Landesarbeitsgericht München

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Das Landesarbeitsgericht München ist neben dem Landesarbeitsgericht Nürnberg eines von zwei Landesarbeitsgerichten (LAG) im Freistaat Bayern. 2006 wurde mit Angelika Mack die erste Frau zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München ernannt.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München seit 1. Mai 2014

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in München. Es ist als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für die Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim.

Gerichtsgebäude

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Das Gericht befindet sich seit Anfang Mai 2014 in der Winzererstraße 106, 80797 München; zuvor war es in der Winzererstraße 104, im selben Gebäude wie das Arbeitsgericht München.

Im Januar 2010 waren elf Kammern gebildet. Die Zuweisung der Rechtsstreite erfolgt nach dem Eingang der Rechtsmittelschrift. Fachkammern bestehen nicht.

Rechtsmittelgericht für das Landesarbeitsgericht München ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht München I entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht München als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die 14 Arbeitsgerichte Dachau, Dorfen, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch, Haag, Mainburg, Miesbach, München, Tölz, Weilheim und Wolfratshausen.[4] Zum 1. Januar 1930 wurden eine Vielzahl von Arbeitsgerichten aufgehoben und die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert. Aus dem Sprengel des Landesarbeitsgerichts München wurden die Arbietsgerichte Dorfen, Haag, Mainburg und Wolfratshausen aufgehoben. Die Landesarbeitsgericht Deggendorf, Landshut, Passau, Straubing und Traunstein wurden aufgehoben und deren Arbeitsgerichte dem Landesarbeitsgericht München zugeordnet. Damit kamen folgende Amtsgerichte neu in den Sprengel des Landesarbeitsgerichts München: Altötting, Deggendorf, Freyung, Kötzting, Landau an der Isar, Landshut, Neumarkt an der Rott, Passau, Pfarrkirchen, Regen, Reichenhall, Rosenheim, Simbach, Straubing, Traunstein, Trostberg und Vilshofen.[5]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Landesarbeitsgericht München entstand dabei neu.

Einzelnachweise

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  1. Arbeitsministerin Müller verabschiedet Angelika Mack und begrüßt Dieter Moeller als neuen Präsidenten – Festakt zum Wechsel an der Spitze des Landesarbeitsgerichts München | Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 17. Dezember 2020.
  2. Arbeitsministerin Müller ernennt Dr. Harald Wanhöfer zum Präsidenten – Wechsel an der Spitze des Landesarbeitsgerichts München | Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 17. Dezember 2020.
  3. RGBl. I S. 507
  4. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
  5. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.

Koordinaten: 48° 9′ 49,9″ N, 11° 33′ 47″ O