mühlhausen. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. 1869 wurden die Wüsten Marken Lingula, Sebeda und Hornbach aus dem Kreis Langensalza in den Kreis Mühlhausen umgegliedert. Am 1. April 1892 schied die Stadt Mühlhausen aus dem Kreis aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis, in dem der Sitz des Landratsamtes verblieb.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Mühlhausen entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Später setzte sich für Kreis und Kreisstadt die einheitliche offizielle Bezeichnung Mühlhausen i. Th. durch. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Mühlhausen i. Th. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch US-amerikanische Streitkräfte besetzt, dann aber Teil der Sowjetischen Besatzungszone und 1949 der DDR. 1952 wurde im Rahmen der Kreisreformen in der DDR der Landkreis Mühlhausen i. Th. aufgelöst und ein verkleinerter Kreis Mühlhausen neu gebildet und dem Bezirk Erfurt zugeordnet. Seit 1990 wieder Landkreis genannt, ging der Kreis Mühlhausen 1994 zusammen mit dem größten Teil des Landkreises Bad Langensalza im Zuge der Kreisgebietsreform in Thüringen im neuen Unstrut-Hainich-Kreis auf.

Landräte

1816–9999: von Bodungen
1816–1837: Carl von Hagen[1]
1838–1855: Wilhelm Freiherr von Wintzingerode-Knorr
1855–1871: Levin von Wintzingeroda-Knorr
1872–1887: Sittig Freiherr von Wintzingerode-Knorr
1887–1922: Robert Klemm
1922–1933: Hermann Pabst
1933–1941: Walter Ruhs
1941–1945: Paul Vollrath (kommissarisch)

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Mühlhausen i. Th. gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Treffurt führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c http://www.momentmagazin.de/2007/11/26/carl-von-hagen-1780%E2%80%931837/, aufgerufen am 31. Juli 2013