Diskussion:Atze Schröder/Archiv/1

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Thomas Schröder oder Hubertus Albers?

Thomas "Atze" Schröder ist sein Künstlername. Geboren wurde er als Hubertus Albers in Emsdetten. (ich komme selber aus Emsdetten, daher weiß ich das). Lasse mich aber gerne auf eine Diskussion ein... :-)

Also an den Typen der das immer ändert:
Melde dich doch mal hier in der Diskussion!!
Er heißt halt Hubertus!
Der Depp, der aus Hubertus Albers immer wieder Thomas Schröder macht, ist im übrigen der gleiche Idiot (IP 80.143.91.29), der auch immer den Namen des Bürgermeisters von Emsdetten ändert. Bei dieser Knalltüte wirst Du keinen Erfolg haben, dass er sich in die Diskussion einschaltet. Früher oder später wird er hoffentlich im System gesperrt werden.
Ich glaube nicht, denn das Konzept von Wikimedia ist halt der allgemeine/freie Zugang und dass jeder modifizieren kann. Wie sollte man solchen Vandalismus ausschließen ohne normale User mit auszusperren? -- Hangy 00:12, 20. Aug 2005 (CEST)
Och nööö, der schon wieder. Naja, immerhin wird uns dann net langweillig *g*
...mal was neues (schön kombiniert):
in den Personendaten steht:
ALTERNATIVNAMEN=Albers, Thomas[eigentlicher Name]
Mit ihm hat man auf jeden Fall immer wieder Spaß. ;) Solange da nicht nachher Bürgermeister Thomas Albers und Atze Möhnekies rauskommt, geht's ja noch. -- Hangy 00:12, 20. Aug 2005 (CEST)

Schade ist das Atze sich in Emsdetten, seiner eigentlichen Geburtstadt nicht zuerkennen gibt, oder vielleicht auch ein Konzert veranstaltet... Traurig war auch sein Auftritt am vergangenen Sonntag (04.09.2005) bei der Oldie-Party im Bauerncafe Diekmann, als er sich an das Schlagzeug von den Sky Dogs setzte und zum besten der alten Zeiten gab... Auch auf die Rufe der Zuschauer ca. 2000 "Atze Atze Atze" ließ er sich nicht aus der Reserve locken um einen Jocke zumachen, es kam leider nur die Antwort von ihm das er Atze nur von Essen-Krey kennt und der ist nicht hier! Ich hoffe wir in Emsdetten haben nochmal das Glück das er noch kommt... Ein Fan.

Kleine Info am Rande: Der Grund warum sich mancherorts der Name "Thomas Schröder" immer wieder erhebt, ist wahrscheinlich in einem Zeitungsartikel zu suchen, den ich letztes Jahr (in den RN? Bin mir nicht ganz sicher) gelesen habe. Dort hat ein Journalist einen zu >50% erfundenen Artikel über Atze Schröder losgelassen. Dort tauchte zum ersten Mal dieser Fantasiename auf und auch der angebliche Geburtsort (auch einige weitere "Lebensstationen" stimmen mit der heute verbreiteten Version erstaunlich gut überein) - ich dachte nur, das darf nicht wahr sein mit welcher Frechheit die Zeitung uns solche Erfindungen das als wahr auftischt. Was soll's, wir (gebürtigen) Dettener kennen die Wahrheit. (Ansonsten bin ich der Meinung, er hat das gute Recht sich nicht zu erkennen zu geben, Hubertus soll auch mal privat feiern dürfen ohne dass man ihn belästigt.) -- Helle66 00:33, 13. Sep 2005 (CEST)

Das Problem der freien Presse. ;) Mir geht es langsam auf den Geist, was da in dem Artikel abgeht! Es gibt vermutlich genug Leute, die wissen, dass er tatsächlich Hubertus Albers heißt - und genug Leute, die Fehlinformationen aufgesessen sind oder denen sein Name nicht gefällt. ;) -- hangy 10:33, 15. Sep 2005 (CEST)

Wenn doch Atze Schröder nun in Essen geboren ist, warum steht er bei "Söhne und Töchter der Stadt bei Emsdetten? Entweder oder. Seriös ist das nicht! Ich bin für Emsdetten,

Jemand der dir Recht gibt!: Also ich gebe dir vollkommen Recht. Ich komme zwar nicht aus Emsdetten wohne aber nur ein paar Kilometer entfernt und weiß auch das der Gute"Thomas" nicht sein richtiger Name ist. Aber man bedenke das er auch nur ein Mensch ist und verständlicher weise auch Privat Leben möchte. Naja könnte jetzt noch ne Menge dazu schreibn, habe aber kein Bock!!!

Andreas Praefke - sehr schön formuliert und korrigiert. Perfekt!

Ich kann nun auch nicht zu 100% sagen, was nun stimmt. Wenn man nun mal das impressum von www.atzeschroeder.de bewundert, steht dort als Technischer Ansrpechpartner Marian Albers in Emsdetten. Was das nun zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst zusammenreimen.

Aus dem Artikel

Atze Schröder ist gar kein Tanzlehrer. Ich habe ein Interview mit ihm geführt und ihn danach gefragt. Christiane Hommens, Fuldaer Zeitung Fuldaer Zeitung vom 31.01.2006 Frage: Sie sind ausgebildeter Tanzlehrer. Welche Masche zieht bei Frauen eigentlich besser: die Porsche- oder die Tanznummer? Schröder: Ganz klar die Tanznummer (lacht)! Aber ich verrate Ihnen jetzt mal etwas: Ich bin gar kein Tanzlehrer. Ich habe gelogen! Ich war vor einiger Zeit zu Gast bei „Wetten, dass…“, und da wurde ich nach meiner Ausbildung gefragt. Da ich nur ein abgebrochener Student bin, habe ich gelogen. Zum Schluss der Sendung musste ich dann auch noch Boogie Woogie mit einer Tanzlehrerin tanzen. Da habe ich mich so durchgemogelt – hat wohl keiner gemerkt, dass ich kein Tanzlehrer bin.

Ha Ha, auch abgebrochener Student stimmt nicht!!! Als echter Dettener weiß Mann und Frau auch, Atze alias Hubertus hat eine solide und gut bürgerliche Ausbildung die aber nicht zu seinem Atzeimage passen würde... Drum verrate auch ich sie nicht. Ätsch!!!! An der Seite stimmt übrigens noch mehr nicht. 1965 ging Atze schon zur Schule, äh Quatsch Atze nicht(war der überhaupt inner Schule) aber unser Hubi bürgerlicher Name: Hubertus Albers

Entgegen des von ihm gepflegten "Ruhrpott"-Images wohnt Atze Schröder in dem eher ländlich gelegenem Emsdetten. Dort betreibt er die Bar/Club/Restaurant "Klub Kiesinger", in welcher er auch des öfteren selbst hinter der Theke steht.

bitte für diese Aussagen Quellen angeben. "Er heißt halt so" ist keine zulässige Quelle in Wikipedia ;-) --Elian Φ 19:20, 16. Sep 2005 (CEST)

Oh mann - jetzt wird daraus noch eine Keilerei ... Lassen wir die Seite einfach so, wie sie ist - denn so gibt's wohl kaum Fehlinformationen. ;) Als Quellenangabe "In meiner Stufe sind welche, die den Sohn von Atze kennen" oder "der Geschäftsführer vom Kiesinger ist unser Nachbar" (übrigens beide wahr) wäre ja wohl nicht so prall. :D -- hangy 20:00, 16. Sep 2005 (CEST)

Beleg könnten folgende Links sein: http://64.233.183.104/search?q=cache:q2EkKPiDZ0IJ:www.imdb.com/name/nm0775641/bio+hubertus+albers+atze+schr%C3%B6der&hl=de sowie http://www.w-akten.de/faktenderwoche.htm

Atze Schröder heißt nunmal Hubertus Albers, dieser Name taucht übrigens auch im Vor- und Abspann von "Alles Atze" auf; Idee: Hubertus Albers. Bin dafür, den Namen "Hubertus Albers" wieder mit in die Sammlung aufzunehmen. Kann auch gerne mal eine alte Schülerzeitung einscannen...

Beleg für Klub Kiesinger: Wenn man akzeptiert, daß Atze Schröder = Hubertus Albers, dann kann man ja mal bei der denic unter klub-kiesinger.de gucken.

Wenn man mal in das Impressum schaut, sieht man, dass die Seite von Marian Albers erstellt wurde. Damit hätten wir schon wieder den Namen Albers.

ATZE KOMMT AUS ESSEN KRAY


http://www.atzeschroeder.de/flash/atzebio.pdf Da steht es doch aufr seiner OFFIZIELLEN SEITE ATZE kommt aus ESSEN. So ein Schwachsinn mit Emsdetten


Ja klar, weil der auf der offiziellen HP die Kunstfigur "Atze" beschrieben wird. Es ist Hubertus Albers, ein paar Belege dafür siehe auch hier: http://www.face-gmbh.com/titel_details.php?ID=1 und http://www.abtei-gymnasium.de/index.php?id=149 Des weiteren könnt ihr ja mal den Namen bei telefonbuch.de eingeben... Er wohnt noch immmer da!

Hubertus Albers ohne Perrücke usw. ?

Müsste hier nicht auch ein echtes Bild von Hubertus Albers rein ? Ich habe eines über die Bildersuche von google gefunden. Kann Jemand die Echtheit bestätigen ? Hubertus Albers

Das Foto ist echt, es ist in der Bild-Zeitung erschienen. Ich wäre aber vorsichtig mit dem Copyright. Pat Bateman 18:23, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Oja. Mein Ratschlag: Finger weg! Ist wohl ein Paparazzo-Foto wie's aussieht; hat "Atze" wahrscheinlich wieder ein ungemein findiger Kameraschütze mit dem Weitwinkel abgeschossen. Dreist das. Oder?! Die reale (private) Person hinter "Atze" könnte ja getobt haben, als das Foto dort erschien, weil er das ja nicht WILL. Würde mich nicht überraschen, um ehrlich zu sein. -andy 80.129.76.188 06:19, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Fehler

Ich komme selber aus Emsdetten, daher weiß ich das! Sehr wissenschaftliche Begründung (Haha). Der ganze Artikel stimmt nicht und stimmt nicht und stimmt nicht. Das ist echt der Schwachpunkt des Lexikons, dass jeder seine als sicher geglaubten Erkenntnisse eintragen darf. Ich weiß nur, der echte Atze lacht sich 'n Ast. Ist mein bester Freund, daher weiß ich dass. Übrigens: Der Preis für bester Act in einer Comedy wurde 2000 gar nicht verliehen und Atze hat den Preis für die beste Live Comedy bekommen. Aber was soll's. Auf den Emsdettener der sich auf jede Diskusion einlässt. Prost! Detten ist durstig.

Was ist konkret falsch? Nicht meckern, selbst aktiv werden ;-) --Gabbahead. 01:58, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Schlagzeuger

Moin, es gibt zwei Dinge, die mich interessieren. Hier wird ja ein erbitteter Krieg zwischen den Emsdettenern und allen anderen geführt. Ich weiß, dass Atze Schröder nicht Atze Schröder heißt und in Emsdetten lebt. Soweit das. Aber: Ist er auch in Emsdetten geboren? Gibt es zumindest eine echte Verbindung ins Ruhrgebiet? Wenn nicht, dann ziehe ich meinen Hut davor, dass er einen besseren Ruhrgebietler abgibt als ich, und das, obwohl ich mein Leben lang im Pott lebe. Zum Zweiten: Ich erinnere mich an eine Talkrunde, in der Atze - es ging um deutsche Musik der 80er Jahre - eine kleine Bombe platzen ließ - und ganz nebenher bemerkte, er sei in den 80ern der Schlagzeuger der Popsängerin Sandra gewesen. Und nun kommt der Gag: Wenn man sich Fernsehauftritte von Sandra aus den 80ern anschaut (Formel 1), dann sitzt im Hintergrund ein Schlagzeuger - und sagen wir es so: Wenn das nicht Atze Schröder ist, hat dieser Schlagzeuger ihm zumindest die Inspiration für seinen Look verpasst ;-) Nun bin ich allerdings alles andere als ein Fan der Musik dieser Zeit, überhaupt ist Musik gar nicht mein Ding. Aber: Wenn er in dieser Zeit tatsächlich als Profimusiker gearbeitet hat, dann gehört dies auf jeden Fall in den Artikel! Wer mehr weiß - wie die Emsdettener, die ja angeblich alles über ihn wissen, aber nichts davon ins Wiki eintragen, könnte ja einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Ach ja: Ist Atze Schröder tatsächlich eigner am Unternehem Quatsch Comedy Club - oder ist er nicht nur Anteilseigner der Hamburger Niederlassung? grafkoks2002, 8.1.2007, 9:35 Uhr (CET)

Schlagzeuger bei Sandra? Hört sich doch gut an. Ich denke auch, dass eine Erwähnung einer recht erfolgreichen Musikerkarriere gerechtfertigt ist. Vermutlich wäre die Erwähnung der Gründung der F.A.C.E. GmBh (siehe auch [1] (wurde hier in der Diskussion bereits einmal verlinkt) aufgrund des offensichtlichen Zusammenhangs seines bürgerlichen Namens fraglich, oder? Zum Thema Quatsch Comedy Club: Im Wikipedia-Artikel (ja, ich weiß, dass Wikipedia nicht als Quelle gilt!) steht, dass er Miteigentümer ist. Solltest du genauere Informationen haben, so würden diese natürlich zur Qualität des Artikels beitragen. (Dass Atze eine bessere Verkörperung des Stereotyps eines „typischen Ruhrgebietlers“ ist, als du sie je sein kannst, ist für dich nicht zwingend ein Nachteil. ;)) --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hinweis auf bürgerliche Ausbildung

Ich denke der sollte hinein. Ich verstehe, warum die Sperre drin ist und ich MÖCHTE, dass sie so bleibt! Ich bin anonym und möchte das auch, und kann ja immer einen Request machen, wenn ich eine Änderung wünsche. Mehr will ich ja gar nicht.--- Vorweg erstmal ein großes Lob an diese recht räsonable Gemeinschaft auf dieser Diskussionsseite -- habe lange Zeit nicht mehr so WENIG Stuss gelesen. Okay, zur Sache: Ich denke, es hat Sinn, darauf hinzuweisen, dass H. A. eine bürgerliche Ausbildung hat. Die zu nennen muss ja nicht unbedingt sein. Irgendsowas: Die reale Person hinter der Figur "Atze Schröder" hat intellektuell mit der Figur nichts gemein; sie genoss eine bürgerliche Ausbildung, dessen Inhalt aus verschiedenen Gründen mit voller Absicht im Dunkeln bleiben soll. Klingt doch gut, oder? Damit ist nämlich wenigstens ein Teil der Privatsphäre des Herrn A. gewahrt! Das kann man respektieren. Wenn "Mieze" von Mia. "Mieze" bleiben will, dann wird sie ihre Gründe haben, um einmal ein verwandtes kontroverses (!) Beispiel anzuführen. -andy 80.129.76.188 06:19, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bin dafür, denn es ist sicherlich alleine durch seine Popularität ein gewisses Interesse am privaten Hintergrund des Komikers vorhanden. --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Sperre

Ich habe den Artikel vorerst gesperrt. Eine Wiedereinstellung des Realnamens wird es ohne qualifizierte fachjuristische Meinung zu der Frage nicht geben. sebmol ? ! 17:30, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Und die Tatsache, dass dieser Realname allein auf dieser Seite hier mehr als 20 Mal genannt wird, stellt da kein Problem dar? Ist das nich 'n bisschen inkonsequent? -- 217.185.94.141 20:36, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Genau genommen haben die Artikel mit der Diskussionsseite nicht allzu viel zu tun. Wenn ich das nicht komplett falsch verstehe, verhält sich das mit den Aussagen hier ähnlich wie mit denen in Internetforen. Im Übrigen gilt die Konvention, dass Diskussionen nicht einfach gelöscht oder geleert werden, siehe Wikipedia:Diskussionsseiten. --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt auch den Artikel Hubertus Albers, auf dem der richtige Name genannt wird. Er steht übrigens auch im Telefonbuch (wenn der Name stimmt). --Phst 00:01, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Vorschlag: seinen Realnamen nicht eintragen, statt dessen über seine Versuche schreiben, die Veröffentlichung dieses Namen zu verhindern, sowie auf nicht beklagte Quellen linken, wo dieser Name steht, Radio Bremen [2], WZ [3], TV Spielfilm [4], ... --THausherr Diskussion Bewertungen 21:12, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wird es denn eine "qualifizierte fachjuristische Meinung" geben? --Issi 09:03, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wenn sich jemand um eine bemüht, dann wird es das wohl. sebmol ? ! 09:05, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Das ist eben meine Frage, bemüht sich denn jemand darum oder wurde das hier einfach nur als Argument beraucht um die Diskussion abzuwürgen? --Issi 09:10, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich hab kein Problem damit, dass hier eine Diskussion zu der Frage stattfindet und möglichst eine konsensuale Lösung gefunden wird. Die Bitte um eine qualifizierte Meinung ist daher eher als Anregung zu verstehen. sebmol ? ! 09:12, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ach du meinst innerhalb der Wikipedia? Wie willst du denn da feststellen, ob jemandes Meinung tatsächlich qualifizeirt ist? --Issi 09:16, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt mehrere Benutzer wie Benutzer:Steschke oder Benutzer:Berlin-Jurist, deren Qualifikationen bekannt ist und zu ähnlichen Zwecken zur Anwendung kam. sebmol ? ! 09:36, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es macht unheimlich Sinn, in einer Enzyklopädie auf in der Regel kurzlebige Artikel von News-Diensten bzw. Web-Ausgaben von Printmedien zu verlinken. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Schoenbo (DiskussionBeiträge) --jodo 16:33, 16. Mär. 2007 (CET)) Beantworten

Freigegeben

ich habe den Artikel entsperrt, damit er verbessert werden kann. Denn so ist das kein Artikel sondern ein Fall für die Löschdiskussion - Edit-War hin oder her. --Aineias © 22:47, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Pseudonym

Da man den Namen „Atze Schröder“ wohl als Pseudonym sehen muss, ist in diesem Zusammenhang interessant, was uns die Deutsche Nationalbibliothek Anfang diesen Monats auf eine unserer Fehlermeldungen schrieb:

„Bei Personen des 20. Jahrhunderts lösen wir das Pseudonym nicht auf, wenn sie nicht schon mit Pseudonym in unseren maßgeblichen Biographien aufgeführt sind.“ (Wikipedia:PND/Fehlermeldung/Archiv#Februar 2007)

Meiner Meinung nach greift hier das Persönlichkeitsrecht, das auch wir als Enzyklopädie schützen sollten. --Raymond Disk. Bew. 17:56, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Einverstanden, ich denke nicht, dass ein korrekter bürgerlicher Name einen allzu großen Mehrwert für den Artikel darstellen würde, da er allgemein nicht überall bekannt zu sein scheint. (Allerdings ist diese Einschätzung auch nur bedingt korrekt … --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

( The artist known as "Atze Schröder" (Takaas)) ?

Was soll der Satz "( The artist known as "Atze Schröder" (Takaas))" im Artikel, kann den bitte mal jemand entfernen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.190.199 (DiskussionBeiträge) 18:38, 15. Mar 2007) PDD 19:29, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ja, die gesperrte Version scheint mir auch in verschiedener Hinsicht sehr suboptimal. PDD 19:29, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Das ist sie immer. Man kann hier allerdings einge sinnvolle Formulierungen ausarbeiten, ohne dass es in einem Bearbeitungskrieg endet. --32X 22:45, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich hab den Artikel ja auch nicht gesperrt, weil ich ihn in der Form so schön fand und ihn deswegen so der Nachwelt erhalten wollte ;-) Grund war der Editwar um den Klarnamen. Verbesserungsvorschläge für den Artikel können bis zur Klärung der rechtlichen Lage auch hier gemacht werden. Sollte sich ein Konsens ergeben, dass der Artikel auch ohne Klarnamen auskommt, kann auf die weitere rechtliche Betrachtung verzichtet werden (nicht, weil das einer Seite den Vorrang gibt, sondern weil dann kein rechtliches Problem mehr existieren kann). sebmol ? ! 23:15, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Verbesserungsvorschlag Nummer 1: Revert auf letzte stabile Version minus Klarname des Herren, damit pseudowitzige Formulierungen wie "( The artist known as "Atze Schröder" (Takaas))" und pseudoclevere Doch-wieder-Nennungen des Klarnamens wie "seine seit 1999 laufende Fernsehsendung Alles Atze (Idee: Hubertus Albers)" erstmal wieder rausfallen. PDD 23:29, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

auf alle Fälle kann der 1. Satz so nicht stehen bleiben. Entweder ist das ein Pseudonym - dann heißt der Mensch für diese Enzyklopädie Atze Schröder, oder er ist lediglich eine Kunstfigur eines Künstlers dessen Klarname dann aber auch genannt werden muss. So aber ist der Artiel aber ein klarer Fall für die Löschkandidaten - da nichts greifbares drin steht. --Aineias © 09:32, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

So. da werd ich mich auch mal dazu äussern. Die Formulierung "The artist known as "Atze Schröder" (Takaas)", genauso so wie "seine seit 1999 laufende Fernsehsendung Alles Atze (Idee: Hubertus Albers)" sind ja beide von mir. Gebe gerne zu, dass beide Formulierungen nichts in einem Lexikon zu suchen haben und mir war auch bewusst dass dies Formulierung in der Form nicht lange hier so stehen bleiben. Es ist natürlich nur meine Meinung, aber ich denke das Atze Schröder momentan eine der populärsten Kunstfiguren in Deutschland ist. Es vergeht keine Woche wo Atze Schröder nicht in irgendeiner Sendung oder Show auftritt. Das diese Figur nunmal von Hubertus Albers verkörpert wird ist innerhalb und ausserhalb der Comedy-Branche bekannt. Auch gibt es im Internet vertrauenswürdige Quellen die einmütig davon Berichten das Hubertus Albers = Thomas "Atze" Schröder ist [5]. Die tatsache das Atze Schröder so populär ist, führt unweigerlich dazu, dass auch die Person welche Atze Schröder verkörpert von öffentlichem Interesse ist (Wer sich jetzt fragt was an Hubertus Albers so interessant sein soll, der sollte abwarten bis der Artikel fertig ist Er ist z.b Schlagzeuger und benutzt bei Auftritten seinen real Namen, er war Schlagzeuger u.a. bei Sandra in den 80ern). Das Hubertus Albers gegen eine veröffentlichung seine Namens im zusammenhang mit Atze Schröder geklagt hat, betrifft nach juristischen Grundlagen nur den einen Fall und Verlag und ist nicht allgemein Gültig oder auf andere Verlage oder Veröffentlichungen zu übertragen. Des weiteren sollte auch mal ein Blick auf Wikipedia:Artikel über lebende Personen geworfen werden. Ich erkenne nichts, was es verbieten würde über Hubertus Albers in einem Lexikon zu schreiben. Ausserdem wird der Name Hubertus Albers hier direkt auf Atze Schröder weitergeleitet. Somit ist es gar nicht Möglich getrennt über Hubertus und Atze zu schreiben

mfg Leevande --Leevande 09:39, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hubertus Albers ist im vorauseilenden Gehorsam bereits gelöscht worden. Du kannst ih gerne als Artikel neu schreiben. Und natürlich hast du was den Nennung des Realnamen betrifft recht. --Aineias © 09:51, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Leevande, Du schreibst solchen Quatsch wie "( The artist known as "Atze Schröder" (Takaas))" in den Artikel und möchtest, dass man Dich noch für voll nimmt? Wie wäre es, wenn Du Deinen Realnamen samt ladungsfähiger Postanschrift angibst oder bei der Foundation hinterlegst, wenn Du so sicher bist, dass das Urteil nicht auf andere Veröffentlichungen übertragbar ist? --Sdsdfr 10:59, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, es ist ja sehr Interessant ,wie sehr hier das Prinzip einer freien Enzyklopedie behandelt wird. Nochmals verweise ich auf Wikipedia:Artikel über lebende Personen. Da Herr Albers seine Namen nicht erwähnt haben möchte (In bisher 2 Fällen), muss es ja trozdem die Möglichkeit geben über ihn zu schreiben. Da bei dem ganzen EditWar Albers rein, Albers raus usw es aber nicht möglich war, musste eine andere Bezeichnung her. Der Künstler der als Atze Schröder bekannt ist (engl. The Artist known as Atze Schröder oder kurz "Takaas") ist bei dem Geschreibe hier nur ein kleiner Punkt der das Fass wohl mit zum überlaufen gebracht hat. BTW die Form TAKA oder auch TAFKA ist nicht von mir erfunden worden sondern immer wieder in Werkzeug um eben solche Fälle zu regeln ( bsp. Prince hat sich Jahrelang komplett ohne Namen präsentiert und wurde daraufhin, um überhaupt über ihn schreiben zu können zu TAFKAP "The Artist formerly known as Prince"). Wenn es nicht gefällt, schreib doch was besseres

mfg Leevande --Leevande 12:32, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Is klar. Was ist nun mit Deiner ladungsfähigen Postanschrift? --Sdsdfr 12:47, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Klassisches Missverständnis von „frei“: Die Inhalte stehen zur freien Nutzung im Rahmen der GFDL bereit. Nicht frei im Sinne von „beliebige Inhalte“. --Raymond Disk. Bew. 13:41, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aber doch auch wohl frei von dem Zwang eine Anschrift nennen zu müssen, wenn man hier als Autor schreiben will. Und ebenso frei von dem Zwang eine RealNamen als Autor nennen zu müssen. Von beliebigen Inhalten kann ja nicht gesprochen werden. Einige hier im Forum haben ja bereits ihre Meinung vertreten, warum Kunstfigur und Darsteller zusammen aufgeführt werden müssen und sollten. ( BTW wie war denn die Geschichte mit Realnamen und Tron ?)

--Leevande 14:52, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Dürftige inhaltliche Substanz des Artikels

Über dem ganzen aufgeregten Geschnatter - Albers rein, Albers raus - scheint eines völlig aus dem Blick geraten zu sein: die Artikelqualität insgesamt. Seriosität und Wikipedia beißen sich zwar grundsätzlich oft und bei fanlastigen Themen besonders oft, aber man kann doch trotzdem mal versuchen, sich ernsthaft mit inhaltlichen Fragen zu beschäftigen.

Der Informationsgehalt dieses Artikels nähert sich leider bedenklich der Nulllinie, vor allem für Leser, die bisher sehr wenig über "Atze Schröder" wissen (wie ich) und hier etwas enzyklopädisch-verlässliches darüber erfahren wollen, etwa:

Äußere Ausstattung der Figur: Wie genau tritt Albers denn in dieser Rolle auf - stimmt folgendes:

  • enganliegende/ausgeleierte(?) Jeans
  • blau(?)getönte Panorama(Porno?)brille
  • Lockenperücke
  • .... gibt’s noch was (Dauergrinsen o.a.?)?

Charakterzeichnung:

  • Was macht diesen "Atze Schröder" denn aus, was ist das überhaupt für eine Figur und worauf basiert die komische Wirkung (Wortwitz?, Situationskomik?, sexuelle Anzüglichkeiten? running gags?)? Das muss man doch charakterisieren können.
  • Hat der eine fiktive Familie/Beruf/soziales Umfeld, wofür interessiert der sich, was sind denn seine gängigsten "Themen"?
  • Wie hat sich denn diese Figur seit den Anfängen um 1995 entwickelt? Scheint am Anfang ja wohl eine reine Stand-Up-Nummer gewesen zu sein - ist die Figur danach weiter ausgefeilt worden (wie?), z.B. auch für die Serie "Alles Atze"?
  • Was macht denn den Publikumserfolg aus? Wenn der mehrfach Preise bekommen hat, wird man doch sicher einige Begründungen dafür finden und hier zitieren können.

Nebenbei:

  • Ist das eigentlich die einzige Figur, die Albers als Comedian jemals verkörpert hat, oder gab es früher noch weitere Rollen (die vielleicht weniger gut ankamen)?
  • Dass Albers in der gesamten Medienöffentlichkeit (auch in Talkshows und bei Interviews) ausschließlich als Kunstfigur auftritt, ist bemerkenswert und sollte auch mit erwähnt werden.
  • Erwähnen könnte man auch noch, dass der Künstler 2007 angekündigt hat, die Figur künftig seltener einzusetzen.
  • Ebenso die Tatsache, dass er 2007 gegen die Nennung seines bürgerlichen Namens in einer Zeitung vor Gericht gezogen ist und damit (erstinstanzlich?) Erfolg hatte. Sowas dürfte in Künstlerkreisen auch nicht allzuoft vorkommen - und hatte dann ja auch einen gewissen Nachrichtenwert in den Medien.

Damit der Unterscheid zwischen Künstler und Figur deutlich genug wird, kann man ja zwei Hauptkapitel schaffen: Der Comedian (mit allen nötigen biogr. Eckdaten) und "Die Kunstfigur" (mit deren Beschreibung).

Also, an alle hier, die mehr wissen: Na los, macht mal, versucht euch zu konzentrieren und erklärt es uns Ahnungslosen und der berühmten Wikipedia-OMA! -- 217.185.94.134 14:34, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Deine Vorschläge sind gut, sollten schnellstmöglichst erarbeitet werden, damit sie bei einer Entsperrung den Artikel verbessern können. :) --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Welcher Inhalt gehört nun in den Artikel?

Da ja nun erstmal Atzes’ bürgerlicher Name in dem Artikel keine Rolle mehr spielen soll, stellt sich für mich nun die Frage, ob der Artikel nicht eher wie „Atze Schröder (* 1965 in Essen-Kray) ist die Kunstfigur eines deutschen Komikers.“ beginnen müsste und unter Biographie eher eine Zusammenfassung der fiktiven Biographie der Kunstfigur (wobei Überschneidungen zwischen realer Person und Figur durchaus gegeben zu sein scheinen, beispielsweise Schlagzeuger) stehen sollte.

Als problematisch sähe ich hier, dass es mir seltsam erschiene, einen fiktiven Text als Wirklichkeit zu übernehmen, aber bei Captain Kirk sieht das ja auch nicht viel anders aus. Und ein separater Artikel über Hubertus Albers als Musiker, Komiker und Geschäftsmann wäre prinzipiell auch drin, da er durch die in diesem Artikel präsentierte Figur sicherlich Relevanz hätte. (Würde dann einer ankommen und die Daten hier eingearbeitet haben wollen, so könnte man ohne Probleme auf die hier geführten Diskussionen weisen.) Da Albers ja seit Jahren in der Öffentlichkeit meist als Atze Schröder, mit Brille und Perücke, bekannt ist und auch unter dem Namen die Preise bekommen hat, könnten diese auch ohne Probleme hier bleiben, denke ich. Allerdings kann eine erfundene Person natürlich kein Miteigentümer des Quatsch Comedy Clubs sein …

--hangy 02:16, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Frühe Jahre

Die Tanzlehrerausbildung, das Studium und das Gerätturnen werden nun nicht mehr dem realen H.A., sondern der Figur Atze Schröder zugeschrieben. Was stimmt nun? In dem als Quelle verlinkten Pressetext, der offensichtlich nichts oder wenig mit dem realen Lebenslauf zu tun hat, kommt keine der drei Sachen vor. --slg 02:41, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Genial

Ha ha ha, die jetzige Version ist einfach nur genial. Manchmal muss man die Wikipedia einfach lieben. Realsatire pur :D. Eigentlich viel zu gut für einen Komiker, der derart wenig Spaß versteht. --Novil Ariandis 23:54, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gerichtsurteil: Bürgerlicher Name raus?

Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin - siehe hier darf der bürgerliche Name nicht veröffentlicht werden. Gilt das jetzt auch für Wikipedia?--NSX-Racer | Disk | B 15:12, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wikipedia steht in USA - Deutsches Recht ist da wohl kaum anzuwenden. Und nach der Amerikanischen Auslegung von Meinungsfreiheit ist gegen die Nennung des Namens wohl nichts einzuwenden.
Schwachsinn, deutsches Recht ist problemlos anwendbar. Bitte informiere Dich, z.B. hier: Internetrecht#Internationalität. --Sdsdfs 15:22, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Anwendbar vielleicht - aber Wikipedia ist komplett (Server und Unternehmen) US-Amerikanisch. Der Versuch deutsches Recht durchzusetzen hat schon bei Tron (zum Glück) nicht geklappt.
Es ist eine Stiftung, kein Unternehmen. Und Du willst, dass die Community ggf. ein Urteil eines deutschen Gerichts ignoriert? --Sdsdfs 16:22, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
1. Es gibt kein Urteil gegen Wikipedia 2. Einen rechtlich bindenden Beschluss gegen Wikipedia kann nur ein amerikanisches Gericht erwirken. 3. Da es nichtmal eine Klage gegen Wikipedia gibt, halte ich Deinen vorauseilenden Gehorsam für übertrieben.
Sollte man annehmen.--62.214.251.4 16:50, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich sag nur Tron.--Τιλλα 2501 17:56, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Bei dem gab's aber keinen Gerichtsbeschluss... --Sergio Delinquente 18:15, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Für Wikipedia ist es eine Grundsatzfrage, dass nicht jeder den Inhalt seines Artikels nach Gutdünken selbst bestimmt. Wenn er es irgendwann gegen Wikipedia einklagt, werden wir es ändern müssen, aber es gibt keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam. --AZH 20:29, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

In Deutschland gilt: Jedes Gerichtsurteil ist nur für Kläger/Beklagte bindend (außer Urteile des BGH, die haben Gesetzesrang). Wenn Atze seinen Realnamen hier nicht sehen will, dann muß er gegen Wikipedia klagen. --Michael (damit hier nicht nur eine IP steht)

reinquetsch: Urteile mit unmittelbarer Gesetzeswkraft gibt es nur vom Bundesverfassungsgericht, und auch dort nur in ganz wenige Konstellationen. Ansonsten gilt Gewaltenteilung! Richtig ist, dass man sich an BGH-Urteilen orientieren sollte, da im Zweifel jeder Rechtsstreit dort landen wird, und die Richter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gleich entscheiden. (Aber auch nicht immer!) --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 15:41, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Danke für Eure Antworten - ich hatte mit Bedacht erstmal hier gefragt, bevor ich irgendwas an dem Artikel herumpfusche, was sich ja nun ohnehin erledigt hat.--NSX-Racer | Disk | B 23:20, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Scheint sich um diesen Artikel hier in der Westdeutschen Zeitung zu handeln. Atze Schröder müsste auch viele verklagen: Wenn man seinen (vorgeblichen) Realnamen in Suchmaschinen eingibt, erhält man reichlich Treffer. --Uwe Wassermann-Nass

Diskussionsbeiträge bitte mit vier Tilden oder dem Signierbutton unterschreiben. Der von Dir verlinkte Artikel kann kaum der Anlass für das Urteil gewesen sein: Erstens ist es ein Urteil aus Berlin (und die Zeitung sitzt in Düsseldorf) und zweitens ist das ein Aktenzeichen aus 2006; der verlinkte Artikel ist aber erst im Januar 2007 erschienen.--NSX-Racer | Disk | B 12:11, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wie dem auch sei: wenn das Gericht ihm ein Recht zugesteht, dann ist es auch eine Frage des Anstands, es ihm zu gewähren, zumal er eine Verfügung gegen WP ohnehin jederzeit erlangen könnte, wie ich vermute. igel+- 12:00, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Daß er die wirklich erlangen könnte, vermute ich nicht unbedingt. Das Urteil bezog sich - wie oben schon festgestellt - auf den Persönlichkeitsschutz im Rahmen des Presserechts. Ob man das ohne weiteres auf ein Lexikon anwenden kann, wird im Zweifel ein Gericht klären; ich bezweifle es stark. Bayernparteiler 12:44, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Oh Mann ... Atze Schröder (* 27. September 1965 in Emsdetten) ist ein deutscher Komiker. - sorry, aber das stimmt sachlich einfach nicht. Richtig ist vielmehr: Atze Schröder ist eine Kunstfigur eines deutschen Komikers (* 27. September 1965 in Emsdetten) (der seine Identität verborgen halten möchte und dies gegenüber einem Zeitungsverlag (!) in erster Instanz eingeklagt hat).
Wenn Wikipedia wirklich eine Enzyklopädie sein will, dann muss ein solcher zentraler Unterschied einfach deutlich und benannt werden (Stichwort: Außenperspektive). Und wenn man im ersten Satz schon den richtigen Namen löscht, ist es doch Schwachfug und für einen Leser völlig unverständlich, wenn es dann auf einmal (richtigerweise) weitergeht: Albers machte ....
Bei Google steht der Artikel übrigens an sehr prominenter, nämlich dritter Stelle und im Artikel wird auf den Unterschied zwischen Person und Figur seit 2004 immer wieder hingewiesen und dabei auch immer wieder der bürgerliche Name genannt. Interessanterweise scheint A./Sch. bisher keine Veranlassung gesehen zu haben, auch gegen Wikipedia zu klagen ...-- 217.185.94.199 12:51, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

(reinquetsch) Sehe gerade, dass es im zweiten Satz nun auch "Schröder" heißt. Damit wirds ja noch kurioser, denn die Tanzlehrerausbildung, das Soziologie-Studium und das Geräteturnen kann ja wohl kaum von einer Bühnenfigur betrieben worden sein. Schön, dass Wikipedia sich als "freie Enzyklopädie" versteht - aber geht man inhaltlich hier nicht etwas sehr frei mit den Fakten um? -- 217.185.64.97 13:17, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

In jedem Fall sollte hier ein Konsens erreicht werden anstatt einfach den bprgerlichen Namen zu löschen mit solch tollen Begründungen wie "denke ich". Ich sehe im übrigen auch nicht, was für eine Relevanz ein Urteil eines unteren Gerichtes in einem Einzelfall mit der Wikipedia zu tun hat, deshalb für Beibehalten des richtigen Namens. --Issi 13:04, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Also in der IMDB sthet er auch mit bürgerl. Namen. --Ulz Bescheid! 13:23, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

An einen Erfolg einer Klage gegen Wikipedia würde ich auch nicht wirklich glauben. Wenn doch, es wird sich schon jemand finden, der aus Prinzip dann halt einen Artikel in der Englischen Wikipedia schreibt. In USA wird Rede-/Meinungsfreiheit sehr hoch gehängt. Spätestens dort hätte er keine Chance. Aber bis zu einem Urteil gegen die deutsche Wikimedia sollte es hier auch keine Selbstzensur geben IMHO. Also Realname weiter rein! Man kann es vorsichtig formulieren: Der bürgerliche Name soll sein H.A....oder ähnliches. Es geht nur darum, den Namen eines Schauspielers zu nennen, der in aller Öffenlichkeit die Figur Atze Schröder spielt. Ich kann daran nun wirklich nichts dramatisches erkennen, und das Berliner Urteil ist ja auch noch nicht rechtskräftig. Also immer schön abwarten. Ich selber bin überhaupt erst durch die Meldungen über das Urteil auf die Frage "Wie heisst der Mann eigentlich wirklich" aufmerksam geworden. Insofern könnte man auch auf die Idee kommen, sowas vor Gericht auszufechten könnte auch eine PR-Aktion sein. Auf jeden Fall irgendwie unklug, wenn man die Sache des Realnamen möglichst flach halten will IMHO 84.174.242.19 13:26, 15. Mär. 2007 (CET).Beantworten

Klar, soll der Wikimedia-Verein seinen Kopf hinhalten, wenn die Community mal testen will, wie weit man bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gehen kann. Schließlich geht es um die Meinungsfreiheit, und wo kämen wir denn da hin, wenn jemand - etwa zum Schutz seiner Familie - einfach seine vor Gericht erfolgreich eingeklagten Persönlichkeitsrechte auch auf Wikipedia in Anspruch nehmen könnte! Ha, dem werden wir es zeigen, der will sich ja nur wichtig machen, genau wie der olle Tron! --Sdsdfs 13:52, 15. Mär. 2007 (CET) </Zynismus> Sorry, aber wie menschenverachtend kann man sein? Lesetipp: Wikipedia:Artikel über lebende Personen.Beantworten

Da hält niemand seinen Kopf hin, im Falle einer Abmahnung/eines Urteils muß der Verein halt in Zukunft die Nennung unterlassen. Daß man nicht unbedingt sehenden Auges in eine (im Unterliegensfalle nicht billige) Klage laufen muß, ist klar. Aber in dem Fall ist doch äußerst umstritten, ob das Urteil überhaupt Bestand haben wird und ob es auf WP anwendbar ist. Wenn man absolut auf Nummer sicher gehen will, darf man keinerlei Werturteile oder Fakten über andere Personen veröffentlichen; auch die in WP so beliebten "Kritik"-Abschnitte wären dann problematisch. Bayernparteiler 14:42, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Also was nun, muss der Verein "im Falle [...] eines Urteils [...] halt in Zukunft die Nennung unterlassen" und es "hält niemand seinen Kopf hin", oder wird es "im Unterliegensfalle nicht billig[..]"? Und was ist mit Deinem eigenen Kopf? Mit welcher Summe würdest Du Dich beteiligen, falls Verein oder Foundation vor Gericht unterliegen? Solange nur andere Leute das Risiko tragen kann man den strammen Max markieren und das Urteil aus der Hüfte raus als "umstritten" bezeichnen und dessen Anwendbarkeit bezweifeln. --Sdsdfs 15:05, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Laut Wikimedia-Tätigkeitsbericht 2005 wurden ca. 2,5% der Spenden für diverse Beratung (auch Rechtsberatung) verwendet. Das ist die Summe, mit der jeder Spender den Geldbeutel (wohlgemerkt nicht gleich den Kopf) hinhält. Das ist natürlich schade, weil das Geld nicht in die produktive Arbeit fließen kann, aber schlicht unumgänglich; würden wir alle Inhalte, die irgendjemand theoretisch gerichtlich angreifen könnte, sicherheitshalber löschen, könnte man die WP gleich zusperren. Wegen eines unterinstanzlichen Urteils muß man da nicht gleich hysterisch werden.
Umstritten ist die Sache natürlich, sonst wäre sie gar nicht erst vor Gericht gegangen, sondern anderweitig (Unterlassungserklärung o.ä.) geregelt worden. Ob das Urteil auf WP anwendbar ist, ist die andere Frage; der BGH hat bisher jedenfalls durchaus zwischen reinen "Personality Stories" und Informationen unterschieden. Bayernparteiler 15:59, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Was haben die Kosten für eine Rechtsberatung im Jahr 2005 mit den Kosten für eine mögliche Prozessniederlage im Jahr 2007 zu tun? Bist Du dafür, dass die Community Gerichtsurteile prinzipiell erstmal nicht anerkennt und testet, ob der Betroffene sein Recht einklagen wird? Und nochmal: Wieviel der Kosten würdest Du ggf. aus eigener Tasche übernehmen? (Und, weil mich das eigentlich noch viel mehr interessiert: Wie bewertest Du die Sache auf einer moralischen Ebene? Kann es legitime Gründe geben, wegen denen Herr X seine Persönlichkeitsrechte wahrnimmt und seinen Realnamen aus der Öffentlichkeit holen möchte?) --Sdsdfs 16:22, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die Kosten zeigen, daß es nunmal eine juristisch problematische Sache ist, Tatsachen über andere Personen zu veröffentlichen. Ich persönlich übernehme explizit weder Server- noch Rechtsberatungskosten von Wikipedia; ich verdiene auch nichts an den verkauften DVDs. Aber wer spendet, spendet nunmal in den Gesamttopf, und daraus werden die verschiedenen Ausgaben bestritten.
Gerichtsurteile entscheiden einen Streit zwischen zwei Parteien in einer bestimmten Situation. Da muß und kann man als Außenstehender nichts anerkennen. Wenn das ganze rechtskräftig wird und aus dem Urteil hervorgeht, daß es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, die sämtliche Medien betrifft, sieht es u.U. anders aus.
Es mag sicher Gründe geben, daß er seinen Realnamen in Zeitungen und Internet-Lexika nicht öffentlich bekanntmachen will; genauso, wie es Gründe gibt, daß er seinen Realnamen im Vorspann von "Alles Atze" öffentlich bekanntmachen will. Aber Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, können nunmal nicht jede Information über sich nach eigenem Gutdünken freigeben oder zurückhalten; sie haben gewisse eingeschränkte Persönlichkeitsrechte hinzunehmen, vgl. §23 KUG. Die Grenzen dieser Einschränkungen sind aufgrund der schwammigen gesetzlichen Formulierungen Sache der Rechtsprechung - was anhand dieser schon schwer genug festzustellen ist; wenn man da noch subjektive moralische Maßstäbe anlegt, wird es extrem schwierig. Bayernparteiler 16:58, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Mich hast du überzeugt. (Heh, als ich heute morgen gewilkürt habe war das hier noch keine echte Diskussion sonst hätte ich deren Ergebnis abgewartet!) igel+- 17:24, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Was ist an dem moralischen Grundsatz "Im Zweifel für die Privatsphäre", der groß auf der Richtlinienseite Wikipedia:Artikel über lebende Personen steht, denn so "extrem schwierig"? --Sdsdfs 17:27, 15. Mär. 2007 (CET) (Schade, dass Du nicht bereit bist, für Deine Behauptungen auch einen Teil der finanziellen Verantwortung zu übernehmen.)Beantworten
Gerichtsurteile erstmal nicht anerkennt: wie schon von anderen Benutzern weiter oben angeführt, bezieht sich dieses Urteil nicht auf Wikipedia. Weder die Wikimedia noch wir als Benutzer müssen das "anerkennen", da es uns (rechtlich) nunmal nicht betrifft. Und auf der moralischen Ebene: nein, ich denke, ein Mensch, der sein Geld durch in der Öffentlichkeit stehen verdient muss das aushalten. Es geht hier nicht um sein intimstes Privatleben, sondern um seinen Namen. Was sollen denn die Kollegen Stefan Raab, Thomas Hermanns, Mario Barth etc. sagen? Bei fast jeder Person des öffentlichen Lebens ist der reale Name bekannt, warum sollte er es hier nicht sein? --Sergio Delinquente 16:52, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Genau, wenn die von Dir genannten Herren bspw. Angst haben müssen, dass ihre Kinder eines Tages Opfer einer Entführung werden, warum sollten wir dann nicht dafür sogen, dass Herr X diese Angst auch hat? *kopfschüttel* --Sdsdfs 17:27, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde diese Zensur skandalös! --Hubertus Albers 16:45, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nur mal als Anmerkung: Im Zweifel ist der Einsteller des Namens haftbar. Sollte dieser also in D sitzen, kann es egeal sein, wo die Server stehen. Im übrigen stehen auch Server in den Niederlanden, also kann man auch sagen, daß EU-Recht anwendbar wäre. Marcus Cyron na sags mir 01:25, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ob sein bürgerlicher Name genannt wird oder, beispielsweise aus Rücksicht auf sein persönliches Interesse, nicht, ist mir eigentlich relativ egal, solange nicht nach der Entsperrung (welche hoffentlich balt kommt, denn im momentanten Zustand ist der Artikel schon fast untragbar) irgendjemand kommt, der erneut behauptet Atze sei sein bürgerlicher Name. Oder, noch schlimmer: „Atze Schröder (bürgerlicher Name: Thomas Schröder)“ … --hangy 20:43, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wie schon jemand sagte wird es immer lächerlicher, je öfter der Realname auf der Diskussionsseite genannt wird, dass dieser in dem eigentlichen Artikel nicht genannt wird. --Issi 15:08, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Schlimmstenfalls wiederhole ich mich

Diese kommerzielle Seite wirbt für eine Veranstaltung unter Nennung des bürgerlichen Namens, in der IMDb, steht er drin (s. o.). So wie der Artikel im Moment aussieht, ist's daneben. Die Kunstfigur machte kein Studium, sondern ein Typ, der sich später diese Figur ausgedacht hat. Aber ich find's toll wenn wir noch'ne Weile diskutieren, dann haben irgendwann alle Medien den realname und H. A. wird mit KLagen nicht mehr fertig. --Ulz Bescheid! 09:20, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wichtig ist, dass jemand, der sich über einen anderen aufregt, weil er seine persönlichen Angaben nicht öffentlich nennen will, selbst bei Wikipedia keine Angaben macht um anonym zu bleiben. Glückwunsch. Frage mich, ob du auch Lust hättest, deine gewünschte Anonymität auf dem Klageweg eintreiben zu müssen, nur weil andere meinen, dass sie dir nicht zusteht! Merke: Es kann der Friedlichste nicht in Ruhe leben, wenn der böse Nachbar es nicht will! (auf eigenen Wunsch anonym ;-) ) (nicht signierter Beitrag von 80.143.138.233 (Diskussion) )--Ulz Bescheid! 20:52, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Quellen für "Miteigentümerschaft" von Atze Schröder am QCC?

Gibts denn Quellen für diese sog. Miteigentümerschaft am Quatsch Comedy Club?

Es gibt ja diese beiden Firmen: Quatsch Comedy Club GmbH Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107 10117 Berlin E-Mail: online@quatschcomedyclub.de

und

Serious Fun GmbH & Co.KG Reinhardtstr.6 10117 Berlin

Zu finden mit etwas Suchen z.B im Impressum von http://www.quatsch-comedy-gewinnspiel.de

Hermanns bezeichnet die Serious Fun als seine Firma.

Gibts denn nun irgendwelche öffentlichen Aussagen von den beteiligten Peronen, dass Atze Schröder da irgendwie an einer der Firmen beteiligt ist? Erstens wäre so eine Quelle für den Artikel ganz schön. 2. würde das aber auch die Diskussion um den Klarnamen beenden IMHO, weil die Gesellschafter einer GmbH im Handelsregister für jeden frei einsehbar sind.......84.174.214.43 12:13, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Unter www.handelsregister.de:
  • HRB 85948 - Serious Fun Management GmbH
  • HRA 33424 - Serious Fun GmbH & Co. KG
Infos dort kosten 4,50. Und natürlich könnte es sein, dass dort irgendwelche Treuhänder als Gesellschafter stehen, oder weitere Firmen die man erst mal recherchieren muss.
Den QCC gibts dagegen nicht. --THausherr Diskussion Bewertungen 15:32, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Der QCC dürfte nach dem Umzug auch eher im Hamburger Handelsregister zu finden sein.--NSX-Racer | Disk | B 10:01, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Auf Handelsregister.de kann man bei allen Handelsregistern suchen. --Issi 11:22, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich weiss das man das kann. Aber in Hamburg ist er auch nicht. --THausherr Diskussion Bewertungen 15:02, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Mich hätte ja auch eher erstmal grundsätzlich interessiert, wo denn diese dauernd überall kolportierte Meinung herkommt, Atze Schröder sei irgendwie Miteigentümer des QCC! Hat er oder Hermanns oder Mittermeier das mal so gesagt? (nicht signierter Beitrag von 84.174.211.98 (Diskussion) )
Es gab vor ein paar Wochen eine Sendung bei Kerner, bei der Thomas Hermanns, Michael Mittermeier, Atze Schröder und Oliver Pocher zu Gast waren. Dort wurde darüber gesprochen, dass der QCC Hermanns, Mittermeier und Schröder gemeinsam gehört. --Wiki-Hypo 19:05, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Kunstfigur vs. Künstler

Bei Artikeln, deren Gegenstand natürliche Personen sind, sind, soweit möglich, auch persönliche Daten darzustellen. Der vorliegende Artikel handelt aber von der künstlich geschaffenen Figur "Atze Schröder". Der erfindende Künstler wird nur am Rand in einem Abschnitt erwähnt. Damit kann weder der Artikel den Namen des Künstlers tragen, noch tut es Not, den Klarnamen des Künstlers anzugeben. Zuverlässig zur Verfügung stehende Informationen geben auch nicht genug für einen Artikel über den Künstler an sich her, gerade deswegen ist aber eine Miterwähnung in dem Artikel über die Kunstfigur nicht etwa falsch, sondern sogar geboten. Da Artikelgegenstand, weder thematisch, noch vom Lemma her, aber gerade nicht der Künstler als natürliche Person ist, ist keine Vergleichbarkeit z.B. mit dem Fall Tron (Hacker) gegeben.--Berlin-Jurist 07:36, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Verstehe ich das richtig, dass du jetzt doch dafür plädierst, der Name des Künstlers sollte erwähnt werden? --Issi 08:23, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Nein. Ich bedaure, mich offenbar mißverständlich ausgedrückt zu haben, wo ich doch hingegen für Klärung und Nachvollziehbarkeit sorgen wollte. Wenn der Artikelgegenstand nicht die Kunstfigur, sondern tatsächlich die natürliche Person als solche wäre, dann wäre ich für eine Namensnennung. Artikelgegenstand ist hier aber gerade primär die Kunstfigur und nicht die natürliche Person, und das ist auch richtig so, denn über die Kunstfigur wissen wir eine Menge, über die natürliche Person - jedenfalls auf Basis seriöser Quellen - kaum etwas.--Berlin-Jurist 08:54, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Naja ... machen wir uns nichts vor: Etwas heuchlerisches und krampfhaftes hat die derzeitige Lösung schon. Nicht nur, was den Umstand betrifft, dass der Klarname auf der zugehörigen Diskussionsseite und in den Versionen ja nach wie vor leicht gefunden werden kann. Nur im Artikel will man sich nicht die Hände schmutzig machen und - verweist den geneigten Leser mit dem Weblink "Atze Schröder als Wortmarke" ausgerechnet auf ein Blog, wo er nicht nur wieder den Klarnamen findet, sondern sogar eine Linkangabe zu einem Paparazzifoto des unmaskiert abgeschossenen Künstlers! So kann man sich ein Problem natürlich auch vom Hals schaffen ... Aber sei's drum ... -- 217.185.94.171 16:12, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

In erster Linie möchte ich einen im Phänotyp guten Artikel haben. Erstmal gelungen, meine ich. Deutsches Recht sollten wir befolgen - gar nicht unbedingt aus Angst vor Klagen oder vor Strafe, sondern weil wir selbst das so wollen. Ist im Phänotyp des Artikels ebenfalls gelungen. Und ob nun die konkret vom Artikel betroffene natürliche Person glücklich und/oder zufrieden ist, darf für uns ganz allgemein kein Maßstab sein. Links auf Internetseiten, die rechtskräftig als rechtswidrig eingestuft worden sind, oder auf Internetseiten, die von mir mittels meiner persönlichen Sachkenntnis als strafrechtlich relevant erkannt worden sind, würde ich stets entfernen. Vorauseilende Zensur hinsichtlich unserer Weblinks ist allerdings nicht notwendig. Ebenso sehe ich es als Benutzer mit erweiterten Benutzerrechten (sog. "Administrator"), der aber organisatorisch nicht mit dem Diensteanbieter in Verbindung steht, nicht als meine Aufgabe an, z.B. die Diskussionsseite in zivilrechtlicher Hinsicht zu säubern. Irgendwo muss die Kirche auch im Dorf bleiben.--Berlin-Jurist 16:30, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Theater um den Realnamen des Künstlers

Was spricht gegen den Satz:

In zahlreichen Quellen (Beispiel: [6]) wird angegeben, dass der Realname des Künstlers Albers sei.

