Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/01

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Francisco Ribo Rovira

Ständig versucht eine IP, dieses Bild in Gertrude Stein einzustellen. Da Ribo Rovira erst 2002 gestorben ist, handelt es sich um eine URV, siehe englisches Lemma. Sollten nicht alle Bilder gelöscht werden ? -- Alinea 10:03, 2. Jan. 2012 (CET)

@Alinea, Danke für den Hinweis. So etwas das nächste Mal besser gleich auf Commons melden, weil die URV dort bearbeitet werden muss. Alle Uploads dieses Users sind jetzt als URV-SLA markiert. --Túrelio 10:23, 2. Jan. 2012 (CET)

Urheberrecht: Übernahme einer Grafik aus einer Publikation

Evolution eines Gens. Die idealisierte Entwicklung eines Gens aus einer Urpopulation A in zwei neue Populationen B, C. Eine schräglinige Verzweigung stellt ein Artbildungsereignis, eine horizontale Linie eine Genverdopplung dar. Zwischen B und A findet außerdem horizontaler Gentransfer statt.

Gruss! Nachfrage hier, da gerade aufgefallen: Diese Abbildung ist eine 1:1 Übernahme aus dem Artikel von W. M. Fitch: Homology: a personal view on some of the problems. In: Trends in genetics : TIG. Band 16, Nummer 5, Mai 2000, S. 228.

Kann sie so übernommen werden, oder stellt das eher ein Problem dar? GEEZERnil nisi bene 16:08, 2. Jan. 2012 (CET)

Wenn das aus einer Publikation stammt, dann fehlt der Beschreibung der Datei offenbar die korrekte Quellenangabe. Ist dir die Publikation bekannt? --Túrelio 16:15, 2. Jan. 2012 (CET)
Ist doch oben verlinkt. GEEZERnil nisi bene 16:33, 2. Jan. 2012 (CET)
O.k, wo die Angabe aber fehlt ist die Datei mit dem Diagramm, dort steht einfach "eigenes Werk", was offensichtlich falsch ist; höchstens "eigene Bearbeitung" eines fremden Werks.
Zur ursprünglichen Frage: das Originaldiagramm in der Publikation ist tatsächlich recht einfach und möglicherweise nicht schutzfähig. Wenn du das "Risiko" auf dich nehmen willst, könntest du einfach mal den Erstautor anmailen und fragen, ob er etwas gegen die Verwendung hätte (dabei den Kontext der beabsichtigten Nutzung angeben); also keine formelle Erlaubnis, sondern courtesy. --Túrelio 17:33, 2. Jan. 2012 (CET)
Danke für die Info. Werde es vorschlagen. Case closed. GEEZERnil nisi bene 17:57, 2. Jan. 2012 (CET)

Fotos von Texten

Liege ich richtig, dass Datei:Henkerslohn-wernerhenschke-ffm001.jpg nicht korrekt lizenziert ist, weil der Text Schöpfungshöhe hat und ohne biographische Angaben des Urhebers nicht klar ist, ob er gemeinfrei ist? Wie sieht das generell bei Fotos von Texten aus? --KnightMove 13:57, 2. Jan. 2012 (CET)

Ich persönlich wüsste nicht, warum dieser Text von durchaus beträchtlicher Länge nicht urheberrechtlich geschützt sein sollte, schon stilistisch sind die eigenschöpferischen Züge für mich offenkundig. Generell unterliegen Texte identischen Maßgaben ungeachtet dessen, wie sie hier eingestellt werden -- ob als fotografierte Dokumente oder als Artikelinhalte. Denn in jedem Fall handelt es sich beim Inhalt urheberrechtlich gesehen um Sprachwerke, infolgedessen sind auch dieselben Maßstäbe anzulegen. Grüße, —Pill (Kontakt) 12:49, 5. Jan. 2012 (CET)

Ich habe diese Datei temporär wiederherstellen lassen, weil ich meine, daß sie ungeschützt ist. Da ist einerseits die SH und andererseits http://delegibus.com/2004,8.pdf - für mich klar, daß sowas keinen Schutz genießt. Wie ist eure Meinung? --Marcela 23:50, 2. Jan. 2012 (CET)

Das hat SH, soviel ist klar. Also stellt sich schlichtweg die Frage fallen DIN-Normen unter URG §5, ja oder nein. 5 Abs. 1 kommt schon mal nicht in Frage. In Betracht kommt aber eine Einordnung von DIN-Normen als andere amtliche Werke im Sinn des § 5 Abs. 2 UrhG. So eindeutig scheint mir da aber auch nicht zu sein. --Bobo11 11:47, 3. Jan. 2012 (CET)
Verstehe ich nur bedingt. Schutz nach Abs. 2 (, den der Autor des von dir zitierten Dokuments sieht) ist für Wikipedia nicht ausreichend, die prinzipielle Möglichkeit zur Zueigenmachung von DIN-Normen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen mit folgender Schutzfreiheit nach Abs. 1 ist zwar allgemein anerkannt und vom BGH in GRUR 1990, 1003 - DIN-Normen festgestellt, allerdings durch den neuen Abs. 3 nach übereinstimmender Sicht der Kommentarliteratur für Werke privater Norminstitute einschlägig eingeschränkt, dergestalt, dass der bloße Verweis zwar eine Lizenz begründet, soweit sich der Gesetzgeber die Norm zueigen macht, aber eben gerade noch keine Beendigung des Urheberrechtsschutzes. Die gesetzliche Lizenz lässt aber schon von vornherein nicht einmal eine einfache Nutzung in Wikipedia zu, weil sie sich nach dem Wortlaut des Abs. 3 erst gar nicht auf die unkörperliche Wiedergabe bezieht. —Pill (Kontakt) 13:19, 3. Jan. 2012 (CET)
Pill hat recht. Ich weiß es ist pervers, da diese Normen ja irgendwie öffentlichen Charakter haben, aber DIN-Normen sind urheberrechtlich geschützt und jedes Unternehmen, das sich z.B. nach ISO 8000 o.ä. zertifizieren lassen will, muss deshalb Lizenzgebühren zahlen.--olag 00:38, 4. Jan. 2012 (CET)
Diese Lizenzgebühren haben aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun. -- Chaddy · DDÜP 00:46, 4. Jan. 2012 (CET)
Ok, die Gebühren für die Zertifizierung nicht. Da hast Du recht. Aber auch die Normen selbst sind urheberrechtlich geschützt und kosten ordentlich was, auch wenn durch Gesetz darauf verwiesen wird, das geht ja gerade aus § 5 Abs. 3 UrhG hervor. Das steht auch in dem von Marcela zitierten Artikel; allerdings ist der Abstract etwas missverständlich. Man könnte denken, dass § 5 Abs. 3 die Gemeinfreiheit begründet, das Gegenteil ist aber der Fall.--olag 00:52, 4. Jan. 2012 (CET)
Daß sie was kosten hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Der herausgebende Verlag beruft sich nur immer zu gerne auf ein Kopierverbot, was er selbst erfunden hat. Und ich spreche den allermeisten Normen sehr wohl eine geistige Schöpfung ab, das ist alles nix weiter als die Aneinanderreihung von Fakten. Der BGH hat befunden, daß die Veröffentlichung einer Diplomarbeit durch den betreuenden Prof. keine URV darstellt, daß der Diplomand kein Werk im Sinne des UrhG geschaffen hat. Was bitte soll dann an Normen schutzwürdig sein? --Marcela 13:02, 5. Jan. 2012 (CET)
Ganz losgelöst von diesem Fall: Hast du für das erwähnte BGH-Urteil gerade ein Link parat? --Túrelio 13:15, 5. Jan. 2012 (CET)
BGH 1. Zivilsenat; Staatsexamensarbeit; 21.11.1980; Aktenzeichen: I ZR 106/78. --Marcela 14:03, 5. Jan. 2012 (CET)
Danke. Das ist ja wirklich hart! --Túrelio 14:22, 5. Jan. 2012 (CET)
Ich habs doch im letzten Jahr schon gesagt: Guttenberg sieht rein rechtlich gesehen völlig anders aus als wenn man das moralisch angeht. Und Normen halte ich schon immer für gemeinfrei. Vielleicht gibts Ausnahmen, aber diese hier ganz gewiß nicht. --Marcela 14:30, 5. Jan. 2012 (CET)

1) "Und ich spreche den allermeisten Normen sehr wohl eine geistige Schöpfung ab." Anderer Meinung jedenfalls Bullinger in Wandtke/Bullinger (UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 64): "Nicht amtliche, technische Normenwerke (z. B. DIN-Normen, VDE-Vorschriften, VDS-Vorschriften, VOB) stellen i. d. R. persönliche geistige Schöpfungen dar (BGH GRUR 1984, 117, 118 – VOB/C; Fromm/Nordemann/Nordemann/Vinck § 2 Rn. 34)."; W. Nordemann in Nordemann/Fromm (UrhR, 10. Aufl., § 2, Rn. 77): "DIN-Normen, VDE-Vorschriften, die VOB, Rechnungslegungsstandards und technische Lieferbedingungen sowie andere nicht amtliche Regelwerke und private Gesetzentwürfe werden normalerweise Werkqualität aufweisen (BGH GRUR 1990, 1003, 1004 - DIN-Normen; BGH GRUR 1984, 117, 118 f. - VOB-C) [...]"; Katzenberger in Loewenheim/Schricker (UrhR, 4. Aufl., § 5 Rn. 79): "DIN-Normen und ähnliche Regelwerke entsprechen aber regelmäßig den allgemeinen Anforderungen an den Urheberrechtsschutz (so § 2 Rdnr. 103; Katzenberger DIN-Mitt. 1985, 279 ff.; zuletzt BGH GRUR 2002 958/959f. - Technische Lieferbedingungen)."; Loewenheim in Loewenheim/Schricker (UrhR, 4. Aufl., § 2 Rn. 103): "Private technische Normenwerke wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften, VOB und dgl. erfüllen die Voraussetzung einer persönlichen geistigen Schöpfung [...] (m.w.N.)
2) Die Werkqualität dieser Normen liegt häufig darin, dass sie komplexe Sachverhalte in verständlicher Weise wiedergeben oder solche Gliederungsmethoden wählen, die in besonderer Weise zum Verständnis der Materie beitragen (vgl. Nordemann ibid.). Im konkreten Fall gibt es zum Beispiel eine Verknüpfung textueller Inhalte mit wissenschaftlich-technischen Darstellungen, wobei von letzteren i.Ü. schon selbst überhaupt nicht klar ist, ob sie einem urhebrrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind. Ich stimme allerdings zu, dass in diesem konkreten Fall die Sache weniger klar liegt als das sonst oft der Fall ist. Eine reine Faktenaufzählung mag ich darin aber ganz und gar nicht erkennen und ich sehe durchaus schutzbegründende Merkmale, sodass ich davon ausgehen würde, dass das Dokument urheberrechtlichem Schutz zugänglich ist.
3) Was das mit BGH GRUR 1981, 352 - Staatsexamensarbeit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Und was daran "wirklich hart" ist, noch viel weniger. Ich zitiere mal schon aus der Klagebegründung: "Der Kl. ist der Ansicht, bei dem Aufsatz des Bekl. zu 2 handele es sich um ein Plagiat seiner Staatsexamensarbeit. da der Aufsatz mit der von ihm verfaßten Hausarbeit in deren zweiten Teil vom wissenschaftlichen Gehalt und Inhalt her identisch sei. Der Bekl. zu 2 habe die vom Kl. geleistete wissenschaftliche Vorarbeit der Präparation einfach übernommen. Wesentliche Gemeinsamkeit sei ferner die Aufstellung einer neuen Spezies; der Bekl. zu 2 habe diese Calamitenart an denselben wissenschaftlichen Kriterien aufgezeigt wie vorher der KL" - klingt ja schon einmal anders. Und jetzt lese man sich die im Urteil im Wortlaut wiedergegebenen Übernahmen durch, zu denen der BGH übrigens zustimmend bemerkt: "Das BerG führt weiter aus (BU 22), wörtliche Entlehnungen ganzer Sätze habe das Gericht nicht feststellen können". Ein Zusammenhang zur vollständigen Übernahme einer DIN-Norm zu konstruieren, erscheint mir vor diesme Hintergrund abwegig, weil es in der Entscheidung um einen ganz anderen Sachverhalt ging. Nebenbei sagt der BGH zur Schutzfähigkeit der Diplomarbeit genau das Gegenteil dessen, was Ralf oben schreibt ("daß der Diplomand kein Werk im Sinne des UrhG geschaffen hat."). Seine Arbeit war nämlich sehr wohl urheberrechtlich geschützt, sonst hätte man sich die Mühe des Urteils auch gleich sparen können: "Ohne Rechtsverstoß folgert das BerG aus der Beurteilung der Staatsexamensarbeit durch den Bekl. zu 1 die Urheberrechtsschutzfähigkeit der klägerischen Arbeit hinsichtlich Gliederung, Gestaltung und Darstellung im allgemeinen." (ibid., 353) —Pill (Kontakt) 15:25, 5. Jan. 2012 (CET)

Im Bewusstsein, dass ich Pill fachlich nichts hinzuzufügen habe, kann ich mir doch nicht verkneifen zu sagen, dass es mich nicht wundert, wenn Marcela Normen die Schöpfungshöhe abspricht. Schließlich geht er auch davon aus, dass Guttenbergerei nur moralisch und nicht rechtlich zu beanstanden ist. Mit anderen Worten, lass die Kommissionen, Staatsanwälte und Verwaltungsgerichte ruhig reden, wir zimmern hier unser eigenes Recht zusammen. In einem muss ich Marcela recht geben, nämlich dass man Fakten (≠Normen) als Inhalt nicht urheberrechtlich schützen kann. Etwas anderes gilt freilich für die Form, in der sie wiedergegeben werden.--olag 15:46, 5. Jan. 2012 (CET)

Logos von Bundesgerichten

Haben die Logos der Schweizer Bundesgerichte (siehe bpatger.ch, bstger.ch und bvger.ch) eine Schöpfungshöhe? Das Logo des Bundesgerichts wurde ja bereits hochgeladen; dennoch möchte ich nachfragen. – PsY.cHo, 02:20, 5. Jan. 2012 (CET)

Nach Commons-Standard ja, nach de-WP-Standard nein. --Leyo 01:19, 6. Jan. 2012 (CET)
Das geht imho selbst auf Commons (das sind bloß Text und einfache geometrische Formen). -- Chaddy · DDÜP 03:22, 6. Jan. 2012 (CET)
Klingt gut, danke für die Antworten. – PsY.cHo, 22:05, 6. Jan. 2012 (CET)

Logos mit Schöpfungshöhe?

Moin, haben die Logos von [1] und [2] SH, sodass man sie nicht mit {{Bild-LogoSH}} hochladen darf? Danke, XenonX3 - (:) 23:21, 5. Jan. 2012 (CET)

Meiner Ansicht nach ja. Insbesondere das erstgenannte Logo geht in vielerlei Hinsicht über eine naturalistische Darstellung hinaus: Durch die zeichnerisch aufwändigere dreidimensionale Ansicht, die in eine zweidimensionale Umgebung überführt wurde, die in die Grafik einbezogenen Beleuchtungsnuancen, das Spiel mit Licht und Schatten, die ungewöhnliche Dimensionierung der schon farblich ins Auge fallenden Brille im Verhältnis zum Computer sowie die nicht beliebige sondern die Bildaussage gerade unterstützende Zusammenstellung von Brille und Computer. Das meiste gilt analog auch für das zweite Logo. Wenn man beispielsweise die Darstellung des "Laufenden Auges" danebenlegt, sind die Unterschiede nach meiner Auffassung auch recht aufgenfällig.
Abgesehen davon, dass durch die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung ohnehin einiges im deutschen Umgang mit geschmacksmusterrechtlichem Schutz zugänglichen Inhalten etwas fragwürdig erscheint, müssen wir auch in Wikipedia aufpassen, die liberale Rechtsprechung zum Schutz von Werken der angewandten Kunst nicht auch noch überzustrapazieren. Ich erinnere da zum Beispiel an die Rechtsprechung des LG München I zum Panther-Logo des ERC Ingolstadt, dem roten Weinlaubblatt vor dem OLG Hamburg und der Entscheidung des LG Leipzig zum Logo des Leipziger Krystallpalast Variete mit Harlekingesicht in einer 2-farbigen Raute. Die Kriterien, die da immer hauptsächlich als entscheidungsbegründend genannt werden, sind, dünkt mir, auch in der Regel ziemlich ähnlich: irgendeine Transformation von 3D in 2D, am Besten mit Bewahrung der räumlichen Wirkung, Schatten und Licht plus der klassische Punkt der nicht-naturgetreuen Wiedergabe. Entsprechend habe ich das auch oben beurteilt. Grüße, —Pill (Kontakt) 01:20, 6. Jan. 2012 (CET)
Ich sehe keine SH, die Logos sehen nicht viel anders als typische Systemicons aus, da ist nicht viel von Individualität erkennbar. Die Anforderungen für SH bei Logos sind sehr hoch, da sie ja als Geschmacksmuster eingetragen werden können. Wir müssen diese Hürde nicht künstlich herabsetzen. -- Chaddy · DDÜP 03:21, 6. Jan. 2012 (CET)
Hmm, danke soweit. Da die Meinungen ja recht weit auseinandergehen, würde ich weitere bevorzugen (bevor ich die Logos hochlade und sie dann im Müll landen). Ergänzend zu meiner Anfrage bitte noch Datei:Logo Allein gegen die Zeit.jpg beurteilen, da sehe ich als Laie aufgrund der Uhr und der Zahnräder deutliche SH. Das Logo liegt aber schon seit Anfang 2010 auf unserem Server. XenonX3 - (:) 19:49, 6. Jan. 2012 (CET)
Diese Datei hat SH. Allerdings sieht das nicht nach einem Logo aus, sondern eher nach einem Titelbild oder sowas. Das eigentlich Logo ist vermutlich nur der Schriftzug selbst. -- Chaddy · DDÜP 21:17, 6. Jan. 2012 (CET)

Bilder von Münzen

Hallo,

ich habe einige Fotos und Scans von Investmentmünzen, die ich für die jeweiligen Artikel verwenden könnte und gerne würde. Also staatliche Münzen/Zahlungsmittel. Maple Leafs, Britannias, Pandas, Eagles, Libertads, Koalas, Kookaburras,... Leider kann ich nicht einschätzen, wie das mit dem Urheberrecht über die Münzbilder ist. Also die Zustimmung der Fotographen hätte ich. Aber die Frage ist, ob man Münzen und deren Prägung scannen darf?!? Könntet Ihr mir dabei helfen? (nicht signierter Beitrag von 46.5.130.136 (Diskussion) 12:21, 6. Jan. 2012 (CET))

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Currency Habe da etwas gefunden. Hat sich damit erledigt. Danke! (nicht signierter Beitrag von 46.5.130.136 (Diskussion) 12:26, 6. Jan. 2012 (CET))

Ich möchte gern einen Artikel schreiben zu dem französischen Psychiater Henri Ey, der seit dem 8.11.1977 verstorben ist. Habe dazu auch ein Personenphoto im Netz gefunden. Sind hier Urheberrechte zu beachten? Man könnte z.B. annehmen, daß die Bilder bekannter Psychiater ebenso wie etwa die von Politikern gemeinfrei sind?! Eine Anfrage betreffend mögliche Urheberrechte an die auf der Internetseite angegebene e-mail-Adresse war nicht möglich, ich erhielt prompt eine Fehlernachricht, hiervon folgender Auszug: ... permanent error; I've given up. Sorry it didn't work out.

