Mecklenburg-Strelitzsche Districts-Husaren

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Die Mecklenburg-Strelitzer Districtshusaren um 1900

Die Mecklenburg-Strelitzschen Districts-Husaren waren Soldaten im Landespolizeidienst des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz.[1] Das Corps wurde zum 1. September 1798 als „Herzogliches Husaren Corps“ errichtet und war eine militärisch organisierte Landgendarmerie zu Pferde, einsatzbereit waren die Districtshusaren ab dem 1. Oktober 1798.[1][2] Das Herzogliche Husaren Corps lag in Neustrelitz in Garnison.

Vorgeschichte und Vorbilder

Vorgeschichte

Bereits im Mittelalter wurden sogenannte Polizeiordnungen erlassen, wie die Bützowsche Polizeiordnung vom 11. Dezember 1508. In dieser wurden Regeln für das allgemeine Zusammenleben aufgestellt. Mit einer Polizeiordnung im späteren Sinne hatte diese allerdings wenig gemein.

Auf Beschluss des Landtages in Sternberg vom Juni 1610 wurden sechs „Einspänniger“[3] zur Besoldung angenommen. Im selben Jahr treten diese „Einspänniger“ erstmals in Erscheinung, sie sind als die ersten berittenen Landgendarmen im Mecklenburger Land anzusehen. Als „Landeinspänniger“ dienten meist erfahrene Söldner und Hofknechte, die am 27. November 1610 vereidigt wurden. Ihren Dienst regelte die Gendarmerie-Instruktion vom 3. Dezember 1610, die erste derartige Einsatz-Instruktion für das Herzogtum Mecklenburg.[4] Zu dieser Zeit versahen schließlich sechs Landeinspänniger ihren Dienst. Diese wurden in Folge der Landesteilung von 1621 auf die Landesteile verteilt, jeweils drei Landeinspänniger dienten nun im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow.[4] Noch am 3. März 1627 wurden Landeinspänniger vereidigt, ihre Spur verlor sich allerdings in den Wirren und Schrecknissen des Dreißigjährigen Krieges, der Einsatz im Kriegsdienst ist wahrscheinlich. Erst 1649 traten die Landeinspänniger wieder in Erscheinung, Herzog Adolf Friedrich I. errichtet ein Kommando von 20 Landeinspännigern und einem Korporal, die von einem Leutnant kroatischer Herkunft geführt wurden. Wegen Streitigkeiten mit den Landesständen wird das Kommando im Dezember 1650 aber wieder aufgelöst, die Frage der finanziellen Unterhaltung führte mit zu dieser Entscheidung.[4] Der Herzog sollte sich nun auf die Errichtung eines stehenden Heeres konzentrieren, die Einspänniger wurden später hauptsächlich im Depeschendienst eingesetzt.

In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden Soldaten im Herzogtum Mecklenburg-Strelitz zu Landespolizeidiensten herangezogen. Sogenannte Trabanten und Soldaten zu Fuß übten gelegentlich solche Dienste im Land Stargard und Ratzeburg aus. Auch zur Unterstützung der Amtslandsreiter wurden diese Soldaten herangezogen, die Landesvisitationen galten hauptsächlich den Wirtshäusern und Krügen des Landes, da diese Bettler und Vagabunden gelegentlich beherbergten. Die Strelitzer „Leibgarde zu Pferde“ war von geringer Stärke, sie entsprach eher einer bürgerlichen Garde. Ähnlich sah es bei der „Garde zu Fuß“ aus, auch sie war fast gänzlich untauglich. Dies zeigte sich 1797 bei einem Ausbruchsversuch im Altstrelitzer Zuchthaus, hier versah die Garde zu Fuß den Wachdienst, musste aber folgend durch eine andere Nachtwache ersetzt werden, da sich die Garde als unzuverlässig erwies. Mitte des 18. Jahrhunderts traten die Landreiter in Erscheinung. Auch sie sollten das Fernbleiben von Bettlern, Vagabunden und anderen „losen verdächtigen Gesindel“ bewirken, und wenn notwendig diese an die Grenze verbringen. Die letzten Landreiter wurden noch im Jahr 1798 erwähnt. Erfahrungen aus dieser Zeit sollten später mit in die Bildung des Herzoglichen Husaren Corps einfließen.

Zietenhusar, Vorbild der Districtshusaren

Vorbilder

Im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin versahen um 1750 einige Landdragoner ihren Dienst. Diese Reiterpatrouillen wurden u. a. gegen vagabundierende Personen eingesetzt, auch die Klärung von Steuerangelegenheiten gehörte zu ihren Aufgaben.[5]

Das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin errichtete schließlich 1761 ein „Husarenkorps“, welches aber im Siebenjährigen Krieg stark dezimiert wurde. Diese Husaren wurden vom Rittmeister Distler angeführt, der später wegen Veruntreuung von Geldern des Husarenkorps und Desertation von sich reden macht.[6] Im Mai 1764 folgte die Abdankung der unberittenen Husaren, die berittenen Husaren wurden in Ludwigslust stationiert.[7] In den folgenden Jahren fielen den verbliebenen berittenen Husaren zunehmend Polizei- und Depeschendienste zu. Ein Grund war auch, dass der Mannschaftsbestand über die Jahre hinweg weiter reduziert wurde und ein militärischer Einsatz kaum mehr möglich war. Eine dieser Polizeiaufgaben im Amt Stavenhagen sorgte dann für die entsprechende Aufmerksamkeit bei den Ständen des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz. Das Erscheinungsbild der Schweriner glich denen Husaren die seit 1780 in Mecklenburg im II. Bataillon des preußischen Husaren-Regiments Nr. 2 unter Hans Joachim von Zieten dienten.

In der Rheinpfalz war 1732 eine „Husaren-Kompagnie“ zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung errichtet worden, diese war bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1780 u. a. in Kaiserslautern garnisoniert. In der Regel wurden staatliche, meist berittene Polizeitruppen jedoch seinerzeit als Dragoner bezeichnet, so das Polizeidragonerkorps des Herzogtums Oldenburg oder das „Jülicher Leichte Dragoner-Korps“, das 1781 in Stärke von 60 Mann aufgestellt wurde.[8]

Gründung und Organisation

(l.) Mecklenburg-Strelitzer Districtshusar um 1845, (r.) Mecklenburg-Schweriner Gendarmes um 1845

Ursprünglich sollten 12 Districtsjäger in den jeweiligen Distrikten ihren Dienst versehen, hierzu gab der Herzog am 16. August 1797 seine Zustimmung.[9] Schwierigkeiten mit den Ständen des Landes führten zur Verzögerung bei der Aufstellung. Vom 8. bis 10. März 1798 verhandelten die ständischen Deputierten in Neustrelitz mit der Regierung und dem Kanzleirat von Kamptz. Hierbei kamen die Schwierigkeiten im Bezug auf die Districtsjäger zur Sprache, es folgte der Vorschlag Districtsreiter anzustellen, da diese ihren Dienst zu Pferde ebenso gut ausüben konnten. Der Herzog wollte dem Corps das Ansehen eines Landesherrlichen Militärs geben und für Ausrüstung, Bewaffnung und Pferde aufkommen. Die Stände sollten für Löhnung, Futter und Mahl aufkommen. Beim Konvent zu Neubrandenburg am 21. April 1798 wurde dann beschlossen, einige Districtsreiter nach dem Vorbild der im Amt Stavenhagen bereits zum Einsatz gekommenen Mecklenburg-Schweriner Husaren anzunehmen. Die ausgewählten Districtsreiter sollten für sechs Jahre dienstverpflichtet werden.[9]

Bei den Districtsreitern handelte es sich nunmehr um Soldaten die Landespolizeidienste ausübten.[9]

Mit der Errichtung des Corps wurde Major Christian Friedrich Ferdinand Anselm von Bonin (* 16. Juni 1755 Magdeburg, † 14. Februar 1813 Neustrelitz), ein ehemaliger preußischer Leutnant des Regiments Gendarmes zu Berlin, der bereits seit 1786 im herzoglichen Diensten stand beauftragt.[2] Der Major veranschlagte die voraussichtlichen Kosten zur Errichtung des Corps mit 1900–2000 Reichsthaler, die durch den Herzog übernommen wurden. Eine Folge war, das die Pferde der „Garde zu Roß“ zur Kostenkompensation abgeschafft wurden.

Major v. Bonin rekrutierte das Personal zum Teil aus der Garde zu Roß. Von dieser Garde waren allerdings nur noch drei ehemalige Angehörige verfügbar, wovon einer bereits im August wegen Krankheit ausfiel und einer im Oktober wegen Trunkenheit entlassen wurde. Die übrigen Husaren rekrutierte von Bonin aus verschiedenen Berufen vom Reitknecht und Kutscher bis hin zum Bäckermeister. Auch meldeten sich noch zwei Vizegardereiter für den Dienst. Das Alter der Freiwilligen lag zwischen 20 und 40 Jahren. Die vertragliche Anstellung war auf sechs Jahre festgelegt, man wollte im Jahr 1804 dann prüfen ob sich das Corps bewährte. Zum 1. September 1798 war die Aufstellung abgeschlossen. Am 5. September dankt der Herzog dem Major Bonin in einem persönlichen Schreiben, in diesem wurde auch die Namensgebung festgelegt, das Corps sollte von nun an als „Herzogliches Husaren Corps“ bezeichnet werden.

Die Vereidigung der Husaren erfolgte am 26. September 1798, vor dem Herzoglichen Geheimen Rats- und Regierungskollegium. Bei der Vereidigung wurde den Husaren ein besonderer herzoglicher Erlass eröffnet, in diesem waren die Verhaltensrichtlinien festgelegt. Sie wurden dahingehend ermahnt: „sich vorzüglich ordentlich, sittlich, und pflichtgemäß zu betragen[10], bei Verstoß gegen diese Verhaltensregeln drohten Fuchtel (strenge Beaufsichtigung) oder Entlassung.

Die Truppe bestand anfänglich aus einem Wachtmeister und 12 Districtsreitern und war militärisch organisiert, aber ausschließlich für Polizeizwecke und nicht zur Landesverteidigung vorgesehen. Ihr Einsatz sollte vorwiegend der „Hemmung jeder Art von Bettelei und Vagabundieren“ gelten.[2][9]

Am 12. September erlässt der Herzog die „Bettler-, Vagabunden- und Armenverordnung“, diese regelte auch die kommende Tätigkeit der Husaren. Major von Bonin verfasste am 25. September die „Instruktion für die Husaren“, unter anderem diente ihm die herzogliche Verordnung vom 12. September als Vorlage. In den Instruktionen war festgelegt, dass der Husar innerhalb von 24 Stunden mindestens 2 Meilen zurückzulegen hat. Innerhalb des Distriktes sollten die Grenzorte zweimal im Monat bestreift werden, die anderen Ortschaften einmal im Monat. Diese Instruktionen sollten bis 1855 gelten, bis sie durch neue ersetzt wurden.

Am 1. Oktober 1798 nahm das Herzogliche Husaren Corps schließlich seine Tätigkeit auf, sechs Husaren wurden in die neu geschaffenen Distrikte des Landes entsandt. Der Wachtmeister und die sechs anderen Husaren verblieben in der Residenzstadt, sie dienten als Ablösung bzw. zur Bestreifung des Residenzdistriktes, auch der Ordonnanzdienst gehörte von nun an zu ihren Aufgaben.

Die Entlohnung war gesondert geregelt, der Wachtmeister erhielt im Monat 8 Reichsthaler, die Husaren 3 Reichsthaler und 24 Schilling. Die ehemaligen Gardereiter erhielten weiterhin ihre 5 Reichsthaler, der ehemalige Holzwärter Kehtel erhielt seine 50 Reichsthaler im Jahr, ebenfalls wie bisher. Den Districtshusaren wurden außerdem Vergünstigungen zugestanden, so die Steuerfreiheit, ein Holzdeputat, kostenfreie Arztversorgung inklusive der notwendigen Medizin. Die verheirateten Husaren erhielten Gärten zur Selbstversorgung zugewiesen. Auch an die Versorgung der Dienstpferde wurde gedacht, so erhielt der Husar während des Dienstes im Distrikt für dieses täglich 20 Schilling, der Wachtmeister erhielt 32 Schilling.

Mit der Landesverordnung vom 4. Januar 1805 wurde schließlich das Herzogliche Husaren Corps auf unbegrenzte Dauer errichtet, die sechsjährige Bewährungszeit und deren positiver Verlauf hatte den Entschluss des Herzoges nochmals bestärkt.[11]

Im Staatskalender von 1814 wurde dann erstmals die Bezeichnung „Districts- und Ordonnanz-Husaren“ genannt. Es ist davon auszugehen, dass diese Namenswahl zur besseren Unterscheidung zu dem im Jahr 1813 aufgestellten Mecklenburg-Strelitzschem Husaren-Regiment dienen sollte. Die Bezeichnung Districtshusaren war allerdings bereits seit den Anfangsjahren präsent.

Gliederung

Major von Bonin wurde anfänglich die Leitung des Corps übertragen, offiziell wurde er aber erst am 4. Juli 1800 mit der Position des Chefs betraut, und von nun an mit 200 Reichsthaler jährlich besoldet. 1794 erhielt von Bonin ein Patent als Kammerherr sowie als Major der Garde zu Pferde des Herzogs Friedrich Karl, 1802 folgte dann die Beförderung zum Oberst. 1808 wurde er Chef des Neustrelitzer Truppenkontingents und nahm 1812 als Bataillonskommandeur des Strelitzer-Rheinbundkontingents[12] am Russlandfeldzug Napoleon Bonapartes teil, kehrte jedoch im Januar 1813 schwer erkrankt nach Neustrelitz zurück, wo er kurz darauf verstarb.

Erster Wachtmeister des Corps wurde der preußische Unteroffizier Karl Ludwig Fallmer (* 3. März 1740 in Fürstenwalde, † 29. August 1807 in Neustrelitz), der 1798 bereits 57 Jahre alt war und bei den Zietenhusaren gedient hatte. Fallmer kam auf Empfehlung des Rittmeisters von Warburg zum „Herzoglichen Husaren Corps“. Der Unteroffizier galt als sehr zuverlässig und im Umgang mit Untergebenen bestens geschult.

Anbei die namentliche Aufstellung der 12 Husaren aus der Zeit der Errichtung des Corps: Husar Peters, Mumm, Rinck, Wasmund, Fischer, Tolch, Lemke, Schulz, Kehtel, Fertig, Bock und Borchert.

In Folge des Befreiungskrieges wurden die Husaren zum Teil als Unteroffiziere in das „Mecklenburg-Strelitzsche Husaren-Regiment“ eingegliedert.[13] Insbesondere der Leutnant Schüßler von den Districtshusaren beteiligte sich intensiv an der Ausbildung im vorgenannten Regiment.[13]

1849 wurden die Districts- und Ordonnanz-Husaren von einem Wachtmeister geführt, Wilhelm Roloff wurde von zwei Unteroffizieren unterstützt, in den folgenden 1850er Jahren befehligte u. a. der Neustrelitzer Premier-Lieutenant Scheel die Districhtshusaren.[14][15]

1867 hatte Hauptmann Adolf Freiherr von Seckendorff (* 9. März 1829 in Trier, † 18. Juni 1878 in Neustrelitz) das Kommando über die Districtshusaren inne, unterstützt wurde dieser von Wachtmeister Seifert und dem Unteroffizier Renter, letzterer ist zu diesem Zeitpunkt in Schönberg stationiert. Für das körperliche Wohlergehen der Husaren sorgte Medizinalrat Dr. Köppel.

