Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2022/03

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„Transaktionoide“

Ist es lizenzrechtlich akzeptabel, wenn ein Benutzer eine solche Unterseite, und zwar mit einem Inhalt ähnlich wie in Transactinoide, wobei aber die Namen Darmstadtium, Copernicium und Flerovium durch Karstadtium, Knizium bzw. Strelowium ersetzt wurden, erstellt? --2003:D2:4F11:5273:2DF8:D73C:6D45:D319 21:40, 4. Mär. 2022 (CET)

Ich würde beim genannten Artikel die Schöpfungshöhe verneinen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:43, 4. Mär. 2022 (CET)
Und wurde die Namensgebung der Triade der chemischen Elemente 110, 112 und 114 von der Tatsache, dass in mehreren Karstadt-Warenhäusern (sowohl in NRW als auch im Rest Deutschlands) an den Aufzugsanlagen der Firmenname Knizia-Strelow zu lesen ist, beeinflusst? --2003:D2:4F11:5273:2DF8:D73C:6D45:D319 21:58, 4. Mär. 2022 (CET)
Hier geht es um Urheberrechtsfragen. Und (so zumindest meine Einschätzung) urheberrechtlich ist so eine Kopie nicht problematisch. Ob sowas sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, eine populäre Anlaufstelle wäre wohl WP:FzW. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:02, 4. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:50, 5. Mär. 2022 (CET)

Ich habe eine einfache Zeichnung mit vier farbigen Flächen und neun Knollen, die sich an einer Veröffentlichung in einem Paper orientiert und meines Erachtens kein beachtliches Maß an Schöpfungshöhe haben kann auf Commons hochgeladen. Die Zeichnung repräsentiert den Stand des Wissens über das Wachstum von Manganknollen und sollte in dieser oder anderer Form in den Artikel. Sollte tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, bin ich natürlich für eine Löschung. Die Frage ist, worin die Urheberrechtsverletzung bestehen würde. Der Text? Die Anordnung der Knöllchen? Die Anordnung der vier Farbflächen? Es wäre schön, wenn man das vor einer erneuten Erstellung klären könnte. --Mister Pommeroy (Diskussion) 22:01, 5. Mär. 2022 (CET)

P.S.: Alternativ könnte ich diese Version des Bildes hochladen, das unter CC BY-NC-SA 3.0 Lizenz veröffentlich wurde. --Mister Pommeroy (Diskussion) 12:17, 6. Mär. 2022 (CET)
Hallo @Mister Pommeroy, ohne den Vergleich zum Original können wir dir leider nur schwer beantworten, ob deine Version eine Urheberrechtsverletzung darstellt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:43, 6. Mär. 2022 (CET)
@Gnom: Das Original (b) ist schlicht übersetzt worden und @Mister Pommeroy: NC-Lizenzen sind hier nicht zulässig. Habitator terrae Erde 14:49, 6. Mär. 2022 (CET)
Meine Frage bezog sich auf die Schöpfungshöhe. Ein Bildchen wie dieses kann man in vielen Variationen darstellen und ist so oder so ähnlich in vielen Veröffentlichungen zu finden. Muss man andere Farben wählen, andere Knöllchen malen? --Mister Pommeroy (Diskussion) 17:30, 6. Mär. 2022 (CET)
@Mister Pommeroy: Die fragliche Grafik weist in der Tat eine ausreichende Schöpfungshöhe auf. Diese ist bei wissenschaftlichen Darstellungen sehr niedrig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:23, 6. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 21:31, 6. Mär. 2022 (CET)

Dieses Bild hat der vor Kurzem verstorbene Fotograf dem Betreiber der Homepage vermacht, einer Schule. Wenn ich eine Bildspende dieses Bildes für die Wikipedia initiiere, kann ich das Bild von den aktuellen Besitzern spenden lassen, also von der Schule, oder müsste ich mich an die Erben des Fotografen wenden? T. Wirbitzki, 5.3.2022, 11:48 h (nicht signierter Beitrag von T. Wirbitzki (Diskussion | Beiträge) 11:46, 5. Mär. 2022 (CET))

Ich würde am besten bei beiden nachfragen, zuerst aber mal bei den Erben des Fotografen. Es ist ja unklar, welche Rechte die Schule an dem Foto hat. Das Foto nutzen zu dürfen schließt eben nicht automatisch mit ein, das Foto auch für weitere Nutzungsarten freizugeben (dieses Recht könnte weiterhin den Erben vorbehalten sein). -- Chaddy · D Fick dich, Putin! 15:43, 5. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: T. Wirbitzki (Diskussion) 22:12, 7. Mär. 2022 (CET)

Frage zu Bild bei flickr.com

https://www.flickr.com/photos/ilri-dagris/16139667447

Dürfen wir dieses Bild nutzen? Auch bei Commons? --Sockenschütze (Diskussion) 09:23, 9. Mär. 2022 (CET)

Nein, keine freie Lizenz. --Magnus (Diskussion) 09:26, 9. Mär. 2022 (CET)

Danke.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Sockenschütze (Diskussion) 12:27, 9. Mär. 2022 (CET)

NOAA Bilder

Hallo Zusammen, kann man die Bilder von der NOAA-Webseite nach Commons hochladen? Bei US-amerikanischen Behörden wie NOAA sollte das möglich sein, oder? Im Gegensatz zu den Fotos zB bei der USGS gibt es allerdings hier keinen Public Domain Vermerk. --Mister Pommeroy (Diskussion) 19:22, 2. Mär. 2022 (CET)

@Mister Pommeroy: Wir müssen uns anschauen, ob die einzelnen Fotos von Bediensteten der US-Bundesregierung angefertigt wurden. Es geht also nicht so sehr um die Website oder um die dort gemachten Angaben, sondern um die Frage, wer die Fotos angefertigt hat – noch genauer: wer der Arbeitgeber der Fotografen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:01, 5. Mär. 2022 (CET)
Hallo Gnom, teilweise sind die Fotos mit dem Hinweis "Foto mit freundlicher Genehmigung der DeepCCZ-Expedition" versehen. Die DeepCCZ-Expedition ist eine Expedition der NOAA. Andere haben den Vermerk "Foto mit freundlicher Genehmigung von Craig Smith and Diva Amon, ABYSSLINE Project". Craig Smith ist Professor an der University of Hawaii, Diva Amon eine Meeresbiologin. Wie das Abyssline Projekt einzustufen ist, weiß ich nicht. --Mister Pommeroy (Diskussion) 17:57, 5. Mär. 2022 (CET)
Hallo Gnom, können die DeepCCZ-Bilder hochgeladen werden? Sag mir bitte Bescheid. Danke. --Mister Pommeroy (Diskussion) 17:05, 8. Mär. 2022 (CET)
Hallo @Mister Pommeroy, wurden die fraglichen Bilder denn von Bediensteten der US-Bundesregierung angefertigt? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:00, 8. Mär. 2022 (CET)
Als Urheber bzw. Rechteinhaber ist die "DeepCCZ" angegeben, ein von der NOAA durchgeführte Expedition. Weitere Namen sind nicht angegeben. --Mister Pommeroy (Diskussion) 18:19, 8. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 18:56, 11. Mär. 2022 (CET)

Die von mir vor Jahren angelegte Seite über FRANZ ADOLF GRäBNER ist schon oft verändert worden. Von wem? Das weiß ich leider nicht. Es ist jedoch sehr unerfreulich, dass Rechtschreibfehler sich einschleichen. Das ist doch allerhand. Ich bin der deutschen Sprache mächtig und möchte keine Veränderung mehr an meinem Text. Ist das möglich???? Diese Willkür ist unerträglich. Danke. --2003:DE:FF28:3CD2:21E9:2AF8:8E0F:EDB9 14:09, 7. Mär. 2022 (CET)

"nd möchte keine Veränderung mehr an meinem Text." nein das geht nicht.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:18, 7. Mär. 2022 (CET)
Angelegt wurde die Seite von Benutzer:Magicdax. Ich habe nicht den Eindruck, dass es sich bei dir (IP) um den Benutzer handelt. --Magnus (Diskussion) 14:22, 7. Mär. 2022 (CET)
Es besteht kein Wikipedia:Eigentum an Artikeln, aber so wie es aussieht wird der Artikel sowieso geslöscht. Habitator terrae Erde 19:26, 7. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:33, 12. Mär. 2022 (CET)

Flickr

Kann man dieses Bild von Flickr hochladen? --Mister Pommeroy (Diskussion) 08:04, 13. Mär. 2022 (CET)

Ja, auf den Commons mit dem Tag {{PD-USGov-NOAA}}. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:11, 13. Mär. 2022 (CET)
Ok, vielen Dank. --Mister Pommeroy (Diskussion) 11:24, 13. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 11:24, 13. Mär. 2022 (CET)

Eigener Name bei Lizenzerteilung?

Wenn ich ein eigenes Foto hochlade und Lizenz zur freien Nutzung erteile, kann jeder das Foto verwenden, muss aber den Rechteinhaber - also mich - angeben.

Welchen Namen gebe ich dann als Urheber an: Den Wikipedia-Alias-Namen oder meinen Klarnamen?

Mit den Wikipedia-Alias-Namen bin ich (oder später meine Erben) als Rechteinhaber nicht auffindbar.

In der Hilfe oder bei FAQ habe ich keine Antwort zu meiner Frage gefunden.

Gruß Fritz Stegbach (nicht signierter Beitrag von Fritz Stegbach (Diskussion | Beiträge) 13:16, 2. Mär. 2022 (CET))

Hallo Fritz, die Form der Urhebernennung kannst du dir ganz einfach frei aussuchen, in dem du die von dir bevorzugte Angabe beim Upload im Feld "Urheber" einträgst. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:19, 2. Mär. 2022 (CET)
Wobei Du, falls wirklich nich auffindbar, berücksichtigen kannst, dass Dein verbleibenden Urheberrechtsschutz (Namensnennung etc.) dann nur verkürzt gilt (nur bis 70 Jahre nach Veröffentlichung). Habitator terrae Erde 13:38, 2. Mär. 2022 (CET)
Selbst Benutzer, die hier in Wikipedia großen Wert auf Anonymität legen, veröffentlichen auf Commons unter ihrem Klarnamen ;) Ob dahinter Eitelkeit steckt oder Überlegungen wie deine, weiß man nicht. Es ist jedenfalls üblich. Dadurch wird eine Verbindung von Echtname zu Nick dokumentiert, selbst wenn man das nur sehr selten macht. Wenn die Erben es wissen, dann ist das ausreichend. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:15, 2. Mär. 2022 (CET)

Urheberrecht Bild von 1929

Meine Frage ist, ob ich dieses 1929 aufgenommene Foto: https://calder.org/works/unusual-project/cirque-calder-1926-1931/ für meinen Artikel Cirque Calder verwenden darf. Dafür spricht: Fotograf ist vor >70 Jahren verstorben, fotografierte Person ist vor >10 Jahren verstorben & das Foto ist nicht mit einem © versehen. Dagegen spricht: Das Foto wurde nicht vor >95 Jahren aufgenommen. Kann mir da jemand helfen? Das wäre super. Gruß --Dottoressa (Diskussion) 17:02, 15. Mär. 2022 (CET)

Entscheidend ist hier, dass auf dem Foto ein Kunstwerk abgebildet ist, dessen Urheber Alexander Calder 1976 starb, also <70 Jahre. Und https://calder.org/terms-and-conditions/ ist aussagekräftig genug, auch ohne © beim einzelnen Bild. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:15, 15. Mär. 2022 (CET)
Danke für die Info. Der Titel "Calder with Cirque Calder" lässt jedoch den Schluss zu, dass die Person, nicht das Kunstwerk, hier Hauptmotiv ist. Und: Es ist das einzige Historical Photo auf der Website ohne ©. Kann es nicht doch verwendet werden? --Dottoressa (Diskussion) 08:32, 16. Mär. 2022 (CET)
Für diese Beurteilung ist nicht der willkürlich gewählte Titel ausschlaggebend, sondern das Bild selbst. Und wenn das Kunstwerk, wenn ich recht sehe, im Wesentlichen vollständig abgebildet ist und das Foto flächendeckend füllt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das als unwesentliches Beiwerk betrachtet werden könnte. Und das Fehlen des ©-Zeichens ist für die urheberrechtliche Betrachtung völlig belanglos (Copyright und Urheberrecht sind sowieso nicht das gleiche). --FordPrefect42 (Diskussion) 12:10, 16. Mär. 2022 (CET)
Nein, nein, das Kunstwerk besteht aus ca. 70 Figuren, dies ist also nur ein kleiner Teil. Motiv ist "Künstler bei der Arbeit" (Calder bereitet hier wohl gerade seine Vorstellung der Trapeznummer vor). Genau so, wie es der Bildtitel ausdrückt. --Dottoressa (Diskussion) 12:55, 16. Mär. 2022 (CET)
Das "Trapez" ist ein Kunstwerk und es ist (ein) Hauptmotiv des Fotos. Als Beiwerk geht das nicht durch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:30, 16. Mär. 2022 (CET)
Als Kunstwerk würde ich es erst ansehen, wenn die Performance beginnt. Ich verzichte nun aber aufs Hochladen und werde vll. die Genehmigung der Calder Foundation einholen. Danke für Eure Zeit! --Dottoressa (Diskussion) 14:44, 16. Mär. 2022 (CET)
Das gilt natürlich auch für
c:File:Tentoonstelling Kinetische Plastiek Am. beeldhouwer Alexander Calder in Stedelij, Bestanddeelnr 922-8366.jpg
und "zig" andere nicht unter Panoramafreiheit fallende, bei Commons bereits hochgeladene Fotos von Calder-Objekten, was, so scheint's, niemanden kümmert...
aber Gleichbehandlung im Unrecht kann man nicht einklagen.
--Goesseln (Diskussion) 17:53, 15. Mär. 2022 (CET)
Der Unterschied ist, dass hier eine Bildfreigabe des Nationaal Archief vorliegt. Wobei man schon die Frage stellen kann, ob das Archiv das Recht hat, eine sich auch auf das abgebildete Kunstwerk beziehende Freigabe zu erteilen. --FordPrefect42 (Diskussion) 12:10, 16. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: FordPrefect42 (Diskussion) 10:20, 22. Mär. 2022 (CET)

Textspende mit Pseudonym

Die ‚BY‘-Klausel der CC-Lizenz erlaubt Namensnennungen, die vom originalen Namen abweichen, ja sogar der Verzicht auf die Bedingung der Namensnennung ist nicht ausgeschlossen, siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported/DEED: „Jede der ... Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.“

Wenn der Urheber mir vor einer Textspende sagt, dass er nicht persönlich auftreten will (ausgenommen ist davon natürlich die vertrauliche Mail an das VRTS-Ticketsystem) - was ist dann gängige Praxis

(a) Text wird vom Autor über IP zur Verfügung gestellt, die IP wird als Pseudonym des Autors verstanden
(b) Autor benennt in der Mail an VRTS explizit Wikipedia bzw. Wikimedia oder eine andere dem Autor genehme juristische Person („... if the Original Author ... designate another party ... for attribution“)
(c) Autor verzichtet in der Mail an VRTS auf die Namensnennung, und es wird die Lizenz Creative_Commons#CC0 1.0 statt BY-SA 3.0 verwendet, so dass der Fallback zieht
(d) Text wird vom mir mit meinem Pseudonym eingestellt, Autor akzeptiert mein Pseudonym, weil er ja nicht genannt werden möchte

Nur für (a) habe ich ein Beispiel gefunden. Ist auch (b), (c) oder gar (d) bei Textspenden praktikabel? Muss ich im Fall (b) die gewünschte Organisation dann im Versionskommentar nennen? T. Wirbitzki (Diskussion) 22:43, 21. Mär. 2022 (CET)

@T. Wirbitzki: Das darf der Autor frei entscheiden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:05, 22. Mär. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: T. Wirbitzki (Diskussion) 15:49, 23. Mär. 2022 (CET)

Handgezeichnete Kartenskizze

Liebe Urheberrechtsexperten, wie ist diese Karte zu beurteilen? Laut Aufschrift erstellt im Juli 1940. Urheber war der jerseyische Fischer Angus Faed (Sterbedatum unbekannt), der die Karte nach der Flucht vor den deutschen Besatzern aus der Erinnerung erstellt hat, damit die Namen der Felsen nicht verloren gehen. Sein Sohn Colin hat sie Jerripedia ohne Restriktionen überlassen, und der Jerripedia-Betreiber Mike Bisson ist sich sicher, dass die Karte - angesichts Colin Faeds Absicht, Wissen zu bewahren - unter einer freien Lizenz steht, auch wenn keine spezifische Lizenz angegeben ist. Die große Mehrheit hat halt von Creative Commons noch nie etwas gehört, und wenn man das erwähnt, dann werden viele misstrauisch und sagen "das brauche ich nicht"...--Ratzer (Diskussion) 17:34, 8. Mär. 2022 (CET)

 Info: eine Vordiskussion dazu s hier, -jkb- 18:05, 8. Mär. 2022 (CET)

Also: Die Kanalinseln sind recht bevölkerungsarm: Aber einen Angus Faed in der passenden Zeit kennt die englische Wikipedia als Oberhaupt der einzigen Familie auf dem kleinen Eiland Jethou bis 1971: (en.WP nennt auch die Namen seiner Kinder, darunter auch ein Colin: From September 1964 until December 1971 the island was occupied by the Faed family – Angus Faed, his wife Susan Faed and their four children, Colin, Erik, Colette and Amanda.). Gemeinfreiheit wegen Alters erscheint mir eher unwahrscheinlich. Der Sachverhalt reicht für eine Freigabe nicht aus. sуrcrо.ПЕДИЯ 21:02, 8. Mär. 2022 (CET)
Colin Faed ist auf Facebook auffindbar. Ich schrieb daher um 12:52 an ihn:
Hi Colin, was your father named Angus? In this case, I would like to ask you about the copyright status of your father's hand-drawn sketch map of the Dirouilles which you gave to Jerrypedia. I would like to use this map in the Wikipedia as well, but that's only possible if you put it under a free license, for example Creative Commons CC BY-SA, or even Public Domain. This is what I'm asking you for. In the WIkipedia, this document will be preserved forever. Greetings, .... Um 19:48 die Antwort:
Hi, I am happy to do that, but don't know how.
Ich weiß auch nicht, was von dem Mann noch verlangt wird, damit die Freigabe hier anerkannt wird. Kann ihn jemand von Euch Urheberrechts-Spezialisten auf Facebook kontaktieren?--Ratzer (Diskussion) 20:05, 10. Mär. 2022 (CET)
Ich habe mich hier informiert und Colin Faed gebeten, eine entsprechende Mail an permissions-commons@wikimedia.org zu schicken. Zur Erleichterung habe ich die Karte hier auf commons hochgeladen. Wenn Colin nicht die erwartete E-Mail an permissions schickt, kann sie natürlich wieder gelöscht werden. Bitte aber ca. 1 Woche abwarten.--Ratzer (Diskussion) 10:26, 12. Mär. 2022 (CET)

Bitte merken: Lizenz usw. ist eine Sache, ich halte das Bild jedoch auch für eine möglich TF. -jkb- 14:45, 12. Mär. 2022 (CET)

Auf den Commons gibt es einige interessante Ausführungen zum portugisischen Urheberrecht: All photographs taken until 30 June 1970 are in the public domain in Portugal, as Decree Law n.° 334/97 of 27 November, which established the current 70 year protection on photographic works, as well as the 25 year protection on non-published public domain works, specifically applies retroactively only to works that were under protection in EU countries as of 1 July 1995 (§5).. War das nicht so, dass die Spanier bis 1995 alles länger als 70 pma geschützt haben und dabei Werke aus anderen Mitgliedsländern keinem Schutzfristenvergleich unterzogen haben? sуrcrо.ПЕДИЯ 21:08, 8. Mär. 2022 (CET)

Zu letzterem siehe s:de:Oberlandesgericht Hamburg - U-Boot Foto 1941. --Rosenzweig δ 13:02, 16. Mär. 2022 (CET)
Wie lösen wir das Problem, dass es einen Urheberrechts-Babberl auf Commons gibt, der genau das Obrige behauptet. sуrcrо.ПЕДИЯ 13:12, 16. Mär. 2022 (CET)
Du meinst {{PD-Portugal-URAA}}? Wahrscheinlich gar nicht. Die unsäglichen {{PD-EU-no author disclosure}} und {{PD-anon-70-EU}} haben ja auch schon diverse Löschanträge überlebt. Wenn du's doch versuchen willst: Unter c:Template talk:PD-Portugal-URAA#Source? gibt es schon einen Diskussionsanfang von Carl Lindberg (ein in Sachen Urheberrecht, sowohl US als auch europäisch, ganz gut orientierter Amerikaner). Oder c:Village pump/Copyright, wobei ich da nicht unbedingt rege Beteiligung erwarten würde. Oder die Holzhammermethode: Vorlage so ändern, dass die Fotografien nicht mehr als Extra-Punkt drin sind, und dann Löschanträge auf alle Dateien, die daraufhin durchs geänderte Vorlagenraster fallen. Käme vermutlich nicht so gut an :-) --Rosenzweig δ 15:09, 16. Mär. 2022 (CET)
Das Problem ist, dass keine der drei Bulletpoints stimmt. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:31, 16. Mär. 2022 (CET)
Da solltest du etwas ausführlicher werden und schreiben, warum du denkst, dass die nicht stimmen. --Rosenzweig δ 15:52, 16. Mär. 2022 (CET)
Also dann für die Bullet-Points 2 und 3:
[2] Andere Werke: Spanien hatte 1996 70 pma. 1996-70 = 1926, nicht 1946.
[3] Anonyme Werke: Die Schutzdauerrichtlinie spricht von 70 Jahren, nicht von 50 Jahren (Art. 1 Abs. 3; 1996 - 70 = 1926, nicht 1946) und in Spanien war die Schutzdauer bis 1996 länger, als es die Schutzdauerrichtlinie vorgesehen hat. sуrcrо.ПЕДИЯ 16:04, 16. Mär. 2022 (CET)
So wie ich das sehe, hatte Portugal vor der Umstellung eine Schutzfrist von 50 Jahren [1]. Die haben sie mit Wirkung zum 1. Juli 1995 auf 70 Jahre angehoben, aber erst rückwirkend mit Gesetz vom 27. November 1997 [2] (mit dem kam auch der Passus des retroaktiven Schutzes für alle Werke, die anderswo in der EU geschützt waren). Stand heute sind Werke von Urhebern, die spätestens 1945 gestorben sind, auch mit 70 Jahren pma in Portugal gemeinfrei. Und dass die Frist erst Ende 1997 verlängert wurde, bedeutet, dass zum für die USA entscheidenden URAA-Datum für Portugal (1. Januar 1996) diese Werke in Portugal (wegen noch geltenden 50 Jahre pma) nicht geschützt waren, sie also auch in den USA nicht geschützt wurden. Oder übersehe ich da was? --Rosenzweig δ 16:24, 16. Mär. 2022 (CET)

Klappentexte von Büchern

Wenn Verlage Bücher herausbringen, gibt es zu den Büchern vom Verlag in der Regel auch kurze Beschreibungstexte zum Inhalt, die dann in der Regel auch von den Online-Buchläden übernommen werden (nennt man das Klappentext oder hat das im Online-Bereich einen speziellen Namen?). Gibt es zu diesen Texten spezielle urheberrechtliche Bestimmungen?

Die Verlage haben ja ein wirtschaftliches Interesse, diese Texte verbreitet zu sehen. Insofern gibt es keinen Anreiz, dass ein Verlag gegenüber einem Händler das Urheberrecht geltend macht. Aber gibt es dafür explizite Regeln oder ist das nur ein stilles Einvernehmen der beteiligten Unternehmen? Wie würde es zum Beispiel aussehen, wenn man die Texte auf Wikipedia nutzt (oder um der Entgegnung zu begegnen, dass Klappentexte nicht auf Wikipedia gehören: einem dem NPOV verpflichteten Buch-Wiki)? Und wie, wenn man die Klappentexte auf einer Website nutzt, die Schmähkritik am Buch übt und vom Kauf abrät? Ist die Nutzung des Klappentextes an eine Verkaufsabsicht gekoppelt? Was wäre zum Beispiel bei Büchern, die nicht mehr im regulären Buchhandel erhältlich sind? Dürfte man deren Klappentext noch nutzen? --Ob Ost, ob West (Diskussion) 15:45, 16. Mär. 2022 (CET)

Kurze Antwort: Leider nein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:57, 16. Mär. 2022 (CET)

Bilder von Wikipedia-Uploads nach Commons transferieren

Auf der Suche nach Bildern vom Aubinger Friedhof (München) bin ich auf diese 3 Wikipedia-Uploads Datei:Neudeutsche Bauzeitung 1913 Vol 32 S549-Friedhofsgebäude Aubing.jpg Datei:Neudeutsche Bauzeitung 1913 Vol 32 S549-Friedhofstor Aubing.jpg Datei:Neudeutsche Bauzeitung 1913 Vol 32 S549.jpg gestoßen. Da ich morgen einen kleinen Fotorundgang durch den Friedhof durchführe und noch heute vorbereitend eine Commonscat erstellen und diese Bilder als Grundstock nehmen möchte, ist jetzt die Frage: kann jemand diese Bilder nach Commons transferieren, der Urheberschutz dürfte meines Erachtens abgelaufen sein, da die Bilder vor 111 Jahren angefertigt worden sind. --Ricardalovesmonuments (Diskussion) 20:26, 16. Mär. 2022 (CET)

Ich würde die nicht nach Commons übertragen, dort wären sie nicht sicher. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:10, 16. Mär. 2022 (CET)
Die Bilder werden hier aufgrund der 100-Jahres-Regel akzeptiert. Commons hat etwas Ähnliches, aber mit 120 Jahren statt 100, und dafür sind die Bilder nicht alt genug. --Rosenzweig δ 11:40, 17. Mär. 2022 (CET)

Verwendung von Wappenbegründungen

Bei mir geht es aktuell darum, in einigen Artikeln fehlende Wappenbegründungen und Blasonierungen zu ergänzen. Während die Wappenbilder ja gemeinfrei sind, ist die Frage wie es mit den Blasonierungen und Begründungen aussieht. Hier gab es einzelne Unklarheiten bei den Autoren. Die Blasonierung besteht in der Regel aus einem Satz, der in dieser Form auch auf der Genehmigung zu finden ist. Normalerweile wird dieser genauso in den Artikel übernommen und die Quelle angegeben. Das war zumindest bei allen Artikeln an denen ich aktuell gearbeitet habe so. Bei den Wappenbegründungen gibt es recht kurze Texte, die lediglich die Symbole erklären und es gibt vereinzelt recht lange Abhandlungen, die auch geschichtliche Aspekte miteinbeziehen (Beispiel: https://www.feuerscheid.de/wappen.html). Konkret wäre hier zu wissen, ob die beiden Textelemente fest zum Wappen dazugehören und deshalb genauso wie das Wappen verwendet werden dürfen, oder ob vor allem die langen Begründungen nicht genauso übernommen werden dürfen. Ich wurde hier darauf hingewiesen, dass es möglicherweise eine URV sein könnte. Auf der anderen Seite wurde angebracht, dass beide Texte mit dem Wappen zusammen beschlossen und genehmigt wurden und somit verwendet werden dürfen. Hat hier jemand Erfahrungen oder kann eine genaue Auskunft geben? Vielen Dank schon mal! --Roman Kimmlingen (Diskussion) 12:48, 28. Mär. 2022 (CEST)

"Wenn man etwas nicht versteht, kann man es immer noch als Ratschlag weitergeben": In diesem Sinne mein Senf. Vielleicht hilft der auch jemandem, der sich auskennt, präziser zu widersprechen. Ich vermute mal, dass es hier um Orts- oder Gemeindewappen geht. Die sind soweit ich weiß auch nicht einfach völlig frei, aber im Prinzip amtliche Werke und damit urheberrechtlich relativ weitgehend unproblematisch. Die Blasonierung ist weitgehend festgelegt, d.h. es gibt kaum Formulierungsspielraum, der einen eigenen Schutz beanspruchen könnte. Insofern halte ich den Blasonierungstext in fast allen Fällen für nicht urherberrechtsfähig, da ohne Schöpfungshöhe. Die Begründung dagegen besteht aus mehr oder weniger frei und ausführlich gewählten Formulierungen, die durchaus auch ganz anders sein könnten. Ich hätte zudem Bedenken, sie als Teil des Wappens zu betrachten, da sie nur informativ hinzugestellt sind. Meist stammen die Texte wahrscheinlich vom Heraldiker, der das Wappen entworfen hat. Eventuell können sie aber auch vom Stadtarchiv herausgegeben worden sein oder bei kleinen Orten vom Ortsheimatpfleger. Ob das dann einen Unterschied darin macht, ob der Text als amtliches Werk zu betrachten ist, kann ich leider nicht beurteilen. --2003:E4:5F0F:1200:42B0:76FF:FE7B:15B2 20:36, 28. Mär. 2022 (CEST)
Ja genau, es geht um Gemeindewappen. Also bezüglich der Blasonierungen sehe ich das genauso. Bei den Begründungen könntest du natürlich Recht haben. Ich habe inzwischen nochmal einige Orte verglichen und auch deutliche Unterschiede bezüglich der Länge der Begründungen festgestellt, weshalb ich mittlerweile auch vermute, dass einige durch den Heraldiker verfasst wurden und andere durch eine Person aus der jeweiligen Gemeinde. Wenn dem so ist und auch die Begründung kein fester Teil des Wappens ist, dann wäre es ja ratsam nur die Blasonierungen zu übernehmen und die Begründungen umzuschreiben bzw. auf das Wesentliche zu kürzen. Ich denke es wäre zudem vielleicht auch übersichtlicher und sinnvoller hierbei nicht nochmal die Ortsgeschichte aufzurollen sondern sich wirklich auf die Erklärung und Begründung der verwendeten Farben und Symbole zu konzentrieren. Zudem bei allen Begründungen den Urheber zu recherchieren sollte ebenfalls schwierig sein... Danke für deine Antwort! --Roman Kimmlingen (Diskussion) 22:31, 28. Mär. 2022 (CEST)
Diese Texte sind sprachlich dermaßen festgelegt, die sind in aller Regel gemeinfrei. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:57, 28. Mär. 2022 (CEST)
+1 Bei solchen Texten gibt es keinen Spielraum für persönliche geistige Schöpfung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:10, 28. Mär. 2022 (CEST)
Meint Ihr, dass das nicht nur für die Beschreibungen gilt (das ist mE eindeutig), sondern auch für die Begründungen? Hier im unteren Absatz ein Beispiel für eine eher kurze Begründung, wenn auch aus einer anderen Region. Die kommt mir ziemlich frei formuliert vor mit sehr viel Spielraum. Und es gibt auch viel längere und ausführlichere Begründungen. --2003:E4:5F0F:1200:42B0:76FF:FE7B:15B2 09:40, 29. Mär. 2022 (CEST)
Ich selbst war zunächst auch der Meinung, dass Blasonierung und Begründung fest zum Wappen dazugehören und zwar in der Form wie sie damals entworfen und beschlossen wurden. Bei mir im Eifelkreis sind rund 90% aller Begründungen vom Umfang her ähnlich und konzentrieren sich auf die Erklärung der verwendeten Symbole und Farben. Zweifel sind mir nur bei einigen wenigen Gemeinden gekommen, weil hier die Texte deutlich länger sind und auch nochmal die Ortsgeschichte miteinbeziehen, die gar nicht immer zum Verstehen des Wappens unbedingt notwendig wäre. Beispiele für diese sehr langen abweichenden Texte sind https://www.feuerscheid.de/wappen.html sowie https://www.gemeinde-gondenbrett.de/seite/392098/wappen-der-gemeinde.html Bei diesen kam dann die Frage auf, ob es sich wirklich um die offiziellen Texte handelt oder ob hier jemand aus dem Ort das Ganze noch etwas ergänzt und ausgebaut hat und ob es demnach mit dem Urheberrecht ein Problem sein könnte. Wenn es nicht so ist, wäre es natürlich super und die Artikel müssten nicht nochmal geändert werden. Ansonsten hätte ich vorgeschlagen diese Texte abzuändern und zu verkürzen. --Roman Kimmlingen (Diskussion) 09:56, 29. Mär. 2022 (CEST)
Bei Gondenbrett ist der größte Teil offenbar ein Zitat aus der Eiflia illustrata und damit sicher gemeinfrei. Man sollte aber bei Bedarf trotzdem lieber nach dem Original zitieren - offenbar enthält der Text der Begründung auch vorher schon Tippfehler ("Weltenschnitt" muss "Wellenschnitt" heißen), die muss man nicht mit übernehmen, sondern könnte sie am Original prüfen. Wobei fraglich ist, ob die sagenhafte Erzählung mit wenig Bezug zum Wappen im Artikel viel Sinn ergibt (unabhängig vom Urheberrecht). Feuerscheid ist dagegen ein schönes Beispiel für eine ausführliche Begründung, die mE durchaus Schöpfungshöhe haben könnte (?) und so dann zu fragen wäre, ob es ein amtliches Werk ist. Für die meisten Artikel wäre eine Kürzung wahrscheinlich unabhängig vom Urheberrecht sinnvoll, wenn nicht alle Abschnitte des Artikel so ausführlich behandelt werden sollen. --2003:E4:5F0F:1200:42B0:76FF:FE7B:15B2 10:31, 29. Mär. 2022 (CEST)
Gut, dann würde ich sagen, kürze ich diese besonders langen Begründungen ein und reduziere die mal auf die wirklich zum Wappen gehörenden Elemente. Für Feuerscheid versuche ich genaueres rauszufinden. Ich denke das lässt sich klären. --Roman Kimmlingen (Diskussion) 10:38, 29. Mär. 2022 (CEST)
Würde ich grundsätzlich auch so sehen, wie bereits ausgeführt. Die Blasonierung ist so formal aufgebaut, dass sie keine Schöpfungshöhe haben dürfte. Die Quellenangabe in der Wappenvorlage wird zudem automatisch der Blasonierung zugeordnet, aber nicht der Begründung. Diese würde ich möglichst kurz halten und sicherheitshalber auch selbst auf Basis der vorhandenen Angaben formulieren. --Mombacher (Diskussion) 17:47, 29. Mär. 2022 (CEST)


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Schöpfungshöhe eines Schul-Logos

Hat dieses Schul-Logo eventuell geringe Schöpfungshöhe, da es nur aus wenigen, einfachen geometrischen Formen besteht?

https://bergstadt-gymnasium.de/wp-content/uploads/2015/08/bgl_logo_web_l-e1439494670606.png

Oder sollte ich besser eine urheberrechtliche Klärung durchführen, bevor ich es hochlade, und nicht auf "kleine Münze" setzen? --T. Wirbitzki (Diskussion) 07:43, 28. Mär. 2022 (CEST)

Vorab eine kleine Korrektur: Kleine Münze meint nicht, dass etwas nicht geschützt ist, sondern gerade, dass es Schutz durch das Urheberrecht genießt. Beim dem Schullogo würde ich eher die kleine Münze und den Schutz bejahen (die Zackenlinien sind nicht nur einfach so Linien, sondern Abstrahierungen von Geschichtsschattenlinien). Ich würde die Schule um Freigabe anschreiben.sуrcrо.педія 10:13, 28. Mär. 2022 (CEST)
Danke für die Hinweise. Ich seh ein, dass sich die Zackenlinien des Logos von den Linien des vorbekannten Originals unterscheiden.
Wenn das die selben Linien wären, wäre das wohl eine erlaubnispflichtige Nutzung der Lüdenscheider Skulpturen. Foto von der Skulptur geht, weil es Panoramafreiheit gibt; die erlaubt aber nicht diese Art der Verwendung in einem Logo. Dann wäre es sogar sicher eine Urheberrechtsverletzung. Der Urheberber der Lüdenscheider Linien lebte jedenfalls 2011 noch ([3]). sуrcrо.педія 08:55, 30. Mär. 2022 (CEST)
Ja, das ist eine gewollte Anspielung auf die Linien der bewussten Skulpturen. Von einer (Bereitschaft zur) Zustimmung des Urhebers der Skulpturen zum Logo gehe ich aus, er war Lehrer an der Schule (vor der Zeit, als das Logo entstand). Ich bräuchte in erster Linie die Zustimmung des Urhebers des Logos, mal sehen. --T. Wirbitzki (Diskussion) 19:14, 30. Mär. 2022 (CEST)
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Logos von G6-, G8- und G7-Treffen und G20-Gipfeln

Hallo,
ich wollte mich erkundigen, warum die Logos der G20-Gipfel 2016, 2017, 2018, 2021 und 2022 in der dt. WP zur Verfügung stehen, wohingegen die Logos der Gipfel 2013 [4], 2014 [5], 2015 [6], 2019 [7] und 2020 [8] nicht verwendet werden dürfen. Gleiches gilt auch für die Logos der G6-, G8- und G7-Treffen, mal darf das Logo verwendet werden, mal nicht. Das erschließt sich mir nicht. Kann mich hier mal jemand aufschlauen? Vielen Dank und Ahoi WikiFreibeuter Kontakt 11:56, 25. Mär. 2022 (CET)

Die Logos sind alle gesondert zu behandeln. Es gibt keine Zauberformel (Panoramafreiheit, Amtliches Werk u.ä.), das auf alle Logos anwendbar ist. Einige der Logos sind von Gastgebern erstellt worden, die besonders freie amtliche Werke haben, die Logos der US-Summits gehen deshalb etwa als Werke der US-Bundesregierung. Zudem sind die Logos immer aufwendiger und mit größeren Gestaltungswillen erstellt worden. Anfangs waren das oft einfach die Flaggen der Teilnehmer in einem einfachen Muster, einige der ersten Logos haben keine Schöpfungshöhe (nmM). Die neuen Logos, also alle von dir genannten haben - auch nach meiner Meinung - Schöpfungshöhe und ich sehe für keines einen Grund, warum das jeweilige Logo frei genug für Wikipedia sein sollte. Also zu deiner ersten Frage: Leider nein. sуrcrо.педія 13:32, 25. Mär. 2022 (CET)

Wappen FC Chelsea 1952-1953

Im Artikel des FC Chelsea fehlt bisher noch das Wappen, welches zwischen 1952-1953 verwendet wurde. Man findet es hier. Darf man das hochladen? --Cfcezra (Diskussion) 22:49, 27. Mär. 2022 (CET)

Ich sehe eine menschliche Darstellung, sowas wird allgemein als geschützt angesehen, das können wir nicht verwenden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:15, 27. Mär. 2022 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Es geht um das zweite Bild, welches man beim Link findet. Ist das auch nicht verwendbar? --Cfcezra (Diskussion) 23:40, 27. Mär. 2022 (CET)
Ah, verstehe. Das zweite Bild halte ich für unproblematisch. Das sind nur stilisierte Buchstaben. Bitte noch eine weitere Meinung abwarten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 00:00, 28. Mär. 2022 (CEST)
Das 1952er-Logo hat keine SH. Das von 1902 (also das erste) schon. Allerdings ist dieses ja schon 120 Jahre alt und wenn der Urheber unbekannt und auch nicht ermittelbar ist könnte Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung für Bilder, die älter als 120 bzw. 100 Jahre sind greifen (das wäre dann sogar Commons-tauglich). -- Chaddy · D Fick dich, Putin! 01:05, 28. Mär. 2022 (CEST)

Bild von alter Münze

Es gibt ein Foto einer Münze aus dem Jahr 1625 (von muenzen-leipzig.de geschätzt) im Auktionsarchiv derselben Website. Ist das Foto auf Wikimedia verwendbar? --46.114.88.18 11:13, 27. Mär. 2022 (CEST)

Die Münze selbst ist nicht mehr geschützt, da sie alt genug ist. Das Foto ist jedoch dreidimensional und damit als Lichtbildwerk geschützt, das können wir nicht verwenden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:13, 27. Mär. 2022 (CEST)
Ralf Roletschek, durch die letztes Jahr geänderte Rechtssprechung ist das obsolet. Auch dreidimensionale Werke fallen in die neue Kategorie "visuelles Werk" und Reproduktionen davon sind gemeinfrei, solange sie selbst keinen Werkcharakter aufweisen. Hier in den offiziellen FAQ (S. 7, Abschnitt "1. Worum geht es?") werden sogar Skulpturen als von dieser neuen Regelung betroffen aufgezählt. Also können wir bei Münzen recht sicher sein, dass deren Verfielfältigungen definitv gemeinfrei sind, weil hier der Spielraum für die vervielfältigende Person sehr gering ist. Was meint Gnom dazu? -- Chaddy · D Fick dich, Putin! 01:02, 28. Mär. 2022 (CEST)
Ist das so? Wirklich auch dreidimensionale Kunst? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:58, 28. Mär. 2022 (CEST)
Also, in den verlinkten FAQ werden explizit auch Skulpturen genannt. Aber da hast du mehr Einblick, deshalb hab ich dich angepingt. ---- Chaddy · D Fick dich, Putin! 23:06, 28. Mär. 2022 (CEST)
(BK) Ich weiß das, würde mich persönlich aber nicht darauf berufen wollen. Das Fotografieren von Münzen ist sehr kompliziert, will man gute Ergebnisse erzielen. Ich sehe da (anders als bei Gemälden) durchaus ein breites Spektrum der persönlichen Schöpfung, da es viele Möglichkeiten gibt, die Dreidimensionalität darzustellen. Schlaglicht oder Auflicht oder eine Mischung bringt schon sehr unterschiedliche Ergebnisse. Will man eine Polierte Platte darstellen oder will man Details herausstellen, man geht unterschiedlich vor. Ich sehe das wie beim verhüllten Reichstag, nur andersherum. Man kann das nach meiner subjektiven Meinung nicht pauschalisieren.
Rechts mal drei Beispiele von mir, alles Silbermünzen und alle mit völlig unterschiedlichen Methoden aufgenommen. Glänzende Oberflächen fotografiert man anders als dreidimensionale Reliefs. Hätte ich #2 und #3 mit der jeweils anderen Methode fotografiert, wäre das Ergebnis höchst unzufriedenstellend. Man mag das als Handwerk abtun aber in meinen Augen ist das schöpferische Tätigkeit.
Mir geht es nicht darum, meinen Fotos SH zuzuschreiben, ich meine das allgemein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:05, 28. Mär. 2022 (CEST)
Könnte man dann in dem Sinne das Foto auf die Linienführung reduzieren? (Beitrag vom Fragesteller) --89.204.154.142 17:49, 29. Mär. 2022 (CEST)

URV in überarbeitetem Artikel

Hallo, ich bin nicht sicher, wie das jetzt weitergehen muss: Ich habe diesen Artikel gründlich überarbeitet, vor allem werbliche Formulierungen und auch URV-Passagen rausgeschmissen. In seiner Urfassung ist der Artikel, soweit ich das sehe, ein URV-Potpourri von diesen drei Websites: 1 2 3. Ist das jetzt nach Überarbeitung in Ordnung so, oder müssen da irgendwelche Versionen gelöscht werden, oder was muss da jetzt passieren? Danke, --91.34.43.210 20:46, 29. Mär. 2022 (CEST)

Nachtrag: Hier steht z.T. wortwörtlich dasselbe nochmal. Was da jetzt Henne und Ei ist, wäre zu untersuchen, aber ich vermute, dass die URV-Quellen dieselben sind. --91.34.43.210 20:48, 29. Mär. 2022 (CEST)

Mein Erst-Verdacht bei sowas ist immer: Der, der den Auftrag hatte, die Werbungstexte auf der jeweiligen Website einzupflegen, stellt es dann auch in die Wikipedia ein ("richtige" Wikipedianer kopieren selten so stark werbliche Texte. Hast du mal die Versiongeschichten durchgeschaut, wer die Textanteile eingestellt hat? sуrcrо.педія 09:00, 30. Mär. 2022 (CEST)
Ja, natürlich, den SPA-Erstautor auch auf paid editing angesprochen. Aber wie hilft uns das jetzt bei der Lösung des URV-Problems weiter? --91.34.41.164 09:09, 30. Mär. 2022 (CEST)
Wenn er der ursprüngliche Autor der Werbetexte ist und sie in die Wikipedia tragen sollte, haben wir kein Problem mit URV, sondern nur mit Werbung. sуrcrо.педія 09:38, 30. Mär. 2022 (CEST)
Das sehe ich anders. Die Texte stehen doch auf den verlinkten Websites nicht unter CC-Lizenz, sondern sind laut Impressum explizit urheberrechtlich geschützt. Das kann man auch bei selbstverfassten Texten nicht einfach aushebeln, wenn man sie schon woanders unter anderer Lizenz veröffentlicht hat.
Und selbst wenn der One-Hit-Wonder-Ersteller hier nochmal wieder auftauchen sollte und sein Konto verifizieren lässt, heißt das erstens noch lange nicht, dass er oder sie selber die URV-Texte verfasst hat, und zweitens schon gar nicht auf allen drei Websites. Das sind doch völlig unterschiedliche Verantwortliche. --91.34.41.164 10:20, 30. Mär. 2022 (CEST)
Zu deinem ersten Einwand: Doch so geht das: CC-Lizenzen beenden nicht den urheberrechtlichen Schutz, sondern sind lediglich die Einräumung von bestimmten nichtexklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechten. Der Urheber kann die gleichen Werke auch unter X-beliebigen anderen Lizenzen vertreiben (es sei denn, er ist darin eingeschränkt, etwa durch ausschließliche Lizenzen).
Okay, One-Hit-Wonder ist eher sinnlos: aber bei einem Nutzer: Bingener-Tourismus-GmbH o.ä. kann ein Versuch tatsächlich zu einer passenden Freigabe führen. sуrcrо.педія 10:35, 30. Mär. 2022 (CEST)
Aber wozu brauchen wir denn überhaupt die Freigabe? Wir wollen doch diese Werbetexte gar nicht. Wir haben nur das Problem, dass sie in etlichen Versionen des Artikels bereits drinstehen. --91.34.41.164 10:39, 30. Mär. 2022 (CEST)

Fotos in einer staatlichen Sammlung

Ich habe in Berlin Fotos eines Sammlungsteils in einer staatlichen Sammlung gemacht, im Beisein und mit vorher angefragter Genehmigung der Kuratorin. Obwohl das fotografierte, prominente Kleidungsstück wohl selbst kein Urheberrecht beanspruchen kann (anders als vom Kurator vermutet), die ehemalige Trägerin war eine Person öffentlichen Interesses, insbesondere auch zusammen mit dem Teil.

Jetzt tut sich die Museumsleitung trotzdem schwer, mir die Genehmigung zum Veröffentlichen unter den harschen Bedingungen von Wikipedia zu geben. Weiß jemand eine modifizierte Urheberrechtserklärung, unter der das Museum bereit sein könnte, doch noch seine Zustimmung zu geben? Hier die wesentlichen Teile der Stellungnahme einer der Kuratoren:

Wie Sie eingangs schon vermuteten, gilt es einige rechtliche Hürden zu nehmen.
Zum Objekt selbst: Der sog. Schwanenpelzmantel ist ein prominentes Stück aus einem prominenten Nachlass. Seit dem Ankauf des Nachlasses 1993 durch das Land Berlin (mit Unterstützung des Bundes) wird dieses Stück als nationales Kulturgut geführt. (Eine Ausfuhr zu Ausstellungszwecken ins außereuropäische Ausland z.B. muss jeweils durch die zuständige Senatsstelle hier in Berlin genehmigt werden.) […] Es gilt auch, die Persönlichkeitsrechte bei diesem Nachlass zu berücksichtigen; diese werden wahrgenommen durch den Vertreter der Erben, […]. Die Deutsche Kinemathek hat zwar die musemsnahen Rechte für die Nutzung der Nachlassbestände, weitergehende Rechte , z.B. die der kommerziellen Nutzung, aber nicht. Das Fotografieren von einzelnen Objekten aus dem Nachlass erfolgt in der Regel in einem konkreten, vorab sehr genau bestimmten Nutzungskontext.
Die Nutzungsszenarien bei Wikipedia gehen natürlich weit darüber hinaus. Insofern können wir in diesem Kontext gar nicht zustimmen. Ich habe das inzwischen auch noch mal mit unserer Sammlungsleitung besprochen, die das genau so sieht.
Mir ist noch nicht klar, wie wir dieses Problem lösen, denn wir wollen natürlich auch nichts verhindern.

??? -- Kürschner (Diskussion) 08:14, 22. Mär. 2022 (CET)

Wir haben es hier mit zwei Rechtsgebieten zu tun: Urheberrecht und Eigentum. Wir müssten als erstes klären, ob der Mantel urheberrechtlich schutzfähig ist oder nicht. Wenn nicht, müssten wir die Sache (nur) eigentumsrechtlich klären. Dann bräuchtest du (nur) eine (einfache) Fotografiererlaubnis und wir müssten keine (echte) Freigabe anfragen. Aber wie gesagt müssen wir erst einmal das Urheberrecht klären. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:01, 22. Mär. 2022 (CET)
Danke. Und wie tun wir das? -- Kürschner (Diskussion) 10:10, 22. Mär. 2022 (CET)
Sherlock Tobias kombiniert, dass es sich um den Schwanenpelzmantel der Marlene Dietrich handelt. Da müsste man also erstmal klären, ob der ein künstlerisches Werk ist (würde ich im Zweifel annehmen), wer den entworfen und gefertigt hat und wann der Urheber (Couturier) verstorben ist. Persönlichkeitsrechte von Marlene werden von einer Abbildung des Kleidungsstücks sicher nicht berührt. Und der Satz mit der museumsnahen Nutzung (was darunter zu fassen ist, müsste man auch klären) ist auch völliger Humbug, wir nutzen ja nicht das Objekt, sondern ein Bild davon, un imho ist die Fertigung von Abbildungen zur Dokumentation ohnehin eine museumsnahe Nutzung: Ob wir das Objekt hier abbilden oder das Museum z.B. auf einer Webseite, ist für die erhaltung des Objektes dasselbe. Tobias, auf Arbeit (in einer Telefonwarteschleife wartend) als -- 217.70.160.66 10:27, 22. Mär. 2022 (CET)
Richtig: Ausgangspunkt muss sein, dass wir uns hier einigen, ob der Entwurf des Mantels künstlerisch genug ist, um einen urheberrechtlichen Schutz zu rechtfertigen. Anschließend (oder parallel) dazu müssten wir herausfinden, wann der Designer gestorben ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:28, 22. Mär. 2022 (CET)
Da die Abbildungen der Künstlerin im Mantel urheberrechtlich unbedenklich sind, müsste doch auch der Mantel allein das Kriterium "von öffentlichem Interesse" erfüllen? Ich würde nur ungern die Bilder entgegen der Ablehnung der Sammlungsleitung hochladen. Was wohl auch den Tatbestand des unerlaubten Veröffenlichens erfüllen würde. Die vorherige Absprache war, das wir die Usancen anschließend klären. Können wir da nicht einen Kompromiss finden, mit dem man dort leben kann? -- Kürschner (Diskussion) 19:58, 22. Mär. 2022 (CET)
Abbildungen der Künstlerin im Mantel sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht urheberrechtlich unbedenklich, da die Urheber, also die Fotografen, keine 75 Jahre tot sein können - Wegen abgelaufenem Urheberrecht freie Fotos kann es von Marlene im Mantel nicht geben. Aber das hat auch nichts mit Deinen Fotos vom Mantel zu tun: Da sind ausschließlich die auch von Gnom genannten Punkte wichtig: Ist der Entwurf des Mantels ein künstlerisches Werk? Und wenn ja, wann starb der Couturier/Designer? -- Tobias Nüssel (Diskussion) 23:36, 22. Mär. 2022 (CET)
Meine Aussage ging dahin, ich hätte das Foto der Künstlerin mi Mantel selbst gemacht (leider nur hypothetisch). -- Kürschner (Diskussion) 23:47, 22. Mär. 2022 (CET)
Ich gebe zu Bedenken, dass, wenn wir die Abbildungen sämtlicher Bühnenkostüme nach der 70-Jahre-Regel als unzulässig erklären, weil Kunstwerke, wir eine ziemliche Anzahl von Bildern entfernen müssen. Viele wurden in Rock-Cafès oder anderen Etablissements gezeigt, in Ausstellungen, Sammlungen und Museen - und fotografiert, auf Commons hochgeladen und in kleinerer Zahl in Artikel eingebunden. -- Kürschner (Diskussion) 08:04, 23. Mär. 2022 (CET)
Bei den meisten solchen Bilder dürften die Kostüme Beiwerk sein: Wenn man etwa jemand Berühmten auf dem Roten Teppich fotografiert, dann ist die Person das Wichtige im Bild und nicht die Kleidung die sie trägt, deswegen ist in dem Fall die Tatsache, dass die Kleidung mit auf dem Bild ist, keine Urheberrechtsverletzung bzw sie ist vom Urheberrecht ausgenommen. Würde man dagegen nur die Kleidung fotografieren (etwa indem man nur von Fuß bis Kinn fotografiert oder die Kleidung auf einer Schaufensterpuppe), dann greift doch wieder das Urheberrecht an dem "Kunstwerk Kleidung".--Naronnas (Diskussion) 08:30, 23. Mär. 2022 (CET)
Gabriel im Outfit als Britannia. Das Schlagzeug und die Mikrophonanlage sind Beiwerk. Die Fahne ist ein „Zitat“? (1974)
interessante Fragen, ich hab mal ein Beispiel dafür rausgesucht. --Goesseln (Diskussion) 08:42, 23. Mär. 2022 (CET)
(BK) Das ist in der Tat ein heikles Thema, wo man sehr auf den Einzelfall achten muss: Das Bild eines Haute Couture-Kleidungsstück auf Bügel oder Schaufensterpuppe ist urheberrechtlich etwas anderes als dasselbe Kleidungsstück getragen von einem Prominenten (Bei Berichterstattung über Personen ist deren Kleidung möglicherweise Beiwerk) und ob Studioaufnahme oder auf öffentlichem Platz kann auch eine wesentliche Rolle spielen. Oder, wie Juristen ständig sagen: "Es kommt darauf an." Meiner persönlichen Auffassung nach ist bei kreativen Entwürfen im Zweifelsfall eher für ein Urheberrecht des Entwerfenden zu entscheiden, wobei man dann im zweiten Schritt prüfen kann, wie man die Schranken des Urheberrechts nutzen kann, um doch an ein freies Bild zu gelangen. Tobias, wieder auf Arbeit als -- 217.70.160.66 08:47, 23. Mär. 2022 (CET)

Ich dachte mehr an sowas. -- Kürschner (Diskussion) 09:15, 23. Mär. 2022 (CET)

Ich würde beide Bilder im Zweifel nicht nutzen. Tobias, auf Arbeit (und wieder ein Termin nicht erschienen, natürlich ohne Absage...) -- 217.70.160.66 09:29, 23. Mär. 2022 (CET)
Tja, dann war die weite Reise nach Berlin zwar nicht umsonst, aber für die Katz (Artikel folgt)? Danke! -- Kürschner (Diskussion) 10:47, 30. Mär. 2022 (CEST)
Artikel jetzt hier: Schwanenpelz der Marlene Dietrich, danke an alle. --Kürschner (Diskussion) 08:48, 5. Apr. 2022 (CEST)

Hallo,

  1. darf diese Datei in de.wp verwendt werden? (Screenshot der gehackten Seite des ukrainischen Außenministeriums vom 14. Januar 2022, wie in den Internet-Archiven gezeigt. Screenshot vom 17. Januar 2022)
  2. Darf ein Bildschirmfoto eines blockierten browserbasierten Skripts hochgeladen werden, das zwecks DDoS-Attacke auf russische Regierungsstellen und Medien im Internet verfügbar war? (das Skript ist dabei wg. eventueller rechtl. Relevanz durch NoScript blockiert, wurde also nicht ausgeführt).

Für eine Auskunft bedanke ich mich schon jetzt. --Superikonoskop (Diskussion) 10:33, 26. Mär. 2022 (CET)

Weder Text noch Grafiken besitzen Schöpfungshöhe. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:48, 26. Mär. 2022 (CET)
Ja, schon. Aber die Datei wird als "Non-free Content" bezeichnet. Leider gibt es die entsprechende Seite mit Maßregeln zum Umgang mit solchen Inhalten auf der deutschen Wikipedia m.W. nicht. Oder doch? --Superikonoskop (Diskussion) 17:45, 26. Mär. 2022 (CET)
Ich fürchte du hast Ralf nicht ganz verstanden. Damit etwas urheberrechtlich schutzfähig ist, muss es Schöpfungshöhe haben. Davon losgelöst ist die Ausnahmeregelung, die man auf der :en getroffen hat. Dort (aufgrund einer Klausel im Urheberrecht der USA) ist sog. fair-use-Material begrenzt erlaubt, d.h. eigentlich urh.geschützte Werke, für die es aber keinen frei-lizenzierten Ersatz gibt, dürfen in niedriger Auflösung auf der :en hochgeladen werden, wenn sie in einem Artikel verwendet werden. Dass man für das hier angesprochene Bild auf der :en zu dieser Regelung gegriffen hat, kann auch Bequemlichkeit sein, weil man sich so eben eine Diskussion erspart, ob das Werk überhaupt schutzfähig ist. --Túrelio (Diskussion) 21:20, 26. Mär. 2022 (CET)
Fürchte ich auch, aber jetzt habe ich es endlich kapiert ;-) … -> Datei:HackedForeignMinistry.JPG. --Superikonoskop (Diskussion) 21:59, 26. Mär. 2022 (CET)
Wenn man für nicht schützbare Darstellungen einen Schutz beansprucht, nennt sich das hier Schutzrechtsberühmung. Die Schwelle der schützbaren Darstellungen ist jedoch von Land zu Land verschieden, selbst in DACH ist das schon sehr unterschiedlich. Was in D geschützt ist, kann in der Schweiz als ungeschützt angesehen werden. In der USA kann es schon wieder ganz anders aussehen. Man muß immer den Einzelfall betrachten und das Land, für den der Schutz gelten soll. Und dann gibt es noch Regelungen auf Commons, die allen Rechtsauffassungen international widersprechen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:13, 26. Mär. 2022 (CET)

Nachfrage: Xqbot und Wdwdbot haben nun die Datei Datei:HackedForeignMinistry.JPG moniert. Wie kann man den Bots die mangelnde Schöpfungshöhe klar machen? --Superikonoskop (Diskussion) 19:36, 5. Apr. 2022 (CEST)

Den DÜP-Baustein hat eigentlich Benutzer:Wdwd gesetzt. Sein Bot Benutzer:Wdwdbot dient bloß der Vereinfachung häufig wiederkehrender Edits und wird laut Beschreibung manuell gesteuert. ---- Chaddy · D Putin ist ein Schlächter 20:15, 5. Apr. 2022 (CEST)

Moin! ich möchte gern in einen Artikel über die Baptisten in Indonesien dieses Logo hochladen und einfügen. Possible? MfG, GregorHelms (Diskussion) 17:27, 28. Mär. 2022 (CEST)

Ich sehe kein Problem. Flamme und Kreuz werden seit Jahrhunderten verwendet, der Rest ist Schrift. Oder übersehe ich etwas? --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:09, 28. Mär. 2022 (CEST)
Hmmm, in der Richtlinie unter Logos findet sich die Aussage, wegen der „unsicheren Rechtslage sollten vorerst in der deutschsprachigen Wikipedia keine Logos mehr hochgeladen werden.“ Ob diese Aussage noch aktuell ist? Auch unter Schöpfungshöhe findet sich etwas zu Firmenlogos (siehe die zwei letzten Absätze). Viele Grüße --Mombacher (Diskussion) 19:39, 29. Mär. 2022 (CEST)
Völlig unproblematisch. Das sind alles vorbekannte Elemente. Da wird die nötige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Werksschutz nicht erreicht. Grüße --h-stt !? 18:26, 5. Apr. 2022 (CEST)