Thüringische Staaten

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Daten im Jahr 1910
Fläche: 12.325 km²
Einwohner: 1.585.356
Karte
Thüringische Staaten

Als Thüringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet:

Es handelt sich eher um einen umgangssprachlichen Begriff, welcher erst seit dem 19. Jahrhundert, als das Königreich Sachsen entstand, als Synonym für die Sächsischen Herzogtümer verwendet wird. Große Teile des Gebiets der Thüringischen Staaten gehören kulturräumlich bis heute und historisch bis Anfang des 19. Jahrhunderts zu Franken.

Territorium

Diese Länder waren im Norden und Westen durch preußische Gebiete, insbesondere Regierungsbezirk Erfurt, aber auch Regierungsbezirk Kassel und Regierungsbezirk Merseburg, begrenzt. Es gab auch umfangreiche preußische Exklaven im Gemenge mit den thüringischen Staaten: der Landkreis Schleusingen mit der Stadt Suhl, der Landkreis Herrschaft Schmalkalden mit Barchfeld, das Gebiet um Wandersleben und Mühlberg, der Landkreis Ziegenrück mit der Stadt Ranis sowie, zum Kreis Ziegenrück gehörend, aber davon getrennt liegend, die Gemeinden Kamsdorf, Blankenberg, Sparnberg, Blintendorf und Gefell. Weitere preußische Exklaven waren die Dörfer Abtlöbnitz (mit Mollschütz) bei Camburg und Kischlitz bei Eisenberg.

Im Osten war Sachsen der Nachbarstaat, der ebenfalls verschiedene Exklaven hatte. Dies waren Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck, und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem sind zu nennen die Gemeinden Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz.

Die Kleinstaaterei kam zu hohen Ehren, bestanden doch auf der Fläche des heutigen Freistaates Thüringen am Anfang des 20. Jahrhunderts acht Kleinstaaten, preußische Gebiete in mehreren Regierungsbezirken und einige kleine sächsische Exklaven. Die staatliche Zersplitterung wurde besonders dadurch verschärft, dass die kleinen Staatsgebiete nicht geschlossene Territorien bildeten, sondern sich in einer verwirrenden Gemengelage befanden. Ein Gebietsaustausch kam 1913 zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen zustande. Das vor Jena liegende meiningische Dorf Lichtenhain wurde gegen Bereiche von Kranichfeld getauscht, die zu Weimar gehörten. Im Prinzip wenig sinnvoll: Es fand zwar eine Grenzbereinigung in Kranichfeld statt, aber die meiningische Exklave Kranichfeld wurde nicht beseitigt, sondern vergrößert. Offensichtlich wollte Sachsen-Weimar-Eisenach keine anderen Tauschobjekte anbieten.

Geschichte

Während der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besaßen die thüringischen Staaten im Bundesrat jeweils eine Stimme – also zusammen acht Stimmen (Die Herzogtümer Coburg und Gotha besaßen zusammen nur eine gemeinsame Stimme). Damit stellten sie einen beachtlichen Block dar, wenn man berücksichtigt, dass das Königreich Sachsen zum Beispiel nur vier Stimmen hatte. Allerdings waren die Thüringischen Staaten selten einer Meinung. Bis 1903 wurden nur fünf Staaten durch den Weimarischen Bevollmächtigten im Bundesrat gemeinsam vertreten. Sachsen-Coburg und Gotha hatte seinen eigenen Bevollmächtigten, Sachsen-Meiningen ließ sich durch Bayern und Reuß ältere Linie durch Mecklenburg-Schwerin vertreten.

Das Oberlandesgericht Jena war gemäß neuem Reichsgerichtsverfassungsgesetz ab dem 1. Oktober 1878 die einzige Institution, die für fast alle thüringischen Staaten zuständig war. Nur Schwarzburg-Sondershausen gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. Eine zweite gemeinsame Einrichtung war die Universität Jena mit den Ernestinischen Herzogtümern als Erhalterstaaten. Ab 1817 gehörte allerdings das Herzogtum Sachsen-Coburg nicht mehr dazu.

Mit dem November 1918 ging dann für den Thüringer Raum die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende. In den Bundesstaaten wurde, wie im gesamten Deutschen Reich, die Republik ausgerufen und die regierenden Herzöge und Fürsten dankten ab. Die ehemaligen thüringischen Herzog- und Fürstentümer wurden in der Folge zu Freistaaten. Die beiden Freistaaten Reuß ä.L. und Reuß j.L. vereinigten sich am 21. Dezember 1918 zum Volksstaat Reuß. Die Union zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg wurde am 12. April 1919 aufgelöst; es wurden eigene Freistaaten gebildet.

Die Regierungen der Freistaaten Sachsen-Altenburg, Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und des Volksstaates Reuß nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thüringischen Staaten auf, möglichst unter Einschluss preußischer Gebietsteile. Da aber Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung als sogenannte „kleinthüringische Lösung“ vorangetrieben. Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Landesregierungen von Sachsen-Meiningen und Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land für sie vorteilhaft sei, da sich der fränkisch geprägte Bereich südlich des Rennsteigs seit 1806 sprachlich wie landsmannschaftlich stärker an Bayern anlehnte. Aus diesem Grund wurde am 30. November 1919 im Freistaat Coburg eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich die Bevölkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thüringen aussprach. Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten, unter anderem durch eine Bestandsgarantie für die IHK Sonneberg und für die Landkreise, ausgeräumt werden. Im Freistaat Sachsen-Meiningen fand keine Volksabstimmung zu dieser Frage statt.

Am 1. Mai 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg, der sich am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte, das Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegründet.

Das Gebiet der früheren Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen entsprach bis zu ihrer Vereinigung mit der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen am 1. Januar 2009, abgesehen von einigen kleineren ehemals preußischen Enklaven, den Grenzen des Landes Thüringen von 1920. Nur die ehemals zu Sachsen-Weimar-Eisenach gehörende Exklave Ostheim ging 1972, entsprechend den damaligen politischen Verhältnissen, an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern über.

Die Diözesaneinteilung der katholischen Kirche war entsprechend den politischen Gegebenheiten zersplittert. Die Katholiken des Herzogtums Gotha und der Fürstentümer Schwarzburg gehörten wie der Regierungsbezirk Erfurt zum Bistum Paderborn. Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach gehörte zum Bistum Fulda, das Herzogtum Sachsen-Meiningen zum Bistum Würzburg, das Herzogtum Coburg zum Erzbistum Bamberg und das Herzogtum Altenburg sowie die Fürstentümer Reuss zum Apostolischen Vikariat Dresden.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 294.

Weblinks