Thüringer Landesregierung
Die Thüringer Landesregierung ist die Regierung des Freistaates Thüringen. Sie besteht aus dem Thüringer Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Thüringer Landtag gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister und bestellt einen Minister zu seinem Stellvertreter. Zur Führung der Amtsgeschäfte des Ministerpräsidenten und der laufenden Geschäfte der Landesregierung besteht die Thüringer Staatskanzlei als oberste Landesbehörde neben den Ministerien in der Landeshauptstadt Erfurt. Seit dem 4. März 2020 ist Bodo Ramelow der siebte Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, davor amtierte er vom 5. Dezember 2014 bis zum 5. Februar 2020 als fünfter Ministerpräsident des Freistaates.
Landesregierungen seit 1990
Nach der Wiedereinrichtung des Landes (ab 1993: des Freistaates) Thüringen nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 war die CDU bis 2019 bei jeder Landtagswahl stärkste Partei in Thüringen und stellte bis 2014 auch den Ministerpräsidenten. Josef Duchač regierte von 1990 bis 1992 in einer Koalition mit der FDP. Ihm folgte noch während der 1. Legislaturperiode des Landtags Bernhard Vogel, der die CDU auch bei den Landtagswahlen 1994 und 1999 als Spitzenkandidat anführte. Nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Landtag regierte Vogel ab 1994 in einer Großen Koalition mit der SPD und nach dem Gewinn der absoluten Mehrheit ab 1999 in einer Alleinregierung der CDU.
Im Juni 2003 übergab Vogel das Ministerpräsidentenamt an Dieter Althaus, dem es gelang, die CDU-Alleinregierung trotz Stimmverlusten auch über die Landtagswahl 2004 zu bringen. Nachdem die CDU bei der Landtagswahl 2009 mit Althaus als Spitzenkandidat schwere Verluste erlitt, übernahm Christine Lieberknecht die Bildung der Landesregierung und wurde Ministerpräsidentin einer schwarz-roten Koalition, die nach der Landtagswahl 2014 am 5. Dezember 2014 von einer rot-rot-grünen Koalition unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) abgelöst wurde. Mit dem Zusammentritt des Landtags der 7. Wahlperiode am 26. November 2019 endete die Amtszeit der Landesregierung, sie war danach noch bis zum 5. Februar 2020 geschäftsführend im Amt.[1] Am 5. Februar 2020 wurde überraschend Thomas Kemmerich (FDP) zum neuen Ministerpräsidenten gewählt.[2] Kemmerich ernannte keine Minister, trat am 8. Februar 2020 zurück und war noch bis zur Wiederwahl Ramelows am 4. März 2020 geschäftsführend im Amt.
Nr. | Regierung | Amtszeit | Ministerpräsident | Beteiligte Parteien |
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1 | Kabinett Duchač | 1990–1992 | Josef Duchač (CDU) | CDU, FDP |
2 | Kabinett Vogel I | 1992–1994 | Bernhard Vogel (CDU) | |
3 | Kabinett Vogel II | 1994–1999 | CDU, SPD | |
4 | Kabinett Vogel III | 1999–2003 | CDU | |
5 | Kabinett Althaus I | 2003–2004 | Dieter Althaus (CDU) | |
6 | Kabinett Althaus II | 2004–2009 | ||
7 | Kabinett Lieberknecht | 2009–2014 | Christine Lieberknecht (CDU) | CDU, SPD |
8 | Kabinett Ramelow I | 2014–2020 | Bodo Ramelow (Die Linke) | Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen |
9 | Ministerpräsident a. D. Kemmerich | 2020 | Thomas Kemmerich (FDP) | FDP |
10 | Kabinett Ramelow II | seit 2020 | Bodo Ramelow (Die Linke) | Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen |
Geschäftsverteilung der Landesregierung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 legte die Landesregierung die Abgrenzung der zehn Geschäftsbereiche fest:[3]
- Thüringer Ministerpräsident
- Thüringer Staatskanzlei
- Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
- Thüringer Finanzministerium
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
- Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Weblinks
- Die Thüringer Landesregierung bei der Thüringer Staatskanzlei
- Mitglieder des Bundesrates der Thüringer Landesregierung beim Bundesrat
- Dritter Abschnitt „Die Landesregierung“ der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745)
- Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz – ThürMinG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 104), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 303)
- Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 14. Januar 2021 (GVBl. S. 21)
Einzelnachweise
- ↑ Ministerpräsident Bodo Ramelow ersucht Ministerinnen und Minister, ihre Amtsgeschäfte fortzuführen. In: Medieninformation 197/2019. Thüringer Staatskanzlei, 26. November 2019, abgerufen am 5. Dezember 2019.
- ↑ mdr.de: Kemmerich ist neuer Ministerpräsident in Thüringen – Ramelow abgewählt | MDR.DE. Abgerufen am 5. Februar 2020.
- ↑ Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 14. Januar 2021. In: Bürgerservice Landesrecht Thüringen. Thüringer Finanzministerium, 14. Januar 2021, abgerufen am 31. Mai 2022.