Anrede

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Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, d. h. über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrechterhält. Sie besteht in der Regel aus Namen und Namenszusatz (z. B. Berufstitel) oder einem von beiden. An die Stelle von Namen können auch Pronomen der 2. Person Singular (du) oder 3. Person Plural (Sie) treten. Zu den Namenszusätzen rechnet man auch Ausdrücke der Wertschätzung („sehr geehrte Frau …“). Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.

Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise der Armee) oder nichtdemokratischen Staaten Anreden fest vorgeschrieben sind, sind Anreden in einer Demokratie meist nur eine reine Höflichkeitsbekundung, die manchmal auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist vor allem auch als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (z. B. Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu steht eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied für den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Die zwangsweise Anrede "Genosse" für die Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR drückte auch ihre Unterordnung unter die sozialistische Diktatur aus. Mit der Anrede können früher wie heute subtile Botschaften übermittelt werden (beispielsweise Frau Merkel und Frau Bundeskanzler, oder Der Minister für Volksbildung Margot Honecker). In Österreich ist die Benutzung von akademischen oder Ämtertiteln in der Anrede fast schon Pflicht, in Deutschland eher nur eine Üblichkeit.

Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie Teil des Nachnamens. Die Anrede unterscheidet sich von der Begrüßungsformel, die wiederum Unterschiede in der mündlichen sowie der brieflichen Benutzung aufweist (z. B. Hallo, Sehr geehrte Damen und Herren usw; siehe auch Honorificum). Gewöhnliche Anschreiben unter Behörden enthalten keinerlei Anrede oder Schlussformel.

Bei der Anrede wird auf die Doppeldeklination verzichtet, d. h. in Verbindung mit „Frau“ wird die männliche Form verwendet („Bundeskanzlerin Merkel“, jedoch „Frau Bundeskanzler Merkel“).

[Bearbeiten] Anreden in Deutschland und Österreich

[Bearbeiten] Politik

Bei der Anrede von Inhabern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel einfach ein Herr bzw. Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten (in der Regel Staatsoberhäupter, sofern diese nicht Monarchen sind und deshalb Anrecht auf eine andere Anrede haben, Regierungschefs und sonstige Mitglieder der Regierung) erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch ebenfalls oft den Exzellenzentitel. Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt (ein Franzose könnte also einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“ richten, ein Deutscher schreibt nur „Herr Bundespräsident“). Dabei gilt es zu bedenken, dass das Richten eines Schreibens an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Will man an ein fremdes Staatsoberhaupt schreiben, so richtet man dieses an den Büroleiter oder Sekretär mit der Bitte, den Inhalt dem Staatsoberhaupt vorzutragen oder das zweite Schreiben, das man verfasst hat, dem Staatsoberhaupt vorzulegen. Mitunter werden aber bei internationalen Konferenzen im politischen Bereich auch alle lokalen Amtsträger als „Exzellenz“ bezeichnet.

Einen ehemaligen Amtsträger nennt man umgangssprachlich zum Beispiel einen Altbundespräsidenten, allerdings nicht in der Anrede. Hier ist auch der ehemalige Bundespräsident „Herr Bundespräsident“, wobei man ehemalige Amtsträger auch mit dem Namen anspricht.

Ehemaligen Beamte, die eine obige Bezeichnung als Amtsbezeichnung führten, dürfen diese nicht mehr führen, wenn sie disziplinarisch entlassen wurden oder die Führung durch die zuständige Behörde verboten wurde.

[Bearbeiten] Gericht

Vorsitzende Richter werden vor Gericht in Deutschland als Herr Vorsitzender bzw. Frau Vorsitzende, in Österreich als Herr bzw. Frau Rat (am Obersten Gerichtshof: Herr bzw. Frau Hofrat) angesprochen.

