ZDF-Fernsehrat

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Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze.

Der ZDF-Fernsehrat setzt sich aus 77 Mitgliedern, die die im Bundestag vertretenen politische Parteien und weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten, zusammen. Dies sind Vertreter der Bundesregierung, der 16 Bundesländer, der Kommunen, der Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der Journalistenverbände, des Sports und der Umweltverbände. Welche Verbände und Organisationen Vertreter in den ZDF-Fernsehrat entsenden dürfen, regelt der ZDF-Staatsvertrag. Die Ministerpräsidenten berufen die Mitglieder des Fernsehrates nach den eigenen Vorschlägen der jeweiligen Verbände und Organisationen. Viele Vertreter von Verbänden oder Organisationen sind Parteimitglieder, so dass etwa CDU und SPD deutlich mehr Vertreter im Rat haben, als die Zusammensetzung erahnen lässt.

Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vor beraten. Des Weiteren wählt der Fernsehrat acht Mitglieder für den ZDF-Verwaltungsrat, die keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen.

Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausschüsse

Aus den Mitgliedern des Fernsehrats werden die folgenden dauerhaften Ausschüsse gebildet:

  • Richtlinien- und Koordinierungsausschuss
  • Ausschuss für Finanzen, Investitionen und Technik
  • Programmausschuss Chefredaktion
  • Programmausschuss Programmdirektion
  • Programmausschuss Partnerprogramme
  • Ausschuss Telemedien

Neben diesen festen Ausschüssen können weitere nicht dauerhafte Ausschüsse gebildet werden, deren Aufgaben Programmberatung, Sachberatung oder Prüfung von Beschwerden sein können.

[Bearbeiten] Mitglieder des Fernsehrates der XII. Amtsperiode

[Bearbeiten] Vertreter des Bundes und der Länder

[Bearbeiten] Vertreter der Parteien

[Bearbeiten] Vertreter der Kirchen

[Bearbeiten] Weitere Vertreter

[Bearbeiten] Weblinks

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