Der Mannschaftsstand wurde anfänglich kontinuierlich ausgebaut, während dieser später nahezu konstant blieb, wie folgende Aufstellung zeigt.[2]

Jahr Mannschaftsstand 1798–1883
1798 ein Offizier, ein Wachtmeister, 12 Husaren.
1808 ein Offizier, ein Wachtmeister, ein Unteroffizier und 18 Husaren
1809 Vermehrung um ein Unteroffizier,
vier Husaren zur Abgabe und Beorderung ins Fürstentum Ratzeburg
1809 Vermehrung um sechs Husaren,
zum Wachdienst am Residenzschloss Neustrelitz abgestellt
1813 das Korps wächst auf 33 Husaren
1824 ein Wachtmeister, zwei Unteroffiziere, 22 Husaren
1849 ein Wachtmeister, zwei Unteroffiziere, 22 Husaren
1855 ein Offizier, ein Wachtmeister, zwei Unteroffiziere, 22 Husaren
1859 ein Offizier, ein Vice-Wachtmeister, 1 Unteroffizier, 22 Husaren
1859 ein Offizier, ein Vice-Wachtmeister, 1 Unteroffizier, 22 Husaren
1859 ein Offizier, ein Vice-Wachtmeister, 1 Unteroffizier, 22 Husaren
1867 ein Offizier, ein Wachtmeister, ein Unteroffizier, 24 Husaren
1867 ein Offizier, ein Wachtmeister, ein Unteroffizier, 24 Husaren
1883 zwei Wachtmeister, 14 Husaren und 15 Fußgendarmen

Unterstellung

Die Districtshusaren und Fußgendarmen unterstanden dem jeweils im Stationsbereich zuständigen Landespolizei-Districts-Commissarius.[16] Der Commissarius wurde von der Landes-Regierung bestellt, der nunmehr mit der Beaufsichtigung und Führung der Districtshusaren bzw. Fußgendarmen betraut wurde. Zum direkten Vorgesetzten der Gendarmen und Districtshusaren war der Kommandeur und der Wachtmeister bestimmt, jeweils ein Wachtmeister für das Herzogtum Strelitz und ein Wachtmeister für das Fürstentum Ratzeburg. Die Disziplinarstrafgewalt oblag dem vorgesetzten Offizier, Verstöße gegen Disziplin und die Dienstpflichten konnten so gleich geahndet werden. Im Gegensatz zu den Schweriner Gendarmen, die vollständig der Militärgerichtsbarkeit unterstanden, unterlagen die Strelitzer Gendarmen in allen Rechtssachen den ordentlichen Gerichten.[16]

Einsätze und Chronik

Verordnung vom 12. September 1798, Grundlage für die erste Instruktion der Districtshusaren

Major von Bonin ließ sich anfänglich genau über die Einsätze berichten. Dazu zählte auch, die Beschwerden von den Husaren und über die Husaren einer genauen Prüfung zu unterziehen.[17] Erste derartige Berichte erreichten von Bonin bereits am 27. Oktober 1798.[17] Die neuen Passkontrollen führten zu allerlei Schwierigkeiten, da viele ohne Pass durch das Land reisten. Die Rapporte zeigten aber auch, dass sich der Einsatz der Districtshusaren bereits positiv auswirkte. Ihr Auftreten sorgte dafür, dass sich das Gesindel – wie es zeitgenössisch berichtet wurde – weitgehend fernhielt. Allerdings nahm die Not der Menschen in Mecklenburg um 1800 weiterhin zu, damit bot sich der ideale Nährboden für Kriminalität, was sich auch in den Einsätzen der Husaren bemerkbar machen sollte. Besonders die Krüger erhielten in den Anfangsjahren die intensive Aufmerksamkeit der Districthusaren.

Das Herzogliche Husaren Corps bzw. die Districts- und Ordonnanz-Husaren waren mit folgenden Aufgaben betraut:[9][10]

  • Verfolgung von Verbrechen.
  • Das Einfangen von Deserteuren.
  • Einheimische und fremde Bettler fernzuhalten, sowie alle weiteren unerwünschten Personen.
  • Die Passkontrolle.
  • Abschiebung der verdächtigen Personen über die Landesgrenzen hinweg.
  • Die Krüge auf verdächtige Personen revidieren zu lassen.
  • Kontrolle der Jahrmärkte im Distriktsbereich.
  • Überwachung und Verhinderung des Handelns mit verbotenen Waren, falls notwendig die Beschlagnahme durchzuführen.
  • Überwachung des Rauchverbots in der Öffentlichkeit innerhalb der Ortschaften, insbesondere um Brände an Strohbedeckten Häusern zu verhindern. Bei Weigerung folgte die Wegnahme der Pfeife o. ä. und Übergabe an das zuständige Amt.

Zusammenstöße mit der Landbevölkerung blieben nicht aus, die Districtshusaren waren des Öfteren gezwungen körperliche Gewalt anzuwenden, auch der Gebrauch des Säbels war keine Seltenheit. 1801 wurde einer der Husaren von einem Bauernknecht derart in den Arm gebissen, dass er längere Zeit dienstunfähig war.[17] Konflikte gab es auch mit den Amtslandreitern, diese sahen in den Districtshusaren die unliebsame Konkurrenz.

Seit 1805 war es möglich, die von den Districtshusaren in Gewahrsam genommenen Vagabunden und Bettler dem Altstrelitzer „Landesarbeits-, Zucht- und Irrenhaus“ zuzuführen. Eine Maßnahme mit Abschreckungseffekt, denn zu der damaligen Zeit waren diese Einrichtungen eher ein Ort des Schreckens. Wurde ein Bettler erstmals aufgegriffen, übergab ihn der Husar an die Ortsobrigkeit zur erstmaligen Verwarnung. Wenn der selbige Bettler vom Husar erneut angetroffen wurde, verbrachte man ihn ins Gefängnis und er musste mit körperlicher Züchtigung rechnen. Beim dritten antreffen folgte eine Strafe von zwei Jahren Landesarbeitshaus.[18] Ähnlich wurde mit dem „fahrenden Volk“ umgegangen, es folgte die Abschiebung und das Betretungsverbot für das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Beim vierten Verstoß gegen das Betretungsverbot wurde eine lebenslange Strafe im Strelitzer Landesarbeitshaus verhängt[18], eine drakonische Strafe im Verhältnis zum vorgeworfenen Vergehen.

Von 1809 an wurde das Land Ratzeburg von den Districtshusaren beritten. Die Husaren waren vorerst nicht dauerhaft im Fürstentum Ratzeburg stationiert, eine dauerhafte Stationierung folgte erst Jahre später.

Am 13. März 1813 wurde zwischen Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin eine Vereinbarung geschlossen, diese ermöglichte dem jeweils anderen auf dem fremden Territorium, in der Nähe der Landesgrenze, die Gastwirtschaften bzw. verdächtigen Personen zu kontrollieren und diese ggf. zu verhaften. Die Strelitzer Districtshusaren waren von jetzt an befugt, auch auf Schweriner Landesgebiet – in Grenznähe – zu agieren.

In den Jahren 1813–15 beteiligten sich auch die Districtshusaren am Kampf gegen die französische Besatzung. Aufgrund ihrer Befähigung wurden einige von ihnen zu Unteroffizieren ausgebildet, sie kämpften dann in den Reihen des Mecklenburg-Strelitzisches Husaren-Regiments. Dem Wachtmeister bzw. Sekondeleutnant Schüßler wurden die Rekruten überstellt, um diese für den Kampf auszubilden.[13] Sekondeleutnant Schüßler diente später auch in der 4. Eskadron des „Mecklenburg-Strelitzisches Husaren-Regiments“. Schüßler wurde im Gefecht bei Möckern schwer verwundet, er starb am 16. Oktober noch auf dem Schlachtfeld.

Nach den Befreiungskriegen hatten wieder die ordnungspolizeilichen Tätigkeiten Priorität. Die Aufgaben der Husaren wurden in den folgenden Jahren an die im Land vorgefundenen Gegebenheiten angepasst. Diese umfassten u. a. die Überwachung des Wegezustandes im Land und die Einhaltung von landesherrlichen Verordnungen.

Der sogenannte Forstfrevel war ebenfalls ein Delikt mit dessen Verfolgung die Districtshusaren betraut wurden. Der sogenannte Forstschutz war Bestandteil des täglichen Dienstes, diese Aufgabe wurde in der herzoglichen Verordnung betreffend des Forstfrevel vom 1. März 1842 geregelt. Dazu gehörte die Überwachung des verdächtigen Verkehrs mit Holz und das ungewöhnliche Ein- und Fortbringen des Holzes zu ungewöhnlichen Zeiten.[19] Hinzu kam die Teilnahme an den Haussuchungen bzw. Umsuchungen, sofern genügend Verdachtsgründe vorlagen.

Die Districtshusaren erhielten im Frühjahr 1849 erstmals Verstärkung bei der Ausübung der Polizeidienste im Strelitzer Land. Am 22. Februar 1849 wurde das „Korps der Fußgendarmen“ errichtet, anfänglich mit einem Mannschaftsbestand von zehn Gendarmen, bei denen es sich um ehemalige Soldaten des Strelitzer Infanterie-Bataillons handelte.

Aufgegriffene Bettler und Landstreicher wurden von den Districtshusaren an die zuständigen Behörden übergeben, Grundlage war die Verordnung von 1798 bzw. die Ergänzung von 1805. Diese Verfahrensweise führte zunehmend zu Unstimmigkeiten, so wurde der in Gewahrsam genommene entweder gleich wieder entlassen oder schnellstmöglich abgeschoben. Was allerdings nicht den herzoglichen Erlassen entsprach. So wurde in der Bekanntmachung vom 20. April 1850 nochmals bestimmt, dass die Aufgegriffenen : „nicht ohne weiteres zu entlassen, resp. über die Grenze transportieren zu lassen, sondern sie den bestehenden Gesetzen gemäß zur Untersuchung und dem Befinden nach zur Bestrafung zu ziehen.[20] Die Anordnung galt insbesondere für die Dominalämter und die Gutsobrigkeiten. Die „Armen-Polizei-Verwaltung“ spielt in dieser Zeit eine entscheidende Rolle, sie organisierte auch den Einsatz der Districtshusaren und der Fußgendarmen.[21]

1855 wurde eine neue „Einsatz-Instruktion“ erlassen, das Corps hatte von nun an als „Landespolizei-Institut zur Handhabung der Polizei in Großherzoglichen Landen nach Maßgabe der Instruktion mitzuwirken“ und „gemäß seiner militärischen Organisation Ordonannzdienste zu leisten“, nachfolgend verlor die aus der Gründungszeit stammende Instruktion ihre Gültigkeit.

In den 1860er Jahren wurden die Districtshusaren auch zur Unterstützung der Zollbeamten des Landes herangezogen, und mit der Mitaufsicht und Kontrolle des Zollgrenzverkehrs beauftragt.[22] Was allerdings der ausdrücklichen Zustimmung der Stände bedurfte, da diese die Instruktionen erteilten.

Zum 1. August 1862 trat eine neue Chaussee-Polizei-Ordnung in Kraft, die vorher gültige von 1855 erwies sich als unzureichend und nicht mehr zeitgemäß. In dieser wurden auch die Aufgaben der Districtshusaren und Gendarmen neu geregelt. Die Districtshusaren hatten somit auf die Einhaltung der Verordnung zu achten, insbesondere durch Überwachung und Kontrolle der Chausseegeld-Hebestellen, der Gasthöfe an den Chausseen und der dortigen Ausspannungen.[23] Der Beritt umfasste im Jahr 1856 die Chausseen Dannenwalde – Neustrelitz, Neustrelitz – Neubrandenburg, Neubrandenburg – Friedland, Neubrandenburg – Woldek – Wolfshagen und die Chaussee Neubrandenburg – Treptow an der Tollense .

Am 16. Januar 1867 verstarb der Vize-Wachtmeister Collin in Schönberg. Der Wachtmeister hatte lange Jahre die Führung der Districtshusaren im Schönberg inne, er wurde am 22. Januar mit militärischen Ehren beigesetzt.[24]

Während des Krieges 1870/71 gegen Frankreich, wurde für die Truppen unter Befehl des Großherzoges Friedrich Franz II. zu Mecklenburg-Schwerin ein Feldgendarmerie-Detachement errichtet. Unter dem Befehl des Schweriner Premierleutnants von Weltzien kamen auch drei Strelitzer Districtshusaren zum Einsatz.[25]

Am 1. Juni 1876 verstarb Caroline zu Mecklenburg. Die Districtshusaren stellten für den Trauerzug am 7. Juni ein Detachement.[26] Sie begleiteten den fürstlichen Leichenwagen von Neustrelitz bis zur Schlosskirche Mirow, wobei die Husaren voran des Trauerzuges ritten und auch den Abschluss des Trauerzuges bildeten.

Die Befugnisse der Districtshusaren wurden im Laufe der Jahrzehnte ihres Bestehens erheblich erweitert. Insbesondere die ordnungspolizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit Tanzveranstaltungen stellten immer wieder neue Herausforderungen dar. So waren sie berechtigt bei Schlägereien, groben Unfug und zu lauter Tanzmusik einzuschreiten, was auch die sofortige Beendigung solcher Veranstaltungen mit einschloss.[27] Der Handel mit Wild unterlag ebenfalls der Aufsicht der Districtshusaren, und falls notwendig die Beschlagnahme durchzuführen.[28]

Nicht nur die Aufklärung kleinerer Vergehen gehörten zum Dienstalltag der Districtshusaren, wie die erfolgreiche Aufklärung eines schweren Diebstahls vom Juli 1893 zeigte. Am 13. Juli 1893 wurde in Selmsdorf ein schwerer Einbruchdiebstahl verübt, bei dem neben 40 Mark auch Goldschmuck und Bekleidung gestohlen wurden. Der bestohlene Hauswirt Lohse erstattete daraufhin bei dem in Selmsdorf stationierten Districtshusaren Kliege Anzeige wegen des Diebstahls. Der Verdacht fiel bald darauf auf einen Bediensteten des Herrn Lohse, dieser hatte sich bereits Richtung Lübeck aufgemacht. Districtshusar und der Geschädigte nahmen die Verfolgung auf, vorher hatten diese bereits nach Lübeck telegrafiert und die dortigen Behörden informiert. In Lübeck angelangt, konnte Husar Kliege den Täter schließlich in der Zentral-Herberge Lederstraße Nr. 3 festnehmen. Geld und Wertsachen wurden aufgefunden und der Täter konnte nach Schönberg verbracht werden. Seine Dankbarkeit brachte der Herr Lohse schließlich in einer Anzeige im Wochenblatt zum Ausdruck.

Übersicht der Straftaten des Jahres 1899
Übersicht der Verhaftungen des Jahres 1899
Berittener Feldgendarm, auch die berittenen Berufs-Gendarmen aus Mecklenburg-Strelitz wurden in die Feldgendarmerie-Einheiten eingegliedert.

Statistiken der Jahre 1899–1901 zeigen in welchem Umfang die Strelitzer Districtshusaren bzw. Fußgendarmen tätig wurden:[29]

Jahr Verhaftungen Anzeigen
1899 516 1062
1900 492 1091
1901 602 1230

Auch Anfang des 20. Jahrhunderts hatte sich an der Bekämpfung des Vagabundentums kaum etwas geändert. So weist die Abteilung des Inneren des Mecklenburg-Strelitzer Ministeriums – im zeitgenössischen Vokabular – am 17. Dezember 1909 darauf hin: „dass sich das Zigeunerunwesen wieder in diesen Jahren stärker bemerkbar macht […] so werden die Ortsobrigkeiten auf die Bekanntmachung vom 3. Januar 1906 erneut hingewiesen […] die Anwesenheit von Zigeunerhorden telefonisch oder telegraphisch dem Landespolizei-Districts-Commissarius zu melden.[30]

Am 23. Juni 1910 trat im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz eine neue Verordnung in Kraft, in dieser war die rechtliche Unterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit geregelt. In dieser Verordnung heißt es: „die Mitglieder der Großherzoglichen Gendarmerie sind Personen des Soldatenstandes. Sie unterstehen nicht nur den Reichs- und Landesstrafgesetzen sondern den Kriegsartikeln, und dem Militärstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches…“. Bereits im Oktober 1900 wurde zwischen dem Königlich Preußischen Kriegsministerium und dem Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Militärdepartement eine Vereinbarung getroffen, sie regelte die Unterwerfung unter die Militärgerichtsbarkeit. Die Vereinbarung ermöglichte auch dem Kommandeur der Strelitzer Gendarmerie niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Diese Verordnungen hatten unmittelbare Auswirkungen auf die Einsatztätigkeit der Districtshusaren und der Fußgendarmen. 1908 wurde die Vereinbarung des Jahres 1900 nochmals ergänzt.

Neben den polizeilichen Aufgaben, erledigten die Husaren auch vielfach Botendienste für die herzogliche Familie und die Landesbehörden. Eine Aufgabe die vor der Errichtung des „Herzoglichen Husaren Corps“ sogenannte „Landreiter“ und „Einspänniger“ erledigten, letztere traten zum ersten Mal im frühen 17. Jahrhundert in Erscheinung.

In der letzten Phase ihres Bestehens, waren die Districtshusaren vielfach mit repräsentativen Aufgaben betraut worden. Wie in der Anfangszeit des Corps, spielte auch hier das imposante Erscheinungsbild eines Husaren zu Pferde eine entscheidende Rolle.

Mit der Eingliederung in die „Mecklenburg-Strelitzsche Land-Gendarmerie“ endete auch die über 100-jährige Einsatzgeschichte der Districts- und Ordonnanz-Husaren. Von nun an dienten die Districtshusaren als berittene Gendarmen, ihren Dienst in den Distrikten verrichteten sie aber wie bisher. Der Erste Weltkrieg hielt dann neue Herausforderungen bereit, ein Teil der berittenen Gendarmen wurden im Jahr 1914 zum Kriegseinsatz herangezogen.

In der Mobilmachungsplanung von 1914 waren zwei Gendarmerie-Wachtmeister, zwei berittene Gendarmen und zwei Fußgendarmen verzeichnet, sie sollten in den Formationen der Feldgendarmerie zum Einsatz kommen.[31] Es folgte der Einsatz in den mecklenburgischen Regiments-Verbänden, hier versahen die Strelitzer Gendarmen ihren Dienst zusammen mit den 20 berittenen Gendarmen aus Schwerin.

Im Mai 1917 wurden dann die Berufs-Gendarmen aus den Feldgendarmerie-Formationen zurückgezogen, an ihre Stelle traten Unteroffiziere aus den Regimentsverbänden.[32] In der Folgezeit wurden die Gendarmen zur Bewachung von Kriegsgefangenen in den Garnisonen eingesetzt. Hinzu kam der Schutz von Verkehrsanlagen und industrieller Anlagen im Heimatgebiet, ein entsprechender Befehl vom Generalkommando des IX. Armeekorps erging Mitte des Jahres 1917 an die Schweriner und Strelitzer Dienststellen der Gendarmerie.[32] Dieser Befehl wurde dementsprechend bis zum Kriegsende umgesetzt.

Distrikte

Das Land war bis 1808 in sechs Distrikte unterteilt, die im selben Jahr auf acht Distrikte erweitert wurden.[2] Im Jahr 1869 waren die Zuständigkeitsbereiche wiederum in sechs Districte aufgeteilt, die Aufsicht über die Districtshusaren bzw. Fußgendarmen übernahm ein bestellter Commissarius.[33] Nach Schönberg und Ratzeburg wurden – jeweils am 1. Mai und am 1. November – von Neustrelitz ausgehend Districtshusaren zum Dienst entsendet. Das änderte sich erst im Januar 1875, ab diesem Zeitpunkt wurden in Schönberg und Ratzeburg die Districtshusaren dauerhaft stationiert. Die zu dieser Zeit im Fürstentum Ratzeburg diensttuenden Districtshusaren Köster, Tabbert und Garz verabschiedeten sich im Zuge der Umstellung auf die dauerhafte Stationierung, mit einer recht ungewöhnlichen Mitteilung im Wochenblatt: „Bei unserer plötzlichen Abberufung aus dem Fürstenthum Ratzeburg, zwecks Stationierung, sagen wir denjenigen Schulzen, Hauswirthen und Krügern, wo wir stets freundliche Aufnahme gefunden, unsern besten Dank und zu gleicher Zeit, sowie allen Freunden und Bekannten ein herzliches Lebewohl.[34]

Die Anzahl der Distrikte war von den landespolitischen Gegebenheiten bzw. den landespolizeilichen Notwendigkeiten abhängig, die Einteilung änderte sich während der Wirkenszeit der Distictshusaren mehrfach.

Karte aus dem Jahr 1908 des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz

Distrikte 1855

Distrikte 1869

  • I. Strelitzer Distrikt, Commissarius Kammerherr von Fabrice
  • II. Mirower Distrikt, Commissarius Drost Schröder
  • III. Fürstenberger Distrikt, Commissarius Bürgermeister Rath Bahr
  • IV. Feldberger Distrikt, Commissarius Drost u. Kammerherr von Oertzen
  • V. Friedländer Distrikt, Commissarius Stadtrichter Plettner
  • VI. Stargarder Distrikt, Drost, Commissarius Kammerherr von Fabrice

Distrikte 1881

  • I. Strelitzer Distrikt
  • II. Mirower Distrikt
  • III. Wesenberger Distrikt
  • IV. Fürstenberger Distrikt
  • V. Feldberger Distrikt
  • VI. Woldegker Distrikt
  • VII. Friedländer Distrikt
  • VIII. Stargarder Distrikt
  • IX. Neubrandenburger Distrikt
  • X. Schönberger Distrikt (Station Schönberg, Nebenstationen Selmsdorf und Schlagsdorf)

Uniform

Neustrelitzer Districtshusar zu Pferde, in Sommeruniform im Jahr 1905
Uniform des Districtshusaren Georg Woisin um 1900
Tschako um 1900

Herzog Karl war bestrebt dem Korps das Ansehen eines „Landesherrlichen Militärs“ zu geben, welches in der Uniformierung ebenfalls zum Ausdruck gebracht werden sollte. Die Wahl fiel auf die schmuckvolle Husarenuniform, sie orientierte sich am Waffenrock der preußischen Zietenhusaren, die seinerzeit auch im Mecklenburger Land garnisonierten.[35] Auch das Erscheinungsbild der Mecklenburg-Schweriner Husaren hatte sicherlich Einfluss auf die Entscheidung. Ihr Aussehen orientierte sich ebenfalls am Uniformrock der Zietenhusaren. Anhand einer Ausrüstungs- und Bekleidungsabrechnung von 1787 kann man dieses nachvollziehen, denn auf dieser ist ein Husar im typischen Zietenschen Uniformrock abgebildet.[36]

Hinzu kam das Husaren zu der Zeit als kampfstarke Truppe galten, dass hieraus resultierende respekteinflössende Erscheinungsbild dürfte sich positiv im ländlichen Polizeidienst ausgewirkt haben.

Die Uniform bestand mit geringen Abweichungen bis Oktober 1905 aus einem roten Dolman, besetzt mit 18 Schnurreihen,[37] einem blauen Pelz[38] und blaue Hosen. Dolman und Pelz besaßen eine weiße Verschnürung, Kragen und Aufschläge waren von blauer Farbe, am Kragen mit silberner Borte bzw. den schmalen Tressen. Die weiß-blaue Schärpe der Husaren, war mit offenen Quasten verziert. Der Aufschlag am Pelz war wiederum aus schwarzen Lammfell, anfänglich mit weißen Lammfell gefüttert, später mit rotem Tuch. In der Anfangszeit besaßen die Husaren noch einen hellblauen Mantel, der später durch einen schwarz-grau-melierten ersetzt wurde. Der Pelz wurde nur in der Winterperiode (1. Oktober bis 30. April) und zur Paradeuniform getragen. Den Pelz trug man zur Parade über den Dolman, an der linken Schulter mit Behang, bestehend aus weißer Schlaufe, Knebel und Quasten. Ferner gehörte eine Schärpe aus hellblauen Schnüren mit weißen Quasten und Knoten zur Paradeaustattung.[39]

Das Beinkleid war aus blauem Tuch gefertigt und mit Reitleder besetzt. Anfänglich werden Überknöpfhosen getragen, hierzu die hohen Stiefel. Später werden lange Reithosen eingeführt, ab den 1870er Jahren dann die Reithosen mit den hohen Reitstiefeln.[9]

Von besonderem Interesse ist die Galauniform bzw. die Ausrüstung des Wachtmeisters. Am Dolman und Pelz der silberne Schnurbesatz, die Knöpfe versilbert, ebenso das bekrönte herzogliche Monogramm auf Säbeltasche und Kartusche. Außerdem war dieser Wachtmeister mit einem Säbel ausgestattet, der gänzlich aus Silber gefertigt war.[9] In der Anfangszeit trug der Wachtmeister noch eine hellblaue ungarische Pekesche, mit versilberten Knöpfen, weißen Schnüren und dem blauen Samtkragen. Mit dem Ende der Befreiungskriege fällt diese allerdings weg.

Bis 1808 trugen die Husaren eine schwarze Bärenfellmütze mit rotem Kolpak, die anschließend durch einen schwarzen Filztschako in russischer Form nach preußischen Vorbild ersetzt wurde, dieser ausgestattet mit runder Nationale und einer Messingagraffe, welche beim Wachtmeister vergoldet war.[39] Im späteren Verlauf wurde die blau-gelb-rote Landeskokarde und der Messingstern mit eingesetzten Landeswappen eingeführt.