  • Herr/Frau Staatsanwalt/Staatsanwältin
  • Herr Vorsitzender, Frau Vorsitzende. Die Anrede „Euer Ehren” ist eine Übersetzung des englischen Your hono(u)r und fand vor allem durch Filme und Fernsehserien Eingang in die deutsche Sprache. Gegenüber deutschsprachigen Gerichten ist die Anrede „Euer Ehren” jedoch nicht üblich.[1] Durchaus üblich ist allerdings jedenfalls im Rahmen eines Schlussplädoyers bei Strafsachen einzuleiten mit der Anrede "Hohes Gericht".
  • Herr/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (auch: Herr Anwalt/Frau Anwältin)
  • Herr/Frau Verteidiger/Verteidigerin
  • Herr Polizist oder Herr Wachtmeister (je nach Dienstgrad) – in Deutschland nicht mehr üblich

[Bearbeiten] Wissenschaft

Akademische Titel werden in der direkten Anrede (schriftlich oder mündlich) nicht „gehäuft“, es heißt also Frau Professorin XYZ, nicht Frau Professor Doktor XYZ. In Anschriften werden alle Titel vor dem Namen genannt (Herr Prof. Dr. med. XYZ). In der schriftlichen Anrede im Brief wird nicht abgekürzt (Sehr geehrte Frau Professorin XYZ).

Gleichrangige benutzen in der Anrede in aller Regel nicht den Titel. Innerhalb des gleichen Fachgebietes ist auch Herr/Frau Kollege(in) als Anrede möglich.

An Hochschulen:

  • Herr/Frau Professor oder Frau Professorin, letztere Version hat sich nicht überall durchgesetzt, ist aber im offiziellen Sprachgebrauch die korrekte Form.
  • Herr/Frau Doktor
  • vgl. auch Magnifizenz für den Rektor und Spektabilität für den Dekan

[Bearbeiten] Wirtschaft

[Bearbeiten] Diplomatisches Corps

(gemäß Internationalem Protokoll)

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Botschafter eines anderen Staates Exzellenz (Mehrzahl: Exzellenzen)
Botschafter des eigenen Staates (Deutschland) Herr Botschafter (Mehrzahl: Botschafter)
Apostolischer Nuntius Hochwürdigste Exzellenz oder Eure Hochwürdigste Exzellenz (da ein Apostolischer Nuntius immer auch ein Erzbischof ist)
Gesandter Herr Gesandter / Frau Gesandte
Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat Herr/Frau Botschaftsrat (Gesandtschaftsrat usw.)
Botschaftssekretär, Gesandtschaftssekretär Herr/Frau Botschaftssekretär/-in, Gesandtschaftssekretär/-in
Generalkonsul, Konsul Herr/Frau Generalkonsul/in, Herr/Frau Konsul/in (eines anderen Staates auch: Exzellenz)

Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“. Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.

[Bearbeiten] Militär

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Bundeswehr

Bei der Bundeswehr besteht die Anrede für Soldaten aus „Herr“ beziehungsweise „Frau“ plus dem Dienstgrad, für zivile Angestellte der Bundeswehr richtet sich die Anrede „nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten“. Militärische Dienstgrade nehmen niemals die feminine Form an. Eine Unterscheidung der Dienstgrade zwischen Frau und Mann in Form eines angehängten „(w)“ ist nicht vorgesehen. Dies ist lediglich bei Beschriftungen von Unterkünften gebräuchlich, leidet aber unter einer truppenalltäglichen Verallgemeinerung.

Beispiele

Ausnahmen

  • Alle Generale und Admirale werden immer mit „Herr/Frau General“ bzw. „Herr/Frau Admiral“ angesprochen.
  • Sanitätsoffiziere im Generalsrang werden immer mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, Marine-Sanitätsoffiziere im Admiralsrang entsprechend mit „Herr/Frau Admiralarzt“.
  • Alle Stabsoffiziere der Marine (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See) werden mit „Herr/Frau Kapitän“ angeredet.
  • Kapitänleutnante werden traditionell mit „Herr/Frau Kaleu“ angeredet
  • Bei Marinedienstgraden, die den Zusatz „zur See“ („z.S.“, beispielsweise „Leutnant z.S.“) enthalten, wird dieser in der direkten Anrede weggelassen.
  • Dienstgradzusätze, die die Laufbahn anzeigen, werden in der mündlichen, nicht aber in der schriftlichen Anrede weggelassen. Beispiele hierfür sind Offizieranwärter („OA“), Unteroffizieranwärter („UA“), Feldwebelanwärter („FA“), Bootsmannanwärter („BA“) und mit bestandenem Lehrgang („mbL“)
  • Der Name kann, muss aber nicht zugefügt werden.
  • Beim Heer kann auch die Anrede mit der Funktion erfolgen („Schirrmeister“, „Richtschütze“).

