„Marktrisiko“ – Versionsunterschied

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'''Marktrisiko''' (auch ''Marktpreisrisiko'' oder ''Marktpreisänderungsrisiko''; {{enS|''market risk''}}) ist allgemein ein [[Finanzrisiko]], dem sich ein [[Marktteilnehmer]] durch Veränderungen des [[Marktwert]]s oder sonstiger [[Marktdaten]] auf einem [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]] gegenübersieht.
Das '''Marktrisiko''' (auch '''Marktpreisrisiko''' oder ''Marktpreisänderungsrisiko'') ist das Risiko, das einem [[Marktteilnehmer]] durch Veränderungen des [[Marktwert]]s oder sonstiger [[Marktdaten]] auf einem [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]] erwächst. Es zählt zu den [[Finanzrisiko|Finanzrisiken]].


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Das Marktrisiko ist eines der wichtigsten [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Unternehmensrisiken]] und mit einer Bedrohung aus der künftigen [[Marktentwicklung]] verbunden,<ref>Armin Töpfer/Anja Heymann, ''Marktrisiken'', in: Dietrich Dörner/Péter Horváth/Henning Kagermann (Hrsg.), Praxis des Risikomanagements, 2000, S. 227</ref> wobei die Bedrohung aus einem [[Preis (Wirtschaft)|Preis-]] und/oder [[Absatzvolumen|Mengenrisiko]] bestehen kann. Marktrisiken sind in jedem [[Lagerhaltung|Bestand]] ([[Portfolio]]) immanent und beschreiben das [[Risiko]], das aus der Bestandhaltung eines Portfolios resultiert.<ref>[https://books.google.de/books?id=D-pKIU57kwAC&pg=PA50&dq=marktrisiko&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=marktrisiko&f=false Jürgen Kantowski, ''Einsatz von Realoptionen im Investitionscontrolling am Beispiel Biotechnologie'', 2011, S. 50]</ref> Das Marktrisiko besteht in der Verlustgefahr oder Gewinnchance, dass sich durch die Bestandhaltung die Marktdaten negativ oder positiv zu Lasten oder zu Gunsten eines bestandhaltenden [[Wirtschaftssubjekt]]s ([[Unternehmen]], [[Privathaushalt]]e oder der [[Staat]]) entwickeln und zu einem [[Jahresfehlbetrag|Verlust]] oder [[Gewinn]] führen können.
Das Marktrisiko ist eines der wichtigsten [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Unternehmensrisiken]] und mit einer Bedrohung aus der künftigen [[Marktentwicklung]] verbunden,<ref>{{Literatur |Autor=Armin Töpfer, Anja Heymann |Titel=Marktrisiken |Hrsg=Dietrich Dörner, Péter Horváth, Henning Kagermann |Sammelwerk=Praxis des Risikomanagements |Datum=2000 |Seiten=227}}</ref> die aus [[Preis (Wirtschaft)|Preis-]] und [[Absatzvolumen|Mengenrisiken]] bestehen kann. Marktrisiken sind in jedem [[Lagerhaltung|Bestand]] ([[Portfolio]]) immanent und beschreiben das [[Risiko]], das aus der Bestandhaltung eines Portfolios resultiert.<ref>{{Literatur |Autor=Jürgen Kantowski |Titel=Einsatz von Realoptionen im Investitionscontrolling am Beispiel Biotechnologie |Online={{Google Buch |BuchID=D-pKIU57kwAC |Seite=50 |Hervorhebung=Marktrisiko}} |Datum=2011 |Seiten=50}}</ref> Das Marktrisiko besteht in der Verlustgefahr oder Gewinnchance, dass sich durch die Bestandhaltung die Marktdaten negativ oder positiv zu Lasten oder zu Gunsten eines bestandhaltenden [[Wirtschaftssubjekt]]s ([[Unternehmen]], [[Privathaushalt]]e oder der [[Staat]]) entwickeln und zu einem [[Jahresfehlbetrag|Verlust]] oder [[Gewinn]] führen können.


== Arten ==
== Arten ==
[[William F. Sharpe]] (1964) und John Lintner (1965) entwickelten das [[Capital Asset Pricing Model]] (CAPM), welches das Gesamtrisiko eines [[Warenbestand]]s oder einer [[Finanzanlage]] in [[systematisches Risiko|systematisches]] und [[unsystematisches Risiko]] aufteilt. Das systematische Risiko beschreibt jenen Teil des Gesamtrisikos, der sich aus der Marktentwicklung ergibt. Dieses ''systematische Risiko'' wird oft als Marktrisiko im engeren Sinn bezeichnet. Es ergibt sich aus veränderten externen Marktdaten wie [[Preisniveau]], [[Zinsniveau]], [[Kursniveau]], [[Konjunktur]]risiken, [[Länderrisiko|Länderrisiken]], [[Schock (Volkswirtschaftslehre)|volkswirtschaftlichen Schocks]], gesetzlichen Auswirkungen wie [[Verbraucherschutz]], [[Steuer]]n, aber auch [[Krieg]]e, [[Naturkatastrophe]]n, politischen Risiken, [[Umweltzustand|Umweltveränderungen]], [[demografische Entwicklung|demografischen Entwicklungen]] oder [[technologischer Fortschritt|technologischem Fortschritt]]. Dem systematischen Risiko unterliegen alle Marktteilnehmer und alle [[Handelsobjekt]]e gleichermaßen. Es lässt sich nicht [[Risikodiversifizierung|diversifizieren]], sondern durch [[Wertsicherungsstrategie]]n (etwa [[Buy and hold]], [[Orderzusatz#Stop-Loss-Limit|Stop-Loss]]) reduzieren. Bei ihm wirkt der [[Betafaktor]] (β-Faktor) als [[Messgröße]] für die [[Volatilität]] eines bestimmten Handelsobjekts im Vergleich zur Volatilität des relevanten Gesamtmarkts.
[[William F. Sharpe]] (1964) und John Lintner (1965) entwickelten das [[Capital Asset Pricing Model|Kapitalgutpreismodell]] (CAPM), welches das Gesamtrisiko eines [[Warenbestand]]s oder einer [[Finanzanlage]] in [[systematisches Risiko|systematisches]] und [[unsystematisches Risiko]] aufteilt. Das systematische Risiko beschreibt jenen Teil des Gesamtrisikos, der sich aus der Marktentwicklung ergibt. Dieses ''systematische Risiko'' wird oft als Marktrisiko im engeren Sinn bezeichnet. Es ergibt sich aus veränderten externen Marktdaten wie [[Preisniveau]], [[Zinsniveau]], [[Kursniveau]], [[Konjunktur]]risiken, [[Länderrisiko|Länderrisiken]], [[Schock (Volkswirtschaftslehre)|volkswirtschaftlichen Schocks]], gesetzlichen Auswirkungen wie [[Verbraucherschutz]], [[Steuer]]n, aber auch [[Krieg]]e, [[Naturkatastrophe]]n, politischen Risiken, [[Umweltzustand|Umweltveränderungen]], [[demografische Entwicklung|demografischen Entwicklungen]] oder [[technologischer Fortschritt|technologischem Fortschritt]]. Dem systematischen Risiko unterliegen alle Marktteilnehmer und alle [[Handelsobjekt]]e gleichermaßen. Es lässt sich nicht [[Risikodiversifizierung|diversifizieren]], sondern durch [[Wertsicherungsstrategie]]n (etwa [[Buy and hold]], [[Orderzusatz#Stop-Loss-Limit|Stop-Loss]]) reduzieren. Bei ihm wirkt der [[Betafaktor]] (β-Faktor) als [[Messgröße]] für die [[Volatilität]] eines bestimmten Handelsobjekts im Vergleich zur Volatilität des relevanten Gesamtmarkts.