Die Aussage ist wahr und fakt. ↗ nerdi disk. 17:42, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wie wäre es damit, seinen Wunsch zu respektieren und den ohnehin völlig unwichtigen Realnamen zu vergessen? Wir sind nicht die Regenbogenpresse. Schön, dass der Name irgendwann durchgesickert ist, das kann dann ja jeder nachforschen, der es möchte. --Wrzlprmft 21:03, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ist der Artikel nun gesperrt oder kann der Name eingetragen werden?

Erinnert sich noch jemand an den Fall?

http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29

Da hat Wikipedia auch darauf bestanden das der Name drin bleibt. Warum hat HUbertus Albers ähhh Atze Schröder Sonderrechte?

Im Fall Tron wurde durch ein deutsches Gericht entschieden, dass im Ergebnis der Name genannt werden darf. Im Fall "Atze Schröder" hat ein deutsches Gericht eine Namensveröffentlichung untersagt. Als Konsequenz sperre ich Bearbeiter, die den Klarnamen trotz aller Diskussion aus dem Artikel Trons entfernen und sperre ebenso Bearbeiter, die den vermeintlichen Klarnamen "Atze Schröders" trotz aller Diskussion in diesen Artikel einfügen. War das deutlich genug? --Berlin-Jurist 22:32, 18. Mär. 2007 (CET) Ergänzung: Ich weise darauf hin, dass verschiedene Kommentare weiter unten mir Äußerungen in den Mund legen möchten, die von meinem Beitrag nicht gedeckt sind. Ob eine Namensäußerung mit Wirkung für die Wikipedia untersagt wurde oder nicht, dazu habe ich mich weder geäußert, noch kommt es darauf an. Die Schlüsselworte meines obigen Beitrages sind: "...trotz aller Diskussion...". Auf Basis der von mir dargestellten Urteile hat eine Diskussion stattgefunden, die ein verständiger Leser wohl so auswertet, wie ich es getan habe. Und irgendwann ist es dann an der Zeit, ein Diskussionsergebnis konsequent umzusetzen.--Berlin-Jurist 06:37, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe von Tron absolut keine Ahnung und weiß nicht, wie dieses besagte Gericht dort erlaubt hat, den Namen zu benutzten. Dennoch vermute ich, dass der Fall hier anders liegt, denn es wurde das Ausschreiben des vollen Namens nur einem bestimmten Verlag verboten, wodurch das doch eigentlich nicht direkt für Wikipedia gelten kann? Im Übrigen sind weder sein richtiger Name (z. B. der hier oft zitierte „Alles Atze!“-Abspann und der Eigentümer der Wortmarke „Atze Schröder“) noch seine Anschrift (er ist nicht einmal, wie manch anderer Promi aus dem Telefonbuch gelöscht) ein Geheimnis. Zumindest sein richtiger Name wurde mehrfach in verschiedenen kommerziellen Medien aufgefasst. Ich möchte gar nicht behaupten, dass sein Name überaus bedeutsam (eine gewisse Bedeutung hat er sicherlich, denn man möchte möglicherweise schon wissen, wer sich hinter „Atze“ verbirgt) oder spektakulär sei, aber wenn meinetwegen die BILD-Zeitung bzw. Axel-Springer wegen ihrer seltsamen Machenschaften einen Namen nicht mehr nennen dürfen, dann könnte der Stern immer noch ohne Probleme mit Klartext darüber schreiben. Wo also ist genau dein juristischer (du bist zumindest laut deiner Benutzerseite Anwalt, kann auch sein, dass sich ein „Atze“-Fan da ’nen Spaß erlaubt hat) Hintergrund für die Sperre/die Enthaltung des Klarnamens? --hangy 23:17, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zitat von http://www.stoibaer.de/privatsphare.html

Man will gerechter sein als die Gerechten. Was ist denn geschehen: Ein Comedy-Künstler will seine Familie und seine Privatsphäre schützen. Er tritt seit Jahren ausschließlich mit Perücke und Brille und in besonderer Kleidung auf. Es ist zwar ein offenes Geheimnis, wie er wirklich heißt, aber wie er wirklich aussieht, ist nicht bekannt. Zumindest nicht außerhalb seines Wohnortes.

Nun hat er eine Zeitung verklagt und gewonnen. Nach dem deutschen Recht darf damit diese Zeitung, NUR DIESE ZEITUNG, keine Bilder mehr veröffentlichen und den Namen nicht mehr nennen. Für alle anderen Menschen auf der Welt gilt das nicht. Wenn er das wirkungsvoll verhindern will, dass NIEMAND mehr seinen Namen nennt und seine Fotos zeigt, dann muss er jeden Einzelnen verklagen und es ihm verbieten lassen. Ein Urteil ist kein Gesetz!

Das bedeutet das unser Jurist hier entweder a) Keine Ahnung hat oder b) lügt

Man kann davon ausgehen (das wäre der Idealzustand), das jedes Gericht gleich urteilt. Das bedeutet, das auch wir, wenn wir verklagt würden, verlieren würden. Sollte uns es das wirklich wert sein, dafür Geld zu investieren (die Verteidigung alleine kostet ja schon Geld) nur um den Namen dieses Menschens nennen zu können/dürfen? --DaB. 03:35, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wenn jedes Gericht gleich urteilen würde, bräuchte man keine Rechtsmittel.
An sich ist natürlich klar (und das wird wohl kaum jemand bestreiten wollen), daß man nur, weil man unbedingt den Realnamen schreiben will, kein rechtliches Risiko eingehen sollte. Im Moment ist der fehlende Name sicher das geringste Problem des Artikels - im Rahmen der geforderten "pragmatischen Lösung" ist es sicher ein gangbarer Weg, ihn rauszulassen.
Aber die Frage ist eben, wie es dann weitergeht: Kommt aus jedem Artikel alles raus, was theoretisch juristisch angreifbar sein könnte? Oder nur das, was definitiv rechtswidrig ist? Wollen wir die Grenze da ziehen, wo es ein erstinstanzliches Urteil gegen einen anderen gibt? Was ist, wenn das Kammergericht anders entscheidet - kommt der Name dann sofort wieder rein oder warten wir lieber die Revisionsentscheidung oder gar das Urteil über die möglicherweise folgende Verfassungsbeschwerde ab? Wenn der Verlag im Endeffekt gewinnt, ist das dann ein Freibrief für die Wikipedia (jedes Gericht urteilt gleich) oder besteht noch immer ein Restrisiko (Urteile gelten nur zwischen den Parteien und in der streitgegenständlichen Situation)?
Eine Garantie für das Nichtverklagtwerden gibt es halt einfach nicht. Bayernparteiler 15:23, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die Annahme unterschiedliche Gerichte urteilten gleich zeugt von nur sehr laienhaften Wissen der tatsächlichen Gegebenheiten in der Rechtsprechung. Auf dieser Basis zu diskutieren heißt mit Ahnungslosigkeit zu argumentieren. --Issi 12:15, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Oh, ein Experte. Wir groß sind denn Deiner Einschätzung nach die Chancen, dass zwar die Zeitung den Namen nicht nennen darf, die Wikipedia hingegen schon? Du möchtest sicher gerne das Prozesskostenrisiko übernehmen. -- Fruchtschnitte 12:45, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ist das dein Verständnis von einer sachlichen Diskussion? Das scheint ja hier symptomatisch zu sein.--Issi 15:22, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ist Dein Verständnis von einer sachlichen Diskussion, Fragen mit Gegenfragen zu beantworten? Ich fragte nach Deiner Risikoeinschätzung. Offenbar plädierst Du ja dafür, den Namen zu nennen, bis irgend jemand für diese Nennung in der Wikipedia verknackt wurde. Und da finde ich die Frage nach dem Risiko für diesen Dritten (Du selbst scheinst das Risiko ja nicht tragen zu wollen) durchaus legitim. -- Fruchtschnitte 16:11, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Es geht hier ums Prinzip. Hat der Artikel ohne Bezug auf die reale Person überhaupt Relevanz? Und warum soll Atze Schröder aka Hubertus Albers Sonderrechte bekommen? Kann man mir noch andere Personen zeigen bei denen auf den Realname verzichtet wurde? (nicht signierter Beitrag von 89.53.9.163 (Diskussion) 7:52, 19. Mar 2007)

„Es geht hier ums Prinzip.“ - Genau da liegt das Problem. Ideologie hat in der Wikipedia keinen Platz. Hier sind aus guten Gründen pragmatische Lösungen gefordert. sebmol ? ! 09:47, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Ich schätze in der Regel die Beiträge von Berlin-Jurist wegen ihrer wohltuend sachbezogenen Nüchternheit, bin aber über seine letzten beiden doch etwas verwundert. So eindeutig scheint mir die Diskussion hier nicht verlaufen zu sein, wenn man sich mal die verschiedenen Statements ansieht. Die "Ergänzung" von BJ wirkt auch seltsam gewunden und fast wie ein gesichtswahrendes Zurückrudern. Dabei ist die Frage doch von einer für die Wikipedia sehr grundsätzlichen Bedeutung und Tragweite. Man sieht es auch daran, dass sich die Diskussion hier seit Tagen nur darum dreht - und der Artikel trotz diverser obiger Hinweise auf seine bisher doch recht dürftige Substanz inhaltlich seither nicht weiter ausgebaut wurde.

Bemerkenswert scheint dabei auch:

  • 1. Wikimedia hat Anfang 2006 einen Rechtsstreit um die Nennung des bürgerlichen Namens einer verstorbenen Person (Tron/Floricic) riskiert, ihn trotz der anfallenden Kosten geführt und für sich entschieden. Man hat damals in der heftigen innerwikipedianischen Diskussion aber auch außerhalb oft auf die grundsätzliche Bedeutung dieses Falles hingewiesen.
  • 2. Mitte März 2007 gibt es Medienberichte, wonach das Landgericht Berlin einem nicht näher benannten Zeitungsverlag die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens eines noch lebenden Künstlers (Schröder/Albers) untersagt hat. Aus den Meldungen geht nicht hervor, ob die Veröffentlichung des Namens bereits erfolgt oder erst geplant war und in welchem Zusammenhang sie erfolgen sollte oder bereits erfolgt war, auch nicht, ob der beklagte Verlag in Berufung gehen will.
  • 3. Der Wikipedia-Artikel zu "Atze Schröder" wird im Internet bei Google gegenwärtig an dritter, also an einer doch sehr auffälligen Stelle gelistet. Seit 2004 wird darin immer wieder auch der Klarname des Künstlers genannt, mal ist er zwischenzeitlich entfernt worden, mal wieder eingesetzt worden. Den Künstler bzw. sein Management scheint dieser Umstand bisher nicht gestört zu haben, ein ähnliches Unterlassungsbegehren gegen die Wikimedia scheint bisher jedenfalls nicht vorzuliegen.
  • 4. Wie man das bisherige Schweigen auf eine an den Geschäftsführer gerichtete Bitte, sich den Artikel vor diesem Gesamthintergrund doch auch mal anzusehen, deuten soll, bleibt dahingestellt.
  • 5. Es scheint für einige der Benutzer hier interessanterweise kein Problem darzustellen, dass der Klarname nach ihrem Willen einerseits im Artikel nicht genannt werden soll, er dann aber andererseits auf der dazugehörigen Diskussionseite sowie in den Artikelversionen immer wieder auftauchen kann und das Thema überhaupt so breit besprochen wird, dass diese "enttarnende" Information letztlich doch wieder transportiert und auch über die Wikipedia-Clone weiterverbreitet wird.
  • 6. Die Wikipedia hat sich zum Ziel gesetzt, das enzyklopädisch relevante Wissen der Welt neutral referierend zusammenzutragen. Das Wissen um die in Deutschland gegen Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts populäre Kunstfigur eines bestimmten Komikers und ihr Hintergrund inkl. biographischen Informationen dürften dazugehören. Was spricht also dagegen, den bürgerlichen Namen dieses Komikers in einem enzyklopädisch korrekten Artikel erst einmal stehen zu lassen, zumal der Künstler bisher anscheinend keine Einwände gegenüber den Betreibern dieses Projekts vorgebracht hat?
  • 7. Alternativ könnte man zur Klärung und Abkürzung dieser Diskussion auch bei ihm oder seinem Management anfragen, wie er das denn mit Blick auf die Wikipedia sieht.
  • 8. Grundsätzlich bleibt aber - ungeachtet eines aktuellen Urteils in einem konkreten Fall, in den Wikipedia nicht involviert war - auch noch die Frage, inwieweit ein Künstler, der sich in die Öffentlichkeit begibt, es letztlich dulden muss, dass in dieser Öffentlichkeit auch Fragen nach seiner Identität aufkommen können, dort diskutiert und entsprechende Informationen auch veröffentlicht werden - und wie sich so etwas mit Blick auf Enzyklopädien darstellt.


@Benutzer:Berlin-Jurist: Also, das ist ja wirklich unglaublich, was Du da von Dir gibst. Ich lese hier, Du würdest sonst für Deine besonnenen und sachlichen Kommentare geschätzt. Schade, dass man davon hier so wenig merkt. Es wurde weiter oben doch schon längst geklärt, dass das Urteil keine Geltung für die Wikipedia hat, ein wenn überhaupt zu erwartendes Verfahren gegen Wikipedia wohl nicht ohne weiteres zu demselben Ergebnis zu bringen wäre, und dass es uns letztendlich, wenn also schon Rechtliches nicht gegen die Veröffentlichung spricht, noch auf freiwillige Rücksichtnahme auf den Wunsch des Künstlers ankommen könnte. Finde ich soweit ganz gut, bricht sich die Wikipedia auch keinen Zacken mit aus der Krone, dem Wunsch nach Bewahren der Privatsphäre nachzukommen, könnte man bis zu diesem Punkt in nur dieser Angelegenheit denken. Der zu Recht vorgebrachte Einwand, dass es im Falle Tron von Seiten der Wikipedia-Community wohl ganz anders gesehen wurde, dort selbst für eine Veröffentlichung ein Rechtsstreit bis zum Ende durchgezogen wurde, somit die auch in dem Fall ja denkbare Rücksichtnahme auf die Wünsche der Träger des Namens bewusst außer Acht gelassen wurde und tatsächlich der Eindruck entsteht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und somit die Rücksichtnahme auf den Künstler hinter Atze Schröder überzogen erscheint, dazu wurde leider bis jetzt hier noch nichts Sinnvolles vorgebracht. Ist ja schön, dass Du zurückruderst, und Leuten, die Dir 'in den Mund legen' wollen, es habe ein Urteil gegeben, dass für die Wikipedia Relevanz habe, sagst, dass diese Aussage von Dir nie gemacht wurde. Gut, was soll dann Dein Hinweis auf dieses Urteil? Dann bleibt, wie Du selber zu Recht ergänzt, von Deinem Beitrag nicht viel mehr übrig als das "trotz aller Diskussion". Man beachte gerade die Verbindung der Präposition "trotz"='ohne Beachtung der/des/von' mit 'allem was hier vorgebracht wurde': d.h. doch, Du siehst selbst ein, dass die gesamte Diskussion hier genau zu dem gegenteiligen Ergebnis führt im Vergleich zu den Schlüssen, die Du ziehst und Deiner Drohung "ich sperre jeden, der..." zu Grunde legst. Deine Hinweise auf die Gerichtsurteile gehen am Kern vorbei, da das Urteil in der Causa 'Atze Schröder' für uns nicht gilt und wir infolgedessen darüber diskutieren, welche freiwillige Rücksichtnahme angemessen wäre, und da am Urteil in der Causa 'Tron' nicht das bekannte Ergebnis das Interessanteste ist, sondern vielmehr die Feststellung, dass die Tatsache, dass man einen Rechtsstreit durchgezogen hat, bedeutet, dass freiwillige Rücksichtnahme hier von vornherein nicht in Betracht kam. Dabei wäre eine solche ja durchaus zu diskutieren gewesen, und zwar eine, die ohne Ansehen der Person eine einheitliche Haltung der Wikipedia erkennen lässt. Ist also die Nicht-Nennung des bürgerl. Namens von Atze Schröder als freiwillige Rücksichtnahme zu befürworten - und wie verantworten wir dann den Fall Tron? - oder wegen des vorangegangenen Fall doch eher als vorauseilender Gehorsam abzulehnen? 84.61.37.149 11:24, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten


@84.61.37.149: Berlin-Jurist bezog sein "trotz aller Diskussion" nicht auf seine eigene angekündigte Handlungsweise, sondern auf die derjenigen anderen, die den Klarnamen weiter einstellen würden. Umso mehr ist allerdings die Frage, inwiefern das als Destillat seines Beitrags als Argument wert ist. Denn man kann m.E. da wohl nicht von "trotz" sprechen, denn auch ich bekomme nicht den Eindruck, dass der gesamte Diskussionsverlauf hier in Richtung Nicht-Nennung tendiert hätte. Aber noch ein Tipp an Dich, 84.61.37.149: in vielem von dem, was du sagst, stimme ich mit dir überein. Trotzdem wird es wohl vielen leichter fallen, das anzunehmen, wenn du es etwa 'unaufgeregter' vorträgst;-) 128.176.150.97 11:52, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Da der Artikel gesperrt ist, hier abschließend noch ein konkreter Fehlerhinweis. Ich habe nicht nachgesehen, welcher Grammatikheld für diesen Satz verantwortlich ist:

  • "Vereinzelt wird dargestellt, dass der die Figur des Atze Schröder erfindende Komiker in Emsdetten geboren sei."

Sorry, das ist geistiger Dünnpfiff und eine stilistische Katastrophe. Das tut einem ja fast körperlich weh. Formal korrekt (aber sprachlich immer noch eine Katastrophe) wäre da höchstens:

  • "Vereinzelt wird dargestellt, dass der die Figur des Atze Schröder erfunden habende Komiker in Emsdetten geboren sei." - denn diese Figur ist ja schon längst erfunden worden.

Allgemeinverständlich wäre dann:

  • ==> "Vereinzelt wird angegeben, dass der Komiker, der die Figur des Atze Schröder um 1995 erfunden hat und sie seither verkörpert, in Emsdetten geboren sei."

Vielleicht kann das ein Inhaber der Sperrknöpfe noch korrigieren.

Und wenn folgende Aussage sachlich richtig ist: "Gemeinsam mit Thomas Hermanns und Michael Mittermeier ist der Künstler Betreiber des „Quatsch Comedy Clubs“.", dann müßte bei Quatsch Comedy Club noch die Angabe zur Eigentümerschaft geändert werden, denn es wird ja wohl kaum eine Kunstfigur dort Miteigentümer sein, sondern allenfalls die Person, die sie verkörpert, oder? -- 217.185.94.171 18:46, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Peinliches Kindertheater. Schreibt den Namen rein oder löscht den Artikel. Dieses Rumgetue ist einfach nur albern. -- 217.232.207.107 17:55, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Landei

Da fürchtet jemand um sein Privatleben als Mensch und Diskobetreiber. Verstehe ich. Warum stellt er sich dann eigentlich auf die Bühnenbretter mit Scheinwerfern und Fernsehkameras? Also einmal Selbstdarstellung, dann wieder nicht? Das verstehe ich als echter gebürtiger Ruhrpottler nicht.
Mal schaun, was das für die anderen Biografien in der Wikipedia bedeutet, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird. In Sachen Caroline von Monaco zeichnete sich ja schon mehr Schutz der Privatsphäre ab, ein ähnliches Urteil in Sachen Fotos hat auch H. S. im Jahre 2005 erreicht. -- Simplicius 22:31, 6. Apr. 2007 (CEST) PS: Was das heitere Beruferaten angeht, bitte ich darum, die typische Handbewegung bitte noch mal zu zeigen.Beantworten

Änderungsvorschlag

Sein echter Name kann sehr einfach eingesehen werden unter https://dpinfo.dpma.de/index.html wenn man unter der Kategorie Marken nach dem Stichwort "Atze Schröder" sucht. Deshalb Wikipedia zu verklagen kann ich nicht verstehen.

Meine Meinugn:

Wer Wikipedia verklagt, sollte für immer und für alle Zeiten aus der Wikipedia verbannt werden. Kann der Hubert sehen, was er davon hat!

Findet ihr nicht auch??


Die Wikipedia soll möglichst neutral sein, daher ist das keine gute Idee. Ich werde die Klage aber in den Artikel einarbeiten ;)

--Spommel 17:48, 11. Mai 2007 (CEST) //edit: Anscheinend werd ich von der WP noch als neuer Nutzer angesehen...Beantworten


der folgende satz ist murks: 1. was ist humor mit hintergrund?! ist vielleicht hintergründiger humor gemeint!? 2. das "allerdings" ergibt keinen sinn! bitte ändern, hätte es ja selbst gemacht, aber der artikel ist gesperrt .....

"Schröder repräsentiert einen Humor mit Hintergrund, der sich in Deutschland allerdings einer großen Beliebtheit erfreut."

Hi zusammen, ich hätte kein Problem damit, würde ihr meine Homepage in Atzes Artikel verlinken: www.amaretto.tv. Vielen Dank

Amaretto

Unser Hubi

Der Weblink auf "Atze Schröder als Wortmarke" sollte entfernt werden, da der Blogger wohl ebenfalls den Schwanz eingezogen hat. --Roland 14:41, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Im Jahre 1989 wurde die F·A·C·E GmbH (Feldhaus Albers Communication Equipment) gegründet. Auf der legendären „Disco-Messe“ in Rimini (Italien) wurde mit einem Glas Wein auf die Gründung der FACE GmbH angestoßen. Die Firma entstand aus den Einzelfirmen Heiner Feldhaus „Lichttechnik“ und Hubertus Albers „Tontechnik.“ Gleich im darauf folgenden Jahr wurde mit der Kunstausstellung in Leeuwarden (Niederlande) ein Projekt realisiert, was zu dem Zeitpunkt technisch eine Sensation war. Seit dieser Zeit wurden eine Menge aufregende und interessante Projekte realisiert. .. Irgendwann trennten sich die Wege der Gründer. Hubertus Albers hat eine Karriere im Comedy-Bereich sehr erfolgreich eingeschlagen.

Anstand

Ist das nicht eher eine Frage des Anstands, den Klarnamen einer (lebenden) Person nicht zu nennen, wenn derjenige es nicht möchte? Dazu sollte kein Gerichtsurteil erforderlich sein...

Ich will ja auch nicht, dass jemand auf meine Userpage schreibt, wie mein richtiger Name lautet.

