UNESCO-Welterbe

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Globale Verteilung der UNESCO-Welterbestätten (Stand März 2018)
Deutsche Version des Welterbe-Emblems

Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der mit Stand 2016 von 193 Staaten und Gebieten ratifizierten bzw. angenommenen Welterbekonvention von 1972. Im Jahr 1978 wurde die Welterbeliste mit zwölf Welterbestätten eröffnet.

Listen des Welterbes

Welterbestätten pro Staat

Welterbeliste

Die UNESCO führt eine Liste des Welterbes, auf der alle Welterbestätten verzeichnet sind.[1][2] Mit Stand 2019 umfasst diese Liste 1121 Stätten in 167 Ländern.[1] Davon sind 869 als Weltkulturerbe und 213 als Weltnaturerbe gelistet, weitere 38 Stätten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestätte geführt. 39 dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational, das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet.

Der Liste des Welterbes liegt die Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (deutsch: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz: Welterbekonvention) zugrunde.[3][4] Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“.

Rote Liste

Die UNESCO fügt akut gefährdete Welterbestätten ihrer Liste des gefährdeten Welterbes hinzu. Dabei ist es nachrangig, ob mit der Aufnahme den Verantwortlichen ein Signal gegeben werden soll, sich mehr um die Erhaltung der Güter zu bemühen, oder ob ein Staat um internationale Unterstützung bittet, weil er selbst mit den Schutzmaßnahmen überfordert ist. Ziel der Aufnahme in die Rote Liste ist die Aufstellung von konkreten Maßnahmekatalogen zur Wiederherstellung desjenigen Wertes, der ursprünglich zur Aufnahme in die Welterbeliste geführt hat. Das betrifft auch das Verhindern von Plünderungen, Kunstraub und konfliktbedingten Zerstörungen (Bombardierungen, Sprengungen, Graffiti etc.) und die Erstellung von aktuellen Inventarlisten in Museen, Archiven und Kulturstätten.[5] Die UNESCO und ihre Partnerorganisationen wie Blue Shield im Verband mit ICOMOS sind dazu vor Ort tätig. Mit Stand 2017 stehen 54 Welterbestätten auf der Roten Liste, darunter alle Welterbestätten in Libyen, Syrien und den Palästinensischen Autonomiegebieten.[6]

Streichungen

Von der Liste des Welterbes endgültig gestrichen wurden bis 2017 zwei Stätten:

Die erste derartige Entscheidung betraf das Wildschutzgebiet der Arabischen Oryx in Oman. Es wurde 2007 ausgelistet, nachdem das Reservat um 90 % verkleinert worden war, um dort Öl zu fördern. Der Oryxbestand ging deswegen seit 1996 von 450 auf 65 Tiere zurück.

Die zweite gestrichene Stätte ist die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal, die 2006 wegen der Planungen zum Bau der Waldschlößchenbrücke auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt worden war. Im Jahr 2009 wurde der Titel wegen des begonnenen Baus aberkannt.

Organisation

Welterbekomitee

Für die Implementierung der Welterbekonvention ist ein zwischenstaatliches Gremium, das Welterbekomitee, verantwortlich. Seine 21 Mitglieder sind Staatenvertreter, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Sie werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt. Das Komitee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die UNESCO-Liste und prüft, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstützt die 189 Unterzeichnerstaaten beim Schutz und/oder der Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.

Das 1992 durch Bernd von Droste zu Hülshoff gegründete und bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM, International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.

Städte, auf deren Gebiet sich ein Welterbe befindet, haben sich zur Organization of World Heritage Cities zusammengeschlossen, deren Hauptsitz sich in Québec befindet.

Rechtliche Basis

Grundlage ist das in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972,[7] das 1975 in Kraft trat. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Beigetreten sind, Stand August 2017, 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Als letztes wurde die Konvention im Jahr 2016 vom Südsudan sowie von Osttimor ratifiziert.[8]

Außerdem verabschiedete die UNESCO im Jahr 2001 die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser. Nachdem Barbados als 20. Staat das Übereinkommen am 2. Oktober 2008 ratifiziert hatte, trat es Anfang 2009 in Kraft.[9] Bereits mit dem Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention) wurden 1954 erstmals internationale Normen zur Erhaltung des Kulturerbes gesetzt.

Entstehen und Grundlage der Idee

Großer Tempel von Abu Simbel

Der Begriff des „kulturellen Erbes“ (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire zurück, den Bischof von Blois und französischen Revolutionär, und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:

“Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each people makes its contribution to the culture of the world.”

„Jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“

Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und 180 m landeinwärts an einer 64 m höher gelegenen Stelle wieder aufgebaut. Diese Kampagne kostete ca. 80 Millionen US-Dollar. Etwa die Hälfte der Gelder kam aus Spenden von 50 Ländern. Obwohl es sich bei Abu Simbel um eine fassadierte Rekonstruktion handelt, wurde der Denkmalwert dieses Bauwerks ausdrücklich betont.

Weitere Sicherungsmaßnahmen erfolgten zum Beispiel bei den Lagunen von Venedig oder den archäologischen Ruinen in Mohenjo-Daro im heutigen Pakistan. Zusammen mit ICOMOS und IUCN initiierte die UNESCO im Folgenden die Ausarbeitung der Welterbekonvention. Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion für den Tourismus erfüllte wie heute das UNESCO-Welterbe. Die nationale bzw. internationale Koordination hinsichtlich militärischer und ziviler Strukturen zum Schutz des Weltkulturerbes betreibt die Organisation Blue Shield International mit Sitz in der niederländischen Stadt Den Haag.[10]

Der Schutz des Welterbes soll damit auch das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Kommune oder einer Region erhalten. Wobei es auch einen Zusammenhang zwischen Kulturgutzerstörung beziehungsweise Welterbe und Fluchtursache gibt wie Präsident von Blue Shield International Karl von Habsburg-Lothringen bei einem Einsatz im April 2019 im Libanon erläutert: „Kulturgüter sind ein Teil der Identität der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben. Zerstört man ihre Kultur, so zerstört man damit auch ihre Identität. Viele Menschen werden entwurzelt, haben oft keine Perspektiven mehr und flüchten in der Folge aus ihrer Heimat“.[11][12][13]

Vorgang der Festlegung des Denkmalwerts und der Aufnahme in die Liste

Aachener Dom seit 1978 Welterbe
Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb – Welterbestätte seit 2017, Skulptur eines Höhlenlöwen, Mammutelfenbein, 40.000 Jahre alt, Museum der Universität Tübingen MUT

Für jedes Jahr darf jeder Vertragsstaat zwei Vorschläge zur Aufnahme in das UNESCO-Welterbe einreichen. Diese Vorschläge müssen jedoch bereits zwei Jahre auf der Vorschlagsliste (Tentativliste) enthalten gewesen sein, die jedes Land bei der UNESCO hinterlegt und regelmäßig aktualisiert.

Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das Welterbekomitee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten zu entscheiden. Das Komitee kann Vorschläge zur Aufnahme von Stätten annehmen, ablehnen oder vertagen und weitere Informationen vom beantragenden Staat fordern. Die Welterbeliste der UNESCO wird fortlaufend publiziert.

Bei seinen Sitzungen berät das Komitee auch über den Erhaltungszustand bereits aufgenommener Denkmäler. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten von ICOMOS, IUCN und ICCROM ein. Es prüft, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die Liste des Welterbes in Gefahr (sog. Rote Liste) gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Um eventuelle Veränderungen des Erhaltungszustandes festzustellen, werden die Stätten regelmäßig überprüft. Außerdem müssen die Unterzeichnerstaaten das Welterbekomitee über eventuelle Veränderungen bezüglich der Stätten informieren.

Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen der Welterbestätten auf ihrem Hoheitsgebiet eigenständig zu finanzieren. Für Staaten, die nur über begrenzte Mittel verfügen, wurde im Rahmen der Konvention der Welterbefonds eingerichtet. Finanziert wird der Fonds aus den Pflichtbeiträgen der Vertragsstaaten, aus freiwilligen Beiträgen der Staaten, aus Spenden sowie aus Einnahmen durch Welterbekampagnen. Circa 4 Millionen US-Dollar stehen so jährlich für Erhaltungs- und Soforthilfemaßnahmen der Stätten bereit. Über die Vergabe von Mitteln aus dem Welterbefonds entscheidet das Welterbekomitee.

