Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/08

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Zeitungsanzeige von 1935 gemeinfrei?

Anzeige 1935

Hallo miteinander,
für einen meiner Mentees möchte ich herausfinden, ob er eine kleine Zeitungsanzeige (Werbung, nur Text, keine Zeichnung, kein Foto) aus der französischen Zeitung Le Figaro aus dem Jahr 1935 einscannen, hochladen und in einem Artikel in der de-WP verwenden darf. Das würde so ähnlich aussehen wie diese Datei, aber es geht um eine Firma. Vielen Dank für Eure Hilfe! --Maimaid  11:39, 3. Aug. 2020 (CEST)

Alt genug ist die Anzeige nur dann, wenn du ihren Schöpfer kennen würdest und dieser vor dem Ende des Jahres 1949 verstorben wäre (näheres siehe Regelschutzfrist).
Die Frage ist, ob die Anzeige überhaupt die für den urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG (Deutschland; der Maßstab gilt in der EU über die Schutzdauerrichtlinien aber einheitlich) erreicht wird. Dazu braucht es einer eigenen geistigen Schöpfung. Bei Gebrauchstexten hängt die Rechtsprechung die Messlatte dafür immer noch hoch. Die Kalmus-Anzeige, die du verlinkt hast, reicht nicht, aber im Einzelfall können schon wenige Worte ausreichen. Wenn darin nur reine Informationen sind, eher nicht, wenn darin etwas schöpferisches enthalten ist (Kurzgedicht etwa), dann wird die Schöpfungshöhe sehr schnell erreicht. Einfach mal hochladen und hier verlinken, aber dem Mentee sagen, dass wir das erst nach Ansicht der Anzeige sicher sagen können. Нактаффэ 11:59, 3. Aug. 2020 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich war auch schnell: Voilà, hier ist die Anzeige des Modehauses Kostio de War. Ich habe sie schnell hochgeladen. Sollte sie zulässig sein, werde ich sie durch eine bessere Version ersetzen und die von Euch empfohlenen Lizenzbausteine einfügen. --Maimaid  12:10, 3. Aug. 2020 (CEST)
Das ist ein klarer Fall von "Keine Schöpfungshöhe", passende Lizenz ergänzt. Нактаффэ 12:27, 3. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:55, 5. Aug. 2020 (CEST)

Frage zu: Bild einfügen - Lizenz unklar

Ich habe den Artikel Hermann Duft und Hans Wilhelm Bassenauer neu erstellt. In den beiden anderen Versionen (en+gr) ist ein Foto eingefügt. Ich hab gesehen, daß es da ein Problem bei commons mit der Lizenz des Fotos (für die beiden Beiträge in gr. und en.) gibt. Leider habe ich kein freies (Lizenz) Foto gefunden. Darf man das Foto trotzdem verwenden oder nicht?--Ceweran (Diskussion) 17:31, 4. Aug. 2020 (CEST)

Nein, das ist eine Fair use-Lizenz, die können wir im DACH-Raum nicht benutzen. --Seewolf (Diskussion) 17:33, 4. Aug. 2020 (CEST)
Danke für die Auskunft. Weitere Suche nach einem freien Foto im www blieb bisher leider erfolglos.--Ceweran (Diskussion) 17:38, 4. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:53, 5. Aug. 2020 (CEST)

Verwendung einer Dissertation und weiteres

Hallo zusammen, bekanntermaßen ist das Urheberrecht – vorsichtig ausgedrückt – nun nicht wirklich meine Stärke. Von daher frage ich hier jetzt mal lieber nach, bevor ich irgendetwas falsch mache.

Ich schreibe gerade in meinem BNR einen Artikel zu einer Episode der walisischen Geschichte – ein Buch zum Thema habe ich bereits ausgewertet, nun wollte ich heute mit der Auswertung einer online verfügbaren Dissertation beginnen. Netterweise befindet sich auf Seite 3 des PDFs der Hinweis, dass „keine Zitate aus der Dissertation und keine daraus abgeleiteten Informationen [...] ohne vorherige Zustimmung der Autorin“ veröffentlicht werden dürfen. Verstehe ich es richtig, dass ich diese Dissertation nicht für den Artikel verwenden kann? Und wenn ja, wie sieht es mit dem bereits ausgewerteten Buch aus, in dem explizit auf die Verwendung der Dissertation bei der Recherche hingewiesen wird? Und bevor ich es vergesse: Wie sieht es – in Hinsicht auf die Schöpfungshöhe – mit der Verwendung des unteren Teils der Bekanntmachung auf PDF-Seite 230 aus; (nur) dieser Teil wurde im Übrigen auch im Buch abgedruckt? Oder kommen dort neben der SH auch andere Urheberrechte infrage? Fragen über Fragen… Schon mal vielen Dank im Voraus fürs Beantworten! Grüße, --Snookerado (Diskussion) 18:50, 3. Aug. 2020 (CEST)

Ein allgemeine Aufhebung Zitatrechts, wie es hier versucht wurde („keine Zitate aus der Dissertation und keine daraus abgeleiteten Informationen [...] ohne vorherige Zustimmung der Autorin“), und auf jeden Fall ein Informationsverwertungsverbot ist so einfach nicht möglich. Verboten ist aber, auch ohne ein solches Verbot, schöpferische Teile eines Werkes ohne Erlaubnisse zu übernehmen (auch bei andereren Belegen). Du solltest also bei Deiner Arbeit darauf achten nicht nur die Belege einzeln auszuwerten, sondern auch wirklich einen eigenen eigenständigen Artikel mit eigener Recherche zu schreiben (Siehe dazu WP:Textplagiat).
Das „eigenen Artikel schreiben“ fehlt meines Erachtens so ein bisschen bei Sätzen wie „Bei diesen Bemühungen sind die Quäker durch ihren Weitblick […] häufig erfolgreich“, bei dem die Wertung des Belegs vieleicht mit etwas Distanz betrachtet werden sollte.
Um in dem Kontext mal für eine neue Funktion Werbung zu machen, was hälst Du von diesem Beleg hier? (musst Dich vorher einloggen um auf den Text zugreifen zu können, siehe dazu die Juni-Ausgabe vom Kurier)
Habitator terrae Erde 20:24, 3. Aug. 2020 (CEST)
Okay, danke dir! Etwas spanisch kam mir das Ganze schon vor, aber man weiß ja nie…
Der Artikel ist noch längst nicht fertig, von daher werde ich mir solche Sachen nochmal anschauen. Der Artikel wird mein erster zu diesem Themengebiet und eigentlich auch mein erster Geschichtsartikel, von daher sind gewisse Sachen erstmal Neuland (hoffentlich wird’s nicht ein Fall von „Schuster, bleib bei deinem Leisten“). Die Wikipedia Library ist zwar auch Neuland, das Ganze hatte ich aber schon gesehen und ich werde es mir auch demnächst mal anschauen. Von daher vielen Dank für die Hinweise! ;-) Grüße, --Snookerado (Diskussion) 21:01, 3. Aug. 2020 (CEST)
Trotzdem, nochmal als Anmerkung, solltest Du auch nicht einfach bsplw. Kapitelstrukturen übernehmen. Der strukturelle Aufbau von Werken kann auch schöpferische Leistung haben. Habitator terrae Erde 23:26, 3. Aug. 2020 (CEST)
Meine Güte, was so alles Schöpfungshöhe hat! Es gibt tatsächlich (unbeabsichtigte) Ähnlichkeiten (die Kapitel zu den Anfängen in Wales und in Brynmawr gibt es beispielsweise auch in ähnlicher Form, wenn auch unter anderem Namen), während es beispielsweise das Kapitel „Unternehmen“ so nicht gibt. Ich will den Artikel sowieso nochmal etwas umstrukturieren, von daher wird das Endprodukt wohl noch weniger einem verwendeten Werk entsprechen. Dennoch danke für den Hinweis! Grüße, --Snookerado (Diskussion) 23:41, 3. Aug. 2020 (CEST)
Also beim näheren Nachdenken bin ich mir da doch nicht so ganz sicher, wie vorher geschrieben, und frage mich nun auch: In wie weit, bzw. wann besitzen Kapitelstrukturen Schöpfungshöhe? Habitator terrae Erde 00:14, 4. Aug. 2020 (CEST)
OK, hatte doch in gewisser Weise Recht, zumindest laut dem „Urheberrechtler“ Bullinger:

„Auch das Konzept oder die Struktur einer Vorlesung können durch das Urheberrecht geschützt sein – nicht allerdings die Themenstellung. So darf ein Dozent die Vorlesung eines anderen Hochschullehrers nicht nahezu identisch an anderer Stelle anbieten. Die detaillierte Gliederung einer Vorlesungsreihe, bestimmte Fallgestaltungen oder wissenschaftliche Modelle sind eigene kreative Schöpfungen und unterliegen deshalb dem Urheberrecht. Allerdings: Nur die Form ist geschützt, nicht der Inhalt. Forschung und Lehre sind frei, deshalb kann auch eine Wissenschaftstheorie nicht geschützt sein.“

Winfried Bullinger: Urheberrecht im Hochschulalltag – und mögliche Probleme. In: duz WERKSTATT. Beilage des duz MAGAZINS. Januar 2008, S. 7.
Bullingers Meinung zu wissenschaftlichen Vorlesungen dürfte meines Erachstens auch auf Schriften übertragbar sein, da sich nur die Vortragsweise unterscheidet. Außerdem ist ja gerade die Struktur eines wissenschaftlichen Werkes, das überhaupt dem Werk zu einer Schöpfung verhilft. Aber wie gesagt. Der Inhalt ist nicht geschützt.
Habitator terrae Erde 01:15, 4. Aug. 2020 (CEST)
Bullinger hat aber teilweise unrecht: "wissenschaftliche Modelle" sind keine persönlichen Schöpfungen, sondern Versuche die Realität nach wissenschaftlichen und nicht nach persönlichen Methoden abzubilden. Die Darstellung der wissenschaftlichen Modelle ist urheberrechtlich schützbar, nicht das Modell selbst (Das ist meine Meinung und nicht die neutrale Darstellung des Standes von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft). Нактаффэ 10:17, 4. Aug. 2020 (CEST)
Glaube Bullinger meint mit "wissenschaftliche Modelle" die hier unter [1] angeführte Bedeutung. Und die wäre dann schon von sich aus eine Darstellung, auf die Urheberrechte bestehen können. Habitator terrae Erde 11:15, 4. Aug. 2020 (CEST)

Hi! Ist der Liedtext nicht geschützt? – Doc TaxonDisk. 15:04, 13. Aug. 2020 (CEST)

Doch, dürfte geschützt sein. Wurde inzwischen aber auch schon als URV aus dem Artikel entfernt und versionsgelöscht, hier also wohl erledigt. Gestumblindi 23:40, 16. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 23:40, 16. Aug. 2020 (CEST)

Sicherheitsnachfrage

Wie seht ihr das, sind die Bilder von https://www.zobodat.at/biografien/Frey_Carl_von_MGSL_157_0231-0264.pdf die alle vor 1896. dem Tod von Frey angefertigt wurden und sich im Archiv der Stadt Salzburg befunden. Gelten diese als Urheberschaft abgelaufen, oder ist das Fotoarchiv der Stadt da Lizenzhalter? ---- K@rl Der Babyelefant is no länger notwendig 18:07, 5. Aug. 2020 (CEST)

Das editio princeps is wahrscheinlich tatsächlich existend. Wann sind die Bilder denn erstmalig öffentlich erschienen? Habitator terrae Erde 20:03, 5. Aug. 2020 (CEST)
Genau das ist nicht möglcih zu sagen. ---- K@rl Der Babyelefant is no länger notwendig 20:29, 5. Aug. 2020 (CEST)
Vor 1995? Wenn ja, dann könnten sie gemeinfrei sein. Wenn nein, sind sie mit Sicherheit nicht gemeinfrei. Habitator terrae Erde 20:36, 5. Aug. 2020 (CEST)
Um sich auf editio princeps berufen zu können muss das Archiv der Stadt Salzburg beweisen, dass sie die Bilder tatsächlich erstmals veröffentlicht haben. Das dürfte schwer bis unmöglich sein. -- Chaddy · D 20:57, 5. Aug. 2020 (CEST)
Bei einer nachgelassenen privaten Fotosammlung mit privaten Fotos dürfte das wohl möglich sein. Möglicherweise gibt es Erben, die berichten können, dass diese Bilder nur im streng gehüteten Familienalbum zu finden waren. Habitator terrae Erde 22:10, 5. Aug. 2020 (CEST)
Und ganz prinzipiell: Nur weil etwas schwer beweisbar ist, heißt das nicht, dass das Recht nicht existiert. Die Vermutung, dass es hier existiert erscheint mir (nach den jetzigen Angaben) äußerst wahrscheinlich. Habitator terrae Erde 22:12, 5. Aug. 2020 (CEST)
Möglich ist es natürlich, aber nicht unbedingt so "äußerst" wahrscheinlich wie du schreibst. Davon abgesehen liegt aber wie bereits geschrieben die Beweislast beim Stadtarchiv, nicht bei uns und auch nicht bei Freys Erben. Behauptet das Stadtarchiv denn überhaupt entsprechendes? Wenn sie sich eh nicht auf editio princeps berufen brauchen wir uns darüber sowieso keinen Kopf machen. -- Chaddy · D 22:25, 5. Aug. 2020 (CEST)
Also dürfen wir alle Bilder, bei denen sich die Urheberrecht nicht auf ihr Urheberrecht berufen hochladen??? Nur weil laut eines Obergericht-Urteils die Beweislast schwieriger ist (übrigens war die Oper um die es sich da drehte nachweislich schon vorher aufgeführt worden, was ein starkes Indiz für ein Verbreiten bei anderen Musikern ist), heißt das nicht, dass das hier offenbar "'äußerst' wahrscheinlich" (warum nicht) zumindest bei ein Paar der Bilder vorliegende Recht ignoriert werden sollte.
Auch wenn hier nicht genauso wie auf Commons ausformuliert, gilt auch bei uns in der Wikipedia, bei erheblichen Zweifeln an der freien Lizenz bzw. Gemeinfreiheit wird gelöscht (Anerkennung dieser Leitschnur u.a. in den administrativen Entscheidungen 123). Habitator terrae Erde 23:03, 5. Aug. 2020 (CEST)

Also sind jetzt irgendwelche der Bilder einmal vor 1995 erschienen? Oder gibt irgendwelche Hinweise darauf? Habitator terrae Erde 23:03, 5. Aug. 2020 (CEST)

Derjenige, der editio princeps beansprucht, muß beweisen, daß die Werke nicht vorher erschienen sind, siehe Motezuma. Bis zu diesem Beweis sind die Werke gemeinfrei. --84.148.158.169 23:09, 5. Aug. 2020 (CEST)
Also eine Tatsache, die widerlegbar ist? Interessant. Habitator terrae Erde 23:21, 5. Aug. 2020 (CEST)
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=16.01.2007&Aktenzeichen=20%20U%20112/06 und Bestätigung durch BGH. In Österreich gibt es noch keine derartige Rechtssprechung, es ist davon auszugehen, daß die deutsche Rechtsauffassung gem. Richtlinie 2006/116/EG übernommen wird. --84.148.158.169 23:37, 5. Aug. 2020 (CEST)
Danke für den Hinweis, da steht das exakte Gegenteil des von Dir Behaupteten ("Bis zu diesem Beweis sind die Werke gemeinfrei.") ja sogar ausdrücklich (kursive Hervorhebung von mir):

„Derjenige, der einen auf das ausschließliche Verwertungsrecht des Herausgebers der Erstausgabe eines Werkes nach § 71 UrhG gestützten Anspruch geltend macht, trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Werk im Sinne dieser Bestimmung 'nicht erschienen' ist. Er kann sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist.

Habitator terrae Erde 23:47, 5. Aug. 2020 (CEST)

Darf ich so eine Zusammenstellung von nicht gemeinfreien Büchern hochladen?

Datei:Werke von Poul Nörgaard.jpg
Beispiel:So könnte das aussehen (ist nur ein Versuch)

Hallo miteinander, ich arbeite gerade an einem Artikel über einen dänischen Schriftsteller (* 1899), dessen Todesdatum nicht bekannt ist. Die Einbände seiner Bücher wurden von dem deutschen Illustrator Kurt Tessmann (1909–1962) gestaltet. Wegen dessen Todesjahr 1962 gehe ich davon aus, dass die Buchcover einzeln noch dem Urheberrecht unterliegen und nicht gemeinfrei sind. Dürfte ich aber eine Zusammenstellung ähnlich wie beispielsweise diese hier selbst fotografieren und hochladen, oder ist das ebenfalls nicht erlaubt? Ich würde die Bücher etwas übereinander legen, sodass kein Cover zu 100 % auf dem Foto zu sehen wäre. Dieselbe Frage stelle ich mir bei diesen Büchlein, über die ich auch gerne schreiben würde. Vielen Dank für Eure Hilfe! --Maimaid  14:32, 10. Aug. 2020 (CEST)

Klare Antwort: Nein das darfst du nicht. Wenn die Titelillustrationen noch geschützt sind, kann man das nicht dadurch umgehen, dass man mehrere davon nebeneinander legt. Grüße --h-stt !? 19:44, 10. Aug. 2020 (CEST)
@H-stt: wie sieht's eigentlich aus, wenn man sie fächerartig halb übereinander legt, so dass man weniger 50% vom Buchdeckel sieht? – Doc TaxonDisk. 20:17, 10. Aug. 2020 (CEST)
Sind die Illustrationen dann noch zu sehen? Oder nur die Titel? Habitator terrae Erde 20:26, 10. Aug. 2020 (CEST)
warum nimmst du nicht die Titelseite(n), die enthalten in der Regel (die hier habe ich nicht gesehen) nur Text, und der ist (bei den von mir hochgeladenen Titelseiten) in Commons { {PD-ineligible}}. Wenn dir das zu langweilig erscheint, dann musst du halt bis 2033 warten. --Goesseln (Diskussion) 20:32, 10. Aug. 2020 (CEST)
Dankeschön für Eure Antworten! Ich habe das mal als Beispiel schnell hochgeladen, damit Ihr Euch das besser vorstellen könnt. @Goesseln: Die Titelseiten sind leider auch mit kleinen Illustration versehen, das geht nicht. --Maimaid  20:56, 10. Aug. 2020 (CEST)
Das muss leider so gelöscht werden die Illustrationen, die auf dem Bild zu erkennen sind, sind urheberrechltlich geschützt und scheinen nicht umbedingt als Beiwerk. Habitator terrae Erde 21:14, 10. Aug. 2020 (CEST)
Gibts es nicht vieleicht am Anfang des Aufgeschlagenenen Buches ein unillustriertetes Deckblatt nur mit Autorennamen und Titel? Habitator terrae Erde 21:15, 10. Aug. 2020 (CEST)
Nein, das gibt es leider nicht. Da sind überall kleine Illustration in Schwarz-Weiß in der Mitte des Deckblatts. Das Löschen des Probebildes werde ich heute noch veranlassen. --Maimaid  21:20, 10. Aug. 2020 (CEST)
Danke sehr @Habitator terrae: In diesem Fall bin ich nicht Deiner Meinung, denn von den Illustrationen auf den Buchdeckeln ist ja kaum was zu erkennen. Außerdem sind sie so Beiwerk, denn diese marginalen Illustrationsteilchen spielen hier wirklich nur eine untergeordnete Rolle, eigentlich keine Rolle, wobei die Titel der Bücher weiterhin zu erkennen wären. @Reinhard Kraasch: ich würde mich über Deine fundierten Kenntnisse hier freuen, was sagst Du dazu? – Doc TaxonDisk. 21:40, 10. Aug. 2020 (CEST)
Ich sehe da - von den Palmen vielleicht einmal mal abgesehen - sehr geringe Schöpfungshöhe. -- Reinhard Kraasch (Diskussion) 01:22, 11. Aug. 2020 (CEST)
nach BK
hast du es mal mit den Buchrücken probiert, wenn du deine Lone-Sammlung zurück ins Stringregal (!) stellst? --Goesseln (Diskussion) 21:48, 10. Aug. 2020 (CEST)
Also ich erkenne da eindeutig eine Palmenkrone. Habitator terrae Erde 23:01, 10. Aug. 2020 (CEST)
also das ist jetzt aber wirklich nicht mal ein Drittel der Illustration, sogar nur knapp ein Viertel. So ein extrem kleiner Bildausschnitt ist meiner Meinung nach wirklich Beiwerk. – Doc TaxonDisk. 23:34, 10. Aug. 2020 (CEST)
Könnte man so sehen... Beiwerk ist dann gegeben, wenn der fragliche Teil entfallen könnte, ohne den Gesamtcharakter des Bildes zu beeinflussen. Wer sowas beruflich betreibt, sieht es vielleicht anders? @Rainer Zenz:? --2A01:598:D009:2A33:7010:829A:449A:7BAD 10:24, 11. Aug. 2020 (CEST)
Der Fokus dieses Bildes liegt doch besonders auf der Gestaltung genau dieser Bücher. Es ist also so, dass jeglicher Teil des Wesens der Gestaltung der Bücher nicht unwesentlich, als Beiwerk, für das Bild sein kann. Mir scheint es aber so, als wäre die Palmenkrone Teil des Wesens der Gestaltung der Bücher. Habitator terrae Erde 14:52, 11. Aug. 2020 (CEST)
Danke sehr, Habitator terrae. @Maimaid: kannst Du das Buch mit der Palme einfach weglassen oder mit einem anderen Buch ersetzen? Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk. 16:12, 11. Aug. 2020 (CEST)
Klar kann ich das weglassen, ich habe noch mehr Bücher dieser Reihe. Vielen Dank für Eure Meinungsäußerungen hier! --Maimaid  20:52, 11. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maimaid  17:30, 17. Aug. 2020 (CEST)

Alter Stich – Urheberrecht auf eventuelle Fotografie?

Guten Tag. Ich habe da ein Buch von 1990, also über 25 Jahre alt – editio princeps sollte demnach ausgeschlossen sein. Darin ist eine Lithographie von Friedrich Besemann „mit freundlicher Genehmigung von Graf Wolff-Metternich, Adelebsen“ abgedruckt, die die Burg Adelebsen um 1825 zeigt. Das Urheberecht daran ist also schon lange abgelaufen. Ist es möglich, dass dennoch ein Urheberrecht geltend gemacht wird auf die Vervielfältigung, also die Fotografie des Bildes? Da gab es doch mal ein Urteil, wo so ein Recht bestätigt wurde. Ich weiß, dass hier viele geschrien haben, das sei ein Fehlurteil, aber wurde es geändert/aufgehoben/... oder wäre es hier gar nicht anwendbar? Ansonsten hielte ich zunächst einmal eine richterliche Entscheidung für schwerwiegender als die Meinung von Wikipedianern dazu, selbst wenn diese juristisch besser bewandert sein sollten als der Richter. Hier wäre das Bild dann halt ohne freundliche Genehmigung zur Verfügung, was zu Verstimmungen führen könnte. --Archaeotect (Diskussion) 13:31, 18. Aug. 2020 (CEST)

Bei Lithographien wird zur Vervielfältigung in Büchern meines Wissens gar nicht das Mittel der Fotografie verwendet, so dass sich die von dir aufgeworfene Frage gar nicht stellt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:14, 18. Aug. 2020 (CEST)
Und historische Druckgrafiken wie Lithographien waren ja üblicherweise (anders als z.B. ungedruckte Zeichungen) keine Einzelstücke, sondern wurden zum Zwecke des Vertriebs in Auflagen gedruckt, es würde sich also schon daher die Frage der editio princeps nicht stellen, da Besemanns Lithographie damit schon zu seiner Zeit veröffentlicht worden war. Es kann allerdings schon sein, dass die Lithographie für diesen modernen Nachdruck fotografiert wurde. Gestumblindi 15:33, 18. Aug. 2020 (CEST)
Ist es denn tatsächlich eine Fotografie oder nicht eher ein Scan? -- Chaddy · D 15:48, 18. Aug. 2020 (CEST)
nach BK
... und dass diese Fotografie (oder Scan?) von einem Buchdrucker, dessen Rolle hier gerne verschwiegen wird, in eine druckfertige Vorlage kreativ umgearbeitet wurde... (weil bei der Vorlage die Farben verblasst waren usw..., das Format nicht in das Buch passte...),
bevor nun jemand, alle diese Zwischenschritte ignorierend, den Aufsichtsscanner seiner UB bemüht und den schnöden Nachdruck in digitale Form bringt, diese dann noch mit einer Fotoshop-Software nachbearbeitet und schließlich bei Commons hochlädt und sich zu guter letzt auch noch selbst als Autor bei Commons einträgt, er wäre nicht der erste (Commons-Parameter Author=).
schon spannend, die Metamorphosen zu beobachten. --Goesseln (Diskussion) 15:57, 18. Aug. 2020 (CEST)
Danke sehr! Ich hab ja keine Ahnung, wie man erkennen kann, ob das ein Scan oder ein Foto war. Aaber es könnte ja das einzige kolorierte Exemplar und im Besitz des Schlossbesitzers und für das Buch abfotografiert worden sein (wobei editio princeps ja auch aufgrund des Alters des Buches nicht infrage kommt). Ob das nie gemacht wird, weiß ich nicht. Eine Vervielfältigung des Lithographie war allerdings vor einigen Jahren schon mal in einem Schaukasten ausgestellt. Einen Scan halte ich als Vervielfältigungsmethode zur Herstellung des Buches zwar für möglich, aber nicht für sicher, denn um 1990 war die Scantechnik nicht so dolle und irgendwie macht das Buch eher den Eindruck, als habe der Autor dem Verlag Papiervorlagen und Fotoabzüge zur Verfügung gestellt. Abgedruckt ist es zusammen mit dem Ausschnitt einer alten Karte sowie mit mehreren Farbfotos hinten im Buch, deshalb bin ich auch aufs Abfotografieren gekommen. Im Buch sind die CMY-Punkte deutlich erkennbar, was aber wohl nichts aussagt zur Aufnahmemethode. Nachbearbeitet wurde sicherlich für den Druck, und wenn man das jetzt scannt und noch mal nachbearbeitet, dann kommt irgendwas dabei raus, was aber immerhin die einzige ältere Ansicht von Reinshagen/Reynhardeshagen und deshalb für Wikipedia eventuell interessant wäre. Rechtlich müsste es aber sauber sein, sonst bringt es nichts. Kontakt zum Grafen habe ich nicht, und Equipment und Können zum erneuten Aufnehmen des Originals auch nicht. --Archaeotect (Diskussion) 16:36, 18. Aug. 2020 (CEST)
"druckfertige Vorlage kreativ umgearbeitet wurde... (weil bei der Vorlage die Farben verblasst waren usw..., das Format nicht in das Buch passte...)"
Das mit einer Rekonstruktion häufig äußerst aufwendig und umständlich. Wenn dabei jemand "kreativ" wird, macht er/sie das falsch. Wennich bsplw. alte Bilder "mit einer Fotoshop-Software nachbearbeitet und schließlich bei Commons hochlade" achtich besonders darauf, dass sich möglichst wenig von meinem persönlichen Werk in der Bearbeitung Verfestigt. Vielmehr soll ja das Werk eines Anderen, mit größtmöglicher Distanz von der eigenen Vorstellung, Erhahnt werden. Habitator terrae Erde 17:25, 19. Aug. 2020 (CEST)

Ok, ich hab's vielleicht verstanden. Es ist laut den meisten Antwortenden höchstwahrscheinlich bis sicher, dass das Hochladen unproblematisch wäre. Laut Benutzer:Goesseln sind auch Ansprüche des Buchdruckers nicht unmöglich und das Scannen und Hochladen aus dem Buch ohnehin nicht sinnvoll, es werden Unterstellungen verteilt zu falsch angegebener eigener Urheberschaft usw. Ich entnehme daraus, dass grundsätzlich nur Originale mit Profi-Technik digitalisiert und die Resultate hier hochgeladen werden sollten, und das auch nur von Usern, die hier bereits gut bekannt sind. Das kann ich nicht, das werde ich nicht und auf diesen und weitere Uploads werde ich wohl verzichten. Ggf. kann Benutzer:Goesseln ja auch für die Löschung meiner bisherigen Uploads auf Commons sorgen. --Archaeotect (Diskussion) 11:32, 19. Aug. 2020 (CEST)

Schade, @Archaeotect. Wieder mal irre, was hier verzapft wird. Hättest besser hier nicht nachgefragt!--Fornax (Diskussion) 11:45, 19. Aug. 2020 (CEST)

Dann hätte ich das auch nicht hochgeladen und auch so etwas wie die meisten meiner früheren Uploads nicht mehr, weil ich dieses Gerichtsurteil nicht genau genug einschätzen und nicht unterscheiden kann, welche Vervielfältigungsart nun schutzwürdig ist und welche nicht und ob ggf. ein eigenes Werk entstehen kann oder nur ein einfaches Lichtbild. Leider sind Reproduktionen, die über 120 Jahre alt sind, meist nicht so toll, und Originale sind mir nur in Ausnahmefällen zugänglich. --Archaeotect (Diskussion) 12:08, 19. Aug. 2020 (CEST)
Ich verstehe auch nicht so ganz, wieso in letzter Zeit einige Benutzer, die sich sonst hier fast nie blicken lassen, mit besonders scharfem Ton überstrenge Vorgaben verhängen, die überhaupt nicht unserer üblichen Handhabe entsprechen (besonders auffällig ist das bei editio princeps). Das sollte bitte wieder zurückgefahren werden.
@Archaeotect: Bitte lasse dich nicht entmutigen. Die Beteiligungshürden sind tatsächlich viel niedriger als das manche hier suggerieren. Natürlich musst du kein professionelles Digitalisat erstellen, ein ordentlicher Scan aus dem Buch genügt völlig.
Bzgl. der rechtlichen Lage: Für die Reproduktion der Lithografie kommt nur dann ein Urheberrecht in Frage, wenn die Reproduktion dreiminensional vorgenommen wurde (dabei ist es nach neuester, aber bald wieder obsoleter Rechtssprechung derzeit egal, ob das Endprodukt auch dreidimensional ist, weshalb Fotografien momentan problematisch sind). In diesem Fall ist also nur strittig, ob die Reproduktion für das Buch mit einem Fotoapparat oder einem Scanner erstellt wurde. Wie gut professionelle Scantechnik Ende der 80er/Anfang der 90er war, weiß ich nicht im Detail. -- Chaddy · D 14:01, 19. Aug. 2020 (CEST)
Es ist doch Blödsinn, die Geräte zu unterscheiden. Man kann mit einer Kamera scannen und mit einem Scanner fotografieren. Diese Panik mit vorauseilendem Gehorsam ist schon seit geraumer Zeit zu beobachten. --M@rcela 14:05, 19. Aug. 2020 (CEST)
Buchscanner von Wikimedia France
(BK) Also mit einem Flachbettscanner werden Druckgrafiken und Zeichnungen für professionelle Reproduktionen auch heute nicht digitalisiert, man fotografiert sie oder nimmt einen "Auflichtscanner". Interessant an diesen Vorrichtungen ist, dass darin häufig eine herkömmliche Digitalkamera steckt, mit der auch so fotografiert werden könnte, siehe nebenstehendes Bild - ist das nun noch ein "Scan" oder eine "Fotografie"? ;-) Gestumblindi 14:15, 19. Aug. 2020 (CEST)
@Chaddy: Wer sollen denn diese "einigen Benutzer" sein? Ich lese hier vor allem Namen von Benutzern, die durchaus oft auf URF anzutreffen sind, und besondere Neuigkeiten oder "überstrenge Vorgaben" werden auch nicht verkündet. Gestumblindi 14:21, 19. Aug. 2020 (CEST)
Siehe oben den Diskussionsbeitrag von Goesseln 15:57, der faktisch darauf hinausläuft, dass man generell keine Reproduktionen gemeinfreier Grafiken aus Büchern hier einstellen dürfe. --Jossi (Diskussion) 15:52, 19. Aug. 2020 (CEST)
Was a Schmarrn! Es gibt Justizirrtümer, die gehören einfach ignoriert. --M@rcela 16:22, 19. Aug. 2020 (CEST)
Sehe ich genau so. Ich werde mich jedenfalls nicht abhalten lassen, gemeinfreie Bilder hochzuladen. --Jossi (Diskussion) 16:44, 19. Aug. 2020 (CEST)
Es wäre sicher interessant, die Argumente zu hören, was bei einer detailgetreuen Rekonstruktion der Anteil "persönlicher schöpferischer Leistung" ist, die vom Gesetz gefordert wird. In dem Moment, wo man schöpferisch tätig wird, ist die Kopie nicht mehr brauchbar :-) --M@rcela 16:48, 19. Aug. 2020 (CEST)
Naja, man kann auch argumentieren, dass Abdrücke in Büchern immer mehr oder weniger stark verändert und daher nicht brauchbar sind, auch wenn es keine künstlerisch-schöpferischen Qualitäten erreicht. Ich hätte eh nur einen Flachbettscan aus dem Buch machen können, und die Qualität ist natürlich nicht so toll. Ich hätte normalerweise gedacht, das wäre trotzdem viel besser als kein Bild, aber das kann man auch anders sehen. Wenn jemand Lust hat, seine Zeit und sein Geld in Prozesse zu investieren, um einen Rechtsirrtum richtigzustellen, kann er oder sie das ja gern machen, das ist sicher eine gute Tat. Ich habe dafür nicht genug Nerven und Zeit. Insofern ist der "vorauseilende Gehorsam" gar nicht so schlecht, solange es für Nervenschwache und Faule genug anderes zu tun gibt, wo man sich nicht streiten muss. Für mich erledigt; wer weiterdiskutieren will, kann den Baustein auch wieder entfernen. --Archaeotect (Diskussion) 09:39, 20. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Archaeotect (Diskussion) 09:39, 20. Aug. 2020 (CEST)

CC4-By-ND

Ich arbeite gerade an einem Artikel über den Verein Luki und würde der ihr Logo gerne verwenden. Es ist unter https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ freigegeben. Verstehe ich die Hilfeseiten richtig, dass diese Lizenz für Wikipedia nicht ausreicht? Was müsste ich einholen um es verwenden zu dürfen? (nicht signierter Beitrag von Gerhardbeck (Diskussion | Beiträge) 21:04, 9. Aug. 2020 (CEST))

Es ist richtig, diese Lizenz reicht nicht aus.
Aber: Das Logo besteht eigentlich aus zwei Teilen: Einerseits Tux (Datei:Tux.png); der steht unter einer freien Lizenz. Der Rest des Logos sind Text und einfachste geometrische Formen, weshalb diese Teile keine Schöpfungshöhe aufweisen, also gemeinfrei sind. Auch die Komposition ist alles andere als kreativ und weißt daher keine Schöpfungshöhe auf. Der Lizenzhinweis auf der Seite ist also eigentlich nicht gültig (und sie halten sich auch nicht so richtig an die Lizenzbedingungen des Pinguins).
Das Logo kann also doch hier verwendet werden. Ich würde vorschlagen, die Lizenzbedingungen des Linux-Maskottchens Tux zu übernehmen und zusätzlich für das Gesamtlogo auch noch Luki als Urheber zu nennen. -- Chaddy · D 21:28, 9. Aug. 2020 (CEST)
Wobei es da schon schwierig wird. Das Original [1] scheint gemeinfrei/PD, eine Abwandlung [2] mutiert zu CC0 und eine viel verwendete neue Version [3] ist GFDL. Hier müßte mal aufgeräumt werden. Auch sollte Tux (Maskottchen) nicht vergessen werden. Wenn „Es ist erlaubt, diese Grafik zu verwenden und/oder zu verändern. Bedingung ist jedoch: Falls jemand fragt, muss man mich – lewing@isc.tamu.edu – als Urheber nennen und auf GIMP hinweisen.“ zutreffend ist, wäre allenfalls CC-BY als Lizenz zutreffend. Da jedoch CC nicht ausdrücklich erwähnt wird, gibt es eigentlich keine auf Commons existierende Lizenz, die die Verwendung von TUX erlaubt. Zumindest nicht dem Text nach, der Idee nach sollte es CC-BY sein. Nennung von Urheber und Werkzeug wird vom Urheber verlangt. Somit sind ziemlich alle TUX auf Commons falsch lizenziert. Das Derivat mit dem Text drumherum schafft kein neues Werk und hat sich am Original zu orientieren, da hat Chaddy Recht. PD/gemeinfrei und CC0 sind auf jeden Fall falsch. Jede "normale" Datei würde sich bei einer solchen Konstellation einen Löschantrag einfangen. --84.148.156.31 22:36, 9. Aug. 2020 (CEST)
Und wie kann der Verein das Lizensierungsproblem lösen? Nach welcher Lizenz müsste er denn lizensierenGerhardbeck (Diskussion) 07:37, 10. Aug. 2020 (CEST)
@84.148.156.31: So schwierig ist das nicht und es ist eigentlich auch nichts falsch lizenziert (außer teilweise die Vektorisierung des Originals, aber dazu komme ich gleich).
Die neue Version weist eine eigenständige Gestaltung des Pinguins auf und ist daher eigenständig schützbar. Daher ist es kein Widerspruch, dass diese neue Version unter der GFDL steht. Das Original wiederum ist nicht als gemeinfrei deklariert, sondern es wird die freie Nutzung gestattet unter der Bedingung der Namensnennung (dafür gibt es auf Commons auch einen passenden Baustein, der ja auch verwendet wird - den Attribution-Baustein). Die Abwandlung ist eigentlich nur eine Vektorisierung und verwendet weiter die alte Freigabe mit demselben Baustein (siehe im Kasten) und zusätzlich eine CC0-Freigabe. Das widerspricht sich zwar, da CC0 freier ist als die Attribution-Freigabe, aber ein großes Problem ist das nicht. Ich würde vorschlagen, den CC0-Baustein einfach zu entfernen, dann ist das Problem gelöst.
Die Attribution-Freigabe ist übrigens der Idee nach eben keine CC-by-Lizenz; letztere ist strenger und erfordert mehr.
@Gerhardbeck: Da Tux sehr weitreichend freigegeben ist, können die für ihr Logo thereotisch auch ziemlich frei eine eigene Lizenz wählen. Sie müssen aber die Urhebernennung korrekt vornehmen, was sie nicht getan haben. Da das Logo in diesem Fall allerdings keine Schöpfungshöhe aufweist (außer dem Pinguin, den sie aber ja gar nicht selbst gestaltet haben), ist diese Lizenz trotzdem nicht gültig. -- Chaddy · D 20:08, 10. Aug. 2020 (CEST)
Das ist alles richtig. Ich ziehe meine Bedenken zurück. --84.148.156.31 23:33, 10. Aug. 2020 (CEST)

Selbst erstellten Artikel in anderer Sprache übersetzen

Hallo, ich habe im spanischen Wikipedia einen Artikel erstellt und werde diesen posten. Darf ich auf dem deutschsprachigen Wikipedia diesen Artikel und dessen Format übernehmen und nur die Sprache ändern? Mein Ziel ist es beide Artikel dann zu verknüpfen, damit man zwischen Sprachen wechseln kann! Vielen Dank für Ihre Hilfe! --Atabozkurt612 (Diskussion) 18:22, 11. Aug. 2020 (CEST)

Hallo @Atabozkurt612: Wenn die Versionen Deines spanischen Artikel, die ausreichend Schöpfungshöhe besitzen, alle von Dir selbst sind, gibt es keine Einschränkung. Falls nicht, ist der richtige Ansprechpartner auf WP:IMP zu finden. Dort kannst Du einen Antrag oder einfach weitere Fragen stellen, die Kollegen dort helfen Dir gerne weiter. Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk. 20:11, 11. Aug. 2020 (CEST)
Aber kopiere bitte nicht den gesamten Quelltext, das geht schief. Nimm nur den übersetzten Text und formatiere hier neu. Die einzelnen Wikipedien haben unterschiedliche Vorlagen, Kategorien usw. --Erastophanes (Diskussion) 14:16, 12. Aug. 2020 (CEST)

mein erstes Bild

Bevor ich was falsch mache frage ich gleich mal... Ich habe hier ein Bild hochgeladen und will es da einfügen. Ist das so korrekt? --Fränks (Diskussion) 18:53, 11. Aug. 2020 (CEST)

Das Bild scheint ordentlich eingefügt. Aber an der Beschreibung solltest Du noch arbeiten. Das Bild ist nicht von gestern, sondern von 1894 oder 95. Es ist nicht von Dir, sondern von einem Fotografen, der wahrscheinlich schon seit ein paar Tagen verstorben ist. Damit ist auch der Lizenzbaustein falsch. So kann das nicht stehen bleiben. --Erastophanes (Diskussion) 14:20, 12. Aug. 2020 (CEST)
Dann ist es wohl doch komplizierter als gedacht. Schade, Bild gelöscht. Danke. --Fränks (Diskussion) 16:23, 12. Aug. 2020 (CEST)
@Fränks: Das Bild ist nicht gelöscht. Du hast es auf Wikimedia Commons hochgeladen, wo es nach wie vor zu finden ist (siehe c:File:DFCB Auswahlmannschaft 1894-95.jpg). Bitte ergänze den richtigen Urheber oder zumindest Angaben, wo Du das Bild gefunden hast. --Ailura (Diskussion) 16:31, 12. Aug. 2020 (CEST)
Aller Anfang ist schwer ...
ich habe das Bild mal in den Bildparametern, vor allem mit PD-old-assumed, überarbeitet. Die Angabe einer Quelle, wo du das Foto "gefunden"/entnommen hast, wäre "fair" gegenüber möglichen Nachnutzern. --Goesseln (Diskussion) 17:17, 12. Aug. 2020 (CEST)

Bitte vergleicht mal den Abschnitt 'Erfolge' im Artikel Alster-Piraten-Club mit der Seite Alsterpiraten/Segeln. Das schaut mir ziemlich identisch aus und stellt somit wohl eine URV dar. Was tun? --Wikipeter-HH (Diskussion) 10:58, 18. Aug. 2020 (CEST)

@Wikipeter-HH: Ich empfehle hier, dass wir den Text bei uns einfach ein wenig umschreiben, der ist ohnehin an einigen Stellen zu blumig. Eine Versionslöschung ist nicht erforderlich. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:48, 18. Aug. 2020 (CEST)

Hallo. Ich habe einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme mit den Lizenzen. Ich habe ein Buch vom Herausgeber geschenkt bekommen. Das Copyright liegt bei einem Verein, dem die Person des Herausgebers angehört. Dessen Tochter ist in einem weiteren Verein mit gleichem Vereinssitz (gleiches Haus, gleiche Adresse). Aus dem Buch möchte ich eine Zeichnung aus dem Jahr 1724 scannen und in commons hochladen. Die mündliche Zusage der Tochter, daß ich das darf, habe ich soeben persönlich bekommen. Darf ich die aus dem Buch gescannte Zeichnung hochladen oder nicht? Falls ja: Wie gehe ich vor und welche Angaben muß ich machen?--Ceweran (Diskussion) 22:17, 16. Aug. 2020 (CEST)

Die Zeichnung von 1724 ist ja als solche gemeinfrei. Nun stellt sich aber die Frage, wann sie erstmals veröffentlicht wurde. In diesem Buch? Falls ja: Wann ist das Buch erschienen? Falls die Zeichnung in diesem Buch oder woanders vor weniger als 25 Jahren erstmals veröffentlicht wurde, könnte noch das Recht der editio princeps zu beachten sein und in diesem Fall müsste der Verein bzw. der Rechteinhaber wohl eine Freigabeerklärung einreichen. Wurde die Zeichnung aber schon vor mehr als 25 Jahren veröffentlicht, hat niemand mehr Rechte daran, die Quelle sollte aber natürlich trotzdem angegeben werden, damit die Herkunft nachvollziehbar ist. Gestumblindi 22:30, 16. Aug. 2020 (CEST)
Erstmals seit 1724 - keine Ahnung (bin etwas jünger). Das Buch selbst ist auf dem Jahr 1995: Ausstellungseröffnung im (...)-Saal (...) am 4. Juli 1995 Dann kommt als Angabe das Jahr 1995 und die ISBN.--Ceweran (Diskussion) 22:37, 16. Aug. 2020 (CEST)
Die Quelle geb ich eh an; die hab ich ja.--Ceweran (Diskussion) 22:38, 16. Aug. 2020 (CEST)
Wenn 1995 die Erstveröffentlichung war, dann wäre die Zeichnung in Deutschland noch knapp per editio princeps geschützt: § 71 UrhG: "Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes ... Die Frist ist nach § 69 zu berechnen" und § 69 sagt "Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist." Die Zeichnung würde also erst am 1. Januar 2021 frei. Gestumblindi 22:47, 16. Aug. 2020 (CEST)
Ich werd das mit der Textvorlage probieren. Nur der Vollständigkeit halber: Könnte der Verein das auch selbst scannen oder das vorhandene Original fotografieren und in commons hochladen? Das wäre auch möglich und würde das viel einfacher machen.--Ceweran (Diskussion) 23:02, 16. Aug. 2020 (CEST)
Viel einfacher vielleicht nicht zwingend, da dann unter Umständen die verantwortliche Person des Vereins auch per OTRS bestätigen müsste, dass sie autorisiert ist, diese Freigabe zu erteilen... aber vielleicht wurde die Zeichnung ja sowieso schon früher mal veröffentlicht? Und sonst einfach noch bis 2021 warten, das wäre am einfachsten ;-) Gestumblindi 23:22, 16. Aug. 2020 (CEST)
Oh je, irgendwann muß ich den Maler selbst ausgraben und wiederbeleben ;-) Aber danke für die Auskunft. Ich probier das mit dem Formular. Schönen Abend.--Ceweran (Diskussion) 23:25, 16. Aug. 2020 (CEST)
Die Zeichnung ist gemeinfrei.
Bzgl. editio princeps: Behauptet der Herausgeber denn überhaupt, dass er die Zeichnung erstmals veröffentlicht hat? Solange er das nicht tut, ist editio princeps irrelevant und zu ignorieren. Und selbst dann liegt die Beweislast, dass die Zeichnung tatsächlich niemals zuvor veröffentlicht worden sein soll, bei ihm. Angesichts dessen, dass die 25 Jahre eh in wenigen Monaten rum sind, wird sich auch sicher niemand mehr finden, der jetzt noch dieses Recht für sich beansprucht. -- Chaddy · D 23:33, 16. Aug. 2020 (CEST)
Nur der Vollständigkeit halber: Das Copyright gibt es nur in GB, USA und umliegenden Dörfern, ist also offensichtlich nicht betroffen. 2A01:598:D008:CDC7:DD6:4D13:A2BF:E96A 15:51, 17. Aug. 2020 (CEST)

{{erledigt|Ceweran (Diskussion) 23:54, 16. Aug. 2020 (CEST)}}

Nein, wir beachten bitte auch nicht explizit behauptete Urheberrechte. es gilt das vorbeugende Prinzip. Habitator terrae Erde 16:19, 17. Aug. 2020 (CEST)
Editio princeps funktioniert so nicht. Der Schutz durch editio princeps tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur, wenn er explizit beansprucht wird und auch nur dann, wenn die beanspruchende Person nachweisen kann, dass das Werk tatsächlich noch nie zuvor erschienen ist.
Was du da verlinkst ist des Weiteren eine Commons-Richtlinie und für uns hier irrelevant. -- Chaddy · D 16:27, 17. Aug. 2020 (CEST)
"... sondern nur, wenn er explizit beansprucht wird" - wo steht das? Gestumblindi 16:33, 17. Aug. 2020 (CEST)
@Chaddy: Das Recht des editor princeps ist kein verhaltener Anspruch und erfordert auch keine Registrierung. Ich glaube, du verstehst da eine Beweisregel falsch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:42, 17. Aug. 2020 (CEST)
Von Registrierung hab ich nichts geschrieben. Es folgt aber aus der grundlegenden Logik dieses Schutzrechts, dass es überhaupt erstmal jemand beanspruchen muss. Geschützt werden soll nämlich die Leistung, ein Werk erstmals veröffentlicht zu haben. Voraussetzung dafür ist logischerweise die Behauptung, das Werk erstmals veröffentlicht zu haben. Es ist daher wenig sinnvoll, wenn wir hier erstmal pauschal annehmen, Werke seien gemäß editio princeps geschützt, wenn das nichtmal der Herausgeber behauptet.
Und selbst wenn er das behauptet, muss er nachweisen, dass das Werk niemals zuvor erschienen ist. -- Chaddy · D 16:55, 17. Aug. 2020 (CEST)
Zum ersten Punkt kann sicher Gnom näher eigehen. Zum zweiten: Nein, er muss dies nur beweisen, sofern Umstände dargelegt wurden, "die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist" (siehe BGH Montezuma). Habitator terrae Erde (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Habitator terrae (Diskussion | Beiträge) 17:06, 17. Aug. 2020 (CEST))
Das stimmt so nicht. Bitte lese dir das Montezuma-Urteil mal durch (insbesondere [18] bis [23]). „Derjenige, der einen auf das ausschließliche Verwertungsrecht des Herausgebers der Erstausgabe eines Werkes nach § 71 UrhG gestützten Anspruch geltend macht, trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Werk im Sinne dieser Bestimmung "nicht erschienen" ist.“ - Zwar kann sich derjenige, der das Recht beansprucht, erstmal auf die bloße Behauptung beschränken, womit erstmal derjenige in der Beweislast ist, der das Gegenteil behauptet. Die Gegenseite muss dann die Umstände darlegen, die bereits für ein früheres Erscheinen sprechen. Dann aber muss derjenige, der das Recht beansprucht, die Darlegungen der Gegenseite widerlegen. -- Chaddy · D 17:29, 17. Aug. 2020 (CEST)
Aber das Recht besteht jedenfalls automatisch, genau wie das Urheberrecht, und nicht erst, wenn man es in Anspruch nimmt - siehe obigen Kommentar von Gnom. Darum sollten wir es natürlich auch beachten, wenn wir keinen Hinweis auf ältere Veröffentlichungen haben. Gestumblindi 14:20, 19. Aug. 2020 (CEST)
Wenn dieses Recht niemand beansprucht ist es für uns irrelevant. Und wenn wir plötzlich strenger werden wollen als bisher, müsste das erstmal allgemein und nicht im jeweiligen Einzelfall diskutiert (deshalb ist das hier auch ohnehin wenig sinnvoll). Und entscheidend ist nicht, ob wir keine Hinweise auf ältere Veröffentlichungen haben, sondern ob der Beanspruchende behauptet, dass es keine älteren Veröffentlichungen gebe. -- Chaddy · D 14:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
"Wenn dieses Recht niemand beansprucht ist es für uns irrelevant" - klingt ja lustig; könntest du vom Urheberrecht auch behaupten, machen wir aber natürlich nicht so. Wird auf Commons vom vorbeugenden Prinzip auch ausdrücklich ausgeschlossen. Ich sehe auch nicht, dass wir bisher die editio princeps ausdrücklich nicht beachtet hätten. Weder hier noch auf Commons steht irgendwo "Wir möchten bewusst gegegen das Gesetz verstossen, indem wir so tun, als gäbe es die editio princeps nicht". Es ist halt ein Fall, der für uns eher selten eine Rolle spielt und daher auch selten diskutiert wird. Gestumblindi 14:42, 19. Aug. 2020 (CEST)
Das ist eine Commons-Richtlinie, wir haben andere Richtlinien. Und es geht nicht darum, editio princeps ausdrücklich nicht zu beachten, sondern es nur dann zu beachten, wenn das Recht auch tatsächlich behauptet wird. Und doch, das ist die bisherige gänge Praxis, eher sogar noch eine strengere Auslegung davon. Wenn du das ändern möchtest stoße bitte eine entsprechende Diskussion an. -- Chaddy · D 14:47, 19. Aug. 2020 (CEST)
Wo steht, dass das "gängige Praxis" sei - oder hast du Beispiele, wo sie so angewandt wurde? Also Werke, die nach editio princeps wahrscheinlich noch geschützt sind, und die dann hier statt auf Commons, wo das sicher nicht geht, hochgeladen worden wären? Gestumblindi 14:55, 19. Aug. 2020 (CEST)
Wie so oft in der Wikipedia basiert auch das auf Gewohnheitsrecht. Einen Hinweis darauf liefert aber bereits die Formulierung auf WP:BR. -- Chaddy · D 15:01, 19. Aug. 2020 (CEST)
Irgendwelches "Gewohnheitsrecht" kann man natürlich immer behaupten. Der Absatz auf WP:BR betont jedenfalls gerade, die editio princeps sei "zunehmend von Bedeutung". Der Abschnitt ist doch eine deutliche Warnung, dass man nicht einfach darüber hinwegsehen kann, wie du es anscheinend gerne tun würdest. Aber wie gesagt: Eigentlich ist es für uns kein grosses Thema, da wir relativ selten mit solchen Fällen konfrontiert sind. Meistens geht es hier ja um Reproduktionen von Abbildungen, die schon längst irgendwo veröffentlicht wurden, was z.B. wie unten diskutiert auf so gut wie alle historischen Stiche zutrifft, da diese im Original in Auflagen gedruckt und vertrieben wurden. Zur konkreten Anfrage hier könnte man vielleicht sogar nochmals nachhaken, ob es sich wirklich um die Reproduktion einer Zeichnung handelt, nicht etwa eines alten Stichs, denn das würde die Sache anders aussehen lassen (ich habe es schon oft gesehen, dass Leute bei Druckgrafiken unpräzise von einer "Zeichnung" schrieben, dabei war es z.B. ein Kupferstich). Gestumblindi 15:23, 19. Aug. 2020 (CEST)
Tja, ich behaupte das aber nicht bloß. Im Gegensatz zu dir bin ich seit ca. 13 Jahren hier bei UF aktiv.
Und nein, ich will nicht über dieses Recht hinwegsehen. Es war bisher aber völlig unüblich, einfach mal pauschal davon auszugehen, Werke seien unter editio princeps geschützt, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkt dafür gibt und der Verleger es ja nichtmal selbst behauptet. Nun wird aber diese völlig unübliche und von vorauseilendem Gehorsam geprägte Sichtweise innerhalb kurzer Zeit mehrfach wiederholt hier dargelegt. Das finde ich schon etwas schräg. -- Chaddy · D 16:14, 19. Aug. 2020 (CEST)
@Chaddy: "Im Gegensatz zu dir"? Na, das ist ja nun wohl die Höhe! ;-) Ungefähr 13 Jahre - das passt auch bei meiner kontinuierlichen URF-Aktivität, siehe z.B. diesen Abschnitt vom Mai 2007. Und wenn ich das Archiv von URF nach unseren Benutzernamen durchsuche, gibt es für Chaddy 145 Treffer, für Gestumblindi 157. Aber natürlich sind solche "wer ist hier schon länger aktiv und die grössere URF-Koryphäe"-Vergleiche sowieso albern. Das ist ja wohl auch nicht das Niveau, auf dem du hier diskutieren willst. Es ist klar - du warst hier schon immer der "Grosszügige", der möglichst viel für behaltbar ansehen wollte, während ich dazu tendiere, strenger zu sein, auch um unsere Nutzer zu schützen. Gestumblindi 17:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
Puh! Ich bin hier der alte Sack! --M@rcela 17:38, 19. Aug. 2020 (CEST)
Na, wenn du so viel URF-Erfahrung hast weißt du ja, wie wir zu editio princeps stehen. Insofern ist die ganze Diskussion hier etwas sinnlos. Genauso ist dann aber auch dein Unterfangen, urplötzlich die Zügel bzgl. dieses Schutzrechts anzuziehen, etwas eigenartig. -- Chaddy · D 21:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
Seit Motezuma ist der Stand, daß editio princeps praktisch nicht durchsetzbar ist. Bezüglich Himmelsscheibe: "Beweisen sie, daß in den Jahrtausenden niemand herumgesprungen ist und das Ding Leuten gezeigt hat..." Das ist ebensowenig beweisbar wie die Nichtaufführung von Motezuma. Ok, theoretisch könnte man einen unentwickelten Film von 19xx finden. Theoretisch... --M@rcela 23:39, 19. Aug. 2020 (CEST)
Zur Sicherheit nochmal die Nachfrage an Ceweran: Hat die fragliche Zeichnung auch im Jahr 1724 oder irgendwann danach niemals das Licht der Öffentlichkeit gesehen? Hat sie der Künstler also tatsächlich niemandem gezeigt oder verkauft? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:37, 17. Aug. 2020 (CEST)
Kann ich nicht sagen; der Zeitraum zwischen 1724 und dem Tag meiner Geburt ist relativ groß.--Ceweran (Diskussion) 17:20, 17. Aug. 2020 (CEST)
@Ceweran: Haben wir denn Anhaltspunkte dazu, wie die Zeichnung in das Buch kam? Steht da etwas dabei? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:47, 18. Aug. 2020 (CEST)

@Ceweran: Um welche Zeichnung handelt es sich denn eigentlich und wer hat sie erstellt? -- Chaddy · D 16:56, 17. Aug. 2020 (CEST)

Hast du keine Informationen zu diesen beiden Fragen? Zumindest erstere Frage müsstest du ja beantworten können, wenn du die Zeichnung vor dir liegen hast. -- Chaddy · D 15:49, 18. Aug. 2020 (CEST)
Es ist sinnlos. Ich hab das Buch mit der ganzseitig abgebildeten Zeichnung. Den Herausgeber kenn ich seit vielen Jahren, ich hab das ok vom Verein, aber dass das solche Probleme gibt, hätt ich nie gedacht. Ich werd das Bild mit Worten beschreiben müssen. Seh keine andere Möglichkeit. Alles andere steht (bezogen auf den Aufwand) in keinem Verhältnis zum Ergebnis.--Ceweran (Diskussion) 17:16, 18. Aug. 2020 (CEST)
Eigentlich gibt es hier keine großen Probleme. Wenn du den Herausgeber kennst kann der dir sicher auch sagen, ob er der Ansicht ist, dass er die Zeichnung als erstes veröffentlich hat. Wenn er dieser Ansicht nicht ist, dann ist die Debatte bzgl. editio princeps sowieso hinfällig. -- Chaddy · D 18:26, 18. Aug. 2020 (CEST)

Kopieren von ganzen Sätzen aus Artikel?

Mir ist beim durchlesen von S-Bahn Zürich aufgefallen dass dieser teilweise Sätze 1:1 von der verlinkten Originalquelle abgeschrieben hatte. Die fraglichen Sätze wurde 2008 bereits in den Artikel hinzugefügt, sind aber nicht in der ersten Version verfügbar. Da die Sätze in die Wikipedia im Juli eingetragen wurden aber die Quelle bereits Ende Mai 2008 veröffentlicht wurde hat die Quelle nicht von Wikipedia abgeschrieben. Was sollte in diesem Fall getan werden? Muss ich Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen folgen und eine uralte Version wiederherstellen und dabei vermutlich 80% vom aktuellen Inhalt löschen? --Heubergen (Diskussion) 21:14, 29. Aug. 2020 (CEST)

@Heubergen: Ich habe jetzt gar keine Kopie eines Satzes gefunden, die nicht paraphrasiert oder anderweitig verändert wurde. Welche Sätze genau sollen diese denn sein? – Doc TaxonDisk. 17:04, 31. Aug. 2020 (CEST)
Und auch einzelne 1:1 kopierte Sätze sind nicht zwingend ein Problem, wenn sie keine Schöpfungshöhe aufweisen und in den grösseren Zusammenhang der Darstellung eingebettet sind. Gestumblindi 21:02, 31. Aug. 2020 (CEST)
Danke für die Antworten, einige Tage später finde ich auch keine 1:1 Kopien mehr. Ich war wohl von den paraphrasierten Sätzen verwirrt. Die Frage erübrigt sich in dem Fall. --Heubergen (Diskussion) 16:52, 2. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Heubergen (Diskussion) 16:52, 2. Sep. 2020 (CEST)

Japanisches Bild 1942

Dieses Foto wurde im März 1942 bei Salamaua-Lae während der japanischen Operation SR zu Beginn des Pazifikkriegs aufgenommen. Da es wohl ein japanischer Militärangehöriger geschossen hat, dürfte es nach jap. Vorgaben wohl gemeinfrei sein. Richtig? Gruß W.Wolny - (X) 11:46, 13. Aug. 2020 (CEST) -- Nachtrag: Bild ist von hier. W.Wolny - (X) 13:00, 13. Aug. 2020 (CEST)

Du müsstest den Nachweis erbringen, ob das Bild vor dem 1.1. 1957 veröffentlicht wurde. Laut commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/Japan. Wurde es erstmals danach veröffentlicht, gilt 50y pma für einen Tod des Fotografen bis einschließlich 1967. Starb der Fotograf nach dem 1.1.1968 ist das Bild noch geschützt. Kannst du das nicht nachweisen, können wir das Bild nicht benutzen. Grüße --h-stt !? 15:08, 13. Aug. 2020 (CEST)
Nach Commonsregeln müsste das Foto (auch) in Papua-Neuguinea (Ursprungsland) (gemein-)frei sein. Die haben 50 pma seit 2000, wie deren Fremdenrecht und deren Übergangsrecht ist, weiß man bei Commons nicht. Bei 50pma würde ich 1942 noch nicht als sicher gemeinfrei ansehen. Нактаффэ 11:28, 24. Aug. 2020 (CEST)

Format der Diskussionen auf dieser Seite

Hallo, ich frage mich, wie wir die Diskussionen auf dieser Seite ein wenig besser strukturieren können, ähnlich der Beantwortung der Anfragen auf Seiten wie der Wikipedia:Grafikwerkstatt. Eine mögliche Struktur wäre diese:

Frage
Link zur fraglichen Datei
Diskussion
Rückfragen
Antwort

Was meint ihr? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:19, 23. Aug. 2020 (CEST)

Ich weiß nicht, ob das praktikabel ist. In der Grafikwerkstatt geht es meist um leicht zu beantwortende Anfragen technischer Natur, bei denen es meist genügt, wenn zwei Benutzer beteiligt sind (der Anfragende und der Abarbeitende). Das ist hier doch wesentlich komplexer. -- Chaddy · D 13:11, 23. Aug. 2020 (CEST)
Rein vom praktischen Ablauf her: Wer sollte dann die schlußendliche Antwort geben? Vor allem, wenn mehrere Meinungen zum Sachverhalt sich gegenüberstehen? --Stepro (Diskussion) 14:09, 23. Aug. 2020 (CEST)
Vorschlag: Oben auf der Seite kommt ein Hinweis hin: „Bitte bei Anfragen einen Link zum betreffenden Artikel/Datei mit angeben. Dies kann auch ein Link zur Datei im WWW sein.“ Aber ich denke auch, die Lage ist zu komplex und selten auf eine einzelne Datei beschränkt, so dass man ein starres Format nehmen könnte. -- Quedel Disk 14:21, 23. Aug. 2020 (CEST)
Ich habe das Gefühl, dass der Mix aus Antwortversuchen, Rückfragen an den Fragesteller und Diskussion unter den "Experten" auf dieser Seite die Fragesteller mitunter verwirrt. Dieses Problem würde ich gern lösen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 23. Aug. 2020 (CEST)
Dein Ansinnen verstehe ich durchaus, nur bleibt meine Frage offen. --Stepro (Diskussion) 16:18, 23. Aug. 2020 (CEST)
Ich schlage vor, dass wir es mal mit Gnoms Struktur probieren. Wenn sie sich nicht bewährt, kehren wir halt wieder zur bisherigen Vorgehensweise zurück oder denken uns etwas anderes aus. Aber etwas mehr Struktur und weniger potentielle Verwirrung der Anfragenden klingt jedenfalls nach einer guten Idee. Wie Gnom sich vorgestellt hat, wie die "schlussendliche Antwort" festzulegen ist, weiss ich zwar auch nicht (vielleicht schreibt er ja noch etwas dazu), aber ich würde es etwa so machen: Wenn es eine eindeutige Antwort mit geringem Diskussionspotential gibt (z.B. auf eine Frage wie "Dürfen wir hier Bilder von Picasso hochladen?"), schreibt die einfach einer der URF-Regulars hin, fertig. Falls diskutiert wird, einigen wir uns entweder auf eine Antwort, die dann wiederum einer der Regulars einsetzt, oder wir werden uns nicht einig und der Anfragende muss damit leben, dass es (wie so oft) keine eindeutige Antwort gibt. Gestumblindi 21:25, 23. Aug. 2020 (CEST)
Außer der offenen Wer-Frage habe ich noch einen anderen Grund, warum ich dagegen bin: Wenn es eine herausgestellte Antwort gibt, sieht das nach einer offiziellen Antwort aus. Nur - wir geben hier keine verbindlichen Antworten. Auch nicht als Community. Wir diskutieren hier lediglich Rechtsfragen - das steht auch ganz oben im Kasten. --Stepro (Diskussion) 22:26, 23. Aug. 2020 (CEST)
In der Praxis geht es aber doch oft darum, ob eine bestimmte Datei oder ein bestimmter Text aus urheberrechtlicher Sicht in der Wikipedia verwendet werden kann, und die Fragesteller erwarten darauf auch keine blosse Diskussion, sondern eine Antwort, die sie oft auch erhalten. Gestumblindi 23:22, 23. Aug. 2020 (CEST)
Die 'endgültige' Antwort kann jede/r geben, der oder die sich ausreichend sicher ist, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:16, 24. Aug. 2020 (CEST)
Löst aber das Problem nicht, dass es manchmal keine endgültige Antwort gibt. Zwar mag es vorkommen, dass einer von uns seine Sicht für die endgültige Antwort hält, wer anders von uns aber eigentlich völlig anderer Ansicht ist. Wir alle wissen ja, dass es einige Punkte gibt, bei denen wir recht unterschiedlicher Meinung sind. Da könnte ein starres System evtl. zu Streit führen. Und den Fragestellern hilft das vielleicht auch nicht unbedingt. -- Chaddy · D 15:27, 24. Aug. 2020 (CEST)

Bildlizenz Archiv-Fotografie, 1900

Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne informieren, ob dieses Bild aus dem Bestand des Dresdner Stadtmuseums zur freien Verwendung in einem Wikipedia-Artikel steht und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Angegebener Zeitpunkt der Aufnahme: ca. 1900, Tod des Abgebildeten: 1908

https://sachsen.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=7745

Besten Dank (nicht signierter Beitrag von Maxn2 (Diskussion | Beiträge) 12:04, 29. Aug. 2020 (CEST))

Das Stadtmuseum Dresden behauptet, Rechte an diesem Bild zu haben, siehe Text rechts unten: "Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Dresden [RR-F]" mit einem Link auf "Rights Reserved - Free Access"; d.h. das digitale Objekt sei frei abrufbar, aber urheberrechtlich geschützt und könne nur unter den Lizenzbedingungen der Organisation, die den Zugang vermittelt, genutzt werden. Ob das so wirklich zutrifft, hängt von verschiedenen nicht leicht ermittelbaren/nachvollziehbaren Bedingungen ab. Es kann auch bei einer Fotografie einer 1908 verstorbenen Person sein, dass der Fotograf vor weniger als 70 Jahren gestorben und das Foto damit noch geschützt ist. Oder es kann sein, dass die Fotografie vom Stadtmuseum erstmals veröffentlicht wurde und es sich auf editio princeps beruft. Oder sie halten die Reproduktion dieses Blattes aus der "Otto-Richter-Sammlung" gar selber für ein geschütztes Lichtbild. Wie dem auch sei: Wenn wir dem Stadtmuseum Dresden sein Statement abnehmen, steht das Bild (ohne weitere Freigabe unter einer geeigneten freien Lizenz, die anzufragen wäre) nicht zur Verwendung in der Wikipedia zur Verfügung. Gestumblindi 21:10, 31. Aug. 2020 (CEST)
Es handelt sich hier offensichtlich um eine nicht schutzfähige 2D-Reproduktion und editio princeps ist weitgehend irrelevant. Die Behauptung des Museums, Rechte an diesem Foto zu haben, ist ziemlich sicher eine Schutzrechtsberühmung.
Bzgl. des Fotos selbst: Lässt sich herausfinden, wer das Foto erstellt hat? Wenn das mit vertretbarem Rechercheaufwand nicht möglich ist greift unsere pragmatische 100-Jahres-Regelung und das Foto könnte dann problemlos hier lokal in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. -- Chaddy · D 21:30, 31. Aug. 2020 (CEST)
Das würde dann allerdings bedeuten, zu sagen "wir glauben dem Stadtmuseum Dresden nicht, was es da schreibt, und ignorieren die behaupteten Rechte ohne weitere Nachfrage". Ich selber würde das eher nicht machen, aber andere sehen das natürlich anders. Gestumblindi 21:46, 31. Aug. 2020 (CEST)
Nachfragen schadet nicht. Allerdings ist es leider Usus, dass Museen, Archive, Bibliotheken usw. gerne behaupten, Rechte an Werken zu haben, die sie gar nicht haben. Meistens ist es der Irrglaube, durch die Digitalisierung irgendwelche Rechte an dem Werk zu erlangen. -- Chaddy · D 21:56, 31. Aug. 2020 (CEST)
So sehr Usus wie noch vor 10 Jahren ist es ja nicht mehr. Ich sehe ein wachsendes Bewusstsein für Gemeinfreiheit und inzwischen ja auch viele GLAM, die gemeinfreie Werke aus ihren Sammlungen gerne als solche digitalisiert zur Verfügung stellen bzw. manchmal sogar selber auf Commons hochladen. Damit verbunden scheint mir aber auch die Wahrscheinlichkeit zu steigen, dass, wenn ein GLAM behauptet, ein Werk sei geschützt, das auch tatsächlich der Fall ist. Gestumblindi 21:59, 31. Aug. 2020 (CEST)

Urheberrechtsfrage zur Lizenz CC-BY-SA

Hallo! Ich habe mal eine Frage, einfach gestellt, aber vielleicht schwierig zu beantworten: Um das BY-Attribut eines Werks unter CC-BY-SA zu erfüllen, gebe ich einen Link auf eine Seite an, auf der die ganzen Autoren gelistet sind. Ist das eigentlich ausreichend? Und was passiert, wenn der Link mal zerbricht, die Autorenliste gelöscht wurde oder unwiederbringbar irgendwo archiviert wurde, einfach gesprochen: einfach komplett weg ist? – Doc TaxonDisk. 16:55, 31. Aug. 2020 (CEST)

Eigentlich müssen die Namen direkt genannt werden, ein bloßer Link auf eine Namensliste ist genau genommen nicht im Einklang mit den Lizenzbedingungen. Gerade bei sehr vielen Autoren (wie z. B. bei Wikipedia-Artikeln) kann das dennoch der praktikabelste Weg sein. Man ist dann aber natürlich dafür verantwortlich, dass der Link jederzeit funktioniert und die Autorenliste jederzeit einsehbar ist. Deshalb ist es immer besser, sie selbst direkt zu übernehmen, so dass man nicht Gefahr läuft in solche Probleme zu geraten, wie du sie beschrieben hast (was ja sogar auch bei Wikipedia-Artikeln schnell passieren kann, wenn diese gelöscht werden). -- Chaddy · D 21:43, 31. Aug. 2020 (CEST)
Jein:
persönliche Meinung dazu: WMF Terms of Use i. ist mir etwas zu „locker“, da das mit der Versionsgeschichte mit zwei Klicks etwas sehr weit entfernt ist. Vieleicht sollten wir das mithilfe von „Eine Ausnahme besteht allein, wenn die Projektversion oder die Funktion eine andere Lizenz fordert“ lokal ändern? Dies ist meiner Ansicht nach wichtig, da so bei Importen aus bsplw. anderen (nicht Wikimedia)-CC-BY-SA-Wikis Missverständnisse bzgl. des notwendigen Umfangs der Namensnennung entstehen könnten.
Habitator terrae Erde 21:24, 2. Sep. 2020 (CEST)
@Habitator terrae: und ii. ist auch zu locker. Denn wurde der Quellartikel gelöscht, ist eine Autorenliste nicht mehr frei zugänglich. – Doc TaxonDisk. 14:55, 4. Sep. 2020 (CEST)

Alle Dateien von Fotos der Malerin Magdalena Klett

Hallo, mein Anliegen ist: Ich bin dabei, einen Wikipedia-Beitrag zu verfassen über die Malerin Magdalena Klett (1901 - 1973). Sie hat keine natürlichen Erben: Keine Eltern, weil sie als Säugling ausgesetzt wurde, keinen Ehemann, kein Kind. Somit ist das Bundesland, wo sie geboren wurde, nämlich Baden-Württemberg, Inhaber der des Urheberrechts. (Ich hoffe, das stimmt!). Ich bin dabei, herauszufinden, welche Behörde für die Sache zuständig ist. Ich hoffe, dass die Behörde mir gestattet, dass ich, wenn ich ein Bild von M. Klett nach Commons hochlade, jedesmal einen bestimmten Text zur Lizenzierung einfüge.

Könnte der Text so heißen: "Das Land Baden-Württemberg als Erbe des Urheberrechts ist einverstanden, dass dieses Bild unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 veröffentlicht wird"?

Vielen Dank im voraus! --Der Kurt2 (Diskussion) 14:57, 29. Aug. 2020 (CEST)

Erstmal sollte man klären, ob die Rechte tatsächlich beim Land liegen. Gibt es ein Testament, in dem Magdalena Klett die Recht vielleicht an wen bestimmtes vererbt hat? -- Chaddy · D 15:21, 29. Aug. 2020 (CEST)

Ich vergaß zu erwähnen: Frau Klett starb verarmt. Materielle Güter hatte sie nicht zu vererben, und über das Urheberrecht hat sie bestimmt nicht nachgedacht.--Der Kurt2 (Diskussion) 16:33, 29. Aug. 2020 (CEST)

Also können wir sicher davon ausgehen, dass das Land die Rechte hat und es niemanden gibt, an den sie die Rechte vermacht hat? Und es gibt auch keine (vielleicht auch entferntere Verwandte), die das Urhberrecht geebrt haben könnten? Im Normalfall wird das Erbe nur dann an den Staat übertragen, wenn es absolut niemand anderen gibt, der erben könnte.
Aber gut, falls das hier so der Fall sein sollte, weiß ich allerdings auch nicht genau, an wen man sich da wenden könnte. Ich vermute, dass aber dann wohl irgendein staatliches Archiv oder eine Bibliothek die Rechte verwaltet. -- Chaddy · D 17:05, 29. Aug. 2020 (CEST)

Vielen Dank für die Stellungnahmen; aber es geht mir hier nicht um die staatliche Stelle, die das Urheberrecht hat (danach frage ich ja beim Land Baden-W., aber es scheint schwierig zu sein), sondern nach dem Text, den die staatliche Stelle genehmigen müsste (ich habe ja oben einen Text vorgeschlagen; ich denke nun, dass es darin 4 statt 3 heißen sollte). Die Künstlerin hatte keine bekannten Verwandten auf der Elternseite, weil sie, wie ich schon schrieb, als Säugling ausgesetzt wurde; im Grunde kennt man ja nicht einmal ihren Geburtsort. (Vermutlich wird gemutmaßt, dass der Ort der Auffindung der Geburtsort sei). Sie hatte kein Kind und war nicht verheiratet. Da sie am Ende verarmt war und mindestens zum Teil von Sozialhilfe lebte, ist es kaum denkbar, dass sie ein Testament hatte. Ist es in einem solchen Fall möglich, anzugeben, der Erbe oder die Erben seine unbekannt, trotz Recherchen? Mir selbst geht es um das Rein-Menschliche; wenn ich (selbst schon ziemlich alt) den Beitrag, weil er ohne Bild doch kaum sinnvoll wäre, nicht schreiben kann, wird in Kürze niemand mehr wissen oder nachschlagen können, wer M. Klett war und welches Schicksal sie hate. --80.128.147.35 16:45, 1. Sep. 2020 (CEST) Ach, ich vergaß, mich anzumelden, ich bin ja Der Kurt2 --Der Kurt2 (Diskussion) 16:48, 1. Sep. 2020 (CEST)

Nun ja, es wäre schon wichtig zu wissen, ob das Land die Rechte überhaupt besitzt. Sonst kann es nämlich auch keine Freigabe erteilen.
Unter Wikipedia:Textvorlagen findest du aber Textvorlagen, die du nutzen kannst. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Bild, das Magdalena Klett gemalt hat, und das nun digitalisiert wurde? Davon hängt nämlich ab, welche Textvorlage verwendet werden sollte.
Die Freigabe müsste dann an permissions-de@wikimedia.org geschickt werden. Es steht aber auch nochmal alles ganz genau auf der verlinkten Seite. -- Chaddy · D 17:16, 1. Sep. 2020 (CEST)

Vielen Dank, Chaddy, für die obigen Hinweise. Wenn die Rechte beim Staat sein sollten, müsste also ein Beamter die Bilder von mir bekommen und für jedes einzelne die Prozedur durchführen. Ich fürchte, dass kein Beamter dazu bereit sein wird. Wäre es (gerade nachdem du fragst, ob nicht doch ein Testament vorliegt) besser, zu behaupten, es sei nicht möglich gewesen, Erben zu ermitteln? Kam so etwas schon vor? Nachgerade würde mir diese Lösung am besten gefallen!--Der Kurt2 (Diskussion) 17:35, 1. Sep. 2020 (CEST)

Die Prozedur kann auch für alle Bilder auf einmal durchgeführt werden, das muss nicht für jedes Bild einzeln geschehen. -- Chaddy · D 17:53, 1. Sep. 2020 (CEST)
Der Kurt2: Wichtig ist auch zu verstehen, dass eventuell irgendwelche entfernten Tanten oder Cousinen geerbt haben könnten. Die Antwort kann die dafür zuständige Abteilung in der Landesregierung geben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:43, 1. Sep. 2020 (CEST)
Ach ja, und ein Artikel über diese Malerin ist auch ohne die Bilder sinnvoll. Selbst wenn das mit den Bildern nicht klappen sollte, kannst du den Artikel also auf jeden Fall schreiben (sofern diese Künstlerin unsere Relevanzkriterien erfüllt jedenfalls). -- Chaddy · D 19:14, 1. Sep. 2020 (CEST).

Also, inzwischen habe ich (durch intensive Korrespondenz mit Behörden) festgestellt: M. Klett war nicht, wie sie im persönlichen Gespräch behauptete, ein Findelkind, aber sie wusste nicht, wer ihr Vater war; traurig genug! Andere Abkömmlinge von ihrer Mutter (Witwe seit 1890, also doch sicher vor 1870 geboren) oder von deren Eltern sind als gesetzliche Erben denkbar; aber diese aufzuspüren, dürfte schwierig sein. Und sie wissen ganz sicher nichts davon, Erben zu sein und müssten ja gleich überredet werden, auf das Erbe des Urheberrechts zu verzichten. Geld käme für sie ohnehin nicht heraus. Kann man denn hier nicht sagen, dass Erben nicht ermittelt werden konnten? Welche Lizenzangabe wäre denkbar; müsste der Staat B.-W. (Rechnungshof?) behelligt werden? Der wäre ja Erbe, wenn keine Verwandten ermittelt werden können.--79.207.26.73 17:18, 12. Sep. 2020 (CEST). Ach, ich habe wieder vergessen, mich anzumelden -- ich bin ja Der Kurt2--Der Kurt2 (Diskussion) 17:20, 12. Sep. 2020 (CEST)

Dann wird es leider sehr kompliziert. Das geht eigentlich nur über den Weg, die Erben ausfindig zu machen. Wenn das nicht möglich ist müssen wir auf die Dateien solange zu verzichten, bis Kletts Tod mehr als 70 Jahre her ist (also bis zum 1. Januar 2044). -- Chaddy · D 17:40, 12. Sep. 2020 (CEST)