Ursula Haverbeck

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Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel (* 8. November 1928 in Winterscheid, Hessen-Nassau, Preußen)[1] ist eine deutsche nationalsozialistische Aktivistin und mehrfach verurteilte Straftäterin. Sie wurde unter anderem mehrmals wegen Leugnung des Holocaust verurteilt und war zuletzt von Mai 2018 bis November 2020 inhaftiert.

Unter ihrem Mädchennamen Ursula Wetzel lebte sie nach eigenen Angaben vier Jahre in Schweden, studierte danach Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften, unter anderem zwei Jahre in Schottland. 1963 gründete sie zusammen mit dem ehemaligen SA- und SS-Mitglied Werner Georg Haverbeck (1909–1999) den Verein Collegium Humanum als „Akademie für Umwelt und Lebensschutz“. Dieser wurde 2008 aufgrund „fortgesetzter Leugnung des Holocaust“ verboten. 1970 heiratete sie Haverbeck, der zusätzlich von 1929 bis 1932 in der Reichsleitung des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und von 1933 bis 1934 in der Reichsleitung der NSDAP gearbeitet hatte.

Tätigkeit für Vereine und Parteien

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Ursula Haverbeck war von 1983 bis 1989 Präsidentin des Weltbundes zum Schutz des Lebens, Sektion Deutschland und zeigte in diesem Amt ihre ablehnende Haltung gegenüber dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verein Collegium Humanum wurde 1963 von ihrem Mann und ihr als „Heimvolkshochschule für Umwelt und Lebensschutz“ in Vlotho gegründet. Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1999 übernahm sie den Vorsitz dieses Vereins, der im Mai 2008 verboten wurde.[2] Die „Heimvolkshochschule“ war ein für viereinhalb Jahrzehnte viel besuchter Tagungsort. An den Veranstaltungen des Ehepaars Haverbeck nahmen friedensbewegte Linke und Atomkraftgegner ebenso teil wie völkische Nationalisten und rechte Anhänger einer neuen Querfront. Joseph Beuys kam mehr als einmal zu den Haverbecks nach Vlotho und 1977 auch Rudi Dutschke, als es um die Gründung einer ökologisch orientierten Partei ging.[3]

Bereits vor der Wende pflegte Haverbeck Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen wie der NPD mit dem Ziel einer großen nationalen Sammlungsbewegung. Diese Ausrichtung verstärkte sich in den Folgejahren. So wurde sie als stellvertretende Leiterin in dem Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) aktiv, der am 9. November 2003, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, in Vlotho gegründet und am 7. Mai 2008 als verfassungsfeindliche Organisation vom damaligen Bundesminister des Innern Wolfgang Schäuble verboten wurde. Vorsitzender war der Schweizer Holocaustleugner Bernhard Schaub. An der Gründung hatten weitere bekannte Leugner wie Ernst Zündel (Kanada), Robert Faurisson (französischer Neonazi),[4] Germar Rudolf, Jürgen Graf, Gerd Honsik (österreichischer Neonazi), Wilhelm Stäglich, Fredrick Toben (Australien), Andres J.W. Studer, Hans-Dietrich Sander, der Rechtsterrorist Manfred Roeder, Frank Rennicke und Anneliese Remer mitgewirkt.

1992 gründete Haverbeck den rechtsextremen Verein Gedächtnisstätte in Vlotho. 2014 eröffnete der Verein eine „Gedächtnisstätte für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs“ im ehemaligen Rittergut in Guthmannshausen. Der Verein wird bundesweit von Verfassungsschutzbehörden beobachtet.[5]

Parteipolitisches Engagement

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Zusammen mit ihrem Mann war sie Mitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).[6] Unter anderem wegen ihrer Versuche, ein rechtes Parteienbündnis von ÖDP, NPD und anderen Gruppierungen zu organisieren, wurde sie 1989 auf Betreiben der ÖDP-Landesverbände Bremen und Nordrhein-Westfalen aus der Partei ausgeschlossen.[7]

Am 1. April 2018 wurde Haverbeck von der rechtsextremen Kleinpartei Die Rechte zur Spitzenkandidatin für die Europawahl im Mai 2019 gewählt. Zuvor hatte sie ihren Haftantritt mit Verweis auf ihre Gesundheit abgelehnt.[8] Ende April 2018 erhielt Ursula Haverbeck die Ladung zum Haftantritt.[9]

