Portal Diskussion:Recht/Archiv 2008-III
Relevanzdiskussion: Straf- und OWi-Tatbestände
Hallo, zur Kenntnisnahme: anlässlich des Löschantrags für Unnützes Hin- und Herfahren findet auf WP:RK gerade eine Diskussion über die Relevanz von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten statt. Grüße -- kh80 •?!• 10:37, 4. Jul. 2008 (CEST)
Unterschiede deutsches und österreichisches Mietrecht
Hallo, kann mir jemand, der sich im deutschen Mietrecht auskennt, folgende Frage beantworten: Gibt es in Deutschland ein Äquivalent zum österreichischen mietrechtlichen Außerstreitverfahren? Ich würde gerne einschätzen können, welches Gewicht (für den Mieterschutz) ich dieser Erleichterung des Rechtszugangs für MieterInnen beimessen kann? --DSchlager 00:39, 4. Jul. 2008 (CEST)
- Mangels Einblicks, wie das Außerstreitverfahren funktioniert, ist fraglich, ob hier eine Stellungnahme erwartet werden kann. Wo ist es geregelt? Im Außerstreitgesetz? Kann man dort eine externe Verlinkung auf das Gesetz einfügen? --wau > 11:29, 5. Jul. 2008 (CEST)
Das Außerstreitverfahren heißt in Deutschland FGG-Verfahren, mietrechtliche Angelegenheiten werden dort nicht geregelt (wohl aber Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern). Vereinzelt hat es IIRC mal Überlegungen gegeben, das Mietrecht in das FGG-Verfahren zu überführen (Folge wäre vor allem die sich wohl mieterfreundlich auswirkende Amtsermittlung gewesen), aber diese Überlegungen sind vom rechtspolitischen Mainstream in Deutschland nicht einmal zur Kenntnis genommen worden. --[Rw] !? 13:44, 5. Jul. 2008 (CEST)
- Korrektur:Wohnungseigentumssachen sind nicht mehr Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sie wurden auf das Klageverfahren nach der ZPO umgestellt.--wau > 14:57, 5. Jul. 2008 (CEST)
- Da haben sich unsere Bearbeitungen überschnitten, genau das wollte ich wissen, danke --DSchlager 14:36, 5. Jul. 2008 (CEST)
Das mietrechtliche Außerstreitverfahren ist im Außerstreitgesetz und im Mietrechtsgesetz (MRG) §§37ff geregelt. Derweil gibt es in meiner Werkstatt einen Entwurf von mir. Ich vermute, dass das deutsche Äquivalent die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist. Wie funktioniert die und wird sie auf mietrechtliche Verfahren angewendet? Gibt es im deutschen Mietrecht andere Asymmetrien als das asymmetrische Kündigungsrecht?
Da ich neu bei WP bin, habe ich auf Anraten meines Mentors Benutzer:Nolispanmo die Werkstatt eingerichtet. Wir werden den Beitrag hier zur Diskussion stellen, bevor es in den Namensraum verschieben. Aber auch jetzt schon würde ich mich über Kritik, Mitarbeit, Anregungen, Wünsche und v.a. Ermutigungen freuen. --DSchlager 14:32, 5. Jul. 2008 (CEST)
Auf frischer Tat
Ich bin auf den Begriff im Zusammenhang mit frühneuzeitlichen Landfriedensbündnissen gestossen. Dieser heute noch gebräuchliche Begriff scheint gewisse unmittelbare Zugriffs- und Handlungsmöglichkeiten zuzulassen (zugelassen zu haben), für die, wenn das Eingreifen nicht auf frischer Tat erfolgen kann oder konnte, der - komplizierte - Rechtsweg eingeschlagen werden müsste. Könnte jemand vom Fach einen Artikel zu diesem Thema anlegen, oder wird dieser Tatbestand bereits an anderer, verlinkbarer Stelle behandelt? --Wuselig 11:13, 9. Jul. 2008 (CEST)
- hier stehen ein paar Worte dazu. --[Rw] !? 11:26, 9. Jul. 2008 (CEST)
Siehe zB § 859 BGB, § 252 StGB, § 104, § 127 StPO, § 10 UZwG. --wau > 15:09, 9. Jul. 2008 (CEST)
Danke, meine Hoffnung ist es immer noch einen rechtshistorischen Artikel, ähnlich diesem zum Begriff zu finden, um in einem Artikel zu einem Landfriedensbündnis von 1408 die dortige Ausführungsbestimmung »Kann bei einem Fiedensbruch nicht auf frischer Tat eingegriffen werden, so sollen die Hauptleute über das weitere Vorgehen beraten.« besser zu verlinken. Zumal ich es interessant finde, dass dieser uns allen geläufige, im Prinzip alltägliche Begriff, sehr alte Wurzeln hat. --Wuselig 16:01, 9. Jul. 2008 (CEST)
§-Vorlage
Hallo,
Ich vermute die Vorlage:§ funktioniert für das RIS (nicht) mehr richtig. § 914 ABGB (Vertragsauslegung), {{§|914|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12017691}}) zeigt auf §1 ABGB. Beim Landesrecht das gleiche Problem: § 16 GemWO Burgenland (Wahlrecht, {{§|16|GemWO 1992|LrBgld|DokNr=LBG12004384}}) zeigt auf §1 GemWO Burgenland.
Die Beispiele auf der Vorlagenseite funktionieren (scheinbar) alle, weil dort jeweils auf §1 gezeigt wird.
Vielleicht kann sich das jemand anschauen, der sich mit diesen Vorlagen und dem RIS auskennt.
Danke! -- 62.178.12.228 18:02, 6. Jul. 2008 (CEST)
- Du hast falsche Ergebnisse bekommen, weil Du es falsch ausgefüllt hast. Auf der Diskussionsseite ist erklärt, dass beim RIS als Gesetzeskürzel eine Dokumentnummer einzutragen ist, die nicht für das ganze Gesetz dieselbe ist, sondern für jeden § eine andere. Für § 914 ABGB ist es die Nr. 31891. Also heißt der Link richtig {{§|914|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018638}} -> § 914 ABGB. Entsprechend richtig {{§|16|GemWO 1992|LrBgld|DokNr=LBG40008238}} ->§ 16 GemWO 1992.
- Richtig an Deinem Hinweis ist, dass die Adressen sich verändert haben. Während die gesuchte Nummer früher hinter der Kombination &i= angezeigt wurde, ist sie jetzt irgendwo weiter hinten als &e=BND.31891 zu finden. Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht umfassend getestet, ob das durchgehend bei allen Gesetzen jetzt so funktioniert. - Ich denke, die Überlegungen werden aber künftig in eine andere Richtung gehen. Die bisherige Verlinkung greift auf das alte RIS zu. Inzwischen hat man aber ein neues RIS unter http://ris2.bka.gv.at/ eingerichtet, das vermutlich besser funktioniert. Ich habe unter Benutzer:Waugsberg/RIS dazu schon Versuche unternommen. Es lässt sich dabei auch eine Such-Funktion zur leichteren Auffindung der Dokumentennummer des einzelnen § benutzen. Man müsste es nur noch weiter austesten und vor allem sehen, inwieweit es auch für Landesrecht funktioniert. Sollte dieses System insgesamt besser sein als das alte, so wird es künftig zweckmäßig sein, die Vorlage auf das neue System umzustellen. Aber dazu bedarf es noch weiterer Tests. Ich hoffe, ich komme bald dazu. Vielleicht kann ja auch jemand anders dazu beitragen. Das ganze ist immer noch etwas kompliziert. Zu hoffen wäre ja eigentlich, dass einmal eine Verlinkung ermöglicht wird, zu der man als Eingabe nur noch §-Nr und Gesetzesabkürzung benötigt. --wau > 23:38, 6. Jul. 2008 (CEST)
- Besten Dank für die Erklärung! Ich hab tatsächlich die Hilfeseite nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig verstanden und mir ist entgangen, dass mit "Gesetzeskürzel" in Wirklichkeit meistens eine Nummer für den Paragraf gemeint ist, und damit verschiedene Paragrafen eines Gesetzes auch verschiedene "Gesetzeskürzel" haben. Allerdings mach ich auch BW und nicht Jus, d.h. wir bekommen das eh nur so nebenbei mit und ich kenn mich das nicht wirklich mit den Fachbegriffen aus. -- 62.178.12.228 08:53, 10. Jul. 2008 (CEST)
Obliegenheit
Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde am 19:42, 2. Aug. 2008 (CEST) gewünscht von --[[Benutzer:Pelagus
Hallo, ich habe als Laie o.g. Artikel geschrieben und wäre für fachkundige QS sehr dankbar. --Zipferlak 23:34, 21. Jul. 2008 (CEST)
- Siehe auch Unmittelbarkeitsprinzip --wau > 17:04, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Mist, da habe ich vor der Artikelanlage nicht gut genug recherchiert. Soll der Unmittelbarkeitsgrundsatz wieder gelöscht werden ? Führt das Recht-Portal die beiden Artikel zusammen ? Oder darf ich das machen ? Wenn ja, unter welchem Lemma ? Gruß, Zipferlak 18:16, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Übernimm deine Gedanken aus dem Artikel Unmittelbarkeitsgrundsatz in den Artikel Unmittelbarkeitsprinzip und richte anschließend einen redirect vom -grundsatz auf das -prinzip ein. --Haschen nach Wind 18:35, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Erledigt, so ok ? --Zipferlak 19:06, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Perfekt. :-) --Haschen nach Wind 23:04, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Erledigt, so ok ? --Zipferlak 19:06, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Übernimm deine Gedanken aus dem Artikel Unmittelbarkeitsgrundsatz in den Artikel Unmittelbarkeitsprinzip und richte anschließend einen redirect vom -grundsatz auf das -prinzip ein. --Haschen nach Wind 18:35, 22. Jul. 2008 (CEST)
- Mist, da habe ich vor der Artikelanlage nicht gut genug recherchiert. Soll der Unmittelbarkeitsgrundsatz wieder gelöscht werden ? Führt das Recht-Portal die beiden Artikel zusammen ? Oder darf ich das machen ? Wenn ja, unter welchem Lemma ? Gruß, Zipferlak 18:16, 22. Jul. 2008 (CEST)
Einkategorisierung der Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
In der Beschreibung zur Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) steht, dass dort auch Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eingetragen werden können. Kann man das ergänzen um die Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, oder sind das "zwei verschiedene Paar Stiefel" und man sollte lieber eine Extra-Kategorie anlegen? Ich bin da nicht so firm und frag euch lieber vorher, bevor ich loslege. --Schweißer 19:40, 27. Jul. 2008 (CEST)
Abgaben: sonstige Ungehorsamsfolgen
In einem Bild (hier: Datei:Oeffentlich-rechtliche Lasten Abgabe.png) und im Artikel Abgabe (Geldleistung) sind die sonstigen Ungehorsamsfolgen direkt nach den Zinsen aufgeführt. Dies halte ich für verwirrend. Nach Steuer gehört hierzu der Säumniszuschlag (den man vielleicht mit Zinsen vergleichen könnte), aber auch das Zwangsgeld. Wäre es da nicht besser, diese Ungehorsamsfolgen zusammen mit Strafen zu nennen? Außerdem könnte im Artikel Abgaben näher beschrieben werden, was man darunter versteht. 80.146.106.53 18:10, 26. Jul. 2008 (CEST)
- Die sonstigen Ungehorsamsfolgen sind etwas anderes als Zinsen und etwas anderes als Geldstrafen. Von daher ist es richtig, sie irgendwo dazwischen zu nennen. Was man darunter versteht? Ein buntes Sammelsurium, deshalb gerade der Begriff sonstige Ungehorsamsfolgen. Zum Beispiel Zwangsgelder, Ordnungsgelder, Auflagen nach § 153a StPO, um nur einige der geläufigsten zu nennen. Das Sozialrecht kennt sicher noch einige, die mir gerade nicht präsent sind. --[Rw] !? 23:43, 27. Jul. 2008 (CEST)
- Mich hat irritiert, daß diese sonstigen Ungehorsamsfolgen direkt nach Zinsen stehen. Da Sonstiges bei Aufzählungen meistens hinten steht, könnte man daraus folgen, daß die vorher genannten Abgaben Ungehorsamsfolgen sind. Wenn Du Deine obigen Erläuterungen (auch als Beispiele) in den Artikel schreibst, könnte sich ein Laie im Abgabenrecht ein klareres Bild von diesen Ungehorsamsfolgen machen. 80.146.82.246 18:27, 28. Jul. 2008 (CEST)
Ich bin es schon wieder ;-) und hab noch ein Problemchen: Zum Begriff Ad litem ist derzeit eine "Begriffsklärungsseite" angelegt, die aber so nicht den BKL-Standards entspricht. Erst war ich der Ansicht, man sollte für jede Bedeutung einen eigenen Artikel anlegen. Diese sollten aber dann auf jeden Fall etwas mehr ausgebaut werden als es der jetzige Text hergibt. Vom Projekt Begriffsklärungsseiten kam nun hier der Vorschlag, das Lemma eher so zu lassen, aber umzubauen (vgl. en:Ad litem) und die Kategorie:Begriffsklärung durch eine aus dem Bereich Recht zu ersetzen. Könnte sich jemand von euch bitte entweder der ersten Variante (Einzelartikel und Ausbau) oder der zweiten Variante (Umbau und neue Einkategorisierung) erbarmen, da ich auf juristischem Gebiet nicht fit bin? Danke und Gruß! --Schweißer 21:24, 28. Jul. 2008 (CEST)
- Der Artikel ist aus dem Englischen übersetzt, die Anwendungsfälle stammen aus diesem Bereich. Sie sind nicht relevant genug, um daraus eigene Artikel zu machen. Im deutschen Recht spielt keiner der mit "ad litem" zusammengesetzten Begriffe eine Rolle. Es gibt den Mediator, man sagt nicht "Mediator ad litem". Einen Umbau des Artikels halte ich nicht für nötig. Die Kategorisierung ist nicht einfach, ich habe es mal unter "Prozessrecht" eingeordnet. --wau > 13:50, 30. Jul. 2008 (CEST)
In diesem Artikel gibt es gerade eine Diskussion über die Frage, ob man Falk als "verurteilten Betrüger" bezeichnen kann. Er wurde wegen Betrugs verurteilt, hat aber gegen das Urteil Revision eingelegt. Wie würde man das richtig formulieren?--schreibvieh muuuhhhh 10:32, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Man kann ihn nicht (ohne weitere Erläuterung) als "verurteilten Betrüger" bezeichnen, da bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung gilt. Man kann sagen, er wurde vom Landgericht verurteilt, das Urteil ist wegen Revision des Angeklagten aber noch nicht rechtskräftig. Selbst nach Rechtskraft des Urteils halte ich wenig davon, zu schreiben, er "ist ein Betrüger". Mit den Straftaten verhält es sich etwas anders als mit dem Geschlecht oder der Hautfarbe. Ist jemand, der vor 5 Jahren einen Betrug begangen hat (und vielleicht nie wieder einen begehen wird), heute "ein Betrüger"? Von vielen Menschen mit "reiner Weste" unterscheidet ihn nur, dass diese nicht erwischt wurden! Nachdem der mittelalterliche Pranger abgeschafft wurde, muss sich Wikipedia nicht bemühen, diesen zu ersetzen. --wau > 22:34, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich stimme ich Dir da zu, in diesem Fall jedoch würde ich sagen, dass Falk fast ausschliesslich wegen des Prozesses und der Verurteilung und damit "als Betrüger" bekannt geworden ist. Daher die Bezeichnung. Aber ich bin selbst nicht ganz glücklich mit der Formulierung: Vielleicht sollten wir dann, als zweiten Satz der Einleitung, so etwas schreiben wie "Bekannt wurde er als Angeklagter in einem vielbeachteten Wirtschaftsstrafverfahren, in dem er 2008n wegen Betrugs verurteilt wurde." Wie wäre das?schreibvieh muuuhhhh 18:44, 26. Jul. 2008 (CEST)
- Das bestreite ich. Über Falk gab es als Unternehmer vielfältige Berichterstattung. Deshalb wurde die Verhaftung und der Prozess ja erst medial interessant. Deshalb halte ich den Klammerzusatz auch für problematisch und würde Alexander Falk (Unternehmer, Deutschland) vorziehen und auch den österreichischen Kollegen entsprechend verschieben. --h-stt !? 09:05, 1. Aug. 2008 (CEST)
- Die noch nicht rechtskräftige Verurteilung ist mit Behutsamkeit zu handhaben. Daher halte ich nichts davon, sie plakativ in die Einleitung zu schreiben. Und "wegen Betrugs verurteilt" ohne weiteren Zusatz ist falsch. --wau > 13:03, 27. Jul. 2008 (CEST)
- Naja, wir müssen aber schon irgendwie erklären, warum Falk hier einen Artikel hat und diese Erklärung sollte doch wohl in der Einleitung stehen. Und bekannt wurde er ja nun im Zuge der Ermittlungen, dann des Prozesses und schliesslich der Verurteilung. Wie könnte man es denn formulieren? Und welchen Zusatz zu "wegen Betruges verurteilt" wäre denn notwendig?--schreibvieh muuuhhhh 19:38, 27. Jul. 2008 (CEST)
- Es steht doch weiter hinten im Artikel. In der Einleitung muss das nicht auch noch stehen. Der Sachverhalt "wegen Betrugs verurteilt, aber noch nicht rechtskräftig" eignet sich meines Erachtens schlecht für eine kurze Zusammenfassung in der Einleitung. Das Urteil kann auch falsch sein. --wau > 23:03, 27. Jul. 2008 (CEST)
Artikel Satzung
Die ursprüngliche Begriffsklärungsseite Satzung wurde u.a. in die Artikel Satzung (öffentliches Recht) und Satzung (Privatrecht) aufgeteilt. Diese Trennung finde ich unsinnig, da es sich in beiden Fällen um die Satzung von Körperschaften handelt; dass es dabei öfftl.-rechtl. und privatrechtl. Körperschaften gibt ist nachrangig. Ich wäre dafür die beiden Artikel unter dem Lemma Satzung (Recht) zu vereinen, ihn mit einem allgemeinen Einleitungsteil und Unterabschnitten zum privaten und zum öffentlichen Recht zu versehen. Was meint ihr dazu? --C. Löser 08:20, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Das sehe ich genauso. --wau > 19:53, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Dito. --Haschen nach Wind 20:50, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Weiß nicht so genau. Satzung ist im einen Fall Rechtsnorm und Ausübung staatlicher Rechtsetzunngsmacht, im anderen Fall rechtsgeschäftsähnlich und nur ausnahmsweise private Rechtsetzung. Ich würde es auseinanderhalten. --103II 21:24, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Dem schließe ich mich an: Bitte die getrennten Artikel aus den genannten Gründen beibehalten. --Aschmidt 20:52, 2. Aug. 2008 (CEST)
- Bin gleichfalls für Vereinigung der beiden Artikel. Außerdem BKL Typ 2 mit dem vereinten Artikel unter Satzung, nicht BKL Typ 1. --[Rw] !? 21:37, 20. Jul. 2008 (CEST)
Ich möchte auf eine laufende Relevanzdiskussion hinweisen, die mehrere paar Hundert Gerichtsartikel betrifft oder bedroht Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien#Gerichte --Pelagus 17:42, 3. Aug. 2008 (CEST)
Bitte verifizieren, wikifizieren und expandieren ;-) --FeddaHeiko ☺ 13:43, 4. Aug. 2008 (CEST)
amtliche und öffentliche Bekanntmachung
Hallo, mal eine Frage an die Experten - leider gibt es noch keinen Artikel Bekanntmachung, in dem dazu etwas zu finden wäre und in den Suchmaschinen geht die Frage nach der Definition in der Flut der gemachten Bekanntmachungen unter. Hier also die Frage: ist eine öffentliche Bekanntmachung in einem Amtsblatt eine amtliche Bekanntmachung? Wenn nein, wie unterscheiden diese sich? Gruß, -- Schusch 18:53, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe keine umfassende Recherche vorgenommen, aber einige Hinweise: Im Prozessrecht wird in verschiedenem Zusammenhang der Begriff "öffentliche Bekanntmachung" benutzt, so in § 185 und § 948 ZPO oder in § 9 InsO. Im öffentlichen Recht wird in Bayern für Rechtsverordnungen oder gemeindliche Satzungen eine "amtliche Bekanntmachung" vorgeschreiben, siehe Art. 51 LStVG bzw. Art. 26 BayGO. Im Vergaberecht gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber "Bekanntmachungen" (§ 17 VOB/A), das Aktienrecht spricht auch von "Bekanntmachung" (z.B. § 23 Abs. 4 und § 25 AktG). Es kommt wohl darauf an, wie es für den konkreten Einzelfall geregelt ist. --wau > 18:35, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Hm, jetzt aus der Hüfte geschossen würde ich sagen, dass jede Bekanntmachung in einem Amtsblatt eine öffentliche Bekanntmachung ist, aber nicht zwingend eine amtliche. Für Letzteres kommt es darauf an, wer für die Einstellung in das Amtsblatt verantwortlich war. Manche Amtsblätter stehen ja auch Privaten für ihre Bekanntmachungen :-) offen. --Stepsch 22:02, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Asche auf mein Haupt, eine kleine, aber wohl wesentliche Info habe ich vergessen - die öffentlichen Mitteilungen stehen im amtlichen Teil des Amtsblatts.
- (Hintergrund der Frage: Interessant sind insbesondere die Veröffentlichungen bezüglich Baugebieten etc., weil diesen teilweise Karten beigefügt sind, die normalerweise dem Urheberrecht unterliegen. Wenn es sich um amtlichen Bekanntmachungen handelt, so dürfte den Karten dann alles mögliche, z. B. Grenzverläufe und Straßennamen entnommen werden, ohne dass es eine Verletzung des Urheberrechts ist; das ist natürlich nur meine Vermutung, ich hoffe ich interpretiere hier Rechte an Geoinformationen richtig: Die Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz für Amtliche Werke nach § 5 UrhG gilt für Karten hingegen nur dann, wenn eine Karte oder ein Plan explizit im Zusammenhang mit einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wurde.)
- Gruß, -- Schusch 17:22, 7. Aug. 2008 (CEST)
Kategorie Europäisches Sekundärrecht: einheitliche Lemmata für die Richtlinien
Ich möchte hier auf die aktuelle Diskussion um die Benennungen der Richtlinien-Artikel hinweisen. Es geht darum, wie man Artikel zu EG-Richtlinien am besten einheitlich benennt. (Entsprechend könnte man später auch für die Verordnungen verfahren.) Ich halte die Frage für recht wichtig, damit Autoren sobald wie möglich Klarheit über die sinnvollste Vorgehensweise erhalten. Sachdienliche Hinweise, Ergänzungen, Vorschläge usw. sehr erwünscht. (Am besten dort, um die Diskussion nicht zu zersplittern.) --Carolin 21:06, 23. Jul. 2008 (CEST)
- Ich darf mich Carolins Bitte anschließen und euch alle auffordern, eure Meinung zu dieser Frage kund zu tun. --Forevermore 13:30, 9. Aug. 2008 (CEST)
1-Euro-Job Verschiebung nach Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
Meines Erachtens nach ist der Begriff 1-Euro-Job wertend, und damit unsachlich. Ich würde es befürworten, dass man ihn ensprechend § 16[Anbieter/Datenbank unbekannt] SGB II nach Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung oder MAE (SGB II) verschiebt oder einen anderen, sachlichen Begriff verwendet.
Der jetzige Begriff mag zwar weit verbreitet bekannt sein, dass ändert aber nichts an seiner Unsachlichkeit. Man könnte genaus werten dass die 1-Euro-Jobber monatlich 800 € bis 1000 € bekommen und somit einen Stundenlohnäquivalent von mindestens 6,67 €.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte NICHT 1-Euro-Job löschen, sondern durch die Verschiebung entstünde eine Weiterleitung von 1-Euro-Job auf Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Jeder der mit dem wertenden Begirff sucht, würde weiterhin die gewünschte Information finden.
Falls das jemand genauso sieht, bitte an der Diskussion auf Diskussion:1-Euro-Job beteiligen.
P.S.: Warum gibt es keine Lemmakonventionen für juristische Begriffe? Sollte nicht das Portal Recht für sachliche und juristisch korrekte Lemmata sorgen? -- Zartonk talk 21:12, 9. Aug. 2008 (CEST)
Verordnung - und "Eilverordnung"?
Im Lemma fehlt ein Satz zur "Eilverordnung", die ja ab und an etwa gegen englisches Rindfleisch, Vogelgrippe und chinesisches Spielzeug ((??)) herhalten muss. Oder gibt es die als juristischen Begriff gar nicht? Manchmal gibt es ja im medialen Sprachgebrauch vieles, was sich dann als Phantasiegebilde entpuppt. Vor zwei Jahren hatte Kollege Gerbil diesen Mangel schon mal angefragt. Grüße Cholo Aleman 15:14, 10. Aug. 2008 (CEST)
Ich habe - als OMA - obige Liste eben mit viel Interesse "durchgearbeitet". Wäre allerdings sicherlich gut, wenn jemand MMA da noch ein, zwei, drei Schlag reintun könnte. Der Flugreisefall ist eine einzige Katastrophe (im enzyklopädisch formalen Sinn), da er zunächst die Frage nicht definiert (okay, die konnte man sich erarbeiten), dann (für Nichtjuristen) viel zu unstrukturiert "intern diskutiert", bei der Fräsmaschinensache wäre auch ein Satz nett, dass die Klägerin eben irgendwann (warum eigentlich?) geklagt hatte etc. --Ulkomaalainen 18:50, 10. Aug. 2008 (CEST)
Benutzer Diskussion:Dott. Yy hat eine eigene Interpretation der Rechtslage. Bitte [1] anschauen und dem neuen Kollegen ein Feedback geben. Karsten11 19:45, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Habs mal zurückgesetzt, weil das ganze doch arg nach einer laienhaften verfälschenden Aneinanderreihung einzelner korrekter Informationen aussah. Dashier sehe ich als Bestätigung *g* --C. Löser 20:14, 11. Aug. 2008 (CEST)
Meinungsbild zur Verwendung nationalsozialistischer Symbole
Hallo zusammen, es befindet sich ein Meinungsbild zur Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Vorbereitung: Wikipedia:Meinungsbilder/Verwendung nationalsozialistischer Symbole. Da es in der Sache letztlich um die Auslegung der §§86 und 86a StGB geht, fände ich eine rege Beteiligung des Rechtsportals an der vorbereitenden Diskussion wünschenswert. Gruß, Zipferlak 15:31, 13. Aug. 2008 (CEST)
Kann mal bitte jemand bei Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland#In-Kraft-Treten des GG am 23.05.1949 vorbeischauen? Wie man hier sehen kann, revertieren wir gerade im Kreis. Es geht um die Fragen, wann das Grundgesetz in Kraft getreten ist, was davon in den Artikel gehört, und wie man das am besten formuliert. Für WP:VA ist das wohl noch eine Nummer zu klein. Danke, Framhein 01:04, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Das Grundgesetz ist mit Ablauf des 23.5.1949 in Kraft getreten. --wau > 02:42, 16. Aug. 2008 (CEST)
Hab ich auf meiner Beobachtungsliste, kann aber nichts dazu sagen. Falls ich bei euch richtig bin, schaut mal in den (kurzen) Artikel. Gruss --Nightflyer 21:17, 1. Sep. 2008 (CEST)
- Also erstens halte ich den Artikel für extrem deutschlandlastig. Denn Rundstempel mögen in Deutschland nun von Gesetzes wegen Amtsvertretern vorbehalten sein oder nicht - in Österreich jedenfalls sind sie das nicht. Ich beispielsweise bin Schiedsrichter und habe auf meinem vom Verband ausgestellten SR-Ausweis einen Rundstempel mit dem Wappen des Landesverbandes und dem Schriftzug Kärntner Schiedsrichterkollegium oben und Fußballverband unten. Ich bin daher der Meinung, daß man den ganzen "Rechtskram" (sorry, liebe Kollegen *g*) aussortieren sollte und einfach nur erklären sollte, was denn ein Rundstempel ist (nämlich ein runder Stempel ;)). Dann kann man eventuell etwas über übliche Verwendung oder viel Besser noch über die Geschichte anfügen und dann ist aber gut. Meines Erachtens ist es völlig irrelevant, ob der Stempel nun dem Amt vorbehalten ist oder nur vom Amt vergeben wird (Lizensierung) --Chris Carter (bla|+/-) 00:26, 2. Sep. 2008 (CEST)
- In dem Artikel steht nicht, dass Rundstempel in Deutschland von Gesetzes wegen Amtsvertretern vorbehalten seien. Dort steht nur, welche Personen ihn nicht benutzen dürfen (und diese Aufzählung ist weit entfernt von alle außer Amtsvertreter). --[Rw] !? 09:02, 2. Sep. 2008 (CEST)
Umbennung der Lemmata für EG-Richtlinien
Hallo,
Mir ist gerade aufgefallen dass derzeit die Lemmata mehrerer EG-Richtlinien umbenannt werden, von der derzeitigen Fassung (meist Titel) auf Jahr+Richtliniennummer und einem Zusatz in Klammern.
Eigentlich sollte ja ein Lemma immer den "üblichsten" Namen haben, z.B. um auch Wikilinks aus nicht-juristischen Artikeln zu erleichtern. Von weiteren üblichen Bezeichnungen sollte es redirects geben.
Nach der Umbennunung des Lemmas "Fernsehrichtlinie" (22.000 Google Treffer) findet sich nun unter diesem Namen überhaupt kein Eintrag mehr, und das Lemma ist nun "Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)" ("Richtlinie 89/552/EWG" hat gerade halb soviele Google Treffer wie "Fernsehrichtlinie"). Bin da nicht so überzeugt, ob dies nun eine Verbesserung ist. Ich finde es ok, dass BGBl 140/1979 nur unter Konsumentenschutzgesetz einen Eintrag hat, und der Taschengeldparagraph bei uns eben genau dieses Lemma hat, und §110 BGB ist nur Redirect.
