Diskussion:Sterbehilfe/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GUMPi in Abschnitt Kein Name
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieses Diskussionsarchiv hat die empfohlene Seitengröße erreicht und gilt damit als abgeschlossen. Sein Inhalt sollte nicht mehr verändert werden (ausgenommen Kleinbearbeitungen wie Link- und Vorlagenfixe). Verwende für die Archivierung von Diskussionsbeiträgen bitte das aktuelle Archiv und benutze bitte für aktuelle Diskussionen die aktuelle Diskussionsseite.
Um einen Abschnitt dieser Seite zu verlinken, klicke im Inhaltsverzeichnis auf den Abschnitt und kopiere dann Seitenname und Abschnittsüberschrift aus der Adresszeile deines Browsers, beispielsweise
[[Diskussion:Sterbehilfe/Archiv/1#Abschnittsüberschrift]]
oder als Weblink zur Verlinkung außerhalb der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Sterbehilfe/Archiv/1#Abschnittsüberschrift

Die Aufgliederung in eine "medizinische" und eine "historische" Sicht ist fragwürdig

Es ist sehr problematisch, den historischen Aspekt aus dem medizinischen Begriff der Sterbehilfe auszuklammern, da dies den Eindruck der Möglichkeit eines von gesellschaftpolitischen Einflüssen freien, "rein medizinischen", Zugangs zum Thema "Sterbehilfe" erweckt. Medizin ist jedoch niemals frei von gesellschaftpolitischen Einflüssen. Im "Nationalsozialismus" wurde "Sterbehilfe" von MedizinerInnen vorgenommen und "medizinisch" begründet. Den Eindruck zu erwecken, ein "rein medizinischer" Zugang sei möglich, stellt eine politisch nicht neutrale Handlung dar. Im vorliegenden Fall dient diese Handlung dazu, "aktive Sterbehilfe" trotz der grauenvollen Geschehnisse in der deutschen Geschichte wieder salonfähig zu machen.

--Maike123 11:05, 13. Jan 2005 (CET)

Die Gefahr sehe ich auch und stimme Dir völlig zu!
Andererseits sollten wir uns nichts vormachen: Das scheint ein genereller Aspekt der heutigen "Postmoderne" zu sein - völlig ahistorisch und "pragmatisch" sein zu wollen; so wurde z.B. auch der dritte deutsche Angriffskrieg innerhalb eines Jahrhunderts gegen Jugoslawien (also Serbien) überhaupt nicht als Kontinuität ganz alter Ressentiments gegenüber dem Balkan aufgefasst; auch der "Aufbau Ost" war schon ein Schlagwort der Nazis bei der "Neuordnung" des besetzten osteuropäischen Raumes - hat der erneuten Begriffsbenutzung nicht im Wege gestanden; das alte Reichstagsgebäude muss unbedingt weiterhin "Reichstag" (nicht "Bundestag") heißen, der mdr ist der "mittel-" und nicht der ostdeutsche Regionalsender (wo wäre demnach Ostdeutschland?) etc. etc.
Da kommt man mit Sprachkritik und wohlbegründeten historischen Argumenten kaum mehr gegen an - was nicht heißen soll, dass wir's nicht trotzdem versuchen können ;-) -- marilyn.hanson 21:33, 18. Jan 2005 (CET)

Keine Ernährung ist passive Sterbehilfe?

In Österreich würde es zu aktiver Sterbehilfe gezählt werden und damit geahndet werden. Die im Artikel beschriebene Definition von passiver Sterbehilfe basiert auf welchen Quellen? 83.65.250.91 10:42, 5. Apr 2005 (CEST)

Ich bitte um Quellenangaben bzgl der Definition von passiver Sterbehilfe. Flüssigkeits- und Nahrungsentzug ist m.E. nicht unter passiver Sterbehilfe zu subsummieren. 85.124.41.250 18:07, 13. Apr 2005 (CEST)

Sterben lassen durch Unterlassen ist in der BRD zumindest wegen Unterlassener Hilfeleistung oder StGB § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen strafbar. Anders kann es nur aussehen, wenn die Person selbst die Ernährung willentlich eindeutig und aufgeklärt ablehnt. Das mit "passiven Sterbehilfe" ist meines Wissens kein Rechtsbegriff in der BRD. schaue noch mal drauf und setze evtl. das Bapperl Lücke --Aaaah 12:37, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Zu den Artikeln

Heute wird zwar meist der Begriff "Sterbehilfe" verwendet, aber wenn man genau bleiben will, heißt es Euthanasie. Daß die Nazis diese Bezeichnung nißbraucht haben, ändert daran gar nichts: Es war ja gerade das Ziel der Nazis, den Massenmord an Behinderten als harmlos, als das, was viele heute "Sterbehilfe" nennen, darzustellen. Außerdem wäre ich dafür, die Artikel "Sterbehilfe" und "Geschichte der Euthanasie" zusammenzulegen, damit sich die Artikel nicht immer gegenseitig wiederholen. Als Namen für diese Zusammenlegung schlage ich "Euthanasie" vor, die Aktion T4 ist ja z. B. in Geschichte der Euthanasie ausführlich erwähnt und würde auch noch einen Link kriegen. Der Begriff Sterbehilfe ist vom Wortsinne her falsch, er würde eher auf das passen, was die Hospizbewegung und Ähnliche machen: Helfen beim Sterben, Sterbebegleitung. --84.154.118.227 21:06, 7. Apr 2005 (CEST)

Anmerkung von '''Fenris''': Ganz meiner Meinung! Denn auch der geschichtliche Aspekt der Sterbehilfe finde ich hier mehr als dürftig und fragwürdig. Was denn nun? Sterbehilfe, oder Euthanasie? Oder doch gleichsetzen? Geschichtlich gesehen sollte man die Euthanasie schon mit dem Begriff der Euthanasie in der Antike erklären. Es gab damals schon Euthanasiefälle! Auch das "Hochschaukeln" der darwinschen Rassenlehre bis hin zum Missbrauch der Euthanasie im 3. Reich wäre nicht schlecht hier hervorzuheben. Dadurch resultiert doch die deutsche (gesellschahtliche) Ohnmacht dem Thema gegenüber und diese Art von Taburisierung der Sterbehilfe in der deutschen Gesellschaft. Was meint Ihr ??? --84.133.222.57 07:17, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Revert von [1] wegen:

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Auch die Beihilfe zum Suizid ist rechtswidrig. (Springer Verlag) --da didi | Diskussion 10:12, 10. Jul 2005 (CEST)

Die Änderung durch den Nutzer da didi sollte ruhig hier diskutiert werden; für eine künstliche Verlagerung auf die Profilseite von da didi sehe ich keinen Grund. Daher hier noch mal meine dort hinterlassene Stellungnahme:

"Mir ist nicht ganz klar, warum du dir das Recht herausnimmst, einen soeben sorgfältig überarbeiteten Artikel nach eigenem Gutdünken und offenbar ohne Fachkenntnis in seine alte und falsche, jedenfalls missverständliche Version zurückzuversetzen. Nur weil du persönlich nicht glaubst, dass Suizid nach deutschem Recht nichts rechtswidrig ist...? Wenn du eine Frage zu einer von mir vorgenommenen Änderung hast, dann stell sie; aber nur weil dir etwas unklar ist, kannst du nicht einfach irgendwelche Änderungen an Beiträgen vornehmen (natürlich kannst du es technisch, aber du hast kein Recht dazu).

Nun inhaltlich: Es ist so eine Sache mit den Quellen. Es gibt keinen Straftatbestand, der "Suizid" heißt. Ich kann also schlecht einen Paragrafen zitieren, denn es gibt natürlich auch keine Norm, die besagt, Suizid sei erlaubt. Es gilt vielmehr der rechtsstaatliche Grundsatz, dass alles, was nicht verboten ist, automatisch erlaubt ist. Es wird auch nirgendwo festgeschrieben, dass es dir erlaubt ist, ein Lied zu singen; erlaubt ist es aber trotzdem, weil es eben nicht verboten ist. Das Gesetz führt nur selten eine Erlaubnis ausdrücklich an, nämlich wenn sie unter einem Vorbehalt steht (z.B. Führen eines Kfz oder Notwehr).

Da du angibst, dich für Jura zu interessieren, sollten dir diese Grundlagen vertraut sein. Dir sollte auch klar sein, dass entsprechend eine gesetzliche Quelle nicht zitiert werden kann. Wenn du als Jura-Interessierter Lust und Zeit hast, steht es dir frei, einen Strafrechtskommentar durchzusuchen, in dem die - in der Jurisprudenz völlig unbestrittene - Straflosigkeit des Suizids explizit erwähnt wird. Es wäre allerdings reichlich unwissenschaftlich; ich habe noch nie in einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung gesehen, dass jemand als Beleg für die Nichtexistenz einer Norm eine Quelle anführt.

PS. Jetzt habe ich mir für dich die Mühe gemacht, im Strafrechtkommentar zu blättern, also z.B.: "Selbsttötung ist straflos, da die Tötungsdelikte sich gegen einen anderen richten; straflos sind daher auch Versuch und TEILNAHME" (Hervorhebung durch mich; ansonsten: Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebenkommentar, vor § 211 Rn 10; des Weiteren ständige Rechtsprechung seit BGH 2, 152, 154; ausführlich auch Schönke/Schröder-Esser 33 ff.). Eine solche Quellenangabe gehört aber definitiv nicht in die Wikipedia."

Ich habe dann meine Änderung wieder rückgängig gemacht, im Laufe des Tages werden sich vermutlich auch noch andere dazu äußern, danke für die Quelle --da didi | Diskussion 11:01, 10. Jul 2005 (CEST)

PS: Ich denke es ist wohl auch kaum möglich, jemanden noch zu bestrafen, der Suizid begangen hat (wie bestraft man einen Toten???) Sollte es derjenige überleben, dann kümmern sich hier die Psychologen un Psychiater um den Probanten, eher weniger die Justiz. Die Fragestellung sollte sich wohl eher um die "AKTIVE BEIHILFE AUF AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH DES PROBANTEN" beziehen. Th. Choma

(Eine Anmerkung in Klammern, da sie heutzutage und im Kontext dieser Diskussion keine Bedeutung mehr hat. Es gab Zeiten und Länder, welche die Selbsttötung eines Menschen unter "Sippenstrafe" gestellt hatten. In diesen Zeiten und Ländern wurden die Selbsttöter dadurch "bestraft", daß man ihre lebenden Angehörigen vor Gericht gestellt und verurteilt hat. Das Urteil über diese Angehörigen eines Selbsttöters bestand nicht selten in der Tötung der Angehörigen. Alte Geschichten, gewiß, aber sie sagen doch etwas über die Zeiten und Länder aus...) Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (24012006)

Einleitung

diesen Satz in der Einleitung verstehe ich nicht:

historisch gesehen ein Missbrauch des Begriffs „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus (vgl. Aktion T4).

Beziehungsweise verstehe ich so dass Sterbehilfe ein Missbrauch eines Begriffes ist, und das ist eine ziemlich unsinige Aussage. Sterbehilfe (als Tätigkeit) kann keinen Begriff missbrauchen, vor allen dingen keinen der inhaltlich praktisch identisch ist.

Der Begriff Euthanasie wurde missbraucht um Morde zu verschleiern, darum wird heute im deutschen Sprachraum der Begriff Sterbehilfe benutzt. Das müsste das stehen.--WerWil 23:04, 14. Apr 2006 (CEST)

Links "Euthanasie im Dritten Reich"

Ich finde den Links zu "Euthanasie im Dritten Reich" höchst fragwürdig, da es sich dabei nicht um Sterbehilfe, sondern um Mord handelte. Was denkt Ihr?

Passt auch meiner Meinung nach nicht. Habe noch nie gehört, dass der Begriff Sterbehilfe für die Verbrechen der Nationalsozialisten benutzt wurde. Wohl Euthanasie, was aber nicht mit Sterbehilfe, sondern mit Schöner Tod übersetzt wird. Für Historiker ist also Sterbehilfe kein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Einleitung sollte entsprechend umformuliert werden. --Rat 16:43, 17. Okt 2005 (CEST)


Anmerkung von Fenris: Ich beschäftige mich schon seit langer Zeit mit dem Thema der "Sterbehilfe" und der NS-Staat hat jawohl den Begriff der "Sterbehilfe" benutzt. Sterbehilfe wurde schon immer, in jeder Gesellschaft und Kultur, angewendet. Ob nun offiziel oder im Geheimen. Daher ist die "Sterbehilfe" im Kontext der Geschichte auch zu betrachten und in diesem Hinblick, finde ich es wichtig, dass Sterbehilfe mit dem Begriff der "Euthanasie" zusammengelegt wird. Es ist nichts anderes, nur dass hier in Deutschland das Wort "Euthanasie" verpönt ist, durch das 3. Reich. Aber wenn man bedenkt, dass "Sterbehilfe" schon immer angewendtet wurde und der Begriff "Euthanasie" oder "euthanatos" = "der schöne Tod" ist, sind meines Wissens her, die beiden Begriff gleich zu setzen. Mehrere Bücher belegen dieses (Quellenangaben folgen).

Nebenbei gesagt wenden andere europäische Länder, wie Belgien oder Niederlande, den Begriff der Euthanasie an.

Den Begriff "Sterbehilfe" mit der Euthanasie im 3. Reich zu vergleichen empfinde ich als äusserst makaber, da hier von zwei unterschiedlichen Dingen gesprochen wird. "Sterbehilfe" in unseren heutigen Zeit wird, wie der Begriff es auch formuliert, als eine Hilfe zum Sterben verstanden, auch wenn es in Deutschland als ein Verstoß gegen das Gesetz gilt; Euthanasie im 3. Reich hingegen hat mit Sterbehilfe nicht annähernd was zu tun. Euthanasie galt zu der Zeit, der anfänglichen Erprobung der Vernichtung und auch der Vernichtung niederen Lebens, d.h. Behinderte, Assoziale, Alkoholiker, Geisteskranke etc.. Während "Sterbehilfe" aus meiner Sicht als ein Akt der Hilfe versucht darzustellen, auch wenn dies moralisch und ethisch nicht unbedingt greifbar ist, ist die Euthanasie im 3. Reich hingegen schlichtweg Mord und nicht mehr und nicht weniger gewesen. Fenris, mich würde wirklich interessieren welche Historiker tatsächlich in ihren Büchern diese Gleichsetzung vornehmen - hast du diese einer wissenschaftlichen Kritik unterzogen? Für die Zeitgeschichte und gerade den Bereich der NS-Zeit, würde ich dir den Historiker Wolgang Benz mit seinen Publikationen nahe legen.

Nochmal eine Anmerkung von Fenris:
Folgende Bücher habe ich durchgewälzt:
• Ankermann, Ernst: Sterben zulassen. Ernst Reinhardt. München 2004

• Benzhöfer, Udo: Der Gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart. C.H. Beck. München 1999

• Frewer, Andreas / Eickhoff Clemens: Euthanasie und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Campus. Frankfurt/Main 2000

• Illhardt, Franz-Josef / Heiss, Hermann-Wolfgang / Dornberg, Martin: Sterbehilfe – Handeln oder Unterlassen?. Schattauer. Stuttgart 1998
Aber aus dem Begriff der "Eutanasie" heraus wurden die Vernichtungen im 3. Reich legitimiert. Wenn man die Euthanasie im Zeitraum der Geschichte anschaut, wurde durch die Darwinsche Lehre, über Ernst Haeckel, bis Alexander Tille die Rassenlehre und die Euthanasie perversitiert (gibt es dieses Wort überhaupt?). Letzendlich entlud sich dieser Rassenwahn im dritten Reich. Es ist "Mord", aber es gehört zu unserer Geschichte und hat was mit Sterbehilfe zu tun. Hmm ! Was meinst Du ?

Ich denke nicht das es was mit Sterbehilfe zu tun hat, wer entscheidet denn darüber ob ein Leben lebenswert ist? Haben nicht auch Geisteskranke, das gleiche Recht auf "Leben" wie wir? Wer definiert Leben? Ich denke, jeder lebt auf seine Weise und solange er nicht ausdrücklich um Sterbehilfe bittet, ist es Mord. Ich bezweifle, dass die Menschen die unter diesen Befehl fielen vorher gefragt wurden. -->Memo<--

Euthanasie in Deutschland

Man sollte vielleicht die Gesetzliche Lage zu dem Thema Euthanasie in Deutschland nicht in den Artikel vereinselnt ein streuen. Sonder getrennt aufführen. Also spricht erst allgemein über das Thema Euthanasie berichten. Und dann Euthanasie in denn einzellen Länder behandeln. Würde die Sache denke ich doch mal übersichtlicher machen.
(Vorstehender Beitrag vom 22:57, 22:59, 18. Okt. 2005 (CEST) stammt von 84.155.248.113BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:07)

Was "Euthanasie im Nationalsozialismus" angeht: Wer sich Probleme ersparen will, der wird niemals auf ein solches Problem eingehen. Außer mir selbst: Natürlich gab es auch zur Zeit des Nationalsozialismus Menschen, die bis auf ihre Augen vollständig gelähmt waren. Und es gab auch Ärzte im Nationalsozialismus, die einem Menschen zum Tode verholfen haben. Aber nicht weil jemand es ihnen befohlen hätte, sondern weil sie _mitfühlend_ waren. Die Sterbehilfe ist nicht von den politischen Zeitströmungen abhängig. Wer leidet und nichts anderes als Leid zu erwarten hat, dem kann niemand den Todeswunsch ausschlagen. Wer einen Freund, wer eine Freundin hat, wer einen Menschen kennt, dem einzig der Tod Linderung verheißt -- der fragt nicht lange sondern handelt. (Ich hasse, ja ich verachte Zeitungsschreiber, die etwa Folgendes zu Papier bringen: "Sterbehilfe für deutsche Juden ist ein Verbrechen !" Solche Schreiber sind Dummköpfe.) Wer um Hilfe zum Sterben fleht, ist immer im Recht. Das Leben und der Tod gehen jedwedem Recht vor: Das Recht ist menschengemacht, es ist zu ihrem Wohl, nicht zu ihrer Qual gemacht. Das Recht ist eine sehr abstrakte Angelegenheit, das Leiden ist sehr konkret. Wäre mein bester Freund im Locked-in-Syndrom gefangen und würde mich mit seinen Augen darum bitten, ihn zu töten, ich würde ihn töten. Das wäre heutzutage in Deutschland ein Verbrechen. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (22112005)
(Vorstehender Beitrag vom 05:57, 22. Nov. 2005 (CET) stammt von 84.148.91.200BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:07)
(Vorstehender Beitrag vom 06:03, 7. Dez. 2005 (CET) stammt von 84.148.83.87BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:07)Beantworten

"sondern weil sie mitfühlend waren", das ist das, was Klaus Dörner unter "tödlichem Mitleid" versteht. Nur weil ich kein Leid sehen kann, ist das noch lange kein Grund, den leidenden Menschen zu töten. Schließlich geht es hier um ihn (den leidenden Menschen) und nicht um mich. Außerdem sollte geschaut werden, warum die Person denn - falls sie das überhaupt will - sterben möchte. Müsste da nicht eher etwas an den Umständen verändert werden, als die ganze Geschichte durch Tötung zu lösen? Und wenn das Leiden so schlimm ist dann sollte vielleicht mal ein kompetenter Palliativmediziner auf den Plan gerufen werden. Natürlich kann man nicht alles Leid verhindern, doch kann man es lindern!
(Vorstehender Beitrag vom 20:20, 21. Feb. 2006 (CET) stammt von 217.252.220.124BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:07)

Filme, hier: "Ich klage an"

Hi Leute!

Wie sieht es eigentlich mit Filmen zu diesem Thema aus? Vor einigen Jahren konnte ich im Kino eine Sonderaufführung des Films Ich klage an [2] (D, 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner) sehen. Der Film wurde im Rahmen eines Themenabends zur "Euthanasie" gezeigt, an die Titel des anderen gezeigten Streifens kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich klage an ist wg. Indizierung NICHT auf Bildträgern erhältlich, auch wurde er nie im Fernsehen gesendet. Der Film zeigt einen vom Gewissenskonflikt gezeichneten Täter (Arzt); der Film ist deswegen indiziert, weil regimebedingt (1941) ein subtiles aber recht eindeutiges PRO-Sterbehilfe rüberkommt. Der beeindruckende Schluß regt den Zuschauer definitiv zum Nachdenken an und wird IMHO in seiner Bedeutung für die Diskussion pro/contra stark unterschätzt, unabhängig von der durch diesen Film möglicherweise propagierten Ideologie.

Hier nun meine Fragen an die Autoren dieses Artikels:

- Ist es sinnvoll, den Artikel um eine Sektion "Filme zum Thema" ergänzen?
- Wer kennt weitere Filme zum Thema?
- Ich wäre für die Aufnahme von Ich klage an in diese Sektion, wie seht Ihr das?

--84.166.224.30 16:17, 1. Jan 2006 (CET)

Anmerkung von Fenris:

- z.B. Film "Das Meer in mir"
- z.B. Film "Million Dollar Baby" <- realativ neu

Artikel ist nicht objektiv

siehe Literatur- und link-Liste --84.147.151.245 21:44, 19. Jan 2006 (CET)

Die Weblinks könnten möglicherweise eine Kategorisierung benötigen (nach dem Tenor der jeweiligen Texte). Im Moment stehen dort ein Haufen Links wie Kraut und Rüben. --Elwood j blues 01:13, 20. Jan 2006 (CET)
Das Problem ist unübersehbar, ich denke kein Einzelner von uns wird Zeit und Lust haben, die Listen daraufhin durchzuarbeiten und alle angegebene Literatur auch zu sichten. Schlage folgende Problemlösung vor:
  1. wir verschieben alle Literatur- und Weblink-Angaben auf diese Disk.-Seite
  2. Wieder eingestellt wird nur, was klar die Hinweise aus Wikipedia:Weblinks bzw. Wikipedia:Literatur erfüllt (und zwar durch ein hier begründetes Votum von jemandem, der die Quelle auch kennt).
  3. der Rest bleibt (falls jemand mehr Info sucht) hier auf der Disk.
Einverstanden ? Gruß --JHeuser 09:03, 22. Jan 2006 (CET)
Guter Vorschlag. Ich denke, wer einen Link für sinnvoll hält und ihn auf die Seite setzen möchte, sollte sich auch die Zeit nehmen, ihn richtig zu kategorisieren, bzw. einen Grund anzugeben, warum er "gut" ist. Wenn er das nicht tut, kann der Link auch nicht so wichtig sein. Also sollten wir es so machen, wie du vorgeschlagen hast. --Elwood j blues 08:52, 25. Jan 2006 (CET)

Einzelbeispiele

Einzelbeispiele gehören nicht in einen lexikalischen Artikel! deshalb gelöscht --84.147.151.245 21:44, 19. Jan 2006 (CET)

Warum nicht? Die Wikipedia unterscheidet sich ja gerade durch die vielen Querverweise von klassischen Lexika. Für den Leser könnte es, insbesondere bei einer Recherche zu den kontroversen Diskussionen über das Thema, hilfreich sein, Anhaltspunkte über bekannte Fälle zu haben. --Elwood j blues 01:12, 20. Jan 2006 (CET)
Ich stimme Benutzer Elwood j blues in diesem Punkt zu. Die ursprünglich in dem Artikel aufgelisteten "Einzelbeispiele" sind weltweit "durch die Medien gegangen" und haben teilweise die Rechtsprechung zum Thema "Sterbehilfe" bzw. "Euthanasie" in den fraglichen Ländern beeinflußt. Folglich haben sie auch einen wichtigen Einfluß auf die Einstellung vieler Menschen in der ganzen Welt zu diesem Thema gehabt. Dergleichen in einer Enzyklopädie widerzuspiegeln ist daher geboten und angemessen. Weder die Intimssphäre noch die Persönlichkeitsrechte der direkt oder indirekt betroffenden Personen werden durch einen solchen Eintrag in der Wikipedia verletzt, da die Aufzählung der fraglichen Fälle von Sterbehilfe nirgends in der Wikipedia einen "sensationsheischenden" oder obszönen Charakter hat. Weder der Text im gelöschten Abschnitt "Bekannte Fälle von Sterbehilfe" noch die darin eingelinkten Verweisartikel widersprechen den Regeln der Wikipedia, noch sind sie in irgend einer Weise ehrverletzend oder gar schamlos. Ich plädiere deshalb dafür, den betreffenden Abschnitt in den Wikipedia-Artikel wieder aufzunehmen. (Ich sehe hier völlig davon ab, daß der Benutzer, welcher diesen Artikel gelöscht hat, keine Begründung für seine Löschung angegeben hat: Zu behaupten, daß "Einzelbeispiele ... nicht in einen lexikalischen Artikel!" gehören, und diese Behauptung zu begründen, sind zweierlei verschiedene Dinge.) Falls also kein Benutzer Gründe für die Löschung oder gegen die Wiederaufnahme des Abschnitts "Bekannte Fälle von Sterbehilfe" auf dieser Diskussionsseite innnerhalb von 30 Tagen anführen sollte, dann werde ich den Abschnitt wieder in den Artikel einstellen. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (21012006)
Die 30 Tage sind nunmehr abgelaufen.

