Hochmoselübergang
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Der Hochmoselübergang ist künftige Brücke in der großen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz), die im Rahmen des Neubaus der Bundesstraße 50 das Autobahnkreuz Wittlich mit den Bundesautobahnen 60 und 1 mit der Hunsrückhöhenstraße über den Fluss hinweg verbinden und damit zur Entwicklung einer neuen europäischen Fernstraße zwischen Benelux und dem Rhein-Main-Gebiet beitragen soll. Das Bauwerk ist rund 1,7 Kilometer lang und 160 Meter hoch. Für den Verkehr freigegeben wird die Brücke voraussichtlich im Jahr 2016; offizieller Baubeginn war der 27. April 2009. Für den Bauabschnitt sind 270 Millionen Euro veranschlagt.[1] Das Geld stammt vom Land, vor allem aber vom Bund, insbesondere aus Mauteinnahmen und dem Programm „Bauen und Verkehr“.
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[Bearbeiten] Kontroverse
Der Hochmoselübergang ist das erste und einzige Bauwerk seiner Art im Bereich der Mittelmosel und wird die Strecke zwischen Wittlich in der Eifel und Morbach im Hunsrück erheblich verkürzen. Eine ähnliche West-Ost-Straßenachse gibt es bislang nicht. Die Brücke wird die Ortsgemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich vom Durchgangsverkehr und den damit verbundenen negativen Folgen für die Bewohner befreien. Nach Ansicht seiner Befürworter wird dadurch die Qualität des Wohnumfeldes gesteigert und die Entwicklung des Tourismus in Region weiter begünstigt. Ferner wird der Hochmoselübergang die bisher aufgrund des Moseltals schlechte Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn aus Richtung Norden und Westen erheblich verbessern.
Kritiker beklagen, der Hochmoselübergang würde einen erheblichen, nicht ausgleichbaren Eingriff in das Landschaftsbild darstellen, Tier- und Pflanzenwelt sowie Landschaft, Erholungswert und Tourismus schwächen. Beklagt wird außerdem, dass die Brücke mit nur einer einzigen direkten Mosel-Anbindung die Erschließung des Flusstales kaum verbessern wird. Einwohner der Moselgemeinden Ürzig, Zeltingen-Rachtig, Erden und Lösnich sind unmittelbar betroffen und protestierten bis zum Schluss. Durch eine Blockade der Baufahrzeuge beim offiziellen Baubeginn verhinderten Demonstranten unter anderem den symbolischen „ersten Spatenstich“.[2]
[Bearbeiten] Planfeststellungsbeschluss
Im Jahr 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Sitz in Koblenz einer Klage der Naturschützer gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss teilweise stattgegeben. Die Richter stellten damals fest, dass das Vorhaben gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie verstoße. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte eine Revision des Landes damals abgewiesen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde überarbeitet und im Rahmen eines erneuten Planfeststellungsverfahrens als ergänzender Planfeststellungsbeschluss festgestellt, gegen welchen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erfolglos klagte. Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat die Klage der Umweltschutzorganisation gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Hochmoselübergang am 22. November 2007 abgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision reichte der Bund daraufhin Beschwerde ein, die das Bundesverwaltungsgericht jedoch letztinstanzlich am 17. Juli 2008 zurückwies.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Rund eine Milliarde für den Straßenbau volksfreund.de 9. Januar 2009
- ↑ Proteste beim Spatenstich für den Hochmoselübergang volksfreund.de 27. April 2009
[Bearbeiten] Weblinks
- Internetpräsentation Hochmoselübergang Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Streckenverlauf der gesamten Neubaustrecke. Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Bürgerinitiative gegen den Hochmoselübergang
- Pressepräsentation zum Hochmoselübergang des MWVLW RLP vom 16.12.2008 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Rheinland-Pfalz (PDF-Datei; 5,58 MB)
49.9663888888897Koordinaten: 49° 57′ 59″ N, 7° 0′ 0″ O

