Portal Diskussion:Recht/Archiv 2017-III

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorschlag des Artikels Integrationsgesetz (Österreich) für "Schon gewusst"

Ich möchte einen Artikel für die Hauptseitenrubrik "Schon gewusst" vorschlagen:

Der Hauptautor des Artikels (@Benqo:) ist mit einem solchen Vorschlag bei "Schon gewusst" einverstanden - und auch damit, dass ich vorher noch hier beim Portal:Recht anfrage. Bitte, würde sich jemand den Artikel ansehen, bevor er bei "Schon gewusst" erscheint? Es müsste allerdings relativ bald sein, da bei "Schon gewusst" nur neue Artikel eingesetzt werden. Grüße --Carolin 08:20, 7. Jul. 2017 (CEST)

Hi Carolin, was soll denn die "message" bei Schon gewusst? sein? Bei einem ersten Vergleich mit dem Gesetzestext ist mir aufgefallen, dass das Integrationsgesetz als Artikel 1 des Bundesgesetzes, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, verkündet wurde. Die Ausführungen zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in diesem Artikel sind daher wohl nicht zutreffend, sodass einiges im Artikel zu löschen ist. Für die Behauptung, das Gesetz beruhe auf "dem deutschen Vorbild" sehe ich weder einen Beleg noch einen Nachweis in der amtlichen (österreichischen) Begründung. Bevor der Artikel als Aushängeschild ausgesucht wird, sollte er kritisch durchgesehen werden. --Opihuck 19:39, 9. Jul. 2017 (CEST)
@Opihuck: Es wird nicht behauptet, dass das Gesetz auf dem deutschen Vorbild beruhe, sondern das es als Vorbild gedacht war. So wurde das zumindestens öffentlich kommuniziert. Wenn ich die beiden Gesetze vergleiche, haben sie eigentlich nicht so viel inhaltlich gemeinsam. Vielleicht ist es besser man lässt das mit "Schon gewusst" bleiben. Zu folgendem: "Die Ausführungen zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in diesem Artikel sind daher wohl nicht zutreffend". Verstehe ich nicht, kannst du das erläutern? Heißt das, dass bei einer solchen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt [1] einzelne Bundesgesetze erlassen erwerden und diese Veröffentlichung nicht als ganzen als Bundesgesetz verstanden wird? Ich muss dazu sagen, dass es mein erster ersteller Artikel in diesem Bereich war. LG --Benqo (Diskussion) 19:56, 9. Jul. 2017 (CEST)
Hi Opihuck und Benqo, nun bin ich richtig erschrocken. Dass da ein Land sich das Gesetz eines anderen, das im Jahr zuvor erlassen wurde, ausdrücklich zum Vorbild nahm, hielt ich schon für sehr bemerkenswert - und nun ist ausgerechnet diese Aussage, die als bemerkenswert im "schon gewusst" hervorgehoben werden sollte, nicht belegt?! Ich habe nun auch beim Durchlesen aller verlinkten Texte und beim intensiven Googeln keinen Beleg für "Vorbild"/"Orientierung" o.ä. am deutschen Gesetz finden können, auch nicht in Medienaussagen. Nun ja. Wäre mein erster Beitrag zu "Schon gewusst" gewesen, und ist Benqos erster Artikel zum Ausländerrecht. Ich werde mir den Artikel nachher nochmal anschauen, zwecks Überarbeitung. Das mit "Schon gewusst" hat sich erledigt. Ich danke jedenfalls sehr für die Antwort. Details zum Artikel können ggf. geeigneterweise dort auf der Artikeldisk weiterdiskutiert werden. --Carolin 20:15, 9. Jul. 2017 (CEST)
Ja ärgerlich. Das mit dem Vorbild wurde von mir falsch verstanden (siehe unten). Aber dann war es ja gut, dass wir hier noch einmal nachgefragt haben, obwohl mir das eigentlich selbst hätte auffallen müssen. --Benqo (Diskussion) 21:54, 9. Jul. 2017 (CEST)
Ist schon gut. Habe mich allerdings über mich selbst gewundert, dass ich den gelesenen Satz nicht auch nur einmal wenigstens bei Google eingab, bevor ich ihn wörtlich nahm. In der WP muss ich bei sowas auch über sich selbst lachen können, das habe ich hier nochmal gemerkt. --Carolin 22:25, 9. Jul. 2017 (CEST)
Hallo Carolin. Dass Gesetze anderer Länder ein Vorbild sind, ist nicht ungewöhnlich. Das "Rad" muss nicht immer neu erfunden werden. Dies ist z.B. in Liechtenstein nicht ungewöhnlich, das Gesetze aus Österreich oder der Schweiz teilweise fast vollständig übernimmt. Aber auch umgekehrt (z.B. ist das österreichische Stiftungsgesetz aus Liechtenstein entlehnt). SG, --Asurnipal (Diskussion) 20:25, 9. Jul. 2017 (CEST)
Hallo Asurnipal, genau deshalb hatte mich die Aussage nicht allzusehr erstaunt. Ich hätte es in diesem Fall einfach für bemerkenswert genug für eine solche Mini-Meldung gehalten. --Carolin 21:09, 9. Jul. 2017 (CEST)
(BK) Puh, im Artikel heißt es "Als Vorbild sollte das Integrationsgesetz in Deutschland dienen". Das ist für mich sprachlich eindeutig. Deine jetzige Deutung lässt die Frage aufkommen, warum der österreichische Gesetzgeber sich um die Rechtslage anderer Länder kümmern und ihnen etwas "vormachen" sollte. Das scheint mir doch ziemlich fragwürdig. Auch für diese Behauptung fehlt im Übrigen ein Beleg. Wo wurde das denn "öffentlich kommuniziert"?
Das Integrationsgesetz ist ein neues sog. Stammgesetz, das durch ein Artikelgesetz, man spricht auch von Mantelgesetz, geschaffen wurde ("verkündet als Art. 1 ..."). Auch das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist ein neues Stammgesetz, das als Art. 2 eines Mantelgesetzes verkündet wurde. Die übrigen Artikel des Mantelgesetzes ändern bestehende Stammgesetze. Art. 1 und Art. 2 gehen eigenständige rechtliche Schicksale. Deswegen ist es nicht zulässig, in einem Gesetz, das ein Stammgesetz behandelt, ein zweites Stammgesetz als Teil des ersten Stammgesetzes darzustellen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es ehrt dich sehr, dass du dir die Mühe gemacht hast, etwas zu juristischen Sachverhalten zu schreiben. Leider ist das als Nichtjurist nicht ganz so einfach. Schick uns doch künftig einfach, so wie Carolin jetzt, eine kurze Nachricht mit der Bitte um Durchsicht deines Artikels. --Opihuck 20:22, 9. Jul. 2017 (CEST)
Du hast Recht. Das es wurde nicht kommuniziert, sondern in den Medien so interpretiert. Das werde ich jetzt gleich ändern. Vielen Danke Opihuck für diesen und den anderen Input bzgl. Stammgesetz. Ich dachte als Wirtschaftsstudent der einige rechtswissenschaftliche Prüfungen ablegt hatte kann ich hier a bisserl mitmischen, da mich das Thema interessierte. LG --Benqo (Diskussion) 20:44, 9. Jul. 2017 (CEST)
Bist du Wirtschaftsstudent aus Österreich? --Opihuck 20:49, 9. Jul. 2017 (CEST)
Ja, wieso? In meinem Studienzweig Betriebswirtschaft wird einem nicht vermittelt, wie Gesetze genau entstehen bzw. die Unterscheidung du mir gerade vorhin erklärt hast. Es gibt z.B. auf der WU Wien mit Wirtschaftsrecht einen eigenen Studienzweig, der sich damit vermutlich beschäftigen muss. LG --Benqo (Diskussion) 20:55, 9. Jul. 2017 (CEST)
Der Akzent meiner Frage saß auf aus Österreich. Ich freue mich immer über Wikipedianer aus Österreich, die sich an österreichische jus-Artikel setzen. Wir haben davon nicht so viele. Auch wenn jus bei dir nur ein Nebenfach sein sollte. Nicht enttäuscht sein, sondern unbedingt weitermachen; ich helfe gern, sofern mir das möglich ist. --Opihuck 21:14, 9. Jul. 2017 (CEST)
Das freut mich. Vielen herzlichen Dank. LG ---Benqo (Diskussion) 21:17, 9. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benqo (Diskussion) 00:19, 10. Jul. 2017 (CEST)

Bezeichnung der Concurrent Opinion in SCOTUS Urteilen

Hallo zusammen,

Bei Urteilen des amerikanischen Supreme Court werden "Concurrent Opinions" in deutschen Artikeln als "Abweichende Meinung" bezeichnet. Ich frage mich, ob hierfür nicht vielleicht ein besserer Ausdruck gefunden werden kann, z.B. "Zustimmende Meinung". Bei einer "Concurrence" handelt es sich ja um eine Meinung eines Richters, der mit dem Urteil der Mehrheitsmeinung übereinstimmt, und diese nur anders begründet.

Als "Abweichende Meinung" würde ich eher einen "Dissent" bezeichnen, in dem der Richter dem in der Mehrheitsmeinung getroffenen Urteil ausdrücklich nicht zustimmt. Dieser wird derzeit als "Mindermeinung" bezeichnet, was ich zwar auch nicht ideal aber dennoch OK finde. Nur beim Begriff Concurrence, finde ich die Übersetzung mit "abweichende Meinung" eigentlich sachlich falsch.

Vielleicht gibt es dafür aber auch einen wichtigen Grund, der mir im Moment nicht auffällt...bin mal gespannt ;)

Viele Grüße Chaptagai (Diskussion) 12:33, 6. Jul. 2017 (CEST)

