Diskussion:Todesstrafe/Archiv/004

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieses Archiv besitzt eine relevante Versionsgeschichte, da zum Beispiel die Artikel-Diskussionsseite hierher verschoben wurde. Es soll deshalb nicht gelöscht werden!

2015[Quelltext bearbeiten]

Länderliste[Quelltext bearbeiten]

Was hat die DDR dort zu suchen? --Merkið (Diskussion) 00:47, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Auch die DDR hat die Todesstrafe abgeschafft, viel später als die BRD, und es ist schon erwähnenswert dass sie eben nicht in "Deutschland" 1949 abgeschafft wurde.--Antemister (Diskussion) 19:29, 21. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

FBI lieferte jahrzehntelang falsche Haaranalysen[Quelltext bearbeiten]

„FBI-Spezialisten haben jahrzehntelang falsche Kriminalanalysen geliefert, die möglicherweise Hunderte Verurteilungen zur Folge gehabt haben. [...] In 95 Prozent der bereits überprüften 268 Fälle seien falsche Analysen gegen die Angeklagten eingesetzt worden. In 32 Fällen seien Menschen zum Tode verurteilt worden, 14 von ihnen seien hingerichtet worden oder im Gefängnis gestorben.“

--Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:56, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das betrifft das Thema Forensik, nicht Todesstrafe. Es ging dabei ja nicht nur um Todesurteile. Und außerdem ist es ein Sonderthema in den USA, für deren Situation es einen eigenen Artikel gibt. Kopilot (Diskussion) 19:44, 21. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Diskussion sollte hier geführt werden, bevor Du das löscht. Justizirrtümer haben sehr wohl mit der Todesstrafe zu tun, zumal diese Irrtümer, zumal nach einer ungerechtfertigten Hinrichtung, irreversible Schäden anrichten, i.e. den Tod. --Meister und Margarita (Diskussion) 00:47, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich diskutiere ja hier, s.o., wo sonst.
Dass Justizirrtümer auch Hinrichtungen einschließen, hat niemand bestritten, Aber man kann sich bei den obigen Ergänzungen nicht die Todesurteile und Hinrichtungen rauspicken. Eine bestimmte Methode der Forensik, die Justizirrtümer bewirkte, ist nunmal nicht spezifisch für Todesurteile, sondern für alle damit begründeten Fehlurteile aller Arten von Verbrechen. Dafür gibt es die Artikel Justizirrtum und Forensik. Kopilot (Diskussion) 00:54, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Der Artikel hat ein Geschmäcke. Die fünf Befürwortungspunkte der Befürworter sind des langen und breiten ausgewalzt, die der Gegner unterdrückt. Von Justizirrtümern keine Rede und Du löscht das auch noch fortwährend. Natürlich ist der Faktor Justizirrtum auf Grund der Irreversibilität der Todesstrafe ein zentraler Punkt. Also kommt es wieder rein.--Meister und Margarita (Diskussion) 01:34, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist Unsinn. Unter "Für und Wider" steht ausdrücklich:
"Justizirrtum und Missbrauch seien dabei nie auszuschließen."
"Staaten, die die Todesstrafe verhängen, nehmen unvermeidbar die Hinrichtung von Unschuldigen in Kauf. Weder Polizei noch Justiz arbeiten fehlerfrei, sodass es auch im Rechtsstaat nachweislich immer wieder zu Justizirrtümern und Fehlurteilen kommt. Da ein vollstrecktes Todesurteil endgültig ist, lässt es sich nicht nachträglich wiedergutmachen. Dies beschädigt zugleich unwiderruflich die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems für alle Bürger dieses Staates. Diese Tatsache ist ein Hauptargument gegen die Todesstrafe.[67]"
Auch die ausgesetzten Todesurteile standen schon im USA-Teil.
Hier werden also keine Argumente der Gegner "unterdrückt".
Außerdem hast du ein Problem mit logischem Denken. Eine bestimmte forensische Methode eines Einzelstaates, die dort Justizirrtümer aller Art (nicht nur Hinrichtungen) bewirkt hat, ist natürlich ein Sonderthema der Themen Forensik und Justizirrtum, nicht Todesstrafe allgemein. Du würdest damit in diesem Artikel die Todesstrafengegner gar nicht stärken. Denn man kann diese fehlerhafte Methode ja schlicht durch andere Methoden ersetzen, um die Todesstrafe beizubehalten.
Auch die übrigen angeblichen Lücken "Racheaspekt", "legitimierter Mord", "Verhinderung von Einsicht und Besserung" sind sowohl bei den Argumenten genannt als auch im Fließtext ausgeführt. Aber im allgemeinen Teil "Für und Wider" wären Einzelbeispiele aus Einzelstaaten natürlich falsch platziert.
Solltest du diese klaren Einwände weiter ignorieren, bloß weil du lesefaul bist und meinst POV unterstellen zu können, dann landest du unweigerlich auf der VM. Dies ist ein exzellent gewählter Artikel, der hätte seinen Punkt nie gekriegt, wenn dein "Geschmäckle" darin nachweisbar wäre. Kopilot (Diskussion) 07:16, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

