Diskussion:EDU (Hochschule)

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „EDU (Hochschule)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Englisch und Kategoriezuordnung[Quelltext bearbeiten]

Hey! Ich möchte den Artikel EDU (Sichtung ausstehend und beantragt) auch in englisch veröffentlichen unter dem gleichen Namen ... das Lemma in englisch gibt es auch noch nicht... wie ist das möglich? Leider weiß ich auch nicht wie man das Lemma einer Kategorie unterordnet ... kann das jemand für mich machen oder mir erklären wie das funktioniert? LG und dankeschön für die Hilfe, Eleonorexoxo (nicht signierter Beitrag von Eleonorexoxo (Diskussion | Beiträge) 20:53, 22. Aug. 2018 (CEST))[Beantworten]

Ich habe den Artikel EDU (Hochschule) heute erheblich überarbeitet. Er war vorher weitgehend werbend aus Innensicht des Betreibers geschrieben, entgegen unserem Neutralitätsgebot. Selbst der Abschnitt "Kritik" bestand überwiegend aus einer Entgegnung und weiteren Werbeaussagen des Firmensprechers. Ich habe ausserdem die 2020 bekanntgegebene negative Einschätzung durch die deutsche Anerkennungsbehörde eingefügt. --MBq Disk 10:40, 14. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Nach den jüngsten Einfügungen, die ich heute wegen nicht ausreichender Belege revertiert habe, hier noch als Ergänzung: „(...) Ob die Anerkennung letztendlich möglich ist, oder ob die Studenten weitere Nachweise erbringen müssen, wird sich im Jahr 2023 zeigen.“[1] Gruß, --Sti (Diskussion) 12:23, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Weitere Ergänzung: Ich habe einige Erfahrung mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Hier ein Hinweis, dass es auch mit EU-Abschlüssen nicht einfach ist: Brandenburg. Anerkennung der EU-Approbation bei jedem fünften Arzt erfolglos.[2]. Gruß, --Sti (Diskussion) 12:39, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
P.S. Zum Hintergrund der Diskussion in Brandenburg (betr. besonders Abschlüsse aus Polen): https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919627.pdf Wie es mit der Anerkennung eines Abschlusses in Malta aussieht, habe ich bisher in keiner offiziellen Stelle gefunden. Gruß, --Sti (Diskussion) 13:01, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Leider werden in der jetzigen Version der Seite teilweise sehr veraltete Quellen von 2018 verwendet, bei der ein Master Studiengang noch nicht begonnen hatte oder akkreditiert war. Seit der Kooperation mit der Universität Maastricht steht der Approbation in Deutschland nichts mehr im Wege. Von Neutralität zu sprechen und nur die negativen Stimmen zu nennen ist meines Erachtens auch nicht ganz angebracht. Fischpudding98 (Diskussion) 13:35, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Veraltete Informationen können und sollen selbstverständlich aktualisiert werden. Es geht um die Qualität der Belege. Zum Beispiel für deine Behauptung, der Approbation in D stehe nichts mehr im Wege. Selbst https://medical.edu.mt/de/faq/ schreibt lediglich zutreffend: „Ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium berechtigt Sie dazu, sich in ganz Europa, auch in Deutschland, für die Approbation als Arzt/Ärztin zu bewerben.“ Voraussetzung für einen Erfolg dieser Bewerbung wäre nach meiner bescheidenen Erfahrung mit "meiner" Approbationsbehörde, dass der abgeschlossene Master in Malta selbst ausreicht zur Approbation. Meist wird z.B. ein Praktisches Jahr gefordert. Weißt du etwas darüber? Gibt es dazu einen "neutralen" Beleg? Gruß, --Sti (Diskussion) 14:35, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich denke man kann das Studium an der EDU gut mit der PMU in Nürnberg Bzw Salzburg vergleichen. Auch da hat die Ärztekammer anfangs laut Kritik geäußert. Allerdings haben 2019 die Absolventen der PMU nach 5 Studienjahren ihre Approbation erhalten. Ich würde mir nur wünschen, dass mit Aussagen wie „ nicht anerkannten Abschlüssen“ vorsichtig umgegangen wird, da die Hochschule kurz nach der Einschätzung der ZAB die Kooperation mit der Uni Maastricht begonnen hat. Die EDU bietet ihren Studenten 15 Monate praktische Klinikerfahrungen mit 1:1 Betreuung von Ärzten an, somit sehe ich nicht warum das nicht als PJ gewertet werden kann. Fischpudding98 (Diskussion) 16:56, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Wie gesagt, Belege sind wichtig. "Kooperation mit der Uni Maastricht" ist ein sehr unscharfer Begriff. Auch "Supervision" klingt gut, bedeutet aber allerlei. Und "warum das nicht als PJ gewertet werden kann", ist als Frage erlaubt, aber nicht geeignet für unseren Artikel. Gruß, --Sti (Diskussion) 18:34, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Hallo Sti, hier gibt es inzwischen neuere Belege, vielleicht könnte man einen davon einfügen? die Uni Maastricht bietet einen Überblick über ihre Kooperationen hier: https://she.mumc.maastrichtuniversity.nl/projects-and-partners-she-collaborates und einen ersten Bericht über EDU hier: https://she.mumc.maastrichtuniversity.nl/sites/intranet.mumc.maastrichtuniversity.nl/files/she_mumc_maastrichtuniversity_nl/edu_supervision_review_and_assessment_report_final_2021.pdf Liebe Grüße, --Toni Wolke (Diskussion) 13:53, 1. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Zur Einschätzung des review and assessment report, seiner Relativierungen und Empfehlungen siehe unten den Abschnitt "Neue Nachrichten". Gruß, --Sti (Diskussion) 14:39, 1. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Verstehe ich, aber die aktuelle Quelle Nummer 16 ist meines Erachtens weniger geeignet als der Report oder die Webseite der Uni Maastricht, weil der aktuell zitierte Blogartikel aus 2020 ja nur Vermutungen über die zukünftige Kooperation der Hochschulen anstellt, während nun bereits zwei Belege darüber existieren, dass und in welchem Umfang die Kooperation bereits begonnen hat. Das wäre doch sinnvoller für den Artikel oder nicht? Man muss ja ansonsten nicht weiter aus dem Report zitieren. Man könnte einfach den Konjunktiv zu Indikativ ändern ("kooperiert") und den Bericht oder die Uni-Seite als Quelle 16 einfügen, denn die Existenz der Kooperation ist ja keine Hypothese mehr sondern bewiesen. Was meinen Sie? --Toni Wolke (Diskussion) 12:52, 2. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Wobei, wenn ich noch mal genauer in den Wikipedia-Artikel schaue, wirkt dieser Satz schon tendenziös durch die Anführungszeichen, die man statt als Zitat aus dem Blogartikel als Infragestellung der Lauterkeit der Kooperation missverstehen könnte: "Ob, wann und wie diese „universitäre Supervision“ und das Abstellen kritisierter Punkte die deutsche Zulassungsentscheidung beeinflussen, ist nicht angegeben." Wenn man jetzt den Blogartikel nicht mehr zitiert, sollten wir den vielleicht streichen; oder aber konkret auf den Report bezogen schreiben: "Laut der Universität Maastricht erfüllen der Bachelor of Medicine und der Master of Medicine die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen [Wiki-Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/36/EG_%C3%BCber_die_Anerkennung_von_Berufsqualifikationen]." und dann ggf. den älteren Blogartikel anfügen als zweite, widerstreitende Meinung? Liebe Grüße --Toni Wolke (Diskussion) 13:00, 2. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Mach doch, zur besseren Übersicht in einem neuen Abschnitt unten auf dieser Diskussionsseite, einen Vorschlag für die Darstellung der Kooperation. Dann schauen wir uns den an und diskutieren, ob er als Aktualisierung geeignet und hinreichend neutral formuliert ist. Gruß, --Sti (Diskussion) 21:28, 3. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
okidoki mach ich! LG --Toni Wolke (Diskussion) 10:09, 4. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Die Frage ist, ob Quellen wie der Helios Konzern oder die Hochschule selbst nicht vertrauenswürdig sind. Auf der Website der Hochschule ist detailliert beschrieben welche Bereiche die Supervision der Uni Maastricht beinhaltet. Zusätzlich ist diese durch die National Commission for Further and Higher Education (NCFHE) der Republik Malta, geprüft und genehmigt worden. https://medical.edu.mt/de/kooperation-maastricht/

Außerdem gibt es mindestens zwei Quellen (Tagesspiegel und FAZ), die das Studienmodell durchaus positiv bewerten, was völlig ausser acht gelassen wird:

https://transformationleader.de/dr-med-malta-online-arzt-werden/

https://www.tagesspiegel.de/wissen/umstrittenes-digitalstudium-online-arzt-werden/25382978.html

https://blogs.faz.net/blogseminar/arzt-werden-im-online-studium/

https://pro.healthdataspace.org/medizin-studieren-online-studium/

https://www.studis-online.de/Studienfuehrer/medizin-ohne-nc.php

Fischpudding98 (Diskussion) 19:47, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich denke keiner kann durch externe Quellen momentan belegen, dass der Master Abschluss anerkannt ist oder nicht. Somit sehe ich nicht, warum die Behauptung, die Studienabschlüsse seinen nicht anerkannt, weiter publiziert werden soll. Fischpudding98 (Diskussion) 21:34, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Der Artikel stellt dar, was im Moment bekannt ist. - Bei Dir, Fischpudding98, vermute ich einen Interessenkonflikt. Falls von der EDU beauftragt bist, solltest Du es im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen [3] unseres Seitenbetreibers offenlegen. --MBq Disk 12:53, 18. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Bisher wurde nicht belegt, dass die in Malta erworbenen Bachelor- und Master-Studienabschlüsse als ausreichend für eine Approbation irgendwo anerkannt werden, nicht einmal in Malta selbst. Die deutschen medizinischen Fakultäten und die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin wehren sich seit Jahren gegen die Einführung eines Bachelor-/Master-Studiums in der Medizin. Auch insofern ist die Anerkennung eines Master-Abchlusses so bald nicht zu erwarten. Möglicherweise läuft es irgendwann mal auf eine Regelung wie in der Schweiz hinaus: „Die 100 Studierenden schließen nach drei Jahren ihr Studium ab. Ein darauf aufbauendes Masterstudium ist erstmals ab Herbst 2020 an Partneruniversitäten in Basel, Lugano oder Zürich möglich. Erst im Anschluss an diesen Abschluss kann die – früher Staatsexamen genannte – eidgenössische Prüfung in Humanmedizin absolviert werden. Das Arztdiplom erlaubt dann die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit.“[4]. Die bekannten Entwürfe für die Neuordnung der Approbationsordnung in D enthalten aber meines Wissens nichts Vergleichbares. Gruß, --Sti (Diskussion) 14:12, 18. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Hallo, Vielen Dank für die Hinweise. Ich bin in keinster Weise von EDU beauftragt worden Änderungen vorzunehmen. Ich stehe allerdings kurz davor mein Studium an der EDU zu beginnen. Deshalb stehe ich in engem Kontakt zur Hochschule selbst, wie auch der ZAB. Ich glaube nur daran, dass ein neutraler Wikipedia Artikel weder eine Anbieterwerbung, noch ein Kommentar der BÄK sein sollte. Die jetzige Version ist meines Erachtens neutraler formuliert. Ich habe heute die Nachricht der ZAB erhalten, dass die Prüfung der Anerkennung momentan von den zuständigen GutachterInnen der entsprechenden Länderbereiche durchgeführt wird. Ich hoffe das diesbezüglich möglichst bald Klarheit herrscht, da die Studenten der EDU vieles investieren um ihren Traum vom Arztberuf zu verwirklichen. Fischpudding98 (Diskussion) 23:00, 18. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir von Fischpudding98 's Quellen mal den FAZblog durchgelesen. Auch hier wird große Skepsis deutlich, was die Anerkennung des möglichen Abschlusses für Berufsqualifikationen angeht. Was der FAZ-Autor positiv sieht, ist sein Erlebnis einer einzelnen Unterrichtsstunde, er lobt den taffen Umgang der akademischen Lehrkraft. Solche Erlebnisse kann man jedoch bei geeigneter Wahl der Veranstaltung auch an öffentlichen Universitäten in D haben, besonders HochschullehrerInnen aus den USA oder mit langjähriger USA-Erfahrung sind tendenziell tougher als fast-rein-Deutsche. Aber so etwas bleibt stets im Bereich von Einzelwahrnehmungen und ist als Aussage über eine ganze Hochschule damit bei weitem zu schwach belegt. Und werbliche Eigenaussagen sind halt auch als WP:POV nicht gern gesehen. --Himbeerbläuling (Diskussion) 21:02, 21. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Archivierungen im Internet Archiv / WayBackMachine[Quelltext bearbeiten]

Einige der neu verlinkten Artikel waren schon lange in WBM archiviert, einige weitere sind es seit heute:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/212985/Digitales-Medizinstudium-in-Malta-Keine-automatische-Anerkennung Wurde am 14. Januar 2021 im Internet-Archiv gesichert, WBM-Präfix ist https://web.archive.org/web/20210114181131/

https://timesofmalta.com/articles/view/doctors-meet-minister-on-online-medical-courses.700429 Wurde am 14. Januar 2021 im Internet-Archiv gesichert, WBM-Präfix ist https://web.archive.org/web/20210114181609/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98233/Bundesaerztekammer-und-Hochschulmedizin-sehen-digitales-Medizinstudium-in-Malta-kritisch Wurde am 15. August 2020 im Internet-Archiv gesichert, WBM-Präfix ist https://web.archive.org/web/20200815023901/

https://www.zm-online.de/archiv/2018/21/titel/virtuell-an-der-praxis-vorbeistudiert/ Wurde am 2. August 2019 im Internet-Archiv gesichert, WBM-Präfix ist  https://web.archive.org/web/20190802212845/

--Himbeerbläuling (Diskussion) 20:11, 14. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Dass die gerade heute archiviert wurden, ist kein Zufall, das Archiv beobachtet unsere Änderungen. Siehe en:wp:PLRT. —MBq Disk 20:45, 14. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Dass die um diese Zeit archiviert wurden ist auch deshalb kein Zufall, weil ich mir die anscheinend unnötige Mühe gemacht habe das händisch zu beantragen. Schön an Wikipedia ist: Man lernt immer was dazu. ;-)    --Himbeerbläuling (Diskussion) 20:00, 15. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Was wolltest du uns überhaupt mitteilen? ;) Liberealist Disputatio 20:03, 15. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Nicht anerkannt[Quelltext bearbeiten]

Hallo Fischpudding98, die Hochschule ist "nicht anerkannt" als Universität, das steht ja bereits weiter unten. Aber es stimmt, dass sie auch als "Institution of Higher Education" anerkannt ist. Insofern ist "nicht anerkannt" zu pauschal, und richtig, dass du es zurückgesetzt hast. Und tatsächlich hast du auch mit "Lehrkrankenhaus" recht, das ist ja eine interessante und äußerst erstaunliche Regelungslücke... Bin verblüfft, aber auch da war meine Änderung nicht korrekt. Grüße, --Goris (Diskussion) 11:53, 21. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Einleitung- Unmittelbar nach der Definition sollte eine kurze Einleitung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts folgen. Die Einleitung soll einen kurzen Überblick über das Thema ermöglichen und das Lemma in Grundzügen erklären. Inwieweit „anerkannt oder nicht“ kann ggf. genauer erklärt werden. Wenn ein Text nicht zu einem Abschnitt gehört ist er nicht zu löschen, sondern ggf. zu verschieben. --Doc.Heintz (Disk | ) 10:04, 6. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Meinungen zur Neutralität des Artikels ? Insbesondere in Bezug auf die Ausgewogenheit des Meinungsbilds und die Verweigerung der Veröffentlichung von offiziellen Testergebnissen. Fischpudding98 (Diskussion) 14:25, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

  • Die Neutralität finde ich weniger das Problem. Ich finde es jedoch sehr mühsam, dass Alleinstellungsmerkmal und das Anerkennungsproblem zu verstehen. Ich würde direkt in der Einleitung darauf abheben: EDU ist eine private Hochschule, die 2018 in Kalkara (Malta) gegründet wurde und ein Onlinestudium im Fach Medizin anbietet. Offenbar ist das ein neues (Geschäfts-)Modell und mir ist nicht recht klar wie das mit der deutschen Approbation zusammenpasst. Das sollte man herausstellen, speziell auch wenn es unterschiedliche Ansichten zur Anerkennung gibt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:06, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
DM: Die Frage ist recht unscharf. Fehlende Neutralität ist aber nicht zu erkennen. Der Artikel stellt die Sachverhalte treffend dar. Mit diesem Studium wirst Du eben kein Arzt in Deutschland.--Karsten11 (Diskussion) 18:06, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Genau diese unqualifizierten und unrichtigen Kommentare wie „mit diesem Studium wirst du eben in Deutschland kein Arzt“ sind einfach hier fehl am Platz. Neutralität ist auch nicht gegeben, da nur negative Beiträge in das Meinungsbild einfließen. Ich könnte hier wieder die rechtliche Situation darlegen, aber daran besteht anscheinend kein Interesse. --Fischpudding98 (Diskussion) 18:47, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Das sollte im Artikel klar rüberkommen: Kann man mit diesem Studium Arzt in Deutschland werden oder nicht oder ist das noch unsicher und bedarf Präzendenzfälle? Im Moment hilft der Artikel nicht mehr als die Sammlung der Einzelnachweise. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:03, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Genau richtig. Im Moment hat noch niemand die Approbation beantragt, und keine deutsche Behörde kann dazu Aussagen treffen momentan. Die automatische Approbation in DE ist also unsicher, obwohl formal die Voraussetzungen laut Uni vorliegen und der Abschluss automatisch in den Beneluxstaaten anerkannt ist. Ich finde auch dass diese momentane Unsicherheit durchaus im Artikel relevant sein sollte. Genauso, wie neben den kritischen Stimmen, auch die positiven zu Wort kommen zu lassen. Fischpudding98 (Diskussion) 19:13, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Finde den Artikel auch ziemlich verwirrend und nicht gut strukturiert. Fischpudding98 (Diskussion) 19:33, 4. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

3M. Der Artikel ist neutral, eher noch zu positiv. Das dubiose Geschäftsmodell sollte noch genauer unter die Lupe genommen werden. --EH⁴² (Diskussion) 18:29, 5. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

„dubioses Geschäftsmodell“ - wenn man solche Aussagen trifft, sollte man sie auch begründen können. Fischpudding98 (Diskussion) 19:08, 5. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich versuch mal ein paar Änderungen, bitte gerne nachwischen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:03, 5. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Automatische Anerkennung[Quelltext bearbeiten]

