Steigerwald

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Steigerwald
Höchster Gipfel Scheinberg (498,5 m ü. NHN)
Lage Bayern
Teil des Fränkischen Keuper-Lias-Landes
Einteilung nach Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands
Steigerwald (Bayern)
Steigerwald (Bayern)
Koordinaten 49° 37′ N, 10° 17′ OKoordinaten: 49° 37′ N, 10° 17′ O
Fläche 1.115,2 km²
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Der Steigerwald ist ein bis 498,5 m ü. NHN[1] hohes Mittelgebirge im bayerisch-fränkischen Teil des Südwestdeutschen Stufenlandes zwischen Würzburg und Nürnberg. Er ist Teil des Keuperberglandes und wird innerhalb dessen nach Nordnordosten, rechts des Mains, durch die Haßberge, nach Südsüdwesten durch die Frankenhöhe fortgesetzt.

Geographie

Lage

Der Steigerwald liegt am vom Dreifrankenstein markierten Schnittpunkt der Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken. Er befindet sich zwischen den Städten Bamberg, Schweinfurt, Würzburg und Nürnberg. Im Norden wird er durch den Lauf des Mains begrenzt, im Osten durch die Regnitz. Die Grenze im Süden bildet die Aisch, im Westen wiederum der Main und in der Verlängerung eine Linie von Marktbreit über Uffenheim nach Bad Windsheim.

Der Steigerwald erstreckt sich auf den Gebieten der sechs Landkreise Bamberg, Erlangen-Höchstadt, Haßberge, Kitzingen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Schweinfurt.

Naturräumliche Gliederung

Der Steigerwald gliedert sich naturräumlich wie folgt:[2][3]

Berge

Zu den Bergen und Erhebungen des Steigerwalds gehören – sortiert nach Höhe in Meter (m) über Normalhöhennull (NHN; wenn nicht anders genannt laut [1]):

Blick vom Zabelstein nach Norden über das Schweinfurter Becken

Flüsse

Bedingt durch den traufartigen Steilabfall der Westseite fließen die meisten größeren im Steigerwald entspringenden Fließgewässer in östliche bis südöstliche Richtung ab. Sie fließen in der Regel nicht direkt dem Main im Nordosten zu, sondern entweder der Regnitz im Osten oder deren Nebenfluss Aisch, der den Steigerwald im Südosten flankiert und eine natürliche Trennlinie zur Frankenhöhe bildet.

Die folgenden Fließgewässer entspringen im Steigerwald und fließen in östliche Richtungen ab (von Nord nach Süd geordnet):[1]

Verkehr

Verkehrstechnisch erschlossen ist der Steigerwald durch die A 70 im Norden, die A 7 im Westen und die A 73 im Osten. Quer durch Gebirge und Naturpark verlaufen die A 3, Hauptverkehrsverbindung zwischen Frankfurt am Main, Würzburg und Nürnberg, und die Bundesstraßen 22, 286 und 8.

Als Touristenroute durchquert die Steigerwald-Höhenstraße den Steigerwald in Nord-Süd-Richtung.

Weinbau

Weinkennern ist der Steigerwald durch die Frankenweine bekannt, die im Westen der Region angebaut werden. Abtswinder Altenberg, Casteller Bausch, Handthaler Stollberg, Ippesheimer Herrschaftsberg, Bullenheimer Paradies, Wiesenbronner Wachhügel und Ziegelangerer Ölschnabel sind nur einige der bekannten Namen.

Unterschutzstellung

Naturpark und bestehende Schutzgebiete

Naturschutzgebiet Naturwaldreservat Brunnstube im Naturpark, gelegen im gemeindefreien Gebiet Ebracher Forst

Große Teile des Steigerwalds sind seit 1988 als Naturpark Steigerwald ausgewiesen. Rund die Hälfte des Naturparksbereichs ist durch Landschaftsschutzgebiete abgedeckt. Kleinräumiger gibt es mehrere Naturschutzgebiete.

Des Weiteren bestehen die FFH-Gebiete 6029-371 Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwalds[5] und 6327-371 Vorderer Steigerwald mit Schwanberg[6] sowie die Europäischen Vogelschutzgebiete 6029-471 Oberer Steigerwald[7] und 6327-471 Südlicher Steigerwald.[8]

Nationalpark- und Weltnaturerbe-Diskussion

In den verschiedenen Kreisen des Steigerwalds gab es immer wieder Überlegungen, Teile des Waldes aus der Nutzung zu nehmen und Schutzgebiete einzurichten. Seit 2008 Jahren gibt es Streit darüber, ob spezielle Flächen Nationalpark werden sollen oder nicht. Die Befürworter sähen damit einen Beitrag zum Naturschutz und hofften auf mehr Tourismus. Die Gegner fürchten unter anderem, dass die ausgewiesenen Bereiche forstwirtschaftlich nicht mehr nutzbar wären. Seit 15. Januar 2015 steht fest, dass der Steigerwald kein UNESCO-Weltnaturerbe mehr werden kann[9], weil der UNESCO-Nominierungsprozess beendet ist. Beim Treffen im bayerischen Regierungssitz mit Ministerpräsident Horst Seehofer, der bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf, Forstminister Helmut Brunner und den drei Landräten der Landkreise Schweinfurt (Florian Töpper), Haßberge (Wilhelm Schneider) und Bamberg (Johann Kalb) war das noch nicht bekannt. Das Ergebnis war damals, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der beiden Ministerien und der drei Landratsämter bis Ende Januar 2015 Grundlagen für die Bewerbung um einen der Welterbe-Titel erarbeiten soll.

Voraussetzung war laut Töpper die Einigkeit zwischen den Beteiligten, dass es keinen Nationalpark im Steigerwald geben soll. Laut Töpper will Seehofer bis Ende Januar 2014 dafür sorgen, dass eine vom Bamberger Landratsamt erlassene Verordnung für ein umstrittenes, 775 Hektar großes Waldschutzgebiet im Ebracher Forst zurückgenommen wird.[10]

Das umstrittene Schutzgebiet wurde im September 2015 wegen Rechtswidrigkeit per Verordnung wieder zurückgenommen.[11] Diese „Rechtswidrigkeit“ wurde nun auch von der Regierung von Oberfranken festgestellt. Deshalb wurde zum 1. September 2015 die Aufhebung der Verordnung verfügt. Nach der Rechtsauffassung der Regierung von Oberfranken ist „die Verordnung des Landratsamtes Bamberg über den geschützten Landschaftsbestandteil Der hohe Buchene Wald im Ebracher Forst vom 16. April 2014 rechtswidrig, da die Verordnung nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 29 BNatSchG gedeckt ist.“ Die Regierung von Oberfranken schreibt weiter, dass „der Hohe Buchene Wald kein tauglicher Schutzgegenstand für einen geschützten Landschaftsbestandteil“ ist. Er ist nach Auffassung der Regierung „kein aus der Landschaft herausgehobenes Objekt, wie das Gesetz es verlangt. Daher war die Verordnung aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und auch im Interesse der Rechtsklarheit und -sicherheit aufzuheben.“

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. a b c Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  2. a b Emil Meynen, Josef Schmithüsen: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953–1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960).
  3. Verschiedene Autoren: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten in Einzelblättern 1:200.000. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1952–1991. → Online-Karten;
    mit einem Stern (*) gekennzeichnete Blätter sind bislang nicht in die Aufstellung eingeflossen.
    • Blatt 152: Würzburg (Horst Mensching, Günter Wagner 1963; 45 S.)*
    • Blatt 153: Bamberg (Karl Albert Habbe 2004, in Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft 2003/2004, S. 55-102; 48 S.)
  4. a b c Berghöhe laut unbekannte / nicht recherchierte Quelle
  5. http://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_6020_6946/doc/6029_371.pdf
  6. http://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_6020_6946/doc/6327_371.pdf
  7. http://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_6020_6946/doc/6029_471.pdf
  8. http://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_datenboegen/datenboegen_6020_6946/doc/6327_471.pdf
  9. http://weltnaturerbe-buchenwaelder.de/de/europaeisches-unesco-weltnaturerbe.html
  10. http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/steigerwald-nationalpark-welterbe-spitzengespraech-100.html
  11. http://www.unser-steigerwald.de/blog/
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