Benutzer:Zieglhar/Landkreis Lörrach - Überarbeitung Geshichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Straße[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verlauf der A 98 im Landkreis Lörrach mit den wichtigsten Verkehrsbauwerken
Die durch Lörrach verlaufende A 98, im Hintergrund: die Wiesentalbrücke

Durch die Oberrheinebene verlaufen von Nord nach Süd zwei große Fernstraßen: die Bundesautobahn 5 und die Bundesstraße 3. Von der A 5 zweigt am Autobahndreieck Weil am Rhein die A 98 ab. Sie führt über Lörrach nach Rheinfelden (Baden). Am erst teilweise fertiggestellten Autobahndreieck Hochrhein geht diese in die A 861 über, quert den Rhein westlich von Rheinfelden (Baden) und Rheinfelden (CH) und verbindet den Landkreis mit der schweizerischen A3. Langfristig ist geplant, die A 98 in östliche Richtung bis nach Waldshut-Tiengen zu verlängern. Bislang nimmt die B 34 größtenteils den übergeordneten Verkehr entlang des Hochrheins bis zum Bodensee auf.

In der Nord-Süd-Achse folgt die B 317 der Talachse des Wiesentals und verbindet das Dreiländereck mit dem Feldbergpass, der sich bereits im benachbarten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald befindet.

Eine leistungsfähige Verbindung zwischen dem Wiesental und dem Hochrheintal wird im Landkreis durch die Bundesstraße 518 (Schopfheim-Wehr) und die Bundesstraße 316 (Lörrach-Rheinfelden) sichergestellt, wobei letztere durch die parallel verlaufende Bundesautobahn 98 an Bedeutung verloren hat. Die Verbindung zwischen dem Landkreis und Frankreich wird durch die Bundesstraße 532 hergestellt, die ausgehend vom Grenzübergang Frankreich über die Palmrainbrücke nach Weil am Rhein über 2,5 Kilometer in das Stadtgebiet von Weil am Rhein führt und zu den kürzesten Bundesstraßen gehört.

Die höchste Passstraße im Kreis führt über den Hohtannhöhe auf 1180 m ü. NHN. Auf der Passhöhe verläuft die Kreisgrenze zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Insgesamt gibt es im Landkreis sechs Pässe, deren Höhe auf über 1000 Meter verläuft.

Träger des Öffentlichen Nahverkehrs ist der Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL), an dem neben den Eisenbahnbetreibern auch die Busunternehmen mit 68 % beteiligt sind.






Vorschlag Neugliederung Abschnitt Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Landkreis Lörrach befinden sich 8 Städte und 27 weitere Gemeinden. Die Einordnung dieser insgesamt 35 Gemeinden nach verschiedenen Gesichtspunkten ergibt folgendes Bild:

  • Im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung ist die Bezeichnung Stadt heute ohne Bedeutung. Diesbezüglich relevant ist die Kategorie Große Kreisstadt. Die Städte Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein sind Große Kreisstädte, d.h. diese Städte haben mehr als 20 000 Einwohner und nehmen teilweise Aufgaben wahr, die für die kleineren Gemeinden der Landkreis übernimmt. 15 Gemeinden haben sich in zwei Gemeindeverwaltungsverbänden zusammengeschlossen und so zahlreiche Selbstverwaltungsaufgaben zusammengelegt. 8 Gemeinden haben sich in Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften mit benachbarten größeren Gemeinden zusammengetan und jeweils festgelegte Selbstverwaltungsaufgaben übertragen. Somit bestehen 14 vollwertige Selbstverwaltungseinheiten im Landkreis.
  • In der Gemeindestatistik werden Gemeinden nach Einwohnerzahl in die Gemeindegrößenklassen Großstadt, Mittelstadt, Kleinstadt und Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern eingeordnet. Die Mittelstädte werden unterteilt in große (50 000 bis 100 000 Einwohner) und kleine Mittelstädte (20 000 bis 50 000 Einwohner).[2] Demnach gibt es im Landkreis Lörrach nur kleine Mittelstädte — es sind jene die auch Große Kreisstadt sind.