Niemand hat einen begründeten Einwand in diesem Wikipedia-Artikel oder der zugehörigen Diskussionsseite veröffentlicht. Deshalb habe ich die von einem Anonymus getätigte Löschung zurückgenommen. Die "Bekannten Fälle von Sterbehilfe" sind folglich im Artikel wieder lesbar. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (22022006)

Ich habe auch nichts gegen Fallbeispiele, die die einzelnen Formen der Sterbehilfe greifbar machen. Die gegenwärtige Zusammenstellung ist aber implizit ein Plädoyer gegen die besetehende Rechstpraxis. Ich finde da sollten zumindest auch in dieser Hinsicht neutralere Beispiele gefunden werden.--WerWil 22:59, 14. Apr 2006 (CEST)

"Rezept"

Okay, das letzte mal hatte ich meine Änderung nicht begründet, sorry.

Ich bin der Meinung, dass bei der Beihilfe zum Suizid kein Beispielrezept stehen muss. ("Sterbehilfe kann also in der Bereitstellung von 15 Gramm Natrium-Pentobarbital, in einem Glas Wasser gelöst, bestehen."). Der IP-Benutzer, der die Änderung rückgängig gemacht hat, schreibt, es sei eine allgemein anerkannte Tatsache. Das mag so schon stimmen. Wenn es aber allgemein bekannt ist, brauchen wir es nicht auch noch wiederholen. Ich halte das für unseriös. Zudem ist das keine Information, die an dieser Stelle einen echten Mehrwert liefert. --Elwood j blues 00:53, 20. Jan 2006 (CET)

Das sehe ich auch so; habe versucht, den Hinweis auf Barbiturate (wenn er denn überhauot nötig ist) etwas "enzyklopädischer" einzubauen (vgl. erster Satz des betreffenden Absatzes). --JHeuser 07:40, 20. Jan 2006 (CET)
Danke, JHeuser: Ich habe gar keinen Einwand gegen Deine diplomatische Lösung. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (21012006) PS: Übrigens, Elwood j blues, "Der IP-Benutzer, der die Änderung rückgängig gemacht hat, schreibt" (und schrieb niemals:) "es sei eine allgemein anerkannte Tatsache", sondern, um diesen Sachverhalt klarzustellen: "Ich antworte: Eine allgemein bekannte Tatsache." -- Und zwischen "anerkannt" und "bekannt" besteht sicherlich ein sprachlicher und inhaltlicher Unterschied, oder ?
Mit der jetzigen Lösung bin ich auch einverstanden, gut gemacht, JHeuser. P.S.: Hans, anerkannt war ein Tippfehler, wie du dir sicher hast denken können. --Elwood j blues 02:33, 22. Jan 2006 (CET)
Nehmt es mir nicht krumm, falls ich im Sprachgebrauch manchmal etwas pingelig bin. Aber die Wikipedia besteht nunmal hauptsächlich aus "Sprache". Und manchmal strebt selbst ein Harvard-Gelehrter dazu, etwas "be-kanntes" mit etwas "aner-kanntem" zu verwechseln. Ich verweise der Kürze halber auf den Artikel Folter, genauer: auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. Daselbst nämlich behauptet einer, "weil" etwas besteht (also bekannt ist), so muß oder sollte es folglich auch "geregelt" (also anerkannt) werden. Aber von der Tatsache der Folter auf die Notwendigkeit ihrer Regelbedürftigkeit zu schließen ist wahrlich ein langer Weg (zurück). Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (22012006)
Kein Thema - konntest du ja nicht riechen, dass ich den Unterschied durchaus kenne, mich aber nur vertippt habe. Dass die Wikipedia naturgemäß etwas sensibler hinsichtlich Sprache ist als z.B. die Umgangssprache ist auch klar :) --Elwood j blues 07:55, 23. Jan 2006 (CET)

Literatur und Links

Nach erneuten Einfügungen von Literatur und Weblink durch eine anonyme IP (ohne jegliche Begründung oder Bewertung) möchte ich das nochmal ansprechen:

  1. Literatur und Weblinks umfassen mittlerweile ein gutes Drittel des gesamten Artikels
  2. Beide Listen sind in dieser Form für Leser praktisch unbrauchbar (soll sich jemand 17 Bücher oder Aufsätze besorgen? Wenn ja, welche?)
  3. Sie widersprechen zudem klar den Empfehlungen von Wikipedia:Literatur und Wikipedia:Weblinks

Ich schlage vor

  • alle Literatur- und Weblink-Angaben auf diese Disk.-Seite verschieben
  • Wieder eingestellt wird nur, was klar die Hinweise aus Wikipedia:Weblinks bzw. Wikipedia:Literatur erfüllt (das sollte jemand, der die Quelle auch kennt, hier verifizieren)
  • der Rest bleibt hier auf der Disk., für den Fall das jemand weitere Info sucht

Es wäre nett, wenn diejenigen, die sich in den letzten Wochen um den Artikel gekümmert haben, den Vorschlag mal kurz kommentieren würden. Gruß --JHeuser 04:44, 25. Jan 2006 (CET)

*Dafür*. Das ist im Moment Kraut und Rüben und hat genau gar keinen Nutzen für den Leser. Beim Wiedereinstellen würde ich empfehlen, ggf. darauf zu achten, die weiterführenden Artikel irgendwie zu kategorisieren. Das mag Pro/Contra/Neutral sein, kann aber auch durch einen Hinweis geschehen, was den Leser erwartet, wie z.B. "eine historische Analyse der Sterbehilfe seit dem 19. Jahrhundert", oder so ähnlich. --Elwood j blues 01:47, 30. Jan 2006 (CET)
Finde ich auch, am besten fände ich einen kurzen Satz, was den Leser erwarten würde, wenn er sich die Literatur besorgt. In den nächsten Tagen würden wir dann einfach mal damit beginnen, denke ich. Gruß --JHeuser 07:02, 30. Jan 2006 (CET)

Was bedeutet PASSIV ?

Ich gebe zu bedenken, das die Formulierung der "passiven" Sterbehilfe eigentlich gar nicht in der Praxis möglich ist. Warum? Der unheilbar Kranke und vielleicht auch leidende Patient befindet sich ja meist schon in der Obhut eines Krankenhauses und ist dort an lebenserhaltendem medizinischem Gerät angeschlossen. Jedes Tun von Seiten der Ärzte und Pfleger, diesen Zustand zu verändern oder zu beenden, ist immer ein aktives Tun. Geräte müssen ausgeschaltet, Schläuche herausgezogen, oder Medikamente nicht mehr oder in einer Überdosis verabreicht werden. In jedem Fall erfordert dies eine aktive Tat eines oder mehrerer Menschen. Ergo, haben wir es immer mit einer Form der aktiven Sterbehilfe zu tun. Moralisch schwer davon betroffen sind vorallem die Ärzte, die diese Massnahmen (auf Wunsch) letzendlich anordnen, sowie die Krankenschwester, die es vielleicht am Bett des Patienten umsetzen muss. Eine grundsätzliche Diskussion über dieses Thema (vorallem in den Medien) finde ich begrüßenswert, um den o.a. Protagonisten eine Form der Handlungssicherheit zu geben. Der in den Niederlanden oder in Belgien praktizierte Versuch eine Sterbehilfe zu gewähren, ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

P.S. Die Diskussion über die Verwendung des Begriffes "Sterbehilfe" oder "Euthanasie" finde ich naiv bis dumm. Sicherlich wurde unter diesem Begriff viel Schreckliches während der Nazizeit verübt, aber diese Zeit ist lange vorbei. Wir sollten unsere Köpfe also mal langsam wieder frei machen. Die "Autobahnen" nutzen wir schließlich auch, obwohl sie Hitler hat bauen lassen. Oder ist hier dem Umstand der geschichtlichen Aufarbeitung genügend Rechnung getragen, dass wir sie heute aus Asphalt, und nicht mehr aus Beton bauen? K.K.-berlin


Der Vergleich mit den Autobahnen ist naiv. Ein Vergleich hat immer einen Vergleichspunkt. Welcher wäre das bei dir?
Es geht ja nicht darum, dass "Euthanasie" von den Nazis erfunden oder durchgeführt wurde, sondern darum, dass der Begriff unmittelbar Bezeichnung für die Verbrechen war. Wo ist da was bei den Autobahnen? (Nebenbei, haben die Nazis mit den Autobahnen nur Pläne der Vorgängerregierungen umgesetzt und heute werden AutoBahnen sehr oft auch aus Beton gebaut - ziemlich dummer Einwand (Scherz?) also auch von daher) Der Begriff Euthanasie ist in Deutschland in seinen Konnotationen durch die Geschichte so belastet, dass man dem Diskurs über dieses Thema einfach einen Gefallen tut, wenn man sie unter einem anderen Begriff führt. Eben weil man ja nicht jedesmal die Verbrechen der Nazis mit bedenken will. Aus dem gleichen Grund wird man in Deutschland, auch für eine endgültige Bereinigung eines Problems, tunlichst nicht nach einer Endlösung suchen, obwohl wir das historisch natürlich alles hinter uns gelassen haben.
Da nützt auch der Vergleich mit dem internationalen Sprachgebrauch nichts, denn die Konnotationen eines Begriffes sind eben nicht international. --WerWil 22:52, 14. Apr 2006 (CEST)

"Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung" -- Welcher Wiki-Artikel nicht ?

Da heißt es vor der Einleitung zum Artikel "Sterbehilfe" ganz hervorgehoben: >>> ´´Überarbeitungs-Link´´ Sterbehilfe beziehungsweise Euthanasie (von griechisch ἐύ „gut“ und ϑάνατος „Tod“) ist <<< "Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung." Aber das ist doch eine Binsenwahrheit. Jeder Wikipedia-Artikel bedarf regelmäßig einer "Überarbeitung", weil kein Artikel in einer Enzyklopädie jemals abgeschlossen sein kann. Selbst die sogenannten "exzellenten" Artikel bedürfen der Überarbeitung, weil das Wissen um Tatsachen und vor allem die Kenntnis von neuen Sachverhalten von Stunde zu Minute zu Sekunde zunehmen. Bedeutende Menschen sterben, ein Schiff sinkt, eine neue archäologische oder physikalische Entdeckung wird gemacht. Aber das ist ganz normal und geschieht manchmal im Takt einer Zeiteinheit. Ich verstehe diese Wikipedia manchmal überhaupt nicht. Warum ein so großes Gewese darum machen ? "Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung." Je nun, das weiß jeder Wikipedianer sowieso. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (04022006) PS: Das weiß aber auch jeder Nicht-Wikipedianer, also jeder Leser der Wikipedia, der selbst nichts zur Wiki beiträgt, denn das Gleiche gilt für die Britannica und den Brockhaus, welche dem Gesetz der Überarbeitung noch viel dringlicher unterliegen, welche aber nur vom Herausgeber (einer einzigen Person oder einer kleinen Gruppe von Personen) vollständig abhängig sind.

Ich teile deine Ansicht und habe den Baustein nach erneutem Lesen des Artikels und Verschiebung der Mehrzahl von Literaturstellen und Weblinks (s.u.) entfernt. Die Kritik bezog sich überwiegend oder ausschließlich auf die Vielzahl ungeprüfter Einstellungen dort. Ich wäre dir dankbar, wenn du auch weiterhin ein Auge auf den Artikel und insbesondere die "Literatur" und "Weblinks" haben würdest, um mit möglichst vielen Augen ungeeignetes "Spamming" zu verhindern. Gruß --JHeuser 19:27, 8. Feb 2006 (CET)

Weiterführende Literatur und Weblinks

Die ungeprüfte Vielzahl der Literaturhinweise und Weblinks war zurecht bereits vielfach Anlass für Kritik. Ich habe jetzt nach Diskussion (s.o.) Literatur und Weblinks aus dem Artikel hierhin verschoben, um eine weitergehende Information zu ermöglichen. Zwei (nicht von mir eingestellte) Literaturstellen sind mir bekannt und ich halte sie für nennenswert, deshalb belassen. Zwei Links (Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung von 2004 und Übersicht zur Rechtsprechung bei Betreuerlexikon.de) habe ich überprüft und halte sie für unstrittig und ebenfalls nützlich, deshalb auch im Artikel belassen.

Bitte bei Neueinstellungen vorher Wikipedia:Literatur bzw. Wikipedia:Weblinks lesen und Einstellung nachvollziehbar begründen. Danke --JHeuser 19:20, 8. Feb 2006 (CET)

Literatur

  • Ernst Ankermann: Sterben zulassen - Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz, Ernst Reinhardt Verlag, München Basel 2004, ISBN 3-497-01693-4
  • Nicola Bardola: Schlemm. ISBN 3927743798 . A 1 VERLAGSGesells. 2005. Ein Roman, der sich mit Selbsttötung der Eltern des Autors befasst. Das Titelwort ist ein Begriff aus der Kartenspielerwelt. 206 Seiten. -eingefügt 18.2.06-
  • Udo Benzenhöfer: Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, Verlag C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-4218-6
  • Bioskop-AutorInnenkollektiv: "Sterbehilfe". Die neue Zivilkultur des Tötens?, Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 2002, ISBN 3-935964-02-1
  • Chris G. Docker, DGHS (Hrsg): Selbsterlösung durch Medikamente, Gelka-Verlag, Augsburg 1993
  • Klaus Dörner: Tödliches Mitleid. Zur sozialen Frage der Unerträglichkeit des Lebens. Paranus Verlag, Neumünster 2002
  • Ludger Fittkau: Autonomie und Fremdtötung. Sterbehilfe als Sozialtechnologie, Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 2006, ISBN 3-938304-18-9
  • Hans Grewel: Lizenz zum Töten. Der Preis des technischen Fortschritts in der Medizin, Klett-Cotta, Stuttgart 2002, ISBN 3-6089-4039-1
  • Julius Hackethal: Humanes Sterben. Mitleidstötung als Patientenrecht und Arztpflicht, Herbig, München 1988, ISBN 3-7766-1555-9
  • P.G. Winfried Hochgrebe (Hrsg.): Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland? Eine Analyse der aktuellen Diskussion, BoD, Norderstedt, 2005, ISBN 3-8334-0598-8
  • Franz J. Illhardt u.a. (Hrsg): Sterbehilfe: Handeln oder Unterlassen?, Schattauer, Stuttgart 1998, ISBN 3-7945-1839-X
  • Walter Jens, Hans Küng: Menschenwürdig sterben - Ein Plädoyer für Selbstverantwortung, mit Beiträgen von Dietrich Niethammer und Albin Eser, 2. A., Piper, München Zürich 1995, ISBN 3-492-03791-7
  • Volker Lipp: Patientenautonomie und Lebensschutz - Zur Diskussion um eine gesetzliche Regelung der "Sterbehilfe", Universitätsverlag Göttingen, Göttingen 2005, ISBN 3-930457-74-1, (Volltext, PDF)
  • Herbert Maisch: Patiententötungen. Dem Sterben nachgeholfen, Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40254-8
  • Klaus Petersen: In Wuerde sterben? Nachdenken ueber den Tod. Books on Demand, Norderstedt 2005. ISBN 3-8334-3165-2
  • Eberhard Schockenhoff: Sterbehilfe und Menschenwürde. Begleitung zu einem "eigenen Tod", Pustet, Regensburg 1991, ISBN 3-7917-1297-7
  • Ludwig Siep / Michael Quante: Ist die aktive Herbeiführung des Todes im Bereich des medizinischen Handelns philosophisch zu rechtfertigen? In: Adrian Holderegger (Hrsg.): Das medizinisch assistierte Sterben. Zur Sterbehilfe aus medizinischer, ethischer, juristischer und theologischer Sicht. Freiburg, 1999
  • Peter Singer: Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik, Fischer, Erlangen 1998, ISBN 3-89131-120
  • Robert Spaemann / Thomas Fuchs: Töten oder sterben lassen? Worum es in der Euthanasiedebatte geht Herder, Freiburg, Basel, Wien, 1997
  • Robert Spaemann: Grenzen. Zur ethischen Dimension des Handelns Klett-Cotta, Stuttgart, 2001
  • Robert Spaemann: Sind alle Menschen Personen? In: Menschenleben – Menschenwürde. Interdisziplinäres Symposium zur Bioethik Lit Verlag, Münster, Hamburg, London, 2003
  • Wolf Wolfensberger: Der neue Genozid an den Benachteiligten, Alten und Behinderten. Gütersloh
  • Gabriele Wolfslast, Christoph Conrads (Hrsg): Textsammlung Sterbehilfe, Springer, Berlin, 2001, ISBN 3-540-67835-2
  • Aufklärung und Kritik, 13. Jahrgang, Sonderheft Nr. 11, Schwerpunkt: Selbstbestimmtes Sterben, Nürnberg 2006

Weblinks

Ausland

Und wie sieht's im Ausland mit Sterbehilfe aus?!

Was ich zur Sterbehilfe, bzw. dort ja überwiegend Euthanasie genannt, gefunden habe ist sehr unterschiedlich vor allem in der Qualität. Offensichtlich gibt es in den meisten Ländern, wie ja auch in Deutschland keine explizite gestzliche Regelung. Prominent sind sicher die Regelungen in den Niederlanden zur aktiven SH und in Australien und derSchweiz zur Beihilfe zur Selbsttötung. Ich bin aber juristisch nicht beschlagen genug um dazu hier etwas fundiertes ausführen zu können.--WerWil 22:30, 14. Apr 2006 (CEST)

Ein Antrag auf Löschung ("Hermy Eckert", "Ingrid Frank", "Peter Klunk")

Ich beantrage, daß die Abschnitte "Hermy Eckert", "Ingrid Frank" und "Peter Klunk" aus dem Wikipedia-Artikel zum Thema Sterbehilfe entfernt werden. Begründung für diesen Antrag: Keine dieser "Personen" (keiner der Namen einer dieser Personen) läßt sich im Internet verifizieren. (Es mag sich um tatsächliche Fälle handeln, aber sie haben keine Referenz im Internet, noch in irgend einem gedruckten Werk. -- Und dies unterscheidet diese Fälle von denen der anerkannten Fälle: Ramón Sampedro, Terri Schiavo, Vincent Humbert.) Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (06052006) PS: Falls jemand Referenzen zu den in Frage stehenden Fällen beitragen kann, so wäre ich dankbar dafür. Falls niemand die beanstandeten Abschnitte innerhalb von 30 Tagen mit guten Gründen rechtfertigt oder andernfalls löscht, so werde ich diese Abschnitte löschen (also am 05.06.2006)
(Vorstehender Beitrag vom 02:43, 6. Mai 2006 (CEST) stammt von 84.148.108.240BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:15)

Anmerkung von Fenris: Hallo "Hermy Eckert" habe ich zusammen in einem Buch mit Dr. Julius Hacketal verifizieren können.
(Vorstehender Beitrag vom 06:04, 16. Mai 2006 (CEST) stammt von 84.133.222.57BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:15)
Bitte machen Sie Ihre Ergebnisse 1) entweder im Internet durch einen Link auf die Quelle; oder 2) in der gedruckten Literatur durch die Angabe einer gültigen ISBN kenntlich. Eine Verifikation besteht darin, daß jeder Leser in der Lage ist, den Inhalt einer Behauptung selbst nachzuprüfen. Ich würde gerne den Inhalt Ihrer Behauptung "habe ich zusammen in einem Buch mit Dr. Julius Hacketal verifizieren können." nachprüfen. (Sie können mir Ihre Ergebnisse natürlich auch privat an meine folgende E-Mail-Adresse schicken.) Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (19052006)
(Vorstehender Beitrag vom 02:21, 19. Mai 2006 (CEST) stammt von 84.148.119.242BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:15)
Die genannten Einträge zu "Hermy Eckert", "Ingrid Frank", "Peter Klunk" habe ich aus den oben genannten Gründen soeben aus dem Artikel "Sterbehilfe" gelöscht. Bevor jemand diese Einträge wieder in den Artikel einstellt, sollte er oder sie dies auf dieser Diskussionsseite begründen. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (05062006)
(Vorstehender Beitrag vom 20:46, 5. Jun. 2006 (CEST) stammt von 84.148.97.149BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:15)

Wortwahl ist oft nicht NPOV

Ich halte die Wortwahl, wie sie insbesondere bei den Einzelbeispielen gebraucht wird, für unpassend. Da stehen Dinge wie gezielt zu Tode zu pflegen und es wird ständig der Euphemismus Selbsterlösung (bzw. das entsprechende Verb) gebraucht. Wollte das nur zur Diskussion stellen, bevor ich es eigenmächtig ändere, weil es sich um ein so kontroverses Thema handelt. --Lycidas 19:49, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Sterbehilfe#Christlicher Standpunkt zur Sterbehilfe ... alles andere als Vorbildcharakter

Hmm, wenn ich mich nicht irre, dann hätte Jesus (Christus) seinen vorzeitigen Tod ganz spielend vermeiden können, so dass für mich in der Geschichte ein Beigeschmack von „jung sterben wollen“ vorhanden ist. Außerdem hat jemand der mit etwas über dreißig unnötig „das Zeitliche segnet“ alles andere als Vorbildcharakter für Menschen, die den allmählichen „Tod“ beim alt werden durchleben (müssen). -- ParaDox 12:18, 24. Jul 2006 (CEST)

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsmedizin und Medizinrecht?

Ich frage ganz naiv, weil ich diese Begriffe gerade am Grund dieses Artikels gefunden habe. Ich dachte bisher, daß Recht etwas mit Gesetzen, deren Auslegung und Anwendung zu tun hat. Es ist mir völlig unbekannt, daß es eine Rechtsmedizin (eine Medizin, welche für die juristischen Wissenschaften verschrieben wird) oder ein Medizinrecht (ein Recht, welches für die medizinischen Wissenschaften allein seine Anwendung findet) in Deutschland oder in der deutschen Sprache gibt. Ich dachte bisher immer, eine Rechtsnorm wird für alle Fälle des Alltags verfaßt und in Sprache gegossen. Gibt es denn eine Rechtsphysik oder ein Physikrecht? Ich frage das in aller Naivität, die mir zu Gebote steht. Ich kenne nur die Gesetze und die Rechtsprechung, welche manchmal in einer Auslegung der Gesetze besteht. Aber niemals habe ich etwas gelesen wie ein Gesetz, welches für eine bestimmte Berufsgruppe, etwa der Mediziner oder der Philosophen, erfunden wurde. Der schiere Begriff des Gesetzes besagt: Es gilt für alle Menschen. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (05082006) PS: Ich frage ganz naiv...


Hallo; Rechtsmedizin ist ein medizinisches Fachgebiet, Medizinrecht wiederum ein Teil des Rechtes, das sich mit Fragen der Arztbehandlung befasst. Die beiden Begriffe gehören also zu verschiedenen Disziplinen

HDeinert2002 17:18, 5. Aug 2006 (CEST)


Verwechselst Du hier vielleicht die Gerichtsmedizin mit der angeblichen "Rechtsmedizin"? Leitest Du eventuell vom Völkerrecht oder Menschenrecht die Wortkonstruktion "Medizinrecht " ab? In welchem Gesetzbuch sind denn diese Rechte für die "Rechtsmedizin" und das "Medizinrecht" niedergelegt? Im bürgerlichen oder im Strafgesetzbuch? Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (13082006)

Verbände / Vereine

Exit (Schweiz) und Dignitas (Schweiz) sind Vereine; diese unterscheiden sich jur. von Verbänden. Darum die Ergänzung. Crazy-Chemist 10:52, 8. Aug 2006 (CEST)

Erweiterung des Artikels

Da ich mich gerade juristisch mit dem Thema herumgeschlagen habe, konnte ich den Artikel ausbauen. Evt. will ihn ja ein Admin einstellen. 141.2.154.108 14:16, 7. Sep 2006 (CEST)

Ich habe die Version jetzt einfach mal übernommen, damit ein Textvergleich möglich ist, ich bitte andere, ebenfalls drüberzusehen. --Seewolf 14:39, 7. Sep 2006 (CEST)

Der ganze folgende Text, inkl. Unterabschnitte,
stammt vom 14:16, 7. Sep 2006, von Benutzer:141.2.154.108

Hier der Artikelvorschlag: Sterbehilfe beziehungsweise Euthanasie (von griechisch ἐύ „gut” und ϑάνατος „Tod”) ist

  • ein Oberbegriff für kontrovers diskutierte Handeln oder Unterlassen, das das Sterben beschleunigt. Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich nicht nur auf unheilbar Kranke, beispielsweise Patienten mit Krebs-Erkrankungen, sondern auch auf Menschen mit schweren Behinderungen, beispielsweise anenzephale, Neugeborene, Menschen im Wachkoma, Patienten mit Alzheimerscher Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder Patienten im Locked-in-Syndrom. Dieser Artikel beschäftigt sich mit diesem weiten Begriff der Sterbehilfe.
  • historisch gesehen ein Missbrauch des Begriffs „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus (vgl. Aktion T4).

Sterbehilfe bedeutet im heutigen Sprachgebrauch, den Tod eines Menschen durch fachkundige Behandlungen herbeizuführen oder zu erleichtern oder nicht hinauszuzögern oder aufzuhalten.

Arten der Sterbehilfe

Zu unterscheiden ist die Sterbehilfe von

  • der in Deutschland straflosen Beihilfe zum Suizid (anders in den Niederlanden; dort ist der assistierte Suizid aktive Sterbehilfe),
  • dem in Deutschland straflosen Ausschalten von Geräten (wie Beatmungsgeräte) oder das Unterlassen von Reanimationsversuchen nachdem der Hirntod bereits eingetreten ist,
  • der in Deutschland straflosen Hilfe im Sterben: Verabreichen von Medikamenten, die schmerzstillend sind und das Lreben nicht verkürzen während des Sterbeprozesses.

Man unterscheidet bei der Sterbehilfe zumeist

  • Aktive Sterbehilfe („Tötung auf Verlangen”, Schweiz: aktive direkte Sterbehilfe, Niederlande: Euthanasie)
  • Passive Sterbehilfe („Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei Schwerkranken“),
  • Indirekte Sterbehilfe (Schweiz: indirekte aktive Sterbehilfe, Niederlande: Double-effect) und

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe ist die Durchführung von lebensverkürzenden Maßnahmen auf Grund des tatächlichen oder mutmaßlichen Wunsches dieser Person.

Gabe von direkt tödlichen Medikamenten

Aktive Sterbehilfe erfolgt oft durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektion oder eine Kombination davon.

Ist der tatsächliche Wille nicht zu ermitteln, kann ein Patiententestament hierfür einen Anhaltspunkt geben. Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung des Betroffenen wird allgemein nicht als aktive Sterbehilfe, sondern als Totschlag oder Mord aufgefasst.

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland (§ 216 des Strafgesetzbuches), in Österreich (§ 75, 77, 78 des österr. Strafgesetzbuches) und der Schweiz (Art. 111, 113, 114 des schweizer Strafgesetzbuches) verboten. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe ebenfalls verboten (Art. 293 des Strafgesetzbuches), allerdings nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wurde und dem Leichenbeschauer Meldung erstattet wurde.


Das mit der Schweiz stimmt so nicht mehr. Dort ist die aktive Sterbehilfe mitlerweile verboten. Bitte korregieren!!!

Gabe von schmerzsillenden aber lebensverkürzenden Medikamenten

Dies ist der Fall der indirekten Sterbehilfe --> s.u.

Passive Sterbehilfe (= bewusstes Sterbenlassen)

Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei Schwerkranken oder Unfallopfern. Ausreichend ist schon, dass durch die Maßnahme das Leben kurz verlängert worden wäre.

Unter die passive Sterbehilfe fallen beispielsweise folgende Maßnahmen:

Im Einzelfall wird auch das Einstellen von lebenserhaltenden Maßnahmen hierunter gefasst.

Diese Form der Sterbehilfe ist strafgesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, ist aber ggf. als Tötung durch Unterlassen strafbar. Hierbei ist zu unterscheiden:

  • Ein einvernehmlicher Verzicht auf weitere Maßnahmen wird nicht bestraft wenn sie auf Verlangen eines einwilligungsfähigen Patienten erfolgt. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten gelten Patientenverfügungen als wichtige Informationsquelle für den dann Ausschlag gebenden „mutmaßlichen Willen“ des Patienten. In Deutschland wird diese Fallgruppe strafrechtlich nicht von § 216 StGB sondern von §§ 212, 13 StGB erfasst. Die Einwilligung führt - obwohl die Patienten über ihr Leben nicht verfügen dürfen - zu einer Rechtfertigung des Arztes, da dieser die Ablehnung einer weiteren Behandlung durch den Patienten angesichts des bevorstehenden Todes im Sinne der Menschenwürde (Art. 1 GG) respektieren muss.
  • Äußerst problematisch ist der einseitige Verzicht auf weitere Maßnahmen (sowohl Nichtaufnahme als auch Nichtfortführung) durch den Arzt. Dieser wird aber in der Praxis recht häufig auftreten. Der Abbruch ist einseitig, wenn ihn der Patient ablehnt oder sich dazu nicht geäßert hat und dies auch nicht mehr kann. Hier sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
    • Die erste typische Situation ist ein Unfallopfer, das sich nicht mehr äußern kann aber große Schmerzen hat. Hier darf der Arzt die Schmerzen auch mit Medikamenten lindern, die lebensverkürzend sind, wenn andere Medikamente nicht stark genug wirken. In Deutschland wird auch diese Fallgruppe wie der einvernehmliche Verzicht strafrechtlich nicht von § 216 StGB sondern von §§ 212, 13 StGB erfasst. Die Einwilligung führt - obwohl die Patienten über ihr Leben nicht verfügen dürfen - zu einer Rechtfertigung des Arztes, da dieser die Ablehnung einer weiteren Behandlung durch den Patienten angesichts des bevorstehenden Todes im Sinne der Menschenwürde (Art. 1 GG) respektieren muss.
    • Eine andere typische Situation ist der einige Jahre im Koma liegende Patient, bei dem die Chance auf ein Wiedererwachen medizinisch gegen Null tendiert. Ein Schmerzlinderungsinteresse besteht hier nicht, der Abbruch der Behandlung kann aber iom Einzelfall unzumutbar werden. Die juristische Diskussion bezieht sich hier auf ethische Kategorien: So wird vorgetragen, Aufgabe des Arztes sei die Erhaltung und Sicherung der menschlichen Selbstverwirklichungsfähigkeit. Da wo keine Kommunikation mehr möglich sei und es am Bewußtsein fehle, ende die ärztliche Garantenpflicht für das Leben des Patienten. Andere nennen Stichworte wie "Schicksalhaftigkeit", Sinnlosigkeit weiterer Behandlung" oder die "Natürlichkeit des Todes". Letztlich muss aber auch hier die Menschenwürde (Art. 1 GG für Deutschland) in den Blick genommen werden, die neben dem Recht auf ein würdevolles Leben auch das Recht auf einen würdigen Tod beinhaltet. Der deutsche Bundesgerichtshof fordert in diesen Fällen, bei denen Eilentscheidungen durch den Arzt nicht geboten sind, die Einholung der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts als notwendig an.

Indirekte Sterbehilfe (Gabe von schmerzstillenden, aber lebensverkürzenden Medikamenten)

Indirekte Sterbehilfe ist der Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphium im Endstadium der Krebserkrankungen. Dieser Fall ist in der Strafrechtswissenschaft in Deutschland höchst kontrovers diskutiert worden. Im Ergebnis sind sich alle Meinungen einig, dass der Arzt hier straffrei bleiben muss. Eine Mindermeinung will die Tötungsrelevanz eines auf Schmerzmilderung zielenden Verhaltens bereits im Tatbestand verneinen. Die überwiegende Ansicht sieht den Arzt gerechtfertigt durch eine Mischung von Notstand und rechtfertigender Pflichtenkollission. Dadurch wird ausgeschlossen, dass der Arzt "Exzesse" vollführen kann, sich also sich außerhalb der notwendigen Sorgfalt und damit des erlaubten Risikos bewegt. Nach Ansicht des höchsten deutschen Strafgerichts Bundesgerichtshof kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung (§ 223 bis § 233 Strafgesetzbuch) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) bestraft werden (vgl. Palliativmedizin).

Auch die terminale Sedierung kann unter Umständen als indirekte Sterbehilfe angesehen werden.

Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid)

Selbsttötung mit Hilfe einer Person (oft eines Arztes), die Medikamente (beispielsweise eine Überdosis eines Barbiturates) oder andere Hilfsmittel zum Suizid bereit stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die häufig verwandten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden. In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, sofern kein egoistisches Motiv vorliegt (Art. 115 des schweizer Strafgesetzbuches), ist aber gemäß den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) nicht „Teil der ärztlichen Tätigkeit“. In den Niederlanden ist die vorsätzliche Hilfe zur Selbsttötung verboten (Art. 294 des Strafgesetzbuches), allerdings nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wurde und dem Leichenbeschauer Meldung erstattet wurde.

Bekannte Fälle von Sterbehilfe

  • Ramón Sampedro: Der Spanier war 30 Jahre lang mit einem hohen Querschnitt vom Hals abwärts gelähmt. Seine Geschichte wurde in dem Film Das Meer in mir verfilmt. Dem Spanier wurde auf seinen Wunsch hin von Freunden ein Glas Wasser mit Zyankali so in die Nähe seines Mundes gestellt, dass er selbst mit einem Strohhalm daraus trinken konnte und daraufhin 1998 starb.
  • Terri Schiavo: Eine US-Amerikanerin aus Saint Petersburg (Florida), die bei einem Zusammenbruch eine durch Sauerstoffmangel ausgelöste schwere Gehirnschädigung erlitten hatte und sich in der Folge von 1990 bis zu ihrem Tod 15 Jahre lang im Wachkoma befand. Terris Ehemann klagte schließlich die Einstellung der künstlichen Ernährung und damit 2005 den Tod seiner Ehefrau vor einem US-amerikanischen Gericht ein.
  • Vincent Humbert: Ein Franzose, der gelähmt und blind war. Er bat um Sterbehilfe. Diese wurde ihm von offizieller französischer Seite nicht gewährt. Seine Mutter spritzte ihm daraufhin Natriumpentobarbital. Er fiel in ein Koma und von den Ärzten wurden die lebenserhaltenden Maschinen daraufhin abgeschaltet. Sein Fall führte in Frankreich zu einer Änderung der Gesetzeslage.

Von diesen Tötungen können unterschieden werden die einzelnen oder teilweise in Serie durchgeführten Tötungen von Patienten durch professionelle Pflegekräfte, die sich im anschließenden Strafverfahren auf „mutmaßliche Sterbehilfe“ als Entschuldigungsgrund berufen. Dabei handelte es sich nicht um eine länger bestehende vertrauensvolle Beziehung zwischen zwei Personen - zum Teil konnten, im juristischen Sinne, niedere Beweggründe als Motiv der Handlungen vermutet oder sogar bewiesen werden.

Probleme der Sterbehilfe

Die Abgrenzung der aktiven zur passiven Sterbehilfe oder auch der indirekten Sterbehilfe ist im Einzelfall äußerst schwierig. Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen

Die stärksten Konflikte existieren bei der aktiven Sterbehilfe und hier besonders in der unterschiedlichen Gewichtung des Willens eines schwer leidenden Menschen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jedes diskutierte Beispiel einer aktiven Sterbehilfe auch hierunter fällt. So ist das Vorbereiten einer Suizidsituation, die der Patient eigenständig nutzt, in Deutschland eine straflose Beihilfe zum Suizid. (Beispiel: Ein Patient schluckt selbst ein nicht verschreibungspflichtiges Gift, das ihm jemand auf Verlangen besorgt hat.

Befürworter der aktiven Sterbehilfe betonen, dass der Wille des Patienten in allen Fällen die Zulässigkeit einer medizinischen Maßnahme definiert, dass aber ausgerechnet in der Frage, wie und wann zu sterben, diese Entscheidungshoheit genommen würde. Mit Blick auf bestimmte Erkrankungen wird auch die als unmenschlich und sinnlos empfundene Sterbephase hervorgehoben, der die Erkrankten dann hilflos ausgeliefert seien. Als Argument wird hier oft angeführt, dass Menschen etwas verwehrt wird, was jedem leidenden Hund selbstverständlich zukomme. Gegner der aktiven Sterbehilfe betonen dagegen, dass es eine Pflicht zur Leidensminderung nur als Teil der Pflicht zur Lebenserhaltung gibt, jedoch kein Recht auf Tötung, der dann eine Pflicht zur Tötung eines Anderen entsprechen müsste. Außerdem sei die existentielle Bedrohung gerade geeignet, eine rationale Entscheidung unmöglich zu machen. Die Erkenntnisse über die Psychologie Sterbender zeigten eine fast regelmäßig auftretende Depressionsphase, welche den geäußerten Sterbewunsch zum Teil als Ausdruck einer vorübergehenden Störung erscheinen ließen. Gegen die Extrembeispiele hoffnungslos schwer Leidender wird vor allem auf die Erfahrungen der Palliativmedizin und der Hospizbewegung verwiesen, die zeigten, dass auch schwerstleidende Menschen ihr Leben nicht vorzeitig beenden wollten, solange ihre Leiden gelindert würden und sie menschliche Zuwendung und Geborgenheit erfahren könnten. Daneben werden auch verschiedene Dammbruchargumente beispielsweise in Bezug auf den Lebensschutz und das ärzliche Selbstverständnis vorgebracht. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass durch eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein gesellschaftlicher Druck auf schwerkranke und sterbende Menschen entstehen würde, um ihren eigen Tod zu bitten. Ökonomische Zwänge im Gesundheitsbereich und schwindende familiäre und soziale Bindungen könnten diesen Druck zusätzlich verstärken.

Christlicher Standpunkt zur Sterbehilfe

Stellvertretend für die katholischen Christen hat die holländische Katholische Bischofskonferenz mit ihrer „Pastoralen Handreichung” gegen Sterbehilfe protestiert, in der sie festschreibt:

„Das Ersuchen um aktive Sterbehilfe ist der Versuch, den letzten Gang des Lebens vollständig in die eigene Hand zu nehmen. Dies ist nicht vereinbar mit der Übergabe seiner selbst in die liebende Hand GOTTES, wie sie sich in den kirchlichen Sakramenten ausdrückt ...
Euthanasie ist keine Lösung für das Leiden, sondern eine Auslöschung des leidenden Menschen.”

Von christlicher Seite wird oft die Metapher des Geschenkes verwendet: das Leben als Geschenk aus der Hand Gottes. Damit soll motiviert werden, dass Leben jedenfalls nur durch den göttlich gelenkten Lauf der Dinge enden dürfe. - Diese Metapher leistet allerdings nicht unbedingt, das von Christen Gewünschte: Ein Geschenk geht durch die Annahme in das Eigentum des Beschenkten über, womit er die volle Verfügungsgewalt darüber bekommt - einzig könnte es noch um eine Kränkung des Schenkenden gehen, der ein einst angenommenes Geschenk irgendwann zurückgewiesen sieht - in diesem Fall durch Suizid, Tötung auf Verlangen oder Euthanasie. - Ebenso ist hier auch die Sorgfaltspflicht der Eltern für ihre Kinder zu erwägen, die zu entscheiden haben, ob ihr Kind ein Geschenk annehmen darf. - Offenbar eine recht heikle Metapher, die christlichen Absichten kaum dienlich sein wird.

Auch die Heiligkeit des Lebens wird ins Feld geführt. Ob aber die Mehrzahl der Christen auch die Heiligkeit des Lebens angesichts eines angreifenden Mörders, eines feindlichen Soldaten, eines Mastschweines oder mit Antibiotika vernichteter Mikroben aufrecht erhalten wollen, ist zumindest zweifelhaft. Heiligkeit des Lebens gilt also nicht absolut - und über die genaue Abgrenzung ist in philosophischem Diskurs zu reflektieren.

Deutsche Geschichte der Sterbehilfe nach dem Zweiten Weltkrieg

Die deutsche Geschichte der freiwilligen Sterbehilfe (im Englischen: voluntary euthanasia) für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg begann gewissermaßen am 7. November 1980, und zwar mit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Vorausgegangen war dieser Gesellschaft eine bereits von 1976-1980 in Nürnberg existierende „Initiative für Humanes Sterben auf Wunsch von Sterbenden“. Diese war federführend vom Bund für Geistesfreiheit, von der Humanistischen Union und sogar von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) geleitet. Eine Wende trat ein, als der damalige Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg im März 1979 zum Landesvorsitzenden in Bayern dieser Vereinigung gewählt wurde. Im Jahr 1978 machte die damalige deutsche Bundesregierung an die Kirchen eine Anfrage, ob man nach britischen Vorbild Sterbehospize einrichten solle. Die christlichen Kirchen lehnten diese daraufhin kategorisch ab. Daraufhin drängte Atrott nun auf die Gründung einer von den genannten Organisationen unabhängigen Sterbehilfegesellschaft, deren Präsident er wurde. In Abgrenzung zu Formen der Euthanasie vor dem zweiten Weltkrieg in Deutschland stand nur das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Vordergrund. Deshalb wurde der Begriff der Euthanasie - im Unterschied zum angelsächsischen Raum - durch den Begriff „Sterbehilfe” ersetzt, um so einen begrifflichen Unterschied zwischen einem selbst- und fremdbestimmten Tod zu setzen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vertrat dagegen eine abgestufte Form der Sterbehilfe (Sterbebegleitung, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe) und setzte sich nur in solchen Fällen für aktive Sterbehilfe ein, in denen mit anderen Formen der Sterbehilfe keine Hilfe zu leisten war und dass auch nur unter der Voraussetzung, dass der Sterbende dies tatsächlich will. Um dies sicher zu stellen, war die Methode verbreitet, den Sterbewilligen aufgelöstes Zyankali durch einen Strohhalm trinken zu lassen und so seinen Willen zu Sterben sicher zu stellen. Die auf diese Weise verwirklichten Sterbehilfefälle der Hermy Eckert und Ingrid Frank, die in anderen Ländern Nachahmung fanden, brachten Atrott, Julius Hackethal und der DGHS ein lautes Echo in der Presse ein.

Da durch die moderne Entwicklung von medizinischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung ein Leben in vielen Fällen immer noch ein wenig verlängert werden kann, auch wenn es nur ein Vegetieren oder gar Abquälen wäre, ist das Thema der passiven Sterbehilfe immer weiter in die aktuelle Diskussion gekommen. Unvermeidlich ist auch das verwandte Thema der aktiven Sterbehilfe nicht auszublenden. Verschiedene Moral- und Rechts-Philosophen haben, diesem Bedarf entsprechend, das Thema in den letzten Jahrzehnten auch bearbeitet. Das geschieht meist eher in akademischen Zirkeln; wenn diese Diskussion in die (deutsche) Öffentlichkeit gerät, kann das zu dramatischen Ereignissen führen: Eine große Debatte wurde zum Beispiel 1989 entfacht, als an der Universität Duisburg ein Proseminar über die 'Praktische Ethik' von Peter Singer veranstaltet werden sollte. Hier zeigte sich, dass dieses Thema, das im Ausland mit einiger Sachlichkeit behandelt wurde und wird, in Deutschland noch immer von der nationalsozialistischen Vergangenheit so überschattet ist, dass vielen eine Betrachtung, die erst verstehen und erst dann kritisieren will, ausgesprochen schwer fällt. - Später gab es auch einen Aufschrei in den deutschen Medien, als Peter Singer mit Helga Kuhse ein Buch veröffentlichte mit dem Titel 'Muß dieses Kind am Leben bleiben?'. Dieses Buch diskutiert offen die Frage, ob es nicht einige Fälle schwerstbehinderter Neugeborener gäbe, die unter ganz bestimmten Bedingungen mit Zustimmung der Eltern und der zuständigen Ärzte auch aktiv getötet werden dürften, um ihr Leid zu begrenzen. Hier wurde schon die Fragestellung als solche von Behindertenverbänden (irrtümlich) als Angriff auf ihr Leben deklariert und - wo Proteste nicht reichten auch gewaltsam - unterbunden. Es war diesen militanten Behindertenverbänden durch Einschüchterung sogar möglich, die Besetzung von akademischen Stellen, z.B. an der Universität Hamburg, zu beeinflussen. - In den letzten zehn Jahren ist dieses Thema nicht mehr in der öffentlichen Diskussion an prominenter Stelle aufgetaucht. Aber die offenen Fragen, die sich aus der Entwicklung der modernen Medizin ergeben und die diese Diskussion motivieren, bestehen weiterhin und verlangen nach einer ethischen und rechtlichen Antwort. - Im europäischen und angelsächsischen Ausland ist die Ausgangslage für diese Diskussion unbelasteter - dort findet sie weiterhin statt.

Begründung der Löschung

Im Kontext des christlichen Glaubens meint die Rede vom Leben als Geschenk Gottes eben nicht ein Geschenk, über das der Mensch frei verfügen kann. Es ist eher eine Leihgabe Gottes, ein Geschenk, das zu entfalten und realisieren der Mensch die Aufgabe hat. Deshalb ist es klar, dass der Mensch dieses Geschenk nicht aus eigenem Gutdünken wegwwerfen darf. Gott ist der Schöpfer und der Erhalter des Lebens, jeder Eingriff des Menschen hierin ist eine Anmassung, die den Schöpfer missachtet. Das muss man nicht glauben, aber es ist unfair, die Methapher "Geschenk" hier fälschlicherweise als unsinnig darzustellen. Man muss sie eben so interpretieren, wie das der christliche Glaube insgesamt tut.

Den christlichen Begriff der "Heiligkeit des Lebens" auf Mastschweine oder Amöben zu übertragen um ihn dann ad absurdum zu führen, ist ebenfalls unseriös. Das Christentum hat diesen Begriff niemals auf das Leben schlechthin bezogen, sondern immer nur auf das menschliche Leben.

--Asterix57 20:21, 14. Sep 2006 (CEST)

Jou. --Walter Falter 21:06, 14. Sep 2006 (CEST)

"oder nicht hinauszuzögern oder aufzuhalten." (erl.)

Bitte um Korrektur: In der Einleitung zu diesem Artikel bitte die Wörter "oder aufzuhalten" löschen, welche ich selbst geschrieben und eingereicht habe. Natürlich kann niemand den Tod aufhalten, der Tod läßt sich höchstens hinauszögern. Bitte die beiden Wörter "oder aufzuhalten" aus der Einleitung löschen. Danke. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (01102006)

Erledigt. -- Sypholux Bar 14:57, 1. Okt 2006 (CEST)

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 00:38, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Link entfernt, das PDF war auch jetzt nicht zu öffnen. JHeuser 07:46, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 00:39, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Link entfernt, war auch jetzt 404. JHeuser 07:46, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Piergiorgio Welby -- Einer, der um Sterbehilfe bat

Bekannte Fälle von Sterbehilfe: Piergiorgio Welby (* 26. Dezember 1945 in Rom; † 20. Dezember 2006 ebd.) war ein Italiener, seit seinem 18 Lebensjahr an Muskeldystrophie leidend, welcher im Jahre 2006 um Sterbehilfe bat. Diese Hilfe wurde ihm von seinem Hausarzt Mario Riccio am 20. Dezember 2006 gewährt. Dr. Mario Riccio schaltete das Beatmungsgerät auf den Wunsch von Piergiorgio Welby ab. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (23122006)

eingearbeitet. JHeuser 07:46, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Moegliche Nebenwirkungen

Sollte sicherlich in den Text eingearbeitet werden: Selbstmord:Qualvoller Tod nach Sterbehilfe mfg --Cyrus Grisham 15:10, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

"Peter Singer hebt diese Kategorien auf,

da nach seinem Ansatz nicht nach Tun und Unterlassen zu unterscheiden ist. Stattdessen unterscheidet er drei andere Arten der Sterbehilfe:"

Was hat dieser Beitrag im Kapitel "Arten der Sterbehilfe" zu suchen? Dieses Kapitel handelt von den juristischen Auffassungen der Sterbehilfe, nicht von den ethischen Kategorien des Peter Singer, dessen Werk im Kapitel "Literatur" bereits erwähnt wird. Ich finde diesen Abschnitt an dieser Stelle unangemessen. Wer es anders sieht, der kann ein neues Kapitel weiter unten in diesem Artikel einfügen: "Kategorien der Sterbehilfe nach Peter Singer". Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (20012007) PS: Wenn einmal ein solches Kapitel eingerichtet ist, bin ich gerne bereit, ernsthaft darüber zu diskutieren. Für den Moment bitte ich, diesen Abschnitt aus dem Artikel zu löschen.

