Landkreistag Nordrhein-Westfalen

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband[1] der Kreise in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf[2].

Ihm gehören die 30 nordrhein-westfälischen Kreise, die Städteregion Aachen sowie als außerordentliche Mitglieder die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und der Regionalverband Ruhr an[3]. Der LKT NRW vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf den Gebieten Finanzen, Arbeit und Soziales, Wirtschaft, Gesundheit, Verbraucherschutz, Familie, Kinder und Jugend, Bauen und Verkehr, Umweltschutz sowie Sicherheit und Ordnung. Er setzt sich für die kommunale Selbstverwaltung ein und nimmt zu Gesetzen und Verordnungen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung Stellung[4].

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gemeinsamen Anliegen und Interessen seiner Mitglieder sollen vertreten werden. Der LKT NRW gibt dem Landtag und der Landesregierung Anregungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Erlassen, die die Kreise betreffen:

  • Er befasst sich mit Fragen der Organisation, der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungskraft der Kreise[5].
  • Er berät seine Mitglieder und erteilt Auskünfte.
  • Er sorgt für den Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern[6].
  • Er informiert die Öffentlichkeit über Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Kreise[7].
  • Der LKT NRW ist Mitglied im Deutschen Landkreistag in Berlin[8], welchem über die 13 bundesweiten Landkreistage der Flächenländer alle 295 (Land-)Kreise der Bundesrepublik angehören.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außerordentliche Mitglieder

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ des LKT NRW. Sie setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Delegierten der Kreise sowie der Städteregion Aachen und je einem stimmberechtigten Delegierten der drei außerordentlichen Mitglieder zusammen und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wählt den Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Landkreisversammlung legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest.
  • Der Vorstand besteht aus den 30 Landräten sowie dem Städteregionsrat. Außerdem gehört ihm der Leiter der Geschäftsstelle (Hauptgeschäftsführer) als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied an. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu sechs Mitglieder des Landtags als beratende Mitglieder hinzuziehen. Diese sollen Kreistagsmitglieder sein. Der Vorstand vertritt den Verband nach außen. Er bereitet die Landkreisversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
  • Die Fachausschüsse bereiten die Beschlüsse der Organe des LKT NRW vor und dienen dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisen.
  • Beim LKT NRW ist eine Vielzahl von themenbezogenen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen angesiedelt.

Geschäftsstelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschäftsstelle wird geleitet vom Hauptgeschäftsführer, der zugleich geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist. Der Hauptgeschäftsführer wird von der Landkreisversammlung auf acht Jahre gewählt und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung unter Aufsicht des Vorstandes. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Arbeit der Gremien des LKT NRW vorzubereiten und ihre Beschlüsse nach außen umzusetzen. Dazu hält sie laufend Kontakt zum Landtag und zur Landesregierung.

Personen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktueller Vorstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landkreistag NRW wird seit März 2023 durch folgende Personen vertreten:

Ehemalige Vorsitzende/Präsidenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Freiherr-vom-Stein-Institut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen ist Träger des Freiherr-vom-Stein-Instituts (FSI). Dies ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das FSI hat die Aufgabe, kommunal- und staatswissenschaftliche Grundlagenarbeit zu leisten und die Beziehung zwischen der kommunalen Praxis und den Kommunalwissenschaften zu pflegen.[17]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kommunaler Spitzenverband. In: bpb Politiklexikon online. 13. Januar 2023 (bpb.de [abgerufen am 8. März 2023]).
  2. Satzung des Landkreistags NRW, https://www.lkt-nrw.de/media/1028/satzung_des_landkreistages_nrw-mrz_2010.pdf
  3. §1, Satzung des Landkreistags NRW: https://www.lkt-nrw.de/media/1028/satzung_des_landkreistages_nrw-mrz_2010.pdf
  4. SGV § 58 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände | RECHT.NRW.DE. LKT NRW, abgerufen am 8. März 2023.
  5. Aufgaben | Landkreistag NRW*. Abgerufen am 8. März 2023.
  6. ORGANE / GREMIEN | Landkreistag NRW*. Abgerufen am 8. März 2023.
  7. Alle Meldungen | Landkreistag NRW*. Abgerufen am 8. März 2023.
  8. unmittelbare Mitglieder – Deutscher Landkreistag (DLT). Abgerufen am 8. März 2023.
  9. Der Landschaftsverband Rheinland – Partner der rheinischen Kommunen | LVR. Abgerufen am 8. März 2023.
  10. Der Direktor des LWL. Abgerufen am 8. März 2023.
  11. Süddeutsche Zeitung: Warendorfer Landrat Gericke neuer Landkreistag-Präsident. Abgerufen am 23. März 2023.
  12. Sina Zehrfeld: Olaf Gericke, neuer Präsident des Landkreistags NRW: „Wir brauchen keine Flüchtlingsgipfel der Ankündigungen mehr“. 21. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  13. Pusch Mitglied der Verbandsspitze des Landkreistags NRW - Kreis Heinsberg. Abgerufen am 23. März 2023.
  14. Andreas Müller zum 2. Vizepräsidenten des LKT NRW gewählt. In: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein. 4. März 2023 (siegen-wittgenstein.de [abgerufen am 8. März 2023]).
  15. SZ - Redaktion: Landkreistag NRW wählt Vorstand neu - Andreas Müller im Amt bestätigt. Abgerufen am 23. März 2023.
  16. Vorstand | Landkreistag NRW*. Abgerufen am 8. März 2023.
  17. Über das FSI*. Abgerufen am 8. März 2023.