Betrifft meinen Löschung: Die nicht-automatische Anerkennung beinhaltet meines Erachtens auch die mögliche Nichtanerkennung. Vielleicht könnte man hier mal ausführen, wie die nichtautomatische Approbation funktioniert, Zusatzprüfung, weitere Kurse, etc? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:34, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die automatische Approbation bedeutet, dass die ausländischen Abschlüsse ohne weitere Prüfung bzw. Arbeitszeiten anerkannt werden. Wenn die Behörde wesentliche Unterschiede feststellt (Abschlüsse eines Drittlandes), können eine Anerkennungsprüfung erfolgen oder die Ableistung bestimmter Arbeitszeiten als Voraussetzung für eine Approbation angeordnet werden. Fischpudding98 (Diskussion) 17:06, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das klingt verständlich, kannst Du das in den Absatz über die Anerkennung einbauen? Mit entsprechenden Quellen und Darstellung der Unsicherheit. Muss jeder Absolvent individuell geprüft werden? Da gibt es bestimmt noch offene Punkte. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:46, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ja, im Moment wird der Abschluss als ein ausländischer angesehen. Das heißt, das Curriculum muss genau geprüft werden und danach fällt die Behörde eine Entscheidung. Ich denke (bin mir aber nicht ganz sicher), dass der Prozess schneller vonstatten geht, wenn die Approbation in einem Eu staat bereits erteilt wurde oder der/die erste Antragsteller/Antragstellerin durch Prüfung des Curriculums die Approbation erhalten hat. Hier fehlt es aber noch an Präzedenzfällen Bzw Gerichtsentscheidungen, da erst 2023 die Ersten mit dem Master abschließen. Fischpudding98 (Diskussion) 18:39, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Und was ich auch nochmal anmerken möchte: Hier im Artikel wird es als ein Problem dargestellt, dass der Master of Medicine momentan nicht zur Approbation in Malta führt. Malta leidet nicht unter einem Ärztemangel und hat deshalb gar kein Interesse Mediziner für das eigene Gesundheitssystem auszubilden. EDU erwartet noch in diesem Jahr eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der maltesischen Behörden, wodurch eine automatische Approbation in DE gegeben wäre. Um in Malta die Approbation zu erhalten, müsste man weitere Praxiszeiten vor Ort ableisten und sprachliche Qualifikationen nachweisen, was nicht Teil/Ziel des Studiums ist. Es geht um die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung. Fischpudding98 (Diskussion) 19:06, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das Problem, das daraus resultiert, dass Malta die EDU nicht anerkennt, liegt darin, dass eine automatische Anerkennung in einem anderen EU-Land nur dann stattfindet, wenn der Studiengang in dem Land, in dem er lokalisiert ist, zur Anerkennung führt. Daher stand ja auch im letzten Jahr im Deutsche Ärzteblatt: "Der Masterabschluss des privaten Online-Medizinstudiengangs EDU der Digital Education Holdings (DEH) in Malta fällt nicht unter die automatische Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union (EU) gemäß der EU-Richtlinie. Er führt daher auch nicht zur Approbation als Arzt oder Ärztin in Deutschland. Dies stellte nach detaillierter Prüfung der Fakten die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) fest." Link Und daran hat sich bisher nichts geändert. Das ist der derzeitige Stand der Dinge, der primär dargestellt sein sollte, da dies dem aktuellen Kenntnisstand entspricht. Alles andere ist m. E. Wunschdenken, Werbung oder POV, auch wenn es noch so ausführlich ausgebreitet wird. Nicht anerkannt bleibt nicht anerkannt. Grüße, --Goris (Diskussion) 23:20, 6. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
... fällt nicht unter die automatische Berufsanerkennung in der EU. Das ist sicher zitierfähig. Die offene Frage ist, welche Möglichkeiten es für eine individuelle Anerkennung gibt und welche Zusatzaufwände das verursacht. Meines Erachtens kannst Du auch direkt im Artikel arbeiten, bisher läuft es ja ganz konstruktiv. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:06, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme Goris nur teilweise zu. Es stimmt zwar, dass die automatische Approbation problemlos gewährt wird, wenn der Abschluss im EU Heimatland zur Approbation führt. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, die automatische Approbation zu erhalten und erst Recht nicht, die Approbation nach bestandener Kenntnisprüfung zu erhalten. Das sind aber schwierige (europa-) rechtliche Fragen, die hier nicht pauschal beantwortet werden können. Die Behörde muss bei den gegebenen Voraussetzungen genau darlegen wo die Unterschiede sind und dann eine Möglichkeit bieten, die Unterschiede auszugleichen. Auch das darf nicht willkürlich geschehen und behördliche Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden. Ich verstehe, dass der Artikel des Ärzteblatts hier als Referenz gewählt wird, obwohl das Hauptargument der ZAB natürlich seit Feb. 2020 weggefallen ist, die Hochschule steht unter aktiver Supervision der Uni Maastricht. Ich will auch nicht, dass das im Artikel verschwiegen wird. Wichtig ist mir nur, dass zwischen automatischer Approbation und individueller Anerkennung unterschieden wird und das Meinungsbild der Realität entspricht. Im Moment wird keine einzige positive Meinung zitiert und das Ergebis des International Progress Test of the European Board of Medical Assessors (EBMA IPT) wird als unrichtig diffamiert. Ich lösche auch keine Meinungen, die mir nicht passen. Die Aussage von Peter Engel finde ich persönlich auch nicht nachvollziehbar. „Irreführend, Praxisfern und teuer“ - Inwiefern irreführend? Praxisfern? bei 15 Monaten klinischer Rotation ab Woche 10? Teuer - als eine der günstigsten privaten Medizinhochschulen? --Fischpudding98 (Diskussion) 11:54, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Wieso wurde beispielsweise die korrekt Zitierte FAZ Quelle gelöscht? (nicht signierter Beitrag von Fischpudding98 (Diskussion | Beiträge) 11:55, 7. Jun. 2021 (CEST))[Beantworten]
Der FAZ-Blog drückt eine Einzelmeinung aus und ist als Quelle sicher nicht vom feinsten. Zumal der Artikel angesichts vieler Zitate offenbar auf einer Selbstdarstellung von Laartz basiert, der als Initiator sicher keine unabhängige Quelle ist. Dass der Artikel auch die fehlende Anerkennung thematisiert wird unter den Tisch fallen gelassen und sich nur eine wohlwollende Formulierung am Schluss rausgepickt wird, die einen Teileindruck des Schreibers wiedergibt. Ich habe das mal etwas geradegerückt. Zum Thema „Irreführend, Praxisfern und teuer“: 20.000 euro pro Jahr für einen Studiengang, der nicht zu einer Anerkennung führt, ist für mich kriminelle Abzocke. --Uwe G. ¿⇔? RM 13:38, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
... aber ein interessantes Geschäftsmodell, dass in Malta gegen etwas ‚Beteiligung‘ von den Behörden gerne übersehen wird.-- KPG 16:14, 12. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Kosten jährlich anzugeben ist hier nicht passend, da das Studium nur 5 statt 6 Jahre dauert. 97,500€ Ist dabei bei weitem nicht die teuerste Hochschule, Stipendien und Finanzierungshilfen mal außen vor gelassen. Hinzu kommen die eingesparten Mieteinnahmen, da man örtlich flexibel ist und nicht in zentralen Lagen wohnen muss. Und was die Anerkennung angeht, haben wir ja im Artikel festgehalten, dass es nicht final geklärt ist. Fischpudding98 (Diskussion) 15:45, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzlich halte ich eine Kostenangabe schon für sinnvoll. Zuvorderst sind es Mehrkosten gegenüber einer deutschen Universität. Inwieweit die durch zuhause wohnen und kürzere Studienzeit wieder eingespart werden können ist eine indivisuelle Rechnung. 100.000€ ist erstmal ein Batzen Geld. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:02, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Natürlich, da stimme ich voll und ganz zu! Es ging mir nur darum es ins Verhältnis zu anderen privaten Medizin Hochschulen zu setzen, um das Argument der „Abzocke“ meines Vorredners zu entkräften. Erwähnen sollte man die Kosten aufjedenfall im Artikel. Fischpudding98 (Diskussion) 16:30, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich würde auch ein Auto ohne Zulassung für 100.000 Euro als Abzocke bezeichnen. --Uwe G. ¿⇔? RM 09:22, 8. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Es ist schon amüsant zu sehen, wie viele Traditionalisten sich über das Studienmodell aufregen. Das war zwar nicht die Absicht der EDU, aber mit Gegenwind war zu rechnen.--Fischpudding98 (Diskussion) 16:34, 8. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Hääh? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 23:00, 8. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Single Purpose Account / Man on a mission?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man hier die Diskussionen und auf der Vorderseite das Editierverhalten des Users Fischpudding98 anschaut, bin ich dann der einzige, der ein komisches Gefühl hat? Hier handelt es sich allem Anschein nach um ein Single Purpose Account. Liegt hier evtl. ein Interessenkonflikt vor? Werter Kollege, wäre es zu viel verlangt, wenn Du mal Deine Beziehung zu dieser "Hochschule" bzw. Deine Motivation für Dein durchaus einseitiges Editieren zugunsten dieses seltsamen Geschäftsmodells erläutern könntest?--Logistic Worldwide (Diskussion) 12:14, 11. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ja, der Name taucht auch in Foren zum Thema auf. Bisher geht es hier recht kooperativ und konstruktiv zu, insofern ist es durchaus legitim anonym hier eine Seite zu vertreten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:10, 11. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Legitim ja, allerdings hat das ganze doch, wie der Schwabe sagen würde, "ein Gschmäckle". Gerade weil er doch teilweise sehr offensiv seine Positionen vertritt, sollte man ihn im Auge behalten.--Logistic Worldwide (Diskussion) 13:16, 11. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mich tatsächlich in erster Linie hier angemeldet, um etwas mehr Neutralität im Artikel zu erreichen. Das ist mir meiner Meinung nach auch gut gelungen. Ich halte es eher für problematisch, wenn hier nur Ärzte mit einer sehr gefestigten Vorstellung vom Medizinstudium den Artikel bearbeiten würden. Ich habe übrigens meinen Namen hier gewechselt und mein altes Profil gelöscht, falls es zu Verwirrung kommt.--Medi № 4 (Diskussion) 20:26, 11. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Bezahlte Arbeiten strotzen stets vor Neutralität. Auch häufigerer Namenswechsel macht es nicht neutraler. -- KPG 16:05, 12. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Zur Kenntnis Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Medi № 4 --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:03, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Der betreffende User Fischpudding98 - Medi № 4 - Junior Doc № 4 wurde gesperrt. Meine persönliche Meinung: Auch wenn er sich als Verteidiger des Studiengangs etwas undiplomatisch angestellt hat, ist ein Artikel den genug Autoren beobachten dadurch nicht gefährdet. Aus meiner Sicht wäre das nicht nötig gewesen, dem Ansehen der Wikipedia wäre mehr gedient, ihn hier mitdiskutieren zu lassen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:14, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Undiplomatisch ist gut ;-) Die haben geschönt und Kritik rausgelöscht oder zu verhindern versucht. Das Ganze ist doch auch etwas ein Potemkinsches Dorf und muss realistisch dargestellt werden. Das geht nur mit konsequenter Darstellung der bequellten Aussensicht. Deren Webseite ist doch nur "viel-versprechendes" Werbegeschwurbel und Problembagatellisierung und argumentativ nicht gleichwertig. Nehmen wir mal an, es wären Studierende. Dass die das schönschreiben, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern, wäre verständlich (wir nennen das Gefälligkeitsschreiben). Und ich hätte keine Lust, externe Quellen so genau wie möglich darzustellen - und mir dann das Störfeuer dagegen dauerhaft anzuhören. Guckst Du in die History, siehst Du, wie das bisher lief. Deswegen ist der Verdacht, das sind die Offiziellen, nicht ganz unbegründet und die Sperre berechtigt. Bei sachlichen bequellten Einwänden, die eine IP hier auf der Disk oder anderswo (ich bot meine Disk an) vorbringt, sollte man trotzdem tolerant sein. Ich werde die jedenfalls ernst nehmen.--GhormonDisk 08:42, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Gesperrt wurde er im Wesentlichen auf Basis einer VM wg. EW (und zwar wegen reinen Formulierungsänderungen, die inhaltlich keinen großen Unterschied gemacht haben). Die Sperrung hat er sich insofern selbst zuzuschreiben.--Logistic Worldwide (Diskussion) 09:25, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dass er sich seine Sperre verdient hat habe ich sehr wohl wahrgenommen. Ich bemerke leider häufig eine negative Wahrnehmung der Wikipedia in der Öffentlichkeit. Die basiert unter anderem darauf, dass sich Neulinge mit speziellen Interessen hier einbringen und dann von uns Profis recht schnell zur Tür gebracht werden. Mein bevorzugter Weg ist die Diskussion mit den betreffenden, die Anleitung zum Umgang mit Quellen und insbesondere die Selbstreflektion. Wir hätten hier zu einem Artikel finden können, der alle Seiten befriedigt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:43, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ganz ehrlich, ich bin da beim Kollegen Ghormon. Oder anders: wenn "alle Seiten befriedigen" erkennbar wirtschaftliche Interessen eines nicht unbedingt seriösen Geschäftsmodells umfasst, dann will ich diese Seiten gar nicht befriedigen, denn das wäre ein Mißbrauch der WP.--Logistic Worldwide (Diskussion) 10:22, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Neuling ungleich Neuling. An ihren Zielen musst du die unterscheiden. Und hier kann man anhand der History nicht von Naivität ausgehen. Bei jeder VM wird der Gesamtzusammenhang im übrigen berücksichtigt - wie such hier. GhormonDisk 10:31, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt streng quellenah den Stand nochmal überarbeitet. Was ist - nicht was sein kann. Das einfach so anzufangen ohne Absicherung der Zukunft der Absolventen ist der eigentliche Problempunkt - eine Approbation wurde anfangs versprochen. Vermutlich sollte hier etwas erzwungen werden, indem man einfach Tatsachen schafft. Die Hochschule (keine Uni, aber Institution of Higer Education ist eine) bleibt als solche relevant. Dass sie zweifellos akkreditiert wurde, wird ja kritisiert. Darüber hinaus ist die im Artikel die genaue, quellenahe Information auch weiter wichtig. Es geht um unabhängige Quellen ausserhalb der EDU, nicht deren eigene Versuche, das zu rechtfertigen. Deren Rechtfertigungen müssen erst anerkannt werden, was nicht erkennbar ist (und wo ich drauf wette, dass das so bleibt). Dass die Absolventen ggf. noch Prüfungen machen oder ein Jahr dranhängen müssen, entspricht eben nicht den Versprechungen des Anfangs und dem Sinn der Einheitlichkeit in der EU.

Am Rande. Auch in der Schweiz wurde wegen Hausarztmangel mal eine Verkürzung des Studiums auf "Fachhochschulniveau" um ein Jahr, die Reduktion der Theorie- und Erhöhung der Praxisausbildung ernsthaft diskutiert. Das wurde zum Glück verworfen, weil es keine Ärzte "zweiter Klasse" geben soll. Reformen müssen alle Studiengänge betreffen, keine zusätzlichen "Schmalspurärzte" produzieren. Und in Graz wurde auch mal versucht, das komplette erste Studienjahr online anzubieten (NC vor dem Studium vermeiden und nach dem ersten Jahr erst "rausprüfen"). Das wurde evaluiert und nicht wiederholt. Der reale Kontakt der Studierenden untereinander und mit den Lehrenden wurde als unersetzlich erkannt. Mal sehn, ob es Evaluationen gibt, wie sich die notgedrungende Online-Orientierung durch Corona ausgewirkt hat. --GhormonDisk 08:05, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Nochmal zum in der SP diskutierten Unterschied "bislang nicht gewährleistet" und "noch offen":@Perrak, Mautpreller:: Noch offen ist etwas, wozu es noch keine Festlegungen gibt. Die KMK hat das aber geprüft und klar Njet gesagt. Es ist also nicht gewährleistet und das Wort "bislang" ist schon optimistisch, dass sich daran noch was ändert. Das wird man aus beschriebenen Gründen eher meiden und einen Grund für eine Revision sehe ich auch nicht. Dazu ist die Ablehnung und das "Bedrohungspotential" für die heutige universitäre Medizinausbildung einfach zu gross.

Und an den Werber: externe Quellen sind solche von unabhängigen Stellen wie KMK und BÄK (den Entscheidern). Dass die Eigenquellen der Beteiligten Zweckoptimismus verbreiten, hilft da nicht weiter. Die ganze Webseite ist ja extrem werblich verschwurbelt und deckt alle Probleme zu. Dort kommt für mich die ethische Verantwortbarkeit ins Spiel, für 100.000 (das ist aber mehr geworden?) Zukunft zu verkaufen, die im günstigsten (!) Fall noch ein Jahr Zeit (wie in Malta), neue Anerkennungsprüfungen und Geld kosten werden. Das ist aber auch noch unklar. Du redest immer von solchen unabhängigen externen Quellen, ich fand aber keine. Ich biete Dir an auf meiner Diskussionsseite dieselben mit den Texten zu nennen und wenn das überzeugt, bau ich das ein. Bitte aber unbedingt keine Diskussion von schon gesagten Dingen und keine neue Polemik. We agree to disagree und ich bin gegen Pferdegeschichten auf dem Gebiet allergisch. Denn wenn du hier als IP weitermachen wüdest, gäbe es eine Halbsperre der Seite für IP. GhormonDisk 11:29, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Keine Ahnung, warum Du mich anpingst. Zu dem Thema habe ich keine Meinung geschweige denn eine quellenbasierte Einschätzung. Mach ruhig mal, ich vertraue Dir ;-) -- Perrak (Disk) 11:36, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Erschreck mich nicht so, dass mein Gedächtnis im Eimer wäre ;-) Du spruchst in der SP:Man kann "noch offen" für einen Euphemismus halten, aber Werbung ist es nicht. In meinen Augen sagt es exakt das gleiche aus wie "ist nicht gewährleistet". Darauf bezog ich mich. @Perrak: Aber kein Problem ;-)!--GhormonDisk 11:48, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Jaja, korrekt zitiert hast Du mich. Wenn das der Grund für den Ping war, dann danke ;-) -- Perrak (Disk) 17:28, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
  • 2018 wurden weitere Lehrkrankenhäuser versprochen incl. Afrika. In der Quelle steht das nüchterner als im Artikel. Wenn das Studium auf Deutsch ist, war das nur aufwertend gemeint? Wie ist die Realität?
    • Ok, mein Lapsus. Dachte, es wäre auf Deutsch. Englisch würde den Zugang erweitern. Werde nochmal nach den Lehrkrankenhäusern schauen - hoffe, die sind öffentlich zugänglich da? Indirekt sieht man dann auch die Länder. Anerkennungsdebatten in anderen Ländern findet man zumindest nicht in Google.
  • Jede seriöse Hochschule veröffentlicht die Zahl der Lehrkräfte und Studierenden incl. Nationalität. Wie sieht es da aus?
    • Nur intern ist natürlich nicht sehr transparent - Studierende sind ja angegeben
    • Setzt man den Tagesspiegel dagegen (die einzige breitere reputable Pressequelle) sieht das realistischer aus. Der wurde mehrfach gelöscht. Der gehprt rein.
  • Dass es keinen NC gäbe ist auch leicht übertrieben. Erstens ist der verwendete Test auch vom ITB Bonn, die den deutschen TMS machen. Zweitens bedeutet NC kapazitätsentsprechende Zulassung nach der Leistung. Nichts anderes machen die - nur dass die eine eigene Bewerberkohorte haben und bei weniger Bewerbern auch Leistungsschwächere als in Deutschland zulassen müssen. Wären die eine Eliteuni, wären sie strenger.
    • Wichtig ist, dass es ein Zulassungsverfahren gibt. Man kann den NC nicht "umgehen", man hat anderswo einfach nochmal eine zweite Chance. So wie die vielen Deutschen in Österreich

Neu

  • Wenn man mit dem BA andeswo MA fortsetzen kann und das ist wirklich gesichert extern nachgewiesen, kann man das erwähnen. Ich bin deshalb skeptisch, weil das nicht mal aus Östereich legal möglich ist. Es gab mal einen Grundsatzentscheid, dass man nichts macht, was der Umgehung des NC in Deutschland dient. Und schon innerhalb gleicher Studiengänge in Deutschland gibt es Probleme mit der Durchlässigkeit. Da gibt es extra Äquivalenzprüfer. Also auch hier nichts versprechen, was man nicht halten kann.
  • Dass die Holländer jetzt bei der QS helfen, wissen wir nur von Euch. Müssen die nicht auch erst etwas prüfen, Vorschläge machen und die müssen umgesetzt werden? Nur der Fakt hilft wenig, die "Fliegenden Holländer" sind nur eine Operette ;-)
  • Die Ablehnung der KMK hatte ja mehrere Gründe und steht erst mal fest. Ich würde mal gutdeutsch vermuten, das braucht einen neuen Antrag mit Bericht der Holländer, welche Einwände entkräftet sind, den müssen die neu prüfen und dann gibt es vielleicht einen neuen Entscheid, wenn die nochmal darauf euntreten. Die Kritik setzt ja auch am Studium selber an und da haben alle Angst vor einem Präzedenzfall, dass es auch kürzer geht und andere Gewichtungen Theorie/Praxis möglich sind.

Lieber Werber, du kannst gern bei mir antworten, da ich das irgendwie noch im Text erden möchte GhormonDisk 16:49, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Antworten in der History gesehen und habe oben geantwortet, danke. Was nicht geht, ist Sperrumgehung mit Anmeldung und es ist die älteste Ausrede, dass das ein Freund/Kollege/Angehöriger/der Hund ist. Da sind wir etwas rabiat, wenn sich ein Nachfolger anmeldet. Ich will Euch trotzdem inhaltlich fair behandeln. Ihr solltet Euch aber falls nochmal notwendig nur als IP melden und das auf meiner Diskussionsseite. Das wird dann hoffentlich und wahrscheinlich toleriert. --GhormonDisk 21:40, 13. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Fehler in der Einleitung?[Quelltext bearbeiten]

„Die Anerkennung der Abschlüsse als Voraussetzung für die Approbation und damit die Erlaubnis zur Berufsausübung als Arzt ist bislang weder in Deutschland noch in anderen Ländern einschließlich Malta selbst gewährleistet.“ Meines Wissens nach ist das nicht ganz richtig dargestellt. Es wird behauptet, dass die automatische Anerkennung der Abschlüsse die Voraussetzung für eine Approbation ist. Viele Ärzte aus dem Ausland (hauptsächlich Nicht Eu Länder) haben einen nicht gleichwertigen Hochschulabschluss in Medizin und gleichen diesen durch zusätzliche Leistungen aus. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG, was das ‚Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Deutschland‘ zur Folge hatte Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Hier unter „Hintergrund“).

Die Hochschule EDU formuliert es so: Der Abschluss der Programme Bachelor und Master of Medicine an der EDU berechtigen dazu, eine Approbation in der gesamten EU zu beantragen. Das Medizinstudium an der EDU ist so konzipiert, dass es die Voraussetzungen für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Europa, einschließlich Deutschland, gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG erfüllt. Die maltesische Ärztekammer (Medical Council of Malta) ist die zuständige Behörde für die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung für den medizinischen Studiengang, was einer automatischen Anerkennung des Abschlusses in Europa gleichkommt. Zurzeit führt EDU Gespräche mit dem Council, um die automatische Anerkennung zu erreichen. Sie können sich mit Fragen direkt an den Medical Council of Malta wenden. In der Zwischenzeit sollten Absolventen, die eine Approbation als Arzt anstreben, eine individuelle Anerkennung bei den zuständigen lokalen Behörden in den gewünschten europäischen Mitgliedstaaten beantragen.

Selbst wenn eine Gleichwertigkeitsbescheinigung nicht erteilt wird und in Zukunft auch nicht erreicht werden kann, haben EDU Studierende einen Rechtsanspruch auf Ausgleich eventueller gravierender Unterschiede ihres Abschlusses und damit auf Erteilung der Approbation. Es wäre also angebracht, diesen Fehler zu verbessern.

Generell finde ich, dass der Artikel nicht zu einem besseren Verständnis beiträgt, u.A. weil selten bis gar nicht zwischen der automatischen Anerkennung und der Anerkennung nach Ausgleich von gravierenden Unterschieden differenziert wird.

Du sagst es doch richtig: keine automatische Anerkennung, zusätzliche Leistungen sind zu erbringen. Und das scheint noch Gegenstand von Verhandlungen. Mit einem deutschen Studienabschlusd wirst du eben sofort approbiert, weil der die notwendige Praxis beinhaltet, die hier offenbar fehlt. Wenn das Ei mal gelegt ist und Quellen der Uni UND deutsche Quellen verlässlich was anderes vermelden, kann man das ändern. Einfach Leute unkritisch informieren und dorthin zu locken, ist nicht verantwortbar. --GhormonDisk 07:23, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe nur gesagt, dass der Satz falsch formuliert ist, da die automatische Anerkennung nicht die zwingende Voraussetzung für eine Approbation ist. Das hat nichts mit unkritischen Informationen zutun, das ist die Rechtslage. Es wirkt so, als könnten die Behörden einfach den Antrag auf Approbation ablehnen und die Studierenden mit leeren Händen dastehen lassen. Nirgendwo wird erwähnt dass ein Anspruch auf Ausgleich besteht, wenn der Abschluss ungleichwertig ist.

Und ja, sobald ein Eu Land den Abschluss anerkennt, gilt die Niederlassungsfreiheit in der ganzen EU. (nicht signierter Beitrag von 178.6.206.152 (Diskussion) 11:27, 7. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]

Es ist kein Fehler - weil man eben nicht fest damit rechnen kann, dass das reicht. Es gibt keine allgemeine Lösung und man muss vermutlich einiges nachholen, zb das Praktikum. So wie jetzt DARF das kein Land anerkennen, weil das ein Rückschritt in der Studienqualität wäre. --GhormonDisk 12:31, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Das ist ihre persönliche Meinung, die viele nicht teilen und durch die Ergebnisse des internationalen Mediziner Vergleichstest des European Board of Medical Assessors widerlegt werden. Mit mindestens 334 ECTS entspricht die Zertifizierung in vollem Umfang den einschlägigen europäischen Anforderungen. Außerdem wurde heute verkündet, dass noch zusätzlich 6 Monate PJ nach dem Master hinzukommen, damit die maltesischen Behörden die Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen. Den Fehler bitte auch korrigieren (5,5 Jahre insgesamt// 2,5 Jahre Master) . Für Viele ist Arzt zu werden ein Lebenstraum und die EDU ihre letzte Möglichkeit und ich könnte es nicht verantworten, diese durch Verbreitung von Halbwahrheiten davon abzuhalten.