Singer ist zum Glück noch nicht in einer Position in der er juristische Kategorien definieren kann, ich lösche es daher. Der ganze Artikel ist aber hoffnungslos einseitig, Kritiker der Euthanasie, insbesondere Behinderte, werden als irrational dargestellt, der fanatische Christenhasser Abbot glorifiziert. Ich werde mal schauen dass ich den überarbeite. --Hurax 01:13, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das Kapitel "Bekannte Fälle von Sterbehilfe" betreffend

Bitte zum Kapitel

Bekannte Fälle von Sterbehilfe

Abschnitt

folgende Zeilen anhängen:

Mario Riccio wurde am 1. Februar 2007 von der Ärztekammer der norditalienischen Stadt Cremona entlastet. Ärztekammer-Präsident Andrea Bianchi erklärte: "Wir haben die ärztlichen Befunde zum Fall Welby genau überprüft. Wir sind zum Schluss gekommen, dass Riccio einwandfrei gehandelt hat."

(Quelle: http://derstandard.at/?id=2751679)

Begründung: Diese Ergänzung dient der Klarstellung durch eine italienische Ärztekammer.

Ich hätte diese Änderung gerne selbst vorgenommen, wurde durch die Artikelsperrung aber leider daran gehindert. Vielen Dank an die "Berechtigten" für diese Ergänzung. Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (04022007)
(Vorstehender Beitrag vom 00:30, 4. Feb. 2007 (CET) stammt von 84.148.89.230BeiträgeNachtrag 2007-02-20 20:35)

Einleitung

Ich knüpfe mal an diesen leider schon archivierten Beitrag an: Auch ich verstehe nicht, wie ich den Satz Sterbehilfe beziehungsweise Euthanasie ist ... historisch gesehen ein Missbrauch des Begriffs „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus deuten soll.

Inwiefern ist "Sterbehilfe" ein Missbrauch des Begriffs? Ich habe versucht, das so zu formulieren, wie es vermutlich gemeint war. Geisslr 17:42, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Beihilfe zum Suizid straflos?

Ich glaube ja nicht, aber es steht in diesem Artikel bei der Definition von Sterbehilfe zu Beginn. Bitte um Quellen.
← Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 213.23.15.22 08:22, 27. Feb. 2007 (CET) Nachtrag 2007-02-27 12:55 ←Beantworten

Katholischer Standpunkt zur aktiven Sterbehilfe

Stellvertretend für die katholischen Christen hat die holländische Katholische Bischofskonferenz mit ihrer „Pastoralen Handreichung” gegen aktive Sterbehilfe protestiert, in der sie festschreibt:

„Das Ersuchen um aktive Sterbehilfe ist der Versuch, den letzten Gang des Lebens vollständig in die eigene Hand zu nehmen. Dies ist nicht vereinbar mit der Übergabe seiner selbst in die liebende Hand GOTTES, wie sie sich in den kirchlichen Sakramenten ausdrückt ...
Euthanasie ist keine Lösung für das Leiden, sondern eine Auslöschung des leidenden Menschen.”

Dieser Standpunkt der Kirche ist meiner Meinung nach unvereinbar mit dem freien Willen ! Steht schon das Hineintreten in das Leben nicht in der Macht bzw. dem Einfluss des einzelnen individuellen Willens, so sollte ein freiwilliges Ableben oder die selbst gewählte Leidensverkürzung des Individuums respektiert werden. Die Kirch respektiert hier nicht die Entscheidungsfreiheit des Individuums. Dies zeigt wiederum ihren Charakter anderen Menschen ihren bzw. sog. Gottes Willen, vielmehr das wofür antike Propheten und Schriftsteller der Bibel sowie die herrschende Kreise in der Kirche Gottes Willen halten, aufzuzwingen. Diese in den Kirchen bestimmenden Kreise bleiben jedoch den Existenzbeweis Gottes im allgemeinen, den Beweis eines wie von den Kirchen meist behauptet ewiglichen, allgegenwärtigen, allmächtigen und liebenden Gottes im speziellen und schließlich wenn denn existent seine tatsächlichen Willensäußerungen und Wünsche (auch bezüglich der Euthanasie) der Welt schuldig ! Die Bibelschriften o. ä. oder Individualerfahrungen können hierbei von keinem ernsthaften Naturwissenschaftler oder Theologen als Beweis akzeptiert werden.

Wie definiertst du denn Freier Wille? Was is denn, wenn der freie Wille durch eine sagen wir mal Organische Depression "eingeschrängt" ist? Was ist, wenn dieser Mensch sich das Leben nehmen will, obwohl z.b. ein Medikament die Depression beseitigen könnte? Handelt er frei? Handelt jemand der Krank oder Alt ist und von sein Angehörigen gedrängt wird aktive Sterbehile anzunehmen, frei, obwohl diese möglicherweise nur das Erbe oder die Kosten im Blick haben? Was sind deine Kriterien?
Was ist die Entscheidungsfreiheit des Menschen und wo liegen die Grenzen oder ist jede Grenze nicht schon eine respektloser Umgang dieser Freiheit?
Gott ist bisher auch noch nicht falsifiziertund wird es auch nicht. Du kannst an Gott Glauben oder du kannst nicht an Gott Glauben. Deine Sache und steht jeden frei.
Da du für alles ein klassischen Beweis haben willst, beweise doch mal klassisch ein Axiom. Nur ein Beispiel über die Grenzen des Wissens... --Cyrus Grisham 17:37, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte um Rücknahme dieses Beitrags

Ich habe gerade folgendes in diesem Wikipedia-Artikel gelesen:

"Sterbehilfe (griech. εὐθανασία, von εὔ, „gut” und θάνατος, „Tod”) ist die von einem Menschen bewusst gewollte Unterstützung durch einen Dritten bei der Herbeiführung des eigenen Todes."

Ich bitte den für diesen Artikel zuständigen Wiki-Admin, diesen obigen Beitrag zurückzunehmen. Falls für diese Bitte eine nähere Begründung erforderlich sein sollte, so bitte ich um ganz kurzfristige Nachricht auf dieser Seite oder an Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (26062007) PS: Nochmals für alle zum Mitlesen: Sterbehilfe ... durch einen Dritten... Wer ist denn dann der Sterbehelfer, wenn nicht ein Zweiter?

Ergänzung: Ich bitte den zuständigen Administrator abermals um Rücknahme dieses Beitrags:

Begründung: Bitte folgende Einleitung genau lesen:

Sterbehilfe (griech. εὐθανασία, von εὔ, „gut” und θάνατος, „Tod” = Euthanasie) ist die von einem Menschen bewusst gewollte Unterstützung durch eine andere Person bei der Herbeiführung des eigenen Todes.

und mit folgender Fortsetzung der Einleitung vergleichen:

Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich nicht nur auf unheilbar Kranke, beispielsweise Patienten mit Krebs-Erkrankungen, sondern auch auf Menschen mit schweren Behinderungen, beispielsweise anenzephale Neugeborene, Menschen im Wachkoma, Patienten mit Alzheimerscher Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder Patienten im Locked-in-Syndrom. Auch nicht nur auf Personen, deren natürlicher Tod unmittelbar bevor steht (Sterbenskranke). Dieser Artikel beschäftigt sich mit diesem weiten Begriff der Sterbehilfe. Für Palliation (Schmerzbekämpfung bei Sterbenden, insbesondere in Hospizen) und Sterbebegleitung im Sinne von Pflege und Betreuung Sterbender siehe dort.

Klarstellung:

Einleitung:

...ist die von einem Menschen bewusst gewollte Unterstützung bei der Herbeiführung des eigenen Todes.

Zweiter Abschnitt der Einleitung:

Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich nicht nur auf unheilbar Kranke,...sondern auch auf,...anenzephale Neugeborene,...

Frage an die Leser dieses Artikels:

Worin besteht die "bewusst gewollte Unterstützung" bei einem "anenzephalen Neugeborenen"?

Solche Probleme bei der Definition innerhalb der Wikipedia treten stets und immer wieder auf, wenn ein Beiträger zwar die Einleitung, aber auch nicht mehr gelesen hat. Ich bitte den zuständigen Admin also um eine Überprüfung dieses Wikipedia-Artikels zum Thema "Sterbehilfe".

Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (17072007)

Lieber Hans Rosenthal, hier macht keiner die Arbeit für Sie, das müssen Sie schon selber machen ... und wenn Sie Ihren Kommentar mit vier Tilden (~) beenden, kann man sich einfacher mit Ihnen in Verbindung setzten. Fspade 17:16, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Habe den hier zu Recht monierten Unterschied zwischen "Eigenem Verlangen" und "Euthanasie durch Dritte ohne Patientenauftrag" in der Einleitung stärker herausgearbeitet. Ich hoffe im Konsens mit den anderen AutorInnen. Auch ein gesellschaftlicher oder wissenschaftlicher Dissens kann in Wikipedia in einem Artikel klar formuliert werden. Weitere Konsequenzen sollten z. B. RoHa oder Interessierte bitte selbst prüfen. Dabei sollte allerdings die jeweilige Rechtslage bzw. -sprechung der versch. Länder ebenso klar mit berücksichtigt werden. Das ist bei diesem Artikel inzwischen nicht mehr so einfach, da die europ. Länder von sehr verschiedenen Traditionen aus an diese eigentlich hoch individuelle Frage herangehen. --Joh 16:42, 25. Aug. 2007 (CEST)

Sterbehilfe gut oder schlecht????

Was sagt ihr? Ist die Sterbehilfe eine gute Idee für Schwerkranke Menschen? Ich finde ja, weil die Menschen die z.B. im Wachkoma liegen, haben keine Chance auf menschengerechtes Leben! Seht es doch mal so, wie hättet ihr es den gerne, wenn euch eines Tages eine schwere Krankheit einholt oder ihr mal im Koma liegt? Würdet ihr wie ein Roboter leben wollen? Nur von Maschinen am leben erhalten werden? Ich will es nicht.

Mich interesssiert eure Meinung.

Danke im vorraus

(10:43, 5. Nov. 2007 80.152.201.95 )


Hallo unbekannter Schreiber; die Wikipedia ist ein Lexikon, kein Diskussionsforum. Persönliche Meinungen sollen in den Artikeln möglichst gar nicht vorkommen; sondern im Gegenteil soll zu den einzelnen Themen ein neutraler Standpunkt eingenommen werden (POV). Es gehört dazu, dass kontroverse Meinungen zu einem Thema dsrzustellen sind. Die "Diskussionsseite" soll aber nicht solche Meinungen diskutieren, sondern über den Artikel, also in dem Sinne, ob dieser verbesserungsfähig und zu ergänzen wäre.

HDeinert2002 15:41, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Unverständlich

Dieser Satz ist so unverständlich.

Passive Sterbehilfe (bewusstes Sterbenlassen) 
- nach juristischer Auffassung nicht immer[3] oder nie[1] passive Sterbehilfe...

Hier müsste erklärt werden in welchem Zusammenhang von passiver SH gesprochen wird, um dann die Unterschiede zur juristischen Position aufzeigen zu können. Die Aussage passive SH sei juristisch nicht immer passive SH ist paradox, da der Begriff kein juristischer ist. Juristisch kann darum rein terminologisch nie passive SH vorliegen.

Insgesamt krankt der Artikel daran, dass die Spannung zwischen den juristischen, ethischen und in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen nicht klar ist. --79.204.55.66 10:25, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Passive Sterbehilfe sehr häufig (und meistens zu Recht)

Warum wird verschwiegen, dass je nach Klinik bei 40-70% aller Patienten, die in einer Intensivstation sterben, dies aufgrund eines bewussten Entscheides der Behandler geschieht? Im Interesse des Kranken wird also in zahllosen Fällen passive Sterbehilfe betrieben. Dies wird aber nicht an die grosse Glocke gehängt, und oft wissen auch die Angehörigen nichts davon. Diese Tatsache wird in der ganzen Sterbehilfediskussion verschwiegen, bzw. ist nicht bekannt. -- F. Schneider, 14:45, 16. Dez. 2007

Liegt möglicherweise an der Quellenlage. Auch du hast dafür wahrscheinlich keinen belastbaren Beleg. Mithin ist das eine Meinung keine Widergabe von Wissen. --Aaaah 11:05, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kraut und Rüben

In Anbetracht der Tatsache, dass der Beitrag sehr unterschiedliche juristische Tatbestände behandelt, ist der Beitrag als Übersichtsartikel zu lang und sollen die einzelnen Tatbestände ausgegliedert werden. Nebenbei gehören Todesumstände zur jeweiligen Biografie und nicht in einen Beitrag über irgendeine Todesursache. Die Geschichte von Ramón Sampedro lasse ich aufgrund der preisgekrönten Verfilmung drin. -- Robodoc 19:26, 23. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die Definition alleine ist schon missverständlich: Sterbehilfe heißt auch Hilfestellung während des Sterbprozesses. Eine Definition, die im nächsten Absatz ohnehin schon korrigiert wird, ist unzureichend. Die passive Sterbehilfe habe ich inzwischen ausgelagert. "Euthanasie" heißt "guter Tod", der Begriff wird noch verwendet. -- Robodoc 12:49, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

"beispielsweise anenzephale Neugeborene,"

Bitte! "anenzephale Neugeborene" können sich zu einem Sterbewunsch nicht äußern. Darf ich die bekannten "Administratoren" bitten, so etwas wie "anenzephale Neugeborene" aus der Wikipedia auszuschließen? Danke. Hans Rosenthal (06052008)

Dazu brauchst du keinen Administrator. Das kannst du selber entfernen. Ich nehm es mal raus. --Fischkopp 05:51, 6. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Euthanasie

Gehört Einschläfern von Tieren zur aktiven Sterbehilfe oder zu einer anderen kategorie?

Zur Frage der unbek. IP: es geht dabei wohl um Tiermedizin oder Tierquälerei. Bitte nicht hier einfügen. --Aaaah 23:41, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Begriffsklärung

Müsste das nicht Begriffsklärung heißen? --89.244.163.158 17:35, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nein, denn hier soll der Begriff erklärt werden. Die Begriffsklärung hingegen soll verschieden Lemmata unterscheiden, die Sachverhalte mit derselben Bezeichnung behandeln.
--Bergi Noch Fragen? 22:37, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Gabe von lebensverkürzenden Medikamenten

a) Morphium gibt's nicht (trivialname und veraltet, Morphin ist aktuell (zwar auch trivialname)) b) Seit wann verkürzen Opioide die Lebensdauer? Die verlängern eher das Leben, der Artikel trieft vor Inkompetenz. Den Absatz sollte man komplett entfernen weil er schlichtweg nicht stimmt.

"Morphium gibt's nicht" -- wer so etwas behauptet, der muß ja noch einmal gamz neu geboren werden.

Hans Rosenthal (ROHA) (hans.rosenthal AT t-online.de -- ersetze AT durch @ ) (21102007) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.148.100.139 (DiskussionBeiträge) 1:42, 21. Okt 2007) -- ÞetarM±

Link Morphin steht drin.:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lumu 14:22, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Einzelnachweis

Die Einzelnachweise sollten nochmal geprüft werden, sie sind zum Teil nicht mehr aufrufbar.

Alle Weblinks (einschl. Einzelnachweise) lassen sich jetzt abrufen.:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lumu 14:22, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Aktuelles Luxemburg

Der (katholische) Großherzog hat angedeutet, dass er das Gesetz nicht ausfertigen wird. Regierung und Parlament müssen jetzt entscheiden, ob ihnen die Angelegenheit ein Verfassungskonflikt wert ist -- Parallele zu Belgien und Abtreibungsgesetz.

Nach den Niederlanden und Belgien hat Luxemburg jetzt als drittes Land in Europa die aktive Sterbehilfe erlaubt.
Loi sur l’euthanasie et l’assistance au suicide ist längst aufgenommen, dafür entfiel Luxemburg bei „Aktuelles“.:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lumu 14:22, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Einleitung

"Sterbehilfe (griech. εὐθανασία, von εὔ, „gut” und θάνατος, „Tod” = Euthanasie) bezeichnet die Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben bis hin zur aktiven Tötung Sterbender oder Schwerstkranker reichen. Die analoge Bezeichnung Euthanasie wird in Deutschland mit Rücksicht auf ihren Missbrauch während der nationalsozialistischen Zeit weitgehend nicht benutzt. Sterbehilfe betrifft auch Situationen, bei denen ein Sterbeprozess bereits unumkehrbar begonnen hat. Sterbehilfe unterstützt gewollt die Herbeiführung des eigenen Todes durch eine weitere Person."

Wie ist es möglich, bei diesem Thema nicht in der Einleitung den Begriff "Tod" EINZULINKEN?

Denkt einmal nach, Wikipedianer. Hans Rosenthal (ROHA) (01032009)

Gleich im ersten Satz stehen sowohl Sterben als auch Tod.:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lumu 14:22, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das Schlechte an Wikipedia

Ich bin über die Qualität von Inhalt und Sprache dieses Artikels nur entsetzt! Hier zeigt sich alles, was man an Wikipedia kritisieren kann. Wenn ich die Zeit finde, werde ich zumindest diesen Artikel gründlich überarbeiten. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.62.75.88 (DiskussionBeiträge) 11:15, 9. Jul. 2008) --Lumu 14:22, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich schliesse micht dieser Beurteilung bez. Inhalt teilweise an.

Folgende Aussagen sind missverständlich:

  • Unter "Beihilfe zur Selbsttötung": Es ist widersprüchlich, dass in der Schweiz selbstsüchtige Motive klar strafbar sind, Dignitas und Exit indes "Hilfestellung und Aerzte gegen Entgelt vermitteln" dürfen. Hier muss nachweisbar präzisiert werden, dass es sich höchstens um Selbstkosten (v.a. für das Toxikum) handeln kann.
  • Röm-kath. Standpunkt zur passiven Hilfe: Das jüngste Beispiel in Italien hat gezeigt, dass die kath. Kirche aktives Handeln in der Sterbehilfe grundsätzlich ablehnt, also z.B. auch das Abschalten von maschinellen Ueberlebenshilfen auf der Intensivstation - dies entgegen der allgemeinen Tendenz, welche dies als zulässig betrachtet. Dieses Faktum ist zu ergänzen.
  • Ausserdem vermisse ich eine Ausführung darüber, dass auch passive Sterbehilfe bei nicht einwilligungsfähigen Patienten ohne Patienten-Verfügung nur unter Einwilligung von Angehörigen (sofern dies möglich ist) als zulässig betrachtet wird. Dies findet sich z.B. in den schweizerischen SAMW-Richtlinien. (nicht signierter Beitrag von 62.202.150.222 (Diskussion | Beiträge) 10:36, 13. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

aktive sterbehilfe in luxemburg

In Luxemburg ist aktive sterbehilfe verboten! ich muss es wissen, ich lebe nämlich in luxemburg. Der großherzog hat sich verweigert den antrag zu unterschreiben und damit zu akzeptieren! deswegen muss der großherzog ab jetzt jeden Antrag unterschreiben, da aber bei sterbehilfe nicht unterschrieben wurde kann diese nicht wieder in Frage kommen! (nicht signierter Beitrag von 78.141.155.122 (Diskussion | Beiträge) 19:57, 4. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Literatur zum Thema Freitod und Sterbehilfe

Ich empfehle, folgenden Titel in die Literaturliste aufzunehmen:

Manfred von Lewinski

Ausharren oder gehen? - Für und wider die Freiheit zum Tode

2008, Olzog-Verlag München


Der Autor dieses Buches

  • schildert typische Situationen, aus denen heraus der Wunsch entstehen kann, das Leben zu lassen;
  • prüft, ob der Wunsch zu sterben ein seelischer Defekt oder eine men-schengemäße, sich an Werten orientierende Option ist;
  • untersucht die Verbindlichkeit der Normen, die im Laufe der abendländi-schen Geschichte zur Frage der Unverfügbarkeit oder Verfügbarkeit des Lebens entwickelt worden sind;
  • stellt den gegenwärtigen Diskussionsstand zur Sterbehilfe und Selbsttö-tung in Deutschland dar;
  • lotet Ansätze, Hemmnisse und schwierige Ambivalenzen einer Änderung der gegenwärtig vorherrschenden gesellschaftlichen und juristischen Auffassungen aus
  • und zieht daraus praktische Folgerungen für die Gesellschaft und den Einzelnen.

Manfred v. Lewinski, promovierter Jurist, ist Jahrgang 1937 und damit in einem Alter, in dem Antworten auf die aufgeworfenen Fragen zunehmend an unaus-weichlichem Ernst gewinnen.


-- 91.34.26.8 (16:25, 24. Jul 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Sterbehilfe im Widerstreit der Meinungen - Version vom 01. 08. 2009, 13.20 Uhr (rückgängig gemachte Änderung 62847364 von 91.34.60.65)

Niemand wollte tricksen!

Noch auf der Suche nach einem Weg, den "Sittenwächtern" gesperrter Wikipedia-Seiten eine inhaltliche Ergänzung des Artikels "Sterbehilfe" zur Prüfung und Entscheidung über eine Aufnahme vorzulegen, fand ich das Stichwort plötzlich entsperrt. In der Meinung, die Seite sei jetzt wieder bearbeitbar, habe ich meinen Ergänzungsvorschlag - der in einer modifizierten Form aber mit gleicher Absicht im Rahmen des Artikels Suizid ausdrückliche Zustimmung gefunden hatte - direkt einzugeben.

Wer nimmt sich der Sache jetzt inhaltlich an?

-- 91.34.20.186 10:44, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Sterbehilfe im Widerstreit der Meinungen - Ergänzung des gesperrten Wikipedia-Stichwortes "Sterbehilfe

Danke für den Hinweis des Administrators auf der Seite für Entsperrungswünsche. Hier seiner Empfehlung folgend nun mein inhaltlicher Ergänzungsvorschlag:

Sterbehilfe im Widerstreit der Meinungen

Der Streit über das Für und Wider von Sterbehilfe ist eng verknüpft mit dem über ein selbstbestimmtes Sterben Suizid. Die hieraus hervorgegangenen gesellschaftlichen Spielregeln erscheinen teilweise unstimmig: Weil der Suizid selbst keine Straftat ist, gilt dies, der Systematik des Strafrechtes folgend (Prinzip der Akzessorietät), auch für eine Teilnahme daran. Man darf also ungestraft einem Sterbewilligen bei der Ausführung seines Vorhabens helfen. Verliert dieser aber über seiner Tat die Besinnung, macht sich der anwesende, Beihilfe Leistende wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er das eingeleitete Geschehen nicht zu verhindern sucht (§ 323c Strafgesetzbuch). Dies wiederum gilt nicht bei Kranken, die ausdrücklich auf ärztliche Behandlung verzichten, auch wenn dies medizinisch angezeigt wäre. Einer diesbezüglichen Patientenverfügung wurde demgegenüber bis zu einer kürzlich vollzogenen Gesetzesänderung (s. u. Aktuelles – Deutschland) die sichere Anerkennung versagt, wenn der Patient nicht mehr aktuell befragt werden konnte. Wenn lebenserhaltende ärztliche Maßnahmen abgebrochen werden, weil sich ein Patient in einem als unumkehrbar eingeschätzten Sterbeprozess befindet, in dem die damit verbundenen Leiden nur verlängert würden, wird dies – eigentlich eine Tat – nicht als (verbotene) aktive Tötung sondern als (zulässige) passive Sterbehilfe angesehen. Insgesamt werden die rechtlichen Regelungen zu Suizid und Sterbehilfe noch überwiegend von deren Gegnern bestimmt. Die Anliegen der Befürworter finden aber zunehmend Beachtung. Abgesehen von divergenten, weltanschaulichen Grundüberzeugungen[1] ist die argumentative Auseinandersetzung hierüber vor allem auf folgende konkrete Einzelaspekte fokussiert[2].

