Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 3

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Ältere Erörterungen finden sich im Archiv:

Kategorie:Recht (Norwegen)[Quelltext bearbeiten]

Es gibt jetzt übrigens auch die Kategorie:Recht (Norwegen). Bisher hat sie leider nur einen Artikel. Wenn dies dauerhaft so bleiben sollte, muss man sich mal die Relevanzfrage stellen. --Alkibiades 19:45, 25. Apr 2006 (CEST)

Passt zum Glück aber in die Systematik und schadet nicht. Es kommen jetzt bestimmt noch ganz viele gute Artikel zum norwegischen Recht ;-) --Bubo 21:12, 25. Apr 2006 (CEST)
Ich freu mich schon drauf :-) --Alkibiades 22:10, 25. Apr 2006 (CEST)
Warum eigentlich wieder ein Klammerlemma und nicht Kategorie:Norwegisches Recht, vgl. Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2#Klammerungen? Jetzt wäre noch eine gute Gelegenheit, das zu ändern.
Ich bin auch am überlegen, ob man nicht wenigstens die roten Links in Steuerrecht u. ä. entsprechend ändern sollte.
-- Wolfgang Kopp 22:38, 25. Apr 2006 (CEST)
Stimmt, geht auch ohne Klammer(n). --Bubo 22:46, 25. Apr 2006 (CEST)
Zu dieser Frage gab es kürzliches dieses Meinungsbild, das ohne Ergebnis geblieben ist. Von mir aus können wir die Klammerungen aber für den juristischen Bereich abschaffen. Da das Meinungsbild kein Ergebnis hatte, gibt es da wohl Wahlfreiheit. --Alkibiades 22:52, 25. Apr 2006 (CEST)
Ok, Wolfgang hat vollendete Tatsachen geschaffen und die Kategorie umbenannt. Aber dazu noch zwei Anmerkungen: Erstens müssen wir dann die anderen auch noch umbenennen. Zweitens sind Redirect in Kategorien nicht empfohlen (siehe hier). Das ist immer ein Problem, wenn man Kategorien umbenennt. --Alkibiades 17:56, 28. Apr 2006 (CEST)
Schnelllöschung ist jetzt beantragt. -- Wolfgang Kopp 23:40, 3. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Sanktionenrecht[Quelltext bearbeiten]

Was soll eigentlich die Kategorie:Sanktionenrecht, vor allem neben der Kategorie:Strafe? -- Wolfgang Kopp 11:56, 28. Apr 2006 (CEST)

Das hab ich mich hier auch schon gefragt. Da ich selber weder den Sinn noch den Unsinn dieser Kategorien ganz verstanden habe, habe ich es dann so belassen. Mach einfach wie du es für richtig hältst. --Alkibiades 18:02, 28. Apr 2006 (CEST)
"Sanktionenrecht" ist der weitere Begriff, daher halte ich es für besser, diesen beizubehalten, dann kann man auch Maßregeln und Geldbußen dort hineinstellen. In der Kat. Strafen sind auch allerhand Absonderlichkeiten zusammengekommen, die mit der heutigen Rechtslage nichts zu tun haben. Lieber alles heute Relevante in Kat. Sanktionenrecht und die historischen Grausamkeiten um Teeren und Federn im Abseits lassen. --wau > 15:01, 29. Apr 2006 (CEST)

Kategoriebeschreibungen[Quelltext bearbeiten]

Jetzt wo die Grundsatzdiskussion über die Neuordnung des juristischen Kategoriensystems abgeschlossen ist, sollten vielleicht die Kategoriebeschreibungen aktualisiert bzw. geschrieben werden. Es kommt schon jetzt immer wieder zu falschen Einsortierungen. Ich werfe einfach mal ein paar Fragen auf:

  • Beschreibungen für alle Kategorien oder nur für die, deren Namen nicht „selbsterklärend“ sind?
  • Feste Bestandteile in allen Beschreibungen? Denkbar wäre etwa ein immer gleicher Text, der auf eine Übersicht über das juristische Kategoriensystem (mit weiteren Links, z. B. zum Portal) und für Diskussionen hierher verweist. Dafür einen Textbaustein verwenden, um Änderungen zu erleichtern?
  • Kategorien, deren Sinn oder Schicksal immer noch nicht ganz geklärt ist, ohne Beschreibung lassen, oder auf den Diskussionsstand verweisen?
  • Teilen wir die Arbeit auf? Wer macht welchen Zweig?

-- Wolfgang Kopp 12:10, 1. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzlich sollte jede Kategorie eine kurze Beschreibung haben, u.U. mit Link auf den Hauptartikel der Kategorie sofern es ihn gibt. Das würde die Kategorisierung auf jeden Fall stark vereinfachen. Außerdem kann man dann auch in den Beschreibungen auf das Rechtsportal verweisen, dass eine systematische Übersicht aller Themen anbietet. Dafür könnte im Portal eine Vorlage erstellt und benutzt werden. -- sebmol ? ! 13:45, 1. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ein Link zum Basisartikel ist in der Kategoriebeschreibung eigentlich nicht nötig, weil der Hauptartikel gleich an erster Stelle der Artikelliste unter „!“ auftaucht (und ansonsten richtig einsortiert werden sollte). Wenn man von jeder Kategoriebeschreibung zu einer „Hauptseite der Rechtskategorien“ (Kategorie:Recht) verlinkt, dürfte ein Link zum Portal dort genügen. Ein Link von jeder Kategorie aus dürfte eher unerwünscht sein, vgl. Wikipedia:Portale. -- Wolfgang Kopp 17:17, 1. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte mich hier an das Vorbild der englischen WP angelehnt, was natürlich eine völlig bekloppte Annahme war. Schließlich ist das ja sonst auch immer der Grund für die aufgeklärten deutschen Wikipedianer, das genau andersrum zu machen. Im übrigen steht auch auf Wikipedia:Portale nichst zum Thema Portalverweis in Kategorien. -- sebmol ? ! 17:28, 1. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Kann es sein, dass wir keine Kategorie zum Thema Arztrecht oder Medizinrecht haben? Ich sehe da gerade ne ganze Menge Artikel, die querbeet kategorisiert sind: Arztwerberecht, Heilbehandlung, Patientenrecht, Einwilligungsfähigkeit, Patientenverfügung, Arzthaftung, Medizinrecht, Gebührenordnung für Ärzte, Calmette-Prozess. Ich würde sonst mal eine Kategorie als Unterkategorie zu Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet anlegen. Ist Arztrecht oder Medizinrecht besser? --Alkibiades 19:43, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Eine solche Unterkategorie sollte angelegt werden. Medizinrecht dürfte der bessere Titel sein: Ist heute (als Fachterminus) etwas gebräuchlicher, der Titel des Standardwerks aus der NJW-Schriftenreihe und vor allem allgemeiner gefasst als Arztrecht. -- Wolfgang Kopp 19:59, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ach ja: Die Kategorie gehört dann natürlich auch ins medizinische Kategoriensystem einsortiert. -- Wolfgang Kopp 20:01, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Erledigt. Siehe Kategorie:Medizinrecht --Alkibiades 21:19, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Rechtsquellen des Europarechts[Quelltext bearbeiten]

Ich denke es besteht langsam akuter Bedarf, die verscheidenen Rechtsquellen des Europarecht und die verschiedenen europarechtlichen Verträge ordentlich zu kategorisieren. Auch die Benennung der einzelnen Kategorien ist verschiedentlich kritisiert worden. Momentan gibt es folgende Kategorien:

  1. Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union). Diese enthält EG-Richtlinien und wenn ich das Richtig sehe Verordnungen. Kritisert worden ist daran die Benennung. Es sind Rechtsquellen des EG, nicht der EU. Das Thema wurde erstmal ergebnislos vertagt. (siehe Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Vollzug_2 hier).
  2. Die Kategorie:Europäischer Vertrag wurde heute von Benutzer:C.Löser unter Portal_Diskussion:Recht#Urks kritisiert. Seine Kritik lautete: "es gibt keinen "europäischen Vertrag", all diese Verträge sind völkerrechtliche Verträge. Auch wenn man die Ansicht vertritt, dass das Europarecht mittlerweile eine eigenständige Rechtsordnung sei, so würde das nur auf das Sekundärrecht zutreffen, nicht aber auf das Primärrecht. Ganz abgesehen davon dass auch hier wieder das Problem der mangelnden Differenzierung zwischen EG und EU auftritt."
    Ich denke man kann sich über die Benennung streiten, aber wir brauchen eine Kategorie für die Verträge des europäischen Primärrechts. Diese Kategorie sollte dann auch der Kategorie:Europarecht untergeordnet sein. (was sie bislang aus irgendeinem Grund noch nicht ist).
  3. Die Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften) wurde ebenfalls von C.Löser aao kritisiert. Jedenfalls der Name ist mE unmöglich. Die Kategorie ist auch nicht unbedingt nötig. Die Verträge können auch in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag übernommen werden. Dort wird bislang noch nicht nach den Beteiligten der Vertrages differenziert.

Ich bin momentan was die korrekte Bennenung und Sortierung der Kategorien angeht etwas uninspiriert und bitte um Vorschläge. --Alkibiades 18:29, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hab' jetzt mal Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/EU informiert. -- Wolfgang Kopp 18:40, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Zu 3.: Macht damit was ihr wollt, ist wohl auch eher euer bereich Der Name ist nichts das weiß ich selber...aber eine klare cat-definition ist mir schon wichtig. --Forrester 18:41, 28. Mai 2006 (CEST) (vom WP:WpEU)[Beantworten]

Vorschlag von Alkibiades[Quelltext bearbeiten]

Ein Vorschlag von mir:

Probleme bereiten all die anderen "Projekte" aus Brüssel, die man nicht als Rechtsquellen bezeichen kann, zB die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Vertrag über eine Verfassung für Europa. Man könnte derartiges, da es keine geltenden Rechtsquellen sind, einfach in die Kategorie:Europarecht packen. Verträge der EU mit nicht-EU-Staaten scheinen mir einfach nur in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag zu gehören. Sie können aber auch in die Kategorie:Europarecht mit rein. Ich habe grob in Erinnerung, dass auch Entscheidungen der Kommission Rechtsquellen des Europarecht sein können. Ist das so? Haben wir dazu Artikel? --Alkibiades 19:55, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Zu den Entscheidungen der Kommission: Sie sind gemäß Art. 249 EGV „in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie [bezeichnen]“. Man könnte sie daher als Rechtsquellen ansehen. Allerdings sind auch Gerichtsurteile für die beteiligten Parteien verbindlich. Gelten Gerichtsurteile auch als Rechtsquellen?
Zu Alkibiades' Vorschlag: Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht) erscheint mir zu ungenau. Europarecht kann ja beispielsweise auch die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats sein. Die ist aber nicht von der EG geschaffen worden. Die EU kann mangels Rechtspersönlichkeit kein Recht setzen. Die Kategorie:Rechtsquelle (EU) müsste also strenggenommen leer bleiben. Superkorrekt wäre Kategorie:Rechtsquelle (EG). --Forevermore 20:47, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Sicherlich ist die Bezeichnung etwas weit. Aber ich kann die Kategorie ja nicht Kategorie:Rechtsquelle (EG) nennen und dann in deren Unterkategorie den Vertrag über die Europäische Union packen. Deswegen habe ich mit "Rechtsquelle (Europarecht)" bewusst eine möglichst weite Bezeichung gewählt, um sowohl Union als auch Gemeinschaft mit abzudecken. Und was spricht eigentlich dagegen, die Europäische Menschenrechtskonvention da auch mit reinzupacken. Der Artikel scheint mir noch ein wenig unterkategorisiert. Ich gebe aber zu, dass es dann schwer wird zu sagen, was da sonst noch reinpasst. --Alkibiades 21:47, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte damit auch keine Probleme, halte aber – wieder mal – die Klammer für überflüssig: Kategorie:Rechtsquelle des Europarechts ist doch ein schöner Begriff. Ansonsten scheint mir der Vorschlag gut durchdacht. -- Wolfgang Kopp 22:46, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Naja, dann kann man es auch gleich "europarechtliche Rechtsquelle" nennen (so hätte es wohl zumindest dieses Meinungsbild von neulich vorgeschlagen). Oder doch besser die Klammer? --Alkibiades 22:55, 28. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Warum doppelt „rechten“? Kategorie:Europarechtsquelle! --Forevermore 16:54, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Es ist ein bisschen schade, dass bisher so wenig Feedback gekommen ist. So ganz glücklich bin ich mit meinem Vorschlag selber nicht, aber wenn sich in den nächsten Tagen keiner mehr meldet, dann werde ich das so durchziehen; wahrscheinlich mit der Benennung von Wolfgang. Ein paar Tage warte ich aber noch. Vielleicht fällt Bubo ja noch was Erhellendes ein, wenn er aus dem Urlaub zurück ist ;-) --Alkibiades 15:36, 1. Jun 2006 (CEST)

Vergleichbar wenig Resonanz gab es, als über die Benennung von EG-Richtlinien diskutiert wurde. Da sich kein Konsens herstellen ließ, geht es bei den Richtlinien bis heute lemmamäßig drunter und drüber. --Forevermore 18:06, 1. Jun 2006 (CEST)
Mir "gefällt" die Rechtsquelle (EU) gut. Oder Rechtsquelle (EU+EG). Fragen wir doch noch Bubo, Eulen sind bekanntlich weise Leute. --Pelz 18:46, 1. Jun 2006 (CEST)
Hallo Pelz, schön, dass du dich einschaltest. Die Kategorie:Rechtsquelle (Europäische Union) haben wir ja schon, da sind gegenwärtig die Richtlinien drin. Die Frage ist aber auch, wie die europäischen Verträge (EG-Vertrag, EU-Vertrag) zu kategorisieren sind. Gegenwärtig ist das Kategorie:Europäischer Vertrag. Wie soll diese Kategorie im Verhältnis stehen zu der Richtlinien-Kategorie? --Alkibiades 18:54, 1. Jun 2006 (CEST)

So, sorry dass ich jetzt erst wieder vorbeischaue.

  • Von der EG mit anderen Völkerrechtssubjekten abgeschlossene (völkerrechtliche) Verträge sind - anders als die völkerrechtlichen Gründungsverträge - dogmatisch dem Sekundärrecht zuzuordnen.
  • es gibt tatsächlich völkerrechtliche Verträge, die die EU im eigenen Namen abgeschlossen hat. Das ist rechtlich unsinnig aber eben leider Realität. Bei diesen Verträgen ist ermangels Rechtspersönlichkeit nicht die EU Vertragspartner, sondern der Rat hat in diesen Fällen für die MS gehandelt.
  • wir könnten ja differenziern zwischen Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.w.S.) und Kategorie:Rechtsquelle (Europarecht i.e.S.) ;-) Nee im Ernst, ich finde den anfänglichen Vorschlag von Alkibiades völlig in Ordnung. --C.Löser Diskussion 12:11, 3. Jun 2006 (CEST)
Ja, der Vorschlag sollte umgesetzt werden. Wer gibt das Startsignal? --Forevermore 14:41, 3. Jun 2006 (CEST)
Alkibiades wollte Bubos Urlaubsrückkehr abwarten, also würde ich vorschlagen: Bubo. :-) -- Wolfgang Kopp 15:12, 3. Jun 2006 (CEST)

So, ich bin jetzt in der richtige Kategorisierungsstimmung ;-) also hab ich mal losgelegt und den ursprünglichen Vorschlag angelegt. Ich habe mich für die Klammer entschieden, da alle unsere Rechtsquellen-Kategorien Klammerkategorien sind. Wer noch ein bisschen Speck auf die Rippen braucht, kann mir ja gerne beim Umkategorisieren helfen ;-) --Alkibiades 15:47, 4. Jun 2006 (CEST)

Noch ne Frage, wollen wir die Verträge der EU/EG mit Drittstaaten als Sekundärrecht einordnen? --Alkibiades 16:15, 4. Jun 2006 (CEST)
Verträge der EG mit Drittstaaten sind Sekundärrecht. Für die EU siehe irgendwo oben. --C.Löser Diskussion 16:17, 4. Jun 2006 (CEST)
Und wegen dieser vier Artikel in Kategorie:Europäischer Vertrag mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften): ich weiß nicht, ob es völkerrechtliche Abkommen im weiteren Sinne = völkerrechtliche Verträge, oder völkerrechtliche Abkommen im engeren Sinne sind. --C.Löser Diskussion 16:19, 4. Jun 2006 (CEST)
Wo isn da jetzt der Unterschied zwischen den Verträgen mit Drittstaaten und den Verträgen mit nicht-EU-Staaten(-gemeinschaften)? --Alkibiades 16:22, 4. Jun 2006 (CEST)
Da gibts keinen Unterschied. Aber Vertragspartner kann nur sein, wer Rechtspersönlichkeit hat. Wenn die EU verträge abschließt, dann hat sie für die Mitgliedstaaten gehandelt, und diese sind Vertragspartner geworden. Wenn die EG Verträge abschließt, dann ist die EG Vertragspartner geworden. Wenn die EG Recht schafft ist es natürlich Sekundärrecht, aber wenn die EU jetzt mit der Schweit einen Vertrag schließt, und dann derr dann u.a. zwischen Deutschland und der Schweit besteht, dann müsste es doch eigentlich ein ganz normaler völkerrechtlicher Vertrag sein. Dachte ich mir. Aber jetzt wo du fragst... Europarecht halt :-/ --C.Löser Diskussion 16:31, 4. Jun 2006 (CEST)

Ach, das ist mir jetzt zu blöd :-( (Europarecht halt :-/)ich pack das alles in die Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag, mehr ist das ja wohl nicht --Alkibiades 16:35, 4. Jun 2006 (CEST)

Institutionen und Organisationen[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie:Institution (Recht) wurde über Nacht anscheinend von Benutzer:Helmut Zenz durch die Kategorie:Organisation (Recht) ersetzt. Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll. Ich halte ein Gericht eigentlich nicht für eine "Organisation". Andererseits ist die Kategorie:Institution jetzt Löschkandidat und als Unterkategorie der Kategorie:Organisation womöglich überflüssig. Ich denke man kann das vorerst so hinnehmen. --Alkibiades 08:00, 6. Jun 2006 (CEST)

Neuaufnahme der Unterkategorie "Neurojurisprudenz"[Quelltext bearbeiten]

Bei der Neurojurisprudenz handelt es sich - ähnlich wie bei der Neuroökonomie (Neuroeconomics) - um einen im Aufstreben befindlichen Zweig der neueren Rechtswissenschaft.

Kategorie:Jurist (Biografie)[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn jeder Interessierte sie schon mitbekommen haben dürfte, möchte ich auf die Diskussion um die Löschung und Wiederherstellung der Kategorie:Jurist (Biografie) verweisen, die unter Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie) und Portal Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist (Biografie)_2 geführt wird. Da es sich um ein Thema handelt, das eigentlich an dieser Stelle erörtert werden sollte, erscheint mir der Vollständigkeit halber – auch im Hinblick auf eine spätere Archivierung – zumindest ein Verweis sinnvoll. -- Wolfgang Kopp 18:39, 4. Aug 2006 (CEST)

Nur für's Protokoll - falls es noch jemanden interessiert: Ich kann damit leben. Wie man hier sieht kamen mir schon etwaige Bedenken kurz nachdem ich alles umkategorisiert habe. Nunja, anscheinend will man uns unser Extra-Würstchen nicht gönnen. Grüße --Alkibiades 19:30, 4. Aug 2006 (CEST)

Dieser Unterpunkt wurde nach Portal Diskussion:Recht kopiert, weil das der zweckmäßige Ort für die Diskussion ist, die mit Kategorien nichts zu tun hat. --wau > 18:34, 7. Aug 2006 (CEST)

Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Eklat um die Kategorie:Jurist ist mir wieder eingefallen, dass mir schon vor langer Zeit, als ich seinerzeit die Kategorie:Jurist nach "Jurist (Biografie)" umsortiert habe, aufgefallen ist, dass viele der Artikel, die direkt in der Kat:Jurist stehen und keiner Unterkategorien zugeordnet werden können, Biografien von Juristen aus der frühen Neuzeit sind. Alleine wenn ich jetzt die unter "A" in der Kategorie:Jurist einsortierten Artikel betrachte, dann sind sind dort fünf Juristen aus der frühen Neuzeit und nur einer nicht. Das problem ist wahrscheinlich, dass die Juristen aus dieser Zeit häufig nicht einfach als Rechtsanwalt oder Richter bezeichnet werden können, sondern eher Generalisten waren, die nebenbei noch als Kirchenlieddichter berühmt geworden sind. Wir haben im übrigen bereits die Kategorie:Jurist im Mittelalter. Es wäre nur logisch, für die daran anschließende Zeit auch eine eigene Kategorie zu machen. Ich denke mal, die zu schaffende Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit sollte Biografien von Juristen aus dem 15. - 18. Jahrhundert umfassen. Für die daran anschließende Zeit tun es auch die spezielleren Berufsbildkategorien.
An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, was man mit den Kategorien Rechtswissenschaftler 15. - 18. Jahrhundert machen soll. Kann man wirklich davon sprechen, dass dies Wissenschaftler waren oder waren das nicht vielmehr auch nur Generalisten, die mal ein Buch geschrieben haben? ich denke zumindest im 15. und 16. Jahrhundert sollte man nicht von Rechtswissenschaftlern sprechen, sondern nur von Juristen.
Ich schlage also folgendes vor:

Dem Portal Diskussion:Frühe Neuzeit werde ich Bescheid geben --Alkibiades 10:47, 13. Aug 2006 (CEST)

Da sich nach einer Woche kein Widerspruch regte (ihr hättet ja wenigstens mal "hmm" sagen können), hab ich die Kategorie eingerichtet und die entsprechenden Artikel umkategorisiert. das waren übrigens gar nicht so wenige. Im Nachinein fällt mir auf, dass man "Frühe" wohl groß schreiben sollte, aber egal. Für Kategorie:Rechtswissenschaftler (16. Jh.) habe ich doch nicht SLA gestellt, da die Personen darin anscheinend doch irgendwie Rechtswissenschaftler waren. --Alkibiades 22:09, 19. Aug 2006 (CEST)
Hmm. --Bubo 23:20, 19. Aug 2006 (CEST)
Hmm, Hmm, Hmm, klingt alles ganz vernüftig. --Pelz 00:42, 20. Aug 2006 (CEST)
Es ist doch immer nett, ein bisschen Feedback zu kriegen ;-) --Alkibiades 08:12, 20. Aug 2006 (CEST)

Was sagt man dazu? löschen ? --Alkibiades 13:57, 29. Aug 2006 (CEST)

Ich bin da gespalten. Eine Kategorie für Artikel, die sich spezifisch mit dem deutschen Recht beschäftigen, wäre m.E. sinnvoll. So etwas gibt es ja auch für andere Rechtsordnungen. Allerdings sollte dann der Zweck dieser Kategorie sehr genau definiert werden. -- sebmol ? ! 14:13, 29. Aug 2006 (CEST)
Tja, der Benutzer, der diese Kategorie angelegt hat, hat anscheinend einfach nicht lange drüber nachgedacht. Ob man Artikel, die spezifisch deutsches Recht behandeln, in eine eigene Kategorie packt, ist sicher eine schwierige Frage, die ich derzeit mit "nein" beantworten würde. Aber derartige Artikel befinden sich ja auch gar nicht darin, sondern eben nur Juristen, Richter (die ja auch eine Unterkat von Jurist sind) und Rechtsquellen. Und - ach herrjemine! das seh ja jetzt erst - was soll denn die Kategorie:Jurist (Deutschland)? Ich glaube da wollte einfach nur jemand seine Kategorisierungswut auslassen und nicht lange nachdenken. --Alkibiades 20:04, 29. Aug 2006 (CEST)
Ich habe Löschanträge gestellt --Alkibiades 18:43, 1. Sep 2006 (CEST)

Allerdings gibt es auch noch Kategorie:Deutsches Recht mit teils merkwürdigen Eintragungen ... --103II 10:57, 21. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hab ich auch schon gesehen und mich drüber geärgert. Das ganze Kategoriensystem wird so unterwandert. Aber ich habe momentan weder Zeit noch Nerven, um mich darum zu kümmern. --Alkibiades 12:31, 21. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Recht nach Ländern[Quelltext bearbeiten]

Da ja immer wieder der Wunsch aufkommt, die juristischen Artikel auch nach Ländern zu sortieren (siehe vorstehenden Eintrag), habe ich mir gedacht, ein kleines Brainstorming zu diesem Thema könnte nicht schaden. Ich selbst habe meine Meinung in der Löschdiskussion zur "Kategorie:Recht (Deutschland)" gesagt [1]. ich möchte noch auf die Meinung von Stechlin hinweisen, der vor ca. zwei Jahren in seinem Löschantrag zu Kategorie:Recht (Schweiz) auch alles wichtige gesagt hat [2]. Im übrigen gilt das, was im November 2005 unter Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2#Rechtsvergleichend besprochen wurde. Das muss natürlich regelmäßig einer Revision unterzogen werden. Ich habe daher mal eine kleine Rundreise in die anderen Wikipedias gemacht, um mich über deren Gepflogenheiten zu informieren.

