„Nachrichtendienst“ – Versionsunterschied

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Israel verfügt über den Auslandsgeheimdienst ''[[Mossad]]'', den Inlandsgeheimdienst ''[[Schin Bet]]'' und den militärischen Nachrichtendienst ''[[Aman|Agaf ha-Modi'in]]''. Es existierte auch der ''[[Lakam]]'' (nicht mehr aktiv), dessen Aufgabe es war, das israelische Programm zum Bau von Nuklearwaffen zu unterstützen und zu schützen.
Israel verfügt über den Auslandsgeheimdienst ''[[Mossad]]'', den Inlandsgeheimdienst ''[[Schin Bet]]'' und den militärischen Nachrichtendienst ''[[Aman|Agaf ha-Modi'in]]''. Es existierte auch der ''[[Lakam]]'' (nicht mehr aktiv), dessen Aufgabe es war, das israelische Programm zum Bau von Nuklearwaffen zu unterstützen und zu schützen.
Das ist der Beste Geheimdienst Der Welt.


==== Italien ====
==== Italien ====

Version vom 19. August 2010, 14:55 Uhr

Ein Nachrichtendienst oder Geheimdienst ist eine verdeckt operierende Behörde, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage die erforderlichen Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Zahlreiche Geheimdienste verfügen daneben über Abteilungen zur Durchführung verdeckter Operationen.

Die Nachrichtendienste sind in den verschiedenen Ländern, sowohl was ihre Organisation betrifft, wie auch was ihre Befugnisse angeht, recht unterschiedlich ausgestaltet. So können inlands- und auslandsnachrichtendienstliche Tätigkeiten, zivile und militärische Informationsgewinnung getrennt verfasst sein oder durch einen Nachrichtendienst wahrgenommen werden. Mitunter werden auch wirtschaftsbezogene Informationen gesammelt.

Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Nachrichtendienst für seine Informationsgewinnung und -auswertung auf freiwillige, gegebenenfalls täuschungsbedingte, Angaben von Auskunftspersonen und auf die technische Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beschränkt ist oder ob er zur Erforschung eines Sachverhalts gegenüber Personen Zwangsmaßnahmen anwenden darf (Geheimpolizei). Eine ähnliche Tragweite hat, ob ein Nachrichtendienst einer polizeilichen Dienststelle angegliedert werden kann.

Manche Geheimdienste verfügen, wie zum Beispiel der CIA, zur Durchführung von Operationen über paramilitärische Abteilungen.

Nachrichtendienste verschiedener Länder

Secret Intelligence Service in Großbritannien (Vauxhall, London)

Nachrichtendienste unterliegen in Rechtsstaaten einer Fach- und Rechtsaufsicht durch die vorgesetzten Dienststellen, weil Nachrichtendienste, wie alle staatliche Gewalt, an Recht und Gesetz gebunden sind. Infolge ihrer verdeckten Arbeitsweise und des häufig regen Interesses von Regierungsstellen an der Informationsgewinnung wird eine Aufsicht durch Exekutivbehörden selbst oftmals nicht als hinreichend erachtet, so dass die Kontrolle häufig durch parlamentarische Gremien ergänzt wird. Diese sollen neben verfassungswidrigen Eingriffen in die Rechte der Bürger auch verhindern, dass allein die gerade im Amt befindliche Regierung sich die Möglichkeiten der Dienste zunutze machen kann.

Kritiker führen an, dass durch die Natur eines Nachrichtendienstes eine parlamentarische und gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkt möglich sei bzw. leicht umgangen werden könne. Ein exemplarisches Beispiel für das unkontrollierte Handeln von Nachrichtendiensten bei verdeckten Operationen lieferte die 1990 aufgedeckte, europaweite Operation Gladio von NATO und CIA.

Deutschsprachiger Raum

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit dem Auslandsnachrichtendienst Bundesnachrichtendienst (BND), dem Inlandsnachrichtendienst Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem bundeswehrzugehörigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland Verfassungsschutzbehörden der Länder als lokale Inlandsnachrichtendienste eingerichtet. In Deutschland werden die Dienste offiziell stets als Nachrichtendienst, nicht als Geheimdienst bezeichnet.

Im zivilen Bereich haben ferner das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das IKTZ der Bundespolizei (bis zum 30. Juni 2005 hieß die Bundespolizei Bundesgrenzschutz) nachrichtendienstliche Aufgaben.

