„Senat der Freien und Hansestadt Hamburg“ – Versionsunterschied

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Der Senat ist die [[Regierung]] des [[Land (Deutschland)|Landes]] Hamburg. Als oberstes Leitungsorgan führt und beaufsichtigt er die Verwaltung und ist zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben, da im Stadtstaat Hamburg keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben vorgesehen ist.
Der Senat ist die [[Regierung]] des [[Land (Deutschland)|Landes]] Hamburg. Als oberstes Leitungsorgan führt und beaufsichtigt er die Verwaltung und ist zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben, da im Stadtstaat Hamburg keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben vorgesehen ist.


Der Senat repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern.
Der Senat repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern. Jacob ist kacke



Der Senat entscheidet über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind. Über dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben entscheiden in der Regel die [[Bezirke in Hamburg]] und die dort jeweils gewählte [[Bezirksversammlung]] selbst, jedoch kann der Senat auch solche Entscheidungen an sich ziehen ([[Evokation]]) und darüber entscheiden. Außerdem verfügt der Senat über das [[Begnadigungsrecht]]. Er ernennt und entlässt die Beamten und nimmt dem Staat zu leistende Eide ab, sofern diese nicht auf andere Stellen übertragen ist.
Der Senat entscheidet über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind. Über dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben entscheiden in der Regel die [[Bezirke in Hamburg]] und die dort jeweils gewählte [[Bezirksversammlung]] selbst, jedoch kann der Senat auch solche Entscheidungen an sich ziehen ([[Evokation]]) und darüber entscheiden. Außerdem verfügt der Senat über das [[Begnadigungsrecht]]. Er ernennt und entlässt die Beamten und nimmt dem Staat zu leistende Eide ab, sofern diese nicht auf andere Stellen übertragen ist.

Version vom 12. November 2013, 12:03 Uhr

Flagge des Hamburger Senats: die Staatsflagge
Der Senat 1897 in seiner traditionellen Amtstracht
Der Senat tagt im Hamburger Rathaus.
Sitzungssaal des Senats. Die Ratsstube im Senatsgehege des Hamburger Rathauses

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung und das Staatsoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben.

Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt.

Zusammensetzung und Wahl

Der Senat setzt sich aus dem Präsidenten des Senats (Erster Bürgermeister), dem von ihm berufenen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und den weiteren Mitgliedern (Senatoren) zusammen. Die Anzahl der Senatsmitglieder ist im Senatsgesetz auf 12 begrenzt.

Die Senatoren müssen nicht zwingend einer politischen Partei angehören, dürfen jedoch während ihrer Senatstätigkeit kein weiteres Amt oder sonstige Berufstätigkeit ausüben. Sofern ein Abgeordneter des Landesparlaments, der Hamburgischen Bürgerschaft, selbst zum Senator gewählt wird, ruht dessen Mandat und ein Kandidat seiner Partei rückt in die Bürgerschaft nach.

Nach dem Zusammentritt einer neu gewählten Bürgerschaft wird der Erste Bürgermeister durch die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft in geheimer Wahl gewählt. Die von ihm berufenen Senatsmitglieder werden dann auf seinen Antrag gemeinsam (ohne Einzelstimmen für die jeweilige Person) von der Bürgerschaft ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung bestätigt. Später berufene Senatoren können auch einzeln bestätigt werden.

Aufgrund einer Verfassungsänderung wurde die direkte Bürgermeisterwahl erstmals nach der Bürgerschaftswahl 1997 durchgeführt. Zuvor wurden die vorgeschlagenen Senatsmitglieder von der Bürgerschaft einzeln gewählt (und waren durch Misstrauensvotum auch einzeln abwählbar). Diese wählten dann aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung den Präsidenten und Stellvertreter.

Aufgaben

Der Senat ist die Regierung des Landes Hamburg. Als oberstes Leitungsorgan führt und beaufsichtigt er die Verwaltung und ist zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben, da im Stadtstaat Hamburg keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben vorgesehen ist.

Der Senat repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern. Jacob ist kacke


Der Senat entscheidet über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind. Über dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben entscheiden in der Regel die Bezirke in Hamburg und die dort jeweils gewählte Bezirksversammlung selbst, jedoch kann der Senat auch solche Entscheidungen an sich ziehen (Evokation) und darüber entscheiden. Außerdem verfügt der Senat über das Begnadigungsrecht. Er ernennt und entlässt die Beamten und nimmt dem Staat zu leistende Eide ab, sofern diese nicht auf andere Stellen übertragen ist.

Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und besitzt seit 1997 die Richtlinienkompetenz. Zuvor bestimmte der Senat die Richtlinien der Politik.

Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) einer Senatsbehörde, diese entspricht einem Ministerium in den Flächenländern. Wichtige Verwaltungsaufgaben nimmt der Senat mit Hilfe von Senatsämtern, die fachübergreifend für den gesamten Senat tätig sind, selbst wahr. Senatsämter sind die Senatskanzlei und das Personalamt.

Der Senat kann beamtete Senatssyndici ernennen. Diese Staatsräte sind die höchsten Beamte in den ihnen jeweils zugeteilten Ressorts (Senatsbehörden und Ämter) und unterstützen und vertreten als politische Beamte die Senatoren.

Die Sitzungen des Senats finden traditionell dienstags im Hamburger Rathaus statt. Die Staatsräte nehmen mit beratender Stimme daran teil. Zur Entlastung oder Unterstützung seiner Arbeit kann der Senat für bestimmte Angelegenheiten Senatskommissionen bilden, in denen auch die Staatsräte Stimmrecht besitzen können.

Jedem Senator sind in seiner Behördenleitung zudem Deputationen (bürgerliche Mitentscheidungs-Gremien) beigegeben.

Senatsbehörden und Senatoren

Der aktuelle Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, wurde am 7. März 2011 von der Hamburgischen Bürgerschaft in der ersten Sitzung nach der Bürgerschaftswahl 2011 gewählt. Die Amtszeit des vormaligen Senates (siehe: Senat Ahlhaus) endete am gleichen Tag. Die Berufung der übrigen Senatsmitglieder durch Olaf Scholz und deren Bestätigung durch die Hamburger Bürgerschaft fanden am 23. März 2011 statt. Der gesamte Senat Scholz setzt sich wie folgt zusammen:[1][2]

Senat Scholz (seit 23. März 2011)
Nr. Behörde Name Partei Beginn der Amtszeit Staatsrat
Präsident des Senats und Erster Bürgermeister Vorlage:SortKeyName SPD 7. März 2011 Chef der Senatskanzlei
Christoph Krupp (SPD)
Bevollmächtigter beim Bund, bei der EU und für auswärtige Angelegenheiten
Wolfgang Schmidt (SPD)
Personalamt
Volker Bonorden (SPD)
Zweite Bürgermeisterin Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011
1 Behörde für Wissenschaft und Forschung Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Kristina Böhlke (SPD)
2 Behörde für Schule und Berufsbildung Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Michael Voges (SPD)
3 Behörde für Inneres und Sport Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Bereich Inneres
Volker Schiek (SPD)
Bereich Bezirke und Sport
Karl Schwinke (SPD)
(Berufung erst nach Haushaltsbeschluss der Hamburger Bürgerschaft)
4 Finanzbehörde Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Jens Lattmann (SPD)
5 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Vorlage:SortKeyName parteilos 23. März 2011 Bereich Wirtschaft
Bernd Egert (SPD)
Bereich Verkehr
Andreas Rieckhof (SPD)
6 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Bereich Stadtentwicklung
Michael Sachs (SPD)
Bereich Umwelt
Holger Lange (SPD)
7 Behörde für Justiz und Gleichstellung Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Ralf Kleindiek (SPD)
8 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Jan Pörksen (SPD)
9 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Vorlage:SortKeyName SPD 23. März 2011 Elke Badde (SPD)
10 Kulturbehörde Vorlage:SortKeyName parteilos 23. März 2011 Nikolas Hill (CDU)

Geschichte

Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat. Bis 1860 wurde er Rat (bzw. Rath) genannt und ergänzte sich selbst. Die bis zu 60 Ratsherren, die zumeist aus den führenden Kaufmannsfamilien stammten, wählten aus den eigenen Reihen die „worthaltenden" Bürgermeister. Seit 1860 wird der Senat von der Bürgerschaft gewählt. Bis 1918 wurden die Senatoren auf Lebenszeit gewählt.

Katharina FegebankDorothee StapelfeldtDietrich WersichChrista GoetschBirgit Schnieber-JastramMario MettbachRonald SchillKrista SagerErhard RittershausHans-Jürgen KruppIngo von MünchAlfons PawelczykHelga ElstnerDieter BiallasHans RauHelmuth KernPeter SchulzWilhelm DrexeliusEdgar EngelhardPaul NevermannChristian KochAdolph SchönfelderPeter TschentscherOlaf ScholzChristoph AhlhausOle von BeustOrtwin RundeHenning VoscherauKlaus von DohnanyiHans-Ulrich KlosePeter SchulzHerbert WeichmannPaul NevermannMax BrauerKurt SievekingMax BrauerRudolf Petersen

Siehe auch

Referenzen

  1. Staatsräte des Senats Scholz. Abgerufen am 21. März 2011.
  2. Neuer Senat Scholz März 2011. Abgerufen am 21. März 2011.