Um 1870 wurde der Tschako zeitweise durch das Käppi nach österreichischen Muster ersetzt, diese wurden während des Einsatzes mit einem schwarzen Wachstuchüberzug geschützt. Bei Paraden schmückte man das „Käppi“ mit einem schwarzen Haarschweif, der hinter der Kokarde aufgesetzt wird. Zu Festivitäten des herzoglichen Hauses trugen die Husaren auch ihre alten Kopfbedeckungen, so die Bärenfellmütze und der alte Tschako aus den 1840er Jahren, diese mit Kordon, Quast bzw. Federbusch geschmückt.[39] Der Tschako, den die Distriktshusaren bis zu ihrer Auflösung tragen, bestand im Gestell aus einer Aneinanderreihung von Rohrstäbchen, diese mit rotem Tuch überzogen, zwischen den Stäbchen durchgesteppt, der Deckel nebst Vorderschirm und Hinterschirm war aus schwarzem Leder gearbeitet, ebenso das schmale Sturmband mit Schnalle. Am Deckel der weiße Vorstoß (Schnur), der Wappenstern aus Messing bzw. Blech gefertigt, in diesem war das Landeswappen eingesetzt. Kokarde und schwarzer Haarschweif, wurden wie bei den vorherigen Kopfbedeckungen getragen. Der Tschako wurde während des Einsatzes mit einem schwarzen Wachstuchüberzug gegen Witterungseinflüsse geschützt.

Für Arbeitstätigkeiten hatten die Husaren eine gesonderte Kopfbedeckung, die sogenannte Fouragiermütze. Diese rot-blaue Kopfbedeckung wurde bei Stallarbeiten und ähnlichen Tätigkeiten getragen.

Im Jahr 1870 erließ der Großherzog Friedrich Wilhelm II. ein „Circular an das Gendarmerie-Corps“, hierin wird u. a. festgelegt, dass die Uniform der Districtshusaren silberne Tressen am Kragen und Aufschlägen des Dolmanns erhalten, und dieser mit weißen Knöpfen versehen wird.[40] Die silberne Tresse am Tschako des Wachtmeisters fiel mit dieser Verordnung weg, stattdessen wurde die weiße Litze getragen. Der Pelz wurde nur am Kragen mit silbernen Tressen besetzt, die Wachtmeister tragen weiterhin ihre Rangabzeichen auf der Schulterklappe.

Letztmals erschienen die District-Husaren in ihrer typischen Uniform bei der Beisetzung des Großherzoges Friedrich Wilhelm im Jahr 1904 und beim Besuch des Großherzoges Adolf Friedrich V. in Ratzeburg im Jahr 1906.[41] Ab 1905 wurde die Husarenuniform (bis auf den Hofdienst) abgeschafft und durch einen blauen Waffenrock nach preußischem Muster mit grünen schwedischen Aufschlägen, Kragen und Achselklappen ersetzt. Am Kragen wurden gelbe Unteroffizierstressen getragen. Zum Uniformrock wurde eine dunkelgrau-melierte Tuchhose getragen, welche an den Seiten rot paspeliert war.[41] Als Kopfbedeckung wurden die Tschakos eingeführt, in der Form wie ihn die Mecklenburger Jäger besaßen.[41] Den Abschluss bildeten das schwarze Lederzeug und Schuhwerk. Das Erscheinungsbild entsprach dem der Fußgendarmen, die seit 1849 ihren Dienst in den Distrikten versahen. Mit Erlass vom 19. Juni 1906 wurde nunmehr bestimmt, dass die Strelitzer Gendarmen den Namenszug des Großherzoges Adolf Friedrich V. auf den Achselklappen der Waffenröcke und der Mäntel zu tragen hatten, auch die Achselstücke der Litewken tragen das neue herzogliche Monogramm.[42] Auf den Achselklappen wurde der Namenszug gestickt, auf den Achselstücken in Metall geschlagen.

Noch vorhandene Husarenuniformen wurden nach der Novemberrevolution an das Landestheater überwiesen und als Requisite verwandt, diese wurden aber später bei einem Brand vernichtet.[9] Abbildungen der Husarenuniform finden sich im Buch Uniformkunde, Bd. XV des Autors Richard Knötel. Eine bildliche Darstellung der Paradeuniform von 1905 mit rotem Tschako, schwarzem Federbusch und umgehängten Pelz findet sich auch auf den Uniformtafeln des aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Buches „Vom Werden der deutschen Polizei“.[43] Heute befinden sich erhaltene Uniformteile der Districtshusaren im Bestand des Schöneberger Volkskundemuseums.

Ausrüstung und Bewaffnung

Ausrüstung

(Mitte) Districtshusar zu Pferde in Paradeausstattung
  • Schabracke: Die Schabracke, welche zu Paraden über die Satteldecke aufgelegt wurde, von blauer Farbe mit rotem gezackten Besatz, dieser wiederum mit weißen Tressen besetzt. Der Wachtmeister war um 1812 mit einer Schabracke aus weißem Schafsfell ausgestattet.[44]
  • Säbeltasche: Anfänglich waren die Säbeltaschen aus braunrotem Juchtenleder, mit einem Überzug aus rotem Tuch, dieser mit weißen Tressen eingefasst. Die Säbeltaschen aus dem Jahr 1810 waren bereits aus schwarzen Leder gefertigt. Der bekrönte herzogliche Namenszug „FW“ war aus weißen Tressen gearbeitet, später ersetzt ein Beschlag aus Messing die weißen Tressen.
  • Kartusche: Aus schwarzem Leder gefertigt, mit Besatz aus Messing, dieser zeigt den herzoglichen Namenszug „FW“.
  • Bandelier: Das Bandelier war aus rotbraunen Juchtenleder bzw. schwarzem Leder gefertigt, mit einer Kartusche, auf dieser das bekrönte herzoglichen Wappen als Besatz. Zum Karabiner gehörte ein weißes Bandelier aus Leder in preußischer Art.[44]

Bewaffnung

Die Bewaffnung bestand aus einem preußischen Husarensäbel, einem Karabiner[45] in verschiedenen Modell-Ausführungen, zwei Steinschlosspistolen dann Perkussionspistolen, diese wurden am 18. April 1876 durch einen sechsschüssigen Zündnadel-Revolver ersetzt. Mit diesen werden neben den 16 Districtshusaren, auch die 9 Landreiter ausgerüstet.[46] Die Pistolen wurden am Sattel geführt,[47] der Revolver wurde in einer aus schwarzen Leder gefertigten Revolvertasche an der rechten Körperseite getragen, die mittels Riemen über der linken Schulter gehalten wurde.

Ab 1881 führten die Districtshusaren einen Dragonersäbel, der Faustriemen aus braunrotem Juchtenleder, mit gelbem Quast, längerdienende Husaren tragen das Offiziersportepee.

1913 wurden 33 Selbstladepistolen des Modells „Dreyse 07“ im Kal. 7.65 mm für die Strelitzer Gendarmen angeschafft, auch die zum Schutz des Residenzschlosses eingesetzten Gendarmen wurden mit diesen ausgerüstet.

Verbleib

Die Districtshusaren – seit 1905 auch als berittene Gendarmen bezeichnet – wurden im Verlauf der 1910er Jahre in die „Mecklenburg-Strelitzsche Land-Gendarmerie“ eingegliedert. So sahen sich die Fußgendarmen und die berittenen Gendarmen der Mecklenburg-Strelitzsche Land-Gendarmerie organisationsgeschichtlich als Nachfolge der Districts- und Ordonnanz-Husaren.

Die Auswirkungen der Novemberrevolution gingen auch nicht an der Polizei des Landes Mecklenburg-Strelitz spurlos vorüber. Bereits am 7. Januar 1919 nahm das neue Ministerium – welches jetzt auch die Aufsicht über die Polizei hatte – unter Führung von Johannes Richard Krüger seine Geschäftstätigkeit auf. In der Folgezeit änderte sich auch die Organisationsstruktur der Polizei grundlegend. So bestand das Strelitzer Polizeiwesen – im Jahr 1920 – aus der „Staats-Gendarmerie Mecklenburg-Strelitz“, der „Mecklenburg-Strelitzschen Land-Gendarmerie“ und der „Ortspolizei“. Die Mecklenburg-Strelitzsche Land-Gendarmerie gliederte sich aus den elf berittenen Gendarmen und 24 Fußgendarmen, hinzu kamen noch sieben Gendarm-Anwärter. Als Vorgesetzte, der Kommandeur Rittmeister Yrsch-Pienzau und der Oberwachtmeister Steinmann. Die Zuständigkeitsbereiche waren in den „Beritt Neustrelitz“, den „Beritt Neubrandenburg“ und den „Beritt Land Ratzeburg“ aufgeteilt. In diesen Bereichen waren die Gendarmen wiederum auf mehrere Stationen verteilt.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten ändert sich wiederum die Struktur und die Aufgaben der mecklenburgischen Landespolizei. Bereits im März 1933 kam es zu Säuberungsaktionen innerhalb der Mecklenburger Polizei, so wurde der Schweriner Polizeiführer Hans Emil Lange in Schutzhaft genommen und später aus dem Beamtenverhältnis entlassen.[48] Vor allem waren Beamte jüdischer Abstammung betroffen.

Im Mai befahl Reichstatthalter Friedrich Hildebrandt dem Kommandeur der Schweriner Landespolizei, die Polizeien beider Mecklenburg und Lübeck in einer Landespolizeigruppe zu vereinen. Die Polizeihoheit in beiden Ländern sollte davon vorerst nicht beeinflusst werden. Die Strelitzer Polizei wurde auf eine planmäßige Stärke von 150 Mann gebracht.

Ab dem 1. Juli 1933 wurden schließlich die Strelitzer Polizeirekruten in den Ausbildungseinrichtungen der Mecklenburg-Schweriner Landespolizei ausgebildet. Mit dieser Maßnahme kündigte sich auch Vereinigung der mecklenburgischen Landesteile an, der beide Landesparlamente am 13. Oktober 1933 zustimmen sollten.[49] Am späteren Festakt im Rostocker Ständehaus nahmen auch der abgedankte Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. und Herzog Adolf Friedrich teil, die als Ehrengäste des NSDAP Reichsstatthalters Friedrich Hildebrandt geladen waren.[49] Nachfolgend kommt es zur grundlegenden Umstrukturierung der Landespolizei-Verwaltung, im Dezember 1933 wird die Landespolizei in zwei Abteilungen gegliedert:

  • I. Abteilung Schwerin
  • II. Abteilung Rostock

Die Polizeihoheit ging am 30. Januar 1934 mit dem Gesetz zum Neuaufbau des Reiches auf das Deutsche Reich über. Im Mai wurden bereits die Hauptmannschaften der Reviere in den größeren Städten aus der Landespolizei herausgelöst. 1936 wurde die uniformierte Polizei des Reiches schließlich in der Ordnungspolizei vereinigt, diese wurde unter die Führung von General der Polizei und SS-Oberstgruppenführer Kurt Daluege gestellt. Im Jahr 1938 beteiligte sich die Polizei Mecklenburg mit Abordnungen der Schutzpolizei am Einmarsch in Österreich und der Besetzung der sudetendeutsche Gebiete. Nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion, wurden auch Mecklenburger Polizisten an der Ostfront eingesetzt, so kamen diese u. a. bei der Bewachung und der späteren Räumung des Ghettos Riga zum Einsatz.[50]

Sonstiges

Verfehlungen

Auch die Husaren waren nicht unfehlbar. Major Bonin musste bereits in der Anfangszeit mehrmals zu Disziplinarmaßnahmen greifen, bereits am 24. Oktober 1798 wurde ein Husar entlassen. Derjenige hatte dem Stargarder Kümmel derart zugesprochen, dass er laut rufend durch den Ort streifte und schließlich betrunken vom Pferd fiel. Ein weiterer Husar fälschte die Unterschrift eines Schulzen, eine Disziplinarstrafe in Form der mehrwöchigen Suspendierung vom Dienst war die Folge. In den Jahren 1801 und 1810 wurde schließlich jeweils ein Husar entlassen, beide machten sich der Erpressung von Händlern schuldig.[51] Bei einer späteren Räuber- und Bandenbekämpfung in Mecklenburg durch den Holsteiner Polizeimeister Christensen wird manch Verstrickung bzw. Begünstigung aufgedeckt.[52] Solche Vorfälle sollten aber in der langjährigen Bestehenszeit des „Herzogliches Husaren Corps“ die Ausnahme bleiben.

Mecklenburg-Schweriner Districts-Husaren

Am 21. April 1801 wurde auch im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin ein Districtshusaren-Corps errichtet, bestehend aus dem Wachtmeister, zwei Unteroffiziere und 32 Husaren. Geteilt wurde das Land in 15 Distrikte, in denen jeweils zwei Husaren ihren Dienst versahen. Organisiert waren die Schweriner Districtshusaren wie ihr Vorbild, in jedem Distrikt ein Commissarius und ein ritterschaftlicher Deputierter denen die Husaren unterstanden. Herzog Friedrich Franz I. erlässt unmittelbar nach Errichtung des Corps ein Regulativ für die: „Sicherungsanstalt gegen fremde Bettler und Vagabonden durch ein reitendes Militär-Corps.“ Anfänglich durchaus mit wirksamen Erfolgen, wird das Corps jedoch im Jahr 1812 wegen des Mangels an Effektivität aufgelöst. Ein weiterer Grund waren Durchstechereien die sich der Wachtmeister Trippenbach zu Schulden kommen lassen hat, was zu seiner Entlassung im Jahr 1811 führte.[53] Nach Auflösung des Korps wird die Gendarmerie des Herzogtums nach französischen Vorbild neu organisiert.

Landesarbeitshaus Altstrelitz

Altstrelitz besaß bereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts ein Zucht- und Werkhaus. Mit zunehmenden Andrang in not geratener Menschen war diese Einrichtung aber hoffnungslos überfordert.

Das Landesarbeitshaus nach preußischen Vorbild wurde als Abwehrmaßnahme gegen Bettelei und Landstreicherei geschaffen. Aufgegriffene Bettler wurden in diese „Anstalten“ verbracht um sie von der Straße zu bekommen, am Grundproblem der sozialen Not der Betroffenen änderte dies allerdings nichts. Das Altstrelitzer Landesarbeitshaus wurde auf dem als „Komödienberg“ bezeichneten Gelände errichtet, man nutzte dort ein vorhandenes altes Fundament. Mit dem Bau wurde 1798 begonnen, der Bau konnte schließlich im März 1801 abgeschlossen werden. Jedoch verzögerte sich die Eröffnung, erst mit dem herzoglichen Erlass vom 4. Januar 1805 wurde die Anstalt in Betrieb genommen. Nunmehr gehörte das Landesarbeitshaus zum Dienstalltag der Districtshusaren, wohin sie aufgegriffene Bettler verbrachten. Das Landesarbeitshaus wurde als Arbeitshaus, Zuchthaus und Irrenhaus genutzt. Den organisatorischen Ablauf im Landesarbeitshaus gewährleisteten:[54]

  • ein Inspector
  • ein Werkmeister
  • ein Aufseher
  • eine Aufseherin[55]
  • ein Pförtner und Schließer
  • ein Krankenwärter
  • eine Krankenwärterin[55]
  • eine Hausköchin
  • ein Arzt

Siehe auch

Literatur und Quellen

Literatur

  • Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, ISBN 978-3-00-035140-2.
  • Klaus-Ulrich Keubke, Ralf Mumm: Mecklenburgische Militärgeschichte 1701 – 1918, Schriftenreihe zur Geschichte Mecklenburgs, (Hrsg.) Atelier für Historien- und Porträtmalerei, Schwerin 2000, S. 17, ISBN 3-00-005910-5.
  • Paul Steinmann: Die Mecklenburg-Strelitzsche Landgendarmerie, ihre Vorgeschichte, ihre Gründung im Jahre 1798 und ihre weitere Entwicklung. Ein Beitrag zur Mecklenburgischen Kultur- und Ständegeschichte. (Hrsg.) Heimatbund für das Fürstentum Ratzeburg, Schönberg i. M. 1924.
  • Roland Schoenfelder, Karl Kasper, Erwin Bindewald: Vom Werden der deutschen Polizei. Ein Volksbuch. Verlag Breitkopf & Härtel, Leipzig 1937, Farbtafel Nr. 8, S. 213 f.
  • Richard Knötel: Uniformenkunde, zur Geschichte der Entwicklung der militärischen Tracht. Band XV., Bildtafel Nr. 6, (Hrsg.) Max Babenzien, Rathenow.

Ungedruckte Quellen

  • Landeshauptarchiv Schwerin
    • Bestand: (3.1-1) Artikel XVII, Mecklenburgische Landstände mit Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft zu Rostock, Belegung der Städte mit Einquartierung der fürstlichen Einspänniger, Laufzeit: 1670.
    • Bestand: (2.21-1) 18931, Geheimes Staatsministerium und Regierung (1748/56–1849), Vereinbarung mit Mecklenburg-Strelitz über eine Befugnis für Gendarmen und Husaren zur grenzüberschreitenden Visitation von Krügen und Verhaftung Verdächtiger, Laufzeit: 1812–1815.
    • Bestand: (4.11-2) 516, (Acta Impressa) Mecklenburg-Strelitz (17.–20. Jahrhundert), Festlegung der Kontributionen zur Besoldung der Landreiter im Fürstentum Ratzeburg, Laufzeit: 31. Mai 1774.
    • Bestand: (5.12-9/7) 959, Landratsamt Schönberg, Personalakte Gendarmerie-Wachtmeister/Landreiter/Amtsreiter/Amtshauptwachtmeister Georg Woisin, Laufzeit: 1908–1936.

Weblinks

Commons: Mecklenburg-Strelitzsche Districts-Husaren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 10.
  2. a b c d e C. C. F. Lisch: Mecklenburg in Bildern, Die Mecklenburg-Strelitzer Gensdarmen o. District-Husaren. J. G. Tiedemann, Hof-Steindruckerei, Rostock 1845, S. 8 f.
  3. Die Bezeichnung bezieht sich auf das eine Pferd bzw. Roß mit dem sie ihren Dienst versahen. Sie dienten gegen Besoldung auf befristete Zeit, Besoldung und Dienstzeit wurden vorher in einem Dienstvertrag festgehalten.
  4. a b c Paul Steinmann: Die Mecklenburg-Strelitzsche Landgendarmerie, ihre Vorgeschichte, ihre Gründung im Jahre 1798 und ihre weitere Entwicklung. CLN Jhrg. 42, Nr. 78, Göttingen 1978, S. 11–15.
  5. LHAS Bestand: (2.21-1) 1426, Geheimes Staatsministerium und Regierung (1748/56–1849), Einsatz von Reiterpatrouillen zur Verjagung des Gesindels und Verhinderung von Steuerdefraudationen, Zirkularverordnung vom 8. Dezember 1745 über Einsatz der Landdragoner zur Hilfe der Steuererhebung, Laufzeit: 1745–1760.
  6. Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 13.
  7. LHAS Bestand: (2.21-1) 5216, Geheimes Staatsministerium und Regierung (1748/56–1849), Einschränkung des Militäretats und Reduktion einiger mecklenburgischer Truppen, Husaren, Leibregiment, von Glüersches Regiment, Major von Zülowsches Regiment, von Bothsches Regiment, Artillerieregiment, Laufzeit: 1763–1764.
  8. Darstellung Offiziere des „Jülicher Dragoner Corps“, 1. Offizier von 1785, 2. Offizier von 1788
  9. a b c d e f g h Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 7–20.
  10. a b Klaus-Ulrich Keubke, Ralf Mumm: Mecklenburgische Militärgeschichte 1701 – 1918, Schriftenreihe zur Geschichte Mecklenburgs, (Hrsg.) Atelier für Historien- und Porträtmalerei, Schwerin 2000, S. 17.
  11. Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 20.
  12. Werner Behm: Die Mecklenburger 1812 im russischen Feldzuge. (Hrsg.) R. Hermes, Hamburg 1912, S. 28 ff.
  13. a b c Denkwürdigkeiten des Mecklenburg-Strelitzischen Husaren-Regiments in den Jahren des Befreiungskrieges 1813–1815. Verlag von G. Brünslow, Neubrandenburg 1854, S. 20 f.
  14. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer Staats-Kalender 1849. Druck u. Verlag G. F. Spalding & Sohn, Neutrelitz 1849, S. 93.
  15. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer Staats-Kalender 1859. Druck u. Verlag G. F. Spalding & Sohn, Neutrelitz 1859, S. 100.
  16. a b Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 39.
  17. a b c Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 18 ff.
  18. a b Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 17.
  19. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung. Nr. 9/1842, S. 44 f.
  20. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung. Nr. 7/1850, S. 25 f.
  21. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer Staats-Kalender 1856. Druck u. Verlag G. F. Spalding & Sohn, Neutrelitz 1856, S. 111 f.
  22. Moritz Karl, Georg Wiggers: Die mecklenburgische Steuerreform, Preussen und der Zollverein. Verlag Julius Springer, Berlin 1862, S. 28.
  23. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung. Nr. 13 u. 14/1862, S. 76 f.
  24. Wöchentliche Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg, Nr. 7, 22. Januar 1867, S. 1.
  25. Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 35.
  26. Wöchentliche Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg, Nr. 45, 9. Juni 1876, S. 2.
  27. Wöchentliche Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg, No. 27, 3. April 1885, Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei Ratzeburg, Bekanntmachung vom 21. März 1885.
  28. Wöchentliche Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg, No. 50, 12. December 1856, Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei Ratzeburg, Bekanntmachung vom 26. November 1856.
  29. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung. 1900–1902.
  30. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung.“ Nr. 1/1910, S. 3 ff.
  31. Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 52.
  32. a b LHAS Bestand: 5.12-8/1, Nr. 731, Verwendung von Unteroffizieren anstelle von Berufsgendarmen in den Feldgendarmerie-Formationen, Verhütung jeder Schädigung von Gegenständen, die zur Kriegsführung oder die Kriegswirtschaft in Betracht kommen.
  33. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung, 1869, S. 201.
  34. Wöchentliche Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg, Nr. 2, 5. Januar 1875, S. 1.
  35. II. Bataillon des preußischen Husaren-Regiments Nr. 2.
  36. Erna Keubke: Kleine Mecklenburgische Uniformkunde Nr. 7, Waffenrock und Tschako für die Gendarmerie, Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der SVZ, Landesverlags- u. Druckgesellschaft Schwerin 1994, Nr. 14, S. 4.
  37. Die Farbnuancen der roten Farbe ändern sich im Verlauf der Jahre, anfangs braunrot, später dann von scharlachroter Farbe.
  38. Der Pelz ist anfänglich hellblau, später dann von dunkelblauer Farbe.
  39. a b c Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 10 ff.
  40. LHAS Bestand: 4.11-1/3, Nr. 838, Circular an das Gendarmerie Corps.
  41. a b c Erna Keubke: Kleine Mecklenburgische Uniformkunde Nr. 23, Die Pracht der Strelitzer (District-)Husaren, Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der SVZ, Landesverlags- u. Druckgesellschaft Schwerin 1997, Nr. 2, S. 4.
  42. Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 48.
  43. Roland Schoenfelder, Karl Kasper und Erwin Bindewald: Vom Werden der deutschen Polizei. Ein Volksbuch. Breitkopf & Härtel, Leipzig 1937.
  44. a b Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 13.
  45. Der Karabiner bzw. die Langwaffen wurden nicht im täglichen Dienstgebrauch geführt.
  46. LHAS Bestand: 4.12-1/3, Nr. 867, Erlass/Genehmigung des Großherzoges Friedrich Wilhelm II., Anschaffung neuer Revolver und diese gegen Einforderung der alten Schusswaffen zu verteilen.
  47. Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). Instruktionen für die Husaren vom 25. September 1798, CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 17.
  48. Friedrich Ebert Stiftung: Hans Emil Lange
  49. a b Beate Behrends: Mit Hitler zur Macht, Aufstieg des Nationalsozialismus in Mecklenburg und Lübeck 1922–1933, Neuer Hochschulschriftenverlag Dr. Ingo Koch & Co KG, Rostock 1998, S. 161 ff.
  50. Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, S. 127–161.
  51. Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 20.
  52. Archiv für Landeskunde in den Grossherzogthümen Mecklenburg und Revüe der Landwirtschaft, Band 5, Verlag der Hofbuchdruckerei von A. W. Sandmeyer, Schwerin 1855, S. 437 f.
  53. Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). CLN Jhrg. 42, Nr. 79, Göttingen 1978, S. 20.
  54. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer Staats-Kalender 1824. Druck u. Verlag G. F. Spalding & Sohn, Neustrelitz 1824, S. 94.
  55. a b Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer Staats-Kalender 1856. Druck u. Verlag G. F. Spalding & Sohn, Neustrelitz 1856, S. 112.