Heinrich von Goßler

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Heinrich von Goßler

Heinrich Wilhelm Martin von Goßler (* 29. September 1841 in Weißenfels; † 10. Januar 1927 in Berlin-Wilmersdorf) war ein preußischer Offizier, zuletzt General der Infanterie sowie Kriegsminister.

Leben

Herkunft

Er entstammte dem Adelsgeschlecht derer von Goßler, die vermutlich aus Gosel im Egerland stammt und noch vor 1630 nach Gürth eingewandert ist. Heinrich war der Sohn des Kanzlers (heute etwa: Provinz-Justizministers) der Provinz Preußen Karl Gustav von Goßler (1810–1885), Kronsyndikus und Präsidenten des Oberlandesgerichts in Königsberg und dessen Ehefrau Sophie, geborene von Mühler (1816–1877). Sie war die Tochter des preußischen Staats- und Justizministers Heinrich Gottlob von Mühler (1780–1857). Er hatte noch drei Brüder:

Militärkarriere

Nach seiner Erziehung im elterlichen Hause absolvierte Goßler Gymnasien in Potsdam und Königsberg. Anschließend trat er am 15. März 1860 als Dreijährig-Freiwilliger in das 1. Ostpreußische Grenadier-Regiment (Nr. 1) der Preußischen Armee ein. Dort wurde er am 23. Juli 1861 zum Sekondeleutnant befördert. Als solcher war Goßler vom 1. Oktober 1864 bis zum 14. November 1866 Bataillonsadjutant und nahm während des Deutschen Krieges an der Schlacht bei Langensalza sowie den Gefechten bei Hundheim und Roßbrunn teil. Nach dem Friedensschluss absolvierte Goßler für drei Jahre die Kriegsakademie, wurde zwischenzeitlich in das 6. Thüringische Infanterie-Regiment Nr. 95 versetzt und am 9. Januar 1868 zum Premierleutnant befördert.

Im Deutsch-Französischen Krieg war er zuerst Führer der 6., später der 1. Kompanie. Er kämpfte in der Schlacht bei Weißenburg, wurde bei Wörth und Orléans schwer verwundet. Für seine Leistungen bei Orléans erhielt Goßler das Eiserne Kreuz II. Klasse.

Im Juli 1871 wurde er zur Dienstleistung als Hauptmann ins Kriegsministerium abkommandiert. Im Oktober 1872 wurde ihm das Dezernat der Armeeabteilung übertragen. Anschließend führte er bis 1878 die 6. Kompanie im Grenadier-Regiment „König Friedrich Wilhelm IV.“ (1. Pommersches) Nr. 2 in Stettin und wurde dann wieder ins Kriegsministerium in die Abteilung für Armeeangelegenheiten berufen. Hier wurde er später auch zum Mitglied der Oberexaminierungskommission ernannt. 1885 zum Abteilungschef im Kriegsministerium ernannt, wurde er im gleichen Jahr zum Oberstleutnant befördert.

Nach der Beförderung zum Oberst im Jahre 1888 ernannte man ihn im Jahr darauf zum Kommandeur des 3. Garde-Regiments zu Fuß. 1891 wurde Goßler zum Generalmajor befördert und als solcher zum Kommandeur 43. Infanterie-Brigade in Kassel ernannt. Im Oktober 1891 erfolgte seine Ernennung zum Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements des Kriegsministeriums, Mitglied der Landesverteidigungskommission, stellvertretenden Bevollmächtigten im Bundesrat, Vorsitzender der Reichs-Rayon-Kommission und Mitglied des Kaiserlichen Disziplinarhofs.

1895 versetzte man Goßler unter gleichzeitiger Beförderung zum Generalleutnant nach Darmstadt und ernannte ihn dort zum Kommandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division. Nach dem Rücktritt Bronsart von Schellendorffs 1896 als Chef des Kriegsministeriums trat er in dessen Fußstapfen als Kriegsminister.[1]

Grabstätte Heinrich von Goßler
Alter St.-Matthäus-Kirchhof, Berlin

Einen Monat darauf, im September, wurde er auch zum preußischen Bevollmächtigten im Bundesrat ernannt. Am 15. August 1903 nahm Goßler seine Entlassung, nachdem er 1899 General der Infanterie geworden war. Er starb im Januar 1927 und wurde auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof in Berlin bestattet.

Familie

Goßler heiratete am 31. August 1872 auf Gut Gerskullen (Kreis Ragnit) Emma von Sperber (* 14. November 1848 auf Gut Gerskullen; † 3. Oktober 1914 in Neukirchen, Landkreis Regenwalde), die Tochter des Gutsbesitzers Eugen von Sperber, Herr auf Gerskullen, und der Emilie Donalitius.

Ehrungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Von Lübecks Thürmen. Ausgabe vom 29. August 1896.
  2. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1901. S. 110.
  3. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1907. S. 50.