Vielleicht hat ja jemand von euch bessere Ideen, ich wollte das Thema nur nochmal zur Rede stellen, nicht dass einer sagt wir hätten nicht ausführlich drüber diskutiert. --Alkibiades 10:33, 3. Sep 2006 (CEST)

Hallo ihr Rechtsliebhaber. Ich bin auch einer und bin deshalb der Meinung, das richtig gehandelt wurde. Nur sollte man in der Kategorie:Recht, das Ausländische Recht nicht vergessen. Man müsste ja sonst Deutschlandlastig hinzufügen, denn das "EU-Recht" (inkl. EG-Recht) und das "Europarecht" (Internationales Recht) würde sonst fehlen. Bis bald u. Gruß v. --Elkawe 11:44, 3. Sep 2006 (CEST)

Noch mal, habe mir diese gesamte Disku- Seite angesehen. Die offizielen EU- Seiten (Europäische Union im Internet), sprechen vom EU-Recht. Das 3-Säulen EU-Model hat jeweils auch eigne Rechte. Das EuGH arbeitet darauf hin, EU-Recht mit dementsprechenden ( ) zu betitteln. In den Heften des Europarl. wird auch der Name "EU-Recht" benutzt. In den Recht- Büchern ua. Beck-Texte wird auch unterschieden zwischen Europarecht (international) Z.b. Völkerrecht und EU-Recht, wobei EU-Recht als Titel bzw. Name benutzt wird. Nun denn.... bis bald --Elkawe 12:15, 3. Sep 2006 (CEST)

Es gibt doch die Kategorie:Europarecht oder worauf willst du hinaus? --Alkibiades 15:52, 3. Sep 2006 (CEST)
Nach Lesen der früheren Diskussionen kann ich mich eigentlich dem aktuell existierenden Ansatz anschließen. Das heißt, Rechtsartikel sollten zuerst thematisch kategorisiert werden. Artikel, die sich vornehmlich mit einem Rechtsthema beschäftigen, dessen Wirkung lokal begrenzt ist (z.B. Strafprozess (Vereinigte Staaten)) werden sowohl thematisch (in diesem Fall Kategorie:Strafverfahrensrecht) und in die Rechtskreiskategorie Kategorie:Recht der Vereinigten Staaten eingeordnet. Dies sollte aber m.E. auch für Artikel gelten, die sich mit einem ausschließlich deutschem Rechtsthema beschäftigen (der Artikel Strafprozess (Deutschland) wäre dann in der Kategorie:Strafverfahrensrecht und Kategorie:Recht Deutschlands). Die Rechtskreiskategorien wären also als Sammelkategorien für absichtlich rechtskreisspezifische Artikel zu verstehen, nicht als allumfassende Liste aller Artikel, die sich mit dem Rechtssystem einer Region beschäftigen (letzteres passt m.E. sehr gut in ein Portal). -- sebmol ? ! 16:08, 3. Sep 2006 (CEST)
Das Problem ist, dass es ziemlich viele Artikel gibt, die ausschließlich das deutsche Recht behandeln, ohne dass das im Lemma genannt wäre und ohne dass das beabsichtigt wäre. Man müsste also fast alle Artikel in die Kategorie:Recht Deutschlands einsortieren. Andernfalls würde es verwirren. Dann müsste man aber die Kategorie:Recht Deutschlands wieder untergliedern und würde so eine parallele Struktur aufbauen. --Alkibiades 16:28, 3. Sep 2006 (CEST)
Da gibt es zwei Schritte, die wir vielleicht in einer größeren Aktion durchführen sollten:
  1. Rechtsartikel, die unbeabsichtigt primär die deutsche Rechtsperspektive beschreiben, sollten entsprechend "globalisert" werden. Wenn das zuviele sind, wäre vielleicht eine Arbeitsliste praktisch, die wir im WikiProjekt Recht mit aufnehmen. Solche Artikel würden logischerweise auch nicht nach Rechtskreis "zweitkategorisiert" werden.
  2. Bei den Artikeln, die notwendigerweise die deutsche Perspektive beschreiben, sollte das in der Einführung und mit Kategorie klargestellt werden. Eine Änderung des Lemmas ist nur nötig, wenn es mehrere Artikel zum gleichen Thema in verschiedenen Regionen gibt.
-- sebmol ? ! 17:40, 3. Sep 2006 (CEST)

Hallo ihr beiden. Das EU-Recht und evt. das EG-Recht vermisse ich. Sehr komplizierte Materie würde ich sagen, denn wer darf für wenn und was abschließen, wenn es z.b. Verträge im EWR- Raum gibt, die mit dem Völkerrecht zu tun haben. So wie ich es sehe, haben alle 3 Säulen der EU, eigene Rechte und können Verträge abschließen. Grüße v. --Elkawe 17:33, 3. Sep 2006 (CEST)

@Elkawe: Schau mal in die Kategorie:Europarecht

@Sebmol: Schau mal in Wikipedia:WikiProjekt Recht/Tellerrand - Leider seit langem eingeschlafen, sowie Kategorie:Wikipedia:Deutschlandlastig - leider mehr als gut gefüllt. --Alkibiades 17:52, 3. Sep 2006 (CEST)

Hatte mir fast schon gedacht, dass da praktische Erwägungen eine Rolle spielen würden. Wohl auch, weil es uns an Leuten fehlt, die sich mit mehreren Rechtsordnungen befasst haben und da gekonnt schreiben könnten. Das sollte aber nicht unbedingt etwas am Kategorisierungssystem ändern. -- sebmol ? ! 17:58, 3. Sep 2006 (CEST)
Es ist leider so, dass kaum Artikel zu anderen Rechtsordnungen rein kommen. Selbst aus der Schweiz und Österreich kommt kaum mal was. Das ist schade, vielleicht wirkt die faktische Deutschlandlastigkeit sogar schon abschreckend. Aber da es Fakt ist, können wir unser Kategoriensystem nicht so hinstellen, als sei das nicht der Fall. Meine Meinung dazu war immer, dass man das Kategoriensystem umstellen kann, sobald sich die Deutschlandlastigkeit gelegt hat. Daher sollte man das auch regelmäßig auf den Prüfstand stellen, was ich ja hiermit auch getan habe. Aber leider hat sich seit letztem Jahr kaum etwas verändert (mal abgesehen von deinen USA-Artikeln). --Alkibiades 19:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Ich werde mich weiter bemühen, weiß aber nicht viel zu anderen Rechtskreisen. -- sebmol ? ! 20:13, 3. Sep 2006 (CEST)

Hallo ihr beiden. Kann einer von euch den Link "EU-Recht" richtig in der Kategorie:Recht und evt. in der Kategorie:Europäische Union einbringen bzw. richtig verlinken. Ich hab da so meine Probleme mit dieser Technik. Danke für euer Rechts- Interesse. bis bald u. Grüße v. --Elkawe 12:14, 4. Sep 2006 (CEST)

Ach herrje, jetzt sehe ich erst, was du meinst: deinen neuen Artikel "EU-Recht". Also ich habe dir meine Meinung dazu auf der dortigen Diskussionseite gesagt. --Alkibiades 16:21, 4. Sep 2006 (CEST)


Wenn man hier zum ersten Mal liest, braucht man ein Mittel gegen Schwindel. Versteh ich das richtig, das es keine Kategorie französisches Recht gibt? Von französisches Arbeitsrecht will ich ja gar nicht reden. Und wie ordne ich dann einen französischen Arbeits- und Sozialrechtler ein? Hiffentlich gibts wenigstens die Kategorie Rechtswissenschaft. Auf ins Abenteuer! --Peewit 00:20, 11. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Kategorie:Abmahnung[Quelltext bearbeiten]

Es gibt jetzt die Kategorie:Abmahnung, die ihrerseits noch unketegorisiert ist. Hat jemand Ideen, wo man sowas sinnvoll einordnen könnte? Andernfalls würde ich die Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat vorschlagen... --Alkibiades 18:34, 20. Sep 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis in Sachen Jur-Cats, war mir bislang nicht bekannt. Ach so, in Sachen "Abmahnung" hab ich mal SLA-Formular ausgefüllt... Gruß --Zollwurf 08:16, 23. Sep 2006 (CEST)
War anscheinend erfolgreich, danke. --Alkibiades 10:13, 23. Sep 2006 (CEST)

Was haltet ihr von einer Kategorie:Verfassungsgeschichte? In die würden dann Artikel aus der Kategorie:Rechtsgeschichte wie Augustverträge, Novemberverträge, Lex Bennigsen, Lex Miquel-Lasker, Lex Hohenlohe usw. ein- bzw. umsortiert. Die Kategorie würde ich dann unter Kategorie:Rechtsgeschichte und Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht einordnen. --C.Löser Diskussion 12:33, 27. Sep 2006 (CEST)

Könnte ich mich für begeistern. Allerdings sind die genannten fünf Artikel etwas wenig und dünn. Wenn dann kann man auch die ganzen alten Verfassungen mit reinnehmen. Also: Deutsche Bundesakte, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung. --Alkibiades 19:43, 27. Sep 2006 (CEST)
So, ich habe schon einiges zusammengesucht. --C.Löser Diskussion 00:06, 28. Sep 2006 (CEST)
Sieht ganz nett aus, richtig schön gefüllt. Mir ist übrigens aufgefallen, dass die Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht mit über 200 Einträgen durchaus noch weitere Entlastung vertragen könnte. Wenn du da noch Vorschläge hast... --Alkibiades 08:29, 28. Sep 2006 (CEST)

Vielleicht die Geschäftsordnungen der Bundesorgane in eine Kat "Innenrecht", aber entlasten würde das die Kat auch nicht wirklich. Oder man teilt das tatsächlich in eine Kat Staatsrecht auf, die dann eine Kat Verfassungsrecht enthält. --C.Löser Diskussion 18:47, 28. Sep 2006 (CEST)

Bloß nicht, ich habe doch mal irgendwo was dazu geschrieben, wie schwer das zu differenzieren ist. --Alkibiades 00:36, 29. Sep 2006 (CEST)

Diese Kategorie ist - neben der Kategorie:Betrug - ein Auflösungsprodukt der Kategorie:Täuschung. Ich habe hier alles mit Rechtsbezug eingeordnet, was kein Betrug ist, und bitte die Juristen um Weiterverteilung der Artikel. --Gratisaktie 11:38, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Dein Engagement ja in allen Ehren, aber meiner Ansicht bedarf es weder der Kategorie:Täuschung (Recht) noch der Kategorie:Betrug. Die Kategorie:Täuschung ist so eine typische Wst-Schlagwortkategorie, die man mit meinem Segen auch ganz schnell hätte entsorgen können. Die Artikel werden sich schon irgendwo anders einordnen lassen. Im übrigen haben die meisten der dort einsortierten Artikel kaum etwas mit Täuschung im Rechtssinne zu tun. Es bedarf jedenfalls keiner Kategorie, die die Artikel zusammenfasst. --Alkibiades 19:04, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

-- Nachrichtlich hierher kopiert von Kategorie Diskussion:Recht (Sonstiges). Ich bin dafür, die Kategorien zu löschen. --Alkibiades 19:07, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Siehe Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --wau > 17:29, 24. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Kategorie löschen[Quelltext bearbeiten]

(Kopie von Kategorie Diskussion:Steuergesetz (Deutschland) --Bubo 20:23, 4. Dez. 2006 (CET))[Beantworten]


Ich schlage vor, diese Kategorie zu löschen und die Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu überführen. Die Kategorisierung der Rechtsquellen erfolgt nach ihrem Geltungsbereich. Lediglich die Kategorie:Steuergesetz (Deutschland) weicht von diesem Grundsatz ab und ordnet zusätzlich nach der Rechtsmaterie. Ich denke, dass die Kategorie:Steuerrecht ausreicht, um die sachlich-fachlich zusammengehörigen Rechtsnormen in einer Kategorie zu sammeln. --Forevermore 18:13, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Aufgrund der Besonderheit des Fachgebiets Steuerrecht, sehe ich einen Sinn in der Kategorie. Wir verlassen damit auch nicht das System der Gliederung nach Geltungsbereich, da die Kategorie eben nur deutsche Gesetze umfasst. Auch ist es durchaus sinnvoll, die überbordende Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu untergliedern. --Alkibiades 19:51, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich halte es dennoch für sinnvoll, alle Rechtsquellen direkt in die gleichnamige Kategorie einzuordnen und nicht teilweise in Unterkategorien, die ich dann durchsuchen darf, wenn ich mir einen Gesamtüberblick über das (deutsche) Recht verschaffen will. --Forevermore 20:57, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Tendiere auch zu löschen. Das Kategoriensystem droht schon wieder auszufransen. --Bubo 23:17, 23. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Darüber ist hier schon mal diskutiert worden. Ich denke, dass hier ein Problem ist, dass die Kat. Rechtsquelle (Deutschland) übervoll ist. Und zwar schon so voll, dass nicht einmal die Unterkategorie Steuergesetz (Deutschland) angezeigt wird, wenn man die erste Seite (erste 200 Artikel) ansieht. Da kann man durchaus diskutieren, ob es besser ist, alle Artikel in einer zu vollen Kategorie zu haben, die man dann erst durchblättern muss, oder ob man durch Unterkategorien eine sinnvolle Ordnung schaffen soll. Das Problem ist natürlich, welche Unterkategorien. Ich wäre da ganz pragmatisch und würde einige wenige große Unterkategorien nach Sachgruppen bilden (eine davon Steuergesetz) und den ganzen Rest wie bisher lassen. Ich finde, es ist anzustreben, dass möglichst alle Artikel einer Kategorie auf eine Seite passen. Sehr unglücklich finde ich, dass die Software, dann, wenn die Artikel auf mehrere Seiten verteilt werden, auch die Unterkategorien nach dem Alphabet mit auf mehrere Seiten verteilt. Unterkategorien sollten aus Gründen der Übersicht immer auf der ersten Seite stehen.-wau > 13:44, 24. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Man kann ja über alles diskutieren, aber man sollte sich 1. auf eine Art der Kategorisierung einigen und 2. diese dann auch konsequent umsetzen. Was wir jetzt haben, ist eine halbgare Sache. Deshalb mein Vorschlag: Lasst uns die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) unverändert behalten und die fachliche Zuordnung der Rechtsquellenartikel dergestalt vornehmen, dass wir ausschließlich Kategorien wie beispielsweise Kategorie:Steuerrecht verwenden. Kategorien, die auf -gesetz enden, werden gelöscht. --Forevermore 14:18, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Gerade das entspricht nicht dem entwickelten Kategoriesystem wie wir es bisher verstanden haben. Die Kat. Steuerrecht ist eine Kategorie, die zum Kategorienzweig Rechtsgebiet gehört. In solche Kategorien werden Artikel zu einzelnen Themen eines bestimmten Rechtsgebiets eingeordnet. Gesetze haben wir bisher bei den Rechtsgebieten gerade nicht eingeordnet, sondern gesondert unter dem Zweig Rechtsquellen. Selbst wenn man sie noch zusätzlich in die Rechtsgebiete packt, gehören sie auch zu den Rechtsquellen. Da sehe ich das Hauptproblem: Dass die Rechtsquellenkategorie übervoll ist mit derzeit 418 Artikeln, mit den Steuergesetzen wären wir dann bei 442, Tendenz steigend, wenn wir das fleißig abarbeiten, sind wir bald bei ein paar Tausend. Das spricht für eine Untergliederung, die eigentlich sinnvoll nur nach Rechtsmaterien vorgenommen werden kann. Über die Benennung könnte man ja diskutieren, ich formuliere mal bloß als Arbeitstitel: Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Steuerrechts, Kategorie:Rechtsquelle des deutschen Privatrechts. Oder meinst Du, wir sollen die ganzen Rechtsquellenkategorien abschaffen? --wau > 16:53, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich habe keinerlei Problem mit einer Kategorie, in der sich mehrere hundert Artikel befinden. Insofern habe ich mir bisher auch keine Gedanken über eine weitere Untergliederung der Kategorie:Rechtsquelle gemacht. Aber wenn die Mehrheit dafür stimmt, sollten wir das ernsthaft diskutieren. --Forevermore 17:12, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich gebe zu, dass die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) durchaus zahlreiche Einträge enthält und dass die Übersichtlichkeit mehr als nur darunter leidet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es wirkliche Alternativen gibt. Bei jeder Konkretisierung sehe ich immer die Gefahr, dass bestimmte Gesetze, die Querschnitte zwischen einzelnen Rechtsmaterien bilden (Bsp.: SGB VIII), in mehr als nur eine Kategorie einsortiert werden muss. Die Rechtswirklichkeit macht mich jedoch schaudern, wenn ich an die Zukunft denke: 4.000 Gesetze, 17.000 Rechtsverordnungen auf Bundesebene würden die Grenzen sprengen. Insoweit macht es meines Erachtens dann doch wiederum Sinn, eine Untergliederung entsprechend dem Vorschlag von wau vorzunehmen. Vielleicht kann eine Systematisierung dann entsprechend der FNA-Gliederung erfolgen. --AHK 12:49, 26. Nov. 2006 (CET) Ich weiß, dass hätte man auch kürzer haben können...[Beantworten]
Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Dazu ein Beispiel: Viele Gesetze enthalten OWi- oder Strafvorschriften. So könnte man das SGB X denn auch in die Kategorie: Rechtsquelle des deutschen Strafrechts einsortieren, mit Fug und Recht aber auch in Kategorien zum Sozialrecht, Verfahrensrecht und Datenschutzrecht. Diese Materien sind ebenfalls im SGB X geregelt. Wir schaffen uns dadurch nur neue Kategorisierungsprobleme. Dann doch lieber alles in eine Kategorie. Denn dass wir wirklich irgendwann tausende von Artikeln zu Gesetzen haben, wie es wau befürchtet/erhofft, sehe ich noch nicht. --Forevermore 17:32, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Warum wäre die Mehrfachkategorisierung ein Problem? sebmol ? ! 17:39, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Weil wir dann statt einer prall gefüllten Kategorie zehn oder zwanzig prall gefüllte Kategorien hätten. --Forevermore 19:29, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Nur mal ein Einwurf am Rande: Wenn eine Kategorie so voll ist (wie offenbar Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)), dass sie unübersichtlich wird, dann muss man halt Unterkategorien schaffen. Nur, sinnvoll sollten diese doch wohl sein. --Pelz 23:42, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Nochmal zum Thema Unterkategorien. Ich halte diese wie gesagt in manchen Fällen für hilfreich. Es dürfte aber ziemlich unmöglich sein, alle Rechtsquellen einer Unterkategorie zuzordnen. Das bedeutet, dass der Großteil der Rechtsquellen weiterhin in der Überkategorie bliebe. Eine systematische Untergliederung dieser Kategorie ist damit kaum möglich. Es können nur in einzelnen geeigneten Fällen Abschichtungen vorgenommen werden. Man müsste also, wenn man sich darauf einlassen will, die geeigneten Fälle ermitteln. --Alkibiades 16:38, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Letztlich sehe ich nur eine Untergliederung nach dem Vorschlag von

Wau als möglich an. Die Alternative, die Rechtsquellen nach Charakter - formelles Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung - zu differenzieren, ist m.E. nur ein Provisorium; schon jetzt überwiegen die Gesetze und würden auch ohne Rechtsverordnungen Überfüllung (+) ergeben. --AHK 18:00, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Grundsätzlich sehe ich ja auch die Untergliederung von Wau als möglich an. Die Frage ist nur, ob man dann alle Rechtsquellen nach Rechtsmaterien einteilen will, oder nur die geeigneten. Eine vollständige thematische Untergleiderung dürfte aber wie gesagt unmöglich sein. Jetzt ist also die Frage, ob wir halbe Sachen machen wollen. --Alkibiades 19:23, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Mir sind volle Kategorien lieber als halbe Sachen. Ich würde eine thematische Untergliederung sofort unterstützen, wenn sie denn möglich wäre. Ist sie aber m. E. nicht. Deshalb halte ich an meinem ursprünglichen Vorschlag fest und befürworte weiterhin die Überführung der Unterkategorie Steuergesetz in die Rechtsquellen-Kategorie. --Forevermore 21:02, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich sehe drei mehr oder minder gleichwertige Lösungswege:

  1. Meine persönliche Präferenz ginge dahin, dem Vorschlag, mit dem diese Diskussion eröffnet wurde, zu folgen und die Kategorie:Steuergesetz vollständig in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) zu überführen. Mich störte es nicht, wenn diese sehr voll würde, weil dies in der Natur der Sache liegt, wenn man eine "Sammlung" der deutschen Gesetze und Verordnungen erreichen möchte. Die systematischen Feinheiten werden schließlich im Bereich Rechtsgebiet erschöpfend dargestellt.
  2. Wenn der Verdruss über die volle Kategorie, die von der Software nur ungenügend verwaltet wird, überwiegt, ist eine Untergliederung durchaus möglich. Tatsächlich wurde sie bereits begonnen, indem Unterkategorien für das Berliner und das bayerische Landesrecht geschaffen wurden. Man könnte diese Ebene um das Bundesrecht ergänzen, was allerdings noch keine große Erleichterung wäre, und das Bundesrecht dann z. B. nach Privatrecht und öffentlichem Recht differenzieren. Der Übersichtlichkeit wird das nicht schaden, solange zwei Bedingungen eingehalten werden: Zum ersten muß eine Unterteilung gefunden werden, die auf die anderen Nationen übertragen werden kann, wenn einmal zweitausend Artikel in der Kategorie: Rechtsquelle (Osttimor) einsortiert sind, und zum zweiten muß, damit es systematisch nachvollziehbar bleibt, darauf geachtet werden, daß alle Artikel, die nicht übergeordneter Natur sind, auf die Unterkategorien verteilt werden.
    Wie gesagt, ich weiß nicht, ob eine solche Unterteilung nötig ist. Arbeitsaufwendig wäre sie bestimmt, aber durchführbar ist sie sicherlich auch, wenn das denn gewünscht wird.
  3. Die dritte Möglichkeit ist systematisch wenig überzeugend, dafür aber einfach und den Gegebenheiten bei Wikipedia entsprechend: wir warten ab, bis irgendein Admin naturwissenschaftlicher, medizinischer oder sonstiger Herkunft die Kategorien kurzerhand löscht. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sollte das nicht allzu lange dauern.

