„Parlamentarisches Kontrollgremium“ – Versionsunterschied

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== Literatur ==
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* {{Literatur |Autor=Friedel, Andreas |Titel=Blackbox Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages – Defizite und Optimierungsstrategien bei der Kontrolle der Nachrichtendienste |Verlag=Springer VS |Ort=Wiesbaden |Datum=2019 |ISBN=978-3-658-25791-0}}
* Hansalek, Erik: ''Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste'' (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27). Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-631-54454-9.
* Hansalek, Erik: ''Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste'' (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27). Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-631-54454-9.
* Hempel, Marcel: ''Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?'' (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14353-5.
* Hempel, Marcel: ''Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?'' (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14353-5.

Version vom 22. September 2019, 14:05 Uhr

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist ein Gremium des Deutschen Bundestags zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Es kontrolliert den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Funktion und Aufgaben

Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. (§ 2 Abs. 1 PKGrG) Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. (§ 2 Abs. 2 PKGrG) Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Es wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung. (§ 3 Abs. 1 PKGrG) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen. (§ 3 Abs. 2 PKGrG)

Soweit das Recht auf Kontrolle des PKGr reicht, kann es von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ihm ist jederzeit Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes zu gewähren. (§ 5 Abs. 1 PKGrG). Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. (§ 5 Abs. 2 PKGrG)

Die Bundesregierung kann, soweit dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, sowohl die Unterrichtung des PKGr über allgemeine Tätigkeiten und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die Herausgabe von Akten und Übermittlung von Dateien verweigern, als auch den Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes verbieten, Auskünfte zu erteilen. Beides ist von der Bundesregierung dem PKGr gegenüber zu begründen. (§ 6 Abs. 2 PKGrG)

Die PKGr-Mitglieder erhalten regelmäßig durch die Bundesregierung Einblick in die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes. Da deren naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des PKGr zur Verschwiegenheit – auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags – verpflichtet. (§ 10 Abs. 1 PKGrG) Weil sich das parlamentarische Fragerecht auch auf den Bereich der Nachrichtendienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Bundesregierung, nachrichtendienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist laut dem Urteil 2 BvE 5/06[1] des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, da sich das parlamentarische Fragerecht ebenfalls auf die Nachrichtendienste des Bundes erstreckt.[2] Über die Sitzungen des PKGr wird eine Niederschrift in drei Exemplaren gefertigt.[3]

Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie bei innerdienstlichen Missständen, ohne Einhaltung des Dienstweges, unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden (wie es etwa im Falle von Soldaten beim Wehrbeauftragten möglich ist). Wegen der Tatsache der Eingabe dürfen sie nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. An den Deutschen Bundestag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten der Nachrichtendienste des Bundes können dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden. (§ 8 PKGrG)

Im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit üben auch der Innen- und der Verteidigungsausschuss über das BfV bzw. den MAD eine gewisse Kontrolle aus.

Geschichte

Im Jahre 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs ist seitdem das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes, das am 29. Juli 2009 neugefasst wurde. 1999 wurde es – unter anderem wegen der Abkürzung PKK, die die Allgemeinheit eher mit der Arbeiterpartei Kurdistans verbindet – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt. Seit 2009 ist das PKGr auch verfassungsrechtlich in Art. 45d GG verankert, dem einzigen Artikel des Grundgesetzes mit amtlicher Überschrift.

Besondere Diskussionen löste das PKGr aus, als Parteien, die von anderen Parteien für unzuverlässig oder extremistisch gehalten werden, einen Platz darin beanspruchten. Dies war in den 1980er und 1990er Jahren bei den Grünen der Fall, seit 1990 bei der PDS, 2018 auch bei der AfD[4].

Der parteilose, seit 2005 für die Partei Die Linke dem PKGr angehörige Wolfgang Nešković wurde im Dezember 2009 zunächst nicht vom Bundestag bestätigt, ein bis dahin einmaliger Vorgang. In einer zweiten Abstimmung am 20. Januar 2010 wurde Nešković in namentlicher Abstimmung dann mit 320 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wieder in das PKGr gewählt.[5] Nach Austritt aus seiner Fraktion schied er im Dezember 2012 aus dem PKGr, sein Nachfolger wurde Steffen Bockhahn.

Der von der AfD vorgeschlagene Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch verfehlte im ersten Wahlgang am 18. Januar 2018 zunächst die notwendigen 355 Stimmen, nachdem Politiker der anderen Parteien Bedenken gegen Reusch geäußert hatten.[6] Im zweiten Wahlgang wurde Reusch schließlich in das PKGr gewählt.[7]

2013 brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Folge des NSA-Skandals, bei dem unter anderem durch Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden bekannt wurde, dass auch deutsche Nachrichtendienste an verbotenen Überwachungsmaßnahmen beteiligt waren, eine Reform des Kontrollgremiumgesetzes auf den Weg,[8] woraufhin am 1. Juli 2014 über mehrere Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Nachrichtendienste berichtet wurde:[9][10][11] So wurde u. a. ein Ständiger Bevollmächtigter („Geheimdienstbeauftragter des Bundestages“) zur Unterstützung des PKGr eingerichtet.[12]

Mitglieder

Name Fraktion Funktion
Armin Schuster
CDU/CSU
Vorsitzender
Konstantin von Notz
B90/Grüne
stellvertretender Vorsitzender
Andrea Lindholz
CDU/CSU
Patrick Sensburg
CDU/CSU
Uli Grötsch
SPD
Burkhard Lischka
SPD
Roman Reusch
AfD
Stephan Thomae
FDP
André Hahn
Die Linke

Das Parlamentarische Kontrollgremium des 19. Deutschen Bundestages besteht aktuell aus neun Mitgliedern und wurde am 18. Januar 2018 eingesetzt.[13] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsendet dabei drei Abgeordnete, die SPD-Fraktion zwei, sowie die AfD-Bundestagsfraktion, die FDP-Fraktion, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion jeweils ein Fraktionsmitglied. Den Vorsitz hat dabei die CDU/CSU-Fraktion.[14]

Dem PKGr können übergangsweise Mitglieder angehören, welche keine Mitglieder des Bundestages mehr sind: Um eine ununterbrochene Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zu gewährleisten, übt das Parlamentarische Kontrollgremium seine Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages hinaus so lange aus, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag über eine neue Besetzung entschieden hat. (§ 3 Abs. 4 PKGrG) Eine solche Situation war z. B. am 24. Oktober 2013 gegeben, als im Zusammenhang mit der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 und Hinweisen auf Lauschangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Bundeskanzlerin Angela Merkel die FDP-Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, die für den 18. Deutschen Bundestag nicht wiedergewählt worden waren, an einer Sondersitzung des Kontrollausschusses in der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages teilnahmen.

18. Wahlperiode

Die neun Mitglieder des Gremiums in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013–2017) waren: Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzender, André Hahn (Linke) als stellvertretender Vorsitzender sowie Manfred Grund (CDU), Stephan Mayer (CSU), Armin Schuster (CDU), Gabriele Fograscher (SPD), Uli Grötsch (SPD), Burkhard Lischka (SPD) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) als ordentliche Mitglieder.[15]

17. Wahlperiode

Mitglieder des 11-köpfigen Gremiums in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2009–2013) waren: Thomas Oppermann (SPD) als Vorsitzender, Michael Grosse-Brömer (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Clemens Binninger (CDU), Manfred Grund (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Michael Hartmann (SPD), Fritz Rudolf Körper (SPD), Gisela Piltz (FDP), Hartfrid Wolff (FDP), Steffen Bockhahn (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[16]

16. Wahlperiode

In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2005–2009) hatte das Gremium neun Mitglieder. Diese waren: Max Stadler (FDP) als Vorsitzender, Norbert Röttgen (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Bernd Schmidbauer (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Fritz Rudolf Körper (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Nešković (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[17]