Das ''unsystematische Marktrisiko'' betrifft das individuelle Risiko eines speziellen Handelsobjekts, dessen Risikoursache stets in ihm selbst begründet ist.<ref>Fred Wagner, ''Gabler Versicherungslexikon'', 2011. S. 673</ref> Andere Handelsobjekte auf demselben Markt sind hiervon nicht betroffen. Zum unsystematischen Risiko gehören beispielsweise [[Fehlentscheidung]]en des [[Management]]s wie etwa falsche [[Produktpolitik]] oder schlechtes [[Kostenmanagement]]. Auch das [[Bonität]]srisiko einer bestimmten [[Anleihe]], das [[Kreditrisiko]] eines [[Kredit]]s, der [[Kundenkredit]] sowie [[Havarie]]n gehören hierzu. Es lässt sich durch Portfoliobildung diversifizieren.
Das ''unsystematische Marktrisiko'' betrifft das individuelle Risiko eines speziellen Handelsobjekts, dessen Risikoursache stets in ihm selbst begründet ist.<ref>{{Literatur |Autor=Fred Wagner |Titel=Gabler Versicherungslexikon |Datum=2011 |Verlag=Gabler |ISBN=978-3-8349-0192-7 |Seiten=673}}</ref> Andere Handelsobjekte auf demselben Markt sind hiervon nicht betroffen. Zum unsystematischen Risiko gehören beispielsweise [[Fehlentscheidung]]en des [[Management]]s wie etwa falsche [[Produktpolitik]] oder schlechtes [[Kostenmanagement]]. Auch das [[Bonität]]srisiko einer bestimmten [[Anleihe]], das [[Kreditrisiko]] eines [[Kredit]]s, der [[Kundenkredit]] sowie [[Havarie]]n gehören hierzu. Es lässt sich durch Portfoliobildung diversifizieren.


== Beispiele ==
== Beispiele ==
Für deutsche [[Aktie]]n besteht das systematische Marktrisiko in der Gefahr eines allgemeinen Kursverfalls, der beispielsweise am Rückgang des [[DAX]]-Indexes zu messen ist. Das unsystematische Marktrisiko hingegen rührt von Änderungen einzelner [[Marktpreis]]e (z. B. eines einzelnen [[Aktienkurs]]es) her, die unabhängig von allgemeinen Marktbewegungen sind (''Residualrisiko''). Das unsystematische Risiko kann darin bestehen, dass sich die [[Unternehmensdaten]] einer bestimmten Aktiengesellschaft negativ entwickelt haben und zu einem Kursverfall dieser Aktie führen. Bei [[Anleihen]] besteht das systematische Marktrisiko etwa in einer Veränderung des Zinsniveaus, die sich auf alle Anleihen auswirkt. Das unsystematische [[Zinsrisiko]] bildet den Teil des Zinsrisikos, der vom einzelnen [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] bzw. der einzelnen [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] herrührt. Ein wesentlicher Treiber des unsystematischen Zinsrisikos ist die [[Bonität]] des Emittenten. Somit ist das unsystematische Zinsrisiko einer Anleihe deren [[Kreditrisiko]] in Form eines Marktpreisrisikos, das in einem [[Spread (Wirtschaft)|Spread]] zu einem [[Risikofreier Zinssatz|risikofreien Zinssatz]] zum Ausdruck kommt. Einen Sonderfall stellt der Begriff der ''Optionspreisrisiken'' dar, der alle aus dem Handel mit [[Option (Wirtschaft)|Optionen]] resultierende Risiken umfasst. Neben dem Risiko der Preisänderung des Basiswertes (das z. B. bei einer [[Aktienoption]] eine spezielle Form des Aktienrisikos ist) sind Optionen insbesondere dem Risiko sich ändernder [[Volatilität|Volatilitäten]] (''Volatilitätsrisiko'') ausgesetzt.
Für deutsche [[Aktie]]n besteht das systematische Marktrisiko in der Gefahr eines allgemeinen Kursverfalls, der beispielsweise am Rückgang des [[DAX]] als Leitindex zu messen ist. Das unsystematische Marktrisiko hingegen rührt von Änderungen einzelner [[Marktpreis]]e (z. B. eines einzelnen [[Aktienkurs]]es) her, die unabhängig von allgemeinen Marktbewegungen sind (''Residualrisiko''). Das unsystematische Risiko kann darin bestehen, dass sich die [[Unternehmensdaten]] einer bestimmten Aktiengesellschaft negativ entwickelt haben und zu einem Kursverfall dieser Aktie führen. Bei [[Anleihe]]n besteht das systematische Marktrisiko etwa in einer Veränderung des Zinsniveaus, die sich auf alle Anleihen auswirkt. Das unsystematische [[Zinsrisiko]] bildet den Teil des Zinsrisikos, der vom einzelnen [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] bzw. der einzelnen [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] herrührt. Ein wesentlicher Treiber des unsystematischen Zinsrisikos ist die [[Bonität]] des Emittenten. Somit ist das unsystematische Zinsrisiko einer Anleihe deren [[Kreditrisiko]] in Form eines Marktpreisrisikos, das im [[Spread (Wirtschaft)|Bonitätsaufschlag]] („Spread“) auf einen [[Risikofreier Zinssatz|risikofreien Zinssatz]] zum Ausdruck kommt. Einen Sonderfall stellt der Begriff der ''Optionspreisrisiken'' dar, der alle aus dem Handel mit [[Option (Wirtschaft)|Optionen]] resultierende Risiken umfasst. Neben dem Risiko der Preisänderung des Basiswertes (das z. B. bei einer [[Aktienoption]] eine spezielle Form des Aktienrisikos ist) sind Optionen insbesondere dem Risiko sich ändernder [[Volatilität|Volatilitäten]] (''Volatilitätsrisiko'') ausgesetzt.


Ein [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]] kann dem Marktrisiko nur entgehen, indem er keine risikobehafteten Wertpapiere kauft. Da das Marktrisiko nicht diversifiziert werden kann, wird von den Investoren hierfür eine [[Risikoprämie]] verlangt.
Ein [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]] kann dem Marktrisiko nur entgehen, indem er keine risikobehafteten Wertpapiere kauft. Da das Marktrisiko nicht diversifiziert werden kann, erhalten Investoren hierfür im Regelfall eine [[Risikoprämie]].