-- 62.178.12.228 14:17, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Schlechtes Beispiel. Die Fernsehrichtlinie ist mittlerweile aufgehoben. Ich finde es - nebenbei gesagt - interessant, dass berechtigte Umbenennungen kritisiert werden, sich aber keine Sau und auch kein Mensch für den Inhalt der umbenamsten Artikel schert. --Forevermore 19:11, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Du hast doch aber sicherlich Verständnis dafür, dass Benutzer die das gerade erst mitbekommen haben, sich erstmal einlesen, oder? Es ist ja nicht so, als wäre das im ganz großen Rahmen diskutiert worden. --AT talk 19:24, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Selbstverständlich habe ich dafür Verständnis. Es ging/geht mir darum, dass die Umbenennung des Artikels Europäische Fernsehrichtlinie (!) kritisiert wird, aber der Kritiker nicht weiß oder es ihm egal ist, dass diese Richtlinie nicht mehr existiert und der Artikel deshalb inhaltlich überholt ist. Das kommt davon, wenn Benutzer nur noch ihre Beobachtungslisten abarbeiten (und auf Änderungen verschnupft reagieren), einmal erstelllte Artikel aber inhaltlich nicht mehr betreuen. --Forevermore 19:29, 17. Aug. 2008 (CEST)
- @AT: Du hast recht, dass die Benennung der Richtlinien nicht im ganz großen Rahmen diskutiert worden ist. Das liegt allerdings einfach daran, dass nur wenige mitdiskutiert haben, obwohl die Diskussion hier oben auf dieser Seite unter der Überschrift Portal Diskussion:Recht#Kategorie Europäisches Sekundärrecht: einheitliche Lemmata für die Richtlinien angekündigt und um Beteiligung gebeten worden ist. --wau > 19:48, 17. Aug. 2008 (CEST)
- @Foremore, nachdem Du meinen Beitrag auf Diskussion:Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie) beantwortet hast, geh ich auch davon aus, dass Du meine Argumente dort gelesen hast, auch wenn Du die deutliche inhaltliche Änderung und Ausweitung offensichtlich nicht als Grund für ein separates Lemma siehst (leider gehst Du auf meine Argumente dazu nicht ein, daher keine ich Deine Ansicht dazu nicht wirklich). Bei einer Stelle oben muss ich allerdings einhaken: Nach meinem Verständnis kann es normalerweise nicht passieren dass eine Rechtsquelle "nicht mehr existiert", nur weil sie abgeändert wurde - und in dem speziellen Fall: die geänderte Fassung ist auch noch nicht in nationales Recht umgesetzt, und die Frist dafür auch noch nicht abgelaufen. Mir ist völlig unklar wie Du zu so einer Ausgabe kommst und bitte um Erläuterung. Allein der Einfluss, den die Fernsehrichtlinie in den Ländern hatte wo sie in nationales Recht umgesetzt wurde, die EuGH Urteile zu ihr und die teilweise auch sehr breite Diskussion ergibt aus meiner Sicht eine ausreichende Relevanz nach WP:RK für diese Fernsehrichtlinie. Ob die erweiterte "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" eine ähnliche Bedeutung erlangt muss sich erst noch zeigen. -- 62.178.12.228 21:34, 17. Aug. 2008 (CEST)
- @Waugsberg: Die Sache hat den Haken, dass diverse Lemmata die hier verschoben wurden auch von anderen Mitarbeitern als dem Portal Recht bearbeitet werden oder in deren Bereich fällt (mir ist es beispielsweise bei der MiFID aufgefallen). Die Änderungen haben daher m.E. durchaus Auswirkungen auf weitere Bereich. Die Diskussion hätte sinnvollerweise in den Namenskonventionen stattfinden sollen, bzw. dort verlinkt. Aber gut, ist dumm gelaufen.
- Davon aber mal ganz abgesehen: Ich halte die Verschiebungen für unglücklich. Diese Lemmata sind m.E. unnötig unhandlich und außerhalb der EU-Bürokratie benennt diese Richtlinien praktisch niemand die Dinger mit ihrer jeweiligen Richtliniennummern. Grüße --AT talk 21:48, 17. Aug. 2008 (CEST)
- @AT: Hi, bzgl. der Verwendung der Nummerierung muss ich Dich korrigieren. Wenn die Normen in deutsches Recht umgesetzt werden, wird vom Gesetzgeber (ok, also auch noch die deutsche Bürokratie ;-) ausschließlich die Nummer verwendet. Lediglich bei der ersten Nennung in einem bestimmten geänderten Titel wird auch der Vollname mit Fundstelle angegeben. Daher ist es schon ganz hilfreich, den Artikel in der Wikipedia einfach über die Nummer zu finden. Gruß Buzer 10:44, 20. Aug. 2008 (CEST)
- Ich kann Buzer nur beipflichten: Aktuelles Beispiel ist das neue Geldwäschegesetz (BGBl. I 2008, 1692). Dort wird mehrfach in den einzelnen Vorschriften (z. B. § 5 Abs. 2) ausdrücklich die Richtlinie 2005/60/EG genannt. --Forevermore 17:45, 21. Aug. 2008 (CEST)
- @Buzer Soweit ich das überschaue wird die Fernsehrichtlinie in unseren Gesetzen immer mit dem vollständigen Titel erwähnt, einschliesslich des Kurztitels und mit Verweis auf das Amtsblatt, also etwa Richtlinie 89/552/EWG zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Fernsehrichtlinie), ABl. Nr. L 298 vom 17. Oktober 1989, S 23, wo relevant mit Hinweis auf die Fassung, etwa in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG, ABl. Nr. L 202 vom 30. Juli 1997, S 60. Beispiel § 11 ORF-Gesetz und § 55 Privatfernsehgesetz. In Gesetzen in Deutschland wird bei der Fernsehrichtline anscheinend der Titel gern einmal abgekürzt, zB zu Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. EG Nr. L 298 S. 23), aber auch dann mit Angabe der Fassung zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 202 S. 60) (§ 5 PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, genauso auch in § 2 Unterlassungsklagengesetz) Das bei uns im Gesetzestext irgendwo ausschliesslich die Nummer genannt wird ist mir so nicht bekannt, aber vielleicht gibt es Mitgliedsstaaten (Bsp. Deutschland) wo das grundsätzlich bei bestimmten Gegenständen (GwG) so gehandhabt wird. -- 62.178.12.228 11:32, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Moin, zu den Gegebenheiten in Österreich kann ich nicht so viel sagen, aber ich denke die Fernsehrichtlinie ist auch kein so gutes Beispiel, auf die wird nur gerade dreimal in deutschen Gesetzen Bezug genommen und das jeweils einmal pro Titel. Wenn eine Richtlinie (oder auch Verordnung etc.) erstmalig in einem Titel auftaucht, wird üblicherweise der volle Titel und Fundstelle angegeben. Wird die EU-Norm aber in weiteren Paragrafen benannt, findet sich häufig nur noch die Nummer - und dass sie im selben Titel zitiert wird, ist m.E. die Regel. Viele Leser "landen" (per Google) aber üblicherweise irgendwo im Text und sehen dann eben nur eine Nummer. Ist die dann nicht verlinkt, suchen sie vielleicht in der Wiki danach. Beispiele mit besonders häufiger Nennung in deutschen Titeln sind z.B. Richtlinie 2005/36/EG (ca. 40 verschiedene Titel/ca. 460 Nennungen), Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (28/202) oder Richtlinie 70/220/EWG (8/130). Gruß Buzer 12:52, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Bei der Fernsehrichtlinie finde ich übrigens keine einzige Nennung dieses Kurztitels im deutschen Bundesrecht. Im Deutsche-Welle-Gesetz wird sie auch einmal genannt, hier jedoch wirklich nur mit der Nummer und wenig hilfreichem Datum, ohne Langtitel oder Fundstelle. Buzer 13:30, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn die Fernsehrichtlinie eh kein gutes Beispiel ist, könnte man da vielleicht die Umbenennung rückgängig machen - und dann bitte auch gleich in den anderen Wikipedia Artikeln wo wikilinks dorthin waren, und nun im Fliesstext die Nummer aufscheint wo vorher der Kurztitel war. Mich interessiert eben insbesondere diese Richtlinie (und weitere aus dem Umfeld Internet / Medien), deshalb bin ich überhaupt auf diese Diskussion hier gekommen. Ad juris / Deutschland & Fernsehrichtlinie: Ich komm mit dem Suchbegriff "Fernsehrichtlinie" im Juris auf 456 Treffer, während ich bei "89/552/EWG" nur 189 Treffer bekomme. Ad Juristen & deren Suche im deutschen Bundrecht per Google: Es spricht ja nicht dagegen für Juristen & Bürokraten auch die Nummer als redirect einzurichten. Ad Leser in Deutschland: Der Begriff "Fernsehrichtlinie" hat bei www.spiegel.de 5 Treffer, "Richtlinie 2005/36/EG" und "89/552/EWG" haben je 0 Treffer. Wenn wir von "viele Leser" sprechen, dann sind vermutlich eher Artikel im Spiegel als Gesetzestexte der Massstab. -- 62.178.12.228 23:30, 27. Aug. 2008 (CEST)
Ich halte die Nummerierung für den durchaus richtigen Weg. Wenn ich mir die Bezeichnungen für die Richtlinie Richtlinie 93/13/EWG in der Literatur ansehe (AGB-Richtlinie, Klausel-Richtlinie etc.) dann muss ich ehrlich sagen die amtliche Nummerierung ist die zutreffendste. Benennungen können ja ggf. als Redirect zur Auffindung bestehen bleiben.Warum haben wir ausgerechnet zur Richtlinie 93/13/EWG keinen Artikel?--Kriddl Laberecke 06:12, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Dem kann ich nur zustimmen. Die Nennung der amtlichen Nummer im Lemma ist meiner Meinung nach ein Muss. Alles, was Google als umgangsprachliche Namensschöpfungen zu einer Richtlinie auswirft, kann dann als Redirect hier aufgenommen werden. --Forevermore 18:41, 29. Aug. 2008 (CEST)
@Kriddl: Die 93/13/EWG ist meines Erachtens eher "weniger wichtig", selbst in Juristenkreisen, und eher bekannt als "Klausel-Richtlinie" als unter der Nummer: Im RIS Bundesrecht hat sie ausser im EWR Abkommen und EU-Beitrittsvertrag nur 1 Treffer (Judikator OGH etc. 6 Treffer), im Juris gibts insgesamt 2 Treffer (als 93/13/EWG) bzw. 73 Treffer (als Klausel-Richtlinie), Spiegel.de 0 Artikel. Zum Vergleich ist die Fernsehrichtline deutlich bekannter und "wichtiger" (x-mal häufiger zitiert / verwendet): Die Fernsehrichtline hat im RIS 13 Treffer ohne EWR Abkommen und Beitrittsvertrag (Judikator Bundeskommunikationssenat 22 Treffer), im Juris 189 (unter 89/552/EWG) bzw. 411 (Fernsehrichtlinie), Spiegel.de 5 Artikel (Fernsehrichtlinie).
@Forevermore: Es ist nicht Ziel von Wikipedia, künstlich Namen zu "erfinden" bzw. zu entwickeln, z.B. durch Zusammensetzung von Nummer und Kurztitel, selbst wenn sie noch so sinnvoll und praktisch sein mögen. Die Artikel-Namen hier sollten zuallerst die sein, die häufig ausserhalb von Wikipedia verwendet werden: Dazu s.o., es überwiegt der Kurztitel vor der Nummer sowohl in "normalen" Medien wie Publikumszeitschriften als auch in Gesetzen und juristischen Artikel. Alles andere, wie Alternativnamen, Kürzel, übliche Falschschreibungen usw sind redirects. Der Grund dafür ist, dass die Artikel die wiederum per Wikilink den Namen verwenden, möglichst einfach gehalten sein sollten, sprich: den "üblichen" Namen verwenden, und zwar möglichst ohne [Künstlicher oder Zusammengesetzter Name|üblicher Name] Konstruktion, sondern direkt mit [üblicher Name], und das am besten ohne dabei jedes mal über einen Redirect zu springen. Dabei ist zu bedenken, dass die Richtlinien idR durch Artikel verwikilinkt sind, die mit dem behandelten Thema zu tun haben, und die selbst nicht wieder juristische Artikel sind.
-- 62.178.12.228 21:58, 2. Sep. 2008 (CEST)
Vorlage:Infobox EG-Richtlinie
Hallo,
Nachdem ich dort auf der Disk anscheinend keine Antwort bekomme stelle ich meine Frage hier noch mal:
EG-Richtlinien sind m.W. jeweils durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, d.h. im deutschsprachigen Raum zumindest in Deutschland und Österreich. Die Umsetzungen können natürlich verschieden erfolgen und zu verschiedenen Zeitpunkten. Jetzt ist in der Vorlage aber nur ein Feld für die Umsetzung in nationales Recht vorgesehen, und ich hab gesehen dass jetzt teils in den Anwendungen das Land noch mit in die rechte Box geschrieben wird. War das so gedacht? Vielleicht wär es auch möglich getrennte Felder für die Umsetzung in Österreich oder Deutschland anzulegen?
Danke!
-- 62.178.12.228 01:44, 3. Sep. 2008 (CEST)
- Hallo 62.178.12.228,
- Die entsprechende Formatierung war ja in den Artikeln, die jetzt die Vorlage einbinden, schon vor der Einführung der Vorlage so gestaltet, dass nur ein Feld verwendet wurde - die Vorlage hat also schlicht die bereits vorhandene Formatierung reproduziert. Technisch wäre eine Änderung der Vorlage zwecks Aufsplittung in mehrere Felder sicher keinerlei Problem - falls getrennte Felder wirklich mehr Vorteile haben sollten. Aber dann bräuchte man im Prinzip Felder für alle europäische Staaten, wäre das sinnvoll? Den jeweiligen Staat in Klammern hintenanzuschreiben ist immerhin eine recht pragmatische Lösung. --Carolin 21:30, 3. Sep. 2008 (CEST)
- Nachdem das hier die deutschsprachige Wikipedia ist (und nicht: Deutschland-Wikipedia), und sowohl Österreich als auch Deutschland in der EU sind, also umsetzen müssen: Wen trägt man da ein, wenn man nur einen einträgt? Wer zuerst umsetzt? Trägt man beide ein (nach jeweiliger Umsetzung): wie markiert man, welcher Eintrag welches Land ist? -- 62.178.12.228 22:40, 3. Sep. 2008 (CEST)
- Als weitere Staaten, die eben auch teilweise deutschsprachig sind, kommt z.B. auch Luxemburg in Frage, siehe "Großteils deutschsprachige Staaten", sowie auch weitere Staaten, siehe Weitere europäische Staaten. Da würde die Infobox recht lang. (Natürlich besteht die Frage, welche Staaten man in welcher Reihenfolge nennt, ebenso auch dann, wenn man nur ein einziges Feld vorsieht.) Ich habe bzgl. des/der Feld(er) "Umsetzung" auch keine Patentlösung und werde mich daher erst einmal bei der Disk zurückhalten und lesen, was an weiteren Argumenten/Meinungen kommt. --Carolin 22:58, 3. Sep. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich denke ich, es sollten die Umsetzungen für alle Länder aufgeführt werden bei denen es Sinn macht, d.h. zumindest dort wo wir potentiell auch Artikel haben zu den Gesetzen mit denen die Umsetzung erfolgt ist, oder die offizielle Sprache in der die Umsetzung gemeldet wird Deutsch ist. Ich glaube wenn man sich das konkret anschaut sind das aber deutlich weniger Länder als man vielleicht vermutet:
- Die Schweiz und Liechtenstein müssen (logischerweise) EG-Richtlinien nicht umsetzen.
- In Luxemburg ist die Legislativsprache Französisch. Die Fernsehrichtlinie ist entsprechend mit dem Règlement grand-ducal du 05 avril 2001 fixant les règles applicables en matière de contenu en oeuvres européennes et en oeuvres de producteurs indépendants des programmes de télévision réputés relever de la compétence du Luxembourg conformément à la directive européenne "Télévision sans frontières" Mémorial A n° 42, 17/04/2001, page 934 umgesetzt.
- In Belgien sind nach meinem Verständnis auf gesamtstaatlicher Ebene nur Französisch und Niederländisch Amtssprachen. Die Fernsehrichtlinie ist entsprechend mit der Décret du Gouvernement de la Communauté française du 4/1/1999 modifiant le décret du 17/7/1987 sur l'audiovisuel et assurant la transposition de la Directive 1997/36/CE du 30/6/1997 et de la Directive 1995/47/CE du 24/10/1995 MB du 11/02/1999, page 4042 und Decreet houdende de oprichting van het publiekechtelijk vormgegeven extern verzelfstandigd agentschap Vlaamse Regulator voor de Media en houdende wijziging van sommige bepalingen van de decreten betreffende de radio-omroep en de televisie, gecoördineerd op 4 maart 2005 umgesetzt.
- Im Vergleich dazu die Umsetzungen in Österreich Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird und Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden; Deutschland: Vierter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertrage
- Ich vermute: Da in Belgien und Luxemburg Deutsch nicht Legislativsprache bzw. Gesamtstaatliche Amtssprache ist, gibts aus den Ländern hier auch keine Rechtsartikel, oder zumindest keine Infobox-Vorlagen für Gesetze aus diesen Ländern. EG-Richtlinien im Zusammenhang Schweiz und Liechtenstein sollten wir vielleicht erst diskutieren wenn konkrete Schritte in Richtung Beitritt geschehen.
Typenschein (Österreich)
Hallo, als absoluter Nichtjurist bin ich zufällig über die Info gestolpert, dass es den Typenschein beim Autoneukauf in Österreich nicht mehr gibt. Gibts hier einen Experten? Habs auf "Überarbeiten" gesetzt. Gruß, Dnalor 18:46, 4. Sep. 2008 (CEST)
Problem mit Vorlage:EG-RL
Hallo,
Ich möchte gerne auf die Richtlinie linken http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0156:DE:NOT
Mit {{EG-RL|1970|156}} bekomm ich aber einen Text Vorlage:EG-RL. Detto mit {{EG-RL|70|156}} bekomm ich Vorlage:EG-RL
Was mache ich falsch?
Danke! -- 62.178.12.228 22:57, 5. Sep. 2008 (CEST)
- Ich habe mal bei Benutzer:WIKImaniac deswegen angefragt. Ob es daran liegt, dass die RL 1970/156 EWG aufgehoben wurde? Aber soweit ich sehe, wird die Verlinkung anhand der CELEX-Nummer vorgenommen, und der oben genannte Link mit dieser funktioniert. Das dürfte es also nicht sein.
Ich habe mal rumprobiert. Bisherige Erkenntnis: Für eine getestete RL von 1971 hat die Vorlage:EG-RL funktioniert, für mehrere RL von 1970 nicht. Testet man die Vorlagen mit RL aus 1969 oder 1968, wird keine Fehlermeldung ausgegeben, sondern ein Link mit der Jahreszahl 1970 produziert, der natürlich kein Dokument finden kann. Offenbar produziert die Vorlage vor 1971 keine richtige Jahreszahl. Möglichkeit zum Ausprobieren: Spezial:Vorlagen_expandieren --wau > 15:41, 7. Sep. 2008 (CEST) - Die Lösung dürfte sein: Die Zeitfunktion #time kann nur Zeiten ab dem 1.1.1970 berechnen. Vielleicht bekommt man 1970 noch hin, wenn man in der Vorlage statt "01.01." "02.01." schreibt, aber vor 1970 geht es so nicht. Vielleicht fällt da den Vorlagenspezialisten etwas ein. --wau > 02:11, 8. Sep. 2008 (CEST)
- Da steht's schwarz auf weiß: http://meta.wikimedia.org/wiki/Help:ParserFunctions#Range --wau > 21:33, 8. Sep. 2008 (CEST)
- Ist erledigt. Bitte den ersten Parameter, wie auch ursprünglich von mir vorgesehen, mit vierstelligen Jahreszahlen füllen. Gruß --WIKImaniac 00:05, 9. Sep. 2008 (CEST)
- @WIKImaniac: Danke! @wau: Aufgehoben ja, aber erst heuer! Und wer mal versucht einen Gebrauchtwagen aus Deutschland in Österreich anzumelden wird auf diese Themen recht schnell zwangsläufig stossen. Selbst wenn der Wagen neu genug ist für ein CoC - wird der deutsche Halter idR (leider) nicht nach gefragt, ergo auch nicht bekommen haben. -- 62.178.12.228 08:57, 9. Sep. 2008 (CEST)
- Ist erledigt. Bitte den ersten Parameter, wie auch ursprünglich von mir vorgesehen, mit vierstelligen Jahreszahlen füllen. Gruß --WIKImaniac 00:05, 9. Sep. 2008 (CEST)
Sind Österreicher hier, die gegenchecken können, ob der Artikel so o.k. ist und ihn entsprechend polieren? Ist z.Z. in der Löschdiskussion, nachdem sich in der Laien-QS keiner traute.--Kriddl Laberecke 11:15, 9. Sep. 2008 (CEST)
Wikipedia in der Kommentarliteratur zitiert
http://archiv.twoday.net/stories/5187291/ --134.130.68.200 19:03, 12. Sep. 2008 (CEST)
- Puh. Vielleicht sollte man über Wikipedia-Kurse für Juristen nachdenken, z.B. "Wie erkenne ich einen Edit-War, und welches ist die 'richtige' Fassung bei einer Halb- oder Vollsperre? Welche Qualitätsmasstäbe garantiert die Sichtung? Warum ist die Angabe des Abrufdatums beim Zitieren von Wikipedia nicht ausreichend und wie zitiere ich Wikipedia richtig?" usw. -- 62.178.12.228 11:51, 13. Sep. 2008 (CEST)
Gute Idee, die auch schon gelebt wird. Der EDV-Gerichtstag hat auch in diesem Jahr eine Veranstaltung zu freien juristische Internetprojekten am 18.9.2008 um 15 h an der Uni Saarbrücken Geb. C 7 4 Raum 1.17. Letztes Jahr war Wikipedia dort bereits ein Thema. --Lapp 10:28, 15. Sep. 2008 (CEST)
Erinnert mich daran Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung zu Diktiersystemen in dem einschlägigen Artikel einzuarbeiten. Damit wir uns zitiertechnisch schön im Kreise drehen ;-) --Kriddl Laberecke 10:32, 15. Sep. 2008 (CEST)
Aus der QS. Ich habe versucht, den Ursprungsartikel in eine halbwegs verständliche Fassung zu bringen. Vor allem das Beispiel braucht aber dringend Überarbeitung, damit auch Oma versteht, worum es geht. Bittedanke. --Dagobert Drache 23:30, 19. Sep. 2008 (CEST)
- Im Bereicherungsrecht ist sicherlich noch vieles übersichtlicher darstellbar (was bei dieser Materie ja auch kaum verwundert). Wir sollten uns aber zunächst einmal auf das methodische Vorgehen verständigen. Ich denke, ein grundlegender Fehler bei der Darstellung der römischen condictiones ist es, sie unmittelbar im Normensystem er §§ 812 ff. BGB wiederfinden zu wollen, da das geltende Bereicherungsrecht ja gerade zu einer größeren Abstraktion gefunden hat. Bei der condictio ob turpem vel iniustam causam sollte daher primär erklärt werden, was sie im römischen Recht beziehunsweise unter der Geltung des Pandektenrechts ausgemacht hat, während § 817 BGB im Rahmen der dem geltenden Recht gewidmeten Darstellung der ungerechtfertigten Bereicherung erörtert werden sollte.
Auch meine ich, dass wir die Artiel hier möglichst zusammenfassen sollten: wir schreiben schließlich eine Enzyklopädie und keinen Kommentar. Wäre es bei entsprechender Gliederung nicht sinnvoll, die condictiones in einem einheitlichen Artikel zu behandeln, ebenso das Bereicherungsrecht? Ich weiß, daß hier vielfach der Einwand erhoben wird, lange Artikel würden nicht gelesen, aber ist dieses Argument bei einer so speziellen Materie wirklich sachgerecht? Umgekehrt: Kann man § 817 BGB verstehen, ohne sich mit § 812 und § 814 BGB befaßt zu haben?
Wie sollten wir mit dieser Baustelle weiter umgehen?
-- Stechlin 08:37, 27. Sep. 2008 (CEST)
Verfassungsrichter voller Bausteine. Könnt ihr da was machen? --Tolanor 01:05, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Die Entscheidung habe ich herausgesucht (BVerfGE 12, 354); der LÜ-Baustein sollte damit erledigt sein.
- Quellen waren in dem Artikel bereits angegeben: In der BVerfG-Festschrift wird er laut Google Books auch tatsächlich auf der genannten Seite beschrieben, und in der FAZ findet sich im März 1990 wohl auch ein Nachruf über ihn. – Ich sehe hier keinen Grund für einen Quellenbaustein. Grüße -- kh80 •?!• 10:40, 27. Sep. 2008 (CEST)
Bin ich zu dumm zum suchen, oder fehlt das noch?!? Weissbier 23:26, 23. Sep. 2008 (CEST) (hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht. Ich nehme an, Auslöser der Anfrage ist der "Kampf" um Strafverfolgungshindernis für DDR-Spione --wau > 10:38, 24. Sep. 2008 (CEST))
Mit Sicherheit ist das der Auslöser. Strafverfolgungshindernis gibt es als denkbare alternative auch nicht. Wobei ich wegen der Ordnungswidrigkeiten Verfolgungshindernis bevorzugen würde.--Kriddl Laberecke 10:51, 24. Sep. 2008 (CEST)
- Zumindest Strafverfolgungshindernis für DDR-Spione gibt es bereits. --Caeruleus 14:11, 24. Sep. 2008 (CEST)
- Stimmt, wegen dem Artikel fragt Weissbier ja auch.--Kriddl Laberecke 16:11, 24. Sep. 2008 (CEST)
- Das Allgemeinste was wir haben ist Verfahrensvoraussetzung. Dort findet man erfreut einen blauen Link auf Verfahrenshindernis, der sich aber nur als Redirect auf sich selbst erweist. --wau > 19:12, 25. Sep. 2008 (CEST)
- Prinzipiell fehlt der Artikel. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass es recht aufwendig ist ihn zu verfassen, da bei einem Lemma "Verfolgungshindernis" neben rechtlichen auch tatsächliche erwähnt werden müssten und neben einfachrechtlichen gibt es auch verfassungsrechtliche. Macht also durchaus etwas Arbeit das Ganze. Relevant ist der Begriff u.a. bei der Verjährung. Wer also viel Zeit hat, kann sich ja gern dransetzen. --Stepsch 00:35, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Das Allgemeinste was wir haben ist Verfahrensvoraussetzung. Dort findet man erfreut einen blauen Link auf Verfahrenshindernis, der sich aber nur als Redirect auf sich selbst erweist. --wau > 19:12, 25. Sep. 2008 (CEST)
- Stimmt, wegen dem Artikel fragt Weissbier ja auch.--Kriddl Laberecke 16:11, 24. Sep. 2008 (CEST)
Ich kümmere mich dieses Wochenende zumindest um eine Arbeitsgrundlage. -- Stechlin 12:34, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Entsprechend dieser vorschnellen Ankündigung habe ich eben einen ziemlich nichtssagenden Stummel verfasst, für dessen Überarbeitung ich natürlich dankbar bin. Angesichts der wenig präzisen Terminologie wäre es aber möglicherweise das Sinnvollste, wir würden den Artikel Verfahrensvoraussetzung, der ja eigentlich den Verfahrenshindernissen gewidmet ist, grundlegend überarbeiten und die Verfolgungshindernisse via redirect dorthin leiten. Gibt es hier weitere Vorschläge? -- Stechlin 17:27, 28. Sep. 2008 (CEST)
Abteilungen von Vereinen
Hallo, ich wäre für eine dritte Meinung zu der hier aufgeworfenen Frage dankbar. --Zipferlak 15:44, 29. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe dort noch ein paar Zeilen hinzugefügt. Ist das Problem damit behoben? Rückfragen gern dort, hier oder auch auf meiner Diskussionsseite. Beste Grüße -- Stechlin 18:04, 29. Sep. 2008 (CEST)
Kategorien-Kuddelmuddel
Hallo, vor ein paar Tagen habe ich bei Wikipedia Diskussion:Kategorien folgendes gepostet und auch einen Antwort erhalten:
- Ich habe gerade einige Artikel aus der Kategorie:Kriminologie umkategorisiert zu Kategorie:Kriminalität, wie etwa Brudermord. Krimi und Identitätsdiebstahl und mehr sind auch fällig. Dabei ist mir aufgefallen, dass Kategorie:Kriminalität als Unter-Kategorie der Kategorie: Kriminologie eingerichtet ist. Das ist doch völlig unlogisch und führt auch zu Merkwürdigkeiten in der Artikelzuordnung. Natur wäre doch auch keine Unterkategorie von Naturwissenschaft. Was tun? fragt-- Jürgen Oetting 20:53, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Stimmt. Nur wer sortiert das aus? Frag doch mal bitte im Portal:Recht --h-stt !? 11:27, 29. Sep. 2008 (CEST)
Gibt es hier jemanden, der für die Bereiche Kriminalität, Kriminologie ect. zuständig ist oder sich so fühlt? fragt--Jürgen Oetting 14:24, 30. Sep. 2008 (CEST)
- Könntest Du etwas präziser werden? Ich habe keine Lust auf bloßen Verdacht hin eine Großreinemachaktion zu starten. Was ist Deiner Ansicht nach von der Logik her merkwürdig an der Artikelzuordnung?--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 15:10, 30. Sep. 2008 (CEST)
An der Artikelzuordnung ist merkwürdig, dass allerlei Artikel, die eindeutig zur Kategorie Kriminalität gehören aber eindeutig nicht zur Kategorie Kriminologie, umkategorisiert werden müssen, hab' ich ja zum Teil schon getan. Könnte in anderen Unterkategorien der (fälschlichen) Überkategorie Kriminologie auch so sein, hab' das noch nicht gecheckt. Das ist aber nicht mein Problem. Das Problem habe ich doch klar beschrieben. Kriminalität als Unterkategorie von Kriminologie ist unlogisch, um es mal dezent zu sagen. Genau umgekehrt wär's sinnig. Deutlich genug?--Jürgen Oetting 17:58, 30. Sep. 2008 (CEST)
Nochmal zur Logik der Artikelzuordnung: Alle Artikel zum breiten Gebiet Kriminalität (etwa Krimi oder Totschlag oder Labeling Approach) müssten in die Kategorie Kriminalität eingeordnet werden, und einige (aber eben längst nicht alle) in die Kategorie Kriminologie, manche in die Kategorie Kriminalistik und so weiter - manche dann eben in keine Unterkategorie (wie Krimi). Das alles unter der Voraussetzung, dass Kriminalität die Hauptkategorie ist. Ich hoffe, dass ich präzise genug war und wünsche einen schönen Abend.-- Jürgen Oetting 20:19, 30. Sep. 2008 (CEST) (Großreinemachen ist, glaube ich, nicht nötig. Und wenn doch, müsstest du es ja nicht alleine tun.
- Ich habe den Fragesteller hierher verwiesen, weil auch ich die bestehende Kat-Struktur für falsch halte. Kriminalität müsste Über- und Kriminologie Unter-Kat sein, nicht umgekehrt. Das erfordert etwas Umsortieren für Artikel, die unter beides fallen und deshalb sollte sich das Portal die Struktur anschauen, bevor jemand Einzelnes bastelt. Für ein "Großreinemachen" sehe ich auch keinen Anlass. --h-stt !? 08:35, 1. Okt. 2008 (CEST)
- An sich wäre Kategorie Diskussion:Recht ein guter Ort für eine Diskussion dazu. Allerdings wirkt dieser Tummelplatz etwas ausgestorben. --wau > 11:06, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Ach nö, auf Wanderschaft möchte ich mit meinem Anliegen nun doch nicht gehen. Erst habe ich es auf der Diskussionsseite der Kategorie:Kriminologie versucht, da passiert schon seit Jahren nix mehr, dann auf Wikipedia Diskussion:Kategorien und wurde hierher verwiesen. Und hier bleib' ich jetzt auch damit. Und wenn nichts passiert, dann kann ich das auch nicht ändern. Dann ändere ich irgendwann da was, wo ich was ändern will (geht ja aus meinen Beiträgen hier hervor). Aber alles ohne Hast.--Jürgen Oetting 16:06, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke schon, daß du hier richtig bist, Jürgen. Und ich denke auch, daß du absolut Recht hast - denn natürlich muss die Wissenschaft (Kriminologie) Unterkategorie des realen Gegenstandes (Kriminalität) sein und nicht umgekehrt. Alleine mir fehlt Zeit und Detailwissen, um die Umsortierung vorzunehmen... --Chris Carter (bla|+/-) 16:35, 1. Okt. 2008 (CEST)
Die artikel habe ich sortiert. Bloß ein Problem: Wo hängen wir die Kriminalität sinnvoll im Kategorienbaum auf?--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht?+
- Wohl nicht bei en Rechtswissenschaften - da kann die Kriminologie als Hilfswissenschaft eingeordnet werden, aber nicht das gesamte Phänomen Kriminalität. Das würde ich eher den Soziologen vermachen wollen. -- Stechlin 11:51, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Einwände gegen das Aufhängen unter der Kategorie:Gesellschaft? Ist ja ein gesellscfhaftliches Phänomen. Obwohl das mit den Soziologen verlockend wäre...--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 12:12, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Kategorie:Gesellschaft fände ich passend. Damit wäre es dann ja auch den Soziologen vermacht. Aber eben deren Forschungsgebiet, nicht ihrer Wissenschaft, anders würden wir ja wieder in die Falle laufen.-- Jürgen Oetting 12:27, 2. Okt. 2008 (CEST)
- +1 --Chris Carter (bla|+/-) 13:57, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe das jetzt mutig einfach so gemacht. Wenn jemand nicht einverstanden ist, dann kann er/sie das noch umstricken, it's a wiki.--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 14:07, 2. Okt. 2008 (CEST)--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 14:07, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Danke!-- Jürgen Oetting 14:39, 2. Okt. 2008 (CEST)
könnte man übrigens in diesen zusammenhang auch noch die begriffe Besondere Strafrechtslehre und Allgemeine Strafrechtslehre klären, sei es auch nur ein abschnitt in Strafrecht mit redirect dorthin.. --W!B: 14:56, 2. Okt. 2008 (CEST)
Hallo, weiß vielleicht jemad von euch, wie es mit dem Lebensmittelrecht in anderen Ländern (mir persönlich wären vor allem Österreich und die Schweiz wichtig, damit ein D-A-CH zustandekommt) gehandhabt wird? Über Hilfe würde ich mich freuen, --Memorino Fundstücke?Lust, mitzuhelfen? 17:37, 29. Sep. 2008 (CEST)
- Österreich (Codex Alimentarius Austriacus) ergänzt. Gibts in Deutschland wirklich keine gesonderten Vorgaben für Nusseis? -- Lx 23:43, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bin in dem Gebiet absoluter Laie, deshalb wende ich mich doch an euch ;-) --Memorino Fundstücke?Lust, mitzuhelfen? 10:10, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Österreich (Codex Alimentarius Austriacus) ergänzt. Gibts in Deutschland wirklich keine gesonderten Vorgaben für Nusseis? -- Lx 23:43, 8. Okt. 2008 (CEST)
Namenskonvention für deutsche Rechtsquellen
Hallo,
es gibt meines Wissens keine Namenskonvention für deutsche Rechtsquellen. Fragen: 1) Gab es irgendwann schon mal eine Diskussion darüber? 2) Wo sollte eine neue Diskussion zu diesem Thema starten - hier im Portal oder auf doch besser auf Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen? 3) Haltet ihr es für sinnvoll, Namenskonventionen für deutsche Rechtsquellen festzulegen und würdet ihr euch an der Diskussion beteiligen? --Forevermore 16:43, 20. Sep. 2008 (CEST)
- Ist das wirklich notwendig? Ich habe den Eindruck, dass die allermeisten Fälle problemlos gelöst werden. Meist kann man entweder den offiziellen Titel oder Kurztitel verwenden. Bei den wenigen Fällen, wo die Namenswahl schwierig ist, dürfte auch eine allgemeine Regel in der Namenskonvention schwer zu formulieren sind. Ob man auf diese Weise Leute eines besseren belehren kann, die nur ihre Meinung akzeptieren können wie solche, die umbedingt für das achte Buche des SGB - anders als für alle anderen Bücher - das Lemma Kinder- und Jugendhilfegesetz haben wollen, ist zweifelhaft. Reicht es nicht, fragliche Fälle im Einzelfall zu diskutieren, solange es nur wenige Einzelfälle sind? --wau > 10:52, 24. Sep. 2008 (CEST)
- Gerade im von dir genannten Beispiel wäre es (damals) hilfreich gewesen, wenn man auf offizielle Namenskonventionen hätte verweisen können. --Forevermore 14:21, 24. Sep. 2008 (CEST)
- Um überflüssige Debatten (wie die Löschdiskussion zum Redirect Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) zu vermeiden, wäre es vielleicht schon sinnvoll, ein oder zwei Sätze dazu in WP:NK einzufügen. Meines Erachtens sollte grundsätzlich dem amtlichen Kurztitel oder, falls nicht vorhanden, dem amtlichen Titel der Vorzug gegeben werden; allerdings entspricht das wohl nicht in jedem Fall unserer Praxis, siehe z.B. UZwGBw (statt Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen) und Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (statt Urheberrechtsgesetz (Deutschland)). Grüße -- kh80 •?!• 09:19, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Ich denke auch, daß das Thema einer generellen Regelung zugänglich sein sollte und meine, ein wenig Amtsgläubigkeit täte uns hier ganz gut: also: Amtlicher Titel, bzw. Amtlicher Kurztitel mit Redirects von allen gebräuchlichen Bezeichnungen und Abkürzungen - in geeigneten Fällen zudem eine kurze Klärung der Bezeichnung im Einleitungssatz. -- Stechlin 09:23, 27. Sep. 2008 (CEST)
Wollen wir die Namenskonvention hier im Portal oder auf Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen entwickeln? --Forevermore 09:43, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Es mag arrogant klingen, aber wir sollten so viel wie möglich unter uns klären. Meine Erinnerungen an die veterinärmedizinische Zerstörungswut unserer Kategorien ist immer noch zu frisch. -- Stechlin 12:33, 27. Sep. 2008 (CEST)
Vorschlag Forevermore und Ergebnis der Diskussion
(mit Änderungen gemäß Diskussion, insbesondere Nr. 3 und 4, von wau > 02:12, 9. Okt. 2008 (CEST))
(Nachdem sich niemand mehr geäußert hat, entferne ich die durchgestrichenen Passagen und erstelle folgende Fassung: --wau > 11:09, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Für deutschsprachige Rechtsquellen, die keinen internationalen Bezug haben, entspricht dies auch meinem Verständnis der Diskussionsergebnisses. Danke! Für völkerrechtliche Verträge, Europarecht usw. stellt sich mir noch folgende Frage: Wenn es keinen amtlichen Kurztitel gibt (und das ist den Fällen leider öfter so), und der amtliche Titel sehr lang ist (100 Zeichen oder mehr), was tun wir dann? Mein Vorschlag wäre dann auf den "üblichen" Kurztitel zu gehen, sofern sich ein solcher in der Judikatur oder Fachliteratur findet. Weiters: Bei Rechtsquellen wie dem Kyoto-Protokoll sollten wir auch an unsere Leser denken, die vielleicht eher aus allgmeinem Interesse den Begriff nachschlagen wollen. Bei solchen internationalen Rechtsquellen, die auf Grund des Interesses der Allgemeinheit regelmässig in deutschsprachigen Nachrichtensendungen (zB Zeit im Bild, SF Tagesschau, Tagesschau (Rai Sender Bozen), Tagesschau (ARD)) erwähnt werden, sollte der dort verwendete Name zumindest als Redirect angelegt werden. In Ermangelung eines Kurztitels könnte dieser Name auch das Lemma sein. -- Lx 13:55, 26. Okt. 2008 (CET)
Ergebnis der Diskussion:
- Bei deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichung verwendet. Die vollständige Bezeichnung sowie mögliche Abkürzungen verweisen als Weiterleitungen auf die Kurzbezeichnung. Maßgeblich sind die Bezeichnungen im jeweiligen amtlichen Verkündungsblatt (z. B. Bundesgesetzblatt).
- Beispiele:
- Arbeitsschutzgesetz, nicht: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit oder ArbSchG (Weiterleitungsseiten)
- Druckgeräteverordnung, nicht: Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Beispiele:
- Die vollständige amtliche Bezeichnung wird verwendet, wenn keine amtliche Kurzbezeichnung existiert.
- Haben mehrere Rechtsquellen (verschiedener Staaten oder Bundesländer) dieselbe amtliche Kurzbezeichnung, so wird die Kurzbezeichnung (oder allein existierende vollständige Bezeichnung) mit einem Klammerzusatz versehen.
Stattdessen kann auch ein vollständiger amtlicher Titel verwendet werden, der die Unterscheidung nach der Herkunft in anderer Form enthält und nicht wesentlich länger ist.- Beispiele:
- Für Gesetze aus nicht deutschsprachigen Ländern gelten die Regeln sinngemäß. Möglich sind Bezeichnungen in Originalsprache oder Übersetzung. Zumindest übersetzte Bezeichnungen sollten eine Herkunftsbezeichnung enthalten (in Klammern, wenn diese in der Originalsprache nicht vorhanden ist).
Fortsetzung der Diskussion
- Wenn es ein österreichisches Arbeitsschutzgesetz gäbe, müssten wir also das deutsche Gesetz nach Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit verschieben? Sinnvoller erschiene es mir, bei Namensgleichheit einfach auf die allgemeinen Begriffsklärungsregeln zurückzugreifen, anstatt "exotische" Alternativbezeichnungen zu wählen; also lieber Urheberrechtsgesetz (Deutschland) statt des ungebräuchlicheren Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Grüße -- kh80 •?!• 14:07, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Ich würde die amtliche Bezeichnung nicht "exotisch" nennen. Dein Argument ist aber trotzdem stichhaltig. --Forevermore 14:18, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Wenn es ein österreichisches Arbeitsschutzgesetz gäbe, müssten wir also das deutsche Gesetz nach Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit verschieben? Sinnvoller erschiene es mir, bei Namensgleichheit einfach auf die allgemeinen Begriffsklärungsregeln zurückzugreifen, anstatt "exotische" Alternativbezeichnungen zu wählen; also lieber Urheberrechtsgesetz (Deutschland) statt des ungebräuchlicheren Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Grüße -- kh80 •?!• 14:07, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Ich eigentlich auch nicht, daher die Anführungszeichen. :) Ich meinte Bezeichnungen, die in der Praxis eher ungebräuchlich sind. So verwendet selbst der Gesetzgeber grundsätzlich nur die Kurzbezeichnung, um auf Gesetze zu verweisen (z.B. wird im Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ausschließlich vom "Urheberrechtsgesetz" gesprochen). Die Ausnahme "andere Rechtsquellen dieselbe amtliche Kurzbezeichnung haben" würde ich daher eher streichen.
