Bundestagswahl 1983

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Bundeskanzler Helmut Kohl im Bundestagswahlkampf 1983

Die Bundestagswahl 1983 fand am 6. März 1983 statt. Die Wahl zum 10. Deutschen Bundestag war die erste Bundestagswahl nach der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hintergrund

CDU-Wahlparty am 6. März 1983 mit Helmut Kohl und Heiner Geißler
SPD-Wahlkampfveranstaltung mit Hans-Jochen Vogel Ende Februar 1983 in Köln

Bei der Bundestagswahl 1980 wurde die Sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt bestätigt. Im Laufe der Legislaturperiode traten immer mehr Differenzen zwischen den Regierungsparteien SPD und FDP auf, insbesondere zur Wirtschaftspolitik. Am 5. Februar 1982 stellte Bundeskanzler Schmidt die Vertrauensfrage, die ihn im Amt bestätigte.

Am 17. September traten die vier FDP-Minister zurück; es wurde eine neue Regierung durch ein SPD-Minderheitskabinett gebildet. Am 1. Oktober wurde Helmut Schmidt mit den Stimmen der Unionsparteien und einer Mehrheit der FDP-Abgeordneten vom Bundestag durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Amtes enthoben und Helmut Kohl zu seinem Nachfolger gewählt.

Für die FDP war dies eine Zerreißprobe, da die Parteispitze um Hans-Dietrich Genscher und Otto Graf Lambsdorff einen Wechsel zur CDU/CSU langfristig betrieben hatte, aber eine parteiinterne Minderheit um Gerhart Baum, Günter Verheugen und Ingrid Matthäus-Maier den Koalitionswechsel ablehnte. Auch waren die Ergebnisse der Landtagswahl in Hessen 1982, die zwei Wochen nach dem Ende der Sozialliberalen Koalition stattfand kein gutes Omen für die FDP. Sie verlor nach einer SPD-Kampagne gegen den „Verrat in Bonn“ mehr als die Hälfte ihrer Wähler und scheiterte mit 3,1 % an der Fünf-Prozent-Hürde.

Damit gab es zwar eine Bundesregierung, die auch eine Mehrheit im Bundestag hatte, aber diese Regierung sollte durch eine vorgezogene Bundestagswahl legitimiert werden. Vorgezogene Wahlen sind laut Grundgesetz nur unter strengen Bedingungen möglich. Eine Möglichkeit, solche Wahlen zu ermöglichen, ist eine verlorene Vertrauensfrage, die dann am 17. Dezember von Helmut Kohl gestellt wurde. Bei dieser Vertrauensfrage erhielt er vereinbarungsgemäß keine Mehrheit. Daraufhin löste Bundespräsident Karl Carstens den Bundestag auf, es kam zu Neuwahlen. Das Bundesverfassungsgericht sah die Art und Weise der Auflösung als verfassungskonform an.[1]

Nachdem Altbundeskanzler Helmut Schmidt auf eine erneute Kanzlerkandidatur verzichtet hatte, wurde der ehemalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel als Kanzlerkandidat der SPD aufgestellt. Für die CDU/CSU trat, erstmals als Bundeskanzler, Helmut Kohl an.

[Bearbeiten] Wahlergebnis

244

48,8%

193

38,2%

34

7,0%

27

5,6%

0,2%
0,2%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
CDU/CSU SPD FDP Grüne NPD DKP EAP ÖDP CBV KPD/ML USD BWK

obere Zahl = Sitze; untere Zahl = Stimmenanteil; fett hervorgehobene Parteien = Regierungsparteien

Das Endergebnis lautete:

Partei Zweitstimmen Prozent Sitze¹ Verschiebung Wahlkreise Überhangmandate Bemerkungen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 14.865.807 38,2 193 (9) −25 68 2
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 14.857.680 38,2 191 (11) +17 136
Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 4.140.865 10,6 53 +1 44
Freie Demokratische Partei (FDP) 2.706.942 7,0 34 (1) −19
Die Grünen 2.167.431 5,6 27 +27
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 91.095 0,2
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 64.986 0,2
Europäische Arbeiter-Partei (EAP) 14.966 0,0
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 11.028 0,0
Christliche Bayerische Volkspartei (CBV) 10.994 0,0
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 3.431 0,0
Unabhängige Soziale Demokraten (USD) 3.333 0,0
Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) 2.129 0,0

¹in Klammern: Zahl der am selben Tag vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählten, nicht stimmberechtigten Berliner Bundestagsabgeordneten

Ein weiterer Berliner Bundestagsabgeordneter wurde von der Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) gestellt.

[Bearbeiten] Konsequenz

Pressekonferenz der Grünen zum Ausgang der Bundestagswahl 1983 mit Otto Schily und Petra Kelly

Der Schwarz-Gelben Koalition war für die nächsten vier Jahre eine klare Mehrheit gesichert. Mit den Grünen zog zum ersten Mal seit 1957 eine vierte Fraktion in den Bundestag ein.

Die FDP, die sich vor allem von Seiten der Sozialdemokraten des Verratsvorwurfs ausgesetzt sah, erlitt zwar deutliche Verluste, konnte aber mit 7,0 % der Zweitstimmen erneut in den Bundestag einziehen. Zuvor war spekuliert worden, ob die FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würde.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. BVerfGE: 62, 1

[Bearbeiten] Weblinks

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