Viele ist relativ, Du bist bestimmt eine Art Werbetreibender für diesen Studiengang. Massgeblich sind aber die offiziellen Dokumente, die meine "Privatmeinung" vertreten. Es soll (Zukunft!) ein Praktikum kommen, das ist schon mal gut. Wenn es gekommen ist, wird es einen neuen Antrag geben, der wird entschieden und wenn der Entscheid als Quelle vorliegt, kann man neu entscheiden. Glaskugel reicht nicht, auch nicht Wunschdenken. --GhormonDisk 14:42, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Und von Verantwortung reden wir besser nicht, sonst frage ich, wer es verantwortet, Leute für Geld in so ein unklares Studium zu locken. Wenn es Dinge gibt, die klar zu korrigieren sind, ist das mit belastbarer Quelle (!) natürkich immer möglich. Falls es sich dabei nur um Änderungen handelt, bitte deutlich machen, ab wann das gilt. --GhormonDisk 14:48, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Was meinen Sie mit offiziellen Dokumenten? Das abschließende PJ wurde von der Hochschule beschlossen und Details sind auf der offiziellen Website der Hochschule nachzulesen. Die Umsetzung von geltendem Recht ist weder Glaskugel noch Wunschdenken. EDU ist eine private Hochschule und erhebt dafür Studiengebühren. Interessenten werden u.A. auf der Homepage über die rechtliche Situation aufgeklärt und können sich frei entscheiden das Studium aufzunehmen. Zumindest die falschen Angaben zum Master habe ich korrigiert, die Quelle ist die gleiche geblieben.

Das mit dem praktischen Jahr finde ich unter dem vielen Werbegeschwurbel nicht. Quelle dann genauer? Und vor allem ab wann, wenn es gerade erst beschlossen wurde. --GhormonDisk 15:36, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Da bist du plötzlich still ;-) Ich lass das jetzt per Vandalismusmeldung klären, dass der Artikel nicht weiter werblich missbraucht wird. --GhormonDisk 15:51, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Btw, Helios behauptet auf ihrer Seite immer noch, man bekäme die maltesische Approbation und werde dann "ohne Weiteres" in D anerkannt [5] - das stimmt ja offensichtlich nicht. Und ist es richtig, dass sie Student:innen aufnehmen, ohne das geklärt zu haben, also mit dem Risiko eines wertlosen Abschlusses? Das ist selbst für diese schattige Branche ungewöhnlich --MBq Disk 17:58, 7. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
@ IP/Fischpudding: Ich ahne daraufhin, dass du Eure Praxismodule als "aufgeteiltes" praktisches Jahr verkaufen willst. Was Dir aber auch schon gesagt wurde: das ist nur ein Äquivalent dafür, was in jedem Medizinstudium stattfindet, auch die sitzen ja nicht nur in Vorlesungen. Das PJ fehlt definitiv und das halbe Jahr mehr kanns auch nicht sein. Deutschland hat 48 Wochen. Ihr habt ja schon damit zu kämpfen, dass das keine richtigen Universitätskrankenhäuser mit entsprechenden Ressourcen sind. Das spricht übrigens dafür, dass Du kein Mediziner und kein Student bist - die wüssten das. Wenn Du da für das Marketing verantwortlich bist: Euch hilft nur Ehrlichkeit und Offenheit, wenn jemand das Risiko eingeht, bei Euch zu studieren. Alle, die Euch das mit der Anerkennung glauben und dann die Realität mitkriegen, habt Ihr verloren. Hoffnung schaltet manchmal das Gehirn aus und Ihr geschäftet damit! Nach meinem Empfinden ist die Diskrepanz zwischen Eurem Werbesprech und der extern dargestellten Realität nahe an einem Klagegrund, Euch zusätzliche Aufwendungen für eine individuelle Approbation (zb ein Jahr mehr für das PJ) dann aufzubrummen. Da reichen Screenshots --GhormonDisk 12:19, 10. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

in Malta nur Büro- bzw. Briefkastenadresse?[Quelltext bearbeiten]

Ist in Malta überhaupt eine studienrelevante Infrastruktur vorhanden? Es steht zwar da, dass Parkplätze vorhanden sind - aber mehr für die Touristen, welche die Villa besichtigen? Richtige Spuren findet man nicht. Wenn die ganze Schule virtuell ist bzw. aus Deutschland betrieben wird, sollte man das deutlicher sagen. --GhormonDisk 07:55, 10. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Es wirkt tatsächlich wie eine Briefkasten Adresse. Ich habe jetzt die Anteilsverteilung des Betreibers recherchiert und eingefügt. Der Großteil der Eigentümer sitzt in Berlin und Brandenburg. Dort scheint es auch ein Büro zu geben. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 10:07, 8. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Approbation und Berufszulassung immer noch nicht geregelt[Quelltext bearbeiten]

Da eine Schläfersocke gestern wieder einbaute, dass das Studium zur Approbation führt: Akkreditierung der Ausbildungsgänge ist dafür notwendig, aber nicht hinreichend. Approbation ist eine eigene und nachfolgende Entscheidung. Das würde sich erst ändern, wenn unabhängige Quellen darüber berichten (die aktuellen sagen das Gegenteil). Entweder das führt irgendwo (Malta selber oder EU) direkt zur Approbation oder es würde allgemeingültig festgelegt, was an Praxisanteilen (da scheint es ja zu hapern) oder sonstigen Anforderungen noch nachzuholen ist. Natürlich kann man eine Approbation beantragen - genauso wie Bischof zu werden. Diese Formulierung gaukelt aber vor, dass es da eine Automatik gibt - was so nicht stimmt. Dass die sich selber das auch auf Ihren Websites bescheinigen, bleibt irreführend. Sie wollen wahrscheinlich den Studiengang retten und frisches Geld generieren. Ist aber nicht unser Problem, da wir hier insbesondere nur externen Quellen trauen. --GhormonDisk 09:21, 25. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Die Akkreditierung des Masters of Medicine alleine führt nicht unbedingt automatisch zur Approbation, das ist richtig. Dass die Approbation eine nachfolgende Entscheidung ist, stimmt auch. Momentan ist die automatische Approbation nicht zugesichert, was aber nicht heisst, dass eine Approbation nicht möglich ist. Intern werden die Studenten genau über den aktuellen Stand des Approbationsverfahrens aufgeklärt, U.a. hat der Vorsitzende des Medical Councils Malta (Behörde für Approbationserteilung) in einem Zoom Call die gute Zusammenarbeit mit der Hochschule betont. Da es weltweit die erste digitale Hochschule ist, gibt es für das Approbationsverfahren in Malta noch keinen Automatismus, aber einen klaren Weg, der dorthin führt. Und zwar wird die Approbation nicht nur automatisch erteilt, wenn das Ursprungsland selbst die Approbation erteilt, sondern auch durch eine sogenannte Gleichwertigkeitsbescheinung des Ursprungslandes. Um das zu erreichen, setzt die Hochschule Forderungen des Medical Councils um, wie zb. ein weiteres halbes Jahr Praxiszeit im Anschluss an den Master of Medicine.
Abgesehen davon, hat aber jeder Absolvent einen Rechtsanspruch gem. des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, auf Prüfung des Approbationsantrags. Sollte der Abschluss aufgrund von gravierenden Unterschieden nicht gleichwertig sein (was stichhaltig und ausführlich erklärt werden muss), muss die Behörde zeitnah Ausgleichsmöglichkeiten anbieten, die nachfolgend zur Approbation führen. Das ist auch der Grund warum Ärzte aus Nicht-EU Ländern, auch mit einem ungleichwertigen Abschluss, in Deutschland als Arzt oder Ärztin praktizieren dürfen. Die Praxiszeiten bei EDU betragen 21 Monate und an deutschen staatlichen Hochschulen 16, nur zum Vergleich.
Generell ist der Artikel sehr einseitig formuliert und erinnert an die anfänglichen Bedenken der Ärztekammer zur Paracelsus Universität in Nürnberg, welche sich als unbegründet herausgestellt haben. Auch zeigt der Fall der Approbationserteilung von polnischen Studenten in Deutschland, dessen Studium in Polen selbst nicht zur Approbation geführt hat, dass geltendes EU Recht Vorrang hat. MMn wird hier ein Problem künstlich aufgebauscht, um die Hochschule in ein negatives Licht zu stellen. Erfahrene Wikipedia Autoren sollten, auch wenn sie eine eigene konservative Meinung haben, Neutralität bewahren. --Das Arzty (Diskussion) 23:47, 4. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Genau letzteres ist meine Mission, um dem Werbeblabla entgegenzutreten. Die Quellen gegen eine automatische Anerkennung stehen im Artikel. Wenn es neue und andere externe Quellen gibt, kannst du die gerne bringen. Es gibt ja drei Optionen: O1 der sofortigen automatischen Approbation - die ist nicht in Sicht. Alle anderen sind vermutlich mindestens mit einem Jahr Praktikum extra verbunden, wenn nicht noch mehr gefordert wird. Dazu kann es mal eine allgemeine Regelung geben oder eine individuelle oder eben keine. Das nennt man Rechtsunsicherheit. Böse: Pharmareferent ist auch ein einträglicher Beruf. Kurz: was jetzt hier drin steht, ist eine Referierung zugänglicher und kompetenter Quellen. Bring einfach neue. Ihr müsst nicht mit Wikipedia streiten, sondern im Leben. Wir bilden das nur ab. Wir werden aber nicht bei Eurer Werbung helfen. --GhormonDisk 06:31, 5. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Das Problem sind nicht die Quellen, die bis auf die fehlende Aktualität natürlich seriös sind. Der Artikel suggeriert mMn dass das Abschluss nicht anerkannt wird. Es wird allerdings nicht darauf eingegangen welche verschiedenen Approbationsverfahren / Gesetze existieren, die jedem EDU Absolventen eine Approbation (wenn auch eventuell durch Ausgleichsmaßnahmen) ermöglichen. Dass eine Rechtsunsicherheit besteht, sehe ich auch so. Diese bezieht sich aber mehr auf das Wie der Approbation, anstatt auf das Ob. Dass der Artikel nicht nur positive Stimmen aufgreift, ist nachvollziehbar. Die Gewichtung der negativen und positiven Stimmen lässt aber eine leichte Voreingenommenheit vermuten. Das Arzty (Diskussion) 10:51, 5. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Gibt es denn aktuellere? Das System zu erklären, ist aber nicht die Aufgabe der Hochschulartikel. Dafür haben wir ja die Fachartikel - wo es durchaus sein kann, dass man ebenso bequellt Dinge aktualisieren sollte. Wenn man das, und das unterstelle ich mal, aus dem Blickwinkel des "Werbesprechs" der Hochschule liest, was in Wikipedia steht, wirkt das schon ernüchternder. Vielleicht ist das aber die Realität und Ihr macht Euch und den Bewerbern was vor? Ob es eine Anspruch (!) auf Approbation gibt, wenn man einen akkreditierten Master in der EU hat, finde ich so eben auch nicht. Sonst könnte man sich ja den ganzen Anerkennungssermon sparen. Wenn es in reputablen Medien positive Stimmen gibt (also klar keine Quellen der Hochschule selber), werde ich der erste sein, der die dann auch einbaut, wenn man das hier mitteilt. --GhormonDisk 11:17, 5. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
Ja, ich verstehe das Problem mit den Quellen schon. Ohne eine aktuellere Quelle, kann man nichts neues zitieren. Somit muss man wohl warten, bis neue Artikel veröffentlicht werden, spätestens nachdem der erste Absolvent fertig ist. Das gute an Medizin ist, dass der Beruf nicht länderspezifisch ist und Ärzte aus aller Welt in Deutschland arbeiten. Deshalb finde ich die große Sorge um die Anerkennung überzogen, auch wenn ich, so wie jeder der mittlerweile 126 Studenten natürlich am liebsten die automatische Approbation gesichert haben würde. Villeicht ist es weniger der Inhalt sondern der Unterton, der im Artikel mitschwingt, was mich stört. Keiner, der über das Studium berichtet hat auch nur eine Vorlesung besucht, keine praktischen Tests im Krankenhaus gesehen. Auch wissen anscheinend viele nichts von den exorbitant hohen Durchfallquoten in den schweren Klausuren, sowie den wöchentlichen Referaten und das alles auf Englisch. Finde manchmal muss man sich den Grenzen seiner Beurteilungsfähigkeit bewusst sein. Heutzutage hat jeder zu jedem Thema irgendeine Meinung, egal wie sie zustande kommt. --Das Arzty (Diskussion) 22:23, 5. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
OK, warten wir ab. Dass das Studium gut ist, sollte aber Standard und nicht hervorhebenswert sein :-)--GhormonDisk 10:33, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Neue Nachrichten[Quelltext bearbeiten]

In letzter Zeit sind wieder Nachrichten veröffentlicht worden. Die Erste: Im Herbst haben die Medizinstudierenden der EDU beim International Progress Test des European Board of Medical Assessors (EBMA IPT) erneut hervorragend abgeschnitten. https://medical.edu.mt/de/edu-universum/medizinstudierende-der-edu-wieder-ueberragend-im-internationalen-leistungstest/

Die Zweite: Die Faculty of Health, Medicine and Life Sciences of Maastricht University hat in einem umfangreichen Review Report das Medizinstudium der EDU genau unter die Lupe genommen. Auf 28 Seiten werden die Stärken und Schwächen der Hochschule analysiert:

„EDU’s medical programme curriculum and didactic approach represent an innovative approach that has the potential to strengthen underserved regions worldwide by offering medical training in the local environment. Self-reflection and assessment are the cornerstones for quality assurance and improvement – especially of an innovative approach. Under UM’s supervision, EDU shows regular reflection on key strengths and challenges, the setting of priorities, implementation of improvement plans and again reflecting on it according to a full quality cycle.“

„We compliment EDU for the well-prepared documentation that supported the review process. The RT specifically wants to thank EDU’s Rector, staff and students for their openness and constructive attitude. Aside from their professionalism, we were impressed by the commitment of staff and students to make the most out of their teaching and learning experience at EDU. The RT noticed a strong dedication of all stakeholders to the programme’s quality and further improvement.“

Zudem wird festgestellt:

„We congratulate EDU for the courage and endurance needed to deliver educational services solely through digital channels, hybrid in conjunction with 11 partner Teaching Hospitals. Since the start in 2018 a lot has been achieved. Currently 102 students are enrolled in 9 cohorts in the medical programme. Without a physical campus but supported by a robust digital platform, both students and staff are engaged in the learning and teaching processes. Overall, EDU’s medical programme is fully compliant to the PQD as outlined in §24 of directive 2005/36/EC.„

Damit hat die Universität Maastricht die Qualität des Studiums bestätigt und damit mindestens die eigene Anerkennung begründet. https://she.mumc.maastrichtuniversity.nl/sites/intranet.mumc.maastrichtuniversity.nl/files/she_mumc_maastrichtuniversity_nl/edu_supervision_review_and_assessment_report_final_2021.pdf --Das Arzty (Diskussion) 21:30, 14. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Ist nicht mehr als ein feuchter Händedruck, den Absolventen nützt der Abschluss trotzdem nichts. --Uwe G. ¿⇔? RM 16:46, 15. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Komisch, da kommen 7 Professoren der Maastrichter Universität zu einem anderen Ergebnis. Die Niederlande sind ein europäisches Land und dessen Ärzte arbeiten auch in Deutschland. Aber war mir schon irgendwie klar, dass der Review Report der Uni Maastricht nicht eingebaut wird, passt nämlich so gar nicht zu dem oberflächlichen Kommentar des Ärzteblatts.--Das Arzty (Diskussion) 18:40, 15. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Hör auf solchen Unfug zu verbreiten. Die Uni Maastricht kann vielleicht einen Studiengang evaluieren, aber keine Abschlüsse anerkennen. --Uwe G. ¿⇔? RM 15:03, 16. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Zitat aus dem Maastrichter Review: „The RT (= Review Team) realized that, given the short timeline and Covid-19 travel restrictions, the observations of teaching in action was quite limited.“ Die zahlreichen „Recommendations“ weisen auf erhebliche Schwachstellen hin. Ich würde als Empfehlung noch ergänzen: In den Lehrplan sollte „Verstehen und korrektes Interpretieren von Reviews“ aufgenommen werden. Gruß, --Sti (Diskussion) 17:26, 16. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

„Hör auf solchen Unfug zu verbreiten. Die Uni Maastricht kann vielleicht einen Studiengang evaluieren, aber keine Abschlüsse anerkennen“ - Doch, genau das kann sie. Oder wie ist es sonst zu erklären dass Bachelor Absolventen der EDU an der Maastrichter Uni studieren können und andersrum? Was die niederländischen Behörden dann machen würden ist ja wohl ersichtlich.

Also wenn das die Kernaussage des Review Reports sein soll :D Finde die Diskussion wird wieder sehr unsachlich. Tut mir leid, dass ich versucht habe mich gegen Desinformation einzusetzen. Kommt nicht wieder vor :) --Das Arzty (Diskussion) 00:14, 17. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Ist das die neue Empfehlung? Bachelor bei EDU, Abschluss dann in Maastricht machen? Dann sollte das belegt und in unseren Artikel eingepflegt werden. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:07, 17. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Nein, das ist keine Empfehlung. Mit dem Bachelor of Medicine kann man sich natürlich an verschiedenen europäischen Universitäten, unter anderem auch an deutschen Universitäten mit Bachelor/Master System bewerben. Geht natürlich bei Partnerunis reibungsloser :)--Das Arzty (Diskussion) 19:21, 18. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Naja und auf das wiederholt überdurchschnittliche Abschneiden beim international Progress Test wird genauso wenig eingegangen wie auf den sehr positiven Review Report :/ -Schade, dass da offensichtlich kein Interesse an einem neutralen Artikel besteht- naja ich habs versucht--Das Arzty (Diskussion) 00:41, 17. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Thema Finanzierung: Seit diesem Jahr bieten auch deutsche Kliniken Stipendien für EDU Studenten an. Kann unter dem Punkt Studiengebühren ergänzt werden: https://www.marienhaus.de/stipendium --Das Arzty (Diskussion) 19:21, 18. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Also zusammengefasst, der Bachelor of Medicine der "EDU" wird in Maastricht anerkannt und man kann dort weiterstudieren?? Gibt es dazu eine exakte und offizielle Quelle? Das Gutachten klingt ja eher nur allgemein positiv, aber ich habe irgendwie Schwierigkeiten, aus diesem Gutachten abzuleiten, dass Maastricht klar den Bachelor-Abschluss anerkennt. Wäre toll, wenn es seitens der dortigen Hochschule ein klares und offizielles Statement gibt. Aber vielleicht kommt das ja auch erst noch? Grüße, --Goris (Diskussion) 21:51, 20. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Aktualisierung und Trennung von indirektem Zitat und Fakten im Abschnitt „Anerkennung des Abschlusses“[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, hier wie Sti vorgeschlagen hat, ein hoffentlich übersichtlicher Vorschlag zu Änderungen des Abschnitts „Anerkennung des Abschlusses“:

Aktueller Text: „Die Bundesärztekammer kritisiert, dass ein virtuelles Studium keine ausreichende Vorbereitung auf die Praxis biete. Studiengänge nach der in Deutschland geltenden Approbationsordnung bieten bis zu zwei Drittel der Studieneinheiten in Form von Praktika und Famulaturen an (Skills-Labs oder patientennaher Unterricht). Die Kosten von circa 19.000 Euro pro Jahr sind bei Nichtgewährleistung einer späteren Zulassung zum Arztberuf sorgfältig vor einer Bewerbung zu prüfen.[13]“

Änderungsvorschlag: „seien“ statt „sind“ im letzten Satz

Begründung: Ziel ist es, die Aussage als Teil des indirekten Zitats Nr. 13 zu markieren – aktuell ruft der Wikipedia-Artikel selbst zur Prüfung des Für und Wider auf, und das übersteigt m.E. den Zuständigkeitsbereich eines Lexikon-Eintrags (war aber vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da ja die Fußnote korrekt am Ende des Absatzes steht und somit den ganzen Absatz belegt).

Aktueller Text: „Seit Februar 2020 kooperiere die EDU bei der Qualitätssicherung mit der Fakultät für Gesundheit, Medizin und Lebenswissenschaften der Universität Maastricht.[16] Ob, wann und wie diese „universitäre Supervision“ und das Abstellen kritisierter Punkte die deutsche Zulassungsentscheidung beeinflussen, ist nicht angegeben. Beispielsweise wird der Einwand, dass für die Approbation in Malta ein praktisches Jahr fehle, dadurch bisher nicht entkräftet. Auch in Deutschland spielte die Kritik am Studienablauf eine Rolle.“

Änderungsvorschlag: „Seit Februar 2020 kooperiert die EDU mit der Fakultät für Gesundheit, Medizin und Lebenswissenschaften der Universität Maastricht [Wiki-Link: https://en.wikipedia.org/wiki/Maastricht_University] bei der Qualitätssicherung der medizinischen Ausbildung. [neue Fußnote: https://she.mumc.maastrichtuniversity.nl/projects-and-partners-she-collaborates] Laut der Universität Maastricht erfüllen der Bachelor of Medicine und der Master of Medicine die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen [Wiki-Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/36/EG_%C3%BCber_die_Anerkennung_von_Berufsqualifikationen]. [neue Fußnote: https://she.mumc.maastrichtuniversity.nl/sites/intranet.mumc.maastrichtuniversity.nl/files/she_mumc_maastrichtuniversity_nl/edu_supervision_review_and_assessment_report_final_2021.pdf] Ob, wann und wie diese universitäre Supervision und das Abstellen kritisierter Punkte die deutsche Zulassungsentscheidung beeinflussen, ist offen. [Fußnote mit dem Link, der bisher in FN 16 steht: https://pro.healthdataspace.org/medizin-studieren-online-studium/]“

Begründung: Es existieren zwei neue Quellen, die die tatsächliche Existenz der Kooperation und erste Ergebnisse belegen, während der zurzeit zitierte Artikel nur Vermutungen über die zukünftige Kooperation der Hochschulen anstellt. Darüber hinaus habe ich versucht zu sortieren, was Tatsache ist (es gibt die Kooperation + die Anerkennungsfrage ist noch offen) und was die Bewertung durch die Uni Maastricht (EDU-Studiengänge erfüllen Richtlinie 2005/36/EG) ist und was die Aussage des Blogartikels (es ist unklar, welchen Einfluss die Kooperation auf die Zulassungsentscheidung hat).

Was meint Ihr? Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen. Liebe Grüße (nicht signierter Beitrag von Toni Wolke (Diskussion | Beiträge) 12:35, 4. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Ich habe einiges umgestellt und gestrafft, zur Kooperation Maastricht komme ich später. Gruß, --Sti (Diskussion) 21:06, 4. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Danke, ist jetzt übersichtlicher! LG --Toni Wolke (Diskussion) 12:16, 6. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Es gibt nun mittlerweile ein juristisches Gutachten, welche die Approbationsmöglichkeiten in Deutschland nach dem abgeschlossen Master Studium beschreibt. Das Gutachten wurde von einer renommierten Kanzlei angefertigt und widerlegt teilweise die Darstellung der ZAB und BÄK. Anders als teilweise (fälschlich) suggeriert wird, ist die Erlangung einer Approbation in Deutschland nicht nur im Rahmen der automatischen Anerkennung von Abschlüssen nach der Richtlinie 2005/36/EG möglich. Vielmehr kann eine Anerkennung auch im Einzelfall nach § 3 Abs. 2 Satz 1 bis 4 der Bundesärzteordnung (BÄO) oder über eine Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 6 bis 7 BÄO erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine automatische Anerkennung nicht erfüllt sind. Sollte sich wider erwarten am Status des Verfahrens beim Medical Council bis zur M.Med Graduierung nichts ändern, so liegt dann ein staatlich anerkannter EU-Abschluss in Medizin ohne Lizenz Aussage vor. Im Approbationsverfahren, dass in Deutschland durch die Bezirksregierung des gewünschten Berufsausübungsstandort des Antragsstellers durchgeführt wird, ist für einen solchen Fall im individuellen Anerkennungsverfahren der Approbation die sogenannte Differenzprüfung der Studieninhalte zu den Studieninhalten gemäß Approbationsordnung durchzuführen. Der aktualisierte Masterstudiengang mit anschließendem halbjährigem Praktikum wurde von der Malta Further & Higher Education Authority akkreditiert und ist öffentlich auf deren Website einsehbar.