3M: Die Tatsache von Justizirrtümern wird im Artikel nur sporadisch, an mehreren Stellen verteilt und sehr abstrakt (als eher theoretische Möglichkeit) dargestellt. Das erscheint mir persönlich unausgewogen, insbes. da es zu den USA gut dokumentierte und zahlreiche Fälle von Justizirrtümern gibt, die sogar auf eine gewisse Systematik hindeuten. Justizirrtümer als "Problem" der Todesstrafe sind im Artikel daher m.E. massiv unterrepräsentiert. Allerdings ist der von M&M eingefügte Text m.E. zu POVig und insbes. die Aussagen, die mit dem Artikel in der TAZ belegt werden sollen, stehen so (wertend und eindeutig) in der TAZ nicht drin. --gdo 08:41, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Dem stimme ich zu, das Thema sollte rein, aber in etwas anderer Form. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:57, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Stimmt nicht.
"Seit 1976 wurden über 1000 Todeskandidaten hingerichtet, über 3000 warten darauf. 176 Verurteilte wurden wegen erwiesener Unschuld oder gravierender Verfahrensfehler entlassen. Man schätzt, dass es seit 1976 bis zu 100 Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen Unschuldiger gab. Wo begründete Zweifel und Gnadengesuche nicht berücksichtigt wurden, sprechen Kritiker von Justizmorden. Nachdem unabhängige Prüfer in Illinois zahlreiche Fehlurteile und Verfahrensmängel nachgewiesen hatten, setzte Gouverneur George Ryan die Hinrichtungen dort 1999 aus und begnadigte 167 Todeskandidaten am 12. Januar 2003 zu lebenslanger Haft."
Weitere konkrete Beispiele für Fehlurteile stehen jeweils in den zugehörigen Einzelstaatenteilen. Zusammen mit dem oben zitierten Passus ist das Thema "Justizirrtum" also sowohl unter den allgemeinen Argmenten für-wider als auch in den Einzelstaatenteilen konkret, nicht abstrakt, repräsentiert.
Die oben geforderten Ergänzungen sind Beispiele für eine forensische Methode, die alle Arten von Justizirrtümern bewirkte. Die vermutete "Systematik" betrifft also gar nicht das Thema Todesstrafe allgemein. Dass damit möglichst besonders viele Todesurteile bewirkt wurden und werden sollten, ist unbelegt.
Selbst wenn es sich belegen lässt, wäre das ein Sonderfall in den USA. Die Ergänzung unter "Für und Wider" war also in jedem Fall falsch.
Für "Justizirrtum" gibt es einen eigenen Hauptartikel, auf den hier prominent und mehrfach hingewiesen wird. Richtige Themenaufteilung und Zuordnung ist das A und O enzyklopädischer Verbesserungen. Kopilot (Diskussion) 09:06, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Überschriften der Unterabschnitte von "Für und Wider" suggerieren, dass vorwiegend die Argumente der Befürworter diskutiert werden.
Das kann auf zwei Arten beendet werden:
(1) Im allgemeinen Teil von "Für und Wider" werden die Argumente pro und contra direkt gegenübergestellt, d.h. es gibt nicht zwei Listen von Argumenten, sondern nur eine Liste von Argumenten mit Gegenargumenten. Woraus automatisch folgt, dass auch in den folgenden Abschnitten beide Seiten zu Wort kommen.
(2) Die Überschriften der Unterabschnitte werden teilweise umbenannt (z.B. von "Schutz der Rechtsprechung" in "Justizirrtümer" bzw. "(Justizirrtum)" als Zusatz, oder so ähnlich).
Auch könnte im Zusammenhang mit dem Satz "... sodass es auch im Rechtsstaat nachweislich immer wieder zu Justizirrtümern und Fehlurteilen kommt" ein Hinweis (Link) auf den Abschnitt über die USA angefügt werden, die als Rechtsstaat mit vielen Todesurteilen auch viele nachgewiesene Beispiele liefern (Diktaturen dürften Justizirrtümer eher vertuschen als offen diskutieren lassen). Ohne so einen Link oder ein direkt aufgeführtes Beispiel bleibt der Hinweis auf Irrtümer und Fehlurteile doch sehr abstrakt.
--61.35.116.194 01:20, 30. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
  • "Für und Wider" "suggeriert", was es aussagt: Für und Wider werden gegenübergestellt.
  • In jedem Abschnitt kommen beide Seiten zu Wort.
  • Interne Querverweise sind unzulässig.
  • In der allgemeinen Erörterung von Für und Wider haben Situationen von Einzelstaaten keinen Platz. Dafür gibt es ja die Abschnitte zuu den Einzelstaaten.
--> Der IP-Kommentar bestätigte indirekt die Richtigkeit der vorhandenen Artikelstruktur. Kopilot (Diskussion) 18:00, 6. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Indonesien[Quelltext bearbeiten]

Sollte man bei Indosenien hinzufügen, wie die Todesstrafe vollstreckt wird ? Erschiessen. http://www.theguardian.com/world/2015/mar/04/how-indonesia-carries-out-the-death-penalty-rules-of-execution

Die Verurteilten haben die Wahl, ob sie bei der Erschießung lieber sitzen, knien oder stehen möchten. Und sie können wählen, ob ihre Augen verbunden werden sollen oder ob sie dem Tod mit offenen Augen entgegensehen möchten. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/indonesien-hinrichtung-von-drogenschmugglern-steht-bevor-a-1030782.html (nicht signierter Beitrag von 91.224.226.197 (Diskussion) 13:34, 27. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Todesstrafe in Russland.[Quelltext bearbeiten]

Die Todesstrafe in Russland wurde 1997 abgeschafft, bitte in der Liste ändern. http://www.todesstrafe.de/archiv/3151/Todesstrafe_in_Russland_abgeschafft.html --188.108.243.115 17:16, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Sie ist nicht abgeschafft, es gilt immer noch das zeitlich unbestimmte Moratorium: http://tass.ru/en/russia/776609 --NoBuddy (Diskussion) 15:23, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das Bild und der Inhalt der Tabelle passen nicht zusammen. Im Bild hat Russland die Todesstrafe vollständig abgeschafft und in der Tabelle gibt es nur ein Moratorium. Das sollte unbedingt korrigiert werden. --Hajo Thelen (Diskussion) 11:19, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

tote Links[Quelltext bearbeiten]

Die Links Nr. 10, 11, 14, 15, 16, 17, 18 und 39 (und vielleicht noch mehr) sind tot. 2A01:5C0:13:7C41:75C6:414:264E:5CCB 19:50, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Die sollte ein Bot mit dem letzten funktionierenden Link aus dem Internetarchiv austauschen. Das CMS der ai Webseite ist suboptimal. Da verschwinden altes Zeug und verlorene Kampagnen im Archiv/Nirvana. --84.134.21.164 18:56, 18. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: DEATH SENTENCES AND EXECUTIONS IN 2007

Spanien[Quelltext bearbeiten]

Bitte folgenden Satz ggf. ergänzen/ändern:
[...] ab 1832 wurde (bis zur Abschaffung der Todesstrafe in der Zweiten Republik) nur noch mit der Guillotine hingerichtet. [...]
Begründung: in der Franco-Diktatur auch oder ausschließlich wieder mit der Garrotte --84.134.21.164 18:56, 18. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Indien[Quelltext bearbeiten]

In Indien fand 2015 eine Hinrichtung statt, siehe [1]. --112.198.77.172 13:09, 30. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Der Satz "In Somalia werden Jugendliche durch nichtstaatliche Schariagerichte hingerichtet"[Quelltext bearbeiten]

steht undatiert und unbelegt im Artikel.

De facto gibt es zwei staatenähnliche Gebilde auf somalischem Boden (siehe Somalia#Bürgerkrieg / Somalischer Bürgerkrieg).

