Polizei Hessen

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Hessische Polizei

Polizeilogo mit Polizeistern
Polizeilogo mit Polizeistern
Staatliche Ebene Land
Stellung Polizei
Aufsichtsbehörde Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Hauptsitz Wiesbaden
Bedienstete 18.000
Netzauftritt www.polizei.hessen.de

Die Hessische Polizei ist die Landespolizei des deutschen Landes Hessen. Sie besteht aus knapp 18.000 Bediensteten. Die Bedienstetenzahl unterteilt sich für das Jahr 2007 in etwa 15.500 Beamte und 2500 Bedienstete.[1]

Die hessische Polizei war bundesweit die erste Polizei, die ausschließlich die zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Es gibt lediglich den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst, wobei die Bundespolizei im mittleren Dienst einen PHM in der Besoldungsgruppe A 9 im Jahresentgelt besser bezahlt, als die Polizei in Hessen im gehobenen Dienst einen POK in der Besoldungsgruppe A 10.

Auftrag

Polizeistern der Hessischen Polizei

Aufgaben

Die Hessische Polizei hat als Exekutivorgan des Landes Hessen im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.

Rechtsgrundlagen

Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Hessen, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).

Organisation

Der Polizeistern auf einem Fahrzeug

Das Landespolizeipräsidium, das zugleich eine Abteilung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist, ist die oberste Behörde der hessischen Polizei. Dieser sind sowohl die sieben bereichszuständigen Polizeipräsidien (Nordhessen, Osthessen, Frankfurt, Südhessen, Mittelhessen, Westhessen und Südosthessen), als auch die vier zentral zuständigen Behörden (Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Hessisches Landeskriminalamt sowie die Polizeiakademie Hessen) direkt unterstellt.[2]

Organisationsreform

Im Jahr 2001 wurde die Organisation der hessischen Polizei grundlegend reformiert. Vor der Organisationsreform bestand ein dreistufiger Aufbau aus:

  • Oberste Polizeibehörde: Die Abteilung III des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
  • Mittlere Polizeibehörden: Den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
  • Untere Polizeibehörden: 14 Polizeidirektionen und 6 Polizeipräsidien.

Durch die Umorganisation wurden die Zuständigkeiten aus den Regierungspräsidien ausgegliedert und entsprechend den Zuständigkeitsbereichen auf die sieben neuen Flächenpräsidien aufgeteilt. Seitdem sind alle Polizeipräsidien in Hessen direkt dem Landespolizeipräsidium (ehemalige Abteilung III) des Innenministeriums unterstellt.[3]

Durch die Straffung von ehemals 27 und nunmehr 11 Behörden wurde in vielerlei Hinsicht eine Optimierung erreicht. Unnötige Doppelarbeit konnte so verringert, Entscheidungswege konnten verkürzt und Polizisten gerechter, entsprechend dem Arbeitsaufkommen, verteilt werden. Ein weiterer Effekt war, dass viele Polizeibeamte durch das geringere Verwaltungsaufkommen nun wieder originärer Polizeiarbeit nachgehen konnten.

Wachpolizei

Die Hessische Wachpolizei wurde im Oktober 2000 eingeführt. Angehörige der Wachpolizei sind Angestellte des Landes Hessen. Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten, erfolgte 2002 eine Aufstockung um 250 Wachpolizisten. Derzeit (Stand 2010) befinden sich 534 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen. 2015 wurde eine Aufstockung um 100 Wachpolizisten für ganz Hessen beschlossen, im Januar 2016 begannen die Bewerbungs- und Eignungsauswahlverfahren.

Freiwilliger Polizeidienst

Hessen hat einen seit dem Jahr 2000 Freiwilligen Polizeidienst. Dieser, auch in einigen anderen Bundesländern eingerichtete Dienst, wird durch ehrenamtlich arbeitende Bürger verrichtet. Die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes in Hessen bestehen hauptsächlich in der Hilfeleistung und Unterstützung. So übernehmen die Mitglieder Tätigkeiten wie die Überwachung des Verkehrs, sind bei Volksfesten und Umzügen präsent und dienen sonst der Prävention vor der Verübung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.[4]

Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote in Hessen betrug für das Jahr 2015 59,9 % und stellt damit einen neuen Höchststand dar.[5]

Aufklärungsquote und Fallzahlen aus Hessen seit dem Jahr 1997:

