Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/11

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Es geht um ein Bild auf commons: [[1]] Ich finde gerade nicht, wie und wo ich dort nachfragen könnte. Und ein Fass umsonst aufmachen möchte ich auch nicht. Also mir kommt Lizenzierung komisch vor. "Urheber: Ludwig Forum Aachen", in der Dateibeschreibung war allerdings Aachen falsch geschrieben (hab ich korrigiert, dabei viel mir das alles auf). Hochgeladen, wenn ich das richtig sehe, hat es Benutzer:Brennspiritus, nicht das LudwigsForum, unter einer üblichen Lizenz. Müsste die Lizenz nicht vom Forum kommen? Abgesehen davon, Jeff Koons, lebt auch noch... - Kann sich das mal jemand ansehen? Danke! --Maresa63 Talk 23:48, 9. Nov. 2020 (CET)

Danke, Maresa63, ich habe gerade einen Löschantrag gestellt.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:04, 10. Nov. 2020 (CET)

In den Versionen versteckt sich wohl mehrfach eine URV. --Gerbil (Diskussion) 18:51, 12. Nov. 2020 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:30, 12. Nov. 2020 (CET)

Buch-Cover mit gemeinfreiem Foto

Hallo, kann ich dieses und dieses Cover bei Commons (oder auch nur hier) hochladen? Das abgebildete Foto ist gemeinfrei, der Rest sollte doch keine Schöpfungshöhe erfüllen, oder? --Redrobsche (Diskussion) 13:05, 15. Nov. 2020 (CET)

Hallo Redrobsche, richtig, das geht klar. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:49, 15. Nov. 2020 (CET)
Na dann. --Redrobsche (Diskussion) 16:46, 15. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Redrobsche (Diskussion) 16:46, 15. Nov. 2020 (CET)

Logo des Zentralen Marinemuseums in St. Petersburg.

Darf man das Logo des Zentralen Marinemuseums in St. Petersburg hochladen und in die Infobox Museum einbinden?--Hemeier (Diskussion) 17:48, 12. Nov. 2020 (CET)

Wenn das Logo wirklich von 1709 stammt, ist es alt genug. Aber auch wenn es "neu" ist, sehe ich nur Text und alte Elemente, also keine Schöpfungshöhe. Näheres dürfte sich in diesem dicken Buch finden lassen. --M@rcela 21:37, 12. Nov. 2020 (CET)
Das Logo zeigt m. E. nicht eine stilisiertes (und gespiegelten) P für Peter den Großen mit einer mittig angeordneten römischen Eins („I“), da der kyrillische Buchstabe für P „П“ geschrieben wird. Darüber schwebt die Zarenkrone, mit der sich Peter der Große erstmals 1721 zum Kaiser krönte, und darunter ist die Russische Seekriegsflagge (Blaues Andreaskreuz auf weißem Grund) angeordnet, die von 1712–1917 Verwendung fand (und wieder ab 1991). Das Logo selbst stammt mit einiger Sicherheit nicht aus dem 18. Jahrhundert, da die "Modelkamera" anfangs kein Museum war, und auch während der Sowjetzeit wurden keine imperialen Symbole (= Krone) verwendet. Möglicherweise entstand das Logo zum 200. Jahrestag des Museums im Jahr 1909 anlässlich der Benennung des Museums nach seinem Gründer oder (wahrscheinlicher) erst in den letzten 20 bis 30 Jahren. Darf man das Logo trotzdem verwenden? --Hemeier (Diskussion) 00:31, 13. Nov. 2020 (CET) PS: Das erwähnte Buch habe ich bereits in der Bibliothek bestellt. Ich denke aber nicht, dass sich dort ein Hinweis auf das Logo finden wird.
Nach diesem Urteil des I. Zivilsenats vom 13.11.2013 - I ZR 143/12 des BGH setzt ein etwaiger Urheberrechtsschutz für Werke der angewandten Kunst, die einem Geschmacksmusterschutz zugänglich sind, ein deutliche Überragen der Durchschnittsgestaltung voraus. Bei diesem Logo sehe ich das nicht gegeben. Sieht das jemand anders?--Hemeier (Diskussion) 09:19, 13. Nov. 2020 (CET)
Das Logo ist nun national verfügbar.--Hemeier (Diskussion) 10:37, 13. Nov. 2020 (CET)
10 finnische Penniä 1915 unter Zar Nikolaus II
@Hemeier: Wenn ich mir die Penniä-Münzen Finnlands zur Zarenzeit anschaue, finde ich neben Zar Alexander auch Nikolaus. Das kyrillische A ist identisch mit dem lateinischen, das N jedoch nicht. Auf den russischen Münzen Finnlands ist das lateinische N geprägt. Das zaristische Rußland hat nicht immer die kyrillische Schreibweise angewandt. Und die geschwungenen Formen auf Münze und Logo ähneln sich schon etwas. Das spricht für deine Vermutung, daß das Logo von 1909 ist. --M@rcela 21:53, 13. Nov. 2020 (CET)
Die Anmutung der Münze sieht dem Logo schon sehr ähnlich. Vielleicht wurden hier Anleihen genommen. Wie dem auch sei: Wenn es keine eingetragene Marke ist, dann darf das Logo in den Artikel eingebunden werden, oder?--Hemeier (Diskussion) 12:50, 14. Nov. 2020 (CET)
Auch eingetragene Marken können verwendet werden, siehe Coca-Cola usw. Wir beurteilen hier nur das Urheberrecht und da sehe ich bei dieser Datei kein Problem. Auf Commons ticken die Uhren äääh Admins anders, Logos und Quitscheentchen sind dort immer stark löschgefährdet. --M@rcela 13:30, 14. Nov. 2020 (CET)

Ich habe eine Mitteilung bekommen. Was ist zu tun? --Hemeier (Diskussion) 11:23, 15. Nov. 2020 (CET)

Nichts. Das waren nervige Botmeldungen, die Lizenz hat gefehlt. --M@rcela 17:29, 15. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Hemeier (Diskussion) 17:54, 17. Nov. 2020 (CET)

Verwendungsmöglichkeit eines Bildes aus einer quellenlosen Webseite?

Hallo, ich hab ne quellenlose Webseite gesehen, von der ich gerne ein geologisches Schaubild über Bildschirmkopie verwenden möchte. Zum einen: ist das legal oder kollidiert das mit Urheberrecht? Zum zweiten: kann ich das zu erstellende Bild als eigene Arbeit deklarieren? Gruß --Tschips (Diskussion) 14:04, 16. Nov. 2020 (CET)

In Deutschland ist ein Bild erstmal grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, es sei denn, es ist ausdrücklich freigegeben, hat keine Schöpfungshöhe oder der Schutz ist abgelaufen. Also eher nein zu Punkt 1 (weil nicht angegeben wurde, um welches Bild es geht). Und zu Punkt 2: Auf keinen Fall. --Magnus (Diskussion) 14:20, 16. Nov. 2020 (CET)
Ja super! Danke dir, Tsungam, für die schnelle Antwort... ich schau mal, dass ich das Problem über die Kartenwerkstatt gelöst krieg... :-) Gruß --Tschips (Diskussion) 14:57, 16. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 18. Nov. 2020 (CET)

Bild aus einem Blog

In einem Artikel tauchte heute ein neues Bild aus Commons auf (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:George_Eulan_Howard.jpg), das offenbar aus einem blog (https://m.blog.hu/je/jehovatanui/image/george%20howard.jpg) übernommen wurde. Geht das einfach so? Da der Autor der Änderung mir ohnehin mit einer Reihe fragwürdiger Edits aufgefallen ist, bin ich hier sehr skeptisch. Falls hier die falsche Anlaufstelle ist, bin ich für Hinweise dankbar. --Qumranhöhle (Diskussion) 18:32, 16. Nov. 2020 (CET)

@Qumranhöhle: Nö, das geht so nicht. Klassische URV, ich habe ein "missing permission" gesetzt. Und auch bei anderen Fotos des Hochladers. — Raymond Disk. 18:49, 16. Nov. 2020 (CET)
Danke! Überrascht mich nicht, aber es ist gut, das noch einmal aus berufenem Munde zu hören! --Qumranhöhle (Diskussion) 19:30, 16. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:27, 18. Nov. 2020 (CET)

Wer ist Quelle und wer ist Urheber, wenn ich selbst eine gemeinfreie Datei überarbeitet habe? Und ist diese Datei überhaupt urheberrechtlich okay? Entschuldigt bitte auch, dass die Form wohl nicht stimmt, ist ein erster Upload-Versuch von mir. Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 09:57, 17. Nov. 2020 (CET)

Hallo @Vergänglichkeit:. Quelle ist nicht wer, sondern woher: wenn du eine Datei aus dem Internet hast, dann gib die URL an, wo die Datei zu finden ist; ist es eine Datei hier aus Wikipedia/Wikimedia, dann gib den Dateinamen an (im Idealfall verlinkt). Urheber ist derjenige, der die Datei erschaffen und ggfs. überarbeitet hat. In deinem Fall wäre der Urheber derjenige, der die Grafik schuf, und du kannst dich dann mit dem Vermerk "bearbeitet von:" dahinter setzen. Freilich ist das bei gemeinfreien Dateien nicht rechtlich verpflichtend, aber zur Nachvollziehbarkeit des Rechtsstatus hier dringends geboten. Letztendlich ist die von dir benutzte Datei ja auch schon eine Bearbeitung, so könntest du die Angaben der Quelldatei zur Quelle und Urheber übernehmen, ergänzt bei Quelle den Dateinamen von Commons und bei Urheber noch ein "bearbeitet von Benutzer:Vergänglichkeit". Und ja, in dem Fall ist das urheberrechtlich okay, weil als Grundlage eine Seite genommen wurde, die alle Bearbeitungen ihrer Nutzer zur Gemeinfreiheit "zwingt". -- Quedel Disk 11:17, 17. Nov. 2020 (CET)
Alles klar! Vielen Dank für die ausführliche, sehr hilfreiche Antwort. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 11:34, 17. Nov. 2020 (CET)
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Logo Leichtathletik-Verband Nordrhein

Kann dieses Logo https://lvnordrhein.de/assets/images/logo.svg problemlos hochgeladen werden, idealerweise bei Wikimedia Commons? --185.209.239.23 23:45, 8. Nov. 2020 (CET)

Ich sehe da keine Probleme, ist ein reines Textlogo. @Chaddy: was meinst du? --M@rcela 22:49, 9. Nov. 2020 (CET)
Sollte passen. -- Chaddy · D 00:51, 11. Nov. 2020 (CET)

V-Label

Bezogen auf Diskussion:Veganismus#Kennzeichnung_und_Siegel habe ich mich gefragt wie es möglich wäre das Logo des V-Label [2] vernünftig auf commons hochzuladen. Es ist weder in V-Label, Europäische_Vegetarier-Union, noch Veganismus#Kennzeichnung_und_Siegel enthalten, obwohl es wohl in allen 3 Fällen eine gute Ergänzung wäre.

Da oben auf der Seite "Nutzen Sie für Ihre Pressearbeit die Auswahl an Bildern und Logos zum V-Label, die wir Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung stellen." steht müsste das doch eigentlich gehen, oder nicht?--BlauerBaum (Diskussion) 22:19, 9. Nov. 2020 (CET)

Ich sehe da keine SH, sollte problemlos sein. --M@rcela 22:54, 9. Nov. 2020 (CET)
Die stilisierte Pflanze im Logo dürfte nach der Aufgabe der Trennung zwischen Gebrauchswerken und Kunstwerken auch in Deutschland eher geschützt sein; nach dem österreichischem Maßstab für Logos schon länger. Jedenfalls auf de.WP nicht sinnvoll nutzbar. Нактаффэ 09:00, 11. Nov. 2020 (CET)
Die Angaben "Pressearbeit" und "kostenlos" sagen nichts aus, ob eine Nutzung bei uns möglich ist. Genau genommen ist "Pressearbeit" sogar eine recht starke Einschränkung, die nicht mit freien Lizenzen kompatibel ist. --Erastophanes (Diskussion) 09:04, 12. Nov. 2020 (CET)
Das hat aber nichts mit der Frage des urheberrechtlichen Schutzes zu tun. --M@rcela 09:22, 12. Nov. 2020 (CET)