[Bearbeiten] Nationale Volksarmee der DDR

Bei der Nationalen Volksarmee der DDR bestand die Anrede für Vorgesetzte und Dienstgradhöhere aus „Genosse/Genossin“ und Dienstgrad beziehungsweise bei Zivilangestellten aus „Genosse/Genossin“ und Name.

Beispiele

Unterstellte und Dienstgradniedere waren mit Dienstgrad und Name anzusprechen oder wie oben angeführt mit „Genosse/Genossin" und Dienstgrad.

Beispiele

  • Soldat Müller
  • Unteroffizier Schmidt

In der Wendezeit 1990 wurde die Anrede in „Herr/Frau“ und Dienstgrad geändert.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweizer Armee wird die Anrede „Herr“ oder „Frau“ vor dem Grad nicht verwendet. Es heißt also beispielsweise "Major" und nicht "Herr Major".

[Bearbeiten] Großbritannien und USA

In den (anglo-)amerikanischen Streitkräften werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit dem Dienstgrad und nachfolgendem „Sir“, z. B. „General Sir“, angesprochen.

[Bearbeiten] Kirche

[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede nach Protokoll
Papst Eure Heiligkeit oder Heiliger Vater (für Katholiken)
Patriarch der katholischen Armenier, der Maroniten, der Melkiten, der syrischen Kirche und von Jerusalem Eure Seligkeit
Kardinal Eure Eminenz, Hochwürdigste Eminenz
Bischof, Erzbischof, Titularbischof (Weihbischof) Eure (Hochwürdigste) Exzellenz bzw. (Erz-)Bischöfliche Gnaden (letzteres findet keine Verwendung mehr) – im vollen Titel „Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr Bischof“
Apostolischer Protonotar und Ehrenprälat Seiner Heiligkeit Hochwürdigster Herr Prälat
Kaplan Seiner Heiligkeit Monsignore (Monsignore (deutsch: etwa Gnädiger Herr) ist die italienische Anrede für alle Prälaten bis zum Erzbischof)
Abt Hochwürdigster Herr Abt (in Österreich auch: Herr Prälat) bzw. Hochwürdigster Vater Abt; Euer Gnaden
Priester (Welt- und Ordenspriester) Hochwürden, Hochwürdiger Herr Pfarrer/Pater/Abbé
Diakon Hochehrwürden, Hochehrwürdiger Herr, seit dem zweiten Vatikanischen Konzil wie bei Priester: Hochwürden bzw. Hochwürdiger Herr.
Subdiakon (nach der Liturgiereform abgeschafft) Wohlehrwürden, Wohlehrwürdiger Herr
Äbtissin Hochwürdige Frau Äbtissin bzw. Hochwürdige Mutter Äbtissin
Nonne Ehrwürdige Schwester
Laienbruder und Novize Ehrwürdiger Bruder, Ehrwürdiger Herr, Ehrwürden

Die Anrede „Heiliger Vater“ für den Papst wird dabei von Katholiken, „Eure Heiligkeit“ von Nichtkatholiken bevorzugt.