-- Stechlin 15:59, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Mir persönlich behagt am ehesten die Lösung mit den Unterkategorien am besten. Mit Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht etc. kann man bestimmt schon einen ganzen Haufen sinnvoll ordnen. Auf der anderen Seite ... wenn ich an den absoluten Laien denke ... weis der, in welche Unterkategorie das von ihm gesuchte Gesetz fällt??? Vielleicht wäre eine erste Hilfe, wenn man oben mal das Alphabet einfügt, um direkt zum gewünschten Buchtstaben zu springen. An Stechlin: Deine dritte Möglichkeit entspricht in der Tat häufig den Gegebenheiten ... das durfte auch ich als Neuling hier schon feststellen. --Pe-sa 17:42, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ich mogel mich mal dazwischen: Derzeit umfasst die D-Rechtsquellen-Kategorie drei Seiten. Eine Aufteilung auf die Unterkategorien Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht würde nicht unbedingt für Abhilfe sorgen. Die Kategorie Strafrecht wäre recht übersichtlich, die anderen beiden Kategorien aber ziemlich voll und sie würden wohl nicht auf je eine Seite passen. "Da waren sie wieder, meine drei Probleme." (Zitat Otto) Man müsste also so fein kategorisieren, dass möglichst keine Kategorie mehr als 200 Artikel umfasst. Das wird schwierig und erschwert auch die systematische Suche nach einer Rechtsquelle, die man nicht genau zuordnen kann. --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Stechlins Stellungnahme zeigt die Mängel der Software: Er schreibt, es gäbe Unterkategorien für Landesrecht von Bayern und Berlin, tatsächlich gibt es solche Unterkategorien für 4 weitere Bundesländer, was man aber erst sieht, wenn man über den Link "Weitere 200" weiterblättert. Dabei wäre es doch wichtig, gleich auf den ersten Blick einen Überblick über alle Unterkategorien zu bekommen. Natürlich ist die gegenwärtige Situation auch für die Steuergesetze unglücklich: Sucht man "Abgabenordnung", findet man sie nicht im Alphabet eingeordnet, sieht aber auch nicht gleich auf der ersten Seite die Unterkategorie für die Steuergesetze.
Auf eine Lösung durch Uwe Gille sollte man nicht warten. Er kann sich schließlich nicht um alle Kategorien außerhalb seine Fachgebiets kümmern.--wau > 19:01, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Nach etwas Nachdenken habe ich in der Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) mal alle Unterkategorien vorne hingestellt. --wau > 19:33, 30. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Diese Lösung finde ich recht sinnvoll. Vielen Dank! --Forevermore 18:34, 1. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Danke Waugsberg. Dann kann aber die systemfremde Kategorie Steuergesetz wohl wirklich gelöscht und in die jetzt etwas übersichtlichere Kategorie Rechtsquelle (Deutschland) integriert werden, oder? Stechlin 16:31, 2. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Jetzt ich nochmals: Die Umstellung von wau ist zu begrüßen. Im Übrigen möchte ich zur Unterteilung in Zivilrecht/Öffentliches Recht (ist Strafrecht ja auch) erwidern, dass es immer zu Friktionen kommen wird: Um ein aktuelles Beispiel heranzuziehen: § 717 Abs. 2 ZPO ist ein materiell-rechtlicher (Schadensersatz-)Anspruch, gehört also zum Zivilrecht, es wird aber niemand bestreiten, dass der größte Teil des Gesetzes dem öffentlichen Recht als Verfahrensrecht zuzuordnen ist. Probleme wird's wohl auch mit dem Nebenstrafrecht geben (ich denke da an § 148b GewO: Fahrlässige Hehlerei...). M.E. ist Stechlin insoweit zu folgen: die Kategorie mag sich immer mehr füllen, bersten wird sie nicht. --AHK

Mal ein kurzes (Zwischen-)Fazit: Ich meine eine Tendenz in Richtung Löschen zu erkennen, aber vielleicht täusche ich mich auch und der Wunsch war wieder einmal nur Vater des Gedankens. Falls wir argumentativ alle Pros und Kontras vorgetragen und gewürdigt haben, könnten sich ja die Unentschlossenen jetzt zu einer klaren Aussage entschließen. Ich für meinen Teil plädiere immer noch für löschen. --Forevermore 19:58, 4. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Chemie und Recht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade beantragt, die neue Kategorie:Chemie und Recht in Kategorie:Chemikalienrecht umzubenennen. Zur Diskussion: Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2006/Dezember/9 --Alkibiades 13:38, 9. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

:Kategorie:Jurist und :Kategorie:Rechtswissenschaftler[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Aufteilung in zwei eigenständige Kategorien für misslungen und viel zu unübersichtlich; besser ist eine Kategorie.GLGerman 23:49, 10. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wo ist das Problem? Die Kategorie:Jurist ist Oberkategorie von Kategorie:Rechtswissenschaftler. In letztere kommen "Rechtswissenschaftler", also in erster Linie Jura-Professoren oder auch sonstige Juristen, die wissenschaftlich publizieren. Wenn diese Leute dort geführt werden, sollen sie in die Kategorie:Jurist nicht noch extra aufgenommen werden. Sollte das bei dem ein oder anderen der Fall sein, korrigier das bitte. Die Kategorie:Jurist ist die allgemeine Oberkategorie für Juristenbiografien (deswegen hies sie ja auch mal Kategorie:Jurist (Biografie). Die einzelnen Biografieartikel sollten soweit wie möglich in die Unterartikel kommen, also die Richter in die Kategorie:Richter, die Rechtsanwälte in die Kategorie:Rechtsanwalt und die Rechtswissenschaftler eben in die Kategorie:Rechtswissenschaftler. Ursprünglich war es geplant, dass die Kategorie:Jurist selbst keine Artikel enthält, weil alle Juristen in die Unterkategorien einsortiert gehören, aber es gibt nun mal viele Juristen (bekannte) in anderen Berufen, die sich in keine der gängigen Juristenschubladen einsortieren lassen. Eigentlich sollten nur diese in die Kategorie:Jurist selbst. --Alkibiades 16:56, 11. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
zu unübersichtlich und in der Abgrenzung kaum durchführbar; besser ist es eine Kategorie zu haben und meinetwegen einen klarstellenden Satz, der verdeutlicht, dass sowohl der Begriff Jurist als auch der Begriff Rechtswissenschaftler erfasst ist.GLGerman 00:27, 12. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Hast du dir durchgelesen, was ich geschrieben habe? Hast du versucht es nachzuvollziehen? Wo hast du noch Verständnisschwierigkeiten? --Alkibiades 01:25, 12. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich stimme den Ausführungen von --Alkibiades so zu. --Pelz 01:47, 12. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Es ist so sinnvoll, wie es bewusst von uns eingerichtet wurde. Ich habe zur Verdeutlichung die Beschreibung der beiden Kategorien etwas erweitert. --wau > 17:49, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke, dass das erledigt ist. Ich habe aber die Gelegenheit genutzt, um mal damit anzufangen, die Kategorie:Jurist auszumisten. Da sind in der Tat sehr viele Artikel drin gelandet, die man ohne weiteres viel tiefer kategorisieren kann. --Alkibiades 21:09, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

So schon viel besser und verständlicher in der Abgrenzung GLGerman 02:11, 15. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Kategorie für Besatzungsrecht?[Quelltext bearbeiten]

Hierzu gibt es eine Diskussion unter Portal Diskussion:Recht#Kategorie für Besatzungsrecht?--wau > 17:54, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Löschanträge für die Fachbereichskategorien[Quelltext bearbeiten]

Ich habe übrigens mich soeben dazu durchgerungen, einen Massenlöschantrag für die ganzen von Benutzer:Vikipedija im Dezember angelegten Fachbereichskategorien für Rechtswissenschaftler zu stellen; also, z.B. die Kategorie:Zivilrechtler usw. Eine Diskussion dazu hatten wir im Portal mal im Dezember. Zur aktuellen Löschdiskussion. --Alkibiades 19:48, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hatte die Kategorie damals als Schnittmenge aus der aufgelösten Kategorie:Täuschung und der Kategorie:Besondere Strafrechtslehre angelegt und zusätzlich unter der Kategorie:Wirtschaftskriminalität eingeordnet. Letzteres erwies sich aber nicht als zweckmäßig: inzwischen stehen wieder nur einzelne, der WiKri im engeren Sinne zuzuordnende Straftatbestände unter der Kat. WiKri.

Dies nur als Hinweis, falls ihr den Sinn der Kategorie:Betrug jetzt noch einmal überprüfen möchtet. --Ordnung 22:27, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wir unterscheiden generell zwischen Unternehmen (Kategorie:Unternehmen) und Organisationen (Kategorie:Organisation). Die Kategorie:Anwaltskanzlei hängt zurzeit als - soweit ich das überblicke - einzige Ausnahme auch unter den Organisationen. Wie bekommen wir die da raus? --Ordnung 17:28, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (sagt man jedenfalls). Wir hatten früher eine Kategorie:Institution (Recht), in der die Gerichte, Juristenvereinigungen und Kanzeleien waren. Diese wurde dann irgendwann in umbenannt in Kategorie:Organisation (Recht) [3]. Aus Sicht der Kategorie:Recht ist es nur wichtig, unter diese selbst möglichst wenig zu hängen. Eine Kategorie, die sowohl Gerichte, als auch Juristenvereinigungen und Kanzleien bündelt wäre daher wünschenswert. --Alkibiades 17:41, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Persönlich kann ich mir schon vorstellen, dass der derzeitige Zustand bleiben kann. --Pelz 18:40, 5. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Naja, eine Anwaltskanzlei ist ja auch mehr als so ein profanes Wirtschaftsunternehmen, ein Anwalt ist immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege
sagst Du zu jemanden, der mal einen Anwalt nehmen musste (da Landgericht), der für bestenfalls 2-3 Stunden Arbeit 7000 Euro Anteil von einer Vergleichssumme kassierte ... arrggggh!!! und einem anderen Anwalt 1500 für die Detailausarbeitung eines von mir vorbereiteten Vertrags, in dem er den für die Berechnung seines Honorars herangezogenen "Streitwert" - wie sich später herausstellte - unnötigerweise um den Faktor 5 zu hoch ansetzte ... arrggggh!!! ... und einem Patentanwalt 400 Euro für eine Datenbankabfrage und einen Ausdruck, die ich heute mit zwei Klicks im Internet kostenlos haben kann ... arrggggh!!! ... erzähl mir nix von den ehrenhaften nichtprofanen Nichtwirtschaftsanwälten ...
oder habe ich die Ironie in Deiner Bemerkung übersehen? :-)
Wegen der Unternehmen: Da können auch noch andere dazukommen, z.B. Prozesskostenfinanzierer wie die Juragent AG und die FORIS AG, vielleicht auch spezielle Versicherungen etc. ... und da gib's doch noch so eine börsennotierte AG, die mit Anwaltskanzleien handelt, wie heißt die gleich?
Notfalls müsste ich eine Parallelkategorie wie "Juristische Organisation" einführen, die dann nur unter den Organisationen hängt und keine Unternehmen enthält. --Ordnung 00:18, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
häng doch unterhalb der Organisation (Recht) die "juristische Organisation" ein, wenn es dafür tatsächlich einen Bedarf geben sollte. Zu Deinen(?) oben eingeschobenen "arggggh" etc. sei nur soviel gesagt: nach dem Preis soll man sich erkundigen, wenn man den Laden betritt und nicht, wenn man ihn verläßt. Gruss --Pelz 00:59, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn ich auf einen Anwalt angewiesen bin und die Preise in Gebührentabellen (Streitwert mal X) festgeschrieben sind, hilft die Frage vorher nicht weiter - zahlen muss ich trotzdem und überall das Gleiche.
Sicherlich ist das Selbstverständnis der heutigen deutschen Anwaltschaft nicht frei von Heuchelei *duck* und gerade die großen Wirtschaftskanzleien, die in erster Linie wohl relevant wären (gell, Pelz?) sind eher als Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Aber, die Kategorie hängt doch auch unter der Kategorie:Dienstleister und insofern in beiden Strängen. Das scheint mir die Stellung der deutschen Anwaltschaft ganz gut zu charakterisieren. Was ich jetzt aber nicht verstanden habe: ihr wollt eine Kategorie:Organisation (Recht) und eine Kategorie:Juristische Organisation? Wie soll das gehen? Vielleicht muss ich erst noch nen Kaffee trinken, bevor ich da durchsteige... --Alkibiades 08:49, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn wir den Anwaltskanzleien eine Sonderstellung einräumen, dann kommen als nächstes die Steuerberater und die Wirtschaftsprüfer, dann die Krankenhäuser und die Banken (das sind doch Institute und nicht irgendwelche profanen Unternehmen), und am Ende ist die Trennung zwischen Wirtschaftsunternehmen und Organisationen im Eimer. Der Konsens im FB Wirtschaft lautet: Wirtschaftsunternehmen sollen nicht unter der Kategorie:Organisation hängen, weil das primäre Merkmal eines Unternehmens nicht die Organisation ist, sondern das (gewinnorientierte) Wirtschaften. Wenn wir alles, was auch eine Organisation einschließt, unter die Organisationen hängen, dann müssten wir dort auch alle Staaten einordnen - einschließlich des Ameisen- und Bienenstaates, jedes Softwareprojekt etc. Das würde unkontrollierbar ausufern.
Eine Abspaltung in "Juristische Organisationen" wäre ein Weg, die Anwaltskanzleien aus dem Baum Kategorie:Organisation rauszuziehen, sie aber trotzdem unter der Kategorie:Organisation (Recht) stehen zu lassen.
Die Anwaltskanzleibörse heißt übrigens Jost AG. --Ordnung 11:12, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Also das mit der "juristischen Organisation" gefällt mir auch nicht, das ist kein passender Begriff. Wir könnten aber die Kategorie:Organisation (Recht) aus der Kategorie:Organisation rausziehen. Die Kategorie:Gericht ist bereits unter der Kategorie:Staatliche Organisation eingehängt, auch die Kategorie:Juristenvereinigung ist schon unter Kategorie:Verein und Kategorie:Interessenverband passend unter Organisation einsortiert. Die Kategorie:Organisation (Recht) bleibt dann nur unter der kat:recht einsortiert und bündelt diese Kategorien für diesen Fachbreich. Man kann sie dann auch meinetwegen wieder umbenennen in Kategorie:Institution (Recht) oder so. --Alkibiades 16:36, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Idee finde ich gut, einschließlich der Umbenennung. --Ordnung 16:44, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn alle einverstanden sind, sollte man die Umbenennung mal in die Wege leiten. Kann man das eigentlich noch per Hand und SLA machen oder bedarf es nunmehr immer des förmlichen Verfahrens über WP:WPK? --Alkibiades 22:33, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn wir uns hier im Fachbereich einig sind, kannst Du das von Hand machen. --Ordnung 23:23, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich bin dabei --Pelz 23:38, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
tja, dann push the button - ich habe sla gestellt. --Alkibiades 19:08, 7. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wie kann man denn die Kategorie:Gericht (Bremen) am sinnvollsten in das juristische Kategoriensystem einfügen? Unter Kategorie:Gericht (Deutschland)? Normalerweise sortieren wir nicht nach Bundesländern sondern nach Gerichtszweig. Was also machen? Ich habe ja Verständnis, wenn die Bremer so eine Kategorie haben wollen, aber hier passt das nicht so gut rein, oder? --Alkibiades 18:33, 9. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

So mal als frühmorgentlicher Schnellschuss: Mir wäre es egal, wenn wir Bremen unter Deutschland hängen. Natürlich werden wir dann über kurz oder lang alle Bundesländer hier wiederfinden. --Pelz 05:51, 10. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Dann sollten wir aber noch zwei Zwischenkategorien einfügen, etwa so:
--- Kategorie:Gericht (Deutschland)
    |
    +--- Kategorie:Gericht nach Träger (oder ein anderer Name)
    |    |
    |    + Kategorie:Bundesgericht
    |    |
    |    + Kategorie:Gericht (Bayern)
    |    |
    |    + Kategorie:Gericht (Bremen)
    |    |
    |    + ...
    |
    +--- Kategorie:Gericht nach Gerichtsbarkeit
         |
         + Kategorie:Arbeitsgericht
         |
         + Kategorie:Finanzgericht
         |
         + Kategorie:Sozialgericht
         |
         + Kategorie:Verwaltungsgericht
         |
         + ...

--[Rw] !? 13:32, 10. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hmmm, das würde über kurz oder lang ja dazu führen, dass sich jedes Gericht zweimal unterhalb der Kategorie:Gericht (Deutschland) findet. Da spricht zwar nichts grundsätzliches dagegen, aber schön ist das nicht. Ich halte es aber für sinnvoll festzuhalten, dass die Gerichte wenn, dann nur nach Träger (also Bundesland) und nicht nach Standort kategorisiert werden. Sonst haben wir bald zu Kleinstädten wie Meinungen (immerhin schon vier Gerichtsartikel) auch eigene Gerichtskategorien. Wir können ja Bremen erst mal so aufnehmen und dann weiter entscheiden, wenn die anderen Bundesländer nachziehen sollten, was ich aber nicht vorantreiben möchte. --Alkibiades 14:10, 10. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Fast jeder Artikel findet sich mehrfach unterhalb der Hauptkategorie. Fast jeder Personenartikel findet sich mindestens fünffach unterhalb der Kategorie:Person. Das hat mit Schönheit wenig zu tun; es ist einfach sachlich geboten. Die Alternative wäre, die bremischen Gerichte einmal unter die Kategorie:Gericht (Deutschland) und einmal direkt in die Kategorie:Bremen einzuordnen, was zur Überfüllung der letztgenannten Kategorie beitragen würde und bewirken würde, dass eine Suche nach bremischen Gerichten über Kategorien nur noch mit dem Catscan-Tool möglich wäre. Das fände jedenfalls ich äußerst unpraktisch. --[Rw] !? 14:47, 10. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Nochwas: ich wusste doch, da war mal was: Kategorie:Gericht (Hamburg) wurde am 6. Juli 2006 gelöscht . Ich habe damals mit löschen aber mit offener Tendenz für die Zukunft gestimmt. Naja. --Alkibiades 14:15, 10. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Da keine weiteren Einwände kamen, hab ich das jetzt erstmal untergehängt. Wenn weitere Bundesländer nachziehen, können wir den Vorschlag von Romwriter umsetzen. Einstweilen bekommen die Bremer eine Extrawurst. --Alkibiades 16:37, 11. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn wir schon dabei sind, sollten wir auch über das Verhältnis unserer Gerichtskategorien zur Kategorie:Behörde nachdenken ... Stechlin 07:12, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass wir die Kategorie als ganzes bei uns unterhängen können. Das sind zuviele Artikel drinne, die mit Recht im weiteren Sinne nichts mehr zu tun haben. Eine Behörde wendet zwar Recht an, aber das ist dann meist auch alles. --Alkibiades 12:10, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Anders herum: Ist ein Gericht nicht in gewisser Weise eine Justizbehörde und eine solche schon sprachlich der Unterfall einer Behörde?
Wird die Kategorie:Behörde eigentlich von unserem Portal "betreut"? (Ich war doch sehr lange weg ...). Stechlin 18:07, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Aber schön, dass du wieder da bist :-). Also ich habe mich nie um die Kategorie:Behörde gekümmert. Die anderen wohl auch nicht. --Alkibiades 19:09, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Wir sollten das aber tun! Wie ich eben gesehen habe, hängt die Kategorie über verschiedene Zwischenebenen an der Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht, in die zwar der Artikel Behörde gehört, aber doch keine Auflistung der bestehenden Behörden. Hat irgend jemand die Kraft die Kategorien im Hinblick auf Verwaltungsorganisationen zu restrukturieren? Stechlin 19:14, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe die Kat:Behörde aus der Kategorie:Verwaltungsorganisation ausgehängt. Die kategorie:Behörde und die Kategorie:Staatliche Organisation sind durchaus problematisch. Auch die anderen Unterkategorien der Kategorie:Staatliche Organisation sind durchaus Behörden. Da müsste man vieles umsortieren. Der Moment dazu ist aber schlecht. Der einzige der da aber den richtigen Überblick hat, ist Benutzer:Ordnung, der leider gerade seinen Abschied erklärt hat. Bei den Kategorien geht es momentan an vieles Stellen drunter und drüber. --Alkibiades 19:35, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ein Gericht ist zwar auch eine Justizbehörde, soweit es um Justizverwaltungsentscheidungen geht (z.B. als Dienstherr im Verhältnis zum Personal), aber der entscheidende Teil der gerichtlichen Tätigkeit ist nicht behördlich. Behörden sind Exekutivorgane, Gerichte Judikativorgane. --[Rw] !? 19:41, 12. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Kriegsvölkerrecht[Quelltext bearbeiten]

Bei der Suche nach dieser Kategorie habe ich festgestellt, dass sie nicht existiert. Dafür gibt es eine Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht). Wäre es vielleicht sinnvoll, die umzubenennen? Dass es Kategorie:Kriegsvölkerrecht gar nicht gibt, halte ich jedenfalls für einen Mangel. --Lax 11:30, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Gut, dass du das ansprichst. Ich habe mich schon vor einiger Zeit mal gefragt, wie denn das Verhältnis zwischen den Kategorien Kategorie:Wehrrecht (Bundeswehr), Kategorie:Wehrrecht (Justiz), Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht), Kategorie:Wehrrecht (Wache) und Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) eigentlich ist. Wenn du jetzt sagst, dass die Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) in erster Linie Kriegsvölkerrecht enthält, dann kann man sie natürlich umbenennen und dann haben wir wenigstens eine von diesen Wehrrechtskategorien weniger. Aber das muss man nochmal abklären, ich kenne mich damit nicht so aus. --Alkibiades 11:44, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist wohl der Fall, nur bei Völkermord erschließt sich mir die Einordnung unabhängig von einer Umbenennug nicht wirklich. Dass Völkermorde meistens in Kriegen stattfinden, ist ja kein Kriterium, vielleicht fehlt da Kategorie:Völkerstrafrecht, auf jeden Fall ist das eher Kategorie:Strafrecht. Als "Ausgleich" für die Wehrechtskategorie weniger hätte ich dann aber Kategorie:Wehrstrafrecht vorzuschlagen, da ist einiges falsch bei Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) eingeordnet, sonst in der Oberkategorie Kategorie:Wehrrecht. --Lax 13:29, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Systematik Wehrrecht[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie ist es Dir gelungen, mich dafür zu interessieren, obwohl auf meiner Wikipediaagenda genug anderes steht, wahrscheinlich wegen der blöden Bezeichnungen in der Kategorie:

