Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/08

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Stempel von 1945

Eine Frage zu Rückversicherung: Spricht aus Euer Sicht etwas dagegen, den auf der Webpräsenz Anni von Gottberg zu sehenden Stempel (Direktlink) nach Commons zu kopieren? Er soll von 1945 sein. Ich sehe außer einem Kreuz nur Text. — Speravir – 00:52, 2. Aug. 2019 (CEST)— Speravir – 00:52, 2. Aug. 2019 (CEST)

Für Commons kann ich nicht sprechen, da fehlen mir die Erfahrungen. Lokal sähe ich da keinerlei Probleme. Üblicher Stempelaufbau, keine schützbaren Worte, keine schützbaren grafischen Elemente. Ergo keine Schöpfungshöhe. Und da es sich um eine Kopie und dann einen Scan handelt, ist auch kein Lichtbild betroffen. --Quedel Disk 01:04, 2. Aug. 2019 (CEST)
Danke. Ich denke, man kann das dann auch nach Commons laden. Die dortige Vorlage {{PD-textlogo}} ist doch genau dafür passend; zusätzlich kann man {{PD-scan}} benutzen. — Speravir – 20:49, 2. Aug. 2019 (CEST)
Datei ist jetzt hochgeladen, siehe Datei:Stempel Bekennende Gemeinde Potsdam, circa 1945.png. — Speravir – 00:48, 3. Aug. 2019 (CEST)
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Urheberrecht

War 34 Jahre bei der US-Army als Fotograf tätig. Darf ich das Bildmaterial vermarkten? Johannes Herpich (nicht signierter Beitrag von OTRUGE (Diskussion | Beiträge) 15:48, 12. Aug. 2019 (CEST))

Das sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen. M@rcela 09:13, 13. Aug. 2019 (CEST)
Diese Seite ist für Urheberrechtsfragen mit Bezug zur Wikipedia da. "Darf ich das Bildmaterial vermarkten?" sieht mir nicht danach aus, damit ist der Fragesteller hier falsch. Gestumblindi 12:03, 14. Aug. 2019 (CEST)
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Briefmarken - was nun?

Hallo. Für Datei:Ersttagsbrief Slaby.jpg wurde durch @Wdwd: eine DÜP gestellt, welcher mit Commons-Richtlinien argumentiert. Siehe dazu auch Nachricht auf der Diskseite des Hochladers. Unsere eigenen Richtlinien (Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke) sagen dazu aus, dass der rechtliche Status derzeit umstritten sei und „Es ist daher vorerst von Löschanträgen abzusehen.“ (und damit de facto auch von DÜP-Anträgen). Nun bitte, was tun? --Quedel Disk 08:54, 1. Aug. 2019 (CEST)

Darauf DÜP zu stellen geht so nicht, das ist ein Altfall von vor dem fraglichen Urteil. In unseren Richtlinien steht ausdrücklich, dass wir erst eine Handhabe für derartige Altfälle erarbeiten müssen. Ich habe DÜP wieder entfernt und ermahne hiermit @Wdwd:, nicht eigenmächtig vorzupreschen. -- Chaddy · D 13:21, 1. Aug. 2019 (CEST)
Ähm, @Chaddy: also natürlich darf der Einzelfall geklärt werden, wenn offensichtlich keine allgmeinen Regelung in Erarbeitung ist. Die zitierte Richtlinie ist falsch und somit nicht gültig. Habitator terrae Erde 13:38, 1. Aug. 2019 (CEST) PS: Die "vorläufige" Regelung ist übrigens 7 Jahre alt
Richtlinien werden nicht deshalb falsch und ungültig, weil sich über Jahre hinweg niemand dafür interessiert, eine Lösung für Briefmarken-Altfälle auszuarbeiten. Wenn es danach ginge, müssten unzhälige Richtlinien in der Wikipedia für ungültig erklärt werden.
Und für die von dir gewünschte Einzelfallprüfung ist ein DÜP-Antrag der falsche Weg - zumindest so wie DÜP-Anträge heute gehandhabt werden (quasi-SLAs). Das eigentliche DÜP-Prozedere hält heute kaum mehr wer ein (klar, das liegt v. a. auch daran, dass viel zu wenige Mitarbeiter für viel zu viele DÜP-Fälle vorhanden sind - das macht es aber nicht besser). -- Chaddy · D 13:48, 1. Aug. 2019 (CEST)
Die Richtlinie ist einfach falsch. "Was mit den bisher hochgeladenen Briefmarken geschieht, befindet sich noch in der Erarbeitung." stimmt nicht. Es befindet sich aktuell dazu nichts in Erarbeitung. Das folgende "Es ist daher vorerst von Löschanträgen abzusehen" gilt somit nicht mehr, es ist ungültig. Habitator terrae Erde 13:52, 1. Aug. 2019 (CEST)
Das ist eine ziemlich unsinnige Schlussfolgerung.
Aber statt hier unsere Richtlinien für ungültig zu erklären, könntest du die Zeit auch nutzen, um die Ausarbeitung einer Handhabe bzgl. Briefmarken-Altfällen anzustoßen. -- Chaddy · D 14:53, 1. Aug. 2019 (CEST)
und warum steht da seit Jahren CC-by-sa 3.0 anstatt zum Beispiel Bild-PD-Amtliches Werk ? Als ob Benutzer:KarleHorn wegen seiner Mühen des Scannens und Hochladens bei der weiteren Nutzung Erwähnung finden müsste? Merkwürdig finde ich das. --Goesseln (Diskussion) 15:49, 1. Aug. 2019 (CEST)
Eimgefügt: Nein, es geht nicht um nein Ego, ich wußte es seinerzeit schlicht nicht besser. --KarleHorn (Diskussion) 20:56, 1. Aug. 2019 (CEST)
Die provisorische Richtlinie verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine endgültige Richtlinie in Kraft tritt, die von den Wikipedianern auf die übliche Weise beschlossen worden ist. --Universalamateur (Diskussion) 19:21, 1. Aug. 2019 (CEST)
"Was mit den bisher hochgeladenen Briefmarken geschieht, befindet sich noch in der Erarbeitung. Es ist daher vorerst von Löschanträgen abzusehen."
Erstens ist das keine richtige Richtlinie, da das 2012 ohne Bearbeitungskommentar eingefügt wurde.
Zweitens müsste die Richtlinie korrekt hießen:
"Was mit den bisher hochgeladenen Briefmarken geschieht, befindet sich noicht in der Erarbeitung. Es ist daher vorerst von Löschanträgen abzusehen." Das würde aber keinen Sinn machen. Habitator terrae Erde 19:32, 1. Aug. 2019 (CEST)
Mal nee blöde Frage: Die Datei:Ersttagsbrief Slaby.jpg stellt einen Ersttagsbrief dar, da ist die Briefmarke nur ein kleiner Teil der Gestaltung. Wenn ich mir recht entsinne hat die Bundespost keine Ersttagsbriebe herausgegeben, dass waren immer private Unternehmen. Ist dass dann noch ein amtliches Werk? --SteveK ?! 16:46, 1. Aug. 2019 (CEST)

 Info: Problem gelöst der Abbgebildete ist vor 100+ 6 Jahren verstorben. Habitator terrae Erde 16:56, 1. Aug. 2019 (CEST)

Unabhängig vom eigentlichen Problem ein fetter "Daumen hoch" für diese Recherche und Lösung @Habitator terrae:. Zum Allgemeinen: damalige Entscheidungsfindungen gingen vielzählich auch via externer Chats, so dass der fehlende Bearbeitungskommentar keineswegs eine fehlende deutliche Mehrheit implizieren würde. Zu den damaligen Zeiten (auch zu meinen DÜP-Anfängen waren es 8-12 aktive Leute - täglich!) hätte man diese Diskussionsmassen hier gar nicht unterbringen können. Insofern ist diese Projektrichtlinie des erstmals "nicht handeln" von mir auch nicht anzuzweifeln. Das galt zwar auch mal für Logos, dort hatten wir aber dank vieler hilfreicher Menschen hier bald klarere Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten - das die Grenze umstritten bleiben wird ändert daran nichts. --Quedel Disk 01:02, 2. Aug. 2019 (CEST)
Inwieweit sollte es irgendwie relevant sein, wann der Abgebildete verstorben ist, und wieso sollte diese Information das Problem lösen? Das Urheberrecht hat doch der Gestalter der Marke und nicht der Abgebildete. Und dass die Marke erst nach dem Tod des Abgebildeten herausgegeben wurde, ist ja nun mehr als offensichtlich. --Stepro (Diskussion) 02:00, 2. Aug. 2019 (CEST)
  • Die Marke und die Darstellung (Motiv) stammt aus dem Jahre 1974, Erstausgabetag war der 14.04.1974 und Künstler (verm. Rechteinhaber) ist ein gewisser Finke. Wann die auf der Marke dargestellte Person verstorben ist, ist urheberrechtlich unbedeutend da es sich ja um eine künstlerische Darstellung der (bereits) verstorbenen Person aus den 1970er Jahren handelt. Faktum ist, dass nach dem eher bekannten Fall "Loriot" (am Landgericht Berlin) aus 2012 Briefmarken nicht als amtliche Werke gelten, siehe hier c:File:Loriot decision.pdf. Es kann in Einzelfällen andere Gründe für die freie Verwendungsmöglichkeit von dt. Briefmarken geben, wie Alter der Darstellung oder nur einfacher/wenig Text, was in diesem Fall aber nicht zutrifft.--wdwd (Diskussion) 13:01, 2. Aug. 2019 (CEST)
    Natürlich ist es erstmal unbedeutend wann die Person verstorben ist. Nur ist das abgedruckte Bild von dem Herrn über hundert Jahre alt. Der Finke hat das Bild so wie es aussieht einfach in eine 1-Bit-Variante geändert, was vollkommen üblich ist (siehe Erklärung zu einem ähnlichen Bild) und nicht eine persönliche Schöpfung des Künstlers darstellt. Habitator terrae Erde 14:27, 2. Aug. 2019 (CEST)
Woher weißt du, dass das betreffende Bild über 100 Jahre alt ist? -- Chaddy · D 16:53, 2. Aug. 2019 (CEST)
Sh. z.B. hier: [[1]] Grüße --KarleHorn (Diskussion) 17:01, 2. Aug. 2019 (CEST)