Jahr Fallzahlen Änderung zum Vorjahr aufgeklärt
1997 457.408 −3.971 (−0,9 %) 203.053 (44,4 %)
1998 446.877 −10.531 (−2,3 %) 211.794 (47,4 %)
1999 427.805 −19.072 (−4,3 %) 203.089 (47,5 %)
2000 419.766 −8.039 (−1,9 %) 204.101 (48,6 %)
2001 409.326 −10.440 (−2,5 %) 198.983 (48,6 %)
2002 431.460 +22.134 (+5,4 %) 207.996 (48,2 %)
2003 454.550 +23.090 (+5,4 %) 224.576 (49,4 %)
2004 462.208 +7.658 (+1,7 %) 242.765 (52,5 %)
2005 441.830 −20.378 (−4,4 %) 240.892 (54,5 %)
2006 427.238 −14.592 (−3,3 %) 235.371 (55,1 %)
2007 420.725 −6.513 (−1,5 %) 235.374 (55,9 %)
2008 407.357 −13.368 (−3,2 %) 232.507 (57,1 %)
2009 407.022 −335 (−0,1 %) 235.133 (57,8 %)
2010 401.864 −5.158 (−1,3 %) 234.464 (58,3 %)
2011 396.834 −6.513 (−1,3 %) 232.045 (58,5 %)
2012 395.625 −1.209 (−0,3 %) 232.440 (58,8 %)
2013 386.778 −8.800 (−2,2 %) 230.041 (59,5 %)
2014 396.931 +10.153 (+2,6 %) 235.370 (59,3 %)
2015 403.188 +6.257 (+1,6 %) 241.649 (59,9 %)

Ausbildung

Auf Grund der zweigeteilten Laufbahn innerhalb der hessischen Polizei kann man sich nach Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben.

Gehobener Dienst

Die Ausbildung zum Polizei- oder Kriminalkommissar in Hessen ist ein Studium und dauert drei Jahre. Man studiert in dieser Zeit an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Abteilungen gibt es in Wiesbaden, Mühlheim, Gießen und Kassel. Seit September 2010 werden alle Neueinsteiger im Bachelor-System ausgebildet und schließen das Studium ab als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Schutzpolizei“) bzw. als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Kriminalpolizei“).[6]

Von Beginn bis zum Abschluss des Studiums besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Man erhält für diesen Zeitraum den Dienstgrad einer Polizeikommissaranwärterin bzw. eines Polizeikommissaranwärters respektive einer Kriminalkommissaranwärterin bzw. eines Kriminalkommissaranwärters.

Die Bezüge während des ersten Studienjahres betragen etwa 1.100 € (netto).[7] Dieses steigt kontinuierlich bis zum Abschluss des Studiums. Danach wird man zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar respektive zur Kriminalkommissarin bzw. zum Kriminalkommissar in die Besoldungsgruppe A9 befördert. Das Gehalt beträgt dann etwa 2.300 € (brutto).[8]

Direkteinstieg in die Kriminalpolizei

Seit September 2006 gibt es bei der hessischen Polizei die Möglichkeit, direkt bei der Kriminalpolizei anzufangen. Die Einstellungsvoraussetzungen bleiben gleich. Bei den Testergebnissen aus dem Einstellungstest wird jedoch besonders auf die Erfordernisse der Kriminalpolizei Wert gelegt. Es gibt daher eine gesonderte Rangliste für die Kriminalpolizei. Das Studium selbst findet in eigenen Studiengruppen statt.[9]

Voraussetzungen

Neues blaues Hoheitsabzeichen

Um sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:[10]

  • jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • gerichtlich nicht bestraft
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder einen entsprechenden Bildungsabschluss
  • nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich
  • Mindestgröße von 160 cm
  • Höchstalter 32 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für Soldat auf Zeit 12)
  • Fahrerlaubnisklasse B am Tag der Einstellung.
  • deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, für EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche
  • Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • gültige Niederlassungserlaubnis für Deutschland
    • fünf Jahre in Deutschland gelebt
    • Beherrschung der Muttersprache in Wort

Einstellungstest

Der Einstellungstest besteht aus vier Teilen, die sich auf zwei Tage verteilen.[11]

Zuerst durchläuft man ein computergestütztes Testverfahren. In diesem ersten Abschnitt absolviert man einen Intelligenztest, einen Wahrnehmungs- und Konzentrationstest, einen Fragebogen, der auffällige Persönlichkeitsmerkmale herausfiltern soll, sowie einen Rechtschreibtest.

Im Anschluss daran werden die sportlichen Fähigkeiten getestet. Zum Sporttest gehören in Hessen folgende Disziplinen: Achterlauf, Bankdrücken, 5er-Sprunglauf und der 500-Meter-Wendelauf.

Den Abschluss des ersten Tages bilden das Gruppengespräch und das Einzelinterview. Im Gruppengespräch wird der Gruppe eine Aufgabe erteilt, die gemeinsam besprochen und gelöst werden muss. Im Einzelinterview werden unter anderem Fragen zur Persönlichkeit des Bewerbers sowie zum Beruf des Polizeibeamten gestellt.

Am zweiten Tag wird durch den Polizeiarzt festgestellt, ob man polizeidiensttauglich ist. Dazu gehören u. a. Seh- und Hörtests sowie ein Kreislaufbelastungstest.

Studienablauf

Vereidigung der Polizei- und Kriminalkommissaranwärter auf dem Hessentag 2008

Das Studium unterteilt sich in theoretische und praktische Studienabschnitte. Nach dem ersten theoretischen Semester folgt im 2. Semester das Grundlagentraining in der Bereitschaftspolizei, welches durch ein anschließendes achtwöchiges Grundlagenpraktikum auf einer Polizeidienststelle begleitet wird. Dort werden grundlegende Arbeitsabläufe, Techniken und Methoden vermittelt, die im späteren Dienst eine wichtige Grundlage darstellen.

Darauf folgt dann das 3. Semester, welches mit einem vierwöchigen Praktikum endet, das dazu dient verkehrspolizeiliche Maßnahmen intensiver zu vermitteln. Das 4. Semester hat einen reinen theoretischen Inhalt. Das darauf folgende 5. Semester besteht aus zwei praktischen Abschnitten, einem Ermittlungstraining und dem großen Praktikum. In diesem Praktikum versieht man seinen Dienst auf einem Polizeirevier bzw. einer Polizeistation sowie einem Kriminalkommissariat. Abgeschlossen wird das Studium mit dem erfolgreichen Bestehen des 6. Semesters, welches erneut theoretische Grundlagen vermittelt. In Fächern wie Einsatzlehre, Verwaltungsrecht, Kriminalistik, Verkehrsrecht und Strafrecht/Strafprozessrecht müssen während jedem theoretischen Semester Klausuren geschrieben und bestanden werden. Zudem gehört zum erfolgreichen Abschluss das Anfertigen einer Bachelor-Arbeit (Thesis) im 5. Semester, welche später vor einem Prüfungsausschuss verteidigt werden muss.

Wurden alle diese Prüfungen bestanden, erhält man den Abschluss Bachelor of Arts und wird zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar bzw. zur Kriminalkommissarin/zum Kriminalkommissar ernannt.

Höherer Dienst

Ausrüstung

Polizeihubschrauber in neuer blau-weißer Farbgebung
Hessens erstes Polizeiflugzeug, eine Vulcanair P68 Observer

Uniform

Ende 2007/Anfang 2008 wurde in Hessen die neue blaue Polizeiuniform eingeführt. Die Umstellung wurde Ende 2008 abgeschlossen, so dass nun alle Beamte mit der neuen Uniform eingekleidet sind.

Die Polizeien der Länder Rheinland Pfalz, Thüringen und Saarland übernehmen die neue blaue Uniform der Hessischen Polizei. Des Weiteren übernehmen auch die Stadtpolizei Frankfurt und die Kommunalpolizei Darmstadt (beide Einrichtungen sind Hilfspolizei im Sinne des § 99 HSOG) die neue blaue Polizeiuniform der hessischen Polizei. Siehe dazu auch Ordnungspolizei (Hessen).

Die hessische Polizei verwendet als Dienstwaffe die P30.

Fahrzeuge

Die Hessische Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und Opel. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Ford zum Einsatz. Streifenwagen sind VW T5, VW Tiguan, BMW 5er, Mercedes-Benz Vito, Opel Zafira sowie Opel Insignia Sports Tourer. Streifenmotorräder sind Yamaha FJR 1300 A und BMW R 900 RT.

Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Fahrzeuge von grün-silber zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.

Neue Fahrzeuge werden mit Kennzeichen in der Form „WI-HP XXXX“ zugelassen, wobei „HP“ für „Hessische Polizei“ steht. Der Hintergrund für diese Änderung war die Abschaffung der Behördenkennzeichen zum 1. März 2007.

Am 30. März 2012 wurde ein taktisches Aufklärungsflugzeug Vulcanair P68 Observer (Kennz. D-GHEA) als neues und erstes Flugzeug der Hessischen Polizei vorgestellt. Es wird mit seiner Hochleistungskamera für Überwachungs- und Kontrollflüge in Hessen und Rheinland-Pfalz eingesetzt. Es ist das erste Kleinflugzeug im Dienste einer deutschen Polizei.[12][13] Im April 2016 erfolgte auch ein Einsatz im Raum Hannover anlässlich des Besuchs von US-Präsident Barack Obama.

Besonderheiten

  • Das Ärmelabzeichen der Wasserschutzpolizei unterscheidet sich leicht vom Abzeichen der sonstigen Polizei.
  • Wie viele Polizeien in Deutschland unterhält die hessische Polizei im Internet eine Onlinewache.

Kritik

Hessische Polizei-Affäre

Zum Jahreswechsel 2010/2011 kam es wegen der Entlassung des damaligen Landespolizeipräsidenten Norbert Nedela und der umstrittenen Berufung eines neuen Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei zu Medienreaktionen und zu Differenzen im Hessischen Landtag. Der Nachfolger von Nedela wurde Udo Münch.[14][15]

Autokennzeichen-Lesegeräte

Die Hessische Polizei hat seit Januar 2011 Autokennzeichen-Lesegeräte wieder im Einsatz. Die flächendeckende Verwendung der Geräte war 2008 vom Bundesverfassungsgericht kritisiert und verboten worden. Dementsprechend wurde das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) überarbeitet und die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der Geräte geschaffen.[16]

Dienstausweise

Im Februar 2011 wurden neu gestaltete Dienstausweise für die Hessische Polizei eingeführt. Die Art des Ausweises wurde wegen etlicher Mängel als „unprofessionell“ kritisiert.[17]

Kritik an Einsätzen

Einsätze der Hessischen Polizei, die zu Verletzungen der Beteiligten führten, wurden verschiedentlich in den Medien kritisiert.[18][19]

Mobbing und „schwarze Akten“ bei der Polizei

Das HR-Magazin hessenschau berichtete im Herbst 2011 über schwarze Akten bei der Hessischen Polizei, die über einzelne „aufmüpfige“ Beamte intern angelegt worden seien. Die Staatsanwaltschaft versuchte anschließend mit Hausdurchsuchungen Informanten des HR aufzuspüren, die in der TV-Sendung über Akten bei der Polizei berichtet oder diese besorgt haben sollen. Das Amtsgericht Offenbach und das Landgericht Darmstadt wiesen das Ansinnen der Ermittler jedoch ab. Das Urteil gegen die Hausdurchsuchungen wurde im Juni 2011 gesprochen, die Beschwerden der Staatsanwaltschaft dagegen lehnte das Landgericht Darmstadt im Juli 2011 ab. Einer der betroffenen Polizisten, dessen Wohnung durchsucht werden sollte, war ein Polizeioberkommissar, der sich als Mobbing-Opfer betrachtet. Im Verfahren gegen seinen Arbeitgeber stieß er darauf, dass die Polizei schwarze Akten über ihn geführt habe. Er beklagte sich darüber öffentlich. Im April 2011 setzte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt durch, dass er Einsicht in die Dokumente nehmen darf.[20]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Hesse state police – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 81 (PDF)
  2. www.polizei.hessen.de – Organisation der hessischen Polizei
  3. www.polizei.hessen.de – Geschichte der hessischen Polizei
  4. www.polizei.hessen.de – Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes
  5. www.polizei.hessen.de – Kriminalstatistik 2015
  6. www.vfh.hessen.de – Webseite der HfPV Hessen
  7. Hessische Bezügestelle – Besoldungstabelle Anwärter (PDF)
  8. Hessische Bezügestelle – Besoldungstabelle A (PDF)
  9. www.polizei.hessen.de – Berufsinformationen Polizei Hessen
  10. www.polizei.hessen.de – Voraussetzungen für den Polizeiberuf
  11. www.polizei.hessen.de – Eignungsauswahlverfahren
  12. www.polizei.hessen.de Chronik der Polizeifliegerstaffel Hessen, Teil I: Geschichte der gesamten Staffel (Absatz 30.03.2012). Aufgerufen am 6. Dezember 2013
  13. Überwachungsflugzeug für Polizeifliegerstaffel Hessen – P 68 Observer 2: der neue Beobachter der Polizei
  14. Matthias Bartsch: Der Spiegel, Artikel vom 3. November 2010 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  15. Ralf Euler: Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ-Artikel vom 16. Februar 2011 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  16. Deutsche Presse-Agentur: Mainzer-Rhein-Zeitung, Artikel vom 10. Januar 2011 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  17. Jürgen Umbach: Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung, HNA-Artikel vom 12. Februar 2011 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  18. Frankfurter Rundschau, Artikel „Polizisten prügeln Mann krankenhausreif“ vom 27. Oktober 2010 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  19. Frankfurter Rundschau, Artikel „„Brachialgewalt“ wegen Nichtigkeiten“ vom 27. Oktober 2010 (eingesehen am 12. Juni 2011)
  20. (Az.: 1120 Js 76674/11)