Zur Umsetzung der Welterbekonvention hat das Welterbekomitee die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[14] erarbeitet. Enthalten sind auch die Kriterien, nach denen eine Stätte in die Liste aufgenommen werden kann.

Bei der Welterbekonferenz in Brasilia im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass auch ein dunkler Nachthimmel für die Astronomie ein schützenswertes Objekt sei.[15]

Kriterien der Unterschutzstellung

Emei Shan, Kultur- und Naturerbe gleichermaßen, das mehrere Kriterien der UNESCO erfüllt
Die Reisterrassen in den philippinischen Kordilleren, ein Welterbe, das bis zur 36. Sitzung des Welterbekomitees 2012 auf der Roten Liste stand.

In die Welterbeliste werden nur Stätten aufgenommen, die nach Meinung des Welterbekomitees herausragende universelle Bedeutung aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen haben. Bei der Entscheidung über die Aufnahme werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren von insgesamt zehn UNESCO-Kriterien.

Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt und waren getrennt durchnummeriert. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft und sind fortlaufend durchnummeriert. So wird zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber mit Stand 2018 erfüllen bereits 38 Stätten Kriterien aus beiden Bereichen.[16]

Kriterien für Kulturerbe:

  1. Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
  2. Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
  3. Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
  4. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
  5. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
  6. Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.)

Kriterien für Naturerbe:

  1. Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.
  2. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
  3. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
  4. Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Zudem wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen.[17]

Arten von Welterbestätten

Entsprechend den oben angeführten Kriterien werden Welterbestätten unterteilt in:

Eine andere Unterteilung erfolgt nach der Anzahl geschützter Objekte oder Gebiete:

Eine andere Unterteilung erfolgt nach der Anzahl der beteiligten Staaten:[20]

Schutzwirkung des UNESCO-Welterbe-Status

Auch die Reste der bereits zerstörten Buddha-Statuen von Bamiyan sind weiterhin gefährdet und gehören daher zur roten Liste des gefährdeten Welterbes.

Nach Angaben einer im April 2016 veröffentlichten Studie im Auftrag des WWF ist jede zweite der Welterbestätten bedroht.[22] Dies bedeutete einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu vorherigen Jahren.[23] Ursache dafür sei vor allem, dass ihr Schutz wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werde. Besonders problematisch ist die Situation in Zentral- und Südafrika, Süd- und Ostasien, der Pazifikregion, in Lateinamerika und der Karibik.[24] Weiters ist heute die Zerstörung von Kulturgütern und identitätsstiftenden Stätten eines der Primärziele der modernen asymmetrischen Kriegsführung. Daher zertrümmern Terroristen, Rebellen oder Söldnerarmeen bewusst archäologische Stätten, sakrale und weltliche Denkmäler und plündern Bibliotheken, Archive und Museen. Zur Verhinderung solcher Taten ist Blue Shield aktiv.[25] Dabei werden auch „No-Strike-Listen“ erstellt, um die Kulturgüter vor Luftschlägen zu schützen.[26]

Der Schutz des Welterbes bedarf zu seiner Wirksamkeit aber neben der Aufstellung von Regeln beziehungsweise der Schulung von Militärs, ziviler Verwaltung und internationalen Organisationen besonders der Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung. Workshops, lokale Erhebungen und Feldbesuche können so durch die Einbindung der Einheimischen einen funktionierenden Plan zum Schutz der Kulturgutstätten ergeben. Karl von Habsburg, Präsident von Blue Shield International, hat das bei einem Welterbeschutz-Einsatz der UNESCO, der UNIFIL und von Blue Shield International im Jahr 2019 mit den Worten: "Without the local community and without the local participants, that would be completely impossible" zusammengefasst.[27]

Freiwilligkeit

Für die gelisteten Stätten gibt es keine Schutzgarantie durch die Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren. Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird). Siehe auch → Rechtlicher Rahmen des Welterbes in Deutschland.

Konfliktfälle

Bisher wurde trotzdem in den allermeisten Konfliktfällen eine für die UNESCO akzeptable Lösung herbeigeführt. Die entsprechende Kompromissbereitschaft der regional Zuständigen ist vor allem deshalb vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel „Welterbe“ neben seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundäre Funktion hat, nämlich die der Tourismus-Förderung (siehe auch Welterbe in Deutschland). Jedoch konnte beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan (die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht als Welterbe gelistet waren) durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die 90%ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx (Streichung von der Welterbeliste 2007) zugunsten der Erdgas- und Erdölförderung.