Der rechtliche Status von deutschen Briefmarken ist schon seit längerem nicht mehr "umstritten". Sie sind urheberrechtlich geschützt (siehe Loriot-Urteil) und die Commons-Regelung basiert auf der Rechtslage in Deutschland (eigentlich müssten auf Commons noch viele Briefmarken, die früher hochgeladen wurden, gelöscht werden, aber das ist ein langwieriger Prozess). Gemeinfrei können Briefmarken - wie alles andere - sein, wenn der Künstler vor über 70 Jahren verstorben ist (das ist übrigens auch bei einem über 100 Jahre alten Bild keineswegs zwingend der Fall), oder wenn sie keine Schöpfungshöhe erreichen. Also alles ganz normales Urheberrecht, kein Sonderstatus für Briefmarken. Gestumblindi 23:18, 2. Aug. 2019 (CEST)

So einfach ist das nicht, da vor dem Loriot-Urteil die Rechtssprechung gegenteilig war. Die Handhabe wie in WP:BR beschrieben ist genau richtig so: Keine neuen Briefmarken mehr hochladen, die Altfälle von vor dem Urteil aber in Ruhe lassen, bis wir entweder eine Handhabe gefunden haben oder sich die Rechtslage weiter klärt. -- Chaddy · D 23:28, 2. Aug. 2019 (CEST)
Moin, ich möchte auf eine Sichtweise nochmals hinweisen: Die Briefmarke selbst und das abgebildete Motiv. Meiner Meinung nach ist das nicht über einen Kamm zu scheren. Was genau ist es, worum es geht ? Die Briefmarke oder die Abbildung darauf ? Oder beides ? Jeder kann sie überall draufkleben, aber hier darf man sie nicht zeigen ? Das ist schon einigermaßen … nuja merkwürdig. Münzen, Geldscheine … müßte alles gelöscht werden. Entspräche das noch einer Enzykloppädie ? Loriot ist mir klar, aber das ist nicht der Maßstab. Ottifanten gehen auch nicht, aber wo ist nun genau die Abgrenzung ? Eine Münze, ein Geldschein, eine Briefmarke … alles ist frei im Umlauf, überall für Jedermann sichtbar. Aber hier nicht ? --KarleHorn (Diskussion) 18:27, 3. Aug. 2019 (CEST)
Moin, @KarleHorn:, natürlich ist dies hier eine Enzyklopädie. In einer Enzyklopädie steht auch (allgemein oder zu jedem Bild), was ein Benutzer mit dem Bild alles machen darf - nur für die eigene Erkenntnis ansehen oder kopieren, weiterverteilen, ggf. sogar Geld damit verdienen. Hier sind die Verwendbarkeiten sehr weit gefasst, damit dürfen dann auch nur Bilder eingebunden werden, bei denen das nicht gegen Urheberrecht verstößt. Also muss bei Bildern mit Schöpfungshöhe eine entsprechende gesetzliche Regelung (wie z.B. Panoramafreiheit oder andere „Public-Domain“-Regelungen) zutreffen oder der Urheber bzw. Rechteinhaber einer Veröffentlichung untzer einer freien Lizens zustimmen. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 12:01, 5. Aug. 2019 (CEST)
<klugscheiß>Panoramafreit ist keine "Public Domain"-Regelung, da Einschränkungen existieren Beispiel --Habitator terrae Erde 13:37, 5. Aug. 2019 (CEST)</klugscheiß>

Foto Hochsprung (1907)

Adolf Friedrich zu Mecklenburg unternahm 1907 eine Expedition durch Teile Afrikas (Adolf Friedrich zu Mecklenburg#Afrika-Expedition 1907/08 und veröffentlichte 1909 dieses Buch.

Auf Seite 114/115 sind zwei Fotos abgebildet, die imo gut in den Artikel [Hochsprung] passen würden.

Sind die Fotos gemeinfrei ?

Auf den Seite IX des Vorwortes liest man, dass die Expedition maßgeblich aus öffentlichen Geldern finanziert wurde. Wer der Fotograf war ist afaik nirdendwo erwähnt (Seite VIII: "die Abbildungen sind ... aus etwa 5000 Aufnahmen ausgewählt") - ich glaube auch nicht, dass das damals auf der Expedition jemanden interessierte (man verwendete Fotoplatten ; jedes Foto musste aufwändig vorbereitet werden → Schnappschussfotografie gab es damals nicht. danke im voraus :-) --Neun-x (Diskussion) 10:47, 3. Aug. 2019 (CEST)

Ob gemeinfrei ist nicht sicher. Es gibt aber hier auf de.wp die pragmatische Regelung mit {{Bild-PD-alt-100}} (100 Jahre, unbek. Todesdatum vom Urheber; Nachweis dazu in diesem Fall m.M. hinreichend). Auf commons sind es ca. 120 Jahre, d.h. in diesem Fall besser hier hochladen.--wdwd (Diskussion) 07:21, 5. Aug. 2019 (CEST)
Auf Seite VIII des Buches steht: "Die Abbildungen sind fast alle von uns Expeditionsmitgliedern aufgenommen. Die wenigen Ausnahmen verdanke ich der Güte des Hauptmanns von Grawert und des Herrn Grauer. Es sind dies die Abbildungen des Sultans Msinga, von Kissenji, der Insel Mugarura, ferner das Kiwu-Ufer bei Katerusi und der Gebirgswald bei Kahama. (...) Die farbigen Tafeln sind Reproduktionen von Aquarellen, die Wilhelm Kuhnerts Meisterhand dem Buch schenkte." Die beiden Hochsprung-Fotos gehören also zu den nicht näher zugeordneten Fotos der Expeditionsmitglieder. Man könnte nun recherchieren, ob wohl schon alle Mitglieder dieser Expedition vor mehr als 70 Jahren verstorben sind, dann müsste man sich nicht auf {{Bild-PD-alt-100}} stützen, sondern könnte die Bilder auch nach Commons hochladen. Das wäre aber wohl etwas aufwendig. Also würde ich mich dem Rat von wdwd anschliessen. Wilhelm Kuhnert ist übrigens 1926 gestorben - zumindest seine farbigen Tafeln wären also auf Commons unproblematisch. Gestumblindi 22:46, 6. Aug. 2019 (CEST)

Foto Ansichtskarte

Wenn ich eine alte Ansichtskarte fotografiere und das Bild bearbeite (zuschneiden, aufhellen usw.), kann ich sie dann verwenden? MontBu--MontBu (Diskussion) 13:07, 6. Aug. 2019 (CEST)

Das hängt davon ab, ob das Bild auf der Ansichtskarte noch einen urheberrechtlichen Schutz genießt. Das müsste in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Bearbeitung durch dich hat keinen Einfluss auf die Verwendbarkeit. Drucker (Diskussion) 14:05, 6. Aug. 2019 (CEST)
Grundsätzlich sind Bearbeitungen nur erlaubt, wenn das der Urheber gestattet hat oder die Datei an sich keinen urheberrechtlichen Schutz mehr hat. Daher müsste, @MontBu:, du zeigen, dass der Fotograf/Maler/etc des Ansichtskartenmotivs bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Da das i.d.R. nicht auf den Postkarten steht und es selten bekannte Personen sind, müsstest du dich ggfs. an den Postkartenverlag bzw. dessen Nachfolger wenden. Unproblematisch werden dürfte es i.d.R., wenn die Postkarte weit mehr als 100 Jahre alt ist. --Quedel Disk 17:35, 6. Aug. 2019 (CEST)

historische Fotos zum Freibad Penig

Hallo,

ich habe heute den Artikel zum Freibad erstellt. Ich habe über den Förderverein Zugriff auf historische Fotos. Problem dabei, die stammen aus dem Stadtarchiv und niemand weiß mehr, wer der Fotograf war!? Wie geht man mit sowas um? Die Fotos zeigen den Bau des Bades 1929. --mw (Diskussion) 11:47, 7. Aug. 2019 (CEST) edit: die Fotos wurden auch Artikel der Freien Presse vom 3. August 2019 veröffentlicht. --mw (Diskussion) 11:50, 7. Aug. 2019 (CEST)

Das sieht schlecht aus. Ohne Kenntnis des Fotografen sind solche Fotos weder hier noch auf Commons gestattet. --M@rcela 19:28, 7. Aug. 2019 (CEST)
Da müssen wir leider noch 10 Jahre warten. Das ist eine lange Zeit, aber vielleicht kannst du die Fotos ja bis dahin aufbewahren? -- Chaddy · D 20:18, 7. Aug. 2019 (CEST)

Foto gemeinfrei?

Hallo,

hier ist ein Werk von 1908 (Pflanzenbeschreibungen). Sind die Fotos aus dem Werk gemeinfrei bzw. kann man die nach Commons hochladen und wenn ja mit welcher Lizenz? Beispiel: [2]. --mw (Diskussion) 15:00, 8. Aug. 2019 (CEST)

@Michael w: Gemeinfrei sind sie dann, wenn der Fotograf vor dem 31. Dezember 1948 verstorben ist. Das müsste sichergestellt sein. Dann wäre auf Commons PD-old möglich. --Quedel Disk 18:45, 8. Aug. 2019 (CEST)
Du meinst: Vor dem 1. Januar 1949. Wenn er genau am 31. Dezember 1948 verstorben sein sollte, würde das auch noch reichen :-) Gestumblindi 21:06, 8. Aug. 2019 (CEST)
Du hast recht, normalerweise schreib ich immer "spätestens am", und dann den Dezember. Asche auf mein Haupt! @Gestumbli: ;) --Quedel Disk 21:21, 8. Aug. 2019 (CEST)
Hallo und Danke für die Antworten. Ich hab mal ein bisschen recherchiert. Unter dem fraglichen Pflanzenfoto steht "Etabl. Jean Malvaux sc.". Es gab wohl einen Fotografen Jean Malvaux, der starb aber 1903 (das fragliche Werk stammt von 1908). Er hatte eine Firma die sich Établissement Jean Malvaux nannte, diese bestand wohl bis 1914. Auf der anderen Seite haben wir auf Commons ein Foto, dessen Urheber Jean Malvaux sein soll, von angeblich 1909 (da war er aber schon tot)!?
Urheber des Fotos Jean Malvaux?
. Was nun? --mw (Diskussion) 09:45, 9. Aug. 2019 (CEST)
Hallo. Gute Frage @Michael w:. Das Problem liegt auf deiner Seite nachzuweisen, dass das Bild gemeinfrei wäre. Die Frage ist, ob deine Bilder tatsächlich von 1908 sind, oder nur das Buch 1908 publiziert wurde (dann könnten die Bilder ja durchaus älter sein) - dann könnte er tatsächlich der Fotograf gewesen sein. Allerdings kenne ich mich mit den Bezeichnungen und üblichen Gepflogenheiten in Frankreich nicht aus. Die Firma existierte bis 1996, daher wäre die Chance da, durch entsprechende Recherchen rauszufinden, in welchen der FOtostudios die Fotos angefertigt wurden und wer die dortigen Fotografen waren. Steht denn im Buch nix weiter drin? --Quedel Disk 11:05, 9. Aug. 2019 (CEST)
Hallo, in dem Buch selbst steht nichts weiter drin. Ich habe es selbst nicht, es liegt digital eingescannt vor [3]. Ich habe das Foto jetzt im Artikel unter Weblinks verlinkt. Muss reichen. Danke nochmals. --mw (Diskussion) 11:21, 9. Aug. 2019 (CEST)

Unterschrift

Ich weiß, ich hab schon mal gefragt, die Antwort aber leider wieder vergessen. Eine URV wurde damals verneint, aber vielleicht gab/gibt es Bedenkenswertes. Ich würde gern die Unterschrift von Volkmar Sigusch hochladen. Bin aber unschlüssig. Kann jemand so nett sein und mir dazu etwas sagen? --Andrea (Diskussion) 08:28, 25. Aug. 2019 (CEST)

@Andrea014: Einfache Unterschriften sind im Normalfall nicht geschützt (Wikipedia:BR#Autogramme/c:COM:SIG#Germany). Habitator terrae Erde 10:03, 25. Aug. 2019 (CEST)
Danke, Du Schussel! (Hab mir mal erlaubt, Dich zu korrigieren) ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Die Links: intrisant, aber: Uff! Können denn in Zeiten massenhaften Betruges solche Unterschriften nicht missbräuchlich verwendet werden? Wenn einmal in der Welt, ist das doch für Fälscher n Klacks. Die letzte, die ich hochlud, war von einem Verstorbenen. Dieser hier lebt aber noch. Btw: leider hat man sein Bild entfernt, obwohl er ein (sympathischer) eitler Fratz ist und gewiss zugestimmt hätte. --Andrea (Diskussion) 10:16, 25. Aug. 2019 (CEST)
@Andrea014: Ein Abdruck einer Unterschrift ist auf jeden Fall unwirksam, sonst gäbe es ja bei Unterschriften wie die von Angela Merkel auch riesige Probleme. Habitator terrae Erde 11:51, 25. Aug. 2019 (CEST)
Nach einigem Hin- und Herüberlegen: das ist mir nix. Ich lasse es lieber. Aber Dank für die Infos! 💐 --Andrea (Diskussion) 14:06, 26. Aug. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 14:06, 26. Aug. 2019 (CEST)

