Tentativliste

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. September 2016 um 07:59 Uhr durch Dreizung (Diskussion | Beiträge) (→‎Weitere: + Samoa). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Tentativliste ist die nationale Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der einzelnen Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[1] (Welterbekonvention), die jeweils die Objekte enthält, die der Staat dem Welterbekomitee zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes vorzuschlagen beabsichtigt.

Stellung im Verfahren

Mitgliedsstaaten können bei der UNESCO Vorschlagslisten (englisch tentative lists) mit den innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre vorgesehenen Vorschlägen zur Aufnahme in die Welterbeliste einreichen. Nur für Stätten, die auf einer solchen Liste eingetragen sind, kann ein Staat beim Welterbekomitee die Aufnahme in die Welterbeliste beantragen.[2] Die Anträge können nur von dem jeweiligen Staat bis zum 1. Februar eines Jahres gestellt werden. Der Staat verpflichtet sich gleichzeitig zum Unterhalt der Denkmäler. Die Anträge werden im Anschluss überprüft, im Folgejahr entscheidet das Welterbekomitee, ob die Stätte in die Welterbeliste aufgenommen wird.[3]

Der Name „Tentativliste“ ist ein Anglizismus. Die Übersetzung des Sprachendienstes[4] des Auswärtigen Amtes lautet „Vorschlagsliste“: „Die Vorschlagsliste ist ein Verzeichnis der Güter, die sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates befinden und die er für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt für geeignet hält.[5]

Europa

Deutschsprachige Staaten

Deutschland

In Deutschland erstellt die Kultusministerkonferenz (KMK) eine einheitliche deutsche Tentativliste. Die Beiträge dazu kommen aufgrund der Kulturhoheit der Länder aus den einzelnen Bundesländern, wo entsprechende Vorschläge von dem für Denkmalschutz zuständigen Ministerium zuvor geprüft werden.

Die deutsche Tentativliste enthält folgende Vorschläge:[6]

Zuletzt wurden aus der Vorschlagsliste im Juni 2013 Wasserspiele und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe in Kassel, Hessen, in die Welterbeliste aufgenommen sowie im Juni 2014 das Westwerk des Benediktinerklosters Schloss Corvey bei Höxter und im Juli 2015 die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus in Hamburg.[7]

Die Liste soll 2015 [veraltet] ergänzt werden, siehe nachfolgender Abschnitt. Die Kultusministerkonferenz erarbeitete die neue Fassung der Liste auf der Basis von Vorschlägen, die die Bundesländer bis zum 1. August 2012 einreichen konnten. Die endgültigen Vorschläge wurden 2014 bekanntgegeben.

Tentativliste 2015

Während eines Treffens der Kultusministerkonferenz wurden am 12. Juni 2014 die Stätten ausgewählt, welche in die Tentativliste aufgenommen werden sollen. Die Länder hatten 31 Bewerbungen eingereicht, wovon 9 Berücksichtung fanden:[8]

Weiterhin ist eine Erweiterung des Welterbes Luthergedenkstätten um das Erfurter Augustinerkloster und das Torgauer Schloss Hartenfels in der Diskussion. Diese kann bis 2017 erfolgen und würde nicht auf die übrigen Bewerbungen (eine pro Jahr) angerechnet werden.[9][10]

Luxemburg

Österreich

Schweiz

Weitere

Es wird jeweils auf die Welterbelisten mit den Nominierungen bzw. Tentativlisten europäischer Länder verlinkt:

Literatur

  • UNESCO-Kommissionen von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg (Hrsg): Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 2. Aufl., Bonn 2009.

Weblinks

Commons: Tentativlisten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Text der Welterbekonvention – Deutsche UNESCO-Kommission.
  2. Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Nr. 63 – WHC. 08/01 vom Januar 2008. In:. Welterbe-Manual, S. 219.
  3. Aufnahmeverfahren zum Welterbe auf der Internetseite der deutschen UNESCO-Kommission
  4. Vgl. Welterbe-Manual, S. 191, 218ff.
  5. Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Nr. 62 – WHC. 08/01 vom Januar 2008. In:. Welterbe-Manual, S. 218.
  6. Tentativliste auf der Unesco-Webseite, abgerufen am 19. November 2014
  7. Hamburgs erstes Weltkulturerbe: Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus. Kulturbehörde Hamburg, 5. Juli 2015, abgerufen am 5. Juli 2015.
  8. Künftige Nominierungen zum Welterbe aus Deutschland ausgewählt. Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland , 12. Juni 2014, abgerufen am 25. Juni 2014.
  9. MDR Thüringen: Erfurt einen Schritt näher an Welterbe
  10. MDR Sachsen: Welterbetraum in Hellerau und Görlitz geplatzt