Andererseits wird mitunter die internationale Aufmerksamkeit für Welterbestätten instrumentalisiert, weil man sich dadurch Vorteile in anderen Konflikten erhofft.

Konflikte in Deutschland

Dresdner Elbtal 2012
  • Im Juli 2004 wurde der Kölner Dom in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen. Die Stadt Köln führte ihre Baupolitik in Domnähe zunächst unverändert weiter. Durch Unterredungen der UNESCO mit der Stadtverwaltung wurde schließlich eine Übereinkunft erzielt: Eine Freizone auf beiden Rheinseiten schützt fortan die Geltung des Domes, zudem sollen Gebäude nahe der Freizone die Höhe von 60 Metern nicht überschreiten. Somit wurde der Dom im Juli 2006 von der Roten Liste gestrichen.
  • Das Dresdner Elbtal wurde im Juli 2006 in die Rote Liste eingetragen, da laut Gutachten die vierspurige Waldschlößchenbrücke „den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle […] irreversibel in zwei Hälften“ zerteilt.[28] Nachdem die Brücke trotzdem weitergebaut wurde, verlor das Dresdner Elbtal den Titel Weltkulturerbe durch eine Entscheidung des Welterbekomitees am 25. Juni 2009.[29] Eine Neubewerbung der Stätte mit veränderten Grenzen und unter Berufung auf andere Kriterien wurde dabei nicht ausgeschlossen.[30]

Klöster im Kosovo

Kloster Visoki Dečani

2006 beantragte Serbien-Montenegro, die 2004 ernannte Welterbestätte des Klosters Dečani um drei weitere im nach Unabhängigkeit strebenden Kosovo gelegene serbisch-orthodoxe Klöster zu erweitern und für die Stätte zukünftig den Titel Serbische mittelalterliche Denkmäler im Kosovo und in Metochien zu verwenden. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass das Territorium von Kosovo und Metochien „das Zentrum des mittelalterlichen serbischen Staates“ darstellten. Sie seien dessen „Herz – sowohl territorial als auch spirituell –“ gewesen. Trotz der Bewachung durch die Friedenstruppen der KFOR wurde 2004 auf die Kirche der Jungfrau von Ljeviša ein Brandanschlag verübt.[31] 2006 stimmte das Welterbekomitee der Erweiterung zu, setzte die Stätte jedoch sofort auf die Rote Liste und verabschiedete den neutraleren Namen Mittelalterliche Denkmäler im Kosovo.[32] Die Verantwortung für den Schutz liegt inzwischen bei der UNMIK.

Preah-Vihear-Tempel

Preah-Vihear-Tempel

2008 wurde der an der Grenze zwischen Kambodscha und Thailand gelegene Preah-Vihear-Tempel in die Welterbeliste aufgenommen. Nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes von 1962 liegt der Tempel auf dem Gebiet von Kambodscha. Die ursprünglich von Thailand gegebene Zustimmung zur Ernennung als kambodschanisches Welterbe musste nach Protesten der Opposition im thailändischen Parlament zurückgezogen werden.[33] Wenige Tage später zogen Soldaten beider Staaten an der Grenze auf.[34] Ein großer bewaffneter Konflikt ist bisher ausgeblieben, doch bei isolierten Zwischenfällen starben bereits einige Soldaten.[35]

Terrassen von Battir bei Jerusalem

Land der Oliven und Reben – Kulturlandschaft von Battir

Im Mai 2012 stellten die Palästinenser den Antrag auf Aufnahme der Terrassen von Battir, die südlich von Jerusalem auf der Waffenstillstandslinie liegen. Genau dort plant Israel den Bau eines Abschnitts eines Schutzzaunes.[36] Im Juni 2014 nahm die UNESCO das Gebiet sowohl in die Welterbe-Liste als auch in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes auf.[37] Im Januar 2015 untersagte der Oberste Gerichtshof in Israel den Bau der Mauer.[38]

Welterbetag

Weltweit werden Welterbetage (englisch World Heritage Days) an unterschiedlichen Tagen von verschiedenen Organisationen veranstaltet.

