Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/05

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Nationalhymne

Da Nationalhymnen bei offiziellen und nicht offiziellen Anlässen gespielt werden stellt sich die Frage ob bei denen etwas wie das Copyright beachtet werden muss. Konkret geht es um die Hymne Intermeco von Bosnien und Herzegowina. Der Komponist war en:Dušan Šestić (* 1946). Das Stück ist hier zu finden. en:File:Bosnia and Herzegovina's national anthem.ogg. In der c:Category:Audio files of music by the United States Navy Band finden sich über 250 Stücke dieser Band. Kann das angesprochene File nicht auch auf Common oder hier hochgeladen werden. Gerne in ganzer Länge wie unter http://www.navyband.navy.mil/anthems/anthems/bosnia%20and%20herzegovina.mp3 --2003:DE:70D:3F02:D8CD:D11F:654B:9DE2 18:38, 5. Mai 2019 (CEST)

Wenn Du den Lizenzbaustein unterhalb genau gelesen hättest, wärst Du nicht auf diese Frage verfallen. Natürlich geht das nicht, weil das Lied dem Urheberrecht unterliegt, und nur dank FairUse auf der enWP ein kurzer Schnipsel gespeichert werden darf, die vorher vorhandene Vollversion wurde entsprechend auch dort gelöscht. Auf Commonos geht auch kein FairUse. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:32, 5. Mai 2019 (CEST)
nur weil es auf enWp mit irgendeinem Baustein markiert ist stimmt das auch. Deswegen frage ich ja hier, nicht weil ich nicht lesen kann/möchte. Es gibt sicher noch mehr Hymnen deren Komponist noch keine hundert Jahre verstorben ist und die Melodie hier trotzdem verfügbar ist. --2003:DE:70D:3F02:4DC7:D6BF:9069:B88A 21:18, 5. Mai 2019 (CEST)
Allgemeine Antwort: Auch bei Nationalhymnen sind natürlich sowohl die Urheberrechte des Komponisten und des Textverfassers als auch der "Schutz des ausübenden Künstlers" (d.h. der Band o.ä., die die Hymne gespielt hat), zu beachten. Im Einzelfall kann es sein, dass eine Hymne von Urhebern, die noch leben oder vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, je nach nationaler Gesetzgebung trotzdem für gemeinfrei erklärt worden ist, das wäre jeweils abzuklären und zu belegen. - Die Aufnahmen der United States Navy Band sind in den USA als "government works" public domain und dürfen daher auf Commons hochgeladen werden, soweit auch die gespielte Hymne gemeinfrei ist - also z.B. die niederländische Hymne, die aus dem 16. Jahrhundert stammt. Wobei {{PD-USGov-Military-Navy}} eigentlich nur in den USA anwendbar ist - strenggenommen sind diese Aufnahmen ausserhalb der USA nicht gemeinfrei und dürften daher in der deutschsprachigen Wikipedia, auch wenn sie auf Commons hochgeladen werden dürfen, nicht verwendet werden. In der Praxis werden PD-USGov-Werke aber auch bei uns trotzdem verwendet, z.B. im grossen Stil Fotos der NASA. Und anscheinend haben sich die amerikanischen Behörden bislang nicht darüber beschwert - man könnte ja auch damit argumentieren, dass die Wikipedia sowieso ein amerikanisches Projekt einer amerikanischen Stiftung ist. Gestumblindi 21:29, 5. Mai 2019 (CEST)
Danke. Irgendwann wird sich irgendwer ein paar warme Socken anziehen und auf den Weg machen. Das werden wir abwarten. -- 2003:DE:70D:3F02:4DC7:D6BF:9069:B88A 21:57, 5. Mai 2019 (CEST)
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Stukenbrok-Katalog von 1912

Ich würde gerne diesen Katalog aus dem Jahr 1912 nutzen (ausgenommen natürlich des Einführungstextes von 1972). Der Herausgeber August Stukenbrok starb 1930, aber Angaben zum Illustrator kann ich nicht finden. Kann der Katalog entsprechend der „pragmatischen Regelung“ in die deutschsprachige Wikipedia geladen werden? --Nicor (Diskussion) 12:20, 3. Mai 2019 (CEST)

Klar. Grüße --h-stt !? 15:22, 5. Mai 2019 (CEST)

Prüfung Urheberrechte

bitte prüfen, ob und wie die Abb. in folgenden Veröffentlichungen in WP verwendet werden können:

  • The largest lava eruptions on Earth [1]
  • Drakensberg & Lebombo group [2]
  • Age of the Batoka basalts, northern Zimbabwe, and the duration of Karoo Large Igneous Province magmatism [3]

Danke --Chillibilli (Diskussion) 08:04, 6. Mai 2019 (CEST)

Hi Chillibilli, warum sollten sie? Ich gehe davon aus, dass die ganz normal urheberrechtlich geschützt sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:46, 6. Mai 2019 (CEST)

Das Foto der litauischen Politikerin Ingrida Šimonytė, dass seit ein paar Tagen auf der Hauptseite prangt und vielfach anderweitig eingebunden ist, hat als Urheber die Politikerin selbst (was wohl eher unwahrscheinlich ist) und als Quelle den Facebook-Account der Dame. Hochgeladen offenbar von einem "Einmalbenutzer-Account" im April 2019. Gehe ich fehl in der Annahme, dass diese Datei eigentlich gar nicht hier sein dürfte? --Vexillum (Diskussion) 09:14, 15. Mai 2019 (CEST)

Wurde inzwischen auf Commons von Túrelio gelöscht, damit wohl erledigt. Gestumblindi 12:28, 19. Mai 2019 (CEST)
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Mögliche URV in 2 Artikeln über Marc-Uwe Kling?

Ich habe zufällig eine Textübernahme in Marc-Uwe Kling bemerkt und denselben Text nochmal in Bühne 36 gefunden. In beiden Artikeln habe ich das auf der Diskussionsseite vermerkt, aber als Neuling bin ich nicht sicher, ob das Problem besser den Experten auf dieser Seite gemeldet wird.

--Frupa (Diskussion) 00:22, 8. Mai 2019 (CEST)

Hallo Frupa. Sehr aufmerksam! Der Text wurde zunächst am 31. Mai 2016 um 18:14 Uhr von der IP 93.219.98.245 mit dem neu erstellten Artikel Bühne36 bei Wikipedia eingestellt und wenige Minuten später von Benutzer:Tamariska123 in den Artikel Marc-Uwe Kling kopiert. Ich vermute dass es sich um die gleiche Person handelt, die zunächst den Artikel erstellt und sich dann angemeldet hat, bevor sie den Text in den anderen Artikel kopierte. Sowohl IP als auch Benutzer haben sonst keine weiteren Edits getätigt. --Nicor (Diskussion) 18:14, 8. Mai 2019 (CEST)

Noch mangelnde Schöpfungshöhe?

Hallo, auf der Website des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin habe ich dieses Graphische Diagramm entdeckt, das sich vorzüglichst beim Artikel Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien#Struktur des ZtG einbringen ließe. Dieses Diagramm erreicht IMHO keine Schöpfungshöhe. Die kreisförmig angeordneten Ellipsen sind wahrscheinlich mit einem einfachen Paint-Programm erstellt worden (=einfache geometrische Formen) und die Beschriftung dürfte auch unter einfache Textgestaltung ohne literarische Qualitäten fallen (etwa so wie die Anordnung der Namen von Hausbewohnern auf einem Klingelbrett). Aber vielleicht spricht ja die bei WP weit verbreitete URV-Paranoia dagegen. Falls es aber doch genehm ist, das Diagramm hoch zu laden, habe ich noch die Frage unter welcher Rubrik das passieren sollte. "ein Logo aus einfachsten geometrischen Formen und Text" käme dem eigentlich am nächsten oder wäre hier "etwas anderes als das oben genannte" die richtige Wahl? Aber was müsste dann eigentlich bei "|Permission=" eingetragen werden?--Ciao • Bestoernesto 23:10, 8. Mai 2019 (CEST)

Ich sehe da nichts schützenswertes. Aber ich halte dieses Schema auch für katastrophal unübersichtlich. Zeigt es eigentlich irgend etwas auf? Mal abgesehen davon, dass die Zusammenarbeit völlig chaotisch scheint? Grüße --h-stt !? 16:39, 9. Mai 2019 (CEST)
Übersichtlicher als ein Versuch es in Worte zu fassen, ist es allemal. Und es zeigt zumindest alle involvierten Fächer und Fächergruppen auf einen Blick. Dass die Zusammenarbeit völlig chaotisch scheint, wird vermutlich auch der Realität entsprechen nach dem Motto "Jede mit jedem und alle mit allen". Ist doch auch eine Erkenntnis für WP-Leser und niemand kann dabei der WP-Autorenschaft "Üble Nachrede" unterstellen. Das Struktur-Bild erinnert mich übrigens an diverse Ämter, z.B. das Münchner Kommunalreferat – Motto: "Alle wollen mitreden, aber niemand ist zuständig"--Ciao • Bestoernesto 20:11, 9. Mai 2019 (CEST)
Oh - du scheinst das Münchner Kommunalreferat zu kennen. Kennst du auch das Münchner Kulturreferat? Grüße --h-stt !? 23:01, 9. Mai 2019 (CEST) PS: Komm doch mal mittwochs ins WP:WikiMUC, du bist willkommen.

Bild Söder/Abmahnungen

Nein. --Magnus (Diskussion) 09:36, 7. Mai 2019 (CEST)
Hallo Lino Wirag, unter Wikipedia:Abmahnung findest du weitere Informationen zum Thema. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:24, 7. Mai 2019 (CEST)
Danke! Lino Wirag (Diskussion) 09:58, 8. Mai 2019 (CEST)
Faszinierend! Ist das erste Mal, dass mir hier ein Bild begegnet, für das jemand sogar einen (verbindlichen) Titel vergibt. Klar, noch etwas, das die Lizenz einfordert und auf das Nachnutzer gerne vergessen... -- Herby 20:45, 7. Mai 2019 (CEST)
Gerade in seinem Nutzungsbeispiel auf der Bildbeschreibungsseite verzichtet er aber auf den "Titel des Werks"? Dann wird er ja wohl kaum jemandem abmahnen, wenn er seinem eigenen Beispiel folgt und diesen Titel auch nicht nennt. Gestumblindi 22:41, 7. Mai 2019 (CEST)
Laut Quelle wurde nicht wegen fehlendem Titel sondern wegen fehlendem Urheberrechtsnachweis abgemahnt. --Ailura (Diskussion) 10:15, 8. Mai 2019 (CEST)
Nun, Lucan macht ja sehr deutlich auf die Lizenz aufmerksam und empfiehlt sogar den Lizenzhinweisgenerator. Wenn man sich dann nicht daran hält... Gestumblindi 12:21, 8. Mai 2019 (CEST)
... ist man selbst schuld. Ob dafür Fehler im Titel ausreichen ist weiterhin ohne Beleg. Dass es jetzt schon verwerflich sein soll, einen Titel klar zu definieren und nicht wie üblich den Dateinamen hinzunehmen, ist neu, leider kann der LHG das ohnehin nicht auswerten. --Ailura (Diskussion) 12:28, 8. Mai 2019 (CEST)
Ich habe die Nennung eines Titels ja nicht als verwerflich kritisiert, sondern lediglich als auffällig wahrgenommen, da es jeglicher hier gelebten Praxis widerspricht. Den Dateinamen als Titel zu übernehmen und ihm damit irgendeine Art Verbindlichkeit zuzusprechen, wird auch als kritisch angesehen, da der ja jederzeit unter bestimmten Bedingungen von jedermann geändert werden kann (und oft vollkommen sinnlos ist). Siehe z.B. auch hier: [4] -- Herby 16:49, 8. Mai 2019 (CEST)
Der verlinkte Beitrag von sos-recht ist vom 13. Feb. 2017, das ist nicht "in letzter Zeit". --M@rcela 00:36, 9. Mai 2019 (CEST)
Die Kanzlei Reininger mahnt übrigens weiterhin CC-BY-SA-Werke dieses Fotografen ab, zuletzt am 19.09.18 den Kreisverband Hannover von Die PARTEI, die sowohl Lizenz als auch Urheber auf ihrem Plakat vermerkt haben, aber eben genauso den "Titel des Werks" vergaßen. Das ist dann doch schon "in letzter Zeit" --Jmb1982 (Diskussion) 14:22, 10. Mai 2019 (CEST)

Zu dem hier verlinkten Bild https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2018-10-12_Markus_Söder_CSU_8339.JPG gab es nie eine Abmahnung, weder durch mich, noch durch einen Rechtsanwalt. Und schon garnicht in 'beträchtlicher Höhe'. Überhaupt nicht. Einen Lino Wirag kenne ich nicht, der Name begegnet mir hier zum ersten Mal. --mLucan (Diskussion) 10:03, 11. Mai 2019 (CEST)

Sorry, aber davon glaube ich kein Wort. Kein Rechtsanwalt würde sich dem Risiko einer Klage wg "übler Nachrede", "Verleumdung" o.ä. aussetzen, wenn er nicht nachweisen könnte, dass der von ihm prominent auf der ersten Seite der Kanzlei-Homepage geschilderte Fall tatsächlich existiert.
Achtung Gedankensprung! Absatz nachträglich eingefügt--Ciao • Bestoernesto
Für mich ist das Ganze hier augenscheinlich das "Geschäftsmodell Abmahnfalle". Denn nicht nur der obig bereits verlinkte Fall (https://sos-recht.de/abmahnung/news/kanzlei-reininger-mahnt-im-namen-des-fotografen-michael-lucan-pixeldost-lichtbildwerke-ab-7330/) ist hier zu betrachten, sos-recht.de hat da noch einen weiteren "Fall Lucan" zu bieten: (https://sos-recht.de/abmahnung/news/kanzlei-dr-schaefer-mahnt-im-namen-des-fotografen-michael-lucan-lichtbildwerke-ab/) Aber auch andere Anwalts-Kanzleien haben Lucan schon auf ihrer Gegner-Liste: (https://www.recht-freundlich.de/abmahnung-urheberrechtlich-filesharing/abmahnung-michael-lucan), (https://www.kanzlei-heidicker.de/faq/abmahngegner), (https://www.abmahnung.de/abmahnung-michael-lucan-durch-dr-matthias-schaefer-rechtsanwalt.html), https://www.wettbewerbsrecht-berlin.de/abmahnung/abmahnung-gegnerliste/) Wenn man bedenkt, wie selten Anwälte überhaupt ihre Mandats-Gegner namentlich veröffentlichen, kann man sich gut gefühlt hochrechnen wie viele Menschen Lucan schon ins offene Messer gelaufen sind. Der Name "Lucan" ist bei "Wikipedia:Urheberrechtsfragen" auch kein unbeschriebenes Blatt, bereits vor 6Jahren fiel hier schon sein Name: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/08#Fotos werden Hochgeladen - gesucht und dann gezielt abgemahnt ?. Lucans Hauptaktivitäten bestehen im Hochladen von Fotos und deren Platzierung in Artikeln. Wahrscheinlich damit's nicht ganz so auffällt, arbeitet er mit drei Accounts: Pixeldost dient überwiegend zum Hochladen (432 uploads/ 94 de-edits, Mlucan dient mehr zum Platzieren der Fotos (297 uploads/ 562 de-edits, und der dritter Account Elbaco dient ausschließlich dem Hochladen (148 uploads/ 3 de-edits) (dass die drei zusammen gehören, kann man hier kleingedruckt nachlesen). Da warten also rund 880 Fotos, davon ein erheblicher Teil als Honey-Pots in Artikel eingebunden "auf Kundschaft", wie gesagt: "Geschäftsmodell Abmahnfalle". Ich bin für Bilderlöschung und BSV--Ciao • Bestoernesto 05:15, 14. Mai 2019 (CEST)
Würden Nachnutzer die Lizenzbedingungen einhalten, gäbe es keine Abmahnungen. --M@rcela 07:44, 14. Mai 2019 (CEST)
Tut mir leid, aber ich finde in den ganzen Quellen das konkrete Bild von Markus Söder nicht. --Ailura (Diskussion) 08:02, 14. Mai 2019 (CEST)
Tja lesen können, heißt anscheinend nicht immer gleich verstehen können. Das Söderbild wurde von Lino Wirag angesprochen. Ich habe über dieses Bild kein Wort verloren. Auch nicht indirekt. Ich schrieb über das "Geschäftsmodell Abmahnfalle" von Lucan und als Indiz dafür, so wörtlich: "auch andere Anwalts-Kanzleien haben Lucan schon auf ihrer Gegner-Liste: […]". das bedeutet, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine ganze Serie über einen längeren Zeitraum. – Jetzt verstanden?--Ciao • Bestoernesto 19:58, 14. Mai 2019 (CEST)
Das gilt auch für Dich. Das Dementi, das Du mit Deiner Zitatesammlung nicht glaubst, bezog sich auf das Söder-Bild. --Ailura (Diskussion) 20:02, 14. Mai 2019 (CEST)
Dann muss ich mich wohl entschuldigen, dass ich meinen Thread durchgehend im Fließtext geschrieben habe und nach den ersten beiden Sätzen, die meinen Unglauben bezüglich des Dementis ausdrücken, keinen Absatz oder extra langen Gedankenstrich gemacht habe, um meinen Gedankensprung optisch zu unterstreichen. (Habe das jetzt nachgeholt). Nichtsdestotrotz beziehen sich meine Quellen auf die Abmahnserie durch Lucan über einen langen Zeitraum mit dem daraus gezogenen Schluss des "Geschäftsmodells Abmahnfalle". Die Sache mit dem Söderbild ist nur das letzte Glied einer langen Kette--Ciao • Bestoernesto 01:00, 15. Mai 2019 (CEST)
Tut mir leid, den ersten Teil verstehe ich immer noch nicht. Warum glaubst Du kein Wort, dass das konkrete Bild von Söder nicht abgemahnt wurde? Diese Behauptung stammt nicht von der ersten Seite irgendeiner Homepage sondern nur von einem anonymen Benutzer. --Ailura (Diskussion) 15:48, 15. Mai 2019 (CEST) P.S. ...der sein Konto verifiziert hat und Journalist mit angeblich ziemlich namhafter Kundschaft ist.--Ailura (Diskussion) 12:51, 16. Mai 2019 (CEST)
Hallo Herr Wirag, interessant. Seien Sie doch bitte so freundlich, Ihr Wissen mit mir zu teilen, am besten einfach per E-Mail. Sie wissen offenbar mehr als ich. Danke schon mal, --mLucan (Diskussion) 15:12, 18. Mai 2019 (CEST)
Sehr gerne, eben geschehen. --Lino Wirag (Diskussion) 18:05, 19. Mai 2019 (CEST)

Es bleibt dabei: Zu dem oben verlinkten Bild gab es nie eine Abmahnung, weder durch mich, noch durch einen Rechtsanwalt. Und schon garnicht in 'beträchtlicher Höhe'. Überhaupt nicht. --mLucan (Diskussion) 09:20, 20. Mai 2019 (CEST)

Herr Lucan hat Recht, es gab zu dem von mir verlinkten Bild keine mir bekannten Abmahnungen. Ich habe mich getäuscht und bitte um Entschuldigung. Lino Wirag (Diskussion) 10:33, 20. Mai 2019 (CEST) Nachtrag: Falsche Behauptungen meinerseits oben zusätzlich durchgestrichen. --Lino Wirag (Diskussion) 23:47, 20. Mai 2019 (CEST) Und ganz gelöscht. Bitte nicht wieder herstellen. Lino Wirag (Diskussion) 09:04, 21. Mai 2019 (CEST)
Anmerkung für's Archiv: Thema kann im Bedarfsfall so nachvollzogen werden. Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 12:28, 21. Mai 2019 (CEST)]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Der ganze Abschnitt ist inzwischen sowieso unverständlich geworden. --Stepro (Diskussion) 11:54, 21. Mai 2019 (CEST)

Titelbild für Lammerts Leichen

Oft sehe ich in Wikipedia-Artikeln zu Filmen, Serien, etc. Filmplakate, Logos oder Schriftzüge als Titelbild. Mir ist leider nicht ganz klar, wann diese verwendet werden dürfen.

Könnten wir dieses Bild für Lammerts Leichen verwenden und wenn ja, was müsste beachtet werden? https://www.daserste.de/unterhaltung/krimi/tatort/videos-extras/lammerts-leichen-teaser-einladung-100~_v-varm_83a827.jpg via https://www.daserste.de/unterhaltung/krimi/tatort/specials/tatort-dresden-web-serie-lammerts-leichen-100.html

Das Hintergrundbild geht nicht; Die Form des Schriftzug alleine schon. Habitator terrae 15:50, 10. Mai 2019 (CEST)
Vermutlich siehst Du das aber nicht in der deutschsprachigen Wikipedia. In der englischsprachigen ist das durch Fair use möglich, hier nicht.
Wo genau die Grenze verläuft, wusste ich nicht. Ein Beispiel dafür, dass überhaupt vom Produzenten übernommene Bilddateien vorhanden sind, sei das wertvolle Format GZSZ. Passend zu eurer Antwort, ist es aber nur der Schriftzug. --Frupa (Diskussion) 18:20, 10. Mai 2019 (CEST)
Das betreffende Set-Foto ist in DE klar uberheberrechtlich geschützt. --Stepro (Diskussion) 17:00, 10. Mai 2019 (CEST)

Vielen Dank für eure Antworten! Das Logo vom Tatort (das bereits in WP existiert) mit dem Schriftzug Tatort plus aus dem Foto konnte ich nirgends finden. Dann würde ich dieses Titelbild aus der ARD Mediathek hochladen: https://img.ardmediathek.de/standard/00/58/50/09/88/-1774185891/16x9/1920?mandant=ard (etwas off topic: Wie viel von dem blauen Rand sollte ich dabei stehen lassen?) --Frupa (Diskussion) 18:20, 10. Mai 2019 (CEST)

@Frupa: Das jetzt verlinkte Bild geht einwandfrei, das kannst du auf Commons mit {{PD-textlogo}}{{TM}} deutlich machen. Habitator terrae 18:41, 10. Mai 2019 (CEST)

Russisches Interview

Ich würde gerne einen Artikel mit zwei 30-sekündigen Videoclips garnieren, aus einem Interview, das ich vor ein paar Jahren in Russland mit einem Russen geführt habe. Ist dazu seine Einwilligung zwingend? --Aalfons (Diskussion) 12:04, 10. Mai 2019 (CEST)

Eine Antwort zu offensichtlich oder zu schwierig? --Aalfons (Diskussion) 09:55, 12. Mai 2019 (CEST)
@Aalfons: Wenn der beispielsweise immer nur mit "да" und "нет" geantwortet hat, besitzen diese Antworten keine Schöpfungshöhe und das ganze kann hochgeladen werden. Daneben möchte ich mir noch eine andere Frage erlauben, ob dieses Video nun mit dem geführt wurde, dessen Artikel illustriert würde, oder über das Thema, das illustriert würde, im diesen Fall wäre es fraglich ob das Video überhaupt in den Artikel gehört. Also, mehr Informationen bitte. Habitator terrae 10:05, 12. Mai 2019 (CEST)
Es geht um einen Großbrand in einer russischen Bibliothek, und der Direktor erzählt von den Zusammenhängen. Eine interessante Ergänzung zu den schriftlichen Quellen und einem Buch, das er darüber geschrieben hat. Enzyklopädietauglichkeit steht außer Frage. (Dass Video-Interviews, auf die nur mit Ja oder Nein geantwortet wird, keine Schöpfungshöhe hätten, scheint mir eine sehr persönliche Sicht.) Ein selbst erstelltes Video in einen Artikel einzubauen ist ein wenig WP-Neuland. Die Frage, ob das aus enzyklopädischen Gründen geht, ist aber eine andere als die, ob es aus urheberrechtlichen Gründen geht; wegen Letzterem frage ich. --Aalfons (Diskussion) 10:32, 12. Mai 2019 (CEST)

Denkmalschutz und Datenschutz

Es handelt sich folgend um keine Urheberrechtsfrage, aber da ich keine allgemeine Seite für Rechtsfragen finde und hier vermutlich am ehesten eine kompetente Auskunft bekommen kann, möchte ich trotzdem gerne folgendes fragen:

Die Kulturdenkmallisten von Baden-Württemberg werden bekanntermaßen vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart unter Verschluss gehalten. Unter Wikipedia:WikiProjekt Denkmalpflege/Deutschland/Baden-Württemberg ist zu lesen: „eine Auskunft zur Denkmaleigenschaft eines Gebäudes ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Landesdatenschutzgesetz nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers glaubhaft dargelegt wird“. Dies kann ich dem Artikel § 18 Abs. 1 Nr. 2 jedoch nicht entnehmen. Dieser bezieht sich lediglich auf die Zulässigkeit von Videoüberwachung.

Eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe einer Denkmalliste wurde mir jetzt von der Behörde mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Ich frage mich ob diese Begründung haltbar ist, da es sich bei Informationen zu Kulturdenkmälern nicht um personenbezogene Daten handelt. --Nicor (Diskussion) 13:39, 6. Mai 2019 (CEST)

Die Frage ist, ob die Behörde die Liste schon in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil unterteilt hat, d.h. wenn in der Liste noch die Eigentümer aufgeführt sind, spricht das gegen die Herausgabe. --Magnus (Diskussion) 13:48, 6. Mai 2019 (CEST)
Nein, dann wäre sie verpflichtet mir die Liste herauszugeben und die Namen der Eigentümer zu schwärzen (wofür ggf. Gebühren erhoben werden können). --Nicor (Diskussion) 14:07, 6. Mai 2019 (CEST)
Mit dem berechtigten Interesse ist das datenschutzrechtliche berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (um genau zu sein: der korrespondierenden Vorschrift im baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetz) gemeint. Wahrscheinlich bezieht sich der Hinweis auf einen "§ 18 Abs. 1 Nr. 2" auf eine alte Fassung des Gesetzes. Die Pflege einer Denkmalliste in der Wikipedia kann übrigens ein solches berechtigtes Interesse sein... Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:10, 6. Mai 2019 (CEST)
Aber noch vor der Frage nach einem berechtigten Interesse, frage ich mich, ob die von mir angeforderten Informationen zum Denkmalschutz von Gebäuden tatsächlich als personenbezogene Daten betrachtet werden können und Datenschutzbestimmungen hier überhaupt greifen können. --Nicor (Diskussion) 14:40, 6. Mai 2019 (CEST)
Ich habe nun den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. --Nicor (Diskussion) 15:50, 6. Mai 2019 (CEST)
Der besagte Text kam IIRC von der dort verlinkten Seite (frühere Version) der Stadt Stuttgart. "§ 18 Abs. 1 Nr. 2 Landesdatenschutzgesetz" bezieht sich auf eine alte Gesetzesfassung, bspw. hier noch einsehbar. --Rosenzweig δ 13:08, 13. Mai 2019 (CEST)

Foto von Bayume Mohamed Husen als Soldat

Übertragen aus Diskussion:Bayume Mohamed Husen:

Ich kann nicht erkennen ob das Bild dieses Edits: [5] = [6] noch durch irgendein copyright geschützt oder aufgrund des Alters (>70 Jahre) frei ist. Knn sich dazu jemand kompetent äußern? --Dontworry (Diskussion) 10:43, 14. Mai 2019 (CEST)

Hallo Dontworry, solche Fragen sind wohl besser - schon durch die regere Teilnahme - bei Wikipedia:Urheberrechtsfragen besser gestellt. Aber falls es keine weitere Möglichkeiten gibt, an einen Fotografen oder wenigstens das Entstehungsjahr oder überhaupt irgendwelche Informationen zu kommen, sieht es momentan wohl nicht nach einer lösbaren Frage aus. Gruß, --Vexillum (Diskussion) 10:48, 14. Mai 2019 (CEST)
Als kleine Ergänzung: nach dem Artikel könnte das Foto zwischen Ende 1934 und vor September 1939 entstanden sein (Bereits im Oktober 1934 beantragte er die Verleihung des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer.[ ... ]Dieser betrachtete das Tragen des Abzeichens als sein „gutes Recht“, weshalb er sich den Orden im Militaria-Handel verschaffte. Auf mehreren Fotos ist Husen in Askari-Uniform mit dem Frontkämpfer-Abzeichen zu sehen.). --Vexillum (Diskussion) 10:52, 14. Mai 2019 (CEST)
Als weitere Ergänzung: das Foto war schon einmal Frage auf der Artikeldiskussion, dort verlinkt auf die Bundeszentrale für Politische Bildung, wo als Bildunterzeile © Privatarchiv Paulette Reed-Anderson angegeben ist. Gruß, --Vexillum (Diskussion) 11:08, 14. Mai 2019 (CEST)
Dieses Bild war aber nur ein Ausschnitt (Oberkörper) davon und vermutlich auch kein Original (= Negativ, bzw. Abzug davon) sondern auch ein Abzug? --Dontworry (Diskussion) 11:33, 14. Mai 2019 (CEST)

Hallo zusammen, mit Bildern habe ich leider sehr wenig zu tun. Liege ich richtig, dass [7] keine Schöpfungshöhe hat? Ja, das Logo wird tatsächlich offiziell verwendet [8]. Und falls dem so ist, könnte das evtl. schnell jemand für mich hochladen? Bis ich mich schlau gemacht habe, wie genau das funktioniert, haben es wahrscheinlich andere schon 10x erledigt... Grüße, Aktionsheld Disk. 21:37, 30. Mai 2019 (CEST)

Ich würde hier Schöpfungshöhe annehmen. -- Chaddy · D 22:03, 30. Mai 2019 (CEST)
+1 Wenn auch sehr abstrahiert, ist das eine menschliche Darstellung --> SH gegeben. --M@rcela 22:06, 30. Mai 2019 (CEST)

Ok, schade, aber danke für die Rückmeldungen! Aktionsheld Disk. 08:50, 31. Mai 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Aktionsheld Disk. 08:50, 31. Mai 2019 (CEST)

Copyright

Sehr geehrtes Wikipedia-Team,

ich hätte eine Frage bezüglich des Copyrights. Und zwar habe ich für das Lernkarten-Programm Anki einen eigenen privaten Stapel mit Landkarten erstellt, die Dateien dafür habe ich Ihrer Seite entnommen (zB https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Razavi_Khorasan_in_Iran.svg). Da Anki eine gemeinnützige App ist und man mit anderen sein Wissen teilen kann, wollte ich meinen Stapel auf die Webseite hochladen und damit für alle öffentlich zugänglich machen. Vorab jedoch möchte ich von Ihnen wissen, ob dies keinen Verstoß darstellt bzw. ob hiermit keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! (nicht signierter Beitrag von 193.170.104.76 (Diskussion) 10:22, 21. Mai 2019 (CEST))

Informationen dazu findest du unter c:Commons:Weiterverwendung --Habitator terrae 14:05, 21. Mai 2019 (CEST)
Wobei hier anzumerken wäre, daß die Ländergrenzen keine SH aufweisen. --M@rcela 14:57, 21. Mai 2019 (CEST)
Wobei auch noch anzumerken ist, dass die Karten trotzdem möglicherweise aufgrund ihrer Vereinfachung Werkcharakter besitzen und hier eine sehr viel sicherere unkomplizierte Möglichkeit der Weiternutzung existiert. Habitator terrae 15:13, 21. Mai 2019 (CEST)

Schöpfungshöhe eines Logos?

Ich wollte ein Logo für United Motors Lanka hochladen bzw. einfügen, das sich hier befindet. Preisfrage: Hat dieses Logo Schöpfungshöhe oder nicht? Roxedl Disk 10:29, 21. Mai 2019 (CEST)

Das silberne Dingens scheint mir ein Foto zu sein. Falls dem so ist, wäre das Logo urheberrechtlich geschützt. --Stepro (Diskussion) 11:53, 21. Mai 2019 (CEST)
Das silberne Dingens ist die schematisierte Darstellung der oberen Seite eines Motorkolbens mit den Nuten für die Kolbenringe. Hilft das weiter? Roxedl Disk 12:15, 21. Mai 2019 (CEST)

Öffentliche Umzüge und Stadtfeste - Personenaufnahmen

Zur Zeit werden vermehrt "Löschanträge" von "USERN" gestellt, die die Entfernung von Bildern fordern - die Bilder von Öffentliche Umzüge und Stadtfeste beinhalten. Das Urheberrecht und die Rechtssprechung lassen diese Aufnahmen zu, da jeder "Teilnehmer" damit rechnen muss, hier fotografiert zu werden. Das bestätigt auch die Rechtssprechung. Das gleiche gilt bei "Demos". Um was ich Bitte? - Statement, ob das bei Wiki auch in der Zukunft weiter möglich ist und - bessere erweiterte Bsp. in den Hochladehinweisen der Bilder bei Wiki dazu. Die meisten sind alles keine "Juristen" ... und brauchen mehr konkrete Hilfestellungen mit Bsp.-Bildern dazu. Auch das hilft unnötige Hochlade- und Löschanträge zu verhindern. Es besteht sehr hohe "Rechtsunsicherheit" bei dieser Frage! Danke und liebe Grüße vom - --Lupus in Saxonia (Diskussion) 10:56, 10. Mai 2019 (CEST)

Was erwartest du? Es gibt nicht nur hier Löschtrolle sondern auch auf Commons. --M@rcela 10:57, 10. Mai 2019 (CEST)
Ein klares Statement! - Hab ich doch geschrieben. Noch bei Wiki "Erlaubt oder nicht!" - Liebe Grüße vom --Lupus in Saxonia (Diskussion) 11:04, 10. Mai 2019 (CEST)
Es gibt Gesetze und die sind bindend. §23(3)KUG ist eindeutig, solche Fotos sind gestattet. --M@rcela 11:28, 10. Mai 2019 (CEST)
Ob das KUG nicht durch die DS-GVO insoweit außer kraft getreten ist (bzw. verdrängt worden ist), ist etwas umstritten. Das OLG Köln verneint dies. Zur Frage der wissenschaftliche Dienst des Bundestages: [9] Нактаффэ 11:32, 10. Mai 2019 (CEST)
Ja und ... was soll der "Wiki USER" - der kein Jurist ist jetzt und in der Zukunft tun?? Klare Hinweise und Statements von Wiki dazu sind notwendig! Zumindestens aus meiner Sicht! - Liebe Grüße und Dank für eure Zeit und Stellungnahme! - Der ---Lupus in Saxonia (Diskussion) 11:51, 10. Mai 2019 (CEST)
Die DS-GVO hatte nie den Zweck das KUG zu verdrängen, soweit bereits qualifizierte Stellungnahmen vorliegen, sind die eindeutig, dass die Regeln des KUG weitergelten. Bitte keine überflüssige Panik. Grüße --h-stt !? 13:47, 10. Mai 2019 (CEST)
Da kennst du die aktuelle Diskussion aber nicht besonders gut. Die DS-GVO geht dem KUG vor, die Frage ist, ob die Regelungen des KUG eine Regelung ist, die die Ausnahmen des Art. 85 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO ausfüllt. Bisher ist wohl überwiegende Meinung, dass die KUG den Art. 85 Abs. 1 DS-GVO ausfüllen:
Benedikt/Kranig: DS-GVO und KUG – ein gespanntes Verhältnis, ZD 2019, 4: Das Kunsturhebergesetz (KUG) aus dem Jahr 1907 hat mit Anwendbarkeit der DS-GVO seine Bedeutung verloren. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 85 Abs. 1 DS-GVO gilt der „normale“ Anwendungsvorrang der europäischen Verordnung gegenüber nationalem Recht. Soweit Bildnisse journalistischen Zwecken dienen, kann das KUG schon mangels Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes keine Spezifizierung des Art. 85 DS-GVO sein.
Das OLG Köln hat das für journalistische Zwecke - und nur für die - festgestellt.
Das Problem dabei ist dann aber, dass der Bund für Journalismus (Presse) keine Gesetzgebungskompetenz hat und das wurde sehr früh schon festgestellt (Lauber-Rönsberg/Hartlaub: Personenbildnisse im Spannungsfeld zwischen Äußerungs- und Datenschutzrecht, NJW 2017, 1062). Нактаффэ 14:11, 10. Mai 2019 (CEST)

Wäre es nicht am "Einfachsten" für "Wiki" und alle "USER" generell alle Bilder zum Thema "Volksfeste - Demos - Stadtfeste - "Öffentliche Veranstaltungen" und "Personenaufnahmen in der Öffentlichkeit" - in den Richtlinien und "Hochladehinweisen" in der Zukunft auszuschließen + (Bestehende zu löschen????) - Das ist doch aus meiner Sicht ein "Minenfeld" mit unklarer "Rechtslage" für "Alle" hier!! Es muss in der Zukunft nicht nicht nur besondere Aufgabe sein "Personen zu schützen" - sondern ist es auch Aufgabe von Wiki seine "USER" und "Fotografen" zu "schützen". Das obliegt der "Fürsorgepflicht" von Wiki! (Meine Sichtweise!) - Liebe Grüße vom--Lupus in Saxonia (Diskussion) 15:57, 10. Mai 2019 (CEST)

Am "einfachsten" wäre es ganz sicher, alle Fotos zu löschen und jeglichen Upload zu verbieten.
Um mal sachlich zu werden: Es kommt so oft auf eine Einzelfallprüfung an, dass ein "Ein klares Statement!" "Erlaubt oder nicht!" schlicht nicht funktioniert, auch nicht im Fettdruck. Dass die o. a. DSGVO fast nichts am bestehenden Fotorecht in DE geändert hat, sollte inzwischen eigentlich klar sein. Ist es aber leider nicht für jeden.
Noch eine Bemerkung zu dem Exkurs zum KUG: Es ist durchaus richtig, dass das keine Spezifizierung für journalistische Zwecke ist. Wieso sollte es auch? Das KUG hatte noch nie etwas mit Journalismus zu tun und hat es auch heute nicht. Für die Presseberichterstattung sind die Pressegesetze der Länder zuständig. Nur ergibt es überhaupt keinen Sinn, Spezialgesetze für eine bestimmte Berufsgruppe heranzuziehen, wenn etwas bereits durch ein allgemeines Bundesgesetz für Jedermann geregelt wird. Das KUG erlaubt absolut jedem, Fotos von öffentlichen Umzügen zu veröffentlichen. Mit Journalismus hat das nichts zu tun, der darf das genau wie jeder andere auch.
Und was Stadtfeste mit dem ganzen Thema zu tun haben könnten, erschließt sich mir nicht. --Stepro (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2019 (CEST)
"Stadtfeste und Festumzüge" werden in der Rechtsssprechung benannt! (Ursprung ist der Dikuss "Aufnahmen von Personen bei öffentlichen Festumzügen und Stadtfesten!) - Liebe Grüße vom --Lupus in Saxonia (Diskussion) 17:28, 10. Mai 2019 (CEST)
Weitere Ergänzung: "Das Problem wird im Kern benannt! -"Einzelfallprüfung" - Das hilft Wiki "USERN" sehr wenig. "Im Prinzip ja ...aber doch nicht! Wer kann damit etwas anfangen?? - Sollen "USER" Bilder erst bei Wiki "hochladen" ... und dann wird geprüft!!?? - Liebe Grüße vom--Lupus in Saxonia (Diskussion) 17:33, 10. Mai 2019 (CEST)

Nachdem seit fast zwei Wochen niemand mehr zu diesem Thema Stellung nimmt, gehe ich davon aus, dass bei Wiki Media Commons, das "Hochladen von Bildern" - (Öffentliche Umzüge und Stadtfeste - Personenaufnahmen ) - weiter statthaft ist, wie es obig angesprochen wurde. ("Es gibt Gesetze und die sind bindend. §23(3)KUG ist eindeutig, solche Fotos sind gestattet.") ... Ich sehe das auch so!! "Wiki USER" - Löschanträge" halte ich aus diesem Grund für - ???- und in der "Rechtlichen Sache" im Kern "unbegründet"! - Liebe Grüße vom --Lupus in Saxonia (Diskussion) 15:46, 22. Mai 2019 (CEST)

Du hättest besser mit offenen Karten spielen sollen, statt das zu verklausulieren. Die Löschanträge auf Commons richteten sich nicht generell gegen Personenaufnahmen von öffentlichen Umzügen und Stadtfesten. --Magnus (Diskussion) 15:54, 22. Mai 2019 (CEST)

Version der Grimms Kinder- und Hausmärchen auf Wikipedia kommerziell verwendbar?

Schönen guten Tag, ich hätte eine Frage: Ist es möglich, die auf Wikisource zur Verfügung gestellten Texte der Kinder-und Hausmärchen der Brüder Grimmm (Link: https://de.wikisource.org/wiki/Kinder-_und_Hausm%C3%A4rchen ) umzuschreiben - z.B. zum Deutschlernen - und dann kommerziell zu nutzen? z.B. als E-Book? Ich habe versucht, es auf eigene Faust möglichst zweifelsfrei herauszufinden. Bevor ich beginne, möchte ich aber auf jeden Fall bei Ihnen anfragen. Meines Wissens sollte es in Ordnung gehen, wenn es die Originalversion ist (=jene auf Wikisource?), die längst gemeinfrei ist. Ist das richtig? Vielen Dank für die Information! Gabriel (nicht signierter Beitrag von Ich benutze gerne Wiki (Diskussion | Beiträge) 10:10, 22. Mai 2019 (CEST))

Hinweise zur Weiternutzung findest du Wikisource:Lizenzbestimmungen, wir würden uns aber sicherlich über eine vollständige Quellenangabe freuen. Habitator terrae 10:40, 22. Mai 2019 (CEST)

vielen Dank für die Info! Ich erwähne die Quelle gerne! :-) Also, ich halte fest: Die Hausmärchen des entsprechenden Links sind gemeinfrei und kommerziell nutzbar. Richtig so? (nicht signierter Beitrag von Ich benutze gerne Wiki (Diskussion | Beiträge) 15:11, 22. Mai 2019 (CEST))

Das ist richtig. Gestumblindi 00:43, 23. Mai 2019 (CEST)

Ältere PR-Fotos von US-Fernsehsendern

Konkret geht es um dieses Foto des Schauspielers Harry Morgan. In der Dateibeschreibung heißt es u.a.

Publicity photos (star headshots) have traditionally not been copyrighted. Since they are disseminated to the public, they are generally considered public domain, and therefore clearance by the studio that produced them is not necessary.(Hervorhebungen durch mich)

Ein WP-Mitarbeiter meint, dass das nur für den US-Markt gelte und machte die Einbindung den Bildes wieder rückgängig. Es erscheint mir aber keineswegs plausibel, dass „public domain“ in diesem Fall nur auf die USA beschränkt ist. Immerhin sprechen wir hier nicht von einer „copyright expiration“ nach US-Gesetzeslage, sondern von einer von Anfang an in die „public domain“ gegebene Aufnahme. Wie sind solche Dateien also in de.WP zu behandeln? --Gretarsson (Diskussion) 15:44, 24. Mai 2019 (CEST)

Der Lizenztext darunter ist imho aufschlußreicher: Note that it may still be copyrighted in jurisdictions that do not apply the rule of the shorter term for US works (depending on the date of the author's death), such as [...] Germany (70 p.m.a.) [...]. Das Bild ist aus den 70ern, und selbst wenn der Fotograf unmittelbar verstorben wäre bestünde bis in die 2040er Schutz. -- 92.116.107.148 17:14, 24. Mai 2019 (CEST) PS: deutlicher wirds, wenn man den Lizenzbaustein in der deutschen Version vor sich hat.
Abgesehen davon, dass dort „may“ steht, und nicht „is“, ergibt diese Lesart keinen Sinn: Wenn die CBS als „copyright holder“ das Bild, das irgend ein unbekannter Fotograf in ihrem Auftrag (vermutlich sogar ein Angestellter der CBS) angefertigt hat, quasi in die public domain gibt, kann die 70-Jahresfrist nicht gelten, weil nie ein Urheberrechtsschutz an dem Bild geltend gemacht wurde. Wäre es anders, dürften in der de.WP z.B. auch keine Werke von US-Bundesbehörden verwendet werden, denn auch die stünden dann in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (also des entsprechenden Beamten) unter UR-Schutz... --Gretarsson (Diskussion) 19:34, 24. Mai 2019 (CEST)
In Europa entsteht das Urheberrecht automatisch dadurch, dass ein Werk geschaffen wird, ohne dass man den Schutz extra "geltend machen" müsste; mittlerweile ist das auch in den USA so, aber früher musste das Copyright dort eigens registriert und jeweils erneuert werden. Wenn man das bei "publicity photos" nicht gemacht hat, besteht eventuell kein Copyright in den USA, in Europa aber durchaus. Wir verwenden solche PD-US-Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia üblicherweise nicht bzw. sie werden tatsächlich regelmässig aus Artikeln entfernt und das ist wohl auch korrekt so. Die "PD-USGov"-Frage ist etwas anders gelagert, indem Werke von Bundesbehörden der USA (wie der NASA) dort automatisch public domain sind; bei uns eigentlich auch nicht, da hast du recht - und ich fand es auch schon immer etwas paradox, dass wir solche PD-USGov-Bilder hier grosszügig verwenden, andere PD-Bilder aus den USA jedoch nicht. Aber das ist wohl der aktuelle Status. Gestumblindi 14:28, 25. Mai 2019 (CEST)
OK, vielleicht besteht der Unterschied darin, dass der PD-USGov-Status explizit im US-Recht geregelt ist, während „publicity photos“ aufgrund ihrer Natur „nur“ als PD betrachtet werden. Trotzdem erscheint mir die restriktive Praxis bzgl. letztgenannter Bilder in der de.WP im Grunde Unsinn, denn warum muss in Deutschland unbedingt ein Urheberrecht geschützt werden, auf das der Urheber in seinem viel größeren Heimatland freiwillig faktisch pfeift? Das klingt für mich nach der Beachtung/Durchsetzung von Recht rein der Existenz dieses Rechts wegen. Ich mein, URV sind ja nicht mal Straftaten... --Gretarsson (Diskussion) 03:02, 26. Mai 2019 (CEST)
Natürlich sind URV auch Straftaten, vgl §106 ff UrhG (D, wäre aber überrascht, wen es nicht im restlichen deutschsprachigen Raum vergleichbare Regelungen gäbe). Es ist nur für Rechteinhaber weit sinnvoller, zivilrechtlich seine rechte zu verfolgen - Schadenersatz geht in die eigene Tasche, von einer Geldstrafe oder gar einem Knastaufenthalt eines Urheberrechtsverletzers hat man als Rechteinhaber nichts. Das Problem bei den angesprochenen Bildern: nichts hindert den Studiofotografen des TV-Senders, sein Urheberrecht hierzulande geltend zu machen. US-Regierungsangestellte können im Diest rechtlich gar keine Bilder schießen, die nicht unter PD-gov fallen, weil sie im Dienst nur amtliche Werke schaffen dürfen - wer da private Rechte aus so einem Werk geltend macht, räumt gleichzeitig eine Dienstpflichtverletzung ein... --.Tobnu 09:39, 26. Mai 2019 (CEST)

Bildrechte für ein Bild aus dem "halböffentlichen" Raum

Nachdem mein Wohnort Bad Nauheim seit Anfang Mai nun auch einen offenen Bücherschrank hat, habe ich in den letzten Tagen die Liste öffentlicher Bücherschränke in Hessen mal angefangen zu überarbeiten und zu ergänzen. Am Freitag war ich in Bad Nauheim-Steinfurth und habe ein Foto "unseres" öffentlichen Bücherschranks gemacht (Standort: Alte Schulstr. 1, Bad Nauheim-Steinfurth). Da ich an der Wikipedia bisher nur mit Textbeiträgen und nicht mit Fotos mitgearbeitet habe, bin ich nicht ganz sicher, ob ich das Foto in der Wikipedia hochladen darf. 1. Der Bücherschrank wurde nicht von der Stadt sondern von einem Verein aufgestellt. Muss ich den Verein als "Eigentümer" um Erlaubnis fragen? 2. Der Schrank steht nicht auf dem Bürgersteig, sondern an der Außenwand des Vereinstreffs an einem kleinen Platz, der auf drei Seiten vom Gebäude des Vereinstreffs, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Rosenmuseum begrenzt wird. Zur Straße bzw. dem Bürgersteig ist er teilweise durch eine niedrige Mauer begrenzt. Der Platz und die Gebäude und natürlich der Bücherschrank sind aber frei und für jeden zugänglich. (Eigentumsverhältnisse kenne ich nicht, ich vermute aber, er gehört der Stadt.) Darf ich von diesem Platz aus fotografieren? Danke im voraus für Eure Hilfe --Ute-S (Diskussion) 21:09, 26. Mai 2019 (CEST)

wenn der Platz frei zugänglich ist, fallen Aufnahmen von dort unter die Panoramafreiheit. -- .Tobnu 21:20, 26. Mai 2019 (CEST)
Nicht nötig. Ein Bücherschrank hat schwerlich Schöpfungshöhe. --M@rcela 21:46, 26. Mai 2019 (CEST)

GNU GPL 2.0 und Share-Alike-Reichweite

Hi, Ich habe Interesse daran, Grafiken, die unter GNU GPL 2.0 lizenziert sind, kommerziell nachzunutzen (in eine Software einbauen). Wenn ich die Lizenz richtig verstehe bedeutet das, dass ich ich die Grafiken zwar verwenden darf, ich muss nur den Autor nennen, die Lizenz beilegen ... und was ebenfalls unter diese Lizenz stellen. Die Frage ist: gilt das Share-Alike nur für die Grafiken und ich kann für den Rest der Nachnutzung anders lizenzieren (bspw. marke "Grafiken #1-#10 = GNU, Grafiken #11-20 (selbst erstellt) & Softwarecode = eigenes Copyright), oder muss die gesamte resultierende Software wegen der Nutzung einiger GNU-Bilder unter GNU stehen? -- 92.116.70.225 19:34, 21. Mai 2019 (CEST)

Ist den Urheberrechtshaber zu bitten, die Grafiken unter eine überhaupt für Bilder geeignete Lizenz zu stellen, eine Option? --Universalamateur (Diskussion) 20:42, 29. Mai 2019 (CEST)

Verifizierte Benutzerkonten

In letzter Zeit fällt auf, dass laut Kategorie:Benutzer:Verifiziert bestätigte Benutzer und Organisationen hier mitschreiben, und Inhalte einstellen, die von der oder den eigenen Homepages stammen. Wie weit gehen deren Rechte?

Wir brauchen eine generelle Regelung für die allgemeine QS. wegen Wikipedia:Urheberrechte beachten --JARU69 (Diskussion) 22:29, 29. Mai 2019 (CEST)

In letzter Zeit? Eine große Zahl der Artikel über Fahrradtechnik wurden von mir 2006 von meiner Homepage übernommen ;) Lange, bevor es verifizierte Benutzer gab. --M@rcela 23:20, 29. Mai 2019 (CEST)
Würde mal sagen: Wenn ein verifizierter Benutzer von X einen Text von der Homepage von X übernimmt, glaube ich ihm, dass er die Rechte daran hat. Sollte es im Einzel- bzw. Sonderfall unglaubwürdig oder erstaunlich scheinen (je nachdem beispielsweise bei Bildmaterial), kann man natürlich eine Freigabe-Erklärung via OTRS einfordern. Aber standardmässig dürfte das nicht nötig sein. Gestumblindi 23:23, 29. Mai 2019 (CEST)
Strenggenommen müßte ich mich hier auch nachträglich verifizieren aber dann wird es irgendwie auch albern. --M@rcela 23:25, 29. Mai 2019 (CEST)
Ich weiß auch nicht was das bringen würde: Es wurde verifiziert, dass der Benutzer über Zugang zum Konto, mit dem auch Freigaben verifiziert werden können, hat. Was soll also anderes bei rumkommen, außer Verunsicherung? Habitator terrae 23:27, 29. Mai 2019 (CEST)
Naja, eine solche Freigabe-Erklärung ist etwas formeller und man hält darin (im Gegensatz zu blosser Verifizierung) explizit fest, dass man die Rechte an einem bestimmten Inhalt hat und diesen freigibt. Gestumblindi 23:29, 29. Mai 2019 (CEST)
@Gestumblindi: Das Hochladen einer Benutzerin beinhaltet auch eine Freigabeerklärung. Der Sinn der Freigabeerklärung via OTRS ist in den meisten Fällen nur zum Zwecke der Verifikation. Habitator terrae 23:36, 29. Mai 2019 (CEST)
<offtopic> Hier werden Benutzerinnen hochgeladen? Und dann auch noch freigegeben? Nit möööglich! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  scnr! *duckunwech!* --Andrea (Diskussion) 09:15, 30. Mai 2019 (CEST)
@Andrea014: Genetivus obiectivus oder subiectivus, das ist hier die Frage! Wäre aber bei Benutzer*innen oder Benutzern oder Benutzenden nicht anders --Habitator terrae 09:40, 30. Mai 2019 (CEST)
@Habitator terrae: Gut gebrüllt, Löwe! --Andrea (Diskussion) 09:59, 30. Mai 2019 (CEST) </offtopic>
Stimmt, im Prinzip stimmt man natürlich mit jedem Klick auf "Änderungen veröffentlichen" der Freigabe-Erklärung in der Box darüber zu. Nur ist das halt "Kleingedrucktes", das so mancher trotz des roten Rahmens vielleicht nicht richtig liest, während das Einschicken einer Freigabe-Erklärung via OTRS zwingend ein ganz bewusster Akt ist. Aber ich sage ja auch: Normalerweise sollte es nicht nötig sein. Gestumblindi 23:41, 29. Mai 2019 (CEST)
(BK) Das Hochladen beinhaltet meistens "own work" und darauf wird auf Commons einfach mal vertraut, würden wir das nicht, könnten wir Commons dichtmachen. Dann bräuchten wir eine Armee von Mitarbeitern, denen man die meist gar nicht existierenden RAW-Dateien schickt, von alten Bildern mal ganz abgesehen. Hier ist gesunder Menschenverstand gefragt, auch wenn dabei natürlich immer mal wieder Flickr-Washing und URV durchrutschen. Unserer Sorgfaltspflicht genügen wir, wenn wir die Konten verifizieren. --M@rcela 23:42, 29. Mai 2019 (CEST)

Frage 2: Dann dürfen wir bei ZEP – Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik alles wieder einblenden und brauchen keine neue Verifizierung, nur so als Beispiel? --JARU69 (Diskussion) 05:06, 30. Mai 2019 (CEST)

Vereinsfahnen

Guten Tag, viele Vereine führen bei Treffen ihre Vereinsfahnen mit, dazu evtl. Fahnenbänder aus vergangenen Treffen oder Ereignissen. An öffentlichen Plätzen habe ich das schon fotografiert, eine dauerhafte Installation sind die Fahnen natürlich nicht. Die Fahnenbänder enthalten außer Schrift gelegentlich auch grafische Elemente (Schmuck oder Symbolik). Die Fahnen (jedenfalls die gezeigten, evtl. einer älteren nachgefertigten Exemplare) sind selten älter als 70 Jahre (nur um eine Zahl zu nennen), die Fahnenbänder sind in der Regel deutlich jünger.

Was ist zu beachten für

  • Bilder der Fahne(n)
  • Ausschnittsvergrößerungen zum zeigen der Fahnenbänder

jeweils bei Uploads bei de:Wikipedia und Commons ? Danke für Hinweise, viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 17:31, 27. Mai 2019 (CEST)

Solche Fahnen sollten eigentlich auch gewissen Regeln folgen (Heraldik) und dann verwenden sie nur uralte Elemente, die nicht geschützt sind, auch die neue Anordnung schafft kein neues Werk. Nur wenn sich Laien daran vergreifen, werden Werke geschaffen, so albern es ist. Das muß man von Fall zu Fall entscheiden. --M@rcela 23:23, 29. Mai 2019 (CEST)
Dann gehe ich davon aus, dass in der Regel nur die Fahnenbänder das Problem sind, falls sie Grafik enthalten. Beispiel hier eine Fahne mit zwei Fahnenbändern, davon wäre für mich nur das grüne verdächtig - das andere und vielleicht die Fahne selbst durch Falten und Drehung eher außen vor. Und insgesamt ist das alles recht kleinteilig auf dem Foto. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 00:46, 31. Mai 2019 (CEST)

Liederbuch gedruckt 1917

Guten Tag, ein vor 1919 in Deutschland von Verlag C. F. Peters, Leipzig, gedrucktes Buch hat einen Innentitel, der außer Text ein Grafikelement (Kaiserkrone mit einer Art Schal, vgl. beim Kamilavkion) und einen Vereinsstempel (einfacher Text im Oval) enthält. Bis auf die Kaiserkrone sehe ich keine Schöpfungshöhe. Falls zulässig, wie wäre auf Commons zu deklarieren:

  • der komplette Innentitel (Seite)
  • die Krone
  • der Stempel

Danke für Hinweise, viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 12:48, 16. Mai 2019 (CEST)