Minderheitenvoten gibt es auch beim BVerfG gelegentlich, deshalb würde ich diesen Begriff benutzen. Und zwar sowohl für dissenting wie für concurring opinions am SCOTUS. Grüße --h-stt !? 18:14, 6. Jul. 2017 (CEST)
Hallo Chaptagai, mir ist nicht ganz klar, ob du den Begriff korrekt zitierst. Ich kenne concurring opinion. Das ist im amerikanischen Recht ein zustimmendes Votum mit von der Mehrheit abweichender Begründung (Dietl/Moss/Lorenz, Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und Politik, Stichwort opinion). Weitergehend ist dissenting opinion, ein Sondervotum mit abweichender Meinung und naturgemäß auch Begründung zur Mehrheitsentscheidung. Im deutschen Verfassungsrecht sind wir mit der Bezeichnung Sondervotum etwas offener: Das Sondervotum kann sich sowohl auf die Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) als auch auf die Begründung beziehen. Siehe § 30 Abs. 2 BVerfGG. Gruß --Opihuck 18:51, 6. Jul. 2017 (CEST)
Ich würde auch einfach von abweichendem (dissenting) bzw. zustimmendem (concurring) Sondervotum sprechen. --Andropov (Diskussion) 20:01, 6. Jul. 2017 (CEST)
Das würde ich auch für sinnvoll halten, oder alternativ um näher am englischen Original zu bleiben "Meinung" statt "Sondervotum", da es dort ja "Opinion" heißt. Dann gäbe es (1) Mehrheitsmeinung/Pluralitätsmeinung (Majority/Plurality Opinion), (2) Zustimmende Meinung (Concurring Opinion), (3) Abweichende Meinung (Dissenting Opinion). Chaptagai (Diskussion) 00:16, 7. Jul. 2017 (CEST)
„Meinung“ ist ja ein alltagssprachlicher, weiter Begriff, während Sondervotum speziell und fachsprachlich ist; zustimmende Meinung sagt für den Nichtsowiesoschonkenner meines Erachtens zu wenig aus und muss weiter erklärt werden, weshalb ich opinion tatsächlich mit Sondervotum übertragen würde. --Andropov (Diskussion) 09:29, 7. Jul. 2017 (CEST)
Das ist absolut richtig, wobei man bedenken sollte, dass es auch Leser ohne jegliche juristische Vorbildung gibt, denen der Begriff "Sondervotum" wahrscheinlich gar nichts sagt. Ich denke, dass die meisten Nicht-Juristen gar nicht wissen, dass es sich bei einem Sondervotum um die Meinung der Minderheit handelt. Den Begriff Mindermeinung für einen Dissent, was derzeit benutzt wird, finde ich daher auch ganz in Ordnung. Meine Kritik richtete sich eigentlich nur auf die Concurrence, die derzeit als "Abweichende Meinung" bezeichnet wird, obwohl sie eigentlich Zustimmung ausdrückt. Chaptagai (Diskussion) 16:39, 7. Jul. 2017 (CEST)

Erbengemeinschaft

Liebe Kollegen,

ich beschäftige mich mit Erbengemeinschaften und bin in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechende Wikipedia-Seite gestoßen: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft. Diese hat m.E. Überarbeitungsbedarf (sprachlich teilweise umständlich, juristisch häufig nicht konkret, teilweise auch unrichtig). Sofern Interesse besteht, würde ich mich dem annehmen. Wo sollen die Änderungen vorgeschlagen werden? Ich hatte schonmal erste Änderungen direkt im Artikel gemacht, das wurde unmittelbar abgelehnt. Auf der Diskussionsseite hingegen ist nichts los. (nicht signierter Beitrag von Snseitz (Diskussion | Beiträge))

Erkläre auf der Diskussionsseite deine Änderungsvorschläge. Dann warte ab, ob jemand Einwände hat. Es gibt zwar keine festgelegten Fristen, aber ich persönlich finde es gut sich 14 Tage Zeit zu lassen, weil gerade bei rechtlichen Themen die Fachleute oft nicht jeden Tag Zeit haben, die Änderungen zu verfolgen. Wenn du Zustimmung oder keine Reaktion erhältst, übernehme anschließend deine Änderung in den Artikel. Falls du so nicht zum Ziel kommst, kannst du dich auch gerne hier noch einmal melden. --Daceloh (Diskussion) 17:07, 19. Jul. 2017 (CEST)
Bitte signiere deine Beiträge. Ich habe mir deine Änderungen im Artikel angesehen. Das war alles, aber ganz bestimmt keine Verbesserung des Artikels. Insofern wurde auch zurecht deine Änderung rückgängig gemacht. Du bist Jurist? Ja? Dann arbeite bitte an deiner Rechtschreibung und deinem Sprachstil. Du bist kein Jurist? Bitte suche dir dann ein anderes Betätigungsfeld. Artikel im Bereich des Portal:Recht sind dann nicht wirklich das richtige für dich, sorry.--Losdedos (Diskussion) 18:30, 19. Jul. 2017 (CEST)

Zumindest sollte die Einleitung nicht nur deutschlandbezogen sein. Das sollte doch nicht sooo schwierig sein. --Leyo 18:45, 19. Jul. 2017 (CEST)

Paragraphen-Lemmata? a.A. gut vertretbar?

Bei der Lesenswert-Diskussion um den Artikel Brandstiftung (Deutschland) vertrat eine 31er-IP die Ansicht, dass ein solcher Artikel falsch lemmatisiert sei und verweigerte dem Artikel die Auszeichnungsstimme. Dies nicht aufgrund inhaltlicher Mängel, sondern mit dem Argument "schlecht informiert". Es wurde die Ansicht vertreten, dass §306 bis §306f StGB das richtige Lemma für einen solchen "juristischen Aufsatz" sei. Ich hielt ebenfalls die Ansicht der IP - wohl hier eine Mindermeinung(?) - für vorzugswürdig, denn man bekommt im Artikel tatsächlich keine oder nur sehr spärliche Informationen über Brandstiftung(en) in D, sondern fast ausschließlich über das dazugehörige Strafrecht mit einer lehrbuchartigen Erklärung aller Straftatbestände und der dazu gehörigen Meinungsstreits. Mich wundert es fast, dass nicht einiges als "klausur- und examensrelevant" gekennzeichnet ist... @Chewbacca2205:, man müsste wohl folgende Lemmata diskutieren:

--ObersterGenosse (Diskussion) 23:52, 23. Jul. 2017 (CEST)