Die Bürde der deutschen Geschichte

Die Gegner der Sterbehilfe weisen warnend auf die Entwicklungen im Deutschland der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hin, die die anfänglich seriöse Erörterung der Frage genommen hat, unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden zu erlösen.

Seine Befürworter machen demgegenüber geltend, anders als damals gehe es heute bei der Sterbehilfe nicht um eine Entscheidung Fremder über das Leben einzelner Menschen sondern ausschließlich um eine Entscheidung eines Sterbewilligen, für die er Beistand suche.

Angst vor unerträglichen Leiden

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens sind der Auffassung, dass man Menschen ihre Leiden, Sorgen und Ängste vor einem qualvollen Übergang vom Leben zum Tod mit gehöriger Zuwendung und den Möglichkeiten der modernen Medizin soweit nehmen oder lindern kann, dass sie an ihren Lebensumständen nicht verzweifeln müssen. Es sei deshalb unter dem Gesichtspunkt des verfassungsmäßig verankerten Schutzes von Leben und Gesundheit die Aufgabe eines humanen Gemeinwesens, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, nicht hingegen, sie sich zu ersparen, indem man dem Einzelnen ermögliche und ihm dabei helfe, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen.

Seine Befürworter machen demgegenüber geltend: Gründe, sich den Tod zu wünschen, sind vor allem die Sinnentleerung des Lebens als Folge einer naturgemäßen Erosion von Lebensinteressen und -zielen, die verzweifelte Scham vor der die eigene Selbstachtung verletzenden Peinlichkeit, seine intimsten Bedürfnisse nicht mehr unter Kontrolle zu haben und damit ohne Aussicht auf Änderung auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, die oft noch sehr deutlich wahrgenommene, bedrückende Erfahrung, mit der eigenen Hinfälligkeit das Leben anderer, insbesondere seiner liebsten Angehörigen auszubremsen, die Frustration schließlich darüber, dass vieles im Leben Geschaffene und Erworbene, das anderen Zwecken dienen sollte, nun für die Aufrechterhaltung eines Lebens vergeudet werden soll, das einem selbst nichts als Unannehmlichkeiten bereitet. Hier helfe keine Palliativmedizin und auch alle menschliche Zuwendung könne hierüber letztlich nicht hinweghelfen.

Sterbehilfe als fragwürdiges Geschäft

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens befürchten, eine offizielle Zulassung der Sterbehilfe führe zu unannehmbaren Geschäften mit dem Sterben, da die meisten Menschen sich auf Sterbebegleitung angewiesen sähen.

Seine Befürworter verweisen demgegenüber auf die Praxis in der Schweiz, den Niederlanden und Belgien, die diese Befürchtung nicht bestätigten. Sie sehen darüber hinaus praktikable Verfahrensweisen, die es dem Einzelnen ermöglichen könnten, ohne unmittelbare Hilfe und Begleitung Dritter ihrem Leben ein sanftes, angstfreies und andere Menschen nicht übermäßig schockierendes Ende zu setzen, wenn man ihnen nur – auch dies eine freilich institutionalisierte Form der Beihilfe – die erforderlichen Mittel zugänglich mache.

Zweifelhaftigkeit des Sterbewunsches

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens verweisen auf die Erfahrungen von Ärzten, Psychologen und Seelsorgern, die darin übereinstimmen, dass die Mehrzahl der Menschen, die einen Suizid vergeblich versucht haben, in ein normales Leben zurückfinden, ihren Entschluss häufig nicht mehr verstehen, ihn rückschauend bereuen und froh sind, dass ihr Versuch gescheitert ist. Sterbehilfe würde diesen Fehlentscheidungen Vorschub leisten.

Die Befürworter einer Unterstützung selbstbestimmten Sterbens halten dem entgegen, dass Menschen, die sich das Leben mit Erfolg genommen haben, mit der Frage, ob diese Entscheidung richtig war, nicht mehr hadern und vielleicht Versäumtem nicht nachtrauern müssen, denn sie haben im Tod ihren Frieden gefunden.

Krankhaftigkeit von Suizidentschlüssen

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens berufen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, die belegten, dass Suizide häufig ihren Grund in Depressionen haben. Sie seien als krankhaft anzusehen und in der Mehrzahl der Fälle durch ärztliche oder therapeutische Maßnahmen soweit behandelbar, dass die dem Leben zugewandten Kräfte dieser Menschen wieder die Oberhand gewinnen können. Sterbehilfe trage dazu bei, eine solche Entwicklung abzuschneiden.

Befürworter der Sterbehilfe verweisen demgegenüber darauf, dass jedenfalls bei anhaltend Kranken, vor allem aber bei alten Menschen die zunehmende Erosion des Willens zu leben ein natürlicher Prozess ist, der oft fälschlich als krankhaft gedeutet wird. Aber auch wenn man ihn als Krankheit sehe, seien Betroffene deswegen nicht zurechnungsunfähig. Wenn sie die Option, zu sterben einem Weiterleben vorzögen, so sei dieser Wunsch genauso zu respektieren wie das Recht auf Verweigerung von ärztlichen oder psychologischen Behandlungen, selbst wenn sie Aussicht auf Erfolg hätten. Vor diesem Hintergrund sei Sterbehilfe Unterstützung eines anzuerkennenden Anliegens.


Sterbehilfe als Zumutung für die als Helfer in Anspruch genommenen

Die Gegner der Sterbehilfe machen geltend, einem Menschen dabei helfen zu sollen, sich umzubringen, sei eine schwere Zumutung, desto schwerer, je näher der um Hilfe Gebetene dem Sterbewilligen stehe.

Die Befürworter der Sterbehilfe halten dem entgegen, dass mit der straffreien Ermöglichung der Sterbehilfe noch niemand gezwungen sei, diese zu leisten. Gebe es geordnete, gar institutionalisierte Formen der Sterbehilfe, müssten dem Sterbewilligen besonders nahestehende Personen nicht in Anspruch genommen werden. Auch diese aber könnten, an den Leiden des Sterbewilligen in besonderer Weise teilnehmend, eine mitmenschliche Motivation haben, ihnen bei der Beendigung des sie quälenden Zustandes zu helfen.

Zweifelhafte Interessenlage von Sterbehilfe leistenden Angehörigen

Die Gegner der Sterbehilfe sehen insbesondere nähere Angehörige als Sterbehelfer in einem problematischen Interessenkonflikt, in dem sich nicht selten wohlmeinende Beförderung eines Sterbewunsches unentwirrbar mit dem unausgesprochenen Wunsch verknoten könnte, von der fordernden, kostspieligen und das eigene Leben ausbremsenden Bürde der Unterhaltung und Pflege eines Schwerkranken befreit zu werden.

Die Befürworter meinen demgegenüber, dieser zweifellos nicht unwahrscheinliche Konfliktfall dürfe den ausdrücklichen Sterbewunsch eines Menschen nicht unerfüllbar machen. Schließe man nahe Angehörige davon aus, Sterbehilfe zu leisten, könnte eine solche Hilfe immer noch von institutionell zugelassenen Helfern erfolgen, die kein persönliches oder materielles Interesse am Tod des Sterbewilligen haben.

Die Gefahr eines Mobbings zum Tode

Die Gegner selbstbestimmten Sterbens haben die große Sorge, die tolerierte und ermöglichte Freiheit zum Tode könne unversehens zu einer Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenüber dem Einzelnen mutieren, von einer solchen Freiheit auch Gebrauch zu machen. Hinter einer als Tugend erscheinenden, aus verantwortungsbewusster Einsicht getroffenen Entscheidung lauere so die Gefahr eines "Mobbings zum Tode" derjenigen Gesellschaftsmitglieder, die der Gemeinschaft lästig werden. Hierzu dürfe kein Mensch helfend seine Hand reichen.

Diese Sorge wird auch von den Befürwortern eines selbstbestimmten Todes erkannt und geteilt. Sie verweisen aber darauf, dass ein solches Mobbing auch unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen keineswegs ausgeschlossen ist. Aufgabe des Staates sei es im gegenwärtig geltenden wie im anzustrebenden Recht, das Leben des Einzelnen vor dem Zugriff anderer zu schützen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, am Leben festhalten will, der muss diese Möglichkeit behalten. Hiervon ausgehend müsse die Gesellschaft – so wie bisher – allen Versuchen entschieden entgegentreten, Menschen zum Sterben zu drängen. Ihnen ihr Sterben gegen ihren erklärten Willen so zu erschweren, dass ihnen nur unsichere oder grausame und schockierende Auswege bleiben, sei hingegen seine Aufgabe nicht. Dies geschehe aber auch durch die Erschwerung oder gar Verweigerung von Sterbehilfe.


Literatur
  • Manfred von Lewinski: Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode, 2008, Olzog-Verlag München, ISBN 978-3-7892-8254-6
Einzelnachweise
  1. hierzu im Einzelnen: Manfred v. Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit des Todes S. 55-99
  2. Im Einzelnen hierzu: v. Lewinski,a.a.O. S.170-191

-- 91.34.20.186 12:48, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

zu diesem langen Text ein kurzer Hinweis: WP:BLG. Erklärung: Dein Text hat - mal abgesehen von der für eine Enyzklopädie wohl eher zu langen Länge und den essayistischen Einschlägen - durchaus Potential, aber bei so einem heiklen und umstrittenen Thema wie der Sterbehilfe kommst du nicht drumrum, Belege für deine Thesen zu liefern. Sonst hat dein Text keine Chance (behaupte ich mal). -- Nordlicht 22:32, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Erwiderung:

Zur Länge des Beitrages: Eine ähnliche Aufbereitung von Argumenten für das Stichwort "Suizid" fand dort spontan Zustimmung und Aufnahme.

Zur Thesenbelegung: Der Beitrag enthält keine Thesen sondern Argumente für und wider in einer streitigen Angelegenheit, die im öffentlichen Diskurs allerorten gebraucht werden und hier lediglich verdichtet zusammengestellt sind.

-- 91.34.28.240 11:13, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Genau das ist der Punkt: Das bloße Anführen von Argumenten ohne Quellenzuordnung ist ein Verstoß gegen den neutralen Standpunkt. --P.C. 11:15, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Erwiderung

Belege wären in der Tat notwendig, wenn die einzelnen Argumente in irgendeiner Weise als gültig postuliert werden sollten. Im vorliegenden Fall werden sie aber als im öffentlichen Diskurs immer wieder verwendete Gesichtspunkte lediglich einander gegenübergestellt. Welche von ihnen die sind, die letztlich stechen, bleibt offen. Da scheinen Belege, durch wen und wo sie zufällig aufgegriffen und in den Diskurs eingeführt worden sind, wenig erhellend, es sei denn, man wollte wissen, wer das eine oder andere Argument als erster aufs Tapet gebracht hat. Dies festzustellen dürfte in den meisten der gegenübergestellten Gesichtspunkte unmöglich sein.Es hätte aber auch keinerlei Bedeutung für die Geltungskraft, die sie im einzelnen entfalten.

Wenn das Wikipedia-Reglement es indessen nicht anders zuläßt, dann wird dieser Vorschlag zur Problemorientierung eben dort keinen Platz finden. Seis drum!

-- 91.34.25.46 16:57, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Es sind Behauptungen, die "irgendjemand" aufstellt. Wer denn? Ich habe diese mysteriöse Person namens "Öffenlicher Diskurs" noch nicht kennen gelernt. Es sind Ansichten, die (hoffentlich) von Relevanten Personen vertreten werden, und nicht von Hans Müller aus Köln-Kalk. Nicht, das Hans Müller kein Recht hätte eine Meinung zu haben, es ist nur im Rahmen dieser Diskussion völlig irrelevant. Und die "Geltungskraft" der Argumente auch. Schliesslich haben wir auch Artikel über Vitalismus und Astrologie, auch wenn die auch keine Geltungskraft mehr haben. --P.C. 08:29, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Textvorschlag 'Reformbestrebungen' nach dem Abschnitt 'Christliche Standpunkte zur Sterbehilfe und vor dem Abschnitt 'Aktuelles'

Reformbestrebungen

Das in der Gesellschaft kontrovers diskutierte Thema war in den zurückliegenden Jahren Gegenstand wiederholter Reformbestrebungen.

  • Hervorzuheben ist zunächst der 'Alternativentwurf eines Gesetzes über Sterbehilfe', den ein Arbeitskreis von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter im Jahr 1986 vorgelegt habenre[1]. Er bildet – bereits in Gestalt ausformulierter Gesetzesbestimmungen – die wesentlichen Punkte ab, in denen die Reformbefürworter eine vertretbare Weiterentwicklung des geltenden Rechtes sehen. Der Entwurf suchte zunächst eine schon weitgehend anerkannte Praxis festzuschreiben, der zufolge nicht rechtswidrig handelt, wer lebenserhaltende Maßnahmen abbricht oder unterlässt, wenn (1) der Betroffene dies ausdrücklich und ernstlich verlangt oder wenn (2) er nach ärztlicher Erkenntnis das Bewusstsein unwiederbringlich verloren hat oder im Falle eines schwerstgeschädigten Neugeborenen niemals erlangen wird oder (3) der Betroffene nach ärztlicher Erkenntnis sonst zu einer Erklärung über die Aufnahme oder Fortführung der Behandlung dauernd außerstande ist und aufgrund verlässlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass er im Hinblick auf Dauer und Verlauf seines aussichtslosen Leidenszustandes, insbesondere seinen nahe bevorstehenden Tod diese Behandlung ablehnen würde oder (4) bei nahe bevorstehendem Tod in Hinblick auf den Leidenszustand des Betroffenen und die Aussichtslosigkeit einer Heilbehandlung die Aufnahme und Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen nach ärztlicher Erkenntnis nicht mehr angezeigt ist. Eine weitere Bestimmung galt in der Sache heute weitgehend anerkannten, leidensmindernden Maßnahmen. Wer danach als Arzt oder mit ärztlicher Ermächtigung bei einem tödlich Kranken mit dessen ausdrücklichem oder mutmaßlichem Einverständnis Maßnahmen zur Linderung schwerer, anders nicht zu behebender Leidenszustände treffe, handele nicht rechtswidrig, auch wenn dadurch als nicht vermeidbare Nebenwirkung der Eintritt des Todes beschleunigt werde (Alternativentwurf § 214a StGB) Eine dritte Bestimmung war der Nichtbehinderung einer Selbsttötung gewidmet. Ihr zufolge sollte nicht rechtswidrig handeln, wer es unterlasse, die Selbsttötung eines anderen zu hindern, wenn diese auf einer frei verantwortlichen, ausdrücklich erklärten oder aus den Umständen erkennbaren ernstlichen Entscheidung beruhe. Von einer solchen Entscheidung dürfe aber nicht ausgegangen werden, wenn der sich selbst Tötende noch nicht 18 Jahre alt ist oder wenn seine freie Willensbestimmung infolge krankhaften seelischer Störung beeinträchtigt sei (Alternativentwurf § 215 StGB). Die vierte Bestimmung befasste sich mit der Tötung auf Verlangen. Sie sollte im Grundsatz die bisher geltende Regelung beibehalten, dass auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist, wenn jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zu dessen Tötung veranlasst worden ist. Auch der Versuch soll weiter strafbar sein. Das Gericht sollte aber von Strafe absehen können, wenn die Tötung der Beendigung eines schwersten, vom Betroffenen nicht mehr zu ertragenden Leidenszustandes gedient habe, der nicht durch andere Maßnahmen hätte behoben oder gelindert werden können (Alternativentwurf § 216 StGB).Der Gesetzgeber hat sich indessen nicht entschließen können, diese Reformvorschläge aufzugreifen und umzusetzen.
  • Zwanzig Jahre später, im Jahr 2006, trat erneut eine Gruppe von zwanzig Jura-Professoren unter fachlicher Mitwirkung von einigen Medizinern und Theologen mit einem 'Alternativ-Entwurf Sterbebegleitung' an die Öffentlichkeit[2]. Er nahm in wesentlichen Teilen die Vorschläge des zuvor dargestellten wieder auf. Neu war der Vorschlag, die Begrenzung, Beendigung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen auch dann vom Odium der Rechtswidrigkeit zu befreien, wenn der Betroffene dies in einer wirksamen schriftlichen Patientenverfügung für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit angeordnet hat eine – Regelungen, die mittlerweile durch das 'Patientenverfügungsgesetz' von 2009 anerkannt ist. Gleiches sollte für den Fall leidensmindernde Maßnahmen gelten, wenn dadurch der Eintritt des Todes als nicht vermeidbare und nicht beabsichtigte Nebenwirkung beschleunigt wird. Anders als der Entwurf von 1986 sprach sich der Alternativ-Entwurf Sterbebegleitung wieder für ein uneingeschränktes Verbot der Tötung auf Verlangen aus. Dafür wollte er aber einem Arzt die Möglichkeit eröffnen, auf ausdrückliches und ernstliches Verlangen eines tödlich Kranken nach Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, um unerträgliches und unheilbares Leiden abzuwenden. Diese Vorschläge fanden volle Zustimmung auf dem 66. Deutschen Juristentag 2006, der Standesversammlung deutscher Juristen [3]
  • Der Nationale Ethikrat, hat ebenfalls im Jahr 2006 zur hier in Rede stehenden Problematik Stellung genommen[4] Auch er befürwortet das Recht jedes Patienten, eine medizinische Maßnahme abzulehnen. Dies gelte auch dann, wenn die medizinischen Maßnahmen sein Leben verlängern könnten. Ärzte, Pflegende und Angehörige sollten daher, dem Willen des Patienten entsprechend, lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, begrenzen und beenden dürfen, ohne strafrechtliche oder berufsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Gleiches solle gelten, wenn der Betroffene zu einer Erklärung außer Stande sei, seine Ablehnung aber hinreichend sicher einer Patientenverfügung oder sonstigen verlässlichen Anhaltspunkten zu entnehmen sei. In der Frage des Freitodes plädiert der Ethikrat für die Beibehaltung der Straflosigkeit von Suizidversuch und Beihilfe zum Suizid, spricht sich dagegen gegen eine Straflosigkeit der Anstiftung aus. Bestehen bei einem Suizidversuch eines schwer kranken Menschen klare Anhaltspunkte, dass der Versuch aufgrund eines ernsthaft bedachten Entschlusses erfolgt und dass der Betroffene jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt, so sollen nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Ethikrates Personen die beispielsweise als Ärzte oder Angehörige eine besondere Einstandspflicht für den Suizidenten haben, von einer Intervention absehen dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Eine Minderheit des Ethikrates möchte diese Möglichkeit allerdings auf Situationen beschränkt sehen, in denen die schwere Krankheit absehbar zum baldigen Tode führen wird. In der Frage der Zulässigkeit ärztlicher Beihilfe zum Suizid ist der Ethikrat gespalten. Wohl die Mehrheit sieht darin einen Widerspruch zum ärztlichen Ethos. Ein Teil der Mitglieder möchte diesen Weg indessen Ärzten öffnen, sofern ein unerträgliches und unheilbares Leiden des Patienten vorliegt, die Entscheidungsfähigkeit des Patienten gegeben ist und sein Wunsch zu sterben – nach Beratung und ausreichender Bedenkzeit – als endgültig anzusehen ist.

In all diesen Vorschlägen, die über weite Teile miteinander übereinstimmen, kommt zum Ausdruck, dass es sich bei den Reformbestrebungen um in sich konsistente, über die Zeit sehr beständige Vorstellungen handelt[5]. Sie haben allerdings bisher – mit Ausnahme des sog. Patientenverfügungsgesetzes – zu keinen gesetzgeberischen Entscheidungen geführt.

Einzelnachweise

  1. abgedruckt in Eser-Koch, Materialien zur Sterbehilfe, Eine internationale Dokumentation, Freiburg 1991, S. 153 f
  2. Dunja Lautenschläger, Die Gesetzesvorlagen des Arbeitskreises Alternativentwurf zur Sterbehilfe aus den Jahren 1986 und 2005, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht Hrsg. Prof. Dr. Hans Lilie
  3. Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages vom 19. – 22. September in Stuttgart S 7 ff, siehe www.dtg.de/files/dtg/66/66_DJT_Beschlüsse.pdf
  4. Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende, Juli 2006, S 97 ff. siehe www.ethikrat.org/stellungnahmen/
  5. v. Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode, München 2008, S. 120

--91.34.57.188 14:56, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Falsch formulierter Satz

Im folgenden Satz:

"Aus medizinischer Sicht ist die „indirekte Sterbehilfe“ in der Praxis sehr selten, weil korrekt eingesetzte Opiate (z. B. Morphium) oder Benzodiazepine das Sterben entgegen früheren Ansichten in der Regel nicht verkürzen, sondern sogar leicht verlängern."

soll das Wort "Sterben" logischerweise durch "Leben" ersetzt werden.

--88.64.186.40 17:20, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Weglassung mit fatalen Folgen für Theorie und Praxis

Der Artikel in der heutigen Form versäumt es, darauf hinzuweisen, daß ein assistiertes Sterben mithilfe entsprechend entspannender, schmerz- und/oder angststillender Medikamente, die den Todeskampf und das damit verbundene objektive UND subjektive Leiden auf ein absolutes Minimum reduzieren würden (innerhalb von Minuten, ja Sekunden (und damit eine erhebliche Leidensverminderung!)) , von den meisten Rechtssystemen abgelehnt wird, DAGEGEN aber die Methode des ("passiven") Verhungern- UND Verdurstenlassens (ein Vorgang, der in einigen Fällen mehrere qualvolle Tage(!!) gedauert hat(!) und eher als unterlassene Hilfeleisung denn als ANGEMESSENE Behandlung zu bezeichnen ist) von "Rechtsexperten" und "Ethik-Experten" trotz der entsetzlichen Folgen für die Betroffenen als vertretbar angesehen wird.
Eine Enzyklopädie sollte in der Lage, diesen essenziellen menschenverachtenden Zynismus der derzeitigen Widersprüche auf diesem Gebiete (sowohl in der öffentlichen Disskusion, Religions- und Rechtstheorie, als auch in der klinischen Praxis(!)) angesichts der grundlegenden, ja entscheidenden Bedeutung dieses Aspektes für die weitere ethische Diskussion wie auch die bereits ja heute zu leistende klinische Praxis, präzise und klar zu benennen.
Ich schlage deshalb Ergänzung des Artikels dahingehend vor, daß auch die biologischen und individuellen Folgen der in verschiedenen Argumentationslinien favorisierten und ja tatsächlich bereits angewandten(1) (klinischen) Vorgehensweisen dem Informationssuchenden klar nachvollziehbar (biologisch UND emotional!) mitgeteilt, möglichst auch gleich vergleichend gegenübergestellt werden.
Dies ist umso dringlicher, da sich abzeichnet, daß selbst erfahrene Kliniker sich in der öffentlichen Diskussion fernab eigener subjektiver Betroffenheit, infolge nur allzumenschlicher, psychologischer Verdrängungsmechanismen offensichtlich(!) nicht immer der subjektiven Folgen und des Leidensausmaßes(!) der verschiedenen Methoden im konkreten Falle bewußt sind (der tägliche Umgang mit Sterbenden kann mitunter auch zu Abstumpfung führen - solange man nicht selbst betroffen ist, im klinischen Alltag erweisen sich abstrakte, rechtliche Normen gerade angesichts der heute vielfältigen Möglichkeiten und Handlungsspielräume moderner Medizin immer häufiger als unbrauchbar!) - um wieviel weniger wird der Durchschnittsleser sich der Problematik zwischen Theorie und Praxis bewußt werden, wenn er nicht in einer Enzyklopädie über die dem Problem zugrundeliegenden biologischen und Erlebens-Tatsachen informiert wird?!

(1)(Man bedenke bei der Verbesserung des Artikels: Mediziner sind seit jeher in manchen Fachdisziplinen praktisch täglich mit derartigen PRAKTISCHEN Entscheidungen (meist sogar noch unter extremem Zeitdruck!) konfrontiert - der Artikel bezieht sich also nicht nur auf abstrakte Theorien, die es in der Zukunft anzuwenden gilt, sondern um beinahe täglich verursachtes - aber vermeidbares Leiden im Heute und Hier, für das möglichst schnell Handlungsempfehlungen mit der maximalsten Leidensverminderung seit langem Überfällig sind. Auch darauf sollte eine Enzyklopädie wenigstans kurz eingehen und ihre Darstellungsweise daraufhin optimieren: Weglassung wesentlicher Details kann den ganzen Artikel unbrauchbar, ja zutiefst schadenstiftend machen. Die nötige Sorgfalt ist hier von den Authoren angesichts der hohen Güter, um die es geht, einzufordern. - insofern sollte der Artikel nachgebessert - und wenn möglich - klarer/übersichtlicher strukturiert werden. Besonders sollte auf die mitunter erhebliche Diskrepanz von religiöser "Realität" einerseits und der nackten biologisch-neurologischen Realität, sowie der (mitunter vom bisherigen Leben im Sterbevorgang erheblich veränderten!!) Einstellung des Betroffenen zu seinem eigenen Sterben andererseits, aufmerksam gemacht werden und darauf, daß der Sterbeprozeß in den unterschiedlichen Gewebearten sehr unterschiedlich lange dauert (und was dies für das Erleben des Sterbenden lebenspraktisch bedeutet(!): Nervengewebe wenige Minuten, Knochen bis zu mehreren Tagen - Haar- und Nagelbetten mehere Wochen. Eine "Glaubens-Religion" und tatsächliche biologische Realität ungewichtet erörternde Betrachtungsweise kann methodisch zu fatalen Fehlschlüssen verleiten - die Medizingeschichte (und auch die Religionsgeschichte) sind davon bereits übervoll - auch hier ist mehr als bisher von allen Beteiligten Sorgfalt einzufordern - eine (bisher unerfüllte) Forderung, die sich auch im Artikel selbst widerspiegeln - zumindest aber in diesem als bisher ungelöste Problematik klarer als derzeit benannt werden - sollte)

Hella, Mai 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.198.74 (Diskussion | Beiträge) 05:54, 8. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Schöner langer Text, aber Du hast einige Grundprinzipien der Wikipedia nicht verstanden. Wertung hat hier nichts zu suchen. (WP:NPOV. Ob Du daher etwas als menschenverachtend oder angemessen bezeichnest ist völlig irrelevant. Wichtig sind hier nur Standpunkte von relevanten Personen/Gruppen, und diese auch nur mit zitierfähiger Quelle. --P.C. 12:10, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich glaube überdies, dass das mit dem leidenden Verhungernlassen höchstens bedauerliche Einzelfälle sind. Erstens kann man die Betroffenen sicherlich medikamentös in einen Zustand der Bewusstlosigkeit versetzen und zweitens gibt es - ich spreche hier von der Schweiz - die Möglichkeit bei der Intensivbehandlung, in nachweislich hoffnungslosen Fällen die Apparaturen abzuschalten. Obwohl dies wie aktive Sterbehilfe aussieht, fällt es in der Schweiz in einen Gesetzeslücke und kann als passiv ausgelegt werden (es gibt daher keine Strafverfolgung dafür) und wird auch von den Ethik-Richtlinien der Akademie für medizinische Wissenschaften als zulässig bezeichnet --62.202.229.242 08:36, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Dieser Aspekt ist übrigens im Text nicht besprochen, das sollte unter passiver Sterbehilfe unbedingt ergänzt werden, weil es sicherlich auch in anderen Ländern existiert. Als "Abbruch von Massnahmen" wird es z.B. von der schweizer. Arbeitsgruppe für Sterbehilfe bezeichnet, die 1999 eine Beststandesaufnahme für den Bundesrat erarbeitete und es ausdrücklich unter pass. St. einordnete --62.202.228.135 21:33, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Niederlande

Es gibt einen Unterpunkt Deutschland und einen zu Frankreich, dabei tut sich doch in den Niederlanden aktuell am meisten:

Die Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende fordert, dass auch gesunde ältere Menschen mittels Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. --Ötz Mesil 15:27, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Falsche §§

Abschnitt 3.3 Indirekte Sterbehilfe (Gabe von schmerzstillenden, aber evtl. lebensverkürzenden Medikamenten), 1. Absatz, letzter Satz: "... als Körperverletzung (§ 223 bis § 233 Strafgesetzbuch) ...": Der verlinkte § 233 "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft" kann wohl nicht ganz richtig sein.

Unabhängig davon erscheint mit die Eingrenzung auf die in diesem Fall zutreffenden §§ sinnvoller, als den ganzen Abschnitt im StGB anzugeben. -- 62.158.20.141 15:05, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zweitlemma

Kurzform: Vorschlag zur Anpassung der Einleitung; Lemma „Euthanasie“ fett‽ Wikifizierung der etymologischen Angabe.

Gerade wollte ich vorschlagen, ob Euthanasie nicht doch fettgedruckt als zweites Stichwort hervorgehoben werden sollte, anstatt dass es sich verschämt-kursiv hinter der Klammerauf ducken muss, um etwas später erklärt zu werden; denn „Euthanasie“ – nimmt der Empfänger, etwa man selbst beim Lesen (aber natürlich auch andere), es wertfrei wahr – ist auch, oder gerade besonders im Kontext Sterbehilfe, ein gleichwertiges Synonym und vor allem etwas fachlicher klingend sowie beschönigend – die Perversion, also Verkehrung des letzteren ist wohl leider für die negative Konnotation verantwortlich.

Aber genug der Hypotaxis! Ich wollte es ja nur vorschlagen. Denn: alle Interwiki-Lemmata adaptieren die griechische Herkunft – besonderer Brüller: türkisch Ötanazi. Also orientieren wir uns lieber weiterhin an unseren germanischen Nachbarn, den Dänen (Dødshjælp) und den Schweden (Dödshjälp). Dabei heißt es bei uns ja gar nicht Todeshilfe. Ach, was ein Di-Lemma. Egal, *dauþuz geht genauso wie *sterp. Hauptsache es ist nicht nach einem heidnischen Gott benannt – und helfan ist schließlich immer gut -- Gohnarch 00:14, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Artikel veraltet

Gestriges BGH-Urteil noch nicht drin, das sogenannte aktive Sterbehilfe in vielen Fällen erlaubt. --Constructor 03:14, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Sterbehilfe

--81.221.191.131 20:15, 26. Jun. 2010 (CEST)Der aktuelle Diskurs, insbesondere die Teile, welche durch Medien und Öffentlichkeit (populär) beigetragen werden, sind nicht geeignet, die Problematik "sauberen" juristischen Zielsetzungen zu unterstellen. Qualifizierungen wie "aktiv" oder "passiv" können bezüglich des Sterbens keine abschliessenden, nicht einmal halbwegs schlüssige Kategorien schaffen. Sterben unterscheidet aus sich der Optik des betroffenen Subjekts (also für uns alle, da wir alle sterblich sind) primär durch zwei Hauptmerkmale: Sterbenmüssen und Sterbenwollen. Beide Kathegorien haben je einen Zeitlichen und einen Sozialen Aspekt:Beantworten

1. Den Zeilichen Aspekt: Er eröffnet primär drei rechtliche Optionen. a) "Natürliche" z.B. alters- oder gesundheitsbedingte, körperliche Vorgänge mit tödlichem Ausgang, oder b) "Unnatürliche", z.B. durch tödliche Einwirkungen wie bei akuten Krankheiten, Unfällen oder bei Mord, oder c) "auf Zeit", z.B. bei absehbarer Unheilbarkeit oder bei zwingend zum Tode führenden Anomalien.

2. Den sozialen Aspekt: Dieser eröffnet aus der ethisch gesetzten Konstellation heraus (Teilnahme und Mitverantwortung) primär ebenfalls drei rechtlich relevante Optionen: a) Emotional tragende Kategorien wie Verwandschaft, Partnerschaft etc. b) Medizinisch oder religiös begründete Verantwortungen wie pflegerische, hausärztliche oder kirchliche. c) Übergeordnete gesellschaftliche oder politische.

Rechtlich stichhaltig und/oder "allgemein zielführend" sind daher die bisher gängigen Unterscheidungen von "aktiv und "passiv" nie! Es gibt nur einen einzigen Begriff, der alles abdeckt und der heisst schlicht und elementar "Sterbehilfe"!Die legitimen und vorherrschendsten Formen und Motive der Sterbehilfe müssen juristisch einzeln definiert werden. Das ist der einzige zukunftfähige Ansatz!

Buch; Michael de Ridder: Wie wollen wir sterben? - Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin

Imho ein sehr empfehlenswertes Buch. Würde mich freuen, wenn ein Kenner (m/w) es an geeigneten Stellen im Artikel zitiert. --Neun-x 15:59, 5. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Pressestimmen »Michael de Ridder gehört zu den Ärzten, die die unwürdigen Bedingungen des Sterbens im Krankenhaus nicht länger mit ansehen wollen. Sein Buch rüttelt auf. Nach der Lektüre wird später niemand sagen können, er habe von nichts gewusst.« (Frankfurter Allgemeine Zeitung )

»Wie wollen wir sterben? Schnell und mit möglichst wenig Schmerzen, werden viele sagen. (…) Auch de Ridder bekundet am Ende seines Buches, dass es uns trotz aller Bemühungen nicht gelingen wird, „Leben und Sterben miteinander zu versöhnen“. Immerhin, nie waren die Möglichkeiten besser, diesem Ziel so nah wie möglich zu kommen. „Wie wollen wir sterben?“ ist ein bemerkenswerter Beitrag dazu.« (Der Tagesspiegel )

»Bemerkenswerte Ehrlichkeit« (NZZ Bücherbeilage )

amazon: "Sterben dürfen – die Streitschrift eines Arztes

Die Würde des Menschen muss auch und gerade bei unheilbar kranken und alten Menschen respektiert und bewahrt bleiben. Viel zu oft allerdings setzen sich Ärzte über den Willen ihrer Patienten hinweg, tun alles, was medizinisch und technisch möglich ist, und tragen so eher zur qualvollen Sterbeverzögerung als zur sinnvollen Lebensverlängerung bei. Aber Lebensverlängerung, so de Ridder, darf nie zum Selbstzweck werden. Ein leidenschaftliches Plädoyer für Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende.

Der medizinische Fortschritt der letzten Jahrzehnte hilft zahllosen Patienten, verschafft Heilung oder zumindest Linderung, rettet und verlängert Leben. Gleichzeitig hat Hochleistungsmedizin, wie sie in unseren Krankenhäusern praktiziert wird, aber auch ihre Schattenseiten. Michael de Ridder, seit über dreißig Jahren an verschiedenen Kliniken in Hamburg und Berlin als Internist, Rettungs- und Intensivmediziner tätig, plädiert dafür, Sterben wieder als Teil des Lebens wahrzunehmen und anzuerkennen. Er richtet sich damit nicht zuletzt an die eigene Zunft. Vielfach verstehen sich Ärzte in einer medizinisch-technischen Krankenhauswelt, in der alles möglich scheint, ausschließlich als Heilende. Was aber, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist? Wenn ein Patient »austherapiert« ist, wie es im Fachjargon heißt? Statt Todkranke um jeden Preis am Leben zu erhalten, müssen Mediziner lernen, in aussichtslosen Situationen ein friedliches Sterben zu ermöglichen. Gerade hier, so de Ridder, sind Ärzte gefragt, als Begleiter, als Fürsorger."

dradio vom 3. Mai 2010: "Schonungslos beschreibt Michael de Ridder, selbst seit 30 Jahren Rettungsstellenleiter in Berlin, alltägliche Missstände und erzählt von Schwerkranken, die wie Stückgut behandelt werden. Mit seinem Buch plädiert er für eine "neue Sterbekultur".

Das Thema Tod spielt in unserer Gesellschaft eine Nebenrolle, wird angesichts von Jugendkult und Fitness verdrängt und findet daher meist in Hinterzimmern statt, weit weg vom Leben, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Und auch dort wird der Tod zum störenden Sand im Getriebe, bremst den pflegerischen Ablauf und entspricht so gar nicht dem ärztlichen Selbstverständnis, heilen zu wollen. Mit seinem ergreifenden Buch "Wie wollen wir sterben?" legt Michael de Ridder den Finger genau in diese gesellschaftliche Wunde, übt laut und nachdrücklich Kritik und setzt sich leidenschaftlich für die Würde des Menschen bis zum letzten Atemzug ein.

Schonungslos offen beschreibt de Ridder, selbst seit 30 Jahren Rettungsstellenleiter in Berlin, alltägliche Missstände und erzählt von schwerkranken Menschen, die nicht selten wie unmündiges Stückgut behandelt werden. Die Magensonde für Herrn K. führt zu Unruhezuständen und Infektionen, sie entlastet aber die Pfleger, weil sie den Patienten nicht mehr füttern müssen. Die Wiederbelebung einer schwerstkranken 81-Jährigen beruhigt das Gewissen des Arztes, der Patientin bereitet sie einen langen und beschwerlichen Tod. Zwei Beispiele, die deutlich machen: was Todkranke wünschen, was gut für sie wäre, wird vielerorts ignoriert. An oberster Stelle stehen die Erfüllung von Dienstplänen, der Einsatz aller zur Verfügung stehenden technischen Geräte und Therapien sowie die Arroganz der Ärzte.

In seinem "Plädoyer für eine neue Sterbekultur", so der Untertitel, stellt de Ridder aber nicht nur das Handeln seiner Kollegen in Frage, sondern er analysiert die aktuellen Umstände, die für diese Missstände verantwortlich sind, sehr genau. Und nein, nicht die Unterfinanzierung des deutschen Gesundheitssystems ist schuld, so de Ridder, vielmehr sind die Prioritäten falsch gelegt. Das meiste Geld fließt in die Kurativ- und Akutmedizin, weniger in die Palliativmedizin und in die Pflege. Was dazu führt, dass teure und oft nutzlose Herzkathederuntersuchungen ohne Kommentar bezahlt werden, für die Pflege für unheilbar Kranke oder Sterbende hingegen reicht das Geld nicht. Und genau das muss sich ändern, so de Ridders Hauptforderung. Das Medizinsystem darf nicht weiter zur Hochleistungsdisziplin ausgebaut werden, das Ärzte und Pfleger unter immense Zwänge setzt und damit ein humanes Sterben unmöglich macht.

Die Verantwortung hierfür haben Gesetzgeber und Krankenkassen, sagt der Arzt, und meint damit letztendlich jeden von uns. Erst wenn das Thema Sterben aus seinem Schattendasein gelöst wird, ist eine Umkehr möglich. Dazu gehört auch, sich mit der komplexen Rechtslage von Patientenwille und ärztlichem Handeln auszukennen und sich klar darüber zu werden, was will ich selbst. Denn die Entscheidung, ob man jemanden sterben lässt oder doch immer weiterbehandelt, ist sowohl für Ärzte als auch für die Patienten und ihre Angehörigen oft eine Gradwanderung. Ein richtig oder falsch gibt es hier nicht. Was es aber geben muss ist eine Sterbekultur, die es erlaubt, in Würde aus dem Leben zu scheiden. (Besprochen von Susanne Nessler) "

Indirekte Sterbehilfe

Also beim Punkt indirekte Sterbehilfe macht §223 (Körperverletzung) noch Sinn, § 233 (Menschenhandel) ist aber Wohl falsch ihr meint bestimmt §225 (Vernachlässigung Schutzbefohlener) (nicht signierter Beitrag von 93.231.135.73 (Diskussion | Beiträge) 13:37, 4. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

ist es religiös?

wenn man sterbehilfe als solches betrachtet ist es eine gute sache, menschen das leiden vor dem tod zu ersparen. in den 10 geboten steht jedoch du darfst nicht töten! bitte um rezensionen!!! (nicht signierter Beitrag von 194.25.203.239 (Diskussion) 20:18, 24. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Sterbehilfe im Widerstreit der Meinungen

Dieser Abschnitt enthält keine Belege für die dargestellten Meinungen. Bitte nachtragen, denn für mich sieht das wie eine Privattheorie des Autors aus. --MBq Disk 07:54, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Einleitung

Eine Einleitung sollte allgemein und neutral gehalten sein. Daher hat dieser Satz

Sterbehilfe unterstützt gewollt die Herbeiführung des Todes einer Person durch eine oder mehrere andere.

m.E. nichts in der Einleitung zu suchen, denn diese Aussage trifft nur auf die sog. „aktive Sterbehilfe“ zu. Eine „Herbeiführung des Todes“ ist die Umschreibung für Tötung, dies wird nur von einem Teil der „Sterbehilfe-Bewegung“ propagiert. --BlankeVla 10:20, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

"Selbsttötungen sind in der Bibel nicht erwähnt;" - Schwachsinn!

Manchmal frage ich mich wirklich, was für Leute sich hier bemüßigt fühlen, kategorische Behauptungen aufzustellen: "Selbsttötungen sind in der Bibel nicht erwähnt; (...)". Ich weiß nicht ob der- oder dienigen mal die Bibel zur Hand genommen haben und wie sie beispielsweise den Tod Sauls qualifizieren würden:

"Und der Streit wurde heftig wider Saul, und es erreichten ihn die Schützen, Männer mit dem Bogen; und es wurde ihm sehr angst vor den Schützen. Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Ziehe dein Schwert und durchbohre mich damit, dass nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich durchbohren und mich mißhandeln! Sein Waffenträger aber wollte nicht, denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. Und als sein Waffenträger sah, dass Saul tot war, da stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. So starben Saul und seine drei Söhne und sein Waffenträger, auch alle seine Männer an selbigem Tage zugleich." (1. Sam. 31)

Ich habe die Geschichte um Saul in der 3. Volksschulklasse gelernt - Gott Lob habe ich mich darin erinnern können...

-- Diokletian 21:03, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

...in Bibel nicht erwähnt

...und von Judas sollte man auch als nicht-Bibel-Leser mal gehört haben... (nicht signierter Beitrag von 92.224.211.94 (Diskussion) 02:03, 15. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

große fehler

Ich binn beim Überfliegen auf große fehler gestoßen z.B dass sehr wohl ein gesetzt zur regelung vorliegt. Es ist sehr bedauerlich , dass diese seite nicht aktualisiert wurde besonders desshalb, da der Inhalt im Lehrplan Der Baden-Würtembergischen Gymnasien festgesetzt ist. Ich werde mir demnächst sehr wohl überlegen Wikipedia weiter zu nutzen. --- 217.84.34.36 (19:48, 21. Apr. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Tod: Euthanasie

Falsch

Eu = hilfe

Thanatos = tod (nicht signierter Beitrag von 77.22.102.83 (Diskussion | Beiträge) 22:54, 1. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Schweizer oder schweizerisch

Siehe auch: Duden-Newsletter vom 03.09.10 -> Adjektive, die aus Einwohnerbezeichnungen hervorgegangen sind

-- pistazienfresser 16:40, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

So heißt es die Schweizer Berge, aber das schweizerische Parlament. ... Mein Argument war, dass die Rechtsauffassung, im Gegensatz zu den Bergen, kein Teil der Schweiz ist, und es daher "schweizerisch" heissen müsste. --195.81.26.148 10:13, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich wäre vom Sprachgefühl eher für schweizerisch - zwar gehört es eher zu den Bürgern (Schweizer => der Schweizer, Gen.) als zu dem Land/Landstich, aber es ist nicht so typisch wie der Käse oder die Berge (und dürfte auch nicht uneingeschränkt allen Schweizern zuzuordnen sein).
Aber meiner Ansicht nach ist es recht unwichtig für diesen Artikel - und das Thema des Artikels ist sowieso schon so umstritten, dass man nicht noch über solche Nebensächlichkeiten streiten sollte.
Werde mal bei Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Schweiz nachfragen, ob die dazu mehr wissen.
-- pistazienfresser 21:13, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Beide Varianten sind korrekt, man kann sich die bevorzugte aussuchen. Das sagen jedenfalls die Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen in den deutschsprachigen amtlichen Texten des Bundes, in diesen "Schreibweisungen" wird amtlich festgehalten: „Es gibt keine allgemeine Regel und kein erkennbares Prinzip, wann ‚Schweizer‘ und wann ‚schweizerisch‘ […] zu schreiben ist“. Gestumblindi 21:25, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Nur noch so nebenbei bemerkt: Man sieht dieses bunte Hin und Her von "Schweizer" und "schweizerisch" auch an so mancher Körperschaft, besonders prominent: Schweizer Armee - nannte sich bis 2003 Schweizerische Armee. Aber die Schweizerische Eidgenossenschaft selbst nennt sich nun keineswegs Schweizer Eidgenossenschaft ;-). Schweizer Direktmarketingverband einerseits, Schweizerische Käseunion andererseits - und man kann kaum sagen, dass Direktmarketing schweizerischer ist als Käse, oder? ;-) ... die Schweizerische Kirchenzeitung, das Schweizer Frauenblatt etc. - man wird nie ein System finden. Gestumblindi 21:37, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Allgemeine juristische Auffassung und Abgrenzung der Sterbehilfe

Hallo zusammen,

es tut mir Leid wenn ich Kritik üben muss, aber der Artikel ist juristisch in Teilen zweifelhaft bis falsch. Beispielsweise entspricht es nicht der allgemeinen juristischen Auffassung, dass das Unterlassen medizinischer Eingriffe aufgrund einer Patientenverfügung keine passive Sterbehilfe darstellt. Au contraire, die herrschende Meinung - man spricht von der herrschenden Meinung; dem Allgemeinen steht das Spezielle gegenüber, d.h. die allgemeine juristische Auffassung müsste die unsubstantierte, von Nicht-Spezialisten gebildete und deswegen weniger qualifiziert Auffassung sein - nimmt dies gerade an (siehe mit weiteren Nachweisen: Schneider in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Vorbemerkung zu den §§ 211 ff., Randnummern 104 ff.). Dies ist nach der im Artikel angegebenen Quelle zwar die Meinung von Herrn Böckenförde, diese wird aber nicht zur 'allgemeinen juristischen Auffassung', nur weil Herr Böckenhofer einmal Verfassungsrichter war. Dementsprechend ist Sterbehilfe nicht abzugrenzen von >- dem ärztlichen Behandlungsabbruch auf Verlangen des betroffenen Patienten (oder gegebenenfalls einer dazu bevollmächtigten Person)< und auch nicht von >- dem in Deutschland straflosen Ausschalten von Geräten (wie Beatmungsgeräten) oder das Unterlassen von Reanimationsversuchen nachdem der Hirntod bereits eingetreten ist< (ebenfalls passive Sterbehilfe) >- der in Deutschland straflosen Hilfe im Sterbeprozess: Verabreichen von Medikamenten, die schmerzstillend sind und das Leben nicht vorsätzlich verkürzen< (sogenannte Hilfe im Sterben oder 'reine' Sterbehilfe")


--212.201.78.224 18:39, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Falscher Satz

Entschuldigung, dass ich gerade nicht die komplexen stilistischen Regeln auf Wikipedia berücksichtige, aber dieser Satz ist mir ins Auge gestochen und der sollte dringend geändert werden. Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland garantiert nicht straffrei.

"der in Deutschland grundsätzlich straflosen Beihilfe zur Selbsttötung („[ärztlich] assistierter Suizid”); dagegen ist in den Niederlanden die Beihilfe zur Selbsttötung eine Straftat, die nur für Ärzte unter sehr eng definierten Voraussetzungen nicht strafbar ist,"

WiihatMii am 1.April (nicht signierter Beitrag von 88.67.155.149 (Diskussion) 14:55, 1. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Begriffserklärung ist schlecht

Man wird aus dem Abschnitt Begriffserklärung leider nicht schlau. Er nimmt zu viel Wissen vorweg, daß ein Leser der sich damit noch nicht genau befaßt hat, nicht wissen kann. Was genau ist aktive Sterbehilfe und was ist passive Sterbehilfe? Wenn ein Mensch z.B. nur dadurch überlebt, daß er an einer Herz-Lungenmaschine angeschlossen ist, ist dann, wenn man diese Maschine abschaltet, dies aktive oder passive Sterbehilfe? Könnte das jemand etwas näher erläutern und auch im Artikel unterbringen, so daß man hier mal eine ordentliche Definition des Begriffes hat? --84.58.238.95 16:13, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Antwort zu beiden Disk.-Beiträgen:

1) Du hast recht, mir ist völlig neu, dass dies in D erlaubt sein soll; vielmehr besteht doch eine heftige Kontroverse über den "Sterbetourismus" von D in die Schweiz, wo dies "aus nicht egoistischen Motiven" straffrei ist. Zur betr. Aussage hier im Abschn. Schweiz übrigens ein zusätzlicher Zweifel: Das StGB sieht ausdrückl. "nicht egoistische Motive" vor, also ist klar unglaubwürdig, dass Exit und Dignitas ein "Entgelt" fordern; es handelt sich hier zieml. sicher bloss um eine Abgeltung der Unkosten, und nicht ein Honorar od. dgl. >> das muss präzisiert werden (Uebrigens: Diesen Zweifel habe ich in den Vorjahren bereits einmal angebracht, die Archivierungs-Zeitfenster sind hier offensichtl. viel zu kurz!)

