Heimatvertriebener (Bundesvertriebenengesetz)

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Heimatvertriebene auf dem Güterbahnhof Berlin-Pankow (1946)

Als Heimatvertriebene werden in einer amtlichen Definition[1] Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Volksdeutsche bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Ostgebiete des Deutschen Reiches, das Sudetenland und alte Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa verlassen mussten und in den vier Besatzungszonen Deutschlands unterkamen. Dieser Begriff wird in rechtlichen Zusammenhängen verwendet, in der sozialwissenschaftlichen und historischen Forschung ist er ungebräuchlich.

Rechtliche Stellung in Deutschland

In den amtlichen Bevölkerungsstatistiken wurde als Heimatvertriebener gezählt, wer am 1. September 1939 in den deutschen Ostgebieten (Stand: 31. Dezember 1937), im Saargebiet oder im Ausland wohnte, letztere nur mit deutscher Muttersprache. Weil die Staatsangehörigkeit volksdeutscher Vertriebener zur Zeit der Zählungen von 1946 und 1950 ein unzuverlässiges Kriterium darstellte, wurde bei ihnen statt dessen die Muttersprache als Kriterium verwendet. Die Zuordnung für nach dem 1. September 1939 geborene Kinder wurden in der Regel nach dem Wohnsitz des Vaters getroffen (im Freistaat Bayern allerdings nach der Flüchtlingseigenschaft der Mutter).

Die Rechtsstellung der Heimatvertriebenen wurde erstmals am 19. Mai 1953 durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Es enthält auch eine Rechtsdefinition des Begriffs „Heimatvertriebener“, die von der Selbstbezeichnung der landsmannschaftlich organisierten Flüchtlinge und Vertriebenen abweicht.

§ 2 BVFG in der derzeit gültigen Fassung sagt dazu sinngemäß aus:

  • Ein Heimatvertriebener ist, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet) und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, Lettland oder zu Litauen (→ Memelgebiet) gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.
  • Als Heimatvertriebener gilt auch ein vertriebener Ehegatte oder Abkömmling, der die Vertreibungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat, wenn der andere Ehegatte oder bei Abkömmlingen ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet gehabt hat.

Diese Definition unterscheidet sich von der des Begriffes Vertriebener in § 1 desselben Gesetzes, die weitere Gruppen von Einwanderern einschließt.

Flucht und Vertreibung

Terminologie

Während die 1953 erstmals eingeführten gesetzlichen Begriffe eine relativ klar umrissene juristische Bedeutung haben, die sich beispielsweise in den Flüchtlingsausweisen A, B oder C auswirkt, werden in älteren amtlichen Aktenbeständen die Begriffe „Flüchtling“ oder „Vertriebener“ meistens synonym und für alle Personen verwendet, die von Umsiedlung, Evakuierung, Flucht und Vertreibung betroffen waren. Eingeschlossen sind auch nach dem Abschluss der Vertreibungen aufgenommene Aussiedler, oft auch Evakuierte, Fremdarbeiter, Ausländer, und Displaced Persons. Während die Volkszählungen von 1946 und 1950 als Kriterium den Wohnsitz vom 1. September 1939, also bei Kriegsbeginn, verwenden, zeigt die Palette der Begriffe mit Bezeichnungen wie „Ostrückwanderer“, „Rückkehrer“ oder „Rückwanderer“, dass die Thematik von Flucht und Vertreibung im engen Zusammenhang steht mit den während des Krieges vom Deutschen Reich durchgeführten Umsiedlungen deutscher Bevölkerungsgruppen in Ost- und Südosteuropa.[2] Im vereinfachenden Begriffspaar „Flucht und Vertreibung“, das heute meistens benutzt wird, ist die Vielfalt der Zuwanderungsgründe nicht mehr sichtbar.

Verlauf

Vertreibungsgebiete im deutschen Osten

Noch vor der erzwungenen Migration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße, der Tschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.[3]

Bereits ab Herbst 1944 setzten sich große Flüchtlingsströme aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg, seit 1945 auch aus dem annektierten Sudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückenden Kriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen in bereits von der Roten Armee oder Partisanenverbänden erreichten Gebieten taten ein Übriges.

Im Oktober 1944 begannen sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, besonders in Gebieten mit deutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung der Deutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung und Zwangsumsiedlung.

Zwischen 1944 und 1948 mussten 11.900.000 Deutsche ihre Heimat verlassen:[4]

Herkunftsgebiet Flüchtlinge und Vertriebene
Ostbrandenburg 400.000
Ostpreußen 1.960.000
Pommern 1.430.000
Posen, Westpreußen, Danzig, Baltikum 1.160.000
Schlesien 3.200.000
Sudetenland 3.000.000
Jugoslawien, Rumänien, Ungarn 760.000

Flüchtlinge und Vertriebene im Westen

Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn (2006)

Die alliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnen Besatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in die britische und amerikanische Zone. Frankreich hatte an der Potsdamer Konferenz nicht teilnehmen dürfen und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.

1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 die Kommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten sie das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr die Assimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern im Ost-West-Konflikt die antikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen in eigener Regie. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte bei Landtags- und Bundestagswahlen.

In den Landsmannschaften der Vertriebenen bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. In Deutschland wurde als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der Bund der Vertriebenen gegründet. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft sind. Nach Gründung der Bundesrepublik fanden jährliche Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind ihre großen Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.

In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genannten Lastenausgleich im Vordergrund des politischen Engagements der Organisationen, in denen Flüchtlinge und Vertriebene sich zusammengeschlossen hatten. Deutschland und Österreich erließen 1952 bzw. 1956 Lastenausgleichsgesetze.

Aufnahme in Deutschland

Aufnahme der 11.935.000 Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland und DDR (1950):

Land Besatzungszone Anzahl % der
Vertrieb.
(in D)
% der
Wohnbev.
Baden-Württemberg FBZ/ABZ 862.000 7,2 % 13,5 %
Bayern ABZ 1.937.000 16,2 % 21 %
Brandenburg SBZ 581.000 4,9 % 23 %
Bremen ABZ 48.000 0,4 % 8,6 %
Hamburg BBZ 116.000 1 % 7,2 %
Hessen ABZ 721.000 6 % 16,5 %
Mecklenburg-Vorpommern SBZ 981.000 8,2 % 45 %
Niedersachsen BBZ 1.851.000 15,5 % 27 %
Nordrhein-Westfalen BBZ 1.332.000 11,2 % 10 %
Ost-Berlin SBZ ? ? 6 %
Rheinland-Pfalz FBZ 152.000 1,3 % 5 %
Sachsen SBZ 781.000 6,5 % 14 %
Sachsen-Anhalt SBZ 961.000 8,1 % 23 %
Schleswig-Holstein BBZ 857.000 7,2 % 33 %
Thüringen SBZ 607.000 5,1 % 20,5 %
West-Berlin ABZ/FBZ/BBZ 148.000 1,2 % 6,9 %
ABZ = Amerikanische Besatzungszone
BBZ = Britische Besatzungszone
FBZ = Französische Besatzungszone
SBZ = Sowjetische Besatzungszone

Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik
(später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).[5]

Das Saarland war 1950 noch autonome französische Region und wird daher nicht aufgelistet.

Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; die ehemaligen Länder Württemberg-Baden (ABZ), Südwürttemberg-Hohenzollern (FBZ) und Südbaden (FBZ) gingen in ihm auf.

Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass in der Französischen Besatzungszone zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst 1949 mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Siehe auch

Gedenkkreuz Osten in Großgoltern

Literatur

  1. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße. 2 Bände in 3 Teilbänden Bonn (1954);
  2. Das Schicksal der Deutschen in Ungarn. Bonn 1956;
  3. Das Schicksal der Deutschen in Rumänien. Bonn 1957;
  4. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei. 2 Bände, Bonn 1957;
  5. Das Schicksal der Deutschen in Jugoslawien. Bonn 1961;
  6. Ortsregister, 1963.
  • Felix Ermacora: Die sudetendeutschen Fragen. Rechtsgutachten. Langen-Müller Verlag, München 1992, ISBN 3-7844-2412-0. (Eintrag in der Deutschen Digitalen Bibliothek)
  • Wolfgang Fischer: Heimat-Politiker? Selbstverständnis und politisches Handeln von Vertriebenen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag 1949–1974. Droste Verlag, Düsseldorf 2010, ISBN 978-3-7700-5300-1.
  • Hans Henning Hahn, Eva Hahn: Die Vertreibung im deutschen Erinnern. Legenden, Mythos, Geschichte. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2010, ISBN 978-3-506-77044-8.
  • Grzegorz Hryciuk/Małgorzata Ruchniewicz/Bożena Szaynok/Adrzej Żbikowski: Atlas Zwangsumsiedlung, Flucht und Vertreibung. Ostmitteleuropa 1939–1959. Polen, Deutsche, Juden, Ukrainer. Warschau 2009.
  • Erika Steinbach: Die Macht der Erinnerung. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage, Universitas-Verlag, München/Wien 2011, ISBN 978-3-8004-1495-6.
  • Tadeusz Bialecki u. a.: Stettin/Szczecin 1945–1946, Dokumente – Erinnerungen, Dokumenty – Wspomnienia. Hinstorff, Rostock 1994, ISBN 3-356-00528-6.
  • Ray M. Douglas: ‘Ordnungsgemäße Überführung’. Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus dem Englischen übersetzt von Martin Richter, C.H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-62294-6.
  • Christian Lotz: Die Deutung des Verlusts. Erinnerungspolitische Kontroversen im geteilten Deutschland um Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete (1948–1972). Köln 2007.
  • Brunnhilde Scheuringer: 30 Jahre danach. Die Eingliederung der volksdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in Österreich, Braumüller, 1983, ISBN 3-7003-0507-9.
  • Norman M. Naimark: Fires of Hatred. Ethnic Cleansing in Twentieth-Century Europe. Harvard University Press, Cambridge 2001.
  • Alfred-Maurice de Zayas: Die Nemesis von Potsdam. Herbig Verlag, München 2005.
  • Alfred M. de Zayas: Heimatrecht ist Menschenrecht. München 2001, ISBN 3-8004-1416-3.
  • Steffen Prauser, Arfon Rees: The Expulsion of the “German” Communities from Eastern Europe at the End of the 2nd World War. European University Institute, Florenz 2004.
  • Thomas Kochem, Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur (Hg.): Integration der Heimatvertriebenen in der Stadt und Region Montabaur. Schicksalsberichte und Forschungshintergrund, Schriftenreihe zur Stadtgeschichte von Montabaur, Heft 12, Montabaur 2011.
  • Thomas Kochem: Heimatvertriebene im Westerwald. In: Wäller Heimat-Jahrbuch des Westerwaldkreises, Montabaur 2009, S. 132–139.

Weblinks

Wiktionary: Heimatvertriebener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
  2. Mathias Beer: Flüchtlinge und Vertriebene im deutschen Südwesten nach 1945. Eine Übersicht der Archivalien in den staatlichen und kommunalen Archiven des Landes Baden-Württemberg, Thorbecke, Sigmaringen 1994, ISBN 3-7995-2502-5, S. 16.
  3. Vgl. Arnd Bauerkämper: Deutsche Flüchtlinge und Vertriebene aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa in Deutschland und Österreich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. In: Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. v. Klaus J. Bade, Pieter C. Emmer, Leo Lucassen, Jochen Oltmer. Paderborn/München 2007, 2., erw. Aufl. 2008, S. 477–485.
  4. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 20. September 2015, Nr. 38, S. 26.
  5. Jochen Oltmer: Zwangswanderungen nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Deutschland Archiv Online, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 15. März 2005.
  6. Zur Zusammensetzung der Autorengruppe vgl. Bernd Faulenbach: Einführung in die Dokumentation.