Screenshot einer Online-Zeitung

Die Ausgabe der Zeitung (mindestens die betreffende Seite) ist ohne Gebühren und ohne Anmeldung jederzeit für alle Nutzer zugänglich. Darf ich einen Screenshot der Seite (von einem bestimmten Datum ) ohne Erlaubnis veröffentlichen? Oder muss ich (um die Berichterstattung der Zeitung zu einen bestimmten Datum zu zeigen) einen Link auf die Website setzen (ohne zu wissen, wann die Seite aktualisiert wird, wo sie ggf. archiviert wird)? ----Armin 19:54, 11. Nov. 2020 (CET)

Wenn die Zeitung veröffentlicht wird, ist sie erstmal nur veröffentlicht, mehr nicht. Daraus leiten sich keinerlei Vervielfältigungsrechte ab. Insofern bräuchtest du für einen Screenshot auch eine Erlaubnis der Zeitung und eine freie Lizenz, sofern man hier Inhalte (Texte / Bilder) erkennen bzw. lesen kann. Insofern bleibt dir nur der Link übrig. -- Quedel Disk 11:34, 12. Nov. 2020 (CET)

Schöpfungshöhe?

Hallo zusammen, ich möchte diese Datei hochladen. Erreicht diese Datei nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe? Grüße --Dmx6ger (Diskussion) 22:04, 11. Nov. 2020 (CET)

Zwei Dinge: es handelt sich um ein Foto und nicht um einen Scan. Auch wenn das keine Schöpfungshöhe darstellt, gilt trotzdem der Leistungsschutzrecht (50 Jahre ab Herstellung) des Fotografen. Das Logo oben auf dem Datenträger könnte geschützt sein, das sollen mal die Logo-Experten hier beurteilen. -- Quedel Disk 11:31, 12. Nov. 2020 (CET)
Das muss nicht unbedingt ein Foto sein. Das Aufnahmegerät könnte hier genauso gut ein Scanner gewesen sein. Allerdings ist in Exif-Daten keine Information darüber enthalten. --Herby 10:59, 14. Nov. 2020 (CET)
Ein Auflichtscanner hat in der Regel keine einseitig soweit entfernte Lichtquelle, und von unten kann man noch den Fotografen erahnen. Diese Farbspiele wären für einen Scanner sehr unüblich. -- Quedel Disk 11:26, 14. Nov. 2020 (CET)
Man kann mit jedem Flachbettscanner fotografieren und mit jeder Kamera scannen. Die Geräte funktionieren im Prinzip identisch. Es ist kein Problem, mit einem Scanner eine Landschaftsaufnahme im Freien anzufertigen. --M@rcela 12:43, 14. Nov. 2020 (CET)

Hallo zusammen,

ich würde gerne im Artikel zu Günter Lampe (Komponist) ein Bild einfügen. Bin mir aber unsicher, ob ich das darf und wenn ja, mit welchen Lizenzbausteinen. Günter Lampe ist 2003 verstorben. Die Quelle des Bildes ist die Homepage von Günter Lampe (verwaltet von seinem Sohn) und das Bild im Besitz des Sohnes (Nachlass). Mit dem Sohn hab ich mich bereits in Verbindung gesetzt und er hat mir sein Einverständnis zur Verwendung des Bildes per Mail gegeben. Allerdings kennt er nicht mehr den Urheber des Fotos (er meinte, es ist wahrscheinlich ein Fotostudio in Weimar, welches aber nicht mehr existiert). Kann mir bitte jemand weiter helfen? Danke. --Ewald (Diskussion) 12:50, 3. Nov. 2020 (CET)

Der Erbe hält nicht die Rechte an Fotos seines Vaters, die liegen beim Fotografen oder deren Erben, egal ob das Fotostudio noch existiert oder nicht. --M@rcela 22:59, 9. Nov. 2020 (CET)
Das dachte ich mir fast;) Ich werde ein entsprechendes Bild plus der Einverständniserklärung des Urhebers zur Verwendung in der Wikipedia auftreiben. Merci und LG Ewald (Diskussion) 21:28, 15. Nov. 2020 (CET)

Bild vom Buch

Servus, ich möchte gerne den Artikel zur Mosaic-Expedition um die mediale Aufarbeitung derselben erweitern. Dazu habe ich ein Bild von u.a. mehreren Büchern zur Expedition, im Schaufenster einer Buchhandlung aufgenommen. Es sind eine Reihe von Büchern zu sehen. Kann ich so das Thema illustrieren oder verstößt das auch schon gegen die Urheberrechte der Buchtitel? Danke --TheOneAndOlli (Diskussion) 12:33, 15. Nov. 2020 (CET)

Hallo TheOneAndOlli, problematisch wären nur Fotos auf den Buchumschlägen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:48, 15. Nov. 2020 (CET)

Änderung einer Bildlizenz

Wie verhält es sich eigentlich im Falle der Änderung einer Bildlizenz? Kann ein Bild (Foto), das im Internet ursprünglich als "gemeinfrei" veröffentlicht wurde, später in eine Lizenz "nicht für kommerzielle Zwecke" zB. CC BY-NC 2.0 abgeändert werden? Woran muss sich ein eventueller Nutzer des Bildes dann halten?--Fornax (Diskussion) 11:55, 17. Nov. 2020 (CET)