Kritik

Das PKGr wird teilweise als „zahnlos“, also ohne wirkliche Macht, beschrieben. So konnten Dienststellen der Nachrichtendienste etwa in der Vergangenheit teilweise nur mit Vorankündigung besucht werden und Mitglieder des PKGr berichteten, dass Nachrichtendienst-Beschäftigte ihnen gegenüber mehrfach die Unwahrheit gesagt haben sollen.[18][19][20][21]

Das Kontrollgremiumsgesetz sieht zwar keine Sanktionen bei Nichtbeachtung der Informationspflichten durch die verantwortlichen Nachrichtendienst-Beschäftigten und die präventive Kontrolle von nachrichtendienstlichen vor. Jedoch müssen Beschränkungs-Maßnahmen nach Artikel 10-Gesetz grundsätzlich vorab durch die G 10-Kommission genehmigt werden. Das PKGr kann zwar unrechtmäßige Vorgänge nicht selbst zur Strafanzeige bringen oder die Veröffentlichung entsprechender, vertraulicher Dokumente anordnen, aber die Bundesregierung auffordern, Missstände abzustellen.

Zudem wird gefordert, dem PKGr mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses auszustatten, um Rechtsbrüche effektiv aufklären zu können (derzeit können etwa keine Beweise erhoben oder Zeugen vorgeladen werden). Allerdings hat der Deutsche Bundestag das Recht, Untersuchungsausschüsse zur Aufklärung von möglichem Fehlverhalten im Bereich der Nachrichtendienste des Bundes einzusetzen, die Beweise erheben und Zeugen vorladen können. (§ 44 GG) Von diesem Recht hat der Bundestag schon zahlreich Gebrauch gemacht (siehe auch: Liste der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags), beispielsweise die NSU-Untersuchungsausschüsse, der Untersuchungsausschuss NSA, im Fall Murat Kurnaz oder in der sogenannten Plutonium-Affäre. Der Verteidigungsausschuss kann sich selbst zum Untersuchungsausschuss erklären, um Vorgänge im MAD zu untersuchen. (§ 45a Abs. 2 GG)

Organisationen wie netzpolitik.org kritisieren außerdem, dass dem PKGr etwa Daten über die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten fast vollständig vorenthalten werden.[22][23] Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass das PKGr zwar die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert, nicht aber andere Sicherheitsbehörden, die sich ebenfalls teilweise quasi-nachrichtendienstlicher Mittel bedienen, wie etwa die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder die Bundeszollverwaltung. Insbesondere durch immer weitreichendere Befugnisse, was die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden betrifft, stellt sich die Frage, wer eigentlich diese Maßnahmen überwacht, zumal die eingesetzte Technologie mutmaßlich dieselbe ist (siehe auch Bundestrojaner). Der zuständige Innenausschuss des Deutschen Bundestages jedenfalls erhält aufgrund von Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung derzeit keine derartigen Informationen.[24]

Immer wieder werden Informationen aus geheimen Sitzungen des PKGr an die Massenmedien durchgestochen und dringen an die Öffentlichkeit, unter anderem aus dem Bericht zum BND-Journalisten-Skandal. Dieses könnte dazu führen, dass die Bundesregierung öfter von ihrem Recht auf Verweigerung der Unterrichtung (§ 6 Abs. 2 PKGrG) Gebrauch macht. Somit würde das Verhalten einzelner PKGr-Mitglieder dem Kontroll-Zweck des Parlamentarischen Gremiums zuwiderlaufen. Das PKGr bat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert dem sogenannten Journalisten-Skandal seinerzeit um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) durch die illegale Weitergabe von Informationen.[25][8]

Vergleichbare Organe der Bundesländer

In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, beispielsweise in Bayern das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (7 Mitglieder).[26] In Nordrhein-Westfalen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtages in §§ 23–30 des Landesverfassungsschutz-Gesetzes geregelt.