Herr im Himmel, fängt diese Diskussion wieder von vorne an? Hat man aus dem Fall TRON nichts gelernt? Realnamen von Personen des öffentlichen Interesses SIND von enzyklopädischem Wert und als solche selbstverständlich in der Wikipedia aufzulisten. Kajetan, --Kajetan 16:37, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Aha, danke für den Hinweis. Ich nehme meine Aussage dann zurück: Offenbar sind solche Gerichtsurteile doch erforderlich. Bitte die Störung zu entschuldigen. --193.170.117.39 18:07, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Was erwartest du von einer Enzyklopädie eigentlich? Dass sie höflich ist? --ChristianErtl 18:38, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nein; ich dachte nicht so sehr an Höflichkeit, eher an Rücksichtnahme, und das auch nicht durch die Enzyklopädie, sondern durch ihre Autoren. Untereinander beachten wir ja auch gewisse Grundsätze, warum nur untereinander? --193.170.117.39 19:04, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Was bringt es überhaupt, den Namen hier nicht zu nehmen? --ChristianErtl 21:10, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hier steht was zum Thema: [9] --THausherr Diskussion Bewertungen 18:21, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich verstehe die ganze Diskussion garnicht. Wenn H.A. öffentlichkeitsscheu ist, sollte er nicht als Komiker und TV-Moderator arbeiten. Aber das tut er nunmal, und nicht Atze Schröder tut es, sondern H.A., Atze ist nur die Figur die er spielt. Und wie Kajetan es schon sagte, sein Name ist damit von enzykopädischem Wert. Dank der Tron-Kiste wissen wir auch, dass es legal ist. Also den Namen wieder rein. --AmaG 18:31, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich frage mich nur, warum man auf so einen "Werbegag" eines Herrn Hubertus Albers überhaupt eingeht und Ihn nicht ignoriert? Ist es Usus den Namen in der Wikipedia zu nennen? Dann tut es auch. Und falls der Mann keine Person der Zeitgeschichte ist, dann löscht den ganzen Artikel komplett. Aber nicht so inkonsequent.
Es ist ja nunmal so, daß bei bestimmten Dingen Kraft Gesetzes mein Namen genannt wird. Ich kann es verhindern - ich darf dann eben bestimmte Dinge nicht tun. Wenn ich z. B. promoviere, dann geht das nicht unter Pseudonym sondern mein voller Name wird genannt. Öffentlich in allen Bibliotheken und für alle bestellbar u.s.w. Wenn ich eine Wortmarke anmelde, dann muß der Name des Anmeldenden zwingend genannt werden. So ist es auch bei diesem Herrn. Wenn er sich da also wirklich aufregt, dann hätte er einen anderen Beruf ergreifen sollen und keine Wortmarken anmelden sollen. Dann würde sein Name auch garantiert nier öffentlich genannt. Aber so wie es ist, wird sein echter Name natürlich genannt. Und das wie gesagt bei der DPMA sogar verpflichtend Kraft Gesetzes.
Nur eine Frage der Zeit, bis auch Politiker nicht mehr wollen, dass ihre realen Namen veröffentlicht werden. Auf den Wahlplakaten und -zetteln steht dann nur noch "Angie M." oder "Stasi 2.0" ;-)
Aber da sich die Juristen wieder mit solchen Dingen befassen dürfen, bleibt vorerst abzuwarten, was dabei herauskommt -- 87.173.133.200 22:43, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich kann den guten Mann schon verstehen. "Atze Schröder" klingt imo deutlich besser als sein Realname. Zumindest mir wäre der peinlich, ihm vielleicht auch? --84.142.44.130 23:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

16:40, 11. Mai 2007 Slomox (Diskussion | Beiträge) (3.454 Bytes) (kann man die Einleitung noch ungelenker und selbstbezogener formulieren?)

Die Änderung ist falsch. Atze Schröder ist mMn kein Komiker, sondern H. A. ist der Komiker. Atze Schröder ist nur die Figur, die er darstellt. --Roland 17:32, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Siehe auch Benutzer_Diskussion:Slomox#Atze_Schr.C3.B6der. --Roland 17:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Links zur englsichen und türkischen Wikipedia

Die fehlen nämlich... en:Atze_Schröder tr:Atze_Schröder... 134.99.228.73 19:06, 11. Mai 2007 (CEST) simple:Atze Schröder 89.48.204.90 19:16, 11. Mai 2007 (CEST) hm ich fürchte, dass der türkische Artikel es so nich mehr lange machen wird.. [[10]]Beantworten

Interwiki für en und simple hinzugefügt. --Avatar 19:55, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bitte auch die türkische Wiki aufnehmen [11]. Sie ist nun aktualisiert! --89.56.62.244 21:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Es ist doch sche*ß egal wie der Typ heißt oder nicht. Wenn er nicht genannt werden will dann lässt man halt den Namen drausen oder löscht den kompletten Artikel. Was für ein Kindergarten. PSYCloned Area 22:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Gemacht... --NB > ?! > +/- 22:37, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Fehler im Einleitungssatz

Der Einleitungssatz:

"Atze Schröder ist die Bühnenfigur eines deutscher Komikers, mit der er seit 1995 auf Kleinkust-Bühnen und seit mehreren Jahren in Comedy-Fernsehshows auftritt"

sollte grammatikalisch und ortografisch berichtigt werden. Es müsste ja wohl heißen:

"Atze Schröder ist die Bühnenfigur eines deutschen Komikers, mit der er seit 1995 auf Kleinkunst-Bühnen und seit mehreren Jahren in Comedy-Fernsehshows auftritt."

--Exxu 20:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wenn es schon keinen Originalnamen gibt, dann entfernt doch das "als"

Wird Google auch bald verklagt?

Oder zensieren die dann einfach in vorauseilendem Gehorsam den Suchbegriff " Hubertus Albers ", dessen erstes Suchergebnis, oh Wunder oh Wunder, auf die deutsche Wikipediaseite Atze Schröder verweißt?

btw: Sehr lustig ist auch, dass plötzlich alle möglichen Blogs diesen Namen nennen (ihn natürlich pussyhaft nicht in Bezug zu Atze Schröder setzen, aber trotzdem) um Traffic zu bekommen ... --Nemini 22:06, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde ja dem Wunsch der IP nachkommen die türksiche Wiki einzutragen, aber die Seite ist gesperrt. :-) Lustig das Ganze. --Grim.fandango 22:09, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Korrekturbitten

Das Aktenzeichen der Entscheidung sollte im Artikel genannt werden, es entfiel mit der Streichung der Quellenangabe Das Landgericht Berlin untersagt einer Zeitung die Nennung des Klarnamens, Gesch.-Nr. 27 O 1063/06 Landgericht; Landgericht 27 O 26/05; Kammergericht 9 U 71/05. -- Simplicius 11:17, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Marke

Sollte man nicht angeben, auf wen die Wortmarke „Atze Schröder“ eingetragen ist? Oder wenigstens die Registernummer der Marke beim DPMA? – Der Inhaber der Marke „Atze Schröder“ könnte doch kaum etwas gegen diese Nennung haben, schließlich dient dies nur der Anerkennung und dem Schutz seiner Rechte als Markeninhaber (von dem außerdem keiner Wissen kann, ob er mit dem Bühnendarsteller identisch ist). -- 84.191.25.30 19:27, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das sollte man. Siehe [12] bzw. direkt [13], Registernummer/Aktenzeichen: 39747033.9 --Eresthor 19:57, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Tja, das wollen die Admins hier auch nicht. Es ist schon mehr als traurig, dass hier welche derartige Panik vor einer Anzeige haben, die jetzz schon zum Scheitern verurteilt ist und deswegen Zensur im großen Stil betreiben. Da lob ich mir doch wie so oft mal wieder die englischsprachigen Kollegen (und auch die türkischen), die nicht unter Realitätsverlust leiden. 80.218.52.208 21:45, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
das ist ist Falsch, die Admins gibt es nicht. Ich z.B. finde den Artikel echt dähmlich und würde ihn in diesen Zustand lieber löschen als behalten. --Aineias © 22:50, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich gibt es "die Admins". Dass der Realname (den inzwischen auch jeder kennt) eines Seit über 10 Jahren öffentlich auftretenden Promis in einer internationalen Enzyklopädie nicht genannt werden darf, ist kein breiter Konsens, sondern eine Entscheidung "von Oben" und auch ein schöner Fall wo verquerte Rechtssprechung aus Deutschland allen deutschsprachigen Mitschreibern weltweit aufgezwungen wird. --Rhun 12:31, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Klage gegen Wikipedia

Hier gibt es ein paar Informationen dazu [14]. Secular mind 15:30, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Ich lebe nicht in Deutschland, habe aber auf einer Seite im Netz mitbekommen das sein richtiger name im Abspann seiner TV Show im TV zu sehen sein soll... wenn das stimmt frage ich warum kann man den Namen dan nicht auch hier nennen? 208.5.44.21

Wieso darf Wikipedia nicht sagen, dass Atze Schröder eine eingetragene Marke von *Name* ist? Ist eine öffentlich und frei zugängliche Information beim DPMA (sogar in der Online-Suche) - das ist Zensur!

Sehe ich genauso. Wer unter seinem realen Namen seine Kunstfigur registrieren lässt, muss das ertragen. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:45, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nur der Vollständigkeit halber: Zensur wäre es, wenn es vor der Veröffentlichung gestrichen worden wäre. Dinge wieder aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie die Rechte von irgendwem verletzen, nennt man gemeinhin nicht Zensur. Ob hier persönliche Rechte verletzt werden (zumal die veröffentlichte Information ohnehin nicht mehr geheim ist), ist natürlich fraglich. --Alfe 01:09, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Naja, wer sagt, dass "Albers, Hubertus, 48282 Emsdetten" nicht nur der Inhalber der Wortmarke "Atze Schöder" ist, sondern tatsächlich der Darsteller der Kunstfigur "Atze Schröder"?

Also schreiben wir einfach bei Wortmarke: ... ist eine eingetragene marke von "Hubertus Albers". --Mirra 20:26, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vorauseilender Gehorsam?

Auch wenn hier einige herumkrakeelen und von Vorauseilendem Gehorsam und Zensur zetern: Es ist in meinen Augen durchaus vernünftig, unnötigen juristischen Streitereien aus dem Weg zu gehen. In jedem Falle übrigens. Die Wikimedia Foundation und auch Wikimedia Deutschland haben für ihre finanziellen und personellen Kräfte sicher bessere Verwendungsmöglichkeiten, als sich mit wildgewordenen Juristen und ihren Mandanten und deren seltsamen Forderungen herumzuplagen.

Ob das Begehren des Herrn X nun berechtigt ist oder nicht, und ob es überhaupt sinnvoll ist oder nicht, ist dabei erstmal überhaupt nicht von Belang. Es tut der Wikipedia jedenfalls nicht weh, wenn man so lange auf die Nennung des Klarnamens verzichtet, bis die Sache geklärt ist. Der Nutzwert als Enzyklopädie tut das keinen Abbruch, in der Versionsgeschichte steht der Name ja eh noch drin, ebenso in den anderssprachigen Wikis. Warten wir also ab, wie die Sache ausgeht. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. --RokerHRO 21:17, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hoffe ich kann nach der ganzen Aufregung weiter oben wieder ordentlich mitdiskutieren. Klar ist es vernünftig solche bürgerlichen Namen bei rechtlichen Grauzonen lieber außen vor zu lassen. Derzeit ist es aber so, dass die Klage gegen Herrn Klempert ohne Angabe von Gründen fallen gelassen wurde. Wie soll man dann reagieren? Ist es nun erlaubt Klarnamen bei populären Personen aufzuführen oder nicht? All das liegt auf Grund der zurückgezogenen Klage nicht mehr in der Verantwortung der Gerichte sondern einzig und allein in der Verantwortung der Wikipedia-Gemeinschaft. Genau deswegen frage ich mich wie weiter agiert werden kann? Ist die Klarnamennennung jetzt generell Tabu, oder wird sie immer dann gemieden wenn der entsprechenden Wunsch des Lemmaträgers eingegangen ist? Muss in Zukunft immer auf Gerichtsentscheide gewartet werden? All diese Fragen sind unbeantwortet. Genau deswegen wäre ich für eine Klarstellung wie weiter vorgegangen wird. Ist es evtl. ratsam solche Artikel generell sperren zu lassen, oder sie durch eine Vorlage (nicht unbedingt die die ich oben entwickelt habe :-) ) oder eine Kategoriezuweisung zu kennzeichnen? Abwarten hilft hier leider nicht und hinterlässt einzig und allein Unklarheiten und andauernden Edit-Wars um eben diese Klarnamennennung. Man sehe sich nur die vielen Artikel an die allein auf Grund dieses Lemmaträgers hier gesperrt wurden. So viel von mir, jetzt erwarte ich spannende und couragierte Diskussionen die ich Ende der Woche nachlesen kann. Gute Nacht. -- Haeber (Disk., Bew.); 22:28, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Die Klage gegen mich war nicht der Anlass, den Namen aus dem Artikel zu nehmen. Insofern hat sich in den letzten Tagen an der Situation nichts geändert. Anlass war wohl eher die einstweilige Verfügung gegen einen Zeitungsverlag [15]. Abwarten bringt insofern etwas, als dass es in dieser Sache wohl eine Berufung geben wird, die hoffentlich auch für die Wikipedia Klarheit bringt. -- akl 00:41, 14. Mai 2007 (CEST) Nachtrag: Das mit der Berufung ist mittlerweile offiziell: http://www.miur.de/dok/688.html -- akl 17:47, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja, der obige gelbe Kasten kanns ja nicht sein, da der nicht NPOV ist. Gegen einen neutralen Baustein habe ich persönlich nichts, aber ich weiß nicht, ob man mit so einem Hinweis-Baustein A) bei den Löschwütigen durchkommt und B) den Schutz vor versehentlichen oder vorsätzlichen Aktionen erreicht. --RokerHRO 02:54, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrecht

Ob die Frage, Atze Schröder bzw. XXXXXX YYYYYYYY relevant ist oder nicht, ist denke ich Geschmackssache. Meiner Ansicht nach darf er sich aber nicht gegen Nennung seines bürgerlichen Namens wehren. Der BGH hat am 21. November 2006 in einem Urteil entschieden, dass unter bestimmten Umständen die Pressefreiheit (und die gilt meiner Meinung nach eindeutig auch für Wikipedia) die Persönlichkeitsrecht überwiegt. Kleiner Auszug aus der Urteilsbegründung: Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind. Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird. Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus. Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. (Quelle: BGH AZ. VI ZR 259/05)

In den betreffenden Fall ging es zwar um etwas anderes, es ist aber denke ich hier auch anwendbar. Und was das Landgericht-Urteil angeht: Leider steht da weder, gegen welchen Verlag das Urteil ergangen ist, noch in welchen Zusammenhang der Verlag berichtet hat. Das wäre denke ich mal ganz interessant.... --Erik 71 15:28, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der Fall ist überhaupt nicht vergleichbar. Juristisch völlig anders gelagert.
Und es stimmt mich ziemlich traurig, wenn ich sehe, wie von einigen hier in der Wikipedia mit juristischen Problematiken umgegangen wird. Zwar stimme ich persönlich zu, dass die Namensnennung in der Wikipedia juristisch erlaubt sein müsste, aber trotzdem finde ich es äußerst schwaches Verhalten, wenn eine Person Persönlichkeitsschutz begehrt, wenn auch vielleicht nicht zu recht und durch die Adressierung etwas ungeschickt, dass dies mit einer jetzt-erst-recht-Haltung beantwortet wird, dass fremdsprachige Artikel angelegt werden, nur um möglichst oft seinen Namen zu nennen und dass Tricks angewandt werden, wie man ohne selber zu nennen, doch seinen Namen verbreiten kann. Wir dürfen seinen Namen nicht nennen, aber hier der Link zur IMDB, da kann man ihn lesen, wie es vor kurzem im Artikel stand, ist schon ziemlich plump und juristisch ist man damit garantiert nicht aus dem Schneider. Dann wird mittlerweile versucht, über den Markenregistereintrag seinen Namen zu verbreiten. Dass der ganze Absatz keinen weiteren Sinn hat, als sich über den Wunsch des Künstlers indirekt hinwegzusetzen ist ziemlich offensichtlich, schließlich haben tausende andere Artikel über wortmarkengeschützte Lemmata keine solchen Abschnitte. Und da das weiter oben postuliert wurde: Nein, die Tatsache, dass der Name sowieso recherchierbar ist (via Markenregister), heißt nicht, dass es juristisch nicht trotzdem verkehrt sein kann, den Namen weiterzuverbreiten. Wer das glaubt, hat keine Ahnung von Recht. Das Recht wägt da deutlich feiner ab. --::Slomox:: >< 17:11, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Persönlichkeitsrecht hin oder her. "Daten wollen frei sein" heißt es, und Informationen, die einmal an die Öffentlichkeit gelangt sind, kann man nicht wieder einfangen, auch wenn man sie gerichtlich oder sonstwie verbieten und zensieren lässt. Im Gegenteil, durch derartige Prozesse wirbelt man nur noch mehr Staub auf und das, was man da verbieten will, wird erst recht interessant. Ein schönes Eigentor also. --RokerHRO 22:26, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich sehe hier einfach nur Zensur, wenn man die Möglichkeit nicht nutzt, das widersprüchliche Verhalten des Herrn AS/HA aufzudecken. Niemand hat ihn gezwungen, unter seinem Realnamen einen Markeneintrag vornehmen zu lassen. Dafür gibt es Strohmänner (Rechtsanwälte). Auf diversen werbenden Internetseiten war sein Realname zu lesen. Hätte er von vornherein konsequent die Öffentlichkeit von seinem Realnamen ferngehalten, wäre die Ausgangslage gänzlich anders. Das hat der BGH wiederholt unterstrichen. "An dieser Stelle schimmert eine Auffassung durch, die vor den Pressekammern deutscher Landgerichte immer wieder ausschlaggebend ist: Wer seine Privatsphäre in einem Bereich selbst in die Öffentlichkeit trägt, der hat auch in anderen Fällen schlechte Karten. Das heißt letztlich: Nicht der Prominente entscheidet, welche Aspekte seines Privatlebens er mit der Öffentlichkeit teilt und vor allem welche Träger er für diese Informationen wählt. Vielmehr scheint der Grundsatz zu lauten, wer nicht unmissverständlich, jederzeit und in Bezug auf jedes private Thema deutlich macht, darüber keine Berichterstattung zu wünschen, der läuft Gefahr, dass man ihm durch dieses Versäumnis eine generelle Einwilligung in solche Berichterstattung unterstellt." http://www.kommentare-online.de/Gegendarstellungen/Teaser/Rechte_der_Verlage_gestaerkt.html?print=1 --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:36, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Nachdem im Fall Tron (Hacker) die Selbstzensur noch einmal unterbunden wurde und der Name dort nachwievor im Artikel steht, frage ich mich inwieweit sich dieser Sachverhalt auf diesen Artikel anwenden lässt. Ist der hier getätigte Vorauseilende Gehorsam lediglich eine temporäre auf Gruppenzwang zurückzuführende Selbstzensur oder steht es jetzt festgeschrieben, das jedwedem Wunsch auf Vermeidung der Nennung der Klarnamen populärer Personen nachgekommen wird? Durch Tron existieren mittlerweile zwei gut auf diesen Kontext anwendbare Präzidenzfälle. Warum es nicht auch auf einen Dritten ankommen lassen? Ich wäre für Klarheit, statt Feigheit. Die derzeitige Situation macht die Arbeit an Wikipedia-Artikeln ungleich schwieriger. Bei welchen Personenartikel darf denn dann überhaupt noch ein Klarname stehen? Nur bei denen wo kein Druck gemacht wurde? Wie wäre es dann mit der Einbindung solch einer Vorlage?

Dieser Artikel unterliegt Vorauseilendem Gehorsam.

Durch unsere im Konsenz festgestellte Feigheit zur Vermeidung gesellschaftlichen-sozialen Drucks, ist die Nennung von bürgerlichen Namen in diesem Artikel untersagt. Bitte verstehen sie unsere Unterwürfigkeit oder aber unsere sachliche Unkenntnis kultureller oder sozialer Verhaltensregeln und schließen sie sich unserer Selbstzensur an.

-- Haeber (Disk., Bew.); 19:49, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Bitte stellen Sie sich diesen Beitrag mit riesigen fetten Ironie-Anführungsstrichen vor. Der Beitrag war sarkastisch gemeint und soll(te) niemanden persönlich angreifen, nähere Erklärungen dazu finden sie weiter unten. -- Mit freundlichen Grüßen Haeber (Disk., Bew.); 21:58, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Tron ist für diese Frage kein Präzedenzfall. Hier beansprucht eine lebende Person den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts (das ist juristisch eine völlig andere Situation) und hat damit vor einem Landgericht recht bekommen. Wenn dieses Urteil in der nächsten Instanz revidiert wird, kann der Name auch hier wieder genannt werden.
Es ist Konsens, dass Wikipedia-Artikel sich an geltendes Recht halten sollen (nicht nur aus Respekt vor den Betroffenen, sondern auch zum Schutz des Betreibers und aller Autoren), deine Polemik ist da ziemlich unsinnig. --08-15 20:41, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil kann wohl kaum als geltendes Recht betrachtet werden. Unglaublich, wie viel man über den Darsteller eines Prolls diskutieren kann. Wieso löscht niemand einfach diesen unwichtigen Artikel und gut ist. Mal sehen ob H.A. dann auf Eintrag in Wikipedia klagt, weil er sich relevant fühlt. --Geotrupes 21:10, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Für diesen unzumutbaren Beitrag wurde der Benutzer eben einen Tag gesperrt. Benutzern, die im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen vorsichtig agieren „Feigheit“ und „Unterwürfigkeit“ zu unterstellen, stellt einen glasklaren persönlichen Angriff dar und raubt jeder produktiven Zusammenarbeit die Basis. sebmol ? ! 20:46, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Und wieder entsperrt. Kommentar vom Benutzer sollte gleich folgen. sebmol ? ! 21:29, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Wie bereits hier und hier bekundet, ist mir der Fehler unterlaufen meine Absicht hinter meinem Beitrag zu sehr mit zu wenig offenkundigen Sarkasmus zu verquirken. Ich versuchte in meinem Beitrag nur den Fortlauf der Diskussion zu wahren, indem ich, auf zumindest für mich offensichtliche sarkastische Weise erfragte, wie die weitere Vorgehensweise mit solchen rechtlichen Grauzonen auszusehen hat. Ich entschuldige mich hiermit dafür bei euch, wenn ihr euch persönlich angegriffen gefühlt habt. Dies war nicht mein Anliegen. Der Beitrag war sarkastisch gemeint und hätte gut und gerne riesige fette Ironie-Anführungsstriche vertragen können. Die dabei verwendete Worte Feigheit und Unterwürfigkeit habe ich eins zu eins aus dem Artikel Vorauseilender Gehorsam übernommen, da fehlten also auch die Zitatstriche. Diese Worte waren also weder von mir so erdacht, noch so gemeint. --Mit freundlichen Grüßen Haeber (Disk., Bew.); 21:45, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Zugegeben, ich bin juristisch nicht so bewandert, aber meine Meinung (um mal wieder auf das Thema zu kommen) ist folgende: Wer bewusst und aus eigenem Antrieb die Öffentlichkeit sucht und in ihr eine Rolle spielt, schränkt damit sofort seine Persönlichkeitsrechte selbst ein. Soweit ich mich erinnere, spricht man bei solchen Leuten von relativen oder absoluten Personen der Zeitgeschichte. Je nach ihrer Bedeutung ist eine Berichterstattung und Aufklärung über sie auch ohne ihr Einverständnis in mehr oder minder großem Ausmaß möglich (die strengsten Verbote betreffen meines Wissens nach Wohnort und Kinder, was meist unmöglich ist). Die Nennung des wahren Namens ist soweit ich weiß dann verboten/unmöglich, wenn dem Betreffenden dadurch ein schwerer persönlicher Nachteil oder gar eine Gefahr erwächst. Und jetzt mal folgendes: Wieso ist es für "Atze Schröder" unzumutbar, seinen wahren Namen veröffentlicht zu bekommen, dass er das sogar vor Gericht erstreitet und Recht bekommt, wenn es zum Beispiel ehemalige DDR-Grenzsoldaten oder RAF-Terroristen, die ebenfalls vor Gericht versuchten, ihre wahren Namen aus der Berichterstattung zu entfernen und damit (sogar am gleichen Gericht) scheiterten, ertragen müssen? Weil sie nicht prominent sind? Es gibt hier zwei Fakten: Erstens existiert eine Marke namens "Atze Schröder", und zweitens steckt jemand dahinter. Kann mir jetzt bitte mal jemand juristisch erklären, wieso das Nennen des zweiten, unbestreitbaren und wahren Faktes so verwerflich und gefährlich ist, dass man ihn - die Wahrheit - nicht nennen darf? PS: Heißt das übrigens auch, dass ich demnächst nicht mehr sagen darf, "Indiana Jones ™" wird von Harrison Ford dargestellt? Immerhin schätze ich dessen Schutzbedürfnis als etwas höher ein als das eines "Atze Schröder"... --Erik 71 10:22, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist ja wirklich zum piepsen, das der eigentliche Name herausgenommen wurde. Den ursprünglichen Name bekommt ein Atze Schröder nicht mehr aus dem Web raus; da kann er klagen wie er will. Auch hier sollte analog wie in anderen Biographien, der eigentliche Name Bestand haben. Um was geht es denn nach Meinung des "Komiker".? Armutszeugnis. --Factumquintus 01:05, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das Urteil des Landgericht Berlin ist übrigens nicht rechtskräftig geworden, der Verlag hat dagegen Berufung eingelegt. --Issi 11:14, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Personendaten

Inwieweit macht es Sinn bei einer Kunstfigur PD anzugeben? Bekommt Asterix dann auch PDs? --Avatar 11:16, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich nehm die jetzt mal raus, da sie sich eh auf den Künstler und nicht die Kunstfigur beziehen. --Avatar 11:16, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich bin ja gespannt, wann die imdb abgemaht wird .. --141.44.224.25 14:21, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Sollte auf die Seite nicht ein Hinweis kommen, dass der Name von kommenden Autoren dieses Artikels nicht genannt werden sollte?
Kein Wunder warum er diesen Namen nicht veröffentlichen will. Warum beantragt er nicht eine offizielle Namensänderung für sich. Dann würde er diesem Problem aus den Weg gehen! -- Rovanu 18:48, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Sollte nicht auch der Link zu imdb entfernt werden, da dort unter "mehr über Date of Birth" der richtige Name genannt wird?

