Einkammersystem

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  • Länder mit Einkammersystem
  • Länder mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Länder mit Zweikammersystem
  • Länder ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • Das Einkammersystem oder Einkammerparlament bezeichnet ein Parlament, das aus nur einer Kammer besteht. Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden, d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert, vermieden werden.

    Das Gegenstück dazu ist das Zweikammersystem oder das sehr seltene Dreikammersystem.

    Beispiele

    Etwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter das am meisten bevölkerte Land, die Volksrepublik China.

    Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Ländern existent: