Kreis Landeshut i. Schles.

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Landkreis Landeshut, 1905

Der Landkreis Landeshut i. Schles. (früher: Landshut, Landeshut) war ein preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1816 bis 1945 bestand.

Der Landkreis Landeshut i. Schles. umfasste am 1. Januar 1945:

  • drei Städte,
  • 43 Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 der Kreis Landshut in der Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach. Das Landratsamt war in Landeshut (Landeshut in Schlesien) (Landshut).

Mit der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach trat am 1. Mai 1820 der Kreis Landshut zum Regierungsbezirk Breslau. In den Folgejahren änderte sich die Bezeichnung von Stadt und Kreis in Landeshut.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Rittergut Krausendorf (Sammlung Alexander Duncker) um 1860
Buchwald bei Schmiedeberg

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Landeshut entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Bolkenhain und Landeshut zum neuen Kreis Landeshut zusammengeschlossen. Ferner erfolgten Grenzbegradigungen:

  • Eingliederung der Landgemeinden Ketschdorf und Seitendorf aus dem Kreis Goldberg in den Kreis Landeshut,
  • Eingliederung der Landgemeinden Röhrsdorf (Riesengebirge) und Rothenzechau aus dem Landkreis Hirschberg in den Kreis Landeshut.

Zum 1. Oktober 1933 wurde der aufgelöste Kreis Jauer in anderer Abgrenzung wiederhergestellt aus Teilen des Kreises Landeshut und des Landkreises Liegnitz. Am 1. April 1934 traten die Landgemeinden Gaablau, Liebersdorf und Rothenbach in Schlesien vom Kreis Landeshut zum Landkreis Waldenburg (Schles). Am 1. April 1936 wurden die Gemeinden Merzdorf (Riesengebirge), Rudelstadt und Ruhbank aus dem Kreis Jauer in den Kreis Landeshut eingegliedert. In der Folgezeit wurde – entsprechend dem Namen der Kreisstadt – auch für den Kreis die Bezeichnung Landeshut i. Schles. üblich. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Landeshut i. Schles. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Landräte

1818–1827: Muzell Baron von Stosch
1827–1835: Anton zu Stolberg-Wernigerode
1835–1836: von Berger (kommissarisch)
1836–1849: von Thielau
1849–1858: Eberhard zu Stolberg-Wernigerode
1858–1879: von Klützow
1879–1881: ?
1881–1885: Udo zu Stolberg-Wernigerode
1885–1892: Julius Leist
1892–1902: Hans von Portatius
1902–1910: Erich von Doetinchem de Rande
1910–1916: Waldemar Moritz
1916–1919: Carl von Weiler
1919–1945: Otto Fiebrantz

Kommunalverfassung

Der Kreis Landeshut i. Schles. gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Landeshut i. Schles., Liebau i. Schles. und Schömberg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Persönlichkeiten

Weblinks

Commons: Kreis Landeshut i. Schles. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien