Einkammersystem

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  • Länder mit Einkammersystem
  • Länder mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Länder mit Zweikammersystem
  • Länder ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden, d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert, vermieden werden.

    Das Gegenstück dazu ist das Zweikammersystem oder das sehr seltene Dreikammersystem.

    Politikwissenschaftliche Einordnung

    Das politikwissenschaftliche Kriterium der Parlamentsstruktur ist nach Lijpharts Konsens- und Mehrheitsdemokratietypologie[1] zu zwei idealtypischen Formen definiert: der mehrheitsdemokratische Unikameralismus (Einkammersystem) einerseits, und der konsensdemokratische Bikameralismus (Zwei- bzw. Mehrkammersystem) anderseits. Die Parlamentsstruktur gehört zur Analyse-Dimension des Föderalismus bzw. Unitarismus (politikwissenschaftlicher Begriff).

    Beispiele

    Etwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter das bevölkerungsreichste Land, die Volksrepublik China.

    Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Ländern existent:

    Einzelnachweise

    1. Yale University Press: Democracies: Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries. In: https://www.jstor.org/. ITHAKA, New York, 18. Mai 2019, abgerufen am 1. März 2022 (englisch).