Anreden außerhalb der Katholischen Kirche und von Würdenträgern anderer Religionen:

Die Anrede „Heiligkeit“ wird zum Beispiel auch für folgende kirchliche Würdenträger gebraucht: der Patriarch von Moskau und ganz Russland (Russisch-Orthodoxe Kirche), der serbische Patriarch (Serbisch-Orthodoxe Kirche), der Patriarch der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche, der höchste Patriarch und Katholikos aller Armenier und der Katholikos des Heiligen Stuhls des Großen Hauses von Kilikien (beide Armenische Kirche), der Papst der Kopten, der Fürstpatriarch von Antiochien und dem ganzen Osten (Universale Syrisch-Orthodoxe Kirche) und der Katholikos-Patriarch der Kirche des Ostens (Apostolische Katholisch Assyrische Kirche des Ostens). Schließlich wird auch der Dalai Lama mit Heiligkeit angesprochen.

Der Ökumenische Patriarch wird mit „Euer Allheiligkeit“ angesprochen.

Die Anrede „Euer Seligkeit“ erfahren der Papst und Patriarch von Alexandria und ganz Afrika (Patriarchat von Alexandria), die Patriarchen von Antiochia), der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland (Griechisch-Orthodoxe Kirche) und die Armenischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (Armenische Apostolische Kirche).

Das Oberhaupt der Georgisch-Orthodoxen Kirche, der Erzbischof von Mzcheta-Tiflis und Katholikos-Patriarch von ganz Georgien, wird schließlich mit „Euer Heiligkeit und Seligkeit“ angesprochen.

In den orthodoxen Kirchen bzw. den christlichen Kirchen mit byzantinischen Ritus wird der Bischof oftmals mit Vladika angesprochen. Vladika bedeutet Gebieter und wurde im slawischen Kulturkreis auch als Anrede für Adlige gebraucht.

Ferner wird der Titel Hochwürden außerhalb der katholischen Kirche in Form von „Reverend“ im angelsächsischen Sprachraum für einen Prediger verwendet

[Bearbeiten] Weitere Kirchen

Bei der Anrede von Würdenträgern der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde wird in der Regel einfach ein Herr bzw. Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

[Bearbeiten] Adel

[Bearbeiten] Adelstitel in Deutschland

[Bearbeiten] Der Namensbestandteil „von“

  • Beispiel: Friedrich von Sachsenhausen
Briefanschrift Herrn Friedrich von Sachsenhausen
Briefanrede Sehr geehrter Herr von Sachsenhausen
Karteiname (lexikalischer Name) Sachsenhausen, von (unter „S“), in amtlichen Registern: von Sachsenhausen (unter „V“)
Anrede Herr von Sachsenhausen
Gästeliste Herr Friedrich von Sachsenhausen

[Bearbeiten] Frühere Adelsprädikate als Namensbestandteil

Adelsprädikate sind in Deutschland seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht – wie früher – danach. Als namensrechtliche Besonderheit werden bei Frauen die weiblichen Bezeichnungen verwendet (z. B. „Freifrau von Sachsenhausen“ statt „Freiherr von Sachsenhausen“).

Teilweise sind auch noch Sonderformen für unverheiratete Töchter in Gebrauch:

männlich weiblich weiblich (unverheiratet)
Fürst Fürstin Prinzessin (üblich)
Herzog Herzogin Prinzessin (unüblich)
Graf Gräfin Comtesse (unüblich)
Baron Baronin Baroness (üblich)
Freiherr Freifrau Freiin (z. T. noch üblich)

Die Form „Freiin“ für die unverheiratete Tochter, die dem abgeschafften „Fräulein“ entspricht, verschwindet allmählich.

Da „Freiherr/Freifrau von Sachsenhausen“ der Familienname ist, wäre es zwar theoretisch richtig, aber praktisch umständlich, redundant und schwerfällig, „Herr Freiherr von Sachsenhausen“ und „Frau Freifrau von Sachsenhausen“ zu sagen oder zu schreiben. Zudem war die Anrede „Herr“ plus Adelsprädikat in früheren Zeiten diejenige, die von Bediensteten zu verwenden war. Daher konnte sich diese Anrede in der bürgerlichen Gesellschaft nach Abschaffung der Adelstitel nicht durchsetzen. Üblich ist es heute, die Anrede „Herr“ oder „Frau“ einfach wegzulassen. Dies gilt nicht für Freiherren und Freifrauen, diese Adelsprädikate werden nicht gesprochen und entweder umgewandelt in Baronin und Baron (unüblich) oder schlicht durch die Anrede als „Herr“ oder „Frau“ ersetzt. Bei der mündlichen Anrede einer weiblichen Trägerin eines Adelsprädikates ist es nicht unüblich, den Nachnamen ganz wegzulassen. Ein Graf von XY wird also nicht als „Herr Graf von XY“, sondern als „Graf XY“ angesprochen, seine Frau entweder als „Gräfin XY“ oder (traditioneller) nur als „Gräfin“.

