Ersthelfer

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Die Erstversorgung umfasst als erste Linie der Rettungskette, die lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten kann, folgende Ersthelfer:

  • eine Person, die als zufälliger Helfer bei einem Notfall hilft (indem sie beispielsweise Erste Hilfe leistet)
  • Helfer vor Ort: notfallmedizinisch ausgebildete Personen, die als „organisierte Einrichtung örtlicher Erster Hilfe“ parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden und die basismedizinische Versorgung am Patienten bis zu dessen Eintreffen übernehmen – beispielsweise ein praktischer Arzt vor Ort, der Notfalldienst hat.

Nach deutschem Recht ist Ausgebildeter Ersthelfer eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.

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