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dies eine Grundsatzdiskussion wird, denn sie betrifft nicht nur die Brandstiftung, sondern auch den Diebstahl, die Urkundenfälschung, die Kindesentziehung und, und, und - kurz: alle Begriffe, die wir schlagwortartig zur Beschreibung eines Straftatbestandes verwenden. Theoretisch ist natürlich eine Trennung denkbar in
(1) einen Artikel, der die Brandstiftung an sich beschreibt: Wie macht man das? Wie oft kommt das vor? Was für besondere Fälle gab es?
und
(2) einen eigenständigen Artikel, der die juristische Seite, also speziell den (Straf-) Tatbestand beleuchtet.
Wenn man das so machen will, müsste der rein juristische Artikel wohl in der Tat vielfach ein eigenes Lemma mit einem Zusatz oder mit der Paragrafennummer bekommen, sofern der jeweilige Begriff außerhalb der juristischen Welt tatsächlich auch ein Eigenleben führt. Dann allerdings wird man das in systematischer Hinsicht nicht auf die Brandstiftung beschränken können, sondern gleichermaßen auf alle Artikel anwenden müssen, die einen speziellen (Straf-) Tatbestand beleuchten. Ich weiß noch gar nicht, ob ich das wirklich möchte; konsequent wäre es jedenfalls.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 00:08, 24. Jul. 2017 (CEST)
Auch mir war klar, dass hier eine Grundsatzdiskussion entstehen wird. Und genau die wollte ich auch anstoßen... Deinen Vorschlag (nennen wir ihn mal Trennungstheorie) finde ich jedenfalls schonmal gut. --ObersterGenosse (Diskussion) 00:40, 24. Jul. 2017 (CEST)

FinVermV und ImmVermV

Hat jemand Lust, in Ergänzung zur Versicherungsvermittlungsverordnung auch die Artikel zu diesen beiden Verordnungen zu erstellen?

Würde mich sehr darüber freuen! :) Vielen Dank und beste Grüße, --Soluvo (Diskussion) 18:30, 24. Jul. 2017 (CEST)

Rechtliche Bewertung der Frage, ob Stadttauben Schädlinge sind

Zum Artikel Stadttaube gibt es einen kleinen Disput, bei dem es u.a. auch um die Frage geht, ob Stadttauben rechtlich als Schädlinge zu werten sind. Der VGH Hessen stufte in einem Urteil von 2011 Stadttauben als Schädlinge ein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen [2]. Auf der Diskussionsseite ist umstritten, ob und wie dieses Urteil im Artikel dargestellt werden soll (Diskussion:Stadttaube#Umfangreiche Überarbeitung Stadttaube-Mensch und Taubenabwehr). Dabei wird z.B. die Meinung vertreten, das Urteil des VGH Hessen sei nur eine Meinung von vielen und Richter könnten kein Recht setzen, dies könnten nur Gesetze. Weiterhin wird angeführt, das Urteil habe keine allgemeine, bundesweite Bindungswirkung, sondern nur für den konkreten Fall. Ich kann dies nicht beurteilen, weil ich kein Jurist bin. Ich würde daher gerne von Leuten, die sich damit auskennen, wissen, welche Bedeutung dieses Urteil hat und wie der Sachverhalt am Besten dargestellt werden soll. Außerdem noch eine eher nebensächliche Frage: Der VGH verweist in seinem Urteil auf § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3e TierSchG. Der entsprechende Paragraph hat sich seit dem jedoch geändert, die entsprechende Stelle ist nun § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8e TierSchG (siehe [3] mit Änderungsübersicht). Welche Auswirkungen hat dies auf die Darstellung im Artikel? --Potarator (Diskussion) 17:28, 27. Jul. 2017 (CEST)

Ich habe hierzu knapp Stellung bezogen. --Chz (Diskussion) 23:38, 27. Jul. 2017 (CEST)
Ich auch. --Opihuck 00:17, 28. Jul. 2017 (CEST)
Herzlichen Dank, für die "knappe" Stellungnahme (für Nicht-Juristen ist das "knapp" etwas ungewohnt ;-)). Leider geht der Edit-War trotzdem weiter. --Potarator (Diskussion) 01:11, 28. Jul. 2017 (CEST)

Auflösung von Verträgen

Mir sind in letzter Zeit folgende Artikel aufgefallen: Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Deutschland), Auflösung (Gesellschaftsrecht) und Vertragsauflösung. Möglicherweise gibt es weitere Artikel zu ähnlichen Themen, so dass wir zu einer Vereinheitlichung kommen müssten, auch bei den Kategorien. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:19, 26. Jul. 2017 (CEST)

Sehe zumindest bei den drei angezogenen Artikeln keine Möglichkeit einer systematischen Vereinheitlichung. Gibt es Deinerseits denn Vorschläge? --Chz (Diskussion) 11:52, 27. Jul. 2017 (CEST)
Da ist nichts mit Vereinheitlichung. "AUflösung" klingt so einheitlich, aber ein Arbeitsverhältnis kann schon an sich auf so viele Weisen aufgelöst werden: Aufhebungsvertrag, Kündigung durch den Arbeitgeber, kündigung durch den Arbeitnehmer, Auflösung nach Kündigungsschutzklage,...

Und dies sind noch einmal ganz andere Tatbestände als diejenigen, mit denen man Mietverträge auflöst. Oder Kaufverträge. Oder Reiseverträge.

Und die Auflösung einer GbR oder einer OHG - von Kapitalgesellschaften mal ganz zu schweigen - ist nochmal etwas ganz anderes, da muss man dann nämlich noch die ganze Gesellschaft liquidieren und alle auszahlen (Auseinandersetzung) und solche Geschichten.

Eine Zusammenfassung von Auflösungs-Artikeln im Rechtsbereich wäre etwa so, wie wenn man Weißes Haus, Bundestag, Kreml und Lok Sabha - zusammen mit allen anderen Parlamenten von Kanada bis Nordkorea und von Gambia bis Kiribati - einfach zu einem Artikel Parlament zusammenwerfen würde! --ObersterGenosse (Diskussion) 21:17, 1. Aug. 2017 (CEST)

Diesen Artikel habe ich vor kurzem angelegt. Eine zusätzliche Qualitätsüberprüfung durch ein, zwei Mitarbeiter dieses Portals wäre mir willkommen, und zwar um so mehr angesichts der heutigen Medienberichte über die EU-Kommission und Polen. Beste Grüße --Carolin 18:57, 19. Jul. 2017 (CEST)

Hallo Carolin. Ich finde den Artikel gut angelegt und ich erlaube mir als Anregung zu verweisen: Art 2 EUV idF des Vertrags von Lissabon ist aufgebaut auf Artikel I-2 des Verfassungsvertrags, der nie in Kraft getreten ist, aber ganz wesentliche Auswirkungen auf den EUV idF des Vertrags von Lissabon hatte (siehe zB diese Synopse EVV zu EUV, S. 5). Der EVV wird mE oft nicht als Grundlage erwähnt und die Diskussionen dazu sind auch oft sehr interessant und erhellend für die Entstehung der späteren Norm. Zu (siehe die zitierte Synopse von Opilio, S. A-5)
  • Menschenwürde – siehe Titel I GRC
  • Freiheit – siehe Artikel 6 GRC
  • Demokratie – siehe Titel V (demokratische Rechte) GRC
  • Gleichheit - Artikel 20ff GRC
  • Rechtsstaatlichkeit - Titel VI GRC
  • Wahrung der Menschenrechte - Präambel, Artikel 52 Abs. 3 und 4, Artikel 53 GRC

wäre vielleicht ein Ausbau möglich, wenn Du willst, da diese Normen miteinander korrespondieren. SG, Asurnipal (Diskussion) 21:11, 3. Aug. 2017 (CEST)

Hallo zusammen. Auf Diskussion:Arbeitskampfrecht (Deutschland) sucht jemand die Diskussion. Mag sich ein Fachkundiger darauf einlassen? Ich kann da hoechstens "formal" unterstuetzen (siehe seine Benutzerdisk). MfG -- Iwesb (Diskussion) 02:22, 4. Aug. 2017 (CEST)

Paralleljustiz

Hi, vor einiger Zeit gab es zum Lemma schon mal eine Anfrage, die von uns einhellig abgelehnt wurde, weil wir annahmen, dass es keine fachliche Definition gibt und das ein Assotiationsblaster aus zusammengegoogleten Presseberichten wird. Inzwischen hat Mathias Rohe (FAU Erlangen und Bay. Akademie der Wissenschaften) mehrere größere Arbeiten zum Thema verfasst und es gibt eine fachliche Grundlage für einen solchen Artikel. Ich schau mal, was ich mit vertretbarem Aufwand besorgen und auswerten kann und werde einen kleinen Artikel schreiben. Grüße --h-stt !? 16:20, 4. Aug. 2017 (CEST)

Der Artikel kommt mir etwas schräg vor. In der Einleitung definiert er ausschliesslich einen Straftatbestand der Bundesrepublik Deutschland, hat dann aber doch auch einen Abschnitt "Andere Länder" und ist zusätzlich zu Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland) in Kategorie:Strafrecht (Österreich) eingeordnet - aber beispielsweise nicht in Kategorie:Strafrecht (Schweiz), obwohl die Schweiz ebenfalls behandelt wird. Wäre es nicht sinnvoll, den Artikel in zwei aufzuteilen? Unter Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen verbliebe ein Artikel über § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland, der Rest käme in einen allgemeinen Artikel im Stile von en:Blasphemy law - dann wären auch die Interwiki-Links sauberer. Gestumblindi 21:33, 4. Aug. 2017 (CEST)

Hallo liebe Redaktion,

vielleicht kann von Euch mal jemand nach diesen Artikeln schauen. Die sind nicht nur redundant, sondern scheinen jedenfalls zum Teil völlig undifferenziert die Rechtslagen in Deutschland und Österreich zu vermengen. Außerdem bedarf es m. E. auch einer Prüfung auf Aktualität; ich meine mal gelesen zu haben, dass das OLG München das Lichte Intervall inzwischen ablehnt?! --2A02:908:1A0:6860:182E:3325:6C19:7671

Seit wann wird das denn als Lichter Intervall bezeichnet bzw. übersetzt?! Lichter Moment oder Lichter Augenblick, aber doch nicht lichter Intervall oder taucht das tatsächlich mittlerweile so in Lehrbüchern oder Rechtsprechung auf?--Losdedos (Diskussion) 20:17, 3. Aug. 2017 (CEST)
Kein Problem hinsichtlich des Lemmas: Das hieß schon immer so…--2003:42:2E23:1E7B:E01C:90B7:C4BE:7BAB 21:00, 3. Aug. 2017 (CEST)
Höre ich zum ersten Mal und ich mag nicht glauben, dass das weit verbreitet ist. Aber mag sein, dass das in den letzten Jahren/Jahrzehnten an mir vorbeiging. Tatsächlich, juris kennt es auch in dieser Form.--Losdedos (Diskussion) 23:19, 3. Aug. 2017 (CEST)
Nicht Jahre, sondern Jahrzehnte. Immerhin seit 1990, da hörte ich zum ersten Mal davon, im Sommer 1990... ich glaube, ein bißchen Weiterbildung täte uns allen gut...--2003:42:2E23:1E84:34AC:5D6D:8800:F3DB 06:19, 4. Aug. 2017 (CEST)
Begriff ist in der Rechtswissenschaft bekannt und eingeführt. Lemma hat Berechtigung. Die Rechtslage sowohl für Österreich als auch für Deutschland ist im Artikel ausreichend dargestellt. RSpr. zu dem Thema darf gerne ergänzt werden. --Chz (Diskussion) 12:41, 5. Aug. 2017 (CEST)