Durch die Gründung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald konnten sich 5 Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern eine formale Selbständigkeit erhalten, darunter Böllen, das – gemessen an der Einwohnerzahl – die kleinste Gemeinde in Baden-Württemberg ist.

Von 73 baden-württembergischen Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohner, liegen 12 im Landkreis Lörrach. Die durchschnittliche Einwohnerzahl der Gemeinden in Baden-Württemberg belief sich 2015 auf 4700, während sie im Landkreis Lörrach nur bei 2421 lag.[3] Dies liegt insbesondere an den kleinen Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband Schönau.



In Deutschland wird die Kategorie „Mittelstadt“ nach dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung weiter unterteilt in Große Mittelstadt mit mindestens 50.000 Einwohnern und Kleine Mittelstadt mit unter 50.000 Einwohnern.[4]

Kleinstadt

Seit der Gemeindereform von 1973 gab es im Landkreis weitere Veränderungen bei den Gemeinden. Per Ende 2008 wurde der Gemeindeverwaltungsverband „Kleines Wiesental“ aufgelöst und dessen 8 Gemeinden zur Einheitsgemeinde Kleines Wiesental zusammengeschlossen. Per 1. Januar 1977 wurde der bis dahin zum Ortsteil Gersbach der Stadt Schopfheim gehörige Weiler Gersbach-Au der Gemeinde Todtmoos zugeordnet, wodurch er auch vom Landkreis Lörrach zum Landkreis Waldshut wechselte.[5]

Auf Basis des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)[6] von 1974 haben sich Gemeinden des Landkreises auch zu Zweckverbänden zusammengeschlossen. Ein Zweckverband der alle Gemeinden des Landkreises umfasst ist der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach.[7] Der Zweckverband Regio-S-Bahn 2030 (ZRL)[8] ist ein weiterer großräumiger Verband im Landkreis. Weitere Zweckverbände sind

  • Zweckverband Musikschule „Mittleres Wiesental“ mit Sitz in Steinen
  • Zweckverband Kandertalbahn

Eine Anzahl von Zweckverbänden befasst sich mit der Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung:

  • Abwasserzweckverband Rheinfelden-Schwörstadt
  • Abwasserverband Mittleres Wiesental Kläranlage Steinen
  • Wasserverband Südliches Markgräflerland[9]
  • Zweckverband Wasserversorgung Dinkelberg[10]
  • Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal[11]

Kommunalwahlrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Name Ortschafts-
verfassung
unechte
Teilortswahl
Haupt-
satzung
Bad Bellingen ja ja[12] [13]
Efringen-Kirchen ja ja [14]
Fröhnd ja ja [15]
Grenzach-Wyhlen nein nein [16]
Häg-Ehrsberg ja ja[17] [18]
Kandern ja ja? [19]
Kleines Wiesental ja ja[20] [21]
Lörrach ja[22] nein [23]
Malsburg-Marzell nein nein [24]
Rheinfelden ja nein [25]
Schliengen ja ja [26]
Schönau im Schwarzwald nein nein [27]
Schopfheim ja nein [28]
Schwörstadt ja ja[29] [30]
Steinen ja nein [31]
Todtnau ja ja[32] [33]
Weil am Rhein ja nein [34]
Zell im Wiesental ja nein [35]

Die unechte Teilortswahl wird in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs geregelt.[36] Ob eine unechte Teilortswahl stattfindet, legt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung fest. Wenn das der Fall ist, werden Wohnbezirke aus jeweils einem oder mehreren räumlich getrennten Ortsteilen gebildet, auf die die Gemeinderatssitze entsprechend der Bevölkerungszahl aufgeteilt werden. Besondere Bedeutung erreichte die unechte Teilortswahl 1972 im Zuge der Gebietsreform in Baden-Württemberg, da einige bislang selbständige Gemeinden befürchteten, nach dem Verlust ihrer Selbständigkeit als Teilorte nicht mehr genug Einfluss auf die Kommunalpolitik in der jeweils entstehenden Groß- bzw. Zentralgemeinde zu haben. Vielfach wurde daher vertraglich festgelegt, dass die unechte Teilortswahl in die Hauptsatzung der Gemeinde aufgenommen werden musste. Seither ist die Anzahl der Gemeinden mit unechter Teilortswahl rückläufig. Im Landkreis Lörrach gibt es die unechte Teilortswahl noch in 8 Gemeinden. Abgeschafft wurde die unechte Teilortswahl in Lörrach (für die Wahl 2004), Rheinfelden (2005),[37] und Schopfheim. In 15 Gemeinden gibt es Ortsteile mit einem [[Ortsbeirat#Baden-Württemberg|Ortschaftsrat].

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsbezirke zum Ende des Alten Reiches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Ende des „Alten Reiches“ um 1800 existierte auf dem heutigen Gebiet des Landkreises Lörrach eine Vielzahl von Verwaltungsbezirken. Dies war für den Südwesten Deutschlands nicht ungewöhnlich, aber die Zersplitterung bestand hier nicht nur auf der Ebene der Standesherrschaften und Reichsstände, sondern Gebiete des Landkreises lagen auch in drei verschiedenen Reichskreisen.

Auch innerhalb des Vorderösterreichischen Oberamtes Breisgau bestand eine Zersplitterung. Nur die Kameralherrschaft Rheinfelden unterstand der Regierung in Freiburg direkt. Daneben hatten drei Mitglieder des Breisgauer Prälatenstandes (Kloster St. Blasien, Damenstift Säckingen, Deutschordenskommende Beuggen) und vier Mitglieder der Breisgauer Ritterschaft (Freiherren von Andlau, von Baden, von Rotberg, von Schönau) Herrschaften im Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach.

Verwaltungsbezirk übergeordneter Verwaltungsbezirk zugehörig zum Reichstand[38] zugehörig zum Reichskreis
Landvogtei Schliengen Fürstbistum Basel Oberrheinischer Reichskreis
Oberamt Rötteln Markgrafschaft Baden Schwäbischer Reichskreis
Herrschaft Inzlingen der Reich von Reichenstein Oberamt Rötteln Markgrafschaft Baden Schwäbischer Reichskreis
Herrschaft Bellingen der Freiherren von Andlau Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Liel der Freiherren von Baden Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Bamlach und Rheinweiler der Freiherren von Rotberg Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Stetten des Damenstifts Säckingen unter der Vogtei der Freiherren von Schönau Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Landschaft Rheintal in der Kameralherrschaft Rheinfelden Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Deutschordenskommende Beuggen Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Schwörstadt der Freiherren von Schönau-Schwörstadt Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Herrschaft Zell des Damenstifts Säckingen unter der Vogtei der Freiherren von Schönau-Zell Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis
Amt Schönau des Klosters St. Blasien mit den Talvogteien Todtnau und Schönau (mit der Vogtei Fröhnd) Oberamt Breisgau Gefürstete Grafschaft Tirol Österreichischer Reichskreis

Historische badische Amtsbezirke auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Lörrach gab es im Kurfürstentum Baden, Großherzogtum Baden und der Republik Baden von 1803 bis 1939 eine Reihe von mehr oder weniger langlebigen staatlichen Verwaltungsbezirken.