- Wie sieht es mit ausländischen Normen aus? Das "deutsche" könnte man bestimmt problemlos in "deutschsprachige" ändern. Allerdings scheint es für anderssprachige Gesetz keine festen Grundsätze zu geben (Russisches Strafgesetzbuch, Tryckfrihetsförordningen, Rückkehrgesetz etc.). Grüße -- kh80 •?!• 14:59, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Schön, hier tut sich ja richtig was. Ich würde auch bei gleichlautenden Kurzbezeichnungen im österreichischen Recht nicht auf den vollen Titel ausweichen, sondern den unterscheidenden Klammerzusatz bevorzugen. Für nichtdeutsche Gesetze könnte die formulierte Regelung sinngemäß gelten, für fremdsprachige eigentlich auch, nur bietet sich an, hier eine Regelung zur verwendeten Sprache anzufügen. Denkbar wären sowohl originalsprachliche Bezeichnungen als auch Übersetzungen. (Was ist vorzuziehen?) Im Falle der Übersetzung könnte ich mir vorstellen, dass es Sinn machen würde, als Zusatz einen Hinweis auf das Land anzufügen, auch wenn der in der Originalsprache nicht vorhanden ist (dann wohl eher als Angabe des Landes in Klammern). --wau > 19:16, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Dann modifiziert doch bitte meinen Diskussionsvorschlag entsprechend. Danke! --Forevermore 18:46, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Redaktionelle Klammerzusätze sollten wohl nur Begriffsklärung verwendet werden. Solange es also nur ein Rückkehrgesetz auf der Welt gibt, wäre das Lemma Rückkehrgesetz für die israelische Rechtsnorm schon okay. Alternativ könnten man den Artikel zur Verdeutlichung ggf. in Israelisches Rückkehrgesetz umbenennen.
- Ansonsten finde ich den Vorschlag in Ordnung. Vielleicht noch ein Wort dazu, dass auch für nicht amtliche Bezeichnungen und Abkürzungen eine Weiterleitung angelegt werden kann, wenn diese gebräuchlich sind (Antidiskriminierungsgesetz, Graffiti-Bekämpfungsgesetz, FRUG)? Grüße -- kh80 •?!• 07:54, 9. Okt. 2008 (CEST)
Ich hätte natürlich gerne eine Regelung die auch für unsere Rechtsquellen funktioniert.
Unsere Langtitel scheiden aus meiner Sicht schon allein wegen WP:NK regelmässig als Lemmata aus, denn dort heisst es (für mich völlig richtig): "Allgemein sollte der Name eines Artikels (das Lemma) so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist. Gleichzeitig sollte das Linken zu diesem Artikel so einfach wie möglich sein." Da kommt eigentlich nur der Kurztitel in Frage, die Abkürzung als Redirect. Unter dem Kurztitel kennt man das Gesetz, und damit wird man in aller Regel auch einen Wikilink setzen wollen, insbesondere wenn der Wikilink in keinem juristischen, sondern fachinhaltlichen Artikel steht.
Beispiel Arbeitszeitgesetz: Kurztitel eben dieser, Langtitel ist "Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG)" (Langtitel enthalten am Ende immer den Kurztitel + Abkürzung). Unter dem Langtitel sucht das keiner, und als Wikilink möchte man das auch nicht verwenden, d.h. den Langtitel kann man sich als Lemma und Redirect sparen.
Wenn mich nicht alles täuscht gibts in Deutschland auch ein Arbeitszeitgesetz, das aber vom Regelungsgegenstand etwas anders ist, da es dort z.B. auch kein Arbeitsruhegesetz gibt, also tut man sich vermutlich schwer die beiden wie bei Zivilprozessordnung geschehen in ein Lemma zu zwängen. Sinnvoll ist in solchen Fällen aus meiner Sicht: Lemma ist Kurztitel (gibts m.W. für alle unsere Gesetze, detto Abkürzung), falls es in einem zweiten deutschsprachigen Land ein Gesetz mit gleichem Kurztitel gibt die Landesbezeichnung in Klammer dahinter.
Beispiel dazu: Strafgesetzbuch - Langtitel "Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen". Gibts in anderen deutschsprachigen Ländern auch (wenn auch nicht ganz so lang), also (in Reihenfolge der Entstehung): Strafgesetzbuch (Österreich), Strafgesetzbuch (Liechtenstein), Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafgesetzbuch (Schweiz), Strafgesetzbuch (DDR) und davor eine BKL wie bei Strafgesetzbuch bereits geschehen.
Was mir ein bisschen Sorge macht: Ist es nur bei uns so, dass alle Gesetze gescheite (=offizielle, verständliche und verwendete) Kurztitel haben, oder in den anderen deutschsprachigen Ländern auch? Speziell Deutschland macht mir da Sorge.
-- Lx 22:33, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Denkt auch bitte daran, dass viele Langtitel so lange sind, dass sie der Software zu lang sind. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 00:24, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Also einen Artikel über das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite am besten unter dem Lemma FlugkmkRBÜbkG anlegen. :) -- kh80 •?!• 07:41, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn du an der zitieren Stelle aus WP:NK weiterliest, heißt es dort: "Gibt es Synonyme für den Artikeltitel [...], sollten unter diesen Titeln Weiterleitungen [...] angelegt werden." Also unanhängig von der Gebräuchlichkeit. – Für Weiterleitungen von Lang- auf Kurztitel spricht u.a., dass doppelte Artikel vermieden werden und dass Links, die ein Benutzer versehentlich auf den Langtitel setzt, nicht ins Leere zeigen. Ein Schaden entsteht durch diese Weiterleitungen jedenfalls nicht.
- Die Kurzbezeichnung und die Abkürzung (die vom Gesetzgeber übrigens nicht bei allen Gesetzen festgelegt werden) sind außerdem kein Bestandteil des Langtitels. Das geht auch aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeiten hervor, in dem es z.B. heißt: "Wie die Bezeichnung [= der Langtitel] dient die Abkürzung der Identifizierung des Gesetzes" (Rn. 385). Grüße -- kh80 •?!• 07:41, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Als redirect sicher ok, insbesondere für deutsche Gesetze (warums bei österreichischen nicht so Sinn macht s.o.), kann aber nicht das Lemma sein. Und natürlich, wie Achates sagt - wenns die Software zulässt. Ad völkerrechtliche Verträge - da sehe ich es etwas anders als bei den "richtigen" Gesetzen, weils da leider oft keinen gescheiten offiziellen Kurztitel gibt: Ich finde das Kyoto-Protokoll sollte weiterhin unter dem Lemma zu finden sein. Gern von Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen ein Redirect. Bei uns ist der Kurztitel dafür übrigens Klimaänderungen - Rahmenübereinkommen (Protokoll). Ist der in Deutschland auch so? Falls nein, wär das ein weiterer Grund daraus nicht das Lemma, sondern nur ein Redirect zu machen. Die wesentliche Frage ist für mich überhaupt die des Lemmas, weil es so weitreichende Wirkung hat. Bei Redirects mach ich mir da eher weniger Sorgen - wenns der Suche hilft, oder der Vermeidung von Doppelanlage von Artikeln, immer gerne. -- Lx 09:29, 9. Okt. 2008 (CEST)
Beim Studieren der bestehenden NK bin ich auf noch etwas, wie ich finde sehr sinnvolles, gestossen, bei WP:NK#Unternehmen: Zur Frage des Lemma, insb. Zusätze zur Unternehmensform oder Verwendung von Abkürzungen heisst es Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein. Das ist eine schöne Formel, die vielleicht insbesondere bei den umständlichen Langtiteln aus Deutschland weiter helfen kann, die im Sprachgebrauch nicht verwendet werden, und wo es keinen amtlichen Kurztitel gibt. Und dann etwas zum Thema Qualifikator (Klammerzusatz), was aus Sicht der Wikiautoren wichtig ist: Der Klammerzusatz [Anm: „Gothaer (Versicherung)“] ist der Lösung „Gothaer Versicherung“ vorzuziehen, weil dieser vom Wikiautor über die Schreibweise [[...(...)|]] in Artikeln elegant ausgeblendet werden kann (auf Begriffsklärungsseiten soll der Klammerzusatz allerdings sichtbar bleiben). Das spricht dafür in den Qualifikator genau das zu packen, was sich in einem Text, der das Lemma via wikilink verwendet, aus dem Kontext ergibt ergo auszublenden ist. -- Lx 09:59, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke, man sollte es so sehen, dass wir hier Richtlinien für den Normalfall aufstellen, ohne Prinzipienreiterei betreiben zu wollen, was schon auch zulässt, dass man in einzelnen begründeten Fällen davon abweichen kann. So kann man in der Praxis vielverwendete Kurzbezeichnungen verwenden, auch wenn diese nicht amtlich sind (Hausratsverordnung) oder eine Abkürzung als Lemma verwenden, die viel bekannter ist als die volle Bezeichnung (VOB/B). --wau > 01:04, 10. Okt. 2008 (CEST)
Wir haben jetzt nach einer Redundanzauflösung unter Zivilprozessordnung nur noch die Zivilprozessordnung aus Deutschland in der Form einer WP:BKL II. Das finde ich auch nicht ideal. Die BKL II sollte verwendet werden, wenn "eine Bedeutung deutlich geläufiger ist als die anderen". Das kann aber bei Rechtsquellen regelmässig nicht der Fall sein, wenn die Bedeutungen sich auf verschiedene Staaten beziehen: Die Zivilprozessordnung Deutschlands ist in Österreich oder der Schweiz eben gerade nicht die geläufige. Deshalb sollte bei Rechtsquellen grundsätzlich die BKL I verwendet werden, wie auch bei Strafgesetzbuch derzeit der Fall. -- Lx 08:57, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Dem stimme ich zu. Es gibt keine Hierarchie oder unterschiedliche Gebräuchlichkeit zwischen Gesetzen verschiedener Staate. Eine BKL I sollte deswegen auch dann verwendet werden, wenn zur Zeit nur ein einziger Artikel existiert. -- Stechlin 09:01, 14. Okt. 2008 (CEST)
Da die Diskussion abgeschlossen zu sein scheint, habe ich das obige Ergebnis nach Wikipedia:Namenskonventionen kopiert. Vielen Dank allen Diskussionsteilnehmern! --Forevermore 19:38, 2. Nov. 2008 (CET)
- Am 13:55, 26. Okt. 2008 (CET) hab ich unter der Zusammenfassung von wau noch einen Punkt geschrieben, der scheints untergangen ist: Er betrifft die besprochenen völkerrechtliche Verträge, Europarecht usw. Das betrifft insbesondere Punkt 4 in der NK, sowie solche Rechtsquellen, die in deutschsprachiges Recht bloss übernommen werden (Verträge usw) und dabei keinen Kurztitel erhalten. -- Lx 20:04, 2. Nov. 2008 (CET)