== Nichtbanken ==
== Nichtbanken ==
Das Marktrisiko bei [[Nichtbank]]en umfasst den aktuellen und potenziellen [[Erfolg]] bzw. [[Misserfolg]] eines [[Unternehmen]]s.<ref>[https://books.google.de/books?id=9Se0VbG3sWEC&pg=PA36&dq=Marktrisiko+Marktanteil&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Marktrisiko%20Marktanteil&f=false Thorsten Schmitz/Michael Wehrheim, ''Risikomanagement'', 2006, S. 36]</ref> [[Marktanteil]], [[Marktvolumen]], [[Marktwachstum]] und [[Marktpotential]] bergen Marktrisiken. Sie beinhalten die Veränderung der Wettbewerbsbedingungen an den Beschaffungs- und Absatzmärkten. Das Marktrisiko von Nichtbanken besteht konkret darin, dass auf den [[Beschaffung]]s- ([[Rohstoff (Produktion)|Roh-]], [[Hilfsstoff (Produktion)|Hilfs-]] und [[Betriebsstoff]]e) und [[Absatzmarkt|Absatzmärkten]] ([[Fertigerzeugnis]]se, [[Halbfabrikat]]e) die eigenen [[Unternehmensziel]]e nicht durchgesetzt werden können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die zur [[Produktion]] erforderlichen Rohstoffe ganz oder teilweise nicht oder nur zu unerwartet höheren Preisen beschafft werden können oder die eigenen [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]]/[[Dienstleistung]]en ganz oder teilweise nicht oder nur zu niedrigeren als den geplanten [[Verkaufspreis]]en vermarktet werden können. Das Beschaffungsrisiko kann im Rahmen des [[Hedging]] ([[Derivat (Wirtschaft)|Derivate]], [[Lagerhaltung]]), Nutzung von [[Substitutionsgut|Substitutionsgütern]] oder verstärkte [[Verhandlungsmacht]] gegenüber [[Lieferant]]en verringert oder ausgeschaltet werden.<ref>Thorsten Schmitz/Michael Wehrheim, ''Risikomanagement'', 2006, S. 38</ref> Das Absatzrisiko kann darin bestehen, dass die [[Nachfrage (Mikroökonomie)|Nachfrage]] nicht oder nicht vollständig gedeckt werden kann (''quantitatives Marktrisiko''), die [[Produktqualität]] nicht den [[Kundenerwartung]]en entspricht (''qualitatives Marktrisiko''), die falsche [[Zielgruppe]] (''lokales Marktrisiko'') oder der falsche Vermarktungszeitpunkt (''temporäres Marktrisiko'') ausgewählt wurde.<ref>[https://books.google.de/books?id=D3TpBQAAQBAJ&pg=PA264&dq=Marktrisiko&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Marktrisiko&f=false Herbert Strunz/Monique Dorsch, ''Management im internationalen Kontext'', 2009, S. 264]</ref> Dieses Absatzrisiko kann beispielsweise durch [[Marktforschung]] und [[Marktanalyse]], [[Termingeschäft]]e ([[Devisentermingeschäft]]e bei [[Export]]en in [[Fremdwährung]]en) oder Erhöhung des relativen Marktanteils verringert werden ([[BCG-Matrix]]). Das höchste Marktrisiko besteht deshalb in der [[Markteinführung]] von [[Produktinnovation]]en/[[Finanzinnovation]]en, bei denen noch keine Marktanteile bestehen und das Marktpotenzial schwer vorhersehbar ist.
Das Marktrisiko bei [[Nichtbank]]en umfasst den aktuellen und potenziellen [[Erfolg]] bzw. [[Misserfolg]] eines [[Unternehmen]]s.<ref>{{Literatur |Autor=Thorsten Schmitz, Michael Wehrheim |Titel=Risikomanagement |Seiten=36 |Online={{Google Buch |BuchID=9Se0VbG3sWEC |Seite=36 |Hervorhebung=Marktrisiko Marktanteil}} |Datum= 2006 |ISBN=3-17-019330-9}}</ref> [[Marktanteil]], [[Marktvolumen]], [[Marktwachstum]] und [[Marktpotential]] bergen Marktrisiken. Sie beinhalten die Veränderung der Wettbewerbsbedingungen an den Beschaffungs- und Absatzmärkten. Das Marktrisiko von Nichtbanken besteht konkret darin, dass auf den [[Beschaffung]]s- ([[Rohstoff (Produktion)|Roh-]], [[Hilfsstoff (Produktion)|Hilfs-]] und [[Betriebsstoff]]e) und [[Absatzmarkt|Absatzmärkten]] ([[Fertigerzeugnis]]se, [[Halbfabrikat]]e) die eigenen [[Unternehmensziel]]e nicht durchgesetzt werden können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die zur [[Produktion]] erforderlichen Rohstoffe ganz oder teilweise nicht oder nur zu unerwartet höheren Preisen beschafft werden können oder die eigenen [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]]/[[Dienstleistung]]en ganz oder teilweise nicht oder nur zu niedrigeren als den geplanten [[Verkaufspreis]]en vermarktet werden können. Das Beschaffungsrisiko kann im Rahmen des [[Hedging]] ([[Derivat (Wirtschaft)|Derivate]], [[Lagerhaltung]]), Nutzung von [[Substitutionsgut|Substitutionsgütern]] oder verstärkte [[Verhandlungsmacht]] gegenüber [[Lieferant]]en verringert oder ausgeschaltet werden.<ref>{{Literatur |Autor=Thorsten Schmitz, Michael Wehrheim |Titel=Risikomanagement |Seiten=38 |Datum=2006 |ISBN=3-17-019330-9}}</ref> Das Absatzrisiko kann darin bestehen, dass die [[Nachfrage (Mikroökonomie)|Nachfrage]] nicht oder nicht vollständig gedeckt werden kann (''quantitatives Marktrisiko''), die [[Produktqualität]] nicht den [[Kundenerwartung]]en entspricht (''qualitatives Marktrisiko''), die falsche [[Zielgruppe]] (''lokales Marktrisiko'') oder der falsche Vermarktungszeitpunkt (''temporäres Marktrisiko'') ausgewählt wurde.<ref>{{Literatur |Autor=Herbert Strunz, Monique Dorsch |Titel=Management im internationalen Kontext. Mit 40 Fallstudien |Verlag=Oldenbourg Verlag |Ort=München |Auflage=2 |ISBN=978-3-486-59058-6 |Online={{Google Buch |BuchID=D3TpBQAAQBAJ |Seite=264 |Hervorhebung=Marktrisiko}} |Datum=2009 |Seiten=264}}</ref> Dieses Absatzrisiko kann beispielsweise durch [[Marktforschung]] und [[Marktanalyse]], [[Termingeschäft]]e ([[Devisentermingeschäft]]e bei [[Export]]en in [[Fremdwährung]]en) oder Erhöhung des relativen Marktanteils verringert werden ([[BCG-Matrix]]). Das höchste Marktrisiko besteht deshalb in der [[Markteinführung]] von [[Produktinnovation|Produkt-]] oder [[Finanzinnovation]]en, bei denen noch keine Marktanteile bestehen und das Marktpotenzial schwer vorhersehbar ist.