Jurist bin ich übrigens keiner, aber manchmal kann ich relativ klar denken. Krieg ich jetzt meine Kategorie:Kriegsvölkerrecht? ;-) --Lax 16:01, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Mir ist gerade noch aufgefallen, dass, wenn Kategorie:Kriegsvölkerrecht tatsächlich zu Kategorie:Wehrrecht gehört, letzteres sogar bei Kategorie:juristisches Querschnittsgebiet einzuordnen wäre, rein logisch betrachtet. Möglicherweise ist aber Kategorie:Kriegsvölkerrecht hier falsch eingeordnet, Artikel Wehrrecht impliziert das, außerdem existiert eine "Internationale Gesellschaft für Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht", was dasselbe zu implizieren scheint. --Lax 16:47, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Erstmal vielen Dank für deine Vorarbeiten. Man muss da gewiss kein Jurist für sein, um zu erkennen, dass da einiges schief gelaufen ist. Derjenige, der diese Kategorien verursacht hat, ist, soweit ich weiß, übrigens auch kein Jurist - aber das nur am Rande. Im Einzelnen:

Ich hab' hier keine Aktien drin, bis auf das Kriegsvölkerrecht. Hättest Du allerdings früher gesagt, dass Du die Unterkategorien abschaffen willst, hätte ich mir viel sparen können. Aber wie gesagt, irgendwie hat es mich auch interessiert.
Ich hätte noch eingewandt, dass ich Zweifel an der Ersparnis habe, weil ja zusätzliche Kategorisierungen der Artikel nötig werden, aber ein kurzer Blick hat mich belehrt, dass die Kategorisierungen sowieso unter aller Sau sind. Theoretischer Vorteil der detaillierteren Kategorien sollte aber sein, dass mit der Einordnung in Unterkategorien die automatische Einordnung in die zusätzlichen Kategorien erfolgt, die man sich sonst erst ausdenken muss.
Nur nochmal zur Klarstellung, dass das nicht verloren gegangen ist: Kategorie:Wehrrecht hängt dann unter Kategorie:Öffentliches Recht? Das andere ist, dass ich mittlerweile ganz erhebliche Zweifel an der Unterordnung des Kriegsvölkerrechts unter das Wehrrecht habe. Aber man (Du ;-) ) sollte hier doch irgendwo einen Experten auftreiben können, der das beurteilen kann. --Lax 19:40, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Problematisch ist es ja jetzt schon, dass die Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) mittelbar unterhalb der Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht steht. Das Völkerrecht ist zwar grundsätzlich auch ein Teil des öffentlichen Rechts, wird bei uns aber als eigentständiges Rechtsgebiet geführt. Wir könnten insofern das Kriegsvölkerrecht auch ganz aus diesem Zweig rausnehmen, also auch nicht unter öffentliches Recht. Wenn du das so siehst habe ich keine Einwände. Mich würde aber die Meinung von dritter Seite interessieren. Ich persönlich kenne leider keinen Wikipedianer, den ich zu den Experten des Völkerrechts zählen würde. Auf dieser Seite kommen ab und an ein paar Juristen vorbei, aber Völkerrecht oder Wehrrecht macht hier keiner so gerne, glaub ich. --Alkibiades 19:49, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Über die Benennung der Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) habe ich mich auch schon gewundert, da ich einen größeren Teil der Artikel in dieser Kategorie geschrieben habe und sie anfangs auch intuitiv in eine Kategorie:Kriegsvölkerrecht einordnen wollte. Insofern würde ich eine Umbenennung unterstützen. Allerdings kenne ich mich weder im Kategoriensystem im allgemeinen noch in den juristischen Kategorien im speziellen sonderlich gut aus. Insofern will ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass sich uns hier irgendein tieferer Sinn ganz einfach nicht erschliesst. Das war auch der Grund dafür, dass ich selbst nichts in Richtung Umbenennung unternommen habe. --Uwe 22:08, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

ach so, sorry Uwe. Bei Völkerrecht hätte ich natürlich an dich denken müssen. Aber du stehst ja eher für die Rot-Kreuz-Ecke, oder so? Aber schön, dass du diese Diskussion auch so gefunden hast. Also sind wir uns über die Umbenennung schon mal einig. Das machen wir dann am besten über die Bots von WP:WPK. Jetzt ist nur noch die Frage, was wir mit den anderen Kategorien machen sollen. Ich kann ja auch einfach mal wie vorgeschlagen Löschanträge stellen. Nur für Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) würde ich auch einen Umbenennungsantrag stellen. Ich lese aus dem Beitrag von Lax heraus, dass er auch nicht unbedingt was dagegen hätte. --Alkibiades 22:39, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Korrekt. Ich halte nur drei Dinge für wirklich erforderlich: Kriegsvölkerrecht, Wehrrecht direkt unter öffentliches Recht und die Klärung, ob Wehrrecht das Kriegsvölkerrecht mit einschließt. Sollte Letzteres nicht möglich sein, halte ich es als Provisorium für besser, Kriegsvölkerrecht unter direkt unter Militärwesen zu hängen statt unter Wehrrecht, da ich die Korrektheit einer solchen Einordnung mittlerweile für wesentlich wahrscheinlicher halte. --Lax 23:28, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das jetzt umgesetzt. hier geht die Diskussion weiter. Hab ich was vergessen? --Alkibiades 16:39, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich weise darauf hin, dass ich für diese Kategorie soeben einen Umbenennungsantrag nach Kategorie:Staatsrecht gestellt habe. Da man darüber durchaus geteilter Ansicht sein kann, bitte euch ich in der Diskussion offen eure Meinung dazu zu sagen. --Alkibiades 19:15, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Neue Unterkategorien für Kategorie:Urteil[Quelltext bearbeiten]

Auf die Gefahr hin, ein "norwegisches Schicksal" mit einem Vorschlag für neue Unterkategorien zu erleiden, stelle ich dennoch zur Diskussion die UK Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und Kategorie:Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs zu erstellen. Im Rechtsinformationssystem wird zwar noch ein Oberbegriff "Judikatur Justiz" geführt, unter dem die Urteile von OGH, OberLandesG, LandesG und BezirksG gesucht werden können; jedoch schließe ich mich früheren Meinungen an, "keine leeren Versprechungen" zu machen, indem eine Kategorie nur aus systematischen Überlegungen geschaffen wird, zu der noch kein einziger Artikel existiert. Für die zuvor erwähnten UK habe ich derzeit einen Artikel. - Alexander Gamauf 00:56, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Mich bedrückt es eigentlich auch, dass die Österreicher in unserem Kategoriensystem so benachteiligt werden. Aber ihr keine Artikel schreibt, dann kann man da auch keine Kategorien aufmachen. Wenn du wie du sagst zu jeder der beiden Kategorien nur einen Artikel hast, dann ist das eigentlich etwas wenig. Aber vielleicht kann man durch die Eröffnung neuer Kategorien die Österreicher etwas motivieren. Insofern könnte ich mir für Österreich eine Ausnahme vorstellen. Welche Artikel hast du denn? --Alkibiades 09:11, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Der Artikel lautet Justizium Alexander Gamauf 11:48, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wie stets möchte ich auch hier eine Lanze für eine vollständige Unterkategorisierung, also für die Errichtung der Unterkategorien brechen, wobei ich natürlich weiß, daß ich mit dieser Meinung keineswegs auf ungeteilte Zustimmung zu stoßen pflege. Gleichwohl: Mir geht es um das systematische Verhälnis von übergeordneter und untergeordneter Kategorie. die in der Oberkategorie stehenden Artikel sollen einen Oberbegriff auch zu den in der Unterkategorie gelisteten Artikeln darstellen. Das bedeutet in vereinfachter Darstellung: Wenn ich eine Kategorie:Urteil habe, in der 99 deutsche Urteile und 1 österreichisches Urteil gelistet sind, dann kann ich entweder alle 100 Artikel in der Oberkategorie belassen, also gar keine Unterkategorie bilden, oder ich muß 2 Unterkategorien bilden, wobei in die Kategorie: Urteil (Deutschland) 99 Artikel und in die Kategorie: Urteil (Österreich) ein Artikel einzustellen sind. Die Zwergkategorie mag unschön sein, ist aber systematisch notwendig, weil das österreichische Urteil den 99 deutschen Urteilen systematisch nicht übergeordnet ist. Anders wäre es mit einer Liste der Urteile, die in jedem Falle in der Oberkategorie verbleiben müßte.
Dieses Beispiel kann unschwer auf die hier vorgeschlagenen Kategorien übertragen werden, die demnach meines Erachtens eröffnet werden sollten. Stechlin 11:42, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, Stechlin, ich weiß, dass du für die vollständige systematische Unterkategorisierung bist. Ich teile deine Ansicht da aber nicht vollständig. Unter WP:KAT#Größe_von_Kategorien steht ausdrücklich, dass es nicht empfohlen wird, kleinere Kategorien anzulegen als solche, die mindestens zehn Artikel enthalten (früher stand da doch mal sieben...). Außerdem werden die Zwergkategorien regelmäßig zur Löschung vorgeschlagen, letztens erst hier . Man muss sich natürlich nicht sklavisch an alle Regeln halten, aber hier macht es keinen Sinn, sich gegen die herrschende Meinung in der Wikipedia zu stellen. Unterkategorien sind danach zur Entlastung der Oberkategorie gedacht, und nicht, um eine Systematisierung durchzuführen. Ich glaube, wir haben in unserem Kategoriensystem bisher eine ganz gute Mischung aus beiden Elementen.
Aber zu der neuen Kategorie: Der Artikel Justizium ist eigentlich kein Urteils-Artikel. Deshalb sollte dazu auch keine Urteilskategorie angelegt werden. --Alkibiades 12:02, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Da gebe ich dir völlig Recht, dass mein Artikel kein Urteils-Artikel ist, sondern nur Rechtssätze Österreichischer Höchsgerichte widerspiegelt. Aber dann ist die Kategorie:Urteil zu eng gefasst, da es für die intrasystematische Fortentwicklung des Rechts nicht unerheblich ist, wie die Gesetze von den höchsten Richtern ausgelegt werden. Da du Vollblutjurist bist, würde mich deine Meinung dazu interessieren, wie man die Begriffe Rechtssatz in Österreich und Leitsätze des Urteils in Deutschland systematisch zusammenfassen könnte. Alexander Gamauf 14:10, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn das ein Artikel wäre, der lediglich eine Liste irgendwelcher Urteile und deren Leitsätze enthielte (etwa wie hier), dann könnte er in die Kategorie rein. Aber dein Artikel bespricht ja im Grunde abstrakt ein Thema. Das geht weit über die bloße Auflistung von Leitsätzen hinaus. daher kommt er wie jeder andere Artikel zu einem abstrakten juristischen Thema in die passenden Kategorien zu dem Rechtsgebiet, auch wenn das bei diesem Artikel schwer ist, da er viele Rechtsgebiete betrifft. Ich würde fast sagen, die Kategorie:Prozessrecht wäre die einzige passende. --Alkibiades 14:33, 7. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke für den Tipp, ich werde deiner Empfehlung folgen, weil das Schwergewicht von Justizium nicht auf der Urteilsfindung liegt, sondern auf der Reflexion der Gerichtserkenntnisse. Die vorgeschlagenen Unterkategorien können ja später noch bei Bedarf eingeführt werden. - Alexander Gamauf 00:10, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Beim durcharbeiten der Kategorien Jurist, Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftler (21. Jahrhundert) sind mir v.a. bei Rechtswissenschaftler etliche islamische Juristen aufgefallen, in der Kategorie zum 20. Jahrhundert sah ich auch etliche. Angesichts der vom westlichen Traditionen etwas abweichenden Funktion des Rechts in der Gesellschaft (und damit der Stellung des Juristen ) würde ich eine eigene Kategorie für islamische Rechtsgelehrte für sinnvoll halten. Aufgenommen werden sollen v.a. solche Juristen, deren Werk Bedeutung für die Auslegung der Scharia hat, nicht primär solche, die zufällig auch Muslime sind.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 10:31, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bin mir nicht sicher, ob das eine hilfreiche Kategorie wäre. Wir haben uns entchlossen, die biographischen Artikel (wie wohl auch in den anderen Fachbereichen) zeitlich, also nach Jahrhunderten zu unterteilen. Eine weitere, systematische Ebene führt hier meines Erachtens zu mehr Verwirrung als Klärung, zumal, wenn der Damm einmal gebrochen ist, die Zivilrechtler, Strafrechtlicher usw. auch ihre eigene Kategorie haben möchten ... Stechlin 11:37, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Faend ich schon sinnvoll, wenn dann aber bitte "Islamischer Rechtswissenschaftler" analog zu den anderen Bezeichnungen in Kategorie:Person des Islam. --Elian Φ 15:33, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da es in der islamischen Rechtswissenschaft eine große Nähe zur auslegung des Koran gibt sehe ich da inhaltliche eine Nähe zur bestehenden Kategorie:Kirchenrechtler. Insofern ist das "Fachbereichsargument, das ich auch durchaus im Hinterkopf hatte, IMHO hier nicht durchschlagend.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 15:50, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Argument überzeugt mich. -- Stechlin 16:48, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zu Stechlins Befürchtung der Ausweitung der Fachbereichskategorien verweise ich auf meinen Sammellöschantrag vom 19.01.07 [4]. Ich habe dort ausdrücklich eine Ausnahme für Fachbereiche "wo sich Wissenschaftler oft ganz auf ein Themengebiet konzentrieren, wie z.B. bei der Kategorie:Kirchenrechtler" vorgeschlagen und das ist so durchgegangen. Wie Kriddl richtig sagt, kann man die islamischen Rechtswissenschaftler ähnlich sehen. Also habe ich keine Vorbehalte. --Alkibiades 21:03, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

o.K., ich setzt das mal um - unter dem von Elian vorgeschlagenen Namen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 08:42, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

In den islamischen Wissenschaften wird zwischen Koranexegeten und Juristen sehr genau unterschieden.Es gibt allerdings Personen, die sowohl als auch waren. Z.B. At-Tabari: vor allem als Historiker bekannt, aber auch als Koranexeget mit einem 30-bändigen Werk ausgewiesen und auch als Jurist mit einer eigenen Rechtsschule, die nur zu seiner Zeit bestand,bekannt.--Orientalist 16:01, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist die (und einige vergleichbare) sinnvoll? Niemand ist doch deswegen relevant. Wir haben doch auch keine Kategorie:Bäcker oder ähnliches. Ein ganz normaler Job, nach dem nicht kategorisiert werden muss. --UliR 13:29, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Offen gesagt verschließt sich auch mir die Bedeutung ausgerechnet dieser Kategorie. die allgemeine Richterkategorie müsste eigentlich reichen. Sinnvoller wäre es -wenn überhaupt- über Einteilungen nach Gerichtswegen nachzudenken.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 14:49, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es gibt anscheinend eine ganze Menge RiLG, die irgendwie die Relevanzschwelle überspringen. Die Kategorie ist voll genug. Würde man sie löschen, müsste das alles in die Kategorie:Richter (Deutschland) und die ist auch nicht gerade leer. Ich würde sie beibehalten wollen. --Alkibiades 15:09, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Naja aber diese etwas merkwürdige Kategorie führt dazu, dass etwa Frau Mechthild Dyckmans nicht entsprechend ihrer höchsten Richterfunktion (VGH-Richterin), sondern ihrer anfangsfunktion einzusortieren ist, da die Kategorie Richter (Deutschland) ja die allgemeinere ist.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 15:30, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Unter Kategorie:Richter heißt es "Soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes geboten ist, reicht die Einordnung nach der höchsten Dienststellung, die der Betroffene erreicht hat." Nun haben wir irgendwie keine VGH/OVG-Richter-Kategorie (warum eigentlich nicht?), aber das ist doch keine Grund etwas gegen die RiLG-Kat zu haben. --Alkibiades 15:53, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Also Anlage der Kategorien zu den OVO/VGH-, LAG, LSozG, FG-Richtern?--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 16:00, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Erstmal schauen, wieviele Richter deine heutigen Löschanträge überstehen ;-) Wenn dann genug über sind, ja. --Alkibiades 16:02, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Sind nur vier - alle anderen trugen das Bundesverdienstkreuz, waren Professoren, abgeordnete, Buchautoren oder Straßen wurden nach ihnen benannt. Die Richterkategorien werden sich schon nicht lehren.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 16:05, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Also zählen wir mal durch:

RiFG
RiLAG
RiOVG

Also für die OVG-Richter hätten wir genug. Ich schlage daher vor, eine Kategorie:Richter (Oberverwaltungsgericht) zu schaffen. In diese werden auch VGH-Richter einsortiert. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist OVG die von §§ 2, 184 VwGO bevorzugte Bezeichnung. Die FG-Richter dürften in sieben Tagen noch weniger werden, da brauchen wir also keine Kategorie--Alkibiades 16:56, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie mans nimmt, man müsste noch die Verfassungsrichterkategorie durchflöhen, aber ich denke auch, die Finanzgerichtsbarkeit kann sich melden, wenn sich genug zusammengerottet haben. OVG dürfte o.k. gehen - gab es nicht irgendwo eine Klausel, dass das OVG in einigen BBundesländern VGH genannt werden dürfe? Hm, GVG, EGGVG, VwGO werde ich heute deswegen allerdings nicht mehr danach durchsuchen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:09, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Hab ich doch genannt, § 184 VwGO. Ich lege die Kat dann mal an. Wenn du noch weitere findest, pack sie mit rein. --Alkibiades 17:40, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
O.K.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:56, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Gefängnis (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen! Da ich gerade dabei bin, die Justizanstalten und sonstigen Strafvollzugseinrichtungen in Österreich ein bisschen näher zu behandeln, wollte ich fragen, ob es für euch ein Problem ist, wenn ich der Kategorie Kategorie:Gefängnis (Anstalt) eine neue Unterkategorie namens Kategorie:Gefängnis (Österreich) nach Deutschem Vorbild anfüge. Prizipiell denke ich, dass wir genügend Artikel für die Kategorisierung zusammenbringen sollten, da ja auch die ehemaligen Haftanstalten in diese Kategorie fallen würden. Irgenwelche Einwände? Lg Plani 23:08, 31. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube da gibts kein Problem mit. (ich habe übrigens gerade mal die kats in deinem Beitrag deaktiviert. Bitte immer einen Doppelpunkt vor dem Kategoriennamen einsetzen, wenn du nicht willst, dass die Diskussionsseite dort kategorisiert wird). --Alkibiades 06:31, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Okay, danke. Oh, verzeihung, das hatte ich übersehen :-) Danke für die Korrektur! Lg Plani 08:08, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Rechtsdogmatik[Quelltext bearbeiten]

Jemand hat nun die Kategorie:Rechtsdogmatik angelegt. Über deren Sinn kan mann ja streiten. Aber die derzeitige Einsortierung der Artikel ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Ich glaube am sinnvollsten ist es, alle Einsortierungen rückgängig zu machen und die Kategorie sofort zu löschen. Oder? --Alkibiades 10:28, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der "Leitartikel" erklärt jedenfalls nicht viel:
Die Rechtsdogmatik ist Rechtswissenschaften unternimmt die systematische Analyse der geltenden Rechtsnormen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung.
Löschen, das führt zu überhaupt nichts. Warum sollen StGB AT und allgemeine Zivilrechtslehren in einer Kategorie? --103II 20:49, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, der Leitartikel ist ja auch völliger Käse; ein richtiger Satz ist das auch nicht. Vom selben Benutzer verzapft. LA auch für den Artikel? --Alkibiades 21:15, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zumindest QS, was auch für die meisten dort einsortierten Artikel gilt, insbesondere konstitutiv und deklaratorisch - was sind amtliche Urkunden und was haben die damit zu tun? --103II 10:28, 11. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Ding ist doch von Natur aus ungeeignet, entweder man sortiert dort nur den Artikel Rechtsdogmatik ein oder letztlich das gesamte Recht. Die bisherigen Einträge erscheinen mir da dann auch ziemlich wahllos. (Warum ist nur das allgemeine Zivil- und das allgemeine Strafrecht eine Unterkategorie? Warum nicht das jeweills besondere, gibt es im Schuld- Sachen- oder Familienrecht keine Dogmatik?). Bloß weg damit.--Kriddl Diskussion SG 14:12, 11. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