Im Juni 2004 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Euro (insgesamt 5400 Euro) verurteilt. Sie hatte in der Hauszeitschrift des Collegium Humanum, der Stimme des Gewissens, zusammen mit dem Schriftleiter der Zeitschrift, Ernst-Otto Cohrs, den Holocaust geleugnet. Die beiden fraglichen Ausgaben der Zeitschrift wurden beschlagnahmt. In der darauffolgenden Ausgabe der Stimme des Gewissens war erneut zu lesen, der Holocaust sei ein Mythos! Verpackt in ein Zitat der russischen Zeitung Russki Westnik wurde behauptet, die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus habe nicht sechs Millionen, sondern nur ca. 500.000 betragen. Am 10. März 2005 stellte das Gericht ein zweites Verfahren gegen Haverbeck und Cohrs jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein, da „es im Vergleich zu einem anderen unwesentlich“ sei.

Ein weiterer Artikel Haverbecks in der Stimme des Gewissens (November/Dezember 2005), in dem sie die These aufstellte, Adolf Hitler sei „eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen, sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen“, zog ein erneutes Verfahren wegen Volksverhetzung und im Juni 2007 eine weitere Geldstrafe von 40 Tagessätzen des Landgerichts Dortmund nach sich. Daraus wurde eine Gesamtstrafe von 200 Tagessätzen zu 30 Euro (insgesamt 6000 Euro) gebildet.

Im Juni 2009 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen für schuldig befunden, Charlotte Knobloch, damals Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, beleidigt zu haben. Laut Mindener Tageblatt vom 1. Juli 2009 hatte Haverbeck unter anderem geschrieben, Knobloch solle sich nicht in „innerdeutsche Angelegenheiten einmischen“, sondern „in ihr Ursprungsland nach Innerasien zurückkehren“. Ihr Brief enthielt zudem Drohungen wie „Bereiten Sie sich auf den Tag der Wahrheit vor. Er ist nahe und nicht mehr aufzuhalten“ und „Machen Sie so weiter wie bisher, dann könnte sich ein neues Pogrom ereignen, das entsetzlich würde.“ Haverbeck wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Anfang Oktober 2010 wurde Haverbeck vor dem Landgericht München I wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.[10]

Im November 2014 reichte Haverbeck eine Anzeige gegen den Zentralrat der Juden ein. Sie warf dem Verband „Verfolgung Unschuldiger“ vor. Das Verfahren wurde bereits Anfang Dezember 2014 wieder eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüfte schließlich ein Verfahren gegen sie wegen falscher Verdächtigung.[2] 2015 leugnete sie in der NDR-Sendung Panorama erneut den Holocaust und bezeichnete ihn als die „nachhaltigste Lüge der Geschichte“.[11][12] Aufgrund dieser Aussagen wurde sie vor dem Amtsgericht Hamburg erneut verurteilt. Die Staatsanwältin sprach von einer „fanatischen Verblendung“ der Angeklagten. Haverbeck wollte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Vor dem Amtsgericht wiederholte Haverbeck ihre Aussagen und wollte mithilfe des Holocaust-Leugners Germar Rudolf, den sie vom Gericht vorladen lassen wollte, „beweisen“, dass in Auschwitz kein Mensch vergast worden sei. Das Gericht lehnte den Antrag ab und setzte die Freiheitsstrafe von zehn Monaten nicht zur Bewährung aus, da frühere Verurteilungen Haverbeck nicht davon abgehalten hätten, erneut die Judenvernichtung zu leugnen.[10]

Im Februar 2016 behauptete sie in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister, das Vernichtungslager Auschwitz sei „eindeutig erkennbar“ ein Arbeitslager gewesen. Hintergrund war der in Detmold geführte Prozess gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning. Dieses Verfahren diene nur dazu, die These vom Arbeitslager zu widerlegen, meinte Haverbeck. Hanning wurde am 17. Juni zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Detmold erhob gegen Haverbeck Anklage vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung. Den entsprechenden § 130 StGB nannte Haverbeck ein „Gesetz zum Schutz einer Lüge“.[13] Am 2. September 2016 wurde Haverbeck zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.[14] Am 11. Oktober 2016 wurde Haverbeck vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen erneut zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil legte Haverbeck Revision ein.[15]