2) Zu Passive Sterbehilfe gibt es einen verlinkten spez. Artikel: Nichteinleitung oder Abbruch einer Intensivpflege-Massnahme sind in der CH und m.W. auch in D - in hoffnungslosen Fällen auf Wiedergenesung - zulässig. Verbotene aktive Sterbehilfe ist z.B. die aktive Gabe einer Giftspritze

--62.202.234.13 13:24, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 19. Juli 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass deutsche Gerichte Gerichtsverfahren zur Sterbehilfe zu beurteilen haben. Geklagt hatte ein Witwer, dessen verstorbene Ehefrau keine Schlafmittel für ihren Tod in Deutschland erhalten konnte. Deutsche Gerichte sind verpflichtet, solche Gerichtsverfahren anzunehmen und darüber ein Urteil zu fällen. Zur Hauptsache, inwiefern Sterbehilfe erlaubt sei, nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht Stellung. 178.3.25.76 12:25, 19. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Missverständliche Formulierung

"Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen medizinischer Hilfeleistung entgegen Therapiewünschen des Betroffenen erfüllt den Straftatbestand der Tötung oder unterlassenen Hilfeleistung ..." So absolut sollte das da nicht stehen, denn das stimmt nicht, wenn es keine medizinische Indikation für die gewünschte Therapie gibt! Frank Spade (Diskussion) 23:14, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn es keine Indikation gibt, gibt es auch kein "Unterlassen medizinischer Hilfeleistung" --P.C. 07:19, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Aber es gibt "Therapiewünsche des Betroffenen", die nicht wirken, wenn es keine Indikation gibt. Dann ist weder der Straftatbestand der Tötung noch die unterlassene Hilfeleistung gegeben. Frank Spade (Diskussion) 22:10, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Aktive, indirekte und passive Sterbehilfe sind überholte Begriffe

Die Begriffe aktive, indirekte und passive Sterbehilfe sollten nicht mehr verwendet werden. Statt dessen sollten die Begriffe Tötung bzw. Tötung auf Verlangen, Therapiezieländerung oder Zulassen des Sterbens verwendet werden. Frank Spade (Diskussion) 23:19, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Warum. Quellen, dass die anderen Begriffe "Überholt" sind, und deine Euphemismen besser? --P.C. 07:20, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Z. B. im Glossar von Ralf J. Jox: Sterben lassen. Zitate: "Aktive Sterbehilfe: Überholter Begriff für die Tötung auf Verlangen." "Passive Sterbehilfe: Überholter Begriff für die Beendigung oder bewusste Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen am Lebensende, wodurch das Sterben zugelassen wird." Frank Spade (Diskussion) 22:12, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Welche wissenschaftliche Instanz spricht der Körber-Stiftung oder einem Ralf J. Jox irgendeine Deutungshoheit zu Begriffen rund um das Lemma Sterbehilfe zu? Wo werden diese Thesen rezipiert, mit welchem Ergebnis? Ohne weitere Quellen reine Privatmeinung ohne Relevanz! --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 22:26, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Begriffserklärung?

Im (ersten) Abschnitt “Begriffserklärung” steht im letzten Absatz der Einleitungssatz “’’Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland - anders als in vielen anderen Staaten - straffrei gestellt.’’” Zur Parenthese: Ja, in anderen Staaten ist die Beihilfe nicht straffrei, aber in wiederum anderen Staaten ist sie ebenfalls straffrei, und manche Staaten gehen bekanntlich noch weiter in dem, was sie straffrei stellen (aktive Sterbehilfe). Ich habe diese Parenthese, die nicht erschöpfend genug differenziert (und überdies m.E. hier ganz überflüssig ist), entfernt.

Dann heißt es:

  • ’’Ein Kommentator beklagte 1998: "Der medizinische Laie, der aus Gewinnsucht einen Zyankalihandel betreibt und labilen Menschen, die sich in einer vorübergehenden Depression befinden, die Selbsttötung ermöglicht, bleibt – abgesehen von einem möglichen Verstoß gegen das Chemikaliengesetz – straflos; denn Anstiftung sowie Beihilfe zur Selbsttötung werden nach unserem geltenden Recht in keinem Fall bestraft." (N. Hoerster, Sterbehilfe im säkularen Staat Frankfurt 1998, S. 9)’’

Dieses Lamento ist keine sachgemäße Begriffserklärung für “Beihilfe”. Abgesehen davon, daß es die Beihilfe aus einer ganz absurden Perspektive betrachtet, da man auf dieser Ebene auch jedes Haushaltsgeschäft, das Messer verkauft, der Beihilfe zu einem etwaigen Mord zeihen könnte - also abgesehen davon ist dieses Lamento nicht neutral, da es populistisch den erörterungsbedürftigen Vorwurf “aus Gewinnsucht” hinzufügt. (Was wird im Kapitalismus nicht alles geduldet, das aus Gewinnsucht geschieht! Stichwort Finanzkrise, um nur dieses Beispiel zu nennen.) Meines Erachtens sollte hier kurz und ‘’neutral’’ erläutert werden, was unter Beihilfe zu verstehen ist - wenn es denn an dieser Stelle erläutert werden soll. --Thalimed (Diskussion) (01:56, 14. Sep. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Änderung

Im Abschn. „Abgrenzung zu den Tötungsprogrammen des Nationalsozialismus“ steht der Satz:

  • ’’ In der Regel wird dabei vom Einverständnis des Patienten ausgegangen (Abweichung siehe vorstehenden Absatz).’’

Ich habe diesen Satz entfernt. Es wird ja hier hinreichend klargestellt, daß der Begriff “Sterbehilfe” in Deutschland die konsequente Ersetzung des berüchtigten Euthanasiebegriffs darstellt. Die Klammer ist also doppelt gemoppelt. Außerdem wird nicht “in der Regel” vom Einverständnis des Patienten ausgegangen, sondern immer, sonst ist es Mord. --Thalimed (Diskussion) 02:06, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

???

Den ursprüngl. letzten Satz („Dies geschehe aber auch durch die Erschwerung oder gar Verweigerung von Sterbehilfe.“) habe ich entfernt. Erstens ist unklar, worauf „dies“ sich bezieht, zweitens ist der Sinn des Satzes undurchsichtig.

Im Satz davor (jetzt letzer Satz) habe ich „seine“ - unklarer Bezug! - durch „den Staat“ ersetzt, in der Annahme, daß er gemeint sei. --Thalimed (Diskussion) 02:41, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ärztlich assistierter Suizid

Ich würde empfehlen, einen eigenen Abschnitt über den ärztlich assistierten Suizid und seine Umstrittenheit anzulegen und das nicht im Rahmen der bloßen Beihilfe zur Selbsttötung einfließen zu lassen. Das habe ich gerade geändert, denn es vermittelt ein falsches Bild: Man schaue sich nur mal die Kontroverse an, die dazu in diesem Jahr noch mal richtig entbrannt ist. Zudem: § 16 MBO-Ä verbietet den Ärzten Beihilfe zum Suizid standesrechtlich.--Hanny Banny (Diskussion) 11:20, 6. Nov. 2012 (CET)Beantworten

?

Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen medizinischer Hilfeleistung entgegen Therapiewünschen des Betroffenen erfüllt den Straftatbestand der Tötung oder unterlassenen Hilfeleistung (BVerfG 2 BvR 1451/01)[2] und kann daher nicht als passive Sterbehilfe gewertet werden. Das stimmt so nicht (mehr) im Urteil BVerfG 2 BvR 1451/01 steht wohl etwas anderes, differnzierter. Grundsätzlich betimmet zunächst der Arzt nach BGB BGB § 1901 b - Indikation: „(1) Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist.“ Hierin kann der Patient (oder sein Betreuer) einwilligen oder nicht. Wünschen kann der Patient eine Therapie, aber nicht verlahngen. Eine Körperverletzung wird daraus erst, wenn die verweigerte Therapie auch objeltiv geboetn war (sagt der Gutachter...) (nicht signierter Beitrag von 79.193.86.152 (Diskussion) 20:26, 2. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Dauerhaft fehlerhafte Artikel

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit eindeutige Fehler im Artikel, der mittlerweile nicht mehr den aktuellen Rechtsstand in Deutschland wiedergibt und überholt ist, trotz Korrekturangeboten immer wieder hervorgeholt werden. Ein Lehrbeispiel, mit dem sich unseren Studierenden vor der Unwissenschaftlichkeit von Wikipedia-Artikeln warnen lässt. Im Grunde aber eher traurig für solch das Projekt.

--Hrosena (Diskussion) 15:15, 5. Jun. 2013 (CEST) Prof. Dr. iur. Henning RosenauBeantworten

Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht Juristische Fakultät der Universität Augsburg Universitätsstraße 24 86159 Augsburg - Germany -

Tel.: **49 821/598-4560 **49 821/598-4561 (Sekretariat) Fax: **49 821/598-4562 http://www.jura.uni-augsburg.de/rosenau/

Sehr geehrter Herr Dr. Rosenau,
Wikipedia ist als Enzyklopädie eine Tertiärquelle und als solche kann sie ohnehin niemals für wissenschaftliche Arbeiten geeignet sein. Ich stimme Ihnen zu: Viele Menschen, nicht nur Studenten, halten Wikipedia wegen ihrer Bekanntheit auch für eine zitierbare Quelle. In korrekter wissenschaftlicher Arbeit können jedoch je nach Aufgabe nur Primär- und Sekundärquellen verwendet werden.
Dass viele Artikel veraltet oder inkorrekt sind, ist aufgrund der Masse an Artikeln und Informationen vermutlich unvermeidbar. Gerade hier bieten sich auch gute Ansätze, Ihren Studenten die Wichtigkeit der Quellenprüfung nahezulegen, wie Sie richtig bemerkt haben. Die Sichtung verschiedener Quellen ist hierbei unbedingt notwendig.
Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre Anmerkung!
Ein anonymer Benutzer. --Constructor 15:33, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Sterbehilfe - The Legal Solutions

Sterbehilfe, this text has status as legal text:

By the accurate procedure for ethical approach many people can achieve suicide-prevention (Sterbehilfe) by this Class-Action Lawsuit: So the procedure for these people who are affected by these suicide problems, relatives/close ones to deceased people or the people who are affected directly, being alive, but in frequent troubles with thoughts to commit suicide and their relatives primarily.

Prerequisites:
The deceased/the person affected must have reported consistent problems to various people of trust, psychiatric services, the family physicians, the teachers relevant, the school health care service, family members, etc. "for a number of months or years", depending on how strict the relevant authorities are supposed to set this, what behaviour that has been displayed, i.e., the character toward duties at hand.

Given the case, the material, the data-set of law from above, then this:
Open the case against the Justice Department in the relevant country, starting lowest of the usual 3 levels, serving the summons there.

Of course, the legal foundation relates, at the most fundamental level, to the Human Rights, whether the ECHR or UDHR under UN internet domain. Start with checking UDHR art. 3 and 8, fx.

Then the case unfolds, that our daughter/son bla, bla, bla, that somebody should have intervened... Duties have been violated... Police has been corrupt, failed the duties, the police instructions... Failure to supply psychiatric support for this person to get out of these troubles that we happen to think are of the physical kinds, i.e., consistent physical abuse, even torture, leads to suicide ideation, to thoughts of killing oneself...

Fx., then the Justice Department's lawyer gives in, in being the defendant, that they have a valid lawsuit against us, we see that we have committed mistakes, we add nothing further, politely. Then the judge's ruling: AGAIN, Justice Department, you have failed to supply reliable services to the public and in this case to the plaintiff [name] (in question here for us in theory) and that the plaintiff is awarded legal victory over the Justice Department.

Hurray! Then a certain legal procedure, unknown how it connects with the very ruling against the Justice Department, but let's say that negotiations are entered, that the troubles have been this and that, status of being deceased vs. alive, the pains, the time of suffering, bla, bla, bla, material arguments toward reaching a decent compensation for the ones involved.

Not only this, but a class-action lawsuit has many legal significances and given the individual cases, numbering severe/high enough, then ALL are granted a kind of (increased) freedom toward improved legal system in terms of fighting corruption and heightening the physical security for ALL so that as few people as possible are to suffer from thoughts of killing themselves in the future! THEN THE BIGGEST HURRAY FOR ALL OF HUMAN KIND, LOCALLY OR REGIONALLY OR GLOBALLY!

Logical notice: Either these con-(Assisted-)Suicide people are to sign up in supporting this Class-Action Lawsuit or they are to be ejected from the discussion altogether because then it's MOST evident to the pro-(Assisted-)Suicide people who they ARE as people, i.e., whether they sit there in being corrupt or honest.

This is the Applied Mathematics over Society, Political Science numbers or Law, that System for Traffic Safety is in success and ...

3 numbers for system considerations over health:

  • The traffic deaths (success for reducing traffic deaths)
  • The suicide numbers (the failure to provide progress to reduce suicide deaths/increased decency to overall population)
  • The number of HIV/AIDS cases (probably to vanish due to scientific progress and be merged with leukemia/other cases) - Fighting cancer is underway, but in a special way, not entirely the plain, as with medication, more like a "side-effect" reaction to Neuro-numbers and increased self-awareness of own feelings.

(The F¤%¤%%-stupid people are to lay off! To present traffic deaths DOES NOT imply that I encourage people to cause traffic deaths!) (Amnesty Intern. Letters - FYI) Cheers! 62.16.243.153 09:04, 27. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Additionally, there are implicit duties with „die Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof in Zivilsachen” in moving this kind of Class-Action Lawsuit ahead, also complying to duties in progressing the German legal system overall, „as it now has become articulated” or fall liable to charges of corrupt execution of office/profession. See, please, http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof#Rechtsanw.C3.A4lte , http://de.wikipedia.org/wiki/Singularzulassung and http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof .
Continually, I'm sorry that this is written to you in English and that you are (hereby) invited to translate it (maintaining contents) when/as you like. Cheers! 95.34.151.166 21:03, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Phase 2, plus etwas, EMRK: ECHR - Artikel 5 - liberty and security
„Article 5 provides that everyone has the right to liberty and security of person. Liberty and security of the person are taken as a „compound“ concept - security of the person has not been subject to separate interpretation by the Court.
Article 5 provides the right to liberty, subject only to lawful arrest or detention under certain other circumstances, such as arrest on reasonable suspicion of a crime or imprisonment in fulfilment of a sentence. The article also provides those arrested with the right to be informed, in a language they understand, of the reasons for the arrest and any charge they face, the right of prompt access to judicial proceedings to determine the legality of the arrest or detention, to trial within a reasonable time or release pending trial, and the right to compensation in the case of arrest or detention in violation of this article.“ - Source: Wikipedia, ECHR.
Suggestions, after lawsuit the relevant reads, preliminarily, only as suggestion for moving people into writing:
After the victories by the Class Action Lawsuits everywhere, now what?
  • Network, Amnesty International Membership, 2 together.
  • Closer connection to police and other people of confidence and duty.
  • After-wake police inquiries to root out any criminal or criminals.
  • Getting armed and receiving security advice. Including precaution on future behaviour that provides more security.
  • Starting up the investigations for proper compensations from the State, preferably set individually, especially for those who have :actually lost their beloved to death, depending... but no less than for death, certainly.
The above „after the Class Action Lawsuit“ is the reason why the Class Action has to go through and why Legal Texts are so deeply respected (in Britain). Please read up if you are short, something like „The Class Action Lawsuit - What does it do?“ Wiedersehn! - 95.34.150.16 12:34, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Grundkonflikt herausarbeiten

Irgendwo müste der Grundkonflikt nochmal klar herausgearbetet werden, der bei Günter Jauch im Gespräch Müntefering+Kirche vs. Reiter (Ex-MDR-Intendant) deutlich wurde: Die "schützende", "behütende" bis "bevormundende" Haltung von Politik und Kirche und das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen. Erste haben es allgemein immer schwerer - der Anspruch auf zweiteres wächst in allen Bereichen. Beide Seiten haben aber bezogen auf Sterben irgendwo recht. Manche muss man zumindest zeitweise vor sich selbst (und tatsächlichen/vermuteten Ansprüchen und Erwartungen der Angehörigen) schützen, manche müssen dieses Recht ohner Wenn und Aber haben. Gesetze haben es leider immer schwer, zu differenzieren -insofern ist es für Gesetze vieleicht wirklich auch noch zu früh. Wenn in der Schweiz rund 100.000 Leute in Sterbehilfsorganisationen organisiert sind (bei 8 Millionen Einwohnern - vergleichsgerechnet mit Deutschland wären das 1 Million!), spricht das doch dafür, dass es sich um ein Bedürfnis des "mündigen Bürgers" handelt, auch im Tod selbstbestimmt zu sein. Die Selbstbestimmung und Mitbestimmung der Bürger war und ist in der Schweiz bekanntlich schon immer höher als in "Obrigkeitsstaaten" ;-). --Brainswiffer (Disk) 07:59, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Legalität/ Rechtliche Folgen der Beihilfe zum Suizid (Deutschland)

Aktuell steht im Artikel folgendes: "Die Beihilfe zum Suizid, beispielsweise das Besorgen oder Bereitstellen tödlicher Medikamente, ist in Deutschland nicht strafbar. Es kann aber eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz) vorliegen."

Mein Vorschlag war folgender: "Die Beihilfe zum Suizid, beispielsweise das Besorgen oder Bereitstellen tödlicher Medikamente, ist in Deutschland als eigenständige Tat nicht strafbar. Allerdings können dadurch Straftatbestände wie Unterlassene Hilfeleistung oder Totschlag erfüllt sein. Zudem kann eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz) vorliegen."

Dieser wurde revidiert, da die Darstellung irreführend und falsch sei. Gut möglich, dass der Korrektor damit recht hat, dennoch würde ich das hier gerne zur Diskussion stellen. Eventuell müsste es umformuliert werden. Dass das Vorliegen anderer Straftatbestände geprüft wird und gegebenenfalls bejaht werden muss, scheint mir (Nichtjuristin) Fakt zu sein. Ein paar erste Googleergebnisse führen zu folgenden Seiten: http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=2330 und http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen.

Mir ist das in dem Artikel nicht klar genug dargestellt und ich finde die Nichtnennung eventueller rechtlicher Folgen, mit Ausnahme des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, so wie es jetzt da steht irreführend. (nicht signierter Beitrag von Bep van Hagh (Diskussion | Beiträge) 17:44, 19. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Nein, die Formulierung muss nicht abgeändert werden, denn Beihilfe zum Suizid in der Form "beispielsweise das Besorgen oder Bereitstellen tödlicher Medikamente" ist nunmal nicht strafbar, da wir keine fremde, rechtswidrige Haupttat haben. Totschlag wäre eben keine Beihilfe mehr. Täterschaft/Teilnahme sind hier aus juristischem Blickwinkel strikt zu trennen. Dass es unabhängig von der Beihilfe Sachverhaltskonstellationen geben kann, in denen beim Suizid eine unterlassene Hilfeleistung ins Spiel kommt, hat damit zunächst nichts zu tun. Das schlichte Besorgen oder Bereitstellen der tödlichen Medikamente hat eben nunmal strafrechtlich für sich gesehen zunächst - abseits des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzt - keine Folgen. Es geht hier ja gerade um den Rechtsterminus der Beihilfe. Das ist etwas anderes, als der Nichtjurist darunter versteht. "Beihilfe" im Rechtssinne und "Helfen/aktives Unterstützen" (so wie man das aus dem einfachen, nicht fachbezogenen Sprachverständins heraus vielleicht einordnet) bei der Ausführung sind nicht synonym verwendbar. Es muss in einem solchen Artikel aber auch und gerade aus wissenschaftlicher Sicht die rechtliche Situation korrekt dargestellt werden, andernfalls wäre das hier keine Enzyklopädie sondern eine Ratgeberseite a la "Bild der Frau", "Hörzu" etc..--Losdedos (Diskussion) 17:59, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Danke für die Erweiterung. :) Müsste dann nicht konsequenterweise auch die Ordnungswidrigkeit stärker abgegrenzt werden? --Bep van Hagh (Diskussion) 20:50, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ärztliche Warte

Ein Aspekt der mich interessiert und der im Artikel soweit ich das sehe noch fehlt ist die ärztliche Warte im Zusammenhang mit der Beihilfe zum Suizid. Soweit ich die aktuelle Debatte in der Presse richtig verstehe darf ein Arzt rein juristisch/gesetzlich bereits jetzt seinen Patienten die Mittel (also z.B. entsprechende Medikamente bzw. Rezepte für solche) zur Verfügung stellen, um sich schnell und schmerzfrei also "angenehm" selbst töten zu können, ohne sich irgendwie strafbar oder sonstwie gerichtlich belangbar zu machen. Die meisten Ärzte trauen sich dies aber trotzdem nicht wegen entsprechender Verhaltenskodizes der ärztlichen Standesvertretungen, die eine Beihilfe zum Suizid verbieten und Ärzten, die Beihilfe zum Suizid leisten mit dem Entzug ihrer Zulassung drohen. Sprich, Beihilfe zum Suizid ist juristisch für Ärzte ungefährlich aber aufgrund interner Schranken und Hürden und Sanktionsmittel der berufsständischen Vertretungen ist da dennoch eine recht starke Schranke vor. Hab' ich den Stand der Dinge damit richtig verstanden? Falls ja könnte jemand, der hier etwas sachkundiger ist in adäquater Form in den Artikel einfügen. Zum anderen ist die Beihilfe zum Suizid durch einen Arzt in jedem Fall (zumindest bei Personen über 18) erlaubt? Also sagen wir, ich bin Arzt und ein kerngesunder Mensch der 20 oder 30 oder 40 ist kommt zu mir und bittet mich darum, ihm Rezepte für entsprechend wirkende Medikamente sowie eine Anwendungsanleitung zusammenzustellen, damit er sich auf angenehme Weise umbringen kann (z.B. aus philosophischen Gründen, Kummer, Lebensüberdruss oder so) und der Arzt macht dies dann auch: Ist dies (abgesehen von möglichen Sanktionen der Standesvertretung) legal oder gilt die Straffreiheit der Zurverfügungstellung von Medikamenten für einen Suizid durch einen Arzt nur bei unheilbar oder zumindest schwer kranken Personen, während die ärztliche Unterstützung des Suizides eines kerngesunden Menschen verboten ist und für den Arzt juristisch heikel werden könnte? Und wenn wir schon dabei sind: Wie ist das eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht, wenn ein Patient seinen Arzt um Medikamente für einen Suizid angeht? Darf ich als Arzt, wenn ich dies ablehne, lediglich "nein" sagen, muss aber die Schweigepflicht wahren und den Patienten ziehen lassen, ohne weiter eingreifen zu dürfen, oder ist es zulässig, wenn ich so jemanden einweisen lasse oder zumindest Behörden, Angehörige o.ä. verständige obwohl es ja an und für sich eine Verletzung der Schweigepflicht darstellt, wenn ich den Suizidwunsch eines Patienten, den dieser mir vertraulich mitteilt, weitersage.93.232.12.31 01:43, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Rückgängigmachung einer begründungslosen Entfernung

Hier wurde eine Passage entfernt und dafür keine Begründung angegeben. Da die Passage nicht erst vor kurzem eingefügt wurde, gehe ich davon aus, dass sie belegt war, denn jedenfalls im Oktober 2011 war sie bereits vorhanden - wahrscheinlich sogar schon wesentlich länger. Es liegt also an demjenigen, der etwas entfernen möchte, über die Versionsgeschichte eine etwaige Unbelegtheit nachzuweisen. Überdies sagt uns der Artikel Suizid, dass dies für die Vergangenheit in jedem Fall richtig ist, denn ich gehe davon aus, dass auch dort keine unbelegten Inhalte enthalten sind. Unbelegte Inhalte sind nämlich immer sofort zu entfernen und gar nicht erst zu sichten bzw. sofort beim Einbau anzugeben (Wikipedia:Belegpflicht).--Losdedos (Diskussion) 18:19, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Du irrst. Bitte WP:Belege lesen. Unbelegtes kann von jedem jederzeit entfernt werden. Wenn Du Wert darauf legst, dass das reinkommt (und das ist nicht unmöglich), musst Du einfach eine Quelle angeben, wer das so wo gesagt hat. So ist das eine freischwebende Bewertung, die per se nicht nachvollziehbar ist (die wahrscheinlich stimmt, möglicherweise aber nicht immer etc.). Das hat nichts mit Ideologie zu tun, sondern mit Handwerk. Und auch "Altsünden" sind so zu behandeln.--Brainswiffer (Disk) 22:01, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Und noch als Ergänzung in der Sache: das ist ja eine reine Bewertung ("sündhaft"), die noch zumal sehr generalisiert ("viele christliche Kirchen") vorgebracht wird. Ein Grund mehr, hier auf Quellen zu achten. Sprich: es braucht eine Sekundärquelle dafür, dass jemand Massgebliches, der auch mehrere Kirchen wirklich überblickt, das so gesagt hat. Ich würde dann sogar im Text nicht nur sagen, dass das so ist, sondern auf diese Quelle ausdrücklich verweisen (über ein ordentliches REF hinaus, was natürlich auch dazugehört) Bis dahin wäre das POV - so möglich das auch für mich ist. --Brainswiffer (Disk) 22:12, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
nach 2x BK:Nein, die Behauptung steht seit über drei Jahren im Artikel. Damit ist davon auszugehen, dass sie belegt ist. Wenn dem nicht so ist, zeige das anhand der Versionsgeschichte auf. Zudem ergibt der Artikel im unteren Abschnitt bzw. der Artikel Suizid ja selbst, dass diese Aussage für die Vergangenheit jedenfalls richtig ist. Inhaltlich weiß ich weder, ob das richtig ist oder ob es belegt ist. Das ist aber nicht entscheidend. Es geht nicht an, dass jemand mir nichts dir nichts einfach Passagen aus dem Artikel entfernt und behauptet, dass sei nicht belegt. Gerne kannst du beleglose Passagen beim Einbau rückgängig machen und das soll auch so sein. Es kann aber nicht meine oder die Aufgabe eines anderen Autors sein, sich stundenlang durch die Versionshistorie zu wühlen und schauen ob deine Behauptung "das ist unbelegt" stimmt, wenn du jahrelang im Artikel unbeanstandet enthaltene Passagen entfernst.--Losdedos (Diskussion) 22:16, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich behaupte das nicht, sondern stelle fest, dass das nicht belegt ist. Und ich war weder der erste, noch der einzige, den das störte. Als auch nicht "mir nichts dir nichts". Und wenn Du weder weisst, ob das richtig ist oder belegt ist: was soll ich darauf sagen? Das ist so gravierend, dass das ncht so stehenbleiben kann - weil das eben ein polemisches Thema ist und dort Polemiken besonders sogfältig abgewogen werden müssen. Was ist daran nicht zu verstehen? --Brainswiffer (Disk) 22:22, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Doch du hast es behauptet. Einen Beweis dafür bist du schuldig geblieben. Wir arbeiten hier nicht nach moralischen Gesichtspunkten sondern nach wissenschaftlichen. Ich habe mir jetzt an deiner Stelle die Mühe gemacht und empfinde dein Verhalten im Übrigen als äußerst daneben. Hier (am 5. Juli 2010 und seither ist es im Artikel!) kommt das Ganze in den Artikel und Belege hat derjenige auch angegeben. Machst du daher bitte umgehend deinen Edit rückgängig?! Alternativ mache deutlich, dass die Belege die Behauptung nicht tragen.--Losdedos (Diskussion) 22:25, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo? Ich behaupte doch nichts - ich stelle fest, dass die Sache heute unbequellt ist (siehe mein 2. Eintrag oben). In Deinem Difflink ist nu aber von der römisch-katholischen Kirche die Rede. Hier reden wir über eine Generalisierung auf viele Kirchen - so wie es jetzt im Artikel steht. Wo ist das bitte belegt? Der Unterschied ist aber klar, oder? Dann sei doch bitte mal wissenschaftlich, ich kann Dir folgen :-) --Brainswiffer (Disk) 22:36, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Unter "wissenschaftlich" subsumiere ich keine theologische Auseinandersetzung (davon habe ich keinen blassen Schimmer). Gemeint ist wissenschaftliches Arbeiten, das fachübergreifend zu praktizieren ist. Und ja, du hast etwas behauptet. Einer Behauptung (oder wie du es nennst Feststellung) hat aber ein Beweis zu folgen, sonst ist es schlicht eine Behauptung. Mit deiner geäußerten Logik könnte ich jetzt durch die Wikipedia ziehen und wahllos Artikelpassagen entfernen und immer dazu behaupten, dass sei unbelegt. Dann wäre irgendwer genötigt nachzuweisen, dass es irgendwann zuvor belegt im Artikel eingebracht worden wäre. Das geht nicht. Die Beweislast ist hier entscheidend. In dem angegebenen Diff-Link hat der Autor umfangreiche Änderungen vorgenommen und dafür Belege eingefügt. Somit ist es rein faktisch belegt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Belege die eingefügten Behaquptungen nicht tragen, dann musst du dir schon die Mühe machen und dass entsprechend darlegen, so dass ich als theologisch nicjt bewanderter Mensch (oder sonstige Leser) das auch nachvollziehen können.--Losdedos (Diskussion) 22:46, 11. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Kollegen, ich habe im Juli 2010 - damals noch als ziemlicher Anfänger - den Artikel ein wenig überarbeitet (difflink) .
Der Satz Zahlreiche christliche Kirchen legen den Begriff "Tötung" so aus, dass sie auch die aktive Sterbehilfe untersagt sehen. stammt also von mir. Das Wort Zahlreiche kann ich derzeit nicht belegen ; ich habe es gerade geändert auf 'manche'. Es gibt einen Wikipedianer, Melchior2006, der dazu vermutlich eine Menge weiß und es bis zur nächsten Fachbibliothek nicht allzuweit hat. Er war das letzte Mal am 20. November aktiv. Ich habe ihm geschrieben und ihn gefragt, ob er vielleicht im Artikel mitwirken mag. Grüße --Neun-x (Diskussion) 06:47, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten
PS: Lesetipp für Interessierte: Selbstmord oder Freitod?: das Phänomen des Suizides aus christlich-philosophischer Sicht von Peter Mösgen (Diplomarbeit, Eichstätt 1999).

<bk>Lass uns doch bitte konkret bleiben:

  • Ein übergeneralisierender und bewertender Satz ist nicht bequellt, weder jetzt, noch bei der Erstellung (WER hat das so generalisiert sprich wer kennt alle Kirchen)
  • Zwei Leute wollen den entfernen (was unseren Regeln entspricht), Du machst quasi einen Editwar und stellst das wieder her
  • Dein Beiweis für das Behalten ist, dass ein Autor über die katholische Kirche schwadroniert hat und das schon solange drin ist - mächtig gewaltig. Einen Beleg für diese Generalisierung finde ich nirgends in der History.
  • Nichts dagegen, die Positionen der verschiedenen Kirchen im Einzelnen bequellt aufzuführen
  • Wir in WP generalisieren aber bitte nicht selber, sondern "lassen" generalisieren und zitieren das dann.

Die "Beweislast" liegt immer bei dem, der hier etwas sagt/einstellt/behauptet - nicht bei dem, der nach den Quellen fragt. Sprich nicht ich muss nach Belegen für irgendwelche Aussagen anderer suchen. Und wenn Du selber nach Eigenaussage nicht mal bei dem Thema bewandert bist, ist eine Sachdiskussion sowieso schwierig. Wohlgemerkt: ich habe nichts gegen die Aussage, wenn eine reputable Quelle das gesagt hätte. Bis dahin ist das aber WP-POV-Propaganda :-) Wenn Du meiner Argumentation nicht folgen kannst oder willst, solltest Du irgendwo eine Anfrage dazu stellen. Thats the WIKI. --Brainswiffer (Disk) 07:00, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Lieber Brainswiffer, es wäre hilfreich, wenn du mal mitdenken würdest. Zunächst scheinst du noch nicht einmal bemerkt zu haben, dass hier zwei verschiedene Benutzer in der Diskussion geschrieben haben. Der über dir stehende Beitrag stammt nicht von mir. Ansonsten gilt das von mir gesagte zur Beweislast. Warum, habe ich dir auch ausführlich dargelegt. das ist auch nicht meine Privatmeinung, sondern nachzulesen etwa im Artikel Beweislast, den ich dir verlinkt habe und argumentativ von mir detailliert dargelegt. Du gehst mit keinem Wort darauf ein, sondern stellst auch in diesem Punkt nach wie vor Behauptungen auf. So geht es nicht. Ferner hast du, trotz mehrfacher Hinweise meinerseits, offenbar immer noch nicht begriffen, dass wir beide uns jedenfalls nicht auf der Ebene einer Sachdiskussion befinden. Das ist gar nicht Thema. Du magst inhaltlich richtig oder falsch liegen, dass kann ich nicht fachlich fundiert beurteilen, da ich keinen fachlichen Bildungshintergrund auf diesem Gebiet habe. Das Gebiet, auf dem ich aber sehr wohl fachlichen Bildungshintergrund habe, ist die Materie des wissenschaftlichen Arbeitens und insbesondere die Thematik der Beweislast generell betreffend. Ich verweise nochmal auf das obige Beispiel, dass es nicht angeht, dass ich nun durch die Wikipedia ziehe und Beiträge, die seit Jahren im Artikel enthalten sind und deren Unbelegtheit nicht offensichtlich ist, seitenweise herauslösche. Das würde unweigerlich in einer Benutzersperre enden. Darum geht es, nicht um irgendwelche theologischen Detailfragen. Die sind dann in einem zweiten Schritt zu klären und die sollten ja auch geklärt werden. Der zweite Schritt findet allerdings ohne mich statt. Das machen die theologisch gebildeten Personen. Ich kann in diesem Artikel - und nur deswegen steht er überhaupt auf meiner Beobachtungsliste - fachlich nur bezüglich der juristischen Komponenten in Bezug auf die deutsche rechtsordnung beitragen.--Losdedos (Diskussion) 18:24, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Brainswiffer, hier schreibt dir Neun-x (nicht Losdedos). Die wikipedia wimmelt vor unbelegten Äußerungen. Das war vor sechs Jahren so, als ich anfing; es ist imo etwas besser geworden. In praktisch jedem Artikel sieht man unbelegte Sätze, Abschnitte, usw. WENN jetzt - heute abend - z.B. der Erzengel Gabriel oder wer/wasauchimmer mit Zauberkräften alle unbelegten Sätze in der WP löschen würde, wäre ein großer Teil aller Artikel unlesbar. Darum bitte ich dich um ein pragmatisches Vorgehen, z.B. :
1. ist die Aussage XY mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch ?
2. Kann ich sie durch Umformulieren ändern (z.B. abmildern) ?
3. Kann ich eine suboptimale Aussage / These durch Anfügen einer hochwertigen Online-Quelle in einer Fußnote verbessern ? Dann kann/könnte jeder, der sich detailliert mit diesem Aspoekt beschäftigen möchte, in der Fußnote mehr / Detaillierteres finden, als der Artikel bringen kann (und soll: eine Enzyklopädie will/soll nicht zu sehr ins Detail gehen).
Mit anderen Worten: Löschen ist imo in vielen Fällen nicht die beste Lösung. Viele Wikipedianer haben übrigens auf ihrer Benutzerseite den Button 'dieser Benutzer ist für Verbessern statt löschen' (ich auch). konstruktive Grüße --Neun-x (Diskussion) 19:06, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten
PS (off topic): imo fehlt in der deutschen WP das, was die englische (Citation needed) und andere WPs haben. Hingegen hat sich 2013 eine deutliche Mehrheit der deutschsprachigen Wikipedianer gegen die Verwendung des Bausteins ausgesprochen, weil nach ihrer Ansicht das Missbrauchspotenzial und andere Schwächen des Bearbeitungshinweises dessen Vorteile überwiegen.[1] Es war eine deutliche Mehriet der abstimmenden Wikipedianer. Ich habe davon nix mitgekriegt (hätte mich über eine "Wahlbenachrichtigung" auf meiner DS gefreut) und hätte für den Baustein gestimmt.

@losdedos viel Lärm, viel belehrendes, nichts zur Sache und bk kennst du auch nicht? Das bezog sich nur auf dich. Und @9x: allgemeines und besonderes unterscheiden. Hier geht es um eine übergeneralisierte Bewertung, die ohne Quelle eher ein Fehler ist. In vielen sonstigen Fällen hast du recht.--Brainswiffer (Disk) 22:00, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Brainswiffer, magst du mir diesen Satz erklären: "und bk kennst du auch nicht?" Ich befürchte nämlich, das du auch beim BK etwas grundsätzlich falsch verstehst. Ansonsten bist auf den Lärm (also die Argumente) ja immer noch nicht argumentativ eingegangen und ziehst es vor zu - ja genau - lärmen. Ach ja und nochmal, da du das scheinbar nur nicht verstehst: Zur Sache habe ich natürlich nichts geäußert, weil es thematisch bei diesem Beitrag von meiner Seite eben nicht um das Fachliche ging, sondern um die generelle Vorgehensweise bei der Entfernung von über Jahre enthaltene Artikelpassagen. Das kann doch so schwer nicht sein! Zum Mitschreiben: Zur theologischen Thematik werde ich nichts beitragen und fundiert beitragen können. Ist das jetzt endlich deutlich geworden?!--Losdedos (Diskussion) 23:27, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten
dann lassen wirs einfach, wenn du zur Sache nichts beitragen kannst. Ich wüsste nämlich nicht, was ich sonst mit dir diskutieren sollte. Früher gabs mal Benutzer:Parkuhr, eventuell kann der dir helfen? --Brainswiffer (Disk) 07:24, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Es ist traurig, aber offensichtlich diskutieren wir nicht auf derselben Ebene. Ich habe mehrfach versucht, dich darauf aufmerksam zu machen, es ist aber offenbar sinnlos.--Losdedos (Diskussion) 14:20, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten
richtig erkannt - wobei ich deine Ebene eben auch nicht wirklich als solche erkenne oder erahne.--Brainswiffer (Disk) 18:20, 14. Dez. 2014 (CET) (nachsigniert)Beantworten
ich war derjenige, der den Satz gelöscht hat. Ich habe dies v.a. deswegen getan, weil der Satz an sich unschlüssig war. Wo ist der Zusammenhang zwischen der Tatsache, das Suizid in der Bibel vorkommt und viele Kirchen aktive Sterbehilfe (≠Suizid) ablehnen? Dass ich in der Zusammenfassungszeile nichts hineingeschrieben habe, war ein Versehen für das ich mich entschuldige. --mag678 (Diskussion) 09:02, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

@Magnus: Du musst Dich dafür nicht wirklich entschuldigen. Edel-POV wird nicht dadurch wahr, dass er lange in WP steht. Grade solche Pauschalgeneralisierungen brauchen eine klare Quelle, die fehlte. Und wenn nun der Autor auch noch sagte, dass er eigentlich auch keine hatte (der das so gesagt hat) und dankenswerterweise auch weiteren Sätzen die Absolutheit nahm: worüber müssen wir dann noch ernsthaft diskutieren? --Brainswiffer (Disk) 18:20, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Kollege Brainswiffer, ließ einfach die Überschrift des eröffneten Diskussionspunktes, dann könntest du theoretisch verstehen, worum es hier geht. Du verstehst das scheinbar wirklich nicht. Kleine wiederholte Hilfestellung: Es geht nicht um inhaltliche theologische Fragen sondern darum, ob man ohne jeden Beleg eine mehrere Jahre im Artikel enthaltene Passage entfernt, in dem man einfach behauptet, sie sei unbelegt. Im Großen und Ganzen habe ich in der Tat mittlerweile deine Aufgabe erledigt und innerhalb der Versionsgeschichte den Edit ausgekramt, der vor Jahren die Einfügung enthielt. Daraufhin habe ich den einfügenden Autor angesprochen, da der Edit Belege enthielt. Er hat sich sodann hier geäußert. Ob damit nun sichergestellt ist, dass diese Passage tatsächlich auf dieser Grundlage restlos entfernt werden kann, ist aus meinem Blickwinkel (und ich habe diesen Diskussionpunkt eröffnet) noch nicht hundertprozentig sicher. Insbesondere unter Berücksichtigung der von mir ebenfalls angeführten Artikelinhalte in Suizid bzw. in diesem hier gegenständlichen Artikel scheint es mir derzeit die falsche Vorgehensweise, diesen Satz in Gänze zu entfernen. Denn in diesen angesprochenen Passagen ist für die Vergangenheit dieser Religionsgemeinschaften dieser Grundgedanke beschrieben (und ganz abgesehen davon ist das für die Vergangenheit auch Allgemeinbildung, denn das weiß sogar ich bzw. das lässt sich durch googlen sehr leicht feststellen). Dass da mittlerweile in einzelnen Kirchen ein gedanklicher Wandel stattgefunden hat, mag sein. Dann sollte das aber auch so von Personen mit theologischen Hintergrund (das schließt mich aus) dann eingearbeitet werden. Eigentlich eine sehr einfache Geschichte, aber in Artikeln, bei denen Religion oder Ideologie eine Rolle spielt, gewöhnlich sehr schwer umzusetzen, wie man auch hier anschaulich wieder sehen kann.--Losdedos (Diskussion) 18:41, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Schau mal, ehe Du wieder unverständliche Romane schreibst, solltest Du erst mal lesen. Der AUTOR hat sich gemeldet, dass er das unbelegt geschrieben hat - was willst Du mehr? Du sagtest schon mehrfach, dass Du von dem Thema keine Ahnung hast. Zieh einfach die Konsequez daraus wie in Deinem letzten Beitrag schon versprochen. EOD. --Brainswiffer (Disk) 18:46, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wenn es dich überfordert den Beitrag zu lesen oder inhaltlich wahrzunehmen, solltest du gegebenfalls deine Mitarbeit in der Wikipedia überdenken oder aber zumindest nicht an Diskussionen teilnehmen. Dein letzter Beitrag ist obsolet, da ich dazu ja eins drüber etwas geschrieben habe. Einfach lesen...--Losdedos (Diskussion) 18:50, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ich muss doch nopchmal reagieren: Wenn ich Dein Geschwafel nicht mehr zur Kenntnis nehme, Du aber auch vorsichtig gesagt keine Mehrheitsmeinung hier vertrittst und immer bizarrer argumentierst, soll ich meine Mitarbeit hier überdenklen? :-) Sprich: Dir gehört die WP, Du bist die WP? :-) Oh Gott. --Brainswiffer (Disk) 08:06, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Es ist mühsam mit dir. In einer Diskussion ist es üblich und eigentlich für einen Diskurs auf ansprechendem intellektuellen Niveau unerlässlich, nicht nur die eigenen Beiträge wahrzunehmen....Deine Schlussfolgerungen gehen im Übrigen bezüglich der "Mehrheits"meinung fehl, denn ich orientiere mich ja gerade argumentativ an den wikipediainternen Regeln. Nochmal (gefühlt zum mindestens fünften Mal): Ziehe mit Hinweis darauf, es seien keine Belege angegeben, durch die Wikipedia und lösche aus 20 Artikeln Passagen, die mehrere Jahre im Artikel enthalten sind und aufgrund des Umfangs des Artikels nicht als offensichtlich unbelegt erkennbar sind. Dann schaue was passiert. Nach Ablauf deiner Sperre magst du dann von den Erfahrungen hier berichten. Dein abschließender Satz über- oder unterfordert mich. Ich vermag beim besten Willen keinen logischen Zusammenhang zu der von mir vertretenden Psoition erkennen. Possessorische oder petitorische Ansprüche habe ich weder direkt noch indirekt angemeldet. Daher verzichte darauf näher einzugehen. Frohe Weihnachten wünsche ich aber dennoch, um mal etwas christiches in deine mir als unchristlich erscheinenden und damit im Widerspruch zu deiner "Verteidigungshaltung" hinsichtlich der Kirchen stehenden Manieren (Abkanzelung meiner Beiträge als "Geschwafel" etc.) beizusteuern.--Losdedos (Diskussion) 18:50, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wusst ichs doch: nicht neutral und nichts verstanden :-) Wir reden hier nicht über Deinen allgemeinen Weltschmerz sondern über die eine konkrete unbelegte povfige übergeneralsierte Aussage - nicht darüber, woran Du oder ich sonst noch glauben oder welcher shit sonst noch in WP steht. Es lebe die Konkretheit! Halleluja! --Brainswiffer (Disk) 06:18, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ahso, du hast also nichts verstanden? Na, dann ließ doch einfach mal die Überschrift und den ersten Beitrag des von mir eröffneten Diskussionspunktes. Hilfreich wäre es auch die anderen Diskussionsbeiträge zu lesen, die sich auf eben jenes konkrete Thema beziehen. Danach weißt du dann auch, worüber hier eigentlich geredet wird. Wenn du über Weltschmerz (den such ich in meinen Beiträgen vergebens, was daran liegen mag, dass ich sie gelesen habe) diskutieren möchtest oder irgendwelche theologischen Themen, dann eröffne doch dazu einen Diskussionspunkt. Vielleicht möchte ja jemand mit dir darüber diskutieren, weil er deine Art und Weise der Diskussionsführung so "besonders" findet, dass er sich dieses Abenteuer antun möchte. Ich scheide dabei leider aus. Neben theologischem Hintergrundwissen und Interesse mangelt es mir auch an Freude daran, sich in einer Diskussion zu engagieren, in dem ein Diskussionpartner unabhängig vom Diskussionthema und den Beiträgen der Diskussionspartner ständig nicht aufs Thema bezogene Äußerungen abgibt und von Hölzchen auf Stöckchen oder von der konkreten Kritik an mangelndem Verständnis für wissenschaftliches Arbeiten(Thema dieser Diskussion!) zu irgendwelchen Interpretationen von Weltschmerz abgleitet. Du bist mir schon ein lustiges Kerlchen.--Losdedos (Diskussion) 19:40, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Gähn. Wenn Dir langweilig ist, such Dir einen anderen Spielkameraden. --Brainswiffer (Disk) 07:16, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ein beachtliches, intellektuell forderndes Diskussionsniveau. Es ist in der Tat an der Zeit, dich nunmehr einfahc zu ignorieren. damit tue ich dann nicht nur mir sondern auch dir einen Gefallen.--Losdedos (Diskussion) 21:54, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Kein Name

Die Kombination "assistierter Suizid" ist kein Name. Im Text wird es mal gross (Warum?) mal in Kleinschreibung (OK) verwedet. GEEZER… nil nisi bene 12:00, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

@Brainswiffer: Die Entfernung erledigter Kleinigkeiten ist gem. WP:DS legitim, Archiv hin oder her. (Welchen Sinn hat wohl die Archivierung von derartigen Kleinigkeiten? Keinen!) Dein Einspruch dagegen ist ebenso zulässig, dein Tonfall jedoch ein Griff ins Klo - empfehle eine Prise mehr WP:WQ. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 13:33, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
@GUMPi: Entfernen ist bei unarchivierten Diskussionen sinnvoll, welchen Sinn hat aber ein Archiv, wenn man zusätzlich noch wild drin rumlöscht? Hausmeisterei in dem Falle also falsch und bei Tonfall steht es 1:1. Und wenn Du die Archivregeln oben anschaust, siehst Du auch, dass ERLen hier nichts bringt, weil die letzten 3 stehenbleiben ;-) --Brainswiffer (Disk) 14:19, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Uii, wie ich irgendwas nachtragende Menschen liebe, aber wenn es schön macht... Oh ja, und du hast natürlich vollkommen recht: Es macht Sinn Archive und somit auch Serverspace mit Kleinscheiß zu füllen, für den sich nach der Erledigung keine Sau mehr interessiert, durch den sich Nutzer der Archive aber durchwühlen müssen. Im Übrigen bringt die Erle sehr wohl etwas, und ohne validen Sachgrund lässt du sie bitte stehen, danke. --GUMPi (Diskussion) 18:54, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn Du Dich als Sau siehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Für mich ist Vollständigkeit der Diskussion und weil es eben mal viel sein kann die Auslagerung in Archive ein hohes Gut. Mich interessierts, schon weil das ein typischer "Grey Geezer" ist. --Brainswiffer (Disk) 08:55, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --GUMPi (Diskussion) 22:40, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten