Major

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Major

Dienstgradabzeichen am Dienstanzug

Heer (Artillerie)/ Luftwaffe (i.G.)

Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
NATO-Rangcode OF-3
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Major
Dienstgrad Marine Korvettenkapitän
Abkürzung (in Listen) Maj (M)
Besoldungsgruppe A13 nach BBesO

Major ist ein militärischer Dienstgrad verschiedener Länder. Er gehört zur Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere.

Historisches

Major heißt Vorsteher, Oberer. Dieses Wort wurde im 16. Jahrhundert aus dem Spanischen „mayor“ (zu deutsch: größer, höher) abgeleitet, was seinerseits aus dem Lateinischen, „maior“ oder „maius“, wo es die Bedeutung größer, stärker, bedeutender hat, kommt. Auf demselben Weg leitet sich das deutsche Wort Meier ab, das ursprünglich einen Gutsverwalter bezeichnete.

Der Major war ursprünglich der Regimentsmeier, d.h. derjenige, der in einem Regiment für die täglichen Verwaltungsaufgaben zuständig war. Er war zudem für die Inspizierung der Feldwachen verantwortlich, daher die ältere Bezeichnung Feldwachtmeister analog dem Wachtmeister bei der Kompanie. Da er direkt dem Regimentschef, d.h. dem Obristen unterstand, wurde auch die Bezeichnung Obristwachtmeister bzw. Oberstwachtmeister üblich. Als die Infanterieregimenter in Bataillone unterteilt wurden, war der Major meist Kommandeur eines Bataillons.

Die Rangfolge in der Führung eines Regiments war in absteigender Reihenfolge OberstOberstleutnant – Major. Diese Reihenfolge muss aus der geschichtlichen Entwicklung der Rangbezeichnungen begriffen werden. Folgende Rangbezeichnungen gab es ab dem 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich in den einzelnen Führungsebenen in absteigender Reihenfolge:

Heer General bzw. Feldmarschall
Generalleutnant bzw. Feldmarschallleutnant
Generalwachtmeister
Regiment Obrist
Obristleutnant
Obristwachtmeister
Kompanie Hauptmann/Rittmeister
Leutnant
Wachtmeister/Feldwebel

Im 18. Jahrhundert verdrängte der Titel „Major“ den Rang „Obristwachtmeister“. Sinngemäß wurde der Rang „Generalwachtmeister“ durch Generalmajor ersetzt.

In der preußischen Armee wurden Hauptleute, die es nicht zum Stabsoffizier gebracht, sich aber ansonsten bewährt hatten, mit dem Charakter eines Majors („Charaktermajor“) verabschiedet, das heißt, sie erhielten das Ruhegehalt eines Hauptmannes, durften sich aber Major nennen. Die oft lange Wartezeit bis zur Beförderung zum Major bezeichnete man auch scherzhaft als Majorsecke.

Deutschland

Bundeswehr

Der Major (Abk.: Maj / in Listen: M) bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im niedrigsten Offizierdienstgrad innerhalb der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere des Heeres bzw. der Luftwaffe. Bei der Marine heißt der entsprechende Dienstgrad Korvettenkapitän. Im Sanitätsdienst der Bundeswehr sind der Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker und Oberstabsveterinär ranggleich. Er trägt Eichenlaub mit einem Stern und hat in der Regel einen Hochschulabschluss.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Offizieren, wie Leutnanten, Oberleutnanten sowie Hauptleuten Befehle erteilen.

Datei:HEER2011.pdf
Verwendung Major gem. "Struktur HEER2011"

Beförderung

  • Regulärer Aufstieg: Voraussetzung für den Aufstieg in die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere und die weitere Beförderung von Hauptleuten ist die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang (SOL) an der Führungsakademie der Bundeswehr. Die Beförderung zum Major ist nach neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig (vgl. § 25 (2) SLV). Offiziere des fliegenden Personals und Offiziere, die als Kampfschwimmer/in oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze verwendet werden, können zum Major bereits nach acht Jahren und sechs Monaten Dienstzeiten seit Ernennung zum Leutnant befördert werden. (vgl. § 25 (4) SLV). Wurde der Offizier bereits als Hauptmann eingestellt, so kann er nach zwei Jahren und sechs Monaten seit Ernennung zum Hauptmann und nach erfolgreicher Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang zum Major befördert werden (vgl. § 26 (6), Hr. 2 SLV).
  • Einstellung als Offizier mit Hochschulabschluss: Als Major kann eingestellt werden, wer (a) ein Masterstudium erfolgreich absolviert hat und über mindestens zwei Jahre und sechs Monate einschlägige Berufserfahrung verfügt oder (b) die Befähigung zum Richteramt erlangt hat (= zweites juristisches Staatsexamen) oder (c) die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes des Bundes erlangt hat oder (d) Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) bzw. Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) ist (vgl. § 26 (2), Nr. 2 SLV).