== Bankwesen ==
== Bankwesen ==
Auf die [[Kreditwirtschaft]] bezogen sind Marktrisiken die Verlustgefahren, die durch Marktbewegungen bei Finanzmarktrisiken auftreten können.<ref>[https://books.google.de/books?id=SU5YCwAAQBAJ&pg=PT525&dq=Marktrisiko+crr&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Marktrisiko%20%20&f=false Hannes Enthofer/Patrick Haas, ''Asset Liability Management / Gesamtbanksteuerung'', 2016, S. 95]</ref>
Auf die [[Kreditwirtschaft]] bezogen sind Marktrisiken die Verlustgefahren, die durch Marktbewegungen bei Finanzmarktrisiken auftreten können.<ref>{{Literatur |Autor=Hannes Enthofer, Patrick Haas |Titel=Asset Liability Management/Gesamtbanksteuerung |Verlag=Linde Verlag |Ort=Wien |Datum=2016 |ISBN=978-3-7143-0262-2 |Online={{Google Buch |BuchID=SU5YCwAAQBAJ |Seite=95 |Hervorhebung=Marktrisiko}} |Seiten=95}}</ref>


=== Allgemeines ===
=== Allgemeines ===
[[Kreditinstitut]]e und sonstige [[Finanzdienstleistungsinstitut]]e sind auf den besonders [[Volatilität|volatilen]] [[Finanzmarkt|Finanzmärkten]] ([[Geldmarkt]] und [[Kapitalmarkt]]) tätig. Hier tauchen als marktspezifische Ausprägungen des Marktrisikos das [[Zinsänderungsrisiko]] (Änderungen des [[Marktzins]]es auf zinstragende [[Risikoposition]]en), [[Kursrisiko]] (bei [[Wertpapier]]en wie [[Aktie]]n, [[Anleihe]]n), [[Währungsrisiko]] ([[Exposure (Finanzwirtschaft)#Offene Positionen|offene Fremdwährungspositionen]] und [[Aufwertung (Währung)|Aufwertungs-]] und [[Abwertung (Währung)|Abwertungsrisiko]]), [[Rohstoff]]- ([[Commodities]]-) Risiko, Konzentrationsrisiko ([[Klumpenrisiko]], [[Granularität (Kredit)|Granularität]]) und [[Spread (Wirtschaft)|Spread-Risiko]] ([[Ausfallrisiko|Ausfall-]] und [[Kreditrisiko|Kreditrisiken]], [[Emittentenrisiko|Emi]]ttentenrisiken, [[Gegenparteiausfallrisiko|Gegenparteiausfallrisiken]]) auf. Wenn Rohstoffe und [[Edelmetall]]e auf [[Sekundärmarkt|Sekundärmärkten]] gehandelt werden, kann eine geringere [[Marktliquidität]] bestehen, die die Volatilität und damit das [[Marktliquiditätsrisiko]] vergrößern kann. Manche Autoren fügen zu den Marktrisiken noch das [[Refinanzierungskosten]]risiko hinzu.<ref>Hannes Enthofer/Patrick Haas, ''Asset Liability Management / Gesamtbanksteuerung'', 2016, S. 97</ref>
[[Kreditinstitut]]e und sonstige [[Finanzdienstleistungsinstitut]]e sind auf den besonders [[Volatilität|volatilen]] [[Finanzmarkt|Finanzmärkten]] ([[Geldmarkt]] und [[Kapitalmarkt]]) tätig. Hier tauchen als marktspezifische Ausprägungen des Marktrisikos das [[Zinsänderungsrisiko]] (Änderungen des [[Marktzins]]es auf zinstragende [[Risikoposition]]en), [[Kursrisiko]] (bei [[Wertpapier]]en wie [[Aktie]]n, [[Anleihe]]n), [[Währungsrisiko]] ([[Exposure (Finanzwirtschaft)#Offene Positionen|offene Fremdwährungspositionen]] und [[Aufwertung (Währung)|Aufwertungs-]] und [[Abwertung (Währung)|Abwertungsrisiko]]), [[Rohstoff]]- ([[Commodities]]-) Risiko, Konzentrationsrisiko ([[Klumpenrisiko]], [[Granularität (Kredit)|Granularität]]) und [[Spread (Wirtschaft)|Spread-Risiko]] ([[Ausfallrisiko|Ausfall-]] und [[Kreditrisiko]], [[Emittentenrisiko]], [[Gegenparteiausfallrisiko]]) auf. Wenn Rohstoffe und [[Edelmetall]]e auf [[Sekundärmarkt|Sekundärmärkten]] gehandelt werden, kann eine geringere [[Marktliquidität]] bestehen, die die Volatilität und damit das [[Marktliquiditätsrisiko]] vergrößern kann. Manche Autoren fügen zu den Marktrisiken noch das [[Refinanzierungskosten]]risiko hinzu.<ref>{{Literatur |Autor=Hannes Enthofer, Patrick Haas |Titel=Asset Liability Management/Gesamtbanksteuerung |Verlag=Linde Verlag |Ort=Wien |Datum=2016 |ISBN=978-3-7143-0262-2 |Seiten=97}}</ref>


=== Bankenaufsichtsrecht ===
=== Bankenaufsichtsrecht ===
Das hieraus resultierende Marktrisiko blieb [[bankenaufsicht]]srechtlich lange unbeachtet. Erst der im August 1974 erlassene [[Grundsatz Ia]] sah ab Oktober 1990 die Berücksichtigung von Markt- und Zinsänderungsrisiken aus außerbilanziellen [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäften]] vor. Auch [[Basel I]] vom Juli 1988 brachte weltweit ab Dezember 1992 für Kreditinstitute lediglich eine Unterlegung von Kreditrisiken mit [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenmitteln]]. Eine zusätzliche Unterlegung von Marktrisiken kam erst im Januar 1996 heraus („Basler Marktrisikopapier“) und war ab Dezember 1997 anzuwenden. Erfasst hiervon wurden Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken.
Das bei Finanzinstituten liegende Marktrisiko blieb [[bankenaufsicht]]s&shy;rechtlich lange unbeachtet. Erst der im August 1974 erlassene [[Grundsatz Ia]] sah ab Oktober 1990 die Berücksichtigung von Markt- und Zinsänderungsrisiken aus außerbilanziellen [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäften]] vor. Auch [[Basel I]] vom Juli 1988 brachte weltweit ab Dezember 1992 für Kreditinstitute lediglich eine Unterlegung von Kreditrisiken mit [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenmitteln]]. Eine zusätzliche Unterlegung von Marktrisiken kam erst im Januar 1996 heraus („Basler Marktrisikopapier“) und war ab Dezember 1997 anzuwenden. Erfasst hiervon wurden Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken.