Ich bitte um eine Änderung im Artikel. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F28:485A:A1DF:6E14:9DF6:9B61 (Diskussion) 01:46, 5. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Ein privates juristisches Gutachten wird hier kaum als Beleg akzeptiert. Hast du den Link zur Malta Further & Higher Education Authority, in der das halbjährige Praktikum beschrieben wird? Gruß, --Sti (Diskussion) 11:16, 5. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Noch eine Nachfrage: was bedeutet „ein staatlich anerkannter EU-Abschluss in Medizin ohne Lizenz Aussage“? Gruß, --Sti (Diskussion) 12:01, 5. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Nunja, wenigstens ist es ein juristisches Gutachten, aber akzeptiere den Einwand. Könnte natürlich die Stellungnahme der Kanzlei/Hochschule einbauen. Im Artikel steht fälschlicherweise, dass 2018 noch EDU und Helios die Approbation und Anstellungsverhältnisse in Aussicht gestellt hat. Das tun sie bis heute, somit ist „noch 2018“ irreführend.

Hier der Link: http://qualifications.ncfhe.gov.mt/#/qualifications/52d10662-0f7f-4bf6-a65c-2b3b31683bdb (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F28:485A:387B:A6F8:7219:D635 (Diskussion) 14:20, 5. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Dort finde ich nichts über ein halbjähriges Praktikum. Kannst du die Fundstelle genauer bezeichnen? Gruß, --Sti (Diskussion) 16:35, 5. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Der staatlich anerkannte EU Abschluss ohne Lizenz Aussage beschreibt laut Fachanwalt für Approbationsrecht den aktuellen Status:) mir fehlt im Artikel die Gegendarstellung der Uni und deren Anwälte. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F28:485A:387B:A6F8:7219:D635 (Diskussion) 14:29, 5. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Ich verstehe das sprachlich nicht: „ohne Lizenz Aussage“. Ist gemeint: „Ohne Aussage bzgl. Approbation oder Berufserlaubnis“? Gruß, --Sti (Diskussion) 16:35, 5. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Und einen "Fachanwalt für Approbationsrecht" gibt es wirklich?? Oder werden hier nur Titel erfunden, um Eindruck zu schinden? Grüße, --Goris (Diskussion) 22:43, 7. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
In D gibt es den nicht, vielleicht in Malta? Gruß, --Sti (Diskussion) 08:23, 8. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Nein, das waren beides deutsche Kanzleien. Fachanwalt für Medizinrecht, auf Approbationsrecht spezialisiert. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F28:4858:5553:CCA:B3A7:DD3A (Diskussion) 00:45, 15. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Personalupdate[Quelltext bearbeiten]

Da die Seite gerade für die Bearbeitung eingeschränkt ist, schlage ich die folgende Änderung hier vor:

Der Satz "Die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Lehrbetriebs führen der Geschäftsführer Jürgen Laartz und Chancellor Holm Keller.[4]". ist nicht mehr aktuell, er müsste laut der EDU und DEH Webseiten nun lauten: "Die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Lehrbetriebs führen der Geschäftsführer Dr. Jürgen Laartz und der Dekan Prof. Dr. med. Wolfgang F. Buhre." mit folgenden Belegen: https://deh.mt/team/ und https://medical.edu.mt/de/prof-dr-med-wolfgang-f-buhre/

Könnte das jemand bitte aktualisieren, wenn alle einverstanden sind? LG (nicht signierter Beitrag von Toni Wolke (Diskussion | Beiträge) 11:35, 2. Aug. 2022 (CEST))[Beantworten]

Danke für den Hinweis, ich habe das umseitig aktualisiert. Die akademischen Grade habe ich weggelassen, die sind in der de-WP nicht üblich. -- Perrak (Disk) 12:15, 2. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]
Toll, lieben Dank! :-) --Toni Wolke (Diskussion) 11:16, 3. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Neue Nachrichten[Quelltext bearbeiten]

Die Universität Maastricht hat ihren jährlichen Qualitätssicherungsbericht veröffentlicht:

https://y5a3y7k9.stackpathcdn.com/wp-content/uploads/2022/11/EDU-Supervision-Review-and-Assessment-Report-2022_FINAL.pdf

In dessen Zusammenfassung steht:

„We congratulate EDU for the courage and endurance needed to deliver educational services solely through digital channels, hybrid in conjunction with 11 partner Teaching Hospitals. It is RT’s opinion that during the Covid-19 pandemic EDU proofed to be much better equipped to continue the programme at a higher quality level as compared to most other universities who relied basically on F2F education. Currently 187 students are enrolled in 13 cohorts in the medical programme. Without a physical campus but supported by a robust digital platform, both students and staff are engaged in the learning and teaching processes. Overall, EDU’s medical programme is fully compliant to the PQD as outlined in §24 of directive 2005/36/EC.“

Damit können einige Details aus dem Artikel aktualisiert werden.

EDU hat das Netzwerk auf 11 Partnerkliniken erweitert, nicht wie angegeben nur 4.

Es sind zum jetzigen Stand 187 Studenten in 13 Kohorten immatrikuliert. Also ist die genannte Zahl im Artikel, 40, nicht mehr aktuell.

Im Abschnitt über die Anerkennung des Abschlusses sollte man fairerweise auch die Meinung des Maastrichter Review Teams einbauen: „It is RT’s opinion that during the Covid-19 pandemic EDU proofed to be much better equipped to continue the programme at a higher quality level as compared to most other universities who relied basically on F2F education.“ Das wäre nur richtig, weil damit erstmals eine externe Quelle zitiert werden kann, die tiefere Einblicke in die Lehre der EDU erhalten hat.

Die Ergänzung am Ende des Artikels: „Die Supervision war pandemiebedingt allerdings nur eingeschränkt möglich.“ Das ist im neuen Qualitätsbericht nicht mehr zu finden, da 2022 die Supervision uneingeschränkt möglich war.

Das Review Team hat zudem die Verbesserungsvorschläge aus dem letzten Qualitätsbericht erneut evaluiert und kommt zu dem Schluss: „The RT […] is impressed by the speed and quality of the achievements.“ --2003:C9:4F09:F0E1:D8BB:1E65:583A:259 06:28, 2. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Außerdem wünscht die Universität Maastricht eine engere Zusammenarbeit mit der Möglichkeit des Wechsels zwischen beiden Hochschulen: „Explore opportunities to increase the number of undergraduate and post- graduate exchange positions available (between EDU and MUMC+) […]“ (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F0E1:D8BB:1E65:583A:259 (Diskussion) 18:00, 2. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]

@Sti
--2003:C9:4F09:F0E1:D8BB:1E65:583A:259 20:19, 2. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
@Toni Wolke --2003:C9:4F09:F0E1:4139:81D8:32C1:B014 22:59, 2. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

→Habe den Artikel aktualisiert, alles mit Quellen belegt. Die Kritik ist gleich geblieben. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F0A9:C543:DE44:BE37:F8E (Diskussion) 01:53, 3. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]

Ich verstehe weiterhin nicht, was solche bezahlten QS-Berichte hier zu suchen haben. Das hat mehr (bezahlten) Werbe-als Infocharakter und ändert nichts an den offiziellen Einschätzungen. Wenn sich da etwas auf offizielle Seite ändert, bin ich für jede Anpassung zu haben; aber QS-Bercihte können eigentlich ganz raus. Grüsse, --Goris (Diskussion) 11:09, 3. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich hoffe, Sie werfen der Universität Maastricht hier keine Bestechlichkeit vor. Hier haben 7 Professoren einen externen Qualitätssicherungsbericht verfasst. Unglaublich was sich manche hier rausnehmen.. --2003:C9:4F09:F0A9:C543:DE44:BE37:F8E 18:21, 3. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich finde, dass wir das durchaus als Quelle heranziehen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:06, 5. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Malta Times Article[Quelltext bearbeiten]

Jetzt wird's ja richtig spannend, danke für das Hinzufügen des Artikels aus der Times Malta!

Ich habe mir ihn durchgelesen und denke, wir zitieren nicht ganz korrekt, denn ich verstehe es so, dass EDU keine Klage eingereicht hat, sondern nur damit droht , auch wenn die Headline der Zeitung das verkürzt darstellt. Im Artikel selbst wird das genauer erläutert (“Judicial protest” ist meines Wissens keine Klage, sondern die Registrierung eines anwaltlichen Schreibens am Gerichtshof). Und sie richtet sich auch nicht gegen den Staat Malta, sondern gegen "the Malta Medical Council and the Malta Further and Higher Education Authority as the two entities responsible for the “unreasonable” delay".

Ich würde hier Änderungen empfehlen: "Im Dezember 2022 reichte EDU Klage gegen den Staat Malta ein. Malta habe es versäumt, ein Verfahren zu etablieren, mit dem EDU-Studierende als Ärzte anerkannt werden. In der Klageschrift wirft EDU dem maltesischen Medical Council und der MFHEA vor, für die unbegründete Verzögerung verantwortlich zu sein. Auslöser für den Rechtsstreit war eine Aussage des maltesischen Medical Council, nicht für die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung zuständig zu sein. Damit habe Malta gegen nationales und europäisches Recht verstoßen."

Stattdessen schlage ich vor: "Im Dezember 2022 drohte EDU, rechtliche Schritte gegen den Medical Council Malta einzuleiten. Der Medical Council hätte es als zuständige Behörde versäumt, ein Verfahren zu etablieren, mit dem EDU-Studierende automatisch mit ihrem Abschluss als Ärzte anerkannt werden, ohne die sonst übliche individuelle Anerkennung in den EU-Mitgliedsstaaten zu durchlaufen. In der Schrift wirft EDU dem maltesischen Medical Council vor, für die unbegründete Verzögerung verantwortlich zu sein. Auslöser war eine Aussage des maltesischen Medical Council, nicht für die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung zuständig zu sein. Damit habe Malta gegen nationales und europäisches Recht verstoßen."

Ich bin allerdings auch kein Jurist, mögen hier die Expert*innen sprechen, was die juristischen Kategorien angeht! :-) --Toni Wolke (Diskussion) 12:59, 19. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Ja das stimmt eher, sorry hatte schnell was geschrieben. Tatsächlich will EDU einen langwierigen Rechtsstreit umgehen. Die Klageandrohung und der Artikel der Times of Malta soll den Druck auf die behörden weiter erhöhen. Wenn aber nichts geschieht in naher Zukunft, ist die Klage unausweichlich. (Nicht signierter Beitrag von 2003:c9:4f09:f0a5:182b:8ce3:dee1:de0b, 29. Dez. 2022)
Wenn aus Times of Malta zitiert werden soll, dann bitte korrekt. Die aktuelle Formulierung erfindet einiges frei. Ich werde sie entfernen und bitte um Einigung auf dieser Diskussionsseite, bevor hier eine Artikelsperre nötig wird. Gruß, --Sti (Diskussion) 14:17, 29. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Etwas konkreter: Von "(EDU) drohte" lese ich nichts in dem Artikel, auch nichts von "Verstoß gegen nationales und europäisches Recht". Weitere Unstimmigkeiten mag jeder finden. Gruß, --Sti (Diskussion) 16:22, 29. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
@Toni Wolke hat es korrekt beschrieben. Wir wurden kurz vor Veröffentlichung des Artikels über die Klageandrohung informiert. Gerne kannst du es anders zusammenfassen.
Es geht ja darum, dass Malta es erlaubt bis zum höchsten Abschluss online auszubilden (Deswegen ist EDU auf Malta akkreditiert). Der Medical Council sagt aber er kann nur auf dem individuellen Level eine Gleichwertigkeit ausstellen aber nicht auf einem institutional level. Das hat der Medical Council nach über 2,5 Jahren Prüfung festgestellt. EDU ist aber der Meinung, ein Recht auf die Austellung der Gleichwertigkeit zu haben. Die EU-Direktive, welche die universitäre Bildung online ermöglicht, wurde von Malta als erstes EU Land umgesetzt. Wenn die Abschlüsse aber zu nichts führen, würde Malta faktisch gegen das (EU-)Gesetz verstoßen. (Nicht signierter Beitrag)
Wer ist "Wir"? Die Studierendenvertretung? Bitte signiert „eure“ Beiträge mindestens mit Hilfe:Signatur
Wo ist der Bescheid des Medical Council nachzulesen? Weder auf der Website noch in dem Zeitungsartikel finde ich etwas dazu. Wo steht, dass die EU-Direktive „universitäre Bildung online ermöglicht“? Unter welchen Bedingungen? Gruß, --Sti (Diskussion) 10:51, 30. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Wir Studenten, bzw der Student Council. Mir fehlt im Artikel die Zusammenfassung des Times of Malta Artikel. Ich weiss nicht was gegen die Version von @Toni Wolke spricht. Sie fasst den Artikel korrekt zusammen. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F071:24BF:7041:6B5F:F701 (Diskussion) 18:51, 30. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]
Du hast jetzt eingefügt (meine Anmerkungen dazu kursiv in eckigen Klammern): Im Dezember 2022 drohte ["drohte" steht nicht im Artikel] EDU, rechtliche Schritte gegen den Medical Council Malta [and the Malta Further and Higher Education Authority] einzuleiten. Der Medical Council hätte es als zuständige Behörde versäumt, ein Verfahren zu etablieren, mit dem EDU-Studierende automatisch mit ihrem Abschluss als Ärzte anerkannt werden, ohne die sonst übliche individuelle Anerkennung in den EU-Mitgliedsstaaten zu durchlaufen [das geht aus dem Wortlaut nicht hervor, ist von euch frei formuliert]. In der Schrift wirft EDU dem maltesischen Medical Council [and the Malta Further and Higher Education Authority] vor, für die unbegründete Verzögerung verantwortlich zu sein. Auslöser war eine Aussage des maltesischen Medical Council, nicht für die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung zuständig zu sein [im Artikel: doubts over whether it was even the competent authority to handle the request] . Zuvor hatten die MFHEA und andere [welche anderen?] Behörden auf den Medical Council als zuständige Behörde verwiesen [steht nicht im als Referenz angegebenen Artikel].[6]
Bitte etwas sorgfältiger arbeiten. Ich hatte oben um Klärung zunächst auf dieser Diskussionsseite gebeten. Gruß, --Sti (Diskussion) 21:20, 30. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Niemand soll hier getäuscht werden. Habe die Formulierung von Toni Wolke übernommen. Die Klagedrohung ist ein formal letter, der aber auch schon bei Gericht hinterlegt ist. Der nächste Schritt ist aber offiziell Klage einreichen. Man kann das so schon übersetzen. Natürlich ist die Alternative der automatischen Approbation, eine individuelle Approbation zu beantragen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BÄO. Diese ist jedoch mit dem Risiko verbunden, abgelehnt zu werden. Ich finde den Verweis auf den aktuellen Stand also nicht falsch. In der Klageschrift wird neben den Medical Council und der MFHEA auch Prime Minister Robert Abela, Health Minister Chris Fearne und Superintendent of Public Health Charmaine Gauci as the head of the Health Regulation Department persönlich beschuldigt, da diese ebenfalls auf den Medical Council verwiesen haben. Ich wollte mit „andere Behörden“ nur den Text verkürzen. Gerne kannst du es anders formulieren, aber das ist es. was auf Malta gerade passiert. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F024:3D09:E8F:255B:180A (Diskussion) 03:34, 31. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]
Du hattest oben geschrieben: Die Version von @Toni Wolke (...) „fasst den Artikel korrekt zusammen.“ und in deinem Bearbeitungskommentar: „Alles andere steht so im Artikel der Times of Malta.“ Beides stimmt nicht, wie jeder im Vergleich feststellen kann. Mein Vorschlag für eine verkürzte Fassung folgt. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:44, 31. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Vorschlag für eine knappe Darstellung des Times of Malta-Artikels[Quelltext bearbeiten]

Im Dezember 2022 leitete EDU ein juristisches Verfahren gegen die Regierung von Malta ein mit dem Vorwurf, dortige Behörden hätten durch jahrelanges Verzögern verhindert, dass die EDU-Absolventen eine Berufsanerkennung als Ärzte bekommen können. Beleg[7]

Dies würde den Kernsatz wiedergeben: „A Malta-based online medical school has taken court action against the government, claiming that years of delays by the authorities have left its students unable to be certified as doctors.“ Alles andere kann jeder im Beleg nachlesen. Erst wenn ein Ergebnis des juristischen Verfahrens vorliegt, sollte das in unserem Artikel ergänzt werden. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:44, 31. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Warnung der MFHEA[Quelltext bearbeiten]

Bevor das wieder herausgenommen wird, noch einmal: Die Botschaft ist eindeutig, und die MFHEA behauptet darin auch gar nicht, für die Anerkennung zuständig zu sein, wie unterstellt wurde. Sie warnt lediglich. Und diese Warnung zu entfernen ist unseriös. Hier der verlinkte Text nochmal:

„The MFHEA would like to inform any prospective and current students following courses with EDU that MFHEA only accredit academic programmes. This on its own does not mean that anyone following a course with EDU (even at Level 7) can practice the profession of a doctor/physician. This can only happen if the course is accepted by the relevant medical authorities (Medical Council in Malta or equivalent in other EU member States). It is EDU’s duty to seek such recognition. Any indication or promise by EDU that its courses can lead students to practice the profession of a doctor/physician is not and cannot be endorsed by MFHEA since it is not the competent authority to do so.“

Malta Further & Higher Education Authority (MFHEA): Website de MFHEA: [8], publiziert am 15. Ferbruar 2021

--Goris (Diskussion) 12:40, 28. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Man kann das gerne hinzufügen, auch wenn das den Abschnitt noch weiter verlängert und keine neue Info ist. Die MFHEA behauptet aber, der Medical Council oder äquivalente Behörden anderer Länder seien zuständig. Der M. Council wiederum sieht die Zuständigkeit bei der MFHEA oder anderer Behörden. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen droht EDU jetzt mit einer (Verpflichtungs)Klage.
Ich bin dafür diese Info zu ergänzen, um den letzten Abschnitt besser zu verstehen. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F0A5:182B:8CE3:DEE1:DE0B (Diskussion) 02:39, 29. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]
Wir können das ergänzen, wenn es einen zugänglichen Beleg über die Ansicht des Medical Council gibt. Gruß, --Sti (Diskussion) 10:55, 30. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Reicht es nicht, dass die MFHEA auf den Medical Council verweist in der Quelle und im Times of Malta Artikel lehnt dieser die Zuständigkeit ab? (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F071:24BF:7041:6B5F:F701 (Diskussion) 16:22, 30. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]
Dass die MFHEA auf den Medical Council verweist, steht schon im Artikel. Die gewünschte Ergänzung, dass der Medical Council die Zuständigkeit bei der MFHEA oder anderen Behörden sieht, lässt sich mit dem ToM-Artikel nicht belegen. Dort steht lediglich: „the medical council had written to EDU informing it that it had doubts over whether it was even the competent authority to handle the request.“ Dass irgendjemand mit einem juristischen Verfahren „droht“, ist m.E. nicht enzyklopädiegeeignet. Nicht mal EDU selbst schreibt etwas darüber. Warten wir einfach mal ab, wie die Klage ausgeht. Mehr wird euch auch nicht übrig bleiben. Dann fügen wir das Ergebnis ein. Im Übrigen werden Gleichwertigkeitsprüfungen bei Ärzten auch in D personenbezogen durchgeführt, nicht "institutionell". Gruß, --Sti (Diskussion) 17:46, 30. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]


Wie lange gültig?[Quelltext bearbeiten]

Lt. der Wiedergabe einer undatierten Bestätigung auf https://medical.edu.mt/de/accreditation/ ist die Lizenz gültig bis Anfang Juni 2023. Was passiert dann? Gruß, --Sti (Diskussion) 14:56, 29. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Reakkreditierung läuft bereits. Die Akkreditierung wird immer um jeweils 5 Jahre verlängert. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F0A5:A8BD:D171:6DCE:BAA7 (Diskussion) 20:33, 29. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]
Dann warten wir mal ab, ob die neue Akkreditierung die Klarstellung bezüglich der unsicheren Berufsanerkennung enthält. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:47, 31. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Bundesärztekammer hegt weiterhin Zweifel[Quelltext bearbeiten]

Aus einem Artikel des Ärzteblatt Rheinland-Pfalz | 06/2022[9]:

(..) An der Stellungnahme von damals „hat sich inhaltlich nicht viel verändert“, teilt die Bundesärztekammer aktuell mit: „Zum einen ist die Struktur des Studiums unverändert, das heißt, es werden Lerninhalte ausschließlich virtuell vermit-telt, während die praktische Anwendung durch klinische Rotationen erfolgen soll.“ Die BÄK weist auf die „weiterhin unklare Anerkennungsfähigkeit des Studiums“ hin.

Bundesärztekammer hegt Zweifel

Die Bundesärztekammer bekräftigt daher ihre Zweifel, ob das Studium den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG genüge. EDU habe in Malta nicht den dazu notwendigen Sta-tus einer Universität, sondern lediglich den einer höheren Bil-dungseinrichtung. Die von EDU „zu diesem Zweck eingegan-gene Supervision durch die Uni Maastricht scheint allenfalls eine Hilfskonstruktion zu sein“.

Ebenfalls unklar sei immer noch, ob ein praktisches Jahr im Anschluss an das Studium notwendig sei. Daher treffe auch der Hinweis, die Ärztekammer Malta stelle eine entsprechen-de Bescheinigung aus, nicht zu, so die Bundesärztekammer. Zum einen gebe es in Malta keine Ärztekammer, sondern ein Council, der zuständig für die Ausstellung der Gleichwertig-keitsbescheinigung (Malta Medical Council) sei, und „der uns zuletzt im November 2021 bestätigt hat, dass das Studium an der EDU nicht die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt“, fügt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme hinzu. Interessenten, so die BÄK, müssten also abwägen, ob sie ein Studium bei unklarer Anerkennungsfähigkeit in Deutschland „riskieren“ wollen. (...)

(Hervorhebung von mir) Gruß, --Sti (Diskussion) 18:26, 2. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Diese Unterscheidung zwischen Universität und höherer Bildungseinrichtung wird auf Malta so nicht gemacht. MFHEA: „As a Higher Education Institution, EDU is licensed to deliver programmes classified from Level 5 up to Level 8 (the highest level) of the Malta Qualifications Framework (MQF), providing that these programmes have been accredited by the MFHEA.“ Lediglich der Fakt, dass EDU nur 2 Programme (Bachelor + Master of Medicine) akkreditiert hat, führt nicht zur Bezeichnung „University“. Mit der Supervision wollte sich EDU nur absichern, um so Probleme beim Approbationsverfahren zu umgehen.
Die Aussage ist mir neu, und widerspricht der Aussage des Bildungsministers Evarist Bartolo. Dieser hatte bestätigt, dass der EDU Abschluss durch die Erfüllung der entsprechenden EU-Richtlinie generell anerkennungsfähig ist.
Ich für meinen Teil bin froh, dass dieses Chaos auf Malta bald ein Ende finden wird. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F048:F151:8E6:EF64:13E2 (Diskussion) 03:50, 3. Jan. 2023 (CET))[Beantworten]
Die Unterscheidung zwischen Universität und höherer Bildungseinrichtung wird auf Malta so gemacht[10]:
University - The MFHEA will only consider accredited higher education institutions to be eligible for University status if the criteria established article 47 (1) of Subsidiary Legislation 607.03 are met.
Higher Education Institution - A licence as a Higher Education Institution is granted to providers who deliver programmes or modules that are self-awarded or otherwise and that have been formally accredited at Level 5 or higher of the MQF or a foreign qualification at a comparable level.
Article 47 (1) of Subsidiary Legislation 607.03 ist hier nachzulesen. Gruß, --Sti (Diskussion) 16:30, 5. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Umstrukturierung des Artikels ?[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde der Review Report der Universität Maastricht einfach verschoben?

Dieser bestätigt, dass das EDU-Programm die Anforderungen von Absatz 24 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vollumfänglich erfüllt. Warum ist diese Info nicht im Abschnitt „Anerkennung des Abschlusses“, wie die ganze Zeit ? Wie durch die MFHEA klargestellt, kann jedes Land den Abschluss als Berufsqualifikation anerkennen. Dazu zählt auch die Niederlande. --2003:C9:4F09:F048:F151:8E6:EF64:13E2 00:58, 3. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Ich habe das in den Abschnitt "Studium" verschoben, weil es das Studium untersucht. Zur Frage der Anerkennung des Abschlusses äußert sich der Report nicht. Wenn in den Niederlanden der EDU-Masterabschluss anerkannt würde, würde ich mich wundern. Gruß, --Sti (Diskussion) 08:14, 3. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Bitte nochmal lesen, was ich aus dem Report zitiert habe. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F09:F048:E5DA:5652:56C0:34EA (Diskussion) 13:03, 3. Jan. 2023 (CET))[Beantworten]

Was ist dein Vorschlag? Den Absatz wieder nach unten verschieben? Ich habe nichts dagegen. Aber eine Anmerkung: Die Tatsache, dass die Maastrichter Faculty of Health, Medicine and Life Sciences meint, die (Minimal-)Anforderungen der Directive 2005/36/EC seien erfüllt, ist nicht ausreichend für eine Anerkennung, schon gar nicht für eine automatische. Ich würde darum noch ergänzen (aus: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/services/free-movement-professionals/recognition-professional-qualifications-practice/automatic-recognition_en )
„To benefit from automatic recognition, professionals must obtain a diploma that complies with minimum training requirements under the Directive on the recognition of professional qualifications (2005/36/EC) and is listed in Annex V to this directive, as well as any other certificates listed in Annex V with regard to the profession in question. This particularly concerns documents certifying successful completion of professional traineeships and state exams. If only an academic diploma has been obtained, but not the respective accompanying certificates as listed in Annex V, there is no possibility of automatic recognition under Directive 2005/36/EC.“
Annex V ist hier zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02005L0036-20211210&from=EN#tocId127 Gruß, --Sti (Diskussion) 14:39, 3. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Bei diesem Report, haltet es sich jedoch nur um eine Aussage einer eingekaufte Beobachter.
Wenn dir die KFZ-Werkstatt bestätigt, dein Auto bekommt TÜV nach der Reparatur, kann der TÜV am Ende immer noch sagen das passt nicht.
Zusätzlich ist es hier auch eine ex-ante Bewertung, des Vorhabens im Master und nicht der realen Gegebenheiten.
Dazu kommt, dass der Studiengang nicht so akkreditiert ist, wie er von EDU dargestellt und der Maastrichter Faculty of Health, Medicine and Life Sciences bewertet wurde. Der Studiengang ist nur für 120 ECTS in 19 Months, 3000 Hours
http://qualifications.ncfhe.gov.mt/#/qualifications/52d10662-0f7f-4bf6-a65c-2b3b31683bdb --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 20:04, 7. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Meines Wissens nach, ist die Grundvoraussetzung für die Erteilung der Konformitätsbescheinigung, dass das Studium die Mindestanforderungen gemäß Art. 24 der Europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) erfüllt. Diese kann vom Medical Council oder äquivalenten (europäischen) Behörden bestätigt werden. Noch hat niemand abgeschlossen, aber mMn ist es unwahrscheinlich dass jedes Land die Erteilung der Konformitätsbescheinigung ablehnt, gerade im Hinblick auf den Ärztemangel. Die Supervision der Universität Maastricht ist so umfassend (Bewertung und Qualitätssicherung,Überprüfung und Evaluierung der medizinischen Ausbildung,Weiterbildung des Personals,Ernennung eines Lehrplankomitees,Expertentreffen,Audits usw.), dass die Niederlande eher geneigt sein werden den Abschluss der eigenen Partneruni anzuerkennen. Im neuesten Review Report wünscht die Universität Maastricht eine engere Zusammenarbeit mit der Möglichkeit des Wechsels zwischen beiden Hochschulen: „Explore opportunities to increase the number of undergraduate and post- graduate exchange positions available (between EDU and MUMC+) […]“. Ein Abschluss der Universität Maastricht führt unfraglich zur Approbation.

Also ja, ich würde zumindest den ersten Teil (über die Supervision von Uni Maastricht + Aussage über Berufsanerkennungsrichtlinie) wieder dorthin verschieben, weil das aus genannten Gründen eben doch relevant für die Anerkennung ist. Auch einer der größten Kritikpunkte der BÄK war ja, dass EDU keine Universität sei und nicht unter Aufsicht einer solchen stehe. Dass spätestens mit der Supervision dieser Kritikpunkt wegfällt, sollte erkennbar gemacht werden.

Die Insolvenz bzw. deren Anmeldung erscheint mir schon real zu sein. Es gibt die Petition auf Change.org und auch der Instagram-Account der Hochschule ist auf mehren Posting verlinkt, die auf die Petition verweisen.

Aktuell ist aber kein Antrag beim Malta Business Registry für DIGITAL EDUCATION HOLDINGS LTD einsehbar, auch für die Deutschen Beteiligungsfirma ist noch kein Antrag öffentlich auffindbar.

Ich würde dafür plädieren diesen Inhalt dennoch im Text zu lassen, insbesondere da dieser Abschnitt bereits mehrmals überarbeitet wurde. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 13:14, 12. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Außer der Petition hier eine weitere glaubhafte Quelle: https://edustudents.org/ Gruß, --Sti (Diskussion) 19:07, 12. Feb. 2023 (CET) P.S. "glaubhaft" habe ich gerade gestrichen. Dort stehen auch unbelegte Behauptungen. Übrigens wurde der Text der Petition verändert. Hat jemand die ursprüngliche Version gespeichert? Gruß, --Sti (Diskussion) 11:43, 13. Feb. 2023 (CET) P.P.S Inzwischen wurden die Behauptungen auf edustudents.org entfernt, dort findet sich auch kein Hinweis mehr auf einen Insolvenzantrag oder auf die Petition. Gruß, --Sti (Diskussion) 09:11, 15. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

EDU Medical College goes India? https://www.studieonline.de/institutions/edu-medical-college Gruß, --Sti (Diskussion) 09:11, 15. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

EDU ist nicht insolvent. Der Unterricht geht weiter. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F21:BFEB:3CFC:B42:E044:64B9 (Diskussion) 15:39, 16. Feb. 2023 (CET))[Beantworten]

Macht euch bereit den ganzen Artikel umzustellen ;) (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F21:BFB1:3974:1048:FBD2:F0D9 (Diskussion) 01:57, 18. Feb. 2023 (CET))[Beantworten]

Wenn es neue Entwicklungen und zuverlässige Belege gibt, gerne. Gruß, --Sti (Diskussion) 08:27, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?103564-Medizinstudium-als-Fernstudium-in-Malta/page97 Zählt das als vorübergehende Quelle?

Die automatische Approbation wird im Mai dann ausgestellt. EDU hat eine Behörde gefunden welche die klinische Ausbildung evaluiert und das wird vom MC als ausreichend eingestuft! Wir werden Ärzte!

Das kann natürlich noch nicht in den Artikel, nur für eure info. Der aktuelle Brief könnte Mmn zitiert werden. Danke:) (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F21:BF82:A5B9:5B0:B781:2784 (Diskussion) 14:32, 3. Mär. 2023 (CET))[Beantworten]

PS: Insolvenz ist natürlich vom Tisch, die nächsten Studenten werden aufgenommen. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F21:BF82:A5B9:5B0:B781:2784 (Diskussion) 14:34, 3. Mär. 2023 (CET))[Beantworten]

Wenn „die automatische Approbation (...) im Mai“ 2023 ausgestellt würde, wäre das unglaublich. „Der aktuelle Brief“ enthält so viele Wenn und Aber, dass ich ihn als Ablehnung deute. Für unseren Artikel ist er (abgesehen von der ungeeigneten Quelle) nicht sinnvoll. Ich denke noch nach, wie der aktuelle Stand dargestellt werden kann. Wenn es dazu eine seriöse Veröffentlichung gibt, gerne hier melden. Gruß, --Sti (Diskussion) 16:49, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Ja, der brief allein ist schwammig formuliert. Heute gab es aber ein Meeting und dort wurden die Details geklärt. Sobald der AHPGS bericht im April/Mai fertig ist, bekommen wir die Gleichwertigkeitsbescheinigung.(das was im 2. Absatz des Briefes steht wurde praktisch konkretisiert.) Schon jetzt können wir die Approbation beantragen, da wäre aber kein Automatismus gegeben.(1. Absatz des Briefs, Individuelle Approbation)

Das sollte iwi eingebaut werden. Leider wird EDU erst ein offizielles Statement posten, wenn die Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung erfolgt ist. --2003:C9:4F21:BF46:206B:4CE:D589:B605 19:20, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Ohne Öffentlich prüfbaren Belleg, kann man so eine aussage nicht eintragen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 19:30, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Mir liegt das offizielle Dokument des Medical Councils vor mit allen Unterschriften. kann ich das jemandem per mail senden ? Der aktuelle Wikipedia Artikel spiegelt leider in keinster Weise die tatsächliche Situation wieder. Ich weiss nicht wie, aber irgendwie muss das mit eingebaut werden. Die Insolvenz steht schließlich auch da obwohl EDU nie insolvent war und keine offiziellen Belege existieren.--2003:C9:4F21:BF46:206B:4CE:D589:B605 19:39, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

es "muss" hier hier gar nichts eingebaut werden, bitte WP:Q durch lesen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 19:41, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Dann „sollten“ zumindest die Falschinformationen gelöscht werden bzgl. Insolvenz. War nur so nett uns wollte euch die neuesten Informationen mitteilen. Kein Grund genervt zu sein.--2003:C9:4F21:BF46:206B:4CE:D589:B605 20:09, 3. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

EDU ist definitiv nicht insolvent. Ich bin Student bei der EDU und kann bestätigen, dass EDU nicht insolvent ist. Alle operations laufen weiter und der Lehrbetrieb, einschließlich klinische Rotationen finden planmäßig statt. (nicht signierter Beitrag von Mhdbs (Diskussion | Beiträge) 15:43, 17. Mai 2023 (CEST))[Beantworten]

Der aktuelle Text lautet: „Einer im Februar 2023 veröffentlichen Online-Petition von EDU-Studenten zufolge hätten die Investoren entschieden, Insolvenz anzumelden. Eine Gruppe von Studierenden überbrachte persönlich Briefe an die Bildungs- und Gesundheitsbehörden und vereinbarte ein Treffen mit dem Medical Council Malta.[24][25]“ Was ist daran falsch? Oder besser und mit besserem Beleg zu formulieren? Gruß, --Sti (Diskussion) 10:34, 4. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]
Was daran falsch ist, ist dass nie ein Insolvenzvertrag gestellt worden ist. Es gibt in keinem Register in Malta einen solchen Eintrag. Es scheint mir so, als würde mit diesem Wikipedia Artikel versucht werden EDU ins falsche Licht zu rücken, indem Halbwahrheiten verbreitet werden. --Mhdbs (Diskussion) 14:23, 22. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Es ist falsch, da es aktuell keine Insolvenz bei EDU gibt. Alle operations laufen wie geplant weiter und es gibt keinen Insolvenzeintrag in irgendeinem Register in Malta. --Mhdbs (Diskussion) 15:45, 17. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Wie sieht es denn aktuell mit der Akkreditierung aus? Lt. https://medical.edu.mt/de/accreditation/ endet sie am 4. Juni, also in knapp drei Wochen. Gruß, --Sti (Diskussion) 22:05, 17. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ihre Antwort hat keinerlei Bezug zu meinem Punkt. Ich habe gesagt, dass EDU nicht insolvent ist und alle operations wie geplant weiterlaufen. Daraufhin antworten Sie mit einer Frage zu Akkreditierung. Aber um zu Ihrer Frage zurückzukommen. Jede Universität/Hochschule muss ca. alle 5 Jahre ein Re-akkreditierungsverfahren der Studiengänge durchlaufen, das ist ein normales Verfahren, welches die MFHEA jetzt durchführt. EDU arbeitet an der Re-akkreditierung und diese wird EDU auch erhalten. --Mhdbs (Diskussion) 14:20, 22. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Laufen denn die https://medical.edu.mt/de/tag-der-offenen-tuer/ auch wieder? Auf der Website ist seit Monaten keine Anmeldung dazu möglich. Gruß, --Sti (Diskussion) 19:09, 22. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich es richtig sehe, ist aktuell niemand in der Lage nachzuweisen, dass eine Insolvenz angemeldet wurde. Ohne ausreichende Beweise für eine solche Anmeldung halte ich es für einen Verstoß gegen die redaktionellen Regeln von Wikipedia, unbegründete Informationen zu veröffentlichen, da Wikipedia neutral und objektiv sein sollte. Man könnte den aktuellen Satz entweder streichen oder ergänzen durch sowas wie „Nach Aussage von Studierenden läuft der Hochschulbetrieb nun weiter. Es ist bisher keine Insolvenz beantragt worden.“ Was meint Ihr? --Toni Wolke (Diskussion) 15:28, 23. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Wir könnten sinngemäß zitieren aus: https://web.archive.org/web/20230212180801/https://edustudents.org/ "Now they’ve forced EDU to file for bancruptcy, as investors have withdrawn money from the institution." Damit wäre nicht gesagt, dass tatsächlich Insolvenz beantragt wurde. Gruß, --Sti (Diskussion) 16:28, 23. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Der Text bezieht sich auf die Quelle der Petition von EDU Studenten und dem Artikel aus der Malta Times:
Dort steht: "He said the EDU management informed them last week that investors had decided to pull the plug on their investment "
"EDU’s lawyers wrote to the Medical Council last week asking it to treat the matter as “extremely urgent” since the status quo was “critically threatening the financial and operational functions of EDU”. "
Der Satz „Nach Aussage von Studierenden läuft der Hochschulbetrieb nun weiter. Es ist bisher keine Insolvenz beantragt worden.“ kann ja nun gar nicht belegt werden. Es gibt keine Pressemitteilung, dass der Betriebt weiterläuft. Es gibt auch keine Quelle wie der aktuelle finanzielle Stand ist.
Aufbauend auf die Quellen, die es aktuelle gibt sehe ich dort keinen Anlass zur Änderung --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 16:28, 23. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Natürlich gibt es einen Anlass zur Änderung. Es kann nicht sein, dass das Verbreiten von falschen Tatsachen und Halbwahrheiten, gemäß der Wikipedia Richtlinien ist und somit einer ganzen Bildungseinrichtung (EDU) geschadet wird. Die zitierten Quellen geben nicht den aktuellen Stand wieder und auch nicht richtig wie es vor ein paar Monaten war. Wer korrekt recherchieren will, muss mit EDU in Kontakt treten und Informationen von der betroffenen Institution einholen? Hat das jemand von Ihnen gemacht? Vielmehr werden irgendwelche Artikel genommen und diese als absolute Quelle benutzt. Ich sage Ihnen noch einmal, die EDU ist nicht insolvent und wenn Sie richtig recherchiert hätten, würden Sie erkennen, dass es keinen Insolvenzeintrag in Malta gibt. --Mhdbs (Diskussion) 10:30, 24. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Können Sie Ihre Aussagen mit Quellen belegen? Bei neuerer Quellenlage kann der Artikel jederzeit geändert werden
Der Vorschlag von Sti ist sicher ein guter Mittelweg, aber auch jetzt wird der Satz im Konjunktiv geschrieben. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 10:48, 24. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Bisher habe ich die Studierendenaussagen zur Fortführung der Geschäfte nur hier in der Diskussionsseite gelesen, es scheinen ja mehrere Studierende hier aktiv zu sein und die gleiche Aussage zu bestätigen --Toni Wolke (Diskussion) 10:59, 24. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Aktuelle Mitteilung eines "Insiders": https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?103564-Medizinstudium-als-Fernstudium-in-Malta&p=2261042#post2261042 @Mhdbs: Am einfachsten wäre, wenn EDU mal was auf seiner Website schreiben würde. Eine einfache Mail von dort wird hier nicht als Beleg akzeptiert. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:19, 24. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Gibt es eine Quelle, die Ihre Aussagen untermauert? --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 17:56, 23. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]


"Throughout 2022, and the beginning of 2023, the finances of the academic institution have been strained due to a long period of non-progress towards professional recognition with the authorities in Malta. As such, admissions slowed, drop-outs increased (see Standard 5: Student Admission, Progression, Recognition and Certification) and tuition payment fell short. In February 2023, following a long period of non-progress towards professional recognition with the authorities in Malta, Digital Education Holdings, the company operating EDU, communicated financial insecurity and a potential risk of insolvency. " https://y5a3y7k9.stackpathcdn.com/wp-content/uploads/2023/07/EDU-Self-Assessment-Report-2023.pdf Hier eine weitere Quelle für zumindest das Insolvenz Risiko um Februar (nicht signierter Beitrag von SchwimmervonAbydos (Diskussion | Beiträge) 23:26, 29. Jul. 2023 (CEST))[Beantworten]

Internationale Akkreditierung durch AHPGS[Quelltext bearbeiten]

Am 17.05. hat EDUs Medizinstudium (Bachelor und Master) offiziell die internationale Akkreditierung durch die Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) erhalten. Das sollte unbedingt eingebaut werden, da es eine zusätzliche Qualitätssicherung darstellt, die internationale Standards zertifiziert.

--2003:C9:4F27:256C:4099:7C6D:6FEF:13EF 13:07, 25. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Die AHPGS hat das noch nicht veröffentlicht: https://ahpgs.de/en/reports/ Ohne Beleg kommt das darum kaum in den Artikel. Aber selbst wenn EDU in der dortigen Liste auftaucht, ist mein dringender Rat, mal die zuständige Approbationsbehörde zu fragen, was der Wert einer solchen gekauften Akkreditierung ist. Gruß, --Sti (Diskussion) 07:45, 26. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

„Das sollte unbedingt eingebaut werden, da es eine zusätzliche Qualitätssicherung darstellt, die internationale Standards zertifiziert.“ Die AHPGS ist eine der Stiftung Akkreditierungsrat angehörige Akkredierungsagentur. Diese hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. (Art. 5 Abs. 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag). Das Verfahren der Akkreditierung von Agenturen umfasst die Vorbereitung und Eröffnung des Verfahrens, eine Begehung, die Bewertung, die Entscheidung und den Abschluss des Verfahrens. Als Grundlage hierfür dienen die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen. Also ist es anders als du behauptest keine „gekaufte Akkreditierung“.

Informationen für EDU-Mitarbeiter und Studierende[Quelltext bearbeiten]

Bitte beachtet, das Wikipedia keine Werbeplattform ist und Informationen nicht ohne Quellennachweis eingefügt werden können. Bitte haltet euch daran. Dieser Artikel fasst die aktuelle Lage zusammen.