Bezirksamt von - bis aufgegangen in Anmerkungen
Oberamt Rötteln bis 1810 Bezirksämter Lörrach, Schopfheim, Kandern
Bezirksamt Lörrach 1810 entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Schopfheim 1810 bis 1938 Bezirksamt Lörrach entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Kandern 1810 bis 1819 Bezirksämter Schopfheim, Lörrach, Müllheim entstanden aus der Auflösung des Oberamts Rötteln
Bezirksamt Schönau 1807 bis 1924 Bezirksamt Schopfheim
Bezirksamt Schliengen 1803 bis 1809 Bezirksämter Kandern, Lörrach de facto seit 1802
Bezirksamt Beuggen 1807 bis 1809 Bezirksämter Lörrach, Schopfheim, Säckingen Vorgänger seit 1806: „Breisgauisches KammeralAmt des Rheinthals in Nollingen“
Bezirksamt Säckingen 1807 bis 1973 Landkreise Waldshut und Lörrach ab 1939 eigener Landkreis

Vom Übergang der Landvogtei Schliengen an Baden (de facto 1802) bis 1809 gab es noch ein badisches Oberamt Schliengen, das dann im Rahmen der Verwaltungsreform des Großherzogtums aufgelöst und größtenteils dem Bezirksamt Kandern zugeordnet wurde. Istein und Huttingen kamen 1809 zum Bezirksamt Lörrach.[39]

1803 kam das vorderösterreichische Oberamt Breisgau durch den Reichsdeputationshauptschluss an das kurzlebige Herzogtum Modena-Breisgau, das alsbald wieder an das Haus Habsburg vererbt wurde. Durch den Frieden von Pressburg kam dieses Herzogtum 1806[40] an das Kurfürstentum Baden, das noch im gleichen Jahr von Napoleon zum Großherzogtum Baden gemacht wurde.

Die südwestlichen Teile des Oberamts Breisgau (Herrschaft Zell und Talvogteien Schönau und Todtnau) wurden durch das General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke vom 7. Juli 1807 überwiegend dem großherzoglich badischen „ObervogteyAmt Schönau“ (später Bezirksamt Schönau) zugewiesen.[41] Die bisherigen grundherrlichen Ämter Bellingen, Liel, Bamlach, Rheinweiler und Stetten wurden dem Oberamt Rötteln zugewiesen.[42]

Das bisherige Gebiet der Deutschordenskommende Beuggen und die Landschaft Rheintal wurden in dem neuen badischen Amt Beuggen zusammengefasst.[43] 1809 wurde das Amt Beuggen aufgelöst und dessen Gemeinden auf die Ämter Lörrach, Schopfheim und Säckingen aufgeteilt.[44]

Die Grundherrschaft der Freiherren von Schönau-Schwörstadt wurde zunächst dem neuen badischen Oberamt Säckingen zugeordnet. Diese Gemeinden kamen erst 1973 zum Landkreis Lörrach.

Durch das Organisations-Reskript vom 26. November 1809 wurde das bisherige Oberamt Rötteln aufgelöst und an seine Stelle traten die neuen Bezirksämter Lörrach, Schopfheim und Kandern,[45] die zusammen mit weiteren Ämtern den Wiesenkreis bildeten, der dann 1815 im Dreisamkreis aufging.

Entwicklung der mittleren Verwaltungsebene in Baden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Mai 1832 wurden die verbliebenen sechs Kreise aufgelöst und durch vier neu gegründete Kreise ersetzt.[46] Die Behörde hieß zudem nun nicht mehr Kreisdirektion, sondern Kreisregierung, der jeweils ein Regierungsdirektor vorstand und von Regierungsräten und Regierungsassessoren unterstützt wurde. Das Gebiet des Dreisamkreises wurde Teil des neuen Oberrheinkreises zu dem auch die Ämter Lörrach, Schopfheim und Schönau gehörten.

Die zwischen 1809 und 1863 in Baden bestehenden Groß-Kreise sind nicht als Vorgänger der heutigen Landkreise anzusehen, sondern entsprachen eher den heutigen Regierungspräsidien.

Das Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863[47] schuf Kreisverbände als Zusammenschluss von Gemeinden für Selbstverwaltungsaufgaben. Diese Kreisverbände umfassten jeweils die Gemeinden im Gebiet mehrerer Amtsbezirke und schufen parallel zu den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden (Bezirksämter) neue Selbstverwaltungskörperschaften. Die Vollzugsordnung zum Gesetze über die Organisation der inneren Verwaltung ... vom 12. Juli 1864[48] regelte die Kompetenzen der staatlichen Verwaltungsorgane. Als Aufsichtsbehörde wurden den staatlichen Bezirksämtern und den neuen als Selbstverwaltungsorganisationen ausgebildeten Kreisen vier Landeskommissäre im Rang von Ministerialräten als Aufsichtsorgane vorgesetzt. Der Landeskommissärbezirk Freiburg (1864–1939) umfasste die kommunale Selbstverwaltungskörperschaft Kreis Lörrach (sowie die Kreise Freiburg und Offenburg). Die Gemeinden der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden, den Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau (1924 aufgehoben) und Schopfheim (1936 aufgehoben), waren im Kreis Lörrach zusammen geschlossen. Der Bezirksamtmann des Amtsbezirks in dessen Gebiet sich der Sitz des Kreises befand, war gleichzeitig Kreishauptmann. Mit der Kreisversammlung gab es bereits ein Gremium mit weitgehend indirekt gewählten Vertretern der Kreisangehörigen, das diesen eine gewisse Mitwirkung bei den Kreisangelegenheiten ermöglichte.

Die Badische Kreisordnung vom 19. Juni 1923[49] bestätigte die im Großherzogtum vorgenommene Kreiseinteilung (11 Kreise; mit dem Kreis Lörrach im Landeskommissärbezirk Freiburg) und definierte die Kreise wiederum als Selbstverwaltungskörperschaften die weiterhin der Staatsaufsicht durch die Landeskommissäre unterstanden. Es gab weiterhin eine Kreisversammlung, deren Mitglieder (Kreisabgeordnete) nun direkt gewählt wurden. Die Kreisversammlung wählte zudem einen Kreisrat, der als engeres Gremium über die Geschäfte des Kreises zu entscheiden hatte, wenn die Kreisversammlung nicht tagte. Die Leitung des Kreises lag bei einem Kreisvorsitzenden, der durch die Kreisversammlung gewählt wurde.

Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wurden die Kreisversammlungen 1935 abgeschafft und die Kreisräte verloren 1936 das Recht Beschlüsse zu fassen und wurden Beratungsorgane.[50]

Die zwischen 1863 und 1939 in Baden bestehenden Kreise waren nur Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Verwaltungsaufgaben und entsprachen daher nicht den heutigen Landkreisen. Die bis 1939 in Baden bestehenden Bezirksämter hatten keine Selbstverwaltungsaufgaben, sondern nur staatliche Verwaltungsaufgaben und entsprachen daher auch nicht den heutigen Landkreisen.

Schaffung des modernen Landkreises 1939[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch das Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[51] wurden die bisherigen Kreise per 15. Juni 1939 aufgelöst und die neuen Landkreise traten an deren Stelle. Die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn wurden dem Landkreis Neustadt zugeteilt. Die Abwicklung der Geschäfte der bisherigen Kreise oblag den Landkreisen am Sitz der bisherigen Kreise.[52] Der bisherige Kreis Lörrach als Verband der kommunalen Selbstverwaltung und das staatliche Bezirksamt Lörrach (die Bezirksämter Schönau und Schopfheim waren schon 1936 aufgelöst worden) wurden also durch den Landkreis Lörrach als unterer staatlicher Verwaltungsbezirk (Organleihe) und gleichzeitig Selbstverwaltungskörperschaft ersetzt. Insgesamt wurden 1939 in Baden 27 Landkreise geschaffen.[53] Damit wurde die badische Sonderlösung mit parallel bestehenden Verwaltungsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften abgeschafft und die Organisation dem preußischen Muster angepasst. Zugleich hatte das nationalsozialistische Regime eine einheitliche Verwaltungsstruktur geschaffen, die aufgrund der abgeschafften gewählten Vertretungskörperschaften auch dem Führerprinzip entsprach.

Die Landkreise existierten nach dem Zweiten Weltkrieg auch in der Französischen Besatzungszone als deutsche Behörden weiter, die die Vorgaben der Besatzungsmacht zu erfüllen hatten. Mit der Verordnung Nr. 60 über die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Baden vom 2. September 1946[54] regelte die französische Besatzungsmacht im Land Baden das Wahlverfahren und die Kompetenzen der Kreisversammlungen.

1945 kamen die vier Schwarzwaldgemeinden (......) zum Landkreis Lörrach.[55]

Nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 gehörte der Landkreis Freiburg zum Regierungsbezirk Südbaden, seit 1. Januar 1973 zum Regierungsbezirk Freiburg.

Per 1. Januar 1972 wurde die Gemeinde Degerfelden in den Landkreis Säckingen umgegliedert.

Durch die Kreisreform wurde der ehemalige Landkreis Lörrach am 1. Januar 1973 mit einigen Gemeinden der Landkreise Säckingen und Müllheim zum neuen Landkreis Lörrach vereinigt.[56]

Am 1. Januar 1977 wurde der Ortsteil Au der Stadt Schopfheim in die Gemeinde Todtmoos (Landkreis Waldshut) umgegliedert.

Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Lörrach 35 Gemeinden, darunter acht Städte und hiervon wiederum drei „Große Kreisstädte“ (Lörrach, Rheinfelden (Baden) und Weil am Rhein). Größte Stadt ist Lörrach, kleinste Gemeinde ist Böllen, die zugleich die kleinste Gemeinde des Bundeslandes ist.

Landrat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erster Landrat des modernen Landkreises Lörrach wurde 1939 Albert Peters, der bereits seit 1934 als Landrat für das Bezirksamt Lörrach zuständig war.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Karl Stiefel: Baden 1648 – 1952. Band II, Karlsruhe 1979, S. 1133–1145.
  • Cornelius Gorka: Die Vorgeschichte. Amtskörperschaften, Oberämter, Landkreise und ihre Interessenvertretungen bis 1945. Baden. In: 50 Jahre Landkreistag Baden-Württemberg herausgegeben vom Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 2006, S. 12–18 pdf 11,8 MB; abgerufen am 28. Februar 2018
  • Georg Fuchs: Der Landrat: Karrierewege, Stellung, Amtsführung und Amtsverständnis, 3.2.2 Der badische Amtsvorsteher, Oberamtmann und Kreishauptmann, S. 67–69 Digitalisat mit beschränkter Einsicht

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. LANDESENTWICKLUNGSPLAN 2002 BADEN-WÜRTTEMBERG. PDF, S. A14
  2. Werner Brachat-Schwarz: Mittelstädte in Baden-Württemberg. Zur Bevölkerungsentwicklung in Kommunen mit 20 000 bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
  3. Werner Brachat-Schwarz: Baden-Württemberg – das Land der kleinen und mittleren Gemeinden? In: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 4/2016. Hier wurde als Durchschnitt der Median verwendet.
  4. Brigitte Adam: Mittelstädte – eine stadtregionale Positionsbestimmung. In: Infomationen zur Raumentwicklung, Heft 8.2005, S. 495–523 Digitalisat
  5. Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Änderung von Gemeinde- und Landkreisgrenzen (Schopfheim, Landkreis Lörrach, und Todtmoos, Landkreis Waldshut) vom 22. Dezember 1976.
  6. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) auf www.landesrecht-bw.de.
  7. Glasfaserausbau im Landkreis Lörrach auf der Homepage des Landkreises.
  8. Website des Zweckverbandes Regio-S-Bahn 2030
  9. Website des Wasserverbandes Südliches Markgräflerland
  10. Zweckverband Wasserversorgung Dinkelberg auf der Website der Stadt Rheinfelden
  11. Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal auf der Website der Gemeinde Schliengen
  12. Ralf Strittmatter: Im Gemeinderat ganz oder gar nicht. In: Badische Zeitung vom 16. Dezember 2022
  13. [1]
  14. [2]
  15. [3]
  16. [4]
  17. Paul Eischet: Unechte Teilortswahl wird beibehalten. In: Badische Zeitung vom 14. Dezember 2022
  18. [Hauptsatzung nicht auf der Homepage der Gemeinde]
  19. [Hauptsatzung nicht auf der Homepage der Gemeinde]
  20. [https://www.kleines-wiesental.eu/content/download/4333/35867/file/MTB%20KW%2006.2019.pdf Ö� entliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019
  21. [Hauptsatzung nicht auf der Homepage der Gemeinde]
  22. Für die Ortsteile Brombach, Haagen und Hauingen
  23. [5]
  24. [6]
  25. [7]
  26. [8]
  27. [9]
  28. [10]
  29. Rolf Reißmann: Die unechte Teilortswahl bleibt in Schwörstadt. In: Badische Zeitung 13. Oktober 2023.
  30. [11]
  31. Hauptsatzung der Gemeinde Steinen
  32. Brandenberg-Fahl hat durch die unechte Teilortswahl im Gemeinderat einen festen Sitz.
  33. Hauptsatzung nicht auf der Homepage der Gemeinde.
  34. [12]
  35. [13]
  36. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) § 27.
  37. Jochen Fillisch: Abschied von unechter Teilortswahl. In: Badische Zeitung vom 1. Oktober 2005.
  38. formal war die Grafschaft Tirol kein Reichsstand, es war aber die oberste für den Breisgau zuständige Verwaltungseinheit des Reichsstandes Österreich
  39. Beilage Lit. A: zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809. In: Großherzoglich Regierungsblatt Nr. L vom 9. Dezember 1809, S. 403–414; hier S. 406; die neue Organisation sollte gemäß Organisations-Rescript spätestens per 23. April 1810 umgesetzt sein
  40. Friedensvertrag vom 26. Dezember 1805 aber Protokoll über die gepflogene Landes-Übergabe vom 15. April 1806
  41. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  42. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  43. Regierungsblatt des Großherzogthums Baden, Nr. 23 vom 7. Juli 1807, S. 93-100; hier S. 95
  44. Beilage Lit. A: zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809. In: Großherzoglich Regierungsblatt Nr. L vom 9. Dezember 1809, S. 403–414; die neue Organisation sollte gemäß Organisations-Rescript spätestens per 23. April 1810 umgesetzt sein
  45. Großherzoglich Badisches Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809, S. 404–407
  46. Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt 1832, S. 133–134
  47. Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend. V. Von den Kreisverbänden und den Bezirksverbänden. In: Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Nr. XLIV. vom 24. Oktober 1863
  48. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. XXXI. vom 30. Juli 1864
  49. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 50 vom 23. August 1923
  50. siehe Stiefel S. 1138
  51. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 11 vom 28. Juni 1939
  52. Verordnung zur Durchführung Landkreisordnung vom 24. Juni 1939. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 11 vom 28. Juni 1939
  53. siehe Stiefel S. 1139
  54. Verordnung Nr. 60 über die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Baden vom 2. September 1946. In: Amtsblatt der Landesverwaltung Baden. Französisches Besatzungsgebiet. Nr. 15 vom 20. September 1946
  55. siehe Wolfgang Bechtold: Der Kreis Lörrach in Gegenwart und Zukunft. In: Der Kreis Lörrach, Konrad Theiss, Stuttgart und Aalen 1971, S. 209
  56. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 498 und 520 ff.