Die nach {{§|25a|kredwg|juris}} Abs. 1 [[Kreditwesengesetz|KWG]] im Dezember 2012 vom [[BAFin]] erlassenen [[Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)]] konkretisieren in BTR 2 die in Kreditinstituten vorzunehmenden [[Aufbauorganisation|aufbau-]] und [[Ablauforganisation|ablauforganisatorischen]] Vorkehrungen. Danach dürfen Marktpreisrisiken nur eingegangen werden, wenn hierfür [[Kreditlinie#Besondere bankinterne Kreditlinien|Limitsysteme]] eingerichtet wurden. Über die vorhandenen Marktrisiken ist vierteljährlich ein [[Risikobericht]] zu erstellen (BTR 2.1).
Die nach {{§|25a|kredwg|juris}} Abs. 1 [[Kreditwesengesetz|KWG]] im Dezember 2012 von der [[BAFin]] erlassenen [[Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)]] konkretisieren in BTR 2 die in Kreditinstituten vorzunehmenden [[Aufbauorganisation|aufbau-]] und [[Ablauforganisation|ablauforganisatorischen]] Vorkehrungen. Danach dürfen Marktpreisrisiken nur eingegangen werden, wenn hierfür [[Kreditlinie#Besondere bankinterne Kreditlinien|Limitsysteme]] eingerichtet wurden. Über die vorhandenen Marktrisiken ist vierteljährlich ein [[Risikobericht]] zu erstellen (BTR 2.1).


Systematische und detaillierte operative Vorgaben macht die seit Januar 2014 in allen [[EU-Mitgliedstaaten]] geltende [[Kapitaladäquanzverordnung]] (CRR), die neben Kreditrisiken und [[Operationelles Risiko|operationellen Risiken]] bankenaufsichtsrechtlich auch Marktrisiken reguliert. Gemäß Art. 325 ff. CRR sind Marktrisiken mit Eigenmitteln zu unterlegen. In Art. 290 Abs. 5 CRR sind als wichtigste Marktrisikofaktoren Zinsen, Wechselkurse, Aktien, Kreditrisikospreads und Rohstoffpreise aufgezählt.
Systematische und detaillierte operative Vorgaben macht die seit Januar 2014 in allen [[EU-Mitgliedstaaten]] geltende [[Kapitaladäquanzverordnung]] (CRR), die neben Kreditrisiken und [[Operationelles Risiko|operationellen Risiken]] bankenaufsichtsrechtlich auch Marktrisiken reguliert. Gemäß Art. 325 ff. CRR sind Marktrisiken mit Eigenmitteln zu unterlegen. In Art. 290 Abs. 5 CRR sind als wichtigste Marktrisikofaktoren Zinsen, Wechselkurse, Aktien, Kreditrisikospreads und Rohstoffpreise aufgezählt.


=== Ermittlung ===
=== Ermittlung ===
Wie bei Kreditrisiken und operationellen Risiken bietet die CRR für die Ermittlung der Marktrisiken den [[Standardansatz]] (''Marktrisiko-Standardansatz''; ({{enS|''Market Risk Standardized Approach''}}, MRSA)) für das spezifische Marktrisiko im [[Handelsbuch]] an und lässt nach Art. 363 CRR auch erlaubnispflichtige bankinterne Modelle zu, sofern sie validiert sind (Art. 369 CRR). Eigenmittel sind nur für Netto-Positionen, also die Differenz von Kaufpositionen ({{enS|''long positions''}}) und Verkaufspositionen ({{enS|''short positions''}}) desselben [[Basiswert]]s vorzuhalten ([[Long und Short]]; Art. 327 CRR). Derivative [[Finanzinstrument]]e (wie [[Zinsterminkontrakt]]e oder [[Zinsswap]]s) werden wie Wertpapiere behandelt (Art. 328 CRR). Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken sind nur zu berücksichtigen, wenn ihre Netto-Position einen Schwellenwert von 2 % des Eigenkapitals überschreitet. Bei der Ermittlung dieser Netto-Positionen ist als [[Risikomaß]] der [[Value at Risk]] zu verwenden, der eigens zur Steuerung der Marktrisiken entwickelt wurde<ref>Daniela Uhlmann, ''Value-at-Risk basiertes Risikomanagement zur Beurteilung von Marktrisiken'', 2014, S. 6</ref> und als Synonym für das Marktrisiko von Finanzanlagen gilt.<ref>Michael Auer, ''Methoden zu Quantifizierung von Marktpreisrisiken'', 2002, S. 14</ref> Die Messung erfolgt anhand der [[Aktiva|Aktiv-]] und [[Passiva|Passivpositionen]] der [[Bankbilanz]], womit offene Positionen identifiziert werden können. Der [[Buchwert]] von [[Forderung]]en und [[Verbindlichkeit]]en gibt Auskunft über die Höhe der zukünftigen [[Zahlung]]en. Derivate sind nicht in der Bilanz erfasst, müssen aber trotzdem in die Nettopositionen eingehen. Optionsgeschäfte werden mittels des Deltafaktors erfasst (Art. 278 Abs. 2 CRR).
Wie bei Kreditrisiken und operationellen Risiken bietet die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) für die Ermittlung der Marktrisiken den [[Standardansatz]] (''Marktrisiko-Standardansatz'', abgekürzt MRSA) für das spezifische Marktrisiko im [[Handelsbuch]] an und lässt nach Art. 363 CRR auch erlaubnispflichtige bankinterne Modelle zu, sofern sie validiert sind (Art. 369 CRR). Eigenmittel sind nur für Nettopositionen, also je [[Basiswert]] für die Differenz von Kauf- und Verkaufspositionen (siehe [[Long und Short]]) vorzuhalten ( Art. 327 CRR). Derivative [[Finanzinstrument]]e – beispielsweise [[Zinsterminkontrakt]]e und [[Zinsswap]]s werden wie Wertpapiere behandelt (Art. 328 CRR). Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken sind nur zu berücksichtigen, wenn ihre Nettoposition einen Schwellenwert von 2 Prozent des Eigenkapitals überschreitet. Bei der Ermittlung dieser Nettopositionen ist als [[Risikomaß]] ein Quantil der Verlustfunktion, der [[Value at Risk]] zu verwenden der Begriff wurde eigens zur Steuerung der Marktrisiken etabliert<ref>{{Literatur |Autor=Daniela Uhlmann |Titel=Value-at-Risk basiertes<!-- Sic! Fehlende Durchkopplung --> Risikomanagement zur Beurteilung von Marktrisiken |Datum=2014 |ISBN=3956843886 |Seiten=6}}</ref> und wird im Finanzwesen oft vereinfachend als Synonym für das Marktrisiko selbst angesehen.<ref>{{Literatur |Autor=Michael Auer |Titel=Methoden zur Quantifizierung von Marktpreisrisiken. Ein empirischer Vergleich |Datum=2002 |Ort=Lohmar/Köln |ISBN=3-89012-986-2 |Sammelwerk=Finanzierung, Kapitalmarkt und Banken |Hrsg=Hermann Locarek-Junge, Klaus Röder, Mark Wahrenburg |Band=16 |Seiten=14}}</ref> Die Messung erfolgt anhand der [[Aktiva|Aktiv-]] und [[Passiva|Passivpositionen]] der [[Bankbilanz]], womit offene Positionen identifiziert werden können. Der [[Buchwert]] von [[Forderung]]en und [[Verbindlichkeit]]en gibt Auskunft über die Höhe der zukünftigen [[Zahlung]]en. Derivate sind nicht in der Bilanz erfasst, müssen aber trotzdem in die Nettopositionen eingehen. Optionsgeschäfte werden mittels des Deltafaktors erfasst (Art. 278 Abs. 2 CRR).