Verwendung und Besoldung

  • Die Struktur HEER2011 sieht in den Einheiten mit Einsatzbezug einen Major als Einheitsführer mit Dienststellungsbezeichnung Kompaniechef, Batteriechef oder Staffelchef vor.[1]
  • Weitere Verwendungen für diesen Dienstgrad sind Inspektionschef an einer Lehreinrichtung oder Stabsverwendungen auf allen Führungsebenen (Bataillon, Brigade, Division, Korps, Kommando, Amt, Ministerium oder in internationalen Stäben und Hauptquartieren).
  • Ein Major wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 besoldet, ein Oberstabsarzt bzw. Oberstabsapotheker bzw. Oberstabsveterinär mit A 14 (vgl. Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B).

Altersgrenze

Als besondere Altersgrenze für Majore wurde die Vollendung des 59. Lebensjahres festgesetzt (vgl. § 45 (2) Nr. 3 SG).

Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzalter) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung.

Deutschland

Förmlich relevante Altersgrenzen gibt es vor allem im Feld der Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich der Wählbarkeit von Bürgern sowie im Dienstrecht.

Rentenrecht

Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 SGB VI).

Dienstrecht

Die Altersgrenze im deutschen Dienstrecht regelt den Beginn des Ruhestandes für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie wird grundsätzlich mit Ablauf des Monats erreicht, indem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Für bis zum 31. Dezember 1963 geborene Personen sowie solchen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, gilt eine niedrigere Altersgrenze.

Beamte

Im deutschen Beamtenrecht gibt es beispielsweise folgende Altersgrenzen:

  • das Lebensalter, in dem ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird. Die Altersgrenze wurde in Deutschland 1923 eingeführt. Anlass war der wirtschaftliche Druck der französischen Ruhrbesetzung. Für Bundesbeamte (einschließlich der Beamten der Bundeswehr) legt § 51 Bundesbeamtengesetz (BBG) derzeit die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres fest, wobei Übergangsvorschriften für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 bestehen.
  • das Lebensalter, bis zu dem eine Einstellung als Beamter möglich ist. Diese Altersgrenze ist in die Kritik geraten, da sie eine Form der Altersdiskriminierung darstelle und zum Beispiel den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach Kindererziehungszeiten behindere. So ist beispielsweise diese Altersgrenze der Europäischen Kommission, die bei 45 Jahren lag, seit dem 10. April 2002 aufgehoben.

Polizeivollzugsdienst

Die besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte sind im § 5 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) für den Bund und in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen geregelt. Polizeivollzugsbeamte des Bundes treten grundsätzlich mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Für die Jahrgänge 1952–1963 gelten Übergangsvorschriften. Wer vor dem 31. Dezember 1951 geboren wurde, trat mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet hatten. In den Ländern wird je nach Bundesland und Laufbahn die Altersgrenze mit Vollendung des 60. bis 65. Lebensjahres erreicht. Beispielsweise treten in Nordrhein-Westfalen Polizeivollzugsbeamte mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird.

Justizvollzugsdienst

Für Beamte im Justizvollzugsdienst können besondere Altersgrenzen je nach Bundesland gelten.

Feuerwehrdienst

Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden (§ 51 Abs. 3 BBG). Auch hier gelten Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1952–1963.

Soldaten

Bei Soldaten gibt es für den Beginn des Ruhestandes eine allgemeine und eine (niedrigere) besondere Altersgrenze (§ 45 Soldatengesetz – SG). Die Altersgrenze variiert nach Dienstgrad, aber auch nach Laufbahn oder Verwendung (Offiziere als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen). Im Regelfall wird der Soldat mit Ablauf des ersten oder dritten Kalendervierteljahres, nachdem er die besondere Altersgrenze erreicht hat, durch die zuständige Stelle in den Ruhestand versetzt. Mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze tritt der Soldat grundsätzlich kraft Gesetz in den Ruhestand ein (§ 44 SG). Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz[2] zum 1. Juli 2009 neu bestimmt und in den Jahren 2013 bis 2023 gemäß § 96 stufenweise angehoben.