Hilfe:Allgemeine FAQ --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 14:08, 26. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Anteilseigner der Hochschule in der Einleitung?[Quelltext bearbeiten]

Wieso werden die Anteilseigner der Hochschule in der Übersicht genannt? Inwiefern ist das relevant ? Der Artikel wird nur noch unübersichtlicher. Was hat das mit dem Briefkasten zutun? Die Hochschule hat viele Büros, eines davon ist auf Malta. --2003:C9:4F27:25DB:BD95:2EC7:6E07:CB6F 16:20, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel wird nicht unübersichtlicher. Wikipedia kann hier mehr Informationen bereitstellen als die Hochschule selbst. Das ist nicht nur für Interessenten am Studium interessant. Gruß, --Sti (Diskussion) 07:16, 11. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es ist immer relevant, die Trägerschaft einer Hochschule zu kennen. Sowie bei privaten Hochschulen die Anteilsverhältnisse. Diese Informationen sind relevant, um dem Leser mitzuteilen, ob die Universität Malta (die einzige Universität auf Malta, die ein Medizinstudium anbietet, das zur Approbation führt), die Universität Maastricht (als Aufsichtsorgan) und Helios (als Ausbildungspartner) an der Hochschule beteiligt sind. Diese drei Organisation, sind nun aber nicht beteiligt.
In Bezug auf das Online-Lehre-Szenario ist diese Information zusätzlich wichtig, da es sonst nicht offensichtlich ist, ob Malta lediglich als Briefkastenfirma fungiert oder ob es sich um eine "echte" maltesische Unternehmung handelt. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 15:25, 11. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Falls jemand aus irgendwelchen Gründen wissen wollen würde, wer die Anteilseigner sind kann er/sie das im Malta Business Registry einsehen. Ich verstehe nicht warum das so detailliert aufgeschlüsselt werden soll, vorallem da die Verhältnisse ja Änderungen unterworfen sind. Nochmal die Frage: Warum ist das relevant?(nicht signierter Beitrag von 2003:c9:4f27:251c:30be:f347:aaff:57db (Diskussion) 14:49, 11. Jun. 2023‎‎)

Ich sehe keinen Grund es zu löschen, es informtaitonen die in einen Artikel gehören, so ist es auch bei anderen Artikeln so, warum bist du so drauf apicht die Info zu zensieren?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:00, 11. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es geht mir nicht um Zensur, ich finde diese Infos nur irrelevant. Das lenkt vom Wesentlichen ab meiner Meinung nach.(nicht signierter Beitrag von 2003:c9:4f27:2506:29d9:d69b:d3fe:ec00 (Diskussion) 23:39, 11. Jun. 2023‎‎)

Also 3 sind dafür das es drin bleibt, 1 möchte es draußen haben. Ich sehe hier eindeutig den Konsens, das es drin beleibt.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 23:48, 11. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Und was war falsch daran: „Im Juni 2023 wurde Prof. Geertjan Wesseling, ehemaliges Vorstandsmitglied der Medizinischen Fakultät und Direktor des Maastricht University Medical Centre+, zum Dekan ernannt.“ Genau das steht so in der Quelle und beschreibt den Berufsweg. Wieso wurde es ersetzt durch: „Im Juni 2023 wurde Geertjan Wesseling, ehemaliger Professor und Chefarzt der Universitätsklinik der Universität Maastricht, zum Dekan ernannt.“ Spezial:Beiträge/2003:C9:4F27:2506:758F:A942:1E19:5B9004:26, 12. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Das steht dort oben in der Begründung.1. Weil dort vorher behauptet wurde, das er Direktor der Uniklinik war, was er nicht war sondern nur Direktor/Chefarzt der Abteilung für chronische Erkrankungen, das steht auch so in der Pressemitteilung. 2. Die Info das jemand Professor ist/war für eine Hochschulartikel relevanter, als ein ehemaliger Vorstandsposten SchwimmervonAbydos (Diskussion) 06:55, 12. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Dass er Direktor der Uniklinik war, hab ich nie geschrieben. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F27:2554:5DC0:C741:92A4:A138 (Diskussion) 17:18, 12. Jun. 2023 (CEST))[Beantworten]

Könnten Sie mir bitte erklären, was mit der Aussage "Direktor des Maastricht University Medical Centre+" gemeint ist? Laut meiner Information ist dies nicht korrekt und wird auch nicht so in der Quelle angegeben. Laut der von Ihnen genannten Quelle steht dort: "Er hatte die Position des medizinischen Direktors des MUMC+ Zentrums für chronische Krankheiten inne." Diese Beschreibung entspricht eher der deutschen Bedeutung eines Chefarztes. Dies wurde so von seinem früheren Arbeitgeber erwähnt. https://www.mumc.nl/specialisten/wesseling
Vermutlich handelt es sich bei Ihnen um einen Mitarbeiter der EDU. Der versucht absichtlich ungewünschte Informationen zu löschen und Informationen positiverer dazustellen, als sie eigentlich sind. Ansonsten hätten sie nicht auch die Information verschwiegen, dass Prof. Dr. G. Wesseling auch den als hier als Quelle hinterlegten Review Report verantwortet hat. Hier stellt sich die Frage ob die Quelle des Review Report einen wert hat, wenn der Verfasser ein halbes Jahr später in das Unternehmen wechselt. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 18:03, 12. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Nein ich bin kein Mitarbeiter:) Dass eine enge Partnerschaft zwischen den Unis besteht, ist ja kein Geheimnis. Die Uni Maastricht möchte in Zukunft auch ein Austauschprogramm mit EDU ins Leben rufen. Ich finde, man hat in dem Review Report auch Kritik und Verbesserungsvorschläge gelesen. Das Programm der EDU objektiv zu bewerten ist ja auch im Interesse der Uni Maastricht, die hätten ja auch einen gut Ruf zu verlieren. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F27:2554:5DC0:C741:92A4:A138 (Diskussion) 03:12, 13. Jun. 2023 (CEST))[Beantworten]

Genau das wäre schön und würden sich alle wünschen, "Das Programm der EDU objektiv zu bewerten"! Aber das geht doch nicht über einen Kooperationsvertrag, also eine gekaufte Bewertung, und dann wechselt ein Autor noch direkt in den Vorstand der EDU - mehr an offensichtlicher Einflussnahme geht wohl kaum. Für mich gilt allerdings weiterhin die Bewertung der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" bei der KMK als neutral und objektiv. Da helfen auch noch so viele gekaufte Berichte und Werbeaussagen nichts, da hilft nur nachrüsten und endlich ein richtiges Studium anbieten... Viele Grüsse, --Goris (Diskussion) 11:36, 13. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die ZAB hat den Studiengang ja nie wirklich objektiv bewertet. Würde mich freuen, wenn das mal passieren würde.
Keiner hat uns bei den Vorlesungen/im Krankenhaus/ bei den Prüfungen visitiert. Das haben nur AHPGS und das Review Team der Uni Maastricht. Deren Meinung ist ja online=schlecht und sie warnen vor der rechtlichen Situation, genauer wird sich nicht damit befasst. Macht man es sich damit nicht ein bisschen einfach ? --2003:C9:4F27:2554:8C7:3D68:10A9:2D62 14:22, 13. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es lohnt sich mal das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 26.01.23 mit dem Aktenzeichen 3 A 287/19 durchzulesen. Oder ist die Rechtssprechung auch nur gekauft ? ;) (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F27:2554:8C7:3D68:10A9:2D62 (Diskussion) 14:28, 13. Jun. 2023 (CEST))[Beantworten]

"Das Gericht weist lediglich darauf hin, dass der Masterabschluss der EDU gemäß dem Health Care Profession Act 2003, Cap 464 nicht in Malta zur Approbation als Arzt berechtigt. Der einzige in Malta als Teil der ärztlichen Ausbildung gesetzlich zugelassene und anerkannte Studiengang Medizin ist der an der staatlichen University of Malta. Nur dieser Studiengang und der entsprechende Studienabschluss der University of Malta führt in Verbindung mit einem praktischen Foundation Year zum Erwerb der ärztlichen Approbation in Malta. Auch § 3 Abs. 1 Satz 2 BÄO in Verbindung mit der Anlage der BÄO bzw. Art. 21 in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG, die die Grundlage für die berufliche Anerkennung von Ärzten innerhalb der EU darstellt, erfasst nur diese Studien- und Praxisqualifikation und nicht den Masterabschluss der EDU. Auch eine Bescheinigung der zuständigen maltesischen Behörden über die Gleichwertigkeit des Masterabschlusses der EDU mit den einschlägigen maltesischen Nachweisen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 6 BÄO liegt bisher nicht vor."
Jetzt bin ich verwirrt. In einem vorherigen Beitrag hat ein anonymer Benutzer geschrieben, dass alles in Ordnung sei mit der Approbation. Also sagt die objektive Rechtssprechung etwas anderes. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 19:53, 14. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
In dem Rechtsstreit ging es nicht um die Approbation, verdreh bitte nicht die Tatsachen. Es ging um den Anspruch auf Auslandsbafög. Die Einschätzung der ZAB wurde gerügt und das Urteil ist rechtskräftig.
„Die zulässige Verpflichtungsklage ist auch begründet.“
„Bei der EDU handelt es sich um eine in der Europäischen Union gelegene Ausbildungsstätte. Die EDU ist eine staatlich anerkannte Hochschule nach dem Recht Maltas. Dies ergibt sich aus der Bestätigung der MFHEA vom 18. August 2021. Diese stellt unmissverständlich klar, dass die EDU "is licensend and accredited as a Higher Education Institution, which makes it a state-recognized private education institution of the Republic of Malta". Dem entspricht die von der EDU vorgelegte Einschätzung des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 19. November 2018, wonach die EDU eine nach dem Recht Maltas anerkannte Hochschule sei, die berechtigt sei, Studiengänge anzubieten und Hochschulabschlüsse zu verleihen. Die Einschätzung der ZAB, die Erteilung der Lizenz beinhalte lediglich die Erlaubnis, als privater ausländischer Bildungsträger Bildungsgänge mit Hochschulbezeichnung in oder von Malta aus anzubieten und sei als Betriebserlaubnis anzusehen, vermag das Gericht nicht zu überzeugen. Die EDU hat insoweit nachvollziehbar dargelegt, dass dieses Verfahren das einzige in Malta gesetzlich vorgesehene Verfahren für die staatliche Anerkennung von Bildungseinrichtungen ist und nicht nur für ausländische Bildungseinrichtungen, sondern auch für maltesische Bildungseinrichtungen gilt. Die ZAB hat dagegen nicht dargelegt, dass es in Malta neben der Erteilung der Lizenz und der Akkreditierung von Studiengängen noch einer weiteren Anerkennung bedarf. Dies ist auch nicht ersichtlich. Ebenso ist die Ansicht der ZAB, dass es sich bei der Erteilung der Lizenz und Akkreditierung um ein rein formales Verfahren handele, nicht nachvollziehbar. Die Erteilung der Lizenz und die Akkreditierung durch die NCFHE erfolgte vielmehr erst, wie sich dem Schriftsatz der MFHEA vom 7. September 2021 entnehmen lässt, nachdem zwei externe Gutachter Stellung genommen haben. Die MFHEA stellt in dem Schreiben ebenfalls klar, dass sie Akkreditierungen der Programme aus akademischer Sicht vornimmt.“
„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.“
„Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG . Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und benachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“
„Die Dauer und der Umfang des Bachelor-Studiengangs an der EDU sind mit einem inländischen Bachelor-Studiengang vergleichbar. Der Bachelor-Studiengang an der EDU beträgt drei Jahre. Es handelt sich um einen Vollzeitstudiengang. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser in Trimestern durchgeführt wird. Der Workload beträgt 4500 Stunden. Für das Absolvieren des Bachelor-Studiengangs werden 180 Credit Points nach dem European Credit Transfer System vergeben. Insgesamt sind im Bachelor-Studiengang neun Module vorgesehen, die alle studiert werden müssen. Für die Module werden jeweils 20 Credit Points vergeben, wenn die dazugehörigen Prüfungsleistungen erbracht werden.
Der Bachelor-Studiengang an der EDU ist auch inhaltlich mit einem inländischen Bachelor-Studiengang vergleichbar. Er basiert auf dem nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM). Der Lehrplan stützt sich auf Lernkataloge aus verschiedenen Ländern. Er soll international etablierte Methoden mit den aktuellen Standards in der Medizin kombinieren. Die theoretischen Lehrveranstaltungen an der EDU werden zwar ausschließlich online angeboten. Grundsätzlich ist eine Wissensvermittlung aber auch online möglich, wie sich bereits daraus ergibt, dass eine Ausbildung auch an Fernuniversitäten möglich ist. Soweit Praktika oder praktische Übungen anders als Vorlesungen oder Seminare durch digitale Lehrformate begleitet aber nicht vollständig ersetzt werden können, finden sie an der EDU während der Ausbildung an den Lehrkrankenhäusern statt. Die Klägerin und die EDU haben im Rahmen der mündlichen Verhandlung insoweit nachvollziehbar dargelegt, dass an den Lehrkrankenhäusern auch die Möglichkeit besteht, in Laboren oder ähnlichen Einrichtungen ausgebildet zu werden. Da im Rahmen der institutionellen Gleichwertigkeit nicht die konkreten Studiengänge in ihren Einzelheiten verglichen werden, ist es unerheblich, ob die konkret für den Studiengang Humanmedizin gemäß Anlage 1 zu ,  erforderlichen Praktika der Physik, der Biologie, der Chemie, der Physiologie und der Biochemie wie auch die Kurse der mikroskopischen Anatomie und der makroskopischen Anatomie genauso im Rahmen des Bachelor-Studiengangs an der EDU durchgeführt werden. Die inhaltliche Gleichwertigkeit zeigt sich letztendlich auch darin, dass gemäß dem von der EDU vorgelegten Test deren Studierende im Vergleich zu anderen Studierenden besser oder zu mindestens gleich gut abgeschnitten haben.“
„Es handelt sich bei der theoretischen Ausbildung an der EDU und der Ausbildung an den Lehrkrankenhäusern auch um eine wissenschaftliche Ausbildung. Zwar verfügt die EDU über wenig hauptamtliches wissenschaftliches Personal. Dass das wissenschaftliche Personal hauptamtlich an anderen Institutionen tätig ist, erscheint im Hinblick auf die geringe Anzahl der Studierenden jedoch derzeit noch vertretbar. Die inhaltliche Verantwortung für die jeweiligen Module liegt bei Professoren. Auch die Ausbildung an den Lehrkrankenhäusern findet nicht nur durch Praktiker, sondern durch bzw. unter Aufsicht von wissenschaftlichem Personal statt. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Lehrkrankenhäusern auch um deutsche Lehrkrankenhäuser handelt, in denen auch die inländischen Medizinstudierenden ausgebildet werden, nachvollziehbar. Zwar bestehen aufgrund der Eigenschaft als Lehrkrankenhäuser deutscher Hochschulen keine vertragliche Verpflichtung gegenüber der EDU. Diese Eigenschaft belegt aber, dass die Lehrkrankenhäuser über hinreichende Erfahrung und Kapazitäten zur wissenschaftlichen Ausbildung verfügen. Die EDU besitzt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Lehrkrankenhäusern auch hinreichende Möglichkeiten, um die Ausbildung an den Lehrkrankenhäusern zu bestimmen bzw. zu beeinflussen. Die zu vermittelnden Kompetenzen sind unter anderem in dem Clinical Skills Catalogue aufgezählt. Gemäß Ziffer 1 (2) des vorgelegten Lehrkrankenhaus-Vertrags sind einbezogene Ärzte des Lehrkrankenhauses gleichzeitig Mitglieder der EDU-Fakultät und gemäß Ziffer 1 (4) passt das Lehrkrankenhaus den Inhalt und Umfang der klinischen Ausbildung an die EDU-Programmanforderungen an. Die klinischen Ausbilder sind gemäß Ziffer 3 (2) verpflichtet, klinische Fähigkeiten und Kompetenzen nach den in dem Lehrplan der EDU festgelegten Lernzielen zu vermitteln. Dazu muss das Lehrkrankenhaus sie gemäß Ziffer 3 (6) in einem ausreichenden Umfang von ihren sonstigen Pflichten befreien. Das Lehrkrankenhaus wiederum muss gemäß Ziffer 4 (1) die zur Sicherung der Ausbildungsqualität erforderlichen Maßnahmen von der EDU zulassen. Weiterhin koordiniert gemäß Ziffer 2 ein Rotationsmanager den Einsatz und die Einplanung der Studierenden, um den Lehrplan der EDU zu realisieren. Dieser fungiert als Ansprechpartner für die Studierenden und beaufsichtigt die klinischen Ausbilder und organisiert die arbeitsplatzbezogenen Prüfungen der Studierenden. Die Klägerin hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung ebenfalls eine enge Verzahnung zwischen den Lehrkrankenhäusern und der EDU dargelegt. Daneben haben die Klägerin und die EDU im Rahmen der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dargestellt, dass auch die Forschung bereits Gegenstand des Bachelor-Studiengangs und nicht nur des Master-Studiengangs ist. Dementsprechend wird in Modul 7 studienbegleitend mit der Bachelorthesis begonnen, in der die Studierenden ein Problem aus der Medizin selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten, und die bis zum Abschluss von Modul 9 beendet wird.
Letztendlich ist auch die Gewährleistung der wissenschaftlichen Ausbildung bzw. die Aufsicht an der EDU mit der an einer inländischen Hochschule vergleichbar. Die EDU ist eine Kooperation mit der Universität Maastricht eingegangen, die die Qualität der Ausbildung einschließlich der Lehrkrankenhäuser auswertet. Weiterhin führt die MFHEA, wie ihrem Schreiben vom 18. August 2021 zu entnehmen ist, Qualitätssicherungsaudits durch, die auch die praktische Ausbildung an den Lehrkrankenhäusern umfassen. Da die Qualitätssicherung in der Verantwortung des Sitzlandes der EDU steht, hat die MFHEA auch die Möglichkeit, die nur für fünf Jahre erteilte Lizenz nicht zu verlängern oder sie zu widerrufen, soweit die Qualität der Ausbildung nicht mehr sichergestellt sein sollte.“ --2003:C9:4F01:5A50:79BB:C80B:165D:BB12 21:13, 14. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das Gericht ist der Argumentation der EDU vollumfänglich gefolgt. Deshalb besteht nun für alle Berechtigten ein Anspruch auf Auslandsbafög. Da das Urteil am 26.01.23 gefällt wurde, konnte das Gericht natürlich noch nicht das Schreiben des Medical Councils vom 07.03.23 berücksichtigen, in dem EDU als Medical School anerkannt wurde. --2003:C9:4F01:5A50:79BB:C80B:165D:BB12 21:16, 14. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Liebe Ip, der Begriff "University" fällt in der Urteilsbegründung in den Zeilen: " Dass die EDU nicht als University akkreditiert sei, sei unerheblich, weil im Hinblick auf das Ausbildungsniveau kein Unterschied zwischen "Universities" und "Higher Education Institutitions" bestehe." " In Malta sei als Teil der ärztlichen Ausbildung allein der Studiengang Medizin der staatlichen University of Malta zugelassen. " " Der einzige in Malta als Teil der ärztlichen Ausbildung gesetzlich zugelassene und anerkannte Studiengang Medizin ist der an der staatlichen University of Malta." "Nur dieser Studiengang und der entsprechende Studienabschluss der University of Malta führt in Verbindung mit einem praktischen Foundation Year zum Erwerb der ärztlichen Approbation in Malta. Auch § 3 Abs. 1 Satz 2 BÄO in Verbindung mit der Anlage der BÄO bzw. Art. 21 in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG, die die Grundlage für die berufliche Anerkennung von Ärzten innerhalb der EU darstellt, erfasst nur diese Studien- und Praxisqualifikation und nicht den Masterabschluss der EDU." an welcher stelle steht also ihre behauptung "Laut dem Malta Qualifications Framework ist jedoch das Ausbildungsniveau das gleiche wie an einer „University“."?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:43, 22. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
" Dass die EDU nicht als University akkreditiert sei, sei unerheblich, weil im Hinblick auf das Ausbildungsniveau kein Unterschied zwischen "Universities" und "Higher Education Institutitions" bestehe."
Der Unterschied zwischen Universities und Institutions of higher Education besteht also lediglich in der Größe.
Zum 2. Teil: Durch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Medical Councils Malta führt der Abschluss ebenso zur Approbation in ganz Europa. Stand heute können Absolventen die Approbation beantragen: „Following successful completion of the EDU course and graduation, new graduates may submit an application for registration with the Medical Council Malta for consideration. This does not mean that students will be granted registration automatically.“ (01.03.23)
Dass also nur der Studienabschluss der University of Malta in Verbindung mit einem praktischen Foundation Year zur Approbation führt, stimmt nicht.
Liebe Grüße:)) --2003:C9:4F02:FCF4:1425:E278:1681:5DF7 13:12, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
WP:Q beachten und quellen nachliefern.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 13:23, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Liebes Marketingteam der EDU,
Ausbildungsniveau bedeutet die Möglichkeit eine gewisse Höhe des Abschlusses zu verleihen. Da hat EDU auch das selbe Niveau wie Harvard und Oxford. Ob der Abschluss genau soviel wert ist und die Lehre auf den selben Niveau wie anderen Universitäten stattfindet, bleibt zweifelhaft.
Auf Malta führen folgende Abschlüsse https://legislation.mt/eli/cap/464/eng zur Approbation. Das der Abschluss der EDU mit einem dieser Abschlüsse gleichwertig ist, kann bisher nicht belegt werden. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 14:01, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn ich nicht zum Marketing Team gehöre antworte ich mal drauf:
Ja, ihr könnt aber auch nicht das Gegenteil beweisen und einfach behaupten.
In Deutschland besitzt nur eine Universität oder eine dieser gleichgestellte Hochschule das Promotionsrecht als offensichtlichste Abgrenzung gegenüber Fachhochschulen. EDU ist deshalb nicht als Fachhochschule anzusehen sondern als eine der Universität gleichgestellten medizinischen Hochschule vgl. auch VG Braunschweig, U. v. 26.01.2023, Az. 3 A 287/19). Ihr habt im Artikel behauptet EDU wäre eine Stufe niedriger gestellt als eine Universität. Das habe ich nur verbessert und manche fühlen sich dadurch angegriffen ?
liebe Grüße --2003:C9:4F02:FCCB:C4F3:D2EC:C553:B5E4 15:16, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
An welcher stelle steht das genau im Urteil? Auf openjur ist es nicht zu finden, in Google auch nicht.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:25, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
"Auf Malta führen folgende Abschlüsse https://legislation.mt/eli/cap/464/eng zur Approbation. " Hier ist die ganz klare Beweisführung welche Abschlüsse auf Malta zur Approbation führen. Dort ist nirgendwo ein Master of Medicine aufgeführt. Folglich führt dieser Abschluss nicht zur Approbation. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 15:43, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Warum lässt du dich so provozieren von einem neuen Studienmodell? :D
Sowohl in Malta , als auch in Deutschland führen mehrere Wege zur Approbation. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, 6 Bundesärzteordnung (BÄO) automatisch ODER auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BÄ0. Man kann also pauschal nicht sagen welche Abschlüsse in Deutschland zur Approbation führen. Das gleiche gilt für Malta. Nur weil der Abschluss nicht in der Annex V der Berufsanerkennungsrichtlinie aufgeführt ist, kann der Medical Council unseren Abschluss als gleichwertig einstufen, welcher dann EU weit zur Approbation führt.
Nochmal werde ich es nicht erklären. Entweder man versteht die rechtliche Situation oder nicht. Wenn nicht sollte man sich nicht einmischen. --2003:C9:4F02:FCCB:608A:5E3B:28F2:B01C 17:27, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Du missachtest immer noch die belleg PFLICHT WP:Q ist da eindeutig, solange keine Bellege kommen, ist es nur deine Meinung und die gehört nicht in den Artikel. Egal wieviele Ips es behaupten.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 17:36, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich schreibe nichts in den Artikel. Außerdem erläutere ich nur die allgemeine rechtliche Situation. Schönen Tag euch noch :) --2003:C9:4F02:FCCB:608A:5E3B:28F2:B01C 17:43, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die du trozdem bellegen musst.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 17:55, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für diese Information über die deutsche Gesetzeslage. Sie scheinen sich ja provoziert zu fühlen. Sonst würden Sie nicht probieren die Besitzverhältnisse aus dem Artikel zu löschen.
Aber wie bereits belegt geht es um die Situation auf Malta. Dort können Sie keinen Beleg liefern, dass das Studium zur Approbation befähigt. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 20:32, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

AHPGS Akkreditierung[Quelltext bearbeiten]