<mahieu@onenet.com.ar>: 74.125.79.27_does_not_like_recipient./Remote_host_said:_550_5.2.1_The_email_account_that_you_tried_to_reach_is_disabled._q48si25331750eeh.174/Giving_up_on_74.125.79.27./

Gibt es hier eine praktikable Vorgehensweise? --Anaxo 23:55, 6. Jan. 2012 (CET)

Hallo. Ich habe die Datei direkt wieder gelöscht, da es keine Möglichkeit gibt, sie hier zu behalten. Bilder sind bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt und könnten dann hier nur mit Freigabe verwendet werden. Da du aber die Seite nicht kontaktieren kannst, ist eine Freigabe unwahrscheinlich. Deine Annahme, dass Fotos von Politikern (oder gar andere Personen) gemeinfrei wären, muss ich widersprechen. Das Urheberrecht ist unabhängig von der abgebildeten Person, sondern macht sich lediglich am Fotografen fest. --Quedel 00:18, 7. Jan. 2012 (CET)

Titelseite der Granma

Ich würde gerne dem Artikel über die kubansiche Parteizeitung "Granma" einen Scan der Titelseite der selbigen hinzufügen. Nun verstößt deis vermutlich gegen das Urheberrecht, diesen Scan zu veröfentlichen. Deshlab beabsichtige ich das kubansiche Informationsministerium, welches der Heruasgeber dieser Zeitung ist, um Erlaubnis zu fragen. Nun weiß ich aber leider nicht, wie ich dann hier beweisen kann, dass ich die Erlaubnis habe. Muss ich ein Formular oder etwas ähnliches vorlgegen, doer genügt schon mein Wort, dass ich die Erlaubnis erhalten habe? PS: der scan wurde natürlich von mir selbst angefertigt. Mit freundlichen Grüßen, --Montarde 14:38, 7. Jan. 2012 (CET)

Eine Person, die dazu berechtigt ist, müsste sämtliche Inhalte der betreffenden Titelseite unter eine freie Lizenz stellen. Vielleicht könntest du dafür eine der Textvorlagen unter Wikipedia:TV#Freigaben_von_Texten_und_Bildern benutzen bzw. für den vorliegenden Fall adaptieren und ins Spanische übersetzen, oder eventuell ist es:Wikipedia:Ejemplos de peticiones de permiso aus der spanischen Wikipedia brauchbar (kann ich nicht beurteilen, da ich die spanische Sprache nicht beherrsche). Die ausgefüllte Erklärung sollte dann von der zuständigen Person an permissions-de@wikimedia.org oder permissions@wikimedia.org für Commons geschickt werden und beim Upload darauf hingewiesen werden. Gestumblindi 15:03, 7. Jan. 2012 (CET)
klingt ja einfach :-)--Montarde 16:03, 7. Jan. 2012 (CET)
Naja, ich weiss nicht, ob du das ironisch meinst ;-) - sehr einfach ist das ganze Prozedere ja leider nicht. Und vor allem habe ich auch meine Zweifel, ob eine Freigabe, wie wir sie hier brauchen würden, überhaupt möglich ist. Denn es würde ja bedeuten, dass dann alles, was auf dieser Titelseite der "Granma" zu sehen ist, unter einer freien Lizenz steht, da kann man sich ja fragen, ob das Informationsministerium eine solche Freigabe überhaupt erteilen kann. Gestumblindi 16:07, 7. Jan. 2012 (CET)

Stasi-Mitschnitt - Lizenzbaustein?

hallo,

kann mir jemand helfen, für diesen Erich Mielke-originalton eine lizenz-hilfestellung zu geben? das werk stammt aus einer deutschen behörde, nämlich der BStU (stasiunterlagenbehörde), wurde offiziell aufgenommen von einem DDR-minister (mielke). in einer vorangegangenen diskussion hier wurden schon einige ideen ausgetauscht, und am schluss riet mir saibo, mal hier zu fragen. danke, Maximilian 01:46, 9. Jan. 2012 (CET)

Bin kein Jurist, aber aus Erfahrung mit anderen Fällen würde ich sagen: Mielke hat tatsächlich die Rechte an dieser Aufnahme, wenn er offiziell der Autor ist. Da er tot ist, gehören sie wahrscheinlich seinen Erben. nachdem der Mittschnitt ursprünglich wohl nicht für die Öffentlichkeit (oder als internes Dokument) produziert wurde, ist es unwahrscheinlich, dass es sich um ein amtliches Werk handelt; weder im Sinne des DDR-Rechts noch im BRD-Recht des Rechtsnachfolgers.--Toter Alter Mann 01:55, 9. Jan. 2012 (CET)

Commons-Freigabebausteine "Swiss Government Portrait" und "Parlament.ch"

Auf WP:BW wurden gerade die beiden Commons-Vorlagen Template:Swiss Government Portrait und Template:Parlament.ch thematisiert. Die erste Vorlage ist eine Freigabe für die offiziellen Porträts des schweizerischen Bundesrats, die andere sogar für sämtliche Bilder auf parlament.ch, wie es aussieht, und letztere wird denn auch fleissig für Porträts von Parlamentarieren genutzt. Es handelt sich - nach den Bausteinen - um Freigaben vom "By"-Typ, es soll also reichen, die Quelle zu nennen, ohne Einschränkungen für die kommerzielle Nutzung etc. Persönlich frage ich mich, ob das wirklich alles so ganz koscher ist, da mir eine derart weitgehende Freigabe sämtlicher Parlamentarierbilder ein schwieriges Unterfangen für die Freigebenden zu sein scheint (muss da nicht aufwendig abgeklärt werden, welche Nutzungsrechte die Fotografen eigentlich erteilt haben, gerade bei älteren Bildern?); vielleicht kann sich ja wenigstens mal jemand mit OTRS-Zugang die OTRS-Tickets anschauen und sagen, ob das alles einen gut abgesicherten Eindruck macht... Gestumblindi 23:19, 6. Jan. 2012 (CET)

Du weist schon das in der Schweiz ein Bild fast nicht urheberrechtlich schützbar ist oder? Bei Standart-Fotos (übliches Fotohandwerk), und das sind Porträts nun mal, wurde die urheberrechtliche Schützbarkeit von Gerichten regelmässig verneint. Von daher hab ich keine Bedenken bei einer Freigabe, vom Auftraggeber. Denn da stellt sich die Frage was überhaupt abgemacht war. Das liegt durchaus drin, dass da die Verwertungsrechte abgetreten wurden. Aber eben prizipiell gib es in der Schweiz immer das klitze kleine Problem, ich kann nicht abtreten, was ich gar nicht besitze. Und endsprechend besteht dann eben auch niemand darauf, dass die Rechte abgetreten werden. Aber mit dem OTRS hast du sicher recht, dass schadet nicht, dass nochmal genau anzuschauen. Frag doch mal Guandalug usw. direkt, ist meist der effektivste Weg.--Bobo11 06:06, 9. Jan. 2012 (CET)
@Bobo11, du schriebst "von Gerichten regelmässig". Mir (Nicht-Jurist) war bislang nur das Urteil zu dem Portraitfoto dieses Bank-Whistleblowers Christoph Meili bekannt. Gibt es tatsächlich weitere Urteile zu anderen Fotos? Du brauchst sie nicht aufzulisten, mir reicht ersteinmal die Bestätigung. --Túrelio 08:24, 9. Jan. 2012 (CET)
Sucht euch bitte einen Frankophonen OTRSler.... ich kann die Emails nicht lesen, die sind französisch ;) --Guandalug 09:56, 9. Jan. 2012 (CET)
Kann ich das riechen, das es in eiern Prache gehalten isrt, in der du deine Mühe hast? Ach ja nur so ein Detail, lesen wirst auch du sie können. Denn auch für französisch benutzt man die lateinischen Schreifzeichen. Es wird eher beim verstehen, nicht so recht funktionieren. =P --Bobo11 17:02, 9. Jan. 2012 (CET)
Recht hast du, die Umsetzung Buchstabensalat -> Textverständnis fehlt, die Buchstaben kann ich erkennen. :D
Ansonsten kannst du das ja nicht wissen, drum schrieb ich das ja. --Guandalug 18:27, 9. Jan. 2012 (CET)
Ja, geraden betreffend gestellten Fotos (Klassenfotos), gibt es einige "negative" Urteile der unteren Instanzen. Aber das aktuell -zeitlich letzte- letztinstanzlich Urteil, wo der Schutz bejaht wurde, ist das "Marley"-Foto. Wo eben der künstlerische Aspekt, als Begründung herhalten musste für den Schutz. Während das zweite letztinstanzliche Urteil, kurtz darauf eben das "Meili"-Urteil war. Daneben sind mir keine Bundesgerichtsurteile bekannt wo es ausdrücklich um das Urheberrecht bei Fotos geht. Die beiden gelten eigentlich als DIE Leiturteile. Lies mal Christoph Schütz: Fotografie und Urheberrecht. Ein Sorgenkind im Wettstreit der Therapeuten in: sic! 5/2006, 368Link auf Artikel. Kurzfassung; Erst die künstlerische Gestaltung eines Fotos ermöglicht in der Schweiz ein urheberrechtlicher Schutz des Fotos. Heisst eben auch, dass die typische Standartfotografien wie ein Bewerbungsfoto usw. nicht schützbar sind, wenn das Resultat dem entspricht was 9 von 10 Fotografen abliefern. Kurzum es ist verdammt schwer in der Schweiz vor Gericht als Urheber die Recht an einem Foto zugesprochen zu kommen, gerade wenn das Foto unter normales Fotohandwerk fällt.--Bobo11 16:57, 9. Jan. 2012 (CET)
Danke für die ausführliche Antwort. --Túrelio 17:11, 9. Jan. 2012 (CET)
Wobei man durchaus anmerken muss, fehlendes Urheberrecht verhindert bzw. beeinflusst die Vermarktung nicht. Heisst eigentlich nur, der Fotograf muss sich schlichtweg beim Auftraggeber schadlos halten (bzw. beim ersten Käufer). Also er kann nachträglich keine zusätzliches Geld einfordern, es sei den es sei so etwas sei im Vertrag ausdrücklich abgemacht worden (Und solche Knebelverträge werden gerne gemacht, (nicht ganz Grundlos werden jetzt einige sagen)). Schon gar nicht von Dritten, mit dem Verweis auf das Urheberrecht, wie es z.b in Deutschland gerne gemacht wird. Ganz einfach gesagt, er kann seien Arbeit nur einmal verkaufen. --Bobo11 18:34, 9. Jan. 2012 (CET)
Die Bundesrats-Gruppenfotos, Bobo11, sind ja allerdings alle aufwendig arrangiert und künstlerisch gestaltet, da wird ein Schutz sicher auch in der Schweiz bejaht. Das aktuelle Gruppenfoto wirft sogar ein ganz neues Problem auf - da posiert der Bundesrat vor einem Gemälde von Franz Gertsch, das ganz sicher nicht frei ist, was machen wir da? Es ist ein zentrales Element des Fotos. Und bei den Porträts dürfte es auf den Einzelfall ankommen. Gestumblindi 18:25, 9. Jan. 2012 (CET)
Klar, aber gerade das Bundesrats-Gruppenfotos wäre aus Fotorecht-Sicht unproblematisch. Denn es wird als offizielles Foto Bundesrat durch denn Bund vermarktet [3], o gesehen sollte das sogar unter amtliches Werk laufen (ich würde jedenfalls auf der Schiene argumetieren). ABER das Problem liegt da eher im Hintergrund, und zwar im wahrsten Sinn des Wortes. Denn im Hintergrund befindet sich ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk von Franz Gertsch. Und das ist sicher KEIN Beiwerk, und wenn ein Grund gegen das Foto gibt, dann ist deswegen ist die Finger davon zu lassen. Denn ob der Künstler sich der Tragweite bewusst war, als es erlaubte davor das offizielle Bundesrat-Foto zumachen, möchte ich jetzt bezweifeln. Wenn wir aber ausdrücklich eine für die offiziellen Bundesrat-Foto's gültige Freigabe haben, dann glaub ich der. --Bobo11 18:48, 9. Jan. 2012 (CET)
"Wird als offizielles Foto Bundesrat durch denn Bund vermarktet" ist für uns unerheblich, es gibt ja auch ansonsten massenweise grosszügig verteilte Pressefotos, die wir mangels freier Lizenz trotzdem nicht verwenden können. "Amtliches Werk" glaube ich eher nicht, denn diese Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz sind in der Schweiz ziemlich eng und spezifisch definiert, siehe Amtliches Werk#Schweiz - ein Bundesratsfoto fällt unter keinen der in Art. 5 URG aufgeführten Punkte, man wird es kaum einen "amtlichen Erlass" nennen können und der Rest passt sowieso nicht. - Nun, ich glaube, dass ich auf dieses Foto Datei:Bundesrat der Schweiz 2011.jpg auf Commons einen Löschantrag stellen werde, denn ganz unabhängig von der allgemeinen Situation der Freigabe für Bundesratsfotos ist dieses Foto mit dem Kunstwerk von Franz Gertsch sehr problematisch. Es ist nirgends dokumentiert, dass Gertsch sein Gemälde unter eine freie Lizenz gestellt hätte oder dass die Bundeskanzlei die Rechte daran hat bzw. dass die allgemeine Freigabe für Bundesratsfotos, die von der Bundeskanzlei früher erteilt wurde (wenn es denn so ist) sich darauf erstreckt - jedenfalls wusste man damals, 2007/2008, ja noch nichts davon, dass später einmal ein Bundesratsfoto vor einem Gertsch-Gemälde gemacht wird. Gestumblindi 21:09, 9. Jan. 2012 (CET)

Sind OTRS-Tickets eigentlich grundsätzlich "geheim" oder könnte der Inhalt der Freigabe-Mails in einem solchen Fall, in dem es ja um eine offizielle Freigabe durch Behörden geht und nicht um schützenswerte Daten einer Privatperson, eventuell auch auf der Diskussionsseite der genannten Commons-Templates gepostet werden, so dass sie alle einsehen können, die Sache transparenter ist und wir hier auch eine greifbarere Diskussionsgrundlage haben? Gestumblindi 21:12, 9. Jan. 2012 (CET)

Eigentlich (tm) sind die im Zuge der Mail-Vertraulichkeit jedenfalls nicht öffentlich zu machen.... Ausnahmen gibt es, wenn der Mail-Autor gezielt seine Zustimmung zur Veröffentlichung gibt (Sperrprüfungsanfrage, inhaltliche Frage, ...) --Guandalug 21:56, 9. Jan. 2012 (CET)
Man kann nur so schlecht über Freigaben diskutieren, wenn man nicht weiss, was die Freigebenden genau geschrieben haben, da kann es auf jedes Wort ankommen... Gestumblindi 22:19, 9. Jan. 2012 (CET)
Es können sich doch mehrere OTRSler untereinander austauschen, da entsteht dieses Problem ja nicht. --Túrelio 23:00, 9. Jan. 2012 (CET)