Durch die Berücksichtigung des Marktrisikos kommt es vor, dass ein Geschäft kumulativ mit Eigenmitteln zu unterlegen ist. Ein [[Fremdwährungskredit]] besteht beispielsweise sowohl aus einem Kursrisiko (wegen des [[Währungsrisiko]]s) als auch aus dem Kreditrisiko des [[Kreditnehmer]]s,<ref>[https://books.google.de/books?id=MOWZBAAAQBAJ&pg=PA29&dq=Marktrisiko+crr&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Marktrisiko%20crr&f=false Olaf Fischer, ''Allgemeine Bankbetriebswirtschaft'', 2014, S. 29]</ref> die beide – unabhängig voneinander – mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.
Durch die Berücksichtigung des Marktrisikos kommt es vor, dass ein Geschäft kumulativ mit Eigenmitteln zu unterlegen ist. Ein [[Fremdwährungskredit]] besteht beispielsweise sowohl aus einem Kursrisiko (wegen des [[Währungsrisiko]]s) als auch aus dem Kreditrisiko des [[Kreditnehmer]]s,<ref>{{Literatur |Autor=Olaf Fischer |Titel=Allgemeine Bankbetriebswirtschaft |Online={{Google Buch |BuchID=MOWZBAAAQBAJ |Seite=29 |Hervorhebung=Marktrisiko CRR}} |Auflage=7 |Verlag=Springer Gabler |Datum=2014 |ISBN=978-3-8349-4666-9 |Seiten=29}}</ref> die beide – unabhängig voneinander – mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.
Die ermittelten [[Daten]] sind von den Banken auf Meldebögen für Marktrisiken<ref>laut Durchführungsverordnung (EU) 680/2014 seit April 2014 anzuwenden</ref> zu übertragen und beinhalten auch die [[Meldewesen (Bank)|Meldung]] für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung ({{enS|''[[Credit Valuation Adjustment]]''}}).
Laut Durchführungsverordnung (EU) 680/2014 sind seit April 2014 die ermittelten [[Daten]] von den Banken auf Meldebögen für Marktrisiken zu übertragen, die auch die [[Meldewesen (Bank)|Meldung]] für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung ({{enS|''[[Credit Valuation Adjustment]]''}}) beinhalten.


== Versicherungswirtschaft ==
== Versicherungswirtschaft ==
Das Marktrisiko der [[Versicherungswirtschaft]] ergibt sich aus ihrer Funktion als [[Kapitalsammelstelle]].<ref>Gerlach Schreiber, ''Solvency II: Grundlagen und Praxis'', 2016, S. 37</ref> In der Versicherungswirtschaft versteht man unter Marktrisiken die aus der Volatilität der Kapitalmärkte resultierenden Risiken der Vermögensanlage des [[Sicherungsvermögen]]s, die den Marktrisiken der Kreditwirtschaft ähneln. Aber nicht nur die bilanziellen [[Aktiva]] sind bei Versicherungen vom Marktrisiko betroffen, sondern entstehen auch durch veränderte [[Diskontfaktor]]en bei [[Sachversicherung]]en und durch gewährleistete [[Garantie]]n und mögliche [[Überschussbeteiligung]]en in der [[Lebensversicherung]] auf der [[Passivseite]].<ref>[https://books.google.de/books?id=uQyEBwAAQBAJ&pg=PA275&dq=marktrisiko+Versicherungswirtschaft&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=marktrisiko%20%20&f=false Helmut Gründl/Helmut Perlet (Hrsg.), ''Solvency II & Risikomanagement: Umbruch in der Versicherungswirtschaft'', 2005, S. 275]</ref>
Das Marktrisiko der [[Versicherungswirtschaft]] ergibt sich aus ihrer Funktion als [[Kapitalsammelstelle]].<ref>{{Literatur |Autor=Gerlach Schreiber |Titel=Solvency II: Grundlagen und Praxis |Datum=2016 |Seiten=37}}</ref> In der Versicherungswirtschaft versteht man unter Marktrisiken die aus der Volatilität der Kapitalmärkte resultierenden Risiken der Vermögensanlage des [[Sicherungsvermögen]]s, die den Marktrisiken der Kreditwirtschaft ähneln. Aber nicht nur die bilanziellen [[Aktiva]] sind bei Versicherungen vom Marktrisiko betroffen; weitere Marktrisiken entstehen auch durch veränderte [[Diskontfaktor]]en bei [[Sachversicherung]]en und durch gewährleistete [[Garantie]]n und mögliche [[Überschussbeteiligung]]en in der [[Lebensversicherung]] auf der [[Passivseite]].<ref>{{Literatur |Hrsg=Helmut Gründl, Helmut Perlet |Titel=Solvency II & Risikomanagement: Umbruch in der Versicherungswirtschaft |Online={{Google Buch |BuchID=uQyEBwAAQBAJ |Seite=275 |Hervorhebung=Marktrisiko Versicherungswirtschaft}} |Verlag=Gabler |Datum=2005 |ISBN=978-3-322-82234-5 |Seiten=275}}</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 18. April 2018, 16:50 Uhr

Das Marktrisiko (auch Marktpreisrisiko oder Marktpreisänderungsrisiko) ist das Risiko, das einem Marktteilnehmer durch Veränderungen des Marktwerts oder sonstiger Marktdaten auf einem Markt erwächst. Es zählt zu den Finanzrisiken.

Allgemeines

Das Marktrisiko ist eines der wichtigsten Unternehmensrisiken und mit einer Bedrohung aus der künftigen Marktentwicklung verbunden,[1] die aus Preis- und Mengenrisiken bestehen kann. Marktrisiken sind in jedem Bestand (Portfolio) immanent und beschreiben das Risiko, das aus der Bestandhaltung eines Portfolios resultiert.[2] Das Marktrisiko besteht in der Verlustgefahr oder Gewinnchance, dass sich durch die Bestandhaltung die Marktdaten negativ oder positiv zu Lasten oder zu Gunsten eines bestandhaltenden Wirtschaftssubjekts (Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat) entwickeln und zu einem Verlust oder Gewinn führen können.