Die Altersgrenzen der Soldaten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Personenkreis Allgemeine Altersgrenze Besondere Altersgrenze
bis 2007 2008 bis 2012 seit 2024 bis 2007 2008 bis 2012 seit 2024
Generale sowie Offiziere in einer Laufbahn des Fachdienstes 61 62 65 keine keine 62
Oberste BesGr B 3 62 60 61
Oberste BesGr A 16 (Ernennung zum Berufssoldaten vor 1999) 60
Oberstleutnante 58 59 61
Oberstleutnante (BesGr A 14 und vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 58
Majore und Stabshauptleute 56 57 59
Majore (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 56
Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante 54 55 56
Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 54
Berufsunteroffiziere 53 55
Berufsunteroffiziere (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 53
Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41
Wehrfliegerverwendungsunfähige Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 40

Die allgemeine Altersgrenze für Generale und Oberste sowie für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr liegt ab dem Jahr 2024 bei 65 Jahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SG); für alle übrigen Berufssoldaten bei 62 Jahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 SG).

Auch ein Mindestalter ist festgelegt: Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (§ 5 SLV) darf in ein Wehrdienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat nur berufen werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird analog verfahren.

Richter

Die Regelaltersgrenze erreichen Richter im Bundesdienst mit Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 48 DRiG). Übergangsregelungen gelten für Richter der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963. Für die Richter im Landesdienst gelten unterschiedliche Regelungen der jeweiligen Landesrichtergesetze. Der für diese einschlägige § 76 DRiG spricht nur allgemein von der „Regelaltersgrenze“. Nach Absatz 2 kann das Landesrecht auch besondere Altersgrenzen, bei deren Erreichen der Richter auf eigenen Antrag in den Ruhestand zu versetzen ist, durch Gesetz bestimmen.

Für Richter des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet (§ 4 Abs. 3 BVerfGG). Dann endet ihre Amtszeit spätestens (§ 4 Abs. 1 BVerfGG). Allerdings führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung ihres Nachfolgers fort (§ 4 Abs. 4 BVerfGG).

Großbritannien

Am 17. April 2024 stimmte das britische House of Commons mit 383 zu 67 Stimmen für einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakprodukten nach und nach verbieten würde. Das Mindestalter für den Kauf dieser Produkte soll jedes Jahr um ein Jahr steigen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Bundeswehr, Magazin des Deutschen Bundeswehrverbands, Ausgabe 8/2013, Seite 35.
  2. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts, DNeuG
  3. wdr.de
 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[1]   Höherer Dienstgrad[1]
Stabshauptmann Major Oberstleutnant

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Nationale Volksarmee der DDR

Analog zur Bundeswehr bezeichnete der Dienstgrad des Majors in der NVA der DDR von 1956 bis 1990 den niedrigsten Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Sein maritimes Pendant war ebenfalls der Korvettenkapitän der Volksmarine. Dieser Dienstgrad wurde in der Regel nur an Berufsoffiziere verliehen. Seine Verwendung entsprach in etwa der in der Bundeswehr. Das Dienstgradabzeichen bestand aus geflochtenen Schnüren, auf denen ein goldfarbener Offizierssterne angebracht waren.

Für Offiziere der NVA betrug die Regelstehzeit für die Beförderung vom Major/ Korvettenkapitän zum Oberstleutnant/ Fregattenkapitän fünf Jahre.

Dienstgrad
niedriger:
Hauptmann


Major
(Korvettenkapitän)
höher:
Oberstleutnant
Siehe auch

Dienstgrade der Nationalen Volksarmee, Offizierkorps

Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht

In Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht war der Major der niedrigste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Im NS-Ranggefüge entsprach dieser Dienstgrad dem Korvettenkapitän der Kriegsmarine beziehungsweise dem SS-Sturmbannführer oder SA-Sturmbannführer.