Ein ehemaliger Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland ist der Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst, der von 1950 bis 1956 bestand.

Weil Nachrichtendienste durch ihre verdeckte Informationsgewinnung und -auswertung in das Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedarf ihre Tätigkeit wegen des Gesetzesvorbehalts einer formalgesetzlichen Grundlage. Es bestehen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Länder haben für die Landesämter für Verfassungsschutz eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.

Um Geheimpolizeiapparaten wie denen im nationalsozialistischen Deutschen Reich oder der DDR vorzubeugen, dürfen heutige deutsche Nachrichtendienste weder exekutive Maßnahmen nach dem Polizeirecht gegenüber dem Bürger treffen, noch andere Behörden im Rahmen der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie gemäß des eigenen Aufgabenkataloges rechtlich selbst nicht befugt sind (z.B. § 8 III BVerfSchG, § 2 III BNDG, § 4 II MAD-Gesetz). Die allgemeinen Regelungen zur Amtshilfe bleiben hiervon unberührt (Art.35 I GG i.V.m. §4 ff VwVfG). Die §§ 17 bis 26 BVerfSchG regeln den Erkenntnisaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Behörden, die für den BND und den MAD teilweise entsprechend gelten. Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei erscheint erstmals im Polizeibrief der Alliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949. Mit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde eine Aufteilung von Befugnissen zwischen Nachrichtendienst und Polizei vorgesehen, die im Trennungsgebot festgehalten ist (BVerfGE 97, 198, 217; BVerfGE 100, 313, 369 f.) . Kritiker sehen in den Reformen des BKA-Gesetzes jedoch eine Aufweichung dieses Grundsatzes, da polizeiliche Maßnahmen zur Extremismus- und Gefahrenabwehr im Vorfeld exekutiver Maßnahmen immer stärker den präventiven Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden tangieren. Hier kann sich das Legalitätsprinzip der Polizeibehörden teilweise in Richtung des Opportunitätsprinzips der Verfassungsschutzbehörden verschieben. Das klassisch verstandene Trennungsgebot wird nach h.M. jedoch nicht dadurch umgangen oder ausgehebelt. [1]

Dagegen bestand eine sachliche Trennung der Aufgaben von Nachrichtendiensten bzw. Geheimpolizeien auch schon früher. So waren z. B. im sog. Dritten Reich sowohl als militärischer Geheimdienst das Amt Ausland/Abwehr und die Geheime Feldpolizei (GeFePo) im Geschäftsbereich des Oberkommandos der Wehrmacht wie auch das Reichssicherheitshauptamt im Bereich der SS angesiedelt. Zur Vergangenheit im Dritten Reich siehe auch: Fremde Heere Ost

In der Bundesrepublik unterliegen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.

Der größte Geheimdienstapparat der DDR war das Ministerium für Staatssicherheit mit seinen Untergliederungen für Inlands- und Auslandsspionage. Die Auslandsspionage betrieb die weitgehend eigenständige Hauptverwaltung Aufklärung (HVA).

Die Verwaltung Aufklärung war der nominell vom Ministerium für Staatssicherheit unabhängige militärische Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee. Sie berichtete direkt an den Hauptstab der NVA.

Österreich

In Österreich gibt es mehrere Behörden, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nachgehen:

  • Militärische Nachrichtendienste in Österreich:[2]

Schweiz

In der Schweiz existieren drei Nachrichtendienste:

  • Nachrichtendienst des Bundes NDB (ehemals Strategischer Nachrichtendienst (SND) und Dienst für Analyse und Prävention (DAP))
  • Militärischer Nachrichtendienst (MND)
  • Luftwaffennachrichtendienst (LWND)

Siehe auch: Schweizer Nachrichtendienste

Weitere Länder

Dänemark

Dänemarks Geheimdienste sind der Geheimdienst des Militärs Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) sowie der im Inland tätige Geheimdienst der Polizei Politiets Efterretningstjeneste (PET). Der PET ist hauptsächlich zuständig für die Ermittlung bei Straftaten, die den Kapiteln 12 und 13 des dänischen Strafgesetzbuchs unterfallen, nämlich "Verbrechen gegen die staatliche Sicherheit und Souveränität" sowie "Verbrechen gegen die Verfassung, die obersten Staatsorgane u.a.". In der Praxis heißt das, dass die Hauptaufgaben des PET Gegenspionage sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung sind. Im Januar 2010 deckte der PET die Hintergründe eines Anschlagsversuches gegen den Zeichner Kurt Westergaard auf. Westengaard zeichnete in Karikaturen des Propheten Mohammed, die von vielen Moslems als Gotteslästerung betrachtet werden.