Am 21. November 2016 verurteilte das Amtsgericht Verden Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung, da sie in mehreren Beiträgen für die Zeitschrift Stimme des Reiches den Holocaust geleugnet habe. Der bestellte Pflichtverteidiger versuchte zu Prozessbeginn, dessen Einstellung zu erwirken. Der gegen seine Mandantin angeführte § 130 StGB zur Volksverhetzung verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Haverbeck teilte mit, in Berufung gehen zu wollen.[16]

Am 17. Februar 2017 wurde sie vom Amtsgericht Detmold wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu zehn Monaten Haft verurteilt. Sie hatte nach der Verurteilung im September 2016 im Gericht Schriftstücke verteilt, in denen sie erneut den Holocaust als Propagandalüge bezeichnet hat.[17] Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Detmold am 28. November 2017 das Urteil gegen Haverbeck und legte vierzehn Monate Haft fest. Sie wollte gegen dieses Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamm einlegen.[18] Am 16. Oktober 2017 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Haverbeck wiederum wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen Haverbecks während einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte am 30. Januar 2016. Sie hatte dort wiederholt behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Haverbeck ging auch in diesem Verfahren in Berufung, scheiterte hiermit jedoch.[19][20]

Am 17. November 2020 stand Haverbeck vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, ihr Verteidiger war Wolfram Nahrath.[21] Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Amtsgericht sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung, da sie 2018 in einem bei YouTube publizierten Video-Interview den Holocaust geleugnet hatte.[22][23][24] Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Haverbeck Rechtsmittel einlegte.[25] Damit blieb sie vorerst auf freiem Fuß. Haverbeck war erst Anfang November 2020 aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden, wo sie seit Mai 2018 eine Freiheitsstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren verbüßt hatte.[26][11]

Die Berufungsprozesse wurden im März 2022 vor dem Landgericht Berlin verhandelt.[27] Dabei ging es um die Berufung gegen beide Urteile des Amtsgerichts Tiergarten, nämlich um die beiden erstinstanzlichen Verurteilungen zu sechs Monaten und zu einem Jahr Freiheitsstrafe.[28] Vom Landgericht wurde Haverbeck hierbei am 1. April 2022 zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.[29] Mangels Einsicht oder Haltungsänderung der Angeklagten sah das Gericht keine Möglichkeit für eine Strafaussetzung zur Bewährung.[28]

Am 26. Juni 2024 verurteilte das Landgericht Hamburg Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Es ist die Berufungsverhandlung zu dem Verfahren des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2015. Miteinbezogen wurde dabei das Berliner Urteil aus dem Jahr 2022. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es in Hamburg zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.[30]

Vollzug von Freiheitsstrafen

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Demonstration am 10. November 2018 in Bielefeld mit Transparenten mit der Aufschrift „Freiheit für Ursula“

Nachdem Ursula Haverbeck am 2. Mai 2018 nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne erschienen war, erließ die Staatsanwaltschaft Verden einen Vollstreckungshaftbefehl. Das Internationale Auschwitz Komitee äußerte die Hoffnung, dass nun „mit Dringlichkeit“ nach ihr gefahndet werde, und kritisierte, dass ihr die Justiz „in den zurückliegenden Jahren eine viel zu lange Leine gelassen“ habe.[31] Haverbeck wurde am 7. Mai 2018 in ihrem Haus in Vlotho festgenommen und in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne inhaftiert.[32] Am 9. Mai 2018 wurde Haverbeck in die JVA Bielefeld-Brackwede überstellt.[33] Vor dem Gebäude kam es am 10. Mai 2018 zu Versammlungen von rund 350 Sympathisanten aus dem Umfeld der Partei Die Rechte sowie etwa 600 Gegendemonstranten.[34] Am 3. August 2018 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Inhaftierung ab. Das Gericht teilte mit, dass die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar sei.[35] Am 24. September 2019 bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, den Antrag Haverbecks auf Aussetzung ihrer Freiheitsstrafe zur Bewährung abzulehnen. Das Landgericht sah „keine günstige Prognose“.[36] Eine vorzeitige Entlassung lehnte das OLG Hamm am 10. Dezember 2019 ab.[37] Am 5. November 2020 wurde sie nach zweieinhalb Jahren im geschlossenen Vollzug aus der Haft entlassen.[38]

Anfang April 2022 wurde sie im Alter von 93 Jahren in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Berlin erneut zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung wegen Holocaustleugnung verurteilt (siehe oben). Das Urteil ist seit dem 29. Juli 2022 rechtskräftig.[39] Ihr Antrag, wegen Haftunfähigkeit verschont zu werden, wurde nach Begutachtung durch einen Amtsarzt im Dezember 2022 abgelehnt. Es wurde lediglich eine ebenerdige Unterbringung ohne viele Treppenstufen empfohlen. Daraufhin wurde sie zum sofortigen Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne geladen.[40] Im April 2023 befand sich Haverbeck aufgrund Streits über ihre Haftfähigkeit weiterhin auf freiem Fuß.[41] Im September 2023 wurde sie zwecks Prüfung ihrer Haftfähigkeit erneut von einem Amtsarzt untersucht.[42] Dabei wurde festgestellt, dass sie unter geeigneten Bedingungen inhaftiert werden könnte. Ein Platz in einem Haftkrankenhaus wurde für sie organisiert, um die Strafe anzutreten, jedoch wurde dies nicht umgesetzt. Die Frist für ihren Haftantritt wurde vorerst bis zum 15. Juni 2024 [veraltet] verlängert.[43]

  • Stefan Schölermann: Holocaust-Leugnerin in der Heide. Publikative.org, 29. März 2013, archiviert vom Original am 3. Mai 2013;.
  • Verfassungsschutzbericht 2004 Niedersachsen. (PDF, 1,1 MB) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, S. 20, archiviert vom Original am 5. Mai 2005;.
  • Kai Budler: „Collegium Humanum“: Braune Ikone hetzt. Publikative.org, 18. Januar 2011, archiviert vom Original am 27. Dezember 2011;.
  • Das Collegium Humanum. In: Antifaschistisches Infoblatt (AIB) Nr. 70. 6. März 2006;.

Einzelnachweise

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  1. Beschluss vom 30. Januar 2018 des Oberlandesgericht Celle (Az 3Ss50/17, Verwerfung der Revision).
  2. a b Anton Maegerle: Eine Lüge zu viel. In: Jüdische Allgemeine. 19. Januar 2015.
  3. Norbert Frei: Holocaustleugnen ist keine Meinung, sondern strafbares Unrecht. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Juli 2018.
  4. Jürg Altwegg: Noam Chomsky und die Realität der Gaskammern. In: Zeit Online. 21. November 2012, abgerufen am 5. Mai 2018.
  5. Matthias Popien: Streit um Sayn-Wittgenstein geht in eine neue Runde. In: Hamburger Abendblatt, 29. November 2018.
  6. Jürgen Wüst: Konservatismus und Ökologiebewegung: eine Untersuchung im Spannungsfeld von Partei, Bewegung und Ideologie am Beispiel der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). IKO-Verlag für interkulturelle Kommunikation, Frankfurt am Main 1993, S. 165.
  7. Briefwechsel der Landesverbände aus den Jahren 1988–1989.
  8. Jennifer Marken: Shoahleugnerin Ursula Haverbeck als „Spitzenkandidatin“ für die Europawahl. In: Belltower News. 4. April 2018, abgerufen am 5. Mai 2018.
  9. Holocaust-Leugnerin Haverbeck vor Haftantritt (Memento vom 27. Juni 2018 im Internet Archive)
  10. a b Zehn Monate Haft für Holocaustleugnerin. In: Jüdische Allgemeine. 13. November 2015, abgerufen am 5. Mai 2018.
    Julian Feldmann: Holocaust-Leugnerin Haverbeck verurteilt. In: Panorama. 12. November 2015, abgerufen am 5. Mai 2018.
  11. a b Robert Bongen: Plattform für Holocaust-Leugner? In: ndr.de. 29. Juli 2015, abgerufen am 8. Mai 2018.
  12. Christina Hebel: Holocaust-Leugnerin sprach bei NPD-Veranstaltung. In: Spiegel Online. 23. April 2015, abgerufen am 24. April 2015.
  13. Neuer Prozess gegen 87-jährige Holocaust-Leugnerin. In: Welt Online, 30. August 2016, abgerufen am 8. Mai 2018.
  14. Detmold: Acht Monate Haft für Holocaust-Leugnerin. epd-Bericht, in: Jüdische Allgemeine. 2. September 2016, abgerufen am 8. Mai 2018.
  15. Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss für 11 Monate ins Gefängnis. In: Hamburger Morgenpost. 11. Oktober 2016, abgerufen am 11. Oktober 2016.
  16. Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugnerin. Norddeutscher Rundfunk, 21. November 2016, archiviert vom Original am 21. November 2016; abgerufen am 8. Mai 2018.
  17. Julian Feldmann: Neue Freiheitsstrafe für Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. In: Spiegel Online. 17. Februar 2017.
  18. Gefängnisstrafe für Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. In: Die Zeit. 28. November 2017, abgerufen am 8. Mai 2018.
  19. Holocaust-Leugnerin Haverbeck scheitert mit Revisionsantrag. In: Mindener Tageblatt. 13. Februar 2018, abgerufen am 5. Mai 2018.
  20. Holocaust-Leugnerin Haverbeck verurteilt. In: Jüdische Allgemeine. 16. Oktober 2017, abgerufen am 8. Mai 2018.
  21. Wiebke Ramm: »Ich halte dieses Verfahren für höchst fragwürdig«. In: Der Spiegel. 17. November 2020, abgerufen am 13. April 2022.
  22. Holocaust-Leugnerin erneut zu Gefängnisstrafe verurteilt. In: welt.de. Die Welt, 4. Dezember 2020, abgerufen am 13. April 2022.
  23. Holocaustleugnerin Haverbeck erneut zu Freiheitsstrafe verurteilt. In: spiegel.de. Der Spiegel, 4. Dezember 2020, abgerufen am 13. April 2022.
  24. Holocaust-Leugnerin erneut zu Haftstrafe verurteilt. In: berliner-zeitung.de. Berliner Zeitung, 4. Dezember 2020, abgerufen am 13. April 2022.
  25. Lukas Brekenkamp: Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck legt Rechtsmittel gegen Urteil ein. In: Neue Westfälische. 9. Dezember 2020, abgerufen am 3. Juli 2021.
  26. Ursula Haverbeck muss erneut ins Gefängnis. In: Legal Tribune Online. 4. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020.
  27. Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho bald wieder vor Gericht. Abgerufen am 20. Februar 2022.
  28. Holocaust-Leugnerin Haverbeck zu einjähriger Haftstrafe verurteilt. In: rbb24.de. RBB, 1. April 2022, abgerufen am 3. April 2022.
  29. Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin Haverbeck. In: zdf.de. 26. Juni 2024.
  30. Holocaust-Leugnerin Haverbeck verhaftet. In: Spiegel Online, 7. Mai 2018.
  31. Holocaust-Leugnerin Haverbeck festgenommen. In: NDR.de. 7. Mai 2018, abgerufen am 7. Mai 2018.
  32. Ursula Haverbeck sitzt ab sofort im geschlossenen Vollzug. In: Neue Westfälische. 9. Mai 2018, abgerufen am 11. Mai 2018.
  33. Großaufgebot der Polizei bei Kundgebungen. In: Westfalen-Blatt. 10. Mai 2018, abgerufen am 11. Mai 2018.
  34. Holocaust-Leugnerin Haverbeck scheitert mit Klage gegen Haft. In: Spiegel Online. 3. August 2018, abgerufen am 3. August 2018.
  35. pda: Keine Bewährung für Ursula Haverbeck – Holocaust-Leugnerin aus Vlotho (90) muss im Gefängnis bleiben. In: westfalen-blatt.de. Westfalen-Blatt, 8. Oktober 2019, abgerufen am 9. Oktober 2019.
  36. Keine Bewährung für Ursula Haverbeck aus Vlotho. In: Radio Herford. 10. Dezember 2019, abgerufen am 3. April 2022.
  37. Florentine Dame: Holocaust-Leugnerin Haverbeck ist nach verbüßter Strafe wieder frei. In: Jüdische Allgemeine. 5. November 2020, abgerufen am 5. November 2020.
  38. Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck muss im Herbst ins Gefängnis. In: Neue Westfälische. 19. August 2022, abgerufen am 10. September 2022.
  39. Entscheidung gefallen – Holocaustleugnerin Haverbeck muss in offenen Vollzug. In: nw.de, 14. Dezember 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022.
  40. Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho muss Haft noch nicht antreten. In: radiowestfalica.de. 12. April 2023, abgerufen am 10. Juli 2023.
  41. Amtsarzt untersucht Holocaust-Leugnerin. In: wdr.de. 27. September 2023, abgerufen am 1. Oktober 2023.
  42. https://www.zeit.de/hamburg/2024-06/holocaustleugnung-volksverhetzung-ursula-haverbeck-gericht-rechtsextremismus/komplettansicht
  43. Verlag für die Evangelische Akademikerschaft in Deutschland.