Habe die Kategorie leer gemacht und stelle jetzt SLA. Dia Artikel darin waren alle so grauenhaft, da hab ich lieber die Augen zugemacht und einfach die Kat rausgenommen oder ausgetauscht und es mir verkniffen, heute abend sechs Löschanträge zu stellen. Das kann aber gerne noch wer anders machen. --Alkibiades 22:33, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf konstitutiv und deklaratorisch habe ich die LAs gestellt.--Kriddl Diskussion SG 01:17, 13. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachdem der Abschnitt aus Portal Diskussion:Recht (Archiv) der Sache nach eigentlich hierher gehört, kopiere ich ihn nachträglich noch hierher. --wau > 16:43, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo, die Kategorie:Urteil eines Landgerichts wurde ersatzlos gelöscht, nachdem jemand eine Umbenennung beantragt hatte. Die Löschbegründung lautete u.a., dass es bei Artikeln wie Daschner-Prozess und Schmücker-Prozess überhaupt nicht um Gerichtsentscheidungen, sondern um Gerichtsverfahren ginge. – Wird diese Auffassung hier geteilt? Dann wären ja auch Artikel wie Weltbühne-Prozess oder Göttinger Mensurenprozess verkehrt einsortiert. Grüße -- kh80 •?!• 00:30, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zunächst ist im Göttinger Mensurenprozess der Rechtsweg bis zum BGH weiterverfolgt worden. Der BGH hat dann ja auch entschieden, die Entscheidung ist in der amtlichen Sammlung dann ja auch veröffentlicht worden. Der Weltbühne-Prozess war tatsächlich falsch einsortiert - eine Reichgerichtsentscheidung wird im Artikel nicht dargestellt (ich muss aber mal nachgucken, mir war so, als ob es die gegeben hätte, falls dem so ist wäre das ein schwerer Fehler in dem als "exellent" gekennzeichneten Artikel). Ansonsten sind Prozesse vor den Landgerichten solche der ersten oder zweiten Instanz. Bei wirklich problematischen Fällen geht es weiter an die oberen Gerichte. In der Praxis spielen daher v.a. die Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Rolle, in geringerem Maße noch die der Oberlandesgerichte. Die in der Presse auftauchenden "Entscheidungen" sind dann tatsächlich nur Prozesse.--Kriddl Disk... 06:01, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Kriddl, danke für Antwort. Hmm, unter Weltbühne-Prozess#Das Urteil wird doch auf die RG-Entscheidung eingegangen. Wie dem auch sei, ich finde die Unterscheidung zwischen Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung nicht optimal, da in Artikeln über Prozesse wohl auch stets auf die Entscheidung eingangen wird (und umgekehrt regelmäßig auch). Wie soll man solche Prozessartikel sonst einsortieren, damit sie nicht aus dem rechtlichen Kategoriensystem fallen?
Einen Artikel wie Dorfbäcker von Siegelsbach, in dem eine LG- und eine BGH-Entscheidung beschrieben wird, könnte man m.E. außerdem ruhig sowohl in die BGH- als auch, falls es sie noch gäbe, in die LG-Kategorie einsortieren, wenn beide Entscheidungen für Aussehen gesorgt haben. Grüße -- kh80 •?!• 00:08, 23. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich war immer dafür, dass die Entscheidung über juristische Kategorien vom Fachbereich Recht getroffen wird. Als dann das WikiProjekt Kategorien gegründet wurde, wurde auf entsprechende Einwendungen dort klargestellt, dass das Projekt sich nur mit Kategorien befassen solle, die nicht von einem Fachbereich betreut werden (vgl.Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Grundsätze#Zweck). Im späteren Verlauf wurde dann die Kategorienwartung in die Löschdiskussion integriert, die Beschränkung, dass vorrangig die Fachbereiche dafür zuständig wären, ist dabei nicht mehr sichtbar. Wenn dann dort jemand eine Umbenennung einer juristischen Kategorie vorschlägt, sagt sich der die Löschanträge abarbeitende Tierarzt, was soll das denn, wir sind doch hier bei den Löschkandidaten, und löscht auch ohne Antrag. Die Begründung (Artikel nicht über Entscheidung, sondern über Gerichtsverfahren) halte ich für Unsinn. Am Ende steht die Entscheidung. Soll man auch noch unterscheiden, ob ein Artikel schwerpunktmäßig mehr über das Verfahren oder die Entscheidung berichtet? Das ganze passt zu der sich ausbreitenden Tendenz, schneller zu löschen, ohne Argumente von Fachleuten abzuwarten. Insgesamt zeigt auch dieser Fall, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Fachfremde über juristische Kategorien bestimmen und dass es besser wäre, solche Fragen innerhalb des Fachbereichs zu klären. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es auch schon Anträge zu Kategorien beim WikiProjekt Kategorien, die aus unserem Fachbereich stammten, statt dass wir dies unter Kategorie Diskussion:Recht intern lösen. Dann würde auch sinnvoll darüber nachgedacht, ob die bisher unter "Urteil eines Landgerichts" eingeordneten Artikel Lübecker Impfunglück, Daschner-Prozess, Pascal-Prozess, Schmücker-Prozess und Sexismus-Klage stattdessen in die nächsthöhere Kategorie oder eine andere Kategorie eingeordnet werden sollen, statt wie Uwe Gille die Kategorie-Angabe nur einfach zu löschen. - Eine andere Frage ist, ob die Kategorie "Urteil eines Landgerichts" (oder besser Entscheidung eines Landgerichts) benötigt wird. Jedenfalls ist in irgendeiner Form eine Kategorisierung als Gerichtsentscheidung sinnvoll. Um die Oberkategorien nicht zu überfrachten, halte ich es schon für sinnvoll, eine solche Kategorie zu haben. Mit fünf Einträgen war sie ja auch nicht ganz bedeutungslos, und es kommen ja im Lauf der Zeit wohl noch mehr Artikel hinzu. Ich halte daher die Löschung nicht für sachgerecht und schlage eine Wiederherstellung als Kategorie: Entscheidung eines Landgerichts vor. --wau > 01:07, 23. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von Dorfbäcker von Siegelsbach (Begründung) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- kh80 •?!• 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Löschung des Bäckers halte ich für akzeptabel. Was ist, wenn er beim nächsten Durchgang verurteilt wird und das ohne weitere Besonderheiten rechtskräftig wird? Oder wenn am Ende die Beweislage wirklich nicht ausreicht und das rechtskräftig wird. Wo liegt dann die Relevanz? Anders, wenn vielleicht der Fall noch Anlaß gibt, wesentliche neue Rechtsgrundsätze zu entwickeln. In diesem nicht sehr wahrscheinlichen Fall kann man den Artikel immer noch wiederbeleben, unter welchem Lemma auch immer. Wirkliche oder vermeintliche Fehlurteile sind natürlich immer was für die Presse, aber nicht unbedingt was für Wikipedia. --wau > 20:12, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht wird meine Ansicht ja nicht von Juristen geteilt, aber das Lübecker Impfunglück ist nun mal kein Urteil eines Landgerichts, sondern ein medizinischer Unglücksfall, der neben vielen anderen Aspekten auch juristische Folgen hatte. Mit gleichem Grund könnte man bei fast allen Unternehmen auch Urteil eines Finanzgerichts einfügen, irgendwann waren sicher alle mal in den Fittichen eines solchen. Zudem erfüllte diese Minikategorie nicht die allgemeinen Grundsätze, also etwa 10 Elemente. Dass „nur ein Tierarzt“ diesen Antrag abarbeitete liegt einfach daran, dass ich nur noch die seit mehr als 5 Tagen überfälligen LK abarbeite, offenbar war kein juristisch versierter Admin dazu willens. Wenn Euer juristischer Sachverstand diese Kat. für unverzichtbar hält, gibt es ja noch die LP. Gruß Uwe G. ¿⇔? RM 17:46, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bei der Kategorisierung kommt es nicht auf den Schwerpunkt an. Bei dem Impfunglücksartikel interessieren sich Mediziner für andere Aspekte als Juristen. Wenn darin über ein Urteil eines Landgerichts berichtet wird, sollte man Juristen zugestehen, den Fall durch entsprechende Kategorisierung für ihren Bereich sichtbar zu machen. Worin Du recht hast, Tierseuchen-Uwe (diese Anrede ist jetzt als großes Lob gemeint!), ist, dass es besser wäre, wenn solche Fälle in der Löschdiskussion von Juristen abgearbeitet würden, und nicht die Drecksarbeit anderen überlassen und dann gemeckert wird, womit wir uns also auch an die eigene Nase zu fassen haben. Aber worauf ich Dich hinweisen wollte, ist, dass es bei den Kategorien besonders wenig sinnvoll ist, wenn darüber Fachfremde entscheiden. Das wurde auch im Wikipedia:WikiProjekt Kategorien so gesehen, wo man ausdrücklich die Antragstellung auf Kategorien beschränken wollte, die nicht von Fachbereichen gewartet wurden. Später ist das dann in die Löschkandidaten integriert worden, weil viele nicht neben der "Löschhölle" auch noch eine "Kategorienhölle" beobachten wollten. An der Grundproblematik hat sich dadurch aber nichts geändert. Die Frage, ob wir eine bestimmte Minikategorien wollen, ist bei uns in bestimmten Fällen bewusst so entscheiden worden, um die Oberkategorie zu entlasten. Wenn Du die Kategorie einfach löscht, kommen die Artikel dadurch aber nicht wieder in die Oberkategorie, sondern fallen aus unserer Beobachtung völlig heraus. Daher meine Bitte in Fällen von Anträgen zu juristischen Kategorien: Kurze Nachricht an Portal Diskussion:Recht, und wir kümmern uns drum! Das sollte übrigens auch für sonstige Artikel im Bereich Recht gelten, und ich ermuntere ausdrücklich die Admins im Bereich Recht und mich selbst, den (geringen) Anteil an Löschkandidaten aus dem Bereich Recht selbst abzuarbeiten! --wau > 19:30, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


Kategorie:Rechtswissenschaft[Quelltext bearbeiten]

Jemand hat die bereits mehrfach gelöschte Kategorie:Rechtswissenschaft wieder angelegt. Wieder löschen? Ist es sinnvoll, dass Rechtswissenschaft unter Kategorie:Recht, Rechtswissenschaften bisher aber unter Kategorie:Recht (Sonstiges) eingeordnet war? --wau > 18:01, 24. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die gesamte Kategorie:Recht (Sonstiges) ist Unfug. Wenn etwas (nur) unter "Sonstiges" fallen kann, dann gehört es in der Oberkategorie, hier Kategorie:Recht und zwar ausschließlich.--Berlin-Jurist 22:30, 24. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du hast insofern Recht, als es am besten wäre, wenn man die Kategorie "Recht (Sonstiges)" nicht bräuchte, weil sie keine Artikel enthält, sondern alle an besser geeigneter Stelle eingeordnet sind. Andererseits muss man mit der Realität rechnen, dass immer wieder Artikel auftauchen, die sich nicht so ohne weiteres in bestehende Kategorien einordnen lassen. Wir haben seinerzeit die Kategorien eingehend diskutiert (siehe Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 2) und auf diese zusätzliche Kategorie geeinigt. Hintergrund ist, dass angestrebt wird, Artikel möglichst weit unten in der Kategorienhierarchie einzuordnen und dementsprechend den obersten Ebenen vor allem Unterkategorien, aber möglichst wenige Artikel zuzuordnen. Nun werden immer wieder von Fachfremden Artikel in die Kategorie Recht einsortiert, weil sie sich mit dem Kategoriesystem Recht nicht auskennen. Soweit es sich nicht um wichtige Rechtsbegriffe handelt, ist es manchmal nicht leicht, sie in bestehende Kategorien einzuordnen. Die Kategorie:Recht (Sonstiges) soll dazu dienen, solche "Sonderlinge" irgendwo im Bereich Recht zwischenzuparken, ohne die Kategorie:Recht, die ja vor allem wesentliche Weichenstellung der oberen Ebenen liefern soll, damit zu überlasten. Natürlich ist es sehr verdienstvoll, wenn Du Artikel in "Recht (Sonstiges)" besser kategorisierst. - Weitere Frage: Kategorie:Rechtswissenschaft löschen und Rechtswissenschaften ebenso wie Rechtswissenschaft in Kategorie:Recht einordnen? -wau > 20:20, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist am einfachsten, den Artikel Rechtswissenschaften in Rechtswissenschaft einzuarbeiten. Die Kategorie:Rechtswissenschaft kann weg; man muss sich aber dann noch überlegen, wo die Kategorie:Rechtshochschule (ebenfalls neu) hinkommt. --Alkibiades 20:20, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schön, wieder von Dir zu hören. Ich hoffe, Du bist im neuen Job schon fest etabliert und stehst kurz vor einer Beförderung!--wau > 04:37, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Naja so ungefähr. Bin im Moment nicht so viel online wegen Umzug und so; aber das tut ja hier nichts zur Sache. --Alkibiades 08:52, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Kategorie:Rechtshochschule habe ich in die Kategorie:Institution (Recht) gepackt und für die geleerte Kategorie:Rechtswissenschaft einen SLA gestellt. --Bubo 19:18, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da ich mir mal wieder die Kategorie:Richter angesehen habe fiel mir auf, dass wir inzwischen die notwendigen zehn israelischen Richter zusammen hätten. Einwände für eine solche Kategorie?--Kriddl Disk... 10:23, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, leg sie ruhig an! --103II 10:32, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Braucht es diese Unterkategorie zur Kategorie:Jurist der Antike und zur Kategorie:Richter? Sie enthält derzeit einen Eintrag. Ein wirklicher Mehrwert ist für mich im augenblick nicht ersichtlich. Die Oberkategorien können ggf. in den Artikel eingebracht werden.--Kriddl Disk... 10:57, 10. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde die Kategorie:Jurist gerne um die Unter-Kategorie:Dichterjurist erweitern. Vergleicht zum Thema bitte den Artikel Dichterjurist und die neue, von dort ausgelagerte Liste von Dichterjuristen. Hat jemand etwas dagegen? --Fehlerteufel 17:38, 19. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Kategorie hätte auch den Vorteil, dass die Liste von Dichterjuristen, dem Vorbild Liste bedeutender Mathematiker entsprechend, auf bedeutende Dichterjuristen beschränkt werden könnte. Dabei gehe ich davon aus, dass sich auch solche Dichterjuristen der Kategorie:Dichterjuristen zuordnen lassen, für die es hier noch keinen Artikel gibt. Das hat mir mal jemand gesagt. Stimmt das? Und: wie geht das? --Fehlerteufel 17:25, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

War mal mutig, nachdem niemand widersprochen hat. --Fehlerteufel 21:55, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Macht diese neue Kat überhaupt Sinn? Ohne Einleitung und bei der lieblosen Zusortierung sicher nicht, auch müssten etliche wichtige Fragen noch geklärt werden (ist z.B. das BVerfG und/oder die Bundesgerichte ein "Oberstes Gericht" im Sinne der Kat).--Kriddl Disk... 07:49, 21. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich möchte nur zu der wichtigen Frage Stellung nehmen, ob das BVerfG und die Bundesgerichte ein oberstes Gericht sind und deshalb in die Kategorie gehören. Meine Antwort: Es kommt darauf an! :-) Die Bundesgerichte sind nicht alle oberste Gerichte, sondern nur die in Art. 95 Abs. 1 GG genannten eben wegen der dort getroffenen Anordnung: "errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht" (Hervorhebung nur hier). Kein oberstes Gericht, obwohl Bundesgericht, ist also das Bundespatentgericht.
Wenn die Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG oberste Gerichte sind, dann ist es das BVerfG erst recht, weil es gem. § 95 Abs. 2 BVerfGG die Entscheidung dieser obersten Gerichte aufheben darf (und also noch "oberer" ist). Die eigentümliche Konsequenz, dass es innerhalb der obersten Gerichte eine Hierarchie gibt, müssen wir hinnehmen, weil § 95 Abs. 2 BVerfGG das so anordnet. Zu den obersten Gerichten würde ich außerdem die Landesverfassungsgerichte zählen, weil, wenn ich recht sehe, auch sie die obersten Bundesgerichte aus Art. 95 Abs. 1 GG aufheben dürfen. --Fehlerteufel 09:56, 21. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mein ansatz ist da eher internationalerer Natur und mit dem GG da dann doch weniger zu begründen. Es stellt sich schlicht die Frage, welches Gericht eines Staates soll dort aufgenommen werden, wenn neben den Fachgerichten (BGH etc.) noch sowas wie ein Verfassungsgericht existiert. (Ist glaube ich auch für Italien, Spanien und ein paar andere Staaten die Frage) Vom Lemmatitel würde sich auch die Frage nach dem EuGH stellen, für Großbrittanien müssten wir wahrscheinlich allen ernstes das Parlament aufnehmen. Ich habe kurz gesagt den Eindruck, dass diese auf dem ersten Blick sinnvolle Kategorie zumindest noch nicht durchdacht und abgegrenzt ist.--Kriddl Disk... 10:10, 21. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Staat selbst darüber entscheiden kann, welche seiner nationalen Gerichte oben stehen und welche unten, ist eine Kategorie Oberstes Gericht, sei sie sinnvoll oder nicht, dann nicht doch gezwungen, in die nationalen Rechtsordnungen zu blicken, vgl. das Parallelproblem bei der Vorlagepflicht nationaler Gerichte im Europarecht? --Fehlerteufel 12:27, 21. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme Fehlerteufel im Ergebnis zu. Der Rückgriff auf Art. 95 erscheint mir gut vertretbar. Daneben könnte man noch darauf abstellen, bei welchen Gerichte eine Berufung/Revision stets ausgeschlossen ist, d.h. die Urteile sind stets sofort rechtskräftig. Das ist, soweit ich weiß, bei den in Art. 95 GG genannten Gerichten der Fall. --Dr Möpuse gips mir! 14:16, 21. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich bitte zu entschuldigen, dass ich nicht wusste, eine neue Kategorie in Recht sei vorher zu diskutieren. - Zur Verteidigung meiner dennoch angelegten Kategorie weise ich zunächst auf den Artikel Oberstes Gericht. Dort ist für den Hausgebrauch brauchbar dargestellt, dass sowohl "Supreme Courts" nach ags. Tradition, als auch "Verfassungsgerichte" und oberste Fachgerichte nach kontinentaler Tradition oberste Gerichte genannt werden können. - Dr. Möpuse vermutet richtig, dass gegen Entscheidungen der sog. "obersten Gerichtshöfe des Bundes" kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegeben ist, die Entscheidungen also immer sofort rechtskräftig sind (was allerdings keine Verfassungsbeschwerde ans BVerfG oder Individualbeschwerde an den EGMR ausschließt). - Kriddl möchte ich fragen, was er gegen die Aufnahme des HoL in die Kategorie hat? - Zurecht wurde ein Einleitungstext angemahnt, der inzwischen auch da ist. Die Kategorie hat übrigens in EN-WP ein Vorbild. GrußPelagus 22:57, 23. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hm, Abgrenzung nach keinem ordentlichen weiteren Rechtsmittel? Von mir aus ja gerne, aber müssten dann die Landesverfassungsgerichte nicht auch hinein?--Kriddl Disk... 07:16, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gutes Argument. Und überhaupt die oberen Landesgerichte, wenn nur Landesrecht angewandt wurde? Ich würde es auf die oberste Ebene beschränken. Oder wir nehmen beides zusammen, so wie man von ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen spricht. --103II 09:59, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dass es Verfahren gibt, in denen die Oberlandesgerichte letztinstanzlich entscheiden, dürfte nicht reichen, um sie in die Liste aufzunehmen. Andernfalls müssten wir auch die Amtsgerichte nennen. Sie erkennen in Bagatellsachen regelmäßig erst- und letztinstanzlich für Recht (vgl. § 511 Abs. 2 Nr.1, § 495a ZPO).
Die Landesverfassungsgerichte aufzunehmen, erscheint mir geboten - und vor allem dann völlig unproblematisch, wenn man die Länder als Staaten im Sinn von Staats- und Völkerrecht begreift, wie es, wenn ich recht erinnere, die ganz h.M. tut. --Fehlerteufel 11:17, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK. Oberstes Gericht kann nur ein solches sein, dessen Urteile (jedenfalls fast) immer sofort rechtskräftig wären. Sonst wäre zB auch das Landgericht oberstes Gericht, weil dessen Berufungsurteile auch immer sofort rechtskräftig werden.
Landesverfassungsgerichte halte ich auch für oberste Gerichte. Dass das so ist, hat man imho schmerzlich in den Neunzigern erfahren, mit der unsäglichen Entscheidung des BerlVGH, mit dem Honecker damals aus der Haft entlassen wurde, weil alles andere angeblich ein Menschenrechtsverstoß wäre. --Dr Möpuse gips mir! 11:22, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zu den Landesverfassungsgerichten: Gegen deren Entscheidungen gibt es ja kein ordentliches Rechtsmittel, das ist richtig. Es handelt sich aber um Gerichte von Gliedstaaten, deshalb sind sie nach meinem Einleitungstext außen vor. Das ist ja vielleicht nur ein halb-geltendes Argument. Ich halte das aber für richtig, gliedstaatliche Gerichte außen vor zu lassen, da sie (wohl) nicht prägend sind für die "Außenwirkung" des Gerichtssystems einer Nation. Und übrigens kann wohl jedes Gericht bestimmte Sachen letztinstanzlich entscheiden. Z.B. das Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz in Wehrpflichtsachen. Um bei den deutschen Verhältnissen zu bleiben: Dass zwischen höchstrichterlich (BVerfG/BGH/BVerwG etc.) und obergerichtlich (OLG/OVG etc.) unterschieden wird spricht doch eher dafür nur die erstgenannten Gerichte als "Höchstgerichte" zu führen.Pelagus 20:13, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach ihrem Selbstverständnis wie nach ihrer Außenwahrnehmung dürften auch Landesverfassungsgerichte zu den obersten Gerichten zählen, siehe z.B.
  1. Höchstes Gericht für den Norden. Schleswig-Holstein soll bald als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht bekommen
  2. Hamburgs Verfassungsgericht als "Hamburgs höchstes Gericht"
  3. "Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist das höchste Landesgericht"
Das gilt gerade auch aus der von Kriddl in einer Enzyklopädie zu Recht hochgehaltenen internationalen Perspektive. Die höchsten Gerichte der Gliedstaaten heißen andernorts sogar regelmäßig "Oberstes Gericht", siehe z.B. The Supreme Court of Ohio.
Ich würde die LVerfGs also unbedingt aufnehmen. --Fehlerteufel 10:36, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zum Beispiel Ohio: Die Außenwirkung ist aber eine andere. Nur der USSC heißt "Supreme Court of the Land" Zu den Landesverfassungsgerichten: Würden sie aufgenommen müssten auch der Supreme Court of Ohio etc. aufgenommen werden, da es m.E. keinen einheitlichen Instanzenzug von den Einzelstaatsgerichten zu den Bundesgerichten gibt. Dann wäre jeder heuristische Wert der Kategorie "Oberstes Gericht" dahin.Pelagus 20:49, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Arbeit an den Kategorien ja weitgehend aufgegeben, darf aber doch darauf hinweisen, daß kosmetische Operationen hier nicht weiterhelfen werden: die gesamte Kategorie:Gericht ist ein einziges Durcheinander, wie sich schon daran zeigt, daß neben einer Kategorie:Oberstes Gericht ein Artikel Oberstes Gericht (Israel) steht. Vielleicht sollten die Kriterien der Feingliederung noch einmal isoliert besprochen werden. Eine Alternative wäre es, auf eine Feingliederung ganz zu verzichten und die einzelnen Artikel in die Kategorie:Gericht einzustellen. -- Stechlin 18:06, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Anschluss an meinen letzten Beitrag zum vorigen Abschnitt:
Ich habe dort darauf hingewiesen, dass wir die Feingliederung grundsätzlich klären müssen. Da ich eine aktuelle Diskussion nicht Finde, erlaube ich mir, einen Vorschlag zu unterbreiten:

  1. Ebene: Kategorie Gericht
    1. Unterebene I: Staatliche Gerichte
      1. Unterebene I.1: Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate
      2. Unterebene I.2: Gericht der Bundesrepublik Deutschland
        1. Unterebene I.2.1: Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
        2. Unterebene I.2.2: Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit
        3. Unterebene I.2.3: Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit
        4. Unterebene I.2.4 ff. (nach Bedarf)
      3. Unterebene I.3: Gericht der USA
      4. Unterebene I.4 ff. (nach Bedarf)
    2. Unterebene II: Überstaatliche Gerichte
      1. Unterebene II.1: Gericht der Vereinten Nationen
      2. Unterebene II.2: Gericht der Europäischen Union
      3. Unterebene II.3 ff. (nach Bedarf)
    3. Unterebene III: Religiöse Gerichte
    4. Unterebene IV ff. (nach Bedarf)

Wir könnten so den nationalen Besonderheiten der Gerichtsverfassung bei der Ausgestaltung der Unterebenen Rechnung tragen. Wenn zudem ein entsprechendes Bedürfnis besteht, kann zusätzlich zu der in Deutschland vorgeschlagenen Unterteilung nach Gerichtsbarkeiten noch eine Spezialkategorie Oberster Gerichtshof des Bundes eingeführt werden, allerdings meine ich, dass diese Kategorie keinen eigenen Erkenntniswert haben dürfte: ein Artikel bringt hier mehr.

-- Stechlin 12:17, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Vorschlag! Statt Religiöse Gerichte lieber Kirchliche Gerichte? Unterebene I.2.1 ff. lieber hierarchisch mit der Verfassungsgerichtsbarkeit beginnen? --Fehlerteufel 13:04, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kirchliche Gerichte würde ich nicht wählen, da Scharia-Gerichte z.B. auch integriert werden müssten, ich vermute, dass in Israel auch sowas für die Juden existiert.--Kriddl Disk... 16:22, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Im Prinzip finde ich es sehr gut aufzuräumen. Allerdings schlage ich vor innerhalb Deutschlands eine Doppelgliederung vorzunehmen. Nach den Kategorien Gericht nach Träger (Bund, BW, BY, BG...) und Gericht nach Gerichtsbarkeit (Verfassungsgerichte, ordentliche, ... Gerichte). Wo sollen eigentlich die historischen Gerichte hin? Statt "religiöse Gerichte" müsste es wohl Nichtstaatliche Gerichte von Religionsgemeinschaften heißen (oder so ähnlich). Pelagus 20:09, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht notwendigerweise sind religiöse Gerichte vollkommen nichtstaatlich.--Kriddl Disk... 21:39, 27. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Richtig - aber wie immer versagt das Kategoriensystem bei der Dreidimensionalität. Ich shclage vor, dass Problem nach Art des gordischen Knotens zu lösen und diejenigen religiösen Gerichte, die Bestandteil auch iener staatlichen Ordnung sind, auch kategorientechnisch zu verstaatlichen. Den meisten Lesern wird der Staat als Träger der richtenden Gewalt näher liegen al die Kirchen und bei religiös geprägten Rechtssystemen werden sie diese auch dem Staat zurechnen. Warum sollten wir dies nicht auch tun? -- Stechlin 09:30, 28. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich würde eher zweigleisig fahren, da deerjenige, der religiöse Gerichte sucht nicht notwendigerweise noch die staatlichen Kategorien durchforsten will. Jedenfalls würde ich die Benennung "Religiöses Gericht" bevorzugen, statt etwas wie "Nichtstaatliches religiöses Gericht" als Kat-Bezeichnung zu wählen. Erstens ist das ein Ungeheuerkategorienname, zweitens passt diese aus unserer modernen westlichen Sicht scheinbar einleuchtende Unterscheidung auch nur bei den meisten modernen westlichen Staaten mit der Sakularisierung.--Kriddl Disk... 15:01, 28. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Lieber Kriddl. Das trifft zu, dass es sich um ein Wortungeheuer handelt bei "Nichtstaatliches Gericht einer Religionsgemeinschaft". Der Name ist aber gerade deshalb vorgeschlagen, weil es auch staatliche religiöse Gerichte gibt. Aber dennoch ist mein Vorschlag evtl. nicht so sinnvoll. Lieber Gerichte ggf. doppelt in staatliche Gerichte + in religiöse Gerichte einordnen.Pelagus 15:33, 28. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Zu den Kirchengerichten: m.E. stehen die kirchlichen Gerichte, die nicht zugleich staatliche sind, auf der gleichen Ebene wie Vereinsgerichte usw. Wie wäre es, eine Kategorie "nicht-staatliche Gerichte" zu nehmen? Wir können die dann in "religiöse Gerichte", "Sportgerichte" usw. untergliedern. --103II 19:50, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Ein mir sympathischer Vorschlag. --Bubo 19:58, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]
Einverstanden. -- Stechlin 14:49, 31. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Überlegungen zur Umsetzung[Quelltext bearbeiten]

  1. Gericht
    1. Gericht nach Staat (enthält staatliche Gerichte; von Umbenennung in "Staatliches Gericht" zunächst abgesehen, da die Kategorie auch in einem Kategoriensystem Thema nach Staat im Kategorienstamm Regionalthema steht)
      1. Gericht (Deutschland)
        1. Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit
          1. Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
            1. Amtsgericht
            2. Landgericht
            3. Oberlandesgericht
            4. Bundesgerichtshof
          2. Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit
            1. Arbeitsgericht
          3. Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit
            1. Verwaltungsgericht
          4. Gericht der Sozialgerichtsbarkeit
            1. Sozialgericht
          5. Gericht der Finanzgerichtsbarkeit
          6. Verfassungsgericht (umbenennen in Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit?)
        2. Gericht (Deutschland) nach Träger
          1. Bundesgericht (Deutschland)
          2. Gericht (Baden-Württemberg) u.s.w.
      2. Gericht (Frankreich)
      3. Gericht (Japan)
      4. Gericht (Österreich)
      5. Gericht (Schweiz)
      6. Gericht (Vereinigte Staaten) (neu)
      7. Gericht (Vereinigtes Königreich)
      8. (weitere nach Bedarf; es gibt Artikel über Gerichte in Belgien, Finnland, Niederlande, Ghana, Indien, Iran, Irland, Kanada, Litauen, Schweden, Spanien, Uganda; die entsprechenden Kategorien wurden gelöscht, weil sie nur wenige Artikel enthielten)
    2. Überstaatliches Gericht
      1. Gericht der Vereinten Nationen? in etwa bisher Internationales Gericht
      2. Gericht der Europäischen Union, siehe Europäisches Gericht
      3. (weitere nach Bedarf)
    3. Nichtstaatliches Gericht siehe unter anderem Gericht (Religionsgemeinschaft)
    4. Historisches Gericht
      1. Gericht (Antike)
      2. Historisches Gericht (Deutschland)
        1. Volksgerichtshof
    5. (weitere nach Bedarf)

Nicht einordnen lässt sich in das System Oberstes Gericht, was nicht der Einteilung zuerst nach Staaten, dann nach Gerichtsbarkeit folgt. Ich halte die Kategorie für überflüssig.

Entsprechend wäre auch zu überlegen, ob Oberes Landesgericht, Bundesgericht und Oberster Gerichtshof des Bundes fortbestehen sollen, die in das obenstehende System nach Gerichtsbarkeiten nicht recht passen. Zu fragen ist auch noch, ob bei einer Einteilung nach Gerichtsbarkeiten daneben eine Einteilung nach deutschen Bundesländern Bestand haben soll.

Zu überlegen wäre, was aus Militärgericht werden soll, derzeit einer Mischung aus Historie und spezieller Gerichtsbarkeit.
--wau > 13:37, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die (von mir eingeführte) Kategorie:Oberstes Gericht kann weg, da sie so, wie ich sie mir vorgestellt hatte, keine Anhänger gefunden hat. Ich möchte mich aber aussprechen für den bereits oben (bzgl. Kategorie:Gericht (Bremen) andiskutierten Vorschlag, innerhalb der Kategorie:Gericht (Deutschland) einerseits nach Gerichtsbarkeiten, andererseits nach Gerichtsträger (Bundesgericht (Deutschland), Gericht des Landes BW, BY...) zu differenzieren. Militärgericht sollte vielleicht gar keine Kategorie bekommen, sondern Wehrstrafgerichte unter Bundesgericht (Deutschland), sonst unter Historisches Gericht... Aber wo kommen die von mir hoch geschätzten historischen Gerichte hin? Unter die Kategorie:Gericht oder Kategorie:Rechtsgeschichte? Pelagus 20:43, 2. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich finde, man sollte der Versuchung widerstehen, zu viele Kategorien einzurichten. Es gibt verschieden Möglichkeiten, Artikel zu einem speziellen Thema zu sammeln, neben den Kategorien auch Listen oder auch Artikel. So sammelt der Artikel Oberstes Gericht die entsprechenden Gerichte bereits, daneben braucht man nicht noch eine Kategorie, die zusätzlich nochmal dasselbe leistet wie der Artikel. Entsprechendes gilt für die Gerichte nach Ländern. Neben der Liste deutscher Gerichte braucht man nicht auch noch eine Sammlung in einer Kategorie nach Ländern. Natürlich werden Artikel in mehreren Kategoriesystemen erfasst, also etwa Landgerichte einerseits in einer Kategorie des Systems der Gerichte, ferner nach einer Ortskategorie (diese wieder hierarchisch gestaffelt), so dass man mit einem Werkzeug wie CatScan daraus Schnittmengen bilden kann, etwa die Menge aller Artikel über Amtsgerichte in Hessen. Aber da geht es um Kategorisierung in verschiedenen Systemen (Gerichte Orte). Dagegen ist es nicht sinnvoll, innerhalb des Systems der Gerichte zwei Kategorisierungssysteme parallel zu haben, einmal Gerichte nach Gerichtsbarkeit und ferner noch Gerichte nach Träger (Bund und Bundesländer) mit der Folge, dass alle Gerichte innerhalb des Kategoriesystems Gerichte zweimal unter verschiedenen Aspekten kategorisiert werden, und damit zusätzlich nach Orten, obwohl sie zusätzlich ohnehin auch noch in Ortskategorien eingeordnet sind (und sowohl über Catscan als auch über die Listen in entsprechen geordneter Form verfügbar sind). Eine örtliche Unterteilung kann allenfalls unter dem Aspekt geboten sein, dass sich so viele gleichartig Artikel ergeben etwa bei den Amtsgerichten, dass man wegen Überfüllung der Kategorie irgendwann einmal eine weitere Unterteilung vornehmen muss. Aber so weit sind wir noch lange nicht. Ich wäre daher dafür, die Kategorien von Gerichten nach Bundesländern (die Gerichte übergreifend nach Gerichtsbarkeiten enthalten), wieder abzuschaffen. Für die Kategorien Bundesgericht oder Kategorie:Oberster Gerichtshof des Bundes gibt es so wenig Artikel, dass diese nicht gebraucht werden. Auch insoweit findet man eine Zusammenstellung im Artikel Bundesgericht (Deutschland) und braucht dafür keine Kategorie. Ich wäre dabei dafür, die Obersten Bundesgerichte einfach in die Kategorien nach Gerichtsbarkeit einzustellen und nur dann eine eigene Unterkategorie zu bilden, wenn genug Artikel vorhanden sind wie etwa bei Kategorie:Bundesgerichtshof, nicht aber wenn dies nicht der Fall ist wie etwa beim Bundesverwaltungsgericht. Bei den Gerichten nach Staaten wäre noch zu diskutieren, ab wieviel Gerichten für einen Staat eine eigene Kategorie gebildet werden soll. Ich bin nicht der Meinung, dass das erst ab 10 Artikeln möglich sein sollte, sondern halte bei mehreren Ländern mit Artikeln ohne weiteres auch schon 5 Artikel für eine ausreichende Zahl. Ob auch schon weniger genügen sollen, sollte man diskutieren. --wau > 03:14, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

OK. Bin (nun) weitestgehend Deiner Meinung. Was die Gerichtsträger angeht: Auch mit dem beschriebenen Tool wird es nicht möglich sein, beispielsweise alle Gerichte des Freistaates Bayern herauszufiltern. Denn dann wird da immer noch der Bundesfinanzhof in München hängenbleiben. Bei den Gerichten in Hamburg wird sich der Internationale Seegerichtshof finden. Aber könnte das alles wirklich in (Listen-)Artikel, wenn Bedarf besteht (Landesgericht (Bayern) etc. oder Politisches System Bayerns#Judikative etc.). Pelagus 10:28, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe einmal einen erheblichen Teil der Kategorien im Sinne der obenstehenden Aufstellung umgestellt. --wau > 20:19, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Sind die Unterkategorien
          1. Amtsgericht
          2. Landgericht
          3. Oberlandesgericht
          4. Arbeitsgericht
          5. Verwaltungsgericht
          6. Sozialgericht

etc. wirklich erforderlich. Ich finde, bei diesen Unterkategorien fühlen sich die Artikel Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht ziemlich einsam.Pelagus 20:25, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Also dass sich die obersten Bundesgerichte einsam fühlen, das wollen wir doch wirklich nicht! Ich denke, dass man bei den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten die entsprechenden Unterkategorien auflösen kann, ich habe sie nur erst mal drangehängt, damit das ganze zumindest vorübergehend eine gewisse Ordnung hat, das Umkategorisieren von Hand ist ganz schön viel Arbeit. Aus meiner Sicht könnte man bei diesen Gerichten die Kategorie von zB "Arbeitsgericht" in "Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit" abändern und dadurch die Kategorie Arbeitsgericht einsparen. (Ich habe allersdings auch schon Argumente gehört wie: Bundesgericht und Untergericht sollen nicht auf gleicher Ebene stehen oder das Bundesgericht geht in der Masse der Untergerichte etwas unter.) Bei den ordentlichen Gerichten würde ich die Unterkategorien lassen. Hier hat auch der BGH seine Unterkategorie und es wären ohne Unterkategorien doch sehr viele Artikel in der Kategorie, so dass über kurz oder lang, wenn erst alle ordentlichen Gerichte einen eigenen Artikel bekommen sollten (siehe Liste deutscher Gerichte, ich schätze mal allein grob 600 Amtsgerichte), doch wegen Überfüllung der Kategorie unterteilt werden müsste.--wau > 21:02, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Frage am Rande: Warum heißt es Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten) ? Pelagus 00:59, 1. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Wer weiß, es ist ein Wiki. Allerdings hat inzwischen Asthma kraft seiner besseren Einsicht die Kategorie, ein Mischmasch von Artikeln über Gerichte und Rechtsprechung, von den Gerichtskategorien abgehängt. --wau > 19:46, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Neue Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten) wieder im Baum. Pelagus 00:41, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist "Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit" usw. nicht etwas umständlich - würde "ordentliche", "Arbeits-" usw.-Gerichtsbarkeit nicht genügen? Oder nur "Ordentliches Gericht" usw.? --103II 21:26, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Gegen Kategorie:Arbeitsgericht, dass auch die LAG und das BAG dahinein sollen. Gegen Kategorie:Arbeitsgerichtsbarkeit spricht, dass dann jemand auf die Idee kommen könnte auch die ArbG-Richter, das AGG usw dort hineinzuhängen. Dies führt wohl zu dem Vorschlag auch es bei den ordentlichen Gerichten zum Wohle der Gleichförmigkeit etwas umständlich zu machen. Das kann ich durchaus verstehen. Pelagus 17:58, 15. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Kategorie Diskussion:Recht oder Löschhölle?[Quelltext bearbeiten]

Gerade finden wieder Diskussionen im WikiProjekt Kategorien statt, die Kategorien aus dem Fachbereich Recht betreffen (Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/Oktober/23#Kategorie:Oberster_Gerichtshof_des_Bundes). Der Eintrag dort wird automatisch auch in die allgemeinen Löschkandidaten eingefügt mit der Folge, dass dort über die Kategorien entschieden wird. Was macht man sich im Fachbereich Recht eigentlich überhaupt Gedanken über Kategorien in unserem Bereich, wenn wir zulassen, dass dann in der allgemeinen Löschhölle wieder wie kürzlich erst von einem Fachfremden wie Uwe Gille über die von uns betreuten Kategorien entschieden wird? Bei Einrichtigung des WikiProjekt Kategorien wurden diese Bedenken von uns vorgebracht, darauf wurde dort ausdrücklich in die Regeln eingefügt, dass die Kategorienwartung im Allgemeinen nur zuständig ist, soweit nicht die Fachbereiche die Kategorien betreuen (Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Grundsätze#Zweck). Aber es steht da etwas versteckt abseits und droht immer wieder in Vergessenheit zu geraten, so dass auch Benutzer, die dem Bereich Recht zuzurechnen sind, dort bisweilen Anträge stellen. Das ist kontraproduktiv. Behandeln wir unsere Kategorien hier und lassen wir uns nicht von Tierärzten dreinreden! --wau > 00:22, 27. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch Wikipedia:Löschkandidaten/20._Oktober_2007#Kategorie:Gericht_.28Japan.29 --wau > 00:57, 27. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ich habe in der Löschhölle einen entsprechenden Hinweis angebracht. -- Stechlin 15:41, 27. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vermerk: Die Kategorie:Gericht_(Japan) wurde von Uwe Gille gelöscht. Er wirkt laufend ohne Rücksicht auf den Fachbereich Recht und ohne Beachtung der Grundsätze der Kategorienwartung an der Gestaltung der rechtlichen Kategorien mit. --wau > 11:17, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich resigniere.
Meine Mitarbeit ist ohnehin stark reduziert. Solange hier keine wirksamen Mechanismen erarbeitet werden, um unsere Arbeit gegen die von Benutzer:Uwe Gille demonstrierte Halbbildung zu schützen, werde ich mich an Diskussionen um das Kategoriensystem nicht mehr beteiligen und darauf verzichten, von mir erstellte/bearbeitete Artikel zu kategorisieren. -- Stechlin 14:49, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich arbeite ja daran, dass solche Eingriffe vermieden werden, siehe etwa meine Empfehlungen in dem obenstehenden Abschnitt #Kategorie:Urteil eines Landgerichts, den ich nachträglich noch hierher kopiert habe. Wir sollten uns gemeinsam bewusst sein, dass die Rechtskategorien von uns betreut werden sollten. Dazu gehört auch, dass Admins aus unserem Bereich diesbezügliche Entscheidungen auch selbst treffen und nicht abwarten, bis Uwe Gille zum Zuge kommt! Entsprechend habe ich das auch hinsichtlich der Kategorienanträge vom 23.10.2007 (siehe hier) getan. Es wäre schön, wenn sich auch andere daran beteiligen. (Bei der Kategorie Gericht (Japan) habe ich bewusst noch einmal zugewartet, um zu sehen, ob Uwe Gille nach den letzten Hinweisen bereit ist, auf unser auch in den Regeln verankertes Anliegen Rücksicht zu nehmen. Insoweit haben wir jetzt jedenfalls Klarheit.)--wau > 16:43, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich weiß Deine Bemühungen sehr zu schätzen. Es ist nur wie so oft: allein mir fehlt der Glaube.
Natürlich können und sollten wir das Problem bis zu einem gewissen Grade als Aufforderung nach vermehrtem und beherzterem Eigenengagement verstehen. Wir sollten uns auch bewußt sein, daß die juristische Ausbildung paradoxerweise meist nicht zur Entscheidungsfreudigkeit erzieht, gerade diese Tugend aber in der WP-Arbeit, vor allem ihrer administrativen Seite oft gefragt ist.
Daneben steht aber das Problem, dass wir bisher versucht haben, die Gesamtheit des juristischen Kategoriensystems im Auge zu behalten und zuerst allgemeine Grundsätze der Untergliederung einer Kategorie zu erarbeiten, ehe wir diese umsetzen und dabei Fehler ausmerzen. Hierbei waren die portalinternen Diskussionen zwar mühsam aber, wie ich finde, kollegial geführt und ergebnisorientiert.
Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Diskussionen zeitaufwendiger sind, als es die übliche Löschpraxis der Wikipedia zuläßt - dieser Zeitbedarf ist aber im Interesse der Sache hinzunehmen. Daher ist es unerträglich, wenn von außen mit dem Holzhammer agiert wird, solange wir uns mit der Sache befassen. Dies ist der eigentliche Skandal am Auftreten Uwe Gilles - für die japanischen Gerichtsartikel wird sich schon eine Lösung finden; zur Not müßte man eben noch acht Stubs schreiben.
Bezüglich dieses eigentlichen Skandals haben wir also wie Du schreibst, jetzt Klarheit. In der Tat, Uwe Gille fehlt es entweder an Verständnis oder an gutem Willen, um den Inhalt unserer Arbeit zu erfassen. Als Mitarbeiter bin ich damit mit ihm fertig. Das löst aber das Problem nicht - und hier beginnt es besonders unerfreulich zu werden. Was kann ich tun? Ein Eintrag bei den Adminproblemen führt nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Seite zu einem Zufallsergebnis ohne bleibende Wirkung. Eigeninitiative hieße die Kategorien wieder herzustellen und mich einem endlösen Gezänk über den formal richtigen Weg auszusetzen. Die Löschprüfung schließlich eröffnet auch nicht den Weg zu der auf dieser Seite zu diskutierenden Neufassung der Gerichtskategorien, sondern zwingt mich in eine Auseinandersetzung mit Uwe Gille et. al., der seine Inkompetenz bereits bewiesen hat.
Ich bedaure aufrichtig: für derlei fehlt mir die Kraft. So besehen bleibt mir nur die beschriebene Konsequenz, die Kategorien aus meinen Tätigkeitsgebieten auszuklammern, bis das grundlegende Problem gelöst ist.
Stechlin 11:20, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ihr macht hier eine großartige Arbeit, die mühsam und nach außen hin wenig spektakulär erscheint. Ich wollte nur nochmal meine Unterstützung in Lösch- und ähnlichen Diskussionen zusagen; wenn Ihr das auf meine Diskussionsseite schreibt, komme ich Euch dort gern zu Hilfe. Die Struktur hat sich enorm verbessert und es wäre schade, wenn einzelne das wieder zurückdrehen könnten. --103II 14:39, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es ist gestern erneut zur Löschung von Kategorie:Gericht (Japan) gekommen (durch Benutzer:Peter200, den ich schon angeschrieben habe). Und das obwohl ich im Einleitungstext auf diese Diskussion hingewiesen hatte. Damals waren noch 5-6 Artikel drin. Jetzt wären es schon 11. Mal sehen wie lange der 3. Versuch hält... Pelagus 20:12, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Zu einigen OLGs gibt es eigene Kategorien zu bestimmten OLGs, die die magische Zehnergrenze wenn überhaupt nur knappst erreichen. Ein besonders peinliches Beispiel ist die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Naumburg) mit einem Eintrag. Sind die Richterkategorien da nicht doch etwas zu überfeinert?--Kriddl Disk... 11:48, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Je nachdem wie die Strafsache wegen Rechtsbeugung ausgeht, werden wir vielleicht gerade in diesem OLG noch ein paar relevante Richter bekommen... Ansonsten würd ich es mal so lassen, besser die Kategorien sind da und füllen sich langsam, als dass wir alle Artikel später zusammensuchen müssen. --103II 15:10, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Auch die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Kassel) und die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Köln) haben jeweils nur einen Artikel. Es scheint mir eher ein strukturelles Problem mit den OLG-Richterunterkategorien zu sein. Die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht) quillt auch nicht wirklich über.--Kriddl Disk... 10:00, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mir persönlich scheint ein OLG-Richter als solcher auch nicht relevant zu sein. In WP:RK habe ich dazu nichts gefunden. Wenn meine Intuition zutrifft, dann bleiben die OLG-Kats zwangsläufig dünn besetzt: OLG-Richter finden dann nur Berücksichtigung, wenn sie aus anderen Gründen relevant sind, z.B. als Wissenschaftler, als Dichter (Herbert Rosendorfer), als Beschuldigter in einer bundesweit beachteten strafrechtlichen Ermittlung (soweit ich weiß, der Görgülü-Senat vom OLG Naumburg), als Politiker (Schill, allerdings soweit ich weiß bloß Amtsrichter), als Schauspielerin (Barbara Salesch, allerdings soweit ich weiß bloß Landrichterin). Wenn OLG-Richter nicht als solche, sondern nur aus anderen Gründen in die Wikipedia aufgenommen werden, ist ihre Eigenschaft, OLG-Richter zu sein, aus dieser Sicht eine zufällige. --Fehlerteufel 11:23, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das haben wir schon mal hier diskutiert... --103II 23:24, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bestehen tiefgreifende Bedenken die Unterkategorien zur Löschung )vorzuschlagen? Wie gesagt: Richtig voll ist eigendlich keine.--Kriddl Disk... 12:21, 9. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Traurig für die Damen und Herren R 2. Herr Fehlerteufel hat etwas recht. Mit Kriddl bin ich für Löschen der Unterkategorien. Pelagus 20:04, 9. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich geb's auf. Einen Abschnitt drüber habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Fachbereich Recht, falls es einen solchen gibt, seine Kategorien selbst gestalten und das nicht der Löschhölle überlassen sollte. --wau > 23:14, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

@Wau, wegen Deines Einsatzes hier drüber habe ich das erst hier angesprochen. Reaktionen kamen nicht, also habe ich das in die allgemeine Diskussion gegeben.--Kriddl Disk... 04:17, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das Thema wäre erledigt. Alle wurden gelöscht [5] Die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht) enthält jetzt 59 Artikel, was wie ich finde noch akzeptabel ist. --Alkibiades 21:01, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, noch nicht erledigt: Kategorie: Richter (Kammergericht) und Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Hamm) bestehen noch.Pelagus 12:23, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Tja Pelagus: Die haben beide elf Einträge und überschreiten damit die Richtgröße von zehn. Daher gab es da auch keinen LA.--Kriddl Disk... 11:35, 26. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Tja Kriddl. Es genügt wohl nicht als Existenzberechtigung, wenn eine Kat. >9 Einträge hat. Oder ist jemand der Ansicht, dass es die Kategorie:Buchstaben von A bis J geben sollte? Pelagus 22:53, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Löschung von Gerichtskategorien[Quelltext bearbeiten]

Vermerk: Siehe Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2007/November/11#Kategorie:Gericht (Schweden) (gelöscht) und folgende. Die Artikel wurden durch Uwe Gille kategoriemäßig in alle Winde verstreut, teilweise in Kategorie:Oberstes Gericht, teilweise außerhalb des Bereichs Rechts in die Länderkategorien, teilweise wurde die Kategorie ersatzlos gelöscht (Staatsrat (Belgien)).--wau > 01:04, 26. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die verstreuten habe ich, soweit gefunden, in Kategorie:Gericht nach Staat geparkt. Pelagus 18:20, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Kategorie:Gericht (Vereinigte Staaten) gibt es schon länger nicht mehr. Da nun Asthma auch die Kategorie:Judikative (Vereinigte Staaten) aus dem Baum Kategorie:Gericht nach Staat herausgenommen hat (weshalb auch immer) ist die Kategorie erforderlich. Sie hätte z.Zt. 8 Elemente (also m.E. mehr als genug, zumal auch Kategorie:Gericht (Vereinigtes Königreich) selbst von Uwe Gille verschont geblieben ist) - Spricht etwas dagegen, die Löschprüfung zu beantragen? Pelagus 22:40, 6. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Inzwischen hat jemand die Kat angelegt. Löschprüfung halte ich nicht für erforderlich. Andererseits ist natürlich das Nebeneinander der beiden Kategorien Gericht bzw Judikative USA nicht sinnvoll. Judikative ist recht unpräzis und ist deshalb aus gutem Grund im rechtlichen Bereich bei anderen Ländern nicht im Gebrauch. Ein Durcheinander von Artikeln über Gerichte und über Entscheidungen in einer Kategorie entspricht nicht dem System der juristischen Kategorien. Gerichte gehören in den Kategorienzweig Gericht (Institution Recht), Entscheidungen in den Zweig Rechtsprechung und Literatur, aber wenn da Fachfremde mitmischen, wird es immer wieder ein Durcheinander geben. --wau > 15:48, 7. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Spricht etwas gegen LA für diese vier geleerten Kategorien? Pelagus 18:04, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach Möglichkeit sollte über Kategorien im Fachbereich selbst entschieden werden, ohne die Seite Löschkandidaten zu bemühen. Einige habe ich auf der Basis der hier geführten Diskussion gelöscht. Ergänzend käme eine Löschung auch noch für Kategorie:Bundesgericht in Betracht, wie auch schon angesprochen und sozusagen konkludent beschlossen (Qui tacet consentire videtur). Was das Militärgericht angelangt, zögere ich noch, da ist ein Löschung bisher noch nicht so eindeutig angesprochen worden. Militärgericht hängt bisher an Kategorie:Militärjustiz. --wau > 22:28, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
OK. Aber Kategorie:Bundesgericht ist m.E. zu erhalten als Kategorie:Bundesgericht (Deutschland). Pelagus 23:23, 8. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich habe die letztgenannte mal durch Löschung+Neubildung umbenannt, da gerade leer. Ich hatte es so verstanden, dass man keine Kategorie für die Bundesgerichte mehr braucht, aber das kann man auch anders sehen. Wenn man sie weiterführt, müsste man noch den Text auf der Kategorieseite ändern. --wau > 00:16, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Nachdem Du jetzt die Kategorie Bundesgericht Deutschland gefüllt hast, solltest Du auch die obenstehende Darstellung des Kategoriesystems so vervollständigen, dass man sieht, wo die Kategorien nach Gerichtsträger eingeordnet sind. --wau > 20:10, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
OK. Die Zwischenkategorien Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Träger und Kategorie:Gericht (Deutschland) nach Gerichtsbarkeit sind sowas von unschön, ich habe sie nur eingeschoben, um die Gliederungsprinzipien deutlich zu machen. Meinetwegen müssen die Zwischenkats nicht sein. Pelagus 21:07, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Kategorien wurden von mir übermütigerweise mal angelegt. Sind nicht so sinnvoll und jetzt geleert. Bitte löschen. Pelagus 20:36, 10. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich lösche es in ein paar Tagen, sozusagen nach Diskussion. Das Bayerische Oberste ist allerdings noch mal rückfällig geworden. --wau > 03:41, 13. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Kategoriewechsel zu "Wissenschaft"[Quelltext bearbeiten]

Die Einordnung als Hauptkategorie erscheint mir unpassend. "Recht" ist eindeutig eine "Wissenschaft" und kann dort eingeordnet werden. Das ist sicherlich nicht die einzige, aber eine brauchbare Kategorisierung. -- Cristof 22:10, 14. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, denn zum Beispiel die ganzen Artikel, die sich mit Juristenbiografien oder einzelnen Gerichten beschäftigen haben nichts mit Wissenschaft zu tun. Die wären dann da fehl eingeordnet. Wenn man sich mal alle Artikel der Unterkategorien anschaut, merkt man, dass die meisten eher wenig wissenschaftlichen Inhalt haben. --Alkibiades 07:32, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Das wäre schön, wenn Recht wirklich eine Wissenschaft wäre ... seufz. --217.87.128.215 20:28, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

I concure this judgement by heart! --Pelagus 19:33, 23. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Kategorie ist eine Unterkategorie zur Kategorie:Jurist. Eine nicht unbedeutende Anzahl der Personen in der Kategorie waren entweder Kriminaltechniker (z.B. Chemiker), reine Kriminalbeamte ohne oder mit nur ansatzweise juristischen Hintergrund. Ich rege an, die Kategorie höher in den juristischen Kategorienbaum zu hängen - z.B. unter die Kategorie:Recht.--Kriddl Disk... 10:23, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Bin dafür. --Pelagus 14:02, 9. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich bin übrigens auch dagegen. Mir sind nur bisher keine Argumente eingefallen, weshalb ich nichts gesagt habe ;-) --Alkibiades 11:21, 15. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein Argument könnte sein, die Ober-Kategorie:Recht nicht zuzumüllen. Da die Kategorie:Rechtsmediziner (auch nur) in der Kategorie:Rechtsmedizin ist, kann die Kategorie:Kriminalist (auch nur) in der Kategorie:Kriminalistik bleiben. Die Kategorie:Jurist nehme ich deshalb raus. --Bubo 23:50, 15. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Im weiteren Sinne sind Kriminalisten mit Justiz/Rechtspflege verbunden, was begründet die [Kategorie:Jurist]. --Dendrolo 22:14, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im derzeitigen Zustand eine ziemliche ansammlung von Rechtsbegriffen aller Art. So aus meiner Sicht eine ziemliche assoziationskategorie. Die Begriffe werden z.T. den zugehörigen Rechtsbereichen nichtmal zusortiert, sondern in diese Kategorie anscheinend nur abgekippt. Ich wäre für ein radikalentmüllen und beschränken auf wirklich "nur" auf die juristische Sprache bezogene Artikel. Die Rechtsbegriffe können dann in die entsprechenden Rechtsbereiche gehen.--Kriddl Disk... 10:13, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zustimmung. Irgendwann hatte es sich leider eingebürgert, in dieser Kategorie alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe einzusortieren. Das sollte mal aussortiert werden. --Alkibiades 18:06, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Keine Zustimmung meinerseits. Rechtssprache ist eine Kategorie fuer Begriffe (u. ggf. Metabegriffe) der Rechtssprache, unabhaengig davon, welcher Sprache und welchem engeren Rechtsgebiet sie angehoeren. Rechtssprache und ihre Begriffe sind ein Gegenstand eigenen (z.B. sprach- u. kulturgeschichtlichen) Interesses, also nicht nur fuer Juristen von Interesse, es ist darum sinnvoll, solche Lemmata in der Kategorie "Rechtssprache" auffindbar zu machen, anstatt den Leser auf die Durchforstung aller Sachartikel zu speziellen Rechtsgebieten zu verweisen. Wenn man sie auch noch speziellen Rechtsgebieten zuordnen will, ist das logischerweise durch entsprechende Unterkategorien der Kategorie "Rechtssprache" zu leisten. --Otfried Lieberknecht 16:02, 9. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Geschätzte 70% der Rechtsartikel befassen sich mit Rechtsbegriffen. Die alle in eine Kategorie abzukippen erscheint mir da doch gewagt.--Kriddl Disk... 13:21, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich haette gedacht, dass es eher 100% sind. Es bieten aber nicht alle diese Artikel auch spezifisch rechtssprachliche Informationen, sondern meist geht es nur um den mit dem jeweiligen Begriff (heute) bezeichneten Sachverhalt. Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen. --Otfried Lieberknecht 14:10, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ne, es gibt noch die Kategorie:Jurist sowie noch Artikel zu Gerichten und anderen Institutionen.--Kriddl Disk... 14:25, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Otfried, du sagts: "Die Kategorie "Rechtssprache" sollte m.E. diejenigen Artikel auffindbar machen (und nur diese), die sich wesentlich auch oder primaer mit der rechtssprachlichen Seite befassen." Ich stimme dem zu. Nur gibt es kaum solche Artikel. Die Artikel, die jedenfalls jetzt in der Kategorie drin sind, beschäftigen sich mit bestimmten rechtlichen Themen, die unter einem bestimmten Schlagwort lemmatisiert sind. Das hat nichts mit Rechtssprache zu tun. Nur weil ein juristischer Begriff unter einem Fremdwort läuft, ist es noch lange keine "rechtssprachlicher" Artikel, oder? --Alkibiades 15:10, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Entschuldigt, dass ich mich zur Zeit nur sporadisch melde, bin anderweitig eingespannt. Nach meinem Verstaendnis gibt es einerseits Lemmata, die per se in diese Kategorie gehoeren, sowie andererseits Lemmata, bei denen es vom Artikelinhalt abhaengt, ob sie aufzunehmen sind. Ich schneide mir mal eine Definition aus den Rippen:
  • Zwingend aufzunehmen:
    • a) Fachbegriffe der deutschen Rechtssprache, die im Wortschatz der Allgemeinsprache nicht existieren und aus dessen Lexemen nicht unmittelbar ableitbar sind, Beispiel "Einrede", "Nämlichkeit", Gegenbeispiel "Einspruch", "Gesellschaft"
    • b) Fachbegriffe nicht-deutscher Rechtssprache, sofern sie fuer die deutsche WP ueberhaupt relevant sind
    • C) Rechtsformeln, lateinische u. sonstige, sofern sie ueberhaupt lemmafaehig sind
    • d) Metasprachliche Lemmata mit Bezug zur Rechtssprache wie "Juristische Fachsprache", "Kanzleisprache"
  • Bedingt aufzunehmen:
    • e) Artikel zu Rechtsbegriffen, die auch ausserhalb der Rechtssprache existieren oder deren rechtssprachliche Bedeutung problemlos aus Lexemen der Gemeinsprache ableitbar ist (bei denen also Punkt a nicht zutrifft), die aber im Artikel mit nennenswerter rechtssprachlicher Information erklaert werden. Beispiel waere ein Artikel "Gesellschaft", der nicht nur erklaert, was eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrecht ist, sondern hierzu auch weitergehende metasprachliche Information bietet, etwa "wurde dann und dann nach dem und dem Vorbild in die und die Rechtssprache eingefuehrt"
Klingt das halbwegs plausibel? Oder sogar praktikabel? --Otfried Lieberknecht 12:13, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ne, also das wäre völlig unpraktikabel. Alleine schon die Diffrenzierung zwischen Einrede und Einspruch. Und wenn man es so machen würde, müsste man fast jeden zweiten juristischen Artikel nochmal in diese Kategorie einordnen, die dann natürlich noch weiter untergliedert werden müsste, wodurch eine Parallelkategorisierung entstünde. Stell dir nur mal vor, jeder medizinische Fachbegriff (jeder Knochenname, lat. Krankeitsbezeichung, Wirkstoff), der nicht in der Alltagssprache vorkommt (wie Schnupfen oder Aspirin), müsste noch in die Kategorie "Mediziniersprache"... Das was dir vorschwebt, nämlich eine Übersicht über Begriffe, die nur in der Rechtssprache, nicht aber in der Alltagssprache vorkommen, passt eher in eine Liste als in eine Kategorie. --Alkibiades 17:09, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Noch mal zur Erinnerung: Kriddls Vorschlag war es, die Kategorie zu "beschränken auf wirklich 'nur' auf die juristische Sprache bezogene Artikel", das meint entweder nur meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Juristische Fachsprache", "Rechtslinguistik" (mein Kriterium "d"), von denen wir weniger als eine Handvoll haben, oder aber es meint den gesamten juristischen Fachwortschatz abzueglich derjenigen Elemente, die auch in anderen Wortschaetzen vorkommen (das waere ungefaehr, aber nicht ganz, mein Kriterium "a" und schloesse "b" und "c" noch nicht aus). Du (Alkibiades) hast zugestimmt (mir ist nicht ganz klar, welcher der beiden Moeglichkeiten, wahrscheinlich aber der ersten) und besonders gefordert, nicht "alle möglichen lateinischen Rechtsbegriffe" aufzunehmen. Ob Ihr bei Eurem Konsens wirklich ein gemeinsames Verstaendnis erzielt habt, lasse ich mal dahingestellt, mir ist jedenfalls noch nicht verstaendlich, was genau Ihr wirklich wollt.

Zustimmung besteht meinerseits, dass die Kategorie kein Ersatz sein darf fuer die Zuordnung zu juristischen Sachgebieten wie Privatrecht, Familienrecht etc., was aber nach meinem Verstaendnis nicht ausschliessen darf, dass Artikel sowohl unter "Rechtssprache", wie auch unter einem Sachgebiet des Typs "Privatrecht" kategorisierbar bleiben muessen, weil ich die Kategorie eben nicht auf rein meta-rechtssprachliche Lemmata des Typs "Rechtslinguistik" beschraenken will. Sie heisst schliesslich "Rechtssprache", nicht "Beschreibung der Rechtssprache", will also auch den Gegenstand selbst dieser Beschreibung mit erfassen.

Zustimmung besteht meinerseits auch, dass nicht der gesamte Bestand juristischer Lemmata aufzunehmen ist, auch wenn sie alle der bzw. einer Rechtssprache angehoeren. Wenn aber z.B. nicht "alle möglichen" lateinischen Fremdwörter der Rechtswesens aufgenommen werden sollen, dann muss ein Kriterium angegeben werden, nach dem sich eine sinnvolle Auswahl treffen laesst. Das heisst, es muessen allgemein Kriterien her, die dem Interesse des Lesers Rechnung tragen, sich ueber Rechtssprache zu informieren, und nicht ueber Sprache, die im Rechtsbereich so aehniich wie in anderen Bereichen existiert, und sich hierbei speziell ueber Rechtssprachliches und nicht primaer ueber die davon bezeichneten Sachverhalte zu informieren.

Meine Kriterien sollten in diesem Sinn die Kategorie auf das beschraenken, was -- vereinfacht gesagt -- dem Nicht-Juristen und rechtssprachgeschichtlich unbewanderten Leser sprachlich fremd und raetselhaft ist (Kriterien "a" bis "c"), und zusaetzlich diejenigen Artikel einbeziehen, die allgemein meta-rechtssprachliche Information ("d") oder auch zu einzelnen, im Prinzip vertrauten Begriffen besondere Information zu deren rechtssprachlicher Verwendung und Geschichte enthalten ("e"). Nomina propria wie die Namen von Rechtsquellen (Codex Soundso, Frankfurter Tabellen, etc) oder Fallbezeichnungen (Fraesmaschinenfall) sollten im uebrigen allgemein ausgeschlossen bleiben, sofern die Artikel nicht von besonderem rechtssprachlichen Interesse sind (Kriterium "e").

Ich habe im Hinblick auf die erhobenen Einwaende noch einmal verschiedene Kategorien durchgemustert. Im Vergleich zum medizinischen Jargon bietet der juristische eine wesentlich groessere Schnittmenge mit der Allgemeinsprache (Alltagssprache war nicht gemeint), insofern trifft es nicht zu, dass mehr oder minder der gesamte Fachwortschatz der Rechtssprache nach meinen Kriterien aufzunehmen waere. Schwierig wird die Sache aber tatsaechlich speziell durch diejenigen Faelle, in denen sich die Lexeme ueberschneiden, die Bedeutungen aber erheblich differieren oder bei Komposita die rechtssprachliche Bedeutung aus der allgemeinsprachlichen der Bestandteile nicht mehr ableitbar ist, also Faelle wie Gefälligkeit, Unabdingbarkeit, Einigungsmangel, Interessentheorie und viele anderen mehr. Bei extensiver Anwendung meiner Kriterien (speziell "a" und "b") kaeme dann tatsaechlich doch wieder der groessere Teil der juristischen Lemmata mit hinein. Ich habe bisher keine Idee, wie sich das wirksamer begrenzen liesse, ausser indem man die Kategorie radikal auf alle Arten von Rechtsformeln (Kriterium "c") und ansonsten auf diejenigen Artikel beschraenkt, die entweder vom Thema her allgemein meta-rechtssprachlich angelegt sind (Kriterium "d") oder aber -- ob als Lexem nur rechtssprachlich oder auch allgemeinsprachlich einzustufen -- ueber die Bedeutungsexplikation hinaus nennenswerte meta-rechtssprachliche Information enthalten. --Otfried Lieberknecht 16:33, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Generalanwälte beim EuGH[Quelltext bearbeiten]

Mir fällt auf, dass für diese zweifellos relevanten Personen a) keine eigene Kat besteht (wäre behebbar) und b) deren Funktion ein wenig quer zu unserem Kategorienbaum liegt: Rechtsanwälte sind sie eigentlich nicht, ebenso wenig Staatsanwälte, Richter oder klassische Verwaltungsjuristen. Vorschläge?--Kriddl Disk... 12:37, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Kat enthält mittlerweile knapp 800 Artikel. Ich rege eine Untergliederung nach Staaten an, also z.B. Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland), Kategorie:Rechtsanwalt (Schweiz), Kategorie:Rechtsanwalt (Österreich), Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigtes Königreich), Kategorie:Rechtsanwalt (Frankreich) und Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigte Staaten). Bei diesen Unterkats bin ich mir ziemlich sicher, dass wir auf die obligatorischen zehn Einträge kommen.--Kriddl Disk... 12:19, 24. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich schlage die Unterkategorien Kategorie:Jurist (Versicherungswirtschaft) und Kategorie:Jurist (Bankwesen) vor. Einwände?--Kriddl SPRICH MICH AN! 19:47, 26. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Liest eigentlich hier noch jemand mit - oder sind meine Vorschläge so gut, dass sie kritiklos abgenickt werden?--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 13:09, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also ich fand es einfach OK, bin aber auch nicht so der Spezialist für Kategorien (und auch nicht für Wirtschaftsrecht). Es klingt sinnvoll, also tu es ;-) --103II 17:02, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Puh, ich dachte schon, ich sei der einzige Aktive der die Seite noch auf der Beobachtungsliste hat.--Kriddl SPRICH ! MICH ! AN ! 21:20, 2. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung. --Dendrolo 22:18, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Seerecht/Seevölkerrecht[Quelltext bearbeiten]

Die jetzige Kategorie:Seerecht ist in Übereinstimmung mit der Beschreibung im Artikel Seerecht unter Kategorie:Völkerrecht eingeordnet. Beides impliziert die Gleichsetzung von Seerecht mit internationalem öffentlichen Seerecht, also Seevölkerrecht. Daher halte ich auch beides für falsch, da es ganz eindeutig auch privates und nationales Seerecht gibt. Nur ein Beispiel: Seehandelsrecht. Auch die zweite Mutter Kategorie:Seeschifffahrt ist zu speziell, Beispiele Bergbau, Abfallbeseitigung.

Was den Artikel Seerecht betrifft, wäre das Problem durch Verschiebung nach Seevölkerrecht schnell gelöst, für die Kategorien gibt es mehrere denkbare Lösungen: In jedem Fall scheint es mir erforderlich, Kategorie:Seerecht von Kategorie:Völkerrecht nach Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet oder wegen erhöhter Gewichtigkeit auch nach Kategorie:Rechtsgebiet umzuhängen und aus Kategorie:Seeschifffahrt auszuhängen (evtl. in Meer/Geographie???).

Zusätzlich könnten unterhalb von Seerecht Tochterkategorien geschaffen werden, u.a. Kategorie:Seevölkerrecht mit Mutter Kategorie:Völkerrecht. Privatrecht und öffentliches Recht wären weitere sinnvolle Kandidaten zur Einheirat. Mir persönlich scheint hierdurch keine übertriebene Feinheit der Einteilung zu entstehen, sondern eher eine übertriebene Grobheit beseitigt zu werden. --Lax 23:36, 8. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hört sich sinnvoll an das Seerecht unter die Querschnittsgebiete zu hängen, dan für das Seevölkerrecht eine Unterkategorie (die auch unter Völkerrecht) und eventuell eine zum Seehandelsrecbht (dafür bräuchte es allerdings mehr Artikel), die dann auch unter das Handelsrecht aufgehängt werden könnte.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 13:24, 9. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nachdem die stürmische Diskussion langsam abgeebbt ist, habe ich Kategorie:Seerecht umgehängt und darunter noch Kategorie:Seevölkerrecht geschaffen. Weitere Unterkategorien mögen bei Bedarf andere schaffen, Kategorie:Seeverkehrsrecht existiert allerdings bereits.--Lax 17:00, 25. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir mal die Kategorien hier angeschaut. Die Logik erschließt sich mir nicht so ganz.

Wieso gibt es nur Kategorie:Jurist in der frühen Neuzeit und davor, aber keine im 18. und 19. Jahrhundert? Rechtsanwälte und Staatsanwälte werden nach Staaten untergliedert, warum Juristen nicht? Als ich eine entsprechende Kategorie für dänische Juristen einrichten wollte, wurde sie schnell gelöscht mit dem Hinweis, die Kategorien Kategorie:Däne und die Kategorie:Jurist genügten. Wenn man sich die Unterkategorien bei Kategorie:Däne ansieht, sieht man, dass die Sportler sich locker länderbezogene Spezialkategorien leisten. Das gleiche gilt für Politiker und Königen. Bei den Geisteswissenschaften ist man sehr geizig - nicht nur bei den Juristen. Fingalo 14:40, 4. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Pro Zustimmung. Kategorie:Jurist (Deutschland) oder Kategorie:Jurist (Litauen) u.a. sind sinnvoll (s. auch: Jurists by nationality). --Dendrolo 23:36, 6. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]


Das ist vor gut drei Jahren mal meine Idee gewesen. Siehe dazu diese Seite weiter oben Kategorie_Diskussion:Recht#Kategorie:Jurist_in_der_frühen_Neuzeit. Der Hintergrund war, dass ich Probleme hatte, die Juristen aus der frühen Neuzeit nach Ländern oder Berufen zu sortieren, weil weder die Staatenbildung noch die Berufsbilder damals mit den heutigen Zuständen vergleichbar sind. Die Juristen damals waren eher Generalisten und nationales Recht gab es kaum. Die Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland, 16. Jahrhundert) wäre vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll. Ab dem 18. Jahrhundert konnte man dann aber besser nach Berufsbildern sortieren. Du kannst also gerne die Kategorie: Rechtsanwalt (Dänemark) aufmachen, es sei denn, es ist einer aus dem 16. Jahrhundert. --Alkibiades 20:07, 7. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Weil die "nationale" Sortierung bei Juristens durchaus unterschiedlich ist. Während Rechtsanwälte noch Tätigkeitsort sortiert werden (also ein Deutscher auch in "USA" einsortiert werden kann, wenn er dort zugelassen und tätig war, folgen Staatsanwäte und Richter ihrer Nationalität. Rechtswissenschaftler wiederum können über die eigene Rechtsordnung hinaus Wirkungen entfalten (z.B. ein deutscher Rechtswissenschaftler Einfluss auf das japanische Recht haben), da passt die "nationale" Schublade nichtmal zwingend.--MfG Kriddl Privatpranger 14:20, 8. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Bislang war die Nationalität der Person entscheidend. Bei Spezialisten für römisches Recht werden sie auch nicht als Römer einsortiert. Und Juristen nach Berufen einzusortieren erscheint mir ohnehin nicht besonders zielführend zu sein; denn viele haben im Lauf ihres Lebens gewechselt, von Rechtsanwalt zu Professor, von Staatsanwalt zu Richter usw. Aber ihre Volks- oder Nationszugehörigkeit blieb in aller Regel erhalten. Und das Jahrhuntdert ist auch eindeutig. Aber was mache ich mit einem Auditeur an einem dänischen Kriegsgericht, der dort die Funktion eines Staatsanwaltes wahrnahm? Die Kategorie: Inquisitor taucht hier überhaupt nicht auf, obgleich hier kirchenrechtliche Verfahren durchgeführt wurden. Dagegen ist alles, was dem römischen Recht zuzuordnen ist, hier über die Kategorie:Rechtsgeschichte durchaus eingebunden. Fingalo 20:09, 8. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Außerdem: Warum genügt nicht „Sportler“ und „Däne“, um ihn als dänischen Sportler zu identifizieren? Fingalo 20:57, 8. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Für die Nationalität gibt es die Nationalitätskategorie. Z.B. Kategorie:Däne. Trifft übrigens nichtmal zu, dass die Nationalität in Stein gehauen ist (Beispiel: Britta Böhler) Und es macht durchaus Sinn zunächst nach beruflicher Tätigkeit zu unterscheiden (ein Richter macht durchaus etwas vollkommen anderes als ein Verwaltungs- oder Wirtschaftsjurist; auch wenn ein Richter mal in die freie Wirtschaft wechseln mag (oder umgekehrt). Auch die enzyklopädische Bedeutsamkeit eines höchsten Richters und eines Professors oder eines Skandalanwaltes rühren letztlich aus unterschiedlichen Gründen. Andererseits geht die Nationalitäteneinteilung oft schlicht an der Bedeutung innerhalb der Rechtsordnungen vorbei. Ein Rechtsanwalt, der sich z.B. relativ kurz nach dem Staatsexamen aus politischen Gründen 33 aus Deutschland verabschiedete und der in NY eine der weltweit führenden Kanzleien aufgebaut haben sollte hat i.d.R. mit der deutschen Rechtsordnung kaum noch was zu tun, bedeutsam ist er in den USA. Kurz: Eine Einteilung aller Juristen pauschal nach Nationalitäten passt schlicht nicht.--MfG Kriddl Privatpranger 17:13, 9. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Natürlich gibt es bei jeder Kategorie irgendeinen Fall, wo sie nicht ganz hinhaut. Der ausgewanderte Anwalt muss aber die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen haben, um tätig werden zu können. Also wäre er amerikanischer Anwalt. Der Wechsel der Nationalität ist jedenfalls viiiel seltener als der Wechsel der juristischen Tätigkeit. Es gibt Gegenden, da ist der Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter sogar obligatorisch, wenn man aufsteigen will. Rechtsanwälte werden ja auch an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Professoren sind oft gleichzeitig Richter. Jedenfalls ist der Fachwechsel wesentlich häufiger als dass ein deutscher Jurist Enzyklopädierelevantes im ausländischen Recht leistet. Leute, wie Konrad v. Maurer, Prof. in München, der sich mit isländischer Rechtsgeschichte befasste und dadurch Bedeutung erlangte, sind die große Ausnahme. Und trotzdem bliebe er deutscher Jurist. Niemand käme auf die Idee, ihn als isländischen Juristen zu bezeichnen. Kurz: Die Facheinteilung geht an der Wirklichkeit vorbei, die Nationalitäteneinteilung ist eindeutig. Albert Schweitzer ist auch kein afrikanischer Arzt. Das Adjektiv „deutsch“ oder „dänisch“ ist eine Eigenschaft der Person. Womit sie sich beschäftigt, ist aber nicht ihre Eigenschaft. Wer sich mit einem Land beschäftigt, sucht automatisch nach einer Kategorie, wo die bedeutenden Vertreter des Landes zu finden sind. da ist die Kategorie „Deutscher“ oder „Däne“ wenig hilfreich. Das ist ja bei Königen auch selbstverständlich, obwohl sie oft genug gleichzeitig Herzöge in anderen Herrschaftsgebieten waren. Welche berühmten Ärzte oder Philosophen oder Dichter das Land hervorgebracht hat, ist so nicht zu ermitteln. Aber bei den Journalisten gibt es die Kategorie:Journalist nach Staat, egal, wo sie tätig waren oder über welches Land sie z.B. als Auslandskorrespondenten geschrieben haben. Fingalo 22:43, 9. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Nee, um in den USA Anwalt zu werden muss man das Bar Examen bestehen (z.B. Michael Brück war in USA niedergelassen, aber Deutscher). Vermisch da mal nix.--MfG Kriddl Privatpranger 10:37, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Also zunächst mal ist es ja so, dass manche der juristischen Berufsbildkategorien später dann auch nach Ländern differenziern: Kategorie:Richter (Deutschland), Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland). Andere differenzieren dann aber später nach Zeitalter: Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert). Das ist natürlich nicht ganz widerspruchsfrei. Lag aber wohl daran, dass damals, als das Kategoriensystem aufgebaut wurde, die meisten Artikel über Juristen solche aus Deutschland betrafen. Der Mehrwert einer Sortierung nach Ländern war damals gering. Heute mag das vielleicht etwas anders sein. Warum man aber jetzt das ganze System umstellen sollte (denkt mal an die Arbeit, die man wohl von Hand machen müsste!) leuchtet mir nicht ein. Die grundsätzliche Kategorisierung nach Berufsbildern ist doch einigermaßen sachgerecht. --Alkibiades 18:11, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

@Kriddl: Trotzdem ein extremer Ausnahmefall. Man muss ja nicht das "ganze System umstellen". Die alten Kategorien können ja bleiben. Fingalo 21:13, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Frage ist halt, ob die Bedeutung als Jurist überhaupt von der Staatsangehörigkeit abhängt. Falls nicht, reicht die allgemeine Staatsbürgerkategorie. Meiner Ansicht nach kommt es eher darauf an, in welchem Staat (beziehungsweise welchem Recht) derjenige Tätig war oder ist. Das hat mit der Staatsbürgerschaft wenig zu tun. Kommt durchaus häfiger vor, dass Deutsche in den USA Anwälte sind, Griechen deutsches Recht an deutschen Unis lehren etc. Die Kategorisierung nach Staatsbürgerschaft macht da schlicht keinen wirklichen Sinn und kann sogar zur Irreführung führen.--MfG Kriddl Privatpranger 11:12, 12. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Willst Du nicht verstehen, dass bei einem Beruf, dessen Ausbildung universalistisch angelegt ist, so dass der Jurist nach seinem Abschluss in der Lage zu sein hat, jeden juristischen Zweig auszufüllen - Verwaltung, Richter, Anwalt, Syndikus usw, und das auch sehr häufig tut - die Kategorisierung auf eine bestimmte Tätigkeit viel verwirrender sein muss, als auf eine Nationalität, bloß weil es da eine Hand voll Ausnahmen gibt, bei der man erst beim Anklicken feststellt, dass er sich nicht mit dem Recht seines Heimatlandes befasst hat? Fingalo 18:40, 12. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Zuweilen üben Juristen unterschiedliche Positionen aus (dann kann ggf. auch mehrfach kategorisiert werden), alle denkbaren ist äußerst selten, alleinfalls einifge kommt zuweilen vor. Wenn jemand als Jurist relevant ist, dann aber in dieser Position (z.B. als BGH-Richter, die Kategorisierung danach macht daher Sinn. Selbst wenn es zu ein, zwei mehrfachen Juristenunterkategorien mal kommen mag.--MfG Kriddl Privatpranger 12:47, 13. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Und warum geht das nicht bei Nationen für die paar ausgewanderten Juristen mit Relevanz? Fingalo 22:53, 14. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Weil die Bedeutung als Jurist eben nicht von der Farbe des Passports abhängt.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 14:43, 25. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Besagte Kategorie hat heute die 1.300-Insaßen-Grenze erreicht. Ein Zeitunkt, um über einige Unterkategorien nachzudenken. Ich könnte mir folgende Vorstellen: Kategorie:Jurist im diplomatischen Dienst; Kategorie:Jurist in der Polizeiverwaltung; Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung; Kategorie:Jurist in der Finanzverwaltung.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 12:58, 25. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Falls keine Einwände kommen werde ih das umsetzen.--Hochachtungsvoll Kriddl Postbox 15:34, 26. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir war so, als ob nur sehr ausnahmsweise mal nach Fachrichtungen unterschiededen werden soll. Hat jemand eine ansatzweise ahnung, was die Kat soll oder auch nur, was genau da rein soll und was da nicht rein soll? Einwände gegen einen Löschantrag?--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 23:12, 17. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Heute "Militärjurist", morgen Anwalt und übermorgen Richter? Sollen wir hier Unterscheidungen treffen, weil jemand gerade als Jurist vom Militär bezahlt wird. Das gilt imho auch für die Verwaltungsjuristen. Mir ist jemand persönlich bekannt, der als Jurist bei einer Kommunalbehörde gewirkt hat und von dort als Jurist zur einer Kirche gewchselt ist. Wo würden wir den denn kategoriesieren? Mal hier und mal da? Gruss --Pelz 00:30, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur Zeit würde Dein Bekannter unter Kategorie:Jurist in der Kommunalverwaltung (als Unterkategorie von Kategorie:Verwaltungsjurist) und in Kategorie:Jurist im Kirchendienst einsortiert. Das Problem ist bei der derzeitigen Zusammenwürfelung werden da einfach alle Juristen reingekegelt, die irgendwie mit Militärrecht mal zutun hatten (der Artikel Militäranwalt dann auch noch als Querschläger in einer Personenkategorie). Der Militärrichter fröhlich neben Militärverwaltungsjuristen, Militäranwälten und Militärrechtswissenschaftlern (letztere werden übrigens eher von Unis bezahlt). Nochnichtmal besonders umfassend und kenntnisreich bestückt die Kategorie: Mir fiehle noch spontan der führende Kommentator des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vor '45 und Militärrichter sowie eine Person, deren Militärrichtertätigkeit in den 60ern ziemliches aufsehen erregte ein. Kurz: Was genau soll bei dieser Kategorie der Inhalt sein und warum soll ausgerechnet bei dem Rechtsgebiet eine Einteilung nach Rechtsgebiet erfolgen?--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 13:16, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Es geht bei dieser Kategorie weniger um eine Einordnung in den juristischen Kategorienbaum, sondern um die Einordnung von Militärpersonen. Dort ist eine Diskussion darüber geführt worden, was unter diesem Begriff abweichend von dem Begriff „Soldat“ zu verstehen ist. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass außer den Soldaten Angehörige des Zivilpersonals der Streitkräfte (d.h. im festen Dienstverhältnis wie etwa Bedienstete der Wehrverwaltung) und Personen, die sich mit militärischen Angelegenheiten befassen (z.B. Militärtheoretiker, - historiker, -geografen usw.), als Militärpersonen betrachtet werden. Dazu gehören neben den genannten Gruppen auch Juristen, die sich auf militärische Fragen spezialisiert haben, wie z.B. Militärrichter, -anwälte usw..
Diese Kategorisierung stimmt offensichtlich nicht mit den Vorstellungen überein, die hier in der Rechtswelt herrschen. Mit gewissen Brüchen wird man allerdings an der Grenze zwischen verschiedenen Fachgebieten leben müssen. Schön wäre es, wenn von hier ein Vorschlag käme, wie man beiden Bereichen gerecht werden könnte. --KuK 20:41, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Dann ist das von dort aus schon vielfach falsch: Zum Beispiel sind Militärrichter bewusst nicht in das Militär und seine Hierarchie eingeordnet (lies mal den Abschnitt zum Militärdienst bei Filbinger, warum meinst Du wohl musste er vom Militärdienst in der Marine freigestellt werden, um Marinerichter zu werden). Militärpersonen wären da durchaus andere. Im übrigen sehe ich in der genannten Diskussion niemanden, der sich für exakt diese Kategorie ausspricht. Die genannten Brüche hätte man durch eine Nachfrage z.B. hier oder beim Portal:Recht übrigens vermeiden können.--Vorab Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Kriddls Kummerkasten 16:59, 19. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Sorry, aber gerade das Filbingerbeispiel beweist das Gegenteil. In dem Artikel heißt es ohne weiteren Beleg: „Am 21. März 1943 wurde er für seine künftige Tätigkeit als Marinerichter vom Soldatendienst freigestellt.“ Das ist sehr laienhaft ausgedrückt, schon weil es den Begriff Soldatendienst nicht als Fachterminus gibt. Filbinger bekleidete ausweislich des im Artikel zitierten Vortrags von Wolfram Wetteden militärischen Dienstgrad eines Marinestabsrichters. Hier findest Du die Offizierdienstgrade der Kriegsmarine, darunter die der Wehrmachtsrichter. Sie waren Soldaten einer Sonderlaufbahn und nicht vom Militärdienst freigestellt. Insofern gehören sie zweifelsohne zu den Militärpersonen. Im übrigen sind, wie oben gesagt, Brüche nicht immer zu vermeiden. Da muss es zwischen den einzelnen Fachgebiete Kompromisse geben. Ihr könnt den Militärjuristen ja aus Eurem Kategorienbaum entfernen und eine entsprechende Bemerkung auf der Kategorienseite machen. Sie gehören aber in jedem Falle in den Bereich der Militärpersonen und sind hier gesondert von den Angehörigen anderer Laufbahnen aufzuführen. Grüße zum Fest, --KuK 17:22, 19. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Kategorie:Institution (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Die beschreibung in der Kategorie:Institution (Recht) war bezüglich der abgrenzung zur Kategorie:Organisation überholt. in dieser befinden sich nämlich durchaus auch unternehmen. von daher sind anwaltskanzleien ebenfalls problemlos und rechtliche institutionen ohnehin. deshalb wurde die kat:organisation nach zweck dort ergänzt. willkommen im klub der organisationen ;-) gruss -- Saltose 23:21, 29. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Neue Kategorien Bank-/Kapitalmarkt-/Wertpapier-/Börsenrecht[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine Kategorie zu Bank- und/oder Kapitalmarktrecht. In den letzten Jahren ist dieses Rechtsgebiet mehr und mehr ineinander geschoben worden und wird meist gemeinsam genannt. Dennoch wäre eine Trennung von Bankrecht und Kapitalmarktrecht in zwei neue Kategorien sinnvoll, da außer der gemeinsamen Nennung in der Alltagssprache die beiden Gebiete nicht wirklich viele Verknüpfungen besitzen.

Jedenfalls ist mein Hauptanliegen, dass es mindestens eine gemeinsame Kategorie Bank-/Wertpapier-/Kapitalmarkt-/Börsenrecht geben sollte.

Was haltet Ihr davon?--Bjur123 23:01, 14. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Bubo bubo entfernt den Artikel Amtsgericht Hamburg-Altona aus der Kategorie:Justizgebäude: "Der Artikel befasst sich mit der Institution Gericht. In der Kategorie:Justizgebäude sind (nur) die Artikel erfasst, die sich (ausschließlich) mit dem Gebäude befassen. Abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite Kategorie Diskussion:Recht vorstellen. --Bubo 容 23:26, 19. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Und so geht es in Diskussion:Amtsgericht Hamburg-Altona#Kategorisierung weiter:

Sie scherzen! Der Artikel ist seit mindestens drei Jahren in der Kategorie:Justizgebäude. Er befasst sich zwar nicht nur, aber sehr ausführlich und überwiegend mit dem denkmalgeschützten Gebäude und seiner Geschichte. Dann streichen Sie "die Kategoriesierung" selbstherrlich hoppla-hopp zunächst ohne jede Begründung, und nachdem Sie sich nun endlich zu einer bequemt haben, verlangen Sie, "abweichende Auffassungen bitte ggf. zunächst auf der Seite Kategorie Diskussion:Recht vor(zu)stellen." So bitte nicht! --Vsop 23:39, 19. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte einfach in die in betroffenen Kategorien schauen. Im Übrigen verlange ich nichts, sondern bitte nur, den Konsens mit dem Portal:Recht zu suchen. --Bubo 23:46, 19. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Für Justizgebäude ist das Portal:Planen und Bauen zuständig.--Norbirt 23:51, 19. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte zusätzlich darum, keinen weiteren Editwar darum zu führen und dieses Altonaer Baudenkmal(!) auch in der Gebäude-Kategorie zu belassen. Merci von --Wwwurm Mien Klönschnack 23:58, 19. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

--Vsop 00:08, 20. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mein Anliegen ist und war, Redundanzen im Kategoriesystem Recht zu beseitigen bzw. zu vermeiden. Bereits im März 2009 hatte ich aus diesem Grund die Kategorie:Justizgebäude aus der Kategorie:Recht herausgenommen [6]. Dies ist in der Folgezeit leider wieder rückgängig gemacht worden. Viele der in der Liste deutscher Gerichte erfassten Artikel behandeln - wie es die Formatvorlage Gericht vorsieht - auch mehr oder weniger ausführlich das (nicht selten unter Denkmalschutz stehende) Gerichtsgebäude. In die Kategorie:Justizgebäude wurden allerdings überwiegend nur Artikel über Bremer und Hamburger Gerichte einsortiert. Diese Inkonsistenz halte ich nicht für richtig, interessiert mich aber nur am Rande. Als Beitrag für eine einvernehmliche Beilegung dieser Meinungsverschiedenheit habe ich die Kategorie:Justizgebäude aus der Kategorie:Recht erneut herausgenommen. Wenn das allseits akzeptiert wird, kann die Diskussion hier beendet werden. Mit der Frage, was in die Kategorie:Justizgebäude einzuordnen ist, werde ich mich dann nicht weiter befassen. --Bubo 19:38, 20. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Warnung[7] soll künftige Probleme vermeiden.--Norbirt 13:34, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Anmerkung: Das eigentliche Problem in dieser Angelegenheit ist die Frage der Redundanzvermeidung. Dieses Problem ist meines Erachtens in seiner Wichtigkeit noch nicht erkannt worden und reicht weit über diese Detailfrage, auch weit über das Protal "Recht" hinaus. Zur Beschreibung nur in aller Kürze: WP ist ein Projekt, das unter anderem eine Vielzahl von Informationen leicht auffindbar machen soll. Das gilt für den Leser aber auch für die Autoirenschaft, die schließlich um die ständige Aktualisierung des Artikelbestandes bemüht sein muß. Dieses Erfordernis wird extrem erschwert, wenn identische Themen an unterschiedlichen Orten abgehandelt werden, was leider aus verschiedenen Gründen derzeit zunehmend geschieht.
Das gilt auch für diese Frage, weil die Darstellung des Gerichtsgebäudes an sich zum Bereich "Bauwesen - Architektur" gehört, das Gebäude aber in dem (juristischen) Artikel über das Amtsgericht erwähnt werden sollte. Anzustreben wäre meiner Meinung nach in solchen Fällen eine Informationsfülle zum Gebäude, die einen eigenen Artikel (Historisches Gerichtsgebäude in ...) rechtfertigt, der seinerseits ausschließlich in den Berich "Bauwesen etc." kategorisiert werden könnte, während der Justizartikel nur den einen Satz enthält, daß das jeweilige Gericht im Gebäude xy untergebracht ist oder war und im übrigen auf den spezielleren Artikel verweist. -- Stechlin 09:13, 23. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dieser Tage fiel mir erstmals die Kategorie:Rechtswissenschaft auf. Ich habe gegen die Kategorie keine Einwände; mir scheint jedoch, daß die ältere Kategorie:Grundlagen des Rechts neben dieser Kategorie keine Existenzberechtigung hat. Etliche Unterkategorien sind bereits in beiden Kategorien gelistet, der einzige Artikel der Grundlagenkategorie, Systematik (Recht) kann problemlos in die Kategorie:Rechtswissenschaft verschoben werden. Außerdem müßten folgende Unterkategorien in die Kategorie:Rechtswissenschaft überführt werden: Kriminlaistik, Krominologie, Rechtsinformatik, Rechtsmedizin, Rechtspsychologie, Rechtssoziologie und Rechtssprache. Mir scheint auch dies bedenkenlos. Wenn hier keine Einwendungen erhoben werden, würde ich die Kategorie:Grundlagen des Rechts in der zweiten Augusthälfte auflösen. -- Stechlin 16:33, 9. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Im September 2007 (siehe Abschnitt Rechtswissenschaft oben) wurde das zunächst noch anders gesehen. Tatsächlich ist das Nebeneinander von "Grundlagen des Rechts" und "Rechtswissenschaft" als Kategorien aber nicht sinnvoll. In Fortführung der Überlegung von Stechlin habe ich das daher umgesetzt, Kat. Grundlagen des Rechts geleert und alles in Kategorie:Rechtswissenschaft eingeordnet. --DiRit 10:41, 27. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Diskussionen zu den Kategorien des Fachbereichs Recht[Quelltext bearbeiten]

Wie man sieht, ist die Diskussion über Kategorien auf dieser Seite schon vor längerer Zeit abgerissen und war auch davor nicht mehr so intensiv wie noch 2006 und 2007. Inzwischen wurden Kategorien auch im Portal Recht diskutiert. Es ist auch zu beobachten, dass eine gemeinsame Pflege der Kategorien weniger stattgefunden hat, so dass manches etwas gewuchert ist, manche Zweige sind auch mehrfach eingeordnet, manches ist angefügt, was den Rahmen des Bereichs Recht sprengt. Vor kurzem wurde begonnen, da etwas ordnend einzugreifen. Angesichts (zunächst?) geringer Beteiligung wurde die Diskussion darüber auf der Seite Portal Diskussion:Recht belassen. Es sollte aber hier wohl eine gewisse Dokumentation der Entwicklung erkennbar sein. Das werde ich nach und nach hier einfügen. --DiRit 11:08, 27. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Hier zunächst einmal eine Reihe von Diskussionen, die von Interesse sein können. Es ist nicht auszuschließen, dass Wichtiges übersehen wurde, es sollte bei Auffinden ergänzt werden. Vielleicht kann man im Lauf der Zeit noch kurze Zusätze auf den näheren Inhalt hinzufügen.
aktuelle Diskussion
ältere Diskussionen


Problem Trennung nach Rechtsordnungen, Rechtsvergleichung, Kategoriezweig Recht nach Thema
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