Landkreis Herrschaft Schmalkalden

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Herrschaft Schmalkalden 1866–1945

Der Landkreis Herrschaft Schmalkalden lag in Südthüringen. Seit 1360, vollständig seit 1583, gehörte die Herrschaft Schmalkalden zur Landgrafschaft Hessen. Ab 1866 war das Gebiet Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau und bestand als Landkreis noch bis 1950 in der SBZ bzw. DDR. Er hatte eine Fläche von 279,6 km² und im Jahr 1939 52.000 Einwohner. Der Sitz der Kreisverwaltung war in Schmalkalden.

In Barchfeld war der Stammsitz der Landgrafen von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, einer Nebenlinie der hessischen Landesfürsten; das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden nutzte die regierende Linie selbst.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte [Bearbeiten]

Die Herrschaft Schmalkalden gehörte von 1360 bis 1567 zur Landgrafschaft Hessen, von 1567 bis 1866 zu Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. ab 1803 zum Kurfürstentum Hessen. 1821 wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Verwaltung wurde aus den bisherigen Ämtern der Landkreis gebildet. Für die Rechtsprechung wurden als Gerichte erster Instanz vier Justizämter eingerichtet (Schmalkalden, Brotterode, Herrenbreitungen und Steinbach).

Mit dem „Gesetz, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräten betreffend“ vom 31. Oktober 1848 und der entsprechende Verordnung vom 22. Dezember 1848, die zum 1. Februar 1849 wirksam wurden, wurden die bisherigen vier Provinzen aufgelöst und neun Bezirke eingerichtet.[1] Aus der bisherigen Provinz Fulda wurden zwei Bezirke, darunter der Bezirk Schmalkalden gebildet. Diese Änderung war eine Folge der Märzrevolution. In Schmalkalden änderte sich nichts: Der neue Bezirk war mit dem alten Kreis deckungsgleich. An der Spitze des Bezirks stand ein Bezirksdirektor. Dies war 1848–1851 Friedrich Fondy.[2] Die neue Verwaltungsstruktur wurde bereits nach kurzer Zeit aufgelöst, nachdem sich die Reaktion durchgesetzt hatte. Mit der Verordnung und dem „provisorischen“ „Gesetz, die Umbildung der inneren Landesverwaltung und die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden sowie der Bezirksräte betreffend“, vom 7. Juli 1851 wurde die alte Ordnung wieder hergestellt.[3]

In der Folge des Deutschen Krieges 1866 übernahm Preußen das Kurfürstentum Hessen und wandelte dieses, zusammen mit dem Herzogtum Nassau, am 7. Dezember 1868 in die Provinz Hessen-Nassau um. Hierbei wurde der Landkreis Herrschaft Schmalkalden dem Regierungspräsidium Kassel zugeschlagen. Vom 26. April 1907 an trug der Kreis die Bezeichnung Herrschaft Schmalkalden.

Mit der Auflösung der Provinz Hessen-Nassau durch die NS-Regierung zum 1. Juli 1944 wurde der Kreis in den Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert, der bisher zur Provinz Sachsen gehört hatte. Ebenfalls zum 1. Juli 1944 wurde aber auch diese Provinz aufgegliedert und der Regierungsbezirk Erfurt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im Frühjahr 1945 wurde kurzzeitig das Kreisgebiet durch die US-Armee besetzt. Der Kreis kam mit dem Regierungsbezirk Erfurt durch die Auflösung des Staates Preußen zum neu gebildeten Land Thüringen der SBZ bzw. DDR.

Der Kreis wurde mit der Verwaltungsreform vom 1. Juli 1950 aufgelöst. Zwei Jahre später, am 25. Juli 1952, entstand der Kreis Schmalkalden mit ähnlichen Zuschnitt – erweitert bis Roßdorf und Schwallungen – neu.

Kommunalverfassung [Bearbeiten]

Der Kreis Herrschaft Schmalkalden gliederte sich in die Stadt Schmalkalden, sowie in 37, seit 1937 noch 34 (Land-)Gemeinden.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Schmalkalden führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Ab 1936 führten auch die Gemeinden Brotterode und Steinbach-Hallenberg die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885.

Besonderheiten [Bearbeiten]

Noch heute gehört in der Evangelischen Kirche das Gebiet des ehemaligen Landkreises zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und nicht zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. SG S. 237 ff und 277 ff.
  2. Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 96
  3. SG S. 27ff., 31 ff.