Welchen rechtlichen Status haben die Bilder der Serie Sappho von 1921? Die Grafiker sind offenbar nicht genannt. Wann läuft denn das Urheberrecht der Firma ab? --Rodomonte (Diskussion) 19:17, 9. Aug. 2019 (CEST)

Anscheinend wurden sie doch schon etwas früher veröffentlicht. Im Yorck Project (TYP04) stehen sie im Jahrgang 1914–1917 (Serie 908). Damit wären sie immerhin schon über 100 Jahre alt. --Rodomonte (Diskussion) 20:03, 9. Aug. 2019 (CEST)
Weiß denn wirklich niemand, wie die rechtliche Lage ist? Auf Commons wurden immerhin schon ein paar hundert dieser Bilder mit unterschiedlichen Lizenzangaben eingestellt, teilweise mit dem Hinweis auf „70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers“ (Datei:Fleischextrakt 0002774 m.jpg), teilweise als „Eigenes Werk“ (Datei:PM 110368 Liebig Chromos.jpg) oder auch als Spende („with permission from the Science History Institute, as part of the Wikipedian in Residence initiative“, Datei:Liebig Company Trading Card Ad 01.12.002 front.tif). Was ist denn nun richtig? --Rodomonte (Diskussion) 08:11, 14. Aug. 2019 (CEST)
Dann erbarme ich mich mal, Rodomonte: es gelten unterschiedliche Regelungen für Werke unbekannter Urheber. Auf der de.WP darfst Du alles hochladen, was >100 Jahre alt ist (Publikationsdatum). Auf Commons musst Du deutlich genauer schauen, weil es dort auf das Erscheinungsland, -datum plus ggf. die Lebensdaten des (hier anonymen) Urhebers ankommt. Ganz hilfreich sind hier c:Commons:Copyright tags/General public domain#Time based public domain-Label. Die Orientierung an bestehenden Dateien ist leider nicht immer hilfreich, weil Menschen Fehler machen (können). Viele Grüße, --emha db 14:32, 16. Aug. 2019 (CEST)

URV-Verdacht bei El Dorado (1966)

Im o.g. Artikel finden sich etliche Passagen, die verdächtig sind. Etwa der Satz „Und am Schluss werden alle Ehrenregeln des Westens in den Straßenstaub von El Dorado gekehrt“, der laut www.wunderlin-online.de aus dem „Western-Lexikon“ von Joe Hembus stammt. Oder die Formulierung „Wie auch in Rio Lobo, dem dritten von Hawks zum Thema Männerfreundschaft inszenierten Western, kommt auch in El Dorado der Alkohol nicht zu kurz. Jedoch wird das Thema auf sehr witzige, eben auf typische Westernmanier behandelt.“, die der Rezension von Christoph Hartung entnommen zu sein scheint.

Ich bin nicht der große Film- und Western-Freak, deshalb sind mir die Zusammenhänge und zeitlichen Folgen der Veröffentlichungen nicht ganz klar, und ich kann nicht aufdröseln, wer da was von wem übernommen hat, sicher ist bloß, dass das „Western-Lexikon“ lange vor der Wikipedia entstanden ist. Vielleicht kennt sich da jemand aus? Drucker (Diskussion) 15:30, 5. Aug. 2019 (CEST)

Guten Tag, dies ist eine Fotografie eines Grabsteins aus meiner Hand (Steinbildhauer Sven Fiebig), den ich für meinen verstorbenen Geschäftspartner gemacht habe. Daher möchte ich gerne namentlich genannt werden. Der User "Mutter Erde" ist gesperrt und so kann ich ihn darüber nicht benachrichtigen. Was kann ich tun? Beste Grüße, Sven Fiebig / Bildhauer sven.fiebig@gmx.de www.steinmetzwerkstatt-pielke.de (nicht signierter Beitrag von 2003:D1:DF15:2800:FD19:1486:642A:C157 (Diskussion) 13:50, 22. Aug. 2019 (CEST))

Benutzer Mutter Erde ist auf Wikimedia Commons erreichbar, einfach dort kontaktieren. --Хрюша ? ! ? ! 14:07, 22. Aug. 2019 (CEST)

Moin. Auf Wikimedia Commons (unserer zentralen Mediendatenbank) ist der User nicht gesperrt. Du erreichst ihn hier oder per E-mail. Gruß --Matthias Süßen ?! 14:10, 22. Aug. 2019 (CEST)
wobei ich mich und vielleicht auch den Bildhauer frage, wieso ein solches Langzitat, an dem sowohl der Schöpfer Jack Kerouac als auch dessen Übersetzer Ulrich Blumenbach (?) ein paar Rechte abgeben müssen, bevor der Text als gemeinfrei deklariert werden kann, wie also ein solches Langzitat in die panoramafreie Öffentlichkeit gestellt werden kann. Auch wenn da sicher guter Wille im Spiel ist. --Goesseln (Diskussion) 15:01, 22. Aug. 2019 (CEST)
Das Zitat (Urheberrecht) ist nicht als gemeinfrei deklariert. Das Bild fällt unter Panoramafreiheit (was auch nicht Gemeinfreiheit ist) bei dem u. a. sofern möglich der Name des*der Künster*in anzugeben ist § 63. Da dies bis jetzt noch nicht möglich war, war dies auch so zulässig. Es stellt sich die Frage, ob der Anfragende (ein Handwerker) im urheberrechtlichen Sinne als Urheber gilt. Es spricht aber sicher nichts dagegen den Namen sicher ist sicher zu ergänzen. Habitator terrae Erde 17:22, 22. Aug. 2019 (CEST)

Moin Kollegen! Es geht um folgendes Logo der US-amerikanischen Synthwave-Band The Midnight. Gehe ich recht in der Annahme, dass Gemeinfreiheit aufgrund nicht erreichter Schöpfungshöhe (bloßer Text bzw. Schriftreproduktion) vorliegt? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße --SafetyCard (Diskussion) 13:51, 27. Aug. 2019 (CEST)

Hier könnte bereits die Schriftart schutzwürdig sein. Zweifelsfrei kann ich nur sagen, dass das auf Commons nicht funktionieren würde, auf .de bin ich mir unsicher. --Quedel Disk 19:22, 27. Aug. 2019 (CEST)
Hm, ich hatte eigentlich auf PD-textlogo gebaut. Das ähnlich gestaltete Logo von Dirty Dancing läuft auf Commons auch als gemeinfrei. Aber gut, dann wohl erst einmal auf deWP hochladen. Trotzdem vielen Dank für die Antwort, Quedel! Grüße --SafetyCard (Diskussion) 10:18, 28. Aug. 2019 (CEST)
Dirty Dancing ist aber nur 2-farbig, kein Helligkeitsschimmer wie im obigen Logo. Aber ich bin auch kein Logoexperte. Du kannst es auch auf Commons probieren @SafetyCard: ;) --Quedel Disk 18:11, 28. Aug. 2019 (CEST)
Commons würde ich nicht probieren, dort wird ziemlich vogelwild gelöscht, erst Recht bei Logos (wobei dort mittlerweile sogar selbst geschossene Fotos nicht mehr sicher sind). -- Chaddy · D 18:41, 28. Aug. 2019 (CEST)

Hallo Kollegen, im Lemma Energiewirtschaft Litauens das ich grade nach und nach renoviere, wäre es sinnvoll, eine Übersichts-Grafik zu den gesamten Energieflüssen im Land einzubinden. Ich habe eine solche Grafik im Jahresbericht 2015 des Litauischen Energie-Institutes (Lietuvos Energetikos Institutas) für das Jahr 2014 gesehen ([4] S. 82 unten, Achtung: Dateigröße der ganzen pdf: 74 MB). Darf ich unsere Kollegen in der Grafikwerkstatt bitten, mit dieser Grafik als Grundlage eine in Deutsch übersetzte Fassung zu erstellen, die in das Lemma eingebunden werden kann? Grüße --92.72.215.72 07:52, 25. Aug. 2019 (CEST) Nachtrag: Worauf muß bei der Adaption (falls überhaupt erlaubt) geachtet werden, damit es urheberrechtskonform zugeht? --92.72.215.72 08:03, 25. Aug. 2019 (CEST)

Schwieriger Fall. Angesichts der Komplexität dieses Flussdiagramms würde ich hier von Schöpfungshöhe ausgehen. D.h. eine direkte Übernahmen/Übersetzung wäre nur nach Freigabe des ursprünglichen Urhebers möglich. Aus demselben Grund dürfte es ziemlich schwierig werden, eine eigene Grafik zu erzeugen, die dieselben Sachverhalte darstellt aber trotzdem so eigenständig ist, dass es keine urheberrechtliche Überlappung mit der Orginalgrafik gibt.
Die beste Lösung dürfte daher darin bestehen, einfach mal den Herausgeber dieses Berichts anzuschreiben und um eine Bildfreigabe für diese Grafik zu bitten. Die baltischen Länder sind solchen digitalen Dingen gegenüber ja recht aufgeschlossen. Und wenn die Grafik erstmal unter CC-BY-SA oder CC0 und idealerweise als SVG vorliegt, kann sie natürlich auch problemlos übersetzt werden. // Martin K. (Diskussion) 11:46, 25. Aug. 2019 (CEST)
Danke für die Antwort, Martin K.! Du schreibst: "Aus demselben Grund dürfte es ziemlich schwierig werden, eine eigene Grafik zu erzeugen, die dieselben Sachverhalte darstellt aber trotzdem so eigenständig ist, dass es keine urheberrechtliche Überlappung mit der Orginalgrafik gibt." Genau das war auch mein erster Gedanke, als ich die Grafik dort sah. Deswegen meine Anfrage hier. Sobald man die statistischen Daten nimmt, wie sie vorliegen, und diese als Grundlage für ein Flußdiagramm verwendet, kommt man bei genau der Grafik heraus, da gibt es fast keinen Gestaltungsspielraum (sofern man nicht auf wesentliche Aspekte in der Darstellung, wie z.B. Linienbreiten entsprechend der Größe des jeweiligen Energiestroms, oder eine systematische räumliche Gliederung in Primärenergie, Umwandlung und Endenergie) verzichten will. Es ist fast wie bei einer Landkarte. Und es bleibt m.E. nur die Farbgebung als frei wählbare Komponente.
Dein Vorschlag, dort anzufragen ist also wahrscheinlich der einzig gangbare Weg, eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Kann das bitte jemand von euch Urheberrechtsspezialisten machen? Ich finde mich in diesen Sachen nicht wirklich zurecht und habe keinerlei Erfahrung damit, wie ich das anstelle, damit auch etwas dabei herauskommt. Zudem spreche ich kein Litauisch, und mein Englisch reicht für so eine Anfrage auch nicht. Ich würde mich sehr über eure tätige Hilfe in dieser Sache freuen! An dem Lemma werkele ich ohnehin schon als Fachfremder fast auf mich allein gestellt. Viele Grüße --92.72.215.72 14:55, 25. Aug. 2019 (CEST)

Anders als Martin K. behauptet hat diese Grafik keine Schöpfungshöhe. Man kann sie auf Basis der Aufgabenstellung kaum anders gestalten, ein großer Spielraum für eine individuelle Schöpfung bleibt also nicht. Das sieht verwirrenderweise Martin K. genauso, weshalb ich seinen Beitrag oben nicht wirklich verstehe.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Grafik wirklich so gut geeignet ist für Wikipedia, da sie meinem Empfinden nach doch recht unübersichtlich ist. Evtl. kann man die angegebenen Daten anders besser und flexibler aufbereiten (z. B. in Form einer Tabelle). -- Chaddy · D 21:57, 25. Aug. 2019 (CEST)

Also, ich sehe das hinsichtlich Eignung und Nutzen für das Lemma grade andersherum: die Grafik macht die Daten aus einem Wust von unübersichtlichen statistischen Tabellen (die bei verschiedenen Quellen (z.B. der IEA oder bei den nationalen Energieinstituten/agenturen/ämtern/ministerien voliegen) einigermaßen übersichtlich und verständlich. Das muß man sich wie den Liniennetzplan des Personennahverkehrs einer Großstadt vorstellen, wo U-Bahn-, S-Bahn-, und Buslinien etc. dargestellt sind. Man sieht sofort, von wo nach wo man mit welcher Linie fahren kann, und wo man für ein bestimmtes Ziel umsteigen muß. Diese Informationen könntest Du alle theoretisch auch direkt den einzelnen Fahrplänen in Tabellenform entnehmen, aber probier das mal... Daher halte ich die Grafik für geeignet und wichtig für das Lemma. (Vereinfachte Tabellen aus denen man direkt die absoluten Zahlen abliest haben wir schon im Lemma, die wurden grade erst mit aktuellen Daten versehen.)
Von der Beurteilung, ob Schöpfungshöhe vorliegt oder nicht verstehe ich rein garnichts, da gehe ich nach Gefühl. Deswegen bitte ich ja grade euch hier das vorab auszudiskutieren und wenn nötig die Erlaubnis für eine Verwendung einzuholen. --94.220.163.148 14:05, 26. Aug. 2019 (CEST)

Ich fasse den Stand mal zusammen: Vielleicht wird eine Erlaubnis aus Litauen gebraucht, vielleicht auch nicht. Zwei Antworten, zwei Standpunkte. Und noch immer weiß ich nicht, wie eine solche Grafik in das Lemma kommt (also, rein technisch wüßte ich schon sie an ihren Platz zu bringen). Eine Erlaubnis in Litauen einzuholen traue ich mir nicht zu. Oder kann es am Ende sein, daß wir gar keine solche Grafik haben dürfen, weil dort schonmal jemand eine solche veröffentlicht hat? Darf ich sie vielleicht von Hand mit dem Zeichenstift aufmalen und dann eingescannt ins Lemma einbinden? Natürlich, die Arbeit mache ich mir nur, wenn das ganze hinterher nicht mit dem Verweis auf irgendein Urheberrecht wieder kassiert wird.--92.73.142.91 05:00, 9. Sep. 2019 (CEST)