Saarländische Landesregierung

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Die saarländische Landesregierung (amtliche Bezeichnung: Regierung des Saarlandes) ist die Exekutive des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2001 können zudem Staatssekretäre als „weitere Mitglieder“ der Regierung berufen werden.

Seit dem 25. April 2022 ist die SPD-Alleinregierung unter Ministerpräsidentin Anke Rehlinger im Amt. Damit wird das Saarland als einziges Bundesland in Deutschland nur von einer Partei anstatt einer Koalition aus mehreren Parteien regiert.

Verfassungsrechtliche Bestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die wesentlichen Bestimmungen über die Landesregierung sind in den Artikeln 86 bis 95 der Verfassung des Saarlandes festgelegt. Danach wird der Ministerpräsident vom Landtag des Saarlandes gewählt. Die Minister und die der Regierung angehörigen Staatssekretäre werden vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtags ernannt und entlassen.

Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident inne. Er vertritt das Saarland nach außen, legt die Geschäftsbereiche der Minister fest, bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Landesregierung ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes und übt das Begnadigungsrecht aus.

Für den kurzen Zeitraum vom Inkrafttreten der saarländischen Verfassung am 17. Dezember 1947 bis zur Bildung der ersten Landesregierung am 20. Dezember 1947 wurden die Aufgaben der Regierung durch die Verwaltungskommission des Saarlandes wahrgenommen (Art. 131 SVerf a. F.).

Begrenzung der Amtszeit der Landesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 1979 war die Amtszeit einer Landesregierung nicht an die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags gebunden. Im Rahmen einer größeren Verfassungsrevision durch Gesetz Nr. 1102[1], die am 28. Juli 1979 in Kraft trat, wurde die Amtsdauer der Regierung begrenzt: Sie läuft nun „mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages“ ab.

Den Anstoß für diese Änderung gab das Ergebnis der Wahl zum 7. Landtag am 4. Mai 1975: Die bisher allein regierende CDU erhielt 25 Mandate im Landesparlament, SPD (22 Mandate) und FDP (drei) kamen zusammen ebenfalls auf 25 Sitze. Eine Mehrheit zur Bildung einer neuen Regierung kam zunächst nicht zustande, sodass die Regierung von Ministerpräsident Franz-Josef Röder (CDU) unverändert weiter amtierte. Erst mit dem Eintritt der FDP in die Regierung am 1. März 1977 löste sich das Patt auf. Zu einer Neuwahl des Ministerpräsidenten kam es dennoch nicht, da Amtsinhaber Röder einen Rücktritt ablehnte und sich seit seiner letztmaligen Wahl durch den Landtag am 13. Juli 1970 als ununterbrochen im Amt befindlich betrachtete. Lediglich die Ernennung drei neuer Minister wurde von der Regierungsmehrheit im Parlament bestätigt.

Die neue Regelung kam gleich nach der folgenden Landtagswahl 1980 zum Tragen: Mit der konstituierenden Sitzung des 8. Landtags am 21. Mai 1980 war die Amtszeit der Regierung abgelaufen. Ministerpräsident Werner Zeyer (CDU), seit dem Tod von Franz-Josef Röder 1979 dessen Nachfolger, hatte sich einer erneuten Wahl durch das Parlament zu stellen, um die Koalition von CDU und FDP fortsetzen zu können.

Weitere Mitglieder der Landesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 2001 lautete Artikel 86 der saarländischen Landesverfassung „Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern“. Durch Gesetz Nr. 1478[2] wurde die Verfassung in diesem Punkt geändert, sodass seitdem auch Staatssekretäre als weitere Mitglieder der Landesregierung ernannt werden können. Ihre Zahl darf ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen. Nach Inkrafttreten dieser Regelung am 21. September 2001 wurden fünf Tage später mit Monika Beck und Karl Rauber (beide CDU) zum ersten Mal Staatssekretäre als Mitglieder der Landesregierung berufen.[3]

Für die der Regierung angehörigen Staatssekretäre gelten bei ihrer Berufung und in ihren Amtsbefugnissen die gleichen Vorschriften wie für die Minister. Damit setzen sie sich von den übrigen Staatssekretären – die als oberste Beamte des Saarlandes der Regierung nicht angehören – ab:

  • Die weiteren Mitglieder der Landesregierung leisten ihren Amtseid vor dem Landtag.
  • Ihre Ernennung und Entlassung muss vom Landtag bestätigt werden.
  • Sie haben Sitz und Stimme im Kabinett.
  • Sie können als ordentliche Mitglieder des Bundesrates bestellt werden und dort als Stimmführer des Saarlandes auftreten.
  • Ihre Amtszeit endet mit dem Zusammentritt eines neugewählten Landtags.
Staatssekretäre als weitere Mitglieder der Landesregierung
Name Partei Amt Amtszeit
Monika Beck CDU Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Saarlandes beim Bund 2001–2005[3]
Karl Rauber CDU Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Europabeauftragter der Landesregierung 2001–2004[3]
Wolfgang Schild CDU Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatssekretär im Ministerium der Justiz
2004–2007[4]
2007–2009
2009–2012[5]
Joachim Kiefaber FDP Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft 2009–2012[5]
Jürgen Barke SPD Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr 2012–2022[6]
Jürgen Lennartz CDU Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund 2012–2019[6]
Henrik Eitel CDU Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund 2019–2022
David Lindemann SPD Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter für Europa seit 2022
Thorsten Bischoff SPD Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund seit 2022

