Rauchverbot
Ein Rauchverbot untersagt, Tabak oder ähnliche Substanzen unter Glimm-, Flammenerscheinung oder Tabakrauchemission zu sich zu nehmen. Auch das Abbrennen von Tabak, ohne den Rauch zu inhalieren, ist untersagt.
Rauchverbote können z. B. von Inhabern eines Hausrechtes, vom Gesetzesgeber oder Anderen erlassen werden. Die Legitimität eines Rauchverbotes kann umstritten sein, z. B. wenn ein Vermieter ein Rauchverbot für die vermietete Wohnung erlässt.
Viele Raucher sind nikotinsüchtig. Das erschwert die Durchsetzung eines Rauchverbotes.
Ziele
Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen:
- Brandschutz
- Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen
- Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung (Nichtraucherschutz)
- Verkehrssicherheit
- Schutz Jugendlicher vor der Verführung zum Rauchen (Jugendschutz)
- Volkswirtschaftliche Gründe
- Betriebswirtschaftliche Gründe
- Religiöse und weltanschauliche Gründe
- Schutz von Rauchern vor Selbstschädigung oder/und Abhängigkeit
Die letzten beiden Punkte, welche die Religionsfreiheit bzw. die Freiheit eines mündigen Menschen umfassen, sich selbst zu schädigen, spielen in liberalen und säkularen Rechtssystemen die geringste Rolle und können keine gesetzlichen Verbote begründen, da sie gegen das Prinzip der Handlungsfreiheit verstoßen würden. Siehe auch Allgemeine Handlungsfreiheit.
Brandschutz
Brennende Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen fallen unter den Begriff "offenes Feuer". Als solche sind sie seit langem in explosions- und feuergefährdeten Bereichen verboten. Dies erfolgt wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutzes oder aufgrund von Auflagen des Versicherers.
Betroffen sind häufig historische Gebäude, Wälder bei Trockenheit, U-Bahnhöfe und Betriebsstätten mit brennbaren Stoffen oder explosiven Gasen und Stäuben (beispielsweise Tankstellen, Sägewerke oder Bergwerke). Dazu zählen meist auch Gebäude wie Museen oder Archive, wobei der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht. Spezielle Besonderheiten sind lokal bedingt wie das generelle Rauch- und Feuerverbot in Wiener Theatern, welches nach dem Brand des Ringstraßentheaters erlassen wurde. Dieses gilt für die Bühnen und nicht die Zuschauerräume. Siehe auch: Brandschutz.
Vermeidung von Verschmutzung
Rauchverbote sind seit langem üblich
- in Geschäften, um zu vermeiden, dass ausliegende Waren Tabakgeruch annehmen,
- in Krankenhäusern und Pflegeheimen,
- in vielen Labors und empfindlichen Produktionsbereichen.
- in öffentlichen Verkehrsmitteln wie z. B.: Bussen, S-Bahnen etc.
Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene oder liegengelassene Kippen, aber auch Verschmutzung durch den Rauch und die Asche) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen; bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet.
Schutz von Passivrauchern
Tabakrauch kann für Passivraucher erhebliche Beeinträchtigung, Gefährdung und Schädigung verursachen:
- kurzfristig Unwohlbefinden, Beklemmung, Appetitverlust
- Augen- und Atemwegsreizungen
- langfristig gesundheitlichen Folgen bis hin zu einem statistisch erhöhten Krebs- und Herzinfarktrisiko [1]
- bei empfindlichen oder gesundheitlich vorgeschädigten Personen Asthmaanfälle, Migräne, Allergieschübe
- bei Schwangeren Schädigung des Embryos. Verantwortungsvollen Schwangeren wird erst durch ein Rauchverbot der Besuch öffentlicher Örtlichkeiten wieder möglich.
- anhaftende Geruchsbelastung von Körper, Kleidung und mitgeführten Gegenständen.
Der Schutz von Passivrauchern ist das primäre Motiv für Rauchverbote
- am Arbeitsplatz, siehe § 5 Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)
- in Gaststätten, auch für die Gäste und die dort Beschäftigten.
- in Krankenhäusern
Erst Mitte des 2000er Jahre wurde begonnen, dem Schutz der Passivrauchenden mehr Beachtung zu schenken, um weltweit Rauchverboten in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch Gaststätten zum Durchbruch zu verhelfen. Hier wird argumentiert, dass Passivrauchen nicht nur als belästigend empfunden wird, sondern wegen der gravierenden Folgen eine Beeinträchtigung der Gesundheit darstellt.
Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit wird ein Rauchverbot für Fahrzeugführer diskutiert. Dies ist jedoch umstritten.[2] Allerdings können einige schwere Verkehrsunfälle auf das Rauchen zurückgeführt werden.[3] Auch die Rechtsprechung scheint hierzu eindeutig: „Auszugehen ist davon, dass ein gewisser Leichtsinn schon darin zu erblicken ist, dass während der Fahrt geraucht wird. Dies beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit schon deshalb, weil er beim Rauchen nicht beide Hände ausschließlich zum Halten und Betätigen des Lenkrads gebrauchen kann.“[4] Ein Rauchverbot am Steuer herrscht bereits in Belgien und Schottland.
Jugendschutz
Das Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt derzeit zwischen 10 und 15 Jahren. Dementsprechend heftig umkämpft sind Maßnahmen, die spezifisch Jugendliche vor dem Rauchen schützen sollen. Dazu gehören:
- Werbeverbote
- Verbote versteckter Werbung (Sponsoring)
- Verkaufseinschränkungen (siehe § 10 Jugendschutzgesetz)
- Rauchverbote in Schulen (in den deutschen Bundesländern Mitte des 20er Jahrzehnts erlassen)
- Rauchverbote in Diskotheken (2006/7 in Deutschland umstritten)
Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Nikotin von 18 auf 19 Jahre angehoben; Portugal will diese Grenze von 16 auf 18 Jahre anheben. Auch in Deutschland traten Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 in Kraft, welche die Grenze von 16 auf 18 Jahre anhob. Das Vereinigte Königreich überlegt, das legale Rauchalter auf 21 Jahre zu erhöhen.
Viele Zigarettenhersteller bemühen sich vordergründig um Jugendschutz mit Aussagen wie z. B. „Rauchen: Bitte nur Erwachsene“ oder „Zigaretten sind Genussmittel für Erwachsene“. Kritiker befürchten allerdings, dass Kinder dadurch zum Rauchen motiviert werden, weil sie mit dem Rauchen das erstrebte Erwachsensein assoziieren.
Religiöse Motive
In religiösen Stätten wie Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln wird Rauchen heute in der Regel als ebenso unpassend angesehen wie Essen oder Trinken. Bis zum Barock war dies in katholischen Kirchen durchaus üblich, auch Haustiere wurden mitgebracht.
In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie zum Beispiel bei den Zeugen Jehovas. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen weit verbreitet, und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher signifikant höher als in Europa. Im Ramadan ist tagsüber das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen. Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in zahlreichen Religionen und Weltanschauungsgruppen allerdings zum Kultus. Siehe auch beispielsweise Rastafari sowie Weihrauch.
Volkswirtschaftliche Motive
Die volkswirtschaftlichen Folgen des Rauchens sind umstritten. Die gesundheitliche Selbstschädigung der Raucher wirkt sich über die verkürzte Rentenbezugsdauer vermutlich positiv auf die Gesamtheit der Sozialkassen aus. Andererseits erbringen Raucher aufgrund häufigerer Krankmeldungen und vieler Pausen (nicht zuletzt wegen des Rauchverbots am Arbeitsplatz) im Durchschnitt geringere Arbeitsleistungen als Nichtraucher. Dazu addieren sich noch der volkswirtschaftliche Schaden, der unter anderem aus den verlorenen Lebensjahren entsteht, sowie die erhöhten medizinischen Kosten, die aufgrund durch das Rauchen verursachter Krankheiten (z. B. Raucherlunge, Raucherbein) entstehen. Demgegenüber stehen die staatlichen Einnahmen aus der Tabaksteuer.
In einem liberalen Rechtssystem genügt die volkswirtschaftliche Argumentation ohnehin nicht, um Eingriffe in die persönliche Freiheit zu begründen. Sie spielte aber historisch eine erhebliche Rolle, zum Beispiel beim Kampf des Nationalsozialismus gegen das Rauchen.
Geschichte
Die ersten Rauchverbote kamen auf, als das Rauchen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf Rauchen bis 1692 sogar die Todesstrafe. Einer bekannten Anekdote zufolge war für manchen 1848er-Revolutionär die wichtigste Forderung die Abschaffung des Rauchverbots im Berliner Tiergarten.
Das Rauchverbot in den Schützengräben des ersten Weltkriegs diente dem Selbstschutz: das Anzünden oder Aufglimmen einer Zigarette konnte die Position eines Soldaten verraten und ihn damit zum leichten Ziel machen.
In Zügen gab es schon seit dem 19. Jahrhundert Nichtraucherabteile, allerdings umfassten diese zunächst nur den kleineren Teil der Sitzplätze. Im Lauf des 20. Jahrhunderts wurde der Anteil der Nichtraucherplätze bedarfsgemäß immer mehr erweitert.
Erstmalig mit den gesundheitlichen Gefahren begründete Rauchverbote wurden nach Meinung des US-Forschers Robert N. Proctor in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen. Der US-Konzern Philipp Morris versuchte vor diesem Hintergrund, Rauchverbote in Misskredit zu bringen (Vergleich von Nichtraucherzonen mit Judengettos [5]), doch ohne Erfolg.
Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen etwa 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein.
Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich (durch Trennwände o. Ä.) voneinander geschieden waren. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge oder Flüge unter einer bestimmten Dauer, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt. Es wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich (niedrigerer Kraftstoffverbrauch durch geringeren Bedarf an Zapfluft sowie geringere Reinigungskosten) begründet.
Gesellschaftliche Akzeptanz
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist nach aktuellen Umfragen in der deutschen Bevölkerung hoch. Meinungserhebungen, auch der Tabakindustrie, ergeben regelmäßig Mehrheiten der befürwortenden Seite. Wie das ZDF berichtet, würden 55 Prozent der Deutschen ein Verbot am Arbeitsplatz begrüßen.[6] Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat in einer Umfrage festgestellt, dass sich über 80 Prozent der Nie-Raucher und über 70 Prozent der Ex-Raucher sowie 25 Prozent der aktiven Raucher in Deutschland für komplett rauchfreie Gaststätten aussprechen. Insgesamt sind dies 60 Prozent der Bevölkerung. [7] Auch der offenere und zum Teil sogar öffentliche Umgang Betroffener mit dem Thema zeugt vom aktuellen Meinungswandel in der Gesellschaft.[8]
Eine Studie der KPMG[9] zeigt, dass sogar Kneipen-Betreiber bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen mit Umsatzzuwächsen und Neukunden rechnen können. In den USA, Irland, Italien und Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte; viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen. In Neuseeland ist der Umsatz in der Gastronomie 2005 um fast 10 Prozent gestiegen.
Ein Hauptgrund, warum ein großer Teil der Raucher gesetzliche Rauchverbote ablehnt, dürfte wohl deren Nikotinabhängigkeit sein, die eine längere Abstinenz aufgrund der Entzugserscheinungen nur schwer ertragen lässt. Außerdem gehört es für viele Raucher zur Gewohnheit, in bestimmten Situationen zur Zigarette zu greifen – zum Beispiel nach dem Essen.
Kritiker eines Rauchverbotes in gastronomischen Einheiten sehen darin einen Eingriff in die Eigentumsrechte und Unternehmerrechte der Gastwirte. Viele Raucher und auch manche Nichtraucher würden sich durch ein Rauchverbot bevormundet sehen.
Einige Befürchtungen bei Einführung eines staatlichen Rauchverbotes sind:
- Höhere Lärmbelästigung für Anwohner von gastronomischen Betrieben in der Nacht durch eine Verlagerung des Aufenthaltes von Gästen vor die Tür (wenn kein abgetrenntes Raucherzimmer in den gastronomischen Betrieben zur Verfügung steht).
- Betriebesterben im grenznahen Bereich (soweit im benachbarten Ausland nicht ebenfalls Rauchverbote eingerichtet sind), da vermutet wird, dass Raucher rauchfreie Betriebe eher meiden.
- Aussterben der „Wirtshauskultur“ in Süddeutschland, insbesondere in Bayern.
Rauchverbote im deutschen Sprachraum
Deutschland
Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland bereits seit 1975 verboten.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist damit verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, ist sie auch im Internet verboten. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, ist es untersagt, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Ebenso ist es verboten, eine Veranstaltung oder ein Event, wie zum Beispiel Formel-1-Rennen, zu sponsern, die bzw. das grenzüberschreitende Wirkung hat.[10]
In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr.[11][12]
Verkehrsmittel
Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ein gesetzliches Rauchverbot.[13] Ausnahmereglungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich.
Ebenfalls seit 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) nicht gestattet. [14]
In vielen Bundesländern war das Rauchen im Nahverkehr jedoch schon seit Juli 2005 bzw. Mai 2006 untersagt, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Als letzte Bundesländer schlossen sich zum 1. Juli 2007 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin dem Rauchverbot an.
Auf Flughäfen ist bereits seit den 1990er Jahren in der Regel das Rauchen nur in speziell ausgewiesenen Zonen erlaubt.
Minderjährige
Nach der seit 1. September 2007 geltenden Fassung des § 10 Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche Tabakwaren weder abgegeben noch darf ihnen dort das aktive Rauchen gestattet werden. Kinder und Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Altersgrenze für das Rauchen wurde folglich am 1. September 2007 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Seither dürfen an Kinder und Jugendliche generell keine Tabakwaren mehr abgegeben werden. Eine Übergangsfrist besteht jedoch hinsichtlich des Automatenverkaufs. Hier bleibt die alte Regelung noch bis zum 1. Januar 2009 bestehen. Es ist jedoch bereits seit dem 1. September 2007 untersagt, Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu gestatten[15] [16]. Rauchende Kinder oder Jugendliche handeln nicht rechtswidrig, wenn sie „trotz fehlender Gestattung“ in der Öffentlichkeit rauchen.
Schulen
In mehreren Bundesländern ist ein Rauchverbot in Schulen gesetzlich verankert:
- In Bayern sowie in Niedersachsen gilt seit dem Schuljahr 2006/2007 ein generelles Rauchverbot an Schulen für Schüler und Lehrer, sowie für Besucher. Eine Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen haben.
- In Berlin gilt an allen Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer seit dem Beginn des Schuljahres 2004/2005.
- In Bremen gilt seit dem 1. August 2006 ein generelles Rauchverbot in allen Schulen und im „unmittelbaren Umfeld“. Eine Nichtbeachtung des Rauchverbots kann eine Geldstrafe von bis zu 500 € nach sich ziehen.
- In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2005 ein striktes Rauchverbot für alle Personen in allen Räumen und auf allen Flächen der etwa 2.000 Schulen.(§ 3 Abs. 9 Satz 3 Hessisches Schulgesetz)
- In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen auf dem Schulgrundstück seit Anfang 2005 untersagt (§ 54 Abs. 5 Schulgesetz).
Arbeitsplatz
In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern.
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:
ArbStättV 2004 § 5 Nichtraucherschutz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Im Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 wird folgender Nachtrag gemacht: Dem § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, die zuletzt durch Artikel 6 Abs. 4 der Verordnung vom 6. März 2007 geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."
Konkrete Regelungen können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bzw. Personalrat) durch Betriebsvereinbarung getroffen werden, z. B. die Einrichtung von Raucherräumen bei sonst allgemeinem Rauchverbot.
Gastronomie
Eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA aus dem Jahr 2005 führte nicht zu nennenswerten Verbesserungen des Nichtraucherschutzes. Daher wurden in den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder, die zumeist im Verlauf des Jahres 2007 verabschiedet wurden, Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige Länder erlauben die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen, andere Länder führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft, einige Bundesländer führten sie bereits 2007 ein und andere folgen im Verlauf des Jahres 2008.
Öffentliche Verwaltung
In Vorgriff auf das zum 1. September 2007 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens („Nichtraucherschutzgesetz“) [17] hat das Bundeskabinett beschlossen, bereits zum 1. Juli 2007 das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen des Bundes zu untersagen und geeignete Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zu ergreifen. Durch Artikel 1 des Gesetzes wird das Bundesnichtraucherschutzgesetz eingeführt, welches die Einführung eines Rauchverbots in den Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt und das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Es werden jedoch spezielle Zonen zum Rauchen eingerichtet, wo Tabak konsumiert werden kann, ohne die Nichtraucher zu gefährden. Hierbei können entweder spezielle Räume eingerichtet oder Außenbereiche als Raucherzonen ausgewiesen werden. Zusätzlich werden für die Bediensteten des Bundes Raucherentwöhnungskurse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherren angeboten.