Wenn Menschen adliger Herkunft unter sich sind, werden in der mündlichen Kommunikation das „von“ grundsätzlich und andere Adelsprädikate auf gleicher Ebene oder nach unten ebenfalls weggelassen. Ein Graf, beispielsweise „Graf Lambsdorff“, wird einem anderen gleich- oder höhergestellten Adeligen als „Otto Lambsdorff“ vorgestellt. Dabei gilt einzig die Rangfolge der Adelsprädikate, nicht die Rangfolge aufgrund von Status in der Gesellschaft oder Alter. Fürsten und Herzöge werden allgemein als gleichrangig eingestuft, wobei die Frage nach dem Haus eine Rolle spielt.

[Bearbeiten] Beispiel

Name: Friedrich Freiherr von Sachsenhausen bzw. Friederike Freifrau von Sachsenhausen

Briefanschrift Friedrich Freiherr von Sachsenhausen

Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet)

Friederike Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet)

Briefanrede Sehr geehrter Freiherr von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freifrau von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freiin von Sachsenhausen

Karteiname Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von oder Freiherr von Sachsenhausen, Friedrich (zwingend in amtlichen Registern)

Sachsenhausen, Friederike Freifrau von oder Freifrau von Sachsenhausen, Friederike (zwingend in amtlichen Registern)

Anrede Baron (von) Sachsenhausen oder Herr von Sachsenhausen

Baronin (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (verheiratet)

Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (unverheiratet)

Fremdvorstellung Baron Sachsenhausen, unter Standesgenossen: Friedrich Sachsenhausen

Baronin Sachsenhausen, unter Standesgenossen: Friederike Sachsenhausen (verheiratet)

Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (unverheiratet)

[Bearbeiten] Historische Anreden

Traditionelle Ehrenbezeichnungen aus den Zeiten der Ständegesellschaft sind heute außerhalb ganz spezieller Kreise unüblich. Sie haben keine rechtliche Grundlage, sondern reinen Höflichkeitscharakter. Solche Ehrenbezeichnungen waren:

  • Fürsten und Herzoge aus ehemals regierenden Häusern: Königliche Hoheit (Abk: SKH bzw. IKH - Seine/Ihre Königliche Hoheit)
  • alle übrigen Fürsten und Herzoge: Durchlaucht
  • Grafen: Erlaucht (nur für Angehörige bestimmter Grafenhäuser, alle anderen: Hochgeboren)
  • Barone und Freiherren: Hochwohlgeboren

Nur in Briefanschriften werden heute manchmal noch Kürzel wie „I.H.“ (Ihre Hochwohlgeborene) oder „S.H.“ (Seine Hochwohlgeboren) verwendet.


[Bearbeiten] Ausländische Adelstitel

(Abweichungen werden jeweils von Staats- bzw. Hausprotokoll geregelt)

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Kaiser Kaiserliche Majestät oder Majestät
König Majestät
Prinz (aus kaiserlichem Haus) Kaiserliche Hoheit (dritte Person)
Prinz (aus regierendem Haus) Königliche Hoheit (dritte Person)
Großherzog (aus regierendem Haus) Königliche Hoheit
Herzog Hoheit
Fürst (regierend) Durchlaucht
Prinz (aus fürstlichem Haus) Durchlaucht
Graf Graf (von) …

Seine Erlaucht (aus ehemals regierendem Haus)

Baron Baron (von) …

[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Quellen

  1. LEO Forum, dict.leo.org, Zugriff am 30. Juli 2008

[Bearbeiten] Weblinks

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