Benutzer:Königlich Hannoversche Armee/Königlich Hannoversche Armee

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Königl. Hannoversche Armee 1866 (Verlag Volksschriften-Verein zu Hannover) 05 Bildseite Ernst August Palais Uniformen General Cadet Infanterie-Sergeant Fahnenträger, Lithographie Wasserkampf & Robby

Die Königlich Hannoversche Armee war das Heer des Königreiches Hannover.

Allgemeine Geschichte

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Nachdem Frühjahrsfeldzug 1813 die französische Armee sich vor den vereinigten preußischen und russischen Truppen über die Elbe zurückzog, wurde auf dem Gebieten des ehemaligen Kurhannover im März 1813 zwei Regimenter Husaren, drei Bataillone Infanterie und ein Korps Feldjäger aufgestellt. Im Mai 1813 wurde zusätzlich eine Batterie Fußartilleriei errichtet. Im Laufe des Jahres 1813 erfolgte noch die Aushebung von drei weiteren Infanteriebataillonen und eines Husarenregiments. England genehmigte die Aufstellung dieser Truppen als Teil der British Army. Sold, Uniform und Ausrüstung wurde weitgehend von England bereit gestellt.

Vorbild für die Gliederung war die King’s German Legion, daher wurde ca. 500 Soldaten der King’s German Legion zu diesen Einheiten abkommandiert, um dort eine umfassende militärische Ausbildung zu gewährleisten. Bis Ende des Jahres wurde ein weiteres Husarenregiment und drei weitere Infanteriebataillone errichtet. Am 27 November 1813 wurde auf Vorschlag des Generals von der Decken die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

1816 wurde durch die Gebietsveränderungen im Rahmen des Wiener Kongresses und die Eingliederung des am 23. Dezember 1815 aufgelösten King’s German Legion wurde das hannoverische Heer erheblich vergrößert.

Gliederungen der Königlich Hannoverschen Armee

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Gliederung der Infanterie 1814:

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Anfänglich wurden neun Feldbataillone mit angeworbenen Soldaten und 30 Landwehrbataillone aufgestellt, die in zehn Regimenter gegliedert wurde:

  • Regiment Bremen, bestehend aus dem Feldbataillon Bremen, dem Landwehrbataillon Bremervörde, dem Landwehrbataillon Otterndorf und dem Landwehrbataillon Stade
  • Regiment Calenberg, bestehend aus dem Feldbataillon Calenberg, dem Landwehrbataillon Hameln, dem Landwehrbataillon Hannover und dem Landwehrbataillon Neustadt
  • Regiment Göttingen, bestehend aus dem Landwehrbataillon Münden, dem Landwehrbataillon Northeim und dem Landwehrbataillon Osterode
  • Regiment Grubenhagen, bestehend aus dem Feldbataillon Grubenhagen, dem Landwehrbataillon Alfeld, dem Landwehrbataillon Springe und dem Landwehrbataillon Salzgitter
  • Regiment Hildesheim, bestehend aus dem Feldbataillon Hildesheim, dem Landwehrbataillon Hildesheim, dem Landwehrbataillon Peine und dem Landwehrbataillon Uelzen
  • Regiment Hoya, bestehend aus dem Feldbataillon Hoya, dem Landwehrbataillon Diepholz, dem Landwehrbataillon Hoya und dem Landwehrbataillon Nienburg
  • Regiment Lauenburg, bestehend aus dem Feldbataillon Lauenburg, dem Landwehrbataillon Bentheim, dem Landwehrbataillon Lüchow und dem Landwehrbataillon Ratzeburg
  • Regiment Lüneburg, bestehend aus dem Feldbataillon Lüneburg, dem Landwehrbataillon Celle, dem Landwehrbataillon Gifhorn und dem Landwehrbataillon Lüneburg
  • Regiment Osnabrück, bestehend aus dem Feldbataillon Osnabrück, dem Landwehrbataillon Melle, dem Landwehrbataillon Osnabrück und dem Landwehrbataillon Quakenbrück
  • Regiment Verden, bestehend aus dem Feldbataillon Verden, dem Landwehrbataillon Bremerlehe, dem Landwehrbataillon Harburg und dem Landwehrbataillon Verden

Ferner wurde ein selbständiges Landwehrbataillon in Meppen und ein Ingenieurkorps aufgestellt.

1815 folgte ein Garnisonsbataillon und das Landdragonerkorps, das Feldjägerkorps wurde in ein Korps freiwilliger Jäger und in ein Korps Harzschützen umgegliedert.

Gliederung der Kavallerie 1816:

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Durch die eingegliederte King’s German Legion und dem Bevölkerungszuwachs wurde die Kavallerie von drei auf acht Regimenter vergrößert:

1820 wurde innerhalb des Ingenieurkorps eine Handwerkerkompanie aufgestellt, 1831 wurde diese Kompanie in eine Pionier- und eine Pontonierkompanie umstrukturiert.

Die 1813 eingeführte allgemeine Wehrpflicht umfasste alle Einwohner des Königsreiches zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr, die Wehrpflicht galt auch für die jüdischen Bürger bis 1831, allerdings nur für Kriegszeiten, anschließend galt auch für die Juden die allgemeine Wehrpflicht.