Liste von Gewerkschaften in Deutschland

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Bei den in dieser Liste aufgeführten Organisationen handelt es sich um Organisationen, die das Ziel haben, sich in irgendeiner Form für die berufspolitischen Belange ihrer Mitglieder einzusetzen. Nicht alle Organisationen sind Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Sinn oder erheben den Anspruch, dies zu sein, oder es ist umstritten, ob sie die Eigenschaft als Gewerkschaft haben

Um rechtlich als Gewerkschaft in Deutschland zu gelten, muss eine Organisation[1]

  • sich die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer als satzungsgemäße Aufgabe gesetzt haben,
  • willens sein, Tarifverträge abzuschließen,
  • frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein,
  • auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein,
  • das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen und
  • ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen können, indem sie
    • Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler hat und
    • über eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation verfügt.

Zu dem können Gewerkschaften mit Sitz außerhalb Deutschlands, insb. außerhalb der EU, kraft internationaler Verträge ihre Mitglieder in Deutschland im Rahmen der Koalitionsfreiheit vertreten(ILO Nr87, Art 5; Art 8c Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Einzelgewerkschaften im DGB mit ihren Vorgängerinnen:

[Bearbeiten] Beamtenbund und Tarifunion (dbb)

Einzelgewerkschaften bzw. Verbände gegliedert nach Bereichen:

[Bearbeiten] Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)

Einzelgewerkschaften mit ihren Sitzen

[Bearbeiten] Sonstige Gewerkschaften

[Bearbeiten] Gesundheit und Pflege

[Bearbeiten] Sonstige öffentliche Dienste, Dienstleistungen

[Bearbeiten] Fluglinien und Flughäfen

[Bearbeiten] Branchenübergreifend

[Bearbeiten] Quellen

  1. Voraussetzungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Beschluss vom 28. März 2006, 1 ABR 58/04, Randnummer 34 = Gliederungspunkt III. 1. der Entscheidungsgründe

[Bearbeiten] Weblinks

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