Arten

William F. Sharpe (1964) und John Lintner (1965) entwickelten das Kapitalgutpreismodell (CAPM), welches das Gesamtrisiko eines Warenbestands oder einer Finanzanlage in systematisches und unsystematisches Risiko aufteilt. Das systematische Risiko beschreibt jenen Teil des Gesamtrisikos, der sich aus der Marktentwicklung ergibt. Dieses systematische Risiko wird oft als Marktrisiko im engeren Sinn bezeichnet. Es ergibt sich aus veränderten externen Marktdaten wie Preisniveau, Zinsniveau, Kursniveau, Konjunkturrisiken, Länderrisiken, volkswirtschaftlichen Schocks, gesetzlichen Auswirkungen wie Verbraucherschutz, Steuern, aber auch Kriege, Naturkatastrophen, politischen Risiken, Umweltveränderungen, demografischen Entwicklungen oder technologischem Fortschritt. Dem systematischen Risiko unterliegen alle Marktteilnehmer und alle Handelsobjekte gleichermaßen. Es lässt sich nicht diversifizieren, sondern durch Wertsicherungsstrategien (etwa Buy and hold, Stop-Loss) reduzieren. Bei ihm wirkt der Betafaktor (β-Faktor) als Messgröße für die Volatilität eines bestimmten Handelsobjekts im Vergleich zur Volatilität des relevanten Gesamtmarkts.

Das unsystematische Marktrisiko betrifft das individuelle Risiko eines speziellen Handelsobjekts, dessen Risikoursache stets in ihm selbst begründet ist.[3] Andere Handelsobjekte auf demselben Markt sind hiervon nicht betroffen. Zum unsystematischen Risiko gehören beispielsweise Fehlentscheidungen des Managements wie etwa falsche Produktpolitik oder schlechtes Kostenmanagement. Auch das Bonitätsrisiko einer bestimmten Anleihe, das Kreditrisiko eines Kredits, der Kundenkredit sowie Havarien gehören hierzu. Es lässt sich durch Portfoliobildung diversifizieren.

Beispiele

Für deutsche Aktien besteht das systematische Marktrisiko in der Gefahr eines allgemeinen Kursverfalls, der beispielsweise am Rückgang des DAX als Leitindex zu messen ist. Das unsystematische Marktrisiko hingegen rührt von Änderungen einzelner Marktpreise (z. B. eines einzelnen Aktienkurses) her, die unabhängig von allgemeinen Marktbewegungen sind (Residualrisiko). Das unsystematische Risiko kann darin bestehen, dass sich die Unternehmensdaten einer bestimmten Aktiengesellschaft negativ entwickelt haben und zu einem Kursverfall dieser Aktie führen. Bei Anleihen besteht das systematische Marktrisiko etwa in einer Veränderung des Zinsniveaus, die sich auf alle Anleihen auswirkt. Das unsystematische Zinsrisiko bildet den Teil des Zinsrisikos, der vom einzelnen Emittenten bzw. der einzelnen Emission herrührt. Ein wesentlicher Treiber des unsystematischen Zinsrisikos ist die Bonität des Emittenten. Somit ist das unsystematische Zinsrisiko einer Anleihe deren Kreditrisiko in Form eines Marktpreisrisikos, das im Bonitätsaufschlag („Spread“) auf einen risikofreien Zinssatz zum Ausdruck kommt. Einen Sonderfall stellt der Begriff der Optionspreisrisiken dar, der alle aus dem Handel mit Optionen resultierende Risiken umfasst. Neben dem Risiko der Preisänderung des Basiswertes (das z. B. bei einer Aktienoption eine spezielle Form des Aktienrisikos ist) sind Optionen insbesondere dem Risiko sich ändernder Volatilitäten (Volatilitätsrisiko) ausgesetzt.

Ein Anleger kann dem Marktrisiko nur entgehen, indem er keine risikobehafteten Wertpapiere kauft. Da das Marktrisiko nicht diversifiziert werden kann, erhalten Investoren hierfür im Regelfall eine Risikoprämie.

Nichtbanken

Das Marktrisiko bei Nichtbanken umfasst den aktuellen und potenziellen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens.[4] Marktanteil, Marktvolumen, Marktwachstum und Marktpotential bergen Marktrisiken. Sie beinhalten die Veränderung der Wettbewerbsbedingungen an den Beschaffungs- und Absatzmärkten. Das Marktrisiko von Nichtbanken besteht konkret darin, dass auf den Beschaffungs- (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und Absatzmärkten (Fertigerzeugnisse, Halbfabrikate) die eigenen Unternehmensziele nicht durchgesetzt werden können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die zur Produktion erforderlichen Rohstoffe ganz oder teilweise nicht oder nur zu unerwartet höheren Preisen beschafft werden können oder die eigenen Produkte/Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht oder nur zu niedrigeren als den geplanten Verkaufspreisen vermarktet werden können. Das Beschaffungsrisiko kann im Rahmen des Hedging (Derivate, Lagerhaltung), Nutzung von Substitutionsgütern oder verstärkte Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten verringert oder ausgeschaltet werden.[5] Das Absatzrisiko kann darin bestehen, dass die Nachfrage nicht oder nicht vollständig gedeckt werden kann (quantitatives Marktrisiko), die Produktqualität nicht den Kundenerwartungen entspricht (qualitatives Marktrisiko), die falsche Zielgruppe (lokales Marktrisiko) oder der falsche Vermarktungszeitpunkt (temporäres Marktrisiko) ausgewählt wurde.[6] Dieses Absatzrisiko kann beispielsweise durch Marktforschung und Marktanalyse, Termingeschäfte (Devisentermingeschäfte bei Exporten in Fremdwährungen) oder Erhöhung des relativen Marktanteils verringert werden (BCG-Matrix). Das höchste Marktrisiko besteht deshalb in der Markteinführung von Produkt- oder Finanzinnovationen, bei denen noch keine Marktanteile bestehen und das Marktpotenzial schwer vorhersehbar ist.

Bankwesen

Auf die Kreditwirtschaft bezogen sind Marktrisiken die Verlustgefahren, die durch Marktbewegungen bei Finanzmarktrisiken auftreten können.[7]

Allgemeines

Kreditinstitute und sonstige Finanzdienstleistungsinstitute sind auf den besonders volatilen Finanzmärkten (Geldmarkt und Kapitalmarkt) tätig. Hier tauchen als marktspezifische Ausprägungen des Marktrisikos das Zinsänderungsrisiko (Änderungen des Marktzinses auf zinstragende Risikopositionen), Kursrisiko (bei Wertpapieren wie Aktien, Anleihen), Währungsrisiko (offene Fremdwährungspositionen und Aufwertungs- und Abwertungsrisiko), Rohstoff- (Commodities-) Risiko, Konzentrationsrisiko (Klumpenrisiko, Granularität) und Spread-Risiko (Ausfall- und Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Gegenparteiausfallrisiko) auf. Wenn Rohstoffe und Edelmetalle auf Sekundärmärkten gehandelt werden, kann eine geringere Marktliquidität bestehen, die die Volatilität und damit das Marktliquiditätsrisiko vergrößern kann. Manche Autoren fügen zu den Marktrisiken noch das Refinanzierungskostenrisiko hinzu.[8]

Bankenaufsichtsrecht

Das bei Finanzinstituten liegende Marktrisiko blieb bankenaufsichts­rechtlich lange unbeachtet. Erst der im August 1974 erlassene Grundsatz Ia sah ab Oktober 1990 die Berücksichtigung von Markt- und Zinsänderungsrisiken aus außerbilanziellen Geschäften vor. Auch Basel I vom Juli 1988 brachte weltweit ab Dezember 1992 für Kreditinstitute lediglich eine Unterlegung von Kreditrisiken mit Eigenmitteln. Eine zusätzliche Unterlegung von Marktrisiken kam erst im Januar 1996 heraus („Basler Marktrisikopapier“) und war ab Dezember 1997 anzuwenden. Erfasst hiervon wurden Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken.