Exemplarisch sei der BMF-Erlass Z C 1 – P 1815/06/0002 Dok.Nr. 2007/0163076 vom 25. Juni 2007 genannt, welcher die Regelungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen umsetzt.
Mietwohnung
Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt.[18] Jedoch kann übermäßiges Rauchen in der Mieterwohnung zu Schadenersatzansprüchen wegen übermäßiger Nutzung der Mietsache führen.[19] Raucher sind beim Auszug zum Ersatz der Kosten für Dekorationsarbeiten verpflichtet, wenn Verfärbungen und Ablösungen von Tapeten sowie ein in der Wohnung festsitzender Tabakgeruch durch starkes Rauchen verursacht wurde.[20] Ebenfalls zum Schadenersatz führt es, wenn durch das Rauchen beim Auszug die Geruchsbelästigung nicht durch einfaches Lüften beseitigt werden kann.[21]
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 124/05) sind o.a. Entscheidung jedoch veraltet. Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßes Gebrauch und kann daher KEINE Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Das Rauchen im Treppenhaus darf durch den Vermieter verboten werden.[22] Beeinträchtigungen durch Passivrauchen beim kurzzeitigen Aufenthalt im Treppenhaus oder Lift sind hingegen zumutbar.[23]
Dringt aufgrund der besonderen Bauweise eines Hauses der Tabakrauch aus der Wohnung eines Rauchers in eine andere Wohnung, kann aufgrund der Gesundheitsbeeinträchtigung und der Geruchsbelästigung eine Mietminderung gefordert werden,[24] auch ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages in einem solchen Fall (besondere Bauweise des Hauses) durch den Mieter gerechtfertigt.[25]
Hinsichtlich der Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung einer Mietpartei durch eine andere Mietpartei durch das Rauchen auf dem Balkon oder das Rauchen am Küchenfenster liegt nur erstinstanzliche Rechtsprechung vor, die uneinheitlich ist, weshalb in der Praxis oftmals Vereinbarungen über Rauch- und Lüftungszeiten zwischen den betroffenen Mietparteien der Vorzug gegeben wird.
Übersicht über die Rauchverbote einzelner Bundesländer
Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot in allen Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in der Gastronomie. In Festzelten und in abgetrennten Räumen von Gaststätten ist das Rauchen weiterhin erlaubt. In Diskotheken dürfen dagegen keine Raucherräume eingerichtet werden.[26]
Bayern: In Bayern gilt seit dem 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Hochschulen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen sowie in der gesamten Gastronomie.[27] Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, so genannte Raucherräume in Gaststätten einrichten zu können,[28] wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ersatzlos gestrichen. Auch die zunächst geplanten Ausnahmeregelungen für Festzelte wurden nicht eingeführt. Des weiteren wurde eine Hinwirkungspflicht verankert, wonach der Freistaat Bayern und die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie beteiligt sind, auf Rauchverbote hinzuwirken haben.
Berlin: Seit dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden des Landes, der Bezirke und in den Bürgerämtern untersagt. Das Rauchverbot gilt auch in Bars, Kneipen und Restaurants sowie ausnahmefrei in Diskotheken und Kinder- und Jugendeinrichtungen unabhängig von der Art der Trägerschaft. Für den Gaststättenbereich gilt eine Ausnahmereglung für abgeschlossene Nebenräume, sofern eine Gesundheitsgefährdung für nicht rauchende Gäste und das Personal ausgeschlossen ist (= faktisches Servierverbot). Ab dem 1. Juli 2008 soll ein Verstoß gegen das Gesetz für rauchende Gäste mit bis zu hundert Euro, für Gastwirte mit bis zu tausend Euro sanktioniert werden.[29]
Brandenburg: Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Heimen und in der Gastronomie. In Gaststätten ist die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen zulässig, sofern kein ständiger Luftaustausch mit den übrigen Räumen besteht. Diese Ausnahme gilt nicht für Diskotheken.[30]
Bremen: Es existiert bereits ein Rauchverbot seit dem 1. August 2006 in Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und in Schulen. Das „Bremische Nichtraucherschutzgesetz“ wurde am 18. Dezember 2007 von der Bürgerschaft verabschiedet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Raucherräume in Restaurants und Diskotheken. Jedoch dürfen diese keine Tanzfläche besitzen, außerdem ist das Rauchen in Festzelten gestattet.[31]
Hamburg: Am 1. Januar 2008 trat in Hamburg das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Hamburg war das erste Bundesland, das den Nichtraucherschutz festgeschrieben hat. Dies geschah am 4. Juli 2007 in der Hamburger Bürgerschaft durch einen fraktionsübergreifenden und einstimmigen Beschluss zum „Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz“.[32]
Damit wird das Rauchen an folgenden Orten verboten sein:
- Gaststätten, außer in abgeschlossenen Räumen
- Lebensmittelgeschäften
- Behörden
- Gerichten
- Heimen
- Krankenhäusern
- Schulen und Hochschulen
- Sporthallen
- Hallenbädern
- Museen und Theatern
- Diskotheken
- Einkaufszentren und Gefängnissen
Ein absolutes Rauchverbot gilt in:
- Schulen
- Jugendeinrichtungen und Lebensmittelgeschäften
Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Freischankflächen sowie Klub- oder Vereinsheime, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Hessen: Das Gesetz zum Nichtraucherschutz ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Folgende Bereiche werden erfasst:
- Gebäude und geschlossene Räume von Behörden
- Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
- Sportanlagen
- Theater, Museen, Kinos, Konzertsäle
- Hochschulen, Heime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Flughäfen
- Gaststätten und Diskotheken
Das Rauchen in Gaststätten und Diskotheken ist nur in komplett abgetrennten und speziell dafür ausgewiesenen Nebenräumen erlaubt.[33]
Mecklenburg-Vorpommern: Das Rauchverbot ist am 1. August 2007 in Kraft getreten.[34]
Das Verbot gilt in Gebäuden von:
- Behörden
- Schulen und staatlichen Hochschulen
- Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Heimen
- Sportstätten
- Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Veranstaltungsstätten
- Passagierterminals bestimmter Flug- und Fährhäfen
- Gaststätten und Diskotheken (erst seit dem 1. Januar 2008)
Niedersachsen: Seit dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Schulen, in Hochschulen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen sowie in der gesamten Gastronomie und in Diskotheken. Es besteht die Möglichkeit, vollständig abgeschlossene Nebenräume als Raucherzonen auszuweisen.[35]
Nordrhein-Westfalen: Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes trat am 1. Januar 2008 in Kraft, für das Rauchverbot in Gaststätten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2008 (§ 7 des Gesetzes).[36] [37] In Gaststätten können Nebenräume, die nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche belegen dürfen, als Raucherzonen eingerichtet werden, jedoch sind dabei (gemäß § 3 Abs. 6) Vorkehrungen zu treffen, um den gesundheitlichen Schutz der übrigen sich in der Gaststätte aufhaltenden Personen soweit wie möglich zu gewährleisten. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu[38]: Die Ausnahmen dürfen nicht dazu führen, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens für die sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen, insbesondere auch für die dort beschäftigten Menschen, nicht sichergestellt ist. Dies bedeutet letztlich ein faktisches Servierverbot (wie bei der Regelung im Land Berlin). In Schulen wird das Rauchverbot ab 1. Januar 2008 während Schulveranstaltungen ausnahmslos auf dem gesamten Schulgrundstück gelten, Raucherecken auf dem Schulhof und Raucherzimmer für Lehrer sind dann nicht mehr zulässig. Das Rauchverbot gilt auch bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
Rheinland-Pfalz: Der rheinland-pfälzische Gesetzestext[39] gestattet das Rauchen nur in abgetrennten Räumen (sofern diese kleiner als die restlichen Zimmer sind) sowie in Festzelten. Diese Räume müssen speziell gekennzeichnet sein. Auch wird das Rauchen in Lokalen mit einer Tanzfläche sowie öffentlichen Gebäuden (wie etwa Schulen oder Krankenhäusern) komplett verboten. Das Gesetz wird am 15. Februar 2008 in Kraft treten. Der zuvor geplante Beginn des umfassenden Rauchverbots zum 1. November 2007 wurde auf die Zeit nach der Fastnachtssaison 2008 verschoben, u. a. mit der Begründung, dass die Karnevalsvereine ansonsten mit erheblichen Einbußen rechneten.
Saarland: Im Saarland gilt ab dem 15. Februar 2008 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen sowie in der Gastronomie. In der Gastronomie darf in abgeschlossenen und belüfteten Nebenräumen geraucht werden, wenn diese baulich so wirksam abgetrennt werden, dass von ihnen keine Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen. Wenn eine Gaststätte inhabergeführt ist, kann diese zur Rauchergaststätte erklärt werden, jedoch setzt dies voraus, dass neben der Betreiberin oder dem Betreiber der Gaststätte keine weiteren Personen als Beschäftigte oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind. Ausgenommen hier von sind nur Verwandte 1. Grades und ausnahmsweise Familienangehörige im Alter von über 18 Jahren.[40] [41]
Sachsen: Ein Rauchverbot soll am 1. Februar 2008 in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzentwurf [42] wurde am 26. September 2007 durch den Landtag verabschiedet.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in allen Gaststätten, Cafés, Kneipen, Diskotheken, Sporteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Kultureinrichtungen, Hotels, sowie in Gebäuden von Firmen, an denen das Land mit mindestens 51% beteiligt ist. [43] Die Verantwortlichen solcher Einrichtungen können jedoch speziell gekennzeichnete Raucherräume einrichten, in denen weiterhin unbegrenzt geraucht werden kann. Diese müssen so gelegen sein, dass Nichtraucher diesen Raum nicht durchqueren müssen, wenn Sie zum Ein- und Ausgang oder zu den Toiletteneinrichtungen gehen.[44]
Schleswig-Holstein: Das am 21. Dezember verabschiedete Rauchverbot ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In abgetrennten Räumen ist das Rauchen weiterhin erlaubt. In Zelten kann der Veranstalter von „Traditions- oder Festveranstaltungen“, die nicht länger als 21 fortlaufende Tage pro Jahr andauern, das Rauchverbot aufheben. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 1000 Euro vor. [45]
Thüringen: Das geplante Nichtraucherschutzgesetz war in Thüringen lange umstritten. Am 12. Dezember 2007 beschloss der Landtag in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang mit knapper Mehrheit ein Gesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah Ausnahmen für abgeschlossene Räume in Gaststätten vor. In der Debatte wurde eine Ausnahme für Nebenräume in Diskotheken hinzugefügt, die jedoch keine Tanzfläche enthalten dürfen.[46] [47]
Übersicht über die Rauchverbote einzelner Bundesländer (tabellarisch)
Gegebenenfalls ist angegeben, wann im Jahr 2008 eine Regelung in Kraft treten wird.
1 mit Ausnahmen wie abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.
2 Rauchen erlaubt in Hafträumen, die ausschließlich mit Rauchern belegt sind
3 für Passagierterminals von im Gesetz namentlich aufgeführten Flug-, Fähr- und Überseehäfen
4 für volljährige Schüler ab Klasse 11 und Lehrkräfte können Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden eingerichtet werden
5 Da in Baden-Württemberg das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen gilt, in denen Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, gilt das Rauchverbot auch in allen Kinos, da das erwähnte Kriterium zwangsläufig auf Kinos zutrifft. Dies wurde auf Anfrage vom Regierungspräsidium Tübingen und vom zuständigen Ministerium bestätigt.
6 Sondererlaubnis für einige Ausnahmen
7 Kein Verbot in Räumen, die zur persönlichen Nutzung überlassen sind
8 Vereinsheime können geschlossene Veranstaltungen ohne Rauchverbot durchführen
9 Ein Nebenraum ohne Tanzfläche kann für Raucher ausgewiesen werden
10 Abgetrennte Raucherräume können eingerichtet werden
Werbung
Nach einer EU-Richtlinie vom Mai 2003 ist die Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen weitestgehend verboten. Auch das Sponsoring bei Sportveranstaltungen mit Fernsehübertragung ist untersagt. Nachdem die deutsche Bundesregierung erfolglos Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben hatte, weil sie die Zuständigkeit der EU-Kommission für den Erlass eines Werbeverbots bezweifelte, wurde die Richtlinie 2006 in ein nationales Gesetz umgesetzt.
Belgien
Seit 1. Januar 2007 gilt in Belgien ein beschränktes Rauchverbot in Restaurants. Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sofern mindestens die Hälfte aller (Innen-)Plätze rauchfrei bleibt. Auf Terrassen und in Außenbereichen jeglicher Art darf überall weiterhin ungehindert geraucht werden.
Es gibt Ausnahmeregelungen für Bars, Bistros und ähnliche Gasthäuser, in denen dann uneingeschränkt geraucht werden darf.
Luxemburg
In Luxemburg gilt seit dem 5. September 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants, Schulen und öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafés, hier gilt das Rauchverbot nur von 12 h bis 14 h und von 19 h bis 21 h, wenn diese Speisen auf der Karte haben, und Restaurants, die mit Genehmigung einen speziellen Raum hierfür einrichten, der aber höchstens 25 % der Gesamtfläche ausmachen darf.
Österreich
Die Situation in Österreich ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil an Rauchern innerhalb der Heranwachsenden, insbesondere in den Großstädten. Es bedurfte mehrerer Ansätze, ein Rauchverbot politisch zu gestalten und dem Widerstand großer Teile der Bevölkerung entgegenzusetzen.
In Österreich besteht gemäß § 13 des österreichischen Tabakgesetzes in öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise in Museen, Gerichten, Schulen, Ämtern, Krankenhäusern, Bahnhöfen und auf Flughäfen ein „striktes“ Rauchverbot. Kein Rauchverbot gilt für private Räume wie beispielsweise gastronomische Betriebe, Tabaktrafiken und Veranstaltungen. Eine Besonderheit bildet das österreichische Rauchverbot, da es sich um eine lex imperfecta handelt, die bei einem Verstoß keine Sanktion vorsieht. Lediglich die Unterlassung der Kennzeichnung des Rauchverbotes wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.
In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht ein weitreichendes Rauchverbot. Am 1. September 2007 wurde – zeitgleich mit der Regelung bei der Deutschen Bahn – ein generelles Rauchverbot in allen Zügen der ÖBB eingeführt. Bei Zügen, die aus Nachbarländern wie z. B. Ungarn kommen, wo das Rauchen noch erlaubt ist, werden die Raucherabteile beim Grenzübertritt nach Österreich abgehängt. Ab 1. November 2007 wird Rauchen in Zügen mit einer Strafe von 40 Euro geahndet. Bereits seit 1999 war das Rauchen in den Zügen des Nahverkehrs, und ab Oktober 2006 in Speisewägen verboten.[48]
Ein generelles Rauchverbot besteht auch in den U-Bahn-Stationen in Wien, da es sich um öffentliche Räume handelt. Ein Zuwiderhandeln kann mit einer Vertragsstrafe in Form einer Geldbuße geahndet werden.
Zukünftig sollen die Bezirksverwaltungsbehörden Strafen von bis zu 720 Euro verhängen dürfen. Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, in 90 Prozent der etwa 30.000 Lokale mit mehr als 75 Quadratmetern Fläche Nichtraucherzonen einzuführen (zwei Fünftel aller Plätze sollen rauchfrei sein). In Restaurants einer noch nicht festgelegten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Betreiber eingerichtet werden. Sollte die Umsetzung der Einrichtung von Nichtraucherzonen seitens des gastronomischen Gewerbes auf freiwilliger Basis bis zum Jahr 2007 nicht realisiert werden, droht der Zunft eine gesetzliche Regelung.
In ihren Koalitionsverhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP im Dezember 2006 darauf, dass Nichtrauchen in Lokalen künftig die Norm sein solle, Rauchen soll nur noch in Nebenzimmern gestattet sein. Details wurden noch nicht ausverhandelt.
Schweiz
In der Schweiz hat der Arbeitgeber – gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz – dafür zu sorgen, dass die nichtrauchende Arbeitnehmerschaft nicht durch Tabakrauch belästigt wird. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. In Ermangelung der Einleitung solcher Maßnahmen kann der aufbegehrende Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen und seinen Anspruch nötigenfalls gerichtlich einklagen.
Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiller eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen verlangt[49]. Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Initiative mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig zugestimmt.
Der Tessin hat als erster Kanton der Schweiz am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen. Ebenso wurde beschlossen, dass im Tessin in Restaurants, Bars und Cafés ab dem 12. April 2007 nicht mehr geraucht werden darf. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden; doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit überwältigender Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Lokalen beschlossen. Eine Volksabstimmung im April 2006 ergab eine Mehrheit von 80 % für die Einführung des Rauchverbots.
Im Kanton Solothurn hat das Parlament ebenfalls im September 2006 einem Verbot zugestimmt. Die Solothurner Stimmbevölkerung votierte am 26. November 2006 mit 45.162 Ja-Stimmen gegenüber 35.240 Nein-Stimmen für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Gaststätten des Kantons. Im GR wurde über ein neu erlassenes Rauchverbot das Referendum ergriffen, die Stimmberechtigten nahmen das Gesetz im November 2007 mit 74,9 % an. In den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Glarus und Zürich liegen bereits fertige Gesetzesentwürfe vor. In acht weiteren Kantonen (AG, BL, LU, NE, OW, VD, VS, GE) sind Gesetzesvorlagen in Arbeit. Und in Freiburg, Luzern, Thurgau und Uri sind ebenfalls Forderungen nach Rauchverboten anhängig.
In einer Umfrage im Auftrag der Berner Krebsliga, die im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten drei von vier Schweizer Bürgern (76,8 %) für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen, zwei von drei befragten Schweizern (64,1 %) wollen ein solches Rauchverbot auch auf alle Cafés und Restaurants ausgeweitet sehen. Der Gastronomieverband GastroSuisse, der sich lange gegen ein Rauchverbot gewandt hatte, fordert unter dem Eindruck der geänderten Meinung in der Bevölkerung im September 2006 nun ein national einheitliches Rauchverbot anstelle kantonsweise unterschiedlicher Regelungen.
Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei. Dies gilt auch für internationale Züge, wenn sie in der Schweiz fahren, wie auch international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland.
Der Begriff „Rauchverbot“ wurde zum Wort des Jahres 2006.
Liechtenstein
In Liechtenstein gilt ab Juni 2008 ein totales Rauchverbot. Dies gilt für alle öffentlichen Gebäude, öffentlichen Verkehr sowie Gaststätten, Restaurants, Bars und Pubs. Auch separat abgetrennte Raucherräume sind nicht zugelassen.
Rauchverbote in anderen Ländern Europas
Anfang des Jahres 2007 hat der EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou ein sogenanntes „Grünbuch“ vorgestellt, in dem mögliche Maßnahmen aufgeführt werden, das Rauchen und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft wirksam zu bekämpfen. Jeder Bürger ist aufgefordert, Vorschläge zu machen. 2008 soll dieser „Sondierungsprozess“ abgeschlossen sein. Der Kommissar erklärte, die Europäische Union werde auch zum Schutz vor Passivrauchen noch in diesem Jahrzehnt ein generelles, europaweit geltendes Rauchverbot durchsetzen, falls die Mitgliedsländer nicht entsprechend handeln würden. In einigen Ländern wie Griechenland sind die Regelungen in dieser Hinsicht besonders lasch.
Dänemark
In Dänemark ist seit April 2007 der Tabakkonsum in allen öffentlichen Einrichtungen und an allen Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes verboten. Für Arbeitsplätze im privaten Gewerbe gelten strengere Vorschriften als bisher; ein vollständiges Rauchverbot gibt es dort allerdings vorerst nicht. In Kneipen, Speise- und Ausschankstätten mit einer Größe von 40 Quadratmetern oder mehr ist das Rauchen seit dem 15. August 2007 nicht mehr gestattet. Ausnahmen bilden spezielle Raucherzimmer und -kabinen. Seit dem Fahrplanwechsel am 7. Januar 2007 ist zudem in allen Zügen der Dänischen Staatsbahn das Rauchen untersagt.
Frankreich
In Frankreich gilt seit dem 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen.
Seitdem drohen Rauchern Geldstrafen in Höhe von 68 Euro, sollten sie in öffentlichen Einrichtungen – Behörden, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken, Postämtern oder Museen – oder an öffentlichen Orten mit Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen rauchen.
Am 1. Januar 2008 wurde das Rauchverbot dann nach irischem, italienischem und skandinavischem Vorbild auch auf die gesamte Gastronomie inklusive aller Restaurants, Bars, Cafés, Casinos und Diskotheken ausgedehnt. Ausnahmen für die traditionellen Tabakverkaufsstellen, die zugleich Bars sind, gibt es nicht. Die Geldstrafe für Übertretungen beträgt 68 Euro für den Raucher und 135 Euro für den Betreiber der Lokalität.
Premierminister Dominique de Villepin betonte, das Verbot sei aufgrund der hohen gesundheitlichen Schäden infolge des Rauchens unumgänglich. Jährlich sterben in Frankreich 60.000 Menschen wegen Zigarettenkonsums, 5.000 infolge passiven Rauchens.
Die Regierung will zugleich Rauchern helfen, die sich entschlossen haben, mit dem Rauchen aufzuhören. So wird die staatliche Krankenversicherung 50 Euro während des Nikotinentzugs für medizinische Hilfsmittel zurückerstatten.
Nach Umfragen stehen 70 bis 80 % der Franzosen hinter dem geplanten Rauchverbot, da sich in der Einstellung gegenüber dem Rauchen in den letzten Jahren ein drastischer Bewusstseinswandel vollzogen hat. Noch in den 1990er Jahren wurde das „Loi Évin“ genannte Anti-Rauch-Gesetz von 1991, das die Schaffung rauchfreier Zonen in den Restaurants forderte, vielfach ignoriert; nun wird aufgrund des geänderten Bewusstseins der Bevölkerung und sinkender Raucherzahlen (begünstigt durch die hohe Tabaksteuer in Frankreich) eine reibungslose Einführung des Rauchverbots erwartet.
Irland
In Irland gibt es seit 29. März 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen und zum Schutz der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro.
Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden soll, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80 %, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wird aufgrund seiner hohen Popularitätswerte im Gefolge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt. Irland war das erste Land der Welt, das ein Rauchverbot eingeführt hat.
Der Erfolg dieser Rauchverbote in Gaststätten und Pubs erscheint angesichts der Tatsache, dass in Irland das Rauchen in geschlossener Gesellschaft nach wie vor erlaubt ist, fraglich. Die so gegebene Möglichkeit zu rauchen wird genutzt, indem sich viele irische Pubs als „geschlossene Gesellschaft“ kennzeichnen.
Die strikte Anti-Rauch Politik hat dazu geführt, dass insgesamt weniger Iren rauchen.[50] Der Anteil jugendlicher Raucher ist dagegen gestiegen.[51]
Island
In Island ist das Rauchen seit dem 1. Juni 2007 in allen Restaurants und Cafés sowie in öffentlichen Gebäuden verboten. Die Fährverbindungen von Dänemark bzw. Norwegen nach Island haben mittlerweile meistens Nichtraucherkabinen.
Italien
In Italien ist das Rauchen seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen – wie in der Schweiz – ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit. [52]
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, gemäß derer der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
Raucher in öffentlichen Gebäuden müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.
In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten, kann bis zu 2.200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn ein Gastronom es mehrfach unterlässt, einen rauchenden Gast anzuzeigen, droht ihm der Entzug seiner Konzession. Hierbei handelt es sich um die zur Zeit restriktivste Regelung in Europa, die selbst von politischen Verfechtern des Nichtrauchens teilweise als unangemessen bezeichnet wird.
Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat.
Kroatien
Das Rauchen ist seit 2008 an öffentlichen Plätzen und öffentlichen Gebäuden in der Republik Kroatien verboten, sowie in allen Restaurants und Gaststätten.
Lettland
In Lettland ist am 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft getreten. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt. Darüber hinaus unterbindet das neue Gesetz das Rauchen in Sportveranstaltungsstätten und Schwimmbädern, ohne dass hier eine Ausnahmeregelung behördlich genehmigt wird.
Malta
Im Verlauf wurden die Gesetze auf Malta hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich sehr viel im gesellschaftlichen Ablauf geändert hat. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extrabreiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. An von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.
Mazedonien
Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Büros ist in Mazedonien verboten, sowie in allen Restaurants und Gaststätten. Eine Umgehung dieser Regelung wollte der Gesetzgeber betriebswirtschaftlich unrentabel machen, indem er zwar die Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten ohne jegliche Auflagen hinsichtlich der Raumgröße oder der Belüftung allen Betrieben ermöglicht, aber hier dürfen die Gäste nicht bewirtet werden. Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.
Niederlande
In den Niederlanden ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden seit 1990 verboten. Anfang der 2000er wurde das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt.
Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine Nichtraucherverordnung in öffentlichen Gebäuden wie in Bahnhöfen und in Firmen, als auch in Hotels und in gastronomischen Gewerbebetrieben. Sie soll Arbeitnehmer vor Passivrauch schützen.
Allerdings ist es öffentlichen Dienstleistern überlassen, angemessene und den lokalen Umständen entsprechende eigene Regeln anzusetzen, die in weitestem Sinn konform mit der Gesetzgebung sein sollen. So haben niederländische Verkehrsknotenpunkte zumeist – allein aus Rücksicht auf den hohen Tourismusanteil im ganzen Land – ausgedehnte Bereiche zum Rauchen, in den Laufzonen der Nichtraucherbereiche stehen Aschebehältnisse.
Die gesetzliche Verankerung sieht weniger scharfe Bestrafungen gegen Verstöße vor, sondern überlässt Hoteliers und Gastronomen die Durchführung und Kontrolle auf selbstregelnder Basis. So wird das Rauchen in Hotelzimmern gesetzlich geduldet, die überwiegende Mehrheit der Hotels bietet allerdings Raucher- wie Nichtraucherzimmer an. Allein in den so genannten Coffee Shops, in denen Cannabisprodukte mit staatlicher Duldung gekauft und konsumiert werden können, lässt sich eine Nichtraucherverordnung schlecht umsetzen. Es ist der Sinn dieser Cafés, dass dort und nicht woanders Drogen konsumiert werden.
Die Interessenvereinigung Clean Air Nederland hat Anfang 2006 60.000 Unterschriften dafür gesammelt, dass im Parlament ein Rauchverbot in der Gastronomie diskutiert wird.
Am 1. Juli 2007 werden eine Reihe von Ausnahmen im oben genannten Rauchverbot fallen, so dass die Gastronomie tendenziell rauchfreier wird. Die verbliebenen Ausnahmen betreffen Räume,
- über deren Gebrauch der Arbeitgeber nicht bestimmen kann,
- die als privat gekennzeichnet sind,
- speziell abgeschlossene Raucherräume,
- Orte an freier Luft.
Norwegen
In Norwegen ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung allein wegen der traditionell hohen Tabaksteuer zu vernachlässigen. Kampagnen gegen das Rauchen gibt es selten. Es gilt als „unfein“, jemanden wegen seines Konsums an Alkohol oder Tabak zu kritisieren. Im Gegenzug ist es jedoch im Gegensatz zur Verfahrensweise in anderen Ländern nur von geringer strafmindernder Bedeutung, wenn eine Straffälligkeit als Folge von Alkoholmissbrauch entstanden ist. Ebenso tritt der Staat sozialversicherungsseitig in viel geringerem Umfang für den Betroffenen ein, wenn dieser durch Alkohol- oder Nikotinkonsum gesundheitliche Schäden verursacht; hier wird die Selbstverantwortung am Selbstverursachungsprinzip relativiert.
Seit 1. Juni 2004 darf in Norwegen in Bussen und in Bahnen, sowie in Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Dies gilt nicht, wenn in den entsprechenden Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden. Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Kriterien festzulegen, was als Veranstaltung dient und was nicht, finden in der norwegischen Gastronomie unzählige Dichterlesungen und Vernissagen statt, wodurch das Gesetz umgangen wird.
Norwegen hat eine von den anderen skandinavischen Ländern abweichende Regelung hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots. Bei Missachtung trifft die Bestrafung nicht den Raucher, sondern den Betreiber des gastronomischen Gewerbes. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz wird sein Etablissement geschlossen. Im Gegensatz zu Italien, wo eine ähnliche Regelung Gesetzeskraft hat, ist dem norwegischen Gastronomen allerdings der Vorsatz der absichtlichen Gewährung (Einverständnis) vor einer solchen Maßnahme zu beweisen, was den bisherigen Erfahrungen zufolge schwer möglich ist.
Portugal
In Portugal gilt seit dem 1. Januar 2008 ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und Arbeitsplätzen. Auch in Restaurants und Cafés ist das Rauchen verboten. Wirte von Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern können jedoch das Rauchen erlauben, sofern eine adäquate Entlüftung der Räume sicher gestellt ist. Wegen des hohen technischen Aufwands bei der Einrichtung einer solchen Abzugsanlage haben sich die meisten Wirte jedoch für ein totales Rauchverbot ausgesprochen.
Lokale mit einer Fläche über 100 Quadratmeter haben das Recht, Raucherzonen einzurichten. Diese müssen entweder räumlich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein oder über Entlüftungsanlagen verfügen. Alle Wirte sind dazu angehalten, Rauchver- und -gebote deutlich auszuweisen.
Rauchern, die gegen das Anti-Tabak-Gesetz verstoßen, drohen Geldstrafen von 50 bis 750 Euro. Institutionen, die keinen Nichtraucherbereich einrichten bzw. die Vorgaben des Gesetzes unzulänglich umsetzen, können mit Strafen von 50 bis 10.000 Euro belegt werden.
Bereits am ersten Geltungstag des Anti-Tabak-Gesetzes sorgte António Nunes, Chef der Lebensmittelhygiene-Agentur ASAE, für Aufsehen. Obwohl die ASAE die Einhaltung des Rauchverbots überwachen soll, wurde Nunes bei einer Neujahrsfeier beim illegalen Rauchen im Casino von Estoril fotografiert. Nunes beruft sich auf eine Gesetzeslücke, da Spielcasinos nicht ausdrücklich unter das Rauchverbot fallen würden[53].
Schweden
In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Hiervon sind die Freiluftzonen der Gastronomie nicht betroffen. Auch sind eigene Raucherräume ohne nennenswerte gesetzliche Vorgaben zugelassen. Das schwedische Parlament hat Strafen gegen die Nichtbefolgung des Rauchverbots mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Trotzdem werden Rauchverbote in den allermeisten Fällen freiwillig eingehalten bzw. greift eine „Selbstregulierung“ durch den nichtrauchenden Teil der Gästeschaft.
Der verbesserte Nichtraucherschutz und die verschärften Gesetze der letzten Jahre haben in Schweden vor allem auch bei jüngeren Menschen dazu geführt, dass wieder mehr traditioneller „snus“ konsumiert wird. Es handelt sich dabei um einen Tabak, der hinter die Oberlippe geschoben wird und dort nach und nach Nikotin abgibt.
Spanien
Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen Europa besonders streng. Ein generelles Rauchverbot wurde in spanischen Zügen verhängt. Ein straff gegliedertes Tabakkontrollgesetz beinhaltet darüber hinaus ein absolutes Werbeverbot für Tabakwaren, ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen des Landes, gleichgültig, ob Nichtraucher in den einzelnen Zonen arbeiten, und in allen Gebäuden mit Publikumsverkehr, was auch private Räumlichkeiten betrifft, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit sind alle räumlich geschlossenen Handelsobjekte, kulturellen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen davon betroffen. Restaurants und Bars von mehr als 100 Quadratmetern Ausschankfläche sind verpflichtet, deklarierte Raucherzonen einzurichten, wenn den Gästen der Tabakkonsum gestattet werden soll, und wenn der sich für diese Regelung entscheidende Gastronom durch personelle Überwachung den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu den Raucherbereichen unterbindet (Stand Juni 2006). Auch der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist in Spanien gleichzeitig verboten. Kurioserweise sind Theater und Lichtspielhäuser von dieser Regelung insoweit betroffen, als sie nur dann den Besuchern in den Vorstellungspausen an geeigneten Flächen das Rauchen gestatten dürfen, wenn sie Gastronomie anbieten, was viele Betreiber dazu veranlasste, ein gastronomisches Angebot zu unterbreiten, um eine Raucherzone schaffen zu dürfen.
Hinsichtlich kleinerer gastgewerblicher Betriebe hat Spanien im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn äußerst liberale Regeln. In der Befürchtung der zu hohen betriebswirtschaftlichen Belastung durch ausbleibende Gäste und mit einer starken Lobby der spanischen Interessenvertreter der Gastronomie, obliegt die Entscheidung, ob geraucht werden darf oder nicht, allein den Betreibern; sie brauchen in Ausschankflächen unter 100 Quadratmetern keine Raucherzonen einzurichten, was allerdings kaum angenommen wird.[54] So änderte sich im spanischen Alltag mit der Einführung des Rauchverbots nicht viel, da 90 Prozent der gastronomischen Betriebe Spaniens Kleinbetriebe sind. Wirte, die das Gesetz umgehen wollten, teilten ihre Ausschankflächen über Nacht in mehrere Teile und meldeten auf jeden von ihnen einen eigenständig steuerlich abzurechnenden Gewerbebetrieb an. Und in den übrigen Großbetrieben waren ohnedies Raucherzonen eingerichtet. Aus diesem Grund nahm die Öffentlichkeit lediglich über die Medien Notiz von der Neuregelung, ohne praktisch etwas von ihr zu spüren.
Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz umfasst nur das Festland; die Balearen hatten bereits eigene Regelungen. Das Gesetz, das 2005 mit großer Mehrheit im spanischen Parlament verabschiedet wurde, sah bei Nichteinhaltung Geldstrafen bis zu 1 Mio. Euro vor. Gemäß der in Spanien zentralregistrierten Dateien ist ein solches Bußgeld in ganz Spanien nie verhängt worden (Stand Juni 2006).
Bereits am 10. Juni 2005 war auch auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln ein Antitabak-Gesetz in Kraft getreten, welches das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Gastronomiebetrieben verbietet. Anders als auf dem Festland, wurde hier die 100-Quadratmeterregelung ausgespart. Auf den Inseln ist in allen Ausschankflächen das Rauchen erlaubt, die Essen weder zubereiten noch servieren (wie Cocktail-Bars und Diskotheken) oder die als Speiselokale mit eigens abgetrennten Raucherzonen konfiguriert sind. Somit gibt es auf den spanischen Inseln trotz der strengen gesetzlichen Regelung kaum einen Gastronomiebetrieb, in dem man nicht rauchen kann, und kaum ein öffentlich zugängliches Gebäude, das nicht mit einem Gastronomiebetrieb mit entsprechender Raucherzone ausgestattet ist. Die anfängliche Skepsis der zur Zeit der Gesetzesänderung gegründeten „Anti-Nichtraucher-Interessenvertreter“, das Rauchverbot sei das ‚Aus‘ für viele Betriebe, ist der Gewissheit gewichen, heute höhere Umsätze zu erzielen, als vor dem staatlich verordneten Rauchverbot, da gewissermaßen zu jeder Zigarette eine Bestellung erfolgt.
Tschechien
Das Rauchen in Nahverkehrsmitteln ist in Tschechien nicht gestattet.
Seit 1. Januar 2006 darf in Tschechien in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden.
Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten. Das Gesetz wird in der vorliegenden Form jedoch kritisiert, weil es die Arbeitgeber dazu verleitete, unter den Arbeitsuchenden eine Vorauswahl zwischen Rauchern und Nichtrauchern unabhängig von deren Qualifikationen unter den Bewerbern zu treffen. Ein neuer Gesetzentwurf wird zur Zeit ausgearbeitet.
Im gastronomischen Bereich ist in Tschechien das Rauchen nach wie vor erlaubt. Es liegt im Ermessen der Restaurantbetreiber, ob sie ihr Lokal als Nichtraucherlokal deklarieren wollen, ob sie Nichtraucherräume einrichten oder aber das Rauchen in allen Räumen ohne Einschränkungen – also auch während der Mittagszeit – erlauben.
Ungarn
Im Lauf der Jahre hat Ungarn das Rauchverbot in den Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden gegen den anfänglichen Widerstand der mehrheitlich rauchenden Bevölkerung durchgesetzt.
Allerdings sind die Formulierungen des Flickwerks an Gesetzen schwammig und lassen alle nur erdenklichen Ausnahmeregelungen zu. So können private Buslinienbetreiber ihre eigenen Fahrtordnungen erlassen und in den Fahrzeugen aushängen, Gastronomen können sich als Raucherausschank deklarieren und Kinobesitzer haben nach wie vor die in Ungarn beliebten Raucherlounges in den hinteren Rängen der Sitzreihen.
Dies hängt auch mit der Auffassung des Gesetzgebers zusammen, dass unter dem gesetzlich verankerten Begriff Öffentlicher Raum „öffentlich-rechtlicher Raum“ verstanden wird im Unterschied zu öffentlich begehbarem Raum oder von privater Hand zu Funktionen für die Allgemeinheit nutzbarem Raum. Eine Verschärfung der Gesetze gegen das Rauchen ist daher dort nicht zu erwarten.
Vereinigtes Königreich
Mit dem Health Act 2006 wurden die Grundlagen für Rauchverbote in der Öffentlichkeit sowie am Arbeitsplatz geschaffen.[55][56]
England
In England wurde 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz, für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war.
Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen. Das Rauchen soll nunmehr nicht nur in Restaurants und Kantinen verboten werden, die schwerpunktmäßig Speisen servieren, sondern auch in allen Pubs und Clubs – inklusive jenen, die keine oder nur kalte Snacks im Angebot haben, also an allen Arbeitsplätzen ohne Ausnahme. Das Verbot trat am 1. Juli 2007 in Kraft. (Quelle: BBC News, 1. Juli 2007).
Wales
Wales führte am 2. April 2007 ein vollständiges Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs, ein.[57]
Schottland
In Schottland gilt seit März 2006 dem irischen Vorbild folgend ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafés und Pubs umfasst. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Bahnhofsräumen und Wartehäuschen ist das Rauchen verboten.[58][59][60][61][62]
Die Strafe für einen Verstoß gegen das Rauchverbot beträgt im Fall der Ahndung 50 Pfund (umgerechnet über 70 Euro). Im Gegensatz zu England sollen hier keine „Smoker’s Clubs“ eröffnet werden dürfen (Stand Juni 2006). Es gilt ein Rauchverbot im Straßenverkehr.[2]
Nordirland
Nordirland führte ab 30. April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen wie in den anderen Teilen der Britischen Inseln ein.[63][64][65][66]
Rauchverbote in Ländern außerhalb Europas
Australien
In Australien gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in den einzelnen Bundesstaaten, und generell ein weit verbreitetes Rauchverbot in der Gastronomie. Seit dem 1. Juli 2007 ist das Rauchen in Victoria in allen öffentlichen Gebäuden, auch in Bars, Cafes und Diskotheken, vollständig gesetzlich verboten.
Im Bundesstaat Queensland ist das Rauchen innerhalb von Pubs, Clubs, Restaurants und am Arbeitsplatz generell verboten. Auch in Außenbereichen, die zum Essen und Trinken vorgesehen sind darf nicht geraucht werden, ebenso nicht an bewachten Strandabschnitten, innerhalb von Kinderspielplätzen, Sportstadien und im Radius von vier Metern um den Eingang eines gewerblichen Gebäudes. Tabakprodukte dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden, dürfen nicht beworben werden und es müssen an Verkaufsstellen deutlich sichtbare Hinweisschilder hängen die zum aufhören anregen sollen.
Bangladesch
Das Rauchen in Bangladesch ist in öffentlichen Einrichtungen 2005 verboten worden. In Bangladesch raucht jeder zweite Mann und jede fünfte Frau. [67]
Bhutan
Seit dem 17. Dezember 2004 ist im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100 %ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-$ Strafe belegt. Die Raucherquote im Land lag vor Verabschiedung des neuen Gesetzes bei 7 %.
Chile
Chile hat ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, also auch in allen öffentlichen Gebäuden und allen Bussen. Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Tabak und Alkohol darf nicht im Umkreis von 100 m einer Schule, Kindergarten etc. verkauft werden. Restaurants und Cafés müssen abgetrennte, gut gelüftete Raucherzonen anbieten, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Es besteht die generelle Möglichkeit den ganzen Gastronomiebetrieb als Raucherlokal auszuweisen, wobei dann Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.
Japan
Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea und Japan war das Rauchen in den Fußballstadien verboten. Verstöße wurden allerdings nicht geahndet.
Seit etwa 2004 werden in den Innenstädten einiger japanischer Großstädte Nichtraucherzonen ausgewiesen, in denen es auf der Straße verboten ist zu rauchen. Grund dafür sind die oft großen Menschenmengen, so dass Gefahren durch glühende Zigaretten nicht auszuschließen sind, sowie Belästigungen durch Rauch und Abfälle durch weggeworfene Kippen. Zuwiderhandlungen werden mit 2.000 Yen (ca. 14 Euro) geahndet. In diesen Zonen hat Japan Tobacco, der größte Anbieter von Tabakwaren in Japan, einige Raucherzimmer eingerichtet.
In zahlreichen Zügen gibt seit 2006 keine Raucherabteile mehr, auch im Shinkansen. Ersatzweise gibt es Raucherecken auf den Bahnsteigen, oder − in neueren Zügen – Raucherkabinen in einigen Waggons.
Insgesamt ist der Nichtraucherschutz in Japan jedoch wenig verbreitet.
Kanada
In Teilen von Kanada gelten Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.
Kuba
Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist dann Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
Neuseeland
In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen. Dies führt dann in der Folge zu einem Rauchverbot in Gaststätten wie Pubs oder Restaurants.
Peru
In Peru ist das Rauchen in geschlossenen öffentlichen genutzten Räumen verboten. Zu den öffentlich genutzten Räumen zählen laut Gesetz alle Räume öffentlicher Einrichtungen, öffentlich zugängliche Räume privater Einrichtungen, sowie öffentliche Verkehrsmittel.
Singapur
In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.
Thailand
In Thailand ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen mit Klimaanlage in der Regel verboten (siehe Bild). In Bars und Restaurants sind (meist räumlich getrennte) Raucherbereiche vorhanden. In den meisten Hotels gibt es neben zahlreichen Nichtraucherzimmern auch einige Zimmer, in denen das Rauchen gestattet ist.
Türkei
Im Januar 2008 beschloss das Türkische Parlament ein im europäischen Vergleich strenges Rauchverbot. Ab Mitte 2009 ist Rauchen an öffentlich zugänglichen Orten ohne nennenswerte Ausnahmen untersagt. In der Gastronomie sind keine Raucherräume vorgesehen und für Bierzelte und Wasserpfeifen-Cafés gibt es keine Sonderregelungen. Zudem darf im Fernsehen nicht mehr geraucht werden.[68]
USA
In den USA gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Flügen (Ausnahme: Internationale Charterflüge). Besonders scharfe Rauchverbote in und zum Teil auch vor sämtlichen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gelten in den Bundesstaaten New York, Kalifornien, Massachusetts, Ohio, New Jersey und Florida. Seit Anfang Dezember 2006 gilt auch im Bundesstaat Nevada ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, von dem nur reine Schankwirtschaften, Bordelle und bestimmte, ausgewiesene Räumlichkeiten innerhalb von Casinos ausgenommen sind.
Hingegen wurden in Iowa, South Carolina, Wisconsin, Indiana, Virginia ein generelles Rauchverbot in Gaststätten mehrheitlich verhindert.[69]
Uruguay
Uruguay ist das erste lateinamerikanische Land, in dem seit 1. März 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants gilt.
Siehe auch
- Tabakrauchen, besonders politische Maßnahmen gegen das Rauchen
- Tabak, besonders Verbotsversuche im 16. und 17. Jahrhundert.
- Smirting
- Prohibition, zum Vergleich Alkoholkonsumverbot in der Geschichte der USA.
Quellen
- ↑ Risiko durch Passivrauchen
- ↑ a b Ein letztes Stück „Freiheit“ – im eigenen Auto bei tagesschau.de 31.08.06
- ↑ SWR: Diskussion – Rauchen im Auto
- ↑ Juristisches Fallbeispiel für Raucher am Steuer
- ↑ Robert N. Proctor: The Nazi war on cancer. Princeton University Press 1999, ISBN 0-691-00196-0, S. 271ff.
- ↑ ZDF, vom 7. April 2006
- ↑ Pressemitteilung DKFZ, vom 16. März 2006
- ↑ http://vids.myspace.com/index.cfm?fuseaction=vids.channel&ChannelID=57070321
- ↑ KPMG: Smoking ban to boost pub company profits vom 10. November 04
- ↑ tagesschau.de: Bundestag verabschiedet Tabak-Werbeverbot
- ↑ Thiesen C, Die Aschenbecher sind weg, in Märkische Oderzeitung, vom 4. Januar 2008
- ↑ Schulze M, Aus ist's mit dem Standortvorteil , in Altmark Zeitung, vom 19. Dezember 2007
- ↑ http://www.tagesschau.de/inland/meldung489576.html Ab 1. September Rauchverbot in allen Zügen tagesschau.de
- ↑ http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2007/07/2007-07-06-nichtraucherschutz.html
- ↑ http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2007/03/2007-03-22-nichtraucherschutz.html
- ↑ http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf
- ↑ Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom Bundeskabinett
- ↑ LG Köln, Az. 9 S 188/98; LG Paderborn, Az. 1 S 2/00
- ↑ AG Magdeburg, U. v. 19.04.2000, Az. 17 C 3320/99 in: WM 2000, S. 303
- ↑ AG Tuttlingen, U. v. 19.05.1999, Az. 1 C 52/99, in: MDR 1999, S. 992
- ↑ AG Rosenheim, Az. 16 C 1946/93
- ↑ AG Hannover, U. v. 31.01.2000, Az. 70 II 414/99
- ↑ AG München, Az. 2 Z BR 105/98
- ↑ AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az. 6 C 1711/97
- ↑ LG Stuttgart, U. v. 27.05.1998, Az. 5 S 421/97, in: WuM 1998, S. 724
- ↑ Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Würtemberg (PDF-Datei)
- ↑ http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006855.pdf
- ↑ http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004837.pdf
- ↑ http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-drogen-sucht/qualmfrei/nrsg_stand_071108.pdf
- ↑ http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_20_2007.pdf
- ↑ http://www.gesundheit-in-bremen.de/download_dateien/gesundheitsschutz/BremischesNichtraucherschutzgesetz.pdf
- ↑ http://www.luewu.de/2007/28.pdf
- ↑ [1]
- ↑ http://www.sozial-mv.de/doku/NichtraucherschutzG%20M-V.pdf
- ↑ Niedersächsisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 12. Juli 2007
- ↑ http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=11150&det_id=141362&sel_menu_item_code=S
- ↑ http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=11150&det_id=141359&sel_menu_item_code=S
- ↑ http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-4834.pdf
- ↑ http://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/Branchen/anhaengsel/GVBL_Nr._13.pdf
- ↑ http://www.saarland.de/dokumente/thema_gesundheit/G1637.pdf
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- ↑ http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Master-Bibliothek/Gesundheit/Nichtrauchen/Nichtraucherschutzgesetz.pdf
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- ↑ http://www.nachrichten.at/regional/586869?PHPSESSID=9978b3c7fd376bbca398caa5a193b3b0
- ↑ Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen, in Curia Vista – Geschäftsdatenbank der Schweizer Bundesversammlung
- ↑ http://www.otc.ie/fig.asp?image=fig_1.2.jpg
- ↑ Office of tobacco Irland [2]
- ↑ Rauchverbot in internationalen Zügen in Italien bei bahn.de, aufgerufen 15. Oktober 2006
- ↑ Portugals neues Anti-Tabak-Gesetz lässt noch Interpretations-Spielraum in portugalmania.de, Beitrag vom 3. Januar 2008
- ↑ Spaniens Tabakgesetz – viel Rauch um Nichts? in Ärzte Zeitung vom 20. April 2006
- ↑ http://www.opsi.gov.uk/acts/acts2006/pdf/ukpga_20060028_en.pdf
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- ↑ http://www.opsi.gov.uk/sr/sr2007/20070118.htm
- ↑ http://www.opsi.gov.uk/sr/sr2007/nisr_20070094_en.pdf
- ↑ http://suedasien.net/news/2005/maerz/no_smoke_bangla.htmy
- ↑ Tagesschau: Kippe aus - selbst für Kemal Atatürk
- ↑ Associated Press (7 April 2007)
Weblinks
- Deutschland Rauchfrei – Diese Aktion sammelt Stimmen für ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie (D)
- Medizinauskunft (D)
- pro aere Stiftung für Passivraucherschutz und für Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen (CH)
- Ärzteinitiative Österreich (A)
- Bürgerinitiative für ein generelles Rauchverbot (A)
- Rauchfrei Studieren (A)
- Pro Rauchfrei e. V. – Lobby der Nichtraucher
- Nichtraucherschutzgestz: Wo darf ich zukünftig Rauchen; Polixea Portal(D)