So begeht die Denkmalschutzorganisation ICOMOS seit 1982 den 18. April als International Day for Monuments and Sites.[39]

Der Welterbetag in Deutschland findet seit 2005 alljährlich am ersten Sonntag im Juni statt. Jeweils eine Welterbestätte richtet eine zentrale Feier aus. Die Schweiz hat den jährlichen Welterbetag auf den zweiten Junisonntag gelegt.[40]

World Wonders Project

Im Juni 2012 startete der Suchmaschinenkonzern Google gemeinsam mit der UNESCO, dem World Monuments Fund, Getty Images und Our Place das sogenannte World Wonders Project, bei dem Nutzer anhand von Google-Street-View-Aufnahmen 132 Weltkulturerbestätten in 18 Ländern virtuell besichtigen können. Angereichert wird das Angebot, das einen Dienst zum Erhalt des Weltkulturerbes leisten will, mit Hilfe von zusätzlichen Erklärungen, Bildern, 3D-Modellen und YouTube-Videos sowie herunterladbarem Unterrichtsmaterial.[41]

Siehe auch

 Wikipedia: WikiProjekt UNESCO-Kultur- und -Naturerbe – Wikipedia-interne Fachredaktion zum Thema UNESCO-Kultur- und -Naturerbe

Ferner kooperiert die UNESCO bei den Dokumentationen und Qualifizierungen mit dem Internationalen Komitee vom Blauen Schild.

Literatur

  • Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Luxemburgische UNESCO-Kommission, Österreichische UNESCO-Kommission, Schweizerische UNESCO-Kommission (Hrsg.): Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. 2. erweiterte Auflage. Bonn 2009, ISBN 978-3-940785-05-3. (PDF).
  • Robert Fischer, Natalie Göltenboth, Eckhard Schuster, Marcus Würmli: Das Erbe der Welt 2012/2013. Die Kultur- und Naturmonumente der Erde nach der Konvention der UNESCO. Großes Sonderkapitel: Das Dokumentenerbe der UNESCO. Kunth-Verlag, München 2012, ISBN 978-3-89944-902-0.
  • Wolfgang Kunth: Das UNESCO Welterbe. Atlas & Lexikon. Kunth, München 2018, ISBN 978-3-95504-693-4.
  • Florian Pfeifle: Das UNESCO-Weltkulturerbe: Vom globalen Völkerrecht zur lokalen Infrastrukturplanung. Carl Heymanns Verlag, Köln/München 2010, ISBN 978-3-452-27358-1.
  • Andrea Rehling: Universalismen und Partikularismen im Widerstreit. Zur Genese des UNESCO-Welterbes. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 8 (2011), S. 414–436.
  • UNESCO (Hrsg.): Das Welterbe. Die vollständige, von der UNESCO autorisierte Darstellung der außergewöhnlichsten Stätten unserer Erde. Frederking & Thaler, München 2010, ISBN 978-3-89405-776-3 (The World’s Heritage in Zusammenarbeit mit den United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Paris. Redaktion: SAW Communications – Eva Gößwein, Redaktionsbüro Dr. Sabine A. Werner, Mainz).

Weblinks

Commons: Welterbe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikivoyage: Welterbe – Reiseführer

Einzelnachweise

  1. a b World Heritage List. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 8. Juli 2019 (englisch).
  2. Welterbeliste. Deutsche UNESCO-Kommission, 10. Juli 2017, abgerufen am 27. August 2017.
  3. Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage. UNESCO, 16. November 1972, abgerufen am 27. August 2017 (englisch).
  4. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Deutsche UNESCO-Kommission, abgerufen am 27. August 2017.
  5. Rüdiger Heimlich, Martin Gehlen: Syrien: Das Kulturgut ist in Gefahr. Kölner Stadt-Anzeiger vom 24. August 2012.
  6. List of World Heritage in Danger. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 27. August 2017 (englisch).
  7. BGBl. 1977 II S. 213, 216
  8. Liste der beigetretenen Staaten auf der Website der UNESCO, abgerufen am 27. August 2017 (englisch).
  9. Kulturerbe unter Wasser – Deutsche UNESCO-Kommission.
  10. vgl. Hans Haider „Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar“ in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2012.
  11. Karl von Habsburg auf Mission im Libanon. Abgerufen am 19. Juli 2019.
  12. Jyot Hosagrahar "Culture: at the heart of SDGs", UNESCO-Kurier, April-Juni 2017.
  13. Rick Szostak, The Causes of Economic Growth: Interdisciplinary Perspectives, Springer Science & Business Media, 2009, ISBN 9783540922827.
  14. Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (PDF; 468 kB) – Deutsche UNESCO-Kommission.
  15. Das UNESCO-Welterbekomitee hat auf seiner 34. Sitzung die Studie zu Astronomie und Welterbe bestätigt auf der Seite der Kuffner-Sternwarte abgerufen am 4. August 2010.
  16. a b World Heritage List by category: Mixed Properties. In: https://whc.unesco.org/. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
  17. Kriterien zitiert nach den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (PDF; 468 kB) in der Übersetzung der Deutschen UNESCO-Kommission, Abschnitt II.D., Nummern 77 und 78.
  18. World Heritage List by category: Cultural Properties. In: https://whc.unesco.org/. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
  19. World Heritage List by category: Natural Properties. In: https://whc.unesco.org/. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
  20. World Heritage List: Transboundary. In: https://whc.unesco.org/. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
  21. a b Welterbe über Grenzen hinweg. In: www.unesco.de. Deutsche UNESCO-Kommission, abgerufen am 31. Januar 2019.
  22. Protecting people through nature – Natural World Heritage sites as drivers of sustainable development. (PDF) WWF, 31. März 2016, abgerufen am 30. Juni 2016 (englisch).
  23. Jedes dritte Weltnaturerbe in Gefahr. WWF Deutschland, 1. Oktober 2015, abgerufen am 30. Juni 2016.
  24. Unesco-Weltnaturerbe: Umweltschützer bangen um Kronjuwelen der Erde. In: Spiegel Online. 6. April 2016, abgerufen am 30. Juni 2016.
  25. Vgl. Isabelle-Constance v. Opalinski: Schüsse auf die Zivilisation. FAZ vom 20. August 2014.
  26. Vgl. Peter Stone: Inquiry: Monuments Men. Apollo – The International Art Magazine vom 2. Februar 2015; Mehroz Baig: When War Destroys Identity. Worldpost vom 12. Mai 2014; Fabian von Posser: Welterbe-Stätten zerbombt, Kulturschätze verhökert. Die Welt vom 5. November 2013; Rüdiger Heimlich: Wüstenstadt Palmyra: Kulturerbe schützen bevor es zerstört wird. Berliner Zeitung vom 28. März 2016.
  27. United Nations Peacekeeping – Action plan to preserve heritage sites during conflict
  28. Kunibert Wachten: Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des ‚Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke‘ auf das UNESCO-Weltkulturerbe ‚Elbtal Dresden‘. (PDF; 3,5 MB) RWTH Aachen, Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung, abgerufen am 3. Mai 2015.
  29. Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission.
  30. Entscheidung und Presseerklärung des Welterbekomitees (beide englisch).
  31. Bewerbungsunterlagen (Memento vom 16. März 2014 im Internet Archive) (englisch) für die Aufnahme in das Welterbe, Abschnitt Proposal for Extension 2006, Zitate im Original auf Englisch.
  32. Entscheidung 30COM 8B.54 des Welterbekomitee (englisch).
  33. Judges rule 8-1 that communique with Cambodia unconstitutional (Memento vom 23. Februar 2009 im Internet Archive).
  34. Troops ‘to leave border temple’.
  35. Der Standard, Tote bei Scharmützel an Grenze zu Thailand, 3. April 2009.
  36. A Palestinian Village Tries to Protect a Terraced Ancient Wonder of Agriculture.
  37. Seite der UNESCO: Palestine: Land of Olives and Vines – Cultural Landscape of Southern Jerusalem, Battir.
  38. Israeli Supreme Court rules against separation wall in Battir@maannews.net/eng, abgerufen 17. Januar 2015.
  39. 18 April - History. ICOMOS, abgerufen am 1. Dezember 2018 (englisch).
  40. whes.ch: Welterbetage.
  41. World Wonders Project: Google zeigt uns die Sehenswürdigkeiten der Welt, t3n, abgerufen am 13. Juni 2012.