Zitierung von Gesetzen

Mir ist mehrfach aufgefallen, dass Gesetze unterschiedlich zitiert werden. Es gibt die Vorlage:BGBl, die aber nicht immer geeignet ist, weil dort oft nur die Änderungen aufgeführt sind, nicht aber der infolgedessen gültige Gesetzestext. Manchmal wird wörtlich zitiert, manchmal aber - wie mir aktuell bei Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland auffiel - ohne Quelle und ohne Kennzeichnung der Zitate. Nach den Regeln hier sind Gesetzestexte eigentlich Primärquellen. Streng genommen müsste also z.B. der jeweilige Gesetzeskommentar oder eine andere Sekundärquelle genommen werden. Stattdessen gibt es die meist benutzte Vorlage:§. Da ist dann der Auslegung freier Raum gelassen, was manchmal zu einer nicht zulässsigen Theoriefindung führt. Gibt es hier ggf. einen Baustein, um juristisch zweifelhafte Aussagen zu kennzeichnen? --Hannover86 (Diskussion) 10:43, 31. Jul. 2017 (CEST)

Wir benötigen keinen Extra-Baustein, sondern, wie es jedes gute Skript oder Lehrbuch macht, setzen wir entweder (str.) dahinter oder stellen die anderen Ansichten und Mindermeinungen dar. Gute Idee? --ObersterGenosse (Diskussion) 02:24, 2. Aug. 2017 (CEST)
Habe ich Dich richtig verstanden, Du willst bei einem Satz wie "Die Regelungen aus dem Recht über Kaufverträge ergeben sich aus §§ 433 ff. BGB.." dann beispielsweise Palandt, § 433 BGB Rn. 1 als Quelle anfügen? Kobschaetzki (Diskussion) 09:29, 2. Aug. 2017 (CEST)
Ehrlich gesagt, verstehe ich deine Frage noch nicht. Die angesprochenen Vorlagen dienen der Verlinkung von Rechtsvorschriften und der Fundstelle im BGBl. Was meinst du mit "manchmal wird wörtlich zitiert" und "manchmal ohne Quelle und ohne Kennzeichnung der Zitate"? Dann beschäftigst du dich mit dem Problem der Primär- und Sekundärquelle, was wohl mit dem erstangesprochenen Thema nichts (oder nur wenig) zu tun hat. Bitte erst das Problem einkreisen; so ist eine befriedigende Antwort nicht möglich. --Opihuck 10:29, 2. Aug. 2017 (CEST)
"Die Regelungen aus dem Recht über Kaufverträge ergeben sich aus §§ 433 ff. BGB.." - das ist ja keine Auslegung, sondern ein Hinweis, wo die Bestimmungen zu finden sind. Ich nehme mal foplgendes Beispiel aus Nichtraucherschutzgesetze_in_Deutschland#Tageseinrichtungen_f.C3.BCr_Kinder: "Es gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in Tageseinrichtungen für Kinder innerhalb aller Bundesländer. Einzig in Rheinland-Pfalz kann das Rauchen von der Leitung der Einrichtung für Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtung erlaubt werden, wenn aufgrund der Aufgabenstellung der Einrichtung ein Rauchverbot konzeptionell nicht vertretbar ist." Es ist nicht als Zitat gekennzeichneit, liest sich aber wie eine gesetzliche Vorschrift oder VO. Unverständlich ist der Begriff "konzeptionell". In der Fußnote zu der Tabelle steht so etwas ähnliches - wieder ohne Zitatkennzeichnung. In § des Gesetzes sind Tageseinrichtungen für Kinder nur in einer Aufzählung genannt. Der wörtlliche Satz dort lautet: "Die Leitung der Einrichtung kann Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtung das Rauchen erlauben, wenn aufgrund der Aufgabenstellung der Einrichtung ein Rauchverbot konzeptionell nicht vertretbar ist." Es muss also wenigstens der Halbsatz als Zitat gekennzeichnet werden. Unklar ist auch, was die "Nutzer" sind. Die Eltern der Kinder oder auch die pädagogischen Kräfte? Die Kinder sicher nicht. Unter der Übersicht über die Rauchverbote einzelner Bundesländer (tabellarisch) finden ich reihenweise wörtliche Zitate aus Gesetzen, z.T. sind die Links veraltet. --Hannover86 (Diskussion) 15:01, 3. Aug. 2017 (CEST)
Gut, aber das Beispiel, das du jetzt aufführst, ist doch eher ein Problem des von dir angesprochenen Artikels. Da scheint etwas inhaltlich überarbeitungsbedürftig zu sein. Gucke ich mir gerne mal näher an. Ist der angesprochene Abschnitt das einzige Problem? --Opihuck 15:20, 3. Aug. 2017 (CEST)

Nein - es wimmelt da nur so von unklaren Zitaten. --Hannover86 (Diskussion) 21:00, 6. Aug. 2017 (CEST)

Diskussion darüber, ob die Blockade ein „beispielloses Kriegsverbrechen“ gewesen sei. Weitere Meinungen unter Diskussion:Leningrader Blockade#Kriegsverbrechen erwünscht. —Rübenkopf 10:21, 16. Aug. 2017 (CEST)

Artikel des Tages in der englischen Wikipedia

Heutiger "Artikel des Tages" in der englischen Wikipedia ist Palsgraf v. Long Island Railroad Co., der bislang in keine einzige andere Sprache übersetzt wurde. Das erstaunt nicht, da es sich um ein derart spezifisch US-amerikanisches Rechtsthema handelt. Trotzdem finde ich ihn interessant; er zeichnet sich m.E. auch durch gute Allgemeinverständlichkeit aus, selbst wenn man sich bislang gar nicht mit amerikanischem Schadenersatzrecht beschäftigt hat. Der Fall ist auch bizarr genug (Frau, die auf ihren Zug wartet, wird auf dem Bahnsteig von einer öffentlichen Personenwaage getroffen, als diese durch eine Explosion umkippt, die ein fallengelassenes Paket mit Feuerwerk ausgelöst hat), um potentiell wie geschaffen für "Schon gewusst?" zu sein... Obwohl die Portalseite hier gerade recht schläfrig wirkt - findet sich eventuell jemand, der zumindest eine solide Kurzversion für die deutsche WP schreiben könnte? Wäre vielleicht sogar etwas für den Schreibwettbewerb? Ich selbst traue mir das nicht zu. Gestumblindi 02:46, 24. Aug. 2017 (CEST)

Angeklagte(r) / Beschuldigte(r) stirbt, bevor ein Urteil rechtskräftig wird

Selbiger Sachverhalt kommt in der Praxis öfter vor, wird aber in Wikipedia weder bei "Rechtskraft" noch bei "Urteil(Recht)" behandelt, erklärt oder verlinkt.

Das betrifft beispielsweise Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, Jack Unterweger u.a.

Damit verbunden ist der Begriff des "mutmaßlichen Täter" oder "der Tat verdächtig". Wer nicht verurteilt wurde, für den/die gilt die Unschuldsvermutung. Streng genommen gilt selbige auch für die mutmaßlichen Attentäter des 9/11. Kommt auch nicht in Wikipedia vor.

Welcher Rechtskundige fühlt sich berufen, dergleichen bei "Rechtskraft" und/oder "Urteil(Recht)" einzufügen? --90.146.201.33 22:21, 9. Sep. 2017 (CEST)

Das wäre wohl eher ein Thema für Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), vgl. § 206a StPO, BGH 4 StR 595/97 - Beschluß v. 8. Juni 1999. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:20, 15. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:28, 18. Sep. 2017 (CEST)

Servus,
Ich bitte um Aufmerksamkeit für dieses Qualitätsproblem.
Danke & Gruß, Ciciban (Diskussion) 07:57, 12. Sep. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 09:26, 20. Sep. 2017 (CEST)

Pornografie im Internet

Bitte um fachlichen Gegencheck der letzten Änderungen des Benutzers Uwe Martens im Artikel Pornografie im Internet (Versionsgeschichte, Gesamtdiff. zum dzt. Stand). Bin nicht aus DE und IANAL, kann daher über diese Änderungen nicht auf Richtigkeit oder (Teil-)Unrichtigkeit befinden. - Danke im Voraus für die fachliche Hilfe!

Anlass seiner Änderungen in Pornografie im Internet liegt in seiner, gelinde gesagt, querfeldein-Argumentation gegen die Pornografisierung der deWP. Und er vermeint beharrlich die deWP wäre eine deutsche WP und sie würde deshalb deutschem (nicht US- oder sonstigem) Recht unterliegen. Vgl. vorzuletzt die Diskussion:Masturbation (mit den Abschnitten #Verstoß gegen den JMStV samt zwei Unterabschnitten sowie #Anderer Aspekt). Somit hat die Korrektheit der Änderungen nicht nur qualitative Aspekte auf diesen Artikel, sondern auch in den ANR- bis in div. Meta-Diskussionen. --Elisabeth 11:14, 19. Sep. 2017 (CEST)

Meine Ergänzungen stehen nicht mehr zur Debatte. Soll der Artikel in seinem rudimentären Zustand bleiben. Damit erledigt. -- Uwe Martens (Diskussion) 08:25, 27. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe Martens (Diskussion) 08:26, 27. Sep. 2017 (CEST)

Artikelwunsch "Untertauchen"

Im Zusammenhang mit dem Thema "Zwangsheirat" kam ich auf das Thema "Untertauchen", fand aber hierzu keinen WP-Artikel. Es gibt Artikel zu damit verwandten Konzepten (Identitätsfeststellung, Versteck, Zeugenschutzprogramm), aber das trifft es alles nicht. Es bestand nun zeitweise eine eigene Begriffklärungsseite dafür mit (abgesehen von der wörtlichen Bedeutung bzgl. Wasser etc) ungefähr folgenden Aspekten bzgl. Untertauchen (im Sinne: Aufenthalt an einem unbekannten Ort oder unter falschem Namen):

Als Begriffklärungsseite war es nicht tragbar, siehe Diskussion:Tauchen (Begriffsklärung) #Wieso leitet Untertauchen hierher?.

Es wäre hilfreich, wenn jemand hier einen ersten Ansatz für einen Artikel dazu anzulegen würde (es könnte Untertauchen (Recht) angelegt werden – derzeit ein Rotlink, auf den einige wenige WP-Artikel verweisen – oder die Weiterleitungsseite Untertauchen überschrieben werden). Das Thema "Untertauchen" hat zwar womöglich mehr mit Verwaltung, Kriminalistik und Geschichte zu tun hat als mit Recht per se, aber Rechtliches spielt dabei auch eine wesentliche Rolle, deshalb frage ich hier. Ich würde mich über einen neuen Artikel, oder auch über Anschubhilfe in diese Richtung, freuen. Grüße --Carolin 20:02, 7. Sep. 2017 (CEST)

Hi Carolin, Artikel ist geschrieben. Könntest du noch die Kats hinzufügen, das kannst du besser als ich. Liebe Grüße --Opihuck 23:17, 7. Sep. 2017 (CEST)
Hi Opihuck, das habe ich soeben gesehen: Recht herzlichen Dank!
Die Kategorie hat schon eine IP hinzugefügt, ich habe nun BKL und eine sehr kurze historische Anmerkung ergänzt.
Beim Lesen stellt sich die Frage, ob der Begriff in D/A/CH in ähnlicher Weise verwendet wird und ob man etwas allgemeiner "im deutschen Ausländerrecht" ersetzen könnte durch: "in rechtlichen Zusammenhängen, insbesondere im deutschen Ausländerrecht". Was denkst du dazu? --Carolin 23:36, 8. Sep. 2017 (CEST)
Ich habe - in der Annahme deiner Zustimmung - die vorstehenden Zeilen auf die Disk-Seite kopiert. Wir sollten die Fachdiskussion dort fortsetzen. Ich habe dir deshalb dort geantwortet. --Opihuck 12:48, 9. Sep. 2017 (CEST)
Danke sehr und zum Abschluss liebe Grüße --Carolin 15:16, 9. Sep. 2017 (CEST)

Alte Rechtschreibung in Lemmata

Sollte nicht besser die amtliche, im Gesetzestext vorgesehene Bezeichnung für die Lemmata entscheidend sein und nicht die aktuelle Rechtschreibung? Mir fällt das u. a. beim Passgesetz und bei der Strafprozessordnung auf. Dass der Gesetzgeber sich selbst bei den Änderungsgesetzen nicht daran hält, ist erstmal irrelevant für die amtliche Schreibweise, die im Gesetz selbst steht. Diese sollte entscheidend für das Lemma sein. --Bessawissa94 (Diskussion) 19:30, 12. Sep. 2017 (CEST)

Puuh, schwierige Frage. Es trifft zu, dass der Titel beider von dir genannter Gesetze immer noch mit "ß" geschrieben wird, weil die Urfassung der Gesetze vor der Rechtschreibreform verkündet wurde. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, alte Gesetze im Falle von Änderungen nicht durchgehend auf die neue Rechtschreibung umzustellen, sondern nur partiell, nämlich nur in den Bereichen, in denen es Änderungen gibt. Das führt leider zu einer uneinheitlichen Schreibweise: In älteren Bestimmungen des Gesetzes wird "daß" geschrieben, bei inzwischen erfolgten Änderungen dagegen schon "dass". Wir haben also alte und neue Rechtschreibung in einem Gesetzestext.
Werden die Stammgesetze (noch mit "ß" geschrieben) geändert, wendet der Gesetzgeber für den Änderungsbefehl des in alter Schreibweise verkündeten Gesetzes aber bereits die neue Schreibweise an. Ich habe mal die beiden letzten Änderungen von StPO und PassG (sorry: PaßG) herausgesucht. Sie lauten:
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
Vom 27. August 2017
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
Vom 7. Juli 2017
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 3
Änderung des Passgesetzes
Das Passgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Also, du siehst, der Gesetzgeber ist selbst nicht so ganz konsequent. Er ändert Gesetze, die so gar nicht heißen.
Ich würde sagen: Wir werden noch viele Jahre mit diesem Durcheinander leben müssen. Weil aber der Gesetzgeber heute die in alter Schreibweise verkündeten Gesetze selbst nach den neuen Rechtschreibregeln zitiert, ist das Lemma nach neuer Rechtschreibung ebenfalls gerechtfertigt. --Opihuck 20:58, 12. Sep. 2017 (CEST)

Artikel Gefangener

Hallo, liebe Juristen, ich bin gerade zufällig auf diesen Artikel gekommen. Ich bin kein Jurist und kann mir da kein fachkundiges Urteil erlauben, aber auf mich wirkt der Artikel schlicht gruselig:

Nicht ein einziger Beleg im gesamten Artikel, das geht m.E. bei so einem Thema gar nicht. Also im Klartext TF von vorne bis hinten. Unten dann ein paar Links, die wohl eher unter die Rubrik "Primärliteratur" fallen - d.h. bestenfalls für OR taugen. Selbst diese sind anscheinend jedoch für den Artikel nicht mal ausgewertet worden.

Die Artikeldisk. lässt erahnen, dass es schon diverse Verbesserungsversuche gegeben hat - vielleicht war's ja früher noch schlimmer. Was macht man mit sowas? Ist das bei Euch hier die richtige Adresse, um das fachkundigen Leuten zur Aufmerksamkeit zu bringen? Gruß, --91.34.32.113 19:00, 21. Sep. 2017 (CEST)

P.S. Ich hatte das hier gerade fertiggeschrieben und dachte, ich gucke mal, ob es nicht einen - möglicherweise besser geschriebenen oder redundanten - Artikel Gefangenschaft gibt. Gibt es. Und da ist alles noch viel schlimmer. Wirkt komplett frei zusammenassoziiert von vorne bis hinten.

Kategoriensystematik Gewässer- und Seerecht

Ich habe hier einige Gedanken dazu aufgeschrieben. Wenn jemand sich gerne mit der Kategorien-Logik beschäftigt, würde ich mich über Kommentare dort freuen.

Nebenbei ist mir auch gerade aufgefallen, daß der kurze Artikel Baubetreuungsvertrag einer kleinen Überarbeitung bedarf. Die Formulierungen dort scheinen einem lexikalischen Artikel noch nicht angemessen.

nette Grüße, Kai Kemmann (Diskussion) 12:40, 17. Jul. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:50, 8. Jul. 2019 (CEST)