Interessante Neuigkeiten! Siehe die Antworten auf meine Anfrage beim Support-Team (Archivlink). Offenbar gibt es gar keine pauschale Freigabe, wie sie durch die Commons-Bausteine suggeriert wird, und die Mails von der Bundeskanzlei wurden falsch interpretiert. Vielmehr steht da u.a., dass im Fall der Fotos von Micheline Calmy-Rey keine befriedigende Antwort gegeben werden könne (also ob sie wirklich frei sind), während im Fall der Fotos von Pascal Couchepin offenbar extra der Vertrag mit dem Fotografen geändert wurde, um sie freigeben zu können. (Nur) im Fall von Couchepin können wir also sicher sein, es wird aber der allgemeine Warnhinweis gegeben: Es kann sein, dass einige der auf der Seite admin.ch veröffentlichten Fotos besonders durch das Gesetz für Veröffentlichungen (Copyright) geschützt sind. In diesem Fall wird davon abgeraten, sie ohne Erlaubnis des Autors zu verwenden. Und auch in der anderen Mail zu den Bundesratsfotos steht Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass sich in den andern Listen (beispielsweise der Präsidenten oder der DepartementsvorsteherInnen) Bilder befinden, deren Verwendung Nutzungseinschränkungen unterliegt. Jetzt bin ich noch auf die Mail zu parlament.ch gespannt... Gestumblindi 23:06, 9. Jan. 2012 (CET)

Na da passt es ja gut, dass heute auf Commons eine RFC zur "Optimierung" von OTRS[4] angeregt wurde. --Túrelio 23:09, 9. Jan. 2012 (CET)

Coat of arms of Italian provinces

Hello, sorry if I write in English but I can't write in German very well. I have a question to make about this Italian coat of arms, licensed under EDP. I would use it on your page about Provinz Monza und Brianza, because the existing CoA is obsolete. How can I proceed? Viel danke! -- Vonvikken 21:24, 8. Jan. 2012 (CET)

IMO, you can upload it to Commons, as it's too simple to be copyrighted. Then it can be easily used in every wiki. --91.67.132.42 06:02, 9. Jan. 2012 (CET)
Though it's simple, the license it has states it can't be uploaded on Commons, so I'm afraid it can't be used here... Thank you! -- Vonvikken 15:24, 10. Jan. 2012 (CET)
Please consider using PD-shape. Although this is a coat of arms, its representation is unlikely to be protected by copyright according to its lacking original authorship. commons:File:Stemma Provincia di Monza e della Brianza.png reveals a solution for you. You could upload the coat of arms with the same templates. Regards, Peter Weis 20:09, 10. Jan. 2012 (CET)

Inhalte in Tabellen aufbereitet - Schöpfungshöhe

Haben Tabellen wie in dem nachfolgenden Link eine Schöpfungshöhe so dass ein Import notwendig ist? Ich meine nein, aber wie es aussieht sind andere anderer Meinung. ;) Ich weiß, dass Thema wurde schon oft durchgekaut. Aber aus aktuellem Anlass damit ich kein Quark schwätze, bitte falls notwendig richtig stellen: WP:FZW. Bitte nicht hier, sondern dort kommentieren. Danke! Benutzer:Älöfök 19:29, 9. Jan. 2012 (CET)

Nee, da bin ich ganz bei dir: Die haben keine Schöpfungshöhe. Und wenn dann liegt die Urheberschaft beim Designer der Software, nicht bei dem Wikifanten, der sie benutzt hat. Insofern: Go ahead :) Toter Alter Mann 23:20, 10. Jan. 2012 (CET)

Cover einer Buches

Ich würde zur Illustration eines Artikels gerne zwei bis drei Varianten eines Buchcovers scannen und einstellen. Die erste Version stammt aus den 1890er Jahren und weist sowieso m.E. keine SH auf (siehe [5]). Die zweite stammt aus den 1920er Jahren und bzgl. SH bin ich der gleichen Ansicht (siehe [6]). Liege ich das richtig? Wie sieht es mit dem Cover aus den 1930er Jahren aus (siehe [7]) ? Plaintext 22:26, 2. Jan. 2012 (CET)

Dieses Buchdesign kann man wohl mit gutem Gewissen als Kunsthandwer ansehen, dann ist die Frage der Schöpfungshöhe einschlägig und die ist wohl nicht erreicht. Damit wären alle drei Einbandgestaltungen für uns verwendbar. Grüße --h-stt !? 17:00, 11. Jan. 2012 (CET)

Lizenzgerechte Nachnutzung?

Hallo,

haltet Ihr die Lizenzangaben für die Bilder auf dieser Seite für ausreichend? Ich stellte heute fest, dass eines meiner Bilder dort gezeigt wird (weil es in unserem Artikel Quitte hängt), aber wenn man aufs Bild klickt, wird ein "Benutzer Ries" angegeben, nirgends die Angabe, unter welcher Lizenz ich das Bild freigegeben habe. Danke für Eure Einschätzung. --Schwäbin 21:13, 10. Jan. 2012 (CET)

Er hat den "Gentlemen's Agreement"-Baustein drunter stehen: "Der Text dieser Seite basiert auf dem Artikel Datei:Apodemus sylvaticus 20070702.jpg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Artikel kann hier bearbeitet werden." Das ist natürlich so nicht okay und ein Fall für WP:WN/M bzw. WP:TV. --Martina Disk. 21:39, 10. Jan. 2012 (CET)
Den Baustein unten hatte ich gesehen. Der bezieht sich auf den Text. Wenn Du auch der Meinung bist, dass die Bildernutzung nicht lizenzgerecht ist, werde ich ihn anmailen. Danke. --Schwäbin 21:41, 10. Jan. 2012 (CET)
Wenn man auf die Bilder klickt und runterscrollt bis zum Abschnitt Dateiversionen, dann findet man rechts (so versteckt, dass ich es die ersten beiden Male überlesen habe), den Hinweis (Bitte klicken Sie unten in der Fußzeile auf "Datei:", um Urheber und Lizenz des Bildes in Erfahrung zu bringen.) Ist das ausreichend?
Im Impressum schreibt der Betreiber noch
Redaktion
Verantwortlich für den journalistisch-redaktionellen Bereich ist: [der Seitenbetreiber]
Urheberschutz und Nutzung
Der Urheber räumt Ihnen ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien zu verändern und /oder weiter zu geben oder gar selbst zu veröffentlichen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei: [der Seitenbetreiber]
Die meisten Bilder unterliegen den Urheberrechten von: [der Seitenbetreiber]
Pfffffff --Schwäbin 21:50, 10. Jan. 2012 (CET)
Ähm...Habe mal den Realnamen durch [der Seitenbetreiber] ersetzt... --Martina Disk. 23:05, 10. Jan. 2012 (CET)
Da er sich einige Mühe gemacht hat, kann man hier eher von Gutgläubigkeit ausgehen. Deshalb wäre m.E. eine Aufforderung zur Korrektur mit erklärendem Hinweis wie es richtig gemacht werden sollte sinnvoll. --Túrelio
Wie gesagt will ich ja auch anschreiben und um Nachbesserung bitten. Wollte mich nur rückversichern, dass diese sehr versteckte Lizenzangabe (über mindestens zwei Klicks und nur mit Lupe zu finden) wirklich nicht ausreicht. Es wird ja meines Wissens in der Lizenz nicht angegeben, wo genau die Angabe stehen muss bzw. was „zu versteckt“ oder „zu weit weg“ ist. Dass die Wikipedia vormacht, dass man die Angaben nicht direkt beim Bild machen muss, ist ja äh unglücklich. --Schwäbin 11:01, 11. Jan. 2012 (CET)
Hier findest du juristische Argumente dazu. Grundlage dafür ist das Urheberpersönlichkeitsrecht (engl. moral rights), das die CC-Lizenzen ausdrücklich nicht tangieren oder einschränken. Letztlich ist es auch eine Frage der elementaren Fairness gegenüber einem Urheber, dessen Werke man ja schließlich nutzt. --Túrelio 11:07, 11. Jan. 2012 (CET)
Vielen Dank für diesen Link! Jedoch ist es ja ein bisschen blöd, wenn dort unter 2.) b) bb) 3. e) steht: Fotografen sollten neben dem Foto genannt werden und die Wikipedia das nicht so macht. Wie kann ich einem Nachnutzer von Wikipedia, der die Inhalte spiegelt, vorhalten, dass er Name, Lizenz und Link zur Lizenz nicht neben dem Foto nennt, wenn Wikipedia das selbst nicht tut? Du verstehst, was ich meine? --Schwäbin 12:17, 11. Jan. 2012 (CET)
Wohl wahr. Aber hier ist es ein bißchen wie bei Asterix, das "kleine gallische Dorf" heißt hier :no (Beispiel) ;-). --Túrelio 12:49, 11. Jan. 2012 (CET)
Die Lizenz schreibt "Nennung neben dem Foto" in keinster Weise vor, das ist sowieso Humbug. Die Nennung muss in üblicher und angemessener Weise erfolgen, das kann im Internet auch bedeuten, dass man das Foto anklicken muss; es ist im übrigen auch die Auffassung von Creative Commons selbst, dass man mit ihren Lizenzen nicht vorschreiben kann, wo genau die Urheberangabe zu erfolgen hat, steht dort irgendwo in einer FAQ. Gestumblindi 13:08, 11. Jan. 2012 (CET)
Hallo Gestumblindi, ich wäre ja auch einverstanden damit, wenn nach Klick auf das Bild beispielsweise die Commons-Bildbeschreibungsseite käme. Das ist aber nicht der Fall. Nach Klick auf das Bild findet man auf den dritten Blick einen Hinweis, dass man ganz unten auf Datei klicken muss, um den Urheber, die Lizenz und den Lizenztext zu finden. Das finde ich nicht mehr angemessen. Manche Nachnutzer geben die Info im Mouseover bekannt, auch das ist für mich in Ordnung, genauso wie am Fuß der Seite (oder in einem Printmedium im Anhang im Bildverzeichnis). --Schwäbin 13:18, 11. Jan. 2012 (CET)
Da hast du schon recht, finde ich in diesem Fall auch zu versteckt. War nur eine allgemeine Anmerkung. Gestumblindi 15:13, 11. Jan. 2012 (CET)

Fotos alter Dokumente

Bei der Recherche für einen Artikel bin ich in einem Buch auf Fotos alter Lehnsbriefe gestoßen, die für den Artikel interessant wären. Die Briefe stammen aus dem 16. Jh. und wurden abfotografiert. In dem Abbildungsverzeichnis steht: Lehnsrevers des Klaus Hatte 1521 (StAOs Dep 62 b Nr. 981). Über das Aufnahmedatum der Fotos ist nichts bekannt. Meine Frage ist nun: Sind Fotos alter Dokumente urheberrechtlich geschützt oder darf ich das Foto des Dokumentes scannen und in dem Artikel verwenden? Danke für eure Hilfe; Gruß --buckfush \m/ 21:50, 10. Jan. 2012 (CET)

Wenn die Briefe aufsichtig fotografiert wurden (also so als hätte man sie gescannt), dann sind die Fotos bloße Kopien eines zweidimensionalen Werks ohne Schöpfungshöhe und dürfen von dir genutzt werden wie immer du lustig bist. Du kannst dir damit sogar die Wohnzimmertapete bedrucken :) Toter Alter Mann 23:16, 10. Jan. 2012 (CET)

Soweit geht meine Liebe zu alten Dokumenten dann doch nicht ;) Trotzdem danke für die Info! --buckfush \m/ 16:47, 11. Jan. 2012 (CET)

Quelle

Kann man die Linienausschreibungen [8] in den Artikel Rhein-Main-Verkehrsverbund einfügen, ohne das es eine URV ist? --DB-Fan 13:27, 12. Jan. 2012 (CET)

Ich seh da nichts schützbares. Ich fände es aber besser, wenn statt des PDFs die Tabelle in eine Wikitabelle umgewandelt in den Artikel käme (aber bitte mit augenfreundlicheren, gedeckteren Farben). Nacktaffe 14:13, 12. Jan. 2012 (CET)

Wie diese Tabelle? --DB-Fan 16:35, 12. Jan. 2012 (CET)

FFA P-16

Da es sich um Bilder auf Commons handelt, habe ich meine Frage dort gestellt. Vielleicht kann sie aber auch jemand von hier beantworten. -- Хрюша ? ! ? ! 15:56, 12. Jan. 2012 (CET)

Man kann als Urheber seien Werke als gemeinfrei erklären. In dem man eben alle Rechte soweit es geht an die Allgemeinheit abtritt, was im Endefekt der Gemeinfreiheit endspricht (Urheber ist und bleibt man trotzdem). In der Schweiz ist nämlich durchaus die Frage erlaubt ob ein Foto überhaupt urheberrechtlich schützbar ist. Wenn der Urheber selber sagt, «dieses Bild ist gemeinfrei» dann dürfen wir ihm das glauben. Mit «PD-User» wurde auch der richtige Baustein gewählt.--Bobo11 16:11, 12. Jan. 2012 (CET)
War evtl. meine Fragestellung nicht deutlich? Ich bezweifle die Urheberschaft, nicht das unter PD stellen der Bilder. Bild 1 schaut für damalige Verhältnisse nach einem offiziellen Foto aus, Bild 2 müsste auch in den 1960ern entstanden sein. Damals konnte bestimmt nicht einfach so Hintz und Kuntz mit einer Kamera vor den FFA-Hallen aufkreuzen. Man sieht übrigens die Bilder auch hier und netzweit immer dieselben wenigen farbigen Bilder. Nirgends ist ein Autor erwähnt. --Хрюша ? ! ? ! 18:06, 12. Jan. 2012 (CET)
Da bleibt nur nach Frage beim Archiv IGL (So der Verweis auf Luftfahrt.ch), denn da scheinen die Fotos eingelagert zu sein. Aber eben typische Standartfotos, sind in der Schweiz gar nicht urheberrechtlich schützbar! Dafür ist ein Mindestmass an künstlerischer Tätigkeit notwendig. Zu behaupten man sei der Urheber, obwohl man es nicht ist, ist natürlich trotzdem falsch. --Bobo11 19:09, 12. Jan. 2012 (CET)

Portrait der Sängerin Alexandra

Alexandra Ich habe dieses Foto mit der ausdrücklichen Freigabe für die dt. Wiki bekommen und in den Artikel eingebaut (sh. Disk). Nun wird angezweifelt, ob es so ok ist. Könnte mir da jemand weiterhelfen ? Was habe ich ggf. falsch gemacht (wo ich mir doch solche Mühe gemacht habe, es richtig zu machen :-) ) ?--KarleHorn 21:25, 12. Jan. 2012 (CET)

"Das Bild darf nur mit der Quellenangabe 'Privatfoto: Marleen Zaus' in der dt. Wiki verwendet werden; kein Upload auf Commons" ist leider keine zulässige Einschränkung. Es werden hier nur Bilder akzeptiert, die unter eine echte freie Lizenz gestellt werden (also z.B. CC-BY-SA) und die damit von jedermann verwendet werden dürfen, nicht nur "in der dt. Wiki" und auch auf Commons. Die Quellenangabe "Privatfoto: Marleen Zaus" darf hingegen so festgelegt werden, das wäre beispielsweise unter der genannten CC-BY-SA möglich - Marleen Zaus müsste aber damit einverstanden sein, dass auch andere (ohne zu fragen) ihr Foto mit dieser Quellenangabe weiterverwenden dürfen. Sonst geht es nicht. Gestumblindi 21:30, 12. Jan. 2012 (CET)
Uns reicht leider keine Freigabe nur für die Wikipedia (hier Info dazu). Unsere Inhalte müssen frei sein, für jeden nutzbar, nichtkommerziell und kommerziell. Hier ist die Hilfeseite, was Du beachten musst. Auch eine Freigabe der Fotografin muss schriftlich erfolgen (Mustertext). --84.171.224.137 21:32, 12. Jan. 2012 (CET)
Auweia, da habe ich ja was losgetreten - und es war nur gut gemeint :-) OK, dass "nur dt. Wiki" nicht geht, das wußte ich schlicht und ergreifend nicht. Die Freigabe für den Artikel habe ich (mit dem Zusatz "Privatfoto von ...), aber ich möchte das nicht ohne Rücksprache für commons freigeben. Ich habe aber bereits nachgefragt, ob ich diese Freigabe auch kriegen könnte. Ich verstehe das richtig: Wenn, dann immer mit der Quellenangabe "Privatfoto: ....." ? Mal anders herum: Wenn die Dame, die das Foto für den Wiki-Artikel zur Verfügung gestellt hat, es selbst hochgeladen hätte, hätten wir dann diese Disk ?--KarleHorn 22:09, 12. Jan. 2012 (CET)
Hätte die Fotografin selbst hochgeladen, hätten wir immerhin schon mal die urheberrechtliche Freigabe unter freier Lizenz. Hätte sie allerdings eine Einschränkung hingeschrieben (nur für Verwendung in Wikipedia), dann wäre das Bild ebenfalls beanstandet worden.
Das mit dem Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person ist nicht mehr wichtig, da die Person schon länger als 10 Jahre tot ist. --Schwäbin 22:21, 12. Jan. 2012 (CET)
Frau Zaus darf selbstverständlich festlegen, welche Form der Quellenangabe sie haben möchte; wenn das "Privatfoto von Marleen Zaus" ist, ist das eine nach CC-BY-SA zulässige Form (üblicher wäre es allerdings ohne das Wort "Privatfoto", aber wenn sie das wünscht, ist es möglich, dies so festzulegen). Wer das Foto dann weiternutzt, muss die Quellenangabe machen und dazu auch noch die Lizenz nennen. - Wenn Frau Zaus das Foto selbst hochgeladen hätte, hätten wir die Diskussion nur dann, wenn sie die (nicht akzeptierte) Einschränkung gemacht hätte, die wir hier diskutieren, wie die Schwäbin richtig sagt :-) Gestumblindi 22:27, 12. Jan. 2012 (CET)
Hmpf - ich hatte das unter Benutzer Diskussion:Diba schon mal dargelegt. Nach Durchsicht der betreffenen Website bleibt fraglich, ob die Dame die vollumfänglichen Nutzungsrechte besitzt. Bitte hier unbedingt die bekannte Vorlage nutzen. --diba 00:14, 13. Jan. 2012 (CET)
Ah, ich bin hier natürlich davon ausgegangen, dass sie das Foto selbst gemacht hat. Gestumblindi 00:30, 13. Jan. 2012 (CET)

Bitte Schöpfungshöhe einschätzen

Es geht um dieses Logo – kann ich das lokal hochladen, ohne Genehmigung von denen? Gruß, --Nirakka Disk. Bew. 22:08, 13. Jan. 2012 (CET)

Hat nach deutschn Maßstäben keine SH. --Marcela 22:09, 13. Jan. 2012 (CET)
Bestens, ich danke dir. ;-) --Nirakka Disk. Bew. 22:32, 13. Jan. 2012 (CET)

Urheberrecht Bücher

Genügt es, Bilder, die ich für einen Vortrag aus Büchern kopiere, im Anhang aufzuführen, oder benötige ich eine Erlaubnis vom Verlag?

