Einkammersystem

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  • Staaten mit Einkammersystem
  • Staaten mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Staaten mit Zweikammersystem
  • Staaten ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden.

    Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem.

    Politikwissenschaftliche Einordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das politikwissenschaftliche Kriterium der Parlamentsstruktur ist nach Lijpharts Konsens- und Mehrheitsdemokratietypologie[1] zu zwei idealtypischen Formen definiert: der mehrheitsdemokratische Unikameralismus (Einkammersystem) einerseits und der konsensdemokratische Bikameralismus (Zwei- bzw. Mehrkammersystem) anderseits. Die Parlamentsstruktur gehört zur Analyse-Dimension des Föderalismus bzw. Unitarismus.

    Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Etwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter der zweitbevölkerungsreichste Staat, die Volksrepublik China.

    Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Staaten existent:

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Yale University Press: Democracies: Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries. In: jstor.org. ITHAKA, New York, 18. Mai 2019, archiviert vom Original am 5. Februar 2022; abgerufen am 1. März 2022 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jstor.org