Päpstlicher Thronassistent

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Wappenmuster eines päpstlichen Thronassistenten

Päpstlicher Thronassistent ist ein päpstlicher Auszeichnungstitel und ein Amt des Päpstlichen Hauses.

Der Titel des Päpstlichen Thronassistenten ist ein unabhängig von den übrigen Päpstlichen Ehrentiteln existierender, besonderer Auszeichnungstitel und ein Ehrenamt innerhalb der Päpstlichen Familie, der so gut wie ausschließlich an Geistliche im Range eines Titular- oder Diözesanbischofs verliehen wurde.

Inhaber dieses Titels durften nach den Regeln der Kirchlichen Heraldik beiderseits zehn grüne Quasten (fiocci) und das Vortragekreuz eines Bischofs führen. Mit der Auszeichnung war ferner die Würde eines „Römischen Grafen (Conte Romano)“ verbunden.

Nach der Reform 1968

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Der Titel des Päpstlichen Thronassistenten wurde auch nach der Reform des Päpstlichen Hauses durch Papst Paul VI. (Motu Proprio Pontificalis domus, 1968) beibehalten.[1] Die Päpstlichen Thronassistenten sollten, über die Ehrentitulatur hinaus, auch bei feierlichen nichtreligiösen Zeremonien des Papstes zum Einsatz kommen.

In dem Motu Proprio heißt es unter Abschnitt 7; § 9:

„Die Thronassistenten stehen dem Präfekten des Apostolischen Palastes zu Diensten. Sie haben bei feierlichen nichtreligiösen Zeremonien, von denen Abschnitt 4; § 3 handelt, den Gästen des Papstes die Ehrendienste zu erweisen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Dienste, die den Laienmitgliedern der ‚Päpstlichen Familie‘ zugewiesen sind, in der rechten Ordnung ausgeführt werden.“

Die in Frage kommenden nichtreligiösen Zeremonien werden in § 3, wie folgt beschrieben:

„Die nichtreligiösen Zeremonien werden eingeteilt in offizielle Audienzen, z. B. wenn der Papst Könige, Staatsoberhäupter, Ministerpräsidenten oder Außenminister empfängt oder wenn er die diplomatischen Vertreter zur Überreichung ihrer Beglaubigungsschreiben beim Apostolischen Stuhl empfängt, und in Audienzen ohne offiziellen Charakter.“

Während der Titel des Päpstlichen Thronassistenten seit dem 16. Jahrhundert außer den Oberhäuptern der römischen Adelsfamilien Orsini und Colonna traditionell nur Geistlichen zugänglich war, sollte er laut dem Motu Proprio von 1968 zukünftig Laien vorbehalten sein. Allerdings wurde beispielsweise der Regensburger Bischof Rudolf Graber noch 1983 dazu ernannt.[2] Bereits um die Mitte der 1980er Jahre wurde unter Papst Johannes Paul II. die Verleihung des als Amt des Päpstlichen Hauses geltenden Titels eines Päpstlichen Thronassistenten eingestellt.

Chronologische Liste von Päpstlichen Thronassistenten mit Jahr ihrer Ernennung:

Einzelnachweise

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  1. Italienischer Text des Motu Proprio Pontificalis domus.
  2. Karl Hausberger: Geschichte des Bistums Regensburg. Band 2: Vom Barock bis zur Gegenwart. Friedrich Pustet, Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1188-1, S. 256, (Ausschnittscan).
  3. Martin Bräuer: Handbuch der Kardinäle. 1846–2012. Walter de Gruyter, Berlin u. a. 2014, ISBN 978-3-11-026944-4, S. 47, (Digitalscan).
  4. Johannes Beckmann: Die Missionen von 1840 bis 1870. In: Hubert Jedin (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte. Band 6: Die Kirche in der Gegenwart. Halbband 1: Roger Aubert, Johannes Beckmann, Patrick J. Corish, Rudolf Lill: Die Kirche zwischen Revolution und Restauration. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1971, S. 615–649, hier S. 620, (Ausschnittscan).
  5. Martin Bräuer: Handbuch der Kardinäle. 1846–2012. Walter de Gruyter, Berlin u. a. 2014, ISBN 978-3-11-026944-4, S. 196.
  6. Siegfried Schieweck-Mauk: „... unvergeßliche Jahre“ – Schweizer Studenten am Bischöflichen Lyzeum Eichstätt (1848–1912). Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der „Helvetia Eystettensis“ (1864–1890), Auslandssektion des Schweizerischen Studentenvereins (= Abhandlungen zum Studenten- und Hochschulwesen. 15). SH-Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-89498-174-7, S. 114, (Ausschnittscan).
  7. Martin Bräuer: Handbuch der Kardinäle. 1846–2012. Walter de Gruyter, Berlin u. a. 2014, ISBN 978-3-11-026944-4, S. 286, (Digitalscan).