Jo Re

Ein Vortrag mit Anhang? Das solltest du etwas genauer erklären. --Rosenzweig δ 17:09, 14. Jan. 2012 (CET)
Auf dieser Seite werden nur urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Wikipedia diskutiert, es findet keine Rechtsberatung statt. Die Frage ist hier also falsch. Gestumblindi 17:40, 14. Jan. 2012 (CET)

Gipfelbucheintragung?

Gipfelbucheintrag von Heinz Kittner

Hallo, ich wollte kurz fragen, ob lizenzmäßig dieses Bild ok ist? Nach Wikipedia:Bildrechte#Autogramme sollte es ja hoffentlich passen. Das Buch liegt ansonsten öffentlich oben auf dem Felsen, wenn es mal voll ist, wäre es bei der DAV-Sektion im Archiv einzusehen. --Sigmafreund 23:01, 14. Jan. 2012 (CET)

M.E. keine ausreichende Schöpfungshöhe. --Túrelio 23:15, 14. Jan. 2012 (CET)
In der Regel kann man da die SH absprechen, wenn nicht gerade wer eine Gedicht o.Ä rein geschrieben hat. Einträge die nur aus Datum, Name und Wohnort ggf. Route bestehen, haben sicher keine SH. --Bobo11 23:45, 14. Jan. 2012 (CET)

Nutzung von Bildern ausserhalb Wikipedia - geht das mit einer Dateibeschreibungsseite?

Hallo, eine Frage die ich mir gerade Stelle: wenn ich Bilder, die bspw. unter CC-BY-SA lizenziert sind, und die ich auf meiner Seite nutzen möchte, kann ich die nicht auch so wie bei Wikipedia einbinden (ein Klick führt weiter zur Dateibeschreibungsseite mit Angaben zu Rechteinhaber und Lizenz) oder muss ich direkt unter dem Bild die Hinweise liefern? --Pilettes 19:35, 10. Jan. 2012 (CET)

Nein es reicht, wenn es für dieses Medium an übliche Stelle ist. Z.B. bei Büchern im Bildverzeichniss. Direkt beim Bild ist natürlich immer am besten. --Bobo11 19:39, 10. Jan. 2012 (CET)
Ob das natürlich immer am besten ist, sei mal dahingestellt. Fakt ist, dass es dazu im Wiki der Creative Commons eine ein-eindeutige Aussage hat. Regards, Peter Weis 19:59, 10. Jan. 2012 (CET)
@Pilettes, sofern die erwähnte "Dateibeschreibungsseite" auf deinem eigenen Server liegt, ist es m.E. vertretbar. Ein bloßes Link auf die Datei, z.B. auf Commons, also z.B. http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6d/101783-UKHDMI-6-GB.jpg, ist dagegen nicht o.k. Bei jeder "bildfernen" Attribution muss auf jeden Fall die eindeutige Zuordnung des fremden Werkes zu seinem Urheber sichergestellt sein. Eine bloße Auflistung verschiedener Urheber ohne indidivuelle Zuordung ist nicht o.k. --Túrelio 20:08, 10. Jan. 2012 (CET)
Richtig @Túrelio, die Urhebernennung muss mit dem Werk in dem das Bild gezeigt wird "fest verbunden" sein (Bei einem Bild auf einer Webseite muss die Urhebernennung ein Teil dieses Webauftrittes sein. In einem Buch Teil diese Buches usw.). Und natürlich dem jeweiligen Urheber klar zu ordnen sein. --Bobo11 20:17, 10. Jan. 2012 (CET)
Hallo Bobo, habe das erst jetzt gelesen. Ich hab noch nicht ganz verstanden, warum es nicht okay wäre, wenn ein Klick auf das Bild in einem Nachnutzer-Webauftritt auf die Dateibeschreibungsseite in Commons (mit allen nötigen Angaben) führte. Es geht um meine Anfrage einen Abschnitt weiter. Bevor ich den Seitenbetreiber dort anschreibe, möchte ich mir schon sicher sein, dass es stimmt, was ich erzähle. --Schwäbin 19:26, 12. Jan. 2012 (CET)
Bei einer Webseite ist es eben wichtig, dass die Bildbeschreibung solange funktioniert wie die Webseite selber. Das ist eben bei Link auf Commons nicht der Fall, da der Betrieb von Commons nicht vom Webseitenbetreiber nicht beeinflusbar ist. Ist Commons wegen irgend einem Bug down, dann ist die Verwendung des Bilde zu dem Zeitpunkt eine Lizenzverletzung, weil ja keine Bildbeschreibung vorhanden. --Bobo11 20:22, 12. Jan. 2012 (CET)
Das heißt, ein Webseitenbetreiber sollte die Bildbeschreibungsseite kopieren und bei sich lokal einbinden? --Schwäbin 20:40, 12. Jan. 2012 (CET) PS: Bei Textnutzung ist es aber ja anscheinend okay, auf die Liste der Autoren auf Wikipedia zu verweisen. Das wäre aber ja doch in etwa dasselbe Problem – wenn WP offline ist, gibt es keine Autorennennung... --Schwäbin 20:42, 12. Jan. 2012 (CET)
Zu Frage eins Ja. Zu Frage Zwei, Nein das reicht eigentlich nicht, denn gemäss CC-by-sa müssen die Autoren -deren Anteil SH hat- genannt werden. Heisst im Klartext zumindest die Namen der Hauptautoren müssen Lokal abgelegt werden (Heisst für eine Webseite, dass diese beiden Punkt immer mit der Webseite zusammen abrufbar sein müssen. Das kann ich nur mit lokaler Einbindung garantieren). Nur für die Versionsgeschichte (Also welcher Abschnitt jetzt von welchem Autor stammt), ja dafür ist Wiki-Verweis ausreichend, nicht aber für die generelle Urheber- und Lizenznennung.--Bobo11 15:13, 13. Jan. 2012 (CET)
Danke Dir! Das heißt für den Seitenbetreiber eine Menge Arbeit. Daher wäre es schön, ich könnte ihn auf eine Seite hier verweisen, wo er das nachlesen kann. --Schwäbin 15:53, 13. Jan. 2012 (CET) Ah, jetzt gefunden: Wikipedia:Weiternutzung, da steht aber, ein Link auf die Liste der Autoren sei ausreichend :-(
Das stehte «ein Link auf die Liste der Autoren». Was viele vergessen, das Problem hier ist, dass der Link lokal abgelegt sein muss! Das heisst vom Artikel aus darfst du auf eine (interen) Liste der Autoren verlinken. Da steht aber nirgend wo etwas davon, dass auch ein exteren Link zulässig sei! Das ist der Problem hier. Denn wenn man es ganz genau nimmt, ist nur eine lokale Liste zulässig, also ein Liste wo immer zusammen mit der Webseite funktioniert (Wie Autoren-Anhang bei einem Buch, das ist auch "untrennbar" mit dem Text verbunden). Wir in der WP verlinken ja auch interne, bei uns findest du ja auch keine Autoren Angaben direkt auf der Text-Seite. --Bobo11 16:12, 13. Jan. 2012 (CET)
nun ist ja unbestritten, dass es ratsam ist, auf die eigene seite zu verlinken, um nicht im falle eines ausfalls einer fremdwebseite oder einer änderung des dortigen linkschemas gänzlich ohne autorennennung dazustehen -- das meintest du ja oben auch, soweit ich das richtig lese. aber, da weder der lizenz noch den gesetzlichen vorschriften etwas entsprechend konkretes abzugewinnen ist, woraus ergibt sich denn, dass ein solcher link zwingend auf die eigene seite zeigen muss ("lokal")? —Pill (Kontakt) 18:36, 13. Jan. 2012 (CET)
@Pill genau aus dem von dir genannten Grund. Die Urhebernennung muss so erfolgen, das sie nicht ohne weiteres von Bild/Text getrennt werden kann. Denn nur so kannst du als Weiternutzer beweisen dass du die Lizenz auch richtig genutzt hast (Du als Weiternutzer bist in der Beweispflicht!). Bei einem Buch ist eben ein heraus getrenntes Bildverzeichniss erkennbar. Bei einer Webseite ist das nicht so einfach. Aber auch hier solltest du eben beweisen können das die Angaben korrekt gemacht wurden. Und das kannst du nur dann wirklich gut, wenn du selber die Daten gehostet hast. Bzw. die Urhebernennung ganz klar mit deinem Webauftritt verbunden ist, also eine Teil der Webseite ist. Auch kannst nur dann immer auf die Freigabe zu greifen, wenn du diese lokal gespeichert hast. Denn kannst du diesen Beweis der Lizenzerteilung vor Gericht nicht erbringen, siehst es bei einer Urheberrechtsklage schlecht aus. --Bobo11 20:12, 13. Jan. 2012 (CET)
das kann ich unterschreiben. aber, und ich hoffe, da hast du meinen punkt verstanden, es ist etwas anderes als das was oben geschrieben wurde ("Da steht aber nirgend wo etwas davon, dass auch ein exteren Link zulässig sei"/"das Problem hier ist, dass der Link lokal abgelegt sein muss"/...): das eine mal wird es als verpflichtung des nutzers dargestellt, das andere mal als ein gebot der vernunft, um sich rechtlich besser zu stellen. grüße, —Pill (Kontakt) 20:49, 13. Jan. 2012 (CET)

<---- Die CC-Lizenz verlangt bei Sammelwerken (dies gilt m.E. auch zum Beispiel für eigenen Text mit "unseren" Bildern), dass der Urheber des CC-Inhaltes mindestens so hervorgehoben wird wie die übrigen "Rechteinhaber" (meint i.d.R.: Urheber). In der Praxis bedeutet das, alle Urheber (Text- und Bildautoren, Layouter usw.) werden auf derselben Seite genannt oder alle in einem Anhang. Beliebt ist statt dessen aber bei fremden Seitenbetreibern, dass sie sich selbst quasi direkt am Werk nennen und uns irgendwo weiter weg (wenn überhaupt). --Martina Disk. 18:30, 13. Jan. 2012 (CET)

Zwischendurch denke ich immer mal wieder, ich hätte es jetzt verstanden ;-) Es müssten also alle Urheber (Text *und* Bilder) auf derselben Seite genannt werden? Dann wäre wieder Essig mit Verlinkung auf die jeweilige Bildbeschreibungsseite. <seufz> Ich kann die Nachnutzer schon verstehen, wenn sie's nicht korrekt hinkriegen... Ich werd ihn jetzt einfach anschreiben, auf WP:Weiternutzung verweisen (wo es aber auch irgendwie nicht hundertprozentig eindeutig formuliert ist, finde ich) und um Nachbesserung bitten. An wen dürfte ich ihn denn weiterverweisen, wenn er Details wissen will? --Schwäbin 21:37, 13. Jan. 2012 (CET)
Komisch, ich finde das gar nicht so schwierig. Entweder Kennzeichnung direkt am Werk (also am Titel des Textes "von XYZ"; am Foto 1 "von ABC, Lizenz def"; am Foto 2 "von GHI, Lizenz". Oder - schon zigfach in verschedenen Medien gesehen - alle zusammen am Schluss (also unterm Artikel). Faustregel: Je weiter weg vom Werk desto unsicherer wird's. Wenn er Details wissen will, kann er vielleicht hier nachfragen? (Rechtsberatung und Garantien geben können wir hier aber nicht.) --Martina Disk. 21:49, 13. Jan. 2012 (CET)
Wahrscheinlich verwirrt mich, dass Ihr hier sagt (und ich glaub's Euch): Autoren und Fotografen auf dem Nachnutzer-Server, dort auf einer gemeinsamen Seite, und die Anleitung WP:Nachnutzung sagt, vorbildlich sei „In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.“ und „Des Weiteren sollte die Software anschließend so angepasst werden, dass die Links für Bearbeitungen, Versionsgeschichte und Diskussion auf die originale Seite in der Wikipedia zeigen, um die Lizenzbestimmungen zu erfüllen.“ Die vorbildliche Seite nennt übrigens auch nicht den Fotografen. --Schwäbin 22:01, 13. Jan. 2012 (CET)
Du meinst WP:Weiternutzung. ;-) Vorbildlich würde ich das nicht nennen, sondern eher breit akzeptiert. Bevor die WMF im Sommer 2009 einseitig festlegte, dass ein Link auf den Artikel als Autorennennung genügen sollte, sah unsere (vorsichtige) Empfehlung so aus: Wikipedia:Lizenzbestimmungen/alt_GFDL#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien. Selbst dieses "Gentlemen's Agreement" lehnten aber von Anfang an einige ausdrücklich ab, u.a. wegen der externen Verlinkung. Aber in der Praxis haben dann doch immer alle beide Augen zugedrückt (auf WP:WN/M werden GA-konforme Textnutzungen als erledigt archiviert), denn niemand verlangt ernsthaft, dass eine seitenlange Autorenliste aus der Versionsgeschichte abgetippt wird oder dass die Hauptautoren mühselig mit Analsysetools ermittelt werden. Bei Bildern stellt sich dieses Problem nicht, deshalb sind die Erwartungen an eine korrekte Handhabung höher. Welchen Unfug man mit diesen GA-Bausteinen im Bildbereich anrichten kann, sieht man ja eins drunter.
Das auf WP:WN genannte Beispiel einer "vorbildlichen" Artikelnutzung ist in der Tat verwirrend, denn das dortige Bild stammt gar nicht von uns. Man könnte das Beispiel also missverstehen (dass man den Bildurheber und die Lizenz nicht zusätzlich nennen müsste). Ich werde ein anderes Beispiel suchen gehen.--Martina Disk. 22:35, 13. Jan. 2012 (CET)
Die gute Nachricht: WP:WN wird gelesen und genutzt. Die andere: Wir haben auf allen anderen Nachnutzungsseiten, auf denen die Doppellizenzierung genannt wird, die falschen Lizenzverlinkungen verteilt (mit der de-Version anstelle der unported-Fassung und dazu noch Langversion/Kurzfassung vertauscht). Jetzt gibt's keine alternative Beispielseite zum Aussuchen. :-( --Martina Disk. 23:29, 13. Jan. 2012 (CET)

Ich habs ja schon mehrmals geschrieben. § 97c UrhG ist hier relevant. Da die WMF in ihren Wikis nicht zwischen importierten CC-Bildern und solchen von WMF-Wiki-Nutzern unterscheidet, ist es irrelevant, was für die Textnutzung hinsichtlich der Urhebernennung festgelegt wird ("Du stimmst einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu."). Wikipedia-Hochladen http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Hochladen und Commons-Hochladen schränkt das Recht der Benutzer auf Namensnennung nicht ein (selbstverständlich gilt auch für Textbeiträge VOR der Lizenzumstellung die Autornennung nur durch URL NICHT). Namensnennung UND Lizenzangabe muss sich beim Bild befinden, allenfalls in einem separaten Bildnachweis (Buch oder PDF), auf einem anderen Server, der nicht vollständig vom Verwender kontrolliert wird, geht NICHT. Aber ich schreibs gern noch hundertmal --FrobenChristoph 09:24, 15. Jan. 2012 (CET)

halbwegs offizielle Seite sagt PD, nach unseren Regeln geschützt

Es geht um dieses Bild: Datei:Battle of Buna.jpg. Urheber ist George Silk, welcher 2004 verstarb. Foto ist von 1942. Nach unseren Maßstäben geschützt, die Quelle ( http://cas.awm.gov.au/photograph/014028 ) sagt jedoch aus, das Werk wäre Public Domain. Nun findet sich auf Commons für Fotografien nicht wirklich ein Hinweis wie es in Neuseeland ist. Ist das Foto a) hier behaltbar, b) auf Commons behaltbar? --Quedel 20:36, 14. Jan. 2012 (CET)

Also es gibt schon Commons:Template:PD-New Zealand, aber gemäß dem ist es nicht PD (die Vorlage ist etwas schwer verständlich). Aber es kann durchaus sein das diese Institution das Copyright von ihm erworben hat. Am besten Nachfragen und dann per OTRS lizenzieren.--Antemister 20:53, 14. Jan. 2012 (CET)
Gemäß der Richtlinien auf den Commons, muss ein dort hochgeladenes Werk, dass als gemeinfrei betrachtet werden soll, sowohl in den USA, dem Land aus dem das Werk hochgeladen (sofern dies von den anderen beiden abweicht), in dem Land in dem das Werk veröffentlicht wurde (sofern das der Fall ist) und dem Land in dem das Werk entstanden ist, gemeinfrei sein. Ob die Internetpräsenz des Australian War Memorial nur eine halbwegs offizielle Seite ist, wage ich zu bezweifeln. Schaut man in die Biographie von George Silk, kann man feststellen, dass er diese Aufnahme als Angestellter der australischen Regierung anfertigte. Hier trifft also der Punkt A und möglicherweise der Punkt E dieses Templates zu. Auch in den USA ist dieses Bild gemeinfrei, da es vor 1996 in Australien gemeinfrei war (siehe 17 U.S.C. §104A(h)(6)(B), hier abrufbar). Die Veröffentlichung in den USA fand am 08. März 1943 statt, wie man hier nachlesen kann. Aufgrund bereits genanntem Copyright Paragraphen sollte, das nicht von Belang sein. Auf den Commons kann das Werk also genutzt werden.
Für die Situation auf der deutschsprachigen Wikipedia findet WP:Bildrechte Anwendung: "Für Nicht-EU-Ausland gilt in der EU (Deutschland, Österreich) aufgrund der Schutzdauerrichtlinie der Schutzfristenvergleich. Ist das Werk im Ursprungsland aufgrund abgelaufener Schutzfrist frei, ist es auch in der EU nicht geschützt".
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. Regards, Peter Weis 21:20, 15. Jan. 2012 (CET)

Da sich - wie ich glaube festgestellt zu haben - die Lizenzbausteine beim Hochladen hier bei WP verändert haben, frage ich an, ob das Hochladen der Datei so o.k. ist. Ich weiß nicht, ob die Dateien in der Regel nochmals nach dem Upload gesichtet werden. Meine Einschätzung der Urheberrechtslage basiert auf den früher gewohnten Praktiken. --Anaxo 14:13, 16. Jan. 2012 (CET)

Möchte hiermit auch auf die folgede Bearbeitung hinweisen: Graphikwerkstatt. Es ist auf meiner Disk eine Beanstandung eingegangen. Es stellt sich nun m.E. auch die Frage nach den Rechten für die Nachzeichnung. --Anaxo 18:56, 16. Jan. 2012 (CET)

Recht am eigenen Bild

Hallo, laut Artikel dürfen ja "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Zählt dieses Bild dazu? --Toffel 19:32, 17. Jan. 2012 (CET)

Das ist aber keine Urheberrechtsfrage. :-) Ich persönlich hätte es nicht hochgeladen, weil das nicht nach einer öffentlichen Veranstaltung, sondern eher nach einer kleinen (privaten, universitären?) Ausflugsgruppe aussieht.
Technik: Die Datei wurde offenbar in einem "falschen" Farbraum (Adobe RGB?) gespeichert, deswegen funktioniert die Thumb-Anzeige nicht, sondern nur die Originalgröße wird dargestellt. Es müsste in sRGB neu gespeichert und drüber geladen werden. Grüße --Martina Disk. 20:30, 17. Jan. 2012 (CET)
PS, doch noch zu Urheberrechtsfragen: Falls die Dame in der Mitte der Gruppe Frau Dähncke ist, würde ich die angegebene Urheberschaft anzweifeln. Oder aber mich fragen, welchem Zweck dieses Foto überhaupt dienen soll. --Martina Disk. 20:34, 17. Jan. 2012 (CET)
Der Name kam mir doch gleich bekannt vor... Rose Marie Dähncke hat zahlreiche Bücher zu Pilzen (und anderen Lebensmitteln) verfasst, ich habe zufälligerweise auch eines davon, "1200 Pilze". Falls Toffel einen Artikel über Frau Dähncke schreiben möchte (relevant wäre sie also nach unseren Kriterien), wäre der Zweck des Fotos also wohl die Illustration eines solchen Artikels. Aber vielleicht nimmt er doch besser ein Foto, das Rose Marie Dähncke allein zeigt. Gestumblindi 23:07, 17. Jan. 2012 (CET)
Und das sie nicht von sich sebst aufgenommen haben soll. :-) --Martina Disk. 23:22, 17. Jan. 2012 (CET)
Selbstauslöser? Gestumblindi 23:27, 17. Jan. 2012 (CET)
Theoretisch natürlich immer möglich, im hiesigen Bild aber nicht wirklich glaubwürdig... --Martina Disk. 23:32, 17. Jan. 2012 (CET)
Welche 6x6 hat einen Selbstauslöser? --Marcela 21:37, 18. Jan. 2012 (CET)
Also doch noch etwas zum Hintergrund: Ich habe das Bild hochgeladen, nachdem ich den o. g. Absatz gelesen hatte. Ich dachte daher, dass es so verkehrt nicht sein kann das Bild hochzuladen; die Sachlage ist dann ja auch besser zu beurteilen. Ob R. M. Dähncke das Bild selbst erstellt hat, frage ich mich auch, aber es ist ja möglich, dass ihr das Bild mit dem Recht zur Verwendung überlassen wurde. Es war damals eine Exkursion einer städtischen Einrichtung. Daran konnte jeder Teilnehmen, wobei sicherlich ein Preis zu zahlen war. Sie war also nicht privat oder für einen bestimmten Kreis, aber auch nicht wirklich öffentlich, wo jeder mal „vorbeischauen“ konnte. Aber ich schätze, es geht eher in letztere Richtung…? Ja, ich schreibe gerade an einem Artikel über R. M. Dähncke. Ich habe noch andere Bilder und will das hier (voraussichtlich) nicht für den Artikel verwenden. Aber ich finde es ganz nützlich für Artikel wie Pilzwanderung, Naturexkursion o. ä. Danke übrigens für den Hinweis über die Anzeige (mal sehen, ob ich das hinkriege …wenn es nötig sein wird). --Toffel 23:54, 17. Jan. 2012 (CET)
Ich würde Frau Dähncke zumindest um Erlaubnis fragen. Ich würde die Gesichter der anderen Personen unkenntlich machen, um hier keine Probleme zu bekommen. --Mr1278 17:25, 20. Jan. 2012 (CET)
Unklenntlichmachung der Gesichter oder der sogenannte Pornobalken über das Gesicht sind nach deutscher Rechtssprechung (Torwarturteil) nicht ausreichend, das kann man auch gleich sein lassen. --Marcela 17:33, 20. Jan. 2012 (CET)

Tausende Commons-Dateien von Löschung bedroht (Golan v. Holder, Entscheidung des US Supreme Court)

Der Fall Golan v. Holder ist heute vom Supreme Court entschieden worden (PDF), der Uruguay Round Agreements Act wurde bestätigt. Das heißt, dass etliche Werke, die in ihren Ursprungsländern (bspw. Deutschland) nach der üblichen Formel 70 Jahre pma mittlerweile gemeinfrei sind, in den USA weiterhin geschützt bleiben, weil sie 1996 (in den meisten Fällen) für 95 Jahre ab Veröffentlichung geschützt wurden.

Konkret heißt das, dass wahrscheinlich auf Commons Tausenden von Dateien gelöscht werden, weil dort bekanntlich der Grundsatz gilt, dass Werke sowohl im Ursprungsland als auch in den USA gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. Zentrale Diskussion dazu bei commons:Commons:Deletion requests/All files copyrighted in the US under the URAA. Ob diese Dateien für die de.wp (und darüber hinaus) in irgendeiner Weise zu retten bzw. weiterhin zu nutzen sind, wird sich zeigen müssen und hängt sicher wesentlich auch von der Haltung der Wikimedia Foundation ab. --Rosenzweig δ 19:33, 18. Jan. 2012 (CET)

Bilder von Werken, die hier (D/A/CH) PD sind, sollten - gemäß derzeitiger Handhabung - doch problemlos lokal auf :de gespeichert werden können, so wir wie es auch mit Fotos machen, die hier unter FOP fallen, in den USA aber nicht. --Túrelio 20:16, 18. Jan. 2012 (CET)
+1. (Wäre gut, wenn der Lokalimport von einem Bot-Vati bewerkstelligt würde...) Gibt's eine Ansage der Foundation zu dem Thema? --Martina Disk. 20:30, 18. Jan. 2012 (CET)
Bisher wohl keine Aussage. Wobei Gestumbli ja eine Office-Action vorschlägz, damit wir die Bilder hier nicht lokal erneut hochladen. Haben wir denn die Möglichkeit, sowas per Bot zu machen? Immerhin haben wir ja in all den Jahren noch nichtmal einen vernünftigen "Nach-Commons-Bot" hinbekommen (auch wenn WP:CTB schon gut funktioniert), wie solls dann so schnell andersdrum gehen? Aber eine Liste müssten wir schon haben, damit wir ggfs. auch nach schnellen Löschaktionen unsere Commons-Admin von "hier" für Rettungsversuche ansprechen können. --Quedel 20:34, 18. Jan. 2012 (CET)
Ein von Commons-zurück-Bot würde zZ gegen die Botregeln verstoßen, da es ein Adminbot sein müsste. Nacktaffe 20:52, 18. Jan. 2012 (CET)
Zumindest wenn man dieselben Dateinamen verwenden und die Dateien hier bereits hochladen will, solange sie noch auf Commons vorhanden sind (da nur Admins lokal Dateien hochladen können, die unter gleichem Namen schon auf Commons liegen). Wenn man die Botregeln nicht ändern will, könnte man entweder die Dateinamen verändern oder die Dateien irgendwo „zwischenlagern“ und erst nach Löschung auf Commons hier hochladen. Falls sowas denk- und machbar ist. --Rosenzweig δ 21:02, 18. Jan. 2012 (CET)
Der FU-Uploadbot von Dcoetzee überträgt Dateien von Commons zu anderen Projekten. Geht sicher auch hier her. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:24, 19. Jan. 2012 (CET)

Es muss einfach zuerst mal klar werden, ob die WMF weiter "lokale" Uploads von Bildern, die nach amerikanischem Recht nicht legal sind, zulassen möchte. Wir brauchen da mal eine klare Entscheidung, um die schon länger bestehende Unsicherheit bezüglich der WMF-Position dazu zu beenden. Persönlich wäre ich dafür, die Praxis mit lokalen Uploads fortzuführen, das habe ich dort auch geschrieben - meines Erachtens auch rechtlich eine durchaus vertretbare Position aufgrund des Zielpublikums der deutschen (oder jeweiligen anderssprachigen) Wikipedia. Wenn die WMF aber findet, dass ihr das zu unsicher ist, da sich amerikanische Gerichte auch für Uploads in der deutschen Wikipedia zuständig fühlen könnten, dann braucht es eben eine Office Action, um uns hier zu stoppen. Denn diese lange etablierte Praxis der deutschen Wikipedia wird ohne Office Action wohl kaum zu beenden sein. Das ist es, was ich zum Ausdruck bringen wollte: Es braucht endlich mal ein klares Statement von der WMF, "ja, ihr dürft nach deutschem Recht legale Bilder weiter bei euch hochladen" oder "nein, ihr dürft das nicht". Dann ist alles in Butter, mehr oder weniger befriedigend. Dass sich auch ohne lokale Uploads leben lässt, habe ich aus dieser Diskussion auch gerade durch das Beispiel der schwedischen Wikipedia erfahren, die lokale Uploads offenbar technisch unterbunden hat und nur Commons-Einbindungen kennt. Gestumblindi 21:09, 18. Jan. 2012 (CET)

Was würde eigentlich dagegen sprechen, Commons nicht in den USA sondern einem liberaleren Land zu hosten, beispielsweise Schweden oder Rußland? --Marcela 21:34, 18. Jan. 2012 (CET)
oder einen Server commonsEU einrichten, der z.B. auf den aus Deutschland bezahlten Rechnern in den Niederlanden läuft und sich nach hiesigem Recht richtet. Und dort selbstverständlich kein Zugriff aus den USA. Damit würden sich auch andere Probleme lösen, denn was ich nicht sehe regt meine Seele auch nicht auf (Nudism, Violance etc.) --Eingangskontrolle 21:38, 18. Jan. 2012 (CET)
Rd232 hatte Jimbo so etwas (als Erwägung) im Vorfeld der SOPA-Aktion vorgeschlagen[9], der das aber aus nachvollziehbaren Gründen aber für nicht so gut hält[10]. Ich sehe in Bezug auf das lokale Hosten von URAA-"Opfern", die hierzulande PD sind, nicht so recht den Unterschied zur nur-in-D/A/CH-panoramafrei-Bildern, die hier doch auch lokal gehostet werden. --Túrelio 23:14, 18. Jan. 2012 (CET)
Es ist halt die Frage, ob diese lokale Upload-Politik, die sich hier entwickelt hat, von der WMF bislang nur geduldet wurde oder offiziell gebilligt wird. Wenn's ganz dumm läuft (ich hoffe nicht), können wir in Zukunft auch in der de.wp keine commons-inkompatiblen Bilder mehr hochladen. Siehe Gestumblindis Beitrag weiter oben. --Rosenzweig δ 08:56, 19. Jan. 2012 (CET)
Gibt/Gab es denn irgendwelche Indizien oder Andeutungen in dieser Richtung? --Túrelio 09:04, 19. Jan. 2012 (CET)
Mir ist bislang nichts bekannt. --Rosenzweig δ 12:01, 19. Jan. 2012 (CET)

Gehe nicht zum Fürst wenn du nicht gerufen wirst. Wozu schlafende Hunde wecken? Hat der Fall Loriot nicht gezeigt, dass die WMF möglichst keine weitreichenden Vorgaben machen möchte, sondern auf Einzelfälle reagiert? Wir sollten uns gegen die Löschung der Dateien auf Commons einsetzen --Historiograf 22:13, 18. Jan. 2012 (CET)

Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass "tausende von Dateien" nun umgehend gelöscht werden. Du brauchtest dazu entweder einen Bot (und wer macht den?) oder eine Kohorte von Leuten (woher? Commons ist international). Die (de-)WP-Artikel sind durchweg gut "beobachtet", sobald da etwas dem oben Genannten Entsprechendes von Commons verschwindet, lädt man's eben bei de-WP wieder hoch und kann - wie vorgeschlagen - bei Commons Rabatz machen. --Felistoria 23:12, 18. Jan. 2012 (CET)
"bei Commons Rabatz machen" - was soll denn das? Nach diesem Urteil des US Supreme Court müssen diese Medien von Commons gelöscht werden (Details werden derzeit diskutiert). Wir machen das doch nicht weil es uns Spaß machen würde. --Túrelio 23:20, 18. Jan. 2012 (CET)
Nichts muss auf Commons gelöscht werden. Wir haben ein Urteil des höchsten US-Gerichtes in einem Einzelfall zu einem Fall der nichts mit Commons zu tun hat. So weit ich weiss haben wir auch keine Klage eines Urheberrechtsinhabers gegen irgendwelche Dateien auf Commons. Wenn jetzt also in irgendeinem vorauseilendem Gehorsam Dateien gelöscht werden, dann ist dass reiner Adminvandalismus und Projektschädigung hoch 10. liesel Schreibsklave® 08:26, 19. Jan. 2012 (CET)
Dann lasst das doch andere machen, wenn's euch keinen Spaß macht. Darf man einen Link zur Diskussion sehen oder besprecht ihr das im Chat? --Felistoria 23:26, 18. Jan. 2012 (CET)
Commons:Commons:Deletion requests/All files copyrighted in the US under the URAA - aber bitte nicht die Diskussion mit ich-bin-dagegen-Posts zumüllen. --Túrelio 23:29, 18. Jan. 2012 (CET)
Von Löschadmins mit voraueilendem Untertanemgeist wie ihnen, lasse ich mir meine Meinungsäußerung nicht verbieten. Zumindest macht es mehr als deutlich, dass ich meine Werke in Zukunft nicht mehr in Commons hochlade und demnächst auch beginne alle meine Werke von Commons zu retten. liesel Schreibsklave® 08:26, 19. Jan. 2012 (CET)
Nach dem Urteil muss das Problem adressiert werden, dafür wurde auf Commons (wenn auch als Löschantrag) eine Diskussion gestartet. Mir ist es lieber, wenn Derrick Coetzee das irgendwie moderiert und angeht, als dass sowas irgendwann ohne die Community entschieden wird/entschieden werden muss. Mir fällt kein Commons-Admin ein, der sonderliche Lust hätte, sich da auf den Löschknopf zu legen. Nach einer pauschalen Löschung sieht es derzeit nicht aus, eher nach Transfer und/oder „individuellen“ Löschungen. Ich kenne deine Uploads nicht, denke aber, dass Commons weiterhin der beste Ort dafür ist, insofern es keine klassischen Problemfälle sind. Was ist denn die Konsequenz aus einem lokalen Upload? Entweder werden sie über kurz oder lang lizenzkonform nach Commons übertragen (viel unnötige Arbeit) oder sie werden von Nutzern, die deine Bilder finden und bspw. auf pt. oder es. verwenden möchten (Klassiker …) nicht-lizenzkonform übertragen. Grüße, --Polarlys 18:32, 19. Jan. 2012 (CET)
Ich schreibe meine Meinung da hin wenn ich das möchte. Wenn du das als „zumüllen“ empfindest ist das ganz dir überlassen, zeugt aber nicht unbedingt von einem besonders stark ausgeprägten Demokratieverständnis deinerseits... -- Chaddy · DDÜP 11:37, 19. Jan. 2012 (CET)
Felistoria, technisch wäre die Löschung sicher kein Problem und schnell erledigt. Gleich die erste Antwort auf den Commons-LA war ja "I can handle this with my bot with ease" ;-) Gestumblindi 00:21, 19. Jan. 2012 (CET)
Keine Sorge, mein schriftliches Englisch ist awfully poor;-). Lesen darf man aber noch?:-) --Felistoria 23:32, 18. Jan. 2012 (CET)
Meine Bemerkung bezog sich nicht auf die Sprache, sondern darauf, dass gerade :de-User-seitig oft eine starke Neigung zu bloßer Stimmabgabe besteht, was in einer solchen Diskussion völlig sinnlos ist. Konstruktive Vorschläge sind jederzeit willkommen. --Túrelio 08:38, 19. Jan. 2012 (CET)

(BK) Bitte die Diskussion dort sehr wohl mit Ich-bin-dagegen-Posts befüllen - Commons hat sich politisch zu entscheiden und zwar gegen die Löschung und da ist es sehr wohl erlaubt, seine Meinung zu sagen. Wir deutschen/europäischen benutzter sollten uns nicht kampflos geschlagen geben nur weil ein paar idiotische US-Richter eine falsche Entscheidung getroffen haben --Historiograf 23:36, 18. Jan. 2012 (CET)

+1, aber nicht mit solchen Historiografien. Ich weiß alles besser und die sind dumm, albern, blöd, verrückt bringt uns nicht weiter, sondern macht uns nur lächerlich und unglaubwürdig.--Wuselig 00:04, 19. Jan. 2012 (CET)
(BK2) @ Túrelio: Natürlich macht das niemandem Spaß. Aber eine Ansage der WMF wäre schon gut, bevor eine große Löschaktion startet. Letztlich ist es ihre Seite und vielleicht gehen sie den Weg mit, die Commons-Server umziehen zu lassen. --Martina Disk. 23:37, 18. Jan. 2012 (CET)
@Martina, siehe dazu mein obiges Posting "Rd232 hatte Jimbo so ..." --Túrelio 08:16, 19. Jan. 2012 (CET)
Niemand benötigt die Zustimmung von Jimbo oder der Foundation, um Commons zu klonen. Man braucht nur genug Geld für die Rechentechnik. --Marcela 08:42, 19. Jan. 2012 (CET)
Aber wenn man diese geklonten Medien dann direkt in WMF-Projekten (wie unserem hier) verwenden will, hat die WMF wohl doch noch was mitzureden. --Rosenzweig δ 08:45, 19. Jan. 2012 (CET)
„Commons hat sich […] zu entscheiden“? Ich sehe nicht, dass Historiograf der Commons-Fürst ist, der so etwas par ordre du mufti dekretieren könnte. --Rosenzweig δ 08:45, 19. Jan. 2012 (CET)
Ein Problem in Uploads nur auf dewp oder im Hosten einer Sammlung für die dewp auf einem Server außerhalb der USA sehe ich darin, dass der ursprüngliche Sinn von Commons baden geht. Entweder sollte das jetzige Gesamtcommons umziehen oder wir müssen an eine europäische Lösung denken, sonst sind die meisten Fotos für die ganze Gemeinschaft aller Projekte unbrauchbar - Zustand wie vor dem Einrichten von Commons. -jkb- 09:04, 19. Jan. 2012 (CET)
P.S. Dazu würde auch die technische Möglichkeit gehören, ohne eine zentrale Sammelstelle die lokal hochgeladene Fotos auch in anderen Projekten verwenden zu können. -jkb- 10:04, 19. Jan. 2012 (CET)

Letztens sagte jemand: "Commons ist kaputt, softwaremäßig und communitymäßig". Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang wirklich mal grundsätzlich über Commons nachgedacht werden, ob die Funktion als Mediensammelstelle wirklich mit MediaWiki in der jetzigen Konfiguration funktioniert und ob auch die Bestimmung von "freien Medien" überhaupt noch so funktioniert. Uns ist bewusst, dass viele Medien den unterschiedlichsten Beschränkungen neben dem Urheberrecht unterliegen. Dazu kommt noch, dass die Regelungen zum Urheberrecht in jedem Land anders ist. liesel Schreibsklave® 09:59, 19. Jan. 2012 (CET)

Die wesentlichen Optionen zum Vorgehen mit dem von User:Dcoetzee vorgebrachten Problem sollten klar sein:

  • 1. Bilder löschen und das Urteil als Präzedenzfall wahrnehmen
  • 2. Bilder behalten und das Urteil ignorieren (wie bisher auch)
  • 3. Entsprechend getaggte Bilder lokal hochladen und auf en:wiki via Fair Use anbieten
  • 4. Migration der Server in ein Land, dass eine urheberrechtlich bessere (freiere) strategische Lage bietet, als dass die USA zur Zeit tun

Die Diskussion auf den Commons ist nicht sonderlich strukturiert und verfährt bisher nach einem eher losen Konzept. Zum Teil wird detailliert diskutiert, welche Kategorien doch nicht dazugehören, zum Teil werden konkrete Angebote von Bots ausgesprochen. Dieser pragmatische Ansatz ist aus meiner Sicht fehlgeleitet. Analog zur Blackout Abstimmung und Diskussion auf en:wiki, kann es sinnvoll sein, die oben genannten Konzepte genauer auszuarbeiten, zu erweitern oder neu zu formulieren und dann zur Abstimmung zu bringen. Interessant wird die Frage, wie die WMF auf Entscheidungen aus den lokalisierten Wikipedias und von den Commons reagiert. Wenn sich eine Mehrheit für Option 4 ausspricht, gäbe es hier einen tatsächlichen Wandel, der nicht nur im digitalen Raum ausgeführt werden müsste. Ein Umzug des Serverzentrums von Tampa z.B. nach St. Petersburg könnte immer noch durch eine top down Entscheidung seitens der WMF gekappt werden. Egal in welche Richtung sich die Community auf den Projekten entscheidet, ohne eine Ausarbeitung von angemessenen Konzepten wird das der Sache nicht wirklich gerecht. In diesem Sinne: procedural oppose/premature. Regards, Peter Weis 10:27, 19. Jan. 2012 (CET)

Commons braucht wohl ein Rechtemanagement, das pro Land darstellt, was geht und was nicht geht und je nach Rechtslage dann auch die Anzeige regelt. Die Netzneutralität kann man dann zwar vergessen, aber immerhin müsste man nicht zigtausende Files löschen. --FA2010 11:07, 19. Jan. 2012 (CET)

Wobei man auch schauen kann, inwieweit ggfs. Dateien nur lokal wiederhergestellt werden müssten, denn sicherlich sind einige ja auch durch den Commonstransfer rübergekommen. (Mein Beitrag zum Thema Ressourcen schonen.) --Quedel 15:39, 19. Jan. 2012 (CET)

Ich habe soeben auf den Commons einen "Proposal" Abschnitt hinzugefügt, in dem Interessierte ihren Vorschlag einbringen können. Dadurch soll die Diskussion strukturierter verlaufen und eineindeutige Ergebnisse erzielt werden, in denen sich die Meinung der Community widerspiegelt. Regards, Peter Weis 20:14, 19. Jan. 2012 (CET)

"Note: Mass deletion is no longer under consideration." Massenlöschung, wie ursprünglich von Decotzee vorgeschlagen, ist aktuell vom Tisch. --Saibo (Δ) 18:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Wortaufnahmen im Zitatrahmen zur akkustischen Illustration von Artikeln

Ich hatte irgendwo gelesen, dass dies möglich ist. Zum Beispiel würde ich gern den von Reitreporter Jochen Wimmer gesprochenen Satz "Reiten ist ein Volkssport geworden" als Ergänzung in den Artikel einbringen.

Wo erfahre ich, wie und ob das geht. Woran messe ich, was Zitatrahmen und noch erlaubt ist, wenn ich von Schallplatten eine Sprechprobe digitalisiere und wo es urheberrechtlich problematisch werden könnte. Gibt es da ein sicheres Maß z.B. ein höchste Wortzahl? Ich denke, es ist auch schon mal wichtig, dass es reine Sprechaufnahmen (also nicht mit Musik unterlegt) sind, damit man was Schöpfungshöhe angeht ganz auf der sicheren Seite sein kann. Oder gibt es da noch andere Probleme. Wer kennt sich aus, wer kann helfen? Ich könnte Unmengen von historischen Sprechproben digitalisieren, wenn ich wüsste wie und ob es möglich ist.

Gruß und Dank --Plattenreiter2012 10:11, 19. Jan. 2012 (CET)

Zunächst ist hier der Urheber der Tonaufnahme zu beachten, für diesen gilt §77 UrhG. Zu Zitaten sieht der Gesetzgeber §51 UrhG vor. Siehe auch WP:Zitate. Was die Länge des Zitates angeht, kannst du dich an den schriftlichen Zitaten in der Wikipedia orientieren. Mit "Reiten ist ein Volkssport geworden" solltest, du zumindest bei der Länge keine Probleme bekommen. Interessant wird das Ganze natürlich bei der rechtlichen Bedeutung des Ganzen. Obgleich wir hier schriftlich nach den Möglichkeiten des deutschen Rechts zitieren (also ohne Rechteinhaber sein zu müssen), stellen wir das schriftliche Zitat technisch gesehen unter CC-BY-SA 3.0 und GNU FDL 1.3 zur Verfügung sobald wird auf "Seite speichern" klicken. Die Praxis zeigt, dass das von der Community nicht als problematisch wahrgenommen wird und so gut wie niemand davon ausgeht, dass hierdurch tatsächlich das Zitat "frei" wird. Dein Fall wird dadurch problematisch, dass du eine Datei hochlädst, die du ja mit einem Lizenzbaustein versehen musst. Dafür habe ich allerdings keine Lösung Parat.
Ideal wäre, wenn du von den Rechteinhabern ein OTRS Ticket bekommen könntest, dass dir die Nutzung gestattet.
Regards, Peter Weis 19:53, 19. Jan. 2012 (CET)
Hat der Sprecher eigenständige Rechte an seiner Stimme? --Martina Disk. 21:34, 19. Jan. 2012 (CET)
@Peter: Man muss nicht unbedingt eine Lizenz vergeben, wenn man Zitate als Dateien hochlädt. Die Vorlage {{Musik-Zitat}} wird dann verwendet, ohne einen Lizenzbaustein. Für Sprache wüsste ich nicht, dass wir das haben. Aber wäre technisch/inhaltlich ähnlich denkbar. Soviel nur dazu, für den Rest hab ich zuwenig Ahnung. --Quedel 22:38, 19. Jan. 2012 (CET)
Nicht eventuell vorhandene Rechte desjenigen vergessen, der die Aufnahme erstellt hat! Und: nicht vergessen, dass wir eine "freie Enzyklodingbums" basteln. Nein, die Musikzitate sollten eigentlich alle gelöscht werden - sie sind nicht frei und auch keine Zitate, wenn man die Dateiseite unabhänging vom Artikel aufruft. --Saibo (Δ) 23:34, 19. Jan. 2012 (CET)
@Quedel Danke für den Hinweis mit {{Musik-Zitat}}. Genau sowas suchte ich, als ich von Lizenzbaustein sprach!
@Saibo Wieso löschen? Gilt das DACH-Recht nicht auch für Musik in der deutschen Wikipedia? Die Verbundenheit mit dem Artikel als Entscheidungskriterium finde ich sehr interessant. Schaut man in §51 UrhG kann man dort vom selbstständigen Werk lesen. Entsprechend deiner Argumentation handelt es sich bei einem Artikel um ein selbstständiges Werk im Sinne des Paragraphen. Ich werfe die Frage auf, ob nicht die deutsche Wikipedia als selbstständiges Werk gesehen werden kann und die Einbindung daher gerechtfertigt werden kann. Schaut man bei denen nach, die es ja eigentlich wissen müssten, entdeckt man Folgendes: Beispiel: Der Pate – Der Film. Auch dort herrscht keine Einigkeit über das Anwenden korrekter Mengen und Umfänge, und schon gar nicht über Audiozitate. Der Pragmatismus der sich in der Fülle der der Kategorie:Datei:Musikzitat ablesen lässt, stellt eine Legitimation für den Upload des vorgeschlagenen Audiozitats dar.
Wahr ist aber auch, dass der Status der Kategorie ungeklärt ist und es dazu bisher kein Meinungsbild o.ä. gab. Weder in der Community noch in den rechtlichen Kommentaren gibt es zu diesem Spezialfall einen Konsensus. Ein Fall für die Loriot Taskforce? Regards, Peter Weis 00:47, 20. Jan. 2012 (CET)
Von der Wikipedia als ein selbstständiges Werk zu reden halte ich für weit übertrieben - das ist eher ein Sammelwerk. Du kannst auch jedes beliebige angebliche "Zitat" einzeln - völlig unabhängig vom Artikel (den ich als s. Werk ansehen würde und der sich auch entsprechend mit dem Zitat beschätigen muss - sonst ist es kein Zitat) aufrufen: Datei:Klavierstücke (Stockhausen) Nr2-Klavierstück1-Anfang.png. Inwiefern soll das nun ein Zitat sein? Zu Wikiquote sei angemerkt, dass ich meine zu wissen, dass Wikiquote vor ca. 1/2 Jahren (okay, wie ich im Artikel lese, war es bis "Sommer 2006" komplett geschlossen wurde, weil sie rechtliche Probleme hatten - eben keine Zitat-Rechtfertigung. Achja, man beachte auch: Wikipedia:Musikrechte#Grundlage:_Das_Musikzitat. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:24, 20. Jan. 2012 (CET)

nun ja: die diskussionen bei wikiquote gründet darauf, dass die notwendigkeit der berufung auf das zitatrecht davon abhängig ist, ob das zugrunde liegende sprachwerk überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. (zudem kann sich wikiquote als sammlung von zitaten ohnehin im regelfall nicht auf das zitatrecht berufen, weil es an einer auseinandersetzung mit dem zitat fehlt.) bei textschnipseln wie dem hier angesprochenen kann man die frage auch aufwerfen und wird wohl regelmäßig zum schluss kommen, dass kein urheberrechtlicher schutz besteht. allerdings stellt sich die frage, woher die aufnahmen kommen. aus dem radio? fernsehen? dort kann man davon ausgehen, dass überall ein leistungsschutzrechtlicher anspruch bestehen wird. man kann diesem zwar grundsätzlich ebenfalls mit berufung auf das zitatrecht habhaft werden, allerdings fällt das hier quasi weg, weil wir auf den bildseiten ja explizit das werk selbst ohne jeden kontext verwenden. ungeachtet dessen bräuchte es in jedem fall eine „EDP“ (vgl. eben Kategorie Diskussion:Datei:Musikzitat). abgesehen davon, dass der status von musikwerken wg. der speziellen bestimmungen noch etwas anders ist, sollte diese kategorie deshalb leer sein, siehe auch http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kategorie%3ADatei%3AMusikzitat&action=historysubmit&diff=93871217&oldid=92807444 und http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Ukko/Archiv/2011#Musikzitat). grüße, —Pill (Kontakt) 21:19, 21. Jan. 2012 (CET)

Raoul Dufy

Ob sich bitte ein Kenner der Materie den Artikel Raoul Dufy mit history anschauen mag? Das erste Bild ist doch wohl eine URV und wurde gerade gelöscht, müsste aber wohl auch aus commons entfernt werden. Es steht seit September dort, und ich frage mich manchmal, weshalb es keine aus Spenden finanzierte bezahlten Mitarbeiter dort gibt, die die Spreu vom Weizen trennen, besonders wegen SOPA. -- Alinea 14:50, 20. Jan. 2012 (CET)

Es wäre schön, wenn du oder der, der das Bild aus dem Artikel entfernt hat, dies auch nach Commons weitergemeldet hätte bzw. es das nächste mal machen würdest, da ich dein Posting zufällig gesehen und das nötige veranlasst habe. Bei >12 Mio. Dateien und >5000 Uploads pro Tag auf Commons ist eine lückenlose Kontrolle nicht mehr möglich, ganz zu schweigen von den "Altlasten". --Túrelio 16:34, 20. Jan. 2012 (CET)
Turelio, das Procedere bei Commons ist für Autoren kaum nachvollziehbar, und dann noch alles in Fachenglisch. Dass Ihr überlastet seid, ist klar, daher mein Vorschlag oben. Geld müsste ja genug da sein, wenn man sich so das Gehalt von ... anschaut. Grüße -- Alinea 16:48, 20. Jan. 2012 (CET)
Man muss ja nicht gleich selbst einen LA oder SLA stellen; es reicht ja einen admin, den man namentlich kennt([11]), zu informieren, oder einfach auf dem deutschsprachigen Commons:Forum einen kurzen Hinweis zu hinterlassen. --Túrelio 16:59, 20. Jan. 2012 (CET)
Okay. ich werde mich beim nächsten Fall an einen Admin wenden. Das von Dir verlinkte Commons:Forum nimmt keine Löschanträge an, wie ich gerade sehe. -- Alinea 17:19, 20. Jan. 2012 (CET)
Darum hatte ich ja "Hinweis" geschrieben. --Túrelio 17:22, 20. Jan. 2012 (CET)
Fachenglisch? Eigentlich nicht. Hast du Deutsch als Sprache eingestellt? Deine Einstellungen. Ja, manches ist nicht auf Deutsch - wie beispielsweise die Erklärung, wo man den Link auf jeder Bildseite in Commons zum Löschantrag-Stellen (deutsche Seite) findet: commons:Help:Nominate for deletion. "Löschung vorschlagen" anklicken, Grund auf Englisch oder Deutsch eintragen und OK, fertig. Es gibt zwar noch anderes als einen Löschantrag - das tut's aber immer. Danke, wenn du so mithelfen würdest! Viele Grüße --Saibo (Δ) 05:14, 21. Jan. 2012 (CET)

Nutzung von Wikipediatexten ohne Hinweis auf den Artikel oder die Lizenz

Unter http://lueneburg-fluglaerm.de/aktuelle-situation und anderen Unterseiten werden Texte aus Flugplatz Lüneburg verwendet, ohne darauf hinzuweisen. Wird dies von Seiten der Wikipedia aus verfolgt? Wie ist das Vorgehen dazu? 62.226.125.122 18:46, 22. Jan. 2012 (CET)

Wikipedia als "die Institution" kann nicht vorgehen. Vorgehen könnten hier nur die Rechteinhaber, also die Schreiber. Übernommen wurde im Zielartikel die "Ausgangslage" sowie die Fakten zu Start- und Zielquoten. Aus meiner Sicht sind die Sätze grenzwertig an der Schöpfungshöhe, da auch diese mehrheitlich nur Fakten wiedergeben. Die Zahlen sind unschädlich. Ansonsten find ich auf anderen Seiten nur noch kleinere Zitate. Sicherlich, darüber könnte man was machen, aber hier ist es so geringfügig, dass der Aufwand es nicht lohnt. Ansonsten darf natürlich jeder Benutzer diese Textvorlage zur Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber nutzen. Wobei vorher zu prüfen ist, ob nicht die Angaben der Internetseite zum Ausbau des Wikipedia-Artikels genutzt wurden (also genau andersdrum)! --Quedel 21:43, 22. Jan. 2012 (CET)

100-Jahre-Regel bei Unternehmen

Ich habe ein Bild von 1910, bei dem die Hamburger Hochbahn AG als Urheber angegeben ist. Das Unternehmen besteht ja nach wie vor, kann ich es trotzdem verwenden, da es älter als 100 Jahre ist? -- Platte ∪∩∨∃∪ 16:30, 22. Jan. 2012 (CET)

Nun Urheber ist ja in der Regel eine Person, wobei hier durchaus alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an die HHAG abgetreten sein könnten. Die 100-Jahr Regel gilt nur für Dateien, wo Urheber bzw. Rechteinhaber nicht mehr ausfindig bzw. kontaktiert werden können. Das ist hier nicht der Fall: Anfrage an die HHAG ist also notwendig, sofern man nicht nachweisen kann, dass der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist. Und nun bitte all diejenigen zu Wort, die die Prä-UrhG-Gesetze kennen und da die Sonderfälle für Werke von nicht-natürlichen Urhebern kennen. --Quedel 17:28, 22. Jan. 2012 (CET)
Ergänzungsfrage (da ich schon ähnliche Fälle hatte): Kann man, sofern nur Rechteinhaber aber nicht Urheber bekannt sind, von einem anonymen Werk ausgehen? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:43, 22. Jan. 2012 (CET)
Wird auf den Commons teilweise praktiziert, ist aber streng genommen nicht richtig. Es handelt sich bei solchen Werken um verwaiste Werke. Die sind auf den Commons nicht zulässig, indirekt auf der deutschen Wikipedia durch die pragmatische 100 Jahre Regel schon. Regards, Peter Weis 00:23, 23. Jan. 2012 (CET)
Aber der Ausdruck "verwaiste Werke" gilt ja offensichtlich im englischsprachigen Raum. Bei uns gibt's das ja gar nicht. Wie siehts aus, wenn von einem Werk eines (mit sehr hoher Dahrscheinlichkeit) DACH-Fotografen nur noch der Rechteinhaber (z.B. eine Fotoagentur) bekannt ist? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:58, 23. Jan. 2012 (CET)
Scheint ja doch etwas komplizierter zu sein, selbst wenn die HHA bestimmt nicht mal weiß, dass sie die Rechte am Bild haben. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:04, 23. Jan. 2012 (CET)
Bei der "Photographischen Anstalt Krupp" (heute im Historischen Archiv der Firma Fried. Krupp, Essen) habe ich da bisher auch noch Skrupel - wer will sich schon mit Thyssen-Krupp anlegen. Aber außer Ausnahmefotografen, wie Hugo van Werden (+1912) arbeiteten alle Fotografen bewusst anonym, eine individuelle Handschrift war gar nicht gewünscht. Trotzdem bevor ich scanne möchte ich mir auch erst einmal das Feedback einiger unserer Urheberrechtsgurus einholen. --Wuselig 01:11, 23. Jan. 2012 (CET)
Das verwaiste Werke in dem Sinne kein im UhrG festgelegter Rechtsbegriff, kann ich nur bejahen. Liest man den Artikel weiter, erkennt man, dass Deutschland hier Nachholbedarf hat. Obgleich das kein Rechtsbegriff aus dem UhrG ist, bleibt das Problem unverändert bestehen: Der Urheber der Photographie hat zunächst vollumpfängliche Nutzungs- und Verwertungsrechte. Ob und inwiefern er die zu Teilen abgetreten hat, lässt sich zunächst nicht feststellen. Deine Frage ging in die Richtung, ob das Werk dann nicht als anonym zu betrachten sei. Das verneine ich ausdrücklich, da sich durch eine mangelnde Datenlage keine automatische Anonymität feststellen lässt. Im Gegenteil müsste dann nachgewiesen werden, dass die Anonymität (zum Beispiel in Form eines Pseudonyms) vorliegt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich eine Bestätigung der Institution, von der die Werke kommen, einzuholen. Ein OTRS-Ticket kann helfen, hier eventuellen rechtlichen Schaden zu vermeiden. Dann ist es nämlich die Institution die freigibt und nicht User xyz. Schaut man sich die Bildspende des Bundesarchivs an, kann man genau dieses Schema erkennen. Regards, Peter Weis 23:17, 23. Jan. 2012 (CET)
Okay, dann schau ich erstmal weiter und schreibe notfalls die HHA diesbezüglich mal an. Danke für die Aufklärung. -- Platte ∪∩∨∃∪ 14:44, 24. Jan. 2012 (CET)

Schöpfungshöhe Karten

Besitzen die ersten 4 Karten hier wirklich keine Schöpfungshöhe: [12]? --89.204.153.116 20:51, 23. Jan. 2012 (CET)

Für Karten deutschen Ursprungs gelten die Rechte an Geoinformationen. Diese Karten erfüllen m.E. die Kriterien der Schöpfungshöhe und machen dadurch ihren Rechtshinweis zweifelhaft. Ob zu so einem Spezialgebiet freie Karten existieren, ist fraglich. Eine sinnvolle Alternative stellt hier ein Anschreiben an die Rechteinhaber (oder zumindest den Verlag, sofern noch existent, um die Rechteinhaber zu ermitteln) dar. Sollten die bereit sein, das Kartenmaterial unter einer Lizenz oder besser noch gemeinfrei zur Verfügung zu stellen, wäre hier ein richtiger Schritt getan. Vorlagen zur Einseitigen Erklärung findet man hier und das OTRS Team das sich darum kümmert, ist hier beheimatet. Regards, Peter Weis 22:48, 23. Jan. 2012 (CET)
Und wenn das nicht gelingt? Löschen? --89.204.153.116 23:08, 23. Jan. 2012 (CET)
Ja. Regards, Peter Weis 23:18, 23. Jan. 2012 (CET)
Wieso sollten die Karten geschützt sein? Ich kann keine schöpferische Leistung erkennen. --Marcela 08:17, 25. Jan. 2012 (CET)
Ich würde einen schützenswerten Status nicht grundsätzlich ausschließen, hier jedoch schon. Wäre dem so, dann hätte jeder Kartenverlag das Recht auf seine Karten verloren. (Höhenlinien und Einfärbungen haben schon eine gewisse Schöpfungshöhe, auch wenn es vordergründig nur eine Tatsachenbeschreibung ist!) --Hubertl 08:38, 25. Jan. 2012 (CET)
Ralf, ich weise an dieser Stelle auf BGH, 23.06.2005 - I ZR 227/02 und Dreyer/Kotthoff/Meckel: Urheberrecht 2., neu bearbeitete Auflage. Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg: Verlagsgruppe Hüthig, Jehle, Rehm GmbH 2009. S.81 ff. hin. Regards, Peter Weis 18:28, 25. Jan. 2012 (CET)

Unterschied CC BY-SA/3.0 und CC BY-SA/3.0/de

Moin, was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen den CCs? Aus den Lizenzzusammenfassungen werde ich nicht schlau. Danke! XenonX3 - (:) 00:06, 25. Jan. 2012 (CET)

Letztere ist speziell auf das deutsche Rechtssystem angepasst (und damit für uns eher zu bevorzugen). -- Chaddy · DDÜP 00:54, 25. Jan. 2012 (CET)
Tipp: schau mal den eigentlichen Lizenzvertrag (den Volltext) jeweils an (unported vs. de) - dann wirst du den Unterschied deutlich merken. ;-) Allein die Sprache ist auch schonmal ein deutlicher Unterschied. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:42, 25. Jan. 2012 (CET)
Ich habe manchmal den Eindruck, daß einige hier den Unterschied nicht mehr bemerken. ;-) Marcela 08:19, 25. Jan. 2012 (CET)
@Xenon3, ein für Re-User ggf. relevanter Unterschied ist, dass in Punkt 4.a) der Nutzungsbedingungen für CC-BY-SA-3.0-lizensierte Werke in Bezug auf die Erwähnung der Lizenzbedingungen bei jeder Werknutzung bei der unportierten Version steht "You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform."[13], während die de-Fassung noch konkreter sagt "Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen."[14]. Davon abgesehen sollte man als deutschsprachiger Urheber bei Werken, die auch für Nutzer im nicht-deutschsprachigen Raum von Interesse sind, ggf. zusätzlich die unportierte Lizenz wählen, weil bei der de-Version der allein verbindliche "legal code" nur auf deutsch existiert (wenngleich die Kurzfassung (sog. deed) auch in anderen Sprachen vorliegt). --Túrelio 08:46, 25. Jan. 2012 (CET)
Man siehe auch die Kommentare der Creative Commons bezüglich portierter und unportierter Lizenzen hier, hier und hier. Regards, Peter Weis 18:42, 25. Jan. 2012 (CET)

Gemeinfreiheit eines bereits veröffentlichten Bildes

Frage: Ein Autor gestattet die Verwendung seines Artikel in einer Fachzeitschrift im wikipedia. Dort ist auch die Quelle angegeben. Ist das Bild, das im Artikel der Fachzeitschrift eingefügt war gemeinfrei, wenn der Autor dessen Einstellung in wikipedia auch zugestimmt hat? Dmicha 10:44, 25. Jan. 2012 (CET)

Zwei Sachen: 1.) Der Autor kann ein Bild nicht "für Wikipedia" freigeben. Er muss das Bild unter eine freie Lizenz stellen, unter welcher Nachnutzer das Bild auch außerhalb der Wikipedia dann weiter verwenden dürfen. 2.) Der Autor selbst kann allerdings mit seinem Bild machen, was er will. Er kann es unter verschiedenen Lizenzen anbieten (zum Beispiel eine Commons-kompatible, und eine strengere für die Fachzeitschrift.) Allerdings natürlich nur, wenn ihm die Fachzeitschrift erlaubt, entsprechende Sachen auch woanders zu veröffentlichen. --Hareinhardt 11:12, 25. Jan. 2012 (CET)
Das die Fachzeitschrift, dass erlauben muss, halte ich für fragwürdig. Wichtig ist, dass hier kein exklusiver Vertrag vorliegt. Die Prämissen entscheiden über das weitere Vorgehen. Zuerst ist zu klären wer die Rechte am Bild tatsächlich inne hat. Der Autor per Vertrag vom Photographen, der Verlag per Vertrag vom Photographen und Kombinationen mit anderen Stakeholdern sind denkbar (angenommen der Photograph ist verstorben und das Ganze wurde durch die Erben bereitgestellt). Der von Hareinhardt unter 2. angführte Autor (hier war hoffentlich der Photograph gemeint) ist nicht deckungsgleich mit dem Autoren (hier meine ich Schreiber) des Artikels, oder gehe ich in dieser Annahme irr? Eine schriftliche Freigabe für die Nutzung des entsprechenden Artikels ist in jedem Fall sinnvoll. Dazu empfehle ich die Nutzung von Wikipedia:OTRS. Für das Bild gibt es den gleichen Mechanismus auf den Commons unter Commons:OTRS. Dort findet man auch Vorlagen einseitiger Erklärungen. Was die Frage des Lizenzmodels angeht, so gibt es unterschiedliche Konzepte die auf den Commons akzeptiert werden. Neben den bekannten CC-Lizenzen und anderen Lizenzen besteht die Möglichkeit das Ganze unter CC-Zero verfügbar zu machen, was einer Gleichstellung zur Gemeinfreiheit in Ländern in denen das sonst nicht möglich wäre (wie Deutschland) nahe kommt. Regards, Peter Weis 18:06, 25. Jan. 2012 (CET)

Danke für die Erklärungen. Dmicha 06:58, 26. Jan. 2012 (CET)

Außenaufnahme Schulgebäude

Eigentlich eine ziemlich einfache Frage, die ich aber nicht ganz in die Bildrechte einordnen kann: Darf ich eine Außenaufnahme eines Schulgebäudes, die in dessen Festschrift von 1937 veröffentlicht wurde (Urheber = Schule??) bedenkenlos verwenden?--Junee Kay 23:27, 25. Jan. 2012 (CET)

Wo verwenden? Urheber ist nach deutschem Recht (es geht doch um Deutschland?) übrigens immer eine Person, hier also der Fotograf des Bildes und nicht die Schule. Den Fotografen gilt es also herauszufinden, sonst kann man eigentlich nur rätseln. Gemeinfrei wäre das Bild nach deutschem Recht nur, wenn der Urheber mindestens 70 Jahre tot ist, also spätestens 1941 gestorben. --Rosenzweig δ 23:48, 25. Jan. 2012 (CET)
Es geht um die Verwendung in einem deutschen Artikel. Das Foto war eines von vielen, welche ohne Angabe der jeweiligen Fotografen in besagter Jubiläums-Festschrift von 1937 veröffentlicht wurden. Jetzt habe ich das Bild aus der Festschrift (per PDF auf der Homepage der Schule erhältlich) herauskopiert und will es eben in den Artikel zu der Schule einfügen.--Junee Kay 07:12, 26. Jan. 2012 (CET)
Ohne Kenntnisse über den Urheber sehe ich bei einem Bild von 1937 keine Chance dafür. Hast du Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen gelesen? Gruß --Rosenzweig δ 09:58, 26. Jan. 2012 (CET)
Ja, habe ich, aber ich dachte, dass es evtl. ein Sonderfall ist, wenn das betroffene Bild bereits 1937 für die Veröffentlichung in einer Festschrift freigegeben wurde, welche heute für jedermann online einsehbar ist.--Junee Kay 13:39, 26. Jan. 2012 (CET)
Das ändert an der urheberrechtlichen Situation nichts. Es wird viel online gestellt, ohne eine Genehmigung dafür zu haben. Weil die wenigsten Rechteinhaber das überhaupt mitbekommen bzw. es ihnen egal ist, hat das i.d.R. keine weiteren Konsequenzen. Die WP will aber nur freie Inhalte, die tatsächlich gemeinfrei sind oder explizit unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Gruß --Rosenzweig δ 16:49, 26. Jan. 2012 (CET)

Bizarres URV-Urteil in UK

Create a Similarly Composed Photo in the UK, Risk Copyright Infringement (petapixel.com)

Ich weiss nicht ob das rechtskräftig ist, bzw wird. Bizarr genug ist es jedenfalls --schizoschaf 07:22, 26. Jan. 2012 (CET)

Es gab ein ganz ähnliches Urteil in Deutschland, vor ein paar Jahren. --Túrelio 09:20, 26. Jan. 2012 (CET)
Das dürfte das hier genannte Beispiel gewesen sein: [15] Dort war das Plagiat imho aber eindeutiger. -- 193.187.235.18 12:23, 26. Jan. 2012 (CET)

Bilder von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Hallo, könnte Ihr mir bitte sagen, ob Bilder von der Seite bei Commons hochgeladen werden dürfen? Viele Grüße --Christian1985 (Diskussion) 16:10, 27. Jan. 2012 (CET)

Natürlich nicht. Steht da irgendwas von CC-by-sa oder CC-by? Da steht nur kostenfrei abdrucken. Das erfüllt unsere Ansprüche an freie Benutzbarkeit zu jeglichem Zweck und frie Bearbeitung natürlich in keiner Weise. Bitte lies dir WP:Bildrechte durch, wenn du dir unsicher bist, was eine Freie Lizenz im Sinn der Wikipedia ist. Grüße --h-stt !? 18:23, 27. Jan. 2012 (CET)

Der Artikel ist in der Quallitätssicherung.--Uwe W. 11:17, 27. Jan. 2012 (CET)

Ok, dann nehme ich ihn von der Beobachtungsliste. Frohes Bauklotzschuppsen noch. --Marcela 12:34, 27. Jan. 2012 (CET)
Der Artikel ist nicht mehr in der QS. Begründung: hier--Uwe W. 15:06, 29. Jan. 2012 (CET)

Warum lasst ihr das zu?

Warum beanstandet niemand diese Seite im Internet:

Metapedia?

So? −62.204.105.98 22:55, 28. Jan. 2012 (CET)

Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? Das ist ne Nazi-Seite, gegen die wir nix machen können. Sollten dort von hier kopierte Texte sein, dann gib bitte die Artikeltitel an, damit man's nachprüfen kann. XenonX3 - (:) 00:16, 29. Jan. 2012 (CET)


Es geht um das Urheberrecht von Wikepdia als ganzem-- Metapedia kann leicht mit Wikipedia verwechselt werden (ähnliche Website; Aufbau, Bild, Struktur), ähnlicher Name....Ich habe die Seite dem Jugendschutz gemeldet, warte noch auf Antwort.62.204.105.98 02:20, 29. Jan. 2012 (CET)

Die zugrunde liegende Software MediaWiki kann jeder frei nutzen, deshalb sehen dann alle Seiten, die diese Software nutzen, ähnlich aus. -- Chaddy · DDÜP 04:53, 29. Jan. 2012 (CET)
P. S.: Dem Jugendschutz wirds kaum interessieren, es ist nämlich wesentlich wichtiger, angebliche Linksradikale zu bekämpfen, die sind die eigentliche Gefahr. Amen.
Wem hast Dus gemeldet? „Dem Jugendschutz“? Na, hoffentlich rückt der mit allen verfügbaren Leiterwagen aus, „der Jugendschutz“, und löscht, was das Zeug hält, lol. --Port(u*o)s 05:31, 29. Jan. 2012 (CET)

@IP. Den Jugendschützern ist die Seite bestens bekannt. Wenn ich sie jetzt nicht mit einer anderen verwechsle ist sie auch längst indiziert.--Antemister 10:08, 29. Jan. 2012 (CET)


Aha, ich wusste nicht, dass es Mediawiki als freie Software gibt. Warum entstehen in meinem Kopf plötzlich Bilder von Albert Einstein.... Zuweilen gelingt dem Jugendschutz tatsächlich eine Sperrung einer Website, ein Versuch ist es wert: Gerne gebe ich die Antwort zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.

http://www.antifaschismus2.de/index.php?option=com_content&view=article&id=281:rechtsextremistische-website-gesperrt&catid=3:neuigkeiten&Itemid=50


213.221.237.35 12:35, 29. Jan. 2012 (CET)

Das ist aber nicht wirklich Aufgabe des Jugendschutzes (du meinst wohl die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - die kann aber höchstens die Seite indizieren lassen), sondern eher des Innenministeriums, Verfassungsschutzes, Polizei usw... Außerdem sind Sperren nutzlos, wenn, dann sollte die Seite gelöscht werden. Ob das geht ist zweifelhaft, da die Seite nicht in Deutschland gehostet wird (sondern wohl in den USA) und zudem einen schwedischen Betreiber hat (die deutschen Behörden deshalb also keinen Zugriff darauf haben). -- Chaddy · DDÜP 15:10, 29. Jan. 2012 (CET)


Hier die Kopie meiner E-Mail, ich hoffe, sie zeigt einige Auswirkungen (bin gespannt): Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte folgende Seite melden: Hier der Link zu Metapedia, ich kann ihn auf dieser Seite nicht einfügen, da die Site bei Wikipedia wohl auch schon indiziert ist :)

Die Seite hat eindeutig rassistische Inhalte. Zudem ist sie leicht mit Wikipedia zu verwechseln, was vor allem für Kinder gefährlich ist, (da Wikipedia einen guten Ruf hat und allgemein geglaubt wird, was dort steht). Bitte nehmen Sie sie vom Netz. Ich habe auch Wikipedia (in einer offenen Diskussion) gefragt, ob sie nichts dagegen haben, dass faschoide Gruppierungen ihre Seite nachmachen. Die Antwort war interessant, hier die Diskussion: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Warum_lasst_ihr_das_zu.3F

Es ist also möglich, sich MediaWiki, eine Software um eine Wikipedia ähnliche Seite zu erstellen, kostenlos im Internet herunterzuladen. Da ich keine Ahnung habe, an welche Stelle ich mich wenden soll, damit Handlungen folgen, schreibe ich gleich an alle.

Kopien an:

- press@fsfeurope.org (FSFE: Die Free Software Foundation Europe ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung Freier Software ( und der Arbeit für Freiheit in einer sich entwickelnden digitalen Gesellschaft widmet.)
- Jugendschutz.net
- Internet Watch Foundation IWF
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter FSM

Du bist schon gut naiv, wenn du glaubst, man könne eine in Schweden gehostete Seite so einfach vom Netz nehmen, oder? Und selbst wenn es so wäre: Meinst du, dass es erst eine solche Email braucht, damit jemand etwas unternimmt? Deinen Einsatz in allen Ehren, aber das ist verschwendete Zeit. Lg Junee Kay 21:49, 29. Jan. 2012 (CET)


Du hast Recht; eine E-Mail wird nicht reichen, 1000e jedoch vielleicht schon--- also hopp an die Feder :)
Du verstehst das nicht. Da können noch so viele Emails ankommen, das ändert nichts an der Tatsache, dass man diese Website nicht vom Netz nehmen kann. Natürlich weist die Seite verfassungsfeindliche Inhalte auf, aber das wissen unsere Gesetzeshüter schon, das muss man ihnen nicht erst mit 1000 weiteren Emails berichten. Es geht hier lediglich darum, dass es rechtlich wie technisch nicht machbar ist, diese Seite zu löschen, solange man den Serverbetreiber nicht ausfindig machen kann. Und das ist bei einem Host in Schweden praktisch unmöglich. Junee Kay 22:34, 29. Jan. 2012 (CET)


Ich sehe, Metapedia ist (noch) eine Baustelle...

Möglicherweise Urheberrechtsverletzung im Artikel "Der Biber"

Der Artikel "Der Biber" enthält einen Abschnitt "Handlung", der Wort für Wort der Inhaltsbeschreibung des Films auf dem Portal www.lovefilm.de entspricht. Ich nehme an, dass dieser Text urheberrechtlich geschützt sein könnte. (nicht signierter Beitrag von Nik222 (Diskussion | Beiträge) 00:09, 29. Jan. 2012 (CET))

Danke für den Hinweis, war ne URV (Quellseiten entstanden vor dem Artikel). Ich habe alle Versionen bis heute gelöscht. An unsere Urheberrechtsexperten: Ist dadurch jetzt ne neue URV entstanden, weil der Inhalt keinen Autoren mehr zuzuordnen ist? XenonX3 - (:) 00:19, 29. Jan. 2012 (CET)
Das ist eine unvermeidliche Nebenwirkung von Versionslöschungen, allerdings m.E. das kleinere Übel. Notfalls kann man mit Adminhilfe doch noch eine Zuordnung nachweisen. Viel wichtiger aber ist, das der Artikel URV-mässig sauber ist, weil wir ihn ja zur (lizenzkonformen) Weiterverwendung anbieten. - In diesem speziellen Fall, wo sich die URV in ALLEN Versionen befand und das Drumherum überschaubar ist, hätte ich den Artikel komplett gelöscht. Aber da kann man sicherlich geteilter Meinung sein. --tsor 11:04, 29. Jan. 2012 (CET)
Solche kurzen Textabschnitte sind keine URV. --Marcela 12:06, 29. Jan. 2012 (CET)

Habe die Urheberrechtsfrage auf obiger Diskussionsseite mal hier verlinkt.--91.39.176.233 17:50, 5. Jan. 2012 (CET)

Hallo! Ist eine Ausnahmeregelung (EDP) in Sicht, oder werden Bilder nach deutscher oder österreichischer Panoramafreitheit auch hier nicht mehr geduldet? Und: Was geschieht eigentlich mit den Dateien unter der Pragmatischen-100-Jahre-Regel? Die ellenlangen englischen Kommentare auf Commons kann ich leider nicht lesen. Beste Grüße --lewenstein 11:31, 30. Jan. 2012 (CET)

Das Thema Panoramafreiheit ausserhalb der USA ist auf Commons aktuell nicht in der Diskussion, im Moment geht es um Bilder, die im Ursprungsland aufgrund abgelaufener Schutzfrist keinen Schutz mehr geniessen, in den USA durch URAA aber wieder einen Copyright-Schutz erhalten haben, und zwar nach amerikanischem Recht, was u.U. einen Schutz deutlich länger als 70 Jahre nach dem Tod des Autors bedeutet (unter Umständen 95 Jahre nach Erstveröffentlichung - hängt aber von vielen Faktoren ab, mit Ausnahmen und Fallstricken, US-Copyright ist kompliziert). Akut scheinen Bilder, die sich auf Panoramafreiheit im Herkunftsland berufen, nicht gefährdet zu sein, siehe auch commons:Commons:Freedom of panorama. Aber garantieren kann ich für nichts... Gestumblindi 21:16, 31. Jan. 2012 (CET)
Nun gut, dann warte ich noch etwas ab. Danke für die Auskunft. --lewenstein 09:21, 1. Feb. 2012 (CET)

Wann genau?

Auf die Gefahr hin, dass das hier alles schon mal durchgekaut wurde, wann genau endet der Urheberrechtsschutz laut §64? Mir geht es um amtliche Karten, die das Vermessungsamt im Februar 1942 (genauer Tag unbekannt) veröffentlicht hat (kein namentlich benannter oder bekannter Urheber, sondern ein Amt). Erlischt hier das Urheberrecht am 1. Februar 2012, am 1. März 2012, oder müssen wir bis zum ersten des Folgejahres (1. Januar 2013) warten? Gruß,--Ratzer 08:00, 26. Jan. 2012 (CET)

§ 64 UrhG passt hier gar nicht. Du meinst vermutlich den § 66 UrhG. Nacktaffe 08:18, 26. Jan. 2012 (CET)
OK, anderer Paragraph, aber die Frage bleibt die gleiche. Wann genau werden die Karten vom Februar 1942 (Veröffentlichungsmonat) gemeinfrei. Ich will nicht bis 1. Januar 2013 warten mit dem Hochladen, wenn ich nicht muss.--Ratzer 08:37, 26. Jan. 2012 (CET)
§66 UrhG scheint mir zur Beantwortung der Frage irrelevant. Hier trifft viel eher §69 UrhG zu. Es ergibt sich bei deinem Beispiel also der 1. Januar 2013. Um ein amtliches Werk handelt es sich bei diesen Karten, wenn sie explizit für das Amt hergestellt wurden. In diesem Fall gilt §5 UrhG. Regards, Peter Weis 14:54, 26. Jan. 2012 (CET)
Danke für die Klärung, dann wird eben der 1. Januar 2013 vorgemerkt. Amtliche Werke sind die Karten ja nicht.--Ratzer 16:44, 26. Jan. 2012 (CET)
Diesen Sonderfall könntest du prüfen. Da müssten dann aber alle dort genannten Voraussetzungen passen (es bliebe beim 1. Januar 2013 als frühestes Hochladedatum). Bei § 66 UrhG geht es um anonyme Werke allgemein, und gem. WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist wenden wir das hier nicht an. --Rosenzweig δ 16:55, 26. Jan. 2012 (CET)

Danke, ok, §134. Dort steht aber, wenn es um andere Werke als (1) Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern oder (2) Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter) geht, muss hier zuerst diskutiert werden. Die Diskussion ist eröffnet. Es geht um Gemeindegrenzkarten der bayerischen Regierungsbezirke, die vom Bayerischen Statistischen Landesamt im Februar 1942 als Karteneinlage der Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik Oberbayern (die anderen Regierungsbezirksbände entsprechend) veröffentlicht wurden.--Ratzer 11:17, 27. Jan. 2012 (CET)

Statistisches Landesamt? War das anno 1942 in Bayern für die Landesvermessung zuständig, oder gab es zusätzlich auch noch ein Landesvermessungsamt? Hat das Statistische Landesamt die Karten nur veröffentlicht oder auch erstellt? --Rosenzweig δ 12:50, 27. Jan. 2012 (CET)
Ein Landesvermessungsamt (oder wie auch immer das Vorgängeramt hieß, das topographische Karten erstellte) gab es natürlich auch. Aber die (ziemlich generalisierten) Gemeindegrenzkarten wurden im Statistischen Landesamt erstellt, jedenfalls gibt es in der Veröffentlichung keinen Hinweis auf anderweitiges. Die erstellen auch heute noch ihre eigenen Gemeindegrenzkarten und brauchen dazu nicht das Landesvermessungsamt und auch keine Unterlagen desselben, siehe hier.--Ratzer 15:29, 27. Jan. 2012 (CET)
Verstehe ich dich richtig: Das sind keine topographischen Karten, sondern reine Karten der Gemeindegrenzen? Da könnte man sich, unabhängig von § 134, durchaus die Frage nach der Schöpfungshöhe stellen. Was meinen die anderen? --Rosenzweig δ 00:25, 1. Feb. 2012 (CET)
Richtig, keine topographischen Karten, "nur" Gemeindegrenzkarten. Ob eine Schöpfungshöhe vorliegt, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen. Wer meint, ein Urteil abgeben zu können, dem kann ich gern eine solche PDF-Karte per E-Mail zuschicken (z.B . Regierungsbezirk Schwaben, 22 MByte).--Ratzer 00:37, 5. Feb. 2012 (CET)

Aus gegebenem Anlass stelle ich hier mal kurz die Frage, ob dieses Logo eurer Meinung nach Schöpfungshöhe erreicht. Nach meiner Auffassung tut es das nicht, da es lediglich die Bildbearbeitung eines Gebäudeteils zusammen mit einem einfachen Schriftzug darstellt. Gruß Junee Kay 20:05, 27. Jan. 2012 (CET)

Also dieser Turm ist meiner Meinung nach schutzfähig. --Gnom 19:43, 4. Feb. 2012 (CET)

Im Artikel wurde ein Bild von Bruno de Finetti eingebunden. Ich würde mal vermuten, dass das es eine URV in Deutschland ist. Kann da jemand mal einen Blick darauf werfen? --Sigbert 06:55, 21. Jan. 2012 (CET)

Korrekt, das Bild kann hier nicht verwendet werden. Für unsere Commons-Experten: {{PD-1996}} ist falsch, hab Turelio mal angesprochen, hoffe der fixt das (oder jemand anderes). Bild habe ich im Artikel wieder herausgenommen. (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) )

Übernahme von Diagrammen aus Interneteinträgen

Für den Artikel Kohle würde ich gerne ein im Internet veröffentlichtes Diagramm einbinden, und zwar http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/Energierohstoffe_2009_Teil1.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Seite 21, Abb. 2.4 (Steht auch noch in anderen Veröffentlichungen, z.B. http://www.kohlenstatistik.de/ftp/Kohlearten.pdf)

Darf dieses Diagramm verwendet werden? Wenn nein, wer muss gefragt werden und seine Zustimmung geben? --Kllip 18:09, 12. Jan. 2012 (CET)

Lizenz für eingescannten Bescheid / Österreich

Hallo, ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle! Ich wurde gerade von Bluebot benachrichtigt, dass die von mir hochgeladene Datei hinsichtlich Lizenz nicht vollständig ist. es handelt sich um folgende Datei: # Datei:Bescheid_Grundverkehrskommission.pdf - Probleme: Lizenz Ich bin mir mit der Zuordnung zwar nicht 100% sicher, aber es dürfte jetzt passen oder muss ich noch etwas beachten? Danke! --peto0903 21:53, 14. Jan. 2012 (CET)

Logo und Schöpfungshöhe einer Organisation - Wo und wie hochladen?

Hallo zusammen, ich bin neu in der Wikipedia und noch etwas unsicher, was Bildrechte und Lizenzen angeht. Ich möchte folgendes Logo einer Stiftung hochladen und darf das von Seiten der Stiftung auch. Hat dieses Logo eine Schöpfungshöhe oder nicht? Es ist ja hauptsächlich Schriftzug? Heißt das ich muss es hier hochladen? Vielen Dank!

Das sollte wie zahlreiche andere Logos mit der Lizenzvorlage {{Bild-LogoSH}} okay gehen. Dort hochladen ist richtig. --Martina Disk. 20:26, 18. Jan. 2012 (CET)

iBooks Author

(Noch) kein WP-Thema. "Zum ersten Mal schränken die Lizenzbedingungen einer Software ein, was ich mit dem Output eines Programms tun darf statt wie bisher, was ich mit dem Programm selbst tue. Ich habe noch nie so weitreichende Lizenzbestimmungen für Privatanwender gesehen." --Martina Disk. 20:59, 21. Jan. 2012 (CET)

Autogrammkarte

Wie verhält sich die URV bezüglich Autogrammkarten bzw. Abzügen davon? --PimboliDD 13:21, 23. Jan. 2012 (CET)

Das hängt davon ab, was auf dieser Karte abgebildet ist. Wenn es nur der Namenszug/die Unterschrift ist, dann ist das völlig in Ordnung, da an der Unterschrift kein Urheberrecht besteht. Aber wenn wie üblich ein Foto drauf ist, dann kann dieses natürlich nur mit einer Freigabe durch den Fotografen hier verwendet werden. Eine Freigabe durch den abgebildeten Promi reicht nicht. Beantwortet das deine Frage? Wenn nicht, werde bitte konkreter. Grüße --h-stt !? 15:32, 23. Jan. 2012 (CET)