Natürlich kann man ein gemeinfreies Bild nachträglich (zusätzlich) unter CC-BY-NC veröffentlichen, wer das gemeinfreie Bild aber bereits nutzt kann dies natürlich auch weiterhin nutzen und auch selbst (gemeinfrei) weiterverbreiten. Eine Lizenz wie CC0 oder eben "gemeinfreiheit" kann nicht wieder zurückgenommen werden, man kann bestenfalls aufhören, das Bild selbst zu verbreiten. -- Jonathan 12:01, 17. Nov. 2020 (CET)
Das stimmt schon Jonathan, aber unter bestimmten Umständen ist Rückzug schon möglich. Wenn die Umlizenzierung zeitnah war, sollte man AGF aufbringen und von falscher Lizenzierung ausgehen. Wie auch wenn es juristische Gründe gibt, die eine frei Lizezierung nie zugelassen hätten, auch da ist eine Umlizenzierung zähneknirschend zu akzeptieren. Nehmen wir jetzt ein Umlizenzierung ohne stichhaltige Gründe nach Jahren an. Dann sehe ich eher ein anderes Problem. Wie will man beweisen, dass es bis zum Tag X unter CC0 stand, wenn es nun nur nach als CC-by-nc angeboten wird? Denn die Beweislast wird vor Gericht bei dem liegen, der behauptet, dass das Bild mal unter dieser Lizenz stand, und er deswegen diese Lizenz auch benutzen darf.
Wobei grundsätzlich bei Bildern die nicht als explizit als CC0 oder „Gemeinfrei“ oder „verzichte auf meine Bildrechte“ mit Vorsicht zu geniessen sind. Ein „dürfen ohne Rückfrage benutzt werden“ ist keine Freigabe für alles und ewig, und sowas kann tatsächlich zurückgezogen werden. Das heisst natürlich nicht das vor dem, Rückzug getätigt Nutzungen dadurch illegal werden, aber eine erneute frische Nutzung wird unzulässig sein (auch als Nachnutzer). Der Nutzer von Bilder hat doch die ein oder andere Pflicht, auch bei gemeinfrei deklarierten Bildern. Denn es ist der Nutzer, der sich unter Umständen vor Gericht rechtfertigen muss. Ich vertrete jetzt hier mal den pessimistisch Standpunkt; Einzig bei einem CC0 Lizenzierung ist man halbwegs auf sicherer Seite, was den der Urheber damit meinte, weil er eben eine Lizenz wählte. Denn um ganz ehrlich, nur bei einer Lizenz hab ich als Nutzer auch einen Vertrag, bei einem „ist gemeinfrei“ hab ich den nicht. Mit einem Vertrag in der Tasche geht es sich viel lockerer zum Gerichtstermin (ist natürlich auch dann immer noch nicht angenehm). --Bobo11 (Diskussion) 12:23, 17. Nov. 2020 (CET)
Man kann Lizenzen selbstverständlich zurückziehen wie man auch jedem anderen Vertrag, selbst unbefristete und schriftlich vereinbarte, für ungültig erklären kann. Es geht nur nicht so ohne Weiteres, man muß Gründe dafür haben. Die alte Leier hier, man könne freie Lizenzen nicht zurückziehen, ist nach DACH-Recht nicht haltbar. --M@rcela 13:00, 17. Nov. 2020 (CET)
Bei deinem juristischen Superwissen wundert es nicht, dass die eine oder andere Abmahnung in die Hose geht. Нактаффэ
Der hier unbegrenzt gesperrte Herr "vergißt" die Hälfte und verdreht dabei die Fakten, nichts Neues. --M@rcela 12:43, 18. Nov. 2020 (CET)
Ich möchte die Frage mal an einem nachfolgenden Beispiel konkretisieren: Hätte ich das nachfolgende (nicht gemeinfreie) Beispielfoto im Jahr 2015 in die Wikipedia hochgeladen, wäre dies ja offenbar völlig o.k. gewesen. (CC BY-SA 3.0). Hätte der Copyright-Inhaber nun im Jahr 2020 das Recht, die Datei aus der Wikipedia löschen zu lassen, da er die Lizenz für das Foto im Jahr 2017 in (CC BY-NC-SA 3.0) geändert hat? Hier das Beispiel: (Pholiota jahnii)--Fornax (Diskussion) 14:18, 17. Nov. 2020 (CET)
Nein. -- Jonathan 14:45, 17. Nov. 2020 (CET)
Auch aus meiner Sicht: Nein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:32, 18. Nov. 2020 (CET)

Kunst im Raum

Guten Tag, wenn es ein Foto gäbe von einem Kunstwerk, das in einer Artothek zu finden ist, und ich hätte die Genehmigung des Fotografen und des Künstlers, bräuchte ich dann auch noch die der Artothek oder eher nicht. Es ist einfach nur das Bild im Raum, also nichts, was sehr speziell wäre. --Gyanda (Diskussion) 14:08, 20. Nov. 2020 (CET)

Aus urheberrechtlicher Sicht sind Fotograf und Künstler ausreichend. --M@rcela 15:40, 20. Nov. 2020 (CET)
Laienmeinung: Es könnte aber auch sein, dass eine Artothek grundsätzlich das Fotografieren in ihren Räumen verbietet (Hausrecht).--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 16:14, 20. Nov. 2020 (CET)
Danke für die Antworten. Das Foto habe ich ja schon, insofern hatte die Artothek anscheinend nichts dagegen. Es ist auch auf der Seite der Artothek zu sehen. Jetzt muss ich nur dem Fotografen mailen und fragen, ob er die exklusiven Nutzungsrechte oder nur das einfache Nutzungsrecht verkauft hat. Es bleibt spannend! LG, --Gyanda (Diskussion) 16:32, 20. Nov. 2020 (CET)
Ein Hausrecht kann existieren und geltend gemacht werden, der Hausherr kann zivilrechtlich gegen den Fotografen vorgehen. Das hat aber keinen Einfluß auf das Urheberrecht und nur das interessiert uns hier. --M@rcela 22:36, 20. Nov. 2020 (CET)

Rastergrafiken von Fonts

Von den Kollegen in Commons habe ich gerade erfahren, dass Rastergrafiken von Schriftarten in den USA grundsätzlich Common Domain sind. Wie sieht es mit der Verwendung solcher Dateien in deutschen Wikimedia-Projekten aus? Konkret: darf ich das hier auch in einem deutschen Projekt einbinden? Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 20:53, 20. Nov. 2020 (CET)

Zapf galt bereits 1990 als eines der meistgeschädigten Opfer der weltweiten Typographie-Piraterie nach dem Zweiten Weltkrieg. Ich weiß, daß es viele hier locker sehen, ich halte einige der Schriftmuster für URV. --M@rcela 21:29, 20. Nov. 2020 (CET)

Verlinkung auf archive.org - ein URV?

Ich will es nicht hier ausbreiten, denn die Diskussion läuft schon, daher bitte ich um Beachtung und Meinungen zu WP:FzW#Wayback-Machine-Experten gesucht, danke, -jkb- 11:04, 3. Nov. 2020 (CET)

Daisygirl-Wahlwerbespot

Moin! ich würde gern einen Screenshot aus dem berühmten Daisygirl-Wahlwerbespot verwenden. In der Lizenzbeschreibung zu dem Film auf Commons [3] steht: "Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1925 und 1977, einschließlich, ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie [...] Deutschland (70 pma)[...] urheberrechtlich geschützt."

Wie muss ich mir das konkret vorstellen: Wenn ich einen Screenshot aus dem Film auf meine Webseite setze, kann die US-Regierung (oder der Regisseur des Films) mir die Sau zeigen? Oder kann mich irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, abmahnen, verklagen oder anzeigen? Ist dergleichen wahrscheinlich, wenn der Film im Ursprungsland public domain ist? Danke und viele Grüße --TRG. 17:50, 17. Nov. 2020 (CET)

Da deine Website überall in der Welt abrufbar ist, aber unterschiedliche Rechtsordnungen bestehen, verletzt du in Deutschland die Rechte der Urheber, in den USA aber nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:29, 18. Nov. 2020 (CET)
"..kann mich irgendjemand, der gerade Lust dazu hat, abmahnen, verklagen oder anzeigen?" - abmahnen oder verklagen könnten dich in diesem Zusammenhang nur Rechteinhaber oder Konkurrenten. --M@rcela 15:38, 20. Nov. 2020 (CET)
Die Idee jemanden abzumahnen, weil er die Urheberechte von Dritten verletzt, ist interessant, aber läuft regelmäßig auf einen tiefen Griff ins Klo hinaus. Нактаффэ 10:32, 23. Nov. 2020 (CET)

Logo Xaar

da ist es

Möchte dies Logo einbinden Datei:Xaar plc logo.jpg (/en.wikipedia.org/wiki/File:Xaar_plc_logo.jpg#filelinks)

In der Beschreibung steht, geht nur für en-WP. Könnt Ihr da eine Freigabe beantragen, oder hatte ich nur Syntaxfehler produziert? Freu mich über Eure Rückmeldung. Danke. Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 19:28, 22. Nov. 2020 (CET)

Falls du dieses Logo meinst: en:File:Xaar plc logo.jpg. Das kannst du hier hochladen. -- Chaddy · D 23:24, 22. Nov. 2020 (CET)
Besten Dank :-) Ohne Hochladen geht es nicht? VG, --Wikisympathisant (Diskussion) 11:48, 23. Nov. 2020 (CET)
@Wikisympathisant: Nein, das musst du leider neu lokal hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:24, 23. Nov. 2020 (CET)
Ich bekomm keine passende Lizenz abgeboten :-(. Müsst Ihr oder ein Admin das Hochladen? vG, --Wikisympathisant (Diskussion) 12:39, 23. Nov. 2020 (CET)
Falls mir keiner zuvor kommt, lade ich das heute abend nach Commons. Der Assistent ist für sowas nicht geeignet. --M@rcela 13:58, 23. Nov. 2020 (CET)
Danke für Nachricht und für die abendliche Arbeit vorab :-), vG --Wikisympathisant (Diskussion) 14:02, 23. Nov. 2020 (CET)

Logo unserer Organisation

Liebe Leute vom Wikipedia-Team, wir würde gerne auf der Seiten Weltladen-Dachverband und Weltladen Logos unseres Verbandes und der Weltladen hochladen. Obwohl ich nun schon viele Hilfetexte hier zum Thema Bildrechte gelesen habe, ist mir noch nicht klar, wie sich das mit den Rechten verhält. Wir möchten nicht, dass unser Logo von jedermann*frau verwendet und insbesondere verändert werden kann. Ist das Hochladen eines Logos ohne diese Rechtevergabe möglich und wenn ja, was muss ich beim Hochladen angeben? Vielen Dank Stefanie (nicht signierter Beitrag von Stefanie-WLDV (Diskussion | Beiträge) 16:17, 23. Nov. 2020 (CET))

Leider nein. Das Logo muss frei verwendet (auch kommerziell) und verändert werden können, ansonsten ist ein Hochladen nicht möglich. --Fornax (Diskussion) 16:28, 23. Nov. 2020 (CET)
P.S. Die Markenrechte bleiben davon unberührt. --Fornax (Diskussion) 16:45, 23. Nov. 2020 (CET)

Kartenwerke in der Öffentlichkeit (Stadtplan, Zooplan, Freizeitparkplan, Friedhofsplan etc.) Gilt Panoramafreiheit?

Darf man Kartenwerke, die sich in der Öffentlichkeit befinden, z. B. (Stadtplan, Wegeplan, Zooplan, Freizeitparkplan, Friedhofsplan etc.) fotografieren und bei Wiki commons hochladen? Argument pro: Das Kartenwerk ist öffentlich zugänglich. Argument contra: Es gibt einen Urheber, Schöpfungshöhe ist fraglos vorhanden. Lg --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 22:07, 23. Nov. 2020 (CET)