Geschäftsverteilung des Landesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landesregierungen seit 1947[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jürgen BarkeAnke RehlingerHeiko MaasPeter JacobyChristoph Hartmann (Politiker)Peter JacobyChristiane KrajewskiHans Kasper (Politiker)Werner KlumppAnke RehlingerTobias HansAnnegret Kramp-KarrenbauerPeter Müller (Ministerpräsident)Reinhard KlimmtOskar LafontaineWerner ZeyerFranz-Josef RöderEgon ReinertHubert NeyHeinrich Welsch

Aufgrund von neuen politischen Mehrheiten nach Landtagswahlen und Umbildungen der Regierung während einer Legislaturperiode amtierten im Saarland bisher folgende Kabinette:

Regierungen des Saarlandes
Regierung Amtszeit Ministerpräsident/in Beteiligte Parteien
Kabinett Hoffmann I 1947–1951 Johannes Hoffmann (CVP) CVP, SPS
Kabinett Hoffmann II 1951–1952 CVP
Kabinett Hoffmann III 1952–1954 CVP, SPS
Kabinett Hoffmann IV 1954–1955 CVP
Kabinett Welsch 1955–1956 Heinrich Welsch (parteilos)
Kabinett Ney 1956–1957 Hubert Ney (CDU) CDU, DPS, SPD (bis 17. Dez. 1956)
CDU, SPD (ab 17. Dez. 1956)
Kabinett Reinert I 1957–1959 Egon Reinert (CDU) CDU, DPS, SPD
Kabinett Reinert II 1959 CDU, SPD, CVP
Kabinett Röder I 1959–1961 Franz-Josef Röder (CDU) CDU, SPD
Kabinett Röder II 1961–1965 CDU, FDP/DPS
Kabinett Röder III 1965–1970
Kabinett Röder IV 1970–1974 CDU
Kabinett Röder V 1974–1977
Kabinett Röder VI 1977–1979 CDU, FDP/DPS
Kabinett Zeyer I 1979–1980 Werner Zeyer (CDU)
Kabinett Zeyer II 1980–1984
Kabinett Zeyer III 1984–1985
Kabinett Lafontaine I 1985–1990 Oskar Lafontaine (SPD) SPD
Kabinett Lafontaine II 1990–1994
Kabinett Lafontaine III 1994–1998
Kabinett Klimmt 1998–1999 Reinhard Klimmt (SPD)
Kabinett Müller I 1999–2004 Peter Müller (CDU) CDU
Kabinett Müller II 2004–2009
Kabinett Müller III 2009–2011 CDU, FDP/DPS, Grüne
Kabinett Kramp-Karrenbauer I 2011–2012 Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) CDU, FDP/DPS, Grüne (bis 12. Jan. 2012)

CDU (ab 12. Jan. 2012)

Kabinett Kramp-Karrenbauer II 2012–2017 CDU, SPD
Kabinett Kramp-Karrenbauer III 2017–2018
Kabinett Hans 2018–2022 Tobias Hans (CDU)
Kabinett Rehlinger seit 2022 Anke Rehlinger (SPD) SPD

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz Nr. 1102 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes vom 4. Juli 1979. (PDF; 1,1 MB) In: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 28. Chef der Staatskanzlei, 27. Juli 1979, S. 650–655, abgerufen am 28. Juni 2017.
  2. Gesetz Nr. 1478 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes vom 5. September 2001. (PDF; 4,9 MB) In: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 42. Chef der Staatskanzlei, 20. September 2001, S. 1630, abgerufen am 28. Juni 2017.
  3. a b c Zustimmung des Landtages zur Ernennung von weiteren Mitgliedern der Landesregierung; Vereidigung der weiteren Mitglieder der Landesregierung. (PDF; 4,9 MB) In: Plenarprotokoll 12/30. Landtag des Saarlandes, 26. September 2001, S. 1424–1425, abgerufen am 28. Juni 2017.
  4. Zustimmung des Landtages zur Ernennung weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes. (PDF; 263 kB) In: Plenarprotokoll 13/3. Landtag des Saarlandes, 3. November 2004, S. 16, abgerufen am 28. Juni 2017.
  5. a b Zustimmung des Landtages zur Ernennung zweier Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung der neuen Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes. (PDF; 333 kB) In: Plenarprotokoll 14/3. Landtag des Saarlandes, 18. November 2009, S. 19–20, abgerufen am 28. Juni 2017.
  6. a b Zustimmung des Landtages zur Ernennung zweier weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes; Vereidigung der weiteren Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes. (PDF; 301 kB) In: Plenarprotokoll 15/3. Landtag des Saarlandes, 16. Mai 2012, S. 21–22, abgerufen am 28. Juni 2017.