Alliierte
Das Wort Alliierte stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Verbündete, die eine Allianz (Bündnis) geschlossen haben. Dies muss kein formeller Vertrag sein, ein koordinierter Kampf gegen einen gemeinsamen Gegner reicht aus.
Vorwiegend werden unter den Alliierten die im Zweiten Weltkrieg gegen die Achsenmächte (Deutschland, Italien und Japan) verbündeten Großmächte verstanden. Auch die im Ersten Weltkrieg gegen die Mittelmächte verbündeten Staaten werden teilweise als Alliierte bezeichnet, der weitaus üblichere Ausdruck hierfür ist jedoch die Entente.
Augsburger und Wiener Große Allianz
Als Alliierte werden vielfach die Staaten des Defensivbündnisses der Augsburger Allianz von 1686 bezeichnet, die 1689 zur Wiener Großen Allianz ausgebaut wurde, um gegen das Frankreich König Ludwigs XIV. zu kämpfen:
Augsburger Allianz
- das Heilige Römische Reich:
- Kaiser mit seinem habsburgischen Hausbesitz außerhalb des Reiches
- Kurfürstentum Bayern
- Kurfürstentum Brandenburg
- Fränkischer Reichskreis
- Oberrheinischer Reichskreis
- Königreich Schweden
- Königreich Spanien
Wiener Große Allianz
- Republik der Sieben Vereinigten Provinzen (Vereinigte Niederlande)
- Königreich England
Siebenjähriger Krieg
Mit Alliierten werden in Bezug auf den Siebenjährigen Krieg vor allem die Verbündeten Preußens bezeichnet (im weitesten Sinne einschließlich Preußen).
- Königreich Preußen
- Königreich Großbritannien
- Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg
- Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
- Landgrafschaft Hessen-Kassel
- Herzogtum Sachsen-Gotha und Altenburg
- Grafschaft Schaumburg-Lippe (Bückeburg)
Kurzzeitig war auch das Russische Reich mit Preußen verbündet (1762).
Napoleonische Kriege
Die Bündnisse gegen das revolutionäre Frankreich und dann Napoleon I. wurden oft Allianz genannt, und die Bündnispartner wie Preußen, Russland und Großbritannien entsprechend Alliierte. Unter anderem verwalteten die Alliierten im Zentralverwaltungsdepartement ab 1813 größere Teile Deutschlands, bevor der Wiener Kongress für eine Neuordnung sorgte.
Erster Weltkrieg
Zweiter Weltkrieg
Die Alliierten im Zweiten Weltkrieg lassen sich nach Zeitabschnitt im Kriegsverlauf und Rolle der Staaten unterscheiden:
Ursprüngliche Alliierte
Im Sinne der Garantieerklärungen 1939
- Dritte Französische Republik
- Vereinigtes Königreich mit Dominions des Commonwealths und abhängigen Gebieten
- Zweite Polnische Republik
Commonwealth-Staaten
Alliierte Großbritanniens im Sinne des Allied Forces Act von 1940
Mit dem Allied Forces Act vom 22. August 1940[1] des britischen Parlaments wurde es den Exilregierungen der folgenden okkupierten Staaten ermöglicht, Truppen auf britischem Boden aufzustellen und zu unterhalten:
- Königreich Belgien
- Tschechoslowakische Republik (Exilregierung)
- Königreich der Niederlande
- Königreich Norwegen
- Polen (Exilregierung)
- Frankreich (Forces françaises libres)
Das Gesetz wurde später auf folgende Staaten ausgeweitet:
18.000 polnische, 15.000 norwegische und weitere tausende Soldaten der besetzten Nationen kämpften in den Reihen der britischen Streitkräfte.
Hauptalliierte
Auf der Arcadia-Konferenz in Washington wurde am 1. Januar 1942 mit der Deklaration der Vereinten Nationen die Anti-Hitler-Koalition formell begründet. Darin fungierten als Hauptalliierte:
Frankreich wurde nach der Befreiung des Landes 1944 und der Beteiligung am Krieg gegen Deutschland schließlich als Hauptalliierter eingestuft. Nicht zuletzt wurde ihm ein Sitz im UN-Sicherheitsrat sowie Besatzungszonen in Deutschland und Österreich zuerkannt.
Weitere Alliierte
- Brasilien (Kriegsbeteiligung ab 1944 in Italien – Força Expedicionária Brasileira)
Von den Achsenmächten besetzte Länder, die, vor allem im Partisanenkrieg, aus dem Untergrund auch weiterhin teilweise erbitterten Widerstand leisteten:
- Polen (besetzt vom Deutschen Reich und der Sowjetunion 1939; vertreten durch polnische Exilregierung)
- Tschechoslowakei (vertreten durch die tschechoslowakische Exilregierung)
- Albanien (besetzt von Italien, 7. April 1939)
- Norwegen (besetzt vom Deutschen Reich, 9. April 1940)
- Dänemark (besetzt vom Deutschen Reich, 9. April 1940)
- Belgien (besetzt vom Deutschen Reich, 10. Mai 1940)
- Niederlande (besetzt vom Deutschen Reich, 10. Mai 1940)
- Luxemburg (besetzt vom Deutschen Reich, 10. Mai 1940)
- Griechenland (besetzt von Italien, Deutschem Reich und Bulgarien, 21. April 1941)
- Jugoslawien (besetzt vom Deutschen Reich, Italien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien, 6. April 1941)
Die Vier Mächte
In Deutschland wurden umgangssprachlich mit dem Ausdruck „die Alliierten“ (im Besonderen unter anderem „alliierte Streitkräfte“) meist die drei Mächte Sowjetunion, Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich bezeichnet, die Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die UdSSR, die USA und Großbritannien vereinbarten die gemeinsame Verwaltung des besiegten Kriegsgegners nach den Vorschlägen der EAC 1944/45.[2] Das (vormalige) Großdeutsche Reich wurde in Besatzungszonen aufgeteilt, in den sogenannten Ostgebieten hatten die provisorische Regierung Polens und die UdSSR, akzeptiert von den anderen beiden Alliierten, ihre Gebietshoheit durchgesetzt (Zeittafel). Auch die Vorgehensweise zur Verwaltung Österreichs wurde festgelegt. Die Hauptstädte Berlin und Wien wurden in jeweils vier Sektoren geteilt und gemeinsam verwaltet (Vier-Sektoren-Stadt).
Der Alliierte Kontrollrat im Nachkriegsdeutschland und die Alliierte Kommission für Österreich waren Behörden der vier Besatzungsmächte, die sich beide im Juli 1945 konstituierten. Zur selben Zeit wurde auch Frankreich eine Besatzungsmacht, obwohl es als Staat während des Krieges an keinen Konferenzen der Alliierten beteiligt war. Die Bezeichnung der Vier Mächte als Siegermächte ist also eher eine umgangssprachliche Bezeichnung.
Aufgabe des Kontrollrats war die Ausübung der Regierungsgewalt, er brach jedoch bereits 1948 wieder auseinander. Nach dem Ende der gemeinsamen alliierten Verwaltung über Deutschland als Ganzes wurde in den besetzten Westzonen von Westalliierten oder später von sogenannten Schutzmächten gesprochen.
Die Alliierte Hohe Kommission, abgekürzt AHK, war von 1949 bis 1955 in den Westzonen das „höchste alliierte Kontrollorgan“ der drei Westmächte Frankreich, Großbritannien, USA (Drei Mächte) für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. An die Stelle der Militärgouverneure traten drei zivile Hohe Kommissare, die zusammen wiederum die Kommission bildeten.[3] Deren Sitz auf dem Petersberg gehörte als Sondergebiet zu keiner der Besatzungszonen. Die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages über die Souveränität der Bundesrepublik vom 26. Mai 1952 trug der Entwicklung in Deutschland durch Ende einer alliierten Verwaltung aller vier Mächte Rechnung.
In der Zone der Sowjetunion war bis 1949 die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die oberste Verwaltungsbehörde. Ihr folgte bis 1952 die Sowjetische Kontrollkommission und letztlich 1953 „Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland”. Hier wurde mit einem Staatsvertrag am 20. September 1955 die Souveränität des zweiten deutschen Staates hergestellt.
Für Österreich endete, im Unterschied zu Deutschland, bereits am 27. Juli 1955 die alliierte Besatzungszeit durch den Abschluss eines Staatsvertrages. Für Deutschland wurde 1971 ein letztes Viermächte-Abkommen über die Westsektoren Berlins geschlossen. Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 endete erst mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vollends der besondere Status Berlins unter den vier alliierten Mächten und die Viermächteverantwortung für Gesamtdeutschland.[4]
Zweiter Golfkrieg
Auch die gegen den Irak verbündeten Staaten im Zweiten Golfkrieg bzw. allgemein die Mitglieder der NATO werden als Alliierte bezeichnet.
Andere Alliierte
- In den Befreiungskriegen, vor allem aber im Sechsten Koalitionskrieg, nannte man die Verbündeten gegen Frankreich auch „Alliierte“ (England, Österreich, Preußen, Russland und andere).
- Im Bürgerkrieg in Libyen 2011 galten die westlichen Großmächte unter Führung der NATO als Alliierte.
Einzelnachweise
- ↑ Elihu und Hersch Lauterpacht: International Law Reports, Cambridge University Press.
- ↑ Tony Sharp: The Wartime Alliance and the Zonal Division of Germany, Oxford University Press, 1975, ISBN 0-19-822521-0.
- ↑ Oliver Braun (Bearb.), Das Kabinett Ehard II. 20. September 1947 bis 18. Dezember 1950. Band 3: 5.1.1950–18.12.1950 (Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945–1954, hg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns), Oldenbourg, München 2010, S. XXXV.
- ↑ Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl., 1995, S. 276.