Kann jemand den Satz datieren / bequellen / präzisieren ?

Wann war die letzte öffentlich bekannt(geworden)e Hinrichtung eines Jugendlichen ? --Neun-x (Diskussion) 12:24, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Sollten wir da nicht etwas reduzieren? Bitte wp:Literatur beachten: Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht. Baustein rein. --just aLuser (Diskussion) 08:42, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wie die Einteilung des Verzeichnisses zeigt, ist die Auswahl nicht beliebig. Welche Werke weder wissenschaftlich maßgeblich noch seriös noch aktuell sein sollen, wurde nicht mitgeteilt. Somit ist die Kritik zu pauschal und ineffektiv. Baustein raus. Kopilot (Diskussion) 09:10, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

2016[Quelltext bearbeiten]

Singapur[Quelltext bearbeiten]

Anfang und Ende des Abschnitts widersprechen sich.--Mideal (Diskussion) 11:18, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Tun sie nicht. lg --A bougainvillea preguiçosa (Diskussion) 22:34, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Doch, tun sie! Am Anfang wird von einer zwingenden Todesstrafe für Drogendelikte gesprochen, währedn im Schlusssatz des Abschnittes von einer Änderung aus dem Jahre 2012 berichtet, das bei diesen Delikten dem Richter Ermessungsspielraum zugesteht. Am besten den letzten Satz im Abschnitt vorziehen, damit diese Änderung sichtbarer wird. --145.253.119.210 15:03, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Da hast du recht, mein Fehler. --A bougainvillea preguiçosa (Diskussion) 16:52, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Sprache - Satzbau ???[Quelltext bearbeiten]

Wollte den Artikel aus reinem Interesse mal lesen - Nach einem etwas "holprigen" Beginn bin ich dann im 2. Absatz über diese Formulierung gestolpert: "Seit Jahrtausenden werden Personen, die als Täter von als besonders schwere Verbrechen geltenden Tatbeständen identifiziert werden, aufgrund kodifizierter Sanktionen hingerichtet. BITTE ?? Wie der Artikel weitergeht, weiß ich nicht, hörte an dieser Stelle lieber auf... Ich denke, ich beherrsche unsere Sprache auf mittlerem Niveau - aber das ? Bevor ich mir "erlaube" hier etwas zu entflechten, möchte ich lieber "um Erlaubnis" fragen. Nicht das ich in einem "Wespennest rumstochere" (ios) (Diskussion) 19:05, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

@(ios):: Danke fürs Danke und bitte das nächste Mal weniger dramatisierend (???, Fettdruck, Großbuchstabendruck und emotionalisierendes "Wespennest" braucht niemand). MfG, Kopilot (Diskussion) 08:10, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ja (ios) (Diskussion) 08:14, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: (ios) (Diskussion) 08:14, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Länderliste evtl nicht vollständig[Quelltext bearbeiten]

Taiwan bzw. Republik China (Taiwan) ist ein Staat, welcher in der Liste nicht genannt ist aber die Todesstrafe ebenfalls vollstreckt. Siehe http://www.deathpenaltyinfo.org/abolitionist-and-retentionist-countries (nicht signierter Beitrag von Strafjournal (Diskussion | Beiträge) 21:27, 13. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Länderliste - hier Republik Kongo[Quelltext bearbeiten]

Laut Amnesty International hat die Republik Kongo (siehe hier http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/ACT50-3487-2016_uebersetzung.pdf) eine im Nov. 2015 eine neue Verfassung verabschiedet, die die Todesstrafe abschafft. Bitte die Tabelle entsprechend korrigieren von Jemandem mit Berechtigung. Da die Seite für Bearbeitungen von nicht angemeldeten Benutzern gespert ist, kann ich es leider nicht selbst.--79.233.81.196 19:48, 8. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt Todesstrafe#Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Link Emil Brunner zeigt auf eine BKL, vermutlich ist Emil Brunner (Theologe) gemeint (siehe auch [2] unten). Allerdings ist der nicht lutherisch, sondern reformiert. Bitte korrigieren. --84.130.144.188 20:16, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Danke, erledigt. --84.130.134.203 07:33, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Interlink "illegale Alkoholherstellung"[Quelltext bearbeiten]

Der Interlink "illegale Alkoholherstellung" leitet auf den Artikel "Ethanol" um. Ich fände es deutlich passender auf "Schwarzbrennerei" umzuleiten. Kann es nicht selbst machen, da der Artikel geschützt ist. --94.216.79.48 03:33, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ich nochmal. Danke für die schnelle Umsetzung :) --94.216.220.31 02:22, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Verbreitung der Todesstrafe weltweit[Quelltext bearbeiten]

Bei Amnesty International bin ich auf der Líste der Verbreitung der Todesstrafe weltweit in den Jahren 1981 bis 2000 gestoßen. Das Jahr 2000 ist aber nicht komplett dort steht Stand: Mai 2000. Für das komplette Jahr 2000 muss ich noch mal extra nachschauen. Soll ich die Daten in die Tabelle Gestamtzahlen einfügen? Was meint ihr dazu? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 23:21, 25. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

2017[Quelltext bearbeiten]

Todesstrafe in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Todestrafe in der Schweiz Abschnitt- Todesstrafe im Militärstrafrecht

Der Autor schreibt «Zum letzten Mal vollzogen wurde die militärische Todesstrafe am 7. Dezember 1944 an den Spionen Walter Laubscher und Hermann Grimm im Eggwald bei Bachs.» Dieser Abschnitt ist inkorrekt. Die letzten Hinrichtungen unter dem Militärgesetz, fanden am 7. Juni 1944 statt. (nicht signierter Beitrag von Sabrecht (Diskussion | Beiträge) 15:35, 2. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Dein Link funktioniert leider nicht mehr und Archive.org hat keinen Snapshot davon. --Gr1 (Diskussion) 09:55, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Standgerichte in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Davon habe ich bisher nie gehört. Keine Ahnung wie Hubertus Knabe das belegt hat, da er hier als Quelle herhalten muss. Ich prüfe das in den nächsten Tagen mal. --109.46.3.118 17:30, 17. Apr. 2017 (CEST) Offensichtlich sind ausschliesslich durch sowjetische Stellen vollzogene Unterdrückungsmassnahmen gemeint. Das klingt plausibel hat aber mit einer Verantwortung der DDR praktisch nichts zu tun. Standrecht war m.E. in der DDR immer illegal. --109.46.3.118 18:00, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Todesstrafe nie gehabt / früheste Abschaffungsbestrebungen[Quelltext bearbeiten]

Ich kann es mir selbst zwar kaum vorstellen, aber gibt es in der Geschichte tatsächliche Länder bzw. Kulturen, die niemals die Todesstrafe anwendeten, sie ggf. gar nicht kannten? Unbeschadet davon: Wann gab es denn die ersten Bestrebungen, sie abzuschaffen, also ihre ethische Fragwürdigkeit thematisiert? Bindomat (Diskussion) 21:40, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gegnerschaft geht zurück bis in die Antike (Frühes Christentum und Stoiker sind Beispiele). --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:12, 8. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

aussergerichtliche Hinrichtungen[Quelltext bearbeiten]

wäre das auch ein Thema, was mehr beleuchtet werden könnte? Ich bin darauf gestossen, als ich die Zahlen von 7000 Tötungen durch türkische Sicherheitskräfte in den letzten 12 Monaten in den kurdischen Gebieten gestossen bin. 30.000 warten gerade in den Gefängnissen auf ihre Hinrichtung etc. Nur ein Beispiel. Auch Islamischer Staat oder Ägypten wären da zu nennen. --193.28.100.140 07:17, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Land mit meisten Hinrichtungen gemessen an der Bevölkerungszahl[Quelltext bearbeiten]

Ich wusste jetzt nicht genau wo ich es hinschreiben sollte, aber laut dem Artikel haben der Iran UND Singapur die höchste Hinrichtungsrate gemessen an der Bevölkerungszahl (fällt gut auf wenn man den Artikel in einem Stück liest). Ich weiß jetzt nicht was richtig ist und habe auch keine Zeit dies zu recherchieren, hoffe dass der Verfasser dies tun kann. Arahf, 16:33, 15. Nov. 2016 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.66.14.18 (Diskussion))

Das wird im Artikel sowohl für Iran, als auch für Singapur genannt. Oder gibt es da einen Unterschied?

"Seit einigen Jahren ist Iran gemessen an der Bevölkerungszahl das Land mit den meisten Hinrichtungen"

"Singapur ist, gemessen an der Bevölkerungszahl, das Land mit der höchsten Hinrichtungsrate der Welt." --Claell (Diskussion) 20:09, 1. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Momentan wird desbezüglich umseitig nur noch Singapur als „Spitzenreiter“ bezeichnet – dies allerdings ohne Angabe valider Belege – während andernorts (unter Verweis auf eine AFP-Meldung) der Iran angeführt wird. --Judäische Volksfront (Diskussion) 08:23, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

2017[Quelltext bearbeiten]

Osttimor[Quelltext bearbeiten]

Warum wird im Abschnitt Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten Osttimor erwähnt? Der Abschnitt sollte eher zur Verdeutlichung einzelner Verfahren dienen, genauer zu beleuchten, wann, wie, warum die TS abgeschafft wurde, gehört m. E. nicht dahin. Abschnitt entfernen. --C21H22N2O2lovesBSFür mich!Von mir! 16:42, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Derzeitige Verbreitung auf Menschheit bezogen[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe, dass 2015 nur noch 25 von 198 Staaten Hinrichtungen vollziehen kann ja sehr missverständlich sein. Anscheinend lebt eine überwältigende Mehrheit aller Menschen (grob geschätzt 65 bis 85 %) in Staaten mit realer Todesstrafe, da zu diesen extrem bevölkerungsreiche Nationen wie China, Indien, USA, Indonesien, Japan und Nigeria gehören. Ich finde diesen Aspekt so wichtig und auch überraschend, dass er meiner Meinung sogar im Eingangstext erwähnt werden sollte. --Turmfalke69 (Diskussion) 14:29, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Scheiß Karte[Quelltext bearbeiten]

Laut Karte ist die Sahara ein eigner Staat. De-facto gehört sie jedoch zu Marokko, weshalb die Todesstrafe dort denselben Status besitzt. (nicht signierter Beitrag von 84.175.135.148 (Diskussion) 08:01, 11. Mai 2017 (CEST))Beantworten

Nach internationalem Recht ist die Westsahara aber nunmal ein eigener Staat...--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. (unvollständig signierter Beitrag von Kriddl (Diskussion | Beiträge) 20:55, 12. Mai 2017 (CEST))Beantworten

Welttag gegen die Todesstrafe[Quelltext bearbeiten]

Hierfür wollte ich gerade einen Abschnitt einfügen, etwa ff

Der Welttag gegen die Todesstrafe wurde 2003 von der weltweit tätigen Menschenrechtsorganisation Amnesty International und der Weltkoalition gegen die Todesstrafe auf den 10. Oktober ausgerufen und wird seither jährlich an diesem Tag begangen.[1]

Dann könnten wir diverse entspr. Redlinks (zB Liste von Gedenk- und Aktionstagen#Oktober, Weltkoalition gegen die Todesstrafe#Ziele und Mittel auflösen. Grüße, Hungchaka (Diskussion) 14:27, 23. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

  1. Internationaler Tag gegen die Todesstrafe - Über 100 Menschen warten in Japan in Todeszellen. In: Deutschlandfunk. (deutschlandfunk.de [abgerufen am 23. Oktober 2017]).

Russland/Sowjetunion[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zu Lenin gehört mindestens ein ganzer Satz gestrichen. Die Quelle mit der Fußnote 214 hat noch nicht einmal thematisch etwas mit den Behauptungen zu tun.