Major Heer, Panzertruppe
Kragen- spiegel Heer
Tarnanzug Heer
           
Luftwaffe Major/ Major (Ing)
Kragenspiegel Luftwaffe
Fliegerbluse Luftwaffe

Österreich

Österreichisches Bundesheer

— Major —

Anzug 75/03 Schulterstück (Pioniertruppe) Tellerkappe
Anzug 75/03 / Kragenspiegel / Tellerkappe
Dienstgradgruppe Offiziere
NATO-Rangcode OF-3
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Major
Dienstgrad Marine keiner
Abkürzung (in Listen) Mjr
Besoldungsgruppe E2a

Der Major ist Angehöriger der Laufbahngruppe der Offiziere. Sein Abzeichen besteht aus einem zwei Drittel goldenem Geflecht; der fünfeckigen Kragenspiegel mit einem sechszackigen goldenen Stern.

Die Verwendungsbezeichnung Major wird für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um Polizeioffiziere, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die beim Militär einem niedrigrangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.

Vorlage:DG BH Offiziere

Schweiz

Der Major ist der unterste Grad in der Gruppe der Stabsoffiziere. Neben dem Grad Major gibt es den gleichrangigen Grad Major im Generalstab.

Zum Major kann befördert werden, wer seit mindestens acht Jahren Offizier ist, seit mindestens vier Jahren als Hauptmann aktiv Dienst leistet, einen entsprechenden Vorschlag der Brigade erhalten und die nötigen Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen hat.

Eingesetzt werden die Majore meistens als Stellvertreter von Bataillons-, Abteilungs- oder Geschwaderkommandanten. Weiter als Stabschefs, S1, S2, S3, S4 oder S6 (Chefs der Führungsgrundgebiete Personelles, Nachrichten, Operationen, Logistik und Übermittlung/Informatik) in einem Bataillonsstab - oft als Doppelgrad Hptm/Maj ausgebildet, d.h. nach vier Jahren in der Funktion kann die Beförderung als Senioritätsauszeichnung vorgenommen werden. Schließlich werden Majore auch in den Führungsgrundgebieten der Stäbe von Brigaden, Territorialregionen und den Teilstreitkräften eingesetzt.

Ab dem Majorsgrad ist es möglich, zum Korps der Generalstabsoffiziere zu gehören (Maj i Gst).

Frankreich

Commandant
Commandant

In Frankreich lautet der vergleichbare Dienstgrad:

  • „Commandant“ bei Infanterie, den Pionieren und den Fernmeldern
  • „Chef d' escadron“ in der Kavallerie, der Artillerie, dem Transportwesen und der Versorgung
  • „Chef d'escadrille“ bei den Heeresfliegern

Er steht über dem Capitaine (dt.: Hauptmann) und unter dem Lieutenant-colonel (dt.: Oberstleutnant)

Spanien und Lateinamerika

6ci

In Spanien ist der vergleichbare Dienstgrad "Commandante" und wird beim Heer, der Marine, der Luftwaffe und der Guardia Civil verwendet. In Lateinamerika wurde der Dienstgrad des Commandante früher analog zu Frankreich in verschiedenen Armeen und Guerillabewegungen genutzt und als Commandante de la Revolución in Kuba und Nicaragua eingeführt. In Chile entspricht er beim Heer und den Carabineros dem Oberstleutnant.

USA

Rangab-zeichen US Army

Die United States Army, die US Air Force und das US Marine Corps kennen den Dienstgrad des Majors. In der Hierarchie steht dieser über dem Captain und unter dem Lieutenant Colonel. Die US-Soldstufe ist O-4, der NATO-Rangcode jedoch OF-3.

Ein Major ist vergleichbar im Rang mit einem Lieutenant Commander der US Navy und der US Coast Guard.

Vatikanstadt

Die Schweizergarde kennt den Rang des Majors durch ihre enge Verbundenheit zur Schweizer Armee ebenfalls.

Sonstiges

  • In der NATO hat der Major den Rangcode OF-3.
  • Die englische Bezeichnung lautet Major, in der Royal Air Force und anderen Commonwealth-Luftwaffen Squadron Leader („Staffelführer“)
  • Die französische Bezeichnung lautet Commandant oder Chef de Bataillon/Chef d'Escadron. Die französische Dienstgradbezeichnung Major entspricht dem Oberstabsfeldwebel der Bundeswehr.
  • In Festungen hieß die dem Major entsprechende Stellung Platzmajor, bei den Trommlern gab es den Tambourmajor.
Wiktionary: Major – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).