Ich will nur mal daraufhinweisen, dass der Name im Diskussionsbereich "Anstand" noch steht. - 19:45, 11.05.2007

Wo ist denn hier das Problem: Wenn ich wissen möchte, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, dann schaue ich einfach mal, wer denn die Wortmarke hat registrieren lassen. Es ist ein öffentliches Register und für jeden zugänglich. -- Wo st 01 (2007-05-15 11:30 CEST)
Schaut mal auf der offiziellen Seite von RTL vorbei, ist ja schon amüsant...--Capone83 13:25, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Weil die "Person hinter Atze Schröder" als Thomas Schröder auftritt? Jaja, schon ziemlich dämlich... --RokerHRO 14:33, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

englische und türkische Wikipedia

Da die englische und türkische Wikipedia ja weiterhin seinen Klarnamen nennen, frage ich mich, ob es zulässig ist, auf diese Artikel explizit zu verweisen, so dass der Leser weiterhin seinen richtigen Namen erfahren kann. Oder wäre das gleichbedeutend mit der Nennung seines Namens hier im Artikel? Immerhin ist die Wahrheit nur einen Mausklick entfernt... --Tobias1983 Mail Me 10:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, und am Besten diese Diskussionseite auch noch löschen... --Grim.fandango 10:54, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ist doch alles lächerlich hier. Selbstzensur. Habt ihr vergessen welche Idee hinter Wikipedia steht? Lassen wir es auf einen Rechtsstreit ankommen. Für sowas spende ich! biernot
Wie ich sehe, ist Dir das Prinzip der Ironie nicht geläufig. --Grim.fandango 11:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Womit für mich die Frage offenbleibt, ob es rechtlich zulässig ist, einen Hinweis in etwa folgender Form einzubauen: Die deutsche Wikipedia darf nach einer Klage des Komikers seinen Klarnamen nicht nennen, entsprechende Informationen sind in der englischen Wikipedia jedoch erhältich. (das ganze natürlich noch ein bisschen geschickter formulieren). Da ich kein Jurist bin, habe ich darauf selber keine Antwort, aber vielleicht kann das ja jemand anders beurteilen. --Tobias1983 Mail Me 14:34, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Naja, der erste Teil deines Satzes stimmt ja schonmal nicht. --Sergio Delinquente 14:36, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
sorry, dann meine ich das folgenermaßen: Sein Klarname kann in der englischen Wikipedia eingesehen werden.--Tobias1983 Mail Me 14:40, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Änderungsvorschlag im Abschnitt "Biographie des Komikers" (erledigt)

Ich rege an, den ersten Abschnitt wie folgt zu ändern:

Vereinzelt wird angegeben, dass der Komiker, der die Figur des Atze Schröder um 1995 erfunden hat und sie seither verkörpert, in Emsdetten geboren sei. Öffentlich tritt er nur unter dem Künstlernamen Atze Schröder auf. Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier ging er gerichtlich vor. Das Landgricht Berlin untersagte dem Weser Kurier in einem Urteil die weiter Namensnennung. Da der Verlag das Urteil anficht, ist es noch nicht rechtskräftig.

Es sollte meines Erachtens deutlich heraus gehoben werden, dass dieses Urteil noch keinen endgültigen Bestand hat. In der derzeitigen Formulierung des Abschnittes ("ging er erfolgreich gerichtlich vor") wird diese Rechtskraft jedoch suggeriert. -- Wo st 01 (2007-05-16 11:29 CEST)

FULL ACK. --EscoBier Mein Briefkasten 11:43, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

LA

Ich habe gestern den Artikel auf die Liste der Löschkandidaten gesetzt, in Bezug auf Tron_(Hacker) und der Verfahrensweise bei Heinz_Becker bzw. Hausmeister Krause passt dieses Kunstfragment so nicht - entweder sind diese Dinge H.A. zuzurechnen welcher nicht genannt werden möchte und hier geht es nur um die Kunstfigur. Die Preise sind z.B. aus meiner Sicht an H.A. für sein wirken als A.S. ergangen DMS 23:15, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso; zustimmung --S.T.E.F.A.N 15:38, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Intersannt ist, dass der LA entfernt wurde, ohne! auf den Löschantrag einzugehen. Es wurde die berühmte R-Frage Diskustiert, das der LA alerdings gestellt wurde, weil der Artikel in einen unzureichenden Zustand ist wurde nicht diskutiert. Bin aber z.Z. halb abwesend und verfolge die Diskussion nur bruchstückhaft, sollte sich der Zustand aber bis nächste Wochen nicht ändern, ist der LA wieder drin. --Aineias © 16:20, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Rückkehr zur Alltagsarbeit

Ich schlage vor, im Abschnitt „Biographie des Komikers“ die Bezeichnung „LG Hamburg“ gem. Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Abkürzungen in „Landgericht Hamburg“ zu ändern. --Andrsvoss 19:02, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Artikel über Hubertus Albers

Mhh gut er will nicht im Zusammenhang mit Atze Schröder genannt werden aber man könnte ja auch einen Wikipediartikel über den Hubertus Albers machen. Ist ja auch eine Person welche in der öffentlichkeit steht. Ach ja hat er eigentlich nur Die deutschsprachige Seite verklagt, weil auf der Englischen bzw. Türkischen Seite steht ja noch alles da.

Nur dass er nur im Zusammenhang mit Atze Schröder relevant wäre (Was H.A. schon geleistet, wer ist der Kerl?). Man müsste einen Bezug zu seiner Figur herstellen und genau das ist das nicht erwünschte. Lächerlich, aber wenn er die Gerichte hinter sich hat, wohl leider zu akzeptierern. Deshalb: mal abwarten was da noch so kommt. --Schraubenbürschchen 09:13, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Er hat weder Wikipedia, noch die deutschsprachige Seite verklagt, sondern den Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland (ein Verein der rechtlich gesehen rein gar nichts mit den Inhalten der Wikipedia zu tun hat...). Die Klage ist aber schon wieder zurückgenommen worden. --Kickbanignore 09:18, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Im Übrigen hat das Urteil des LG Berlin noch keine Rechtskraft. Ich vermute mal, dass das die Zeitung nicht auf sich beruhen lassen wird, da hier ja auch die Pressefreiheit berührt ist. Warten wir mal ab, bis der BGH entschieden hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dann der Name wieder auch im Artikel zu finden ist. -- Wo st 01 (2007-05-16 11:10 CEST)

Ein Hubertus Albers hat überhaupt keine Relevanz. Es handelt sich um eine Privatperson. Chbegga 13:19, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Entfernen

Ich bitte, aus dem Artikel "Nach einer Abmahnung wegen der Klarnamennennung im Wikipedia-Artikel im Dezember 2006 gegen Arne Klempert, Geschäftsführer des Vereins Wikimedia Deutschland, reichte der Komiker im März 2007 Klage am LG Hamburg gegen Klempert ein, zog sie aber wieder zurück" (irrelevant) und "auf den bürgerlichen Namen des Künstlers" (Zaunpfahl; kindisch; siehe Benutzer Diskussion:rtc#Dämlicher Editwar) zu entfernen. --rtc 19:53, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ist eine neutrale Feststellung. Und die Klage gegen Wikipedia ist auch relevant, weil sie in der Presse (heise.de) thematisiert wurde. --Grim.fandango 21:36, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Neutral schon, aber eher Nabelschau als Enzyklopädie. --08-15 21:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Bin ich schwer dagegen. Viele Leser werden sich wundern, warum der Klarname von Hubi im Artikel nicht genannt wird. Daher sollte diese Information für den Leser als Erklärung stehen bleiben. Außerdem ist es definitiv relevant und neutral formuliert. --Eresthor 22:09, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Das geht schon definitiv und klar hervor aus "Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier ging er erfolgreich gerichtlich vor". Etwas ist jedenfalls nicht alleine schon deshalb relevant, weil der Heise-Ticker eine Meldung drüber schreibt. Wenn es eine Klage gegen irgendeine andere Webseite gewesen wäre (und es war nicht mal eine Klage gegen die Wikipedia, sondern gegen den Domaininhaber von wikipedia.de, die per se unabhängig von der Wikipedia ist), wäre auch niemand auf die Idee gekommen, es in den Artikel zu schreiben. Es gibt keine Sonderrelevanz für Dinge, die die Wikipedia selbst betreffen! --rtc 05:21, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Falls der aktuelle revert sich hier darauf bezieht... "Siehe Diskussion" bei einem befürworter ist aber reichlich eigenartig. --Grim.fandango 10:13, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

PS.: Mag sein, dass der Abschnitt "Biographie des Komikers" für diese Info nicht ganz passend ist... vielleicht in einen anderen Abschnitt verschieben? --Grim.fandango 10:23, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der "Atze Schröder"-Darsteller versucht, seine wahre Identität aus den Medien heraus zu halten. Seine darauf zielenden Aktivitäten sind folglich Bedtandteil der Biografie. Da der Rummel um seinen bürgerlichen Namen starke mediale Aufmerksamkeit erregt hat, ist der Absatz bezüglich der Klage gegen A.K. ein weiterer Beleg dieser Aktivitäten. Er sollte daher auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem würde ich Benutzer:Rtc empfehlen, den Edit-war dahingehend einzustellen. Seine Einzel-Meinung stellt hier die Minderheit dar. Daher sind seine Edits mit Verweis auf diese Diskussion nicht zielführend. -- Wo st 01 (2007-05-24 10:23 CEST)

Genau, Leute mit juristischer Ahnung sind eben in der Minderheit und da Wikipedia kein Minderheitenschutzprogramm ist, sondern eine Demokratie, muss Rtc ignoriert wird. Spread the word, ich mein, his name... ... --::Slomox:: >< 19:28, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Slomox, ich hoffe anständig, dass sich hier nie das Mehrheitsprinzip völlig durchsetzen wird. Sachverstand ist zwingend erforderlich. Leider wird hier zu oft der lauteren Meinung Recht gegeben. Dies sieht man an den vielen Artikel über Opfer von Straftaten, die eigentlich aus Gründen des Persönlichkeitsschuztes gelöscht werden müssten, aber aus purer Sensationsgier behalten werden. -- Wo st 01 (2007-05-24 19:46 CEST)
Wobei Persönlichkeitsschutz bei dem Artikel nicht mehr zieht, da das ausgelaufen sein dürfte nach 27 Jahren. --::Slomox:: >< 00:35, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
30 Jahre ist gemäß Entscheidung des BVerfG Mindestzeit. -- Wo st 01 (2007-05-26 16:22 CEST)

Quellenkorrektur

Die URL in der vierten Quelle stimmt nicht, korrekt wäre https://dpinfo.dpma.de/print/XSLT?URL=xml/searchMf18KU.xml&xslURL=xsl/marerg.xsl . 83.77.140.246 23:31, 2. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Der Link geht so auch nicht, korrekt wäre: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html Aktenzeichen 39747033.9
Bitte korrigieren. --Grim.fandango 13:42, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Done... --NB > ?! > +/- 15:11, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Änderungswunsch

Biografisches zu einem Künstler gehört in dessen Artikel (so fern es einen gibt) aber nicht in den Artikel der eine Kunstfigur, welche der Künstler darstellt. Daher bitte folgende Passage entfernen: Vereinzelt wird angegeben, dass der Komiker, der die Figur des Atze Schröder um 1995 erfunden hat und sie seither verkörpert, in Emsdetten geboren sei. --Jadadoo 20:30, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Änderungswunsch - unbelegte/verwirrende Angabe zur Berufung (erl.)

Der Artikel gibt an, der Weser-Verlag hätte das Urteil des LG Berlin angefochten. Dazu ist keine Quelle angeben, es lässt sich (zumindest im Netz) auch keine finden. Richtig ist, dass der Verlag Einspruch gegen die einstweilige Anordnung des LG Berlin einlegte, diese wurde aber durch das genannte Urteil abgelehnt. Ob der Verlag nun in Berufung ging, lässt sich nicht ermitteln. Daher sollte die Passage Da der Verlag das Urteil anficht, ist es noch nicht rechtskräftig. entweder durch Quellen belegt oder, falls es keine gibt, entfernt werden. --Jadadoo 20:33, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

http://www.miur.de/dok/688.html -- kh80 •?!• 20:45, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wäre halt schön, wenn das auch im Artikel steht. --Jadadoo 20:48, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich hab's ergänzt. Grüße -- kh80 •?!• 21:39, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bühnenfigur oder Künstlername

Ist nun AS eine Bühnenfigur oder ein Künstlername? Wenn es eine Bühnenfigur ist, so wäre der darstellende Künstler zu nennen. Ist es ein Künstlername, so ist die Klarnamennennung tatsächlich streitbar. Aber so, wie es gerade im Artikel steht, ist es m.E. falsch. --EscoBier Mein Briefkasten 11:14, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da ja Atze Schröder eine richtige Biographie hat, die offensichtlich nicht dem Lebenslauf von *hust* entspricht, würde ich sagen, dass er eine Bühnenfigur, von mir aus auch Kunstfigur ist.--80.171.59.10 15:37, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Also es es sicher eine Kunstfigur, da diese ja einen eigenständigen, anderen Charakter darstellt, als der Darsteller dies selbst ist. Beide haben ja auch (so weit bekannt) unterschiedliche Biografien. Aber der Logik, dass man deswegen den Namen nennen müsste verstehe ich nicht: Der Mann hinter Atze Schröder tritt öffentlich nicht in Erscheinung, damit ist er doch nicht relevant. Anders dagegen bei Künstlernamen, wie bei Udo Jürgens oder Campino: Diese treten auf der Bühne zwar unter anderem Namen auf, aber sie stellen keinen anderen Charakter dar. Somit tirtt hier tatsächlich die reale Person in die Öffentlichkeit und nicht nur eine Rolle. Damit ist deren bürgerlicher Name auch eher relevant, weil die Person ja selbst in der Öffentlichkeit steht. --Jadadoo 17:02, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde anhand der Seite vom deutschen Patent- und Markenamt darauf schließen, dass Atze Schröder ein Künstlername ist, der gleichzeitig auch als Marke eingetragen wurde. Immerhin steht Schröder, Atze auch als Markeninhaber auf der Seite. Eine Marke kann aber nicht sich selber besitzen, oder? --80.145.208.138 10:55, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Falls du dem Link wirklich gefolgt bist, steht da "Schröder, Atze bürgerlicher Name Axxxxx, Hxxxxx" --Grim.fandango 17:17, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Seine Vergangenheit

Schon mit 24 Jahren war er Mitgründer einer Firma ( http://www.face-gmbh.com/titel_details.php?ID=1 ) und verantworlich für die Tontechnik. --125.24.44.43 18:03, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Voyeurismus

Warum kann sich dieses Lemma nicht einfach mit der Comedyfigur "Atze Schröder" beschäftigen. Dazu gehört natürlich auch die fiktive Biographie, aber auch Preise etc. die es für die Figur gab und die Bühnengeschichte der Figur. Zum Darsteller kann man doch ganz einfach und sachlich sagen, dass dieser mit seiner bürgerlichen Identität nicht in der Öffentlichkeit genannt werden will. Aber seine Biographie hat hier nichts zu suchen. Ganz unabhängig davon ober man das darf oder nicht (was die Gerichte erst noch zu entscheiden haben) sollte man es einfach respektieren, dass der Darsteller nicht öffentlich auftreten will. Der Darsteller tritt unter seiner bürgerlichen Identität nicht öffentlich auf, also ist diese auch nicht relevant und es gibt keinen Grund warum WP hierzu etwas schreiben soll. Das ist purer Voyeurismus gemischt mit etwas Sensationsgeilheit ("wir haben Atze Schröder entarnt"), Rechthaberei und Trotz ("wenn er schon seinen Namen nicht sagen will, dann darfs auch keinen Artikel geben"). Genauso lächerlich ist der Hinweis auf die Marke ... als ob man bei anderen Dingen auf die Eintragung im Markenregister hinweisen würden. --Jadadoo 12:31, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dem schließe ich mich voll und ganz an. Chbegga 15:32, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe mal einen Vorschlag erstellt, wie ich mir so einen Artikel vorstellen könnte: Benutzer:Jadadoo/Atze Schröder --Jadadoo 16:51, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Was der Darsteller will oder nicht, soll und kann für die Wikipedia keine Rolle spielen. Der Klarname des Darstellers wird nicht (mehr) im Artikel genannt. Dementsprechend müsste der Darsteller mehr als zufrieden sein (auch wenn es darauf, wie gesagt, nicht ankommt).--Berlin-Jurist 17:42, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja, ganz so pauschal kann man das nicht sagen. Spätestens wenn die Rechte eines anderen - hier das Persönlichkeitsrecht - davon betroffen sind, kommt es eben schon darauf an, ob der Betreffende damit einverstanden ist oder nicht. Auch wenn die Rechtslage hier noch nicht klar ist, sollte man das respektieren. Mir geht es aber gar nicht so sehr was der Künstler will oder nicht, aber der Artikel enthält einigen Unsinn der logisch nicht hineinpasst und ist von der Qualität her ziemlich mistig. Vor allem ist der reale Mann hinter Atze eben vollkommen irrelevant, da diesen ja kaum einer kennt und er öffentlich nicht in Erscheinung tritt. Was hat es mit der Figur Atze Schröder zu tun, das sein Darsteller in Emdstetten wohnt? Was soll Hinweis auf die Markeneintragung? --Jadadoo 18:09, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Enzyklopädische Texte sollten sich auf Fakten außerhalb des Privatbereichs beschränken. Daher sollte eine Enzyklopädie grundsätzlich nicht das Persönlichkeitsrecht von Menschen verletzen. --195.14.254.227 00:45, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich seh das auch so, das es nicht darauf ankommt, was der Darsteller will. Hier gehören relevante Informationen hinein und dazu gehört auch der Klarname, wie bei anderen Künstlern auch. Es gibt viele Fälle, wo man Informationen aus der Wiki streichen lassen möchte... So bei diversen Entführungsfällen, bei denen tagelang im TV berichtet wurde (inkl. moralisch korrektem Aufruf. Bald kommen dann Politiker oder sonstwer, die "bessere" Biografien hier haben wollen. Nein, danke. --Testy 09:32, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Warum ist der Klarname in diesem Fall relevant? Ich kenne keinen vergleichbaren Fall. Andere Komiker oder Kabarettisten, z. B. Gerd Dudenhöffer, treten eben nicht ausschließlich in der Rolle der Figur, sondern auch mit ihrer wahren Identität in die (Medien-)Öffentlichkeit. Das tut der Darsteller von Atze Schröder nicht. Bei Künstlern wie z. B. Udo Jürgens ist es dagegen so, dass diese immer als sie selbst auftreten, sie spielen auf der Bühne keine andere Rolle, haben nur einen Künstlernamen der sich besser verkaufen lässt. Aber "Jürgen Udo Bockelmann" hat keine andere Biografie als Udo Jürgens, ist kein anderer Charakter. Allein öffentliche Neugier begründet noch keine Relevanz vor allem dann nicht, wenn das Persönlichkeitsrecht dagegensteht. --Jadadoo 15:06, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Na Campino Judith Holofernes... Du willst doch den Namen nur raus haben, weil der Typ mal geklagt hat. Dabei hat er nicht mal vor Gericht gewonnen. Die Info gehört rein, weil sie *DA* ist. Müssen wir warten, bis er stirbt oder wie? --Testy 15:51, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
1. Weder Campino noch Judith Holofernes sind fiktive Figuren, Andreas Frege spielt nicht Campino er ist mit Campino identisch! Du vergleichst hier Äpfel und Birnen. 2. Vor Gericht nicht gewonnen??? Lies bitte hier]. --Jadadoo 16:33, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es brauchen keine fiktiven Figuren zu sein, Künstlernamen können ja auch den Zweck haben, den wahren Namen geheim zu halten. Ich red von der Klage gegen die Wiki. --Testy 17:04, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, Künstlernamen können den Zwek haben, den wahren Namen geheim zu halten. So what? Die Frage ist, ob eine Person als sie selbst in die Öffentlichkeit tritt, oder aber ob nur ein anderer Charakter dargestellt wird. Und genau dafür kenne ich kein Beispiel eines Falls der mit Atze Schröder vergleichbar ist. Das Argument "aber bei anderen Künstlernamen/Pseudonymen machen wir das auch" ist damit hinfällig. Die Klage gegen Wiki wurde zurückgezogen, hier wurde gar nichts entschieden. Das Urteil vom LG Berlin sagt dagegen aus, dass die Öffentlichkeit kein ausreichend begründetes Interesse daran hat, den bürgerlichen Namen zu erfahren. Die pure Neugier der Öffentlichkeit ist es nicht wert, in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Dieser Sachverhalt lässt sich ohne weiteres auch auf WP übertragen. --Jadadoo 17:33, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nö, es ist nicht die Frage "ob eine Person als sie selbst in die Öffentlichkeit tritt, oder aber ob nur ein anderer Charakter dargestellt wird". Ist vollkommen egal. Und so lange es niemand uns=Wiki es untersagt hat, gehört die Information rein. Das Persönlichkeitsrecht kann ruhig ein paar Schritte zurücktreten. --Testy 17:40, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
So denken wohl Schäuble, Beckstein etc. auch täglich. Traurig. --Jadadoo 17:48, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
??? Ich will nur die Informationen in die Wiki und bin gegen eine Selbstzensur. --Testy 18:04, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die vorgenannten wollen auch Informationen in der Gestallt von Fingerabdrücken, Passbilder, DNA-Proben, Kontodaten etc. - und solange es ihnen niemand (in deren Fall das BVerfG) untersagt treten sie unsere Grundrechte mit Fußen. Die WP-Community scheint hier wohl auch sehr gut auf der aktuellen Regierungslinie zu liegen "Das Persönlichkeitsrecht kann da schon mal zurückstecken". Ich weiß, der Vergleich ist etwas überzogen, aber ich vermute mal das viele die hier immer pro Namensnennung argumentiern, das noch nie von der Perspektive betrachtet haben. --Jadadoo 18:16, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde sagen, einer von uns beiden nimmt die Sache zu ernst. Wir reden von dem Namen einer Person. Aber andererseits grad wo du das ins Gespräch gebracht hast... Ich habe nichts dagegen, wenn wir hier auch die Fingerabdrücke von Atze als Bild einbauen... Super Idee... gleich mal in die Tat... ---Testy 18:25, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
An unsren Fingerabdrücken haben nur wenige Menschen nutzen und viele sind dagegen. Bei Hübi ist nur einer dagegen und DER ist auch noch ein Star. So ist das als Person öffentlichen Interesses, der muss nunmal akzeptieren, dass Menschen mehr von ihm wissen wollen als von einem "Testy" in der wikipedia. Wär er nicht berühmt geworden, würde es auch keinen interessieren, dass er wie n Supermarkt mit Nachnamen heißt. --ISd3d 17:04, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn dir das Persönlichkeitsrecht so unwichtig ist, dann sagst du uns sicherlich auch deinen Realnamen und den Benutzernamen deine Hauptaccounts? Wir haben ein Anrecht darauf, das zu wissen. Danke. --Raymond Disk. Bew. 20:49, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin in der Schweiz geboren, aufgewachsen, lebe hier und gehe auch von hier aus ins Internet. Da die deutsche Wikipedia ebenfalls von hier aus änderbar ist wäre es mir ohne weiteres möglich, im Artikel den Realnamen H. Albers. anzugeben, da das ganze mit der deutschen Rechtssprechung wa nun wirklich nichts gemeinsam hat (die Server stehen ja in den USA). Insofern wäre aus juristischer Sicht unproblematisch den Namen zu veröffentlichen, so dass die Diskussion sich nur noch darum dreht, ob der Name des Künstlers eine Information ist die wichtig resp. erwähnenswert ist (in Hinblick auf eine vollständige Enzyklopädie) oder ob diese Information nicht von Nutzen ist. Ich habe mal nach einigen Künstlernamen gesucht, und da bei anderen Künstlern der Reale Name ebenfalls angegeben ist (z.B. Bully, Freddie Mercury, Max Martin, Jürgen von der Lippe, Hella von Sinnen, Farin Urlaub, Bono, Muhammad Ali, Woody Allen vgl. auch Liste von Pseudonymen) Ich denke daher dass eine Veröffentlichung sinnvoll ist (wäre ja sonst bei den anderen Pseudonymen auch nicht passiert). Und der blosse Name wird kaum vom Persönlichkeitsrecht geschützt (was z.B. beim Wohnort eher der Fall ist!). --Thomas Candrian 09:58, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn Jadadoo seine Identität aus Wikipedia verbannt haben möchte, hat er das Internet mit der besonders bei Wikipedia gepflegten Unzensierbarkeit überhaupt nicht verstanden. Aus entsprechend gesammelten Argumenten möchte ich sonst auch die Löschung des Namens "Atze Schröder" aus allen Programmzeitschriften und Fernsehprogrammen beantragen.
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.141.111.149 (DiskussionBeiträge) 13:31, 2. Jul 2007) Tobias1983 Mail Me 13:54, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Herr Klempert muss Kosten des Rechtsstreits nicht tragen

Diese wurden nämlich dem Comedian auferlegt. Zur Erinnerung: Klempert arbeitet bei der Wikimedia Foundation und wurde von „Atze Schröder“ beklagt. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91817 --Gruß, Constructor 18:49, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zur Wortmarke: Die wurde am 6. Februar eingetragen und die Eintragung am 10. März veröffentlicht. Siehe angegebene Quelle. --Gruß, Constructor 18:51, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Welche Relevanz hat das Datum der Eintragung/Veroeffentlichung im Jahr 1998 in diesem Zusammenhang? IMHO gar keine. Die Marke ist eingetragen und dies veroeffentlicht.
Abgesehen davon, dass das mit dem Vertreterwechsel und der zweifelsfreien Angabe des Inhabers so wohl nicht beabsichtigt war und nun wieder entfernt ist. Im Markenblatt sollte man es aber chronologisch nachvollziehen koennen. -- Lowlander 14:00, 2. Jul. 2007 (CEST)

Abwarten mit dem Wiedereintrag des echten Namen (?)

Da es das Urteil des LG Hamburg jetzt gibt, wird mit dem Wiedereintrag abgewartet, bis das Urteil rechtskräftig ist? --NetReaper 02:30, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist mindestens noch ein Verfahren um den Namen angängig. Und das Urteil des LG Hamburg war eine Kostenentscheidung, keine Sachentscheidung. Die Sachentscheidung hat der Comedian verhindert, indem er durch die Klagerücknahme ein Verfahrenshindernis geschaffen hat. --Gruß, Constructor 07:32, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nichtsdestotrotz hat das LG Hamburg in der Urteilsbegründung auch zur Sache Stellung genommen und erklärt, daß der Künstler keine Begründung für sein Interesse daran vorgebracht hat, daß sein bürgerlicher Name nicht genannt werden darf. Demgegenüber hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse seinen Namen zu erfahren. --Obi-Wahn 17:36, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Welches berechtigte Interesse soll das sein? -- Lowlander 12:35, 9. Jul. 2007 (CEST)
Ich stimme zu, welches berechtigte öffentliche Interesse besteht? Wer's unbedingt wissen will, kann ja auf der Webseite des Markenamts nachschlagen und dort zumindest den Namen des Markeninhabers finden, aber was tun mit dieser Information? Öffentliches Interesse? Seh ich nicht. Der Hinweis im Artikel, dass es sich bei "Atze Schröder" in eine Marke handelt und nicht um eine reale Figur, wäre korrekt, und der Abschnitt Wortmarke muss nicht korrekt sein, also löschen, and that's it! Abgesehen davon kann jeder, wenn der Markenschutz je enden sollte, Atze Schröder spielen, wen also interessiert denn die reale Figur, die derzeit den Schröder mimt? Es sollte vielmehr im Artikel darauf geachtet werden, dass beide nicht vermischt werden. Deshalb sollte es getrennte Artikel geben über Atze Schröder und über den Darsteller, der ja nicht zwingend mit dem Markeninhaber identisch sein muss, und der Abschnitt Biographie_des_Komikers entsprechend ausgelagert, zumindest gelöscht. Wolfgang eh? 04:19, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ja ne ist klar... Damit dann der Artikel Hubertus Albers direkt wegen Irrelevanz gelöscht werden kann, weil er ja nie selbst in die Öffentlichkeit tritt. --Grim.fandango 09:07, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
LOL - im Prinzip richtig, ja -- Wolfgang eh? 10:03, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ja und das LG Berlin hat genau das Gegenteil festgestellt, das zwar eine öffentlich Neugier an der Namensnennung nicht zu leugnen sei, aber der Anspruch des Künstlers auf Anonymität höher zu bewerten ist. Anders als das LG Hamburg hat das LG Berlin aber tatsächlich in der Sachfrage entschieden. --Jadadoo 16:50, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Sprachliches

Im Artikel heißt es: Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Verlag inzwischen Berufung vor dem Kammergericht eingelegt hat. Die Ausdrucksweise wirkt ungelenkt und ist der juristischen Fachsprache zuwider, weil gem. § 519 Abs. 1 ZPO die Berufung nicht vor, sondern bei dem Berufungsgericht eingelegt wird. Ich schlage deshalb vor, den Text wie folgt zu fassen: Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Verlag inzwischen Berufung bei dem Kammergericht eingelegt hat. --Andrsvoss 09:41, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Dieser Hinweis ist korrekt. Weiterhin ist das "noch nicht rechtskräftig" strenggenommen POV, weil man es als Wertung dahingehend verstehen könnte, dass einseitig mit einem Rechtskräftigwerden gerechnet wird. Weiterhin ist das "inzwischen" überflüssig, auch das Wort "jedoch" wirkt verzichtbar. Allerdings ist vielleicht nicht jedem Laien klar, dass es noch länger dauern kann, bis über die Berufung entschieden wird. Daher mein Vorschlag: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Verlag bei dem Kammergericht Berufung eingelegt hat, über die noch nicht entschieden wurde.--Berlin-Jurist 10:48, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich finde, dass von Laien die Formulierung "die Entscheidung ist nicht rechtskräftig" leicht als "die Entscheidung ist bedeutungslos" verstanden werden könnte. Evtl. kann sogar der Eindruck entstehen, dass mit der Entscheidung des LG etwas nicht in Ordnung war. Das relativierende noch verhindert ein solches Verständnis, gleichzeitig wird aber klar, dass die Entscheidung (genauer deren Rechtskraft) nicht endgültig ist. Juristen mögen in dem noch etwas POV sehen, für den Laien trägt es aber mMn gerade zu einem NPOV Verständnis bei. Würde das noch daher lieber noch dazuschreiben. --Jadadoo 11:21, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Evtl. wäre auch ein Link von "rechtskräftig" auf Rechtskraft#Formelle_Rechtskraft hilfreich. Bayernparteiler 12:50, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich schließe mich dem Vorschlag von Berlin-Jurist nach Ergebnis und Begründung an. --Andrsvoss 19:49, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Was ist das denn für ein grausiger Artikel? Deutsch sechs! "Ab 1995 trat der Komiker als „Atze Schröder“ als Entertainer ..." und davon gibts viele Beispiele. Leider ist der Artikel gesperrt, so dass man das nicht korrigieren kann. Dafür brauchts nen Admin. Man sollte vielleicht auch gleich am Anfang auf das Thema NAME/ FIGUR genauer eingehen. Dann braucht man nicht immer schreiben "der Komiker". Nennen wir ihn doch A.H. Was für ein Schwachsinn übrigens, demnächst darf man auch nicht mehr sagen, dass Horst Schlämmer eigentlich Hape Kerkeling ist. So ein Unsinn. Da kann man aber wohl im Moment nichts machen. Trotzdem würde ich eine einheitliche Formulierung suchen, die man verwendet, wenn man den meint, den jedes Kind nach einer Eingabe bei Google findet.--TSDUS 10:16, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wie heißt er denn nu?

Wat soll denn der Quatsch mit "ein Komiker". Wie heisst der Kerl denn nu? Atze Schröder ist sein Künstlername, keine "Kunstfigur". Tzzz. -- 88.72.233.27

Warum darf der Name denn im türkischen und Anfängerenglischen Artikel genannt werden? --Nuuk 14:31, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Also so wie ich es verstanden habe: Erstmal gilt das Recht der USA, weil die wikipedia nunmal ein Angebot der Foundation in den USA ist. Die interessieren sich nicht für deutsche Urteile. Allerdings geht es darum, das der Artikel ohne Risiko im deutschen Sprachraum übernommen werden kann, ohne gleich verklagt zu werden. Mit dem echten Namen ist der Artikel daher nicht frei. Die türkische Wikipedia muss sich daher nur darum kümmern, das der türkische Artikel im türkischen Sprachraum (=Türkei) frei ist. Da die sich für deutsche Urteile auch nicht interessieren... --Grim.fandango 15:32, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Ich finde Sein echter Name sollte schon jeden zugänglich sein. Und ein echtes Bild von Ihm, ohne die Lockenperrücke und Brille. Mich interressiert auch die Geschichte hinter dem Menschen. Arbeitete er sich von einer ganz kleinen Person aus Essen (Kiosbesitzer) hoch zu einem Fernsehstaar? Oder kommt ist er ein verwöhntes Balg dem alles in den Schos gelegt wurde ? (nicht signierter Beitrag von Reflexwunder (Diskussion | Beiträge) )

Deine Meinung steht aber im Widerspruch zum Gerichtsurteil. Und einige Gehirnakrobaten haben echt echtem Namen und Bildgeglaubt, der Typ heiße wirklich Thomas Schröder, obwohl direkt daneben stand, dass es nur die Bühnenfigur ist. Der Künstler hinter "Atze" möchte gern anonym bleiben. --87.123.88.196 19:41, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn der Kuenstler gern anonym bleiben moechte, haette er die Welt ganz einfach mit seinen Darbietungen verschonen sollen und klein Hubertus haette seinen Frieden gehabt. Und wir hier nicht solch eine unsinnige Diskussion. Er hat sich mit seinen Auftritten und Darstellungen in genau das Rampenlicht gestellt, in dem er stehen wollte. "Die Geister, die ich rief..." -- Lowlander 14:01, 2. Aug. 2007 (CEST)
Das ist wirklich kaum zu fassen: ein Urteil, welches verbietet einen Menschen mit seinem echten Namen anzusprechen respektive diesen echten Namen zu veröffentlichen. Andererseits auch typisch für viele Künstler (und solche die sich irrtümlicherweise dafür halten), dass sie alles dransetzen um prominent zu werden, dann aber ihre "Persönlichkeitsrechte" gewahrt sehen möchten. Ich fühle mich in meinem Persönlichkeitsrechten auch stets verletzt, weil ich gerne durch die TV-Programme zappe und dann mitunter gegen meinen Willen den Herrn "Atze Schröder" etragen muss. --Alkahest12 16:21, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn er unter seinem richtigen Namen hätte bekannt werden wollen, wäre er unter diesem in die Öffentlichkeit getreten und nicht unter dem Namen Atze Schröder. Wenn er wünscht, dass sein echter Name geheimbleibt, ist das zu respektieren. Die Öffentlichkeit hat keineswegs ein Recht darauf, seinen echten Namen zu erfahren, auch, wenn manche das glauben.--80.171.44.247 12:29, 5. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ein Recht darauf den Namen zu erfahren hat die Öffentlichkeit in der Tat nicht. Ich kann niemanden dahingehend verklagen, er solle mir seinen echten Namen nennen. Hier geht es aber um was ganz anderes:
Wer sich aus eigenem Antrieb an die Öffentlichkeit begibt, der muss auch damit rechnen, dass sich ebendiese Öffentlichkeit nicht nur für sein künstlerisches Wirken sondern auch für sein Privatleben interessiert. Wer Persönlichkeitsrechte in der vorgetragenen Form geltend macht (der Realname soll nicht genannt werden), der muss dies nachvollziehbar begründen können. "Ich will das einfach nicht", reicht vor Gericht offenbar doch nicht nicht aus. Genauso wurde vor kurzem entschieden:
"Atze Schröder verliert gegen Wikipedia" - http://www.farliblog.de/archives/698-Atze-Schroeder-verliert-gegen-Wikipedia.html
"Atze muss zahlen" - http://recentchanges.de/blog/2007/06/atze-muss-zahlen/
Bevor das überdies noch ausstehende Verfahren - "Schröder" gegen einen Zeitungsverlag - in Berlin nicht abgeschlossen ist (dort könnte Herr "Schröder" vortragen, warum er wohl Deutschland einziger Prominenter sein möchte, dessen Realnamen man nicht veröffentlichen darf), sollte auf die Namensnennung m. E. allerdings verzichtet werden. Alkahest12 00:25, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Das sehe ich ganz genauso. Ich halte es für absolut legitim, den Realnamen hier zu nennen. Allerdings sollte man wirklich vorher das Gerichtsurteil zum Thema abwarten, man muß die Wikipedia ja nicht vorsätzlich in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Es wäre daher schön, wenn die entsprechenden Edits am Artikel aufhören, bis das Gericht entschieden hat. --Eresthor 18:49, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Muss man denn wirklich alles auch tun, bloß weil's möglich ist?
Es ist doch nun wirklich ziemlich irrelevant. Davon mal ganz abgesehen, dass man sonst an jeder Stelle in der deutschsprachigen Wikipedia einen %&$"§ findet, der Artikel löscht oder kürzt, weil nicht genug Platz dafür ist (schwachsinniger weise[[16]]). Aber ausgerechnet, wenn jemand gegen die Veröffentlichung einer persönlichen Information ist, springen auf einmal alle aus ihren Sesseln und fühlen ihren Jagdtinstinkt geweckt.--Kaiser Nero 18:34, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, sags noch lauter!! Ich glaube, es dauert nicht mehr lang, dann muss planet-delta das Posting sogar editieren! Manche lernen's auch nie ... -andy 194.138.39.140 16:30, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Streit um die Wortmarke

Geht es in obiger Diskussion um den Hinweis auf die Wortmarke? (Hab jetzt keine Lust, den ganzen Sermon durchzulesen.) Dann guckt beim Markenregister mal nach, da ist seit 14.08.2007 ein neuer Inhaber der Wortmarke eingetragen... --Eresthor 17:56, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wie ich schon einmal schrieb, ist der Markeninhaber wohl ziemlich schlecht beraten worden. Wenn es von Anfang an sein Ziel war, seinen buergerlichen Namen vor der Oeffentlichkeit - die hier im Eifer des Gefechtes auch gern mal Mob genannt wird - zu verbergen, war die Markeneintragung kontraproduktiv. Man muss kein Rechtsanwalt sein, um das zu erkennen. Dass bis in alle Ewigkeit (selbst nach Loeschung wegen Verfall usw.) die Historie im Internet verfuegbar sein wird, sollte auch sein damaliger Vertreter gewusst haben. Genau der war es, der den Namen mit der Markenanmeldung indirekt veroeffentlicht hat. Sonst wuerden wir hier nicht derart ueber die Marke diskutieren. Werden diese RAe nun auch verklagt? Selbstverstaendlich ist ein Hinweis auf die Marke im Artikel angebracht. Allerdings ohne den Wink mit dem Zaunpfahl (Registernummer). -- Lowlander 20:51, 17. Okt. 2007 (CEST)

Btw, gibt es eigentlich was Neues zu dem Rechtsstreit zwischen Herrn Albers und dem Weser-Kurier? --Eresthor 17:56, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Änderungswunsch - Wortmarke

Die Passage

Atze Schröder ist neben Atze Schröder Goldene Zeiten und Atze Schröder Meisterwerke eine seit 10. März 1998 auf den bürgerlichen Namen des Künstlers beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke.

gehört gelöscht. Dies ist a) eine sehr pupertäre Trotzreaktion und b) ohne Quelle keinesfalls haltbar - es müsste eine Quelle geben, die bestätigt, dass die eingetragene Markeninhaber tatsächlich der Künstler selbst ist. Zumindes die Passage auf den bürgerlichen Namen des Künstlers ist ohne Quelle nicht haltbar. Eigentlich gehört der gesamte Absatz gelöscht, bei anderen Markennamen wird auch nicht auf den Eintrag im Markenregister hingewiesen. --Jadadoo 20:37, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Oh bitte. Das H.A. sein Name ist geht schon daraus hervor, das er dagegen geklagt hat. Haargenau der H.A. steht auch neben der Wortmarke. Die jetzige Fassung finde ich als Kompromiss ok. --Grim.fandango 23:24, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Und wo bitte ist die Quelle, die belegt, dass der Kläger H.A. hieß? --Jadadoo 23:27, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nun, im Heise-Artikel steht, dass Atze Schröder bzw. sein Anwalt für die Entfernung von H.A. war (der Name der hier genannt war). Ich denke Der gesunde Menschenverstand reicht hier völlig aus. --Grim.fandango 23:29, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, aber für so dumm lasse ich mich nicht verkaufen, der heise-Artikel bezieht sich im Satz davor eben auf den Wikipedia-Artikel. Woher wird der heise-Autor wohl die Info mit dem Makrenrgister haben??? Als Quelle soll also was dienen, was wiederum WP als Quelle hat ... so eine Zirkelquelle ist nicht wirklich ein Beleg --Jadadoo 09:39, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Was heist hier dumm verkaufen? Im Artikel stand H.A. -> Dagegen hat er geklagt -> Also ist das sein Name + Es steht im Markenregister. --Grim.fandango 10:07, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Quellenangabe: Markenregister, Eintrag: Schröder, Atze bürgerlicher Name A., H., 48... E. Dies ist transparent nachvollziehbar. Der Eintrag zur Wortmarke erscheint mir in der jetzigen Form der Sache gerecht zu werden. Die restliche Diskussion ist insgesamt albern, aber letzlich ist der Markeninhaber selbst daran schuld. Er müsste schon konsequenterweise das Patentamt verklagen, dass es ihn mit seinem bürgerlichen Namen benennt. --Michael Meinel 10:26, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Verklagen muesste er den, der seine Pflicht zur sorgfaeltigen Rechtsberatung ziemlich unvollkommen wahrgenommen hat. Jedem mit nur minimalen Kenntnissen im Markenrecht ist die Tatsache der Veroeffentlichung des Markeninhabers bekannt. Hat sich der neue Verteter des Markeninhabers mit dieser Aenderung einen Schertz erlaubt? -- Lowlander 12:58, 20. Jun. 2007 (CEST)
@Michael Meinel: Der Registereintrag wurde wohl geändert. Zu dem Zeitpunkt als diese Diskussion startete stand im Markenregister noch "Marke: Atze Schröder, Inhaber: Hubertus Albers" ... also war daraus nur klar, dass HA der Inhaber der Marke ist, aber nicht ob dieser auch Darsteller/Erfinder desselben ist. --Jadadoo 09:18, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte auch mal das zweite Argument kommentieren: Was soll der Markeneintrag überhaupt, ist doch nur eine Trotz-Reaktion. Bei anderen Artikel, die eine Marke beschreiben wird auch nicht auf das Markenregister verwiesen. Und wenn, dann wird nur erwähnt das die Marke eingetragen ist, aber nicht mehr. --Jadadoo 09:43, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Also eigentlich so läuft das bei der WikiPedia nicht. Eigentlich sollten wir uns einigen... aber bei Dir erkenne ich nicht mal den Ansatz eines entgegenkommens. --Grim.fandango 10:06, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mit deiner Argumentation könnte man ja einfach die überprüfbaren Tatsachen angeben und schreiben: Atze Schröder ist neben Atze Schröder Goldene Zeiten und Atze Schröder Meisterwerke eine seit 10. März 1998 auf A.H. beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke. und vollkommen offenlassen ob jetzt A.H. mit dem Künstler idetiosch ist oder nicht. Es kann ja immer noch ein Strohmann sein.--A-4-E 10:10, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Könnte man, klingt vernünftig. Oder gibt es da noch was einzuwenden? --Grim.fandango 10:15, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das geht nie durch. Allein die Nennun im Zusammenhang impliziert ja gerade einen solchen, und spätestens dann werden die Leute die die Unterlassungklagen kriegen könnten nervös.--A-4-E 10:20, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nachdem der neue Vertreter eine Inhaberaenderung veranlasst hat, ist es nunmehr amtlich. -- Lowlander 12:58, 20. Jun. 2007 (CEST)
Naja, wenn Du einen Kompromiss willst, sind sachliche Argumente vielleicht hilfreicher. Ach und übrigens - wie lauteten den Deine Kompromissvorschläge gleich wieder mit denen Du Entgekommen gezeigt hast - ich muss sie irgendwie übersehen haben. --Jadadoo 10:22, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Gerne wiederhole ich dir meinen Vorschlag, dass wir alles so alles können wie es ist wenn wir noch den Link unten austauschen könnten, den ich oben angegeben habe. Der jetzige Zustand ist nämlich so eine Art Kompromiss, den einige Leute (z.B. mit dem Löschantrag) nicht akzeptiern wollten.--Grim.fandango 10:27, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Selten so gelacht. EOT. --Jadadoo 10:30, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Warum wird hier der Hinweis gegeben, dass der bürgerliche Name beim Deutschen Patent- und Markenamt gefunden werden kann? Das in anbetracht der Diskussion hier im Mai 2007 nicht nur kindisch. Jeder hat das Recht sein Privatleben zu schützen. Das haben die Autoren dieses Textes ebenso wie der Künstler hinter Azte Schröder. Dieser Hinweis ist nichts als ein patziger und selbstgerechter Versuch einger, voyoristischer Wikipediaautoren das Recht auf Schutz der Privatspäre einer unbekannten Person zu schädigen. Ich bin dafür die Klarnamen der entsprechenden Wikipediaschreiber hier zu veröffentlichen. Natürlich unter Bekanntgabe ihrer Geburtsdaten, Familienstand, Einkommen, sexueller Orientierung und sonstiger Interessen. Denn auch sie haben sich unter einem Pseudonym hier in einen öffentlichen Raum begeben. Gleiches Recht für alle - stellt sie an den Pranger! Chbegga 13:38, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nur sind die Wikipedia-Schreiber anders als ein öffentlich auftretender Künstler keine Personen des öffentlichen Interesses im Sinne des Persönlichkeitsrechts! --Obi-Wahn 17:41, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Auf den Passus auf den bürgerlichen Namen des Künstlers kann ich verzichten, aber den Hinweis auf die Wortmarke selber finde ich sinnvoll und auch legitim. Gerade weil Atze Schröder keine reale Person, sondern eben nur eine Marke ist. Insofern ist diese Information ein wichtiger Bestandteil des Artikels. --Eresthor 17:35, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube, rein aus Lesersicht betrachtet ist es inzwischen ohnehin egal, ob der Klarname hier steht oder nicht. Wer sich beim Lesen des Artikels wundert und es gern genau wissen möchte, wird es dann auch so ganz schnell über Google herausfinden ... Bei inzwischen über 14.100 Treffern für "H.A." allemal. (Der Streit um die abstrakte Grundsatzfrage, ob Wikipedia als Enzyklopädie nicht das Wissen der Welt zusammentragen soll und ob der bürgerliche Name einer Person für eine Person der Zeitgeschichte schlicht dazugehört, bleibt davon unberührt.) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.185.64.113 (DiskussionBeiträge) 18:08, 5. Jun 2007) Tafkas Disk. +/- Mentor 18:09, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Jo, Atze Schröder ist wirklich 'ne Marke...
Ich habe spaßeshalber mal gut ein Dutzend Artikel zu Markennamen der DaimlerChrysler AG durchgesehen. Gerade ein einziger befasste sich überhaupt mit dem Thema Marke, beschränkte sich aber auf die Erläuterung der psychologisch intendierten Wirkung der Marke, also aus Marketing-Sicht, nicht aus juristischer Sicht. Ich frage mich ernsthaft, ob die Abschnittsbefürworter wirklich glauben, der Abschnitt gehöre hier rein (sone Art unreflektierter Kollektivglaube), oder ob sie sich bewusst sind, dass sie ihn bloß behalten wollen, um Schröder zu ärgern.
Wie auch immer, es ist erschreckend.
Vielleicht ist die korrekte Erklärung auch so: Unsere überdemokratisierte Gesellschaft nimmt sofort den militanten Kampf auf, wenn etwas auch nur im Ansatz als Zensur, Mundverbieten, Unterdrückung interpretierbar ist. Kein Fußbreit unserer demokratischen Rechte wird preisgegeben! Keinen Arsch hat der Name von Atze Schröder interessiert. Aber wenn er ganz offiziell die Nennung seines Namens unterbinden will, nein das geht nicht, auf die Barrikaden, für die Informationsfreiheit in den Kampf! Dass man dabei ebenfalls Verwüstungen auf dem urdemokratischen Grund und Boden der Persönlichkeitsrechte anrichtet, mein Gott, Kollateralschaden, das haste mal mit. Hauptsache wir halten die Front gegen die Feinde, da muss halt das Hinterland mal ein bisschen Federn lassen. --::Slomox:: >< 18:42, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Dabei war dieser Trotzeffekt in der Blogosphäre absehbar. Möglicherweise hat man übel genommen, dass hier ein Comedian, der seine Kunstfigur bewußt "cool" anlegte, als Person so uncool reagierte und die Justiz marschieren ließ. Paradoxes Resultat: Er hat damit das genaue Gegenteil erreicht, der Name ist in der Welt. Und in der Wikipedia streitet man jetzt darum, wie man mit dieser Realität umgeht bzw. ob man so tun soll, als gäbe es eine solche biographische Info nicht ... (nicht signierter Beitrag von 217.185.94.230 (Diskussion) )
Vielleicht kann bei der Gelegenheit der Abschnitt zur Biographie des Komikers mal in etwas verwandelt werden, was eines Wikipedia-Artikels wuerdig ist? --P. Birken 10:43, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Habe grad nochmal nachgesehen auf der Website vom Patent-/Markenamt ... die Marke "Atze Schröder" ist seit etwa einem Monat nicht mehr auf "H. A. aus E.", sondern auf "Atze Schröder" aus Münster registriert. Ein Schelm, wer Hintergedanken dabei hat ... *grins* --Biller24 08:43, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Witzigerweise ist aber auf der Markenregisterseite unter dem Abschnitt UG55 der Name und die Anschrift des früheren (bis 14.08.2007) Inhabers H. A. aus E. zu finden. --HAH 17:32, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Onkel H. A. nur in der dt. Wikipedia verboten?

Darf man den Namen von Herrn H. A. geboren in E. denn auf anderssprachigen Wikipedien nennen? (So geschehen in der türkischen und Simple Englischen)? --Kira Nerys 18:05, 17. Okt. 2007 (CEST) BTW; Darf man diesen Link hier verlinken? http://www.reckmann.org/2007/05/12/hubertus-albers/Beantworten

Es gibt derzeit kein rechtskräftiges Gerichtsurteil, dass die Nennung verbieten würde - insofern ist die Aussage man dürfe den Namen nicht nennen, egal ob in der deutschen Wikipedia oder in anderssprachigen, nicht richtig. Richtig ist nur, dass es umstritten ist, ob der Name genannt werden darf. Damit muss jede Wikipedia selbst entscheiden, wie sie mit der Frage umgeht. Ich finde es wichtig, die persönlichen Interessen anderer zu respektieren, wenn gegebenenfalls deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Ganz unabhängig ob man das tatsächlich muss oder nicht. Im Falle von Atze Schröder tritt der Künstler mit seiner bürgerlichen Identität nicht öffentlich in Erscheinung, somit ist die Privatperson H. A. auch nicht relevant. Und die Befriedung reiner Neugier an der Bloßstellung anderer muss die WP nicht unbedingt bedienen. --Jadadoo 18:23, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die türkische WP muss ich nur um die türkischen Gesetze kümmern. So wie es uns nicht interessiert, ob in diversen Artikeln eine "Verunglimpfung des Türkentums" stattfindet (ein Gesetz in der Türkei), interessiert die nicht, was so ein deutschen Gericht urteilt. Die Sharia in Iran interessiert uns ja auch nicht. --Grim.fandango 21:30, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt schon, aber ich glaube nicht, dass man in der Türkei oder sonstwo die Rechtslage zum Fall Atze Schröder eindeutig feststellen kann. Somit gilt das von mir gesagte in diesem Fall auch für andere Wikipedias. Außerdem: Verantwortlich für die Inhalte sind letztlich die Autoren, und die müssen die Rechte in ihrem Land halten - ganz gleich in welcher Sprachausgabe sie das tun. --Jadadoo 22:29, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
D.h. unsere deutschsprachigen Freunde aus dem Ausland müssen sich nur an die im jeweiligen Land gültigen Gesetze halten und können jederzeit den Namen in den Artikel wieder reinsetzen. Die Wikipedia (auch die deutschsprachige) wird in den USA gehostet und muss sich nicht an die deutsche Gesetzgebung halten, da sie sich nicht an deutsche, sondern an alle deutschsprachigen User richtet, auch die ausserhalb Deutschlands. Was interessiert nen deutschsprachigen AMi was ein Gericht in Deutschland entschieden hat? Müssen sich auch chinesischsprachige Wikipedianer an die Inhaltsvorgaben der KP China halten? Ich denke nicht. Das Einzige was gegen die Nennung des Namens spricht ist die normative Entscheidungsmacht der zufällig deutschen Admins. Gruß, --Rhun 13:49, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Artikel in der WP müssen auch frei sein. Frei für die Ganze Welt geht eh nicht, daher muss die deutsprachige WP für D-A-CH frei sein. Das bedeutet, das niemand Ärger bekommen sollte, wenn er den Inhalt eines unserer Artikel z.B. auf seine Homepage in D übernimmt. Wir können nicht garantieren, daß wirklich niemand auf der Erde Ärger bekommt, schon gar nicht in China o.ä. --Grim.fandango 14:00, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Im Prinzip ginge das. In Zivilverfahren bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Wohnort des Beklagten. Und wenn der in USA wohnt, ist das halt dort und im Normalfall kommt das dort geltende Recht zur Anwendung. Im übrigen stimme ich Grim.fandango zu, für die deutschsprachige WP sollte die Rechtslage in D-A-CH der Maßstab sein. --Jadadoo 14:14, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, für die deutschsprachige WP ist meines Wissens nur die Rechtslage in Deutschland als Maßstab anzuwenden. Wenn also (übertrieben gesagt) ein gewisser Kärntner negative Berichterstattung über sich per Gesetz verbieten würde, hätte das für die Wikipedia keine Auswirkungen. --Gruß, Constructor 17:51, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Eigentlich hat die deutschsprachige Wikipedia nichts mit Deutschland zu tun. Aber Deutschland ist das einzige Land von den dreien, die sich erdreisten darüber zu urteilen. Unternehmen könnten sie aber rein gar nichts, gegen die Namensnennung, aber das bloße Drohen reicht leider schon, um einigen Autoren und vorallem Administratoren hier Angst zu machen. 83.77.164.99 18:00, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Wenn dieser Kärntner nun so ein Gesetz in Österreich erlässt, dann könnte er ziemlich sicher Autoren aus Österreich damit belangen (so fern er sie ausfindig machen kann). Autoren aus Deutschland könnte er wohl kaum damit belangen. Evtl. könnte er vielleicht noch irgendwie durchsetzen, dass nic.at www.wikpedia.at sperren muss, da diese nicht auf eine Seite (de.wikipedia.org) verweisen darf, die gegen österreichisches Recht verstößt. --Jadadoo 14:14, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Tja, aber Atze hat sich sicherlich keinen Gefallen getan. Eben weil er so eine Riesenbohai macht, wird das Ganze ja erst recht interessant. Naja, auch egal, da sein realer Name eh bundesweit bekannt ist...--Kira Nerys 18:30, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es gab für H.A. ne durchaus wiki-relevante Zeit VOR Atze Schröder

er outete sich gestern in RTL (Chartshow) als früherer Tour-Trommler von Sandra (Maria, Magdalena...). Was nun? Damals hiess er noch H.A. Wie fügt man das jetzt in die Wiki ein? Unter Atze Schröder passt´s nicht, neues Lemma H.A.? --TSDUS 11:00, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Tja... ist der Tour-Drummer hinter einer relevanten Künstlerin relevant? Wohl eher nicht, deshalb wohl keinen eigenen Artikel --Schraubenbürschchen 11:04, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Da kannst Du aber froh sein, dass ich kein Drummer bin und Deine Adresse nich kenn... :-) Aber im Ernst: Aus dem Drummer is ja was geworden. Und wo fügen wir das nun ein? Wir haben durch den ganzen Namens-Zirkus von diesem Künstler KEINE ordentliche Biographie in der Wiki. --TSDUS 13:28, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Adresse kannst Du gerne haben, ich habe ja auch nix pöses über Drummer gesagt ;-) (chmeisst den Purschen tsu Poden). Was aus dem Drummer geworden ist, will der Drummer aber nicht veröffentlicht haben, deshalb: imMoment kein Artikel. Sollte die Rechtsstreit-Geschichte mal Pro-Pressefreiheit entschieden werden, dann kann das sicherlich in den Klarnamen/Atze Schröder-Artikel mit eingebaut werden. --Schraubenbürschchen 19:38, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Interessant, der fiktive Atze Schröder übernimmt die Biographie des realen H. A. ... Eigentlich ist der Künstler doch so darauf bedacht dies strikt zu trennen. --Jadadoo 23:07, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Bitte einfügen: Moderation Deutscher Comedypreis 2007

Schröder hat auch 2007 den Deutschen Comedypreis moderiert. Bitte im Artikel unter Darbietung bis 2006 in bis 2007 umändern!--134.130.4.46 01:08, 28. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es fehlen vor allen Dingen die Auflistung der Sachen die Atze gemacht hat.

Z.B.:

  • Atze Schröder - Die Live Kronjuwelen (DVD)
  • Atze Schröder - Der Comic.

Bitte unbedingt nachverbessern! Gruß,--84.164.114.74 18:22, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Erledigt. --JCS 01:30, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Auszeichnungen

Da ich die Seite - aus welchen Gründen auch immer - nicht bearbeiten kann, möchte ich darum bitten, dass ein berechtigter User den Preis für den Deutschen Comedypreis 2005 hinzufügt. JCS 2:15 30. Okt 2005 (CEST)

"Schröder repräsentiert einen hintergründigen Humor, der sich in Deutschland einer großen Beliebtheit erfreut."

Ähhh, bitte was? ich denke mit solch wertenden aussagen sollte man sehr vorsichtig sein. stromberg ist anerkannterweise hintergründiger humor, aber "comedians" wie atze schröder, bernd stelter oder am besten noch oli pocher "hintergründigen humor" zu unterstellen, ist wohl nicht ganz zutreffend.

Weiss nicht das hinmuss aber Atze kommt nicht aus Emsdetten sondern ESSEN stadtteil KRAY

So: will jetzt auch mal was dazu sagen.

Der Klub Kiesinger ist auf den Namen Hupertus Albers Registriert. Der Programmer der Klub Kiesinger Seite wie auch der Programmierer der atzeschröder Seite heisst Marian Albers.

Hubertus Albers und Marian Albers wohnen in der gleichen Strasse und der selben Hausnummer. Ist kein Zufall. Atze Schröder heisst nunmal Hubertuss und komtm aus Emsdetten.

Das ist genau wie bei Johan König und seinem Kollegen helmut Sanftenschneider.

Die Biografien der Homepages sind auf die Figur der Künstler zugeschnitte. Johann König ( in echt Johannes köhn ) sagt ja wenn der die fugir johann König ist er heisst Rene Otzenköttel. das Gehört nunmal zu der Figur.

Wäre die Figur Atze Schröder ohne Brille und Geburtsort Essen die Figur Atze Schröder? Nein wäre es nicht um die Figur Glaubwürdiger zu machen steht dan ja auch eine Geschicht dahinter die zum gröstenteil gefaked ist. Wer grosser Atze Fan ist der weiss das Atze Hubertus heisst. Fertig aus.

Quatsch Comedy Club

Ist wie unter imdb beschrieben tatsächlich die Kunstfigur Miteigentümer der Einrichtung, was ich mir schwerlich vorstellen kann, oder der Darsteller?--Nemissimo 酒?!? RSX 17:19, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hinterhältige Mob-Rache

Kein Namen heißt kein Namen und es heißt auch, dass dann nicht hinterhältig Informationen in den Vordergrund gestellt werden, die genau das Interesse am Namen fördern und dem aufmerksamen Leser quasi aufdrängen, wo der Name zu finden ist. Nicht nur ist es stengstens verboten, den Namen zu nennen; jedes auch nur im Hinterkopf beabsichtigte Pushing selbst eines kleinen Aspekts der Problematik ist hinterhältig und untergräbt die Integrität der Wikipedia. Wikipedia ist kein Strafwerkzeug des Mobs gegenüber Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten. Niemand würde die Markenrechtseintragung beschreiben, wenn es nicht dazu geschene würde um einen Ort zu nennen, wo der Name abgerufen werden kann. Und die ganzen anderen Dinge dienen auch nur dem Mobbing. Sie können daher absolut nicht toleriert werden. --rtc 11:35, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es wird darüber informiert, dass der Künstler nicht möchte, dass sein Klarname veröffentlicht wird. Außerdem wird darüber informiert, auf welche Art und weise dies geschieht. Man könnte noch viel mehr rumtreten, was hier aber nicht geschieht. Meiner Meinung nach, ist hier das Mindestmaß erfüllt, ohne "hinterhältig" oder ähnlich zu werden. --Schraubenbürschchen 11:42, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Du bist so minderbemittelt und erkennst nicht, was der tatsächliche Effekt eines solchen "Es wird darüber informiert" ist. Davon gehe ich zu Deinen Gunsten nicht aus. Dann kann ich nur schließen, dass die Formulierung "Es wird darüber informiert" selbst hinterhältig ist. Du weißt nämlich ganz genau, dass das nicht mehr als eine euphemistische Formulierung ist und dass in Wirklichkeit das "Es wird darüber informiert" in diesem Artikel das Interesse an dem Namen mehr weckt und den Namen bekannter macht als das eine explizite Nennung je tun könnte. --rtc 11:51, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Soll ich diese Aussage als KPA auffassen? Es war jetzt eigentlich monatelang ruhig in diesem Artikel. Kein Mensch hat sich hier mehr aufgeregt. Jetzt kommst Du daher und fachst im Endeffekt die Diskussion wieder an. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du willst es absichtlich ins Bewusstsein der WP-Öffentlichkeit (zurück)zerren oder Dir ist langweilig. --Schraubenbürschchen 11:58, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich ist das ein persönlicher Angriff: Ich lege Dir schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten zur Last, wenn Du so überhaupt argumentierst; und Dich nun mit Deckmäntelchen von WP:KPA vor diesen Anschuldigungen schützen zu wollen, macht dieses Fehlverhalten nur um so schwerer. Ich will und werde es zurück ins Bewusstsein der WP-Öffentlichkeit zerren, weil es ein Skandal ist, dass der Artikel missbraucht wird. --rtc 12:06, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wer soviel Wirbel um seinen Namen macht, macht ihn von alleine Interessant (relevant). Immerhin gab es Presseberichte. Das reicht i.d.R. um das langweiligste Computerspiel relevant zu machen. --Grim.fandango 11:53, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist doch lächerlich! Ein Wikipedia-Artikel ist kein Pressebereicht! Wikipedia-Artikel stehen nicht nur einen Tag im Blickpunkt, sondern sind permanent bei Google an vorderster Stelle. So ist es auch in Presseberichten erlaubt, tagesaktuell den Namen von Straftätern zu nennen. Wenn aber ein Archiv der Zeitung ins Internet gestellt wird, so dass der Artikel zeitlich unbeschränkt abrufbar ist, dann muss dieser Namen entfernt werden. Genau auf die gleiche Weise sind Presseberichte hier nicht im Ansatz eine Rechtfertigung dafür, die Namenssache nur zu erwähnen. Solche Pseudorationalisierungen machen die Integritätsuntergrabung nur um so schwerwiegender. --rtc 12:02, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, das Du ein paar ganz ernste Probleme hast. Ich verstecke mich nicht hinter KPA, Du beleidigst mit Absicht. An sich habe ich das gar nicht nötig, mich mit solchen Menschen auseinanderzusetzen. Dies wiederrum, würde Dir auch zuspielen, weil ich mich ja nicht mit deinen "netten" kritischen Äußerungen auseinandersetzen würde, quasi Problembewältigung durch Flucht (gelle?). Beschwer Dich bei wem Du willst. Vielleicht kannst Du ja ein paar Leute zusammenkratzen, die die Dinge so sehen wir Du. --Schraubenbürschchen 12:14, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Aha, jemanden persönlich wegen seines Fehlverhaltens zu beurteilen und anzugreifen ist also automatisch eine Beleidigung im Sinne von WP:KPA? Und Du siehst es gar nicht erst nötig, Dich mit irgendetwas auseinandersetzen, das Dir Dein Fehlverhalten vorhält? Beißt sich da nicht die Katze irgendwie in den Schwanz? Möchtest Du ernsthaft behaupten, Du wüsstest nicht, welche Wirkung das penetrante nicht-Erwähnen des Namens gepaart mit dem penetranten Erwähnen indirekte Bezüge dazu hat? --rtc 12:27, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe keine Ahnung, in welcher Welt Du lebst, aber hier in meiner, der reellen Welt, wird, wenn man jemanden Minderbemittelt nennt, durchaus von einer Beleidigung ausgegangen, hast Du ja auch zugegeben, zumindest, dass es KPA sein sollte.--Schraubenbürschchen 12:30, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Erstens habe ich Dich ausdrücklich nicht minderbemittelt genannt (vielleicht erkennst Du jetzt die Wirkung einer ausdrücklich-nicht-nennung im Zusammenhang mit einer ausdrücklich-indirekte-Bezüge-nennung?), zweitens hast Du meine Frage nicht beantwortet. --rtc 12:33, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt, Du hast mich nicht ausdrücklich minderbemittelt genannt, Du hast mir immerhin die Möglichkeit gegeben, mit Dir einer Meinung zu sein; Getreu dem Motto: Sei für oder gegen mich (im zweiteren Fall wähle den Pfad der Minderbemittelten)! Ich glaube man kann getrost von einer Augenwischerei sprechen.
Zu Deiner Frage: Zwischen POV und NPOV ist macnhmal nur ein sehr feiner Unterschied. Manchmal existiert dieser überhaupt nicht. Gerade weil verschiedene Leute eine unterschiedliche Sicht der Dinge haben und in einer Nennung oder aber auch in einer Nichtnennung einer Tatsache/eines Vorfalls schon den neutralen Standpunkt verletzt sehen. Die Gegenseite wird genau anders herum arumentieren. Hier ist gerade so ein Fall. Meine Persönlich Meinung ist, dass dieser Vorgang hier hineingehört. Du bist in dem Fall die Gegenseite.
Wenn jemand den Klarnamen herausfinden möchte, ist er nicht auf Wikipedia angewiesen. Hunderte an freien Blogs und diverser anderer Seiten sind voll von der Berichterstattung. Meines erachtens muss es sogar im Artikel drin stehen, weil sonst die Gefahr besteht, dass Jemand, der keine Kenntnis von der Klage hat, in seiner Unwissenheit, den Namen gleich wieder reinsetzte, weil er ja mal gehört hat, dass Atze Schröder in Wirklichkeit halt *piep* heisst. Es wäre eine einseitige Berichterstattung, wenn dieser Vorfall verschwiegen werden würde; es wäre sonst WP:NPOV verletzt, zumal das, was "nur" noch drin ist (es war schon mehr), schon am unteren Rand ist. Der Vorgang findet Erwähnung, ohne eine Wertigkeit zu schaffen. Okay, Du siehst es Anders, rennst im Moment aber gegen mehrere andere User hier an. Auf dem Weg findet man auf jeden Fall keinen Konsenz. Vor allem, wenn man gleich mit Vollgas von Mob-Rache spricht. Vielleicht sollte man in solchen Fällen im Vorfeld drüber reden. --Schraubenbürschchen 13:25, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Als ob "die Gefahr besteht, dass jemand, der keine Kenntnis von der Klage hat, in seiner Unwissenheit, den Namen gleich wieder reinsetzte", und als ob es keine Fassung gäbe, die ohne die von mir gelöschten oder ähnliche Textteile auskommt und dieses Problem weiter bändigen könnte. (und ich glaube außerdem kaum, dass man den Namen außerhalb des Kontexts des Streits überhaupt irgendwo finden kann; Deine Einwände sind rein fiktional). Ich nenne es Mob-Rache, weil es Mob-Rache ist. Wikipedia ist kein Medium der Berichterstattung, sondern eine Enzyklopädie; der Vergleich mit hunterten freier Blogs und diversen anderen Seiten trifft alleine schon deshalb nicht. Es ist kein NPOV, nichts darüber zu schreiben; es ist im Gegenteil gleich doppelt POV, es zu tun: es pusht die Sichtweise, dass über den Namen soviel wie möglich geredet werden sollte, um den Künstler dafür zu bestrafen, sich gegen die Sucht des Mobs gewehrt zu haben, im Privatleben von Prominenten zu schnüffeln. Und es ist POV, weil es den Gerichtsbeschluss, der die Bekanntmachung des Namens verbietet, dazu missbraucht, diesen Namen bekanntzumachen. Es ist darüber hinaus auch noch POV, weil es den NPOV dazu missbraucht, um POV zu pushen und es kann sogar als Hyper-POV angesehen werden, weil auch noch die NPOV-Richtlinie verwendet wird, um das ganze zu rechtfertigen. Es geht hier auch nicht um einen Konsens, sondern darum, den Artikel von der Mob-Rache zu befreien. Seit einiger Zeit gibt es die dringend notwendige Regel, dass Forderungen von betroffenen Personen in der Wikipedia absoluten Vorrang vor den Allmachtsphantasien eines Mobs haben. --rtc 15:04, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe den Artikel gespert und auf die Version vor dem Editwar zurückgesetzt. sebmol ? ! 11:46, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