--134.93.78.205 22:55, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Länderliste Syrien[Quelltext bearbeiten]

In Syrien gibt es keinen Hinrichtungsstopp, siehe u.a. http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_wenn-der-staat-toetet_laenderliste.pdf. Selbst wenn 2010 als letztes Hinrichtungsjahr stimmen sollte, gibt es mehrere Länder mit der selben Jahreszahl, die trotzdem als Anwenderland aufgeführt werden. --92.229.167.32 00:23, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten

2018[Quelltext bearbeiten]

Neue Zahlen, weltweit[Quelltext bearbeiten]

Amnesty-Jahresbericht zu Hinrichtungen auf Spiegel.de, 12. April 2018 --Martina Disk. 04:14, 12. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ZabeMath (Diskussion) 19:24, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Tabelle Todesstrafe und letzte Hinrichtung[Quelltext bearbeiten]

In der BRD wurde 1949, 12 Tage vor Abschaffung der Todesstrafe, die letzte Hinrichtung mit dem Fallbeil vollstreckt.(nicht signierter Beitrag von MartinDB (Diskussion | Beiträge) )

In Thailand wurde heute ein Todesurteil vollstreckt. Kann bitte jemand die Tabella aktualisieren? (nicht signierter Beitrag von 183.88.254.137 (Diskussion) 18:24, 18. Jun. 2018 (CEST))Beantworten

Verhältnis der EU zur Todesstrafe fehlt. (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1982 wurde zum ersten Mal ein rechtlich bindendes Instrument zur Abschaffung der Todesstrafe in Europa verabschiedet. Der Europarat, dem 47 europäische Länder angehören, nahm Protokoll 6 ergänzend zur Europäischen Menschenrechtskonvention an. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden", heißt es in diesem Protokoll. 46 der 47 Mitgliedstaaten unterzeichneten und ratifizierten das Protokoll. Russland unterschrieb es, aber ratifizierte es nicht. Das Land hält sich allerdings an ein Moratorium der Todesstrafe seit seinem Beitritt zum Europarat 1996.

Immer wieder wurde kritisiert, dass Protokoll 6 die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr für rechtens erklärt. Deshalb verabschiedete der Europarat 2003 Protokoll 13. Es schafft die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Dieses Protokoll wurde von 44 der 47 Mitglieder ratifiziert. Ins EU-Recht wurde das ausdrückliche Verbot der Todesstrafe erst mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 aufgenommen. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in die EU-Grundrechtecharta übernommen, samt Protokoll 6. EU-Rechtsexpertin Eva Maria Barki meint jedoch, dass Protokoll 13 absichtlich von der EU nicht übernommen worden sei.

Das erste heutige EU-Land, das die Todesstrafe abschaffte, war Portugal 1867. Die Türkei schaffte 2004 die Todesstrafe ab. Das war die Bedingung für die Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen. Allerdings hatte die türkische Regierung nach dem Putsch 2016 über eine Wiedereinführung nachgedacht.

http://www.3sat.de/page/?source=/nano/glossar/todesstrafe.html (nicht signierter Beitrag von 185.44.151.228 (Diskussion) 16:34, 7. Aug. 2018 (CEST))Beantworten

Das stand alles längst drin. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

legende funktioniert nicht[Quelltext bearbeiten]

Unter allen Karten sind auf meinem Handy die Felder der Legende alle grau. Man kann deshalb die karten schlecht bis nicht lesen. 176.11.31.209 19:37, 13. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Bei mir auf dem Handy werden bei Felder der Legende die korrekten Farben angezeigt. --ZabeMath (Diskussion) 19:28, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in Hessen[Quelltext bearbeiten]

In Hessen ist die Todesstrafe gemäß der Landesverfassung vorgesehen . Jedeglich das GG unterbindet die Vollstreckung folglich diesen Teil ändern (nicht signierter Beitrag von 2003:ed:83da:b501:9013:66f6:6596:d1a7 (Diskussion) )

Die Angabe, dass die Todesstrafe noch in der Hessischen Verfassung steht, hat sich nach der Volksabstimmung vom 28.10.18 doch erledigt. Oder worauf wartet man noch? (nicht signierter Beitrag von 79.212.222.114 (Diskussion) 21:25, 30. Okt. 2018 (CET))Beantworten

China ... (in absoluten Zahlen) die meisten ...[Quelltext bearbeiten]

Ist m.M. eine ziemlich sinnlose Angabe, da Chinas Bevölkerung z.B. ca. 4x so groß ist, wie die der USA. Wirklich Sinn machen würden hier nur Angaben relativ zur Bevölkerung. Dazu gibt es z.B. den DSW-Datenreport 2016, aus dem sich relativ aktuelle Zahlen zur Bevölkerung der einzelnen Länder entnehmen ließen, und den AI-Bericht, leider ein Jahr später von 2017, in dem aktuelle Zahlen zu Todesurteilen aufgeführt sind.

Selbst wenn man daraus eine Übersicht Hinrichtungen/1000_Bürger machen würde, wäre das nur die halbe Wahrheit, denn in manchen Ländern werden auch reihenweise Menschen ohne Gerichtsprozess einfach auf der Straße erschossen. Die beste Lösung wäre m.M., solche absoluten Angaben ganz zu unterlassen, aber wenn man da unbedingt Vergleiche anstellen will, dann ist da nur mit relativen Angeben eine irgendwie sinnvolle Angabe zu machen. --2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5 00:24, 29. Nov. 2018 (CET)Beantworten

"Gleich auf der Straße erschossen" ist nicht ganz die Todesstrafe. abgesehen davon, dass das mit absoluten Zahlen durchaus zutrifft.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:28, 29. Nov. 2018 (CET)Beantworten
In anderen Ländern gibt es Todesschwadronen, also auch Tötungen staatlicherseits, die tauchen nur nicht in dieser Statistik auf.
Das unsinnige an absoluten Zahlen ist halt, daß die Regierung von Luxemburg ihre gesamte Bevölkerung umbringen lassen könnte, und würde immer noch "besser" dastehen, als China. Klar kann man schreiben, daß China dazu keine Zahlen veröffentlicht, aber eine Rangliste aufgrund geratener Zahlen? Wie seriös ist das?
Laut Berechnungen, die auf seriöseren Angaben (der Opferzähluungen der einzelnen Kriege) beruhen, haben die USA seit dem 2. WK nochmal genauso viele Zivilisten umgebracht, wie im gesamten 2. WK getötet wurden. Wie seriös wäre es, diese Zahlen hier auch zu berücksichtigen?
So, wie das jetzt ist, hat das den Geruch von "Wir schreiben das, weil uns das errechnete erratene Ergebnis ideologisch in den Kram passt.".
China ist sicher noch in viel mehr Statistiken der Spitzenreiter weltweit - absolut gerechnet - . --2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5 05:10, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten

2019[Quelltext bearbeiten]

Zweiter Absatz: Abschaffung in "Deutschland"[Quelltext bearbeiten]

Im zweiten Absatz heißt es:

Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, Liechtenstein mit Art. 27ter der Liechtensteinischen Verfassung, Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung.

1949 wurde "mit" Artikel 102 GG die Totesstrafe nicht in ganz Deutschland abgeschafft, sondern nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes [1], der sich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte. Änderungsvorschlag:

a) [...] darunter Westdeutschland mit [...]

oder

b) [...] darunter die Bundesrepublik Deutschland [...].

[1] http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/geltungsbereichgg.php

10:50, 1. Jan. 2019 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 79.239.65.78 (Diskussion) 10:50, 1. Jan. 2019 (CET))Beantworten

Ja, nur erhob das Grundgesetz selbst ja Geltungsanspruch für ganz Deutschland und wurde im Einigungsvertrag 1990 ja auch so beibehalten. Kann man also so lassen. Benutzer:Kopilot 12:00, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Artikel 23 GG in der ursprünglichen Fassung von 1949: [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Weshalb ich im Artikel inzwischen Deutschland durch Bundesrepublik Deutschland ersetzt habe. --Vsop (Diskussion) 17:12, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich sehe keinen Widerspruch, weil die ostdeutschen Länder ja der Bundesrepublik beigetreten sind und zugleich auf die Gebiete jenseits Oder-Neiße endgültig verzichtet wurde. Von daher stimmte es auch schon vorher. Benutzer:Kopilot 18:49, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
In der DDR wurde die Todesstrafe nicht "mit Art. 102 GG" abgeschafft, und es gab auch keinen Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik. Nach Art. 1 des Einigungsvertrages ist am 3. Oktober 1990 vielmehr die DDR der Bundesrepublik beigetreten, wie es die Volkskammer am 23. August 1990 beschlossen hatte. Am 3. Oktober 1990 gab es in der DDR schon längst keine Todesstrafe mehr; sie war durch DDR-Gesetz vom 18. Dezember 1987 aus dem StGB der DDR gestrichen worden, nachdem seit 1981 keine Todesurteile mehr verhängt und vollstreckt worden waren. --Vsop (Diskussion) 19:59, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Judäische Volksfront (Diskussion) 07:58, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Mittelalter[Quelltext bearbeiten]

Die Beschreibung ist momentan etwas gefärbt.

Tatsächlich war die Ermordung einer Person in Westeuropa bis spät ins Mittelalter eine Zivilrechtsangelegeheit. Es gab entweder Blutrache oder Wergeld, zur Not auch gerichtlich durchgesetzt. Strafbar wurde die Tötung eines anderen nur unter Umständen, zum Beispiel im Rahmen von Räubertum oder Piraterie, dann aber meist nicht als einfache Hinrichtung, sondern durch zusätzliche symbolische Akte, zum Beispiel als Vierteilen, Rädern usw. Erst im Spätmittelalter änderte sich das allmählich und der Staat nahm die Rolle des Klägers in allen Fällen von Schädigungen von Leib und Leben ein. (Staatliches Gewaltmonopol)

Was da über die röm.-kath. Kirche steht:

Die römisch-katholische Kirche rechtfertigte die Todesstrafe an „Heiden“ im Zuge gewaltsamer Christianisierung.

...ist mir jetzt neu, dass "Heiden" zuerst verurteilt worden wären. Da liegt wohl eine Verwechslung mit den Hexenprozessen vor. Sehr schräg, der 1. Absatz. Ist ja auch belegfrei. --Ghettobuoy (Diskussion) 20:55, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Liechtensteins einst "veraltetes Strafgesetz"[Quelltext bearbeiten]

Der These, daß die Richter wegen eines veralteten Strafgesetzes 1977 so urteilen mußten, ist nicht unbedingt zuzustimmen (daß sie rechtlich mußten, natürlich schon), Liechtenstein ist eine parlamentarische Monarchie, hätte man politisch die Notwendigkeit gesehen, die Todesstrafe abzuschaffen (schließlich ist sie der stärkste Eingriff in die menschliche Existenz, der denkbar ist), dann hätte man damit sicher nicht noch 10 Jahre bis 1987 gewartet. Man wollte sich doch anscheinend diese Möglichkeit offenhalten und vertraute im übrigen darauf, daß der Fürst mit seinem Begnadigungsrecht im Zweifel schon richtig entscheiden würde. Auch wenn Liechtenstein ein Zwergstaat ist, was natürlich die legislativen und administrativen Möglichkeiten beschränkt, hätte es ja genügt, die Strafandrohung in dem "veralteten Strafgesetz" auf lebenslänglich zu ändern - da hätte es nicht mal juristischer Bildung bedurft -lesen und schreiben können reicht. Man bedenke auch, wann Liechtenstein erst das Frauenwahlrecht eingeführt hat, Tdesstrafe und Frauenwahlrecht werden kaum einfach "vergessen". Plausibler dürfte sein, daß man auf Grund einer konservativen Grundhaltung zumindest pro Forma an der Möglichkeit festhalten wollte und sei es nur wegen der "Abschreckungswirkung" (für den Täter ist es eben doch nicht ganz berechnebar,ob der Fürst begandigt oder nicht.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 21:47, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Bitte WP:BLG und WP:DS lesen und befolgen. Benutzer:Kopilot 09:18, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Das Problem ist allerdings, daß das, was da momentan steht, ebenfalls nicht belegt ist, sondern entspricht im Wesentlichen der in der verlinkten Quelle (ein Artikel aus einer liechtensteinischen Zeitung) wiedergegebenen Meinung eines der seinerzeit beteiligten Strafrichter. Die Richter wollten wohl (innerlich) nicht zum Tode verurteilen und der Fürst sah es auch so und übte sein Begnadigungsrecht aus, das sagt aber nichts darüber aus, was das Parlament oder die Öffentlichkeit dazu meinten. Der Zeitungsartikel weist ja auch darauf hin, daß es seinerzeit in der Presse keine Diskussion um die Todesstrafe gab und das Todesurteil dann nur so en passant gemeldet wurde.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 05:56, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ja und? für irgendwelche Gegenmeinungen dazu brauchst du einen soliden Beleg. administrativ entfernt. --JD {æ} 11:12, 18. Feb. 2019 (CET) Benutzer:Kopilot 06:10, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten
administrativ entfernt. --JD {æ} 11:12, 18. Feb. 2019 (CET) Hätten Sie den "Beleg" gelesen, würden Ihnen augefallen sein, daß in der Wiedergabe im Artikel eine unzulässige Verallgemeinerung vorgenommen wird, da steht nämlich nicht, daß das lediglich die Auffassung eines einzelnen Richters wiederspiegelt (und der gibt wohl auch nur die Aufassung der Richterkollegen wiede: "Ob der Täter damals noch im Haus war, weiss ich heute nicht mehr», erinnert sich der damalige Untersuchungsrichter in dem Fall. Später hat Jehle im Kerker im Vaduzer Regierungsgebäude die Einvernahme des geständigen Täters durchgeführt, an den Jehle sich als «sehr erregten Mann» erinnert. Später hätten alle gewusst, dass die Todesstrafe durch den Strang niemals vollstreckt werden würde, aufgrund eines völlig veralteten Strafgesetzes, das in diesem Fall gar keine andere Wahl liess. Frühzeitig wurde folgerichtig auch über eine Begnadigung durch den Landesfürsten diskutiert und so kam es dann auch."), der verlinkte Artikel macht ja im Anfang selbst deutlich, daß die Begnadigung kein Beweis dafür ist,daß man in Liechtenstein mit der Todesstrafe oder dem StGB nicht einverstandenen gewesen wäre. Im Gegenteil, es heißt dort dann weiter unten "Doch die Geschichte um die Todesstrafe in Liechtenstein ist damit noch nicht zu Ende. Es sollten fast 10 Jahre ins Land ziehen, bis es endlich so weit war. Ausgangspunkt war Liechtensteins Annährung an Europa. «Mit der Europäischen Menschenrechtskommission war die Todesstrafe natürlich nicht zu vereinbaren», erinnert sich Herbert Wille, zum Tatzeitpunkt Ressortsekretär der Regierung und späterer Regierungschef-Stellvertreter. Am 22. Mai 1987 verkündete das «Volksblatt» dann auch prominent auf der Titelseite die Nachricht «Todes-Fstrafe wird abgeschafft»."--Blaubeermarmelade (Diskussion) 17:40, 17. Feb. 2019 (CET)Beantworten

2020[Quelltext bearbeiten]

Inkrafttreten des Grundgesetzes[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Das letzte Todesurteil im Bereich in der späteren Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. Mai 1949 in Köln gegen Irmgard Swinka verhängt; die 37-Jährige wurde wegen fünf Morden verurteilt, aufgrund des Inkrafttretens des Grundgesetzes am folgenden Tag aber nicht mehr hingerichtet und schließlich 1983 begnadigt." - Laut Artikel Grundgesetz trat es nicht am 8. Mai in Kraft, sondern am 24. Mai. 137.226.68.247 22:12, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Das ist richtig. Der 8. Mai war der Tag, an dem das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, nicht der Tag des Inkrafttretens. Ich ändere es entsprechend. --Amberg (Diskussion) 14:19, 8. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Schutz vor dem Täter[Quelltext bearbeiten]

In Ländern mit größeren terroristischen Gruppierungen wäre eine Inhaftierung der deswegen Festgenommenen zum Teil nicht auf Dauer zu bewerkstelligen - als Einzelpersonen schon, aber in der Gruppe gefährlich, allein wegen ihrer Zahl.

Bsp.: [3]

Man sollte das Pro-Argument einarbeiten. Mir ist klar, dass das Argument missbraucht werden kann, es dürfte aber für einige Länder einen wichtigen Punkt darstellen, warum die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. --Ghettobuoy (Diskussion) 20:41, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Albern. Es gibt keine Pro-Argumente für die Todesstrafe. Und die Tatsache, dass irgendein beliebiges Neonazipropagandaorgan sich welche aus den Fingern saugt, spricht nicht nur nicht für deren Existenz, sondern ist sogar ein starkes Indiz dafür, dass es diese eben gerade nicht gibt (analog zu den herbeifantasierten Plänen zu "Bevölkerungsaustausch" und "Umvolkung" und ähnlichem Gedankenabfall). --193.175.73.219 18:33, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Argumente, die für oder gegen die Todesstrafe vorgebracht werden, stehen im Artikel. Der Schutz vor den Tätern (Spezialprävention) steht im Text. Ich sehe keinen Grund zu Änderungen.--Taste1at (Diskussion) 12:30, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Manchmal ist sogar die terroristische Gruppierung an der Macht, auch dann wäre es gut, wenn es keine Todesstrafe gibt. Solche Gruppierungen wollen natürlich sofort die Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht für Serienmörder oder Sklavenhandel, sondern vor allem für Oppositionelle. In solchen Ländern wird man von Staatswegen getötet für die Verbreitung von Flugblättern, bei Mord kommt man hingegen nach zehn Jahren wieder frei und wenn man in der richtigen Partei ist, wird man gar nicht erst angeklagt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:34, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Epoch Times?? Und ich bin auch noch so dumm, den *piep* trotz Warnung anzuklicken ... 46.114.139.249 19:45, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Seebohm[Quelltext bearbeiten]

Puh. Das Archiv ist ja extrem umfangreich. Ich hoffe, dass meine Frage noch nicht vorkam. Ich komme gerade vom Artikel zu Hans-Christoph Seebohm. Kann man behaupten, dass die Todesstrafe in Deutschland nach dem 2. WK nur deshalb (so schnell) abgeschafft wurde, damit die 2. Reihe der Nazis (hinter den Angeklagten von Nürnberg) mit dem Leben davon kommen sollte oder ist das zu sehr verkürzt? 46.114.139.249 18:40, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Das könnte man schon in etwa so verkürzt schreiben, vorausgesetzt Du hast einen belastbaren Beleg aus einer reputablen Quelle dafür.--Ciao • Bestoernesto 20:23, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Zur Artikel 102 GG gab es letztes Jahr einen ausführlichen Artikel in der Zeit.--Katakana-Peter (Diskussion) 04:36, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

fehlt: Jugoslawien + Nachfolgestaaten (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Dragutin Dimitrijević ("Apis") wurde 1917 wegen Hochverrats hingerichtet (und erst 1953 rehabilitiert)

Kategorie:Hingerichtete Person (Jugoslawien) enthält über 40 Namen. --Neun-x (Diskussion) 16:26, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Dass Jugoslawien fehlt, hat den simplen Grund, dass es nicht mehr existiert. Drei Nachfolgestaaten kommen vor, mitsamt historischen Daten, aber natürlich nicht mit hingerichteten Einzelpersonen. Dieser Artikel ist keine Opferliste. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitte "Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten" und "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten" (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Würde es eventuell die Übersichtlichkeit des Artikels fördern, aus dem Abschnitt "Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten" diejenigen Länder herauszunehmen, in denen die Todesstrafe (zwischenzeitlich) ultimativ abgeschafft ist und in denen auch eine Wiedereinführung derselben nicht derart diskutiert wird, als dass eine solche in absehbarer Zeit erfolgen könnte, und die Länder in den Abschnitt "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten" einzureihen? Hierdurch würde sich die Dopplung von Frankreich ganz aufheben lassen und es würde thematisch etwas stringenter. Soweit Länder einen eigenen Artikel zur Todesstrafe haben, könnte die Redunandanz aufgehoben werden, indem die Informationen aus dem hier vorliegenden Hauptartikel in den jeweiligen Länderartikel übernommen werden, und nur der Link auf den jeweiligen Länderartikel im hier vorliegenden Hauptartikel verbleibt. Bei weiteren Ländern findet sich nur ein einzelner Satz oder kurzer Abschnitt, der im Wesntlichen nur die Abschaffung der Todesstrafe vermeldet und der dann besser im Abschnitt "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten", meinetwegen auch kürzer "Abschaffung in einzelnen Staaten", aufgehoben wäre.

Der Artikel ist übrigens jetzt bereits seit 2015 dauerhaft halbgesperrt, mittlerweile gut vier Jahre. Kann hier eventuell ein Versuch der Entsperrung versucht werden? Ich weiß, dass man das dann an geeigneter Stelle beantragen müsste, ich arbeite aber nicht regelmäßig an diesem Artikel und wollte es daher hier zunächst erstmal zur Diskussion stellen, um zu hören, wie die Benutzer es sehen, die den Artikel tatsächlich im Auge haben.--134.101.54.206 17:25, 2. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Natürlich sollen in den beiden Hauptteilen jeweils die richtigen Staaten stehen und das tun sie auch. Frankreich zB ist nicht doppelt und war es nie. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

einzelne Länder / Aktualität (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, wie detailliert einzelne Länder erläutert werden sollen, der jeweils aktuellste Fall sollte es mMn aber schon sein. Bsp für Indien wäre ganz frisch: https://kurier.at/chronik/welt/indien-vier-vergewaltiger-von-studentin-hingerichtet/400787189 --Pretorian16 (Diskussion) 03:33, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Italien hat die Todesstrafe 2007 vollständig d.h. auch im Militärrecht abgeschafft (Nel 2007 è stata espunta dalla Costituzione anche con riferimento alle leggi militari di guerra per effetto della legge costituzionale 2 ottobre 2007, n. 1: (Modifica all'articolo 27 della Costituzione, concernente l'abolizione della pena di morte, siehe italienischen Wikipedia-Artikel). (nicht signierter Beitrag von 151.62.8.51 (Diskussion) 18:50, 11. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Die Hinrichtung von vier Vergewaltigern in Indien stand schon drin. Italien wurde aktualisiert und verschoben. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Todesstrafe heute im Jahr 2020 (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist über eine Dekade alt und daher schon formell keine Quelle für aktuelles Geschehen, vgl. Huber ist bereits seit über 10 Jahren nicht mehr Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Des Weiteren sind Begriffe nicht definiert bzw. mit Quellen belegt (z.B. General- versus Spezialprävention, hierbei jeweils die Unterscheidung negativ und positiv fehlen völlig, was erheblichen Qualitätsmangel bedeutet. (nicht signierter Beitrag von 2003:E4:8F1E:2976:ECC2:423D:B0B8:7D6E (Diskussion) 06:41, 2. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Huber hat bleibend gültige Ethik-Bücher verfasst, die die Position der EKD weiter repräsentieren. Die juristischen begriffe sind sowohl als Wikilinks als auch mit Einzelnachweisen belegt. Solche Mängel, wären sie tatsächlich gegeben, stellt man am besten sofort selber ab, indem man sich anmeldet und mitarbeitet. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Staatenliste Deutschland (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte ersichtlich sein. dass die Todesstrafe in der DDR erst 1987 abgeschafft wurde. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1004:C700:5C68:B75B:C362:8BF4 (Diskussion) 11:36, 6. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Steht drin. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

"Gerichtsbusse" (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zu China ist von "Gerichtsbussen" die Rede. Was ist die Quelle dieser Wortschöpfung? Soll das ein Zitat sein? 137.226.68.247 21:54, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Busse, in denen gerichtet wird. Allgemeinverständlich. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Letzte Hinrichtung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ist die Liste aktuell? Kaum zu glauben, dass in der VR China keine Hinrichtung 2020 stattgefunden ist. Wäre es nicht besser, bei den die Todesstrafe anwendende Staaten z.B. "nach 2018" in diesem Feld zu schreiben? BasileusAutokratorPL (Diskussion) 00:52, 19. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Dass 2020 niemand in der VR China hingerichtet wurde, steht nicht da. Der Chinateil wurde bis 2019 einigermaßen mit Belegen aktualisiert. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

2021[Quelltext bearbeiten]

USA - Frau, Covid 19 (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Zum ersten mal seit 70 Jahren (wieder) eine Frau hingerichtet.

Hinrichtung zweier Covid-Erkrankter bis zur Genesung aufgeschoben.

Helium4 (Diskussion) 09:51, 13. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Für solche Einzelfälle gibt es den Extraartikel zur Todesstrafe in den USA. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

HIV-Prozess in Libyen (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Libyen" unter "Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten" steht, dass sechs bulgarische Krankenschwestern beim HIV-Prozess in Libyen angeklagt gewesen seien, im Artikel zu diesem Prozess stehen aber nur fünf Schwestern. --Lterworm (Diskussion) 21:41, 22. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Bitte nächstes Mal sofort selbst korrigieren. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Militärstrafrecht in Israel/ einstimmiges Urteil (erl.)[Quelltext bearbeiten]

"wenn eine aus drei Militärrichtern bestehende Gruppe das Urteil einstimmig ausspricht. Nach geltendem Militärgesetz kann die Todesstrafe erst bei Einstimmigkeit der Militärrichter verhängt werden – es ist das einstimmige Votum der drei Richter nötig"- welcher grenzdebile Verfasser hat da nicht gemerkt, wie oft er sich um seinen einstimmigen Scheißhaufen dreht, den er Text nennt? Mannmannmann 2A02:908:4B31:9D40:A5C6:EDF0:F638:8AF9 08:30, 11. Mai 2021 (CEST)MartinBeantworten

Lieber Martin,
inhaltlich magst du recht haben, im Tonfall würde dir eine kurze Schulung in basalster Höflichkeit durchaus gut tun. lg --A bougainvillea preguiçosa (Diskussion) 18:18, 11. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Die unschöne Doppelung wurde entfernt. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten