Filiale
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Eine Filiale (von lat. filia, die Tochter) ist eine örtliche Niederlassung eines Unternehmens, in der Regel eines Handelsunternehmens oder einer Bank. Rechtlich wird die Filiale als Betriebsstätte betrachtet. Unternehmen, die Filialen betreiben, werden als Filialunternehmen, auch als Mehrbetriebsunternehmen oder Filialisten, bezeichnet. Im Handel wird das handelsbetriebliche Geschäftskonzept der Filialisierung leicht verwechselt mit den Konzepten des Franchising, der Freiwilligen Kette oder der genossenschaftlich organisierten Verkaufsstellen. Im Gegensatz zu den Filialen, die jeweils von einem angestellten Filialleiter geführt werden, werden die Franchisebetriebe und die Mitgliedsbetriebe einer Freiwilligen Kette oder einer Genossenschaft von selbstständigen Kaufleuten geführt.
[Bearbeiten] Herkunft
Der Terminus Filial bedeutet eigentlich, dass man in einem Verhältnis steht, wie die Kinder zu den Eltern. Daher gebrauchten zunächst besonders Institute, die von anderen ausgegangen oder gegründet und deshalb von diesen abhängig oder ihnen untergeordnet waren, diese Bezeichnung. So ist beispielsweise die Filialkirche (Tochterkirche, filia ecclesia) eine Kirche, die keinen eigenen Pfarrer hat, sondern von dem einer anderen, gewöhnlich benachbarten Mutterkirche mitversorgt wird. Daher rühren auch die kaum mehr gebräuchlichen Begriffe wie Filialgemeinde, Filialschule oder Filialinstitute, also Zweiggeschäfte und Zweigetablissements, die entweder auswärts oder auch am eigenen Wohnort errichtet wurden.
Obwohl sprachlich ähnlich, hat Filiale nicht viel mit Tochterunternehmen zu tun. Die Filiale ist eine rechtlich unselbstständige Niederlassung während Tochterunternehmen ein rechtlich eigenständiges (aber wirtschaftlich unselbstständiges) Unternehmen darstellt.
- Sprachgebrauch im Französischen
Juristisch und sprachlich rechtsvergleichend ist die „Filiale“ im deutschen juristischen Sprachgebrauch von der französischen „filiale“ zu unterscheiden: Während erstere wie bereits erwähnt rechtlich unselbstständig ist, verfügt letztere über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die französische „filiale“ entspricht dem „Tochterunternehmen“. Die deutsche Filiale würde auf französisch übersetzt „succursale“ heißen.
[Bearbeiten] Filialen im Handel
Filialen von Handelsunternehmen werden normalerweise von der Unternehmenszentrale aus geführt. Das Waren- bzw. Dienstleistungsangebot in den Filialen eines Unternehmens ist meist standardisiert (Handelsmarken, Sortiment, Ausstattung der Filiale). Auch die Werbemaßnahmen werden überregional organisiert. Viele Unternehmen nutzen andererseits auch Möglichkeiten, gezielt auf regionale Besonderheiten im Umfeld der Filialen einzugehen.
Eine Handelskette besteht aus mehreren solcher Filialen. Jedoch werden viele Betriebe von Handelsketten auch nach dem Franchiseprinzip oder als Genossenschaft mit rechtlich eigenständigen, nicht weisungsgebundenen Betreibern unter einem gemeinsamen Erscheinungsbild geführt; bei diesen Betriebsstätten handelt es sich (auch wenn umgangssprachlich oft so bezeichnet) nicht um Filialen. Reine Filialsysteme betreiben beispielsweise Aldi, Lidl, Schlecker, Kaufhof, sowohl Filialen als auch Franchisenehmer gibt es beispielsweise bei Obi und Filialen sowie genossenschaftliche Verkaufsstellen bei Rewe und Edeka.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Dislozierung bezeichnet unter anderem das Verteilen auf Filialen.
- Filialisierung
- Zweigniederlassung
- Unternehmensstandort
- Regionaldirektion