Wieso wurde mein Eintrag gelöscht? Eine internationale Akkreditierung ist ein wichtiger Schritt für EDU. Sowohl für die Anerkennung als auch für die Qualitätssicherung. Zudem beschreibt der Bericht den aktuellen Stand der Approbationserteilung. --2003:C9:4F02:FCE1:4432:5BAF:4DBB:3444 22:22, 26. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich bin Student an der EDU und kann bestätigen, dass die Ahpgs Akkreditierung lange erwartet wurde und sehr wichtig für uns ist. --Feigwarze69 (Diskussion) 01:20, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ja und? Die Frage der Approbation und damit der Befähigung zum Arztberuf ist weiter ungeklärt. Der Satz "Es wird darauf hingewiesen, dass Absolventen nach Abschluss des Master of Medicine einen individuellen Antrag auf Approbation beim Medical Council Malta stellen können" ist unsauber zitiert. Vielmehr heißt es in dem Bericht (S. 12), dass "according to the HEI" (= Higher Education Institution = EDU) Absolventen einen solchen individuellen Antrag stellen können. Nicht die AHGPS weist darauf hin, sie berichtet lediglich, dass EDU das sagt.--Mautpreller (Diskussion) 10:53, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ebenfalls wird nicht (was doch sehr wichtig ist) ausgewiesen, dass die Akkreditierung beider Studiengänge unter zwei Bedingungen erfolgt ist, deren Erfüllung bis zum 4. Mai 2024 nachgewiesen werden muss, da anderenfalls die Akkreditierung widerrufen wird (S. 39ff.). Besonders bedeutsam ist diese Bedingung: "The Master’s degree must be accompanied by a license to practice medicine. To ensure that graduates are able to take up qualified employment as a medical practitioner after graduation, approval from the Medical Council Malta must be submitted." --Mautpreller (Diskussion) 11:43, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Zu 1.: Diese Information ist aber neu und wurde erst am 01.03.2023 durch den Medical Council bestätigt, nachdem die Studenten auf der Insel waren. Damit ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt, was vorher nicht der Fall war. The Medical Council and the Malta further and higher education authority are hereby confirming that:
  • Following successful completion of the EDU course and graduation, new graduates may submit an application for registration with the Medical Council Malta for consideration. This does not mean that students will be granted registration automatically.
Zu 2.: Genau das habe ich in den Artikel geschrieben. „Es wird darauf hingewiesen, dass Absolventen nach Abschluss des Master of Medicine einen individuellen Antrag auf Approbation beim Medical Council Malta stellen können. Da dies mit einer gewissen Unsicherheit einhergeht, muss EDU für eine Reakkreditierung bis zum 4. Mai 2024 nachweisen, dass der Abschluss zum Arztberuf befähigt.“
Deswegen verstehe ich nicht warum es gelöscht wurde. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 14:24, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das ist deshalb so wichtig, weil sowohl die EU-Richtlinie als auch die deutschen Rechtsnormen stets Bezug nehmen auf die ärztliche Ausbildung und die Berufsausübung als Arzt der Ärztin und – vereinfacht gesagt – nicht nur auf ein Studium mit medizinischen Inhalten, sondern ein Medizinstudium. Durch die Aussage des MC und der MFHEA ist klar, dass es sich um ein Medizinstudium handelt. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 14:36, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das ist nicht das, was in diesem Text steht. Der Beleg sagt a) lediglich aus, dass die EDU angibt, man könne einen individuellen Antrag stellen. Nicht mehr und nicht weniger. Er sagt b) aus, dass die Akkreditierung des Master-Studiums (u.a.) unter der Bedingung erteilt wurde, dass die Hochschule (! nicht irgendwelche Absolventen!) ein "approval" des Medical Council beschafft, das die Ausübung des Arztberufs gestattet. Wenn das nicht bis 4. Mai 2024 gelingt, wird die Akkreditierung widerrufen (es handelt sich also um eine vorläufige, bedingte Akkreditierung, mit "Reakkreditierung" hat das nichts zu tun). "Da dies mit einer gewissen Unsicherheit einhergeht" ist Erfindung, steht nicht im Text. Dass die Studierenden durch die Unsicherheit beeinträchtigt werden, steht zwar im Text, bezieht sich aber nicht auf individuelle Anträge, sondern schlicht darauf, dass das Medical Council ein solches "approval" eben nicht erteilt hat und es ungewiss ist, ob das geschehen wird.--Mautpreller (Diskussion) 14:56, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich versteh sehr gut, dass Ihr das möglichst optimistisch darstellen wollt. Bloß geht das nicht. Hier kann nur exakt das stehen, was zuverlässig belegt ist, sonst nichts, das wäre unverantwortlich. Soweit ich sehe, ist die Lage so: Ob ein abgeschlossenes Masterstudium an der EDU zur Ausübung des Arztberufs berechtigen wird, kann derzeit niemand sagen und daran hat sich nichts geändert.--Mautpreller (Diskussion) 15:03, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Approbationsfrage ist natürlich nicht abschließend geklärt und ich verstehe nicht wo ich im Artikel etwas positiver dargestellt hätte, als es tatsächlich ist. Es geht um die internationale Akkreditierung durch die AHPGS und die ist alles andere als irrelevant. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 15:07, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das mit der Reakkrediterung kann ja umformuliert werden, sodass es dir passt. Ob diese jetzt nicht verlängert oder widerrrufen wird, macht im Ergebnis keinen Unterschied. Alles andere steht so im Text, wie ich es geschrieben habe. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 15:11, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es wirkt nur leider so auf mich, dass die Gegner dieses Studiums gerne die Erfolge der EDU diskreditierten. Wenn man den Artikel im gesamten liest, fällt das sofort auf. Natürlich muss auf die ungeklärte Anerkennungssituation hingewiesen werden. Aber für EDU sollte die gleiche Neutralität gelten wie für andere Hochschulen. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 15:19, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Eine Hochschule zeichnet sich (heutzutage) vor allem dadurch aus, dass die Studierenden dort Abschlüsse erlangen können, mit denen sie später in dem jeweiligen Bereich einen Job annehmen können. Wenn das nicht gegeben ist, ist das ein Punkt, der sicherlich so zentral ist, dass er auch in einer neutralen Darstellung hervorgehoben werden sollte. Vor allem, wenn man die hohen Kosten mit berücksichtigt. Vielleicht wartet ihr einfach bis zum 4. Mai 2024 oder eben bis das "approval" beschafft worden ist ab, bis ihr versucht, den Artikel zu ergänzen. --LitKrik (Diskussion) 15:29, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
So hab ich das nicht gemeint… --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 15:38, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wir sind keine Gegner oder Befürworter von irgendwas oder irgendwem. Wir stellen die Fakten dar, wie wir sie lesen. Die Fakten haben sich seit Jahren nicht substantiell geändert. Ich möchte an dieser Stelle nochmal auf die Nutzungsbedingungen unseres Seitenbetreibers hinweisen, die sind auf jeder Seite unten verlinkt. Wer hier im Auftrag der EDU editiert, auch indirekt, hat das bei jedem Edit offenzulegen, oder muss mit Meldung und ggf. einer Benutzersperre rechnen. Es kann auch sein, dass der Artikel gesperrt wird, wenn immer wieder „neue“ Konten auftauchen, die einen WP:Interessenkonflikt erkennen lassen. Es gibt schon vier ältere entsprechende Meldungen im Archiv. –MBq Disk 16:27, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich editiere nicht im Auftrag der EDU. Folglich muss ich nichts offenlegen. Dagegen haben viele Personen und Institutionen in Deutschland ein großes Interesse daran, EDU scheitern zu sehen. Ich habe nur die internationale AHPGS Akkreditierung eingefügt, die dann ohne Begründung revertiert wurde. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 17:40, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Darauf eine Frage, warum bist du die einzige IP die hier schreibt?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 17:47, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Sie wurde nicht ohne Begründung, sondern mit Begründung revertiert. Zweimal übrigens. Weitere Gründe, warum dieser Absatz so nicht brauchbar ist, wurden hier formuliert. Wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, muss die Passage draußenbleiben. Im Übrigen: Stimmst Du meiner Aussage oben zu? "Ob ein abgeschlossenes Masterstudium an der EDU zur Ausübung des Arztberufs berechtigen wird, kann derzeit niemand sagen und daran hat sich nichts geändert." Ist das so oder ist es nicht so? Wenn es so ist, können wir es nicht anders darstellen, schon aus Verantwortung gegenüber Lesern, die ein solches Studium erwägen. Das ist ganz unabhängig davon, ob das Studium von wem auch immer als qualitativ gut oder sonstwie bewertet wird. --Mautpreller (Diskussion) 17:58, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Begründung war „keine Relevanz“.Das ist keine Begründung sondern eine Meinung die nicht weiter ausgeführt wird.
Ja die Aussage stimmt, allerdings hat die internationale Akkreditierung trotzdem eine Bedeutung, wenn auch vllt nicht direkt auf die Approbation. Sie hat eine Bedeutung für die Anerkennung von Studienleistungen und ist eine zusätzliche Qualitätssicherung. Wieso soll diese akkreditierung verschwiegen werden?
Ausserdem ist die Möglichkeit der individuellen Approbation beim
Medical Council neu und das habe ich aus dem Bericht zitiert. --2003:C9:4F02:FC39:7070:E4D7:A70E:77B0 18:30, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ausserdem wäre das eine Gegendarstellung zur Meinung der BÄK, die die Qualität des Studiums ja kritisiert haben. Anscheinend erfüllt das Studium aber die europäischen Standards. --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 18:56, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wie ich bereits schrieb, steht in dem Bericht etwas anderes. Dort steht nichts von "neu". Was dort steht, ist: "According to the HEI, graduates that successfully completed the EDU course (full circle, so B.Med and M.Med together), may submit an application for registration with the Medical Council Malta for consideration." Also etwa: Gemäß der Bildungseinrichtung (Higher Education Institution, emphasis mine) können Graduierte, die den EDU-Kurs in vollem Umfang absolviert haben (Bachelor und Master zusammen), einen Antrag auf Registrierung beim Medical Council Malta stellen, über den dann entschieden wird. (Und weiter:) Sie werden nach derzeitigem Stand nicht automatisch eine Registrierung erhalten, sondern die Anträge müssen individuell gestellt werden und werden indivduell beschieden. [Futur deshalb, weil es noch gar keine Absolventen des "full circle" gibt.]
Belegt ist also, dass die Bildungseinrichtung das so mitteilt. Nicht: "Es wird darauf hingewiesen, dass Absolventen nach Abschluss des Master of Medicine einen individuellen Antrag auf Approbation beim Medical Council Malta stellen können." Sondern: Die EDU gibt an, dass ... Willst Du mehr behaupten, brauchst Du einen öffentlich nachvollziehbaren Beleg dafür. --Mautpreller (Diskussion) 18:58, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja so kann man es auch sagen --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 19:21, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Auch die logische Verknüpfung im nächsten Satz wird im Bericht nicht hergestellt. Dort heißt es vielmehr: "Der Master-Grad muss mit einer Lizenz zur Ausübung des Arztberufs verbunden sein. Um sicherstellen zu können, dass die Absolventen nach dem Abschluss eine qualifizierte medizinische Tätigkeit ausüben können, muss die Approbation beim Medical Council eingereicht werden." Nix von wegen Unsicherheit und dergleichen, das ist eine klare Bedingung: Die EDU muss das gewährleisten, ansonsten wird die Akkreditierung widerrufen.--Mautpreller (Diskussion) 19:09, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ja klar, wegen der Unsicherheit der individuellen Approbation wollen sie dass es bis zum 04.Mai den nachweis gibt, dass der master zum Arztberuf befähigt. --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 19:23, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Also formuliere es gerne um, aber ganz rauslöschen wär falsch. --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 19:23, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ausserdem wäre das eine Gegendarstellung zur Meinung der BÄK, die die Qualität des Studiums ja kritisiert haben. Anscheinend erfüllt das Studium aber die deutschen/ europäischen Standards --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 19:24, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nein, das steht da nicht. Übrigens gilt etwas ganz Ähnliches für den Bachelor (S. 39: Bedingung ist das Nachreichen einer klaren Beschreibung möglicher Felder für eine Berufstätigkeit). Der Bericht läuft doch auf etwas ganz Schlichtes hinaus: Die Ausbildung an der EDU entspricht den Qualitätsstandards, deshalb Akkreditierung der Studiengänge. Er ermöglicht aber bislang keine entsprechende medizinische Berufstätigkeit (im Fall des Masters: als Arzt), deshalb die Bedingung: Das muss die EDU sicherstellen und dazu hat sie ein Jahr Zeit, sonst wird die Akkreditierung widerrufen. Wenn man das so schreibt … --Mautpreller (Diskussion) 19:37, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja aber die Qualitätsstandards werden erfüllt. --2A01:598:B9A3:B25F:95E3:2723:7CED:59FF 19:39, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
So sieht es jedenfalls die AHPGS, ja. --Mautpreller (Diskussion) 19:50, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja und das ist keine subjektive Einzelmeinung:
„The accreditation decision is based on the "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" (ESG), established by the European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA).
The Accreditation Commission of the AHPGS discussed the procedural documents and the vote of the expert group.“ --2003:C9:4F02:FC39:7504:7F56:93F4:A117 20:37, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Jaja, das ist eine Akkreditierungsagentur. Das ist nicht nichts, aber auch nichts Besonderes. Andere, fachlich vermutlich mindestens ebenso qualifizierte Institutionen haben Zweifel. Ich hab prinzipiell keinen Einwand gegen die Erwähnung, aber es müssen zwei Dinge klar sein: Das ist a) das Urteil einer Akkreditierungsagentur und damit nicht das Wort "der Wissenschaft" oder einer staatlichen Institution, b) und viel wichtiger: Mit der Berechtigung zur Arbeit als Arzt hat das nichts, null, nada zu tun. Wir dürfen nicht bei Lesern Hoffnungsn darauf wecken, dass man mit diesem Studium als Arzt arbeiten darf, weil das bislang keiner weiß. --Mautpreller (Diskussion) 20:50, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Siehe übrigens auch Akkreditierung (Hochschule), sehr lesenswerter Artikel.--Mautpreller (Diskussion) 21:24, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Naja also die AHPGS ist eine vom deutschen Akkreditierungsrat akkreditierte Agentur. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Die öffentlich rechtliche Stiftung Akkreditierungsrat is dezentral organisiert, wozu die AHPGS zählt. Also nicht einfach eine private Agentur, die sich nicht an Regeln halten muss, sondern erfüllt hoheitliche Aufgaben und muss sich hierfür an die Gesetze halten.
Ich stimme deiner Aussage nicht zu, dass es nichts mit der Berechtigung als Arzt arbeiten zu können zutun hat. Klar, dadurch ist keine automatische Approbation gewährleistet, aber es ist eine zusätzliche Qualitätssicherung die bei etwaigen Gerichtsverfahren für EDU spricht.
Und zu deinem Punkt, dass es besser qualifizierte Institutionen gibt, die Zweifel haben, würde ich gerne wissen wen oder was du damit meinst. Keine andere Institution hat das Studienmodell so umfangreich geprüft, wie die AHPGS. In den Vorlesungen visitiert, genauso während den klinischen Rotationen oder den praktischen/theoretischen Prüfungen. Auch Interviews wurden geführt mit dem Lehrpersonal und den Studierenden. Welche andere Institution hat das getan ? --2003:C9:4F02:FC39:7956:9130:8157:D5DD 23:23, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich kann dir empfehlen mal das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 26.01.23 ( Az.: 3 A 287/19) durchzulesen, in dem die ZAB ziemlich abgestraft wurde. Behörden und Institutionen in Deutschland sind keinesfalls unvoreingenommen oder handeln fehlerfrei: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8984f782-2d14-4f72-b257-1ee6f8a670a1 --2003:C9:4F02:FC39:7956:9130:8157:D5DD 23:29, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das Urteil bezog sich auf Auslandsbafög und dort nur auf den Bachelor, nicht auf den Master (und übrigens auch nur auf die Ausbildungsstätte). Merkwürdig ist im Artikel übrigens bereits, dass behauptet wird, dieses Urteil habe "die Aussagen der ZAB in Teilen entkräftet". Das ist nicht nur unbelegt (bzw. Theoriefindung), vor allem frage ich mich, welche Aussagen der ZAB denn durch das Urteil "entkräftet" worden sein sollen. Ich lese da: "2020 stellte die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) nach detaillierter Prüfung fest, dass der Masterabschluss des EDU-Medizinstudiengangs nicht unter die automatische Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union (EU) gemäß der EU-Richtlinie fällt und daher auch nicht zur Approbation als Arzt oder Ärztin in Deutschland führt. Auch in Malta werde der Masterabschluss der EDU nicht als ärztliche Qualifikation anerkannt. Darüber hinaus müsse dort im Anschluss an das Medizinstudium ein praktischer Dienst absolviert werden, zu dem EDU-Studierende jedoch nicht zugelassen würden." Das Urteil berührt diese Aussagen nicht einmal, da es sich lediglich um institutionelle Gleichwertigkeit beim Bachelor dreht.
Dennoch streift es in den Urteilsgründen kurz den entscheidenden Punkt: "Das Gericht weist lediglich darauf hin, dass der Masterabschluss der EDU gemäß dem Health Care Profession Act 2003, Cap 464 nicht in Malta zur Approbation als Arzt berechtigt. Der einzige in Malta als Teil der ärztlichen Ausbildung gesetzlich zugelassene und anerkannte Studiengang Medizin ist der an der staatlichen University of Malta."
Die Beurteilung der Bundesärztekammer und des Medizinischen Fakultätentages dürfte in fachlicher Hinsicht mindestens ebenso qualifiziert sein wie die einer Akkreditierungsagentur. Bezüglich Fachwissen zur Evaluation dürfte die ZAB mindestens ebenso qualifiziert sein wie die AGPHS. --Mautpreller (Diskussion) 09:29, 28. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nur eine Anmerkung: Wir können hier nur die fachlichen Beurteilungen aufzählen, mehr nicht. Wir können sie im Artikel nicht selbst bewerten. Wie ich oben schon sagte, kann man aus meiner Sicht die fachliche Beurteilung der AGPHS erwähnen, so wie oben von mir skizziert. Dabei muss es aber bleiben. - Dass hier auf allen Seiten nicht bloß hehre Wissenschaft, sondern auch Interessen im Spiel sind, ist nur natürlich. Es gilt aber für alle Beteiligten. --Mautpreller (Diskussion) 09:50, 28. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Umgang mit Beiträgen einer Münchener Ip[Quelltext bearbeiten]

Kaum ist der Bearbeitungsschutz entfallen, beginnt wieder ein Anonymer aus München den Artikel wieder zu bearbeiten und setzt wieder falsche Aussagen rein. Es wurde wieder ohne Beleg behauptet, dass das Studium vergleichbar mit dem deutschen nach Approbation Ordnung sei.

Wie wollen wir damit umgehen? Es scheint hier ja tatsächlich eine Werbekampagne sein oder ist der bereits gesperrte Account Fischpudding, der jetzt anonym postet. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 09:45, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Umgang mit Unbelegten Behauptungen eines Benutzers aus einer Ipv6 Range[Quelltext bearbeiten]

Sobald man eine neue Information einfügt, und diese nicht ins Meinungsbild des Nutzers „SchwimmervonAbdydos“ passt, wird sie umgehend gelöscht. Zusätzlich werde ich als Marketingteam diskreditiert.

Beispiel für meine Bearbeitung und die entsprechende Reaktion des Nutzers:

„Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 26. Januar 2023 geurteilt, dass Studierende der EDU im Bachelor-Studiengang nach [[Bundesausbildungsförderungsgesetz|BAföG]] Leistungen erhalten können, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind. Grund dafür ist die festgestellte Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule.“

Zitat des Urteils: „Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.

Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG. Bei nähe- rer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und be- nachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“ (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8984f782-2d14-4f72-b257-1ee6f8a670a1)


Wie man also sieht, habe ich nur die Fakten genannt und diese mit Quellenbeleg eingefügt. Daraufhin löscht der Nutzer meine Bearbeitung und erstellt das Thema „Umgang mit IP aus München“ auf der Diskussionsseite und wirft mir ohne Beleg vor, Falschinformationen einzubauen.


Lieber Nutzer @SchwimmervonAbydos, Wikipedia ist kein Meinungsforum, in dem einfach Informationen gelöscht werden können, die nicht gefallen. Das mache ich ja auch nicht. --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 13:16, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Lieber Anonymer User,
wie du sehen kannst habe ich die Unterschiedlichen Abschlüsse mit der richtigen Bezeichnung und Akkrediertung laut MFHEA eingefügt.
Du versucht hier regelmäßig durch falsche Aussagen den Artikel positiver darzustellen.
" Grund dafür ist die festgestellte Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule.“
Diese Aussage ist eine Falschaussage, das ist dir auch bewusst. Du scheinst hier dauerhaft den Artikel aus irgendeinen Interesse zu versuchen zu verändern. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 13:40, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Lieber @SchwimmervonAbydos,
Kannst du mir bitte erklären was an meiner Bearbeitung falsch sein soll? Was ist deiner Meinung denn der Grund für die positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts? Ich habe sogar das entsprechende Zitat aus der Urteilsbegründung eingefügt: „Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar. […] Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und be- nachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“
Wo habe ich den Inhalt hier falsch wiedergegeben? Oder geht es dir gar nicht um eine korrekte Darstellung, sondern um die Umsetzung deiner Agenda?
Liebe Grüße,
IP aus München --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 14:00, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
" Grund dafür ist die festgestellte Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule.“
Diesen Satz hast du eingefügt, diese Aussage steht nicht im Urteil.
Wieso überhaupt es eine Relevanz hat das man Bafög bekommt, erschließt sich mir auch nicht, eigentlich ist das eine Selbständig für jede Hochschule.
Hör bitte auf zu trollen. Es ist verwunderlich, das es solange ruhig war als der Artikel gesperrt war. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 14:07, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wir können auch das ganze Zitat einfügen :D Ich hab es nur zusammengefasst. Du kommst anscheinend nicht damit klar, aber der Grund dafür erschließt sich mir nicht. Auch du kannst nicht erklären, was an meiner Bearbeitung inhaltlich nicht stimmt. Wurdest du von anderen privaten Medizin Universitäten bezahlt, um die EDU zu diskreditieren? Wenn ja, bitte transparent dazu stehen.
Die festgestellte Institutionenelle Gleichwertigkeit hat weitreichende Folgen, nicht nur auf den Bafög Anspruch, sondern beispielsweise auch auf die Anrechnung von Studienleistungen der EDU auf ein deutsches Medizinstudium, vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO. Hierfür war jahrelang die „Institutionelle Ungleichheit“ der zentrale Ablehnungsgrund der Landesprüfungsämter. Dieser ist nach dem Urteil nicht mehr gegeben. --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 14:19, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Der Leitsatz Nr.3 lautet "Die maltesische Hochschule EDU ist im Hinblick auf den dort angebotenen Studiengang Bachelor of Medicine als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar."
Dies bedeutet immer noch keine wie von Dir behauptet Vergleichbarkeit mit einer inländische medizinische Hochschule.
Wieso hat diese Urteil eine Relevanz für die Landesprüfungsämter? Verfügst du über eine Quelle? --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 14:59, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Dann füg den Leitsatz ein oder ändere von „Grund dafür ist die festgestellte Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule.“ zu „Grund dafür ist die festgestellte Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen Hochschule.“ Was für eine Hochschule es sein soll, wenn keine medizinische erschließt sich mir zwar nicht, aber wenn du dann zufrieden bist, bin ich es auch.
ganz viel Liebe,
IP aus München --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 15:10, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an. vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 10 --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 15:13, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das ist eigentlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 -, juris Rn. 18 ff.)
vgl. Urteil vom 17.07.2019 - 5 C 8/18 -, juris Rn. 14
vgl. Schmidt in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 5 Rn. 17
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn.31
genug Quellen? --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 15:22, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Aber ich wette, du wirst es trotzdem nicht einfügen. Hauptsache die komplett überholte Einschätzung der BÄK von 2018 steht in jeder einzelheit im Artikel, aber aktuelle wichtige Infos werden verschwiegen, solange sie nicht das Narrativ bedienen.
das gute daran: auf malta interessiert es niemanden was hier im Artikel verzapft wird, also eigentlich kann es mir egal sein. --2003:C9:4F02:FC73:7C9D:27E2:AF78:96A9 15:29, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wie wärs, wen du mal die Stellen GENAU zitierst wo, das stehen soll wo due belegen willst und keine Zusammenfassung von dir. "also eigentlich kann es mir egal sein." ist es dir nicht, sieht man deutlich, wie du die Überschrift kopiert hast.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:32, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es kann mir egal sein, ja. Aber wenn ich hier persönlich angegangen werde, kann ich das auch umgekehrt tun.
Ich hab das Zitat des Gerichtsurteils schon 3 mal hier gepostet:
„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar […] Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und benachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“
Wie würdet ihr dieses Zitat zusammenfassen? --2003:C9:4F02:FC73:2C98:4CE:6B2D:8330 19:40, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Da sie es schon mit "[…]" verkürtzt haben ist es hinfällig, ich hab oben geschrieben "wen du mal die Stellen GENAU zitierst wo, das stehen soll wo due belegen willst" Wen man beide satzteil bei Google sucht findet man keine 100% Übereinstimmung.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 19:46, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Auch das habe ich schon gepostet: Zitat des Urteils: „Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.
Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG. Bei nähe- rer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und be- nachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“ (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8984f782-2d14-4f72-b257-1ee6f8a670a1) --2003:C9:4F02:FC73:2C98:4CE:6B2D:8330 19:52, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
"Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und benachbarte Fächer der Medizin beschränkt. An einer Universität sind dagegen mehrere Fakultäten vorhanden, was bei der EDU nicht der Fall ist." Na den Darauf folgenden Satz hast du woll vergessen zu erwähnen. Auserdem steht das "dürfte" nicht "ist". Somit ist die Ausage von ihnen "Grundlage des Urteils war die festgestellte institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule." Falsch.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 20:01, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Zb. Die medizinische Hochschule Hannover oder medizinische Hochschule Brandenburg… Das sind Medizinische Hochschulen die in Deutschland zur Approbation führen :)
Nochmal, ich hab nicht gesagt dass es eine Universität ist. Das war das Zitat:
„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.“
„Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und be- nachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“
Dann lasst das „medizinische“ weg, vllt ist sie ja mit einer Kunsthochschule vergleichbar, ihr seid da was großem auf der Spur! --2003:C9:4F02:FC73:2C98:4CE:6B2D:8330 21:16, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Also zusammenfassend lässt sich sagen: die internationale AHPGS Akkreditierung und das Urteil des Verwaltungsgerichts sind also so unwichtig, dass sie nicht im Artikel erwähnt werden sollten.
Die Einschätzung der ZAB und BÄK vom Jahr 2018 „Die „höhere Bildungseinrichtung“ besitze keine Zulassung als Universität. Daher sei eine Anerkennung der Abschlüsse in Deutschland gemäß Berufsanerkennungsrichtlinie, die für den Arztberuf ein Studium an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität vorschreibt, gegenwärtig nicht möglich.“ bleibt aber weiterhin im Artikel, obwohl die EDU seit über 3 jahren unter Aufsicht der Universität Maastricht steht, so dass die Ausbildung unter Aufsicht einer Universität erfolgt. Zum anderen steht selbst die Einstufung der EDU als „higher education institution“ der Richtlinie nicht entgegen, da diese, wie vom VG Braunschweig festgestellt, einer Medizinischen Hochschule entspricht.
Ich glaube nicht, dass ihr das wirklich nicht verstehen könnt. Stattdessen glaube ich, hier sollen bewusst Fakten zurückgehalten werden um ein bestimmtes Bild zu zeichnen.
kein Wunder, dass Wikipedia den Bach runtergeht. --2003:C9:4F02:FC73:2C98:4CE:6B2D:8330 21:34, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Also, du lässt also bewusst einen satz weg, um deine falsche Aussage als richtig darzustellen. Hier ist nichts "großes" hier ein ein einziger User der Versucht, eine Online Hochschule, besser da stehen zu lassen, als sie ist. WP:Q wird dafür missachtet, Texte aus einen Urteil raus gerissen und teile weg gelassen. "also eigentlich kann es mir egal sein." Deine Worte, es fällt auf, das du immer wieder versuchts was zurecht zu reimen. Es ist und bleibt aber, du hast hier Falsche Inhalte verbreitet.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 21:51, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wieso gehst du nicht auf meine Antwort ein, sondern behauptest iwelche Dinge? Wieso schafft ihr es nicht, euch inhaltlich mit meiner Antwort zu befassen? Bin ich froh, dass ihr außerhalb dieser Platform nichts zu sagen habt --2003:C9:4F02:FC73:2C98:4CE:6B2D:8330 22:05, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wer die Grundprinzipien der Wikipedia nicht einhalten will, braucht keine Antwort auf theoriefindung erwarten, ganz einfach.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 22:21, 27. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Jede Inhaltliche Aussage wird von Dir hier mit falschen Behauptungen ad absurdum geführt.
Ich habe alle deine 4 Bearbeitungen nachgearbeitet, weil Sie selbst handwerklich nicht richtig sind.
Dazu kam deine falsche Behauptung zur Vergleichbarkeit. Das Urteil stellt nur auf den Bachelor ab, damit ist kein Vergleichbarkeit zur einer deutschen Hochschule mit Zugang zum Staatsexamen gegeben. Wenn du dazu andere Informationen hast kann man die einfügen, wenn es Quellen gibt. Insbesondere zur Einschätzung durch die von dir aufgeführten LPA. Dazu scheint es aber selbst im von dir bereits zitierten Medi-Learn Forum keine Informationen zu geben.
Weiterhin führst du wie die EDU auf Ihrer Internetseite selbst zur Verwirrung bei in dem du von einem Abschluss Master of Medicine, den es so auch in der Schweiz gibt. Der EDU Abschluss ist jedoch ein Masters of Medicine und der einzige Abschluss der so heißt und auch der einzige der so akkreditiert ist.
Deine Ahpgs Debatte, die du oben auch schon geführt hast ist nunmal bedingt relevant, da diese Gutachten nur vorläufig für 1 Jahr gültig ist. Da auch dort auf die Entscheidung auf eine andere Instanz abgestellt wird.
Interessant wäre für uns eine relevant staatliche Quelle aus Malta, die den aktuell Status wiedergibt. Laut deinem Forum ist ja eine Entscheidung getroffen, evtl. hast du da mehr Informationen --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 09:52, 28. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Leute, nochmal: Das Gericht hat die Institutionelle Gleichwertigkeit der EDU mit einer deutschen medizinischen Hochschule festgestellt. Es geht um die EDU als Hochschule und nicht, wie von @SchwimmervonAbydos falsch dargestellt, um den Bachelorstudiengang. Diese Gleichwertigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO (genauso wie nach § 2 BAföG) liegt vor, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende inländische Ausbildungsstätte vermittelt, denn die Vorschrift knüpft weder an die Einschreibung in demselben Ausbildungs- bzw. Studiengang oder die Gleichwertigkeit der belegten Veranstaltungen noch an den konkreten Abschluss an, sondern nennt als Bezugspunkt den "Besuch der Ausbildungsstätte".

Das Zitat hab ich schon so oft hier eingefügt, ihr könnt es oben nachlesen. Deshalb hat die EDU den Rechtsstreit gewonnen und der deutsche Staat verloren, weil er den Studierenden Auslandsbafög verweigern wollte wegen einer angeblichen Institutionellen Ungleichheit. Was für Folgen dieses Urteil hat könnt ihr offensichtlich nicht einschätzen und das erwartet auch keiner. Tut bitte aber nicht so als ob ihr Fachanwälte für Hochschulrecht wärt. Überlasst doch den Leser*innen selbst, die Bedeutung des Urteils einzuschätzen. Warum wollt ihr das verschweigen?

Die AHPGS hat den Studiengang für 1 Jahr mindestens akkreditiert und Ihre Entscheidung basiert auf den Vorgaben der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). Aber auch das wird verschwiegen, da es eine Gegenposition zur Einschätzung der ZAB/BÄK darstellt, die ja anfangs die Qualität bemängelt haben.

Ja eine Entscheidung wurde getroffen und es gibt auch neue Infos. Ich werde aber sicherlich nichts davon in dieser Diskussion ausplaudern. Nur so viel: EDU, deren Investoren und Studierenden glauben daran dass der Abschluss auf Malta zur Approbation führt. Das basiert auch auf vielen Gesprächen und Schriftverkehr, welcher noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Und das der Studiengang Masters of Medicine anstatt Master of Medicine heißt, ist komplett irrelevant. Diese Schreibweise ist auf Malta nunmal verbreiteter.

Ich weiss nicht, was es euch bringt, Fakten zu leugnen und was hier eure Mission ist. Zur Aufklärung tragt ihr mit dieser voreingenommenen Haltung nicht bei. (nicht signierter Beitrag von 2003:C9:4F02:FCE4:150F:3B3D:6F32:5EC4 (Diskussion) 01:23, 29. Jul. 2023 (CEST))[Beantworten]

Amtlicher Leitsatz
Ausbildungsförderung für ausländisches Fernstudium in der Europäischen Union. Dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Studiengang der Fachrichtung Bachelor of Medicine an der maltesischen Hochschule EDU.
  1. 1. Das Fernstudium an einer ausländischen Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union stellt keinen Fernunterricht im Sinne des  dar, sondern es handelt sich um ein echtes Fernstudium, das unmittelbar unter  fällt. Der Besuch einer derartigen Hochschule im Sinne von  ist im Rahmen eines Online-Studiums von einem inländischen Wohnsitz aus möglich und wie eine Inlandsausbildung zu fördern.
  2. 2. Im Rahmen der Überprüfung der institutionellen Gleichwertigkeit nach  ist maßgeblich auf die Ausbildungsstätte und nicht auf die jeweilige Ausbildung abzustellen. Dies gilt auch bei der Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Sinne des .
  3. 3. Die maltesische Hochschule EDU ist im Hinblick auf den dort angebotenen Studiengang Bachelor of Medicine als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.
Tenor:
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14. Januar 2019 und des Widerspruchsbescheids vom 23. August 2019 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die für erstattungsfähig erklärt werden, trägt der Beklagte. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin und die Beigeladenen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils festzusetzenden Vollstreckungsbetrages leisten.
hier nochmal der Leitsatz und Tenor des Urteils für dich.
du interpretierst dort sehr viel rein, sollte es zu dem Urteil ein zusätzliches rechtliches Gutachten geben, die deine Aussagen unterstützen, sorgt dafür das es veröffentlicht wird und man kann es in den Artikel auf nehmen. aber hör auf hier jedesmal den Artikel so um zuschreiben, das aussagen gestrichen werden (Eigentümerstruktur, Insolvenz) oder die Approbation durch irgendein Gutachten gewährleistet werden soll. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 10:39, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Naja, das Gegenteil ist der Fall. Wenn ihr Sachen in den Artikel nehmt, müssen diese sinnvoll sein und mit Quellen belegt sein. Die Eigentümerstruktur zu nennen ist nunmal seltsam für eine Private Hochschule und macht den Artikel nicht übersichtlicher und die Insolvenz hat es nie gegeben. War aber auch nicht mein Thema und anscheinend fällt es dir schwer, dich inhaltlich mit meiner Antwort zu befassen. Den Leitsatz kenne ich, danke. Und die Begründung, warum die EDU mit einer inländischen Hochschule vergleichbar ist, ist folgende:

„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar. Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG. Bei nähe- rer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und be- nachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“

Dass die EDU Institutionell Gleichwertig ist mit einer deutschen Hochschule, ist keine Interpretation. Das ist die wortwörtliche Widergabe des ersten Satzes. Und was für Auswirkungen das Urteil hat, habe ich mit zahlreichen Quellen belegt:

die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 -, juris Rn. 18 ff.)

vgl. Urteil vom 17.07.2019 - 5 C 8/18 -, juris Rn. 14
vgl. Schmidt in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 5 Rn. 17
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn.31

Zur Info für dich: Die ständige Rechtssprechung ist kein privat beauftragtes Gutachten ;)

Wenn ihr das Urteil und AHPGS nicht im Artikel erwähnen wollt, ist das ok. Aber ihr solltet es schon begründen können und das könnt ihr offensichtlich nicht.

Bin jetzt aber raus, kann mir schöneres vorstellen als euch beiden die rechtliche Situation zu erklären.

"Bin jetzt aber raus" Ok Supi, jetzt kommen wir endlich weiter. Wie immer hast DU WP:Q missachtet, was selbst interpretiert. Auch wen es schon zig mal hier steht, Du must deine Behauptung BELLEGEN, das machst du nicht.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:56, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Insolvenz der Betreiberfirma?[Quelltext bearbeiten]

https://www.northdata.de/Panta+Rhei+GmbH,+Ketzin%2FHavel/Amtsgericht+Potsdam+HRB+30057

Also jetzt wird es wirklich lächerlich: die Firma eines Investors, wird falsch recherchiert und eine angebliche negative Jahresbilanz umgedeutet in eine drohende Insolvenz der EDU. Der Link zeigt die tatsächliche Firma des Geschäftsführers Jürgen Laartz. Kein Verlust. --2003:C9:4F33:D1F3:7582:327F:B150:CC2 22:30, 18. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Im Gegenteil, beide Firmen des Geschäftsführers, darunter die tatsächliche Betreiberfirma machen Gewinne. Dass sich EDU selbst noch nicht wirtschaftlich trägt, ist kein Geheimnis. Sonst wären ja Investoren überflüssig.

https://www.northdata.de/Candena+GmbH,+Berlin/Amtsgericht+Charlottenburg+%28Berlin%29+HRB+214807+B --2003:C9:4F33:D1F3:7582:327F:B150:CC2 22:33, 18. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Finanzanlagen
Die Gesellschaft ist an der Digital Education Holdings Limited, Malta, am Bilanzstichtag mit einem Anteil von 26,93 Prozent beteiligt. Diese Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 einen Jahresfehlbetrag von EUR 2,8 Mio. und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 1,0 Mio. aus. Der Jahresabschluss der Digital Education Holdings Limited wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da die wirschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft ihre weitere Unterstützung zugesagt haben. Die Geschäftsführung der Panta Rhei GmbH geht von einer nur vorübergehenden Wertminderung der Beteiligung aus, so dass auf das Wahlrecht zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet wurde.
Einmal hier der Auszug aus dem JA der Panta Rhei
--SchwimmervonAbydos (Diskussion) 01:21, 19. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Was die Candena damit zu tun hat verstehe ich aber nicht vielleicht können Sie das erläutern.
Die scheint ja den selben GF zu haben, aber gehört 100% zu der Digital Education Holdings Limited hat aber ihren Sitz in Berlin.
Wie funktioniert das mit Malta dann genau, es wirkt für aussenstehende so, als ob dies nur eine Briefkastensitz ist. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 01:26, 19. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Du stellst es so dar, als hätte die Betreiberfirma Verluste gemacht. EDU macht Verluste und muss so wie fast alle Startups durch Investoren finanziert werden. Die „Betreiberfirma“, was Panta Rhei nicht ist, hat keine Verluste gemacht. --2003:C9:4F3E:DDD0:49A4:5B71:CF4C:4D86 17:04, 21. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wieso denkst du dass eine Firma des (Haupt)?Investors die Betreiberfirma ist und Verluste macht? Panta Rhei ist weder die Betreiberfirma noch macht sie Verluste, aber bewusste Fehlinformationen bin ich hier schon gewohnt:D --2003:C9:4F3E:DDD0:49A4:5B71:CF4C:4D86 17:06, 21. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Im Jahresabschluss der Panta Rhein steht das Digital Education Holdings Verluste gemacht hat
Die Digital Education Holdings ist die Betreiber Firma von EDU
Nur das steht im Artikel (Edit: Ich habe dieses auch noch zum besseren Verständnis in die Quelle eingefügt) --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 11:54, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß nicht ob die Aussage Start-Up für diese Unternehmen passt, die Hochschule ist ja bereits 5 Jahre alt(EDIT) --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 12:00, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
@SchwimmervonAbydos: Du der link zum bundesanzeiger geht so nicht, wen ich drauf klicke kommt nur:
"Ergebnisse für Suchbegriff „Keine Angabe“
Suchbereich:
Alle Bereiche (16664243)
Amtlicher Teil (39675)
Gerichtlicher Teil (494334)
Gesellschaftsbekanntmachungen (663898)
Kapitalmarkt (2987369)
Nichtamtlicher Teil (1000)
Rechnungslegung/Finanzberichte (12441350)
Verschiedene Bekanntmachungen (36617)
833213 Seiten
Ich geh davon aus, das der link nur bei dir geht (session abhängig) oder nur kurze zeit.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 12:07, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Mist, ja der geht nur bei mir bzw. nur solange die Session offen war.
Das ist ziemlich blöd. Kann man die Quelle dann anderes zitieren oder soll man es raus nehmen? Es hilft ja nicht wenn jeder Einzeln den Bericht aus dem Bundesanzeiger sich raussuchen will um, den zu lesen und zu überprüfen. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 14:17, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich würde mal auf WP:fzw fragen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:18, 22. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe nicht so ganz, wieso es überhaupt relevant sein sollte, ob eine:r von mehreren Investor:innen vor zwei Jahren das Jahr positiv oder negativ beendet hat? Wir schreiben ja im Artikel: "Die beiden größten Anteilseigner der Betreiberfirma Digital Education Holdings Ltd. sind die brandenburgischen Beteiligungsgesellschaften Spevde GmbH mit 34,9 % und Panta Rhei GmbH mit 27,8 %. Die restlichen Anteile verteilen sich auf 12 weitere Beteiligungsgesellschaften und Einzelpersonen, die jeweils weniger als 7 % des Unternehmens halten." Dann könnten - oder müssten? - wir jetzt ja für alle 14 Anteilseigner:innen für alle vergangenen 5 Jahre auflisten, ob sie + oder - aus dem jeweiligen Jahr gegangen sind. Was soll das in einem Lexikoneintrag bringen? --Toni Wolke (Diskussion) 16:36, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Hallo Toni Wolke,
im Jahresbericht der Panta Rhei, wird das Jahresergebnis der Betreiberfirma der Universität aufgeführt.
Der Jahresbericht dient also nur als Quelle.
Die Gesellschaft ist an der Digital Education Holdings Limited, Malta, am Bilanzstichtag mit einem Anteil von 26,93 Prozent beteiligt. Diese Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 einen Jahresfehlbetrag von EUR 2,8 Mio. und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 1,0 Mio. aus. Der Jahresabschluss der Digital Education Holdings Limited wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da die wirschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft ihre weitere Unterstützung zugesagt haben.
Die Geschäftsführung der Panta Rhei GmbH geht von einer nur vorübergehenden Wertminderung der Beteiligung aus, so dass auf das Wahlrecht zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet wurde.
--SchwimmervonAbydos (Diskussion) 17:58, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Lieben Dank für Deine ausführliche Antwort! Ich bin trotzdem noch nicht überzeugt. Laut der EDU-Website ist die Betreibergesellschaft der EDU die DEH und nicht Panta Rhei. Panta Rhei ist zurzeit nur einer von mehreren Anteilseignern. Daher finde ich die Formulierung "Die Betreibergesellschaft Digital Education Holdings Ltd. weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 einen Jahresfehlbetrag von EUR 2,8 Mio. und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 1,0 Mio. aus." weiterhin irreführend und plädiere dafür, die Information rauszulassen, da ich keinen enzyklopädischen Mehrwert darin sehe. --Toni Wolke (Diskussion) 12:45, 4. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Warum ist es irreführend? Die DEH weist den Verlust und das negatives Eigenkapital auf. Als Quelle dafür gilt ein Dokument, dass von einem der Anteilseigner veröffentlich wird.
Ich denke ich halte es aufgrund der unklaren Thema der Insolvenz / Zahlungsproblematik für sinnvoll dies im Artikel zu lassen. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 15:36, 10. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Betrieb wird geschlossen[Quelltext bearbeiten]

Im medi-learn-Forum wurde heute mitgeteilt, dass der Betrieb der Einrichtung abgewickelt wird. Zitiert wird dort ein Schreiben: „Dear Students,
It is with heavy hearts and deep frustration that we must share sombre news regarding the future of EDU. Despite tireless efforts over the past three years to secure professional recognition, we have over the last three weeks hit a regulatory dead-end of organization and governance neglect of the Maltese accreditation/recognition regime that leaves us no other option but to wind up operations. (..)
Gruß, --Sti (Diskussion) 13:21, 13. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Das Forum ist ja nun keine valide Quelle, laut google maps ist es auch dauerhaft geschlossen https://maps.app.goo.gl/nz2n8LSpspSmPM2A7
Das ist aber keine gute Quelle, es wäre sinnvoll wenn es dazu eine Antwort durch den Anbieter gäbe. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 21:38, 13. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Candena GmbH hat am 17.10.2023 in Berlin Charlottenburg Insolvenz angemeldet: Insolvenzbekanntmachungen: Suchergebnis - Veröffentlichungs­liste --HG1748 (Diskussion) 22:50, 15. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Danke, habe das mit der Quelle in den Artikel eingebaut. --SchwimmervonAbydos (Diskussion) 23:49, 15. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Yes, danke, der Link funktioniert aber in den Quellenangaben des Artikels irgendwie nicht. --HG1748 (Diskussion) 20:16, 16. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich schlage vor, den Artikel in die Löschdiskussion zu verfrachten. Eine Eintagsfliege, die keinen einzigen Absolventen mit gültigem Abschluss hervorgebracht hat und krachend gescheitert muss nicht in einer Enyzklopädie gewürdigt werden. --Uwe G. ¿⇔? RM 11:58, 17. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich denke auch, der Artikel kann gelöscht werden. Ich finde zwar bisher keinen Beleg für die Schließung außer dem oben erwähnten Forum. Aber die Kontaktmöglichkeit, die auf der Website angeboten wird, funktioniert nicht mehr. Auch von Helios habe ich keine Antwort bekommen. Gruß, --Sti (Diskussion) 09:27, 4. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, das es bereits einen LA gab Wikipedia:Löschkandidaten/11._Juni_2021#EDU_(Hochschule)_(bleibt) und nicht die gleiche Begründung nimmt..--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 09:38, 4. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Mögliche Ermittlungen gegen die EDU[Quelltext bearbeiten]

I am informed that EDU are possibly being investigated by Maltese law enforcement authorities for criminally fraudulent misrepresentation which they used to deceptively attract students to their hybrid courses (nicht signierter Beitrag von 77.71.130.102 (Diskussion) 07:21, 8. Dez. 2023 (CET))[Beantworten]

May I ask you where you have this information from? --Mhdbs (Diskussion) 15:51, 10. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]