Frankreich

Siehe Nachrichtendienste Frankreichs

Großbritannien

In Großbritannien gibt es den Secret Intelligence Service (SIS). Er ist der britische Auslandsgeheimdienst, welcher auch unter den Namen MI6 (Military Intelligence, Abteilung sechs) oder Secret Service firmiert.

Des Weiteren gibt es den Security Service oder MI5 (Military Intelligence, Abteilung fünf), welcher für das Inland zuständig ist.

Neben der klassischen Aufteilung in Auslands- und Inlandsgeheimdienst existiert zudem mit dem Government Communications Headquarters (GCHQ) in Cheltenham, Gloucestershire, England, ein Nachrichtendienst, der sich einzig um die elektronische Aufklärung (ELINT) kümmert.

Israel

Israel verfügt über den Auslandsgeheimdienst Mossad, den Inlandsgeheimdienst Schin Bet und den militärischen Nachrichtendienst Agaf ha-Modi'in. Es existierte auch der Lakam (nicht mehr aktiv), dessen Aufgabe es war, das israelische Programm zum Bau von Nuklearwaffen zu unterstützen und zu schützen. Das ist der Beste Geheimdienst Der Welt.

Italien

In Italien ist der Ministerpräsident seit 2007 unmittelbar für die Nachrichtendienste verantwortlich und legt in Zusammenarbeit mit einem interministeriellen Steuerungskomitee (CISR) deren operative Prioritäten fest. Das dem Regierungschef unterstellte

koordiniert die Arbeit der beiden Dienste:

Daneben gibt es noch den beim Generalstab angesiedelten militärischen Fachdienst (J2)

Die Nachrichtendienste werden seit 1977 von einem besonderen parlamentarischen Ausschuss kontrolliert.

Siehe auch: Nachrichtendienste Italiens (Hauptartikel), Liste der italienischen Nachrichtendienste

Japan

In Japan existieren mehrere nachrichtendienstliche Organisationen, die verschiedenen Behörden unterstehen. Das Naikaku Jōhō Chōsashitsu (engl. Cabinet Intelligence and Research Office) des Kabinettssekretariats, die Kōanchōsa-chō (engl. Public Security Intelligence Agency) des Justizministeriums zur Überwachung von „staatsfeindlichen“ Organisationen und die Jōhō-hombu (情報本部, engl. Defense Intelligence Headquarters) des Verteidigungsministeriums, agieren relativ eigenständig. Enger Teil der Bürokratie der jeweiligen Ministerien sind der Kokusai Jōhō Tōkatsukan (国際情報統括官組織, engl. Intelligence and Analysis Service) des Außenministeriums für das Ausland betreffende Informationen, die Gaiji-Jōhō-bu (外事情報部, engl. Foreign Affairs and Intelligence Division) der Nationalen Polizeibehörde für innere Angelegenheiten, sowie – jedoch keine nachrichtendienstliche Organisationen im engeren Sinn – die JETRO des Ministerium für Internationalen Handel und Industries der Wirtschaftsspionage nachgesagt wird.[3]

Luxemburg

In Luxemburg ist der Service de Renseignement de l’Etat (SREL), der Nachrichtendienst Luxemburgs.

Er entstand 2004 unter dem Eindruck der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA.

Er soll Informationen sammeln und auswerten, um einer Bedrohung des luxemburgischen Territoriums, seiner Verbündeten oder internationaler Einrichtungen, die ihren Sitz in Luxemburg haben, vorzubeugen. Dazu gehört auch die Gefährdung kritischer Infrastruktur, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, des Straßenverkehrs und der Informationstechnik.

Niederlande

In den Niederlanden besteht ein militärischer Nachrichtendienst Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (MIVD) und ein ziviler Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD), bis 2002: Binnenlandse Veiligheidsdienst (BVD). Die Umbenennung des zivilen Nachrichtendienstes ging einher mit einer Ausweitung seiner Aufgaben. Der AIVD ist betroffenen Bürgern gegenüber auskunftspflichtig, sofern diese nicht laufende Untersuchungen gefährdet. Unterstützt werden die beiden Geheimdienste durch den 2003 gegründeten Nationale Sigint Organisatie (NSO).

Pakistan

Siehe: Geheimdienste Pakistans

Russland

Der russische Inlandsgeheimdienst ist der Federalnaja Sluschba Besopasnosti (FSB), der Auslandsgeheimdienst der Sluschba Wneschnei Raswedki (SVR). Beide gingen aus dem Komitet Gossudarstwennoy Besopasnosti (KGB) hervor. Der schon seit dem Ersten Weltkrieg existierende, aber weithin unbekannte Geheimdienst der Streitkräfte ist die Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (GRU).

Schweden

In Schweden bestehen neben dem Inlandsgeheimdienst Säkerhetspolisen (SÄPO, „Sicherheitspolizei“) mit dem Militära underrättelse- och säkerhetstjänsten (MUST, „Militärischer Nachrichten- und Sicherheitsdienst“) und der Försvarets radioanstalt (FRA, „Radioanstalt der Verteidigung“) noch zwei weitere, direkt dem Verteidigungsministerium unterstellte Nachrichtendienste.

Spanien

Centro Nacional de Inteligencia ist der im November 2002 ins Leben gerufene Nachfolger des Centro Superior de Información de la Defensa (CESID).

Tschechien

Der tschechische zivile Inlandsgeheimdienst ist die Bezpečnostní informační služba (BIS) und der zivile Auslandsgeheimdienst der Úřad pro zahraniční styky a informace (ÚZSI). Die Tschechischen Streitkräfte verfügen über den militärischen Nachrichtendienst Vojenské zpravodajství.

Türkei

Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT), ist der türkische Inlandsnachrichtendienst, der am 13. November 1913 gegründet wurde.

Zur Bewältigung seiner Aufgaben sind dem MIT neben dem Recht auf unbeschränkten Zugriff auf jede staatliche Information auch volle Polizeibefugnis eingeräumt, was seine Ermächtigungen grundlegend von den deutschen Nachrichtendiensten (BND, BfV), die keine Polizeirechte genießen, unterscheidet.

Außerdem darf der MIT mit Erlaubnis des Premierministers auch außerhalb seines Aufgabenbereiches liegende Straftaten verfolgen.

Ungarn

Ungarns Inlandsgeheimdienst ist das Nemzetbiztonsági Hivatal (NBH, deutsch: „Amt für Nationale Sicherheit“), der Auslandsnachrichtendienst das Magyar Köztársaság Információs Hivatala (MKIH, „Informationsamt der Republik Ungarn“). Beide wurden 1990 gegründet.

Vereinigte Staaten

Das Geheimdienstwesen der Vereinigten Staaten ist stark fragmentiert. Insgesamt teilen sich zurzeit zehn Einzeldienste und fünf nachrichtendienstliche Abteilungen von Polizeikräften und Behörden die Zuständigkeiten[4]. Die zahlreichen Dienste bilden jedoch gemeinsam die United States Intelligence Community (US-Nachrichtendienstgemeinde):

  1. Die Central Intelligence Agency (CIA) ist ein Nachrichtendienst für aktive, agentengestützte Spionage (HUMINT) im Ausland.
  2. Die National Security Agency (NSA) in Fort Meade, Maryland, ist dem Budget nach der größte Geheimdienst der Welt. Ihre Aufgabe besteht in der elektronischen Signalaufklärung (SIGINT). Das Echelon-Spionagenetz wird von ihr betrieben.
  3. Das National Reconnaissance Office (NRO, „Nationales Aufklärungsbüro“), das den Zugriff der einzelnen Nachrichtendienste auf die ihm unterstehenden Spionagesatelliten verwaltet.
  4. Die National Geospatial-Intelligence Agency (NGIA) erarbeitet Kartenmaterial und Bilder für die nachrichtendienstliche Nutzung und wertet diese auch für die verschiedenen Geheimdienste aus.
  5. Die Defense Intelligence Agency (DIA, Nachrichtendienst des Verteidigungsministeriums) untersteht direkt dem Pentagon und koordiniert die Arbeit und wertet die Erkenntnisse von vier der fünf Nachrichtendienste der US-Streitkräfte aus:
    1. United States Army Intelligence (AI, Nachrichtendienst des Heeres),
    2. Marine Corps Intelligence Activity (MCIA, Nachrichtendienst des US Marine Corps),
    3. Office of Naval Intelligence (ONI, Nachrichtendienst der Marine) und
    4. Air Intelligence Agency (AIA, Nachrichtendienst der Luftwaffe).
    5. Der United States Coast Guard Intelligence, der Nachrichtendienst der Küstenwache, untersteht dem Department of Homeland Security, gehört aber zu den Teilstreitkräften.

