Oberstleutnant

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2014 um 12:43 Uhr durch HHubi (Diskussion | Beiträge) (→‎Nationale Volksarmee der DDR). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Oberstleutnant

Dienstgradabzeichen am Dienstanzug
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
NATO-Rangcode OF-4
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Oberstleutnant
Dienstgrad Marine Fregattenkapitän
Abkürzung (in Listen) Oberstlt (OTL)
Besoldungsgruppe A14/15 nach BBesO

Oberstleutnant, früher auch: Obristlieutenant, ist ein militärischer Dienstgrad. In der NATO hat der Oberstleutnant den Rangcode OF-4. Die französische Bezeichnung lautet Lieutenant-colonel, die englische Lieutenant Colonel, die spanische Teniente Coronel, die russische Podpolkownik.

Historisches

Der Name leitet sich ab von Oberst, vielfach auch Obrist, einem sehr alten Dienstgrad, und Leutnant, französisch lieutenant (Stellvertreter); der Oberstleutnant war also ursprünglich der Vertreter des Regimentskommandeurs, der den Rang eines Obristen hatte.

Deutschland

Bundeswehr

Der Oberstleutnant (Abk.: Oberstlt / in Listen: OTL) ist der sechsthöchste Offizierdienstgrad eines Soldaten der Bundeswehr beim Heer und bei der Luftwaffe. Der äquivalente Dienstgrad bei der Marine lautet Fregattenkapitän. Im Sanitätsdienst der Bundeswehr sind der Oberfeldarzt/Flottillenarzt, Oberfeldapotheker/Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär ranggleich.

Offiziere in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Soldaten der Mannschaftsdienstgrade, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee, Leutnanten und Hauptleuten Befehle erteilen.

Der Oberstleutnant ist der zweithöchste Dienstgrad in der Verwendungsgruppe der Stabsoffiziere. Das Gehalt richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) A14 bzw. A15 (vergleichbar einem Oberregierungsrat bzw. Regierungsdirektor). Die derzeit von der Personalführung der Bundeswehr zugesicherte Besoldungsgruppe für Stabsoffiziere ist A14. Mit A15 werden zum Beispiel Dezernatsleiter in einer höheren Kommandobehörde besoldet. Der Dienstgrad Oberstleutnant ist frühestens nach zwölf Jahren Dienstzeit als Offizier (ab Beförderung zum Leutnant) erreichbar; bei besonderen Verwendungen bereits nach sechs Jahren. Als besondere Altersgrenze für Oberstleutnante wurde die Vollendung des 61. Lebensjahres festgesetzt (§45 (2) Nr. 2 SG).

Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzalter) gelten. Zur Zulässigkeit von Altersgrenzen im Hinblick auf Diskriminierungsverbote siehe Altersdiskriminierung.

Deutschland

Förmlich relevante Altersgrenzen gibt es vor allem im Feld der Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich der Wählbarkeit von Bürgern sowie im Dienstrecht.

Rentenrecht

Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 SGB VI).

Dienstrecht

Die Altersgrenze im deutschen Dienstrecht regelt den Beginn des Ruhestandes für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie wird grundsätzlich mit Ablauf des Monats erreicht, indem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Für bis zum 31. Dezember 1963 geborene Personen sowie solchen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, gilt eine niedrigere Altersgrenze.

Beamte

Im deutschen Beamtenrecht gibt es beispielsweise folgende Altersgrenzen:

  • das Lebensalter, in dem ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird. Die Altersgrenze wurde in Deutschland 1923 eingeführt. Anlass war der wirtschaftliche Druck der französischen Ruhrbesetzung. Für Bundesbeamte (einschließlich der Beamten der Bundeswehr) legt § 51 Bundesbeamtengesetz (BBG) derzeit die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres fest, wobei Übergangsvorschriften für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 bestehen.
  • das Lebensalter, bis zu dem eine Einstellung als Beamter möglich ist. Diese Altersgrenze ist in die Kritik geraten, da sie eine Form der Altersdiskriminierung darstelle und zum Beispiel den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach Kindererziehungszeiten behindere. So ist beispielsweise diese Altersgrenze der Europäischen Kommission, die bei 45 Jahren lag, seit dem 10. April 2002 aufgehoben.

Polizeivollzugsdienst

Die besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte sind im § 5 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) für den Bund und in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen geregelt. Polizeivollzugsbeamte des Bundes treten grundsätzlich mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Für die Jahrgänge 1952–1963 gelten Übergangsvorschriften. Wer vor dem 31. Dezember 1951 geboren wurde, trat mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet hatten. In den Ländern wird je nach Bundesland und Laufbahn die Altersgrenze mit Vollendung des 60. bis 65. Lebensjahres erreicht. Beispielsweise treten in Nordrhein-Westfalen Polizeivollzugsbeamte mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird.

Justizvollzugsdienst

Für Beamte im Justizvollzugsdienst können besondere Altersgrenzen je nach Bundesland gelten.

Feuerwehrdienst

Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden (§ 51 Abs. 3 BBG). Auch hier gelten Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1952–1963.

Soldaten

Bei Soldaten gibt es für den Beginn des Ruhestandes eine allgemeine und eine (niedrigere) besondere Altersgrenze (§ 45 Soldatengesetz – SG). Die Altersgrenze variiert nach Dienstgrad, aber auch nach Laufbahn oder Verwendung (Offiziere als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen). Im Regelfall wird der Soldat mit Ablauf des ersten oder dritten Kalendervierteljahres, nachdem er die besondere Altersgrenze erreicht hat, durch die zuständige Stelle in den Ruhestand versetzt. Mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze tritt der Soldat grundsätzlich kraft Gesetz in den Ruhestand ein (§ 44 SG). Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz[1] zum 1. Juli 2009 neu bestimmt und in den Jahren 2013 bis 2023 gemäß § 96 stufenweise angehoben.

Die Altersgrenzen der Soldaten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Personenkreis Allgemeine Altersgrenze Besondere Altersgrenze
bis 2007 2008 bis 2012 seit 2024 bis 2007 2008 bis 2012 seit 2024
Generale sowie Offiziere in einer Laufbahn des Fachdienstes 61 62 65 keine keine 62
Oberste BesGr B 3 62 60 61
Oberste BesGr A 16 (Ernennung zum Berufssoldaten vor 1999) 60
Oberstleutnante 58 59 61
Oberstleutnante (BesGr A 14 und vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 58
Majore und Stabshauptleute 56 57 59
Majore (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 56
Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante 54 55 56
Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 54
Berufsunteroffiziere 53 55
Berufsunteroffiziere (vor 1999 zum Berufssoldaten ernannt) 53
Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41
Wehrfliegerverwendungsunfähige Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 40

Die allgemeine Altersgrenze für Generale und Oberste sowie für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr liegt ab dem Jahr 2024 bei 65 Jahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SG); für alle übrigen Berufssoldaten bei 62 Jahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 SG).

Auch ein Mindestalter ist festgelegt: Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (§ 5 SLV) darf in ein Wehrdienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat nur berufen werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird analog verfahren.

Richter

Die Regelaltersgrenze erreichen Richter im Bundesdienst mit Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 48 DRiG). Übergangsregelungen gelten für Richter der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963. Für die Richter im Landesdienst gelten unterschiedliche Regelungen der jeweiligen Landesrichtergesetze. Der für diese einschlägige § 76 DRiG spricht nur allgemein von der „Regelaltersgrenze“. Nach Absatz 2 kann das Landesrecht auch besondere Altersgrenzen, bei deren Erreichen der Richter auf eigenen Antrag in den Ruhestand zu versetzen ist, durch Gesetz bestimmen.

Für Richter des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet (§ 4 Abs. 3 BVerfGG). Dann endet ihre Amtszeit spätestens (§ 4 Abs. 1 BVerfGG). Allerdings führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung ihres Nachfolgers fort (§ 4 Abs. 4 BVerfGG).

Großbritannien

Am 17. April 2024 stimmte das britische House of Commons mit 383 zu 67 Stimmen für einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakprodukten nach und nach verbieten würde. Das Mindestalter für den Kauf dieser Produkte soll jedes Jahr um ein Jahr steigen.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts, DNeuG
  2. wdr.de

Der Oberstleutnant trägt als Dienstrangzeichen silbernes Eichenlaub mit zwei silbernen Sternen.

Besonderheiten des Dienstgrades

Der Oberstleutnant wird zumeist in verschiedensten Stabsoffizierverwendungen auf allen höheren Führungsebenen (Brigade, Division, Korps, Amt, Ministerium oder in internationalen Stäben und Hauptquartieren) eingesetzt. Daneben werden sie standardmäßig als Bataillonskommandeure oder stellvertretende Regimentskommandeure eingesetzt. Außerdem findet er Verwendungen als Hörsaalleiter oder Inspektionschef an Schulen der Bundeswehr.

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[1]   Höherer Dienstgrad[1]
Major Oberstleutnant Oberst

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Bundesgrenzschutz

Im Bundesgrenzschutz (BGS) fand die Bezeichnung bis zum Jahr 1976 Verwendung, wurde dann im Zuge der „Demilitarisierung des BGS“ durch „Polizeioberrat“ und „Polizeidirektor“ ersetzt.

Nationale Volksarmee der DDR

Oberstleutnant / Fregattenkapitän
Mot-Schützen
Volksmarine
Distinktionsabzeichen 1956-1990

Analog zur Bundeswehr bezeichnete der Dienstgrad des Oberstleutnants (hier OSL) in der NVA von 1956 bis 1990 den zweithöchsten Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Sein maritimes Pendant war ebenfalls der Fregattenkapitän der Volksmarine. Dieser Dienstgrad wurde in der Regel nur an Berufsoffiziere verliehen. Seine Verwendung entsprach in etwa der in der Bundeswehr. Das Dienstgradabzeichen bestand aus geflochtenen Schnüren, auf denen zwei Sterne angebracht waren.

Dienstgrad
niedriger:
Major


Oberstleutnant
(Fregattenkapitän)
höher:
Oberst
Siehe auch

Dienstgrade der Nationalen Volksarmee, Offizierkorps

Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht

In Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht war der Oberstleutnant der zweithöchste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Im NS-Ranggefüge entsprach dieser Dienstgrad dem Fregattenkapitän der Kriegsmarine beziehungsweise dem SS-Obersturmbannführer oder SA-Obersturmbannführer.

OTL Heer, Panzertruppe
Kragen- spiegel Heer
Tarnanzug Heer
           
Luftwaffe Oberstleutnant/ Oberstleutnant (Ing)
Kragenspiegel Luftwaffe
Fluganzug Luftwaffe

Andere Länder

Frankreich

OTL Frankreich

Frankreich kennt im Vergleich zum Oberstleutnant den Rang eines Lieutenant-colonel.

Der Lieutenant-colonel steht über dem Commandant (Major) und unter dem Colonel (Oberst).

Österreich

Im österreichischen Bundesheer ist der zwischen Major und Oberst stehende Oberstleutnant ebenfalls der sechsthöchste Offiziersdienstgrad.

Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung Oberstleutnant für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um „Polizeioffiziere“, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die im militärischen Bereich einem niedrigrangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.

Vorlage:DG BH Offiziere

Schweiz

Rangschlaufe Oberst­leutnant

In der Schweizer Armee steht der Oberstleutnant ebenfalls zwischen Major und Oberst und ist (in Friedenszeiten) der fünfthöchste Offiziersdienstgrad. Neben dem Grad Oberstleutnant gibt es den gleichrangigen Grad Oberstleutnant im Generalstab.

In Auslandseinsätzen wird er als Lieutenant Colonel bezeichnet (LTC/Lt Col). NATO-Code: OF-4.

Der Oberstleutnant führt als Kommandant ein Bataillon, eine Abteilung oder ein Geschwader. Als Stabsoffizier ist er für ein Fachgebiet im Brigadestab zuständig.

Ein Oberstleutnant im Generalstab (Oberstlt i Gst) führt im Brigadestab die Führungsgrundgebiete 2 (Nachrichten), 3 (Operation), 5 (Planung).

USA

Die United States Army, die US Air Force und das US Marine Corps kennen den Dienstgrad eines Lieutenant Colonel. In der Hierarchie steht dieser über dem Major und unter dem Colonel. Die US-Soldstufe ist O-5, der NATO-Rangcode jedoch OF-4.

Ein Lieutenant Colonel führt operativ ein Bataillon oder eine Staffel mit zwei bis sechs Kompanien und damit 300–1.000 Soldaten.

Marine Corps, Army und Air Force Rangabzeichen US LTC/ OTL
Schulterstreifen
Dienstgrad
niedriger:
Major


Lieutenant colonel (US)
höher:
Colonel

Vatikanstadt

Die Schweizergarde kennt den Rang des Oberstleutnant durch ihre enge Verbundenheit zur Schweizer Armee ebenfalls.

Vereinigtes Königreich

Im britischen Heer lautet der Dienstgrad „Lieutenant Colonel“, in der britischen Luftwaffe der entsprechende Dienstgrad „Wing Commander“, in der britischen Marine „Commander“.

Weblinks

Wiktionary: Oberstleutnant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).