Wenn sich sowas dauerhaft im öffentlichen Raum befindet, greift die Panoramafreiheit. --M@rcela 22:12, 23. Nov. 2020 (CET)
Sind alle einverstanden?--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 13:19, 24. Nov. 2020 (CET)
@Dr. Peter Schneider: Ja. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Tatbestandsmerkmal bleibend in § 59 im konkret vorliegenden Fall. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:42, 24. Nov. 2020 (CET)
Bliebe vielleicht noch die Frage, was "öffentlich" ist. Ist ein Zooplan, der sich als Schautafel in einem Zoo befindet, öffentlich? Hängt es davon ab, ob Eintritt bezahlt werden muß? --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 14:51, 24. Nov. 2020 (CET)
Ein Zoo ist in der Regel Privatgrund und damit nicht öffentlich, während Friedhöfe, selbst wenn sie nachts abgeschlossen sind, dem Zwecke nach klar öffentlicher Grund sind, auch wenn das Grundstück Privatbesitz ist. --M@rcela 15:49, 24. Nov. 2020 (CET)
Befindet sich das Werk in Deutschland? Dann ist das nach aktueller Commons-Policy wohl in Ordnung, obwohl das nach amerikanischen Recht nicht unter Panoramafreiheit fallen würde. Das zusätzliche Anbringen der Vorlage commons:Template:Not-free-US-FOP wäre hier wohl angebracht. --Count Count (Diskussion) 13:33, 24. Nov. 2020 (CET)
Das Faß machen wir mal lieber erst gar nicht auf ;-) Die Hundertwasserentscheidung ist noch einer der einfachen Fälle. --M@rcela 15:51, 24. Nov. 2020 (CET)

Dvorák-Aufnahme der Berliner Philharmoniker von 1962

Antonín Dvořák: Konzert für Violoncello und Orchester, 1. Satz, Aufnahme mit den Berliner Philharmonikern und Pierre Fournier unter der Leitung von George Szell

Ist die wirklich gemeinfrei? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:11, 12. Nov. 2020 (CET)

Eigentlich beantwortest du doch hier die Fragen ;-) Die Lizenz finde ich sehr suspekt. Ob eine Darbietung eines gemeinfreien Werkes persönliche geistige Schöpfungen enthält, kann nur jemand beurteilen, der sich mit dieser Musik auskennt. Normalerweise wird sowas doch streng so gespielt, wie es der Komponist wollte. Ich würde es also, wenn es dem Original entspricht, wie ein Foto/Scan eines gemeinfreien Gemäldes betrachten. Moderne Komponisten haben auch dann einen Anspruch auf Tantiemen, wenn das nachgespielte Stück nur entfernt an das Original erinnert. Im Umkehrschluß ist das also auch dann ein Dvořák, wenn es nicht sehr original ist? --M@rcela 21:27, 12. Nov. 2020 (CET)
Vielleicht. Kommt darauf an, wann die Aufnahme erstmals öffentlich aufgeführt, öffentich gesendet wurde bzw. als Tonträger erschienen ist. Wenn das 1962 passiert ist, oder erst nach 2012 wären die § 73ffer und § 82fer Rechte abgelaufen. Aber so richtig reichen die Angaben nicht. Нактаффэ 21:31, 12. Nov. 2020 (CET)
Sorry, Ralf Roletschek, die Frage bezog sich nicht auf die Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG, sondern auf die korrekte Berechnung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler nach § 73 und für Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG. Die in § 82 UrhG geregelte Schutzdauer wurde 2013 von 50 auf 70 Jahre verlängert und ich wüsste gern, ob dabei irgendeine Lücke entstanden ist, dem diese Aufnahme unterfallen könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:37, 12. Nov. 2020 (CET)
@Syrcro: Die Aufnahme wurde laut Discogs 1962 veröffentlicht. Ist das Leistungsschutzrecht dann am 1.1.2013 erloschen, bevor die verlängerte Schutzdauer von 70 statt nur 50 Jahren mit der Änderung des § 82 UrhG am 6.7.2013 in Kraft getreten ist? Echt? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:43, 12. Nov. 2020 (CET)
Der Stichtag ist der 01. November 2013 (§ 137m UrhG) aber sonst stimmt deine Idee. Нактаффэ 21:50, 12. Nov. 2020 (CET)
Das hieße ja, dass ich alle Platten gemeinfreier Musik von 1962 und früher mal eben hier hochladen könnte (zur Inspiration). Die Tatsache, dass das bisher keiner gemacht hat, macht mich irgendwie stutzig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:02, 12. Nov. 2020 (CET)
Ob es das heißt, weiß ich nicht. Ich kenne die US-Regeln dafür nicht und wir bräuchten für die Commons ja doppelte Rechtefreiheit. Нактаффэ 22:22, 12. Nov. 2020 (CET)
Fürs lokale Hochladen würde es ja reichen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:34, 12. Nov. 2020 (CET)
Nimm aber immer zu Sicherheit Originalveröffentlichungen von 1962-. Bei Neuveröffentlichungen gerade im Digitalzeitalter werden oftmals neu gemischt und teilweise auf andere Aufnahmespuren/Takes in den Mix eingefügt. Und für die gilt eine eigentständige Fristprüfung (EuGH Metal auf Metal ist da sehr weitgreifend) und schon vor 2013 galt im Höchstfall 50 Jahre (bis Veröffentlichung) + 50 Jahre nach Veröffentlichung. Нактаффэ 10:25, 13. Nov. 2020 (CET)
Guter Punkt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 18. Nov. 2020 (CET)

Nur so als Gedanken (ich bin ja kein Rechtsanwalt): Nach § 7 UrhG ist grundsätzlich der Schöpfer des Werkes der Urheber. Sind mehrere Urheber am „Schöpfungsprozess“ beteiligt, so sind gem. § 8, Abs. 1 UrhG alle Miturheber, wenn sich ihre Anteile nicht gesondert verwerten lassen. Bei klassischen Musikstücken können die Urheber somit grundsätzlich das Orchester mit Dirigent, der Komponist und/oder der Musikproduzent sein. Obwohl das Urheberrecht gem. § 29 Abs. 1 UrhG - außer im Nachlasswege - nicht übertragbar ist, so können Nutzungsrechte § 31 UrhG eingeräumt werden. Die klassische Musik selbst ist zwar nicht urheberrechtlich geschützt, da die Komponisten seit mehr als 70 Jahren tot sind. Doch dürfen eine konkrete Aufnahme deswegen noch lange nicht einfach so genutzt werden. Das verhindert das sogenannte Leistungsschutzrecht. Beispielsweise dürfte dem Plattenlabeln vom Orchester ein Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem jeweiligen Mitschnitt eingeräumt worden sein. Verletzt man damit nicht das Urheberrecht des Orchesters und das Leistungsschutzrecht des Labels? --Hemeier (Diskussion) 09:03, 13. Nov. 2020 (CET)

@Hemeier: Es geht eben darum, ob das Leistungsschutzrecht des Orchesters, das in § 73 UrhG geregelt ist, durch den Ablauf von 50 Jahren nach der Aufführung am 1.1.2013 erloschen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 13. Nov. 2020 (CET)
Ich würde sagen: Ja, aber ich bin - wie gesagt - kein Rechtsanwalt.--Hemeier (Diskussion) 09:16, 13. Nov. 2020 (CET)

Sorry, ich muss nochmal dazwischen grätschen. Gerade bei klassischer Musik ist es nicht so, dass diese Werke getreu und gleichermaßen wiedergegeben werden wie Ralf es anmerkte. Das trifft auf moderne Musik zu, die mit absoluten Tempoangaben und ausführlichen Beschreibungen tatsächlich nur wenig Raum für Interpretation lassen. Bei klassischer Musik und sind die Interpretationsspielräume sehr hoch, so dass man - aber das müsste man Experten überlassen - dem Dirigenten sogar eigene Rechte zusprechen könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass bei älterer Musik es oftmals noch ganz verschiedene Ausgaben, Versionen und Bearbeitungen gibt. Anscheinend gibt es gerade bei diesem Werk auch sehr unterschiedliche Fassungen, ich zitiere mal einen Klappentext: „Die Anstrengungen [des Bearbeiters, Anm.] führten zu einer maßstabsetzenden Edition, die erstmals seit der Erstveröffentlichung […] Dvoráks definitive Fassung des Soloparts wiederherstellt. In fast jedem Takt unterscheidet sie sich von allen modernen Ausgaben. Auch in den Orchesterstimmen wurden Hunderte von Korrekturen vorgenommen.“ (Quelle). Da bei solchen Editionen Jahreszahlen eher unüblich sind und meist nur im gedruckten Werk zu finden sind, ist es schwierig zu sagen, wann was an Bearbeitungen entstand. Diese Bearbeitungen beanspruchen dann durchaus auch eigene Schutzrechte die bis heute andauern könnten und das Leistunsschutzrecht der Aufführung damit weit übertreffen. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit für einen eigenen Bearbeitungsschutzrecht bei Musik aus dem Ende des 19. Jahrhunderts grundsätzlich nicht so riesig, aber nicht unmöglich. Persönliche Meinung: Im konkreten Fall halte ich einen über den Leistungsschutzrecht hinausgehenden künstlerischen Anspruch des Dirigenten und Orchesters (zumindest nach den zwei Versionen die ich mir jetzt anhörte) für sehr unwahrscheinlich. Was eine Partiturbearbeitung angeht, das kann ich trotz abgeschlossenen Musikstudiums nicht beurteilen, erst Recht nicht aus reinen Audioaufnahmen. @Gnom, Ralf Roletschek, Syrcro: -- Quedel Disk 21:30, 15. Nov. 2020 (CET)

Hallo Quedel, danke dir! Ich würde sagen, dass alles, was Musiker und Dirigent an eigener Interpretation in eine Aufführung legen, von den §§ 73 ff. UrhG erfasst wird – und nicht von § 2 UrhG. Ausnahmen sind natürlich möglich, zum Beispiel eine eigene Kadenz eines Interpreten. Was die von dir ebenfalls erwähnte Edition eines historischen Musikstücks angeht, so ist diese meines Erachtens urheberrechtlich nicht schutzfähig, weil sie ja immer den aus Sicht des Herausgebers "korrekten" oder "sinnvollen" Notentext zum Ziel hat und nicht Ausdruck der Individualität des Herausgebers sein will, welche von § 2 UrhG geschützt sein könnte. Eine Ausnahme wäre eine Rekonstruktion eines Werks. Oder übersehe ich da etwas? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:32, 15. Nov. 2020 (CET)
Wenn Quedel ein Musikstudium abgeschlossen hat, kann er das zweifellos viel besser als wir beurteilen. Ob §§72ff oder § 2 hier anzusetzen ist, kann ich nicht beurteilen. Als Richter würde ich jetzt einen Gutachter beauftragen ;-) --M@rcela 22:50, 15. Nov. 2020 (CET)
Musikstudium umfasst (leider) überhaupt keine rechtlichen Aspekte. Eine Rekonstruktion mag kaum herfürhalten, da viele meinen, siehe Zitat oben, dass sie die einzigen wären, die den wahren Urgedanken des Komponisten entdeckt hätten - oder halt den Zeitgeist. Fast vergleichbar mit der immer wieder neu übersetzten Bibel, wo meines Wissens nach auch deren Übersetzungen (auch wenn sie nicht Eigenkreation des Übersetzers sind, so jedoch deren persönliche Ausdrucksweise) fast immer ein neues geschütztes Werk hervorbringen. Wobei ich dir insoweit recht geben muss, dass viele Bearbeitungen tatsächlich nicht schutzfähig werden. Und zu Dvorak hatte ich das auch zunächst geschrieben, da ich nur Ausgaben fand, die "sehr viele Korrekturen". Erst zuletzt fand ich obige Ausgabe, die, wenn deren Beschreibung zuträfe, durchaus überlegenswert wäre - und habe meinen obigen Beitrag neu geschrieben. Letztendlich bleibt es im konkreten Fall dabei: es kann niemand genau sagen, was hier verwendet wurde. Ohne Angabe der verwendeten Partitur oder echte Dvorak-Spezialisten die sowas heraushören mögen, ist das unmöglich zu beurteilen. Man könnte auch mehrere Aufnahmen sich anhören und ein Urteil über deren Unterschied versuchen, aber dafür fehlt - so denke ich - uns hier allen die Muße und die Zeit. Oder aber jemand fragt bei den Berliner Philharmonikern an, welche Partitur genommen wurde, ich denke, die werden da ein Archiv über ihre Auftritte haben. -- Quedel Disk 09:29, 16. Nov. 2020 (CET)
Musiker unterschätzen regelmäßig, dass es sehr viel braucht, bis eine Leistung an vorbestehenden musikalischen Werken selbst Werksschutz und nicht nur Leistungsschutz genießt. Das gilt gerade auch bei Editionen von alter Musik: Die Gema erklärt das recht gut: "Eine schutzfähige Bearbeitung setzt also eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass - etwa durch die kompositorische Veränderung oder Erweiterung der musikalischen Substanz der Vorlage - ein neues selbständiges Werk entsteht. Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes". Wenn nicht §§ 70, 71 UrhG als Sonderfälle eingreifen - für den Verfasser der Edition bzw. Erscheinenlasser oder Öffentlichenaufführer - aber das Abspielen von Musik ist regelmäßig keine Bearbeitung, sondern lediglich eine Leistung des ausübenden Künstlers. Нактаффэ 12:54, 18. Nov. 2020 (CET)
Danke fürs Aufstöbern dieses Punkts! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 18. Nov. 2020 (CET)
Benutzer:Namrood (siehe Benutzerseite auf Commons) hat sich in der Vergangenheit stark mit dieser Thematik beschäftigt, vielleicht hat er auch noch etwas zur Diskussion beizutragen. Gestumblindi 00:08, 26. Nov. 2020 (CET)

Bild (Logo) der Fernsehsendung "Die Cosar Show" für Wiki benutzen, Lizenz benötigt?

Hallo, ich wollte wissen, wenn ich eine Wikipedia-Seite erstelle, ob ich eine Genehmigung bzw. Lizenz des Bildes benötige oder nicht. https://www.google.com/search?q=die+cosar+show&tbm=isch&sxsrf=ALeKk03v8RewstFoXU9Wzysv8fNTMrZvKQ:1606666694888&source=lnms&sa=X&ved=0ahUKEwjo1vvsk6jtAhUM9aQKHU0FCHQQ_AUIECgC&biw=1920&bih=937&dpr=1#imgrc=3j2qz0mqSgJ2WM -SausageFruit (Diskussion) 17:25, 29. Nov. 2020 (CET)

@SausageFruit: Ohne Foto ist das kein Problem, kannst du mit dem Lizenzbaustein {{Template:PD-textlogo}} auf Commons hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:56, 29. Nov. 2020 (CET)
Hier Logo ohne Foto. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 17:58, 29. Nov. 2020 (CET)
Wie ohne Foto ist das kein Problem? Ich möchte das Foto (der Link), in einem Wikipedia-Artikel veröffentlichen. Also geht das so klar? -SausageFruit (Diskussion) 18:00, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
Sorry, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Das hier geht klar. Das hier nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:07, 29. Nov. 2020 (CET)
Kein Problem, aber unter welchem Lizenzfeld soll ich das nun auswählen? Da gibt es keine Antwortmöglichkeit mit ((PD-textlogo)) -SausageFruit (Diskussion) 18:10, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )
Das Hochladeformular kennt diesen Spezialfall nicht, wähle erst einmal "Public Domain" nach und korrigiere das anschließend von Hand. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:26, 29. Nov. 2020 (CET)
Meinst du "Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Zero“ in Version 1.0 (abgekürzt „CC-0 1.0“) veröffentlicht.", "Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ in Version 4.0 (abgekürzt „CC-by-sa 4.0“) veröffentlicht." oder welche? Ich schreibe es dann in die Anmerkung rein mit ((PD-textlogo)). Hoffe das ich es gleich abschicken kann. :D -SausageFruit (Diskussion) 18:31, 29. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von SausageFruit (Diskussion | Beiträge) )

Scan einer Unterschrift aus Privatbesitz

Hallo, hier bemängeln eine IP und Benutzer:Suessmayr, dass File:Johann Strauß Vater - Unterschrift.jpg einen Copyright-Verstoß darstelle, weil der Scan aus Privatbesitz stamme und unberechtigt veröffentlicht worden sei (Quellen waren [4] und [5]). Natürlich ist eine Unterschrift per se kein schutzfähiges Werk. Haben die Anfragenden trotzdem einen Punkt? Kann, etwa im Licht des Reiss-Engelhorn-Urteils, die Veröffentlichung eines nicht-öffentlichen Inhalts einen URV darstellen, unabhängig davon, dass dieser Inhalt selbst gar nicht schutzfähig ist? --FordPrefect42 (Diskussion) 23:52, 25. Nov. 2020 (CET)

Denkbar wäre höchstens, dass die digitale Reproduktion geschützt ist, sofern es sich um eine 3D-Reproduktion handelt. Es sieht aber schon sehr nach einer 2D-Reproduktion mit einem Flachbettscanner aus, womit also kein urheberrechtlicher Schutz entstanden ist. -- Chaddy · D 00:13, 26. Nov. 2020 (CET)
Eine 3D-Reproduktion? Wie würde die bei einer Unterschrift aussehen? Interessiert --Regio (Fragen und Antworten) 14:51, 1. Dez. 2020 (CET)
Naja, z. B. einfach mit dem Handy abfotografiert. -- Chaddy · D 20:16, 1. Dez. 2020 (CET)
Mit manchen Justizirrtümern in D müssen wir uns noch einige Zeit herumschlagen... Ein Trommelscanner für 50.000 Euro mit 12.000 DpI schafft ungeschützte Werke, das gleiche Objekt mit dem Telefon geknipst ist geschützt... --M@rcela 20:22, 1. Dez. 2020 (CET)

Ortschronik Niedersteinbach

Hallo,

ich habe die Chronik als PDF nach Commons hochgeladen. [6] Der Verfasser hat jetzt dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben, es liegt mir vor. Ich würde gern per OTRS das Ganze abklären, wie ist da der richtige Weg bzw. wer kann mir hier helfen? --mw (Diskussion) 17:17, 20. Nov. 2020 (CET)

Abbildungen auf/von Geldscheinen urheberrechtlich geschützt ?

Kann jemand diese Frage beantworten? Danke im Voraus! Brunswyk (Diskussion) 15:53, 23. Nov. 2020 (CET)