Die nach § 25a Abs. 1 KWG im Dezember 2012 von der BAFin erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) konkretisieren in BTR 2 die in Kreditinstituten vorzunehmenden aufbau- und ablauforganisatorischen Vorkehrungen. Danach dürfen Marktpreisrisiken nur eingegangen werden, wenn hierfür Limitsysteme eingerichtet wurden. Über die vorhandenen Marktrisiken ist vierteljährlich ein Risikobericht zu erstellen (BTR 2.1).

Systematische und detaillierte operative Vorgaben macht die seit Januar 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitaladäquanzverordnung (CRR), die neben Kreditrisiken und operationellen Risiken bankenaufsichtsrechtlich auch Marktrisiken reguliert. Gemäß Art. 325 ff. CRR sind Marktrisiken mit Eigenmitteln zu unterlegen. In Art. 290 Abs. 5 CRR sind als wichtigste Marktrisikofaktoren Zinsen, Wechselkurse, Aktien, Kreditrisikospreads und Rohstoffpreise aufgezählt.

Ermittlung

Wie bei Kreditrisiken und operationellen Risiken bietet die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) für die Ermittlung der Marktrisiken den Standardansatz (Marktrisiko-Standardansatz, abgekürzt MRSA) für das spezifische Marktrisiko im Handelsbuch an und lässt nach Art. 363 CRR auch erlaubnispflichtige bankinterne Modelle zu, sofern sie validiert sind (Art. 369 CRR). Eigenmittel sind nur für Nettopositionen, also je Basiswert für die Differenz von Kauf- und Verkaufspositionen (siehe Long und Short) vorzuhalten ( Art. 327 CRR). Derivative Finanzinstrumente – beispielsweise Zinsterminkontrakte und Zinsswaps – werden wie Wertpapiere behandelt (Art. 328 CRR). Fremdwährungs- und Edelmetallrisiken sind nur zu berücksichtigen, wenn ihre Nettoposition einen Schwellenwert von 2 Prozent des Eigenkapitals überschreitet. Bei der Ermittlung dieser Nettopositionen ist als Risikomaß ein Quantil der Verlustfunktion, der Value at Risk zu verwenden – der Begriff wurde eigens zur Steuerung der Marktrisiken etabliert[9] und wird im Finanzwesen oft vereinfachend als Synonym für das Marktrisiko selbst angesehen.[10] Die Messung erfolgt anhand der Aktiv- und Passivpositionen der Bankbilanz, womit offene Positionen identifiziert werden können. Der Buchwert von Forderungen und Verbindlichkeiten gibt Auskunft über die Höhe der zukünftigen Zahlungen. Derivate sind nicht in der Bilanz erfasst, müssen aber trotzdem in die Nettopositionen eingehen. Optionsgeschäfte werden mittels des Deltafaktors erfasst (Art. 278 Abs. 2 CRR).

Durch die Berücksichtigung des Marktrisikos kommt es vor, dass ein Geschäft kumulativ mit Eigenmitteln zu unterlegen ist. Ein Fremdwährungskredit besteht beispielsweise sowohl aus einem Kursrisiko (wegen des Währungsrisikos) als auch aus dem Kreditrisiko des Kreditnehmers,[11] die beide – unabhängig voneinander – mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.

Laut Durchführungsverordnung (EU) 680/2014 sind seit April 2014 die ermittelten Daten von den Banken auf Meldebögen für Marktrisiken zu übertragen, die auch die Meldung für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (englisch Credit Valuation Adjustment) beinhalten.

Versicherungswirtschaft

Das Marktrisiko der Versicherungswirtschaft ergibt sich aus ihrer Funktion als Kapitalsammelstelle.[12] In der Versicherungswirtschaft versteht man unter Marktrisiken die aus der Volatilität der Kapitalmärkte resultierenden Risiken der Vermögensanlage des Sicherungsvermögens, die den Marktrisiken der Kreditwirtschaft ähneln. Aber nicht nur die bilanziellen Aktiva sind bei Versicherungen vom Marktrisiko betroffen; weitere Marktrisiken entstehen auch durch veränderte Diskontfaktoren bei Sachversicherungen und durch gewährleistete Garantien und mögliche Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung auf der Passivseite.[13]

Einzelnachweise

  1. Armin Töpfer, Anja Heymann: Marktrisiken. In: Dietrich Dörner, Péter Horváth, Henning Kagermann (Hrsg.): Praxis des Risikomanagements. 2000, S. 227.
  2. Jürgen Kantowski: Einsatz von Realoptionen im Investitionscontrolling am Beispiel Biotechnologie. 2011, S. 50 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Fred Wagner: Gabler Versicherungslexikon. Gabler, 2011, ISBN 978-3-8349-0192-7, S. 673.
  4. Thorsten Schmitz, Michael Wehrheim: Risikomanagement. 2006, ISBN 3-17-019330-9, S. 36 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Thorsten Schmitz, Michael Wehrheim: Risikomanagement. 2006, ISBN 3-17-019330-9, S. 38.
  6. Herbert Strunz, Monique Dorsch: Management im internationalen Kontext. Mit 40 Fallstudien. 2. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2009, ISBN 978-3-486-59058-6, S. 264 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Hannes Enthofer, Patrick Haas: Asset Liability Management/Gesamtbanksteuerung. Linde Verlag, Wien 2016, ISBN 978-3-7143-0262-2, S. 95 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Hannes Enthofer, Patrick Haas: Asset Liability Management/Gesamtbanksteuerung. Linde Verlag, Wien 2016, ISBN 978-3-7143-0262-2, S. 97.
  9. Daniela Uhlmann: Value-at-Risk basiertes Risikomanagement zur Beurteilung von Marktrisiken. 2014, ISBN 3-95684-388-6, S. 6.
  10. Michael Auer: Methoden zur Quantifizierung von Marktpreisrisiken. Ein empirischer Vergleich. In: Hermann Locarek-Junge, Klaus Röder, Mark Wahrenburg (Hrsg.): Finanzierung, Kapitalmarkt und Banken. Band 16. Lohmar/Köln 2002, ISBN 3-89012-986-2, S. 14.
  11. Olaf Fischer: Allgemeine Bankbetriebswirtschaft. 7. Auflage. Springer Gabler, 2014, ISBN 978-3-8349-4666-9, S. 29 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Gerlach Schreiber: Solvency II: Grundlagen und Praxis. 2016, S. 37.
  13. Helmut Gründl, Helmut Perlet (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement: Umbruch in der Versicherungswirtschaft. Gabler, 2005, ISBN 978-3-322-82234-5, S. 275 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).