Siehe auch

Literatur

  • Friedel, Andreas: Blackbox Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages – Defizite und Optimierungsstrategien bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Springer VS, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-25791-0.
  • Hansalek, Erik: Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27). Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-631-54454-9.
  • Hempel, Marcel: Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG? (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14353-5.
  • Hirsch, Alexander: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 711). Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08823-9.
  • Hörauf, Dominic: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes – Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11 (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88). Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5729-1.
  • Neumann, Volker: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr und Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland. wvb, Berlin 2007. ISBN 978-3-86573-307-8, S-13−34.
  • Waske, Stefanie: Mehr Liaison als Kontrolle – die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955 – 1978. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-91390-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009.
  2. Kontrolle der Nachrichtendienste – Einführung. Deutscher Bundestag, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2014; abgerufen am 22. Januar 2014.
  3. Deutscher Bundestag – Parlamentarisches Kontrollgremium – Geschäftsordnung. In: Deutscher Bundestag. Deutscher Bundestag, 18. Mai 2018, abgerufen am 12. Dezember 2018.
  4. mdr.de: Parlamentarisches Kontrollgremium: Bundestag wählt Geheimdienstkontrolleure | MDR.DE. (mdr.de [abgerufen am 7. Juli 2018]). Parlamentarisches Kontrollgremium: Bundestag wählt Geheimdienstkontrolleure (Memento des Originals vom 7. Juli 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.deFehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:Webarchiv): "1"
  5. Tagesschau.de: "Geheimdienstkontrolle wieder mit der Linkspartei (Memento vom 22. Januar 2010 im Internet Archive)
  6. Bundestag: AfD-Kandidat fällt bei Wahl für Geheimdienstgremium durch. In: Spiegel Online. 18. Januar 2018 (spiegel.de [abgerufen am 18. Januar 2018]).
  7. Volker Müller: Roman Johannes Reusch ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. In: Deutscher Bundestag. (bundestag.de [abgerufen am 1. Februar 2018]).
  8. a b Marcel Fürstenau: Machtlose Geheimdienst-Kontrolleure. Deutsche Welle (Online), 19. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Außergewöhnlich ist auch die ansonsten untypische Öffentlichkeit, in der sich das Gremium seit Wochen bewegt. Schon lange vor dem Beginn der Sitzung warten Dutzende Journalisten auf die parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolleure und Angela Merkels Kanzleramtsminister Ronald Pofalla […].“
  9. "Schnüffeln, bellen und beißen". tagesschau.de, 1. Juli 2014, archiviert vom Original am 8. Juli 2014; abgerufen am 2. Juli 2014.
  10. Taskforce soll Geheimdienste überwachen. Handelsblatt, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  11. „Schnüffler“ gegen Geheimdienste. taz, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  12. https://netzpolitik.org/2016/gesetzentwurf-zur-geheimdienst-kontrolle-grosse-koalition-will-massenueberwachung-legalisieren-und-legitimieren/
  13. Armin Schuster leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, 18. Januar 2018, abgerufen am 6. Januar 2019.
  14. 19. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  15. 18. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  16. 17. Wahlperiode – Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  17. 16. Wahlperiode – Das Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: https://www.bundestag.de/. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
  18. Verfassungsschutz zwischen Reform und Abschaffung. Stern, 4. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2014.
  19. Geheimdienste außer Kontrolle: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Daniel Leisegang, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Juli 2014.
  20. Viel Stille um zu wenig Info. Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010, abgerufen am 2. Juli 2014.
  21. Neumann fordert Stärkung von Parlamentarischem Kontrollgremium. Die Zeit, 14. Dezember 2005, abgerufen am 2. Juli 2014.
  22. https://netzpolitik.org/2017/gutachten-zur-geheimdienstkontrolle-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-massregelt-regierung/
  23. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-ua-nsa-bericht/511680
  24. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1020 –
  25. Wolfgang Nešković: PR statt Aufklärung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Online), 10. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Statt wie derzeit das Kontrollgremium vor allem als Wahlkampfplattform zu missbrauchen, müssen die Politiker dort ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen und endlich von diesen Rechten Gebrauch machen.“
  26. Parlamentarisches Kontrollgremium. Bayerischer Landtag, abgerufen am 26. August 2013.