Nachrichtendienstliche Abteilungen von Behörden sind:

  1. Das Bureau of Intelligence and Research (INR) (dt. „Amt für Geheimdienstarbeit und Forschung“) ist die nachrichtendienstliche Abteilung des US-Außenministeriums. Wie die militärische DIA wertet diese nur Informationen aus, beschafft aber keine eigenen Informationen.
  2. Das Office of Intelligence (IN) ist heute die Nachrichtendienstabteilung des Department of Energy.
  3. Das Office of Intelligence and Analysis (OIA) („Büro für Nachrichten und Analyse“) ist die Nachrichtendienstabteilung des Department of the Treasury („Schatzamt“, gemeint: Finanzministerium der USA).
  4. Die Drug Enforcement Administrations (DEA) mittels ihres Office of National Security Intelligence (früher Intelligence Division) beschäftigt sich mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, die zur Verfolgung von Verbrechen, die im Zusammenhang mit Drogen stehen, und zur Unterbindung der Einfuhr von Drogen in die USA nutzbar sind.
  5. Das Federal Bureau of Investigation (FBI) erfüllt auch spezifisch nachrichtendienstliche Aufgaben im Rahmen der neugeschaffenen Abteilung des FBI: National Security Branch (NSB). Diese fasst die Counterterrorism Division („Abteilung Terrorismusabwehr“), die Counterintelligence Division (Abteilung für Gegenspionage) und das alte Directorate of Intelligence (Nachrichtenbeschaffung) zusammen.

Weitere Nachrichtendienste in Kurzform

Land Kürzel ausgeschriebener Name
Afghanistan NDS National Directorate of Security
Kanada CSIS Canadian Security Intelligence Service
Australien ASIS Australian Secret Intelligence Service
Belgien SGR Service General des Renseignements
Brasilien ABIN Agência Brasileira de Inteligência
Bulgarien NSS Natsionalja Sluzhba za Sigurnost
NIS Natsionalja Informatsionna Sluzhba Pri Ministerkiya S`vet
Chile ANI Agencia Nacional de Inteligencia
Estland KAPO Kaitsepolitsei
Finnland SUPO Suojelupoliisi
Frankreich Übersicht: Nachrichtendienste Frankreichs
DGSE Direction Générale de la Sécurité Extérieure
DST Direction de la Surveillance du Territoire
RG Renseignements Generaux
Indien RAW Research and Analysis Wing
IB Intelligence Bureau
CBI Central Bureau of Investigation
Iran VEVAK Vezarate Ettelaat Va Amniate Keshwar
Israel   Mossad Hamossad Lemodi'in Uletafkidim Meyuchadim („Institut für Aufklärung und besondere Aufgaben“)
Libyen JSO Amn Al-Jamahiriya, Jamahiriya Security Organisation
Litauen   Valstybės saugumo departamentas, Specialiųjų tyrimų tarnyba, KAM II Operatyvinių tyrimų departamentas (antrukai)
Namibia NCIS Namibia Central Intelligence Service
Norwegen PST Politiets Sikkerhets Tjeneste
Polen ABW Agencja Bezpieczeństwa Wewnetrznego
AW Agencja Wywiadu
Portugal SIR Servico de Informacoes Seguaranca
Rumänien SIE Serviciul de Informaţii Externe
SRI Serviciul Român de Informaţii
Saudi-Arabien GID Al Mukhabarat Al A'amah As'Saudia bzw. General Intelligence Directorate
Slowakei SIS Slovenská informačná služba
VSS Vojenská spravodajská služba
Syrien DSS Idarat Al-Mukhabarat Al-Amma, Direction de la Securitè d`Etat
Spanien DSE Direccion de Seguridad del Estado
Tschechien BIS Bezpečnostní informační služba („Sicherheits-Informationsdienst“)
ÚZSI Úřad pro zahraniční styky a informace
VZ Vojenské zpravodajství
Vietnam TC2 Tổng cục 2 tình báo quân đội

Nachrichtendienste in Diktaturen

In Diktaturen sind Geheimdienste ein wichtiger Machtfaktor. Zu ihrer Aufgabe gehört das Aufspüren und die Einschüchterung politischer Gegner bis hin zur Ermordung unliebsamer Kontrahenten und die gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung. So wurden insbesondere in Südamerika Anschläge von Geheimdiensten verübt, die anschließend dem politischen Gegner zugeschoben wurden, um diesen zu diskreditieren.

Intention

Die Existenz von Geheim- und Nachrichtendiensten ist eng verwandt mit der Idee der Staatsräson:

Der Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Staatsorgane, der inneren und äußeren Existenz des Staates und seiner Einrichtungen dienen.[5]

Kritik

Kritiker sind der Meinung, dass auch in Demokratien trotz der dort wirksamen parlamentarischen Kontrolle die Tätigkeit der Nachrichtendienste durch Intransparenz und Rechtsmittellosigkeit bestimmt sei; Ausnahmeregelungen für die Nachrichtendienste würden zudem die staatlichen Grundrechts-Garantien aufheben. Das Ausmaß nachrichtendienstlicher Operationen sei daher schwer abzuschätzen.

Umstritten ist, inwiefern nachrichtendienstlich arbeitenden Behörden ein Informationsaustausch mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gestattet ist.

Die Geheimdienste mancher demokratischer Staaten benutzen auch Folter (wie z. B. Waterboarding[6]) zur Informationsbeschaffung.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen W. Schmidt (Hg.): Geheimdienste, Militär und Politik in Deutschland. 2.Auflage Ludwigsfelde 2009
  • Wolfgang Krieger: Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zur CIA. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58387-2 (Beck'sche Reihe 1891).
  • Hans Born, Marina Caparini: Democratic control of intelligence services, Aldershot, Ashgate 2007. ISBN 0-7546-4273-9
  • Andreas von Bülow: Im Namen des Staates: CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste. 3. Auflage. Piper: München 1999. ISBN 978-3-492-23050-6
  • Łukasz Kamiński / Krzysztof Persak / Jens Gieseke (Hgg.): Handbuch der kommunistischen Geheimdienste in Osteuropa 1944–1991. Übersetzt von Jürgen Hensel, Norbert Juraschitz und Heike Schlatterer (= Analysen und Dokumente; Bd. 33), Göttingen 2009, Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-35100-0. (Rezension)
  • Wolfgang Krieger (Hrsg.): Geheimdienste in der Weltgeschichte. Von der Antike bis heute, Köln 2007. ISBN 978-3-86647-133-7
  • K. Lee Lerner, Brenda Wilmoth Lerner (Hrsg.): Encyclopedia of espionage, intelligence, and security. Gale, Detroit 2004
  • Wolbert K. Smidt: Geheimhaltung und Transparenz - demokratische Kontrolle der Geheimdienste im internationalen Vergleich. Lit, Berlin 2007 ISBN 978-3-8258-8983-8
  • Richard C. S. Trahair: Encyclopedia of Cold War espionage, spies, and secret operations. Greenwood Press, Westport Conn. 2004
  • Udo Ulfkotte: Der Krieg im Dunkeln. Die wahre Macht der Geheimdienste. Eichborn, Frankfurt am Main 2006. ISBN 978-3-8218-5578-3

Einzelnachweise

  1. Kai Biermann: Polizei im Anti-Terrorkampf, ZEIT online, 14. September 2007
  2. Militärische Nachrichtendienste in Österreich
  3. Andrew L. Oros: Japan’s Growing Intelligence Capability. In: International Journal of Intelligence and CounterIntelligence. Nr. 15, 2002, S. 4–16 (PDF).
  4. An overview of the United States intelligence community. Handbuch des Directors of National Intelligence PDF-Datei
  5. Offizielle Definition von [1]
  6. Waterboarding. Spiegel Online, 16. April 2009, abgerufen am 17. April 2009 (deutsch).
  7. CIA-Folter. Spiegel Online, 17. April 2009, abgerufen am 17. April 2009 (deutsch).