@rtc: Die Version die Du schreiben möchtest ist stark POV, weil sie nur die Sichtweise des Künstlers darstellt. Im Artikel wurde bisher vor allem eines klar dargstellt: Das "Atze Schröder" nur eine Bühnenfigur ist und keine reale Person. Ich vermute das ist nicht im Interesse des Künstlers, der gerne den Anschein erheben möchte, Atze Schröder gäbe es wirklich. Aber Wikipedia ist nicht dazu da die Legenden bzw. Marketingstrategien von Künstlern zu unterstützten. Ober der Hinweis auf den Markenrechtseintrag wirklich sein muss, kann man schon in Frage stellen. Allerdings ist es schon auch eine Besonderheit, dass eine Bühnenfigur als Marke eingetragen wird. Auch diese Information dient der klaren Unterscheidung zwischen realer Person und Bühnenfigur: "Atze Schröder" ist eben nur ein Markenname. Wir sollen hier die Persönlichkeitsrechte respektieren - dazu gehöhrt für mich auch, dass niemand der seinen echten Namen nicht von sich aus öffentlich macht, diesen hier nicht lesen muss. Aber wir sollten auch keine sachlichen Wahrheiten verschweigen, die nicht in das Marketingkonzept des Betroffenen passen. --Jadadoo 12:14, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist Unsinn. Der Künstler versucht nicht, zu behaupten, Atze Schröder sei real, und die von mir gelöschten Anteile des Artikels sind auch nicht nötig um das klar zu machen. --rtc 12:27, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, also wenn man was durchsetzen will, dann geht man am Besten aggressiv vor. Noch besser, man drückt auf einen Undo-Knopf und schreibt was von "Mob". Dieses Vorgehen werde ich sogleich unter Wikipedia:Tipps und Tricks aufnehmen. --Grim.fandango 12:50, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mit einem Argument? Mein Vorgehen entkräftet nicht meine Einwände. --rtc 12:59, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Deine Einwände geben keine Begründung für den überwiegenden Teil Deines Vorgehens vor. In Deiner Version lautete die Einleitung lediglich: Atze Schröder ist eine Bühnenfigur aus der deutschen Comedyszene. Ihr Erfinder und Darsteller tritt mit ihr seit 1995 auf Kleinkunst-Bühnen und in Comedy-Fernsehshows auf. Der vollständige Rollenname lautet Thomas Schröder. So ein Satz lässt mehr Fragen offen, als das er etwas erklärt. Wer schlamppig liest könnte auf die Idee kommen "Thomas Schröder" sei de reale Name. Wer genau liest und etwas nachdenkt wird sich fragen, warum denn der Künstler hinter der Figur nicht genannt wird. (Und wenn der Leser den Namen zufällig kennt, könnte es auch sein, dass er diesen schnell ergänzt.) Darum ist es wichtig, dass aus der Einleitung ganz klar wird, dass der Künstler mit seinem bürgerlichen Namen nicht in Erscheinung treten will. Außerdem gibt es keinen Grund die Ausführungen zu den Rechtsstreitigkeiten zu entfernen, diese Information stammen aus Pressemitteilungen, welche von den Gerichten herausgegeben wurden - sie sind der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich. Einzig über den Hinweis auf das Markenregister könnte man evtl. diskutieren ob der nötig sei. Wobei ich der Meinung bin, dass dies vollkommen in Ordnung ist solange nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass so der Name des Künstlers erfahren werden kann. AS ist eine eingetragene Marke, warum sollte man das nicht schreiben dürfen?. Im übrigen ist die von Dir aufgestellte Behauptung, es sei "strengstens verboten" Hinweise zu geben, über die ein aufmerksamer Leser den bürgerlichen Namen in Erfahrung bringen kann, ohne jede Grundlage. Nicht einmal zu einzelnen Fällen der vollen Nennung des Namens (Weser-Kurier) liegt bisher ein rechtskräftiges Urteil vor. --Jadadoo 14:06, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht behauptet, dass ich begründen kann, dass die Abschnitte gelöscht werden sollten; ich habe behauptet, dass sie gelöscht werden sollten! Ich habe nicht behauptet, dass es einen Grund gibt, die Ausführungen zu den Rechtsstreitigkeiten zu entfernen, ich habe behauptet, dass sie entfernt werden sollen! Und ich habe nicht behauptet, dass es eine Grundlage dafür gibt, dass es strengstens verboten ist, Hinweise zu geben, über die ein aufmerksamer Leser den bürgerlichen Namen in Erfahrung bringen kann, sondern ich habe behauptet, dass es strengstens verboten ist! Ich habe die Konsequenzen der momentanen Fassung klar und deutlich genannt: So wird der Name noch bekannter gemacht als wenn er explizit da stehen würde. Da es nicht darum geht, den Namen nicht zu nennen, sondern darum, ihn nicht bekannt zu machen ist also die momentane Fassung unhaltbar, da in dieser Beziehung noch schlimmer als die Namensnennung, die bereits nicht erlaubt ist (und dass der Behandlung dieses Themas auch noch über die hälfte des Artikel gewidmet ist, schlägt dem Fass den Boden aus). Also: Ich habe keine Begründung; wenn Du eine bessere Lösung als die Löschung siehst, bei der diese Problematik nicht besteht: Nur raus damit! Mir fällt keine ein. Die Behauptung "Wer schlamppig liest könnte auf die Idee kommen 'Thomas Schröder' sei de reale Name" ist ja wohl lächerlich. Als gäbe es keine andere Möglichkeit als diese Mobbing-Kampagne um das klarzustellen. Eine Möglichkeit wäre "Atze Schröder ist die Bühnenfigur eines anonymen deutschen Komikers." Dies stellt als Nebensatz den Sachverhalt nicht in den Mittelpunkt. --rtc 14:46, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Der ist aber nicht anonym. Ich kenne den Namen, alle die hier lesen kennen den Namen, sowie alle seine Fans - also die richtigen Fans, alle die das Heise-Forum gelesen haben... usw... usf... Und wenn du keine Begründungen hast, dann ist die Diskussion eh überflüssig. Ah, und in der aktuellen Fassung geht es nicht darum, den Namen bekannt zu machen. Das hat der "anonyme" ganz alleine geschafft. --Grim.fandango 15:01, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Er ist anonym, weil er das möchte. Ist das so schwer zu verstehen? Wer den Namen im Heise-Forum oder sonstwo verbreitet, verstößt gegen diese Anonymität, somit gegen das Persönlichkeitsrecht des Künstlers und macht sich haftbar. Kannst Du begründen, dass die Diskussion überflüssig ist, wenn ich keine Begründungen habe? Für Argumentationen wie "Ah, und in der aktuellen Fassung geht es nicht darum, den Namen bekannt zu machen. Das hat der "anonyme" ganz alleine geschafft." müsstest Du eigentlich gesperrt werden. Auf diese Weise die Mob-Rache noch offen zu befürworten ist inkompatibel mit jeglichen Grundsätzen einer entsthaften Enzyklopädie. --rtc 15:11, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Praktisch ist er nicht anonym. Praktisch hat er auch selbst seinen Namen bekannt gemacht, in dem er sich hat schlecht beraten lassen. Schiebs auf die Anwälte, die dachten, dass sie alles und jeden verklagen sollten. Er möchte vielleicht anonym sein, ist es aber nicht. --Grim.fandango 15:19, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Er ist anonym. Er hat sich nicht schlecht beraten lassen. Ein Mob hat den Künstler an den digitalen Pranger gestellt, nachdem er sich zurecht gegen das Eindringen in seine Privatsphäre durch Veröffentlichung des Namens gewehrt hat. Für Wikipedia hat der Standpunkt des Künstlers absolute Vorrangstellung vor dem Standpunkt eines anonymen, rechtsverletzenden Mob. --rtc 15:27, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Au man, dann ist er wegen dem Mob nicht mehr anonym. (Sehe ich aber nicht wirklich so, Anwälte müssen einfach ihre Mandanten informieren, was eine Klage für "Nebenwirkungen" haben kann.)
Das ändert am Ergebnis nichts. Ich kenne den Namen. Und der Rechtsstreit ist auch relevant, weil mehrere Medien darüber berichtet haben. --Grim.fandango 15:32, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
"dann ist er wegen dem Mob nicht mehr anonym" ist wie ein Dieb, der den Bestohlenen dafür verurteilt, dass er die Gegenstände nicht mehr besitzt, die er ihm gerade geklaut hat; das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein! (Und die sarkastisch-euphemistische Aussage bezüglich "Nebenwirkungen", die reines mittelalterliches Prangerdenken ist, brauche ich wohl nicht weiter zu kommentieren.)Ich habe auch nicht bestritten, dass der Rechtsstreit relativ zu irgendeinem Thema relevant sein könnte, aber er hat nichts mit der Kunstfigur Atze Schröder zu tun und ist daher in diesem Artikel nicht nur irrelevant, sondern thematisch gar nicht zugehörig. Ob der Künstler nun faktisch anonym ist oder nicht; in diesem Artikel muss er so behandelt werden, als sei er anonym. --rtc 15:39, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Und welches Lemma schlägst du nun für den Rechtsstreit vor?
So zu tun als wäre er anonym ist aber gelogen. Er ist es ja nicht.
Mit Diebstahl hat das nichts zu tun. Eher mit fortschreitender Technik und der Unerfahrenheit mit dem Umgang damit. Ich habe auch früeher im Usenet mit meinem echten Namen geschrieben. Seit mir klar wurde, dass das auch archiviert wird, und jeder nach Jahren alles nachlesen kann, habe ich nur noch mit einem falschen Namen und zweiter Email-Adresse geschrieben. Nachlesen könnte den Kram jeder Arbeitgeber noch... Aber man lernt. Und die Lehre hieraus ist: "Willst bleiben du anonym, du nicht verklagen alles und jeden."
Oder noch besser: "Willst bleiben du anonym, du gehen nicht ins Fernsehen." --Grim.fandango 15:51, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, das hat mit fortschreitender Technik nicht mehr zu tun. Fortschreitende Technik hat nur etwas damit zu tun, dass heutzutage jedermann in Sekunden eine weltweite Veröffentlichung machen kann. Die Verantwortung und Regeln bezüglich weltweiten Veröffentlichungenen ändern sich dadurch aber in keinster Weise! Selbst wenn es eine Lüge wäre, so zu tun, als wäre er anonym, sehe ich darin kein Problem; und man kann es problemlos umformulierne zu "Künstler, der anonym bleiben möchte". Das ganze hat sehr wohl etwas mit Dieben zu tun; "Willst bleiben du anonym, du nicht verklagen alles und jeden" ist wie der Dieb, der sagt, "Soll ich Dir nur fünf statt zehn Euro klauen, dann zeig mich nicht an". Du machst hier das Opfer zum Täter und den Täter zum Opfer. --rtc 15:59, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das würde stimmen, wenn hier der Name stehen würde, tut es aber nicht. Nur der relavante Rechtsstreit. --Grim.fandango 17:49, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du weist aber schon, dass sein reeller Name klar, für Jedermann ersichtlich, im Markenregister hinterlegt war? Und Du weisst schon, dass als eine Zeitung seinen Namen genannt hat (und das nicht mal im Kontext: "Seht her, der Atze Schröder heisst *piep*) diese verklagt wurde? Ich glaube, man kann das durchaus mit den Vorgängen seinerzeits rund um Napster vergleichen. Nachdem Metallica rechtlich gegen Napster vorging, stieg die Zahl der User bei Napster astronomisch an (Anmerkung: Nein, ich verurteile nicht Metallica und ja ich bin gegen das illegale tauschen von Urheberrechtlich geschütztem geistigen Eigentums). Atze S wollte nicht, dass sein reeller Name draußen publik wird. Dummerweise sind ihm bzw. seinem Mitarbeiterstab oder Sonstwem ein paar Fehler(chen) unterlaufen, die genau diesen Wunsch nach Anonymität zunichte machten. Seine Vorgehensweise, diesen Fehler wieder auszubügeln, hat aber erst zu dieser sogenannten "Hetze" geführt.--Schraubenbürschchen 15:43, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Also ist es ein "Fehler(chen)" der "Hexe", wenn sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt wird? Diese mittelalterliche Denkweise ist wirklich erschreckend. Sein echter Name war im Markenregister hinterlegt, aber nicht für jedermann "ersichtlich". Das sieht man schon daran, dass über diesen Eintrag erst nach bekanntwerden des Nemans gesprochen wurde. Wäre der Name nicht ins Zentrum des Interesses gerückt, wüsste bis heute niemand, dass der Name dort steht. Die Verwendugn des Namens in einem öffentliche Register ist jedenfalls mit Anonymität völlig vereinbar, denn würde man den Namen nicht sowieso schon kennen, dann wäre nich ausgeschlossen, dass der eingetragene Name der Name eines Treuhänders ist. Ja, eine Zeitung, die den Namen genannt hat, hat er verklagt. Was ist daran falsch? Er hat recht bekommen! Ich kann mir nur ganz klar dagegen wenden, dass diese Hetze nun hier in der Wikipedia als Werkzeug des Mobs fortgeführt und gefördert werden sollte. --rtc 15:50, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Und genau da ist der Denkfehler bei Dir. Nur der Umstand, dass nicht jeder die Seite kennt, heisst noch lange nicht, dass sie quasi Keiner zu kennen hat. Öffentliche Information heisst: Die Möglichkeit, ohne jegliche Beschränkung, die Information zu erhalten. Nur weil ich mich z.B. nicht für das Impressum der Wikipedia interessiere, ist es nicht vorhanden (das Internet ist nunmal ein riesen Sammelsurium an Informationen, Informationen die man recherchieren und tauschen kann - dafür wurde es ja auch einmal geschaffen). Natürlich hat niemand explizit beim Patent- und Markenamt nach der Person hinter Atze S gesucht, aber die Möglichkeit besteht nunmal. Dann sollte er lieber prüfen, ob in den Bestimmungen des Amtes über die Offenlegung der Daten informiert wurde oder nicht. --Schraubenbürschchen 16:11, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein! Beim Patent- und Markenamt steht nicht, wie der Künstler heißt! Es steht nur da, wer der Markenrechtsinhaber ist, und das könnte, wie ich bereits sagte, für sich gesehen auch gut ein Treuhänder sein. Erst wenn man bereits weiß, wie der Name des Künstlers lautet (oder, wie das hier im Artikel geschieht, suggestiv und subtil darauf hingewiesen wird, dass zwischen dem Markenregistereintrag, dem Namensstreit und dem Namen eine Verbindung besteht), kann man die Verbindung zwischen dem Markenrechtsregistereintrag und dem Namen des Künstlers überhaupt herstellen. Ich stimme auch völlig zu, dass "Nur der Umstand, dass nicht jeder die Seite kennt, heisst noch lange nicht, dass sie quasi Keiner zu kennen hat." Das habe ich auch gar nicht behauptet. Dass der Künstler Anonymität beansprucht, heißt das. Der Markenregistereintrag ist aber keine Rechtfertigung dafür, den Namen trotz Verbot doch zu nennen oder zumindest implizite Hinweise darauf zu geben, wo man ihn finden kann. Es gibt kein Recht "ohne jegliche Beschränkung, die Information zu erhalten." und was daran "öffentliche Information heisst", sowie was es zur Sache tut, wie was heißt und was nicht heißt, verstehe ich leider nicht. Im Übrigen wurde der Name seit August wohl auch im Markenregister ausgewechselt, nachdem der Eintrag missbraucht wurde, um den Namen indirekt mit Berufung auf diese Eintragung doch zu verbreiten. – Leider steht er nach wie vor bei den "früheren" Inhabern. --rtc 16:22, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich gibt es kein Recht, Informationen ohne jegliche Beschränkungen zu erhalten. In diesem Fall ist aber eine Information öffentlich gestellt worden. Punkt! Und um etwas anderes geht es hier nicht: Es kann nicht das Problem des Informationerhaltenden sein, dass er die Information nicht hätte haben dürfen (nach befinden des Informationsinhaltes), wenn die Information zugänglich gewesen ist. Und dass der Klarname, um den es hier geht, sein wirklicher ist, hat er durch die Klage mehr oder weniger selber zugegeben (hätte er anders geschaltet, hätte er es immer noch dementieren können, dass es sich hierbei um eine Falschinformation handelt --> Es hätte kein Hahn danach gekräht. Ebenso wie kaum jemand ein wirkliches Interesse am Klarnamen gehabt hätte. Interessant für die Massenmedien wurde es erst durch die Klage.
Wir können hier wahrscheinlich noch stundenlang weiter diskutieren und werden wohl kaum zu einem Ergebnis kommen. --Schraubenbürschchen 16:34, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es geht hier nicht darum, dass irgendwelche "Informationen" öffentlich gestellt sind oder dass irgendjemand Informationen hätte haben dürfen oder sie erhält, es geht darum, dass dieser Artikel keine direkten oder indirekten Hinweise auf Orte enthalten darf, bei denen der Name des Künstlers zu finden ist, und dass er auch sonst keine Aufmerksamkeit auf den Namen lenken darf. Deine Argumentation, die dem Opfer quasi eine Täterrolle zuschreibt und Deine allgemeines Pushen des Mob-Rache-POV ist verwerflich. Es gibt keine Rechtfertigung für diesen Hetz-Artikel und wegen Deiner Rechtfertigung mit "Information öffentlich gestellt worden" wirst Du hoffentlich (in den Bildern Deiner Mittelalter-Ideologie) eines Tages auf dem Scheiterhaufen brennen und wenn das zuende ist die Schmerzen des unbarmherzigen Sündenfeuers der Hölle spüren! Ob es zu einem "Ergebnis" kommt, liegt ja nicht an mir, sondern es liegt an Dir: Ob Du erkennst, dass Du im ideologischen Mob-Sumpf steckst und ob Du bereit bist, den Fehler einzusehen und die notwendigen Schritte im Artikel zu akzeptieren. Ich werde jedenfalls weiter gegen diese Mob-Ideologie argumentieren. --rtc 16:50, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn Du Deine Forderungen nicht begründen kannst, werden sie halt schwer durchzusetzen sein. Und Deine Behauptung, es wäre strengstens verboten Hinweise zu geben über die der bürgerliche Namen erfahren werden könnte ist falsch, ob Du das nun begründen willst oder nicht ... --Jadadoo 15:08, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wer behauptet, ich wollte irgendetwas "durchsetzen"? Ich will, dass der Artikel geändert wird, ich will nicht, dass eine solche Änderung durchgesetzt wird! Wenigstens sind wir uns einig, dass es hier darum geht, "Hinweise zu geben über die der bürgerliche Namen erfahren werden könnte" Kurz: Mob-Rache. --rtc 15:11, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, aber wenn Du meine Aussagen derart verdrehst macht eine weitere Diskussion keinen Sinn. --Jadadoo 15:22, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Bist Du nun der Ansicht, dass es Aufgabe des Artikels ist, "Hinweise zu geben über die der bürgerliche Namen erfahren werden könnte", oder bist Du dieser Auffassung nicht? Falls nein, warum rechtfertigst Du es dann?! Was soll diese Scheinheiligkeit? Was ist falsch an der Behauptung, dass es verboten ist, solche Hinweise zu geben? --rtc 15:28, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein ich bin nicht der Auffassung dass es die Aufgabe des Artikels ist, solche Hinweise zu geben. Ich bin aber auch nicht der Auffassung, das im Artikel alles vermieden werden muss, was als entsprechender Hinweis verstanden werden könnte. An dem behaupteten Verbot ist falsch, dass ein solches bestehen würde. --Jadadoo 18:38, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es genügt, wenn alles vermieden wird, wasnicht nur als Hinweis verstanden werden könnte, sondern was mehr Interessen beim Leser am Sachverhalt weckt als die unkommentierte, direkte Nennung des Namens. Alles andere ist Mob-Rache. Du verwechselst ein Verbot mit einem Urteil über das Verbot. Eine Rechtsverletzung wird nicht erst dadurch zur Rechtsverletzung, dass ein Gericht darauf urteilt. --rtc 10:05, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Frage ob hier eine Rechtsverletzung vorliegt, ist strittig. Somit ist die Behauptung es gäbe ein Verbot falsch, solange die Rechtslage nicht (durch ein rechtskräftiges Urteil) geklärt ist. --Jadadoo 10:20, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, "somit" ist die Behauptung, es gäbe ein Verbot, nicht falsch. Das Verbot entsteht ja nicht durch ein rechtskräftiges Urteil, sondern durch das Gesetz. --rtc 10:25, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn rtc das behauptet, ist doch logo. --Grim.fandango 10:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn das Gesetz es verbietet. --rtc 10:28, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ein "Verbot" existiert nicht als etwas objektives. Wenn Dir jemand verbietet, zu rauchen, ist das ja auch ein Verbot. Dennoch kann man sich diesem Verbot widersetzen, ohne einen Rechtsbruch zu begehen. Und ob das hier diskutierte Verbot auch rechtens ist, ist eben noch nicht bis zu Ende geklärt. Deine Meinung hierzu ist leider nicht das Entscheidungskriterium, sondern erst ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Bis dahin ist es ein vom Darsteller gewünschtes Verbot. --Exxu 10:29, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Deine Meinung hierzu ist leider nicht das Entscheidungskriterium. --rtc 10:33, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Und du bist die Objektivität in Person, nehme ich mal an.... --Grim.fandango 10:38, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht, was Du mir damit sagen willst. Was soll an "mir" objektiv sein? Ich denke wir diskutieren über meine Aussagen, nicht über mich, und Aussagen sind objektiv sobald sie öffentlich geäußert werden – das habe ich doch getan. Es hängt doch nicht von mir ab, ob ein Verbot besteht oder nicht! Es hängt vom Gesetz und dessen rechtmäßigkeit ab! --rtc 10:44, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du tust aber so, als hättest Du die Lage objektiv korrekt erfasst und als wäre jede Meinung daneben ein Irrtum. Diese Diskussion führt zu nichts. Warten wir ab, ob die Gerichte die Meinungs- und Pressefreiheit niedriger bewerten, als das Recht auf Anonymität. Bis dahin... --Grim.fandango 10:50, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Aber ich kann doch nichts dafür, wenn ich die Lage objektiv korrekt erfasst habe und wenn jede Meinung daneben ein Irrtum ist! Warum sollen wir auf die Gerichte warten? Das Gerichtsurteil verändert doch keine Gesetze und nach dem Urteil ist das Verbot das gleiche wie vor dem Urteil. --rtc 11:13, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Andersrum, wenn das Gericht sagt, die Namensnennung ist ok, dann ist er auch im Artikel und das "Verbot" hinfällig. --Grim.fandango 11:22, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Dann ist das gesetzliche Verbot noch nicht hinfällig (das Gericht könnte sich ja geirrt haben und sogar von einem anderen Gericht korrigiert werden), aber selbst wenn das Gericht richtig urteilt, heißt noch nicht, dass der Name auch im Artikel genannt werden sollte (das Gegenteil heißt es auch nicht). Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor (manchmal verstoßen wir bewusst gegen das Gesetz – siehe Problematik Münzfotografien vs. Urheberrecht; fast bei allem gehen wir noch darüber hinaus &ndash das Gesetz würde es erlauben unter jedem Artikel gedichte zum Thema zu schreiben statt eine Enzyklopädie oder es würde erlauben POV zu schreiben oder ohne Quellen oder irrelevantes oder oder oder. --rtc 11:27, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
In Deutschland wird das Recht bindend von Gerichten interpretiert, nicht von Privatpersonen. Bis es zu einem Urteil kommt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine bestimmte Gesetzesinterpretation mit geltendem Recht übereinstimmt. Die Frage der Namensnennung ist weiter anhängig, hier von einem Verbot zu sprechen reichlich überzogen und auch nicht gerade mit unserem eigenem Neutralitätsgebot vereinbar, sich die Ansichten anderer nicht zu eigen zu machen. sebmol ? ! 10:51, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Warum kann bis zu einem Urteil nicht beurteilt werden, was das Gesetz verbietet? Das Recht wird in Deutschland von Gerichten nicht bindend und nicht interpretiert, es wird von den Gerichten beurteilt. Ein Gerichtsurteil zur Namensnennung ist weiter anhängig, aber mit der Frage hat das nichts zu tun. Das Neutralitätsgebot hat etwas damit zu tun, welche Positionen zu einem Sachverhalt beschrieben werden sollen wenn es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, nicht mit der Frage, welche Sachverhalte überhaupt relevant für den Artikel sind. Natürlich urteilen wir darüber und nehmen diesbezüglich einen Standpunkt ein. Und die Sache des Namens des Künstlers hat mit der Kunstfigur nicht das geringste zu tun. --rtc 11:13, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Weil die bindende Beurteilung der Gesetzeslage nur von den Gerichten vorgenommen wird - und von niemanden sonst. Du kannst gerne der Meinung sein, aus den Gesetzten wäre ein Verbot ersichtlich - aber das ist halt nur Deine Privatmeinung, die niemanden sonst interessieren zu braucht. Du kannst für Dich die Gesetzeslage beurteilen, Du kannst aber nicht verlangen, dass andere Deiner Beurteilung folgen. --Jadadoo 11:23, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, eine bindende Beurteilung der Gesetzeslage wird von niemandem vorgenommen; es gibt so etwas wie eine bindende Beurteilung überhaupt nicht. Meine Privatmeinung hat den gleichen Bindungsstatus wie die Privatmeinung eines Gerichts. Ich habe nie von Dir verlangt, dass Du meiner Beurteilung folgst, ich habe verlangt, dass Du Deine Beurteilung, dass der Artikel so okay ist, aufgibst! --rtc 11:29, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Dir ist hoffentlich schon bewusst, dass Du gerade von mehreren Leuten verlangst, Deiner Meinung zu folgen (Jeder hat ein Recht auf meine Meinung). Ob Du das nun anders siehst, ist dabei völlig egal: Gerichte, sprechen Recht, indem sie Fälle beurteilen, die gegen Gesetze verstoßen. Bei dieser Geschichte ist es aber strittig, ob das Recht auf der Seite des Klägers ist oder nicht. U.U. wird das erst in Karlsruhe entschieden werden, ob die Pressefreiheit hier zieht oder nicht. Das Urteil zu diesem "Gesetzesbruch" beseitzt noch keine Gültigkeit. Das alles ist in Deutschland gültiges Recht, ob es Dir nun in dem Kram passt oder nicht. --Schraubenbürschchen 11:48, 18. Okt. 2007 (CEST) P.S. Jetzt habe ich mich hier doch nochmal eingemischt ~narf~Beantworten
Die Diskussion hatte schon einen gewissen Unterhaltungswert. Aber mir wird der Unsinn jetzt langsam zu langweilig. Ich glaube wir sollten ihn einfach glauben lassen was er will und uns nicht weiter drum kümmern. Ich glaube alle anderen sind sich enig, dass rtc hier nichts sinnvolles von sich gibt. --Jadadoo 11:53, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist also nichts sinnvolles, dass der Artikel mehr Interesse am Namen weckt als eine explizite Nennung das je könnte, und dass daher noch eher die Nennung des Namens angemessen wäre als die ganze Geheimniskrämerei, die nur Mob-Rache darstellt; und ist es nicht sinnvolles, dass diese ganzen Anmerkungen mit der Kunstfigur nichts zu tun haben, sondern nur mit dem Künstler, und daher zu diesem Artikel überhaupt nicht thematisch passen? --rtc 11:58, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du musst einfach einsehen, dass alle/viele/einige/wenige/whatever hier keine Mop-Rache sehen. --Grim.fandango 12:05, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mal, wenn Du auf die Argumente eingehen würdest? --rtc 12:06, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wie oft noch? Es bringt nix! Egal welches Argument, Du siehst es anders und DU WILLST es anders haben, Verlangst Änderungen, gehtst selber auch nicht immer auf Argumente ein. --Schraubenbürschchen 12:08, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mal, wenn Du auf die Argumente eingehen würdest? Wenn ich auf etwas nicht eingehe, dann weil ich es nicht für ein gültiges Argument halte. Dazu gehörtz z.B. die Argumentation mit der strahlenden Autorität der Mehrheitsmeinung und der angebohrenen Behinderung der Privatmeinung. --rtc 12:13, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
So ist es aber nunmal! Ob's Dir nun passt oder nicht. --Schraubenbürschchen 12:16, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zum glück hängt es nicht von mir ab, dass es so eben nicht ist. --rtc 12:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
(linksrutsch) LOL. Steht alles oben schon. Du hast deine Meinung, ich meine. --Grim.fandango 12:10, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt keine reine Meinung. Wenn sich zwei Positionen widersprechen, muss mindestens eine mindestens einen Irrtum enthalten, und Diskussion dient dazu, näher zu untersuchen wo diese Irrtümer liegen, und nicht, um nach der Begründung oder Bindungskraft der "Meinung" zu fragen. --rtc 12:13, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Richtig, das hast Du sehr passend erkannt. Wäre schön, wenn du Dir das auch zu Herzen nehmen würdest. Du verlangst nämlich ein hunderprozentiges Umsetzen Deiner Meinung Entweder gibts einen Konsenz oder es gibt keinen, bei zweiterem entscheidet die Mehrheit oder ein Admin.--Schraubenbürschchen 12:16, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn ich also genügend Leute finde, um euch zu überstimmen, dann wird meine Wunschfassung umgesetzt? Ich werfe gerne schonmal die Spammaschine an, um solche Leute zu rekrutieren... Wenn es nur darum geht, wer mehr Leute hinter sich hat, können wir gerne auf dieser Ebene "argumentieren"! Ich bin zu euren Gunsten davon ausgegangen, dass ihr es für besser haltet, Konflikte durch die Frage zu lösen, wer die besseren Argumente hat statt durch die Frage, wer gewaltsamer vorgeht. --rtc 12:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn Du erst Deine SPAMmaschine anwerfen musst, damit Du Leute findest, die mit Dir einer Meinung sind: Bitte, tue es! Ich hoffe natürlich nicht, dass Du hiermit aussagen möchtest, dass die "Gegenseite" hier so verfahren hat. --Schraubenbürschchen 13:11, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Tja, also wenn man objektiv(!) diese Diskussion mal durchliesst, stellt man fest, dass du dich irrst. Puh, schön dass wir das so schnell klären konnten. --Grim.fandango 12:21, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Objektivität ist eine Eigenschaft der Existenzform von Aussagen (denke ich sie mir nur, oder sind sie öffentlich zugänglich), nicht eine Eigenschaft der Art, in der man etwas durchliest. Wo sind die Argumente, die meine beiden Hauptargumente entkräften? 1. Der Artikel erweckt mehr Interesse am Namen als eine explizite Nennung das je könnte. 2. Diese ganzen Anmerkungen haben mit der Kunstfigur nichts zu tun, sondern nur mit dem Künstler, und passen daher zu diesem Artikel überhaupt nicht. Diese Einwände werde beharrlich ignoriert. --rtc 12:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich verwende mal die gleiche Totschlag-Taktik wie Du: Das sehe ich nich so! --Schraubenbürschchen 12:31, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe keine derartige Taktik angewandt! Bringe Argumente! PS: Ich habe jetzt Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Atze Schröder angelegt. --rtc 12:38, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Doch: Nicht direkt, aber Deine Aussage ist: "Ich bin im Recht, Andere nicht!" Du akzeptierst keine andere Meinung und erschlägst diese. Fehlen im Vermittlungssauschuss nicht noch ein paar Leute? --Schraubenbürschchen 13:11, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein! Meine Aussage ist "Meine Auffassung ist richtig, die anderen nicht!" Diese Aussage kann doch diskutiert werden und argumentativ angegriffen. Natürlich akzeptiere ich meine Auffassung und nicht die anderer (sonst wäre es ja nicht meine Auffassung); was Du mit "erschlagen" meinst, verstehe ich nicht. Ich glaube Du verwechselst das für-richtig-halten einer Aussage mit dem Beschluss, dieses für-richtig-halten unter keinen Umständen zu beenden. ---rtc 13:17, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Was soll der VA machen? Uns vermitteln, warum Du recht hast? Ich glaub, dazu habe ich keine Lust. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass dort nichts anderes gesagt wird, als das, was hier gesagt wurde. --Grim.fandango 13:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du bist doch derjenige, der sich für Fragen interessiert, warum jemand recht hat! Ich habe ausdrücklich gesagt, dass es mir nicht darauf ankommt, sondern um Argumente! Ich sehe nach wie vor wohlgemerkt keine! --rtc 13:34, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die ehen wir aber auch nicht: Im Endeffekt stützt sich alles, was Du sagst darauf, wie Du die Gesetzeslage siehst, entgegen dem was z.B. Sebmol gesagt hat oder jeder andere hier bislang. Du versuchst als Einzelperson in dem VA Dein Rechtsempfinden gegen Mehrere durchzusetzen. Ich sehe ebenfalls keinen Sinn in dem VA, werde mich aber deswegen nicht querstellen und gegen Später dazu was schreiben --Schraubenbürschchen 13:39, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich bezweifele, das sich da ein Vermittler findet. Schon der Eingangbeitrag von rtc enthält zweimal das Wort "Mob". --Grim.fandango 13:48, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Warum lehnst Du mein "Rechtsempfinden" ab und warum ziehst Du Deins vor? Reine Willkür? Die Willkür der Mehrheit hat die Autorität? Nein, ich gehe davon aus, dass Du echte Argumente hast, die ich bisher nicht gesehen habe, und dass Du so egostisch bist und sie mir nicht nennst. --rtc 13:43, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube ich muss echt verzweifeln. Ich ziehe mein Rechtsempfinden nicht Deinem vor. Du sagst nur: Meinem Rechtsempfinden nach ist dies verboten, obwohl genau dieses Rechtsempfindem dem gültigen Recht widerspricht. Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn über die Berufung und den u.U. danach folgenden Berufungen der Gegenseite, usw. endgültig entschieden ist. PUNKT. Egal, wie Du das nun findest. Es ist nunmal so und darin spiegelt sich nicht meine Meinung, nicht mein Rechtsempfinden oder sonstwas drin. --Schraubenbürschchen 14:00, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wo widerspricht mein Rechtsempfinden dem gültigen Recht? Welche Rolle spielt es für uns, ob ein Urteil rechtskräftig ist? Ist jedes Klauen so lange erlaubt, wie es nicht durch eine "rechtskräftige endgültige Entscheidung" verboten wurde? Ist meine "Meinung" ab dem Zeitpunkt und alleine dadurch besser geworden, wo ein Gericht darüber "entgültig entschieden" hat? Wenn das Gericht morgen richtig urteilt, dass die Verbeitung des Namens per hinterhältigem Deponieren von indirekten Bezügen darauf verboten ist, war es dann nicht heute schon genau so verboten? --rtc 14:35, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hilfe, ich werde zerquetscht!! --Chbegga 12:11, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Diese Diskussion (doch doch, da ist eine, ganz rechts ;-)) wurde in die Liste unvorstellbar öder Diskussionen aufgenommen. Noch Popcorn? --SchallundRauch 02:44, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Marke überschrieben

Siehe das Markenregister. Zitate (zensiert aus personenrechtlichen Gründen des ehemaligen Rechteinhabers): UG55 - Rechtsübergänge, Teilweise Rechtsübergänge Bis: 14.08.2007 Name und Anschrift des früheren Inhabers der Marke: A*****, Hubertus, ***** E********

UG15 - Inhaber, Vertreter Name und Wohnort/Sitz des Anmelders/Inhabers der Marke: Schröder, Atze, 48157 Münster Name und Sitz des gegenwärtigen Vertreters: Schertz und Kollegen, 10707 Berlin Zustellungsanschrift: Rechtsanwälte Schertz Bergmann Kurfürstendamm 53 10707 Berlin

(Da das vom DPMA ist, dürfte das als amtliche Bekanntmachung keine URV sein.) Sollte man vielleicht updaten! --Gruß, Constructor 17:47, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Kann mir bitte mal jemand erklären, warum es nicht möglich sein soll in einem Artikel über diese Kunstfigur die bisherigen Markeninhaber zu nennen, solange diese klar durch Quellen belegbar sind? --Nemissimo 酒?!? RSX 22:40, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten